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Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes.

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t 14 der Beilagen zu den stenographischenProtokollendesNationalrates (VI.G.P.).

24.3. 1950.

Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes.

(Verwaltungsjahr 1949)

Gemäß Art. 126d des Bundesverfassungs- gesetzes vom 16. Juni 1948, womit die Be- stimmungen des Bundesverfassungsgesetzes in der Fassung 1929 über die Rechnungskontrolle des Bundes abgeändert werden (BGBI. Nr. 144/

1948), erstattet der Rechnungshof im Anschluß an seinen Tätigkeitsbericht vom 25. Februar 1949 (Nr. 824 der Beilagen) den folgenden Bericht über seine Tätigkeit im Verwaltungs- jahr 1949.

Der Rechnungshof konnte in diesem J abre, in dem sich das im August 1948 in Kraft getretene Rechnungshofgesetz erstmals voll auswirkte, seine Tätigkeit wesentlich steigern;

dies gilt vor allem für das wirksamste Tätig- keitsgebjet, nämlich die unmittelbare Ge- barungskontrolle an Ort und Stelle, und hier ist es 1:Jesonders die Prüfung der verstaat~

lichten Unternehmungen, die der Rechnungshof in weitem Umfang durchgeführt hat und der auch ein breiter Raum in diesem Bericht ge- widmet ist. (Siehe Seite 42 bis 66. )

Im Jahre 1949 hat der Rechnungshof nach- stehende überprüfungen an Ort und Stelle durchgeführt:

A. Kontrolle der Bundesgebarung.

(§§ 1 bis 10 und 13 des Rechnungshofgesetzes 1948.)

Präsidentschaft,skanzlei.

Parlamentsdirektion.

Im Verwaltungsbereich des Bundes- kanzler am tes:

Statistisches Zentralamt ; Österreichisches Staatsarchiv.

Im Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Inneres:

Bundespolizeidirektion Wien - General- inspektorat der Sicherheitswache ;

Bundespolizeidirektion Wien - Polizei- kommissariate Leopoldstadt, Prater, Hietzing, Ottakring und Währing;

Landesgendarmeriekommando Niederöster- reich.

Im Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Justiz:

Arbeitshaus Suben.

Im Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Unterricht:

Bundesministerium (Gewerbliches Bildungs- wesen), Technische Bundeslehr- und Ver- suchsanstalt, Wien, IX., und Bundeslehr- und Versuchsanstalt -für Chemische Iu- dustrie, Wien, XVII;

Bundessportverwaltung ;

.Zentralanstalt für Meteorologie und Geo- dynamik;

Naturhistorisches Museum;

Bundestheaterverwaltung ; Landesschulrat für Tirol;

. Bundesgewerbeschule in Innsbruck; Höhere.

Bundeslehranstalt für hauswirtschaftliche und gewerbliche Frauenberufe in Inns- bruck; Bundesfachschule für Stahlbear- beitung in Fulpmes;

Bundeserziehungsanstalt Liebenau;

Technische Hochschule in Graz;

Salzburger Festspiele;

Akademie der Wissenschaften.

Im· Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Vermögenssiche- rung und Wirtschaftsplanung:

Bundesministerium ;

Finanzlandesdirektion für Wien, Nieder- österreich und Burgenland (Gesch.- Abt. XIV und XIV a);

Amt der Salzburger Landesregierung (Ver- mögenssicherungsreferat ) ;

Im Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für soziale Verwaltung:

Bundesministerium ;

Landesinvalidenämter für Oberösterreich, Tirol, Salzburg und Vorarlberg;

(2)

'2

Staatlic~he Prothesenwerkstätten in Wien und Linz;

Staatliche Kuranstalt für Kriegsbeschädigte in Bad Hofgastein ;

Landesarbeitsämter für Oberösterreich und Steiermark und einzelne Arbeitsämter;

Bakteriologisch.serologische Untersuchungs.

anstalten in Linz, Graz und Innsbruck;

Gesundheitsdienst bei den Ämtern der Landesregierungen für Niederösterreich, Oberösterreich" Steiermark und Salzburg;

Arbeitsinspektorat in Bregenz;

Landesverband vom Roten Kreuz für Wien und Niederösterreich.

Generaldirektion 'de,r" Österreichischen Bundesbahnen, Amt 'für Wohlfahrtsange~

legenheiten;

Bundesbahndirektion Villaeh.;

Bundesbahndirektion Wien (Prüfung ,des Rechnungsabschlusses 1948);

Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen Kraftwagendienst (KWD) und KÖB;

Österreichisches Verkehrsbüro.

B. ,Sonstige Kontrollaufgaben des Bundes.

U n ternehm ungen:

Im Verwaltungsbereich des Bundes· ,(§§ II und 12 des Rechnungshofgesetzes 1948).

ministeriums für Finanzen:

Bundesministerium ;

Finanzlandesdirektion für Salzburg ';

Finanzlandesdirektion für V orarlberg;

Finanzämter: Feldkireh, Linz und, Wien für den III., XL und XXIII: Bezirk;

Bundesfinanzschule in Kammer am' Attersee;

Amt der niederösterreichischen Landes·

regierung (LA 1/8 BesatzungskostensteIle ) ; Österreichische Salinen.

Bleiberger Bergwerks. Union, K1agenfurt;

Metall· und Farben AG:, Wien;

AEG·Union Elektrizitätsgesellschaft, Wien;

Elin Aktiengesellschaft für elektrische In- dustrien, Wien;

Siemens-Schuckert Ges. m. b. H., Wien;

Siemens & Halske, Ges. m. b. H.,Wien;

Schiffswerft Linz Aktiengesellschaft, Linz a. d. Donau;,

Im Verwaltungsbereich des Bundes· Vereinigte Wiener Metallwerke Aktiengesell.

ministeriums für Land- und Forst· schaft, Wien;

wirtschaft:

Bundesministeriuni ;

Bundesanstalt für Pflanzenbau und Samen- prüfung; .

Amt der oberösterreichischen Landesre- gierung, Unterabteilung AgrarB (ehem.

Landstelle) ; • '

Forstverwaltungen Wald bei Zell am See und Tamsweg;

LandeslandwirtschaftskammerTirol (Verwen.

dung v:on' Förderungsmitteln) ;

Österreichischer Milch- und Fettwirtschafts·

verband (Verwendung von Bundesniitteln für die Milchprämienaktion und den Transportausgleichsfonds ) ;

Land- und Forstwir:tschaftlicher Wiederauf·

baufonds.

Im Verwaltungsbereich des Bundes·

ministeriums für Handel und Wieder.

aufb~u:

Bundesministerium ;

Amt der oberösterreichischen Landes- regierung (Gebarung mit den 'Baukrediten des Bundes) ;

Ausgleiyhskasse bei der Österreichischen Kohlensyndikats.Ges. ni. b. H.

Im' Verwaltungsbereich des Bundes·

ministeriums für Verkehr:

Post· und Telegraphendirektion Graz;

Fernsprechbetriebsamt Wien;

Telegraphenbauamt Feldkirch;

Hütte Liezen, Ges. m. ,b.' H., Wien;

Kupferbergbau Mitterberg Ges. m.b. H., Wien;

Österr. Sprengmittel.Vertriebsges. m. b. H., Wien;

"Martha;', Erdöi Ges. m. b. H., Österr. Elektrizitätswirtschafts

(Verbundgesellschaft ) ; Ennskraftwerke AG., Steyr;

Wien;

AG., Wien

Österr. Draukraftwerke AG., Klagenfurt;

Tauernkraftwerke AG., Zell am See;

Vereinigte Österr. Eisen· und Stahlwerke Aktiengesellschaft, Linz a. d. Donau.

Träger der Sozialversicherung:

(§ 20 des Rechnungshofgesetzes 1948) Gebietskrankenkasse 'für Vorarlberg;

Landwirtschaftskrankenkassen für Nieder·

österreich und Oberösterreich;

Meisterkrankenkasse des Handwerks für Steier.

mark;

Betriebskrankenkassen dei' Alpine Montan Gesellschaft in, Kindberg und Donawitz;

Krankenversicp.erungsanstalt der Bundesange- stellten (Hauptgeschäftsstelle, Landes·

geschäftsstelle für Steiermark und Heil·

anstalt in Hochzirl); ,

Betriebskrankenkasse, der Wiener Verkehrs·

betriebe.

(3)

Statistisches ZelItralamt

österreiehisches ,Iltaatearchiv

BundeflPOlizei·

direktion Wien, Wirtschafts-

polizei

Bundesländer,Gemeinde",erbände und

'Gemeinden. '

(§§ 15-18 des Rechnungshofgesetzes 1948)

. . , -

Bundesländer: Prüfung der Gebarung der 'Länder Burgenland, 'Kärnten, Niederöster~

. reic:lJ., Oberösterreich, Salzburg, Steiermark,

Tirol~nd Vorarlberg sowie, Prüfung der Ge.

meinde Wien.

GtlIlieindeverbände: Prüfung der Gebarung der Bezirksfürsorgeverbände Oberwart, W olfs- berg, Spittal a. d. Drau, Gmunden, Schärding, Steyr (Land) , Wels, Bregenz,Bludenz.

Gemeinden mit'mindestens 20.000 Einwohnern:

Klagenfurt, Villaeh, Wi. Neustadt, Linz, Steyr, Salzburg, Graz, Innsbruck.

