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Budgetvollzug Jänner bis Februar 2021 und COVID-19-Berichterstattung

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Academic year: 2022

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Analyse des Budgetdienstes

Budgetvollzug Jänner bis Februar 2021 und COVID-19-Berichterstattung

Grundlage für die Analyse sind folgende Dokumente:

 Monatserfolg Februar 2021 (58/BA) sowie

 COVID-19-Berichterstattung gemäß § 3 (4) COVID-19-Fondsgesetz, §3b (4) ABBAG- Gesetz und §1 (5) Härtefallfondsgesetz (58/BA)

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Zusammenfassung ... 6

2 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen ... 9

2.1 Aktuelle Konjunkturentwicklung ... 9

2.2 Arbeitsmarktlage ...13

3 Budgetvollzug Jänner bis Februar 2021 ...16

3.1 Finanzierungshaushalt ...17

3.1.1 UG 16-Öffentliche Abgaben ...19

3.2 Ergebnishaushalt ...22

4 Budgetäre Auswirkungen der COVID-19-Krise ...25

4.1 Auswirkungen auf den Budgetvollzug 2021 im Überblick ...25

4.2 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ...27

4.3 Garantien und Haftungen zur Sicherung der Unternehmensliquidität ...29

4.4 Einzahlungsseitige Maßnahmen zur Krisenbewältigung ...31

4.5 Kurzarbeit ...32

4.6 Kommunalinvestitionsgesetz 2020 ...34

4.7 Auszahlungen an die EndempfängerInnen ...37

5 Risiken im Budgetvollzug 2021 ...39

(3)

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

AMA Agrarmarkt Austria

Art. Artikel

aws Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft

BFG Bundesfinanzgesetz

BFRG Bundesfinanzrahmengesetz

BIP Bruttoinlandsprodukt

BMF Bundesministerium für Finanzen

BVA Bundesvoranschlag

B-VG Bundes-Verfassungsgesetz

COFAG COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes COVID-19-FondsG Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-

Krisenbewältigungsfonds

d. h. das heißt

EK Europäische Kommission

EUR Euro

FLAF Familienlastenausgleichsfonds

ggü gegenüber

IHS Institut für höhere Studien

iHv in Höhe von

IWF Internationaler Währungsfonds

iZm im Zusammenhang mit

KIG Kommunalinvestitionsgesetz

KMU Kleine und mittlere Unternehmen

Mio. Million(en)

Mrd. Milliarde(n)

MVÜ Mittelverwendungsüberschreitung(en)

NPO Non-Profit-Organisationen

OeAD Österreichische Agentur für Bildung und Internationalisierung

OeKB Oesterreichische Kontrollbank AG

(4)

OeNB Oesterreichische Nationalbank

ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH

rd. Rund

SV Sozialversicherung

u. a. unter anderem

UG Untergliederung(en)

v. a. vor allem

WFA Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

WKO Wirtschaftskammer Österreich

z. B. zum Beispiel

(5)

Tabellenverzeichnis

Seite

Tabelle 1: Aktuelle Konjunkturprognosen ...11

Tabelle 2: Entwicklungen im Finanzierungshaushalt Jänner bis Februar 2021 ...17

Tabelle 3: UG 16-Öffentliche Abgaben, wesentliche Abweichungen vom BVA 2021 ...20

Tabelle 4: Entwicklungen im Ergebnishaushalt Jänner bis Februar 2021 ...22

Tabelle 5: Überleitung Nettofinanzierungssaldo zum Nettoergebnis Februar 2021...23

Tabelle 6: Auszahlungsseitige Maßnahmen zur Krisenbewältigung im Überblick ...26

Tabelle 7: Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ...27

Tabelle 8: Haftungen im Rahmen der COVID-19-Krise (Haftungssummen per 15. März 2021) ...30

Tabelle 9: Überblick über das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 nach Bundesland und Maßnahmenkategorie (Stand 28. Februar 2021) ...35

Tabelle 10: Auszahlungen an Abwicklungsstellen und an EndempfängerInnen ...37

Grafikverzeichnis

Seite Grafik 1: Wöchentlicher BIP-Indikator der OeNB und Wöchentlicher WIFO- Wirtschaftsindex ...10

Grafik 2: Reale BIP-Entwicklung in den WIFO-Prognoseszenarien ...12

Grafik 3: Arbeitsmarktlage im März 2021 ...13

Grafik 4: Veränderung der Arbeitslosigkeit bei Frauen und Männern gegenüber 2019 ...14

Grafik 5: Kurzarbeit: Personen und Auszahlungen ...16

Grafik 6: Haftungen im Rahmen der COVID-19-Krise im Zeitverlauf ...31

Grafik 7: Verrechnete Ausfallstunden in Kurzarbeit nach Branchen ...33

Grafik 8: Ausschöpfungsgrad beim Kommunalinvestitionsgesetz 2020 ...36

Grafik 9: Zahlungen durch die COFAG von Mai 2020 bis 9. April 2021 ...39

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1 Zusammenfassung

Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das WIFO prognostiziert in seiner aktuellen Konjunkturprognose für 2021 in zwei Szenarien ein reales BIP-Wachstum iHv 1,5 % (Lockdownszenario mit erneuten Schließungen im April) bzw. 2,3 % (Öffnungsszenario). Durch die stärkeren und länger anhaltenden Einschränkungen entwickelt sich im Lockdownszenario insbesondere der private Konsum deutlich schlechter.

Das IHS prognostiziert, unter der Annahme keines weiteren Lockdowns im April, für das Jahr 2021 ein reales BIP-Wachstum iHv 2,6 %. Für das Maastricht-Defizit 2021 liegen die Prognosen des WIFO je nach Prognoseszenario zwischen 7,1 % und 7,7 % des BIP, während das IHS ein niedrigeres Defizit iHv 6,6 % des BIP erwartet.

Ende März waren zwar um 104.705 Personen weniger arbeitslos oder in Schulung gemeldet als im bereits von der Krise betroffenen März 2020 (-19 %). Im Vergleich zum Jahr 2019 kam es hingegen zu einem Anstieg von 24 %. Die krisenbedingte Arbeitslosigkeit von Frauen stieg seit November 2020 stärker an, während sie bei Männern konstant blieb. Brancheneffekte, insbesondere der höhere Frauenanteil in der Beherbergung, können zwischen 70 % und 80 % der Lücke in der veränderten Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern erklären. Die Anzahl der zur Kurzarbeit angemeldeten Personen betrug seit Jahresbeginn knapp 500.000.

Budgetvollzug Jänner bis Februar 2021

Von Jänner bis Februar 2021 waren die bereinigten Einzahlungen mit 12,67 Mrd. EUR um 1,92 Mrd. EUR bzw. 13,2 % niedriger als im Vergleichszeitraum 2020. Der Hauptgrund für die schlechtere Entwicklung im Vorjahresvergleich war neben der schlechteren Konjunkturlage ein Einmaleffekt im Jänner 2020 durch die damals eingegangene Gewinnabfuhr der Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG; 1,29 Mrd. EUR), die den Vorjahresvergleichswert verbesserte. Die Einzahlungen aus Nettoabgaben fielen um 0,90 Mrd. EUR.

Das Aufkommen aus den Bruttoabgaben war von Jänner bis Februar 2021 um 5,7 % niedriger als im Vorjahr. Dies ist überwiegend auf geringere Vorauszahlungen bei der Veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer, auf ein geringeres Umsatzsteueraufkommen aufgrund des Lockdowns im Dezember und ein geringeres Lohnsteueraufkommen aufgrund der Tarifsenkung und der angespannten Beschäftigungslage zurückzuführen. Zu einem gegenläufigen Effekt kam es durch einen Sondereffekt im Zusammenhang mit Nachforderungen für ältere Veranlagungsjahre (insbesondere für 2019), weil es im Vorjahr zu Verzögerungen bei der Erstellung von Bescheiden gekommen war und

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diese erst im Jänner 2021 versendet wurden. Dadurch bedingte Mehreinzahlungen dämpften insbesondere bei der Veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer die Mindereinzahlungen aufgrund der geringeren Vorauszahlungen.

