Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019
Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen 2018 – 2021 und 2019 – 2022
Untergliederungsanalyse
UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung ... 3
2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ... 4
2.1 Überblick ... 4
2.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene ... 6
2.3 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung ... 9
2.4 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...11
3 Förderungen ...12
4 Personal ...12
5 Ausgliederungen und Beteiligungen ...14
6 Rücklagen ...15
7 Wirkungsorientierung ...16
7.1 Überblick ...16
7.2 Einzelfeststellungen ...16
Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 werden um Daten aus anderen Dokumenten (z.B. Strategiebericht, Budgetbericht, Wirkungscontrollingbericht, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu ermöglichen.
1 Zusammenfassung
Die UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport wurde neu eingerichtet, um die in der letzten Novelle des Bundesministeriengesetzes (BMG) vorgesehene Einrichtung des Bundesministeriums für Öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) auch in der Haushaltsstruktur abzubilden.
Organisatorisch wurden dem BMöDS die frühere Sektion III des BKA (Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation) und die frühere Sektion V (Sport) des damaligen BMLVS zur Gänze zugeordnet. Für die Wahrnehmung der Präsidialaufgaben wurden dem BMöDS Planstellen aus dem ehemaligen BMGF übertragen. Der Bundesminister für Öffentlichen Dienst und Sport nimmt auch die Funktion des Vizekanzlers wahr.
Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019) sehen für die UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 161,6 Mio. EUR und 165,2 Mio. EUR vor. Im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 damit um 2,3 %. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Gehaltssteigerungen und Struktureffekte zurückzuführen.
Im Bundesfinanzrahmen (BFRG) sinkt die Auszahlungsobergrenze im Jahr 2020 im Vergleich zum BVA-E 2019 deutlich auf 148,1 Mio. EUR ab, in den Folgejahren sind nur mehr geringfügige nominale Steigerungen unter der Inflationsrate vorgesehen. Im Strategiebericht wird angeführt, dass zur Einhaltung der Obergrenze neue Priorisierungen und spezifische Umschichtungen sowie allenfalls auch Rücklagenentnahmen erforderlich sein werden.
Für das Jahr 2018 sieht der Personalplan der UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport 230 Planstellen und für 2019 227 Planstellen (-3 Planstellen) vor. Zusätzlich sind in beiden Jahren im Personalplan Überschreitungsermächtigungen von 40 Planstellen enthalten. Gemäß Personalinformation im Teilheft aus dem wurden BKA 101, aus dem früheren BMLVS 44 und aus dem früheren BMGF 55 Planstellen, insgesamt somit 200 Planstellen übertragen. Für das Jahr 2018 wurden dem BMöDS VBÄ-Zielwerte von 266 VBÄ und für 2019 von 262 VBÄ vorgegeben.
In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind 2 Wirkungsziele auf das Personal- und Organisationsmanagement sowie Innovation in der Bundesverwaltung und 2 auf den Sport bezogen. Die Ziele zum Personal- und Organisationsmanagement umfassen die gesamte Bundesverwaltung. Aufgrund der BMG-Novelle wurde das den Sport betreffende Ziel aus der UG 14-Militärische Angelegenheiten in die UG 17 verschoben und in zwei Ziele (Spitzensport
2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
2.1 Überblick
Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung:
Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2018 bis 2022)
Quellen: BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022
Die UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport wurde mit dem Gesetzlichen Budgetprovisorium1 neu eingerichtet, um die mit der BMG-Novelle2 erfolgte Einrichtung des Bundesministeriums für Öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) auch in der Haushaltsstruktur abzubilden.
Organisatorisch wurden dem BMöDS die frühere Sektion III des BKA (Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation) und die frühere Sektion V (Sport) des damaligen BMLVS zur Gänze zugeordnet. Für die Wahrnehmung der Präsidialaufgaben wurden dem BMöDS weiters Planstellen aus dem ehemaligen BMGF übertragen. Der Bundesminister für Öffentlichen Dienst und Sport nimmt auch die Funktion des Vizekanzlers wahr.
in Mio. EUR Finanzierungshaushalt
UG 17 Budgetprov.
2018
BVA-E 2018
BVA-E 2019
BFRG-E 2020
BFRG-E 2021
BFRG-E 2022
Auszahlungen 154,43 161,57 165,22 148,09 148,53 148,98
Anteil an Gesamtauszahlungen 0,20% 0,21% 0,21% 0,18% 0,18% 0,17%
jährliche Veränderung - 4,62% 2,26% -10,37% 0,30% 0,30%
Einzahlungen 0,56 0,65 0,56 - - -
jährliche Veränderung - - -13,12% - - -
Nettofinanzierungsbedarf -153,87 -160,92 -164,65 - - -
in Mio. EUR Ergebnishaushalt
UG 17 Budgetprov.
2018
BVA-E 2018
BVA-E 2019
BFRG-E 2020
BFRG-E 2021
BFRG-E 2022
Aufwendungen 154,47 162,29 166,14 - - -
Anteil an Gesamtaufwendungen 0,19% 0,20% 0,20% - - -
jährliche Veränderung - - 2,37% - - -
Erträge 0,57 1,44 1,35 - - -
jährliche Veränderung - - -5,91% - - -
Nettoergebnis -153,90 -160,85 -164,79 - - -
Die Auszahlungen der UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport belaufen sich 2018 sowie im gesamten weiteren Betrachtungszeitraum auf 0,2 % der Gesamtauszahlungen des Bundes.
Für die Vorjahre gibt es für das Gesamtressort direkt keinen vergleichbaren Gebarungserfolg.
Die veranschlagten Auszahlungen im BVA-E 2018 betragen 161,6 Mio. EUR und steigen im BVA-E 2019 um 2,3 % auf 165,2 Mio. EUR. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Gehaltssteigerungen und Struktureffekte zurückzuführen.
Im BFRG-E sinkt die Auszahlungsobergrenze im Jahr 2020 im Vergleich zum BVA-E 2019 deutlich auf 148,1 Mio. EUR ab, in den Folgejahren sind nur mehr geringfügige nominale Steigerungen unter der Inflationsrate vorgesehen. Im Strategiebericht wird dazu angeführt, dass zur Einhaltung der Obergrenze neue Priorisierungen und spezifische Umschichtungen sowie allenfalls auch Entnahmen aus den bestehenden Rücklagen erforderlich sein werden.
