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Geburtshilfe ∕ Frauen-Heilkunde ∕ Strahlen-Heilkunde ∕ Forschung ∕ Konsequenzen

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P.b.b. 02Z031112 M, Verlagsort: 3003 Gablitz, Linzerstraße 177A/21

Krause & Pachernegg GmbH • Verlag für Medizin und Wirtschaft • A-3003 Gablitz

Singer C

Gasteditorial: Humangenetische Beratung in der Gynäkologie – Quo vadis?

Speculum - Zeitschrift für Gynäkologie und Geburtshilfe 2016; 34 (3)

(Ausgabe für Österreich), 4-5

(2)

Unsere Räucherkegel fertigen wir aus den feinsten Kräutern und Hölzern, vermischt mit dem wohlriechenden Harz der Schwarzföhre,

ihrem »Pech«. Vieles sammeln wir wild in den Wiesen und Wäldern unseres Bio-Bauernhofes am Fuß der Hohen Wand, manches bauen wir eigens an. Für unsere Räucherkegel verwenden wir reine Holzkohle aus traditioneller österreichischer Köhlerei.

www.waldweihrauch.at

»Feines Räucherwerk

aus dem  «

» Eure Räucherkegel sind einfach wunderbar.

Bessere Räucherkegel als Eure sind mir nicht bekannt.«

– Wolf-Dieter Storl

yns

thetische

 Z u sOHNEätze

(3)

34. Jahrgang, 3/2016

4

Humangenetische Beratung in der Gynäkologie – Quo vadis?

C. Singer

S

eit 1994 werden am Allgemeinen Krankenhaus Wien molekularge- netische Analysen von BRCA-1 & -2 durchgeführt und über die Jahre ist ein österreichweites Netzwerk von inzwischen über 80 Beratungsstellen ent- standen, in denen Frauen mit einer auffäl- ligen Brust- oder Eierstockkrebsanamne- se in der Familie hinsichtlich einer mög- lichen genetischen Prädisposition beraten werden. Österreich ist damit eines der we- nigen Länder weltweit, die schon seit Jah- ren ein gut funktionierendes und qualita- tiv hochwertiges Konzept für den Umgang mit familiärem Brust- und Eierstockkrebs- syndrom entwickelt haben. Unser gemein- samer Weg, der international als „Best practice“-Beispiel gelobt wird, wird derzeit in ähnlicher Form auch in anderen Län- dern, wie beispielsweise in Deutschland und der Schweiz, etabliert.

Die Verfügbarkeit von einer neuen, aus- schließlich bei BRCA-1/2-Mutationsträge- rinnen zugelassenen Medikamentenklasse (so genannte „PARP-Inhibitoren“) sowie die immer größere Akzeptanz prophylaktischer Operationen haben gerade in den letzten Jahren zu einer außerordentlich starken Nachfrage nach genetischen Beratungs- gesprächen bzgl. BRCA-1/2-Analysen ge- führt, die im Gegensatz zu anderen Natio- nen durch das österreichische Beratungs- system sehr gut aufgefangen werden. Man könnte also stolz sein über das Erreich- te. Allerdings wäre Österreich nicht Öster- reich, wenn dieser Erfolg nicht eine Viel- zahl von Neidern auf den Plan riefe. So wur- de unter Ausschluss der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburts- hilfe (übrigens auch unter Ausschluss aller anderen Fachgruppen) durch das Gesund- heitsministerium ein „Qualitätsstandard Humangenetik“ entwickelt, an dessen Er- stellung – nota bene – 3 Humangenetiker

maßgeblich beteiligt wurden. Gemäß die- sem Qualitätsstandard wäre es in Zukunft ausschließlich Humangenetikern vorbehal- ten, humangenetische Beratung und Dia- gnostik durchzuführen. Einsprüche und Verbesserungsvorschläge jener Gesellschaf- ten, deren Mitglieder bislang in ihrer Fach- disziplin die Hauptlast der genetischen Be- ratung trugen und die das in der Vergan- genheit auch in ausgezeichneter Qualität durchgeführt haben (i. e. der ÖGGG, der Öst. Ges. für Kinderheilkunde, der Öst. Ges.

