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Tätigkeitsbericht 1962

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(1)

Tätigkeitsbericht 1962

Beridttigung

1. Auf Seite 4; 2. Spalte; blieb dlölr Arbeits-·

titel .. . . ,

,~IV. Verwal tungs bereich des B~ndes­

ministeriums {ur Verkehr und Elektri- zi tätswirtschaft" stehen. Er ist zu streichen ..

Die Absätze 153 und 154 gehören zu Ab- satz 15, I, c) (Verwaltungsbereich des Bundes~

kanzleramtes). . .

2 .. Auf Seite 56;2; Spalte, ist im Absatz 1M der Text des 2.Satzes:Wie folgtrichtigzustellen :

"Da das Bundesministerium für Handel' und Wiederaufbau in späterer Folge das Darlehen für uneinbringlich hielt, ersucht es das Bundes- ministerium für Finanzen um Äußerung,.· ob das Darlehen in eine Subvention umgewandelt werden solle. Dagegen sprachen sich sowohl

,1 , . ' , .

... .

3. Auf Seite 140, 2. Spalte,istvordem Ab·

satz 144 als Überschrift einzuschalten·:

"n:.

V erwalturigs bereich des Bun.des- ministeriums für Finanzen" und

4'. auf Seite 158,1. Spalt~, ist vor dem Ab·

'satz 15t als Überschrift einzuschalten:

,,!ir:

Ve'rwaltungsbereich des :Bundes~

ministeriumsfü·r Handel und Wieder- aufbau."

5. Im Absatz 151, 4. (8. Zeile von oben)~ ist ..

das Komma ausgefallen: statt 1614 Mill. S , muß es heißen 1,6J4 Milt

S, .

I

!

(2)

..

.

'

227 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates X. GP

11. 10. 1963

,Tätigkeitsbericht des Rechnungs~ofes

Verwaltungsjahr 1962 1. Der Rechnungshof hat zufolge Artikel

126 d des Bundesverfassungsgesetzes vom 16. Juni 1948, womit die Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung 1929 über die Rechnungskontrolle abgeän- dert werden, dem Nationalrat alljährlich einen Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten.

Landesgendarmeriekommando für Tirol ... . Bundespolizeikommissariat

St. Pölten ... . Dorotheuin (Ersuchensprüfung) .. .

Absatz

22 23 24 Der hieIilit vorgelegte Bericht schließt un- 4. Verwaltungsbereich des Bundesmini- mittelbar an den am 11. Juli 1962 eingebrach- steriums für Justiz: '

Bundesministerium für Justiz (Kap. 10 Tit. 1) ... . Bezirksgericht Mödling ... . Landesgericht, Bezirksgericht, Ar-

beitsgericht und Gefangenhaus in Salz burg .... , ',' ... . Landesgericht, Bezirksgericht, Ar-

beitsgericht und Gefangenhaus in 'Klagenfurt ... . Bezirksgericht Schwechat ... .

25 26 27 28 29 ten Vorjahresbericht (Nr. 763 der Beilagen)

an, behandelt die Ergebnisse der im Jahre 1962 durchgeführten Prüfungen sowie auch jene Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1961, über die im Vorjahre deshalb nicht berichtet werden konnte, weil das Prüfungsverfahren im Zeit- punkt der Berichterstattung noch nicht ab- geschlossen war. Diese das Verwaltungsjahr 1961 betreffenden Nachträge werden daher in der folgenden, nach Ressorts gegliederten Übersicht den Berichten über die im Jahre 1962 durchgeführten Gebarungsprüfungen voran-

gestellt: 5. Verwaltungs bereich des Bundesmini-

steriums für Unterricht:

2. Verwaltungsbereich des Bundeskanz- leramtes:

Absatz

a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1961:

Hilfsaktion der Öl'lterreichischeri Bundesregierung für ungarische Flüchtlinge (Spendenkonto

Nr. 6400) ... . 18 b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1962:

Österreichische Staatsdrucker-ei ... 19 3. Verwaltungs bereich des Bundesmini-

steriums für Inneres:

a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1961:

Bundesministerium für Inneres:, Gebarung mit den Krediten des Kap. 9 Tit. 9 "Betreuung der

a) Prüfungs ergebnisse aus dem Jahre 1961:

Salzburger Festspielfonds (Er-

suchensprüfung) ... . 30 b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre ,1962:

Wiener Konzerthausgesellschaft (Ersuchensprüfung) ... . Bundes-Heim- und Sportverwal-

tung ... . c) Sonstige Wahrnehmungen:

Österreichische Akademie der Wissenschaften ... . Bundesrealgymnasium an der Militär-

akademie in Wiener Neustadt ..

Liegenschaft in Mauer ... . Akademie für Musik und darstel-

lende Kum,t "Mozarteum" in Salz burg ... .

31 32

33 34 35 36 6. Verwaltungsbereich des Bundesmini-

steriums für soziale Verwaltung:

Flüchtlinge" ... . 20 a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1961:

b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1962:

Bundespolizeikommissariat Wels ", 21

Bundesministerium für soziale Verwaltung: Förderungsbeiträge

Kap. 15 Tit. 7 (Volksgesundheit) 37

(3)

2

Bundesministerium für soziale Ver- waltung: Kap. 15 Tit. 1 (Sachauf-

Absatz Absatz·

8. Verwaltungsbereich des Bundesmini-- steriums für Finanzen:

wand) ... . 38 a) Prüfungs ergebnisse aus den Vorjahren:

Landesarbeitsamt für Oberöster- reich In Linz und Arbeitsamt Schärding ... . Bundesstaatliche öffentliche Kran-

kenanstalt für Neurochirurgie in Bad lschl ... " ... .

39

40 b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1962:

Landesinvalidenamt für Tirol " . . . 41 Landesarbeitsamt für das Burgen-

land in Eisenstadt und Arbeits- ämter in Oberwart und Stegers- bach ... . Bundesstaatliche bakteriologisch-

serologisch e Untersuch ungsanstal- ten in Wien und Salz burg ... . Prothesenwerkstätten in Wien und Linz ... . Gebarung mit den Mitteln des Re-

servefonds nach dem AIVG . . . Prüfung nach dem Krankenanstal-

tengesetz (Allgemeine öffentliche Krankenhäuser der Barmherzigen Schwestern in Ried im Innkreis und der Marktgemeinde Obern- dorf bei Salz burg , Saalfelden und Golling) ... .

7. Träger der Sozialversicherung:

Allgemeines ... .

42

43 44 45

46

47 a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1961:

Wiener Gebietskrankenkasse (Teil-

gebiete) . . . 48 Kurhäuser in Badgasteinund Bad

Hofgastein der Versicherungsan- stalt der österreichischen Eisen- bahnen und der Pensionsver-

sicherungsanstalt der Angestellten 49 b ) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1962:

Versicherungsanstalt der öster- reichischen Eisenbahnen (Abtei-

lung Krankenversicherung) ... 50 Tiroler Gebietskrankenkasse . . . 51 Kurhäuser einzelner Sozialversiche-

rungsträger in Bad Schallerbach 52 Betriebskrankenkasse der Alpine.

Montan-AG. in Donawitz .... '" 53 Betriebskrankenkasse der Firma

Pengg in Thörl bei Aflenz ... 54

Ehemaliges NS- Vermögen ... . Kulturgroschen ... . Zollwache-Massafonds ... . b) Prtifungsergebnisse aus dem Jahre

Zollamt Linz ... . Finanzamt- Neunkirchen ... . Gebarungs-, Kassen- und Verrech-

nungsvorschriften ... . Beihilfen zur Familienförderung ..

Finanzamt Reutte in Tirol ... . Finanzamt Mistelbach ... . Finanzlandesdirektion für Vorarl-

berg und Feldkirch ... . c) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre

Finanzlandesctirektion für Salzburg Zollam t Graz ... . Finanzamt Perg ... , ... . Finanzamt Bruck a. d. Leitha .. . Finanzamt Voitsberg ... .-.

Zollämter Villach und Thörl- l\iaglern ... .

55 56 57 1961:

58 59 60 61 62 63 64- 1962:

65 66 67 68 69 70·

d) Sonstige Wahrnehmungen auf dem Gebiete der Finanzverwaltung:

Abgabenrückstände ... . 71 Pensionslasten der Austria-Tabak-

werke AG ... .

e) Finanzschulden ...•... 73-88 9. Verwaltungsbereich des BUlldesmini-

steriums für Land- und Forstwirt- schaft:

a) Prüfungserge bnisse aus den V orj ahren : Bundesmittel für Schutz- und Regu-

licrungsbauten an Flüssen und Bächen auf Grund des Wasser-

bautenförderungsgesetzes ... 89 Tarife der dem Bundesministerium

für Land- und Forstwirtschaft

unterstehenden Anstalten. . . 90 Bundesministerium für Land- und

Forstwirtschaft, Futter- und

Düngemittelpreisausgleich ... 91 Österreichische Bundesforste, J od-

schwefelbad Goisern. . . .. 92 Bundesmittel für Forstaufschlie-

ßungsmaßnahmen in Kärnten-... 93 Getreideausgleichsfonds (Geschäfts-

jahr 1960/61) ... 94 b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1962:

Österreichische Bündesforste, Forst- verwaltung Rosenau und Stoder-

Spital .. " . . . ... . .. . . .. . . 95

.-&

-.

