• Keine Ergebnisse gefunden

Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (272 d.B.):

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (272 d.B.): Bundes-gesetz, mit dem das Bundes-Umwelthaftungsgesetz und das Umweltinforma-tionsgesetz geändert werden (281 d.B.)

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 12. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Strasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser

Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Novelle des Bundes-Umwelthaftungs-gesetzes und um die Novelle des UmweltinformationsBundes-Umwelthaftungs-gesetzes.

Das zweite Gesetz, das Umweltinformationsgesetz, ist unter den gegebenen Rahmen-bedingungen nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung in Einklang zu bringen, weshalb eine Änderung notwendig ist.

Das erste Gesetz, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, regelt den Umstand der Um-weltbeschwerde, die eingebracht werden kann, wenn zum Beispiel eine Betriebsanlage einen Gewässerschaden oder einen Bodenschaden verursacht. Notwendig ist diese Änderung, da uns der Europäische Gerichtshof und auch die Europäische Kommission ersucht haben, dieses Gesetz richtlinienkonform zu verfassen.

In Wahrheit regelt diese Gesetzesnovelle die Fragen, welche Möglichkeiten die Bevöl-kerung und verschiedene Institutionen haben, um eine Umweltbeschwerde einzubrin-gen und welche Maßnahmen eine Behörde setzen muss, wenn ein Betreiber einer Anlage einen Umweltschaden verursacht. Es werden also Spielregeln in diesem Sys-tem festgelegt.

Ich möchte dazusagen, dass parallel zu diesem Gesetzeswerk auch das österreichi-sche Wasserrechtsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz von großer Bedeutung sind und es letztendlich in vielen Regionen – zum Beispiel wenn es um den Gewässer-schutz und um die Instandhaltung von Kleinwasserkraftanlagen geht – schon Sanie-rungspläne gibt, die die Bundesländer und die Bezirkshauptmannschaften verordnen;

auch dort sind gewisse Regeln einzuhalten.

Letztendlich ist diese Gesetzesnovelle eine Notwendigkeit, die wir heute beschließen.

Wir werden uns bemühen, da in Abstimmung mit den verantwortlichen Institutionen praxistaugliche Lösungen zu generieren.

In diesem Sinn: Danke an die Regierung, danke an die Frau Bundesministerin, wir gehen da in die richtige Richtung. – Alles Gute! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.43

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord-neter Kollross. – Bitte, Herr AbgeordAbgeord-neter.

17.44

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kollegin-nen und Kollegen! Werte ZuseherInKollegin-nen und ZuhörerInKollegin-nen auf der Galerie und vor dem Fernsehapparat! Frau Ministerin, ich glaube, wenn es um Ihre Umwelt- und Klimapolitik geht, dann ist es nicht unbedingt so, dass ich derjenige bin, der sich als Erster um den Vorsitz Ihres Fanclubs bewirbt. Sieht man sich das an, dann ist es oft so, dass es zwar viele Dinge gibt, die mit schönen Worten beschrieben werden, aber oftmals fehlen dann die entsprechenden Taten. Vieles ist immer wieder – zumindest hat man den Eindruck – eine Auftragsarbeit der Wirtschaftskammer.

In diesem konkreten Fall betreffend das Umwelthaftungsgesetz muss ich aber für Sie und für diejenigen, die dafür verantwortlich sind, eine Lanze brechen. Sofern jetzt nicht noch ein Abänderungsantrag kommt – das weiß man ja heute nicht –, werden wir diesem Gesetz zustimmen, da wir diese Maßnahmen für richtig halten und sagen:

Endlich gibt es ein bundesweites Umwelthaftungsgesetz!

Man muss allerdings schon auch festhalten, dass es dieses vor allen Dingen deshalb gibt, weil es letztendlich eine Reaktion auf ein EuGH-Urteil ist und es – wieder einmal, wenn es um die Umwelt geht – wahrscheinlich nicht anders geht, als dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen uns einleitet; dann bewegt sich auch etwas in die-se Richtung.

