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7621/16 ADD 4 AF/mhz/mfa Rat der

Europäischen Union

Brüssel, den 12. Oktober 2016 (OR. en)

Interinstitutionelles Dossier:

2016/0091 (NLE)

7621/16 ADD 4

WTO 84 SERVICES 9 COLAC 23

GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE

Betr.: Beitrittsprotokoll zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors

118615/EU XXV. GP

Eingelangt am 12/10/16

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PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 373

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4418 79 00 Fußbodenplatten, zusammengesetzt, aus Holz (ausg. solche aus mehreren Holzlagen sowie für Mosaikfußböden)frei 0 4418 90 10 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, aus Lamellenholz (ausg. Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen dafür, Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen, Verschalungen für Betonarbeiten, Schindeln ["shingles" und "shakes"] sowie vorgefertigte Gebäude)frei 0 4418 90 80 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschl. Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, aus Holz (ausg. Lamellenholz sowie Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen dafür, Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen, Pfosten und Balken, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Verschalungen für Betonarbeiten, Schindeln ["shingles" und "shakes"] sowie vorgefertigte Gebäude)

frei 0 4419 00 10 Waren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche aus Okoumé, Obeche, Sapelli, Sipo, Acajou d’Afrique, Makoré, Iroko, Tiama, Mansonia, Ilomba, Dibétou, Limba, Azobé, Dark Red Meranti, Light Red Meranti, Meranti Bakau, White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti, Alan, Keruing, Ramin, Kapur, Teak, Jongkong, Merbau, Jelutong, Kempas, Virola, Mahogany (Swietenia spp.), Imbuia, Balsa, Palissandre de Rio, Palissandre de Para und Palissandre de Rose

frei 0 4419 00 90 Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (ausg. aus Okoumé, Obeche, Sapelli, Sipo, Acajou d’Afrique, Makoré, Iroko, Tiama, Mansonia, Ilomba, Dibétou, Limba, Azobé, Dark Red Meranti, Light Red Meranti, Meranti Bakau, White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti, Alan, Keruing, Ramin, Kapur, Teak, Jongkong, Merbau, Jelutong, Kempas, Virola, Mahogany (Swietenia spp.), Imbuia, Balsa, Palissandre de Rio, Palissandre de Para und Palissandre de Rose sowie Gegenstände für die Innenausstattung, Ziergegenstände, Böttcherwaren, Teile für Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, Bürsten, Pinsel, Besen und Handsiebe)

frei 0 4420 10 11 Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Okoumé, Obeche, Sapelli, Sipo, Acajou d’Afrique, Makoré, Iroko, Tiama, Mansonia, Ilomba, Dibétou, Limba, Azobé, Dark Red Meranti, Light Red Meranti, Meranti Bakau, White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti, Alan, Keruing, Ramin, Kapur, Teak, Jongkong, Merbau, Jelutong, Kempas, Virola, Mahogany (Swietenia spp.), Imbuia, Balsa, Palissandre de Rio, de Para und de Rose (ausg. Hölzer mit Einlegearbeit [Intarsien oder Marketerie])

3 0

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PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 374

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4420 10 19 Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz (ausg. aus Okoumé, Obeche, Sapelli, Sipo, Acajou d’Afrique, Makoré, Iroko, Tiama, Mansonia, Ilomba, Dibétou, Limba, Azobé, Dark Red Meranti, Light Red Meranti, Meranti Bakau, White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti, Alan, Keruing, Ramin, Kapur, Teak, Jongkong, Merbau, Jelutong, Kempas, Virola, Mahogany (Swietenia spp.), Imbuia, Balsa, Palissandre de Rio, Palissandre de Para und Palissandre de Rose sowie Hölzer mit Einlegearbeit [Intarsien oder Marketerie])

frei 0 4420 90 10 Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie) (ausg. Statuetten und andere Ziergegenstände, Möbel und Beleuchtungskörper und Teile davon) 4 0 4420 90 91 Kästchen, Etuis und Kästen für Schmuck, Schneidwaren, Gabeln und Löffel und ähnl. Waren sowie Innenausstattungsgegenstände aus Okoumé, Obeche, Sapelli, Sipo, Acajou d’Afrique, Makoré, Iroko, Tiama, Mansonia, Ilomba, Dibétou, Limba, Azobé, Dark Red Meranti, Light Red Meranti, Meranti Bakau, White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti, Alan, Keruing, Ramin, Kapur, Teak, Jongkong, Merbau, Jelutong, Kempas, Virola, Mahogany (Swietenia spp.), Imbuia, Balsa, Palissandre de Rio, Palissandre de Para und Palissandre de Rose (ausg. Statuetten und andere Ziergegenstände, Hölzer mit Einlegearbeit [Intarsien oder Marketerie], Möbel und Beleuchtungskörper und Teile davon)