Bei den Aufwendungen zeigt sich 2018 und 2019 eine sehr ähnliche Entwicklung, wobei der Ergebnishaushalt leicht höhere Beträge aufweist, weil die Abschreibungen und Personalrückstellungen (nicht finanzierungswirksam und daher nur im Ergebnishaushalt) jeweils leicht über den Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) liegen.
Die Untergliederung enthält folgende Auszahlungsschwerpunkte:
Auszahlungen für das Personal-, Organisations- und Verwaltungsmanagement des Bundes, das vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen, demografischer Trends sowie erhöhter Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterentwickelt werden muss.
Auszahlungen zur Finanzierung und Förderung des österreichischen Sports, die Transparenz und Kontrolle erfordern. Zusätzlich ist der zunehmenden Verschlechterung der öffentlichen Gesundheit durch Bewegungsmangel und den damit verbundenen volkwirtschaftlichen Auswirkungen entgegenzuwirken.
Entwicklung der Auszahlungen (2017 bis 2022)
Anmerkung: Der Wert für 2017 stellt den Ausgangswert gemäß gesetzlichem Budgetprovisorium nach Umschichtungen dar.
Quellen: BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018
2.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene
Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global- und Detailbudgets:
Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets
Quellen: BVA-E 2018 und 2019
Budgetprov.
2018
BVA-E 2018
Diff. Budget- prov. 2018 - BVA-E 2018
BVA-E 2019
Diff.
BVA-E 2018 - BVA-E 2019
17 Auszahlungen 154,4 161,6 4,6% 165,2 2,3%
17.01 Steuerung und Services 24,4 32,9 34,5% 35,2 7,2%
17.01.01 Öffentlicher Dienst und Zentralstelle 24,4 32,9 34,5% 35,2 7,2%
17.02 Sport 130,0 128,7 -1,0% 130,0 1,0%
17.02.01 Allgemeine Sportförderung und Services 43,5 42,2 -3,0% 43,5 3,1%
17.02.02 Besondere Sportförderung 80,0 80,0 0,0% 80,0 0,0%
17.02.03 Sportgroßprojekte 0,0 0,0 0,0% 0,0 0,0%
17.02.04 Bundessporteinrichtungen GmbH 6,5 6,5 -0,1% 6,5 0,0%
17 Einzahlungen 0,6 0,6 15,1% 0,6 -13,1%
17.01 Steuerung und Services 0,6 0,6 6,7% 0,5 -14,1%
17.01.01 Öffentlicher Dienst und Zentralstelle 0,6 0,6 6,7% 0,5 -14,1%
17.02 Sport 0,0 - 0,0 0,0%
17.02.01 Allgemeine Sportförderung und Services 0,0 - 0,0 0,0%
17 Nettofinanzierungsbedarf -153,9 -160,9 4,6% -164,7 2,3%
UG 17
Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:
GB 17.01-„Öffentlicher Dienst und Zentralstelle“
Dieses Globalbudget enthält nur ein gleichnamiges Detailbudget, in dem die Auszahlungen aus dem Bereich Personal-, Organisations- und Verwaltungsmanagement des Bundes enthalten sind. Ferner sind hier die Auszahlungen für die Infrastruktur verschiedener Standorte des BMöDS sowie für sämtliche Bedienstete des Ressorts veranschlagt. Die Auszahlungen sind hier für 2018 mit 32,9 Mio. EUR und für das Jahr 2019 mit 35,2 Mio. EUR geplant (+7,2 %). Der Personalaufwand 2018 beträgt 19,1 Mio. EUR und somit 58,2 % der Gesamtauszahlungen des GB (2019: 19,4 Mio. EUR bzw. 55,1 %). Zweite wesentliche Auszahlungsposition sind die Werkleistungen mit 7,5 Mio. EUR (2018) bzw. 6,9 Mio. EUR (2019).
GB 17.02-„Sport“
Im GB 17.02-„Sport“ werden lt. BVA-E 2018 128,7 Mio. EUR und für das Jahr 2019 130,0 Mio. EUR veranschlagt. Das Globalbudget ist mit dem zuvor im ehemaligen BMLVS veranschlagten GB 14.06-„Sport“ vergleichbar, das DB 14.06.05-„Heeressportzentrum“, das im Vorjahr mit 9,3 Mio. EUR veranschlagt war (vorläufiger Erfolg 2017: 13,0 Mio. EUR) ist jedoch im BMLV verblieben. Im Vergleich zum Voranschlag ist die Veranschlagung 2018 unter Berücksichtigung dieser Verschiebung um 4,3 Mio. EUR geringer, im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 um 0,7 Mio. EUR höher.
Die Besondere Sportförderung wird in den BVA-E 2018 und 2019 weiterhin mit 80 Mio. EUR veranschlagt. Dies entspricht dem in § 20 Glücksspielgesetz vorgesehenen Betrag, der sich jährlich in dem Ausmaß erhöht, in dem die glückspielrechtlichen Bundesabgaben des Konzessionärs im Vorjahr gegenüber dem vorletzten Jahr gestiegen sind (im vorläufigen Erfolg für 2017 wurden 80,3 Mio. EUR ausbezahlt). Die Verteilung der Mittel ist im Bundes- Sportförderungsgesetz 2017 festgelegt.
Im DB 17.02.01-„Allgemeine Sportförderung und Services“ sind für 2018 42,2 Mio. EUR und für 2019 43,5 Mio. EUR geplant. Hier werden neben der allgemeinen Sportförderung Mitgliedsbeiträge, Administrationsaufwendungen der Bundes-Sport GmbH sowie die administrativen Aufwendungen der Sektion Sport veranschlagt. Aus der allgemeinen Sportförderung werden der Bau von Sportstätten, diverse Sportgroßveranstaltungen und Sportförderungsprogramme gefördert. Im Wesentlichen werden hier Projekte aus der Vergangenheit weitergeführt. Gefördert werden 2018 z.B. Kinder gesund bewegen (5 Mio. EUR), die nordische WM 2019 in Seefeld (5 Mio. EUR), die Schlager Academy, die Ruder WM 2019 in Linz, die Ballsporthalle in Graz, das Stadion in St. Pölten oder der Nachwuchssport. Die Details sind den Verzeichnissen veranschlagter Konten zu entnehmen.