(4)

Milchwirtschaftsfonds (Geschäfts- jahr 1960) ... . Landwirtschaftskammer für Vorarl-

berg, Überprüfung der Verwen- dung von Förderungsmitteln des Bundes ... . Amt der Burgenländischen Landes-

regierung, Überprüfung der Ver"

wendung von Förderungsmitteln des Bundes ... . Österreichische Bundesforste, Forst-

verwaltungen Brixlegg und Bran- denberg _ ... .

Absatz.

96

97

98

99 lO.Verwaltungsbereichdes Bundes-

Abs .. tz

b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1962:

Feldjägerbataillon 13 (Ried im Inn-

kreis) . . . 111 Gruppen-Verpflegsanstalt III

Salzburg . . . 112 Jägerbataillon 26 (Spittal a. d.

Drau) ... 113 Heeres-Pionierbataillon 1 (Melk)... 114 12. Verwal tungs bereich des Bundes-

ministeriums für Verkehr und EIek- triz i tä ts wirts chaft:

Post- und Telegraphenverwaltung : ministeriums für Handel und Wieder- ·a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1961:

aufbau: Kabelbauamt Wien ... . 115

a) Prüfungsergebnisse aus den Vorjahren: b) P "f . ru ungserge msse aus b . d em J a re h

Bundesgebäudeverwaltung Ir Graz 100

I . . ..

1962:

Bundesgebäudeverwaltung Ir Salz- Fernmelde;>;entralbauleltung WIen .. 116 burg. . .. . . 101 Hochbauref~rat ~er Post- u~d Tele-

Bundesministerium für Handel und graphendirektIOn Klagenfurt ... . 117 118.

Wiederaufbau Kap.

2'1

(Wasser- Fernmeldebetriebsamt Wien ... . bau) ... :... 102 a Vorläufige D.ienstvo:sduift für die

Amt der Vorarlberger Landesre- FernmeldemspektlOn ... . 1190 gierung, Gebarung mit den Mitteln

des Kap. 21 (Wasserbau) ... 102 b Amt der Oberösterreichischen Lan-

desregierung, Gebarung mit den

Mitteln des Kap. 21 (Wasserbau) 102 c b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1962:

Zinsenzuschußaktion für Fremden- verkehrs-Investitionen ... . Internationaler Jagdorden

St. Hubertus ... . Bundesge bäudeverwaltung II Wien:

Wohnbauprojekt in Kaiserebers- dorf für Ungarnflüchtlinge ...

Durchführung des Wien er Memoran- dums ... . Amt der VOl'arlberger Landesre-

gierung, Gebarullg mit den Mit- teln des Kap. 21 (Hochbau) '"

Amt der Tiroler Landesregierung, Gebarung mit den Mitteln des Kap. 21 (Straßenbau) ... . Amt der Steiermärkischen Landes-

regierung, Gebar~ng mit den Mit- teln des Kap. 21 (Straßenbau) ..

103 104

10() 107 108

109 11. Verwaltungsbereich des Bundes-

ministeriums für Landesverteidi- gung:

a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1961:

Bundesministerium für Landesver- teidigung; Gebarung mit den Kre-

diten der Tit. 1 und 2... HO I

Österreichische Bundesbahnen : a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre

Zentrale Rechnungsstelle (stichpro- benweise Prüfung der Unterlagen für den Rechnungsabschluß von Kap. 20 "Eisenbahnen") ... . Wiener Schnellbahn ... . Beschaffungsdienst der ÖBB .... .

1961:

120 121 122 b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1962:

Eröffnungsbilanz der ÖRB zum ]. Jänner 1\)57 ... . Hechnungsabschluß von Kap. 24 für das Jahr 1961 ... .. ..

l~eclll1ungsabschluß von Kap. 2f.J für das ,Jahr ID6] . . . . Umbau des Aufnahmsgebäudes des Bahnhofes Pöchlarn ... . Baua.bteilung der Bundesbahndirek-

tion Villach ... . Kraftwagendi~nst der ÖBB Wien

123 124 125 126 ]27 128 13. Verwaltungs bereich des Bundo~-

ministeriums für Auswärtige Ange- legenheiten:

Prüfllngsergebnisse aus den Vorjahren:

Konsulargebührengesrtz 1952; No-

vellierung . . . .. 129 Verlagsgebarung der österreichischen

Verrechnungs behörden im Aus-

land.... ... . ... 130

(5)

4

Absatz

14. Angelegenheiten, mehrere Ressorts betreffend oder allgemeiner Natur:

Erfassung und Nachweisung der An-

weisungsrückstände ... 131 Textierung des Bundesfinanzgesetzes 132 Zweckgebundene Einnahmen... 133 Zahlungen ohne rechtliche Grund-

Jage . . . ... . . . 134 Verrechnung von Sachgebarungen

im Bundeshaushalt ... ;... 135

15. Kapitalsbeteiligung des Bundes:

1. Verwaltungs bereich des Bundes- kanzleramtes:

a) Überblick über die allge~eine Ent- wicklung der verstaatlichten In-

dustrie. . . 136 b) Verstaatlichte Unternehmungen:

Gemäß BGBL Nr. 168/1946 (1. Verstaat- lichungsgesetz )

Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1961:

Österreichisch-Alpine-Montangesell-

gesellschaft, Wien... 137 Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1962:

Kohlenbergbau ... , . . 138

"Frieda" Erdöl Ges. m. b. H., Wien. 139 Hütte Krems Ges. m. b. H., Wien.. 140 Kupferbergbau MitterbergGes. m.

b. H ... . c) Sonstige Kapitalsbeteiligungen:

Austria Wochenschau Ges. m. b. H ..

Gemeinnützige Wohnungsgebell- schaft für die verstaatlichten Be- triebe Ges. m. b. H., Wien ....

141 142 143

U. Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Finanzen:

a) Verstaatlichte Unternehmungen:

Absatz

Erste Wiener-Hotel-AG., Wien ... 148 Alpenländische Heimstätte, Treu-

handstelle für W ohnungs- und Kleinsiedlungswesen Ges. m. b. H.,

Innsbruck ... 149 Österreichische Sprengmittel-Ver-

triebs-Ges. m. b. H., Wien... 150 IU. Verwaltung~bereich des Bundes-

ministeriums für Handel und Wie- deraufbau:

Sonstige Ka pi tals beteiligungen:

Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1961:

Kongreß- Verlitnstaltungsges. m. b. H.,

Wien... 151 Prüfungserge bnisse aus dem Jahre 1962:

Bürgschaftsfonds der Kleingewerbe- kreditaktion des Bundesministe- riums für Handel und Wiederauf-

bau Ges. m. b. H., Wien. . .. . . 152 IV. Verwaltungsbereich des Bundes-

ministeriums für Verkehr und Elek- trizi tätswirtschaft:

Sonstige Kapitalsbeteiligungen:

Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1961:

"Österreichischer Rundfunk" Ges.

m. b. H., Wien-Studio Klagen-

furt ... . 153 Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1962:

"Österreichischer Rundfunk" Ges.

m. b. H., Wien-Studio Salzburg 154 16. Durch Einschau an Ort und Stelle wurde ferner die Gebarung nachstehender Gebiets- körperschaften und Unternehmungen geprüft:

~) der Bundesländer Burgenland, Niederöster- reich, Salzburg und Tirol

b) der Bezirksfürsorgeverbände Gmünd, Nie- derösterreich, Güssing, Landeck, Waid- hofen a. d. Thaya, Zell am See und Zwett~

Österreichische Länderbank AG.

(Beteiligungen) ... . 144 c) der Stadt Litiz Chemiefaser Lenzing AG. (Beteili-

gung der Österreichischen Länder- bank AG.) ... . b) Sonstige Kapitalsbeteiligungen:

145 Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1961:

Österreichische Studiengesellschaft für Atomenergie Ges. m. b. H.,

Wien (Ersuchensprüfung) ... . 146 Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1962:

"Austria" Tabakwerke AG. vorm. . Österreichische Tabakregie, Wien-

Verkauf und Werbung ... . 147

d) der Oberösterreichischen Kraftwerke AG.

(OKA)

Die Ergebnisse dieser Prüfungen finden im folgenden Bericht keinen Niederschlag, da der Rechnungshof hierüber den Landtagen berichtet.

17. In den nun folgenden Ausführungen werden von den Wahrnehmungen, die der Rechnungs- hof bei seiner Kontrolltätigkeit gemacht hat, nur jene angeführt, die von allgemeinem Interesse sind oder denen grundsätzliche oder finanzielle Bedeutung zukommt.

"

(6)

1;

Verwaltungsbereich des Bundeskanzleramtes a) Prüfungserge bnisse aus dem

Jahre 1961:

Hilfsaktion der Österreichischen Bundesregierung für ungarische . Flüchtlinge (Spendenkonto

Nr. 6.400)

18, 1. Anläßlich des ·Zustroms ungarischer Flüchtlinge im Herbst 1956 richtete die Öster- reichische Bundesregierung mit Aufruf vom 14. November 1956 an die Bevölkerung den Appell, Geld- und Sachspenden für die Flücht- linge zur Verfügung zu stellen. Für die Geld- spenden wurde ein eigenes Postscheckkonto Nr. 6.400 "Hilfsaktion der Österreichischen Bundesregierung für ungarische Flüchtlinge"

errichtet, dessen Verwaltung . dem Bundes- kanzleramt übertragen wurde. Die eingehen- den Beträge waren zur Refundierung von Ausgaben bestimmt, die dem Bund, den Bundesländern, Gemeinden oder privaten

Or-

ganisationen aus der Unterbringung und Be- treuung der Flüchtlinge erwuchsen. Anträge auf Refundierung waren an das Bllndes- ministerium für Inneres zu richten, das sie prüfte und an das Bundeskanzleramt weiter- leitete.

