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Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (270 d.B.):

Abgeordneter Christian Ries

Österreich, die dafür sorgen wird, dass das auch in Zukunft so bleibt, kann man stolz sein. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.45

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Menschen-rechte, seinen Bericht in 298 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die den Bericht zur Kenntnis nehmen, um ein ent-sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Bericht III-163 der Beilagen dem Gleichbehandlungsausschuss zu.

Präsidentin Doris Bures

Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Klaus Uwe Feichtinger. – Bitte, Herr Abgeordne-ter.

13.48

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsiden-tin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es geistert hier nicht nur ein Abänderungs-antrag, der angeblich genau zu diesem Tagesordnungspunkt eingebracht werden soll, herum, sondern auch ein zweiter, der zum UVP-G eingebracht werden soll und uns ebenfalls noch nicht vorliegt. (Ruf bei der FPÖ: So viele Geister in diesem Haus!) Kollege Leichtfried hat absolut recht, wenn er meint, dass das einfach ein schlechter Stil ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von FPÖ und ÖVP. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie des Abg. Zinggl.)

Wir beginnen hiermit den Block der Verhandlungen im Umweltbereich und befassen uns zuerst mit dem sogenannten Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018. Das sieht Änderun-gen in drei Bundesgesetzen – im Abfallwirtschaftsgesetz, im Immissionsschutzgesetz – Luft und im Wasserrechtsgesetz – vor.

Die Geschichte der Aarhuskonvention in Österreich ist eine lange: Konventionsmitglied sind wir seit 1998, ratifiziert haben wir sie im Jahr 2005 und ihre Umsetzung haben wir 13 Jahre lang verzögert. Bereits im Jahr 2014 wurden wir zum ersten Mal von der Kommission verurteilt. Es hat mehrere EuGH-Entscheidungen gebraucht, um ent-sprechenden Druck auf Österreich auszuüben, Art. 9 Abs. 3 endlich in Umsetzung zu bringen. (Ruf bei der FPÖ: Der Stöger hätte es ... machen können!)

Im Juni 2014 gab es hier im Parlament ein Expertenhearing, und bereits damals wurde die Umsetzungsnotwendigkeit klar dargestellt. Frau Ministerin, Ihr Vorgänger, Herr Bundesminister Rupprechter, hat damals gemeint, die Evaluierung habe einen Anpas-sungsbedarf beim Zugang zum Recht ergeben. Es wurde eine Arbeitsgruppe ein-gesetzt, zwei Jahre zugewartet und im Jahr 2017 eine Teilumsetzung im Umweltinfor-mationsgesetz vorgenommen. Der Rest ist aber nach wie vor offen geblieben.

Nach langen Jahren des Mühens und Plagens mit der Aarhuskonvention gibt es, siehe da, nun dieses Aarhus-Beteiligungsgesetz. Frau Bundesministerin, wir halten Ihnen das wirklich zugute, dass Sie das auf den Weg gebracht haben. Es war lange über-fällig.

Was sieht das Gesetz nun vor? – Die Umweltorganisationen haben ebenso wie unmit-telbar betroffene Personen nunmehr die Möglichkeit, sich bei Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten als Teil der Öffentlichkeit zu beteiligen, auch wenn damit der Zugang zu Gerichten verbunden ist, was vorher ja nicht der Fall war.

NGOs wird damit der Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren über Umweltthemen geöffnet und das Recht eingeräumt, UVP-Feststellungsbescheide anzufechten. – So weit, so gut. Die Voraussetzung der Verfahrensbeteiligung der NGOs ist aber die rechtliche Anerkennung laut UVP-Gesetz. Und die Verschlechterung in dieser Position wird durch den Abänderungsantrag im UVP-Gesetz, der später noch diskutiert wird, verursacht.

Frau Bundesministerin, Sie kennen die Diskussion, die wir seit 4.10. medial, aber vor allem auch mit den NGOs haben, und ich glaube, es ist Ihnen auch nicht entgangen, dass heute am Kran vor dem Parlament entsprechender Protest kundgemacht wurde.