Abgeordneter Andreas Kollross

Trotzdem glaube ich, dass eines ganz, ganz wichtig ist: Wie immer in Österreich – wir leben halt im Föderalismus – gibt es auf der einen Seite ein Bundes-Umwelthaftungs-gesetz und auf der anderen Seite Länder, die für verschiedenste Dinge zuständig sind und Länder-Umwelthaftungsgesetze haben. Ich spreche das ganz bewusst an und würde Sie bitten, Frau Bundesministerin, auch wenn Sie nicht direkt zuständig sind, da als Umweltministerin trotzdem einzuschreiten und zu versuchen, im Dialog eine Veränderung herbeizuführen. Das Positive an diesem Bundesgesetz ist, dass das Verursacherprinzip klar geregelt ist und dass es nicht so ist, dass die einen schön verdienen und dann, wenn es dann irgendetwas gibt, die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird, auf einmal vergesellschaftet wird. Sofern wir diese Gesetzesnovelle aber beschließen, ist es eben nur auf Bundesebene so, in den Ländern schaut es teilweise anders aus.

Konkret möchte ich dazu das Land Niederösterreich ansprechen. Sie werden sicher wissen, dass das Land Niederösterreich auch aufgrund dessen, dass seitens der Euro-päischen Union diesbezüglich Maßnahmen eingefordert wurden, gerade ebenfalls ein neues Umwelthaftungsgesetz in Begutachtung geschickt hat. Da ist es aber leider so, dass in jenem Entwurf, der momentan in Begutachtung ist, das Verursacherprinzip mit Ausnahmen geregelt wird.

Deshalb würde ich Sie wirklich eindringlich, auch in Ihrer Funktion als Umweltminis-terin, ersuchen, auf das Land Niederösterreich, auf die Landesregierung, auf die zu-ständigen Damen und Herren einzuwirken, dass sie es Ihnen gleichtun – das ist in diesem konkreten Fall vielleicht gar nicht so schwer, da Sie auch derselben politischen Gesinnungsgemeinschaft angehören – und dass auch in Niederösterreich ein Umwelt-haftungsgesetz geschaffen wird, das eindeutig die Regelung des Verursacherprinzips beinhaltet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.48

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord-neter Ofenauer. – Bitte.

17.48

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuse-herinnen und Zuseher! Wir behandelten im vorhergehenden Tagesordnungspunkt und behandeln in diesem und im nächsten Tagesordnungspunkt sehr wichtige die Umwelt betreffende Themen.

Unsere Umwelt ist unsere Lebensgrundlage, und egal, ob Luft, Boden, Wasser, wir sind auf sie angewiesen. Das bringt natürlich auch eine gewisse Verantwortung mit sich, denn aus der immer intensiveren Nutzung unserer natürlichen Ressourcen und unserer Umgebung ergibt sich diese besondere Verantwortung. Deswegen sollten wir bei unserem Tun und Handeln auch an die nächsten Generationen denken und darauf achten, dass unser Tun und Handeln möglichst wenig negative Auswirkungen hat.

(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich denke, dass der Umweltschutz eine gewisse Grundhaltung von uns Menschen sein sollte, nämlich eine Grundhaltung, die sich auch im Verhalten der Menschen mani-festiert. Das kann man natürlich in Gesetzen immer detaillierter vorschreiben, die da-durch dann immer komplizierter werden. Viel besser ist es meiner Ansicht nach aber, wenn dieser Umweltschutz und diese Grundhaltung den Menschen ein besonderes Anliegen sind, dann werden diese nämlich auch ihr Verhalten entsprechend ändern.