18, 2. Die Prüfung der über dieses Konto abgewickelten Gebarung durch den Rech- nungshof (vgl. Tätigkeitsbericht 1961, Abs.206) ergab, daß insgesamt (Stichtag 31. März 1961) 490,870.043'21 S eingegangen waren und 469,984.615'74 S ausgegeben worden sind.

18, 3. Der Rechnungshof hat sich an Hand zahlreicher Stichproben davon überzeugt, daß es sich, von den Postsparkassenspesen (93.299-84 S) abgesehen, durchwegs um die Refundierung von Ausgaben im Rahmen der Ungarnhilfe handelte, daß die Aufschreibun- gen der Buchhaltung ziffernmäßig mit den Ausweisen der Postsparkasse übereinstimmten und daß die einzelnen Buchungen ordnungs- gemäß belegt waren. "

18, 4. Dem Bundeskanzleramt wurde emp- fohlen, nach Auflassung des Kontos über die Hilfsaktion öffentlich Rechnung zu legen.

b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1962:

Österreichische Staatsdruckerei

19, 1. Der Rechnungshof hat anfangs 1962 eine Einschau bei der Österreichischen Staats- druckerei in Wien durchgeführt, die an deren letztmalige Überprüfung im Jahre 1955 (siehe Tätigkeitsbericht für das Verwaltungsjahr 1955, Abs. 27-36) angeschlossen hat.

19, 2. Wie aus den in der Anlage zum Bundesrechnungsabschluß jeweils abgedruck- ten Vermögens- und Erfolgsrechnungen hervor- geht, hat das Anlagevermögen zunächst in der Schilling-Eröffnungsbilanz eine Aufwer- tung um rund 80% erfahren. Da jedoch die neu oder ersatzweise durchgeführten Investi- tionen nicht das .,t\.usmaß der Abschreibungen erreichten, hat es sich seither wieder um rund 14% vermindert. Der Rechnungshof hat aus diesem Grund darauf verwiesen, daß durch die zunehmende Überalterung des Ma- sehinenparkes auf Dauer die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes beein- trächtigt werden könnte. Es ist jedenfalls für den Staat günstiger, wenn finanzielle Mittel zur Verbesserung der Ausrüstung der Staatsdruckerei statt für die Erweiterung von Amtsdruckereien bei and.eren staatlichen Dienst- stellen bereitgestellt werden. Das Bundes- mInisterium für Finanzen hat dieser Ansicht voll beigepflichtet.

19, 3. Der Betrieb ist unter Berücksichti- gung des hohen Pensionsaufwandes (1960 16 Mill. S) sehr personalkostenintensiv. Der wirtschaftliche Erfolg hat sich dennoch im Berichtszeitraum gebessert .. War noch 1954 (allerdings wegen einer Steuernachzahlung) ein Betriebsverlust von 3·7 Mill. Saufgetreten und hatten auch die Jahre 1956 und 1957 negativ abgeschlossen (0,3 und 0·2 Mill. S), so erbrachten die übrigen Jahre positive Ergebnisse (in Mill. S: 1955 0,7; 1958 0,6;

1959 0·9 und 1960 1'7), die einer bescheidenen Verzinsung des Grundkapitals (60 Mill. S) von 1 bis 3 % entsprechen.

19, 4. Die Geschäftsordnung, deren Fehlen vom Rechnungshof lange gerügt worden war, ist 1961 erlassen worden. Der Rechnungshof ga b jedoch hiezu einige Anregungen, die insbesondere die bessere Abstimmung der kaufmännischen und technischen Belange be- trafen.

19, 5. Bei den stichprobenweise überprüften Investitionen von Maschinen und baulichen Anlagen stellte der Rechnungshof fest, daß jeweils nur ein Anbot eingeholt wurde; eine Kontrolle der Preisangemessenheit durch die Heranziehung von Konkurrenzofferten hat nicht stattgefunden. Überschreitungen der präliminierten Anschaffungskosten ergaben sich dadurch, daß Nebenkosten, wie Fracht, Zoll, Montagekosten, elektrische Einrichtungen und allfällige Zusatzeinrichtungen, nicht von vorn- herein berücksichtigt worden sind.

19, 6. Der Rechnungshof empfahl Maß- nahmen zur Verbesserung der Arbeitsvorbe- reitung und. des zugehörigen Belegwesens.

Außerdem wären die Bemühungen der 13e-

(7)

triebsleitung zwecks Steigerung der durch- schnittlichen Druckleistungen zu verstärken, um die Gestehungskosten günstiger zu ge- stalten.

19, 7. Die Materialbeschaffung sollte nach den Feststellungen des Rechnungshofes be- darfsgerechter erfolgen. Die Bestimmungen der Richtlinien für die Verwaltung der beweg- lichen Sachen bei Bundesdienststellen (RIM) und der Kassensicherungsvorschrift wären genauer zu beachten.

19, 8. Zur richtigen Begründung von Ent- scheidungen der Betriebsleitung wie auch zur Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolges einzel- ner Betriebszweige und Geschäftsfälle ist eine verläßliche Betriebsbuchhaltung unerläßlich, die die- Kostenstruktur in allen Zweigen (Kostenarten-, Kostenstellen- und Kosten- trägerrechnung) zu durchleuchten vermag.

Der derzeitige Zustand dieses wichtigen Rech- nungszweiges erschien dem Rechnungshof, wie schon bei der letzten Einschau kritisch be- merkt worden war, nicht befriedigend.

19,9. Vor- und Nachkalkulation waren zur Zeit der Einschau in einer Abteilung ver- einigt. Der Rechnungshof machte gegen diese organisatorische Gestaltungsform Bedenken geltend, weil so die Nachkalkulation ihrer Überwachungsaufgabe nur schwer nachzu- kommen vermag. Er regte in diesem Zusammen- hang die Heranziehung kaufmännisch vorge- bildeter Fachkräfte an.

19, 10. Die Staatsdruckerei bemühte sich im überprüften Zeitraum, den seinerzeit zum Verlagsprogramm gegebenen Anregungen Rech- nung zu tragen und eine Reorganisation des Verlagswesens in Angriff zu nehmen. Die Zusage, diese Bemühungen weiter zu ver- folgen, nahm der Rechnungshof zur Kenntnis.

19, 11. Die nicht kostendeckende Gebarung der "Wiener Zeitung" ist auf die geringe Auflage zurückzuführen, die nach Ansicht der Administration eine Folge der einge- schränkten -Werbemöglichkeiten für ein amt- liches Publikationsorgan ist. Der Rechnungs- hof empfahl die Wahrung größtmöglicher Sparsamkeit ..

ministerium für Finanzen dem Rechnungshof zur Mitteilung über die Prüfungsergebnisse abgegeben haben, waren durchwegs positiv.

Die Abstellung der aufgezeigten Mängel in Organisation und Arbeitsablauf wurde zuge- sagt.

Verwaltungsbereich des Bundesministeriums für Inneres

a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1961:

Btllldesmillisterium für Inneres Gebarung mit den Krediten des Kap. 9 Tit. 9 "lletreuun-g der Flüchtlinge"

20, 1. Durch das Einströmen von mehr als 164.000 ungarischen Flüchtlingen im Herbst 1956 sah sich Österreich, das damals noch rund 36.000 Altflüchtlinge in Lagern zu be- treuen hatte, vor das äußerst schwierige Problem gestellt, nun auch die Neuflüchtlinge einzuquartieren, zu verpflegen, mit Kleidern zu versorgen_ und ärztlich zu betreuen. Die spontane Hilfeleistung der österreichischen Bevölkerung mit Geld- und Sachspenden ist wohl noch in Erinnerung, ebenso die tat- kräftige Unterstützung durch das Ausland.

20, 2. Eine wesentliche Erleichterung der Situation trat dadurch ein, daß mit Hilfe des Zwischenstaatlichen Komitees für Europäi- sche Auswanderung (Intergovernmental Com- mitee for European·l\figration - ICEM), dem auch Österreich als Mitglied angehört, bis Ende des Jahres 1957 137.60() Neuflüchtlinge - ihre Zahl hatte sich indessen auf 184.000 erhöht - und mit Hilfe sonstiger Arrangements 16.100 Flüchtlinge in andere Länder weiterreisen konnten. Ein Teil der Flüchtlinge kehrte auch nach Ungarn zurück. Hervorzuheben ist ferner, daß die Liga der Rotkreuzgesellschaften in der Zeit vom 15. Dezember 1956 bis Ende Juni 1957 zahlreiche Flüchtlingslager mit Einem durchschnittlichen Belegstand von 25.000 Per- sonen betreute. Von Juli bis September 1957 nahm noch die Österreichische Gesellschaft vom' Roten Kreuz einige Flüchtlingslager in ihre Obhut, dann lag die Betreuung sämtlicher Lager wieder in der Hand des Bundes, der 19, 12. Der Rechnungshof empfahl eine diese Aufgabe teils durch eigene Organe, teils weitgehende Beschränkung der Überstunden-I durch Landesorgane besorgen ließ.

leistung in jenen Fällen, in denen es sich nicht um eine solche produktiver Abteilungen oder für Aufträge handelt, bei denen die zusätzlichen Kosten dem Besteller angelastet werden kön- nen.