3 0 4420 90 99 Kästchen, Etuis und Kästen für Schmuck, Schneidwaren, Gabeln und Löffel und ähnl. Waren sowie Innenausstattungsgegenstände aus Holz (ausg. aus Okoumé, Obeche, Sapelli, Sipo, Acajou d’Afrique, Makoré, Iroko, Tiama, Mansonia, Ilomba, Dibétou, Limba, Azobé, Dark Red Meranti, Light Red Meranti, Meranti Bakau, White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti, Alan, Keruing, Ramin, Kapur, Teak, Jongkong, Merbau, Jelutong, Kempas, Virola, Mahogany (Swietenia spp.), Imbuia, Balsa, Palissandre de Rio, Palissandre de Para und Palissandre de Rose sowie Statuetten und andere Ziergegenstände, Hölzer mit Einlegearbeit [Intarsien oder Marketerie], Möbel und Beleuchtungskörper und Teile davon)

frei 0 4421 10 00 Kleiderbügel aus Holzfrei 0 4421 90 91 Waren aus Holzfaserplatten, a.n.g. 4 0 4421 90 98 Waren aus Holz, a.n.g. frei 0 4501 10 00 Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet (lediglich an der Oberfläche oder anders gesäubert)frei 0

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PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 375

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4501 90 00 Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehlfrei 0 4502 00 00 Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in Würfeln, Platten, Blättern oder Streifen von quadratischer oder rechteckiger Form, einschl. scharfkantige Rohlinge zum Herstellen von Stopfen frei 0 4503 10 10 Stopfen, zylindrisch, aus Naturkork 4,7 0 4503 10 90 Stopfen aller Art aus Naturkork, einschl. ihrer Rohlinge mit abgerundeten Kanten (ausg. zylindrisch)4,7 0 4503 90 00 Waren aus Naturkork (ausg. Würfel, Platten, Blätter oder Streifen in quadratischer oder rechteckiger Form; Stopfen und Stopfenrohlinge; Schuhe und Schuhteile, Einlegesohlen, auch herausnehmbar; Kopfbedeckungen und Teile davon; Pfropfen und Trennscheiben für Jagdpatronen; Spielzeug, Spiele und Sportgeräte und Teile davon)4,7 0 4504 10 11 Stopfen, zylindrisch, für Schaumweinflaschen, aus Presskork, auch mit Scheiben aus Naturkork 4,7 0 4504 10 19 Stopfen, zylindrisch, aus Presskork (ausg. für Schaumweinflaschen)4,7 0 4504 10 91 Fliesen in beliebiger Form, Würfel, Quader, Platten und Streifen sowie massive Zylinder, einschl. Scheiben, aus Presskork, mit Bindemittel (ausg. Stopfen) 4,7 0 4504 10 99 Fliesen in beliebiger Form, Würfel, Quader, Platten und Streifen sowie massive Zylinder, einschl. Scheiben, aus Presskork, ohne Bindemittel (ausg. Stopfen) 4,7 0 4504 90 20 Stopfen aus Presskork (ausg. zylindrisch)4,7 0 4504 90 80 Presskork, auch mit Bindemittel, und Waren aus Presskork (ausg. Schuhe und Schuhteile, Einlegesohlen, auch herausnehmbar; Kopfbedeckungen und Teile davon; Pfropfen und Trennscheiben für Jagdpatronen; Spielzeug, Spiele und Sportgeräte und Teile davon; Würfel, Quader, Platten, Blätter und Streifen; Fliesen in beliebiger Form; massive Zylinder, einschl. Scheiben; Stopfen) 4,7 0

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PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 376

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4601 21 10 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Bambusflechtstoffen hergestellt3,7 0 4601 21 90 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus Bambusflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt)2,2 0 4601 22 10 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus Rattan, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt3,7 0 4601 22 90 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus Rattanflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt)2,2 0 4601 29 10 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt (ausg. aus Bambus und Rattan)3,7 0 4601 29 90 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Bambus und Rattan sowie aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt)2,2 0 4601 92 05 Geflechte und ähnl. in Längsrichtung gearbeitete Waren aus Bambusflechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden (ausg. Bindfäden, Seile und Taue; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)frei 0 4601 92 10 Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Bambusflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt (ausg. Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen) 3,7 0 4601 92 90 Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Bambusflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt; Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen) 2,2 0

