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Offizielles Organ: AGRBM, BRZ, DVR, DGA, DGGEF, DGRM, D·I·R, EFA, OEGRM, SRBM/DGE

Journal für

Reproduktionsmedizin

und Endokrinologie

– Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology –

Andrologie Embryologie & Biologie Endokrinologie Ethik & Recht Genetik Gynäkologie Kontrazeption Psychosomatik Reproduktionsmedizin Urologie

Indexed in EMBASE/Excerpta Medica/Scopus

www.kup.at/repromedizin

Online-Datenbank mit Autoren- und Stichwortsuche

Gesellschaftsmitteilungen

J. Reproduktionsmed. Endokrinol 2018; 15 (1), 41-55

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BACK TO THE FUTURE

10. DVR-KONGRESS

20.09.-22.09.2023

World Conference Center BONN

Prof. Dr. med. Jean-Pierre Allam PD Dr. rer. nat. Verena Nordhoff Prof. Dr. med. Nicole Sänger

SAVE THE DATE

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Gesellsc haf tsmit teilung en

www.repromed.de Gesellschaftsmitteilungen – BRZ

„ 7. DVR-Kongress in München 07.–09.12.2017 – Die Beiträge des BRZ

Das Programm des DVR wird seit einiger Zeit zu einem erheblichen Teil von den Mitgliedsgesellschaften gestaltet. Das ist schön und gut, führt aber zu einer nicht wünschenswerten Parallelität der Vorträ- ge. Der BRZ-Slot am Freitagvormittag des 08.12.2017 war sicherlich neben den Darstellungen der D·I·R-Ergebnisse eines der Kongress-Highlights. Die Vor- tragsinhalte wurden den Mitgliedern des BRZ bereits zur Verfügung gestellt.

Die Themen des BRZ-Slots im Über- blick:

1.) Rationale Rahmenbedingungen bei Polkörperbiopsie und „Deutschem Mittelweg“

J. Taupitz (Mannheim), C. Gnoth (Grevenbroich)

Problemstellung: Wenn aufgrund einer durchzuführenden Polkörper-Diagnostik (PKD) mittels aCGH oder NGS das Er- gebnis einer PKD erst nach Verschmel- zung der Vorkerne zu erwarten ist, ist eine Verwerfung der als genetisch nicht gesund erkannten Embryonen auch dann noch zulässig, oder müssten in diesem Fall die Vorkern-Stadien eingefroren werden, bis das Ergebnis der PKD vor- liegt?

Um die relativ teure PKD mit aCGH oder NGS für die Patienten kosteneffektiv zu gestalten, wäre es denkbar, zunächst eine Blastozystenkultur durchzuführen, um dann gezielt eine PKD aus den zwischen- zeitlich eingefrorenen Polkörpern nur für die entwickelten Embryonen abzurufen.

Entspricht dies dann noch einer klassi- schen PKD, oder bewegt man sich dann bereits im Bereich der PID?

Dr. Gnoth stellte die reproduktionsme- dizinischen Aspekte und Überlegungen vor und Prof. Taupitz unterzog diese einer eingehenden juristischen Prüfung.

Die Überlegungen sind nicht nur für die genannte Problemstellung von Relevanz.

2.) Das Samenspenderregistergesetz (SaRegG)

J. Taupitz (Mannheim), U. Hilland (Bocholt)

Die ersten Erläuterungen zum SaRegG und der Relevanz für Ihre Praxis hatte Herr Dr. Hilland bereits im BRZ-Rund- brief vom 09.11.2017 gegeben (siehe oben).

Prof. Taupitz skizzierte die Inhalte des Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei hete- rologer Verwendung von Samen und stellte sowohl die positiven als auch kri- tikwürdigen Aspekte dar. Das SaRegG wird am 01.07.2018 in Kraft treten und wird sich sowohl für die Samenbanken als auch auf die Einrichtungen der medi- zinischen Versorgung auswirken. Im Fol- genden die wesentlichen Inhalte lt. Prof.

Taupitz:

Inhalt:

1. SaRegG

2. Änderung des BGB 3. Übergangsvorschriften ad Änderung des BGB:

1600d Abs. 4 BGB (neu)

„Ist das Kind durch eine ärztlich unter- stützte künstliche Befruchtung in einer Einrichtung der medizinischen Versor- gung im Sinne von §1a Nummer 9 des Transplantationsgesetzes unter hetero-

loger Verwendung von Samen gezeugt worden, der vom Spender einer Entnah- meeinrichtung im Sinne von §2 Absatz 1 Satz 1 des Samenspenderregistergesetzes zur Verfügung gestellt wurde, so kann der Samenspender nicht als Vater dieses Kindes festgestellt werden.“

ad SaRegG:

Einrichtung eines zentralen Registers für Samenspenden beim DIMDI

– Speicherung der Daten für 110 Jahre – Aufbewahrung (noch) vorhandener

(!) Daten von „Altfällen“ für 110 Jahre durch Einrichtung der med.

Versorgung, die Samen verwendet hat (erst seit 2007 gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung für 30 Jahre)

– Umfangreiche Aufklärung des Spen- ders durch die Entnahmeeinrichtung – Datenerhebung durch die Entnahme-

einrichtung

– Abgabe des Samens nur an eine Ein- richtung der med. Versorgung i.S.v.

1a Nr. 9 TPG

– Umfangreiche Aufklärung der Emp- fängerin durch Einrichtung der med.

Versorgung

– Datenerhebung durch Einrichtung der med. Versorgung

Gesellschaftsmitteilungen – BRZ

BRZ Bundesverband

Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V.

1. Vorsitzender: Dr. med. Ulrich Hilland Bankverbindung: Commerzbank Berlin Geschäftsführung: Monika Uszkoreit, MA IBAN: DE06 1004 0000 0208 7666 00 BIC: COBADEFFXXX BRZ-Geschäftsstelle: Dudweilerstraße 58, 66111 Saarbrücken

Rundfax an alle BRZ-Mitglieder

7. November 2017 Dr. Hil./MRU-es Samenspenderregistergesetz (SaRegG)

Liebe Mitglieder,

der Bundestag hat am 18.05.2017 das Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen (SaRegG) beschlossen.

Das Gesetz tritt am 1. Juli 2018 in Kraft und regelt zunächst im Wesentlichen die Erhebung und Dokumentation von Spenderdaten in Entnahmeeinrichtungen (z.B.

Samenbanken) sowie die Pflichten der Einrichtungen der medizinischen Versorgung (z.B. reproduktionsmedizinische Einrichtungen) bei der Verwendung von donogenen („heterologen“) Samenspenden (z.B. Aufklärung, Dokumentation) und die Weiter- leitung von Daten an das beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) einzurichtende Samenspenderregister.

Für Samenspenden, die vor Inkrafttreten des Gesetzes verwendet wurden und zur Geburt eines Kindes geführt haben („Altfälle“), besteht keine Meldepflicht an das Register. Allerdings sind Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes Samen für eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung donogen verwendet haben, verpflichtet, im Gesetz näher bezeichnete Daten über einen Zeitraum von 110 Jahren nach der donogenen Verwendung des Samens aufzubewahren, soweit solche Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes vorhanden sind. Dies bedeutet, dass zumindest ein Teil jener Informationen, die mit Inkrafttreten des Gewebegesetzes (zum 1. August 2007) über einen Zeitraum von 30 Jahren aufzubewahren sind, dann der verlängerten Aufbewahrungsfrist von 110 Jahren unterliegen.

Somit sind Angaben/Daten, die zum Zeitpunkt 1. Juli 2018, 0:00 Uhr nicht aus anderen Gründen aufbewahrungspflichtig wären, wie z. B. nach dem Trans- plantationsgesetz, der TPG-Gewebeverordnung, nach Berufsrecht oder insbesondere gemäß § 630 f Absatz 3 BGB, der für die Aufbewahrung der Patientenakte eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren vorsieht, nicht betroffen.

B ü r o S a a r b r ü c k e n D u d w e i l e r s t r a ß e 5 8 6 6 1 1 1 S a a r b r ü c k e n Tel. : (06 81) 37 35 51 Fax : (06 81) 37 35 39 Mo, Mi : 10-14 Uhr Di, Do : 10-16 Uhr B ü r o B e r l i n U n t e r d e n L i n d e n 1 0 1 0 1 1 7 B e r l i n Tel. : (0 30) 39 49 47 38 Fax : (06 81) 37 35 39 Mo - Fr: 9-13 Uhr

E-Mail: [email protected] http://www.repromed.de

BRZ Bundesverband

Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V.