(Zwischenruf des Abg. Prinz.) Nach jahrelangem Abwehrkampf hat dieser nun mit der teilweisen Umsetzung der Aarhuskonvention ein Ende gefunden. Unsere Kritik daran ist, dass die Umsetzung nach wie vor mangel- und lückenhaft ist. Die vollständige Umsetzung des Art. 9 Abs. 3 wird nicht realisiert. Demnach müsste sich der

Rechts-Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger

schutz auch auf Verordnungen und Verwaltungshandeln beziehen. Und was macht die Bundesregierung? – Im Entwurf finden sich Umsetzungen in drei Materiengesetzen, beschränkt auf mehr oder weniger europarechtliches Mindestmaß, und die Umsetzungs-notwendigkeit der völkerrechtlichen Umsetzungsverpflichtung wird weiterhin negiert.

Des Weiteren finden wir drei unterschiedliche Standards im Zugang zum Recht, und das ist ja geradezu kurios, denn es provoziert weitere Verfahren vor dem EuGH, womit der Gesetzgeber sich – in bereits leidiger Tradition – wieder einmal den eigenen Gestaltungsspielraum nimmt. Im Übrigen: Was die Länder in den Materiengesetzen tun werden, steht nach wie vor in den Sternen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.53

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte.

13.53

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die Umwelt ist unser aller Lebensgrundlage, und daher gilt es, sie zu schützen und mit den Ressourcen sorgsam umzugehen – das hat diese Bundesregierung und besonders unsere Ministerin, Frau Elli Köstinger, in jeder ihrer Taten auch vor.

Der vorliegende Gesetzesantrag beinhaltet, dass die Umweltorganisationen an Ent-scheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten – wie bereits und jetzt noch viel stär-ker – auch bei gerichtlichen Verfahren beteiligt sein können. Das ist die Ausgangslage aufgrund der Aarhuskonvention, die wir schon 2005 in der ersten Säule, mit dem Zugang zu Umweltinformationen, und in der zweiten Säule, der Öffentlichkeitsbeteili-gung in umweltrelevanten GenehmiÖffentlichkeitsbeteili-gungsverfahren, umgesetzt haben. Jetzt kommt noch die dritte Säule dazu, bei der es um die Beteiligung bei gerichtlichen Verfahren geht.

Das ist eine gute Sache, denn damit setzen wir die Aarhuskonvention um. Somit kön-nen die NEOS (Abg. Schellhorn: Was ist jetzt? – Ruf bei der SPÖ: NGOs!) – die NGOs gegen die negativen UVP-Feststellungsbescheide klagen. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sie im UVP-Gesetz anerkannt werden, und das bedeutet, dass zumindest 100 Mitglieder glaubhaft gemacht werden müssen. Ich denke, das ist auch gut so, denn somit wird im Sinne einer breiteren Bevölkerungsgruppe gehandelt.

(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Unsere Bundesregierung und besonders unsere Ministerin haben es sich zum Ziel gesetzt, das Pariser Klimaabkommen und die EU-Klimaziele 2030 umzusetzen. Inso-fern finde ich es gut, dass wir gerade im Bereich der Mobilität auch etwas machen, denn gerade bei der Mobilität geht es auch darum, die fossile Mobilität einzuschränken und saubere Mobilität, die aus erneuerbarer Energie kommt, stärker zu fördern.

Gerade bei der Mobilität ist es wichtig, dass wir unsere CO2-Ziele erreichen. Da gilt es, ein Anreizsystem und nicht ein Bestrafungssystem zu schaffen – darum geht es auch beim IG-Luft –, zum Beispiel, dass E-Autos auf Autobahnen in Zukunft 130 km/h fahren dürfen. Das soll natürlich auch für viele ein Anreiz sein, auf E-Mobilität umzusteigen.

Ich denke, das ist eine gute Sache.

