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Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den GREVIO-

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den GREVIO-(Basis)Evalu-ierungsbericht über gesetzliche und weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend (III-163/298 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Gudrun Kugler. – Bitte.

13.35

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist dem Menschenrechtsausschuss zuerst eigentlich fälsch-licherweise zugewiesen worden. Es wurde von uns in den Gleichbehandlungsaus-schuss weiterverwiesen. Dennoch ist es wichtig, ein paar Worte zum Grevio-Evaluie-rungsbericht zu sagen.

Worum geht es? – Der Europarat hat ein Übereinkommen zum Thema Gewalt gegen Frauen, Prävention und Abhilfe gefasst. Nun wurden die Länder dahin gehend evaluiert, inwieweit sie mit diesem Übereinkommen auch proaktiv arbeiten. Der Grevio-Evaluierungsbericht über Österreich ist großteils sehr positiv ausgefallen. Die Evaluie-rungskommission hat eine Reihe von positiven Maßnahmen in Österreich unter-strichen, hat gesagt: Ihr seid auf einem guten Weg! Das langjährige politische Engage-ment zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen greift in Österreich.

Dennoch hat Grevio einige Punkte definiert, bei denen sie in Österreich Aufholbedarf sehen. Ich nenne als Beispiele die Themen Zwangsheirat und weibliche Genitalver-stümmelung. Ja, das ist ein Thema, das auch Österreich betrifft. Wir werden insbe-sondere im Menschenrechtsausschuss das Thema Genitalverstümmelung von Frauen aufgreifen, und auch das Thema Zwangsheirat.

Ich greife ein bisschen vor. Wir arbeiten daran, doch möchte ich darauf hinweisen, in welche Richtung wir gehen:

Sie wissen, dass weltweit 200 Millionen Mädchen und Frauen betroffen sind, aber das Problem hat auch vor den Grenzen Österreichs nicht haltgemacht. In Österreich sind bis zu 8 000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Wie werden diese Frauen verstümmelt? – Manche sind bereits in dieser Weise eingereist. Mädchen, die hier geboren wurden, erleiden Genitalverstümmelung häufig während Auslandsreisen in die früheren Heimatländer der Eltern. Es wird aber auch kolportiert, dass es Ärzte oder Naturpraktiker gibt, die nach Österreich kommen, um diese Praxis in den Communities vorzunehmen.

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler

Es gibt drei Ambulanzen in Wien, die sich mit der Abhilfe, mit der Reparatur dieser Verstümmelungen beschäftigen. Im AKH Wien gibt es jährlich 40 bis 50 Fälle, Frauen kommen mit großen Beschwerden und brauchen Hilfe oder sie wollen Kinder gebären und können das aufgrund der Verstümmelungen, die an ihnen vorgenommen wurden, eigentlich gar nicht.

Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit setzt, wie die Frau Minister auch schon ausgeführt hat, da einen Schwerpunkt. 1 Million Euro pro Jahr nimmt die ADA in die Hand, um in den Ländern, insbesondere in Somalia, über die Communities Be-wusstsein zu schaffen, dass das so nicht gehen kann und darf.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Minister, dafür, dass Ihnen das ein großes Anliegen ist. Ich hoffe, dass wir weiter so arbeiten können, dass auch Daten darüber erhoben werden, wie Genitalverstümmelung in Österreich praktiziert wird, damit wir Vorsorge treffen können. Dann entsprechen wir auch den Anliegen, die Grevio an Österreich hat. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.38

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte.

13.38

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen!

Sehr geehrte Damen und Herren! Der gefährlichste Ort für Frauen in Österreich, und das ist ja kein neues Phänomen, sind nach wie vor die eigenen vier Wände. Drei von vier Frauen, die von Gewalt betroffen sind, erleben diese Gewalt in der eigenen Woh-nung oder im ganz nahen sozialen Umfeld. Schauen wir uns die Zahl der Weg-weisungen an: 8 752 Mal wurde allein im Jahr 2017 in Österreich ein Betretungsverbot für die eigene Wohnung oder für die Schule oder den Betreuungsplatz des eigenen Kindes ausgesprochen.

Kollegin Kugler hat es schon gesagt: Jetzt liegt der Grevio-Evaluierungsbericht zur Erfüllung der Maßnahmen der Istanbulkonvention vor, der eben beurteilt, welche Maß-nahmen die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ergriffen hat. Dazu gibt es durchaus positive Rückmeldungen, vor allem werden eben die Einführung des Betre-tungsverbots, des Wegweisungsrechts und der einstweiligen Verfügung zum Schutz von Frauen, die akut von Gewalt betroffen sind, hervorgehoben.