1. Vorsitzender: Dr. med. Ulrich Hilland Bankverbindung: Commerzbank Berlin Geschäftsführung: Monika Uszkoreit, MA IBAN: DE06 1004 0000 0208 7666 00 BIC: COBADEFFXXX Fazit

Nur Angaben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des SaRegG vorhanden sind oder vorhanden sein müssen, fallen somit unter die Aufbewahrungspflichten des SaRegG.

Entnahmeeinrichtungen (Samenbanken), die Samen vor Inkrafttreten des Gesetzes gewonnen haben, dürfen diesen nur dann an eine Einrichtung der medizinischen Versorgung zur donogenen („heterologen“) Verwendung für eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung abgeben, wenn die im Gesetz näher bestimmten Voraus- setzungen erfüllt sind.

Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die in ihren Einrichtungen Samen zur donogenen Verwendung gelagert haben, der vor Inkrafttreten des Samen- spenderregistergesetzes gewonnen wurde, dürfen ab dem 1. Juli 2018 diesen nur dann für eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung anwenden, wenn die im Gesetz näher bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind.

Der BRZ hat einen Arbeitskreis gebildet, der sich mit den Auswirkungen des Samenspenderregistergesetzes auf Ihre Tätigkeit befasst und Ihnen eine detaillierte

„Arbeitsanweisung“ zur Verfügung stellen wird. Für ihre Mitarbeit in diesem Arbeitskreis, der sich am 8.11. zum ersten Mail trifft, danke ich bereits heute Prof. Dr.

Thomas Katzorke, PD Dr. Ulrich A. Knuth, Rechtsanwalt Dirk Niggehoff und Rechtsanwalt und Notar Dr. Stefan Wehrstedt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Ulrich Hilland 1. Vorsitzender

For personal use only. Not to be reproduced without permission of Krause & Pachernegg GmbH.

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Gesellschaftsmitteilungen – BRZ www.repromed.de

– Übermittelung der Daten an DIMDI durch Einrichtung der med. Versor- gung bei Kenntnis von der Geburt eines Kindes/nach errechnetem Ge- burtstermin

– Datenübermittlung von Entnahme- einrichtung an DIMDI auf dessen Anforderung

– Anforderung, sofern DIMDI von der med. Einrichtung Kenntnis von der Geburt eines Kindes nach heterologer Verwendung von Samen erlangt.

– Anspruch auf Auskunft desjenigen der vermutet, durch heterologe Ver- wendung von Samen bei einer ärztlich unterstützen künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein:

{ Ab dem 16. Lebensjahr nur per- sönlich ausübbar.

– Auskunft über die personenbezoge- nen Daten des Samenspenders:

{ Familienname, und, sofern abwei- chend, Geburtsname

{ Vornamen

{ Geburtstag/Geburtsort

{ Staatsangehörigkeit

{ Anschrift

{ Freiwillige Angaben des Samen- spenders (z. B. zu seiner Person [Größe, Augenfarbe, Haarfarbe, Hobbys], seinen Beweggründen für die Samenspende)

– Antrag der betreffenden Person auf Auskunft (mit Geburtsurkunde, Per- sonalausweis)

– Empfehlung einer spezifischen Bera- tung; Hinweis auf bestehende Bera- tungsangebote

– 4 Wochen vor Erteilung der Auskunft:

Information des Samenspenders über die anstehende Auskunftserteilung (ggf. Ermittlung von dessen An- schriftsdaten)

– Auskunftsanspruch des Samenspen- ders und der Empfängerin nur hin- sichtlich der jeweils eigenen Daten.

Die schematische Darstellung des Ablaufs der Meldung bzw. ggf. Nichtmeldung an das DIMDI (oben) ist dem Vortrag von Prof. Dr. Thomas Katzorke (Novum, Es- sen) entnommen, den er im Rahmen des 10. BRZ-Intensivseminars gyn. Endokri-

nologie & Reproduktionsmedizin hielt.

Wir danken für die Bereitstellung!

3.) Datenschatz und Datenschutz in der Medizin

M. Schapranow (HPI Potsdam) Die Digitalisierung ist bereits ganz weit fortgeschritten, sie hat jeden im Griff, jeder nutzt die Möglichkeiten bereits, nur die Macher unserer Gesetze und Ge- stalter auch der Zukunft in der Medizin haben die Digitalisierung nicht im Griff.

Dr. Schapranow schilderte die aktuelle Situation und laufenden Entwicklungen.

„ BRZ-Herbsttreffen 2017 am Nachmittag des 09.12.2017 in München

Viele der Mitglieder des BRZ haben ausgeharrt. Dafür danken wir. Viele konnten nicht mehr bleiben und mussten so auf die direkten, wichtigen Informa- tionen und die Diskussionen verzichten.

Das ist nicht im Sinne des BRZ! Wir werden daher auf der OMV 2018 disku- tieren, wie eine Umstrukturierung des Programm ablaufs an den Samstagen des DVR-Kongresses und auch des IVF- Gruppen-Treffens erreicht werden kann.

Nach der Begrüßung durch den 1. Vor- sitzenden und einem Rückblick über die Aktivitäten des Verbands des letzten Halbjahres 2017, lag der Schwerpunkt des diesjährigen Herbsttreffens bei dem Thema „Kryokonservierung”.

Themenblock:

1.) Kryokonservierung und Berufs- haftpflichtversicherung

– Darstellung unter dem Aspekt des be- stehenden Rahmenvertrags für BRZ- Mitglieder zur Berufshaftpflichtversi- cherung und Kryovertragsmuster – Vortrag von Prof. J. Taupitz: Rechtli-

che Bewertung des Keimzellverlustes im Rahmen der Kryokonservierung Die Verhandlungen des BRZ mit den in die Kryokonservierung eingebundenen Akteuren sind nach wie vor in vollem Gang. Aufgrund der noch offenen Er- gebnisse können die entsprechenden Unterlagen und auch die Vortragsfolien zum Thema erst nach Abschluss veröf- fentlicht werden.

2.) Reden ist nur Silber? – Ärztliche Schweigepflicht

Rechtsanwalt Dirk Niggehoff, Fach- anwalt für Medizinrecht, Düsseldorf, beleuchtete die verschiedenen Aspekte der ärztlichen Schweigepflicht aus juris- tischer Sicht, mit weitreichender prakti- scher Relevanz für den Alltag im repro- duktionsmedizinischen Zentrum.

3.) Eizellspende, Embryonenspende, Leihmutterschaft: Wo stehen wir 2017?

Rechtsanwalt Holger Eberlein, Fach- anwalt für Medizinrecht, Berlin, gab eine gute Übersicht über die für unser Fach- gebiet relevante, aktuelle Rechtslage.

novum `18

SaRegG  -­‐  Datenübermi1lung  

Deutsches  Ins+tut  für  Medizinische   Dokumenta+on  (DIMDI)   Entnahmeeinrichtung  (Samenbank)  

¥ Au5lärung  des  Spenders  

¥ Übermi1lungsverpflichtung  DIMDI  

¥ Spender  ID,  Personenbezogene  Daten  

¥ Abgabe  TPG-­‐konform  

EMV  (Inseminierender  Arzt)  

¥ Au5lärung  der  PaHenHn  

¥ Übermi1lungsverpflichtung  Kindsdaten  

¥ Personenbezogene  Daten  der  PaHenHn  

Pa+en+n   (Mu@er)  

Kind  (Eltern,  wenn  <16  Jahre)   Spender  ID  

Spenderdaten  

Daten  der  Mu1er,  Kindsdaten,  Spender   ID  

Spender  ID  

Kindsdaten  

Spender   Spenderdaten  

InformaHon  des  Samenspenders   4  Wochen  vor  AuskunLserteilung   AuskunLsersuchen        Spenderdaten  

Korrespondenzadresse:

Najib N.R. Nassar (Schriftführer des BRZ) E-Mail: [email protected]

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www.repromed.de Gesellschaftsmitteilungen – BRZ

„ Nachlese: 10. BRZ-Intensivseminar gynäkologische Endokrinologie & Reproduktions- medizin, 25.–27.01.2018 in Berlin

ODER: Wie die Zeit vergeht!

