aktuell - verlässlich - ehrlich Ausgabe 1/2012
Kurz & Bündig 3
Mehrfachantrag 2012 5
Rabenvögel 8
Die Bäuerinnenseiten 15
Wildschäden 27
Forstpflanzen 29
Termine 35
Impressum und Offenlegung gemäß BGBl. 314/1981 idgF (Mediengesetz):
Medieninhaber und Herausgeber: Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Murau, ÖR. Thomas Wirnsberger, 8850 Murau, Schwarzenbergsiedlung 110, Tel.: 03532/2168-0*, Fax: -5251, E-Mail: [email protected];
www.agrarnet.info/murau; DVR 0000400; Erscheinungsort Murau; Hersteller: Druckerei Iris, Keltensiedlung 104, 8850 Murau; alle Fotos: BK Murau - außer bei Quellenangaben;
Das Informationsblatt dient der Vermittlung von Nachrichten, Informationen und Angelegenheiten der bäuerlichen Interessenvertretung für alle Mitglieder im Bezirk Murau. Dies ist das einzige schriftliche Medium der Bezirks- kammer Murau, die alleiniger Inhaber und gem. LGBl. 14/1970 idgF. eine gesetzliche Interessenvertretung ist.
Verlagspostamt 8850 Murau P.b.b. ZI.-Nr. 02Z032420 M
BK-Aktuell
Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Murau
© Habertheuer
www.agrarnet.info/murau
Privatanlieferungen an das
Abfallzentrum in Frojach-Katsch
Die Anlieferung von Sperrmüll, Altholz sowie Agrarfolien ist an der Anlage in Frojach-Katsch wie bekannt in den Betriebszeiten immer mög- lich.
Auf Grund einer verwaltungstechnischen An- passung ist seit 1. Jänner 2012 die Anlieferung von Abfällen aus dem privaten Bereich (Betriebe, Haushalte) nur mehr gegen B a r - z a h l u n g möglich.
Willi Kobald, Abfallberatung
Abfallwirtschaftsverband Murau, 03588/4925
Waldbotschafterin
Im Rahmen der Austrofoma 2011 wurde Fr. Ing.
Andrea Pirker von Bundesminister Berlakovich der Titel Waldbotschafterin verliehen.
Neue Obfrau
Wir gratulieren der Gemeindebäuerin, Frau Cäcilia Spreitzer, St. Georgen ob Murau, die mit ihrem Ziel „Gemeinsam mit unseren Bürgern die zukünftigen Herausforderungen angehen und zum Wohle unserer Gemeinde arbeiten muss unser Motto sein“ einstimmig zur neuen Ortsparteiobfrau gewählt wurde.
Gewinnspiel Mein Betrieb - Meine Zukunft
Die Gewinner von Bildungsgutscheinen auf Be- zirksebene:
Flatschacher Marianne, Stadl/Mur („Betriebskonzept“)
Kurz & Bündig
Schnedl Veit, Ranten („Betriebsplanung“)
Seidl Gertrude, Stolzalpe („Unsere Erfolgsstrategie“) Stummer Gertrude, Mariahof
(„Gutschein für eine Arbeitskreismitgliedschaft“)
Die gewonnenen Gutscheine werden am Post- weg übermittelt.
Die Gewinnerin auf Landesebene aus unserem Bezirk:
Neubauer Monika, Hinteregg, (Samengutschein der Fa. Genostar)
Dieser Preis wird ihr beim Abschluss ihrer land- wirtschaftlichen Facharbeiterausbildung über- reicht.
Wir gratulieren herzlich!
LK 2020
Über die Zukunft der Bezirksbauernkammer Murau kann hier noch keine konkrete Aussage gemacht werden, da wir uns momentan mitten im diesbezüglichen Entscheidungsprozess be- finden. Wir werden uns gemeinsam mit der Füh- rungsebene der Landeskammer (Präsidium und Direktion) auf jeden Fall bemühen, unter den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen eine für unsere Bauern vertretbare Lösung zu finden.
In der nächsten Ausgabe unserer Bezirkszei- tung werden wir Sie ausführlich über die getrof- fene Entscheidung informieren.
BMLFUW/Strasser Robert
Ziehung der GewinnerInnen am 2. Februar
www.agrarnet.info/murau 3
Nachwuchs
Wir gratulieren der Familie Brigitte und Albin Edlinger zur Geburt ihres Sohnes Johannes am 2. Februar 2012: 49 cm und 3,045 kg.
Ebenfalls gratulieren wir Fam. Evelyn und Alfred Göttfried zur Geburt ihres zweiten Buben:
Alexander: 20. 1. 2012, 51 cm und 3,55 kg.
Hello again...
… nach einem Jahr darf ich mich nun wieder im Bezirk Murau zurück melden. Ich freue mich, dass ich wieder in den Bereichen Urlaub am Bauernhof und Bäuerinnenorganisation arbeiten darf.
Unter etwas erschwerten Bedingungen betreue ich nun nicht mehr „nur“ den Bezirk Murau, son- dern ich bin zuständig für die Bäuerinnenorgani- sationen der „Bezirke“ Judenburg und Murau, sowie für alle Anliegen von Urlaub am Bauern- hof von Knittelfeld über Judenburg bis Murau.
Zusätzlich zähle ich ebenso das neue Projekt
„Mein Betrieb – Meine Zukunft“, alle anderen Arten von Erwerbskombinationen, etc. zu mei- nen Aufgabengebieten.
Somit bitte ich um Verständnis, wenn es in Zu- kunft zu zeitlichen Engpässen kommt.
Unter folgenden Kontaktdaten bin ich für Sie erreichbar:
Dipl.-Päd. Maria Habertheuer 03572 / 42568 – 4717
0664 / 602596 – 4717
Mein Sprechtag in der BK Murau ist donners- tags von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Für weitere Terminvereinbarungen bin ich gerne bereit.
Geschätzte Bäuerinnen und Bauern!
Aufgrund der Karenzie- rung von Frau Edlinger, darf ich mich als neue Beraterin für Direktver- marktung und regionale Kooperationen in Murau vorstellen.
Nachdem meine Wur- zeln auch im Murtal (Pusterwald) liegen, freue ich mich besonders über mein neues Dienstge- biet!
Einmal im Monat bin ich persönlich in der BK Murau, sonst bin ich am Handy: 0664/602596- 5132 oder in der BK Liezen 03612/22531-5132 sowie unter [email protected] gerne für Sie erreichbar.
Auf viele bereichernde Begegnungen und eine gute Zusammenarbeit!
Sabine Poier
Personelles
BK-Newsletter
Hr. Ing. Wilfried Ofner sammelt derzeit E-Mail- Adressen und wird Ihnen künftig öfters per Mail Neuigkeiten im Textformat zukommen lassen.
Wenn Sie Interesse am Newsletter haben, sen- den Sie dazu ein kurzes Mail mit Ihrem Namen und Adresse sowie Ihrer Betriebsnummer bzw.
Ihren Wunsch um Aufnahme in den Verteiler an [email protected]
Bezugsende BK-Aktuell Murau
Um den Sparvorgaben des Landes Steiermark gerecht zu werden, sollen wir die Anzahl der Zeitungsempfänger reduzieren – wenn Sie die Zeitung downloaden (www.agrarnet.info/murau) und auf die Zustellung verzichten können, ersu- chen wir um einen kurzen Anruf unter 03532/2168.