20, 3. Die Flüchtlingsbetreuung verursachte enorme Kosten. Um sie decken zu können, erließ die Bundesregierung einen Spenden- aufruf an die österreichische Bevölkerung und spendete selbst einen Betrag von 20 Mill. S ..

19, 13. Die Stellungnahmen, die die Direk- Den größten Beitrag zur Erleichterung der tion der Staatsdruckerei, das Bundeskanzler- finanziellen Last Österreichs erbrachten die amt als Aufsichtsbehörde und das Bundes- Vereinigten Staaten von Amerika, die im

(8)

Rahmen des Gesetzes für den Absatz landwirt.

,schaftlicher Überschußgüter (Agricultural Trade Development and Assistance Act ex 1954, Title II) Agrarprodukte im Wert von 10 Mill.

$

zur Verfügung stellten. Erhebliche Mittel steuerte auch der Hochkommissär der Ver.

einten Nationen für das Flüchtlingswesen bei; die Verwendung der Mittel bedurfte seines Einverständnisses. Die Spende:pgelder wurden auf dem vom Bundeskanzleramt ver- walteten Postscheckkonto 6.400 gesammelt - siehe auch Abs. 18 - und auf jeweiligen Antrag des Bundesministeriums für Inneres den Bedarfsstellen überwiesen. Eine Zu.

sammenstellung der in den Jahren 1956 bis 1960 für die Betreuung der Alt- und Neu.

flüchtlinge zu Lasten des Kapitels 9 getätigten Ausgaben zeigt, daß' allein aus Etatmitteln des Bundesministeriums für Inneres für die Unterstützung der Flüchtlinge, zuzüglich zu den Spendengeldern, mehr als 277'78 Mill. S

aufgewendet wurden.

20, 4. Die Betreuung der Flüchtlinge er- streckt sich nicht nur auf die Befriedigung der elementaren Lebensbedürfnisse, sie verfolgt auch das Ziel, die auswanderungswilligen Flüchtlinge während ihres Aufenthaltes in Österreich handwerklich zu schulen und sie auf Arbeitsplätze zu vermitteln, die in Öster- reich bleibenden Flüchtlinge aber für ständig in den Arbeitsprozeß einzugliedern, ihnen die Existenzgründung zu erleichtern und sie aus den Lagern heraus in normale Wohnungen zu bringen. Zu diesem Zwecke wurden mehrere Kredit- und Unterstützungsaktionen ins Leben gerufen und ein umfangreiches' Wohnraum- beschaffungsprogramm in Angriff genommen, wofür Mittel des Bundes, des Bundes-W ohn- und Siedlungsfonds, der Länder, Gemeinden und YVohnbaugenossenschaften sowie Eigen- mittel der Bewerber und internationale Bei·

träge eingesetzt werden.

20, 5. Im Rahmen des Lagerräumungs.

programms wurde auch die ehemalige Artil·

leriekaserne in Wien-Kaiserebersdorf zu einer modernen Wohnsiedlung mit 327 Wohnungen umgebaut. Die Republik Österreich stellte bebaute und unbebaute Grundstücke im Wert von rund 19·4 Mill. S zur Verfügung, der UN- Flüchtlingshochkommissär gewährte zu den Umbaukosten von rund 22·68 Mill. Seinen Beitrag von 21 Mill. S. Das Ergebnis der Überprüfung dieses Bauvorhabens ist in Abs. 105 dargestellt.

20, 6. Die Mietzinseingänge aus der W ohn- siedlung Kaiserebersdorf werden nach Abzug von 10% Verwaltungsspesen dem vom Bun- desministerium für Inneres verwalteten "Öster- reichischen Flüchtlingsfonds der Vereinten

Nationen" zugeführt .. Dieses Sondervermögen dient vor allem der Bestreitung der anfallenden Hausreparaturen, der verbleibende Betrag ist der Unterstützung hilfsbedürftiger Mandats- flüchtlinge gewidmet. Verfügungsberechtigt über das Sondervermögen ist ein viergliedriger Verwaltungsausschuß, dem je ein Vertreter der Bundesministerien für Inneres, für Finan- zen und für Handel und Wiederaufbau sowie des UN-Flüchtlingshochkommissärs angehören.

Der Rechnungshof hat den Fonds überprüft, es ergab sich keine Beanstandung.

20, 7. Durch Auswanderung, Bezug von Privatquartieren und Einweisung in neue Woh- nungen hat sich die Anzahl der in Lagern untergebrachten Flüchtlinge laufend verringert - Ende 1960 waren es einschließlich der Flüchtlinge, die mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hatten, rund 12.000 Personen - sodaß es dem Bundes- ministerium für Inneres möglich war, eine Reihe von Lagern aufzulassen. Im Interesse einer Verringerung des Personal- und Sach- aufwandes ersuchte der Rechnungshof das Ministerium, die Räumungsaktion im ver- stärkten Maße fortzusetzen, und empfahl insbesondere, die stark unterbelegten ]'lücht- lingsheime in Mödling -Vorder brühl und Rei- chenau entweder einer Bundesstelle, die daran Bedarf hat, zu übergeben oder sie zu ver- äußern.

20, 8. Das Ministerium gab hiezu bekannt, es habe mittlerweile einen weiteren Teil des Verwaltungspersonals abgebaut und werde entbehrliche Arbeitskräfte, die zufolge der 3. Vertragsbedienstetengesetznovelle, BGBL Nr. 165/1961, auch bei Änderung des Arbeits- umfanges nicht mehr gekündigt werden kön- nen, nach Möglichkeit einer anderen Ver- wendung zuführen oder zu einer anderen Dienststelle versetzen. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofes habe es das Flüchtlingsheim Hirtenberg als ehemalige Ju- stizanstalt dem Bundesministerium für Justiz zurückgestellt und das Studentenheim Vorder·

brühl dem Bundesininisterium für Unterricht zur Führung eines Heimes für Auslands- studenten übergeben. Das Heim Reichenau werde vorläufig noch zur Unterbringung allein- stehender Flüchtlingsmädchen benötigt. Ferner seien den Flüchtlingen weitere 513 neue Wohnungen zur Verfügung gestellt worden, wodurch elf Barackenlager geräumt werden konnten. Nach völliger Durchführung des Lagerräumungsprogramms, dessen Beendigung mit Ende 1963 in Aussicht genommen sei, werde der Bund nur noch das Problem der Betreuung der Neuflüchtlinge zu bewältigen haben. Um den laufenden Zugang an Neu- flüchtlingen, jährlich etwa 3500 Personen, die

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vor allem aus Jugoslawien kommen, auf- nehmen zu können, müßten die Sammellager Kagran und Traiskirchen beibehalten werden.

Die Konzentrierung der Nel).flüchtlinge in diesen beiden Lagern ermögliche es einerseits, die Personal- und Sachkosten niedrig zu halten, anderseits die angestrebte Auswanderung rasch und zentral vorzubereiten.

20, 12. Die im Verdienst stehenden Lager- insassen haben für die Unterkunft ein wöchent- liches Benützungsentgelt von 25 S zu ent- richten und für die teilweise Abdeckung der späteren Auswanderungskosten bis zur. Er- reichung einer gewissen Summe, deren Höhe sich nach den Familienverhältnissen richtet, einen wöchentlichen Beitrag von 75 S ein- zuzahlen, der im Fall des dauernden Verbleibs 20, 9. In der modern eingerichteten, gut I in Österreich nach Abzug der allenfalls ent- erhaltenen Pflegeanstalt Thalham und dem standenen Spesen zurückerstattet wird. Da ebenso beschaffenen Fürsorgeheim Kreuzen viele Lagerinsassen ihren Verpflichtungen nicht sind hilfsbedürftige Flüchtlinge sowie Per- oder nicht im vollen Umfange nachkommen, sonen untergebracht, die von anderen Stellen ersuchte der Rechnungshof, in Hinkunft dafür befürsorgt werden und für die der Bund daher zu sorgen, daß nicht zu hohe Rückstände auf- Kostenersatz nach den Fürsorgerichtlinien laufen, und die Asylwerber, die nicht unter erhält. Im Hinblick auf das .Alter eines großen die Bestimmungen der Genfer Flüchtlings- Teiles der untergebrachten Flüchtlinge wird konvention fallen, ausdrücklich darauf hinzu- sich in absehbarer Zeit die Notwendigkeit weisen, daß ihre Aufnahme und Betreu- und Möglichkeit ergeben, im vermehrten Um- ung eine freiwillige Hilfeleistung Österreichs fang befürsorgte Österreicher in die beiden darstellt, auf die sie keinen .Anspruch Heime einzuweisen, damit der Pro-Kopf-Auf- haben.

wand nicht allzu hoch wird. Da nach der Rechtslage die Führung oder Finanzierung von Fürsorgeanstalten keine Aufgabe des Bundes ist, empfahl der Rechnungshof, die beiden Anstalten dem örtlichen Landesfür- sorgeverband zu übergeben. Dazu teilte das Ministerium mit, das Land Oberösterreich sei zur Übernahme bereit, erwarte aber wegen der zusätzlichen finanziellen Belastung eine entsprechende Berücksichtigung im Finanz- ausgleich 1964.