Wieder war das dreitägige Seminar ein voller Erfolg. Wieder haben ca. 100 Teil- nehmer von den mehr als 20 Vorträgen, den begleitenden Workshops und dem Spaß am Lernen und Austauschen pro- fitiert. An dieser Stelle danken wir noch einmal den Teilnehmern für ihr Interesse an dem hoch spannenden Gebiet und für die guten Kommentare, wir danken Herrn Dr. Tandler-Schneider für die wis- senschaftliche Leitung, Frau Schworm und Frau Bohn für die Begleitung vor Ort. Vor allen Dingen aber danken wir

den Referenten und Workshopleitern für ihren erneuten Einsatz, den sie ohne Honorar auch in diesem Jahr geleistet haben. Wir danken auch der Ärztekam- mer Berlin, die die Veranstaltung mit 26 Fortbildungspunkten zertifiziert hatte.

Das 10. Seminar war auch ein guter Zeit- punkt, nicht nur rückwärts auf die ins- gesamt rund 1000 Ärzte und Ärztinnen, die inzwischen von der Teilnahme profi- tiert haben, zu blicken, sondern auch zu überlegen, ob der BRZ, ob wir gemein-

sam das Angebot fortsetzen wollten und sollten. Die wirklich alljährlich so posi- tive Resonanz hat uns die Entscheidung leicht gemacht: Wir machen weiter.

Hart arbeiten, dann gemeinsam etwas feiern war auch beim 10. Seminar die Devise. Der kleine Gesellschaftsabend mit Tanz zur Musik der Liveband war eine großartige Abwechslung zur schwe- ren Kost des Tages.

Der Termin für das 11. BRZ-Intensiv- seminar steht bereits fest. Wieder haben wir uns auf dem GLS Campus, Berlin- Prenzlauer Berg eingemietet und bieten vom 24.–26.01.2019 dort Fortbildung vom Feinsten. Vormerkungen nehmen wir jederzeit und gern per Mail entgegen:

E-Mail: [email protected] Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit BRZ

E-Mail: [email protected]

Quelle: BRZ

„ Indikation zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (Nr. 11.5) KB-Richtlinie

Gemäß Nr. 11.5 der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Kran- kenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung („Richt- linien über künstliche Befruchtung“) wird eine Untersuchung des Mannes durch Ärztinnen oder Ärzte mit der Zu- satzbezeichnung „Andrologie“ als Vo- raussetzung für die Indikationsstellung gefordert. Mit dieser Bestimmung, die bei der vorausgehenden Anhörung im G-BA auch die Zustimmung des BRZ gefunden hat, soll sichergestellt werden, dass Erkrankungen erkannt werden, die im Zusammenhang mit der männlichen Fertilitätsstörung stehen können und ggf.

vorrangig zu behandeln sind (z. B. Tu- more, hypogonadotroper Hypogonadis- mus). Der G-BA führt in den Tragenden Gründen seines Beschlusses aus: „In Be- zug auf die Überprüfung der Leistungs- voraussetzungen nach Nummer 1 der KB-RL ist bei jeder Indikationsstellung die individuelle Konstellation des Paares zu berücksichtigen.“ Da Androloginnen und Andrologen im Regelfall weder über eine Weiterbildung im Fach „Frau- enheilkunde“ noch im Schwerpunkt

„Gynäkologische Endokrinologie und

Reproduktionsmedizin“ verfügen, lässt sich unschwer ableiten, dass die Indika- tionsstellung für eine der Maßnahmen der „künstlichen Befruchtung“ nicht der Arztgruppe mit der Zusatzweiterbil- dung „Andrologie“ obliegt.

Welche Folgen eine missverstandene Interpretation der KB-Richtlinie zeitigen kann, demonstriert das nachfolgend aus- zugsweise wiedergegebene Gutachten eines Andrologen, das dem BRZ über- lassen wurde.

„ANDROLOGISCHES GUTACHTEN

[....]

Spermiogramm: Fremdbefunde vorlie- gende, schwerwiegendes OAT-Syndrom (Grad 3)

Beurteilung: Eine Beurteilung ist ab- schließend noch nicht möglich!

Hiermit wird nicht abschließend be- scheinigt, dass gemäß der aktuell gül- tigen Richtlinien des Bundesausschus- ses der Ärzte und Krankenkassen über

ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung („Richtlinie zur künstlichen Befruchtung“) […] bei Herrn XY eine andrologische Untersuchung im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzung nach Nummer 1 für eine lCSl-Behand- lung gemäß 11.5 obiger Richtlinie durch- geführt wurde.

Eine erneute Vorstellung ist vor abschlie- ßender Beurteilung erforderlich.

Epikritische Stellungnahme:

Folgende Untersuchungen stehen noch aus

erneutes Spermiogramm mit Testung zusätzlicher Parameter: MAR-Test;

Leuko-Screen, ggf. auch Nebenhoden- parameter nach Orthomol fertil plus Therapie®

genetische AbklärungTestosteronbestimmung

Befund gynäkologische Abklärung der Partnerin“

Korrespondenzadresse:

Dr. med. Ulrich Hilland Vorsitzender des BRZ E-Mail: [email protected]

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Gesellschaftsmitteilungen – BRZ www.repromed.de

„ Gemeinsame Sitzung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft PID im BRZ

und der in Deutschland mit der Durchführung der PID beauftragten Humangenetischen Einrichtungen

Im Rahmen des DVR-Kongresses in München (07.–09.12.2017) konnten sich die Vertreter der kooperierenden repro- duktionsmedizinischen PID-Zentren gemeinsam mit den Humangenetischen Einrichtungen auf den Weg machen, die durch die PID-Verordnung vorgegebe- ne Zusammenarbeit zukunftsorientiert zu strukturieren. Auf der Basis ihrer Erhebung, hat Frau Dr. rer. nat. Dunja Baston-Büst (UniKid, Düsseldorf) die erste Auswertung der erfolgten Behand- lungen präsentiert.

PID in Deutschland Indikationen, Verfahren und Ergebnisse: eine Zu- sammenschau (Mitautor Prof. Dr. G.

Griesinger)

– Stand PID-Tagung DVR-Kongress Dezember 2017

– 11 Repro Zentren + 6 bislang ohne Durchführung

– 183 Paare mit positiven Ethikvoten – 191 PID-Zyklen komplett inkl. Trans-

fer (Tab. 1).

Mitgliedern der AG PID im BRZ und den Humangenetischen PID-Einrichtungen ist der Vortrag von Frau Dr. Baston-Büst bereits zugegangen. Für die Bereitstel- lung danken wir!

Professor Dr. Jochen Taupitz (Univer- sität Mannheim) war vom BRZ gebeten und beauftragt worden, erneut darauf zu sehen, was bei der PID nun hierzulande erlaubt und was verboten ist. Bekannter- maßen ist die Ansicht der Juristen mit Blick auf die „Rolle“ der Trophoblastzel- len und deren Biopsie (PID) bundesweit nicht einheitlich. Da der geforderten Ent- scheidung durch den BGH allerdings eine Trophektodermbiopsie zugrunde lag, ist eine anderslautende Interpreta tion der zur Diagnostik herangezogenen Zellen zwar nicht unzulässig, aber sie ist letztlich im

Blick auf die rechtliche Situa tion uner- heblich und nicht zielführend.

Frau Dr. Nevinny-Stickel-Hinzpeter (MVZ Humane Genetik der SYNLAB Gruppe, München) hat im Anschluss zur IST-Situation u. a. der länderspezifischen Verteilung der zuständigen Ethikkommis- sionen und deren doch sehr unterschiedli- chen Vorgehensweisen bei den Entschei- dungen über die vorgelegten Anträge zur Durchführung einer PID referiert.

Anmerkung: Auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft PID im BRZ (www.pid-in-D.de) sind die zuständigen Einrichtungen und Kooperationen sowie Hintergrundinformationen dargestellt.

Den Vortrag von Frau Professor Dr.

Gillessen-Kaesbach (Humangenetik Universität Lübeck) hatte Professor Dr.