Aus diesem Detailbudget wird weiters der Beitrag zur Nationalen Anti-Doping Agentur Austria GmbH (NADA) bereitgestellt und der Administrativaufwand der Bundes-Sport GmbH (1,65 Mio. EUR), die seit 1. Jänner 2018 die Sportförderungen abwickelt, getragen.
Das DB 17.02.03-„Sportgroßprojekte“ ist derzeit für 2018 und 2019 nur mit 4.000 EUR budgetiert, es bestehen in diesem Detailbudget jedoch noch Rücklagen iHv rd. 12,1 Mio. EUR.
Künftig könnten daher in diesem Detailbudget allenfalls wieder z.B. Stadionneubauten oder Großveranstaltungen veranschlagt werden.
Der für die Bundessporteinrichtungen GmbH für 2018 und 2019 veranschlagte Betrag von 6,5 Mio. EUR entspricht dem aus dem BVA 2017.
2.3 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der ökonomischen Gliederung des Haushalts:
Auszahlungen und Einzahlungen – Hauptpositionen
Quellen: BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen
Die wesentlichen Auszahlungsbereiche der UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport umfassen einerseits Personalauszahlungen und andererseits die Transfers aus der allgemeinen und der besonderen Sportförderung.
in Mio. EUR Finanzierungshaushalt
BVA-E 2018
BVA-E 2019
Diff.
BVA-E 2018 - BVA-E 2019
Auszahlungen 161,57 165,22 2,3%
Auszahlungen für Personal 19,14 19,44 1,6%
davon
Bezüge 14,63 14,90 1,8%
Gesetzlicher Sozialaufwand 3,03 3,12 2,8%
Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand 17,88 21,25 18,9%
davon
Mieten 3,30 3,90 18,2%
Instandhaltung 0,59 1,94 228,9%
Aufwand für Werkleistungen 9,11 9,09 -0,2%
Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 3,47 4,02 15,9%
Auszahlungen für Transfer 123,72 123,89 0,1%
davon
an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 17,06 17,05 -0,1%
an Unternehmen 6,59 6,59 0,0%
an private Haushalte/Institutionen 99,97 100,14 0,2%
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,79 0,59 -25,5%
Darlehen und Vorschüsse 0,05 0,05 0,0%
Einzahlungen 0,65 0,56 -13,1%
Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 0,07 0,07 0,0%
davon
aus Mieten 0,04 0,04 0,0%
Kostenbeiträge und Gebühren 0,15 0,15 0,0%
Einzahlungen aus Transfers 0,05 0,05 0,0%
davon
von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern 0,03 0,03 0,0%
von ausl. Körperschaften u. Rechtsträgern 0,02 0,02 0,0%
Sonstige Einzahlungen 0,33 0,25 -25,7%
Darlehen und Vorschüsse 0,05 0,05 0,0%
Nettofinanzierungsbedarf -160,92 -164,65 2,3%
UG 17
Der gesamte Mietaufwand wird im BVA-E 2018 mit insgesamt 3,3 Mio. EUR und im BVA-E 2019 mit 3,9 Mio. EUR geplant. Der Anstieg dieser Mieten ist lt. BMöDS damit begründet, dass die Sportsektion voraussichtlich an einen anderen Standort übersiedeln soll, wobei das Haus des Sportes weiterhin genützt werden wird.
Für den Bereich Instandhaltung von Gebäuden sind im BVA-E 2018 0,6 Mio. EUR und im BVA-E 2019 1,9 Mio. EUR veranschlagt. Das BMöDS wurde neu gegründet und ist auf 5 Standorte verteilt, die insbesondere unterschiedliche IT-Ausstattung einbringen. Diese IT- Ausstattung muss lt. BMöDS vereinheitlicht und zum Teil erneuert bzw. die Telefonanlage angepasst werden. Zusätzlich sind bei einigen Gebäuden Renovierungsarbeiten bzw.
Sicherheitseinbauten notwendig.
Die Werkleistungen sind für 2018 und 2019 mit jeweils 9,1 Mio. EUR veranschlagt. Die Werkleistungen in der Zentralstelle beinhalten zu einem großen Teil die Honorare der Vortragenden an der Verwaltungsakademie und weiters Kosten zur Weiterentwicklung von Personalentwicklungsprojekten für den gesamten Bundesbereich und zur Weiterentwicklung der Tools für die Wirkungsorientierung des Bundes sowie Reinigungskosten. Auch im Zusammenhang mit der EU-Präsidentschaft sind 2018 rd. 1,1 Mio. EUR veranschlagt.
Für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit sind im BVA-E 2018 0,8 Mio. EUR und für 2019 1,1 Mio. EUR veranschlagt, durch die Auszahlungen für Themen wie gesunde Bewegung, den eigenen Online Auftritt bzw. Homepage, den Tag des Sports und die europäische Woche des Sports geleistet werden sollen.
2.4 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den BVA-E 2018 und 2019 auf:
Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen)
Quellen: BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen
Die Unterschiede zwischen dem Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) sind mit insgesamt 0,9 Mio. EUR im Jahr 2019 vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (im Finanzierungshaushalt) bzw.
Abschreibungen (im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.
ErgHH - Aufw. FinHH - Ausz.