A. Kontrolle der Bundesgebarung.

Von den zahlreichen Wahrnehmungen, die der Rechnungshof anläßlich seiner örtlichen überprüfungen der Gebarung von Bundes.

dienststellen sowie im Verlaufe seiner sonstigen Kontrolltätigkeit im: Berichtsjahr gemacht hat, werden im folge~den in kurzen Worten jene erwähnt, . die von allgemeinem Interesse oder von grundsätzlicher oder besonderer finanzieller Bedeutung sind.

Präsidentschaftskanzlei und Parlaments- , direktion.

Die in der Präsidentschaftskanzlei und bei der Parlamentsdirektion vorgenommenen Ein- schauen gaben keinerlei Anlaß zu Bemänge~

lungen, sie vermittelten vielmehr' den Ein.

druck .einer durchaus ordnungsmäßigen und sparsamen Verwaltung.

Bundeskanzleramt.

Auch bei der im Statistischen Zentralamt vorgenommenen Einschau konnte der Rech.

nungshof den Eindruck einer geordneten Ge- barung gewinnen; einer Anregung des Rech.

nungshofes hinsichtlich der Br~nnstoffver­

sorgung dieses Amtes und der Unterlassung der Herstellung von Rechnungskopien hat das Bundeskanzleramt Rechnung getragen~

Die Einschau beim Österreichischerr Staats.

archiv gab ebenfalls dem Rechnungshof keinen Anlaß zur Beanstandung.

Bundesministerium für Inneres.

über die anläßlich der Kassenskontrie- rungen bei der Bundespolizeidirektion Wien, Wirtschaftspolizei, aufgedeckten Unregelmäßig~

keiten (siehe Tätigkeitsbericht 1948, Seite 6) ist noch folgendes nachzutragen:

Nach den Mitteilungen des Bundesministe.

riums für Inneres blieben die Nachforschungen

3 über den Abgang der verschwmtdenen 11.000 S ergebnislos, da sich alle da,mals, amtierenden Pollzeiorgane nicht mehr, ' im Polizei dienst befinden und auch Akten über die' Amtll"

handlungen, wenn überhaupt, nur' Plehr in Fragmenten vorhanden sind. EbensoweIlig konnte der im Juli 1946. verübte Einbruch in die Kasse der Wirtf'1chaftspolizei aufgeklärt

werden. ' .

Die gegen den Kassier erstattete Anzeige wegen der vorgenommenen Manipulationen zur Umgehung der Bestimmungen des Schilling- gesetzes wurde von der Staatsanwaltschaft gemäß § 90 StPO. zurückgelegt; er selbst wurde aus dem Polizeidienst, ausgeschieden~

In der Angelegenheit des im' Jahre 1946 einem Konfidenten' zur Durchführung eines Geschäftes 'übergebenen Betrages von 105.000 S wurde festgestellt, daß' dieser Betrag von einem Beamten ohne Kenntnis seines Vor- gesetzten aus beschlagnahmten Geldern ent.

nommen worden war. Der schuldtragende Beamte wurde in der Folge auf einen anderen Dienstposten versetzt. Von strengeren Maß- nahmen hat das Bundesministerium für Inneres in Anbetracht der' an sich guten Absicht und der im Zeitpunkt des Vorfalles noch bestandenen außerordentlichen Verhältnisse Abstand genommen.

Aus .der im Vorjahrsbericht (Seite 6 und 7) noch als ausstehend bezeichneten Stellung- nahme des Bundesministeriums für Inneres über die YorHille bei der Bundespolizeidirektion Linz und beim Bundespolizeikommissariat Steyr ist hervorzuheben, daß nach der Mittei- lung des genannten Bundesministeriums der für die Reparatur des Personenkraftwagens verausgabte Betrag von 1942 S von. dem Beamten der Polizeidirektion Linz im Novem·

ber 1948 zurückgezahlt wurde. -Da der Erwerb des Personenkraftwagens durch den Polizei- beamten nach dem von der Oberösterreichi·

sehen Landesregierung festgesetzten Schätz- wert erfolgt ist, hat das Bundesministerium für Inneres im Verhalten des betreffenden Beamten keinen Anhaltspunkt für die Annahme einer strafbaren Handlung oder eines Dienst·

vergehens gesehen.

Das gegen den Kassier des Bundespolizei- kommissariates Steyr durchgeführte Diszi- plinarverfahren endete mit dessen Bestrafung durch einen Verweis. Außerdem wird der verursachte Schaden von ihm in monatlichen Raten hereingebracht. Das Bundesministerium für Inneres hat zunächst bis zur Herausgabe einer neuen Vorschrift für den ökonomisch- administrativen Dienst bei den Bundespolizei- behörden, deren Ausarbeitung im Gang~ ist, Anweisungen, betreffend Kassenskontrierungen, Geldtransporte und Zahlungsverkehr erlass~n.

Kassen- prüfungen des Bundes- ministeriums für Inneres bei der Bundespolizei·

direktion Linz und beim BundespolizeI- kOmmissariat Steyr

(4)

BUndespolizei- direktion Graz

Landes- gendarmerie- kommando filr Steiermark

Bundespolizei- direktion Wien,

General- inspektorat der

Sicherheits- wache

4

Die anläßlich· der Einschau . bei der Bundes- polizeidirektion Graz - siehe Tätigk~its­

bericht 1948 (Seite 7 und 8) - aufgezeigten Mängel in der Organisation des Dienstbetriebes sowie bei der Rechnungslegung über Dienst- reisen wurden nach dem Bericht der genannten Behörde abgestellt.

Bezüglich der Einsetzung von Wachpersonal beim Polizeigefangenenhaus wurden ent- sprechende Aufklärungen gegeben und gleich- zeitig mitgeteilt, daß die Bewachung der in einer ehemaligen Kaserne gelagerten Auto- wracks und Autoersatzteile mit Novem1>er 1948 aufgelassen wurde.

Hinsichtlich der Weiterverwendung und Bezahlung zurückgelegter Kennzeichentafeln hat das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau als zuständiges Ressortministe- rium eine Verfügung erlassen, derzufolge die Beschaffungskosten für die Kennzeichentafeln nur einmal aufzurechnen sind.

Ferner wurde die genannte Polizeidirektion vom Bundesministeriumfür Inneres beauftragt, die Erlöse für von der Wirtschaftspolizei beschlagnahmte, leicht verderbliche Lebens- mittel nur zugunsten des Bundes zu ver- einnahmen.

Zu der im Vorjahrsbericht (Seite 8) anläßlich der Einschau beim Landesgendarmeriekom- mando für Steiermark und bei der Bundes- polizeidirektion Graz erwähnten Anregung des Rechnungshofes hinsichtlich der Liquidierung der persönlichen Bezüge der Polizei- und Gendarmeriebeamten ist hervorzuheben, daß seit 1. Jänner 1950 die persönlichen Bezüge aller österreichischen Polizeibediensteten durch das Zentralbesoldungsamt flüssiggemacht werden. Trotz wiederholter Vorstellungen seitens des Rechnungshofes beim Bundes- ministerium für Inneres wurde jedoch die Über- nahme der Flüssigmachung der persönlichen Bezüge der Gendarmeriebeamten durch das Zentralbesoldungsamt in Wien bisher nicht verwirklicht. Das Bundesministerium für Inne- res hat lediglich für die ihm unterstehenden Gendarmerieverlagsstellen eine im Interesse der Ausschaltung von Unregelmäßigkeiten bei der Bezugsliquidierung erforderliche vorläufige Regelung unter sinngemäßer Anwendung der für die Buchhaltungen der anweisenden Stellen geltenden Vorschriften getroffen.

Wie der . Rechnungshof feststellte, wirkt sich die .starke Inanspruchnahme von Sicher- heitswachebeamten durch die Besatzungs- mächte unter anderem in der Tatsache aus, daß ein großer· Teil der auszuzahlenden Bereitschaftsgebühren auf diese Inanspruch- nahme zurückzuführen ist. Es ist· zwar im Wege von Verhandlungen gelungen, die Zahl des beanspruchten Personals herabzusetzen,

doch war es bisher nicht m·öglich, eine völlige Aufhebung dieser Anforderungen zu erreichen.

Bei der Überprüfung der Fahrtenbücher wurde festgestellt, daß nicht alle Fahrten vom dienstlichen. Standpunkte aus zu recht- fertigen waren; so wurden die Dienstwagen von

Bediensteten für Fahrten zwischen ihren Wohnungen und der Dienststelle benützt. Das Bundesministe:dtim für Inneres hat zwar schon Vorschriften· über die Einschränkung des Kraftwagenverkehrs erlassen, der Rechnungs- hof hat jedoch darauf hingewiesen, daß die Bemühungen des Ministeriums nur bei einer Intensivierung der Kontro~e von Erfolg be- gleitet sein werden. Das Bundesministerium für Inneres hat zugesagt, diese Kontrolle zu verstärken.

Der Rechnungshof hat ferner angeregt, die Verwendung verschiedener Wagentypen bei einer und derselben Dienststelle durch Aus- tausch zwischen den einzeIrlen Dienststellen nach Tunlichkeit auszuschalten. Die dadurch bedingte Vereinfachung bei der Pflege, Be- dienung und Instandsetzung der Kraftwagen wird sicherlich zu Ersparungen führen.

Hinsichtlich der bei der Monturwirtschaft der Bundessicherheitswache verwendeten Be- kleidung wies der Rechnungshof auf die Notwendigkeit der Beschaffung von Stoffen besserer Qualität hin, da bei gleichem Kon- fektionslohn schlechtere Ware mit ltücksicht auf ihre kürzere Verwendungsdauer teurer zu stehen kommt. .