Es gibt aber noch ganz, ganz viel in diesem Bereich zu tun. Wir brauchen dringend einen Ausbau von Betreuungsplätzen für Frauen, die akut von Gewalt betroffen sind, wir brauchen einen Ausbau von Beratungs- und Präventionsmaßnahmen, und wir brauchen dringend eine Kooperation und eine Abstimmung zwischen den unterschied-lichen Behörden, sprich der Justiz, der Polizei und den Interventionsstellen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Wir brauchen eine Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, ge-nauso wie von Beamtinnen und Beamten der Justiz, und wir brauchen vor allem aktive Täterarbeit, die zum Beispiel in Männerberatungsstellen geleistet werden kann. Man sieht, es gibt noch ganz, ganz viel zu tun. Was allerdings macht die schwarz-blaue Bundesregierung in diesem Fall? (Ruf bei der FPÖ: Sie tut!) – Ich nehme Ihr Be-kenntnis, sich gegen Gewalt an Frauen zu engagieren, hier sehr gerne entgegen, aller-dings fehlen mir der Glaube daran und die Taten, die den Worten folgen.

Wir haben 100 Betreuungsplätze beschlossen, allerdings fehlt die Budgetierung dafür, und es ist anberaumt, das im Jahr 2022 anzupacken – das ist am Ende dieser oder am Beginn der nächsten Legislaturperiode. Ich glaube, da müsste man ganz, ganz rasch und dringend agieren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bißmann.)

Abgeordnete Sabine Schatz

Zusätzlich setzt der Innenminister noch eins drauf, indem er Fallkonferenzen, im Rah-men derer sich Polizei und Interventionsstellen bei schweren Gewaltdelikten zusam-mensetzen und diese bearbeiten, einfach stoppt. Ich nenne das Wiener Marac-Bündnis als Beispiel. Diese Projekte müssten ausgebaut und nicht gestoppt werden, damit für Frauen und für Kinder, die diese Gewalt miterleben, der beste Schutz gesichert werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass wir diesen Grevio-Bericht im Gleichbehandlungsausschuss behandeln können, und ich appelliere vor allem an die Regierungsparteien: Nehmen Sie diesen Bericht mit aller Ernsthaftigkeit mit uns in Angriff! Arbeiten Sie mit uns an den Maßnahmen, die gesetzt werden müssen, und zwar ganz dringend! Und: Stellen Sie vor allem auch das notwendige Geld dafür zur Verfügung! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bißmann.)

13.42

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.

13.42

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus!

Der Grevio-Bericht wird ja heute nur gestreift, weil er dem Gleichbehandlungsaus-schuss zugewiesen wird. Dennoch nenne ich einige Fakten aus dem österreichischen Gewaltschutz: In Österreich werden jährlich Tausende Betretungsverbote nach dem SPG verhängt. Das Bemerkenswerte daran ist, dass es eigentlich wenige Rückfalltäter gibt. Das beweist, dass diese Maßnahme greift und eine sinnvolle Maßnahme im Sinne eines umfassenden Opferschutzes ist.

Herzlichen Dank an dieser Stelle an die Polizeibeamten, die an Ort und Stelle binnen Minuten und unter teilweise schwierigen Bedingungen eine Gefahrenprognose erstel-len müssen und entscheiden müssen, ob jemand aus der eigenen Wohnung wegge-wiesen wird oder nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieser Grevio-Bericht hebt die Führungsrolle Österreichs dank der wirksamen Maß-nahmen betreffend Gewaltschutz insgesamt hervor, aber er merkt auch kritisch an, dass es aus Sicht der Experten noch einigen Verbesserungsbedarf gibt. Einigen Punkten scheint wirklich noch ein höheres Schutzniveau zugemessen werden zu müs-sen. Etwa kritisiert der Bericht, dass es wohl ein gutes Hilfsnetz für häusliche Gewalt gibt, aber die Opfer von Sexualstraftaten, Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung – Kollegin Kugler hat das schon gesagt – dieses Netz nicht in dem Ausmaß vorfinden.

Dem kann ich nur bedingt zustimmen, denn Voraussetzung dafür ist, dass man es der Polizei anzeigt, dass man anzeigewillig ist – nur dann kann geholfen werden –, und diese Bereitschaft fehlt oft.

Eine andere Anregung ist, transparenter mit statistischen Daten der Gefährder und der Opfer umzugehen – also Geschlecht, Alter, Nationalität und Täter-Opfer-Beziehung.

Das finde ich bemerkenswert und das entspricht auch der Auffassung dieser Regie-rung.

Andere Kritikpunkte sind durchaus hinterfragenswert. Es wird etwa kritisiert, dass es zu wenig strafrechtlichen Verurteilungen kommt. Dazu muss man aber wissen, dass nicht jedem Betretungsverbot auch eine strafrechtlich relevante Handlung zugrunde liegen muss – daher kann es nicht zu einer Verurteilung kommen – beziehungsweise dass es in Österreich die Möglichkeit der Diversion gibt. Wenn das Opfer zustimmt, kommt es zu keiner Verurteilung.

Insgesamt räumt dieser Grevio-Bericht Österreich, wie gesagt, ein, dass wir Gewalt-schutz auf höchstem Niveau bieten. Darauf und auch auf die Arbeit der Exekutive in

Abgeordneter Christian Ries

Österreich, die dafür sorgen wird, dass das auch in Zukunft so bleibt, kann man stolz sein. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.45

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Menschen-rechte, seinen Bericht in 298 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die den Bericht zur Kenntnis nehmen, um ein ent-sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Bericht III-163 der Beilagen dem Gleichbehandlungsausschuss zu.