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PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 377

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4601 93 05 Geflechte und ähnl. in Längsrichtung gearbeitete Waren aus Rattanflechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden (ausg. Bindfäden, Seile und Taue; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)frei 0 4601 93 10 Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Rattanflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt (ausg. Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen) 3,7 0 4601 93 90 Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Rattanflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt; Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen) 2,2 0 4601 94 05 Geflechte und ähnl. in Längsrichtung gearbeitete Waren aus pflanzlichen Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden (ausg. aus Bambus und Rattan sowie Bindfäden, Seile und Taue; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)frei 0 4601 94 10 Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus pflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt (ausg. aus Bambus und Rattan; Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen) 3,7 0 4601 94 90 Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus pflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Bambus und Rattan; aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt; Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen) andere2,2 0 4601 99 05 Geflechte und ähnl. in Längsrichtung gearbeitete Waren aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden (ausg. Bindfäden, Seile und Taue; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)1,7 0 4601 99 10 Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814 sowie Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)4,7 0

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PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 378

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4601 99 90 Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)2,7 0 4602 11 00 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Bambusflechtstoffen oder aus Waren aus Bambusflechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper) 3,7 0 4602 12 00 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Rattanflechtstoffen oder aus Waren aus Rattanflechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper) 3,7 0 4602 19 10 Flaschenhülsen, unmittelbar aus pflanzlichem Stroh geflochten oder aus pflanzlichen Strohgeflechten der Pos. 4601 hergestellt (ausg. aus Bambus und Rattan)1,7 0 4602 19 91 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt (ausg. aus Bambus und Rattan; nur Geflechte [Bänder] oder flächenförmige Waren; Flaschenhülsen aus Stroh, Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper)

3,7 0 4602 19 99 Korbmacherwaren und andere Waren, aus Waren aus pflanzlichen Flechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. aus Bambus und Rattan; nur Geflechte [Bänder] oder flächenförmige Waren; Flaschenhülsen aus Stroh, Wandverkleidungen der Pos. 4814; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper) andere

3,7 0

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PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 379

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4602 90 00 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen oder aus Waren aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper) 4,7 0 4701 00 10 Halbstoffe, thermo-mechanisch, aus Holz, chemisch unbehandelt frei 0 4701 00 90 Halbstoffe, mechanisch, aus Holz, chemisch unbehandelt (ausg. thermo-mechanische Halbstoffe) frei 0 4702 00 00 Halbstoffe, chemisch, aus Holz, zum Auflösenfrei 0 4703 11 00 Halbstoffe, chemisch, aus Nadelholz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht (ausg. solche zum Auflösen)frei 0 4703 19 00 Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht (ausg. solche zum Auflösen sowie chemische Halbstoffe aus Nadelholz)frei 0 4703 21 00 Halbstoffe, chemisch, aus Nadelholz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen) frei 0 4703 29 00 Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen sowie chemische Halbstoffe aus Nadelholz) frei 0 4704 11 00 Halbstoffe, chemisch, aus Nadelholz (Sulfitzellstoff), ungebleicht (ausg. solche zum Auflösen) frei 0 4704 19 00 Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Sulfitzellstoff), ungebleicht (ausg. solche zum Auflösen sowie chemische Halbstoffe aus Nadelholz)frei 0 4704 21 00 Halbstoffe, chemisch, aus Nadelholz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen) frei 0 4704 29 00 Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen sowie chemische Halbstoffe aus Nadelholz) frei 0 4705 00 00 Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestelltfrei 0 4706 10 00 Halbstoffe aus Baumwoll-Linters frei 0

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PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 380