Diese Bewusstseinsbildung beginnt von klein an, in der Familie, in der Volksschule, in Vereinen wie den Pfadfindern oder dem Alpenverein. Diese Bewusstseinsbildung

ge-Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer

schieht in der Zivilgesellschaft und kann natürlich auch durch den Staat durch Staats-zielbestimmungen unterstützt werden. Man kann jetzt überlegen: Schreibt man sie in die Verfassung? Welche sind in der Verfassung? Welche Balance besteht noch dazwi-schen? – Aber auch da muss man aufpassen, dass man nicht die Verfassung über-frachtet und dann wieder Berichte vom Verfassungsgerichtshof dahin gehend bekommt, dass auch diese Verfahren immer wieder komplexer werden.

Ich glaube, unser Ziel sollte es gerade auch in diesem Bereich sein, einfache und ver-ständliche Gesetze zu machen und vor allem ausbalancierte Zielbestimmungen zwi-schen Umweltschutz, nachhaltigem Wirtschaftsstandort, Tierschutz und so weiter zu haben.

Im Bundes-Umwelthaftungsgesetz werden im Konkreten der Personenkreis, der zur Erhebung einer Umweltbeschwerde berechtigt ist, und die Voraussetzungen dafür an EU-Recht angepasst – zum Beispiel Rechte von Fischereiberechtigten –, aber auch der Gewässerschaden wird EU-rechtskonform definiert.

Natürlich ist es wichtig, dass die Zivilgesellschaft ihre Rechte in Behördenverfahren geltend machen kann – Nachbarn, Parteien im Verfahren. Das soll auch so sein, wenn sie sich zu NGOs zusammengeschlossen haben und organisieren. Ich denke aber doch, dass eine Voraussetzung für dieses Recht ist, dass sie auch tatsächlich die Zivilgesellschaft vertreten, das heißt, dass sie entsprechende Mitgliederanzahlen haben. Ich denke nicht, dass eine Vertretung vorliegt, wenn sie keine oder nur eine sehr geringe Anzahl von Mitgliedern haben.

Auch in diesem UVP-Verfahren bedarf es eines Ausgleichs der unterschiedlichen Interessen, wie es eben in den entsprechenden Gesetzen dargelegt ist. Eine Ent-scheidung über einen Antrag in einem Verfahren ist keine politische EntEnt-scheidung, sondern eine Rechtsentscheidung, die eben auf Basis des Gesetzes, das beschlossen wurde und das angewendet wird, zu treffen ist. Wie gesagt ist es keine politische Entscheidung, sondern eine Rechtsentscheidung – das sollten wir uns immer vor Augen halten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.51

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesminis-ter. – Bitte, Frau MinisBundesminis-ter.

17.51

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ge-schätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Bundes-Umwelthaftungsgesetz dient der Vorbeugung und vor allem auch der Sanierung von erheblichen Umweltschäden. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Novelle ist die richtlinienkonforme Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie sowie die Anpassung an einen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes. Darüber hinaus ist seit Oktober 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Europäischen Kommission anhängig.

Mit der vorliegenden Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes erfolgt daher eine richtlinienkonforme Anpassung der Definition des Gewässerschadens auf der einen Seite und auch des Instruments der Umweltbeschwerde auf der anderen Seite. Da-durch wird von uns sichergestellt, dass Verursacher von erheblichen Gewässerschä-den entsprechend Gewässerschä-den Verpflichtungen aus der Umwelthaftungsrichtlinie rechtzeitig Vermeidungs- und auch Sanierungsmaßnahmen ergreifen müssen. Die Umweltbe-schwerde gibt zudem das Recht, die zuständige Behörde zum Tätigwerden aufzu-fordern.

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger

Zudem wird auch das Umweltinformationsgesetz novelliert; hier erfolgt eine Anpassung datenschutzrechtlicher Begriffe an die Datenschutz-Grundverordnung. Mit der Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes sorgen wir für ein effektives Instrument im Fall von erheblichen Umweltschäden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.53

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Da dazu niemand mehr gemeldet ist, schließe ich die Debatte und frage den Herrn Berichterstatter, ob er noch einmal das Wort ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 272 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Ge-setzentwurf angenommen.