Georg Griesinger (PID Zentrum Lübeck, und Leiter der AG PID im BRZ) über- nommen. Die Aussagen dieses Vortrags sind in Professor Griesingers umfassen- den und zusammenfassenden Vortrag vom 08.12.2017 enthalten. Neben den Darstellungen der humangenetischen Er- gebnisse (Gillessen-Kaesbach) und der ersten umfassenden Datenerhebung von Dr. Baston-Büst, enthält der Vortrag die unbedingt notwendigen praktischen Ab- läufe und Formalien. Die Koordination der Abläufe mit den humangenetischen Einrichtungen, die Verwendung einheit- licher Formblätter und letztlich die nur dann mögliche Etablierung einer zentra- len Datenerhebung ist letztlich Ziel der Arbeitsgemeinschaft PID im BRZ.

Der Vortrag wurde den Mitgliedern der AG PID und den Humangenetischen PID-Zentren zur Verfügung gestellt.

„ Nachtrag

Wie im Februar 2018 bekannt wurde, zeigt der Bericht des Paul-Ehrlich- Instituts an die Bundesregierung, dass im Jahr 2017 nahezu 300 Anträge auf Behandlung gestellt wurden, von denen

ca. 95 % auch bewilligt wurden. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwen- digkeit nicht nur der Zusammenarbeit aller Beteiligten, sondern auch der Erar- beitung eines PID-Registers.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit, BRZ

E-Mail: [email protected]

Erkrankung Anzahl

Translokationen inkl. Inversionen 85

Keine Angabe 26

Spinale Muskelatrophie 6

Habituelle Aborte 5

Fragiles X 5

Muskeldystrophie Duchenne 5

Myotone Dystrophie 5

Mukoviszidose 4

Chorea Huntington 4

Neurofibromatose Typ 1 3

Tabelle 1: Auswertung der reproduk tionsmedizinischen Daten. Nachdruck mit freundlicher Genehmigung von Frau Dr. Dunja Baston-Büst.

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www.repromed.de Gesellschaftsmitteilungen – BRZ

Ankündigung

Fortbildungsveranstaltung und

Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ 2018

05.05.2018, 9.00–ca. 18.00 Uhr Hotel Abion Spreebogen (wie immer!)

Anreise Freitag, 04.05.2018

Den frühen Freitagabend haben wir erneut an das Deutsche IVF-Register abgetreten. 19.00–ca. 20.30 Versammlung des D·I·R. Zum Programm wird sicherlich die D·I·R-Geschäftsstelle informieren.

Im Anschluss findet das traditionelle Get-together in der Alten Meierei (im Tagungshotel) statt. Selbstverständlich sind die D·I·R-Teilnehmer, die nicht Mitglied im BRZ sind, beim Get-together ebenfalls sehr willkommen!

Fortbildungsveranstaltung des BRZ Samstag, 05.05.2018

9.00–13.00 Uhr

Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung tragen wir dem großen Beitrag Rechnung, den Professor Dr. Bruno Lunenfeld für die Reproduktionsmedizin geleistet hat und noch immer leistet. Anlässlich der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft im BRZ wird Professor Lunenfeld einen Festvortrag über die Entwicklung der Gonadotropine halten. Nach seinem Blick in die Vergangenheit, folgt Dr. Robert Fischer (Hamburg) mit der Darstellung der reproduktionsmedizinischen Herausforde- rungen der Gegenwart. Der Gegenwart folgt mit Professor Dr. Stefan Schlatt (Münster) der Blick in die Zukunft, auf die Stammzellforschung und die Entwicklung artifizieller Gameten. Professor Schlatt wird der Frage nachgehen, ob Eizellen und Spermien ex vivo generiert werden können. Sowohl die Darstellung der gegenwärtigen Herausforderungen als auch der Blick in die nicht mehr so ferne Zukunft werden begleitet von Professor Dr. Jochen Taupitz (Mannheim), der die juristi- schen und ethischen Fallstricke herausarbeiten wird.

Nach einem gemeinsamen Mittagessen und Austausch wird ab 14.00 Uhr im Rahmen der Ordentlichen Mitgliederversamm- lung des BRZ der Berufspolitik „gehuldigt“. Neben dem Bericht des Vorsitzenden steht die Problematik „Kryokonservie- rung“ und wie immer Neues aus den Gerichten (Sozial- und Zivilrecht) auf dem Programm. Ganz wesentlich sind natürlich in diesem Jahr die Neuwahlen des BRZ-Vorstands. Wir hoffen, dass viele der BRZ-Mitglieder von ihrem Stimmrecht Ge- brauch machen werden.

Die Mitte bis Ende März zu versendenden offiziellen Einladungen werden auch Hinweise auf das wie immer spannende Rahmenprogramm enthalten. Mit dem traditionellen Wunschzettel kann dann auch die Buchung der Zimmer im Hotel Abion Spreebogen über die Geschäftsstelle des BRZ erfolgen. Dort ist kein Abrufkontingent eingerichtet, sondern die Zimmer müssen über den BRZ eingebucht werden.

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Gesellschaftsmitteilungen – DGA www.dgandrologie.de

„ Intensivkurs der Deutschen Gesellschaft für Andrologie 06.12.2017:

Welche andrologischen Untersuchungen sind notwendig?

Die neuen 2017-Richtlinien über künstliche Befruchtung des Gemeinsamen Bundesausschusses Einen Tag vor Beginn des 7. Kongresses

des Dachverbandes Reproduktionsbiolo- gie und -medizin fand am 06.12.2017 in München ein weiterer Intensivkurs der Deutschen Gesellschaft für Andrologie statt.

Der Schwerpunkt dieses Intensivkurses gewann seine Aktualität durch die Än- derung der Richtlinien über künstliche Befruchtung, die der Gemeinsame Bun- desausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 16.03.2017 beschlossen hatte und die am 02.06.2017 nach Publikation im Bun- desanzeiger in Kraft getreten sind.

Darin wird die Nummer 11.5 im Ab- schnitt „Medizinische Indikationen“ für die intrazytoplasmatische Spermienin- jektion wie folgt neu gefasst:

„[…] schwere männliche Fertilitätsstö- rung, dokumentiert durch zwei aktuelle

Spermiogramme, die auf der Grundlage des Handbuchs der WHO zu ‚Examina- tion and processing of human semen’

erstellt worden sind. Die Untersuchung des Mannes im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen nach Num- mer 1 durch Ärztinnen oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung ‚Andrologie’

muss der Indikationsstellung voraus- gehen.“

Damit ist eine langjährige Forderung der DGA umgesetzt worden, dass kein Mann ohne vorhergehende Untersuchung durch Andrologen in eine ICSI-Behandlung seiner Partnerin/Ehefrau aufgenommen werden sollte.

Diese medizinische Selbstverständlich- keit soll es ermöglichen, im Vorfeld relevante oder ernsthafte Erkrankungen beim Mann zu erkennen und ggf. zu be- handeln.

Da im Zusammenhang mit der Änderung der o. g. Richtlinie Fragen an die DGA aufkamen, was unter „Untersuchung“ im Detail verstanden wird, wurde der Inten- sivkurs entsprechend konzipiert.

Hierbei wurden nach einer Einführung in die Thematik durch den Präsidenten der DGA, Prof. Dr. Hermann M. Behre, alle Aspekte einer andrologischen Unter- suchung dargestellt. Die Zusammenstel- lung der Themen zeigt bereits, dass sich eine Abklärung des Mannes bei unge- wollter Kinderlosigkeit des Paares nicht auf ein Spermiogramm reduzieren lässt:

– Anamnese: F.-M. Köhn

– Körperliche Untersuchung und bild- gebende Diagnostik: H. Sperling – Durchführung und Qualitätssiche-

rung der Ejakulatuntersuchung:

A. Paradowska-Dogan

– Interpretation des Spermiogramms:

H.-C. Schuppe

Gesellschaftsmitteilungen – DGA

Liebe Mitglieder der DGA,

im Dezember 2017 hat im Rahmen des DVR-Kongresses in München die letzte Mitgliederversammlung der DGA stattgefunden. Wir möchten Sie hiermit über die wichtigs- ten Beschlüsse, Veränderungen und Wahlergebnisse infor- mieren.