Der Rechnungshof hat ferner zur Erwägung gestellt, die Pflege und Instandhaltung der Schreibmaschinen - bei der Sicherheitswache allein stehen zirka 400 Stück in Verwendung - in Eigenregie zu besorgen. Die Polizeidirektion hat zunächst versuchsweise vier für den Exekutivdienst mindertaugliche Siche~heits­

wachebeamte mit· der periodischen Wartung der Schreibmaschinen bei den Dienststellen der· Sicherheitswache betraut. Diese Einrich- tung soll im Falle ihrer Rentabilität beibehalten

werden. .

Die BundespolizeidirektionWien hat für die Adaptierung des von der Stadt Wien für die Unterbringung des Polizeikommissariates Otta- kring zur Verfügung gestellten Schulgebäude- teiles rund 130.000 S aufgewendet, ohne sich durch Abschluß eines schriftlichen Miet- vertrages das Benützungsrecht in diesem Gebäude für eine längere Zeit zu sichern; Da der hohe Aufwand nur bei einer langjährigen Vermietungsdauer zu rechtfertigen ist, wurde vom Rechnungshof der Abschluß eines lang- fristigen Mietvertrages empfohlen und von der Polizeidirektion bereits in die Wege geleitet;

Bnndespolizei- dlrektlonWiet;

Polizei- kommissariate Leopoldstadt.

Prater, Hi.tzin&>.

Ottakring und Währlng

(5)

Bei. zwei der· geprüften Polizeikommissariate Wlll"de unter den Dep()siten sogenanntes he:r:ren- loses Gut (Möbel, Teppiche, Geschirr, Pelze, Kleider usw.) vorgefunden, ,das zum Teil einen großen Wert darstellt, aber nur unvollständig verzeichnet und ohne. jede sachgemäße Pflege war. Die Bundespolizeidh"ektion Wien hat daher über Veranlassung des Rechnungshofes verfügt, daß alle bei denPolizeikommissariaten vorhandenen Gegenstände, über deren Her.

kunft, Bestimmung und Eigentümer aus Akten und sonstigen Aufzeichnungen nichts 7;U ent-, nehmen ist, dem polizeilichen Fundamt über- geben ,werden, das seinerseits diese Gegenstände in seine Verlautbarungen aufnimmt.

Der Rechnungshof mußte weiters bemängeln, daß bei den Werksküchen als Verwaltungs- personal noch immer (siehe Tätigkeitsbericht für 1946, Seite 4) im aktiven Dienst stehende Angehörige der Sicherheitswache ohne Leistung einer Entschädigung verwendet werden und daß zum Teil auch die Auslagen für Beleuch- tung und Lebensmittelzufuhr zu Lasten .der Haushaltsmittel der Bundespolizeidirektion Wien verrechnet werden.· Nach Mitteilung dieser Direktion wurden die Anregungen des Rechnungshofes anläßlich der durchgeführten Neuorganisation der Polizei-Werkskuchen be-

rücksic,htigt.

Mit Rücksicht darauf, daß bei den über- prüften Polizeikommissariaten Fehlberechnun·

gen der Kommissions~ und Inspektionsgebüh.

ren festgestellt wurden, hat der Rechnungshof auf die ~otwendigkeit einer bis dahin nicht durchgeführten laufenden Kontrolle durch das zuständige Administrationsbüro der Polizei- direktion hingewiesen.

Im übrigen haben die Ergebnisse der Einschau bei den angeführten Polizeikommis·

sariaten den Rechnungshof veranlaßt, 'an das Bundesministerium für Inneres sowie an das Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Finanzen hinsichtlich der Frage der Einhebung und Verrechnung dieser Ge·

bühren heranzutreten. Der' Rechnungshof verwies hiebei darauf, daß zwar für die Einhebung der Kommissionsgebühren die Vorschriften über die Einhebung der Ver·

waltungsabgaben sinngemäß Anwendung zu finden hätten, daß aber der gegenwärtig vorgenommene Vorgang vorzuziehen und daher die Kommissionsgebührenverordnung entspre.

chend abzuändern wäre. Hinsichtlich der Ver.

rechnung vertrat der Rechnungshof den Stand·

punkt, daß diese Gebühren entsprechend der Bestimmung des Verwaltungsentlastungsge.

setzes (BGBl. Nr. 277 /1925) bruttomäßig zu verrechnen seien. Es müßten daher die vereinnahmten Kommissionsgebühren in voller Höhe in Empfang und die ,für diese Amts- handlungen den Polizeiorganen zustehenden

5 Inspektionsgebühren in Ausgabe verrechnet werden, während bisher nur die um die Inspektionsgebühren verminderten Kommis- sionsgebühren in der Staatsrechnung auf.

schienen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch darauf verwiesen, daß die Inspektionsgebühren grundsätzlich der LohnsteuerpHicht unterliegen, da sie nicht als Aufwandsentschädigungen, sondern als Mehrleistungszulagen ' anzusehen sind.

Die Angelegenheit wird, da eine Stellung.

nahme der beteiligten Zentralstellen noch nicht eingelangt ist, weiterverfolgt werden.

Von dem Bestreben geleitet, bei jeder sich bietenden Gelegenheit Möglichkeiten zu Ver·

waltungsvereinfachungen aufzuzeigen, sah sich der Rechnungshof veranlaßt, der Frage näher.

zutreten, ob sich nicht das Meldeamt der Polizeidirektion in Graz und das Statistische Amt der Stadt Graz in einen gewissen Zusam·

menhang bringen ließen.

Auf Grund der bei den Meldeämtern der Polizei abgegebenen Meldezetteln wird näm~

lieh - wie auch anderwärts - beim Meldeamt der Polizeidirektion Graz eine Einwohnerkartei geführt. Die Durchschriften dieser Meldezettel dienen auch dem Statistischen Amt der Gemeinde Graz als Grundlage für eine Ein.

wohnerkartei, zu deren Führung die Gemeinde·

verwaltung durch ein Landesgesetz, das Wahl·

gesetz und die Abgabenordnung verpflichtet ist. Es liegt nun auf der Hand, daß eine dieser umfangreichen Karteien entbehrlich ist und durch deren Auflassung Arbeit, Personal und Material erspart werde könnte.

Die Frage, welche der beiden Karteien aufzulassen wäre, beantwortet sich dahin, daß die weitaus modernere im Adrema-Druck- verfahren hergestellte Kartei des Statistischen Amtes der beim Meldeamt geführten Kartei unbedingt vorzuziehen ist, zumal sie in Ver.

bindung mit einer dem Statistischen Amt zur Verfügung stehenden modernen Hollerith·An·

lage weitgehende Verwertungsmöglichkeiten, nicht nur für statistische, sondern auch für verschiedene polizeiliche Zwecke bieten würde.

Das Bundesministerium für Inneres (General- direktion für die öffentliche Sicherheit) zog jedoch die Brauchbarkeit der Adrema.- und Hollerith-Anlagen für das polizeiliche Melde- wesen in Zweifel und sprach sich auch unter Hinweis auf die durch eine solche Maßnahme zu gewärtigenden Diensteserschwerungen gegen die Vorschläge des Rechnungshofes aus.

Da es sich hier festgestelltermaßen um einen Fall' von Doppelgeleisigkeit handelt, gedenkt der Rechnungshof diese Angelegenheit im Rahmen der künftigen Gemeindeprüfungen weiter zu verfolgen.

Polizefdl.rektk'lI Graz - MEide·

amt

(6)

Landes·

gendarmerie.

kommando für Nieder·

österreich

Bundes·

ministerium für Inneres. Unter·

schlagungen eines Bedien·

steten der Buchhaltnng

6

Bei der Anweisung' und Flüssigmachung sowohl derPersönal· als auch der Sachausgaben wurden verschiedene Mängel 'wahrgenommen, die' zum Teil auf die Verwendung von unge.

schultem oder minder geeignetem ,Personal zurückzuführen sind. Der Rechnungshof hat auf die Notwendigkeit einer Überprüfung sämtlicher ,Bezugsblätter und der Behebung aller Fehler hingewiesen. Das Landesgendar.

meriekonimando hat die Überprüfung ,der Bezugsblätter nach Rückkehr der Absolventen des Fachkurses für den niederen ökonomisch·

administrativen Dienst zugesichert.

Der Rechnungshof hat ferner die Notwendig.

keit einer rascheren Abrechnung von Vor- schüssen betont und Anregungen hinsichtlich der Möglichkeit von Ersparungenbei der Beleuchtung durch Inanspruchnahme günsti.

gerer Stromtarife, bei Beheizung sowie beim Verkauf von Altmaterial und bei der Durch- führung von Dienstfahrten gegeben. Durch die Befolgung dieser Anregungen konnten seither 'zum Teil bereits Ersparungen festgestellt werden, zum Teil wurden sie durch die Neu- regelung der Brennstoffgebarung sowie durch Einführung von Fahrtenbüchern für den Kraftfahrdienst, die eine genauere Kontrolle ermöglichen, in die Wege geleitet.