LK, Suppan
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digkeit kontrollieren! Haben Zupachtungen statt- gefunden und müssen daher Maßnahmen des Vorbewirtschafters übernommen werden? Müs- sen Projektbestätigungen geändert werden oder ist ein Maßnahmenübernahmeformular auszu- füllen?
Im Falle der Maßnahmenübernahme muss auf Seite 2 die betreffende ÖPUL-Maßnahme er- gänzt werden.
(Keine Streichung von Maßnahmen ohne vorher gehende Beratung!)
Antrag auf Mineralölsteuerrückvergütung (MÖST) ist anzukreuzen. Die Forst und Almflä- chen sind einzutragen.
Achtung:
Da es voraussichtlich im Jahr 2013 keine Mi- neralölsteuerrückvergütung mehr gibt, emp- fehlen wir jenen Betrieben, welche bis dato das Nachweisverfahren (Aufzeichnungen) gewählt haben, für das Antragsjahr 2012 das Pauschalverfahren zu wählen.
MANTELANTRAG Seite 3:
Der Antrag ist vom aktuellen Bewirtschafter zu unterfertigen. (Bei Ehegemeinschaften beide Antragsteller)
FLÄCHENBOGEN:
Die Digitalisierung der Flächen ist grundsätzlich bei allen Betrieben vollständig abgeschlossen.
Jene Flächen die bereits im Herbst 2011 digita- lisiert wurden, sind bereits im MFA
vorgedruckt. Bei späteren Digitalisierungen (Jänner bis März 2012) ist der aktuelle Flächen- bogen/BHK Ausdruck in der BBK abzugeben.
Bei der Abgabe des Mehrfachantrages können noch Ergänzungsdigitalisierungen wegen
geringfügiger Zupachtung, Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung oder Nut- zungsartenänderung udgl. durchgeführt werden.
Bitte machen Sie davon Gebrauch, da nur digi- talisierte Flächen zur Auszahlung gelangen.
FLÄCHENNUTZUNG und BEANTRAGUNG der BETRIEBSPRÄMIE:
Auf der Flächennutzungsliste ist der Prämien- status für den jeweiligen Schlag einzutragen.
(Siehe AMA-Merkblatt)
Am Bescheid zur Einzelbetriebsprämie (Dez.
2011 zugesandt) ist die Anzahl der Zahlungsan- Wie bereits im vergangenen Jahr erfolgt die
Entgegennahme Ihres MFA 2012 wieder in der BBK Murau.
Nach der groben Sichtprüfung wird der Antrag unmittelbar in die EDV-Datei eingegeben. Et- waige Fehler werden dabei sofort entdeckt und können somit noch im Beisein des Antragstel- lers korrigiert werden. Diese Vorgangsweise er- spart spätere Korrekturen und dadurch nochma- lige Vorsprachetermine.
Alle Antragsteller bekommen von der BBK schriftlich einen Abgabetermin zwischen 15.
März und 15. Mai 2012 zugewiesen. Wer zum vorgesehenen Termin verhindert ist, möge sich sofort telefonisch einen Ersatztermin bei der BBK- Murau (03532/2168) besorgen. Der Zeit- aufwand für die Antragsabgabe wird je Betrieb und Mehrfachantrag durchschnittlich 20 Minuten betragen.
Bei entsprechender Termindisziplin werden kei- ne weiteren Wartezeiten entstehen, sodass die Abgabe des Antrages auch jedem Förderungs- werber während einer Arbeitsspitze zugemutet werden kann.
Tipps zur Vorbereitung der Antragsabgabe:
Bis etwa Mitte März erhalten alle Landwirte die Antragsformulare für den MFA 2012 zugesandt.
Die umfassende Information über die Antrag- stellung entnehmen Sie dem beigelegten Merk- blatt.
Besonders zu beachten sind die Erläuterungs- blätter zu den ÖPUL-Maßnahmen sowie das Informationsblatt zur Einzelbetriebsprämie.
Bei den Antragbestandteilen ist besonders zu achten auf:
MANTELANTRAG Seite 1:
Ist der am Vordruck angeführte Bewirtschafter aktuell oder hat zwischenzeitig ein Bewirtschaf- terwechsel stattgefunden? Achten Sie beson- ders darauf, dass eine Identität zwischen den Angaben beim MFA und den gemeldeten Be- wirtschafterdaten bei der SVA der Bauern und dem Finanzamt besteht. Durch einen eventuel- len EDV-Datenabgleich könnten Unstimmigkei- ten festgestellt werden.
MANTELANTRAG Seite 2:
Vorgedruckte ÖPUL-Maßnahmen auf Vollstän-
Mehrfachantrag Flächen 2012
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sprüche (FZA,) ausgewiesen. Zur Nutzung aller vorhandenen Zahlungsansprüche (ZA) ist es erforderlich, dass zumindest so viele ha Acker- oder Grünlandschläge in der Flächennutzungs- liste aufscheinen, als anzahlmäßig Zahlungsan- sprüche vorhanden sind. Zu beachten ist je- doch, dass mit Schlägen, für die der Prämien- status „N“ vergeben wird, keine Zahlungsan- sprüche aktiviert werden.
Dies ist vor allem bei „Sonstigen Acker- und Grünlandflächen“ und bei der Mehrzahl von
„WFR Flächen“ sowie bei den Hutweideschlä- gen mit „N“ der Fall. Eine Übertragung von ZA auf andere Betriebe ist auch ohne Flächenüber- gang möglich. Allerdings fallen bei Übertragun- gen ohne Fläche 1/3 des ZA-Wertes der natio- nalen Reserve zu.
TIERLISTE:
Betriebe, die als tierhaltender Betrieb im Veteri- närinformationssystem (VIS) registriert sind (Siehe Mantelantrag Seite 2), aber mit Stichtag 1.4.2012 keine Tiere halten, haben die
„Aufgabe der Tierhaltung“ am Formular
„Tierliste“ anzukreuzen.
Jene Betriebe, die alle Flächen verpachtet ha- ben, aber die Rinderhaltung erst im Laufe des Jahres aufgeben, haben zumindest den Mantel- antrag Seite 1 bis Seite 3 abzugeben und die Meldungen an die Rinderdatenbank in her- kömmlicher Art und Weise zu erledigen.
Welche Unterlagen sind zur MFA – Entge- gennahme mitzubringen?
Zur Abgabe ihres MFA unbedingt mitbringen:
Vollständig, korrekt ausgefüllter MFA mit allen erforderlichen Beilagen / Unterlagen
Mitnahme von:
Prüfberichte von Vorortkontrollen Herbstantrag 2011 (wenn vorhanden) Mehrfachantrag 2011
EBP–Information 2012 oder Bescheid 2011 Projektbestätigung (bei WF Flächen)
Aktueller Flächenbogen/BHK / Flächen- nutzung - bei Digitalisierung ab Jänner 2012, Ausdruck der BBK
Grundwasserschutz (Düngung)
Lt. Merkblatt Cross Compliance sind die Min- destabstände bei der Düngung für stehende
und fließende Gewässer genau definiert und sind bei der Ausbringung von stickstoffhältigen Düngemitteln unbedingt einzuhalten. Hier sind auch die Verbotszeiträume für die Düngung an- geführt. Weiters dürfen wir auf folgenden Punkt hinweisen:
Grundanforderung an die Düngung – Phosphor- düngung (CC Merkblatt): Werden nur Wirt- schaftsdünger auf den Flächen ausgebracht und die Richtlinien für die Stickstoffdüngung eingehalten, so gilt auch der Phosphat – Min- deststandard als erfüllt.