Auf der Mitgliederversammlung wurde eine vom Vorstand vorgeschlagene Satzungsänderung beschlossen, die die Auf- nahme von Studierenden mit einem nachweisbaren wissen- schaftlichen Bezug zur Andrologie als Juniormitglieder und die Einführung eines Vorstandsbeauftragten für Berufspoli- tik beinhaltet.

Wir freuen uns sehr, dass Frau PD Dr. Agnieszka Paradowska-Dogan angesichts ihrer sehr gewissenhaften Arbeit von der Mitgliederversammlung für weitere drei Jah- re zur Schatzmeisterin gewählt wurde.

Herr Professor Dr. Frank Tüttelmann ist als Medienbeauftrag- ter aus dem Vorstand satzungsgemäß ausgeschieden, an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für seine ausgezeichnete Vorstandsarbeit in den letzten 6 Jahren. Seine Nachfolge tritt Herr Dr. Christian Leiber, Urologe am Universitätsklinikum Freiburg an, den wir herzlich im Vorstand begrüßen.

Herr Professor Dr. Stefan Schlatt aus dem Centrum für Re- produktionsmedizin und Andrologie am Universitätsklini- kum Münster übernimmt die Aufgabe des DGA-Kongress- präsidenten für 2020, die gleichzeitig mit der Organisation des International Congress of Andrology 2020 in Münster verbunden ist.

Last but not least wechselt Herr Professor Dr. Frank- Michael Köhn nach der erfolgreichen Durchführung des DVR-Kongresses 2017 in München, für die wir ihm herzlich danken, auf das neu geschaffene Vorstandsressort Berufs- politik.

Für den Vorstand Prof. Dr. Hermann M. Behre

Präsident

Prof. Dr. Herbert Sperling Sekretär

(9)

Gesellsc haf tsmit teilung en

www.dgandrologie.de Gesellschaftsmitteilungen – DGA

– Endokrinologische Diagnostik:

M. Zitzmann

– Humangenetische Abklärung:

F. Tüttelmann

– Operative Aspekte der andrologi- schen Diagnostik: T. Diemer.

Insgesamt nahmen ca. 40 Kolleginnen und Kollegen aus München und dem Umkreis teil. Die Diskussionen waren lebhaft; immer wieder wurde angespro- chen, dass die Honorierung der Spermio- gramme dem Aufwand – insbesondere unter Berücksichtigung des Mehrauf- wandes durch die Richtlinie der Bun- desärztekammer zur Qualitätssicherung (Rili-BÄK) – nicht gerecht wird. Der Vorstand der DGA teilte mit, dass er sich dieses Problems bewusst ist und entspre- chend tätig geworden ist.

Zusammenfassend können die wichtigs- ten Klarstellungen des Intensivkurses wie folgt formuliert werden:

– Die andrologische Untersuchung des Mannes im Rahmen der Abklärung einer ungewollten Kinderlosigkeit umfasst eine sorgfältige Anamnese aller Vorerkrankungen mit besonde- rer Berücksichtigung relevanter Ein- flussfaktoren wie Hodenhochstand, Infektionen, Verletzungen oder Ope- rationen im Becken- oder Genitalbe- reich.

– Dazu gehören auch eine Medika- menten-, Drogen- und Genussmittel- Anamnese.

– Die Sexualanamnese dient der Erken- nung von Störungen, die unabhängig von der Spermaqualität eine Konzep- tion verhindern oder die Patienten belasten könnten.

– Die körperliche Untersuchung schließt eine Inspektion und Palpa- tion des äußeren Genitales ein und sollte auch die Beurteilung von

Plexus pampiniformis, Samenleiter, Nebenhoden, Hoden, den allgemei- nen Habitus sowie das Brustgewebe umfassen.

– Bildgebende Verfahren wie Doppler- oder Duplexsonographie des Plexus pampiniformis und eine Sonographie der Hoden sind sinnvoll.

– Die andrologische Diagnostik wird ergänzt durch endokrinologische Un- tersuchungen, um die verschiedenen Formen des Hypogonadismus oder eine Hyperprolaktinämie erkennen und die Hypophysen-Gonaden-Achse überprüfen zu können.

– Abhängig von den Ergebnissen der andrologischen Diagnostik sollten genetische Analysen zur weiteren Ur- sachenabklärung angeboten werden.

Zur etablierten genetischen Routine- diagnostik gehören eine Chromoso- menanalyse bei Oligozoospermie, eine molekulargenetische Analyse bzgl.

Y-chromosomaler AZF-Mikrodeletio- nen und bei obstruktiver Azoospermie eine Analyse des CFTR-Gens.

– Zwei Spermiogramme gemäß den ak- tuellen Vorgaben der WHO sind un- abdingbar. Sie bilden die Grundlage der Diagnostik einer schweren männ- lichen Fertilitätsstörung und gehören zur Untersuchung durch Andrologen, soweit die Voraussetzungen im Labor dafür erfüllt sind.

– Auf Grundlage der Ergebnisse der Spermiogramme können Andrologen durchaus eine medizinische Indika- tion für eine ICSI aus andrologischer Sicht stellen. Als Beispiele seien hochgradige Einschränkungen der Spermaqualität bei entsprechender Krankenvorgeschichte (z. B. Kryp- tozoospermie bei Z. n. Hodenhoch- stand) und spezielle Befunde (z. B.

hohes FSH, reduziertes Hodenvolu- men) bei fehlender kausaler Therapie-

möglichkeit genannt. Gleiches gilt beispielsweise für hochgradige und nicht therapierbare Einschränkungen von progressiver Spermienbeweg- lichkeit oder normaler Spermienmor- phologie oder die Indikationsstellung von Hodenbiopsien mit nachfolgen- der testikulärer Spermienextraktion (TESE). Darin spiegelt sich die Tat- sache wider, dass die überwiegende Zahl der ICSI aus andrologischer In- dikationsstellung durchgeführt wird.

– Es ist für die DGA nicht nachvoll- ziehbar, dass vereinzelt darauf hin- gewiesen wird, dass die o. g. Richt- linien bezüglich einer sinnvollen und notwendigen andrologischen Untersuchung nur bei in der GKV versicherten Patienten Anwendung finden sollte. Eine medizinische Begründung, dass in der PKV versi- cherte Männer mit unerfülltem Kin- derwunsch nicht durch Andrologen abgeklärt werden, gibt es nicht.

– Der DGA-Vorstand hat auf dem In- tensivkurs noch einmal klargestellt, dass aus seiner Sicht die androlo- gische Untersuchung bei Vorliegen eines unerfüllten Kinderwunsches mit entsprechender medizinischer Indikation eine Kassenleistung und keine IGeL-Leistung ist.

Weitere Intensivkurse sind geplant, um die Information und Fortbildung der DGA-Mitglieder unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen sicherzustellen.

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. Frank-Michael Köhn Andrologicum München

Burgstraße 7 D-80331 München

E-Mail: [email protected]

(10)

Gesellschaftsmitteilungen – DGA www.dgandrologie.de

Reisestipendien der Deutschen Gesellschaft für Andrologie

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt für 2018 Reisestipendien zu jeweils maximal EUR 500,–

für Studierende der Medizin oder Naturwissenschaften

für die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen wissenschaftlichen andrologischen Kongress aus. Studierende mit einem akzeptierten Abstract für die jeweilige Veranstaltung werden bei der Auswahl bevorzugt.

Bewerbungen für Veranstaltungen 2018 richten Sie bitte bis zum 15. April 2018 an die Geschäftsstelle der DGA (E- Mail: [email protected]). Im Anschreiben beziehungsweise dem Lebenslauf sind das Studienfach und das Semester zu nennen, sowie die Relevanz der Kongressteilnahme für den Werdegang im Bereich der Andrologie. Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der DGA.

Forschungsstipendium der Deutschen Gesellschaft für Andrologie

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA)

schreibt ein Forschungsstipendium in Höhe von EUR 10.000,- für das Jahr 2018 aus.

Bewerben können sich um dieses Stipendium Nachwuchswissenschaftler/-innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Human- und Veterinärmedizin sowie der Naturwissenschaften aus allen zum Thema passenden andrologischen For- schungsgebieten. Die Forschungsarbeiten müssen an einer deutschen öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung stattfinden.