" Das Bundesministerium für Inneres hat in seiner Stellungnahme zum Einschaubericht des Rechnungshofes darauf verwiesen, daß besonders bei der Gendarmerieverwaltung nach der Befreiung Österreichs ein außerordentlicher Mangel an Fachorganen für den ökonomisch·

administrativen Dienst bestanden hat; durch eine systematische theoretische Ausbildung von leitenden Gendarmeriebeamten für diesen Dienstzweig und von Fachbeaniten soll seit Beginn des Jahres 1950 für diesen Dienstzweig geschultes Personal in ausreich~nder Zahl zur Verfügung stehen.

Ein Angestellter der Buchhaltung des Bun·

desministeriums für Inneres, der die Liqui.

dierung von Rechnungen der Bundespolizei- direktion Wien vorzubereiten hatte, hat im Laufe von rund sieben Monaten Unterschlagun- gen in Höhe von über 280.000 S dadurch began- gen, daß er fingierte Rechnungen; auf denen er die Lieferbestätigung fälschte, unterschob.

Durch Sicherstellung von vorhandenEm Ver~

mögenswerten wurde eine teilweise Schadens- gutmachung in die Wege geleitet.

Die Unterschlagungen wurden vor 'allem dadurch begünstigt, daß es der Leiter der zuständigen Buchhaltungs!!>bteilung ver- absäumte,die Übereinstimmung dei' Fakturen- beträge mit dem von der Pölizeidirektion vorgelegten Verzeichnis über die anzuweisenden Rechnungen zu überwachen und die Original- belege dem Beamten, der -die Anweisung vor-

zunehmen hatte, vorlegen, zu lassen. Auf GrUnd der aufgedeckten· Unterschleife wurde gegen den Buchhaltungsvorstand und den genannten Abteilungsleiter , der inzwischen verstorben ist, ein Disziplin!!>rverf!!>hren ein, geleitet, das noch nicht abgeschlossen ist.

In der . Buchh!!>ltung des Bundesministeriums für Inneres wurde die Abstellung der den bestehenden Vorschriften' widersprechenden Gepflogenheiten, durch welche diese Unterschl!!>- gungen erst ermöglicht worden sind, ver- anl!!>ßt.

Der Rechnungshof hatte sich bereits l!!>nge vor der gegenständlichen Unterschlagung d!!>für eingesetzt, daß der Bundespolizeidirektion Wien in Anbetmcht des großen Umf!!>nges ihrer Geb!!>rung wieder der Wirkungsbereich einer

!!>nweisenden Stelle im Sinne des Artikels 5 des Verwaltungsentlastungsgesetzes 1925 ein- geräumt wird. Das Bundesministerium für Inneres, das in der an die Befreiung Österreichs anschließenden Zeit des \-Viederaufbaues der Polizeidirektion Wien das . Anweisungsrecht dieser Dienststelle selbst ausgeübt hatte, hat nunmehr im Einvernehmen mit dem Bundes- ministerium für Fin,anzen und dem Rechnungs- hof der Polizeidirektion Wien ab 1. Jänner 1950 wieder die gleiche Stellung eingeräumt, die sie bereits vor dem Jahre 1938inne hatte.

Das Bundesministerium für. Finanzen hat außerdem im Sinne der Anregung des Rech·

nungshofes den' Vorfall zum Anlaß genommen, allen anweisenden Stellen in Erinnerung zu bringen, daß Bestellungen schon anläßlich der Genehmigung in der Buchhaltung vor- zumerken sind; es hat weitere Maßnahmen, die der Eechnungshof zur Verhütung ahnlicher Manipulationen vorgeschlagen hat, in Aussicht gestellt.

Butidesmi':Üsterium für Justiz.

Im Zuge der Neuregelung der Gerichts· und Justizverwaltungsgebühren sowie der Be- stimmungen über die Gerichtskostenmarken nahm der Rechnungshof im Berichtsjahre einige Male die Gelegenheitw!!>hr, zu dem vom Bundesministerium für Justiz vorbereiteten Gesetz- und Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen und dabei 'Abändertmgsvorschläge zu unterbreiten, denen auch Rechnung getragen wurde.

Zu dem. Ergebnis einer gegen Ende des Jahres 1948 begonnenen und erst im Jänner 1949 beendeten Prüfung von Rechnungs.

dokumenten' des Arbeitshauses Suben hat das Bundesministerium für Justiz eingehend Stel- hing genommen. Das Bundesministerium hat hinsichtlich der einzelnen Beanstandungen,

die

vorwiegend Verrechnungsmähgel betrafen,be- friedigende '. Aufklärungen gegeben und

ih

Bundes- niinisterium für Justiz

ArbeltsbAu Suben

(7)

Akademie für angewandte Kunst

Bundeskonvikt St. Pölten

Bundes- ministerium für

Unterricht (Gewerbliches Bildungswesen), Technische Bundeslehr- und Versuchs- anstalt, Wien, IX, und Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie, Wien, XVTI

,

einem an die Leituhg des' Arbeitshauses' Suben 'und deren gleichmäßige Einhebung zu ver·

gerichteten Erlaß alle jene Weisungen erteilt, ,anlassen und dabei 'auch festzusetzen, inwie- die zur künftigen Verineidung der ,vom Rech-weit solche Taxen von den Anstalten selbst' nungshof aufgezeigten Mängel geeignet sind. verwendet werden können. Auch ,die Ent- Eine im Spätherbst 1949 ergänzend an Ort und richtung der Umsatzsteuer, die an deli beiden Stelle durchgeführte Gebarungsprüfung ergab, überprüften Anstalten bisher nur von den daß die Anregungen des Rechnungshofes, bzw. Nettoeinnahmen erfolgte, mußte einer be- die Weisungen des Bundesministeriums " fürsonderen Überwachung empfohlen werden.

Justiz von der Leitung des Arbeitshauses be- Eine Reihe formeller und Verrechnungsfehler fdlgt wurden und daß das Arbeitshaus sowohl bei den überprüften Anstalten wurde im Ein- in seinem Äußeren als auch in der Verwaltung vernehmen mit den Anstaltsleitungen an Ort einen durchaus sauberEm Eindruck machte. und Stelle abgestellt.

Nicht zu verkennen war das Bestreben des Das Bundesministerium für Unterricht hat Leiters, die Wirtschaftsbetriebe des Arbeits- die Anregungen des Rechnungshofes aufge.

hauses möglichst rationell zu führen. griffen ,und entsprechende Regelungen in die, Wege geleitet.

Bundesministerium für Unterricht. Bei der Überprüfung der Gebarung der Im Tätigkeitsbericht 1948 (Seite 11) hat der Bundessportverwaltung hat der 'Rechnungs.

Rechnungshof die Erhöhung der Studien. hof Mängel in der Rechnungsführung fest- gebühren bei der Akademie für angewandte gestellt und deren Abstellung verlangt.

Kunst angeregt. Dieser Anregung konnte Weiter wurde u. a. beanstandet, daß laut Mitteilung des Bundesministeriums für Baumaßnahmen ohne Heranziehung der Unterricht bisher nicht Folge gegeben werden, Bundesgebäu,deverwaltung durchgeführt wor·

weil die eingeleiteten Verhandlungen über die den waren, daß die Erlöse aus der Verleihung Neuregelung der Studiengebühren noch zu des Sportabzeichens, die an den Bund abzu~

keiner befriedigenden Lösung ,geführt haben. führen gewesen wären, sowie die zur Be·

streitung der Betriebs- und Verpßegsausgaben Die im Tätigkeitsbericht 1948 (Seite 14) vom bestimmten Heimgebühren eigenmächtig für Rechnungshof anläßlich der Einschau beim Personalausgaben herangezogen wurden.

Bundeskonvikt St. Pölten gemachten Vor. Auch wurde darauf hingewiesen, daß die Er- schläge wurden laut Mitteilung des Bundes· fassung der der Bundessportverwaltung ge- ministeriums für Unterricht durchgeführt. hörigen Vermögenswerte noch nicht zur Gänze

Bei der, Einschau beim Gewerblichen Bil. erfolgt ist, wobei allerdings zu berücksichtigen dungswesens des ,Bundesministeriums für ist, daß Unklarheiten hinsichtlich der Eigen"

Uriterricht und bei der Technischen Bundes- tumsverhältnisse an den zur Verfügung stehen·

lehr. und Versuchsanstalt, Wien IX, sowie den Gebäuden, Grundstücken und Einrich- bei der Bundeslehr· und Versuchsanstalt für tungsgegenständen bestehen.

chemische Industrie, Wien XVII ,mußte fest· Schließlich wurde zur besseren Ausnützung gestellt werden, daß an den dem Bundes. der Sportheime eine enge Zusammenarbeit ministerium unmittelbar unterstehenden ge. mit der Abteilung für Schullandheime im werblichen Bundeslehranstalten die Einhebung Bundesministerium für Unterricht empfohlen.

und Abfuhr der Schulgebühren verschiedent-

lich nicht den geltenden Vorschriften Die Bundessportverwaltung hat zu obigen entspricht. Die SchulgebührenbegünstigungenFeststellungen in einer nicht befriedigenden werden in einer, das zulässige Ausmaß über- Weise Stellung genommen, so daß die auf·

steigenden Höhe gewährt. Außer den normalen gegriffenen Angelegenheiten noch nicht als Beiträgen werden auch andere eingehoben, für endgültig bereinigt angesehen werden können.

die keine gesetzlichen Voraussetzungen ge. Die Prüfung der Zentralanstalt für Me·

geben sind. EiIie Überprüfung der Einnahmen teorologie und Geodynamik hatte im allge.