Erhaltung von Landschaftselementen:
Grundsätzlich ist das Entfernen von Land- schaftselementen (Baum- bzw. Strauchreihen, landschaftsgestaltender Einzelbäume, sowie Aufschüttungen/Abtragungen und Geländekor- rekturen) verboten.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich bei der Entfernung von Bäumen/Hecken oder Fel- sen etc. um Landschaftselemente handelt, so empfehlen wir mit der Baubezirksleitung Juden- burg (Mag. Franz Walcher 03572/83230 DW 360) Kontakt aufzunehmen.
Aufzeichnungspflicht
Teilnehmer an den ÖPUL- Maßnahmen Bio und UBAG haben Berechnungen über die Stickstoff- düngung zu erstellen. Teilnehmer an UBAG und WF mit Weideauflage oder Düngebeschränkung haben darüber hinaus Aufzeichnungen über die ausgebrachten N-Dünger zu führen. Bereiten Sie diese Berechnungen und Aufzeichnungen rechtzeitig für die Vor Ort Kontrolle vor.
Sollten Sie Probleme mit der Düngerberech- nung für Ihren Betrieb haben, steht Ihnen Herr Höritzer Roman nach tel. Terminvereinbarung unter 03532/2168 DW 5211 gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Für Betriebe die an der Tierschutzmaßnahme (Weide/Auslaufhaltung) teilnehmen, besteht ebenfalls die Verpflichtung genaue Aufzeich- nungen über die Weidehaltung/Auslauf zu füh- ren.
(Datum von…bis; Anzahl der Weidetage, Wel- che Tierkategorie; bei Alpung - Angabe der ALM...)
Dazu empfehlen wir den Vordruck „Weideblatt“, erhältlich in der Bezirkskammer, zu verwenden.
Mehrfachantrag Flächen 2012
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Toleranz für Flächenverringerung
Bei Herausnahme von Flächen aus der land- wirtschaftlichen Nutzung (Verbauung, Auffors- tung) oder die Weitergabe von Flächen an Be- triebe ohne gleich- oder höherwertige ÖPUL- Maßnahmen (z.B. BIO zu nicht BIO-Betrieb) können Flächen im Ausmaß von:
10 % der Maßnahmenfläche des Vorjahres mindestens jedoch 0,50 ha
bis maximal 5 ha (10% Toleranz) ohne Rückforderung verringert werden.
Bei Überschreitung: Rückforderung bis Ver- pflichtungsbeginn (2007) für gesamtes Ausmaß der Flächenverringerung.
Die erstmals für den MFA 2011 digitalisierten Hutweide „N“ Flächen zählen nicht zur Flächen- abgangstoleranz.
Flächenzugangstoleranz
Wenn die übernommenen Flächen vorher nicht mit der gleichwertigen Verpflichtung belegt wa- ren, handelt es sich um einen Flächenzugang (z.B. Betrieb mit der Maßnahme
„Biologische Wirtschaftsweise“ übernimmt Flä- chen von einem konventionellen Betrieb; aber auch im umgekehrten Fall).
In den Jahren 2010 bis 2012 ist ein prämienfä- higer Flächenzugang von max. 75 % auf Basis des Jahres 2009, wobei eine Vergrößerung um bis zu 5 ha in jedem Fall zulässig ist, möglich.
Fristen für den MFA 2012
MFA 2012 Antragsfrist: Dienstag 15.05.2012 Nachreichfrist bis 11.06.2012 = verspätete An- tragstellung (1% Abzug/Tag)
Entgegennahme der MFA 2012
Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass die Mehrfachanträge 2012 nur dann entgegen- genommen werden, wenn Ihre zu beantragen- den Flächen zu 100% digitalisiert sind.
Die Prüfberichte von Vor Ort Kontrollen, müs- sen mit Ihrer Mithilfe bis zur Antragstellung in der BBK Murau digitalisiert und eingearbeitet sein.
Sollte die Einarbeitung der Prüfberichte noch nicht erfolgt sein, bitten wir Sie höflichst, umge- hend mit unseren Digitalisierungskräften Frau Griessner od. Herrn Pichler (03532/2168- 5216 od. - 5219) Kontakt aufzunehmen.
Cross Compliance / ÖPUL
Stickstoff-/Düngeausbringung:
Grundsätzlich ist das Ausbringen auf durchge- frorenen Böden (Böden, die auch tagsüber nicht auftauen!), auf wassergesättigten oder über- schwemmten Böden sowie bei geschlossener Schneedecke (mind. 5 cm) nicht zulässig.
Jedenfalls verboten ist die Ausbringung stick- stoffhältiger Düngemittel in folgenden Zeiträu- men: Stallmist: 30.11. — 15.2.
Gülle, Jauche: 15.10. — 15.2.
(mit Gründecke: 15.11.) Feldmieten:
Eine Zwischenlagerung von Mist ist keine Dün- gung und fällt somit nicht unter die zeitlichen Düngeverbotsbeschränkungen.
Aufbewahrung von Unterlagen:
Alle förderrelevanten Aufzeichnungen und Un- terlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Sonst drohen Prämienkürzungen! Dazu gehören Förderanträge, Auszahlungsmitteilun- gen, Behördenschriften, Hofkarten, Pachtverträ- ge, Lieferscheine, Verkaufsbelege, etc.
Bio:
jährliche betriebsbezogene Düngeaufzeichnun- gen (gemäß Anhang E), Kursbesuchsbestäti- gung, Kontrollvertrag, Zertifikate, Aufzeichnun- gen über Ursprung, Art, Menge und Verwen- dung aller Betriebsmittel sowie der verkauften Erzeugnisse, Aufzeichnungen über Arzneimit- teleinsatz, Tierarztbestätigungen, Kontrollver- trag bei mitgenutzten Weideflächen, Bestätigun- gen der Kontrollstelle (z.B. bei konventionellem Grundfutterzukauf) u. a.
UBAG:
jährliche betriebsbezogene Düngeaufzeichnun- gen und schlagbezogene Aufzeichnungen, Zukaufs- bzw. Abgabeverträge (Rechnungs- belege) hinsichtlich Wirtschaftsdünger, Unterla- gen Pflanzenschutzgeräteprüfung
Tierschutzmaßnahme/n:
Dokumentation bei Weidehaltung bzw. Auslauf- gewährung, Meldungen
Quellen: www.ama.at, CC Merkblatt, www.lk-oe.at
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Schäden durch Rabenvögel 2011
Seit dem EU-Beitritt Österreichs sind in der Steiermark Rabenvögel gemäß Art. 7 der Vo- gelschutzrichtlinie nicht mehr bejagbar!
Für diese geschützten Vogelarten (wie Raben–
und Nebelkrähen, Elstern oder Eichelhäher) gelten Verbote wie das absichtliche Töten, das absichtliche Stören, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtszeit, sofern sich diese Stö- rung auf den Schutz der Vogelarten erheblich auswirkt.