UG 17 BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E
in Mio. EUR 2018 2019 2018 2019 2018 2019
Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
Finanzierungswirksame Aufwendungen 160,68 164,53 2,4% 160,73 164,58 -0,1 -0,1
Auszahlungen / Aufwand für Personal 18,84 19,14 1,6% 19,14 19,44 -0,3 -0,3
davon
Bezüge 14,63 14,90 1,8% 14,63 14,90 0,0 0,0
Gesetzlicher Sozialaufwand 3,03 3,12 2,8% 3,03 3,12 0,0 0,0
Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand) 18,13 21,50 18,6% 17,88 21,25 0,3 0,3 davon
Mieten 3,30 3,90 18,2% 3,30 3,90 0,0 0,0
Instandhaltung 0,6 1,9 228,9% 0,6 1,9 0,0 0,0
Aufwand für Werk leistungen 9,36 9,34 -0,2% 9,11 9,09 0,3 0,3
Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 3,47 4,02 15,9% 3,47 4,02 0,0 0,0
Auszahlungen / Aufwand für Transfer 123,72 123,89 0,1% 123,72 123,89 0,0 0,0
davon
an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 17,1 17,0 -0,1% 17,1 17,0 0,0 0,0
an Unternehmen 6,6 6,6 0,0% 6,6 6,6 0,0 0,0
an private Haushalte/Institutionen 100,0 100,1 0,2% 100,0 100,1 0,0 0,0
Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 1,61 1,61 0,0% 1,6 1,6
Abschreibungen auf Vermögenswerte 0,53 0,53 0,0% 0,5 0,5
Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 1,08 1,08 0,0% 1,1 1,1
davon
Abfertigungen 0,31 0,31 0,0% 0,3 0,3
Jubiläumszuwendungen 0,52 0,52 0,0% 0,5 0,5
Nicht k onsumierte Urlaube 0,25 0,25 0,0% 0,3 0,3
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,79 0,59 -0,8 -0,6
Darlehen und Vorschüsse 0,05 0,05 -0,1 -0,1
Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 162,29 166,14 2,4% 161,57 165,22 0,7 0,9 Diff. EH-FH BVA-E
2018-2019
3 Förderungen
Für die Förderungen in diesem neuen Ressort stehen dem Budgetdienst noch keine exakten Daten zur Verfügung. Die Förderungen umfassen die gesamte Besondere Sportförderung im DB 17.02.02 und den Großteil des DB 17.02.01-„Allgemeine Sportförderung“. Die Positionen wurden bei den jeweiligen Detailbudgets erörtert.
4 Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:
Planstellenverzeichnis3
*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen. Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“
(zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die jeweils zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts zu erreichen sind. Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Für die Jahre 2015 bis 2017 sind VBÄ-Istwerte, für 2018 und 2019 VBÄ-Zielwerte angegeben.
**) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten.
Quellen: BVA-E 2018 und 2019, Anlage IV „Personalplan“ zu den BFG-E 2018 und 2019, Ministerratsvortrag (12/24) vom 21. März 2018, eigene Berechnungen
3 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigungsäquivalent.
UG 17 Bud.Prov.
2018 2018 2019
PLANSTELLEN
Planstellen 200 230 227
PCP**) 77.596 93.454 92.866
PERSONALSTAND zum 31.12.
VBÄ*) - 266 262
PCP**) - - -
Personalaufwand - BVA-E BVA-E
Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR - 19,9 20,2
Für das Jahr 2018 umfasst der Personalplan der UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport 230 Planstellen und für 2019 227 Planstellen (-3 Planstellen). Zusätzlich sind in beiden Jahren im Personalplan Überschreitungsermächtigungen von 40 Planstellen vorgesehen. Gemäß Personalinformation im Teilheft aus dem wurden BKA 101, aus dem früheren BMLVS 44 und aus dem früheren BMGF 55 Planstellen, insgesamt somit 200 Planstellen übertragen. In den Grundzügen des Personalplans in der Fassung der Novelle des BFRG 2017 – 20204 wurden dem BMöDS 240 Planstellen für das Jahr 2018 zugewiesen. Aus den Unterlagen bleibt unklar, ob weiter Planstellen verschoben wurden.
Im vorgelegten Finanzrahmen sind für 2018 nunmehr 270 Planstellen (entspricht Planstellen und Ermächtigung) ausgewiesen. In weiterer Folge sieht der Finanzrahmen einen Rückgang auf 263 Planstellen vor.
Für das Jahr 2018 wurden dem BMöDS VBÄ-Zielwerte von 266 VBÄ für 2018 und von 262 VBÄ für 2019 vorgegeben.5
Die Personalaufwendungen im Ergebnishaushalt betragen entsprechend dem BVA-E 2018 19,9 Mio. EUR und steigen im Jahr 2019 auf 20,2 Mio. EUR.
5 Beteiligungen
Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Bericht über Beteiligungen des Bundes (März 2018) enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget auf und weist die Anzahl ihrer Beschäftigten aus:
Zahlungsflüsse aus Beteiligungen
Quelle: Bericht über Beteiligungen des Bundes, März 2018
Die Bundessporteinrichtungen GmbH wurde 1999 ausgegliedert und übernahm im Weg der Gesamtrechtsnachfolge die Bundessport- und Freizeiteinrichtungen. Auszahlungen von insgesamt 6,8 Mio. EUR (Investitionen und Fördertarifausgleich ÖLSZ Südstadt) in den BVA-E 2018 und 2019 stehen Einzahlungen iHv 300.000 EUR gegenüber, die aus der Refundierung der Bezüge und der Pensionsbeiträge für beamtete MitarbeitInnen resultieren.
Mit 1. Jänner 2018 sind alle Anteilsrechte des Bundes an der Bundessporteinrichtungen GmbH unentgeltlich auf die Bundes-Sport GmbH übergegangen. Die Anteile dieser Gesellschaft stehen wiederum zu 100 % im Eigentum des Bundes. Die Bundes-Sport GmbH scheint im Bericht über die Beteiligungen des Bundes noch nicht auf.
Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) hat als Hauptaufgabe die Anti-Doping-Arbeit im Sport durch ein effizientes, modernes Dopingkontrollsystem und die Prävention durch Aufklärung, Information und Bewusstseinsbildung. Gesellschafter sind der Bund (53 %), die neun Bundesländer (je 5 %), die Österreichische Bundes-Sportorganisation und das Österreichische Olympische Comité (je 1 %). Für das Jahr 2018 und 2019 sind gegenüber dem Vorjahr etwas höhere Auszahlungen iHv 2,0 Mio. EUR vorgesehen.