dieser Anstalten unterblieb bisher; es hat auch meinen ein befriedigendes Ergebnis. Den An·

nur eine, einzige Anstalt dem Bundesmini. regungen des Rechnungshofes; die Verlags.

sterium für 'Unterricht eine Schulgebühren. abrechnung, die Einnahmenkontrolle sowie die abrechnung gelegt. Der Rechnungshof hat an Inventarverzeichnisse zu verbessern, wurde ini das Bundesministerium für Unterricht das Er. wesentlichen entsprochen.

suchen gestellt, die Schulgebührenvorschriften Die Überprüfung der Gebarung des Natur·

den Anstalten in Erinnerung zu bringen und historischen Museums durch den. Rechnungshof die aufgezeigten, Mängel umgehend abzu- ergab die Feststellung eines negativen Kassen- stellen. Ferner wurde angeregt, die Gebühren saldos, der, dadurch entstand, 'daß Einnahmen und Ta:xen (z. B. Analysentaxen) an den den versehentlich nicht verbucht worden waren.

gewerblichen Bundeslehranstalten ange. Verlangt wurde, daß sämtliche Kassenbestände schlossenen Versuchsanstalten genau zu regeln in einer einzigen Kasse vereinigt und alleEin~

Bundessport- verwaltung

Zentralanstalt für Meteorologie undGeodynamik

Natur·

historischei Museum

(8)

:Budestheater·

TerwaJtUIIg

8

nahmen und, Ausgaben im Kass~buch ver· Kas~enerfolge zu erzielen sind. In diesem Zu.

rechnet werden. Auch die Vorschriften über sammenhange hat der Rechnungshof die die Unvereinbarkeit wurden zur strengen Ein. Meinung geäußert, daß sich die Weiterführung haltung empfohlen und insbesondere eine der erst im Jahre 1945 übernommenen Volks·

personelle Trennung zwischen Kassa. und oper durch den Bund nur vertreten läßt, Rechnungsführung gefordert. wenn sich diese Bühne zumindest selbst er·

Zur Sicherung der Musealbestände wurden hält.

Vorbeugungsmaßnahmen angeregt. Die Ausgaben der Bundestheater haben eine Beanstandet mußte werden, daß das Museum beträchtliche Höhe vor allem auch infolge der Erlöse aus einer Ausstellung ohne Ermächti. zahlreichen Neuaufführungen erreicht. Es gung für Sonderkosten dieser Ausstellung und ,wurde daher, soweit es die angestrebte künst.

in gleicher Weise Eintrittsgelder für Film. lerische Wirkung zuläßt, eine zeitgemäße Be- vorführungen im Museum für diese Veran. Bchränkung auf dem Gebiete der Ausstattungen staltungen verwendet, im letzteren Falle sogar angeraten. Hier sind es nicht zuletzt die ohne besondere Nachweisung in der Staats. fremden Gastregisseure und Gastbühnenbild- rechnung. Hinsichtlich der Weiterverwendung ner, die zu einem höheren Aufwand hinneigen der gegenständlichen eigenen Einnahmen und im allgemeinen auf die' vorhandenen wurde empfohlen, die Genehmigung der zu- Regiebestände weniger greifen als die dauernd ständigen Bundesministerien für Unterricht verpflichteten Kräfte. Sie sind auch wegen und für Finanzen einzuholen. ihrer geringeren Kenntnis des Betriebsgefüges Die Inventarverzeichnisse der naturwissen- der staatlichen Bühnen nicht so imstande, schaftlichen Sammlungen sind vielfach seit vorausschauend zu planen' und die Ein- vielen Jahren nicht am laufenden gehalten und richtungen der Bundestheater voll auszunützen, daher zumeist unvollständig. Zur Sicherung wie die ständigen Spielleiter Und ihre Mit·

arbeiter. überdies treffen die von auswärts dieses wertvollen Staatsgutes wurde eine plan. kommenden Bühnengestalter oft .. erst zum mäßige Fortsetzung der Inventarisierungs.

arbeiten bis zur vollständigen Erfassung der letzten Termin vor den beabsichtigten Neuauf.

Museal- und Bibliotheksbestände und eine führungen ein, so daß sich ihre Arbeiten nicht Überprüfung der Bestände an Hand der vor- selten in einem überhasteten Tempo abwickeln, handenen Aufschreibungen nahegelegt. Schließ. die Dispositionen häufig ändern und so ein erhöhter Materialverschleiß und eine über.

lieh hat der Rechnungshof noch angeraten,

dahin zu wirken, daß zur Verhütung weiterer beanspruchung namentlich des technischen Verwitterungs- und Staubscliäden an kostbarem Personals eintritt, dem erhebliche Beträge an Sammlungsgut die Behebung der Glasschäden überstundenentschädigungen gezahlt werden an den Fenstern des Museums und als Sicher- müssen. Der Rechnungshof hat daher emp- heitsmaßnahmedie Wiederinbetriebsetzung der fohlen, fremde Gastregisseureund Gastbühnen- automatischen Feuermeldeanlage ehestens in bildner möglichst nur in AusnahmefaIlen zu die Wege geleitet werde. verpflichten.

Im einzelnen mußte auf den beträchtlichen Da die 'Vorstehenden Anregungen dem

Generaldirektor der naturhistorischen Samm- Umfang der Vorauszahlungen auf Honorare lungen und dem Bundesministerium für Unter- bzw. die Bewilligung erheblicher Gehaltsvor- richt erst vor kurzem zugeleitet wurden, ist schüsse - die aiIerdings in manchen Fällen be.

hiezu noch keine Stellungnahme erfolgt.' rechtigt waren - hingewiesen und die Klar- stellung verschiedener bezugsrechtlicher Fragen, Im Berichtsjahr wurde eine eingehende Ein- wie die der Mehrdienstleistungspauschalien schau bei der Bundestheaterverwaltung vor- und der Sonderdienstentschädigungen sowie genommen. Den Anlaß hiezu boten der ständig der Kranken- und Altersversicherung und anwachsende Zuschußbedarf der Bundesthater ähnliches, empfohlen werden. Auch buch- und die im Vorjahresbericht besprochenen halterische Verbesserungen bei der sehr viel- Unterschlagungen. Der Rechnungshof suchte seitigen Art der Verrechnung der Einnahmen insbesondere nach Wegen, um die Differenz und Ausgaben der Bundestheater wurden vor zwischen Ausgaben und Einnahmen auf ein allem beim Zahlungsvollzug und hinsichtlich Mindestmaß herabzudrücken, ohne die kul- der Wahrnehmung des. Zusammenhanges turelle Bedeutung der Bundesthater zu beein- zwischen den Rechnungsaufzeichnungen der

trächtigen. Kasse und der Buchhaltung, einvernehmlich

Zur Steigerung der Einnahmen wurde an- mit dem Bundesministerium für Finanzen ver- geregt, in der Volksoper vornehmlich die anlaßt. Insbesondere wurde auch die Einführung klassische Operette und im Akademietheater eines. modernen Buchhaltllilgsverfahrens vor.

insbesondere das unterhaltende Gesellschafts- geschlagen und die Erlassung. von Sonder- stück zu pflegen, da auf diese Weise erfahrungs- vorschriften für den Kassen· und Rechnungs.

gemäß durch Serienaufführungen die besten dienst angeregt, die den besonderen Anfor$

(9)

Landes- schulrat für Tlrol

derungen ,der Bundestheaterverwaltung ent-

sprechen. .

In ihrer Stellungnahme zum Prüfungs- ergebnis des Rechnungshofes macht sich die Bundestheaterverwaltung hinsichtlich der Er- sparungsmöglichkeiten nur zum Teil die An- sicht des Rechnungshofes zu eigen. Den Anregungen zur Kassa- und Rechnungsführung wurde im wesentlichen entsprochen oder deren Berücksichtigung in Aussicht gestellt.

Bei einer Einschau beim Landesschulrat für Tirol mußte der Rechnungshof bemängeln, daß. nahezu der gesamte Sachaufwand der Schulaufsicht sowie der dem Landesschulrat unterstehenden mittleren Bundeslehranstalten , aus Verlägen bezahlt wird. Der vorgefundene Zustand bei der Abfuhr, der Verrechnung und der Überprüfung der eingehobenen Schul- gebühren erheischte dringend Abhilfe. Bei der Überprüfung der personellen Bezüge mußten verschiedene Verstöße gegen die bezugs- und dienstrechtlichen Bestimmungen festgestellt werden; Anweisungen für Mehrdienstleistungs- entschädigungen wurden oft ohne ent- sprechende Unterlagen über die tatsächlich erfolgte Mehrdienstleistung ausgestellt. Auch die Reisegebührenvorschriften wurden nicht genau den Bestimmungen gemäß gehandhabt.

Die Abstellung der Mängel wurde verlangt.

BlJIldes-

~werbeschule In Innsbmck;

Eöhere ;Bundes- 1emanstalt für nuswirtschaft-

liehe und gewerbliche :Prauenbemfe In Innsbruek;

Bundesfach- nhule für Stahl- hal'beitung In

Fulpmes

Die Prüfung der Gebarung mit den Bundes- verwaltungsabgabemarken gab Anlaß, den Bezirksschulräten eine ordnu:qgsgemäße Ab- rechnung der Markenverläge vorzuschreiben und die Buchhaltung des Landesschulrates zur fallweisen Überprüfung der Abrechnung zu ver- halten. Unvereinbarkeitsbestimmungen, die bei der Buchhaltung beim Amte der Tiroler Landesregierung in Innsbruck außer acht ge- lassen wurden, mußten schon deshalb zur be- sonderen Beachtung empfohlen werden, weil , im Vorjahre gerade bei dieser Dienststelle ein Unterschlagungsfall vorgekommen war, und solche Vorkommnisse durch Nichtbeachtung der V ()rschriften besonders begünstigt werden (siehe Tätigkeitsbericht 1948, Seite 8).