Ausnahmen kann die Naturschutzbehörde, so- fern es keine anderen Möglichkeiten der Ver- meidung von Schäden gibt, zur Abwendung er- heblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern so- wie zu Forschungs- und Unterrichtszwecken bewilligen. Dies ist in den letzten Jahren bereits erfolgt, wobei je Tierart genaue Stückzahlen per Bescheid freigegeben wurden.
Um eine neuerliche Ausnahmebewilligungen zum Abschuss von Rabenvögeln zu erwirken, ist es notwendig, die Geschädigten und jene Gebiete zu erheben, wo ernsthafte Schäden aufgetreten sind.
Diese Schäden sind detailliert zu beschreiben, bewerten und es sind alle Maßnahmen anzu- führen, die zum Einsatz gekommen sind, um den Schaden zu reduzieren — nur mit den er- hobenen Daten ist ein Antrag auf eine neuerli- che eine Ausnahmebewilligung möglich!
Schäden melden!
Sollten auf Ihren Kulturen bzw. Erzeugnissen heuer Schäden aufgetreten sein, so wird um Mitteilung an die Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Murau unter Zuhilfenahme des Fragebogens links ersucht, um bei Erfordernis die entsprechende Ausnahmegenehmigung für Ihre Flächen beantragen zu können.
Bitte senden Sie diesen bis Ende März an die Bezirksbauernkammer Murau, 8850 Murau, Schwarzenbergsiedlung 110; Fax: 03532/2168- 5251 oder per e-Mail an [email protected]
1 Monat/e
2 erfolgteMaßnahmenwieVo-
gelscheuchen, Klappern,
Nachtfeuer, blindeSchreck-
schüsse etc.
3nur finanziell bewertbare
Schädenkönnenberücksich-tigt werden!
weitere Schäden Aufpicken von Silageballen Fruchtschäden Auspicken auflaufenden
Saatguts Kornpicken Schaden Name:
Zeitraum
2011 1
Grünland Obst Mais Getreide Mais Kultur KG od. KG-Nr. Adresse:
Stk ha ha ha ha Kulturfläche
gesamt
Stk ha ha ha ha Kulturfläche
geschädigt
Unterschrift: Maßnahmen zur Vermeidung *2Schaden in€ * 3 BNR:
Ort, Datum:
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Verpflichtungserklärung
Ich nehme die Richtlinie zur Förderung von Grünlandeinsaaten nach Engerlingsschäden des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark zur Kenntnis und verpflichte mich, ihre Bestimmungen einzuhalten.
Zustimmungserklärung
Ich stimme im Sinne des § 7 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 1 Z 2 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, ausdrücklich zu, dass alle im Ansu- chen um Gewährung einer Förderung enthaltenen sowie bei der Abwicklung und Kontrolle der Förderung anfallenden und erforderlichen mich betref- fenden personen-bezogenen Daten der Bezirksbauernkammer (des Bezirksreferates), der Landes-Landwirtschaftskammer, den behördlichen oder behördlich anerkannten Schadenserhebungsbeauftragten, der Landesregierung, dem Landeshauptmann, dem Bundesminister für Land- und Forst- wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der AMA ,dem Rechnungshof und dem Bundesminister für Finanzen für Kontrollzwecke automationsunter- stützt übermittelt werden können.
Ich stimme im Sinne des § 7 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 1 Z 2 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, ausdrücklich zu, dass die behördlichen oder behördlich anerkannten Schadenserhebungsbeauftragten, die mich betreffenden Schadensdaten, den oben genannten Einrichtungen übermitteln können.
Widerrufsrecht
Ich habe das Recht, diese Zustimmungserklärung zu jeder Zeit schriftlich durch Mitteilung an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA 10A, Krottendorferstraße 91, 8052 Graz oder die Förderungsabwicklungsstelle zu widerrufen.
Dieser Widerruf hat rückwirkend das Erlöschen des Förderungsanspruches und die Rückforderung bereits gewährter Förderungen zur Folge. Allfällige Übermittlungen werden unverzüglich nach Einlangen des Widerrufes beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA 10A, Krottendorferstraße 91, 8052 Graz oder der Förderungsabwicklungsstelle unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt.
Ich verpflichte mich, dem Land Steiermark die gewährte Förderung rückzuerstatten, wenn ich die Gewährung dieser Förderung vorsätzlich oder fahr- lässig durch unwahre Angaben oder Verschweigen maßgeblicher Tatsachen herbeigeführt habe.
Ich beantrage einen einmaligen Zuschuss in umseitig genannter Höhe und bestätige durch meine Unterschrift (umseitig) die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich diese Verpflichtungserklärung als verbindlich zur Kenntnis genommen habe. Ich erlaube, dass Stichpro- benkontrollen auf meinem Betrieb durchgeführt werden können!
Datum... Unterschrift des Förderungswerbers ...
Unterlagen für den Antrag bei Grünlanderneuerung im Frühjahr 2012:
Die oben stehenden Angaben werden von der Einreichstelle bestätigt. Das Ansuchen entspricht den Bestimmungen der Richtlinie des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark.
____________________________________________________________________________
Datum Unterschrift / Stempel der Förderungsabwicklungsstelle
Engerlinge / Engerlingschäden
Maschinenring Landwirt in Eigenregie
Voranmeldung liegt bei
Rechnung für Arbeitsleistung des MR liegt bei Saatgutrechnung liegt bei
Voranmeldung liegt bei Saatgutrechnung liegt bei
Entgegen der Auskünfte im Vorjahr wird es nun doch eine Entschädigung nach Enger- lingschäden - und zwar in Form von Zuschüssen bei Grünlandneueinsaaten - geben.
Dies gilt jedoch nur für Murau und den ehemaligen Bezirk Judenburg.
Wenn Sie betroffen waren/sind und eine Neueinsaat vornehmen, füllen sie bitte das umseitige Ansuchen sowie die unten angeführte Verpflichtungserklärung aus und re- tournieren Sie es bitte an die BK Murau.
Die Anträge werden dann von uns gesammelt an die Landesregierung weiter geleitet.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung!
www.agrarnet.info/murau 9
A N S U C H E N
zur Gewährung eines Zuschusses gemäß Richtlinie zur Förderung von Grünlandneueinsaa- ten nach Engerlingsschäden des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und der Landes- kammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark
An die Förderungsabwicklungsstelle Amt der Landesregierung Steiermark
Ich beantrage einen einmaligen Zuschuss gemäß Richtlinie zur Förderung von Grünlandneueinsaa- ten nach Engerlingsschäden des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und der Lan- deskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark und bestätige umseitig durch meine Unter- schrift die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben.
O Maschinenring O Landwirt in Eigenregie Bitte ausfüllen:
Bewirtschafter
Zuname:________________________________
Vorname:_______________________________
Wohnanschrift:___________________________
Betriebsanschrift:_________________________
Betriebsnummer:_________________________
Bankleitzahl:____________________________
Namenskontonummer:____________________
Telefon/Fax::____________________________
E-mail:_________________________________
Förderbetrag = Förderfähige Fläche………...ha x € 50,00 = €………...……..
Angaben in ha
Katastralgemeinde-Nr. Feldstücksnummer
lt. MFA 2011
Gesamtfläche des Feldstücks Erneuerte Fläche
Schadfläche gem. Vorerhebung der Bezirkskammer Förderfähige Fläche, die bezuschusst werden kann.
=Maximal die in der Vorerhebung gemeldete Fläche!