Die bereinigten Auszahlungen bis Februar 2021 waren mit 15,16 Mrd. EUR um 3,40 Mrd. EUR bzw. 28,9 % höher als im Vorjahreszeitraum. Zu einem Anstieg kam es insbesondere durch Kurzarbeitsbeihilfen und die gestiegene Arbeitslosigkeit sowie die Auszahlungen zur COVID-19-Krisenbewältigung an die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG), den Härtefallfonds und die Gemeinden im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020).

Der Nettofinanzierungssaldo war Ende Februar mit -2,50 Mrd. EUR um 5,32 Mrd. EUR ungünstiger als im Februar 2020. Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt fiel um 0,21 Mrd. EUR schlechter aus als der Nettofinanzierungssaldo. Negativ wirkten hierbei vor allem Periodenabgrenzungen.

Budgetäre Auswirkungen der COVID-19-Krise

Die Auszahlungen im Jahr 2021 für Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise beliefen sich per 15. März auf rd. 3,4 Mrd. EUR, davon entfielen 1,2 Mrd. EUR auf Kurzarbeitsbeihilfen. Die Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds im Jahr 2021 betrugen 2,2 Mrd. EUR und betrafen insbesondere zusätzliche Mittel für COFAG-Maßnahmen (1,1 Mrd. EUR), den Härtefallfonds bei der WKO (400 Mio. EUR) und das KIG 2020 (341,0 Mio. EUR). Der überwiegende Teil davon entfiel auf im BVA 2021 bereits veranschlagte Mittel. Es kam aber auch bereits zu Auszahlungen der Ressorts iHv 303,2 Mio. EUR, die nicht budgetiert waren und für die vom BMF eine Mittelverwendungsüberschreitung (MVÜ) gegen Bedeckung aus der pauschalen COVID-19-Ermächtigung (insgesamt 1,5 Mrd. EUR) genehmigt wurde.

Die einzelnen Förderprogramme zur Abfederung der Krisenfolgen werden weitgehend von ausgegliederten Abwicklungsstellen durchgeführt. An die EndempfängerInnen wurden von Anfang Jänner bis 15. März 2021 insgesamt rd. 2,1 Mrd. EUR überwiesen, der Großteil betrifft Zahlungen der COFAG für den Lockdown-Umsatzersatz iHv 1,1 Mrd. EUR und den Ausfallsbonus iHv 259,7 Mio. EUR sowie Zahlungen der WKO für den Härtefallfonds iHv 334,4 Mio. EUR.

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Mit Stichtag 15. März 2021 betrugen die ausständigen COVID-19-Haftungen insgesamt 6,65 Mrd. EUR, wobei bei den einzelnen Instrumenten jeweils noch ein beträchtlicher Haftungsrahmen frei verfügbar ist. Für die übernommenen Haftungen wurde bis Ende Februar nur ein geringer Betrag von iHv 5,1 Mio. EUR schlagend. Bei den gewährten Zahlungserleichterungen im Abgabenbereich (Stundungen, Ratenzahlungen) ist ein Betrag von knapp 2,52 Mrd. EUR ausgesetzt. Damit hat sich der ausgesetzte Betrag im Vergleich zum 15. Februar um knapp 0,2 Mrd. EUR erhöht, nachdem das Stundungsvolumen in den Monaten davor eine rückläufige Tendenz aufwies.

Bis 15. März wurden im Jahr 2021 für Kurzarbeitsbeihilfen 1,22 Mrd. EUR ausbezahlt, sodass die dafür geleisteten Auszahlungen seit 2020 insgesamt 6,71 Mrd. EUR betragen. Seit November 2020 fällt ein Großteil der Ausfallstunden in der Beherbergung und Gastronomie sowie im Handel an. Die Corona-Kurzarbeit wurde weitgehend unverändert bis Ende Juni 2021 verlängert.

Bis Ende Februar 2021 wurden auf Grundlage des mit insgesamt 1 Mrd. EUR dotierten Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020) Zweckzuschüsse iHv 473,9 Mio. EUR an die Gemeinden ausbezahlt, wobei knapp 45 % dieser Auszahlungen im Jänner und Februar 2021 getätigt wurden. 70 % der Gemeinden haben bereits einen Förderungsantrag nach dem KIG 2020 gestellt. Ein Drittel der Gemeinden hat das maximale Fördervolumen bereits ausgeschöpft. Betrachtet man die Finanzlage der Gemeinden vor Ausbruch der COVID-19- Krise im Jahr 2019, gibt es keinen deutlichen Zusammenhang zwischen dem derzeitigen Ausschöpfungsgrad und dem damaligen Saldo im ordentlichen Haushalt oder dem Schuldenstand. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Finanzschwäche bzw. die Betroffenheit durch die COVID-19-Krise bei einzelnen Gemeinden der Grund für die bisherige Nichtinanspruchnahme ist. Das zweite Gemeindepaket soll diesen eine Vorfinanzierung ermöglichen.

Risiken im Budgetvollzug 2021

Der Budgetvollzug 2021 ist durch hohe Unsicherheiten geprägt und weist eine Reihe von Abwärtsrisiken auf. Eine schlechtere konjunkturelle Entwicklung könnte sich negativ auf den Budgetvollzug auswirken. Mehrauszahlungen können die Investitionsprämie betreffen, da bei der Budgeterstellung ein Fördervolumen von insgesamt 2,0 Mrd. EUR angenommen wurde (davon 0,4 Mrd. EUR im Jahr 2021), es aber zu einer stärkeren Inanspruchnahme kam. Im Dezember 2020 wurde der budgetären Rahmen dann auf 3,0 Mrd. EUR erhöht. Das WIFO geht in seiner aktuellen Konjunkturprognose nun von einem Gesamtfördervolumen iHv 6,5 Mrd. EUR aus. Eine deutliche Voranschlagsüberschreitung ist auch bei der Kurzarbeit

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zu erwarten, weil der Zeitraum verlängert wurde und die Inanspruchnahme stärker als erwartet ausfallen dürfte. Die BFG-Ermächtigung iHv 1,5 Mrd. EUR für unvorhergesehene Maßnahmen zur Krisenbewältigung wird voraussichtlich in beträchtlichem Ausmaß in Anspruch genommen, etwa für die Verlängerung von Hilfsmaßnahmen oder für verschiedene Beschaffungsvorgänge (z. B. Impfstoffe, Tests).

Zu Mindereinzahlungen werden insbesondere das Gemeindepaket und eine Reihe weiterer, bei der Budgetierung nicht berücksichtigter Maßnahmen (z. B. Homeoffice-Paket, Maßnahmen bei der Umsatzsteuer) führen. Darüber hinaus dürften die für 2021 eingeplanten Rückflüsse aus gestundeten Abgaben aufgrund der Verlängerung der Stundungsfrist, der nachträglichen Einführung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells und der schlechter als erwarteten Konjunkturentwicklung geringer als erwartet ausfallen.

Aufwärtsrisiken betreffen insbesondere die für das Jahr 2021 voraussichtlich zu hoch veranschlagten Auszahlungen für Haftungsausfälle, die sehr hoch angenommenen Mindereinzahlungen für den Verlustrücktrag und nicht berücksichtige Mehreinzahlungen bei der Normverbrauchsabgabe aufgrund der Tariferhöhung und den zu erwartenden Vorzieheffekten.

2 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.1 Aktuelle Konjunkturentwicklung

Die COVID-19-Pandemie und die zur Bekämpfung ihrer Ausbreitung ergriffenen Maßnahmen hatten einen massiven Einbruch der Wirtschaftstätigkeit zur Folge. Laut Statistik Austria ging das reale BIP im Jahr 2020 um 6,6 % zurück, vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie hatte das WIFO im Dezember 2019 hingegen noch ein Wachstum um 1,2 % prognostiziert. Die wöchentlichen BIP-Indikatoren der OeNB und des WIFO ermöglichen durch die Verwendung von Echtzeit-Informationen (z. B. zu Zahlungskartenumsätzen, LKW-Fahrleistung und Stromverbrauch) sehr zeitnahe Schätzungen des Konjunkturverlaufs.1 Die nachfolgende Grafik stellt die wöchentliche Veränderung des realen BIP gegenüber der Vergleichswoche des Vorjahres bzw. gegenüber dem Vorkrisenniveau im Jahr 2019 anhand der beiden Indikatoren dar. Zusätzlich werden die Wachstumsbeiträge wesentlicher Nachfragekategorien auf Grundlage des OeNB-Indikators ausgewiesen.