Der Landesschulrat hat sich zu den PrÜ"

fungsergebnissen des Rechnungshofes noch nicht geäußert.

Im Zuge der Einschau in die Gebarung des Landesschulrates für Tirol wurden auch die Bundesgewerbeschule und q.ie Höhere Bundes- lehranstalt für hauswirtschaftliehe und ge- werbliche Frauenberufe in Innsbruck sowie die Bundesfachschule für Stahlbearbeitung in Fulpmes einer örtlichen Prüfung unterzogen.

Ihr Ergebnis veranlaßte den Rechnungshof, eine personelle Trennung der Gebarung von der Verrechnung an diesen Anstalten sowie im Interesse. einer sparsamen Wirtschaftsführung

9 eine Regelung des Bestellwesens zu empfehlen.

Weiter wurden Richtlinien gegeben zur Be- handlung und Anweisung der Rechnungen, zur Einrichtung der Verrechnung selbst, zur Be- handlung der Eingänge, zur Vornahme von Kassenskontrierungen und zur Inventarauf- zeichnung.

Die Bundesgewerbeschule und die Höhere Bundeslehranstalt für hauswirtschaftliehe und gewerbliche Frauenberufe in Innsbruck haben bereits auf die Ausführungen des. Rechnungs- hofes geantwortet und im wesentlichen die Durchführung der gegebenen Anregungen. be-

richtet. '

Anläßlich der Einschau des Rechnungshofes bei der Bundeserziehungsanstalt in Liebenau mußte bemängelt werden, daß der eingehaltene Vorgang bei der Gewährung von Schulgeld- ermäßigungen nicht den ,bezüglichen Vor- schriften entsprach. Es wurden in konkreten Fällen Anregungen für eine straffe Wirtschafts- führung und ordnungsgemäße Rechnungs- legung gegeben und insbesondere die Regelung des Bestellwesens, die Behandlung von An- weisungsunterlagen, die Ausfertigung von Zalilungsanordnungen näher besprochen.

Die Anstalt 'hat bereits entsprechende Ver- fügungen getroffen.

Das Bundesministerium für Unterricht wurde ersucht, die Fragen der Nebengebühren und Beiträge einer Regelung zuzuführen sowie Richtlinien für die Verwaltung, Gebarung und Verrechnung an den Bundeserziehungsanstalten zu erlassen. Die zu treffenden Verfügungen bilden noch Gegenstand eingehender Be- ratungen.

Im Jahre 1949 wurde eine Einschau bei der Technischen Hochschule Graz vorgenommen.

Die Ergebnisse konnten' jedoch bis zum Jahresschluß der eingeschauten Stelle noch nicht mitgeteilt· werden. Der . Rechnungs- hof wird in seinem nächstjährigen Tätigkeits- bericht darauf zurückkommen.

Der Rechnungshof hat aus Anlaß der Neu- errichtung von Bundeskonvikten geltend ge- macht, daß die bisherige Vergütung an den Bund für die dem Personalstand einer Staats- lehranstalt angehörigen KOI1viktsleiter und Erzieher wegen der Erhöhung der Mehrdienst- leistungsentschädigungen nicht. mehr ange- messen ist. Das Bundesministerium für Unter- richt ist dieser Auffassu,ng beigetreten und hat eine Erhöhung der bezeichneten Vergütungen in Aussicht genom,men, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen fest- gesetzt . werden wird. Die beiden Bundes- ministerien sind diesbezüglich bereits mit- einander in Verbindung getreten, doch konnten sie sich 'über die Höhe .der gegenständlichen Vergütung" noch, nicht einigen.

Bundes- erziehungs- anstalt in Graz-Liebenau

Technische Hochschule Graz

Verwendung von Bundes- lehrern an Bundes- konvikten

(10)

Salzburger Festspiele

Bundes- ministerium für

Vermögens- sleberung und

Wirtschafts- planung

10

Das Ergebnis der Überprüfung der Gebarung' um Personal' einzusparen. ~ Der Antwort der Salzburger Festspiele ,fÜr dasSpieljafu des Bundesministeriums für Vermögenssiche- 1947J48veranlaßte den Rechnungshof vor rung und Wirtschaftsplanung ist zu entnehmen, allem; die" baldige Herausgabe eines Statuts daß den Anregungen des Rechnungshofes zum für die Festspiele zu verlangen, da seit 1945 Großteil Rechnung gtltragen wurde. Ein, eine einwandfreie Rechtsgrundlage 'für diese schneidende. Änderungen werden.sich nunmehr Institution nicht besteht. durch die Auflassung des genannten Bundes-

Wegen der festgestellten außerordentlich ministeriums und die Auf teilung seiner Agen"

hohen Überschreitungen des Voranschlages den ergeben,.

für den überprüften Zeitraum wurde dem. Der Rechnungshof empfahl ferner eine Bundesministerium für Unterricht nahegelegt, Konzentration aller, die Verwertung der dem in dem künftigen Statut die Leitung der Fest- Bunde verfallenen Vermögenschaften betref- spiele zu verpflichten, vor wesentlichen Über- fenden Agenden, 'die bis zur Einschau des schreitungen der Voranschlagssätze die Ge- Rechnungshofes zersplittert waren. Eine solche nehmigung des Kuratoriums einzuholen. einheitlich ausgerichtete, sachgemäße Ver-

Ferner wurde eine entsprechende Vermin- wertungstätigkeit, die zu einer Ertragsstei- derung des ständigen Personals, vor allem der gerung für den Bund führen,müßte, wUrde, wie Bühnenarbeiter und der Reinigungsfrauen das Bundesministerium auf die Anregung des empfohlen, da diese nach den gemachten Wahr- Rechnungshofes bekanntgab, in AusSIcht ge- nehmungen nicht voll ausgelastet waren. nommen. Das gleiche gilt hinsichtlich konkre- Beniängelt wurde u. a. auch die nicht ein- ter Vorschläge des Rechnungshofes für die wandfreie Führung der Inventarien, die wenig Übertragung einer Reihe von Aufgaben des ::;orgfältige Bearbeitung der Lieferantenrech- Bundesministeriums, die in den Bereich der nungen und insbesondere die sehr großzügige Wirtschaftsverwaltung fallen, an die unteren Gebarung mit Freikarten. . Instanzen.

Eine Stellungnahme des Bundesministeriums Auf Ersuchen des Präsidiums des National- für Unterricht ist bisher noch nicht erfolgt. rates vom 8. Juli 1949, die zweckmäßige und

Bundesministerium . für Vermögenssiche- rung und Wirtschaftsplanung.

Eine Einschau in die Gebarung des Bundes- ministeriums für Vermögenssicherung und Wirt- schaftsplanung erstreckte sich auf die Wirt- schaftsbuchhaltung und auf jene Abteilungen der Sektionen I undII, die mit Vermögens- sicherungsaufgaben befaßt waren. Zunächst wurde die Feststellung gemacht, daß den Anregungen und . Bemängelungen, zu denen sich . der Rechnungshof bei seiner letzten Einschau (Ende 1946) veranlaßtgesehen hat, zum größten Teil Rechnung getragen worden war.

DieWirtschaftsbuchhaltung führte auch Arbeiten durch, die nicht unbedingt zu ihrem Aufgabenbereich gehören, so daß dem Rech- nungshof eine Reihe organisatorischer Maßnah- . men notwendig erschienen, um eine sparsamere

und zweckmäßigere Abmcldung der Geschäfts- fälle zu erreichen. Nicht erforderliche Evidenz- und Kontrollaufzeichnungen, die aus'Unverein- barkeitsgründen unzulässige Befassung der Buchh.altung mit Administrativaufgaben wur- den bemängelt, hingegen wurden Vereinfachun- gen in der Journalführung, die ehestmögliche Beendigung gewisser Sonderarbeiten der Wirt- schaftsbuchhaltung, insbesondere im Zusam- menhang mit dem Währungsschutzgesetz, der Bestandsaufnahme für verfallene Vermögens- werte, der Liquidierung eines früheren Bezirkssicherstellungsamtes u. a. m. angeregt,

sparsame Verwendung eines der österreichischen Bundesregierung im Jahre 1946 eingeräumten 'lO-Millionen-Dollar-Kredites zu überprüfen, wurden die Einkäufe zu Lasten dieses Kredites einer gesonderten Überprüfung unterzogen; der Bericht des Rechnurigshofes hierüber wurde dem Präsidium des Nationalrates gesondert in Vorlage gebracht.

Bei seiner Einschau in die Gebarung der

"Bundesaktion britischer Armeefahrzeuge"

mußte sich der Rechnungshof gegen einen Erlaß des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau wenden, der einem für den Bund vorteilhaften Abverkauf solcher Fahrzeuge hinderlich erschien. Das Bundesministerium für Ver~ögenssicherung und Wirtschaftspla- nung konnte tatsächlich daraufhin günstige Abverkäufe durchführen.