UG 17 vor. Erf.
in Mio. EUR 2015 2016 2017 2018 2019
Auszahlungen gesamt 10,7 11,7 8,4 8,8 8,8 in VZÄ
Bundessporteinrichtungen GmbH 9,2 9,9 6,5 6,8 6,8 189
Investitionen in Sportanlagen 3,3 4,8 1,8 2,1 2,1
Fördertarifausgleich, ÖLSZ Südstadt, LPPS 5,5 4,7 4,3 4,4 4,4
Personalausgaben/-auszahlungen 0,4 0,4 0,4 0,3 0,3
Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH 1,6 1,8 1,9 2,0 2,0 9
Einzahlungen gesamt 0,4 0,4 0,4 0,3 0,3
Bundessporteinrichtungen GmbH 0,4 0,4 0,4 0,3 0,3
Pensionen BeamtInnen 0,1 0,1 0,1 n.v. n.v.
Ersätze für Bedienstete 0,4 0,4 0,4 0,3 0,3
Erfolg BVA-E Ø Beschäf-
tigte 2016
6 Rücklagen
Der neu eingerichteten Untergliederung wurden nicht nur Budgetmittel zugewiesen, sondern es werden auch Rücklagen übertragen, die für den Aufgabenbereich vorgesehen sind. Diese Rücklagenübertragungen wurden noch nicht durchgeführt. Laut Auskunft des BMöDS sollen Rücklagen von insgesamt rd. 81 Mio. EUR übertragen werden, davon 78,7 Mio. EUR aus dem Bereich Sport und geringe Beträge aus dem früheren BMGF und dem BKA.
Budgetierte Rücklagenentnahmen sind in den BVA-E 2018 und 2019 nicht vorgesehen.
7 Wirkungsorientierung
7.1 Überblick
Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen auf Ebene der Untergliederung im Überblick dargestellt.
Die UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport hat 4 Wirkungsziele, von denen sich 2 mit dem Personal- und Organisationsmanagement und Innovation in der Bundesverwaltung und 2 mit dem Themenbereich Sport beschäftigen. Aufgrund der BMG-Novelle wurde das den Sport betreffende Ziel aus der UG 14-Militärische Angelegenheiten in die UG 17 verschoben und in zwei Ziele aufgeteilt, wobei der Genderaspekt entfallen ist. Da viele Kennzahlen neu sind, sind die Istwerte dazu zumeist nicht verfügbar. Die Ziele zum Personal- und Organisationsmanagement umfassen die gesamte Bundesverwaltung und decken damit insbesondere im Hinblick auf die Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors (z.B. bei der Beschäftigung von Personen mit Einschränkungen) auch externe Aspekte ab.
7.2 Einzelfeststellungen
Das Wirkungsziel 1 ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung, mit dem das BMöDS als Kompetenz-, Service- und Informationszentrum die Koordination des Personal- und Organisationsmanagements im Bundesdienst auch im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter erreichen will. Zur Messung der Zielerreichung werden 4 Kennzahlen herangezogen, die das Pensionsantrittsalter (soll von 61,66 im Jahr 2016 auf 62,16 im Jahr 2022 ansteigen), Cross Mentoring für weibliche Nachwuchsführungskräfte, die Aufnahme von Menschen mit Behinderung und die Bewertung des Nutzens der Seminare an der Verwaltungsakademie betreffen.
Mit dem Wirkungsziel 2 unterstützt das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) als Promoter Innovation in der Bundesverwaltung. Für dieses Ziel werden 3 Kennzahlen Verwaltungseinrichtungen mit Common Assessment Framework (CAF) Gütesiegel, Auszeichnung beim European Public Sector Award, umgesetzte Empfehlungen des BMöDS bei der Qualitätssicherung zur Wirkungsorientierung) herangezogen.
Aufgrund der BMG-Novelle wurde das Sportziel der UG 14-Militärische Angelegenheiten in diese Untergliederung verschoben und geteilt, der Gleichstellungsaspekt ist entfallen. Der Aspekt der SpitzensportlerInnen findet sich im Wirkungsziel 3 („Österreichische SpitzensportlerInnen (mit und ohne Behinderung), unter Nutzung der jeweils zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, in der Weltklasse positionieren“). Die Erreichung dieses Ziels soll mit drei Kennzahlen (Internationale Topplatzierungen, Erfolgreiches Absolvieren des durchgängigen Systems der Dualen Karriere an Nachwuchskompetenzzentren, Überführung von Nachwuchstalenten in den sozialrechtlich abgesicherten Spitzensport) gemessen werden.
Der Rückgang des Zielwerts bei den Topplatzierungen 2019 ist vermutlich auf eine geringere Anzahl von Spitzensportereignissen in diesem Jahr zurückzuführen.
Der Aspekt der gesundheitsfördernden Bewegung des verschobenen Ziels der UG 14 geht umformuliert im Wirkungsziel 4 („Sport und Bewegung als Grundlage für eine gesunde Lebensführung in allen Altersgruppen“) auf. Mit der Kennzahl „Bewegt im Parkt“ werden die an kostenlosen Bewegungskursen teilnehmenden Personen gezählt (Zielwert 2018: 26.000).
Die bereits in der UG 14 herangezogene Kennzahl 17.4.2 (Bewegungseinheiten in Kindergärten und Volksschulden) wurde textuell angepasst. Von 2015 bis 2017 lagen die Istzustände (zuletzt 150.121) deutlich über den Zielzuständen. Für das Jahr 2018 wurde der Zielzustand auf 155.000 angehoben und bleibt auf diesem Wert.
Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet. Den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2015 und 2016 wurden für die KZ aus dem Sportbereich auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt, da diese aus der UG 14 in diese Untergliederung verschoben wurde. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist.
Wirkungsziel 1:
Gleichstellungsziel
Das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) sichert als Kompetenz-, Service- und Informationszentrum die abgestimmte und ausgewogene Koordination des Personal- und Organisationsmanagements im Bundesdienst auch im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter.