Summe der bearbeiteten Fläche im Frühjahr 2012
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von
Amtstierarzt OVR Univ. Doz. Dr. Armin Deutz Rauschbrand ist eine nicht-ansteckende (nicht von Tier zu Tier übertragbare), akut und hoch fieberhaft verlaufende Tierseuche.
Erreger der Krankheit ist das unter Luftab- schluss sporenbildene Bakterium Clostridium chauvoei. Die Sporen dieses Bakteriums sind sehr widerstandsfähig gegen Umwelteinflüsse und können deshalb Jahrzehnte im Erdboden überleben. Insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen sind gefährdet, die Todesrate bei infi- zierten Tieren ist sehr hoch, sie verenden meist innerhalb eines Tages. Die Erreger gelangen über erkrankte bzw. verendete oder früher auch vergrabene Tiere in den Boden.
Die natürliche Infektionsquelle für die Anste- ckung der Tiere bilden Futter oder Wasser, die mit Sporen des Rauschbranderregers kontami- niert sind, seltener Wundinfektionen. Deshalb tritt eine Häufung der Fälle in den Sommermo- naten mit Weidegang auf. Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Infektion bis zum Auftreten der ersten Symptome beträgt 1 bis 5 Tage.
Rechtslage
Wenn in einem Gehöft oder auf rauschbrandge- fährlichen Weideplätzen in den letzten 30 Jah- ren Rauschbrandfälle aufgetreten sind, sind die Rinder vom 4. Lebensmonat an einer amtlichen Rauschbrandschutzimpfung zu unterziehen.
Dabei ist es nicht angängig, eine einzelne Hausweide eines Besitzers als rauschbrandge- fährlich zu bezeichnen, sondern es haben bei Verseuchung einer Hausweide sämtliche Haus- weiden des betreffenden Besitzers als rausch- brandgefährlich zu gelten.
Auf Wunsch des Tierhalters können auch Rin- der, welche auf nicht rauschbrandgefährliche
Weideplätze aufgetrieben werden oder im Stall verbleiben, der Schutzimpfung gegen Rausch- brand unterzogen werden.
Anmeldung der Schutzimpfung erfolgt aus- schließlich über die Gemeinden an die Bezirks- hauptmannschaft. Die Impfungen werden recht- zeitig bekannt gegeben.
Besitzer, die ihre Rinder ohne Schutzimpfung auf rauschbrandgefährliche Weideplätze auftrei- ben, die rauschbrandkranke oder -verdächtige Rinder notschlachten, die die unverzügliche An- zeige des Seuchenausbruches oder des Ver- dachtes unterlassen, erhalten im Seuchenfalle keine Unterstützung aus Bundesmitteln.
Dies gilt auch für die Gewährung von Beihilfen aus Mitteln der Tierseuchenkasse. Zudem wer- den dadurch die Bestimmungen des Tierseu- chengesetzes verletzt.
Rauschbrand-Impfung
An Rauschbrand erkrankte Tiere verendet meist innerhalb eines Tages
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Foto Deutz
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Sammelaktion Waageneichung
Für die regelmäßige 2-jährige Nacheichung von Waagen in öffentlichen Verkaufsstellen bzw. in eichpflichtigen Bereichen (Bauernmärkte, ab Hof Verkauf etc.) ist der Betreiber selbst verant- wortlich. Werden bei eichpolizeilichen Revisio- nen Waagen aufgenommen, bei welchen die Nacheichung überfällig ist, kann es zur Sper- rung der Waage sowie zu Strafmaßnahmen kommen. Um die Kosten für die Eichung zu op- timieren, bietet das Referat Direktvermarktung und Regionale Kooperationen auch heuer eine Waagen-Sammeleichung an. Die Nacheichung der Waagen führt unser akkreditierter Partner, die Firma Rauch durch.
Infos zur Eichung:
Da eine Sammeleichung in den Bezirkskam- mern erst ab sechs Waagen durchgeführt wird, ist eine schriftliche Anmeldung bis spätestens zwei Wochen vor Ihrem gewünschten Termin bei Ihrer Spezialberaterin unbedingt erforder- lich.
Kosten: Eichgebühr:
Preisrechenwaage bis 35 kg € 57,00 Preisrechenwaage bis 60 kg € 79,00 Preisrechenwaage bis 150 kg € 99,00 In diesem Pauschalbetrag sind folgende Leistungen enthalten:
Feststellung der Konformität, Justage der Waa- gen um den erforderlichen Eichtoleranzen ge- recht zu werden, soweit der mechanische und elektronische Zustand vom Messmittel dies noch erlaubt, Meldung der Eichung an das Bun- desamt für Eich- und Vermessungswesen, Ei- chung inklusive Eichgebühr, Versiegeln und Verschließen der Justiereinrichtungen, Eichge- wichte bis 60 kg inkl. Transport.
Reparaturen werden nach Absprache mit dem Waageneigentümer, nach vorher erstelltem Kostenvoranschlag und Verfügbarkeit von mög- lichen Ersatzteilen durchgeführt. Kosten für Re- paraturen und sonstigen Aufwand werden extra verrechnet.
Abrechnung:
Bitte keine Barzahlung - Sie erhalten nach der Durchführung der Eichung Rechnung und Er- lagschein vom Referat Direktvermarktung und Regionale Kooperationen zugesandt!
Ablauf:
Die Waagen können am Vortag oder direkt am Eichtag von 8.00-9.00 Uhr in der Bezirkskam- mer abgeben werden. Die Waagen sind am Nachmittag der Eichung oder am darauf folgen- den Tag wieder in der BK abzuholen!
Bitte beschriften Sie Ihre Waage mit Name, Ad- resse und Telefonnummer
Steirische Osterschinkenprämie- rung 2012
Bei der 15. Selchwarenprämierung hatten die Direktvermarktungsbetriebe wieder die Nase vorn.
Vor allem zur Osterzeit erfahren die traditionell bäuerlich hergestellten Schinken wieder eine hohe Wertschätzung durch die Konsumenten.
Mit der Teilnahme an der Steirischen Oster- schinkenprämierung wurden die eingereichten Produkte der Direktvermarkter anonym von ge- schulten Verkostern unter die Lupe genommen und anhand eines standardisierten Bewertungs- bogens geprüft. Nach der Bewertung durch die Jury stand fest, dass die bäuerlichen Betriebe auch heuer wieder bei Geschmack und Qualität der Produkte Spitzenleistungen vollbracht ha- ben. Die Verleihung der Auszeichnungen findet für alle prämierten Betriebe am 13. März 2012 im Priesterseminar in Graz statt. Im Anschluss
Waageneichung
Termin:
Mo, 23. April 2012, BK Judenburg
Foto: LK, Suppan
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daran wird im stilvollen Ambiente der Alten Uni- versität Graz wieder der OsterGenuss, die be- liebte Publikumsverkostung ausgerichtet (Hofgasse 14, Graz) zu der wir sehr herzlich einladen.