1 Details zum Wöchentlichen BIP-Indikator der OeNB sind der Webseite der OeNB zu entnehmen. Erläuterungen zum Wöchentlichen WIFO-Wirtschaftsindex (WWWI) finden sich auf der Webseite des WIFO.

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Grafik 1: Wöchentlicher BIP-Indikator der OeNB und Wöchentlicher WIFO-Wirtschaftsindex

Anmerkung: Ab Mitte März 2021 weisen die abgebildeten BIP-Indikatoren die Veränderung gegenüber dem Vorkrisenniveau 2019 aus, weil der Vorjahresvergleich aufgrund des BIP-Einbruchs im Jahr 2020 wenig aussagekräftig ist. Dabei bezieht sich der WIFO-Wirtschaftsindex auf einen durchschnittlichen Wochenwert im Jahr 2019, während der OeNB-Indikator den Vergleich zur jeweiligen Kalenderwoche im Jahr 2019 zeigt.

Quellen: OeNB, WIFO

Gemäß den BIP-Indikatoren der OeNB und des WIFO lag die reale Wirtschaftsleistung Ende März 2021 rd. 4 % unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019. Beim privaten Konsum war zuletzt eine deutliche Erholung zu beobachten, die jedoch zum Teil auf Vorzieheffekte in Zusammenhang mit dem Lockdown in Ostösterreich zurückzuführen war, sodass es laut OeNB in den kommenden Wochen zu einer entsprechenden Gegenbewegung kommen dürfte.

Der unverändert starke Einbruch der Tourismusexporte reduziert das wöchentliche BIP-Wachstum im Vergleich zum Vorkrisenniveau derzeit um rd. 3,5 %-Punkte, während die Entwicklung der exportorientierten Industrie weiterhin positiv zum Wachstum beiträgt.

Am 26. März 2021 präsentierten WIFO und IHS ihre aktuellen Konjunkturprognosen, die jedoch aufgrund der volatilen Infektionslage nach wie vor von hoher Unsicherheit geprägt sind.

Um diesem Umstand zu entsprechen, veröffentlichte das WIFO sowohl ein Öffnungsszenario mit einer schrittweisen Aufhebung der behördlichen Einschränkungen im Frühjahr 2020 als auch ein Lockdownszenario, bei dem Handel und körpernahe Dienstleistungen im April von erneuten Schließungen betroffen sind und sich die anschließenden Öffnungsschritte entsprechend nach hinten verschieben. Die Annahmen des IHS ähneln weitgehend jenen des WIFO-Öffnungsszenarios. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Prognosen von WIFO und IHS:

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Tabelle 1: Aktuelle Konjunkturprognosen

Quellen: Prognosen von WIFO und IHS vom 26. März 2021

Das WIFO rechnet in seinem Öffnungsszenario für 2021 mit einem realen BIP-Wachstum iHv 2,3 %, das sich im Lockdownszenario auf 1,5 % reduziert.2 Aufgrund der eingeschränkten Konsummöglichkeiten entwickelt sich insbesondere der private Konsum im Lockdownszenario schwächer und ist mit einem um rd. 0,6 %-Punkte niedrigeren Wachstumsbeitrag der Hauptfaktor für das gegenüber dem Öffnungsszenario geringere Wachstum. Auch die geringeren Exporte (Reiseverkehr) und die etwas schwächere Investitionstätigkeit tragen zum niedrigeren Wachstum im Lockdownszenario bei. Das IHS prognostiziert, unter der Annahme keines weiteren Lockdowns im April, für das Jahr 2021 ein reales BIP-Wachstum iHv 2,6 %.

Gegenüber dem Öffnungsszenario des WIFO geht das IHS von einer schnelleren

2 Der Internationale Währungsfonds (IWF) ist in seiner aktuellen Prognose deutlich optimistischer und erwartet für Österreich im Jahr 2021 ein reales BIP-Wachstum iHv 3,5 %, das 2022 auf 4,0 % ansteigen soll.

IHS Veränderungen ggü Vorjahr in %

2019 2020 2021

Öffnung

2021 Lockdow n

2021 Bruttoinlandsprodukt

Real +1,4 -6,6 +2,3 +1,5 +2,6

Nominell +3,2 -5,5 +3,5 +2,7 +4,1

Nominell, absolut in Mrd. EUR 397,6 375,6 388,8 385,9 391,1 Konsumausgaben

Private Haushalte, real +0,8 -9,6 +2,4 +1,1 +4,4

Private Haushalte, nominell +2,7 -8,6 +3,8 +2,5 +6,5

Staatlich, real +1,5 +1,6 +1,4 +1,4 +1,5

Bruttoanlageinvestitionen, real +4,0 -4,9 +4,0 +3,5 +2,7

Außenhandel

Exporte, real +2,9 -10,4 +2,8 +2,3 +6,8

Importe, real +2,4 -10,2 +3,9 +3,5 +8,4

Arbeitsmarkt

Unselbständig aktiv Beschäftigte +1,6 -2,0 +1,1 +0,9 +1,3

Arbeitslosenquote Nationale Definition

in % der unselbständigen Erwerbspersonen 7,4 9,9 9,2 9,3 9,3

Eurostat

in % der Erwerbsbevölkerung 4,5 5,4 5,0 5,1 5,3

Arbeitnehmerentgelte +4,2 -1,8 +2,0 +1,7 +2,3

Inflationsrate - VPI in % 1,5 1,4 1,8 1,8 2,0

Zinssatz (Jahresdurchschnitt) in %

Kurzfristig -0,4 -0,4 -0,5 -0,5 -0,5

Langfristig 0,1 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1

Maastricht-Saldo in % des BIP 0,7 -8,9 -7,1 -7,7 -6,6

WIFO

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Normalisierung der Sparquote der privaten Haushalte aus, sodass der private Konsum 2021 mit 4,4 % deutlich ansteigt (WIFO-Öffnungsszenario: +2,4 %). Gleichzeitig prognostiziert das IHS eine etwas schwächere Dynamik der Investitionstätigkeit. Die Inflationsrate dürfte im Jahr 2021, vor allem aufgrund steigender Energiepreise, mit 1,8 % (WIFO) bzw. 2,0 % (IHS) etwas höher ausfallen als in den vergangenen Jahren.

Im zweiten Halbjahr 2021 setzt im WIFO-Lockdownszenario ein Aufholprozess ein, durch den die Wirtschaftsleistung bis zum Jahresende weitgehend an jene des Öffnungsszenarios herangeführt wird und auch im Jahr 2022 nur noch leicht niedriger ausfällt. Dadurch ergibt sich im Lockdownszenario mit 4,7 % eine höhere reale BIP-Wachstumsrate als im Öffnungsszenario (+4,3 %). Das IHS prognostiziert für 2022 ebenfalls ein reales BIP-Wachstum iHv 4,3 %. Die nachfolgende Grafik zeigt die quartalsweise Entwicklung des realen BIP in den beiden Prognoseszenarien des WIFO:

Grafik 2: Reale BIP-Entwicklung in den WIFO-Prognoseszenarien

Quelle: WIFO-Prognose vom 26. März 2021

Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit betrug gemäß der am 1. April 2021 veröffentlichten vorläufigen Berechnung der Statistik Austria im Jahr 2020 8,9 % des BIP (33,2 Mrd. EUR). Für 2021 prognostiziert das WIFO in seinem Öffnungsszenario ein Defizit iHv 7,1 % des BIP bzw.

27,7 Mrd. EUR. Im WIFO-Lockdownszenario erhöht sich das Defizit um rd. 2 Mrd. EUR und liegt bei 7,7 % des BIP. Das IHS erwartet für 2021 ein niedrigeres Maastricht-Defizit iHv 6,6 % des BIP (rd. 26 Mrd. EUR), wobei hier zu berücksichtigen ist, dass das IHS in seiner Prognose

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von einem deutlich höheren Defizit im Jahr 2020 (10,4 % des BIP) ausgeht. Da die COVID-19- Hilfszahlungen bei der Berechnung des Maastricht-Defizits dem Zeitpunkt des wirtschaftlichen Schadens zugerechnet werden und einnahmenseitig eine Periodenabgrenzung gestundeter Abgaben vorgenommen wird, kann es zu größeren Verschiebungen zwischen den einzelnen Jahren kommen.