Als Landwirtin ist es mir auch noch wichtig, einen Punkt, der da auch mit drinnen ist, zu erwähnen (Abg. Loacker: ... die Landwirtschaft ist Vorreiterin in Österreich!): die Bewilligung für Wasserentnahmen nach dem Wasserrechtsgesetz. Bisher war es so, dass diese Bewilligung zwölf Jahre gegolten hat. Jetzt kann das sozusagen auf 25 Jahre ausgeweitet werden, was eine gute und sinnvolle Sache ist, denn damit bauen wir Bürokratie ab, aber nicht nur das, sondern wir geben den Bauern Planungssicherheit,

Abgeordnete Martina Diesner-Wais

damit sie wirklich gute, etwas kostenintensivere, aber dafür technologisch höherwertige und wassersparende Anlagen einsetzen können. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Bei der Genehmigung wird natürlich auf den Grundwasserspiegel Rücksicht genom-men und es erfolgt auch mit Einzelgenehmigungen. Ich meine, das ist ganz besonders wichtig, denn gerade die Landwirtschaft ist vom Klimawandel am stärksten betroffen und die Landwirtschaft steht für unsere Ernährungssicherheit und garantiert dafür. Aus diesem Grund sollten wir hier die bürokratischen Hürden wirklich abbauen.

Einen Punkt möchte ich noch besonders erwähnen, das ist eine Bitte an Sie alle in Bezug auf Umwelt und erneuerbare Energie. Wir wissen alle, dass die Verträge für die Holzkraftwerke teilweise ausgelaufen sind oder auslaufen werden, und deshalb würde ich Sie, jeden einzelnen Nationalrat, bitten, zu schauen und sich dafür einzusetzen, dass wir im Sinne der erneuerbaren Energie, im Sinne unserer Umwelt eine Über-gangslösung finden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich darf zum Schluss kommen und möchte noch sagen, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetz für umfassende Beteiligungsrechte unserer Bürger eintritt, aber auch für die Umsetzung unserer Klima- und Energiestrategie und für den Abbau der Büro-kratie und unnötiger Schikanen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.58

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord-neter Rossmann. – Bitte schön, Herr AbgeordAbgeord-neter.

13.59

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann das ehrlich gesagt nicht fassen: Wir diskutieren hier das Aarhus-Beteiligungsge-setz 2008, und es steht im Raum, dass es einen Abänderungsantrag geben soll. Ich würde diesen Abänderungsantrag wirklich gerne kennen, damit ich dazu auch Stellung nehmen kann. Wenn ich dazu Stellung beziehen will, wäre es die Voraussetzung, dass er zunächst einmal vorgelegt wird.

Frau Kollegin Diesner-Wais, das Mindeste, was ich mir von Ihnen erwartet hätte, wäre wenigstens eine Ankündigung, dass Sie einen solchen Abänderungsantrag einbringen werden oder dass Sie keinen Abänderungsantrag einbringen werden. (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

So, wie Sie mit den Oppositionsparteien umgehen, das ist schlicht und einfach skan-dalös. Skandalös ist im Übrigen auch die späte – die sehr späte – Umsetzung der Aarhuskonvention. Hätte es nicht ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Euro-päischen Kommission gegeben, so, denke ich, würden wir auch heute noch immer nicht das Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 diskutieren.

Ja, Sie mögen Zweifel haben. Ich habe keine Zweifel, denn wenn man sich das Gesetz genau anschaut – und ich werde noch ein paar Dinge dazu ausführen –, sieht man sehr klar, dass ja nur das Allerallernotwendigste getan wird. Da werden der Europä-ischen Kommission schöne Augen gemacht, damit man aus dem EU-Vertragsverlet-zungsverfahren herauskommt.

Österreich tut natürlich gut daran, diese Aarhuskonvention umzusetzen – das ist ja keine Frage – und den Umweltorganisationen auf der einen Seite und den Betroffenen auf der anderen Seite die Möglichkeit zu geben, sich an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten zu beteiligen. Das entspricht im Übrigen ja auch der Aus-legung der Aarhuskonvention durch den Europäischen Gerichtshof. Es sind jedoch drei

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann

Einwendungen, die ich habe und der Grund dafür sind, dass wir diesem Beteiligungs-gesetz nicht zustimmen werden.