für Neurologie sowie der Öst. Ges. für Inne- re Medizin), wurden vom Ministerium zwar angehört, aber allesamt wieder aus dem

„Qualitätsstandard“ entfernt. Damit steht der Text weiterhin im direkten Widerspruch zum Gentechnikgesetz, welches Fachärzten innerhalb ihrer Disziplin sehr wohl geneti- sche Beratungen explizit erlaubt.

Das Problem geht also weit über das The- ma BRCA-1 & BRCA-2 hinaus. Es wäre Fachärzten in Zukunft damit nämlich ver- boten, in ihrer eigenen Disziplin genetische Analysen zu indizieren bzw. genetische Be- ratungsgespräche anzubieten. Beispiele da- für sind aus dem gynäkologischen Fach- gebiet neben dem familiären Brust- und Eier stockkrebssyndrom das adrenogenitale Syndrom (AGS) oder das Lynch-Syndrom, aber auch Personen mit Verdacht auf fami- liäre adenomatöse Polyposis coli, familiäre Hypercholesterinämie oder Mukoviszidose wären davon betroffen.

Der „Qualitätsstandard Humangenetik“

ist umso unverständlicher, als die klinische Expertise und das Wissen um die medizi- nischen Konsequenzen derartiger, zumeist auf einem durchaus simplen und jedem Me- dizinstudenten geläufi gen Vererbungsmo- dus basierenden Erkrankungen unbestrit- ten bei Fachärzten der jeweiligen Disziplin liegt. Wie Humangenetiker, denen bei al-

Gasteditorial

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34. Jahrgang, 3/2016

5 lem Respekt jegliches Verständnis für bei-

spielsweise die endokrinologischen Konse- quenzen einer Salpingo-Ovarektomie oder die möglichen Komplikationen einer bila- teralen prophylaktischen Mastektomie feh- len, eine vom Gentechnikgesetz geforder- te „umfassende klinische Beratung“ durch- führen wollen, ist nicht nachvollziehbar.

Ungeachtet der zu befürchtenden Qua- litätseinbußen stellt uns der Exklusiv- anspruch der Humangenetiker auch vor ein quantitatives Problem: Derzeit sind bei der Ärztekammer in ganz Österreich gera- de einmal 21 Humangenetiker angemeldet.

Dem gegenüber stehen 8,4 Mio. Einwoh- ner und geschätzte 7000 genetische Syn- drome [1]. Eine „Milchmädchenrechnung“

also, die man im Ministerium offensichtlich nicht anstellen kann oder will. Ein Zusam- menbruch des Angebotes an genetischen Beratungen ist also vorprogrammiert.

Der „Qualitätsstandard“ ist ein anschau- liches Beispiel dafür, wie standespolitische Überlegungen, eine große Portion „Lob-

byismus“ und eine Prise Neid die Quali- tät unserer medizinischen Versorgung ver- schlechtern können. Wer sich auch nur ein wenig mit medizinischen Metatrends ausei- nandersetzt, wird rasch erkennen, dass die Humangenetik in praktisch allen Fächern längst Einzug in präventive und therapeuti- sche Aspekte gefunden hat. Eine Beschrän- kung der genetischen Beratung auf eine kleine Gruppe kann hier nur zwangsläufi g in einer Kontingentierung von medizini- schen Leistungen und zu langen Wartezei- ten führen – aber vielleicht ist das ja auch das, was im Ministerium und im Hauptver- band gewünscht wird.

LITERATUR:

1. OMIM; http://www.omim.org/search?index=entr y&sort=score+desc%2C+prefi x_sort+desc&start=1

&limit=10&search=syndrome

Univ.-Prof. Dr. Christian Singer, MPH (Harvard

Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Medizini- sche Universität Wien

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