20, 10. Der Rechnungshof wandte sich auch gegen die beabsichtigte Ausweitung der Gärt- nerei auf dem Gelände der Pflegeanstalt Thalham und vertrat die Ansicht, daß sie nur zu Zwecken der Beschäftigungstherapie und in einem dementsprechenden Rahmen betrieben werden sollte. Das Ministerium pflichtete der ho. Auffassung bei und traf die erforderlichen Veranlassungen.

20, 1l. Eine schwierige Aufgabe war es für das Bundesministerium für Inneres, den Um- fang der in den Flüchtlingslagern vorhandenen Inventargegenstände und Materialien genau festzustellen. In der ersten Zeit war dies infolge der Turbulenz der Ereignisse unmög- lich, auch wurden die Gegenstände nur en bloc und nicht an Hand von Listen in die Verwal- tung des Bundes übergeben. Es bedurfte daher zeitraubender Erhebungen, bis es bei dem ständigen Personalwechsel in den Lagern und Heimen gelang, die in Gebrauch stehenden Gegenstände vollständig karteimäßig zu erfas- sen und evident zu halten. Diese Arbeit ist nach Mitteilung des Ministeriums nun abge- schlossen; das Ministerium selbst führt die Zentralkartei ; in den Lagern und Heimen be-, stehen Gegenaufzeichnungen.

20, 13. Das Ministerium teilte mit, daß es notgedrungen in vielen Fällen den Klageweg zur Hereinbringung der Rückstände an Be- nützungsentgelt beschritten und auch sonstige Maßnahmen zur Verminderung und Vermei- dung von Außenständen getroffen habe.

20, 14. Dem Ersuchen des Rechnungshofes zu veranlassen, daß die Lager(Heim)leiter und die Buchhaltung des' Ministeriums häufiger als bisher Kassenstands- und Gebarungsprüfun- gen vornehmen, ist das Ministerium nachge- kommen.

20, 15. Die stichprobenweise Überprüfung der Lebensmittelvorräte in den Magazinen ergab keine Beanstandung. Die Empfehlung des Rechnungshofes, zur Vermeidung künftiger Lagerungsschäden die übermäßigen Vorräte an bestimmten Lebensmitteln zu verkaufen und mit dem Erlös zur gegebenen Zeit frische Ware zu erwerben, ließ sich nach Mitteilung des Mini- steriums nicht verwirklichen, doch wurde mit Bewilligung des ausländischen Spenders ein Teil dieser Lebensmittel gegen frische Ware getauscht und der größere Teilfür die Schülerausspeisung, das Afroasiatische Institut und zur Unterstützung von Flüchtlingen in Griechenland zur Verfügung gestellt.

20, 16. Da da,s Bundesministerium für Inneres in den vergangenen Jahren für die Betreuung der ungarischen Flüchtlinge weit mehr Etatmittel aufgewendet hat, als der Kontostand Ende 1960 auf dem Sammel- konto 6.400 ausmachte, empfahl der Rech- nungshof, die restlichen Spendengelder um- gehend zur Abdeckung der laufenden Ausgaben für die Flüchtlingsbetreuung heranzuziehen,

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um, von budgetären Gründen abgesehen, bei den Flüchtlingen und anderen Stellen den unrichtigen Eindruck zu vermeiden, der Auf- wand für die Flüchtlinge werde_ noch immer aus Spendenmitteln getragen. Das :Mini- sterium hat die VerWirklichung dieser Empfeh- lung zugesichert.

20, 17. Im Hinblick auf die erheblichen Etatmittel, die der Bund für die Flüchtlings- betreuung aufgewendet hat, befaßte sich der Rechnungshof auch mit der grundsätzlichen Frage, ob der Bund für die Befürsorgung hilfs- bedürftiger Flüchtlinge verfassungsmäßig zu- ständig. ist oder ob diese Fürsorgeaufgabe in die Kompetenz der Länder fällt. In dieser Angelegenheit fanden in den vergangenen Jahren mehrere Besprechungen zwischen Ver- tretern der beteiligten Gebietskörperschaften statt, doch kam es zu keiner Einigung, weil die Vertreter der Länder auf dem Standpunkt beharrten, die Flüchtlingsbetreuung sei in Gesetzgebung und Vollziehung nach Art. 10 Abs. 1 Ziff. 3 oder Ziff. 15 B- VG. Bundes- sache, während die Vertreter des Bundes die Auffassung vertraten, die Befürsorgung hilfs- bedürftiger Flüchtlinge sei in Ausführungs- gesetzgebung und Vollziehung nach Art. 12 Abs. 1 Ziff. 2 B-VG. Landessache. Der Ver- such, durch eine entsprechende Neufassung des § 13 des Finanzausgleichsgesetzes 1959, BGBL Nr. 97/1959, die gesetzliche Basis für die Zuweisung zweckgebundener Zuschüsse des Bunde$ an die Länder für die Flüchtlingsbe- fürsorgung zu schaffen, scheiterte. Der Bund trägt daher, allerdings untcr dem Vorbehalt des Regreßanspruches, weiterhin die Fürsorge- kosten für die Flüchtlinge, mit Ausnahme der Fürsorgekosten für jene Flüchtlinge, die schon vor dem l. Jänner 1959 außerhalb der Lager wohnten; für diese Kosten kommen die Länder auf. Auf die Flüchtlingsbetreuung selbst hat die Meinungsverschiedenheit der beteiligten Gebietskörperschaften keine Aus- wirkung.

20, 18. Unter Bedachtnahme auf die Be- stimm ungen des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 legte der Rechnungshof dem Bundes- ministerium für Inneres nahe, mit den Länder- vertretern neuerlich über die Kostenfrage zu verhandeln. Sollten die Verhandlungen ergeb- nislos bleiben, empfahl der Rechnungshof die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes nach Art. 137 oder Art. 138 Abs. 2 B-VG. Das Bundesministerium für Inneres teilte mit, daß es den Anregungen des Rechnungshofes nachkommen werde und lud die Ämter der Landesregierungen ein, zur Bereinigung des gegenständlichen Pro blems Vorschläge zu er- statten.

b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1962:

_ Bundespollzeikommissarlat Wels

21, l. Beim Bundespolizeikommissariat Wels war zu bemängeln, daß die Kommissions- gebühren für Transportbegleitungen zu niedrig berechnet und die Vorschriften über Stenipel- gebühren und Bundesverwaltungsabgaben für Schriften und Amtshandlungen auf dem Ge- biete des Kraftfahrwesens nicht genügend beachtet wurden. Weiters war zu beanstanden, daß die Sicherstellungsgebühr bei der Aus- folgung von ÜbersteIlungskennzeichen nicht in der vorschriftsmäßigen Höhe eingehoben wurde.

21, 2. Die Verwendung von bundeseigenen Personenkraftwagen zu Überlandfahrten an Stelle der Benützung eines Massenbeförderungs- mittels veranlaßte den Rechnungshof zu dem Ersuchen, bei der Bewilligung der Fahrten einen strengen Maßstab anzulegen und sie nur dann zu genehmigen, wenn der Reisezweck auf andere Weise nicht erfüllt werden kann oder durch die Benützung des Dienstkraft- wagens Kosten eingespart werden.

21, 3. Ferner empfahl der Rechnungshof, für eine angemessene Überwachung der Dienst- verrichtungen der Kriminalbeamten gemäß

§ 69 des Organisationsstatuts der Kriminal- beamten und eine gleichmäßige Auslastung der Bediensteten Sorge zu tragen.

21, 4. Weiters ergab die Überprüfung der Gefangenhausverwaltung, daß einzelne Be- stimmungen der Gefangenhausordnung nicht eingehalten wurden. Dazu bemerkte das Bun- despolizeikommissariat· Wels, die Gefangen- hausordnung stamme noch aus dem Jahre 1934 und- bedürfe daher einer Neufassung. Im Jahre 1960 habe zwar das Bundesministerium für Inneres den Entwurf einer Gefangenhaus- und Arrestordnung übermittelt, doch sei noch keine definitive Vorschrift erlassen worden.

Das Bundespolizeikommissariat Wels beab- sichtige daher, die veralteten Bestimmungen der eigenen Gefangenhausordnung an den Entwurf des Bundesministeriums für Inneres I anzupassen.

21, 5. Das Bundespolizeikommissariat Wels hat auch den sonstigen Bemängelungen und Empfehlungen des Rechnungshofes in be- friedigender Weise Rechnung getragen.

21, 6. Nach dem vom Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundes- kanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen im Jahre 1961 herausgegebenen Erlaß über die Pauschalgebühren der Sicher- heitswachebeamten gebührt die höhere Pau-

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schalgebühr den in der 24-stündigen Dienst- tour eingeteilten Wachebeamten, während den im Tagdienst stehenden Sicherheitswachebeam- ten die niedrigere Pauschalgebühr zukommt.