Erstens: Es wird – und das habe ich schon gesagt – nur das Notwendigste getan. Mit diesem Beteiligungsgesetz werden wir aus dem Vertragsverletzungsverfahren heraus-kommen, es reicht aber nicht aus, dass auch die völkerrechtlichen Beschwerdever-fahren, die ja ebenfalls anhängig sind, eingestellt werden. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Die Rechtsmaterien, auf die dieses Beteiligungsgesetz Anwendung finden wird, sind eingeschränkt auf das Abfallwirtschaftsgesetz, das Immissionsschutz-gesetz – Luft und das WasserrechtsImmissionsschutz-gesetz. Andere Materien wie zum Beispiel das Chemikaliengesetz, aber auch der Naturschutz bleiben außen vor. Sie, Frau Ministerin, haben uns im Ausschuss erzählt, der Naturschutz ist Ländersache. Na und? – Das ist Ländersache, dann müssen Sie sich, Frau Ministerin, halt darum bemühen, in einem föderalen Staat Lösungen zu finden, dass alle Materien in dieses Beteiligungsgesetz einfließen und dass Rechtssicherheit für alle Materien und alle Betroffenen geschaffen werden kann. (Beifall bei der Liste Pilz.) Das ist das Mindeste, Frau Ministerin, was ich mir von Ihnen als Umweltministerin erwarten kann.

Der dritte Punkt, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden, ist der, dass NGOs und andere Betroffene keine Parteistellung in diesem Verfahren haben werden.

Es gibt zwar die Möglichkeit der nachträglichen Beschwerde, diese nachträglichen Beschwerden verkomplizieren aber natürlich die Verfahren.

Also zusammenfassend: Das Notwendigste allein reicht nicht. Wir hätten uns erwartet, dass Sie hier weitergehen und Ihren Aufgaben dahin gehend nachkommen, alle Mate-rien zu erfassen und ein Gesetz vorzulegen, um aus dem völkerrechtlichen Beschwer-deverfahren herauszukommen und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten in allen Materienbereichen zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

14.03

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord-neter Höbart. – Bitte schön, Herr AbgeordAbgeord-neter.

14.03

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Ja, ich finde es spannend, wenn sich Kollege Rossmann darüber mokiert, dass die Aarhuskonvention bis dato noch nicht umgesetzt wurde. Dazu bedarf es offen-sichtlich der neuen Bundesregierung, dass diese Konvention jetzt umgesetzt wird, Herr Kollege Rossmann, das hätten Sie durchaus anerkennen können! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der Liste Pilz: Das war die ÖVP ...! – Abg. Lausch: Das ist die neue ÖVP! – Abg. Bernhard: Die neue ÖVP!)

Ich glaube, wir sind uns auch einig darin, dass uns unser Planet, auf dem wir leben, etwas wert ist. Umweltschutz ist nicht nur Programm von den aus dem Parlament hochkant hinausgeflogenen Grünen, sondern mittlerweile von allen Parteien. Umwelt-schutz ist so etwas wie Heimatpolitik, das eint uns alle. Die neue Bundesregierung hat sich mit der Klima- und Energiestrategie #mission 2030 doch auch einiges vorgenom-men. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die E-Mobilität-Aktivitäten von Minister Hofer, aber auch auf jene von Ministerin Köstinger hinweisen, die darauf abzielen, emissionsfreie E-Mobilität zu forcieren und am Ende des Tages einen CO2-neutralen Verkehrssektor zu schaffen.

Ebenso gab es von unserem Kollegen Walter Rauch – gemeinsam mit Johannes Schmuckenschlager – einen entsprechenden Antrag im Ausschuss, in dem man sich ebenfalls zur Mobilitätswende auf Basis erneuerbarer Energie verständigt hat.