2.2 Arbeitsmarktlage

Der März 2021 ist der erste Monat, bei dem Vorjahresvergleichswerte bereits von der COVID-19-Krise betroffen waren. In der Folge werden daher Vergleichswerte sowohl mit dem März 2020 als auch mit dem März 2019 angegeben. Die Arbeitslosenquote nach nationaler Berechnung lag Ende März 2021 mit 9,4 % um 2,9 %-Punkte niedriger als im März 2020 aber noch um 1,9 %-Punkte höher als im März 2019. Die folgende Grafik zeigt die Arbeitslosen und SchulungsteilnehmerInnen und den Vergleich zum März der Vorjahre:

Grafik 3: Arbeitsmarktlage im März 2021

Abkürzungen: VÄ … Veränderung, VJ … Vorjahr, J … Jahr/e, Bgld … Burgenland, Ktn … Kärnten, NÖ … Niederösterreich, OÖ … Oberösterreich, Sbg … Salzburg, Stmk … Steiermark, Vbg … Vorarlberg

Quelle: AMS – Arbeitsmarktdaten, eigene Darstellung

Ende März waren um 104.705 Personen weniger arbeitslos oder in Schulung gemeldet als im März 2020 (-19 %). Im Vergleich zum Jahr 2019 betrug der Anstieg 24 %. Zu einer deutlichen Erhöhung kam es bei den SchulungsteilnehmerInnen, welche in etwa das Niveau von 2018 erreichten. Im Vergleich zum Jahr 2019 war der Anstieg von arbeitslosen Personen und SchulungsteilnehmerInnen bei Frauen (+29 %) stärker als bei Männern (+20 %). Bei Personen im Haupterwerbsalter von 25 bis 49 Jahren (+26 %) und bei Älteren ab 50 Jahren (+28 %) zeigte sich ein stärkerer Zuwachs als bei den Jüngeren bis 25 Jahre (+9 %).

Arbeitslose und Schulungsteiln. im März, abs. und VÄ ggü März d. VJ in % Bundesländer, März 2021 438.654 430.758 398.503 368.979 562.522 457.817 Arbeitslose inkl. Schulungsteiln.

+2,4% -1,8% -7,5% -7,4% +52,5% -18,6%

absolut 2020 2019

Arbeitslose (inkl. SchulungsteilnehmerInnen), abs. und VÄ ggü Vorjahren in % Männer Frauen Inländ. Ausländ. 15-24 J 25-49 J ab 50 J 240.967 216.850 290.585 167.232 62.662 259.226 135.929

2020 -23% -13% -19% -17% -24% -21% -11%

2019 +20% +29% +19% +33% +9% +26% +28%

Arbeitslosenquote (nat. Def.) März 2021: 9,4% März 2020:12,3%

+115%

Wien 173.013 -9% +19%

35.463

Tirol -21%

Vbg 16.177 -9% +45%

-25%

Stmk -28%

+59%

+24%

23.241 51.109 Sbg

-21%

-25%

+11%

+15%

68.365 49.817

Bgld -20%

Ktn -29%

+18%

+12%

Veränderung ggü März

12.302 28.330 367.576 354.072 321.903 304.411

504.345

381.038 71.078 76.686

76.600 64.568

58.177

76.779

2016 2017 2018 2019 2020 2021

Arbeitslose gemeldet in Schulung

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Die höchsten Anstiege gegenüber dem März 2019 sind in Tirol (+115 %), Salzburg (+59 %) und Vorarlberg (+45 %) zu verzeichnen. In diesen Bundesländern zeigten sich wegen der stärkeren Abhängigkeit vom Wintertourismus auch die höchsten Anstiege seit dem zweiten Lockdown. Besonders betroffen sind die Branchen Beherbergung und Gastronomie (+78 %) sowie Verkehr und Logistik (+45 %). Die Zahl der langzeitarbeitslosen Personen (mehr als 12 Monate) ist bis Ende März 2021 auf rd. 98.000 Personen gestiegen und liegt damit etwa doppelt so hoch wie vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie.

Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der arbeitslos gemeldeten Frauen und Männer von Jänner 2020 bis März 2021 im Vergleich zum Jahr 2019. Eine unterschiedliche Betroffenheit kann durch den unterschiedlichen Frauenanteil in den einzelnen Wirtschaftsbranchen resultieren, welche nicht gleichmäßig stark von der COVID-19-Krise betroffen waren. Daher wird auch eine (hypothetische) Veränderung der Arbeitslosigkeit von Frauen berechnet, die um die Brancheneffekte bereinigt ist:3

Grafik 4: Veränderung der Arbeitslosigkeit bei Frauen und Männern gegenüber 2019

Quellen: Online-Datenbankabfragesystem BALI, eigene Berechnungen

Bis November 2020 verlief der Anstieg der Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern weitgehend parallel. Der höchste Anstieg im Vorjahresvergleich wurde Ende April erreicht und betrug jeweils 76 %. Danach ging die krisenbedingte Arbeitslosigkeit zurück, bis Ende Oktober waren jeweils etwa 25 % mehr Frauen und Männer arbeitslos als im Jahr 2019. Seit dem

3 Dazu wird die Änderungsrate von arbeitslosen Männern in den einzelnen Branchen auf die Verteilung der arbeitslosen Frauen angewendet.

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zweiten Lockdown kam es zu einem stärkeren Anstieg der krisenbedingten Arbeitslosigkeit von Frauen, während die Veränderung bei den Männern im Vorjahresvergleich relativ konstant blieb. Ende März 2021 waren um 30 % mehr Frauen und um 21 % mehr Männer arbeitslos gemeldet als im März 2019.

Unterschiede zwischen Frauen und Männern lassen sich teilweise durch den Frauenanteil in den einzelnen Wirtschaftsbranchen erklären. In der Beherbergung kam es im Dezember 2020 zu keinem Rückgang der Arbeitslosigkeit gegenüber November, wie er in einer typischen Wintersaison beobachtet wird. Wegen des höheren Frauenanteils in der Beherbergung waren Frauen dadurch stärker betroffen als Männer. Durch derartige Brancheneffekte lassen sich zwischen 70 % und 80 % der Lücke in der veränderten Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern seit Dezember 2020 erklären. Die übrige Abweichung entstand durch Unterschiede innerhalb der Branchen. Beispielsweise war der Anstieg der Arbeitslosigkeit von März 2019 bis März 2021 in der Branche Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau bei Frauen (+31 %) höher als bei Männern (+22 %). Umgekehrt war der relative Anstieg in der Beherbergung bei Frauen (+126 %) geringer als bei Männern (+139 %).

Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit dämpfte den Anstieg der Arbeitslosigkeit. Seit November 2020 kam es wieder zu einem Anstieg der angemeldeten Personen. Mitte März 2021 war für knapp 500.000 Personen Kurzarbeit angemeldet, wobei seit dem zweiten Lockdown die Branchen Handel sowie Beherbergung und Gastronomie am stärksten betroffen waren. An die Phase 3 der Kurzarbeit von Oktober 2020 bis März 2021 schließt Phase 4 mit weitgehend unveränderten Rahmenbedingungen von April bis Juni 2021 an. Zahlen zu den angemeldeten Personen in Phase 4 sind noch nicht verfügbar, eine rückwirkende Antragstellung ist bis Anfang Mai möglich.

Die Auszahlungen für die abgerechneten Kurzarbeitsbeihilfen betrugen bis zum 15. März 2021 insgesamt 6,71 Mrd. EUR. Die folgende Grafik zeigt den Zeitverlauf der Gesamtauszahlungen für Kurzarbeitsbeihilfen bis zum ausgewiesenen Stichtag und die Personen in Kurzarbeit.

(16)

Grafik 5: Kurzarbeit: Personen und Auszahlungen

Anmerkung: Insbesondere ab Dezember 2020 wird die Anzahl der abgerechneten Personen noch steigen, da die Abrechnung verzögert erfolgt.