Maßnahmen
Jährliche Erarbeitung einer Dienstrechtsnovelle, um zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen für das Personalmanagement sicherzustellen;
Erarbeitung und Implementierung zusätzlicher wirksamer Maßnahmen zur Korruptionsprävention und zur Sicherung der Integrität im Bundesdienst;
Bereitstellung bedarfsorientierter Aus- und Weiterbildungsprogramme für Bundesbedienstete
Fortführung der ressortübergreifenden Maßnahmen zur Förderung von weiblichen Bundesbediensteten;
Ressortübergreifende Koordinierung betreffend die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern;
Umsetzung von Maßnahmen zur verstärkten Eingliederung von Menschen mit Behinderung (Behinderungsgrad 70 % oder mehr) in den Bundesdienst auf Basis des Konzepts aus 2018;
Durchführung ressortübergreifender strategischer Personalentwicklungsprojekte für den gesamten Bund;
Neu Umformulierung (z.B. Änderung der Bezeichnung, Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)
Legende
Ressortübergreifende Angebote der Mobilitätsförderung und des Mobilitätsmanagements sowie Information über Jobs bei der Europäischen Union und über mögliche Praktika (EU-Job Information);
Unterstützung des ressortübergreifenden Erfahrungsaustausches durch Fachveranstaltungen;
Indikatoren
Kennzahl 17.1.1 Berechnungsmethode
Datenquelle Messgrößenangabe
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Zielzustand - - nicht verfügbar 61,96 (Gesamt) 62,06 (Gesamt) 62,16 (Gesamt) Istzustand
61,18 (Gesamt) 61,13 (weiblich) 61,19 (männlich)
61,66 (Gesamt) 61,75 (weiblich) 61,63 (männlich)
Zielerreichung - -
Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Ermittlung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters basierend auf Daten zu Pensionistinnen und Pensionisten aus dem bundesinternen Managementinformationssystem (MIS).
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport, Publikation „Monitoring der Beamtenpensionen"
Jahre
Angaben zu den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten beziehen sich auf Pensionierungen von Beamtinnen und Beamten in der Hoheitsverwaltung sowie im ausgegliederten Bereich (exkl. Post/Telekom/Postbus und ÖBB). Zum Vergleich: Das Pensionsantrittsalter der ASVG-Versicherten lag laut BMASGK Pensionsmonitoring ASVG Versicherte (exkl. Rehageld) 2016 bei 60,3 Jahren.
Seitens des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport werden Rahmenbedingungen im Personalmanagement geschaffen.
Kennzahl 17.1.2 Berechnungsmethode
Datenquelle Messgrößenangabe
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Zielzustand - - nicht verfügbar nicht verfügbar 85 87
Istzustand 71 76
Zielerreichung - -
Cross Mentoring für weibliche Nachwuchsführungskräfte
Basierend auf der Evaluierung des Programms Cross Mentoring wird der Anteil der in höchstem Ausmaß Zufriedenen (mit der Abwicklung des Programms und der Zusammenarbeit in den Mentoring-Tandems), sowie der Anteil der Zielerreichung der TeilnehmerInnen, als Durchschnittswert angegeben.
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport – Evaluierung des Programms Cross Mentoring am Ende des jeweiligen Programmjahres mithilfe eines Online-Fragebogens an Mentees und MentorInnen.
%
Zu Zielzustand 2018: Ausnahmsweise ist 2018 keine Evaluierung möglich, da das aktuelle Programmjahr aufgrund des österreichischen EU-Ratsvorsitzes im zweiten Halbjahr 2018 verlängert wurde und somit erst Anfang 2019 endet.
Seitens des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport werden Rahmenbedingungen im Personalmanagement geschaffen. Die Durchführung des Programmes Cross Mentoring signalisiert die Bereitschaft, Frauen individuell zu fördern, sie strategisch auf bestimmte berufliche Positionen vorzubereiten und ihnen bewusst den Einstieg in neue berufliche Kontaktnetze zu erleichtern. Erfahrene Führungskräfte unterstützen als Mentorin/Mentor eine Kollegin (Mentee) eines anderen Ressorts.
Kennzahl 17.1.3
Berechnungsmethode Datenquelle Messgrößenangabe
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Zielzustand - - nicht verfügbar 10 12 12
Istzustandnicht verfügbar nicht verfügbar
Zielerreichung - -
Aufnahmen von Menschen mit einem Behinderungsgrad von 70 % oder mehr pro Jahr in Vollbeschäftigtenäquivalenten im Bundesdienst
Prozentuelle Steigerung der Gesamtanzahl der Menschen mit Behinderungsgrad von 70 % oder mehr pro Jahr in Vollbeschäftigtenäquivalenten per 31. 12. des Planungsjahres gegenüber dem Stand per 31.12. des vorherigen Jahres aufgenommen gemäß Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung § 5 Abs. 3
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport, Publikation „Personal des Bundes“
%
Es können seitens des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport nur Rahmenbedingungen geschaffen und Maßnahmen initiiert werden. Die Aufnahmepolitik obliegt den Ressorts.
Wirkungsziel 2:
Das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) unterstützt als Promotor Innovation in der Bundesverwaltung.
Maßnahmen
Weiterentwicklung der Wirkungsorientierung insb. Evaluierung der Zustimmung und Entwicklung von Maßnahmen zur Erhöhung der Überzeugungskraft und Akzeptanz der wirkungsorientierten Steuerung
Unterstützung des Erfahrungsaustausches durch Fachveranstaltungen und sektorübergreifende Kollaborationen mit Wissenschaft und Praxis
Konkretisierung der zukünftigen Herausforderungen und Anforderungen an die Verwaltung und ihre Innovatorinnen und Innovatoren insb. vor dem Hintergrund der Digitalisierung
Durchführung von Qualitätsentwicklungsprojekten im öffentlichen Dienst (Common Assessment Framework CAF)
Auswahl und Verbreitung innovativer Verwaltungsreformprojekte durch Verleihung des gebietskörperschaftsübergreifenden Österreichischen Verwaltungspreises
Unterstützung innovativer Verwaltungsprojekte bei der Einreichung zum European Public Sector Award EPSA, United Nations Public Service Award UNPSA und anschließende Verbreitung
Indikatoren
Kennzahl 17.1.4 Berechnungsmethode
Datenquelle Messgrößenangabe
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Zielzustand - - 1,0 bis 1,5 1,5 1,5 1,5
Istzustand 1,5 1,5
Zielerreichung - -
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
Beruflicher Nutzen der Seminare an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB)
Durchschnittliche Bewertung der Seminare durch TeilnehmerInnen hinsichtlich des beruflichen Nutzens nach dem Schulnotenprinzip
Schulnote (1-5)
Das Ziel ist erreicht, wenn der Ist-Wert kleiner oder gleich 1,5 beträgt.