Abgeordneter Ing. Christian Höbart

Die Bundesregierung schafft und macht hier also einiges, und das muss man ent-sprechend anerkennen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Unser Ziel muss es natürlich sein, dass wir Mitgliedern der Öffentlichkeit im Umweltbereich, also konkret Umweltorganisationen, NGOs in diesem Bereich, einen ent -sprechenden Zugang zu Umweltinformationen geben und natürlich auch – und das bestmöglich – ein Beteiligungsverfahren sicherstellen. Das haben wir versucht, aber auf der anderen Seite – und da muss ich natürlich wieder den Herrn Ökonomen Rossmann ansprechen, der sich sehr oft als Arbeiterkammerökonomen bezeichnet – ist es ganz wichtig, unseren Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln. Was nicht sein kann, ist, dass man unter dem Titel einer Umweltschutzkäseglocke, die man über unsere Republik drüberstülpen will, die Weiterentwicklung unseres Wirtschaftsstand-ortes hemmt, weil man glaubt, jedes Vogerl beschützen zu müssen. Dabei hat es ja in den letzten Jahren überhaupt keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben. Diesen Hemm-schuhe müssen wir sicherlich entfernen.

Als Beispiel sei hier der angedachte Bau der dritten Piste am Flughafen Wien angebracht. Bitte, das sind ja fast schon Jahrzehnte, die hier verlorengegangen sind und die letztlich unsere Wirtschaft gehemmt wurde! Solche Dinge dürfen zukünftig schlichtweg nicht mehr passieren. Es muss uns einfach ein Spagat zwischen Umweltschutz auf der einen Seite, aber auch der Wirtschaftsentwicklung auf der anderen Seite gelingen.

Genau aus diesem Grund wird es in den Gesetzesmodifizierungen diese Verfahrens-beschleunigungen geben. Klar ist aber auch, dass wir keine Vier-Mann-Hinterhofum-weltorganisationen einbinden können. Deswegen wird es diese Hundert-Mitglieder-Regel geben. Es ist ja hanebüchen, wenn drei, vier, fünf Personen mit Verfahren, die im Hintergrund vielleicht finanziert werden, unseren Wirtschaftsstandort hemmen, sich zu entwickeln. Das kann es ja nicht sein! Das hat also schon alles einen Hintergrund.

Im Übrigen, Herr Kollege, wissen Sie, in Ihrem sozialdemokratischen Vorzeigeland Schweden ist das seit 2009 Realität! (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Also bitte, Herr Kollege! Von dort haben wir diese Überlegungen auch übernommen, dort funktioniert das im Übrigen klaglos. (Beifall bei der FPÖ.)

Langer Rede kurzer Sinn: Es wird auf der einen Seite zu Verfahrensbeschleunigungen kommen und auf der anderen Seite gelingt uns damit ein sehr guter Spagat zwischen einer gedeihlichen und absolut notwendigen Wirtschaftsstandortentwicklung und dem Umweltschutz. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.08

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Jetzt hat sich die Frau Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

14.08

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Mit dem Umweltpaket behandelt der Nationalrat heute vier wichtige Gesetzentwürfe für den Umweltschutz in Österreich. In nur wenigen Monaten haben wir zahlreiche Forderun-gen der Europäischen Kommission für die Umsetzung vorbereitet, und mein AnlieForderun-gen ist es, mit dem gesamten Umweltpaket die laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren positiv abzuschließen und auch internationale Vorgaben zu erfüllen.

Mit dem Aarhus-Beteiligungsgesetz soll entsprechend der Aarhuskonvention der Zugang zu Gerichten in Angelegenheiten, die die Umweltmaterien Luft, Wasser, Abfall betreffen, sichergestellt werden. Da es heute auch schon angesprochen worden ist:

Die unterschiedliche Umsetzung ergibt sich in Österreich durch die unterschiedlichen

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger

Kompetenzen. Wir sind aber bereits in mehreren Bund-Länder-Arbeitsgruppen dabei, die entsprechenden Gesetzesvorhaben in den Bundesländern vorzubereiten und um-zusetzen.

