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B. Zuweisung in dieser Sitzung:

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1778/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz genehmigt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Ver-fügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (955 d.B.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 4 der Tages-ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lercher. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

10.24

Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tagesordnungspunkt 1 gibt uns heute die Möglichkeit, über ein wichtiges Fundament, über unsere Städte und Gemeinden, zu sprechen, und ich glaube, das ist sehr, sehr wichtig, denn die haben sich viel, viel mehr Wertschätzung von uns und viel mehr Raum in diesem Haus verdient, weil ja bei den Städten und Gemeinden letztlich eines passiert ist – ich kann es Ihnen nicht ersparen, obwohl wir das schon mehrmals thematisiert haben –: Ihre Hilfspakete greifen dort nicht!

Politik heißt ganz oft, viel Zeit und Geld in die Hand zu nehmen, um einfache Dinge kompliziert zu machen. (Abg. Kühberger: ... Steiermark!) Die Regierungsparteien tun das mit ihren Gemeindepaketen unglaublich eindrucksvoll. Ich sage es Ihnen ganz offen:

Wir machen es heute ganz, ganz einfach: Ich bringe hier, an dieser Stelle, einen Antrag ein, der es den Gemeinden ermöglichen soll, dass sie Geld bekommen (Beifall bei der

Abgeordneter Maximilian Lercher

SPÖ), das heißt, dass das Darlehen, das sie sich ab 2023 selbst bezahlen müssen, ein Zuschuss wird. Das haben sich die Städte und Kommunen redlich verdient. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben in Wahrheit für Sie die Krisenpolitik vor Ort gemacht, sie haben die Impfungen organisiert, wenn die Regierung nicht geliefert hat, sie sind eingesprungen und haben Sie vor den Bürgerinnen und Bürgern verteidigt, und ich glaube, sie haben es sich bei all den Milliarden, die wir hier ausschütten, jetzt auch verdient, dass wir das Darlehen, das Sie ihnen gewähren, in einen Zuschuss verwandeln, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Da muss man schon ein bisschen darauf eingehen, weil wir da eine Systematik erken-nen: Die Österreichische Volkspartei findet immer komplizierte Gründe, dass etwas nicht geht, außer bei den eigenen Spenderinnen und Spendern: Dort geht alles relativ einfach.

(Ruf bei der ÖVP: Geh bitte!) Ich sage es Ihnen ganz offen: Auch Verteilungsgerechtig-keit erkennt man an dieser Debatte, denn wir haben ganz, ganz viel Geld für Konzerne, die hier keine Steuern zahlen, aber wir haben keine wirklichen Zuschüsse für unsere Städte und Gemeinden, und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das ist nicht gerecht. Das ist nicht gerecht, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn man das weiterspinnt, dann sieht man das ja auch! In Österreich haben die Manager letztes Jahr 4 Prozent mehr verdient, die normalen Beschäftigten aber 2 Pro-zent verloren. Die Besitzer großer Unternehmen zahlen sich die Boni, haben wir heute schon gehört, aber die Gemeinden bekommen kein Geld von Ihnen. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Der Bundeskanzler sagt ja immer: „Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein“; mit dieser Politik sind aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land die Dummen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.) Und es ist kein Witz, sondern leider die bittere Realität, dass Sie nicht bereit sind, einen Wandel im Alltag dieser Leistungsträgerinnen und Leistungsträger einzuleiten. (Zwischenruf des Abg. Eßl.) Der Druck da draußen bei den Familien, bei den Gemeinden, bei den Kommunen, die alles für uns hier richten, die alles verteidigen und umsetzen müssen, wird Tag für Tag größer. Die Leute spüren das, sie haben Sorgen, sie haben Angst, und wir sind verpflichtet, jenen, die diesen Staat, diesen Sozialstaat erhalten und groß gemacht haben, jetzt das Geld zu geben, das ihnen zusteht! (Beifall bei der SPÖ.) Wissen Sie, vor allem bei den Gemeinden sieht man, dass es Ihnen das einfach nicht wert ist. (Abg. Baumgartner: ... auch keine Ahnung davon!) Wir haben unzählige Debat-ten geführt, ganz, ganz viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sitzen unter Ihnen, und ich sage Ihnen ganz offen: Ihre Kolleginnen und Kollegen da draußen haben es sich verdient, dass wir ihnen heute Geld geben, das sie nicht zurückzahlen müssen (Beifall bei der SPÖ), denn das KDZ – weil Sie sich immer gerne auf Statistiken ausreden – hat eindringlich davor gewarnt, dass das, wenn Sie das, was Sie heute vorgelegt haben, durchziehen – nämlich ein Darlehen zu geben, das die Gemeinden ab 2023 zurückzahlen –, unsere Städte und Kommunen ab 2023 in massive Finanznöte bringt.