Verschiedene Anregungen . des Rechnungs- hofes hinsichtlich der Organisation der mit den öffentlichen Verwaltungen befaßten Abtei- lungen haben das Bundesministerium veranlaßt, Verbesserungen in der aufgezeigten Richtung durchzuführen. .

Die kurzfristige Einschau, die anläßlich der Überprüfung des Rechnungsabschlusses in der Buchhaltung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung durchgeführt wurde, gab neben geringfügigen Formalfehlern zu einigen materiellen Bean- standungen Anlaß.

Der Personalstand in der Buchhaltung und die Anzahl der Stenotypistinnen (172) dieser

Bundes- ministerium für Vermögens ..

sicherUng und Wirtschafts..

planung; Teil- rechnlingS- . abschluß 1948

(11)

Zentralstelle waren nach Ansicht des Rech- nungshofes überhöht und daher nicht richtig ausgelastet. Hinsichtlich der Buchhaltung erwog der Rechnungshof deren Auflösung und die Übertragung der Geschäfte auf die Buch- haltung eines anderen Ministeriums. Mit dem Ziel, eine zweckentsprechende Leistung der Schreibkräfte zu erreichen, wurde die Errich- tung einer zentralen Schreibstelle empfohle'n.

Der Rechnlmgshofbemängelte bereits anläß- lieh seiner Einschau im Jahre 1946 (siehe Tätigkeitsbericht für dieses· Jahr, Seite 7) sowie der Kontrolle des Teilrechnungsab- schlusses 1947 (siehe Tätigkeitsbericht für das Jahr 1948, Seite 16) die überaus große Anzahl von beschäftigten "Konsulenten", mit denen das Ministerium Werkverträge abgeschlossen hatte. Diese Gruppe übte fast durchwegs unter der Weisung ihrer Vorgesetzten eine dauernde Beschäftigung aus, so daß die Art ihrer Tätigkeit nicht dem Charakter eines Werk- vertrages, sondern dem eines regelrechtEm Vertragsangestelltenverhältnisses entsprach.

Zum Ze~tpunkt der Einschau (Mai 1949) waren noch rund 50 Konsulenten tätig. Die höhere Entlohnung gegenüber den Bundesbediensteten gleicher Verwendung (Angestellte bzw. Beamte) ließ die Vermutung entstehen, daß durch diese Eiurichtung eine Umgehung des Vertrags- bedienstetengesetzes bezweckt· wurde. Außer über die Höhe der Honorare äußerte der Rechnungshof seine Bedenken über die weit- gehenden Sondervergütungen und über die hohen Spesenersätze dieser Gruppe, die über die Reisegebühren weit hinaus gingen.

Der Pressereferentbezog ab Oktober 1948 monatlich einen Pauschalbetrag als Vergütung seines Aufwandes für Pressekonferenzen, Ein- ladungen und öffentliche Veranstaltungen. Der Rechnungshof ist der Ansicht, daß die Gewäh- rung eines Pauschalbetrages im vorliegenden Fall nicht vertretbar war. Für diesen Aufwand hätte fallweise Rechnurig gelegt werden müssen.

Am 31. Dezember 1948 wurde ein Kreditrest von 45.000 S an das Österreichische Institut für

W~rtschaftsforschung als Anzahlung für ein zu erbringendes Gutachten angewiesen. Der Rech- nungshof wies darauf hin, daß diese Anzahlung, die nur· wegen des bevorstehenden Verfalles des finanzgesetzlichen Kredites erfolgte, eine unzulässige Kreditabschöpfung darstelle.

Auch auf dem Gebiet der "Amts- und Kanzleierfordernisse" erfolgten die Ausgaben in einer zu großzügigen Weise.

Bei der Garagierung der Dienstautos war zu beanständen, daß in der' dem Bundes- ministerium eigenen Garage neben drei Dienst- fahrzeugen ein beamteneigenes Auto unter- gebracht ist, ohne daß der AutQhalter eine

11 Gegenleistung erbrachte,' Außerdem 'bemerkte der·,Rechnungshof, da.ßdermit diesem Beamten abgeschlossene Vertra~F über den Dienstge- brauchseines .Wagens wegen der besonderen Begünstigung, insbesondere hinsichtlich der Vergütung der Betriebs· und Instandhaltungs- kosten, einer Revision bedarf.

Bei der Überprüfung der Fahrtenbücher wurde festgestellt, daß vielfach Falirten unter- nommenwurden, die mit einer sparsamen Verwendung der Fahrzeuge in Widerspruch standen. Dies bezog sich sowohl auf Kurz- fahrten im Wiener Stadtgebiet (z. B. regel- mäßige Abholung von Beamten und' Sekre- tärinnen von der Privatwohnung), als auch auf Überlandfahrten an bahnparallelen Strecken.

Die tägliche Abholung eines nicht im Bundes~

ministerium für,Vermögenssicherung und Wirt- schaftsplanung Beschäftigten, also eines Amts- fremden; von der Privatwohnung zum Arbeits- platz war besonders zu vermerken.

Die Auflösung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wii:tschaftsplanung bietet nunmehr Gelegenheit, die Unzukömm- lichkeiten in diesem Ressort - insbesondere hinsichtlich der Personalangelegenheiten - voll zu bereinigen.

Die Einschau in die Gebarung der Geschäfts~

abteilung XIV und XIVader Finanzlandes- direktion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (treuhändige Verwaltung und Rückstellung der in den Jahren 1938 bis 1945 aus politis.chen Gründen zugunstendes Deut- schen Reiches entzogenen Vermögenschaften:

D-Vermögen bzw. der zugunsten der 'Republik Österreich verfallenen Vermögen der NSDAP und der Kriegsverbrecher: Ö-Vermögen) ver- folgte vor allem den Zweck, festzustellen, wie weit die Liquidierung dieser Vermögen fort- geschritten ist, inwieweit das hiebei verwendete Personal noch benötigt wird und ob etwaige Unzulänglichkeiten bestehen.

Die im Jahre 1948 erfolgte Auf teilung der Agenden auf zwei Geschäftsabteilungen wurde vom, Rechnungshof beanstandet und gemäß Mitteilung der Finanzlandesdirektion nunmehr wieder durch Zusammenlegung beider

aufgehoben. '

Eine Gegenüberstellung des Arbeitsumfahges November 1947 und Jänner 1949 ergab mit Rucksichtauf die inzwischen durchgeführten Rückstellungen einen Arbeitsabfall von rund 50%, dem aber durch eine entsprechende Reduktion des Personals nicht Rechnung getragen wurde. Die Finanzlandesdirektion lehnte die angeregte Restringierung des Per- sonalstandes . derzeit ab, um die Geschäfte der Vermögenssicherung und Rückstellung in mög- lichst kurzer Zeit erledigen zu können.

Finanzlandes-- direktion flir Wien, Niedet- österreich und Burgenland.

GA XIV/lUVa

(12)

Amt der Salaburger Landes- legierung,

Vermllge~

sioherungs- referat

Bei der Einschau in die Gebarung der beim überschüsse wurden nicht an den Bund abge- Amt der Landesregierung Salzburg mit Ver- führt, sondern bestimmungswidrig daraus sogar mögenssicherungsaufgaben betrauten Dienst- Beträge für die Deckung von Unkosten und stellen war zunächst zu bemängeln, daß eine vorschußweise für den Bedarf des außer- Kontrolle der Tätigkeit der öffentlichen Ver- ordentlichen Landeshaushaltes entnommen.

walter und Bevollmächtigten (Subverwalter) Hievon hat der Rechnungshof auch das nur in unzulänglichem Maße stattfand und Bundesministerium für Vermögenssicherung . schließlich im wesentlichen überhaupt ein- und Wirtschaftsplanung in Kenntnis gesetzt, gestellt wurde. Die Verwalter kamen ihrer dessen Stellungnahme noch nicht vorliegt.

Berichterstattungspßicht nur äußerst mangel- Bei dem genannten Amt für Treuhand haft nach. Auch die Nachprüfung der von ergaben sich unter anderem noch folgende den Subyerwaltern eingesan<~ten Abrechnungen Bemängelungen: undurchsichtige Gebarungs- war unzureichend. Der Rechnungshof regte verhältnisse bei der Außenstelle Zell am See, an, nach Errichtung der seitens des Bundes- überhöhte Sachausgaben, unrichtige Belastung ministeriums für Vermögenssicherupg und eines Kontos des Bundes mit einem auf Grund Wirtschaftsplanung vorgesehenen Sammelver- des Währungsschutzgesetzes 1947 entstandenen waltung das freiwerdende Personal für laufende Abschöpfungsverlustes von zirka 14.000 S.

Kontrollen - die sich wegen der Beschaffenheit Ferner wurde die beschleunigte Liquidation der der Liegenschaften, Mietzinskontrolle, Umsatz- Geschäfte hinsichtlich der Kraftfahrzeuge und überprüfung. (wenn als Pachtzins ein Prozent- sonstigen Beutegüter _ schon im Hinblick auf satz vom Umsatz bestimmt ist) usw. auch an eine mögliche Person8Jreduzierung _ angeregt.

Ort und Stelle abwickeln müßten - einzusetzen.