Trotzdem hat das Bundesministerium für Inneres den Beamten der Verkehrsgruppe des Bundespolizeikommissariats Wels, die eine tägliche Arbeitsleistung von durchschnittlich 6Yz Stunden zu erbringen halJen, die höhere Pauschalgebühr zuerkannt. Die höhere Pau- schalgebühr erhalten auch seit längerer Zeit die Verkehrspostengruppen der Bundespolizei- direKtionen Wien und Linz.

21, 7. Der Rechnungshof ersuchte das Mini- sterium um Mitteilung der Gründe für die Zuerkennung der höheren Gebühr und um Bekanntgabe, ob das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Finanzen dieser Regelung die Zustimmung gemäß § 19 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBL Nr. 54, erteilt haben. Das Ministerium wies auf die starke Beanspruchung der im Verkehrs dienst einge- setzten Sicherheitswachebeamten hin und teilte mit, es sei beabsichtigt, ab 1. Jänner 1963 die Pauschalgebühr nur mehr nach außen- und innendienstversehenden Beamten zu staf- feln. Diese N euregelung ist mittlerweile im Einvernehmen mit den zuständigen Bundes- zentralstellen anläßlich der generellen Er- höhung der Pauschalgebühren erfolgt. Die Neuregelung der Dienstzeit der Verkehrspolizei ist im Zuge.

21,8. Die Dienstbezüge der ganzjährig oder überwiegend als Flugsicherungshilfsorgane tätigen Sicherheitswachebeamten wurden bis- her im Widerspruch zu den Bestimmungen der Bundeshaushaltsverordnung, BGBL Nr. 277/

1925, bei den Krediten des Bundesministeriums für Inneres, statt bei den Krediten des Bundes- amtes für Zivilluftfahrt veranschlagt. Das Bundesministerium für Inneres versicherte, es werde die notwendigen Veranlassungen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und ElektrizitätsWirtschaft treffen.

21, 9. Ferner bemängelte der Rechnungshof, daß Polizeifunktionäre, in deren Privatwohnung eine amtliche Nebenstelle zum Fernsprechnetz eingerichtet ist, für die Berechtigung zur Führung von Privatgesprächen nicht den monatlichen Kostenbeitrag in der Höhe von zwei Sprechstundengebühren des jeweiligen Zeittarifes in voller Höhe leisten, wie dies in dem vom Bundesministerium für Finanzen einvernehmlich mit dem Bundeskanzleramt im Jahre 1959 herausgegebenen Erlaß vorgesehen ist. Weiters machte der Rechnungshof darauf aufmerksam, daß in der Telephonzentrale des Bundespolizeikommissariates Wels keine Sperre yorhanden ist, sodaß von jeder Nebenstelle

ohne Einschaltung der Vermittlung Fernge- spräche geführt werden können. Dazu teilte das Ministerium mit, die erforderlichen Maß- nahmen seien eingeleitet worden. Zum Kosten- beitrag für Privatgespräche bemerkte das Ministerium, es habe den einschlägigen Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen nicht zur Kenntnis genommen, die Korrespondenz mit dem Finanzministerium sei noch nicht abgeschlossen. Der Rechnungshof werde von der endgültigen Regelung der Angelegenheit unterrichtet werden.

21, 10. Nicht voll zu befriedigen vermochte die Art der Verrechnung der Strafbeträge beim Bundespolizeikommissariat Wels, da die Feststellung, daß die Straf beträge ordnungs- gemäß und vollständig eingelangt sind, nur von einem einzigen Beamten getroffen wird.

Der Rechnungshof hält die Einschaltung eines zweiten Beamten für erforderlich und empfahl dem Ministerium, bei allen Bundespolizeibe- hörden die Regelung einzuf,ührcn, die bei der Bundespolizeidirektion Wien besteht. Das Ministerium befürchtet, daß sich bei dieser Regelung Personalschwierigkeiten ergeben würden, weil damit eine Mehrarbeit verbunden sei. Es hat zunächst die Buchhaltung des Ministeriums beauftragt, dieser Frage anläßlich der Skontrierung bei den Bundespolizeikom- missariaten unter Berücksichtigung der gege- benen Personalverhältnisse ein besonderes- Augenmerk zu widmen, und wird nach Vor- liegen der Skontrierungsberichte auf die Ange- legenheit zurückkommen.

21, 11. Weiters machte der Rechnungshof darauf aufmerksam, daß das Bundespolizei- kommissariat Wels der wiederholten Weisung des Ministeriums, Konzeptsbeamte, Leitende und Dienstführende Sicherheitswachebeamte nur bei unbedingter Notwendigkeit für In- spektionsdienste einzusetzen, nicht genügend Folge leistet. Ferner wies er darauf hin, daß die im sogenannten "Finderdienst" stehenden Journalbeamten auch zu Inspektionen herange- zogen werden und dann neben der Gebühr für den Halbjournaldienst auch die volle Inspek- tionsgebühr erhalten. Als unzulässig bezeich- nete es der Rechnungshof auch, daß ein Beamter bei zwei gleichzeitigen Veranstaltun- gen Inspektionsdienst versieht und hiefür die doppelte Inspektionsgebühr erhält.

21, 12. Das Bundesministerium für Inneres hat die Ausführungen des Rechnungshofes zum Anlaß genommen, sämtliche Bundespolizei- behörden entsprechend zu belehren und anzu- weisen.

21, 13. Gemäß den Bestimmungen des § 43 des Kraftfahrgesetzes 1955, BGBL Nr .. 223,

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hat die Behörde die amtlichen Kennzeichen Bedachtnahme auf die Bestimmungen des gegen Ersatz der Kosten auszugeben. Das § 158 c Abs. 2 des Versicherungsvertrags- Bundespolizeikommissariat Wels verlangte zu gesetzes 1958, BGBL Nr. 2/1959, in der Weise den Selbstbeschaffungskosten einen Zuschlag, berücksichtigt worden, daß die Versicherungs- der nach der Art der Kennzeichen verschieden unternehmung der Behörde nicht mehr "jede hoch ist. Die Einhebung des Zuschlages wurde Unterbrechung der Haftung", sondern nur damit begründet, daß in einem an alle Bezirks- noch einen "Umstand, der das Nichtbestehen hauptmannschaften und Bundespolizeibehör- oder die Beendigung des Versicherungsver- den des Landes Oberösterreich gerichteten hältnisses zur Folge hat", anzeigen wird. Da- Erlaß des Amtes der oberösterreichischen mit werde eine wirksame Verwaltungsent- Landesregierung aus dem Jahre 1951 die lastung erreicht werden.

1\bgabepreise einheitlich festgesetzt wurden.

Das Bundesministerium für Inneres hat eine entsprechende Anfrage an das Amt der ober- österreichischen Landesregierung gerichtet und wird auf die Angelegenheit zurückkommen.

21, 14. Wird ein Kraftfahrzeug bei einer Bundespolizeibehörde abgemeldet, so verstän- digt diese die zuständige Versicherungsanstalt von der Abmeldung des Fahrzeuges. Auf Grund des § 55 Abs. 5 des Kraftfahrzeug- gesetzes 1955 verständigt aber auch die Ver- sicherungsanstalt ihrerseits die Bundespolizei- behörde, bei der die Abmeldung durchge- führt wurde, von der Unterbrechung der Haftung und schließt dieser Verständigung einen Fragebogen bei, in den die Polizeibehörde alle Daten einsetzt, die sie der Versicherungs- unternehmung schon anläßlich der Bekannt- gabe der Abmeldung mitteilte. Da die Frage- bogen oft erst Monate, ja Jahre nach der Abmeldung des Fahrzeuges bei der Behörde einlangen, verursacht ihre Ausfüllung erheb- liche Verwaltungsarbeit . .Allein bei dem relativ kleinen Bundespolizeikommissariat Wels wer- den jährlich rund 2000 Kraftfahrzeuge abge- meldet. Der Rechnungshof ersuchte das Mini- sterium, die Bundespolizeibehörden zwecks Vermeidung unnötiger Verwaltungsarbeit an- zuweisen, die Fragebogen der Versicherungs- unternehmungen nicht· mehr auszufüllen, falls diese die erforderlichen Daten schon einmal erhalten haben. Das Bundesministerium für Inneres ist der Empfehlung des Rechnungs- hofes nachgekommen.

21, 15. In dieseD,l Zusammenhang empfahl der Rechnungshof I auch dem Bundesmini- sterium für Handel und Wiederaufbau, eine Novellierung dei? § 55 Abs. 5 des Kraftfahr- gesetzes 1955 in dem Sinne in die Wege zu leiten, daß die Anzeige der Versicherungs- unternehmungen an die Behörde dann unter- bleiben kann, wenn die Behörde .selbst die Versicherungsunternehmung von der Abmel- dung des Fahrzeuges benachrichtigte.

21, 16. Das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau teilte mit, die Anregung des Rechnungshofes sei bei der Erstellung des Entwurfes für ein neues Kraftfahrgesetz unter

21, 17 . Weiters befaßte sich der Rech- nungshof mit der Führung der Kraftfahrzeug- kartei, dem Stand an Dienstkraftwagen und der Garagierung von Privatwagen in der bundeseigenen und der vom Bund für Polizei- zwecke gemieteten Garage in Wels. Die Stellungnahme des Ministeriums war befrie- digend.