Quellen: BMF Monatserfolge März 2020 bis Februar 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung, COVID-19-Arbeitsmarktzahlen des BMA

3 Budgetvollzug Jänner bis Februar 2021

Die Budgetvisualisierung des Budgetdienstes umfasst auch eine interaktive Visualisierung des laufenden Budgetvollzugs, die regelmäßig am Monatsanfang mit den neuesten verfügbaren Daten aktualisiert wird. In der Grafik wird nach unterschiedlichen Gliederungsmöglichkeiten (Untergliederungen, ökonomische Gliederung, Abgabenarten) dargestellt, welcher Anteil der budgetierten Ein- bzw. Auszahlungen im bisherigen Jahresverlauf bereits erreicht wurde. Durch Anklicken der Balken werden weitere Details und ein historischer Vergleich sichtbar. Optional kann auch zu den Vormonaten des laufenden Finanzjahr gewechselt werden, um die Entwicklung des Budgetvollzugs im Zeitablauf ersichtlich zu machen.

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3.1 Finanzierungshaushalt

Die nachfolgende Tabelle weist die Eckwerte des Budgetvollzugs im Finanzierungshaushalt des Bundes von Jänner bis Februar 2021 aus und stellt sie den Vorjahreswerten gegenüber.

Im unteren Teil der Tabelle werden die Ein- und Auszahlungen um die nicht budgetierten bundesinternen Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereinigt.4

Tabelle 2: Entwicklungen im Finanzierungshaushalt Jänner bis Februar 2021

Quelle: BMF Monatserfolg Februar 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung

Der Nettofinanzierungssaldo war Ende Februar mit -2,50 Mrd. EUR um 5,32 Mrd. EUR schlechter als im Februar 2020. Dies lag sowohl an niedrigeren Einzahlungen als auch an höheren Auszahlungen.

Die bereinigten Einzahlungen bis Februar 2021 waren mit 12,67 Mrd. EUR um 1,92 Mrd. EUR bzw. 13,2 % niedriger als im Vergleichszeitraum 2020. Eine schlechtere Entwicklung im Vorjahresvergleich begründet sich durch einen Einmaleffekt im Jänner 2020, weil die damals eingegangene Gewinnabfuhr der ABBAG (1,29 Mrd. EUR) den Vorjahresvergleichswert erhöhte. Außerdem waren 2021 die Einzahlungen aus Nettoabgaben um 0,90 Mrd. EUR niedriger als im Vorjahr (siehe Pkt. 3.1.1). Die Einzahlungen aus abgabenähnlichen Erträgen für die Arbeitslosenversicherung und den FLAF waren dagegen um insgesamt 15,6 Mio. EUR bzw. 0,7 % höher als im Vorjahr. Dies lag an den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, welche sich stabiler als die Abgaben entwickeln, unter anderem

4 Der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wurde im Jahr 2020 als Verwaltungsfonds eingerichtet, aus dem der Bundesminister für Finanzen den jeweiligen Ressorts die Budgetmittel für COVID-19-Maßnahmen als Einzahlungen iHv insgesamt 5,28 Mrd. EUR im Jahr 2020 zur Verfügung stellte. Für das Jahr 2021 wurden im BVA 2021 erwartete Auszahlungen für COVID-19-Maßnahmen in den einzelnen Untergliederungen budgetiert („488er-Konten“). Darüber hinaus besteht eine pauschale Überschreitungsermächtigung für die Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds iHv 1,5 Mrd. EUR. Diese Mittel können analog zum Jahr 2020 anderen Untergliederungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Transaktionen führen grundsätzlich zu Auszahlungen in der UG 45-Bundesvermögen und zu Einzahlungen in gleicher Höhe in den anderen Untergliederungen. Eine derartige Budgetverlängerung hat keine Auswirkung auf den Nettofinanzierungssaldo. Von Jänner bis Februar 2021 wurden die Einzahlungen und Auszahlungen um jeweils 51,7 Mio. EUR bereinigt.

Monatserfolg

in Mio. EUR Feb 2021

Jän-Feb 2020

Jän-Feb 2021

Unterschied abs.

Unterschied in %

vorl. Erfolg

2020 BVA 2021 Unterschied abs.

Unterschied in %

Einzahlungen 8.028,2 14.590,4 12.717,7 -1.872,7 -12,8 78.910,4 75.168,2 -3.742,1 -4,7 Auszahlungen 7.746,4 11.765,7 15.214,1 3.448,4 29,3 101.390,1 97.797,2 -3.593,0 -3,5

Nettofinanzierungssaldo 281,8 2.824,7 -2.496,4 -5.321,1 - -22.479,7 -22.628,9 -149,2 -

Allgemeine Gebarung bereinigt um bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Einzahlungen 7.976,5 14.590,4 12.666,0 -1.924,4 -13,2 73.630,3 75.168,2 1.537,9 2,1

Auszahlungen 7.694,7 11.765,7 15.162,4 3.396,7 28,9 96.110,0 97.797,2 1.687,1 1,8

Nettofinanzierungssaldo 281,8 2.824,7 -2.496,4 -5.321,1 - -22.479,7 -22.628,9 -149,2 -

Monatserfolg Jahreswerte

Allgemeine Gebarung Finanzierungsrechnung

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wegen der unverminderten Beitragsgrundlage während der Kurzarbeit.5 Höhere Einzahlungen entstanden 2021 auch durch eine im Februar eingegangene Überweisung des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) gemäß § 13e Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, welche die Einzahlungen der UG 20-Arbeit um 0,20 Mrd. EUR steigerte.6

Die bereinigten Auszahlungen bis Februar 2021 waren mit 15,16 Mrd. EUR um 3,40 Mrd. EUR bzw. 28,9 % höher als Vorjahreszeitraum. Abweichungen im Vorjahresvergleich betrafen insbesondere die folgenden Untergliederungen:

UG 20-Arbeit (+1.309,6 Mio. EUR): Mehrauszahlungen resultierten vor allem aus der Abrechnung von Kurzarbeitsbeihilfen (+926,9 Mio. EUR). Außerdem führte die gestiegene Arbeitslosigkeit zu höheren Auszahlungen für Arbeitslosengeld (+83,2 Mio. EUR), Notstandshilfe (+141,6 Mio. EUR) sowie Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge (+97,6 Mio. EUR).

UG 45-Bundesvermögen (+989,2 Mio. EUR): Zu Mehrauszahlungen kam es vor allem wegen der Überweisungen an die COFAG für den Umsatzersatz (500,0 Mio. EUR) und den Ausfallsbonus (500,0 Mio. EUR).

UG 44-Finanzausgleich (+209,5 Mio. EUR): Die Mehrauszahlungen für das Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2020 betrugen 210,4 Mio. EUR (siehe auch Pkt. 4.6).

UG 40-Wirtschaft (+209,1 Mio. EUR): Für den Härtefallfonds wurden weitere 200 Mio. EUR an die WKO überwiesen.

UG 22-Pensionsversicherung (+172,0 Mio. EUR): Im Vorjahr waren die Vorschüsse in den ersten Monaten wegen des hohen Liquidität der Pensionsversicherungsträger vergleichsweise gering. Für das Gesamtjahr 2021 sind Mehrauszahlungen iHv 1,91 Mrd. EUR budgetiert.

5 Auch die Zahlung von gestundeten Beiträgen soll im Jahr 2021 zu höheren Einzahlungen führen, das derzeit ausstehende Volumen der Stundungen ist jedoch nicht bekannt.

6 In den Vorjahren erfolgte diese Einzahlung für die Lehrlingsförderung erst im Dezember. Die frühere Überweisung dient der Vermeidung von Negativzinsen beim IEF. Zwischen der UG 20 und dem IEF bestehen zwei ähnlich hohe, gegenläufige Zahlungsflüsse: Die UG 20 überweist gemäß § 14 AMPFG einen Teil der aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen älterer ArbeitnehmerInnen erzielten Einnahmen an den IEF (BVA 2021: 222,7 Mio. EUR). Der IEF überweist gemäß § 13e IESG Mittel im Ausmaß der bei einem 0,2 % IESG-Zuschlag erzielten Einnahmen an die UG 20 (BVA 2021: 234,9 Mio. EUR). Diese Mittel werden letztlich zur Lehrlingsförderung verwendet. Ab dem Jahr 2023 entfallen diese Zahlungsflüsse zwischen UG 20 und IEF und aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen älterer ArbeitnehmerInnen erzielte Einnahmen werden teilweise direkt für die Lehrlingsförderung eingesetzt.

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UG 25-Familie und Jugend (+145,8 Mio. EUR): Mehrauszahlungen entstanden vor allem aufgrund von Aufrollungen vorangegangener Versicherungsjahre bei den Transfers an den Dachverband der Sozialversicherungsträger für Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten (+102,7 Mio. EUR). Für das Gesamtjahr 2021 ist bei diesen Transfers eine Steigerung um rd. 240 Mio. EUR gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2020 veranschlagt.