Information und Kostkarten: Gutes vom Bauern- hof, Hamerlinggasse 3, 8010 Graz, Tel.:
0 3 1 6 / 8 0 5 0 - 1 4 5 6 , g u t e s @ l k - s t m k . a t , w w w . g u t e s . a t , w w w . f a c e b o o k . c o m / gutesvombauernhof
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Mai 2012
Speck-. Raritätenprämierung
Infos und Anmeldung bei Frau DI Irene Stras- ser, 0664/602596-4529
Juni 2012
Käse-, Joghurt- und Butterprämierung
Infos und Anmeldung bei Sabine Poier 0664/602596-5132
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Bericht der Bezirksbäuerin
Liebe Bäuerinnen,
unser Vorhaben „ Murauer Tracht“ wurde erfolgreich umgesetzt!
Ein Holzweltjanker für „Sie“
und „Ihn“ , mit dazupassen- dem Gilet, dem Erschei- nungsbild des regionalen Leitproduktes „Lärche“ ent- sprechend in den Farben braun-grün-rot.
Dazu noch das neue Alltagsdirndl des Oberen Murtales, ebenfalls „lärchig“, nämlich in den ver- schiedenen Rot - (bis Violett-) und Grüntönen, angelehnt an die Farbe des Zweiges, bzw. Zap- fens einer Lärche. Die Schürze ist in verschie- denen Blau und Grautönen, oder in Schwarz gehalten.
Wir haben auch schon das Zertifikat des Steiri- schen Heimatwerkes erhalten, als Bestätigung der Echtheit unserer Tracht.
In einem organisierten Nähkurs werden schon eifrig Murauer Dirndl genäht.
Auch für den Holzweltjanker besteht Interesse, in der Schneiderei Gusel in Katsch und in der Konfektionsfirma Gutra in Friesach wird eben- falls emsig genäht.
Wir werden heuer noch einige Gelegenheiten nützen, um die neue Tracht vorzustellen.
Einen „Vorgeschmack“ hat es ja schon beim „ Holzwelt-Baustellenfest“ gegeben, wo wir neben den bereits bestehenden Trachten des Bezirkes Murau auch schon einige Modelle der Holzwelt- tracht präsentieren konnten.
Das Baustellenfest war eine sehr gelungene Veranstaltung, eine Vorstellung kultureller Viel- falt einer ganzen Region. Man konnte erkennen, was eine gute Zusammenarbeit Beteiligter aus verschiedensten Vereinen und Organisationen ausmacht!
Unsere Bäuerinnen waren mit „Frauen Power“
dabei.
Sei es als Models am Baustellengerüst, als Kö- chinnen bei der Zubereitung von kulinarischen Köstlichkeiten für das Buffet, als Lieferanten von Mehlspeisen und als Mitgestalter der Saal- dekoration.
Ich möchte mich bei euch, liebe Bäuerinnen herzlich für euren Einsatz bedanken, ich weiss eure Bereitschaft zur Mithilfe sehr zu schätzen, es ist für mich keine Selbstverständlichkeit. Ihr habt damit einen wichtigen Beitrag zum Gelin- gen des Festes geleistet.
Bedanken möchte ich mich natürlich auch bei unserer Fachberaterin, Ing. Evelyn Göttfried für ihre Einsatzfreude bei der Mitorganisation des Festes und bei der Holzwelt Murau für die gute Zusammenarbeit.
Wir sind als Bäuerinnenorganisation auch in Zu- kunft bereit, solche sinnvolle Netzwerke zu nut- zen!
BB Marianne Reichl
Die Bäuerinnenseiten
Terminvorankündigungen:
Nächste GB-Tagung:
in der FS Feistritz Mittwoch, 21.3.2012
Thema: „Weiter, höher, schneller — und wo bleibe ich?“ mit Dr. Paul Tschuffer (SVB)
Wandertag mit den Bäuerinnen:
Freitag, 29. Juni 2012
Ziel wird noch bekannt gegeben
GB-Lehrfahrt:
in die Region Krakau Donnerstag, 26. April 2012
Genaues Programm wird noch bekannt gege- ben
ANMELDUNGEN in der BK Murau
unter 03532/2168!
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Die Bäuerinnenseiten
Murauer Bäuerinnen im Schuleinsatz
25 Volksschulen meldeten sich im Bezirk Murau um an der Schulaktion „Rindfleisch – die Kraft aus der Natur“ mitzumachen. 918 Schüler und Schülerinnen waren begeistert einmal einen Un- terricht der anderen Art miterleben zu dürfen.
Der Bäuerinnenorganisation Murau liegt seit fünf Jahren das Thema „Konsumenten- aufklärung von heimischen Produkten“ sehr am Herzen. Aus diesem Grund besuchen sie jedes Jahr die heimischen Volksschulen und informie- ren die SchülerInnen zu den unterschiedlichsten Themen. In den letzten Jahren legte die Bäue- rinnenorganisation großen Wert auf das Le- bensmittel „Milch und Milchprodukte“.
Da es im Bezirk Murau sehr viele rinderhaltende Betriebe gibt, ist im Frühjahr der Entschluss ge- fallen, das Lebensmittel „Rindfleisch“ genauer mit den Schülern zu betrachten. Die Fachbera- terin Ing. Evelyn Göttfried hat ein Drehbuch für die Bäuerinnen zusammen gestellt, was, wie und warum die Bäuerinnen wichtige Informatio- nen an die Kinder weiter geben könnten. Die Beraterin ist der Ansicht, dass auch unsere Kin- der bewusst auf heimische Lebensmittel hinge- wiesen werden müssen, da das Angebot in den Supermarktketten sehr groß ist. „Wenn wir die Bauern nicht mit den Kauf von heimischen Pro- dukten unterstützen, dann wäre ich auf die Aus-
wirkungen gespannt. Gesunde Lebensmittel werden nur vor Ort produziert“, so die Beraterin Evelyn Göttfried.
Der Höhepunkt von diesem besonderen Schul- tag ist natürlich die Zubereitung und die Verkos- tung der Produkte. Bei dieser Aktion wurden 55 kg Styria Beef zu „Kraftburger“ zubereitet. Ne- ben den Vollkornweckerln wurde auch frische Bergbauernmilch mit regionalen Beeren von den Kindern zu leckeren Drinks gezaubert. Das gab Kraft für jedermann – und dass es schmeckte, dass sieht man.
Barbara Moser, Bäuerin aus St. Lambrecht: „Mit dieser Aktion hatten wir die Möglichkeit unser Wissen an unsere Kinder weiter zu geben. An- dererseits hatten wir auch die positive Erfah- rung viele schöne Eindrücke mit nach Hause zu nehmen.“
Dir. Herta Bucher aus St. Ruprecht-Falkendorf ist der Ansicht, dass Dank der Struktur unserer Schule- wir sind eine einklassige Kleinschule- und der engagierten Mithilfe der Eltern, können solche Projekte immer wieder unter Beteiligung aller Schüler hervorragend umgesetzt werden.
Die Kinder und Lehrer sind schon gespannt, was im kommenden Schuljahr wieder am Pro- gramm sein wird.
Ing. Evelyn Göttfried
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Die Bäuerinnenseiten
An ALLE Bäuerinnen und Landfrauen!
Einladung zur Badefahrt
in die Therme Amadé (Altenmarkt im Pongau)
am Dienstag, den 27. März 2012 Zusteigstellen:
7:00 Uhr Scheifling 7:10 Uhr IBS Bahnhof 7:15 Uhr Frojach Bahnhof 7:35 Uhr Triebendorf Ressler 7:30 Uhr BK Murau
Was erwartet uns?
• Mehr als Urlaub!