Die Verwaltungsakademie des Bundes leistet über praxisnahe und professionelle Angebote einen wichtigen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Das Angebot umfasst über 500 Seminare in 20 Fachgebieten zB Personalmanagement, Projekt-, Prozess- und Wissensmanagement, Controlling.
Im Jahr 2016 nutzten rund 9.000 Personen die Seminare der Verwaltungsakademie des Bundes zur Aus- und Weiterbildung und rund die Hälfte bewerteten den beruflichen Nutzen der Seminare.
Kennzahl 17.2.1 Berechnungsmethode
Datenquelle Messgrößenangabe
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Zielzustand - - 5 7 8 10
Istzustand 5 4
Zielerreichung - -
Anzahl der österr. Verwaltungseinrichtungen, die über ein gültiges Gütesiegel des Common Assessment Frameworks (CAF-Gütesiegel) verfügen
Summe der österreichischen Verwaltungseinrichtungen, die über ein gültiges CAF-Gütesiegel verfügen Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
Anzahl
Organisationen des öffentlichen Dienstes können nach der Implementierung des CAF das Zertifikat „CAF-Gütesiegel / Effective CAF-User“ beim Österreichischen CAF-Zentrum (im Auftrag der Abt. III/9 BMöDS vom KDZ, Zentrum für
Wirkungsziel 3:
Österreichische Spitzensportlerinnen und Spitzensportler (mit und ohne Behinderung), unter Nutzung der jeweils zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, in der Weltklasse positionieren.
Maßnahmen
Erstellung einer übergeordneten nationalen Gesamtstrategie für die österreichische Sportförderung
Erarbeitung eines österreichweiten Sportstätten-Masterplans in Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport sowie den Bundesländern und Gemeinden
Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie zur Optimierung der strategischen Steuerung von Fördermitteln im Spitzensport.
Einführung von Laufbahnmodellen: durchgehende Strategie von einer verstärkten Talenteförderung bis zur Profikarriere
Leistungs-/Potential- und ergebnisorientierte Förderung: langfristig ausgerichtete Schwerpunktsetzungen für die Teilnahme an sportlichen Großereignissen
Optimierung der Trainersituation: Schaffung von langfristigen Perspektiven durch Schärfung der Anforderungen und Tätigkeiten der Trainer und Verbesserung der arbeitsrechtlichen Situation
Ausreichendes und auf die jeweilige Karriereentwicklung abgestimmtes Angebot an Bildungswegen und Berufsausbildungen als Regelmodelle
Verbesserung der sozialen und versicherungsrechtlichen Absicherung von
Kennzahl 17.2.2 Berechnungsmethode
Datenquelle Messgrößenangabe
2015 2016 2017 2018 2019 2021
Zielzustand - - nicht verfügbar nicht verfügbar 12% 12%
Istzustand 11% nicht verfügbar
Zielerreichung - -
Im Jahr 2017 gewannen österr. Projekte einen Hauptpreis und erhielten 3 Best Practice Zertifikate. Insgesamt wurden 34 Auszeichnungen vergeben, das ergibt einen Prozentsatz von gerundet 12%. Die Vergabe erfolgt derzeit alle zwei Jahre.
Anteil der österr. Projekte, die beim European Public Sector Award (EPSA) eine Auszeichnung erhalten, an allen Auszeichnungen
Prozentanteil der österr. Projekte, die beim EPSA eine Auszeichnung erhalten – bezogen auf die Gesamtzahl an Auszeichnungen (Best practices oder Preise)
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
% Anteil
Kennzahl 17.2.3 Berechnungsmethode
Datenquelle Messgrößenangabe
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Zielzustand - - nicht verfügbar 40 40 40
Istzustandnicht verfügbar nicht verfügbar
Zielerreichung - -
Umsetzungsgrad steuerungsrelevanter Empfehlungen des BMöDS zu Wirkangaben in Bundesvoranschlägen Anteil der im Rahmen der Qualitätssicherung gem. § 4 Abs. 1 der Wirkungscontrollingverordnung ausgesprochenen Empfehlungen des BMöDS betreffend die inhaltliche Konsistenz und Überprüfbarkeit der Wirkangaben der
Haushaltsleitenden Organe (HHLO) in Bundesvoranschlägen, welche durch die HHLO umgesetzt / teilweise umgesetzt / in folgenden Bundesvoranschlägen umgesetzt werden, an der Gesamtanzahl der Empfehlungen in diesen beiden Kategorien.
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
%
Zumal der Bundesvoranschlag 2019 zeitgleich mit dem Bundesvoranschlag 2018 erstellt wird, erfährt der für das Jahr 2019 ausgewiesene Wert keine Steigerung gegenüber dem Jahr 2018.
Die Implementierung der wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung ist einer der umfangreichsten Change-Prozesse auf Bundesebene.
Durch die Veröffentlichung von Förderdaten wird eine höhere Transparenz der Finanzierung des österreichischen Sports erzielt.
Indikatoren
Wirkungsziel 4:
Sport und Bewegung als Grundlage für eine gesunde Lebensführung in allen Altersgruppen stärken.
Maßnahme
Erstellung einer übergeordneten nationalen Gesamtstrategie für die österreichische Sportförderung
Kennzahl 17.3.1
Berechnungsmethode
Datenquelle Messgrößenangabe
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Zielzustand - - nicht verfügbar
145 (davon 30 olympisch und 15 paralympisch)
110 110
Istzustandnicht verfügbar nicht verfügbar
Zielerreichung - -
Internationale Topplatzierungen bei Sportgroßveranstaltungen österreichischer Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderung
Gesamtsumme der Topplatzierungen von österreichischen Sportlerinnen und Sportlern mit und ohne Behinderung. 1. bis 3.