Das dürfen wir nicht zulassen für die Entwicklung dieses Landes, das dürfen wir nicht zulassen für die Überwindung dieser Krise, und, meine sehr verehrten Damen und Herren, das dürfen wir auch nicht zulassen für die gesamte Kommunalpolitik, für die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter, die das Rückgrat der Demokratie in diesem Land sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Deswegen bringe ich an dieser Stelle folgenden Antrag ein:

Abgeordneter Maximilian Lercher

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Unterstützung für Gemeinden in der Krise“

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit welcher das an die Gemeinden gewährte und ab 2023 rückzuzahlende Darlehen von 1 Mrd. € (BGBl. I Nr. 29/2021) in einen nicht rückzuzahlenden Zweckzuschuss umgewandelt wird, der den Gemeinden jedenfalls verbleibt, um die kommunalen Leistungen für die Bevölkerung ab dem Jahr 2023 erhalten zu können.“

*****

Sehr verehrte Damen und Herren, wenn Ihnen die Gemeinden etwas wert sind, nehmen Sie den Antrag an! (Beifall bei der SPÖ.) Bezeichnen wir die normalen Leute nicht als Tiere, sondern arbeiten wir wie die Tiere für sie, dann geht etwas weiter! – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPÖ. – Abg. Eßl: ... wieder ein paar Tausender!)

10.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag der Abgeordneten Maximilian Lercher,

Genossinnen und Genossen

betreffend finanzielle Unterstützung für Gemeinden in der Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zu Bericht des Finanzausschusses über die Regie-rungsvorlage (948 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Katastro-phenfondsgesetz 1996, das Kommunal-investitionsgesetz 2020 und das Transparenz-datenbankgesetz 2012 geändert werden (953 d.B.) (Top 2)

Die aktuell größte Gesundheitskrise unserer Zeit hat gravierende Auswirkungen auf das Leben der Österreicherinnen und Österreicher, weder sind derzeit die gesundheitlichen noch die wirtschaftlichen Folgen abschätzbar. Bereits im Frühjahr des vorigen Jahres hat die SPÖ auf die prekäre Situation der Gemeindefinanzen hingewiesen und mehrfach Anträge eingebracht, die eine Problemlösung aufzeigen. Das von der schwarzgrünen Regierung beschlossene Kommunalinvestitionspaket hilft nur jenen Gemeinden, die über eine entsprechende Finanzkraft verfügen um den 50%igen-Eigenanteil der Inves-titionen finanzieren zu können. Die Einnahmenausfälle bei den Ertragsanteilen durch das einbrechende Steueraufkommen, der Kommunalsteuer und den lokalen Touris-musabgaben haben vielerorts ein Niveau erreicht, dass die Finanzierung selbst der laufenden Gemeindeausgaben nicht mehr zur Gänze sicherstellt – an regionale Kon-junkturmaßnahmen zur Bekämpfung der Krise ist gar nicht zu denken. Nicht nur der gut ausgebaute Sozialstaat, sondern auch die Leistungen der Gemeinden und deren Ange-bote für die Bürgerinnen und Bürger haben in der Krise eine wesentliche stabilisierende Funktion. Gemeinden und Städte brauchen eine 100%ige Abgeltung des finanziellen Ausfalls der Coronakrise. Kommunen sind für Kinderbetreuung, Rettungs- und Feuer-wehrwesen, Schulerhaltung, Spitalsfinanzierung, Abwasser- und Wasserversorgung und vieles mehr zuständig.