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4706 20 00 Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappefrei 0 4706 30 00 Halbstoffe aus cellulosehaltigen Bambusfaserstoffen frei 0 4706 91 00 Halbstoffe aus cellulosehaltigen Faserstoffen, mechanisch aufbereitet (ausg. Bambus, Holz, Baumwoll-Linters sowie Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe) frei 0 4706 92 00 Halbstoffe aus cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet (ausg. Bambus, Holz, Baumwoll-Linters sowie Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe)frei 0 4706 93 00 Halbstoffe aus cellulosehaltigen Faserstoffen, halbchemisch aufbereitet (ausg. aus Bambus, Holz, Baumwoll-Linters sowie Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe)frei 0 4707 10 00 Papier und Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung, aus ungebleichtem Kraftpapier oder aus Wellpapier oder Wellpappe frei 0 4707 20 00 Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung, hauptsächlich aus gebleichten, in der Masse ungefärbten chemischen Halbstoffen hergestellt frei 0 4707 30 10 Zeitungen, Zeitschriften, Telefonbücher, Broschüren, Werbedrucke und Werbeschriften, alt oder unverkauftfrei 0 4707 30 90 Abfälle und Ausschuss aus Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (ausg. alte und unverkaufte Zeitungen und Zeitschriften, Telefonbücher, Broschüren, Werbedrucke und Werbeschriften) frei 0 4707 90 10 Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung, unsortiert (ausg. Papierwolle)frei 0 4707 90 90 Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung, sortiert (ausg. nur aus ungebleichtem Kraftpapier oder Kraftpappe oder aus Wellpapier oder Wellpappe; aus Papier oder Pappe, hauptsächlich aus gebleichten, in der Masse ungefärbten chemischen Halbstoffen hergestellt; aus Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt; Papierwolle)frei 0

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PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 381

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4801 00 00 Zeitungsdruckpapier gemäß Anmerkung 4 zu Kapitel 48, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenfrei 0 4802 10 00 Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) jeder Größe und jeder Form frei 0 4802 20 00 Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe frei 0 4802 40 10 Tapetenrohpapier, weder gestrichen noch überzogen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermengefrei 0 4802 40 90 Tapetenrohpapier, weder gestrichen noch überzogen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge frei 0 4802 54 00 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von < 40 g/m², a.n.g.

frei 0 4802 55 15 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von >= 40 g/m², jedoch < 60 g/m², a.n.g.

frei 0 4802 55 25 Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von >= 60 g/m², jedoch < 75 g/m², a.n.g.

frei 0

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PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 382

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4802 55 30 Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von >= 75 g/m², jedoch < 80 g/m², a.n.g.

frei 0 4802 55 90 Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 80 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.

frei 0 4802 56 20 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messen (A4-Format), ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.

frei 0 4802 56 80 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite <= 297 mm messen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g. (ausg. auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messen (A4-Format))

frei 0 4802 57 00 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite > 435 mm messen oder auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite > 297 mm messen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.

frei 0

(12)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 383

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4802 58 10 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von > 150 g/m², a.n.g.

frei 0 4802 58 90 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von > 150 g/m², a.n.g.

frei 0 4802 61 15 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, und mit einem Gewicht von < 72 g/m², a.n.g.

frei 0 4802 61 80 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, a.n.g. (ausg. mit einem Gewicht von < 72 g/m² und einem Gehalt an Fasern von > 50 GHT)

frei 0 4802 62 00 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite <= 297 mm messen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, a.n.g.

frei 0

(13)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 384

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4802 69 00 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite > 435 mm messen oder auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite > 297 mm messen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, a.n.g.

frei 0 4803 00 10 Zellstoffwatte in Rollen mit einer Breite von > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenfrei 0 4803 00 31 Papier, gekreppt, zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege, und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), in Rollen mit einer Breite von > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht pro Lage von <= 25 g/m² frei 0 4803 00 39 Papier, gekreppt, zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege, und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), in Rollen mit einer Breite von > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht pro Lage von > 25 g/m² frei 0 4803 00 90 Toilettenpapier, Handtuchpapier, Serviettenpapier und ähnl. Papier zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege, auch gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. gekreppt sowie Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern)

frei 0 4804 11 11 Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge und mit einem Gewicht von < 150 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803) frei 0 4804 11 15 Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge und mit einem Gewicht von >= 150 g/m², jedoch < 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803) frei 0

(14)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 385

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4804 11 19 Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge und mit einem Gewicht von >= 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803) frei 0 4804 11 90 Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803) frei 0 4804 19 11 Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von < 150 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803) frei 0 4804 19 15 Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von >= 150 g/m², jedoch < 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)

frei 0 4804 19 19 Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von >= 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803) frei 0 4804 19 31 Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge und einem Gewicht von < 150 g/m² (ausg. ungebleicht oder aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)

frei 0 4804 19 38 Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge und einem Gewicht von >= 150 g/m² (ausg. ungebleicht oder aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)

frei 0

(15)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 386

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4804 19 90 Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht oder mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803) frei 0 4804 21 10 Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808) frei 0 4804 21 90 Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808) frei 0 4804 29 10 Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808) frei 0 4804 29 90 Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht oder mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808) frei 0 4804 31 51 Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner und Kraftsackpapier)

frei 0 4804 31 58 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

frei 0

(16)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 387

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4804 31 80 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

frei 0 4804 39 51 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. zur Herstellung von Papiergarnen der Pos. 5308 oder 5607; Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

frei 0 4804 39 58 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht, Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

frei 0 4804 39 80 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m² (ausg. ungebleicht; mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

frei 0 4804 41 10 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

frei 0 4804 41 91 Saturating Kraftpapier und -Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleichtfrei 0