Die Novelle war unter anderem auch eine jahrelange Forderung unterschiedlicher Organisationen, der wir jetzt nachkommen. Der Gesetzentwurf beinhaltet Anpassungen in den Bereichen, die die Zuständigkeit meines Ressorts betreffen. Er umfasst das Im-missionsschutzgesetz – Luft, das Abfallwirtschaftsgesetz und das Wasserrechtsgesetz, wo wir eben Beteiligungs- und Anfechtungsrechte insbesondere für Umweltorganisa-tionen in umweltrelevanten Verfahren festlegen. Damit wird zum einen Rechtssicher-heit für alle Beteiligten geschaffen, dem 2014 eröffneten Vertragsverletzungsverfahren entgegengewirkt und eben auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Protect entsprochen.

Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten haben gemäß IG-L die zustän-digen Landeshauptleute ein Maßnahmenprogramm zu erstellen. Mit diesem soll die schnellstmögliche Einhaltung der unionsrechtlich vorgegebenen Grenzwerte sicherge-stellt werden. Mit der heutigen Novelle des Immissionsschutzgesetzes – Luft wird be-troffenen Einzelpersonen und Umweltorganisationen das Recht eingeräumt, die Ein-haltung der gesetzlichen Vorschriften betreffend die Erstellung und Überarbeitung dieser Programme auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Es handelt sich nicht um einen Rechtsanspruch auf die Erlassung bestimmter Einzelmaßnahmen. Es geht vor allem darum, inwieweit das Maßnahmenbündel in seiner Gesamtheit geeignet ist, um die Einhaltung der Grenzwerte auch sicherzustellen.

Es war mir ein besonderes Anliegen, dass der unionsrechtlich anerkannte Ermessens-spielraum der Landeshauptleute bei der Auswahl des Maßnahmenbündels erhalten bleibt. Betroffene Einzelpersonen oder Umweltorganisationen können innerhalb be-stimmter Fristen einen Bescheid des Landeshauptmannes beantragen, in welchem die Eignung des im Programm enthaltenen Maßnahmenbündels festzustellen ist. Ebenso kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei Grenzwert-überschreitungen oder Fristablauf, ein Antrag auf Erstellung und Überarbeitung von Programmen gestellt werden. Dieser Bescheid ist im Rechtsmittelweg durch die Ver-waltungsgerichte überprüfbar.

Im Anwendungsbereich des Wasserrechtsgesetzes erhalten anerkannte Umweltorgani-sationen Beteiligungs- und Anfechtungsrechte im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Bei erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf den Gewässerzustand kommt ihnen eine Beteiligungsstellung im Verfahren und auch ein Anfechtungsrecht des Bescheides zu.

Im Abfallbereich sind von der Umsetzung nach der Aarhuskonvention die Verfahren des ordentlichen Genehmigungsverfahrens unterhalb der IPPC-Schwellen betroffen.

Nicht umfasst sind Bodenaushubdeponien. IPPC-Anlagen unterliegen bereits der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Parteienstellung. Seveso-Anlagen werden den IPPC-Anlagen gleichgestellt. Für die Genehmigung und wesentliche Änderung von Abfallbehandlungsanlagen unterhalb der IPPC-Schwelle ist für anerkannte Umwelt-organisationen auch eine nachträgliche Beschwerdemöglichkeit an das Verwaltungs-gericht vorgesehen.

Zum Abschluss möchte ich noch einmal kurz auf das Immissionsschutzgesetz – Luft zurückkommen. Gemeinsam mit Bundesminister Hofer habe ich kürzlich im Ministerrat ein Paket zur Stärkung der E-Mobilität eingebracht. Der Verkehr ist eines der wich-tigsten Handlungsfelder der #mission 2030, unserer integrierten Klima- und Energie-strategie. Wir wissen, dass wir vor allem dort unsere CO2-Einsparungen maßgeblich

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger

erbringen müssen. Die Bundesregierung bekennt sich dabei zu einer Reduktion von 7,2 Millionen Tonnen CO2 bis 2030.