Abgeordneter Maximilian Lercher

Da das kommunale Investitionsprogramm der Bundesregierung (KIG 2020) insbeson-dere von den finanzschwachen Gemeinden nicht angenommen werden konnte, weil sie den 50%-igen Kofinanzierungsanteil nicht aufbringen konnten, wurde von der ÖVP/Grüne-Bundesregierung Anfang des Jahres 2021 die gesetzliche Grundlage beschlossen, den Gemeinden „Sonder-Vorschüsse“ iHv 1 Mrd. € auf die Ertragsanteile als Darlehen zu gewähren, die ab 2023 wieder an den Bund zurück zu zahlen sind. Das heißt den Gemeinden werden nach der Krise die ihnen zustehenden Ertragsanteile gekürzt. An-gesichts steigender Ausgaben stellt das die Gemeinden vor ein kaum lösbares Finan-zierungsdilemma, denn sie mussten in der Krise investieren um die gemeindefunk-tionalen Leistungen aufrecht erhalten zu können, und zahlen den Preis dafür ab 2023, da ihnen die Einnahmen dafür fehlen werden.

Das KDZ hat im Juni 2021 auf die kritische Situation der Gemeinden durch diese Vorgangsweise der Bundesregierung hingewiesen, und vorgeschlagen, dass die Rückzahlung des Darlehens zumindest ausgesetzt werden muss um den Gemeinden wieder etwas finanziellen Spielraum zu geben.

In der Grafik des KDZ wird dargestellt, dass die Gemeinden vor der Krise finanzielle Spielräume hatten, die sie für Investitionen nutzen konnten, welche sich durch das Darlehensmodell der Bundesregierung auf 6,4% mehr als halbieren würden. Würde die Darlehensrückzahlung ausgesetzt, könnten die Spielräume auf zumindest 9,6% ange-hoben werden – was aber immer noch unter dem Wert des Jahres 2019 liegt.

Grafik: KDZ, „Kritische mittelfristige Perspektive der Gemeindefinanzen“, https://www.kdz.eu/de/aktuelles/blog/mittelfristige-prognose-der-gemeindefinanzen-bis-2024

Es geht um 1 Milliarde Euro, sehr viel Geld, das vor allem den finanzschwachen Ge-meinden helfen würde ihre mittelfristige Finanzsituation bewältigen zu können. Die ÖVP/Grüne-Bundesregierung hat den wohldurchdachten Vorschlag der SPÖ aus dem Jahr 2020 (574/A), der den Gemeinden schon im Jahr 2020 2,2 Mrd. € Finanz-unterstützung gewährt hätte, nach einem Jahr de facto Nichtbehandlung im Ausschuss (Vertagung) schlussendlich am 19.5.2021 abgelehnt. Mit diesem Geld würden sich die Gemeinden heute nicht in dieser kritischen mittelfristigen finanziellen Situation befinden.

Bleibt das Darlehensmodell der Bundesregierung aufrecht, werden den Gemeinden in den kommenden Jahren Ausgabeneinsparungen aufgezwungen, die das Leistungsan-gebot für die Bevölkerung nachhaltig verschlechtern werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Abgeordneter Maximilian Lercher

Entschließungsantrag Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit welcher das an die Gemeinden gewährte und ab 2023 rückzuzahlende Darlehen von 1 Mrd. € (BGBl. I Nr. 29/2021) in einen nicht rückzuzahlenden Zweckzuschuss umgewandelt wird, der den Gemeinden jedenfalls verbleibt, um die kommunalen Leistungen für die Bevölkerung ab dem Jahr 2023 erhalten zu können.”