(17)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 388

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4804 41 99 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleicht (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie sog. "saturating kraft", Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

frei 0 4804 42 10 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, und Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge

frei 0 4804 42 90 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge)

frei 0 4804 49 10 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m²,mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT der Gesamtfasermenge)

frei 0 4804 49 90 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m² (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, oder mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge)

frei 0

(18)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 389

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4804 51 10 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

frei 0 4804 51 90 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², ungebleicht (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

frei 0 4804 52 10 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge und mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge

frei 0 4804 52 90 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge)

frei 0 4804 59 10 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT der Gesamtfasermenge)

frei 0

(19)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 390

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4804 59 90 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m² (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, oder mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge)

frei 0 4805 11 00 Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe, sog. "fluting", weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von > 36 cmfrei 0 4805 12 00 Strohpapier für die Welle der Wellpappe, in Rollen mit einer Breite von > 36 cm, mit einem Gewicht von >= 130 g/m² frei 0 4805 19 10 Wellenstoff, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenfrei 0 4805 19 90 Wellenpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe, Strohpapier für die Welle der Wellpappe und Wellenstoff)frei 0 4805 24 00 Testliner (wiederaufbereiteter Liner), weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m² frei 0 4805 25 00 Testliner (wiederaufbereiteter Liner), weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m² frei 0 4805 30 10 Sulfitpackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von < 30 g/m² frei 0 4805 30 90 Sulfitpackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 30 g/m² frei 0 4805 40 00 Filterpapier und Filterpappe, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenfrei 0

(20)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 391

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4805 50 00 Filzpapier und Filzpappe, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenfrei 0 4805 91 00 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², a.n.g. frei 0 4805 92 00 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², a.n.g. frei 0 4805 93 20 Papiere und Pappen, aus wiederaufbereitetem Papier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², a.n.g. frei 0 4805 93 80 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², a.n.g. frei 0 4806 10 00 Pergamentpapier und -pappe, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenfrei 0 4806 20 00 Pergamentersatzpapier in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenfrei 0 4806 30 00 Naturpauspapier in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenfrei 0 4806 40 10 Pergaminpapier in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenfrei 0 4806 40 90 Papiere, kalandriert und durchsichtig oder durchscheinend, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Pergamentpapier und - pappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier und Pergaminpapier)frei 0

(21)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 392

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4807 00 30 Papier und Pappe, aus wiederaufbereitetem Papier, zusammengeklebt, auch mit Papier versehen, auf der Oberfläche weder gestrichen noch anders überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. mit Bitumen, Teer oder Asphalt zusammengeklebt)

frei 0 4807 00 80 Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. mit Bitumen, Teer oder Asphalt zusammengeklebt; Strohpapier und Strohpappe, auch mit anderem Papier als Strohpapier versehen; Papier und Pappe aus wiederaufbereitetem Papier, auch mit Papier überzogen)

frei 0 4808 10 00 Wellpapier und Wellpappe (auch mit aufgeklebter Decke), auch perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenfrei 0 4808 20 00 Kraftsackpapier, gekreppt oder gefältet, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenfrei 0 4808 30 00 Kraftpapier, gekreppt oder gefältet, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Kraftsackpapier) frei 0 4808 90 00 Papiere und Pappen, gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Kraftsack- und anderes Kraftpapier sowie Papiere von der in der Pos. 4803 beschriebenen Art) frei 0 4809 20 10 Durchschreibepapier, präpariert, auch bedruckt, in Rollen mit einer Breite von > 36 cm (ausg. Kohlepapier und ähnl. Vervielfältigungspapier) frei 0 4809 20 90 Durchschreibepapier, präpariert, auch bedruckt, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Kohlepapier und ähnl. Vervielfältigungspapier)frei 0