Auch Gebarungsprüfungen bei den Vermögens- Hinsichtlich der Gebarung (unter anderem sicherungsreferaten der Bezirkshauptmann- mit Beutekraftfahrzeugen) bei der Motorpark schaften wurden als notwendig angeregt. Ges. m. b. H., an welcher das Land Salzburg zu Vermögenschaften (Mobilien) der früheren neun Zehnteln beteiligt ist, ergaben sich bei der NSDAP usw. sind vielfach noch nicht erfaßt Einschau eine Reihe von Unklarheiten. Die vom bzw. der Verwertung zugeführt worden. Dies- Rechnungshof verlangten Unterlagen und Auf- bezüglich hat der Rechnungshof die N achholung klärungen wurden bisher nicht gegeben.

des Versäumten verlangt, insbesondere die Die Gebarung, betreffend die Verwertung einheitliche Durchführung der noch ausstän- des ehemaligen Wehrmacht-Veterinärparks digen Schätzungen durch zentral bestellte Kaltenhausen, muß als undurchsichtig bezeich- Schätzorgane, um zu einer einigermaßen ver- net werden. Die Materialien wurden an eine läßlichen Vermögensübersicht zu kommen. Der Firma verkauft, deren Gründer vorher Landes- beschleunigte Verkauf von seit Jahren in angestellter war und in dieser Eigenschaft Benützung stehenden, verfallenen Gegenstän- bei der Inventarisierungund Abwicklung der den wurde veranlaßt, um so mehr, als auch eine von der Landesregierung eingeleiteten Ver- Leihgebühr bisher nicht zur Einhebung ge- wertung entscheidend mitgewirkt hatte. '

langte. Eine Beantwortung der die vorstehenden

Auf bßreits seit längerem vorgeschriebene Feststellungen behandelnden Zuschrift, des Wiedergutmachungs beträge waren zur Zeit Rechnungshofes an das Amt der Salzburger der Einschau kaum

9%

eingegangen. Deren Landesregierung ist noch ausständig.

Eintreibung wurde veranlaßt.

Im Hinblick auf eine, nicht nach rein fachlichen Gesichtspunkten vorgenommene Be- stellung eines Hotelpächters, die sich als unzweckmäßig herausgestellt hat, wurde vom Rechnungshof eine überprüfung sämtlicher bisher abgeschlossener Bestandsverträge ver- langt. .

Ein einheitliches Vermögenssicherungsreferat im Sinne der Dienstinstruktion des Bundes- ministeriums . für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung wurde beim Amt der Landesregierung Salzburg nicht eingerichtet. So befaßt sich neben dem eigentlichen "Amt für Vermögenssicherung" unter anderem auch ein

"Amt für Treuhand" mit' Vermögenssiche- rungsaufgaben. Die von letzterer Dienststelle.

aus der Verwertung von Beutekraftfahrzeugen und anderen Beutegütern erzielten Erlös-

Bundesministerium für soziale Verwaltung.

Eine im Bundesministerium für soziale Ver- waltung an Hand der Bücher durchgeführte überprüfung des vorgelegten Teilrechnungs- abschlusses 1948 ergab keine Unstimmig- keiten.

Auf Grund von Wahrnehmungen im Zuge dieser überprüfung konnte der Rechnungshof mit Befriedigung feststellen, daß die mit Ende 1948 ausgewiesenen Kassenbestände aus Ver- lagsgelderresten im Ressortbereich dieses Bundesministeriums gegenüber dem Jahre 1947 eine wesentliche Senkung erfahren haben. Er empfahl, im ,Hinblick auf die gespannte Kassen- lage des Bundes auch in Hinkunft zu trachten, diese Verlagsgelderbestände - insbesondere bei den AnstaltEm im R.ahmen der Verwaltung der

Bundes- ministerium flir·

80111\18

Verwaltung

,

(13)

13 Volksgesundheit - nur in der für die Ab- Im Zusammenhang mit· der Prüfung der wicklung der Gebarung unbedingt erforder- Landesinvalidenämter für Oberösterreich, lichen Höhe zu halten. Salzburg, . Tirol und Vorarlberg sind an das Bundesministerium für soziale Verwaltung Ferner wurde angeregt, eine Vereinfachung auch Fragen allgemeiner Natur herangetragen der VerrechlJ,ung der Einnahmen an Abonne- worden:

mentg~bühren der vom Bundesministerium

'für soziale Verwaltung herausgegebenen Zeit- Die Heilbehandlung in der Kriegsbeschä- schrift für "Österreichisches Wohlfahrtswesen" digtenfürsorge ist nicht den Landesinvaliden- anzustreben und eine genaue Ermittlung der ämtern selbst, sondern den Sozialversicherungs- zu Lasten der Bundesmittel auflaufenden trägem übertragen. Diese haben in viertel- effektiven Kosten dieser· Zeitschrift vorzu- jährlichen Kostenrechnungen abzurechnen.

nehmen. Zur Prüfung dieser Kostenrechnungen stehen

den Landesinvalidenämtern nicht genügend Schließlich ersuchte der Rechnungshof - Fachkräfte (Ärzte, Retaxeure u. dgl.) zur Ver- wie in den Vorjahren - neuerlich um eheste fügung; außerdem sind die Krankenkassen Bereinigung bzw. Klärung einzelner in der mit der Vorlage dieser Rechnungen meist viele durchlaufenden Gebarung offener, hoher Er-Monate in Verzug. Es wurde daher ähnlich läge, die zum großen Teil aus dem Abverkauf wie im Jahre 1948 bezüglich der Krankenver- aus Arzneimittellagern - teils aus Spenden, sicherung der Kriegshinterbliebenen auch für teils aus Demobilisierungssachwerten stam- die Heilbehandlung der Kriegsbeschädigten .mend - eingingen.· angeregt, die Möglichkeiten einer Pau-

Im Rahmen dieser Überprüfung wurde auch schalierung der Entschädigung ins Auge zu festgestellt, daß die erforderlichen Zuschüsse fassen.

für . das vom Bundesministerium für soziale Die hohe Zahl der Anträge ,auf Kriegsopfer- Verwaltung unterhaltene Krankenhaus in Bad versorgung und die zeitweise unzulänglichen Ischl zunächst durchlaufend und erst mit Ende Personalverhältnisse bei den Landesinvaliden- des Jahres 1948 zu Lasten des Kapitels 15, ämtern brachten es mit sich, daß inder Frage Titel 7, § 2 "Krankenanstalten und Kranken- der Anerkennung eines behaupteten Körper- pflegewesen", Unterteilung 2 "Allgemeine Aus- oder Gesundheitsschadens als Wehrdienst- gaben", verrechnet wurden, wodurch sich bei beschädigung (Kausalität) mit einer gewissen diesem finanzgesetzlichen Ansatz mit Ende Großzügigkeit vorgegangen worden ist. Der 1948 eine Überschreitung von 444.863·25 S Rechnungshof wies darauf hin, daß nunmehr

e r g a b . · mehrere Jahre nach Kriegsende und ins-

Da die Weiterführung· dieser Krankenanstalt besondere im Hinblick auf die staatsfinanzielle durch das Bundesministerium für soziale Ver- Lage nicht nur auf größte Sparsamkeit, waltung in Aussicnt genommen ist, empfahl sondern auch auf genaue Einhaltung der gesetz- der Rechnungshof zunächst, eine Klärung der lichen Voraussetzungen bei allen Leistungen rechtlichen Grundlage des Bestandes der An- geachtet werden müßte.

stalt herbeizuführen, um eine entsprechende Gemäß § 9 des Invalideneimitellungsgesetzes, Vorsorge für den Zuschußbedarf im Finanz- BGBl. Nr. 163 vom 25. Juli 1946, sind für die gesetze zu ermöglichen. Er regte weiter an, Bemessung und Vorschreibung von Ausgleichs- die Gebarung der Anstalt der laufenden Prü- taxen die Arbeitsämter zuständig, mit der fung durch die MiniElterialpuchhaltung zu Überwachung des Einganges dieser Taxen aber

unterziehen. die·Landesinvalidenämter betraut, Im bezüg-

Das Bundesministerium für s~ziale Ver- lichen Durchführungserlaß des B.undes- waltling hat 'in positivem Sinne zu den An- ministeriums für soziale Verwaltung liegen regungen des Rechnungshofes Stellung ge- aber Widersprüche mit den grundsätzlichen nommen. . Anlangend die aus dem Abverkauf Bestimmungen der Allgemeinen Buchhaltungs- aus Arzneimittellagern noch offenen Erläge vorschrift vor, die bei einigen Landes- muß noch abgewartet werden, ob die für die invalidenämtern zu Unzukömmlichkeiten im Lagerbestände erliegenden Receipts von der Buchhaltungsbetrieb, wie zu Doppelvor- Besatzungsmacht . zur Einlösung aufgerufen schreibungen, Unstimmigkeiten bei Fest- werden. Sobald diese Frage geklärt sein wird, steilung von Zahlungsrückständen u. dgl., ge- soll dann die Bereinigung der offenen Erläge führt haben. Der Rechnungshof hat hiezu erfolgen. Bezüglich der rechtlichen Grundlagen eine entsprechende Änderung des Arbeits- für die. Fortführung der Krankenanstalt in vorganges empfohlen.

Bad Ischl als bundesstaatlicher Betrieb wurden Schon im Jahre 1948 ist das Bundes- die erforderlichen Schritte bereits eingeleitet. ministerium für soziale Verwaltung auf die Ge- Auch die laufende Überprüfung der Gebarung fahr der unzweckmäßigen Unterbringung ein~

dei' Anstalt wurde veranlaßt. zelner Landesinvalideriämter in Baracken auf-

Landes- invalIdenämter Allgemeilles

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