3.1.1 UG 16-Öffentliche Abgaben

Nachdem das Abgabenaufkommen im Jänner 2021 noch geringfügig über dem Vorjahreswert lag, weist der Monatserfolg Februar 2021 für den Zeitraum Jänner und Februar 2021 nun sowohl bei den Bruttoabgaben (-5,7 %) als auch bei den Nettoabgaben (-9,7 %) Mindereinzahlungen im Vorjahresvergleich auf. Die Mehreinzahlungen im Jänner waren auf einen Sondereffekt im Zusammenhang mit Nachforderungen iHv 1,1 Mrd. EUR für ältere Veranlagungsjahre (insbesondere für 2019) zurückzuführen, weil es im Vorjahr zu Verzögerungen bei der Erstellung von Bescheiden gekommen war und diese erst im Jänner 2021 versendet wurden. Dieser Sondereffekt wirkt zwar nach wie vor fort und dürfte auch im Februar noch zu zusätzlichen Einzahlungen geführt haben, allerdings waren im Februar die Vorauszahlungen bei der Veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer erwartungsgemäß deutlich niedriger als im Vorjahr und das Umsatzsteueraufkommen wurde durch den Lockdown im Dezember 2020 stark gedämpft. In der nachstehenden Tabelle wird die Abgabenentwicklung im Überblick dargestellt, wobei jene Abgaben ausgewiesen werden, deren Einzahlungen deutlich vom Vorjahreswert abweichen:

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Tabelle 3: UG 16-Öffentliche Abgaben, wesentliche Abweichungen vom BVA 2021

Quellen: BMF Monatserfolg Februar 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung, eigene Berechnungen

Die Einzahlungen aus den Öffentlichen Bruttoabgaben beliefen sich per Ende Februar 2021 auf 15,4 Mrd. EUR, was im Vorjahresvergleich einem Rückgang iHv 937,3 Mio. EUR bzw.

5,7 % entspricht. Zu auffälligen Entwicklungen im bisherigen Budgetvollzug kam es insbesondere bei den folgenden Abgabenarten:

 Bei der Lohnsteuer lag das Aufkommen per Ende Februar 2021 bei 4,6 Mrd. EUR und war damit um 124,8 Mio. EUR bzw. 2,6 % niedriger als im Vorjahr. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Tarifsenkung und die angespannte Beschäftigungslage zurückzuführen. Im Jänner entsprach das Aufkommen noch in etwa dem Vorjahresniveau, was auf den Abbau bestehender Forderung aus dem Jahr 2020 zurückzuführen war. Das Februaraufkommen lag nunmehr um 5,4 % unter dem Vorjahreswert.

 Das Aufkommen aus der Veranlagten Einkommensteuer lag mit Ende Februar bei 1,2 Mrd. EUR, im Vorjahresvergleich bedeutet dies einen Rückgang um 150,7 Mio. EUR bzw. 11,2 %. Bei dieser Abgabe dämpfte der angeführte Sondereffekt im Zusammenhang mit Nachforderungen für Vorjahre den Rückgang. Allerdings waren

Finanzierungsrechnung, UG 16-Öffentliche Abgaben - Einzahlungen in Mio. EUR

Unterschied abs.

Unterschied in %

Unterschied abs.

Unterschied in %

Kapitalertragsteuern 398,9 43,5 12,2 -29,7 -1,2

hievon: Kapitalertragsteuer auf Dividenden 239,9 9,8 4,3 - -

Kapitalertragsteuer auf Zinsen und sonstige Erträge 159,0 33,6 26,8 - -

Lohnsteuer 4.632,2 -124,8 -2,6 946,5 3,5

Veranlagte Einkommensteuer 1.199,8 -150,7 -11,2 -481,5 -16,1

Körperschaftsteuer 1.483,4 -330,9 -18,2 -333,9 -5,3

Summe ausgewählter Einkommen- und Vermögensteuern 7.714,3 -563,0 -6,8 101,3 0,3

Üb rige Steuern 40,3 -18,5 -31,4 -116,4 -37,4

Einkommen- und Vermögensteuern 7.754,6 -581,4 -7,0 -15,1 0,0

Glücksspielgesetz 147,6 47,0 46,8 83,0 14,8

Grunderwerbsteuer 256,5 20,6 8,7 130,9 9,9

Energieabgaben 211,8 14,8 7,5 73,7 8,8

Normverbrauchsabgabe 57,5 -17,0 -22,8 36,0 8,1

Mineralölsteuer 353,3 -198,3 -36,0 522,4 13,8

Umsatzsteuer 5.244,4 -335,3 -6,0 987,2 3,6

Summe ausgewählter Verbrauch- und Verkehrsteuern 6.271,2 -468,2 -6,9 1.833,3 5,3

Üb rige Steuern 689,1 -34,2 -4,7 152,9 2,4

Verbrauch- und Verkehrsteuern 6.960,3 -502,4 -6,7 1.986,2 4,9

Gebühren, Bundesverwaltungsabgaben und sonstige Abgaben 90,2 -20,5 -18,5 158,7 31,2

Öffentliche Abgaben - Brutto ohne Guthaben der Steuerpflichtigen 14.805,1 -1.104,4 -6,9 2.129,8 2,6

Guthaben der Steuerpflichtigen 632,4 167,1 35,9 -887,3 -100,0

Öffentliche Abgaben - Brutto 15.437,5 -937,3 -5,7 1.242,5 1,5

Ertragsanteile an Gemeinden -2.031,8 141,2 6,5 282,7 -2,8

Ertragsanteile an Länder -3.016,8 290,9 8,8 817,5 -5,5

Sonstige Finanzausgleich Ab-Überweisungen I -100,7 0,8 0,8 20,9 -1,4

Finanzausgleich Ab-Überweisungen I -5.149,4 432,8 7,8 1.121,1 -4,3

Sonstige Ab-Überweisungen I -737,0 -59,1 -8,7 -105,4 2,9

EU Ab-Überweisungen II -1.215,4 -331,7 -37,5 -222,4 6,4

Öffentliche Abgaben - Netto 8.335,7 -895,3 -9,7 2.035,9 4,2

Vergleich BVA 2021 mit vorl. Erf. 2020 Vergleich Jän-Feb 2021 mit Jän-Feb 2020

Jän-Feb 2021

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die Vorauszahlungen im Februar aufgrund von Herabsetzungen und den generell schlechten Ertragserwartungen deutlich niedriger als im Vorjahr, sodass es 2021 bisher insgesamt zu einem Rückgang des Aufkommens kam. Die Höhe der Einzahlungen aus dem direkt abgeführten Teil der Immobilienertragsteuer ist den aktuellen Berichten des BMF im Gegensatz zu früher nicht mehr zu entnehmen.

 Bei der Körperschaftsteuer betrug das Aufkommen von Jänner bis Februar rd. 1,5 Mrd. EUR und war damit um 330,9 Mio. EUR bzw. 18,2 % niedriger als im Vorjahr. Wie bei der Veranlagten Einkommensteuer kam es zu gegenläufigen Effekten aufgrund von Nachforderungen für ältere Veranlagungsjahre einerseits und niedrigeren Vorauszahlungen andererseits. Zu den budgetären Auswirkungen des Verlustrücktrags, die in der diesbezüglichen WFA für 2020 und 2021 mit insgesamt 4 Mrd. EUR beziffert wurden, hat das BMF in den Monatsberichten bisher noch keine Angaben gemacht.

 Die Einzahlungen aus den Kapitalertragsteuern betrugen per Ende Februar 398,9 Mio. EUR und waren damit um 43,5 Mio. EUR bzw. 12,2 % höher als im Vorjahr.

Der Anstieg ist überwiegend auf Mehreinzahlungen bei der Wertpapierzuwachssteuer vermutlich aufgrund der dynamischen Entwicklung der Aktienmärkte zurückzuführen.

Auch die Kapitalertragsteuer auf Dividenden verzeichnete einen moderaten Zuwachs.

 Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer betrug von Jänner bis Februar rd. 5,2 Mrd. EUR und ist damit um 335,3 Mio. EUR bzw. 6,0 % niedriger als im Vergleichszeitraum 2020. Während das Aufkommen im Jänner aufgrund schlagend werdender Forderungen noch geringfügig höher war als im Vorjahr, ist das Februaraufkommen nun um 13,3 % niedriger. Dies ist wegen der zweimonatigen Abfuhrverzögerung im Wesentlichen auf den Lockdown im Dezember und die allgemeine schwache Entwicklung des Privatkonsums zurückzuführen. Auch die Senkung der Umsatzsteuer in den besonders von der Krise betroffenen Bereichen dämpft das Aufkommen, aufgrund der Schließungen im Bereich der Gastronomie und Hotellerie allerdings in deutlich geringerem Ausmaß als erwartet.

 Auch bei den meisten anderen Verbrauch- und Verkehrsteuer kam es im bisherigen Jahresverlauf zu Mindereinnahmen. Bei der Mineralölsteuer (-198,3 Mio. EUR) und der Tabaksteuer (-5,9 Mio. EUR) ist dies zum Teil auf Zahlungsüberläufe in den nächsten Monat zurückzuführen, da der letzte Buchungstag auf den 26. Februar fiel.

Bei der Tabaksteuer ergibt sich ein gegenläufiger Effekt aus der seit Oktober 2020 wirksamen Steuererhöhung. Auch das Aufkommen aus der Normverbrauchsabgabe

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(-17,0 Mio. EUR), der Flugabgabe (-10,5 Mio. EUR) und der Biersteuer (-13,3 Mio. EUR) liegt erwartungsgemäß deutlich hinter den Vorjahreswerten zurück.

 Zu Mehreinzahlungen kam es hingegen insbesondere bei den Glückspielabgaben (+47,0 Mio. EUR) und der Grunderwerbsteuer (+20,6 Mio. EUR). Bei den Glückspielabgaben ist dies im Wesentlichen auf einen kräftigen Abbau von Rückständen zurückzuführen, die gute Entwicklung der Grunderwerbsteuer dürfte die gestiegenen Preise und die anhaltende Nachfrage am Immobilienmarkt widerspiegeln.

Bei den Ab-Überweisungen waren insbesondere die Ertragsanteile der Gemeinden (-141,2 Mio. EUR) und der Länder (-290,9 Mio. EUR) infolge der im Bemessungszeitraum gesunkenen Bruttoeinnahmen deutlich niedriger als im Vorjahr. Die Auszahlungen für den EU-Beitrag erhöhten sich im Vorjahresvergleich hingegen um 331,7 Mio. EUR, was zum Teil auf den höher veranschlagten EU-Haushalt 2021 und einen höheren Finanzierungsanteil aufgrund des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs zurückzuführen ist. Darüber hinaus unterliegt der unterjährige Verlauf der Eigenmittelanforderungen durch die Europäische Kommission hohen Schwankungen.

3.2 Ergebnishaushalt

Die nachfolgende Tabelle weist die Eckwerte des Budgetvollzugs im Ergebnishaushalt des Bundes von Jänner bis Februar 2021 aus und stellt sie den Vorjahreswerten gegenüber. So wie bei der Darstellung des Finanzierungshaushalts werden im unteren Teil der Tabelle die Erträge und Aufwendungen um die nicht veranschlagten bundesinternen Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereinigt:

Tabelle 4: Entwicklungen im Ergebnishaushalt Jänner bis Februar 2021

Quelle: BMF Monatserfolg Februar 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung

Monatserfolg

in Mio. EUR Feb 2021

Jän-Feb 2020

Jän-Feb 2021

Unterschied abs.

Unterschied in %

vorl. Erfolg

2020 BVA 2021 Unterschied abs.

Unterschied in %

Erträge 7.440,9 14.196,5 12.329,1 -1.867,4 -13,2 81.839,2 75.429,7 -6.409,6 -7,8 Aufwendungen 7.196,1 11.396,8 15.034,2 3.637,3 31,9 105.031,1 100.619,7 -4.411,4 -4,2

Nettoergebnis 244,8 2.799,7 -2.705,1 -5.504,8 - -23.191,9 -25.190,1 -1.998,2 -

Allgemeine Gebarung bereinigt um bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Erträge 7.389,2 14.196,5 12.277,3 -1.919,2 -13,5 81.839,2 75.429,7 -6.409,6 -7,8 Aufwendungen 7.144,4 11.396,8 14.982,5 3.585,6 31,5 105.031,1 100.619,7 -4.411,4 -4,2

Nettoergebnis 244,8 2.799,7 -2.705,1 -5.504,8 - -23.191,9 -25.190,1 -1.998,2 -

Monatserfolg Jahreswerte

Allgemeine Gebarung Ergebnisrechnung

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Das Nettoergebnis für Jänner bis Februar 2021 verschlechterte sich mit -2,71 Mrd. EUR gegenüber dem Vorjahreszeitraum, der noch ein etwa gleich hohes positives Ergebnis auswies, um 5,50 Mrd. EUR. Dies ist sowohl auf um 1,92 Mrd. EUR niedrigere bereinigte Erträge (-13,5 %) als auch auf um 3,59 Mrd. EUR höhere bereinigte Aufwendungen (+31,5 %) zurückzuführen.

Im Vergleich mit dem Nettofinanzierungssaldo des Finanzierungshaushalts (-2,50 Mrd. EUR) ist das Nettoergebnis des Ergebnishaushalts um 0,21 Mrd. EUR ungünstiger. Dazu haben um insgesamt 0,39 Mrd. EUR geringere Erträge als Einzahlungen beigetragen, während die Auszahlungen um 0,18 Mrd. EUR höher waren als die Aufwendungen. Die nachfolgende Tabelle weist die Überleitung aus dem Nettofinanzierungssaldo des Finanzierungshaushalts zum Nettoergebnis des Ergebnishaushalts aus:

Tabelle 5: Überleitung Nettofinanzierungssaldo zum Nettoergebnis Februar 2021

Quellen: BMF Monatserfolg Februar 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung, eigene Berechnungen in Mio. EUR Nettofinanzierungssaldo -2.496,4 Periodenabgrenzungen

Höhere Auszahlungen als Aufwendungen

UG 23-Pensionen - Beamtinnen und Beamte 345,4 Annuitätenzahlungen ÖBB-Infrastruktur AG (UG 41) 246,6

Personalauszahlungen UG 11 und UG 14 197,8

DB 45.02.04 (insbesondere Internationale Finanzinstitutionen) 103,9 Geringere Auszahlungen als Aufwendungen

COFAG (UG 45) -446,1

Zinsen, Emissionsagien und -disagien (UG 58) -414,0 Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (UG 44) -83,3

Fahrpreisersätze (UG 25) -65,2

Höhere Erträge als Einzahlungen

Nettoabgaben (UG 16) 102,6

Geringere Erträge als Einzahlungen

Abschöpfung § 7-Konto OeKB (UG 45) -148,6

Gerichtsgebühren und Geldstrafen UG 13 -88,2

Zahlung aus EFRE (UG 51) -86,9

Pensions- und Dienstgeberbeiträge der BeamtInnen (UG 23) -72,2 Nicht ergebniswirksame Zahlungen

Investitionen 70,5

Darlehen und Vorschüsse 178,4

Nicht finanzierungswirksame Gebarung

Abschreibungen -72,2

Wertberichtigungen -2,1

Dotierung von Rückstellungen -49,9

Nicht gesondert ausgewiesene Einzelbeträge 74,8 Nettoergebnis -2.705,1

(24)

Bei den Periodenabgrenzungen zeigten sich gegenläufige Effekte. Zu Verschlechterungen des Nettoergebnisses im Vergleich zum Nettofinanzierungssaldo kam es insbesondere in den folgenden Untergliederungen:

 In der UG 45-Bundesvermögen entstanden geringere Auszahlungen als Aufwendungen durch Periodenabgrenzungen bei der COFAG (446,1 Mio. EUR). Zum Jahresende 2020 waren die Auszahlungen für die COFAG um 446,7 Mio. EUR höher als die Aufwendungen.7 Im Jänner 2021 erfolgte eine entsprechende Gegenbuchung, die zu geringeren Auszahlungen als Aufwendungen im Jahr 2021 führt. Die nicht ergebniswirksame Abschöpfung des § 7-Kontos bei der OeKB (aus der Ausfuhrförderung) führte zu geringeren Erträgen als Einzahlungen (-148,6 Mio. EUR).