Platz bei Welt- und 1. Platz bei Europameisterschaften der Allgemeinen Klasse (werden alle zwei Jahre abgehalten);
Olympische Spiele und Paralympics 1. – 8. Platz (werden alle vier Jahre abgehalten). Der Teambewerb wird als eine Topplatzierung berechnet. Es werden nur Bewerbe zur Berechnung herangezogen, welche ein Teilnehmerfeld von mindestens fünf Nationen und mindestens fünf Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern pro Nation aufweisen . Sektion Sport/BMöDS, Erfolgsbilanz des österreichischen Sports der Bundes-Sportorganisation (BSO) Anzahl
Kennzahl 17.3.2 Berechnungsmethode
Datenquelle Messgrößenangabe
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Zielzustand - - nicht verfügbar 65% 70,5% 71%
Istzustandnicht verfügbar nicht verfügbar
Zielerreichung - -
Erfolgreiches Absolvieren des durchgängigen Systems der Dualen Karriere (Leistungssport und Ausbildung an anerkannten österreichischen Nachwuchskompetenzzentren)
Anteil der Absolventen und Absolventinnen gegenüber den Aufnahmen an österreichischen Nachwuchskompetenzzentren und Spezialmodellen (9 Nachwuchskompetenzzentren sowie Spezialeinrichtungen Wintersport und Sommersport) Statistik Verband der österreichischen Nachwuchsleistungssportmodelle (VÖN) und ev. Statistik Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF)
% - Quote Absolventinnen und Absolventen im Verhältnis zu Aufnahmen
Durch gezielte Trainingsumfeldmaßnahmen und Maßnahmen zur Reduzierung der Gesamtbelastung soll die Quote der AbsolventInnen an anerkannten österreichischen Nachwuchskompetenzzentren erhöht werden.
Dies mit dem Ziel, junge Talente im System der Dualen Karriere (gemäß Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dualen Karrieren von Sportlern 2013/C 168/04) gesund und ambitioniert zu halten und zu fördern und somit den Anteil der Überführung junger Talente in die Allgemeine Klasse zu erhöhen.
Die Quote beschreibt das Verhältnis Aufnahmen zu AbsolventInnen (keine Berücksichtigung von QuereinsteigerInnen, Klassenwiederholungen etc.)
Kennzahl 17.3.3
Berechnungsmethode Datenquelle Messgrößenangabe
2015 2016 2017 2018 2019 2028
Zielzustand - - nicht verfügbar 40% 40% 45%
Istzustandnicht verfügbar nicht verfügbar
Zielerreichung - -
Überführung von jungen Talenten/Nachwuchsathletinnen und -athleten in den sozialrechtlich abgesicherten Spitzensport (Allgemeine Klasse)
%-Quote von Absolventinnen und Absolventen aus anerkannten Einrichtungen des Systems der Dualen Karriere
(Leistungssport und Ausbildung in Nachwuchskompetenzzentren und Spezialeinrichtungen) in Abhängigkeit von verfügbaren Plätzen bei BMLV, BMI und BMF
Statistik Verband der österreichischen Nachwuchsleistungssportmodelle (VÖN) und Kader des BMI, BMLV und BMF
% - Quote
Die Quote der Überführung von Absolventinnen und Absolventen in den sozialrechtlich abgesicherten Spitzensport ist von verfügbaren Plätzen bei Bundesheer (Grundwehrdiener und Militärpersonen auf Zeit), Polizei und Zoll abhängig.
Erarbeitung und Umsetzung eines österreichweiten Sportstätten-Masterplans in Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport sowie den Bundesländern und Gemeinden
Organisation und Durchführung „Tag des Sports“ als Österreichs größtes Open-Air- Sportfestival
Optimierung der Bewegungsinitiativen „Kinder gesund bewegen“ und „Tägliche Sport- und Bewegungseinheit“ unter Beteiligung relevanter öffentlicher und privater Träger zu einer einheitlichen, bundesweiten Initiative.
Zurverfügungstellung von Sportflächen in lokalen und regionalen Bereichen für alle bewegungsaffinen Nutzergruppen (Synergienutzung)
Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes für neue Sport- und Bewegungsflächen (Parkhäuser, Lagerhallen, Spielplätze)
Bewegungsflächen in der Raumplanung bei Neuerrichtungen vorsehen (Seniorenwohnheime, Gemeindebauten, geförderte Wohnanlagen)
Sport als Integrationsplattform für Menschen mit Migrationshintergrund
Durch die Veröffentlichung von Förderdaten wird eine höhere Transparenz der Finanzierung des österreichischen Sports erzielt.
Indikatoren
Kennzahl 17.4.1 Berechnungsmethode
Datenquelle Messgrößenangabe
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Zielzustand - - nicht verfügbar 26.000 27.000 27.000
Istzustandnicht verfügbar nicht verfügbar
Zielerreichung - -
Bewegt im Park – kostenlose Bewegungskurse in Österreich durch Nutzung des öffentlichen Raums für Gesellschaft und Vereine aller Altersklassen
Zählen der teilnehmenden Personen
Institut für Gesundheitsförderung und Prävention GmbH (IfGP) Personen
Das Projekt „Bewegt im Park“ ist eine Kooperation mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und soll als gemeinsames Projekt in österreichischen Städten/Gemeinden etabliert werden.
Kennzahl 17.4.2
Berechnungsmethode Datenquelle Messgrößenangabe
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Zielzustand 50.000 90.000 100.000 155.000 155.000 155.000
Istzustand 81.974 149.879 150.121
Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
Durchgeführte Bewegungseinheiten in Kindergärten und Volksschulen in den Projekten „Kinder gesund bewegen“ und "Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit"
Zählung der durchgeführten Einheiten; die Kennzahlen beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr. Die Einheiten werden in Kindergärten und Volksschulen geleistet. Pro Standort können mehrere Gruppen oder Klassen betreut werden. Eine Einheit ist vergleichbar mit einer Unterrichtseinheit.
Fit Sport Austria GmbH Einheiten pro Schuljahr
Die Angaben für 2018 und 2019 beinhalten „Kinder gesund bewegen“ und dessen Erweiterung auf das Projekt „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“.
Der Istwert für das Jahr 2017 - 150.121 Einheiten