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kopf. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

10.30

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundes-minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! In der Regel geht es den Menschen dort gut, wo es auch der Wirtschaft gut geht (Abg. Köchl: Das haben wir in der Krise gesehen! – weitere Zwi-schenrufe bei der SPÖ), aber, meine Damen und Herren – ich bin ja noch nicht fertig mit dem Satz, ich habe schon erwartet, dass das kommt –, besonders vielen Menschen kann es dann gut gehen, wenn die Wirtschaft in ein Konzept der sozialen Marktwirt-schaft – nein, ich sage sogar der ökosozialen MarktwirtMarktwirt-schaft – eingebettet ist. (Zwi-schenruf des Abg. Jakob Schwarz.) Dann kann es nämlich an einem gut gehenden Wirtschaftsstandort sehr, sehr vielen Menschen gut gehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Österreich ist der beste Beweis dafür, dass ein solches Konzept funktioniert: Wir haben eines der höchsten Wohlstandsniveaus, und wir haben in unserem Land auch ein sehr, sehr hohes Niveau an sozialer Absicherung. Gerade in der Krise, die wir nun hinter uns zu lassen versuchen, hat unser Sozialsystem bestens funktioniert, die automatischen Stabilisatoren haben funktioniert, und wir haben noch ein paar Maßnahmen zusätzlich zu den schon vorher existierenden eingeführt. All das hat dazu geführt, dass die Men-schen in unserem Land gut – weitestgehend gut – durch diese schwere, schwere Krise gekommen sind. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Die Menschen in Österreich sind auch gesundheitlich weitestgehend gut durch die Krise gekommen, auch da haben wir – wir hier im Parlament, aber natürlich insbesondere gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und auch mit den Ländern und mit vielen, die da mitgewirkt haben – wirkungsvolle Maßnahmen gesetzt. Eine Maßnahme steht jetzt ganz oben auf der Liste dessen, was wir zu tun haben: impfen, impfen, impfen, damit wir nachhaltig und langfristig aus dieser Krise herauskommen können.

Dem widmet sich jetzt auch der erste Antrag von mehreren, die unter diesen Tages-ordnungspunkten behandelt werden. Wir schaffen jetzt die gesetzliche Grundlage und budgetäre Vorsorge für die Beschaffung der Impfstoffe für die Jahre 2022 und 2023 in beträchtlicher Größenordnung, aber angelehnt an unseren Bevölkerungsanteil innerhalb der Europäischen Union.

Ein reiches Land wie Österreich, meine Damen und Herren, hat aber schon auch die Verpflichtung, Menschen in anderen Ländern, in anderen Regionen – in armen Ländern und armen Regionen – zu helfen. Darauf bezieht sich der zweite Antrag, den wir hier

Abgeordneter Karlheinz Kopf

behandeln, nämlich die Mittelauffüllung in zwei Hilfsfonds: auf der einen Seite im Fonds für die ärmsten Länder in Asien und im Pazifik und auf der anderen Seite auch in Richtung der Kleinbauern in Afrika. Ich denke, es steht einem reichen Land wie Öster-reich gut an, selbst in Krisenzeiten, in denen man selbst Schwierigkeiten hat, trotzdem nicht auf die Menschen in diesen Regionen und auf diesen Kontinenten zu vergessen.

(Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Herr.)

Ich glaube, wir können hier in Österreich insgesamt optimistisch in die Zukunft blicken.

Wir haben mit viel Disziplin die Pandemie in den Griff bekommen. Wir werden weiterhin viel Disziplin brauchen, um sie im Griff zu behalten. Ich habe es schon gesagt: impfen, impfen, impfen als Gebot.

Weil ich zu Beginn gesagt habe, dass eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass es den Menschen gut gehen kann, eine gut gehende Wirtschaft ist: Wir haben uns in der Krise selbstverständlich auch um die Unternehmen und um die Wirtschaft in diesem Land gekümmert. Wir haben vielen Unternehmen, die es sonst nicht geschafft hätten, mit Maßnahmen über die Krise geholfen. Wir haben mit Kurzarbeit viele Jobs gerettet.

(Abg. Hauser: ... die zuerst vernichtet ...!) Es zeigt auch Wirkung, dass es uns gelungen ist, diese Strukturen weitgehend zu erhalten. Wir sind im Wochenvergleich der letzten Wochen mit der Vorkrisenzeit schon wieder auf dem wirtschaftlichen Niveau, auf dem wir 2019, vor der Krise, waren.