Das Thema der diesjährigen Ausschreibung lautet:

„Innovations for understanding male reproductive health”

Der Antrag sollte dem Fördervolumen gemäß Pilotcharakter haben und ist formgebunden. Er ist wie folgt zu gliedern:

1.) Stand der Forschung 2.) Eigene Vorarbeiten

3.) Ziele, Hypothesen, Arbeitsprogramm

Umfang: max. 3 DIN A4-Seiten, zuzüglich Lebenslauf und Publikationsliste. Voraussetzung für den Erhalt des Forschungsstipendiums ist eine Mitgliedschaft in der DGA.

Das Antragsformular kann mit der Bewerbung für ein For- schungsstipendium eingereicht werden.

Das Stipendium wird dem/der Preisträger/-in bei der DGA- Jahrestagung vom 29.11.–01.12.2018 in Giessen verliehen.

Die Teilnahme an der Jahrestagung ist verpflichtend und die

Kongresskosten (Registrierung, Reisekosten) sind vom/von der Preisträger/-in selbst zu tragen.

Es besteht Berichtspflicht 18 Monate nach Erhalt des For- schungsstipendiums an die Forschungsbeauftragte der DGA und die Jenapharm GmbH & Co. KG. Um die Nachwuchsar- beit öffentlich sichtbar zu machen und zu fördern, wird der/

die Stipendiat/in aufgefordert, bei der folgenden Tagung der DGA in 2019 ein Forum „Junge Andrologie” im Rahmen einer Sektionssitzung in Abstimmung mit dem Tagungsprä- sidenten und mit Unterstützung der Forschungsbeauftragten zu organisieren. Hier sollen durch den/die Stipendiaten/in ausgewählte junge Nachwuchswissenschaftler(innen) aus Deutschland oder dem europäischen Ausland ihre Arbeit vorstellen können. Die Kongressteilnahme ist verpflichtend und die Kosten hierfür werden in angemessener Höhe, gegen Vorlage der Originalbelege, von der DGA übernommen.

Das Stipendium wird durch eine Spende der Jenapharm GmbH & Co. KG ermöglicht.

Bewerber/-innen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 1. September 2018 an die Forschungsbeauftragte der DGA, Dr. rer. nat. Nina Neuhaus, E-Mail: [email protected] in elektronischer Form zu senden.

(11)

30. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Andrologie e. V.

29.11.–01.12.2018 I Gießen

Schwerpunktt hemen

Reprodukti ve Gesundheit des Mannes Hypogonadismus

Ferti litätsstörungen

Infekti onen und Entzündungen Ferti litätsprotekti on Molekulare Andrologie

Erekti le Dysfunkti on und Penile Chirurgie Freie Themen

Abstractdeadline 15. September 2018 www.dga-jahrestagung.de

© krishnacreati ons l Fotolia.com

(12)

Gesellsc haf tsmit teilung en

Gesellschaftsmitteilungen – DGRM www.repromedizin.de

„ Grußwort der neuen ersten Vorsitzenden der DGRM

Liebe DGRM‘ler!

Im Namen des neu gewählten Vorstandes und der Geschäfts- stelle der DGRM wünsche ich allen Mitgliedern ein erfolgreiches und gesun- des Jahr 2018.

In diesem Jahr feiert unsere Gesellschaft als älteste und mitgliederstärkste re- produktionsmedizinische Gesellschaft Deutschlands ihr 60-jähriges Bestehen.

Bereits von Beginn an wurde großer

Wert auf die partnerschaftliche und inter- disziplinäre Zusammenarbeit aller in der Reproduktionsmedizin tätigen Berufs- gruppen gelegt. Als Tierärztin ist es mir deshalb auch persönlich eine besondere Ehre, in diesem Jubiläumsjahr die Präsi- dentschaft zu übernehmen.

Heute wird die DGRM von den Tätigkei- ten, dem Wissen und der Erfahrung der Vorstandsmitglieder und der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften getragen. Aber auch die aktive Mitarbeit der Mitglieder trägt entscheidend zum Erhalt und zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft

bei. Wir können zu Recht stolz auf unse- re derzeitigen Aktivitäten, wie beispiels- weise im Bereich der Nachwuchsförde- rung, sein, müssen uns aber auch den Herausforderungen der Zukunft stellen.

In diesem Sinne freue ich mich auf eine fruchtbare Zusammenarbeit!

Professorin Dr. med. vet.

Christine Wrenzycki http://www.repromedizin.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGRM

„ Ordentliche Mitgliederversammlung

Im Rahmen des 7. DVR-Kongresses – zugleich 37. Jahrestagung der DGRM – fand in München am 8. Dezember 2017 eine ordentliche Mitgliederversamm- lung statt. Die Gesellschaft kehrte damit erneut an den Ort ihrer Gründung im Jahr 1958 zurück, damals noch unter dem Namen „Deutsche Gesellschaft zum Studium der Fertilität und Sterili- tät“. Vor diesem Hintergrund gedachten die Mitglieder ihrer beiden früheren, in der zurückliegenden Amtsperiode ver- storbenen Präsidenten Prof. Wolfgang Engel (Göttingen; 1998–1999) und Prof. Carl Schirren (Hamburg/Midlum;

1970–1974). Der ausdrückliche Dank der Mitgliederversammlung galt den Ta- gungspräsidenten Prof. Christian Thaler und Prof. Frank-Michael Köhn, die den Kongress in ausgezeichneter Weise orga- nisiert und gestaltet hatten.

Turnusgemäß wurden Vorstandswahlen für die Amtsperiode 2018–2019 durch- geführt:

– Als Vorsitzender der übernächsten Amtsperiode (2020–2021) wurde der bisherige Schatzmeister Dr. med.

Georg Döhmen (Mönchengladbach) gewählt.

– Frau Prof. Dr. med. Barbara Sonntag (Hamburg) tritt als Schriftführerin die Nachfolge von Frau Dr. rer. nat.

Viktoria von Schönfeldt (München) an.

– Prof. Dr. med. Frank Tüttelmann (Münster) wurde zum neuen Schatz- meister gewählt.

Als stellvertretende Vorsitzende wurden in ihren Vorstandsämtern bestätigt:

– Dr. rer. nat. Dunja Baston-Büst (Düs- seldorf; Reproduktionsbiologie/- genetik)

– Prof. Dr. med. Katharina Hancke (Ulm; Gynäkologie)

– Prof. Dr. med. Frank-Michael Köhn (München; Andrologie)

– PD Dr. med. vet. Jennifer Schön (Dummerstorf; Veterinärmedizin) Die Präsidentschaft geht an Frau Prof.

Dr. med. vet. Christine Wrenzycki (Gie- ßen) über, als Vorsitzender der zurücklie- genden Sitzungsperiode gehört Prof. Dr.

med. Hans-Christian Schuppe (Gießen) weiterhin dem Vorstand an. Der Vor- stand dankt den scheidenden Mitgliedern Frau PD Dr. med. Tina Buchholz (Mün- chen) und Frau Dr. rer. nat. Viktoria von Schönfeldt (München) herzlich für ihren

jahrelangen Einsatz für die Belange der DGRM!

Ernennung von Prof. Eberhard Nieschlag zum Ehrenmitglied Der frühere Direktor des Instituts für Re- produktionsmedizin

der Westfälischen Wilhelms-Universi- tät in Münster und Präsident der Deut- schen Gesellschaft für Reprodukti- onsmedizin in der Amtsperiode von 2002–2003, Univ.-Prof. em. Dr. med.

Dr. h.c. Eberhard Nieschlag, wurde in Würdigung seiner richtungweisenden Arbeit für die Fachgebiete Andrologie und Reproduktionsmedizin in Klinik und Forschung sowie in Anerkennung seines langjährigen Einsatzes für die Belange der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin zum Ehrenmit- glied ernannt.

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. H.-C. Schuppe Past-Präsident der DGRM E-Mail: hans-christian.schuppe@

derma.med.uni-giessen.de

Foto: privat Foto: privat

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www.repromedizin.de Gesellschaftsmitteilungen – DGRM

„ Bericht AGRBM meets DGRM 2018

Am 13. Januar 2018 ging die gemeinsam von AGRBM (vertreten durch Herrn Dr. Hirchenhain) und DGRM (vertreten durch Frau Dr. Baston-Büst) organisier- te Fortbildungsveranstaltung in die mitt- lerweile vierte Runde. Das Programm erfreute sich großer Nachfrage, sodass über 120 Teilnehmer in Düsseldorf be- grüßt werden konnten.