Das Paket zur Stärkung der E-Mobilität umfasst daher konkrete Anreize zum Umstieg auf saubere Mobilität. Dieses Paket ist neben zahlreichen Fördermaßnahmen für Elek-trofahrzeuge ein sehr starker Impuls, um der Elektromobilität in Österreich einen Schub zu verleihen. Wir setzen damit klar auf Anreize und wollen mit unseren Vorhaben die Menschen davon überzeugen, dass es sich in mehrfacher Hinsicht auszahlt, auf ein sauberes Fahrzeug zu wechseln.

Es ist mir auch ein besonderes Anliegen, dass wir rasch vorankommen, umso erfreu-licher ist es, dass bereits im heutigen Plenum die Weichen für die Ausnahme von IG-L-Geschwindigkeitsbegrenzungen für E-Fahrzeuge gestellt werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Damit setzen wir die erste Maßnahme unseres Mobilitätspakets um und können bereits mit Jahresbeginn 2019 saubere Fahrzeuge auf die Überholspur bringen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.13

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord-neter Gödl. – Bitte, Herr AbgeordAbgeord-neter.

14.14

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Meine sehr geschätzten Damen und Herren!

Ich bin jetzt ein bisschen überrascht, dass ich schon dran bin. Ich habe nämlich geglaubt, dass die NEOS noch vor mir zu diesem Thema sprechen werden. Offen-sichtlich haben sie ihre Wortmeldung aber zurückgezogen. (Zwischenruf bei der Liste Pilz.)

Wir haben heute in der Früh einen interessanten Beginn dieser Sitzung erlebt, da sich ein Vertreter der Liste Pilz – ich weiß nicht mehr genau, wer es war – darüber echauf-fiert hat, dass die Umweltthemen so weit hinten auf der Tagesordnung stehen würden.

(Abg. Rossmann: Er heißt Wolfgang Zinggl! Ja, es war Wolfgang Zinggl ...!) – Wolfgang Zinggl war es, danke schön. Er hat gemeint, dass diese Themen an nicht prominenter Stelle stünden, aber: Siehe da! Ich glaube, es ist jetzt eine sehr gute Zeit, um diese Themen zu diskutieren, zumal ich auch dazu bemerken muss, dass ja der letzte Donnerstag mit der auf Antrag der Liste Pilz abgehaltenen Sondersitzung ebenfalls ganz im Zeichen des Umwelt- und Klimaschutzes stand. Schon damals konnte Frau Minister Köstinger gut aufzeigen, dass Umweltschutz und Klimaschutz sowie alle umweltrelevanten Maßnahmen bei ihr und auch bei uns als Regierungs-parteien sehr, sehr gut aufgehoben sind. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das beweisen wir auch damit, dass wir neben der Klimastrategie nun auch dieses Beteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Uwe Feichtinger hat gesagt, es hat lange gedauert. – Ja, es hat lange gedauert, aber diese Regierung ist das Thema vom ersten Tag an angegangen und hat heute eine Gesetzesnovelle vorgelegt. Frau Minister Köstinger hat es inhaltlich soeben sehr genau ausgeführt.

Natürlich ist es ein schmaler Grat zwischen berechtigten Umweltinteressen einerseits und den wirtschaftlichen Interessen, die man als Gesamtstaat auch im Sinne einer Wohlstandsgesellschaft, im Sinne der Absicherung von Arbeitsplätzen vertreten muss.

Uns ist auch klar, dass Umweltschutz und die in verschiedenen Gesetzen festge-schriebenen Maßnahmen nicht zu einem Instrument zur Verhinderung und Verzögerung von Projekten verkommen dürfen.

Oft – muss man sagen – stehen wir uns mit unseren eigenen Gesetzeswerken selbst im Weg, nämlich auch dann, wenn es darum geht, umweltrelevante Projekte umzu-setzen. Ich könnte Ihnen unzählige Projekte allein aus meinem Heimatbundesland