Jetzt gilt es Wiederaufbau zu leisten und Strukturen anzulegen, die auch in der Zukunft geeignet sind, uns da weiterzubringen. Die EU hat einen Aufbau- und Resilienzfonds aufgelegt. Österreich arbeitet an Standortstrategien und Konzepten für das Recovery.

Auch viele Organisationen in diesem Land – die Wirtschaftskammer, die Industriellen-vereinigung, viele andere – haben Konzepte vorgelegt, wie wir wirtschaftlich wieder stark werden können, damit auch alle davon profitieren können. Dem widmet sich auch der dritte Antrag, den wir hier behandeln. Wenn man als öffentliche Hand Hilfen gewährt, dann muss man natürlich auch deren Verwendung kontrollieren. Das heißt, wir schaffen hier eine Voraussetzung für einen Zugang zur Transparenzdatenbank, damit die Finanz und andere Stellen die Mittelverwendung auch tatsächlich ordentlich kontrollieren können. Ich denke, das ist ein Gebot der Stunde und das sind wir auch den Steuer-zahlerinnen und Steuerzahlern schuldig.

Das Resümee am Ende: Wir schaffen die budgetären Voraussetzungen für die Beschaf-fung des Impfstoffes, den wir auch in den nächsten Jahren brauchen werden, wir helfen Menschen in ärmeren Regionen, wir attraktivieren die Rahmenbedingungen für den Wirt-schaftsstandort, und wir schaffen die Grundlagen für die Kontrolle von Hilfsmaßnahmen.

Ich denke, all das sind geeignete Maßnahmen, mit denen wir Österreich in eine gute Zukunft führen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.36

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte sehr.

10.37

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister! Zwei Anmerkungen zu meinem Vorredner, zu Kollegen Kopf: Es stimmt schon, ihr habt viele Jobs gerettet, aber du hast einen Nebensatz vergessen: das sind auch die Jobs, die ihr vorher vernichtet habt.

(Beifall bei der FPÖ.)

Eine weitere Anmerkung zu deinem Abänderungsantrag: Wir hatten am 22.6. eine Sit-zung des Finanzausschusses. Seither sind 16 Tage vergangen, und in diesen 16 Tagen

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs

seid ihr draufgekommen, dass man offenbar 75 Millionen Euro mehr Geldbedarf für die Impfstoffbeschaffung hat und außerdem acht Millionen zusätzliche Impfstoffdosen be-nötigt. Man kann also nicht wirklich von einer Planung sprechen, wenn man innerhalb von 16 Tagen draufkommt: Jessas, es fehlen ja acht Millionen Impfstoffdosen! – Das fördert nicht wirklich das Vertrauen in diese Bundesregierung.

Ich darf zu Tagesordnungspunkt 4 sprechen: Mit diesem Bundesgesetz wird der Ge-sundheitsminister ermächtigt, Covid-19-Impfstoffe für die Finanzjahre 2022 und 2023 um rund 916,5 Millionen Euro zu beschaffen. Das sind laut dem Abänderungsantrag in Summe 50 Millionen Impfstoffdosen. Die budgetierten Kosten für 2020 und 2021 betragen rund 335 Millionen Euro für 30,5 Millionen Impfstoffdosen.

Bis dato hat eine Impfstoffdose durchschnittlich 11 Euro gekostet, aber mit dem heutigen Gesetzesbeschluss zahlen wir nicht 11 Euro je Impfstoffdose, sondern über 18 Euro.

Das ist eine Preissteigerung von rund 67 Prozent, und wir haben natürlich auch im Finanzausschuss den Gesundheitsminister gefragt: Wodurch ergibt sich diese unver-schämte Preissteigerung?, aber der Gesundheitsminister konnte uns keine Erklärung geben. Vielleicht bekommen wir heute eine entsprechende Erklärung. (Abg. Kassegger:

„Koste es, was es wolle“!) Für mich gibt es nur folgende Erklärung: Entweder zahlt die EU zu viel an die Impfstoffproduzenten, oder wir zahlen der EU mehr, als der Impfstoff tatsächlich kostet. Beides ist nicht zulässig. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist auch nicht nachvollziehbar, und der Gesundheitsminister konnte es uns auch im Finanzausschuss nicht erklären, warum wir 50 Millionen Impfstoffdosen für zwei Jahre benötigen. Bei einer Einwohnerzahl Österreichs von 8,93 Millionen – und davon lassen sich nicht alle impfen – haben wir pro Jahr 25 Millionen Impfstoffdosen zur Verfügung.