Thematisch startete der Morgen mit den molekularen Grundlagen, der praktischen Anwendung und aktuellen Forschungs- fragen zur künstlichen Aktivierung von Eizellen (Herr Prof. Heindryckx, Ghent University) und Spermien (Herr Prof.

Ebner, Universitätsklinikum Linz).

Über die möglichen epigenetischen Aus- wirkungen der In-vitro-Kultur an den ersten Tagen der Embryoentwicklung auf die Gesundheit der IVF/ICSI-Kinder berichtete Herr Prof. Haaf (Universität Würzburg). Herr Dr. Santamaria (IVI Barcelona) referierte über die in Valen- cia ansässige klinische Studie zur homo- logen Transplantation von Stammzellen

des Knochenmarks über Arterien des Uterus zur Verbesserung der endome- trialen Schleimhaut für Patientinnen mit endometrialer Atrophie bzw. Asherman- Syndrom. Die ersten erfolgreichen Ge- burten sowohl auf natürlichem Wege ge- zeugt als auch reproduktionsmedizinisch unterstützt konnten hier bereits verzeich- net werden. Die Veranstaltung klang mit Grundlagen zur Rolle der Immunologie in der ART und Mythen zur Supple- mentation/Modifikation (Dr. Stelzer, Children’s Hospital Medical Center, Cin- cinnati) und dem sehr praxisorientierten Beitrag von Herrn Prof. Köhn (Andro- logicum München) zum Vorgehen bei männlichen Patienten mit systemischen Erkrankungen und Kinderwunsch aus.

An dieser Stelle sei bereits erwähnt, dass die Organisatoren sich in 2019 auf das erste „kleine“ Jubiläum freuen.

Mit besten Grüßen aus Düsseldorf, Dr. Dunja Baston-Büst

13. JANUAR

2018 DÜSSELDORF

WWW. AGRBM.DE WWW.

DGRM.EU

ORGANISATION

Dr. rer. nat. Dunja Baston-Büst Dr. rer. nat. Jens Hirchenhain Universitätsfrauenklinik Düsseldorf Universitäres interdisziplinäres Kinderwunschzentrum Düsseldorf (UniKiD) Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf

INFORMATION + ANMELDUNG DGRM Geschäftsstelle

Amsterdamer Weg 78, 44269 Dortmund Telefon 0231- 909 80 23, Mobil 0179 -760 82 22 Fax 0231- 906 24 51

[email protected]

www.agrbm.de www.dgrm.eu

Mitgliederversammlung der AG Reproduktionsgenetik

im Rahmen der Jahrestagung der Gesellschaft für Humangenetik Münster

am Donnerstag, 15. März 2018 von 12.00–13.00 Uhr, „VIP Lounge“

Messe und Congress-Centrum Halle Münsterland Albersloher Weg 32

48155 Münster

Tagesordnung (vorläufig) 1. Feststellung der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls 3. Bericht des Vorstands

4. Wahlen zum Vorstand (Vorsitzende/r, 3 stellvertretende Vorsitzende) 5. Weitere Planung: Schwerpunkte und Aktivitäten der AG

6. Sonstiges Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. Frank Tüttelmann

für den Vorstand der AG Reproduktionsgenetik der DGRM E-Mail: [email protected]

(14)

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Gesellschaftsmitteilungen – DGRM www.repromedizin.de

„ Gemeinsames Wochenende 13.–15. April 2018 in Weimar

AG Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (ÄRE)

Das 14. ÄRE-Wochenende findet heuer vom 13.–15. April 2018 in Weimar statt.

In diesem Jahr werden wir uns mit den Problemen der Sterilität bei Endome- triose befassen und freuen uns sehr, dass wir Frau Dr. Stella Telalbasic von der Charité Berlin als Referentin gewinnen konnten. Das Thema Endometriose be- schäftigt uns bei unserer täglichen Arbeit in der Sprechstunde. Wir erwarten eine aufschlussreiche Diskussion auch zu Therapieoptionen.

Ein weiteres interessantes Thema, mit dem sich Herr Prof. Luley aus Mag- deburg beschäftigt, ist das Erreichen einer Gewichtsreduktion bei adipösen Patien ten mit dem ABC-Programm, das für „Active Body Control“ steht und das er selbst entwickelt hat. Gerade bei unseren Kinderwunschpatienten könnte dies eine entscheidende Option zur Ver-

besserung der Schwangerschaftsraten und gleichzeitigen Diabetes-Prävention darstellen.

Am Nachmittag geht es um das ÄRE- Diskussionspapier zur Vorbereitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes, das von Kolleginnen aus unseren Reihen erarbeitet wurde.

Die Publikation war unter der Rubrik

„DGRM-Mitteilungen“ im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrino- logie (JRE) zum DVR-Kongress im De- zember 2017 geplant, wurde aber für den Druck nicht freigegeben.

Die jährlichen Treffen in Weimar haben in unserer AG zu einer Vertiefung der be- ruflichen und persönlichen Kontakte bei den Ärztinnen geführt. Die gewählten Themen sind interessant und anspruchs- voll und werden der geforderten fachli-

chen Weiterbildung immer gerecht. Des- halb möchten wir auch besonders junge Kolleginnen auffordern, nach Weimar zu kommen.

Die Mitgliedschaft in unserer AG ist kei- ne Teilnahmevoraussetzung. Für Nicht- Mitglieder der DGRM wird eine Teil- nahmegebühr von EUR 65,– erhoben, die nach Erhalt einer Rechnung an die DGRM-Geschäftsstelle zu überweisen ist.

Wir bedanken uns bei der Pharmaindus- trie für das Sponsoring.

Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung bis 12. März 2018

Informationen:

http://www.repromedizin.de Rückfragen gern an Dr. Ingrid Nickel

E-Mail: [email protected].

Programm

Freitag, 13. April 2018 – individuelle Anreise

– ab 19.30 Uhr Treffen und gemeinsames Abendessen im „Anno 1900“

Samstag, 14. April 2018

09.30–ca.12.00 Uhr Dr. Stella Telalbasic, Berlin: Pathomechanismen der Infertilität bei Endometriose

Prof. Dr. Claus Luley, Magdeburg: ABC-Programm. Diabetes-Prävention für Wunschkinder: Gewichtsreduktion unter kontinuierlicher telemedizinischer Kontrolle

Diskussion

Gemeinsamer Mittags-Imbiss im Hotel

14.00–ca. 16.00 Uhr ÄRE-Diskussionspapier zur Vorbereitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes Moderation: Prof. Elisabeth Gödde

– Impulsvortrag (Dr. Julia Bartley): Eizell-,Samenspenden und Leihmutterschaft

– Diskussion mit „writing group“ (Prof. Monika Bals-Pratsch, Dr. Julia Bartley, Dr. Angelika Eder, Dr. Maria- Theresia Schröder)

ca. 18.30 Uhr Abendessen im Restaurant „Zum Schwarzen Bären“

21.00 Uhr Theater im Gewölbe Sonntag, 15. April 2018

– individuelle Abreise

Unterkunft: Hotel Anna Amalia, Geleitstr. 8–12, Weimar, Tel: 03643/49560; www.hotel-anna-amalia.de;

Abendessen Freitag: „Anno 1900“, Geleitstraße 12a, gleich neben dem Hotel Abendessen Samstag: „Zum Schwarzen Bären“, Markt 2

Theater im Gewölbe: Cranach-Haus, Markt 11/12

Fortbildungspunkte werden bei der Ärztekammer Thüringen beantragt Korrespondenzadresse:

Dr. med. Ingrid Nickel

Kinderwunschzentrum Magdeburg E-Mail: [email protected]

http://www.repromedizin.de/arbeitsgemeinschaften/aere.html

(15)

Gesellsc haf tsmit teilung en

www.repromedizin.de Gesellschaftsmitteilungen – DGRM

XXXII. Jahrestreffen der Deutschen IVF-Zentren

23. und 24. November 2018 in Düsseldorf

Tagungspräsidenten

Prof. Dr. med. Thomas Katzorke, Essen Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel, Düsseldorf

Ausrichtende Gesellschaften

AGRBM Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie des Menschen e.V.