(22)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 393

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4809 90 10 Kohlepapier und ähnl. Vervielfältigungspapier, auch bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenfrei 0 4809 90 90 Vervielfältigungspapier oder Umdruckpapier, einschl. gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten, auch bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Kohlepapier und ähnl. Vervielfältigungspapier sowie präpariertes Durchschreibepapier)

frei 0 4810 13 20 Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit Gehalt von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m²

frei 0 4810 13 80 Papiere und Pappen von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit Gehalt von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen (ausg. Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen mit einem Gewicht von <= 150 g/m² sowie für Büromaschinen und ähnl. Geräte)

frei 0 4810 14 20 Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit Gehalt von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite <= 297 mm messen und mit einem Gewicht von <= 150 g/m²

frei 0

(23)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 394

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4810 14 80 Papiere und Pappen von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit Gehalt von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite <= 297 mm messen (ausg. Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen mit einem Gewicht von <= 150 g/m²)

frei 0 4810 19 10 Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit Gehalt von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite > 435 mm messen oder auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite > 297 mm messen und mit einem Gewicht von <= 150 g/m²

frei 0 4810 19 90 Papiere und Pappen von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit Gehalt von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite > 435 mm messen oder auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite > 297 mm messen (ausg. Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen mit einem Gewicht von <= 150 g/m²)

frei 0 4810 22 10 Papier, leichtgewichtig, sog. "LWC-Papier", zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken, Geamtgewicht <= 72 g/m², Gewicht der Beschichtung je Seite <= 15 g/m², auf einer Unterlage die >= 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, aus mechanisch gewonnenen Holzfasern besteht, beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen mit einer Breite > 15 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen

frei 0

(24)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 395

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4810 22 90 Papier, leichtgewichtig, sog. "LWC-Papier", zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken, Geamtgewicht <= 72 g/m², Gewicht der Beschichtung je Seite <= 15 g/m², auf einer Unterlage die >= 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, aus mechanisch gewonnenen Holzfasern besteht, beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen mit einer Breite <= 15 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite <= 36 cm oder auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite <= 15 cm messen (ausg. für Büromaschinen und ähnl. Geräte)

frei 0 4810 29 30 Papiere und Pappen von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen jeder Größe (ausg. leichtgewichtiges gestrichenes Papier [sog." LWC-Papier"] sowie für Büromaschinen und ähnl. Geräte)

frei 0 4810 29 80 Papiere und Pappen von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen jeder Größe (ausg. leichtgewichtiges gestrichenes Papier [sog." LWC-Papier"] sowie für Büromaschinen und ähnl. Geräte)

frei 0 4810 31 00 Kraftpapiere und Kraftpappen, in der Masse einheitlich gebleicht, Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, mit einem Gewicht von <= 150 g/m² (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken)

frei 0 4810 32 10 Kraftpapiere und Kraftpappen, in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin gestrichen oder überzogen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, mit einem Gewicht von > 150 g/m² (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken)

frei 0

(25)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 396

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4810 32 90 Kraftpapiere und Kraftpappen, in der Masse einheitlich gebleicht, Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen oder überzogen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, mit einem Gewicht von > 150 g/m² (ausg. mit Kaolin gestrichen oder überzogen; Papiere und Pappen zu grafischen Zwecken)

frei 0 4810 39 00 Kraftpapiere und Kraftpappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken sowie Papiere und Pappen, in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge)

frei 0 4810 92 10 Multiplex-Papiere und Multiplex-Pappen, jede Lage gebleicht, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken sowie Kraftpapiere und -pappen)frei 0 4810 92 30 Multiplex-Papiere und Multiplex-Pappen, mit nur einer gebleichten Außenlage, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken sowie Kraftpapiere und -pappen) frei 0 4810 92 90 Multiplex-Papiere und Multiplex-Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. jede Lage gebleicht oder mit nur einer gebleichten Außenlage, Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken sowie Kraftpapiere und -pappen)frei 0 4810 99 10 Papiere und Pappen, gebleicht, ein- oder beidseitig mit Kaolin gestrichen oder überzogen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken, Kraftpapiere und - pappen, Multiplex sowie alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen)frei 0