 In der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge waren die Auszahlungen bis Februar um 414,0 Mio. EUR geringer als die Aufwendungen. Unterjährig weisen die Auszahlungen für den Zinsaufwand wegen der Emissions- und Zinszahlungstermine einen volatileren Verlauf auf.

Zu einem besseren Nettoergebnis als Nettofinanzierungssaldo führten hingegen folgende Periodenabgrenzungen:

Sonderzahlungen für März bei den BeamtInnen werden im Februar ausbezahlt, aber erst im März als Aufwand verrechnet. Dies führte zu höheren Auszahlungen als Aufwendungen in der UG 11-Inneres (+113,4 Mio. EUR) und der UG 14-Militärische Angelegenheiten (+84,4 Mio. EUR). Ebenso waren die Auszahlungen für Ruhe- und Versorgungsbezüge in der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte um 345,4 Mio. EUR höher als die Aufwendungen.

 Die Auszahlungen iHv 246,6 Mio. EUR für Annuitätenzahlungen an die ÖBB-Infrastruktur AG für vergangene Investitionen werden nicht ergebniswirksam verbucht. Der jährliche Verbindlichkeitszuwachs gegenüber der ÖBB-Infrastruktur AG für neue Investitionen wird hingegen erst zum Jahresende im Ergebnishaushalt erfasst.

Da die geplanten Investitionen im Jahr 2021 deutlich höher sind als die laufenden Annuitätenzahlungen, wurden für das Gesamtjahr 2021 um 2,08 Mrd. EUR höhere Aufwendungen als Auszahlungen für Zuschüsse gemäß § 42 Bundesbahngesetz budgetiert.

7 Die Abgrenzung zwischen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgte hierbei auf Basis der eingelangten Antragssummen.

(25)

 In der UG 16-Öffentliche Abgaben waren die Erträge um 102,6 Mio. EUR höher als die Einzahlungen. Periodenabgrenzungen betrafen bei den Bruttoabgaben insbesondere die Veranlagte Einkommensteuer (+345,4 Mio. EUR), die Körperschaftsteuer (+197,1 Mio. EUR) und die Mineralölsteuer (+182,3 Mio. EUR). Bei der Veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer dürfte dies teilweise auf im Jänner entstandene Nachforderungen zurückzuführen sein, die bisher finanzierungswirksam erst teilweise eingegangen sind. Die höheren Erträge bei der Mineralölsteuer dürften durch Zahlungsüberläufe in den März aufgrund des späten Abfuhrtermins erklärbar sein. Der Aufbau von Guthaben der Steuerpflichtigen (632,4 Mio. EUR) ist hingegen nur finanzierungswirksam.

Nicht ergebniswirksame Zahlungen für Darlehen und Vorschüsse betrafen insbesondere die Abschöpfung des § 7-Kontos bei der OeKB (148,6 Mio. EUR). Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen betrafen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (72,2 Mio. EUR), die Dotierung von Rückstellungen (49,9 Mio. EUR) und Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen von Forderungen (-2,1 Mio. EUR). Diese resultieren überwiegend aus Berichtigungen von Abgabenforderungen in der UG 16-Öffentliche Abgaben. Während im Monatserfolg Jänner hierfür noch ein Aufwand von 422,0 Mio. EUR verbucht wurde, wird im Monatserfolg Februar für den Zeitraum Jänner bis Februar ein negativer Aufwand von -6,1 Mio. EUR ausgewiesen, für den Februar selbst wird ein negativer Aufwand von -25,6 Mio. EUR angegeben. Die Buchung im Jänner wurde demnach korrigiert, ohne dass dies im Bericht des BMF begründet wird.

4 Budgetäre Auswirkungen der COVID-19-Krise

4.1 Auswirkungen auf den Budgetvollzug 2021 im Überblick

Auch der Budgetvollzug 2021 wird maßgeblich von der COVID-19-Krise geprägt. Die nachstehende Tabelle stellt die maßnahmenbedingten Mehrauszahlungen im Überblick dar, für eine Detaildarstellung zu den Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wird auf Tabelle 7 verwiesen:8

8 Für eine detaillierte Darstellung der Auszahlungen im Jahr 2020 und im BVA 2021 wird auf die Analyse des Budgetdienstes zur COVID-19-Berichterstattung Vollzug 2020 und Ausblick 2021 verwiesen. In dieser Analyse wird neben den unmittelbaren Maßnahmen zur Krisenbewältigung auch auf die Maßnahmen zur Konjunkturbelebung eingegangen.

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Tabelle 6: Auszahlungsseitige Maßnahmen zur Krisenbewältigung im Überblick

Quelle: BMF Monatserfolg Februar 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung

Im Jahr 2020 beliefen sich die Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt für Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf rd. 14,4 Mrd. EUR. Mit rd. 5,5 Mrd. EUR entfällt ein großer Teil auf die Kurzarbeit, rd. 4,2 Mrd. EUR betreffen Auszahlungen an die COFAG für Unternehmensförderungen (v. a. Umsatzersatz, Fixkostenzuschüsse). Im BVA 2021 sind insgesamt 9,2 Mrd. EUR für Maßnahmen zur Krisenbewältigung budgetiert, davon betreffen 7,7 Mrd. EUR die veranschlagten Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (sogenannte „488er-Konten“). Für die Kurzarbeit sind im BVA 2021 Mittel iHv 1,5 Mrd. EUR vorgesehen. Der Rahmen für die Kurzarbeitsbeihilfen wurde durch Verordnung des Bundesministers für Arbeit am 25. Jänner 2021 auf 7 Mrd. EUR erhöht, sodass Kurzarbeitsbeihilfen aus variablen Mitteln des Arbeitsmarktbudgets bis zu diesem Betrag bedeckt werden können.

Die Auszahlungen im Jahr 2021 beliefen sich bis zum 15. März auf rd. 3,4 Mrd. EUR, davon entfielen 1,2 Mrd. EUR auf Kurzarbeitsbeihilfen. Die Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds per 15. März betrugen rd. 2,2 Mrd. EUR. Der überwiegende Teil davon betrifft schon im BVA 2021 veranschlagte Mittel, es kam aber auch bereits zu Auszahlungen der Ressorts iHv 303,2 Mio. EUR, die nicht budgetiert waren und für die vom BMF eine Mittelverwendungsüberschreitung (MVÜ) gegen Bedeckung aus der pauschalen COVID-19-Ermächtigung (insgesamt 1,5 Mrd. EUR) genehmigt wurde (siehe Pkt. 4.2).

2020

in Mio. EUR

BVA 2021

BFG-Ermächtigung (Inanspruchn. per 15.3.) COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 8.470,5 2.161,6 7.674,6 303,2

COFAG-Maßnahmen UG 45 4.241,5 1.103,6 5.399,0

Härtefallfonds UG 40/UG 42 1.016,7 407,0 200,0

NPO-Unterstützungsfonds (inkl. Sportligen) UG 17 357,0 - 400,0 Kommunalinvestitionsgesetz 2020 UG 44 260,7 341,0 600,6 Epidemiegesetz (Testungen, Screeningprogramme, Verdienstentgänge, ...) UG 24 100,4 99,6 425,8 Beschaffung COVID-19-Impfstoff und FFP2-Masken UG 24 21,8 30,9 120,0 Familienhärteausgleich (Teil Krisenbewältigungsfonds) UG 21/UG 25 29,6 42,7 90,0

COVID-19-Infokampagne UG 10 25,6 10,0 - 10,0 Dotierung Künstler-SV-Fonds und Unterstützungsfonds UG 32 100,0 27,2 - 27,2 COVID-19-Präventionsprogramm Tourismus UG 42 43,5 18,9 - 18,9 Sonstige Maßnahmen 2.273,7 80,7 439,2 247,1 Außerhalb COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 5.954,5 1.221,4 1.500,0

Kurzarbeit UG 20 5.489,2 1.221,4 1.500,0

Einmalzahlungen Arbeitslose UG 20 365,3 - -

FLAF-Anteil Corona-Familienhärteausgleich UG 25 100,0 - - 14.425,0

3.383,0 9.174,6 303,2 Gesamtsumme

Bedeckung 2021 vorläufiger

Erfolg

Auszahlungen 1. Jänner bis

15. März

Referenzen

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