Das sind fast drei Impfstoffdosen im Jahr für jeden Einwohner in Österreich, und zwar vom Baby bis zum Greis.

In Wirklichkeit kaufen wir viel mehr Impfstoffdosen, als wir benötigen, weil offenbar schon jetzt geplant ist, diese Impfstoffdosen an Drittstaaten zu verschenken. Der Herr Bun-deskanzler hat bereits auf der Westbalkankonferenz am 18. Juni 2021 vollmundig ange-kündigt, dass Österreich eine Million Impfstoffdosen spenden wird. So großzügig geht unser Herr Bundeskanzler mit dem Geld der österreichischen Steuerzahler um. Das kostet uns über 18 Millionen Euro. In Anbetracht der derzeitigen Wirtschaftslage – wir haben immer noch 350 000 Arbeitslose – ist das ein falscher Zugang. Wir brauchen je-den Euro in Österreich.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Herr Bundeskanzler diese Spende ohne rechtliche Grundlage getätigt hat, denn die rechtliche Grundlage zur Verfügung über Bundesvermögen schaffen wir erst mit dem heute zu beschließenden Gesetz.

Abschließend noch ein budgetrechtliches Problem, das auch der Budgetdienst ange-sprochen hat: Der Gesetzesantrag führt aus, dass die Kosten dieses Bundesgesetzes durch zusätzliche Vorsorgen im Bundesfinanzrahmengesetz bedeckt werden. Es lässt sich allerdings nicht nachvollziehen, dass die Mittel bereits im geltenden BFRG 2021 bis 2024 eine ausreichende Bedeckung finden. Da ist auf jeden Fall Nachschärfungsbedarf gegeben. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.42

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Götze. – Bitte sehr, bei Ihnen steht das Wort.

10.42

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Finanzausschuss: Wir diskutieren hier ver-schiedene Themen und ich möchte besonders zu zweien Stellung nehmen.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze

Das erste ist mir persönlich ein großes Anliegen, nämlich die Finanzierung der Gemein-den. Wir haben letztes Jahr bereits das kommunale Investitionspaket beschlossen, das sicherstellt, dass Gemeinden ihre laufenden Investitionen trotz coronabedingter Einnah-menverluste weiterhin tätigen können. Das passiert auch. Ich habe ein paar aktuelle Zahlen: Ende Mai wurden von 1 Milliarde Euro, die den Gemeinden insgesamt zur Verfügung stehen, bereits mehr als 690 Millionen Euro ausbezahlt – also fast 70 Prozent wurden bereits ausbezahlt. Eine besonders erfreuliche Tatsache ist, dass 30 Prozent der Investitionen in Klimaschutzprojekte gehen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch beim Finanzministerium bedanken, weil die Transparenz dieser Zahlungen wirklich sehr vorbildlich ist. Man kann sehen, welche Gemeinde einen Antrag auf wie viel Geld für welches Projekt eingereicht hat, bereits ausbezahlt bekommen hat et cetera. Das ist aus meiner Sicht wirklich vorbildlich gelöst.

Warum diskutieren wir das heute? – Weil die Baubranche, wie wir wissen, unter Druck ist. Es kommt zu Verzögerungen, die Baustoffpreise sind gestiegen, manche Firmen können gar nicht liefern beziehungsweise nicht bauen, und daher wollen wir be -schließen, dass wir die Fristen des KIP trotz dieser guten Inanspruchnahme verlängern, und zwar um ein Jahr. Fristen verlängern heißt, die Gemeinden können ein Jahr länger ansuchen, also nicht nur bis Ende dieses Jahres, sondern bis Ende nächsten Jahres, und darüber hinaus haben sie auch ein Jahr länger Zeit, um die Projekte zu bauen, also bis Ende Jänner 2025. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Die Ferienbetreuung für Kinder, die ja für letztes Jahr angesetzt war, wird ausgeweitet.