(26)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 397

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4810 99 30 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Glimmerstaub überzogen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken, Kraftpapiere und -pappen, Multiplex sowie alle anders überzogenen Papiere und Pappen)frei 0 4810 99 90 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. gebleicht und mit Kaolin gestrichen oder überzogen, mit Glimmerstaub gestrichen oder überzogen, Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken, Kraftpapiere und -pappen, Multiplex sowie alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen)

frei 0 4811 10 00 Papier und Pappe, geteert, bitumiert oder asphaltiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe frei 0 4811 41 20 Papier und Pappe, selbstklebend, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Streifen, Rollen oder Bogen mit einer Breite von <= 10 cm, mit nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichenfrei 0 4811 41 90 Papier und Pappe, selbstklebend, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg mit einer Breite von <= 10 cm mit nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen sowie Waren der Pos. 4810) frei 0 4811 49 00 Papier und Pappe, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, nichtselbstklebend, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4810) frei 0 4811 51 00 Papiere und Pappen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, gebleicht und mit einem Gewicht von > 150 g/m² (ausg. mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen) frei 0 4811 59 00 Papiere und Pappen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. gebleicht und mit einem Gewicht von > 150 g/m² sowie mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen)frei 0

(27)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 398

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4811 60 00 Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4803, 4809 oder 4818) frei 0 4811 90 00 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4803, 4809, 4810 oder 4818 sowie Waren der Unterpos. 4811 10 bis 4811 60) frei 0 4812 00 00 Filterblöcke und Filterplatten, aus Papierhalbstoff frei 0 4813 10 00 Zigarettenpapier in Form von Heftchen oder Hülsenfrei 0 4813 20 00 Zigarettenpapier in Rollen mit einer Breite von <= 5 cmfrei 0 4813 90 10 Zigarettenpapier in Rollen mit einer Breite von > 5 cm bis 15 cmfrei 0 4813 90 90 Zigarettenpapier, auch zugeschnitten (ausg. in Form von Heftchen oder Hülsen sowie in Rollen mit einer Breite von <= 15 cm) frei 0 4814 10 00 Raufaserpapier, sog. "Ingrainpapier" frei 0 4814 20 00 Tapeten und ähnl. Wandverkleidungen, aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurdefrei 0 4814 90 10 Tapeten und ähnl. Wandverkleidungen, aus Papier, genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder mit anderer Oberflächenverzierung, mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogenfrei 0 4814 90 80 Papiertapeten und ähnl. Wandverkleidungen aus Papier sowie Buntglaspapier (ausg. Raufaserpapier, sog. "Ingrainpapier" sowie Waren der Unterpos. 4814 20 und 4814 90 10) frei 0

(28)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 399

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4816 20 00 Durchschreibepapier, präpariert, in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen, oder in andere als quadratische oder rechteckige Form zugeschnitten, auch in Kartons (ausg. Kohlepapier oder ähnl. Vervielfältigungspapier) frei 0 4816 90 00 Vervielfältigungspapier oder Umdruckpapier, in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen, oder in andere als quadratische oder rechteckige Form zugeschnitten, auch in Kartons sowie Offsetplatten aus Papier (ausg. präpariertes Durchschreibepapier)frei 0 4817 10 00 Briefumschläge aus Papier oder Pappe (ausg. Einstückbriefe) frei 0 4817 20 00 Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe (ausg. mit aufgedruckten Postwertzeichen) frei 0 4817 30 00 Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnl. Behältnissen, aus Papier oder Pappe frei 0 4818 10 10 Toilettenpapier in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, mit einem Gewicht pro Lage von <= 25 g/m² frei 0 4818 10 90 Toilettenpapier in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, mit einem Gewicht pro Lage von > 25 g/m² frei 0 4818 20 10 Taschentücher und Abschminktücher, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern frei 0 4818 20 91 Handtücher aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, in Rollen mit einer Breite von <= 36 cmfrei 0 4818 20 99 Handtücher aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (ausg. in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm) frei 0 4818 30 00 Tischtücher und Servietten, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern frei 0

(29)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 400

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4818 40 11 Hygiene-Binden aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasernfrei 0 4818 40 13 Hygiene-Tampons aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasernfrei 0 4818 40 19 Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, zu hygienischen Zwecken (ausg. Binden und Tampons) frei 0 4818 40 90 Windeln für Kleinkinder und ähnl. Waren zu hygienischen Zwecken, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder aus Vliesen aus Zellstofffasernfrei 0 4818 50 00 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder aus Vliesen aus Zellstofffasern (ausg. Schuhe, Schuhteile, einschl. Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnl. herausnehmbare Waren, Gamaschen und ähnl. Waren sowie Kopfbedeckungen und Teile davon) frei 0 4818 90 10 Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder aus Vliesen aus Zellstofffasern, für chirurgische, medizinische oder hygienische Zwecke (ausg. Toilettenpapier, Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, hygienische Binden und Tampons, Windeln für Kleinkinder und ähnl. Waren zu hygienischen Zwecken sowie Waren in Aufmachungen für den Einzelverkauf)