21, 18. Ferner empfahl der Rechnungshof, im Interesse einer Arbeitserleichterung die zahlreichen fremdenpolizeilichen Vorschriften in Form einer Loseblattsammlung übersichtlich zusammenzufassen und sie den Bundespolizei- behörden zur Verfügung zu stellen. Das Mini- sterium teilte mit, daß zu Beginn des Jahres 1962 in einem Wiener Verlag die Broschüre

"Das österreichische Paß- und Fremdenpolizei- recht einschließlich der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Erläuterun- gen unter Berücksichtigung der einschlägigen Ministerialerlässe" erschienen ist, die allen Sicherhei tsdirektionen, Bundespolizei behörden und Gendarmeriedienststellen als Dienstbehelf in der erforderlichen Anzahl zur Verfügung gestellt wurde.

21, 19. Schließlich wies der Rechnungshof darauf hin, daß einzelne der im Meldegesetz 1954, BGBL Nr. 175, enthaltenen Neuerungen eine erhebliche Mehrarbeit verursachen. Das Bundesministerium für Inneres erwiderte, die Anregungen des Rechnungshofes werden bei einer Novellierung des Meldegesetzes 1954 Berücksichtigung finden.

Landesgendarmeriekommando für TlroJ

22. Die Ergebnisse der Gebarungsprüfung wurden der überprüften Dienststelle erst nach Ablauf des Berichtsjahres mitgeteilt. Sie werden ·im nächsten Tätigkeitsbericht be- handelt werden.

Bundespolizeikommissariat St. Pölten

23, 1. Die Einschau beim Bundespolizei- kommissariat St. Pölten vermittelte im all- gemeinen einen guten Eindruck.

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23, 2. Der Rechnungshof machte darauf aufmerksam, daß die Anträge auf sicherheits- polizeiliehe Be"gleitung von Geldtransporten gebührenpflichtig sind, und wies ferner darauf hin, daß nach den Bestimmungen des Kraftfahr- gesetzes 1955, BGBL Nr. 223, die Behörde bei der Ausgabe von Kennzeichentafeln nur den Ersatz ihrer Selbstkosten einheben darf.

23, 3. Weiters bemängelte der Rechnungs- hof vereinzelte Verstöße gegen den Erlaß des Bundesministeriums für Inneres über die Zuerkennung von Inspektionsgebühren. Auch empfahl er, die Durchführung der vorgeschrie- benen Bestandskontrollen und deren Ergebnis stets schriftlich festzuhalten. Als verhältnis- mäßig hoch b~zeichnete der Rechnungshof die Anzahl der Tage, an denen die Sicherheits·

wachebeamten wegen Erkrankung dem Dienste .fernblieben.

23, 4. Das Bundespolizeikommissariat hat die erforderlichen Veranlassungen getroffen.

Bezüglich der hohen Zahl der Krankentage führte es in" seiner Stellungnahme aus, die Vermutung, die Anzahl der Krankentage stehe mit einer allfälligen Überbeanspruchung der Beamten durch Nebenbeschäftigungen in einem kausalen Zusammenhang, treffe nicht zu.

Vielmehr sei festzustellen, daß die Beamten, solange sie eine Nebenbeschäftigung ausüben, in geringerem Maße krankheitsanfällig sind.

23, 5. Dem Bundesministerium für In- neres gegenüber brachte der Rechnungshof zur Sprache, daß Polizeifunktionären höhere Kostenersätze für die von ihren privaten Tele- phonanschlüssen geführten Dienstgespräche gezahlt werden, als vom Bundeskanzleramt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen festgesetzt. Anderseits stellte der Rechnungshof fest, daß Polizeifunktionäre für die Benützung der in ihren Wohnungen installierten amtseigenen Fernsprechneben- stellen zu Privatgesprächen keine Vergütung leisteten. "Ferner beanstandete der Rech- nungshof' daß das Bundespolizeikommissariat St. Pölten auf Grund einer Bemängelung der Buchhaltung des Ministeriums als Sicher-

das Bundesministerium für Inneres, dafür zu sorgen, daß von allen mit der Ausgabe von Kennzeichentafeln befaßten Stellen die Kosten·

bestiJIlmungen der §§ 43, 44 und 47 des Kraft.

fahrgesetzes 1955 einheitlich gehandhabt und in ganz Österreich möglichst einheitliche Ab.

gabepreise verlangt werden.

23, 6. Im Jahre 1961 wurde das Amts- gebäude des Bundespolizeikommissariats Sankt Pölten mit einem Kostenaufwand von rund 190.000 S an das Fernheizwerk der Stadt St. Pölten angeschlossen. Da die Heizkosten nach dem Anschluß höher waren als die der bisherigen Zentralheizungsanlage, ersuchte der Rechnungshof um Bekanntgabe der Gründe für den Anschluß an das Fernheizwerk und um Auskunft, ob der Anschluß "auf Grund einer Rentabilitätsberechnung erfolgte. Das, Bundesministerium für Inneres erwiderte, es habe ein Gutachten des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau eingeholt; auf längere Dauer gesehen werde der Anschluß nicht unrentabel sein.

23, 7. Wie der Rechnungshof feststellte, ist die Dienstküche des Polizeikommissariats St. Pölten verpachtet, so daß kein Zuschuß aus Bundesmitteln geleistet werden muß.

Der Rechnungshof setzte sich daher neuerlich für eine Verpachtung der Dienstküchen im Bereich der Bundespolizei ein. Das Bundes- ministerium für Inneres verwies dazu auf die langjährigen Bemühungen, die zweckmäßigste Lösung zu finden, und bemerkte, es werde auf die dienstliche Notwendigkeit und die besonderen Verhältnisse des Einzelfalls an·

kommen, ob die Küche in Eigenregie zu führen oder zu verpachten ist.

23, 8. Der Rechnungshof urgierte schließ- lich die Neuherausgabe der "Dienstvorschrift über die Gebarung und Rechnungsführung im Wirtschaftsverwaltungsdienst der Bundes·

polizeibehörden" , die durch zahlreiche Ände.

rungen unübersichtlich geworden ist, und machte einige Vereinfachungsvorschläge ar·

beitstechnischer Natur.

stellung für eine Garnitur PKW- (LKW-) 23, 9. Das Bundesministerium für Inneres ÜbersteIlungskennzeichen "einen Betrag in der ist auf die Anregungen und Bemängelungen vierfachen Höhe der Selbstkosten einzuheben des Rechnungshofes verständnisvoll einge.

pflegt. Er ersuchte, die Höhe des Sicherstel- gangen und hat seinen Empfehlungen bereits lungsbetrages auf das gesetzlich zulässige" weitgehend Rechnung getragen.

Maß zu reduzieren, und verwies auf den ein- schlägigen Runderlaß des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 27. Sep- tember 1957, in dem der Umfang der Selbst- kosten der Kennzeichentafeln abgegrenzt wurde. Im Zusammenhang mit der beim Bundespolizeikommissariat Wels gemachten Wahrnehmungen ersuchte der Rechnungshof

Dorothetim

24. Die Ergebnisse der Einschau beim Dorotheum, deren Auswertung noch nicht abgeschlossen ist, werden im Tätigkeitsbericht für das Verwaltungsjahr 1963 behandelt wer- den.

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VerWaltungsbereich des Bundesmitiisteriums für für Justiz

Bundesministerium für Justiz (Kap. 10 Tit. 1)

25, 1. Bei der im vorjährigen Tätigkeits- bericht, Abs. 214, erwähnten Einschau beim Bundesministerium für Justiz fiel auf, daß dieses Ministerium über die bei den Gerichten eingetretenen Geld- und Sachschäden, deren Kenntnis für die Ausübung der Dienstaufsicht von wesentlicher Bedeutung ist, nicht immer informiert wurde. Dies bewog den Rechnungs- hof zu der Empfehlung, die Oberlandesgerichts- präsidien anzuweisen, künftighin dem ;Bundes- ministerium für Jy.stiz über alle bei den Gerichten entstandenen Schadensfälle Bericht zu erstatten.

25, 2. Zur Begleichung der Gebühren für die von der Rechtshilfe" und Übersetzungskanzlei des Bundesmillisteriums für Justiz besorgten Übersetzungen fremdsprachiger Schriftstücke unterhielt diese Kanzlei einen ständigen Ver- lag von rund 5000 S. Ferner bestand ein eigener Verlag für Portoauslagen. Wie weiters festgestellt wurde, siild aus dem dem Bundes- ministerium für Justiz monatlich zustehenden Amtspauschale des öfteren Beträge vorschuß- weise ausbezahlt worden, die sodann dem Pauschale im' Wege der Buchhaltung ersetzt werden mußten. Der Rechnungshof regte an, zur Bestreitung der Übersetzungskosten, der Portoauslagen und der aus dem Amtspauschale vorschußweise geleisteten Zahlungen eine ein- zige, ausreichend dotierte Kasse einzurichten.

25, 3. Es bestand Veramassung, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Bediensteter der Verwendungs gruppe B nicht auf. einem Dienstposten der Verwendungsgruppe C ver- wendet werden sollte und daß der Ausnützung der von den Lieferanten eingeräumten Preis- nachlässe künftighin mehr Beachtung zu schenken wäre. Überdies war auf die unrichtige Verrechnung der Gebühren für die von der Rechtshilfe- und Übersetzungskanzlei des Ministeriums besorgten Übersetzungen fremd- sprachiger Schriftstücke hinzuweisen.