• Abwechslungsreiche Bade– und Saunaland- schaft — 30.000 m²
• 40% der Wasserfläche befindet sich unter freiem Himmel
• Mit Salz aus Bad Ischl angereichertes Bade- wasser
• Wassergymnastik, etc.
• Mehr Infos unter www.thermeamade.at Bei der Heimfahrt lassen wir den Badetag ge- mütlich ausklingen.
Wir fahren mit dem Busunternehmen Zuchi.
Voraussichtliche Ankunft Murau 20:30 Uhr.
Es gilt eine telefonische Anmeldung in der BK Murau unter 03532 / 2168 und die Einzahlung von € 40,00 (bei mindestens 25 Teilnehmern) auf das Konto Nr. 12.716, BLZ 38.238 bis spä- testens Freitag 16. März 2012. Im Preis inbe- griffen sind die Busfahrt und der Thermenein- tritt.
Bei Verhinderung ist für Ersatz zu sorgen! Die Kosten können nicht rückerstattet werden!
Auf einen erholsamen und entspannten Ba- detag freut sich die Bezirksbäuerin Marian- ne Reichl mit ihrem Team!
Einladung zum Ausflug der SeniorInnen
Unter dem Motto „Klein, süß, steirisch!“
Wir fahren in die Oststeiermark.
In Lodersdorf werden wir mit einem kleinen Frühstück von Familie Friedl empfangen und danach durch ihren Bonsai Garten geführt.
Nach dem Mittagessen steht die Schokoladen- Manufaktur Zotter mit süßen Verführungen auf dem Programm.
Termin: Dienstag, 17. Juli 2012 Abfahrtszeiten:
6:15 Uhr Busunternehmen Zuchi 6:45 Uhr BK Murau
7:00 Uhr Scheifling, Lagerhaus Fahrtkosten: ca. € 16,00
Eintritte (mit Frühstück und Schokoladenver- kostung): € 16,90
Ich freue mich auf eure Anmeldung unter 03584/2949 oder unter 0660/4644363 bis spä- testens 9. Juli 2012.
Eure Seniorenvertreterin Maria Khom
Einladung zur Führung durch St. Lambrecht
Termin: Mittwoch, den 16.5.2012
Mit Herrn KS DI Franz Rodlauer (Holzweltbotschafter)
Treffpunkt: 13:00 Uhr bei der Bio Wärme St.
Lambrecht / Sportplatz
Als Abschluss der Veranstaltung wird eine ge- meinsame Maiandacht in der Stiftskirche um 18:00 Uhr organisiert.
Anmeldungen bitte bis spätestens 7. Mai unter 03584/2949 oder unter 0660/4644363!
Bei Bedarf wird ein Sammelbus organisiert.
Ein Kostenbeitrag wird vor Ort eingesammelt.
Eure Seniorenvertreterin Maria Khom
Bezirkskammer Murau
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Was passiert wenn etwas passiert -
Interview mit der Familie Kleinferchner vlg. Mösl
Brandschadenunterstützungsverein Murau: Seit wann sind Sie Mitglied des Brandschadenunter- stützungsvereins?
Familie Kleinferchner: Wir sind bereits seit 3 Generationen, also bereits seit der Gründung des Brandschadenunterstützungsvereins, Mitglied.
Was hat Sie dazu bewegt dem Brand- schadenunterstützungsverein beizu- treten?
Die Mitgliedschaft beim Brandschaden- unterstützungsverein wurde bereits von den Großeltern übernommen. Seit 2009 wissen wir, dass wenn etwas passiert der Brandschadenunterstützungsverein Mu- rau eine große Hilfe ist. Außerdem ist es eine günstige Zusatzversicherung und die Abwicklung im Schadensfall erfolgt sehr schnell und die Auszahlung erfolgt prompt.
Wie würden sie den Brandschaden- unterstützungsverein beschreiben?
Der Kontakt zu unserem Vertrauens- mann Simon Tockner ist sehr gut, der Brandschadenunterstützungsverein ist immer zuverlässig und der Kontakt freundlich.
Was ist am 6.11.2009 genau passiert?
Unser Stallgebäude ist komplett abge- brannt, ebenso wurden zahlreiche Ma- schinen zerstört.
Wie lief die Schadensmeldung an den Brandschadenunterstützungsverein ab?
Zuerst erfolgte die Meldung an unseren Vertrauensmann, 2 Tage später fand be- reits die Besichtigung und Schadensauf- nahme durch den Brandschadenunter- stützungsverein vor Ort statt. Die Aus- zahlungsabwicklung erfolgte ohne Prob- leme, durch die Drittellösung, erhielten wir bereits innerhalb von 14 Tagen nach Schadenseintritt die erste Teilzahlung.
Würden Sie den Brandschadenunterstützungsverein weiterempfehlen und wenn ja warum?
Ja auf alle Fälle, da wenn wirklich einmal etwas passiert rasche und zuverlässige Hilfe geleistet wird.
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Das abgebrannte Stallgebäude, © Martin Schindlbacher
Das neue Stallgebäude, © Simon Tockner
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Wer sind wir?
Der Brandschadenunterstützungsverein wurde bereits 1872 gegründet und unterstützt seitdem sei- ne Mitglieder. Zurzeit nutzen mehr als 1 000 Mitglieder aus dem Bezirk Murau und den angrenzen- den Regionen diese Zusatzversicherung, die nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe interessant ist.
Ihre Vorteile:
• unabhängiger Selbsthilfeverein, nicht auf Gewinn ausgerichtet
• Geld bleibt in der Region
• keine Indexanpassung
• keine Erhöhung der Versicherungssumme ohne Absprache mit dem Kunden
• über 20 Ansprechpartner vor Ort in den Regionen
• sofortige Schadenserhebung durch Vertrauensmänner vor Ort
• prompte Schadensabwicklung
• prämienfreie Rohbauversicherung
Wer kann Mitglied werden?
• jeder der eine im Vereinsgebiet liegende Sache versichern möchte
• das Vereinsgebiet umfasst die Bezirke Murau, St.Veit, Tamsweg und Judenburg
• der Eintritt in den Verein ist jederzeit möglich
Was können Sie bei uns versichern?
• Gebäude
• Landwirtschaftliche Gebäude
• Rohbauten
• Hackguthallen
• Vieh
• landwirtschaftliche Geräte, indirekter Blitz
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„Im Auftrag der Blumen…“
Kategorisierung 2012
Auch heuer stehen wieder einige Kategorisie- rungen im Bezirk Murau an. Ab Mai sind wir wieder im „Auftrag der Blumen“ unterwegs und wollen dadurch die Betriebe in ihrer Entwicklung unterstützen.
Bei der Kategorisierung, die alle 4 Jahre statt findet, wird der Hof auf folgende Qualitätsricht- linien durchleuchtet (nur für Zimmer oder Fe- rienwohnungen gültig — Almhütten haben eige- ne Kriterien):
• Ausstattungsqualität - Beschilderung
- Erscheinungsbild von Haus & Hof
- Aufenthaltsbereiche im Freien und im Haus
- Mülltrennung
- Erhaltungszustand und Sauberkeit - Raumkonzept
- Qualität des Sanitärbereiches (genügend Ablagefläche?)
• Bauernhof-Erlebnis-Qualität - Produkte und Tiere am Hof
- Wie kann der Gast den bäuerlichen Alltag miterleben?