BRZ Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V.

DGGEF Deutsche Gesellschaft für gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin e.V.

DGRM Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin e.V.

D·I·R Deutsches IVF Register e.V.

Entscheidungen

– „Denn wie man sich bettet, so liegt man …“

Endometrium ist wichtig, aber was genau?

– „Was aus mir noch wird, das werdet ihr schon sehen.“

Entscheidend ist der Embryo

– Emotion und Empathie oder Algorithmus und Bürokratie?

Die Zukunft der Reproduktionsmedizin

– Familienmodelle ändern sich – ändert sich auch die Reproduktionsmedizin?

Tagungszentrum / Kongresshotel Maritim Hotel Düsseldorf

Maritim-Platz 1 40474 Düsseldorf Korrespondenzadresse:

WICARA Kongressorganisation Gabriele Wickert & José Aranzabal Amsterdamer Weg 78 / 44269 Dortmund

E-Mail: [email protected] www.wicara.de

Ausführliche Informationen finden Sie in Kürze unter:

www.ivf-2018.de

ENTSCHEIDUNGEN

XXXII. JAHRESTREFFEN DER DEUTSCHEN IVF-ZENTREN 23. UND 24. NOVEMBER 2018 IN DÜSSELDORF

Tagung der Arbeitsgemeinschaft

„Reproduktion bei Mensch und Tier“

am 09.06.2018 in Berlin

„Neue Aspekte in der Assistierten Reproduktion bei Mensch und Tier – ein interdisziplinärer Workshop“

Im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) Berlin

(16)

Gesellsc haf tsmit teilung en

Gesellschaftsmitteilungen – D·I·R www.deutsches-ivf-register.de

„ Ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen IVF-Registers e.V. (D·I·R)

®

am 08.12.2017 in München

Im Rahmen des 7. DVR-Kongresses fand die Ordentliche Mitgliederver- sammlung des D·I·R am 08.12.2017 in München statt. Informiert wurde unter anderem über den Status D·I·R-Daten- satz, ARTbox®, DIRproNOVA® und der Kooperationen mit FertiPROTEKT und

der AG PID des BRZ. Erläutert, zur Ab- stimmung gestellt sowie von den D·I·R- Mitgliedern positiv beschieden wurden die Möglichkeit von regionalen Auswer- tungen (anhand von 9 Regionen), eine Satzungsänderung mit Blick auf den Sitz der D·I·R-Geschäftsstelle, der Rückblick

auf die Haushalte 2016 und 2017 sowie der Haushaltsplan 2018.

Gesellschaftsmitteilungen –

Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)

® D E U T S C H E S I V F R E G I S T E R

Terminankündigung:

Nächste Mitgliederversammlung des Deutschen IVF-Registers e.V. (D·I·R)

®

Die nächste D·I·R-Mitgliederversammlung findet am 04.05.2018 in Berlin um 19:00 Uhr statt.

Verbunden mit dem Dank an den BRZ, der uns den Vorabend der Fortbildung und Ordentlichen Mitgliederversammlung des BRZ 2018 dazu zur Verfügung stellt!

„ Vorträge und Präsentationen des Deutschen IVF-Registers e.V. (D·I·R)

®

im Rahmen des 7. DVR-Kongresses in München (07.–09.12.2017)

Vorstand, Kuratoriumsmitglieder und die Geschäftsstelle/Datenkoordination des D·I·R waren mit vielen Vorträgen und Präsentationen auf dem 7. DVR- Kongress vertreten. Hier nachfolgend die Übersicht:

– Workshop DIRproNOVA®, Markus Kimmel

– Workshop MedITEX, Prof. Dr. med. Markus Kupka

– Präsentation D·I·R und QSReproMed, Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel – Präsentation Neuer D·I·R-Datensatz,

Dr. med. Ute Czeromin

– Präsentation Deutschland und Europa, Prof. Dr. med. Markus Kupka

– Präsentation Sonderauswertung Drop-Outs,

Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel, Markus Kimmel

– Präsentation Richtlinien Reprodukti- onsmedizin Deutschland,

Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel

Alle Vorträge und Präsentationen sind im Mitgliederbereich der www.deutsches-ivf-register.de

abrufbar.

Vortrag und Protokoll sind im Mitgliederbereich der www.deutsches-ivf-register.de

abrufbar.

(17)

Gesellsc haf tsmit teilung en

www.deutsches-ivf-register.de Gesellschaftsmitteilungen – D·I·R

Das D·I·R-Jahrbuch 2016 ist unter www.deutsches-ivf-register.de/jahrbuch.php

abrufbar, die englische Version unter

www.deutsches-ivf-register.de/ivf- international.php

Korrespondenzadresse:

Markus Kimmel

Geschäftsstelle und Koordination Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)® E-Mail:

[email protected]

„ Besondere Verdienste und Ehrungen rund um das Deutsche IVF-Register 2017

Die große Bühne des 7. DVR-Kongresses in München hat das D·I·R zu Beginn der Präsentation des Jahrbuchs des Deutschen

IVF-Register genutzt, um besondere Ver- dienste für das Deutsche IVF-Register im Jahr 2017 vorzustellen und zu ehren:

Frau Dipl.-Biologin Verona Blumen- auer für ihre langjährige und höchste Kompetenz und ihren Einsatz nicht nur beim neuen D·I·R-Datensatz, Frau Inge Jebram für die Nachdokumentation von 4 Monaten durch ein defektes DIRpro zur Komplettierung der D·I·R-Daten, Frau Dr. rer. nat. Stefanie Breuer, Frau Dr.

sc. hum. Brigitte Hauff, Frau Jasmin Hoffmann (BTA), Frau Dipl.-Biologin Iris Iorgovan und Frau Dr. rer. nat. Ute Weißenborn als DIRproNOVA®-Beta- Tester für das Testen, die Einbringung ihrer Erfahrungen und somit für einen reibungslosen DIRproNOVA®-Start so- wie Frau Julia Rupprecht stellvertre- tend für das gesamte Critex-Team für die Einbringung der MedITEX Erfahrung und die ARTbox®-Umstellung von fast 100 Zentren.

Foto: privat

„ Präsentation des D·I·R-Jahrbuchs 2016 im Rahmen des 7. DVR-Kongresses

Wie in jedem Jahr war auch 2017 die Vorstellung des D·I·R-Jahrbuchs eine der bestbesuchten Sessions und nicht nur aus

Sicht des D·I·R und der D·I·R-Mitglieder ein Highlight.

Erstmals in der Geschichte der künstli- chen Befruchtung in Deutschland wur- den aus Behandlungen, die im Jahr 2015 begannen, mehr als 20.000 Kinder gebo- ren. Die Anzahl der Behandlungen mit Beginn im Jahr 2016 betrug erstmalig nach dem Sonderjahr 2003 wieder über 100.000. Insgesamt wurden 2016 fast 65.000 Frauen behandelt. Die Schwan- gerschaftsrate betrug bei einem Frisch- Embryotransfer im Jahr 2016 32,3 %, bei einem Transfer im Auftauzyklus 27 %.

73,2 % der Schwangerschaften führten zur Geburt. Dies entspricht einer Baby- take-home-Rate pro Transfer von 23,5 % und pro Behandlung von 20 %.

Neben diesen aktualisierten Standard- auswertungen enthält das D·I·R-Jahr- buch 2016 auch eine Vielzahl an Son-

derthemen. So beispielsweise einen ausführlichen Vergleich der Assistierten Reproduktionsmedizin in Deutschland und Europa, eine Sonderauswertung ge- meinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) oder das Schwerpunktthema des D·I·R-Jahrbuchs 2016 „Weniger ist mehr“:

Dieses Sonderthema stützt die Botschaft, den Anteil der Single-embryo-Transfers weiter zu erhöhen. Denn: Bei Auswahl von Paaren mit mindestens zwei 2-PN im Überschuss und einer sinnvollen Auswahl der Entwicklungsfähigkeit liegt die Geburtenrate tatsächlich sogar höher als im Gesamtkollektiv. Diese Paare gilt es im Mindesten, intensiver von einem Single-embryo-Transfer zu überzeugen, um ohne eine Reduktion der Schwan- gerschaftsrate die Zahl der Mehrlings- schwangerschaften weiter zu verringern.

(18)

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