25, 4. Für die Personenkraftwagen des Bundesministeriums für Justiz wurden bisher keine Fahrtenbücher geführt. Außerdem mußte bemängelt werden, daß an Stelle eines vorge- sehenen Dienstkraftwagens der Kategorie I (Dienstwagen, Volkswagen) ein solcher der Kategorie II (Repräsentationsfahrzeug) ein- gestellt worden war. Aus Kontrollgründen wurde empfohlen, den durchschnittlichen Treib- . stofIverbrauch der einzelnen Fahrzeuge von

Zeit zu Zeit nachzuprüfen. Zur Beurteilung der Frage; ob der Weiterbetrieb eines Kraft-

fahrzeuges wirtschaftlich noch gerechtfertigt ist, schlug der Rechnungshof vor, die laufenden Betriebskosten, den Reparaturaufwand sowie die Kosten etwaiger werterhöhender Anschaf- fungen in einer Kraftfahrzeugkartei evident zu halten.

25, 5. Die Feststellung, daß das Bundes- ministerium für Justiz bisher seinen Kraft- wagemenkern Überstundenentschädigungen unter der Annahme ausgezahlt hat; daß sie eine Arbeitszeit von 90 Wochenstunden - seit Einführung der 45-Stunden-Woche von 84·3 Wochenstunden - erbringen, veramaßte den Rechnungshof, darauf aufmerksam zu machen, daß eine Pauschalierung der Arbeits- zeit gesetzlich nicht zulässig ist. Das Mini- sterium wurde· ersucht, die Überstundenent- lohnung der Kraftwagemenker künftighin auf Grund der tatsächlich erbrachten Arbeits- leistung zu ermitteln.

25, 6. Es muß anerkennend hervorgehoben werden, daß es dem Bundesministerium für Justiz auf Grund besonderer Sparmaßnahmen gelungen ist, den Aufwand für Auslandsreisen im Jahre 1961 gegenüber dem des Vorjahres erheblich zu senken. -

25, 7. Im Zusammenhang mit der Einschau beim Bundesministerium für Justiz wurde festgestellt, daß nach der derzeit bestehenden Regelung die als Kraftwagenlenker bei einer Zentralstelle angestellten Vertrags bediensteten des Entlohnungsschemas II eine Überstunden- entlohnung erhalten, die unter Umständen mehr als das Doppelte des für den pragmati- schen Bediensteten oder für den Vertrags- bediensteten des Entlohnungsschemas I vor- gesehenen Überstundenpauschales beträgt. Der Rechnungshof legte dem Bundeskanzleramt nahe, für eine Beseitigung dieser ungerecht- fertigten Besserstellung der Vertragsbedien- steten des Entlohnungsschemas II Sorge zu tragen.

25, 8. Wie bei Überprüfung der Haltungs- kostenbeiträge für beamteneigene personen- kraftwagen festgestellt werden konnte, ergab sich die für die Zuerkennung dieses Beitrages entsprechende Monatsdurchschnittsstrecke oft- mals dadurch, daß - was nach den einschlä- gigen Vorschriften allerdings zulässig ist - die Fahrten von der Wohnung in das Amt und zurück in die Berechnung einbezogen wurden. Dies und der Umstand, daß auf Grund des Bundesgesetzes. vom 13. März 1957, BGBL Nr. 69/1957, Dienstnehmer, also' auch Beamte, einen steuerfreien Betrag für die Benützung ihrer eigenen Personenkraftwagen zu Fahrten von der Wohnung zur Dienststelle und zurück in Anspruch nehmen können; ver-

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anlaßte den Rechnungshof, beim Bundes- kanzleramt die Revision der Bestimmungen über die Gewährung von Haltungskostenbei- trägen für beamteneigene Personenkraftwagen anzuregen.

25, 9. Das Bundesministerium für Justiz hat zu den Bemerkungen und Anregungen des Rechnungshofes in befriedigender Weise Stel- lung genommen und die erforderlichen Maß- nahmen getroffen. Die Stellungnahme des Bundeskanzleramtes steht noch aus.

Bezirksgericht Mödling

gericht Mödling beobachteten Mangel an Fach- literatur aufmerksam zu machen.

26, 3. Das Bundesministerium für Justiz wurde ersucht, die Männerstrafanstalt Stein anzuweisen, für die Herstellung des meist jahrzehntelang in Benützung stehenden Pfleg- schaftsregistersan Stelle des derzeit ver- wendeten Papieres eine haltbarere Papiersorte heranzuziehen.

26, 4. Das Bezirksgericht Mödling hat den Hinweisen und Anregungen des Rechnungs- I, hofes in vollem Umfange Rechnung getragen.

I Ebenso haben das Bundesministerium für 26, 1. Bei der Prüfung der Gebarung des I J t' und das Oberlandesgerichtspräsidium Bezirksgerichtes Mödling sah sich ?er Re.ch-

;ise~z

die erforderlichen Schritte eingeleitet, nungshof veranlaßt, vor allem an die Bestlm- m deEmpfehlungen des Rechnungshofes zu mungen über die Führung der Inventar- und u t n hen .

Materialaufschreibungen, über die Behandlung en sprec . einlangender Geldbeträge, die Entwertung der

Gerichtskostenmarken, die Ganggeldberech- nung in Exekutionssachen bei Benützung

Landesgericht. Bezirksgericht"

Arbeitsgericht und Gefangenh"us Salzburg

beamteneigener Kraftfahrzeuge und über die 27, 1. Beim Landesgericht, beim Bezirks- Kennzeichnung der Beweisgegenstände zu er- gericht und beim Arbeitsgericht Salzburg innern. Weiters war die etwas saumselige wurde vor allem festgestellt, daß die Vor- Überwachung des Rücklangens versendeter schriften über die Führung der Verwahrungs- Strafakten, die Nichtverwendung von Ge- stelle, der Inventar- und Materialaufzeich- samtschecks und Gesamtüberweisungen im nungen, des Drucksortenlagers, der Amts- Postscheckverkehr, die unstatthafte Hinter- bücherei, des Fahrtenbuches für Kraftfahr- legung diverser Aufschreibungen und Urkun- zeuge und der Verzeichnisse der abgefertigten den im Kassenbehälter des Rechnungsführers Zahlungsaufforderungen sowie die Bestim- sowie der das gerichtliche Erlagswesen be- mungen des Gebührenanspruchsgesetzes nicht treffende Anschlag, der den geltenden Vor- immer beachtet worden sind. Außerdem mußte schriften nicht ganz entsprach, zu bemängeln. an die Bestimmungen über den Anschlag Außerdem mußte festgestellt werden, daß von Ediktausfertigungen an der Gerichts- kein Postabholbuch und kein Postaufgabebuch tafel, über die Berechnung der Leistungs- für eingeschriebene Sendungen geführt wurden zulagen, die Festsetzung und nachträgliche und die anläßlich der Endentscheidung 1. In- Einhebung der Kosten des Strafverfahrens, stanz anzubringenden Prüfungsvermerke über die Entwertung der Gerichtskosten- und der die allfällige Weiterbelassung des ursprüng- Stempelmarken, die Behandlung einlangender lich erteilten Armenrechtes durchwegs fehlten. Geldbeträge und nachträglich vorgelegter Voll- Die Unübersichtlichkeit etlicher Grundbuchs- machten sowie daran erinnert werden, daß bände und Personen verzeichnisse sowie die

I

in jeder Verlassenschaftssache festgestellt wer- Wahrnehmung, daß 45 Anmeldungsbögen nicht den muß, ob eine letztwillige Anordnung mit dem Eingangsvermerk versehen worden vorhanden ist oder nicht. Ferner war auf waren, veranlaßten den Rechnungshof, auf Mängel in der Sicherung des Kassenraumes di.e einschlägigen Bestimmungen hinzuweisen. und in der Auf teilung der Schöffengebühren

. . auf die verhandelten Strafsachen sowie darauf

26, 2. Der Umstand, daß in einigen Amts- hinzuweisen, daß Vergleiche im Verfahren räumen des Bezirksgerichtes Mödling alljähr- vor einem Arbeitsgericht bis zu einem Streit- lich während der Heizperiode ~ine übermäßig wert von 1000 S gebührenfrei sind. Schließ- starke Rauchgasentwicklung auftrat, die - lich wurde empfohlen, von der Möglichkeit abgesehen von den gesundheitlichen Schäden - der Aktenausscheidungmehr Gebrauch zu die Arbeitsleistung der Bediensteten zweifellos machen als bisher, den Dachboden des Ge- ungünstig beeinflußte, bewog den Rechnungs- richtsgebäudes zu entrümpeln, den Betriebs- hof, dem Oberlandesgerichtspräsidium Wien mittelverbrauch des Dienstwagens zumindest zu empfehlen, von der Ofenheizung mit festen einmal im Monat zu kontrollieren, die in- Brennstoffen auf ein zweckmäßigeres Heiz- folge der oftmaligen Fortsetzung der Ein- system überzugehen. Der Rechnungshof sah lagen und wegen der großen Zahl von Löschun- sich überdies verpflichtet, das Oberlandes- gen unübersichtlich gewordenen Grundbuchs- gerichtspräsidium Wien auf den beim Bezirks- bände nach und nach umzuschreiben und

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