Die Gemeinden können sie auch heuer in Anspruch nehmen und zusätzlich auch nächsten Sommer – eine umfassende Erweiterung also. Das geht über den Antrag der FPÖ hinaus, die nur eine Verlängerung der Antragsfrist um ein Jahr gefordert hat.

Diesem Antrag kommen wir daher nicht nach.

Abschließend möchte ich aber noch zum zweiten Thema, zum großen Thema Impfstoff-beschaffung Stellung nehmen und ein paar Punkte anmerken. Wir wissen, dass wir viel Impfstoff brauchen, auch vorsorglich. Vorsorglich heißt, wir planen jetzt schon für nächs-tes und übernächsnächs-tes Jahr. Wir wissen nicht genau, wie sich die Varianten entwickeln, daher ist es sinnvoll, viele unterschiedliche Impfstoffe anzuschaffen, und das tun wir auch.

Deshalb bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses, 955 der Beilagen, über den Antrag 1778/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bun-desminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz genehmigt wird) wird wie folgt geändert:

In § 1 wird der Betrag „841,8 Millionen“ durch den Betrag „916,484 Millionen“ ersetzt.

*****

Ja, richtig, wir reservieren noch mehr Geld, damit wir Impfstoffe in ausreichender Menge zur Verfügung haben werden. Gleichzeitig beschließen wir auch, dass wir Impfstoffe, die

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze

wir nicht brauchen, bevor sie ablaufen, an Länder, die sie brauchen, verschenken kön-nen. Wir werden nicht alles brauchen, aber wir wissen halt derzeit noch nicht genau, was wir brauchen, und das ist nicht planbar. So können wir sie, bevor sie ablaufen, an Länder, die sie brauchen, verschenken. Das ist aus meiner Sicht eine absolut richtige Ent-scheidung.

Einerseits kann man jetzt sagen, das passiert aus Solidaritätsgründen – das würde mir schon als Begründung reichen –, andererseits glaube ich aber auch, dass es eigennützig ist, weil wir wissen, dass das Virus nicht vor Grenzen halt macht. Insofern macht es absolut Sinn, auch in den Nachbarländern zu schauen, dass das Virus dort bekämpft wird. Ich bitte also um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

10.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Finanzausschusses (955 d.B.) über den Antrag 1778/A der Abge-ordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz genehmigt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bun-desminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz genehmigt wird) wird wie folgt geändert:

In § 1 wird der Betrag „841,8 Millionen“ durch den Betrag „916,484 Millionen“ ersetzt.

Begründung

Um einen bestmöglichen Schutz aller Personengruppen garantieren zu können und etwaigen Entwicklungen im Hinblick auf COVID-19 Varianten bestmöglich begegnen zu können, ist die Verfügbarkeit von ausreichenden Kapazitäten aller verfügbarerer Tech-nologien zu gewährleisten. Insbesondere ist auch auf bisher nicht zugelassene Protein basierte Impfstoffe Bedacht zu nehmen.

Auf Basis dieser Ausgangslage konnte die Europäische Kommission mit BioNTech/Pfizer einen dritten Vertrag über insgesamt 900 Mio. Impfstoffdosen, mit einer Option auf weitere 900 Mio. Impfstoffdosen, sicherstellen. Dieser soll einen Teil des europäischen Bedarfs bis 2023 abdecken. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, aus bereits bestehenden Verträgen optionale Dosen abrufen zu können, für den Fall, dass diese von der Europäischen Kommission aktiviert würden. Diese optionalen Dosen würden eben-falls zur Deckung des zukünftigen Bedarfs für 2022/2023 beitragen und hätten ein Ausmaß in Höhe von bis zu 150 Mio. Impfstoffdosen von Moderna und bis zu 200 Mio.

Impfstoffdosen von Johnson & Johnson. Zudem besteht die Möglichkeit, aus dem