frei 0 4818 90 90 Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, oder auf Größe oder Form zugeschnitten; Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder aus Vliesen aus Zellstofffasern, zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken (ausg. Toilettenpapier, Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, hygienische Binden und Tampons, Windeln für Kleinkinder und ähnl. Waren zu hygienischen Zwecken sowie Waren für chirurgische, medizinische oder hygienische Zwecke nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf)

frei 0 4819 10 00 Schachteln und Kartons, aus Wellpapier oder Wellpappe frei 0 4819 20 00 Faltschachteln und Faltkartons aus ungewelltem Papier oder ungewellter Pappe frei 0

(30)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 401

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4819 30 00 Säcke und Beutel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, mit einer Bodenbreite von >= 40 cmfrei 0 4819 40 00 Säcke, Beutel oder Tüten, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (ausg. Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von >= 40 cm sowie Schallplattenhüllen) frei 0 4819 50 00 Verpackungsmittel, einschl. Schallplattenhüllen, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (ausg. Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe, Faltschachteln und Faltkartons aus ungewelltem Papier oder ungewellter Pappe sowie Säcke, Beutel und Tüten) frei 0 4819 60 00 Pappwaren in Form von starren Behältnissen von der in Büros, Geschäften und dergl. verwendeten Art (ausg. Verpackungsmittel) frei 0 4820 10 10 Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Auftragsbücher und Quittungsbücher, aus Papier oder Pappefrei 0 4820 10 30 Briefpapierblöcke und Notizblöcke sowie Merkbücher und Notizbücher, ohne Kalendarium, aus Papier oder Pappefrei 0 4820 10 50 Merkbücher, Notizbücher und Tagebücher, mit Kalendarium, aus Papier oder Pappefrei 0 4820 10 90 Adreßbücher und -blöcke und dergl., aus Papier oder Pappe (ausg. Merkbücher und Notizbücher und Notizblöcke)frei 0 4820 20 00 Schreibhefte aus Papier oder Pappefrei 0 4820 30 00 Ordner, Schnellhefter, Einbände (andere als Buchhüllen) und Aktendeckel, aus Papier oder Pappefrei 0 4820 40 10 Endlosformularsätze, auch mit eingelegtem Kohlepapier, aus Papier oder Pappe frei 0 4820 40 90 Durchschreibesätze und Durchschreibehefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier, aus Papier oder Pappe (ausg. Endlosformularsätze) frei 0 4820 50 00 Alben für Muster oder Sammlungen, aus Papier oder Pappe frei 0

(31)

PAC/EU/EC-CO/PE/Anhang III/de 402

KN 2007BezeichnungBasiszollsatz Stufe 4820 90 00 Schreibunterlagen und andere Waren des Schulbedarfs, Bürobedarfs und Papierhandels, aus Papier oder Pappe sowie Buchhüllen aus Papier oder Pappe (ausg. Register, Bücher für kaufmännische Buchführung, Auftrags-, Quittungsbücher, Briefpapier-, Notizblöcke, Merk-, Notiz-, Tagebücher, Hefte, Ordner, Schnellhefter, Einbände, Aktendeckel, Durchschreibesätze und -hefte sowie Alben für Muster oder Sammlungen)

frei 0 4821 10 10 Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, bedruckt, selbstklebendfrei 0 4821 10 90 Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, bedruckt, nichtselbstklebendfrei 0 4821 90 10 Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, unbedruckt, selbstklebendfrei 0 4821 90 90 Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, unbedruckt, nichtselbstklebendfrei 0 4822 10 00 Rollen, Spulen, Spindeln und ähnl. Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet, zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnenfrei 0 4822 90 00 Rollen, Spulen, Spindeln und ähnl. Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet (ausg. zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen) frei 0 4823 20 00 Filterpapier und Filterpappe, in Streifen oder Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen oder in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnittenfrei 0 4823 40 00 Diagrammpapier für Registriergeräte, in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen oder in Scheiben zugeschnittenfrei 0 4823 61 00 Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnl. Waren, aus Bambuspapier oder Bambuspappefrei 0 4823 69 10 Tabletts, Schüsseln und Teller, aus Papier oder Pappe (ausg. aus Bambuspapier oder Bambuspappe)frei 0

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