• Servicequalität
- Welche Aktivitäten sind für den Gast am Hof vorhanden? (Bücher, Spiele, Sport- möglichkeiten,…)
- Gästeinformationsmappe - Schriftverkehr, Homepage, etc.
• Zusätzliche Fixangebote
- z.B. Sauna, Badeteich, Spielzimmer, etc.
Die Kategorisierung und die damit verbundene Qualitätseinteilung bei Zimmern oder Ferien- wohnungen/ -häuser soll Hilfestellung und Un- terstützung für den Gast sein. Aber brauchen auch Sie als VermieterIn Hilfestellung und Un- terstützung bezüglich dieser Einteilung?
Mit unserem neu entwickelten Betriebsaudit können wir uns vor der Kategorisierung jeden Bereich genau anschauen und Sie erhalten von mir eine schriftliche Zusammenfassung.
Vereinbaren Sie mit mir einen Termin unter 0 6 6 4 / 6 0 2 5 9 6 - 4 7 1 7 o d e r u n t e r [email protected]
Neuer Almhüttenkatalog
Um den Gästen die Suche nach der „richtigen“
Hütte so einfach wie möglich zu machen, wurde der neue Almhüttenkatalog gestaltet.
Darin finden sich Hütten für einen ungestörten Urlaub in mitten der Natur. Klassische und urige Almhütten, ehemalige Bergbauernhöfe, Jagd- häuser oder Schihütte — das vielfältige Ange- bot auf steirischen Almen sorgt für einen ent- spannenden Urlaub.
E r w e i t e r t wurde der Katalog um traditione lle Wohngebäu- de und Fe- r i e n h ä u s e r für all jene, die ihren Ur- laub in einem F e r i e n h a u s u n g e s t ö r t
verbringen, aber trotzdem nicht auf das aktive Hofleben verzichten möchten.
Der neue Almhüttenkatalog ist gerade rechtzei- tig für den Messeeinsatz in einer Auflage von 25.000 Stück erschienen und wird zwei Jahre lang im Einsatz sein.
Gestaltet wurde der Katalog im bundesweit ein- heitlichen Layout von Urlaub am Bauernhof, um einen noch stärkeren Marktauftritt zu gewähr- leisten und die Marke Urlaub am Bauernhof noch besser am Markt zu positionieren.
Der Vertrieb erfolgt wie bisher über den Landes- verband UaB Steiermark (bei Messen, Presse–
und Öffentlichkeitsarbeit, Gästeanfragen, etc.), den Bundesverband UaB Österreich, die Steiri- sche Tourismus GmbH, die Österreich Werbung Wien und deren Außenstellen im Ausland sowie über diverse Kooperationspartner aus Landwirt- schaft, Tourismus und Wirt-
schaft.
Urlaub am Bauernhof
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„Lärchenoffensive Murau“
Im Rahmen des forstlichen Förderprogramms zur Ländlichen Entwick- lung „LE 07-13“ wird ein Teil der Fördermittel nach wie vor über das
Lärchenprojekt der Holzwelt Murau abgewickelt.Ziel der Lärchenoffensive Murau ist es, auf diese wertvolle Baumart besonderes Augenmerk zu legen und den Lärchenanteil speziell in den jüngeren Altersklassen und bei Neuaufforstungen zu erhöhen.
Es soll über die Forcierung der Einbringung von Lärchen bei Aufforstungen über verschie- denste waldbauliche Maßnahmen bis hin zur Förderung von Lärchenwiesen und Bestandes- anerkennung zur Saatgutbeerntung jede Möglichkeit genutzt werden, um auch zukünftig qualitativ hochwertige Lärchen in entsprechender Menge anbieten zu können. Die Vorteile einer Stabilitätserhöhung der Bestände insbesondere bei Sturmereignissen kommen als Be- gleiterscheinung quasi dazu.
In folgender Tabelle sind die Maßnahmen und Förderungen zusammengefasst:
Berücksichtigen Sie bei den heurigen Aufforstungen im Frühjahr im Besonderen die Lärche und nützen sie die erwähnten Fördermöglichkeiten.
Über Details der Förderabwicklung informieren Sie sich bei den zuständigen Förderungs- dienststellen (beim Forstreferat der Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft
sowie bei Ihren Bezirksförstern der Bezirksforstinspektion Murau).
Projektträger und Koordination:
LAG HOLZWELT MURAU ; Harald Kraxner, Leader-Management Bundesstraße 13a, 8850 Murau; 03532/2720-13, 0664/8575215 [email protected], www.holzwelt.at
Saatgutgewinnung
Förderung von Beerntungen: € 300,00/Beerntung
Einbringung von Lärchen
(Normalaufforstung max. 200/ha.): € 1,85/Pflanze Wiederaufforstung nach Katastrophen
(30 % Lärche): € 1.900,00/Hektar
Dickungspflege, Stammzahlreduktion,
Erstdurchforstung Ziel Lärche: € 250,00 bis € 450,00/ha Einleitung Naturverjüngung,
Vorbereitung für Saatgutbeerntung: € 350,00/Hektar
Wegebau zur Lärchenförderung bis 40 % d. Nettokosten Schaffung und Erhaltung von „Lärchenwiesen“ € 350,00/Hektar
Errichtung und Untersuchung von
Fegeschutzvergleichsflächen 40 % d. Nettokosten
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Leader-Projekt:
Murauer Holzzäune
Im Rahmen eines Kulturlandschaftsprojektes der Holzwelt Murau möchten wir regionaltypische Holzzäune in der Holzwelt Murau thematisieren, weil sie ein regionaltypisches erhaltenswertes Landschaftselement darstellen. Nach wie vor bestehende Stacheldrahtzäune haben in einer Holzre- gion eigentlich nichts verloren. In diesem Sinne sollten für die Region typische Holzzäune das Land- schaftsbild prägen und somit die Kulturlandschaft der Region nachhaltig verändern. Zielsetzung ist weg von Stacheldrahtzäunen hin zu regionaltypischen Holzzäunen. Speziell entlang von öffentlichen Wegen und Plätzen, aber auch private Bereiche - besonders im landwirtschaftlichen Bereich – wer- den regionaltypische Holzzäune forciert.
Förderbar ist ein typischer
Murauer Heckenzaun
, einBänderzaun
oder einBretterzaun
. Projektträger: Leaderregion Holzwelt MurauAnrechenbare Investitionskosten: je nach Ausführung und Aufwand des Zauns zwischen € 10,00 bis max. € 30,00 pro Laufmeter Zaun
Förderhöhe: max. 40% der anrechenbaren Kosten
Nachweis: Da Eigenleistungen nicht förderbar sind, ist der Maschinenring bei der Rechnungslegung behilflich
Förderwerber: Grundstückseigentümer
(Land- und Forstwirte, Privatpersonen, Gemeinden) Projektpartner: Obersteirischen Maschinenring
Interessenten melden sich bei: Leader-Management Holzwelt Murau GF Harald Kraxner,
Tel: 03532-20000-13 Mobil: 0664/8575215 oder
Obersteirischer Maschinenring GF Gottfried Reif
Tel: 03582/2446 Mobil: 0664/2327661 Beispiele für typische Zäune in der Holzwelt Murau:
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Erhebung über Wildschäden
Wünsche zur Abschussfestsetzung
Wildschäden stellen für die betroffenen Grundeigentümer nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Einbußen dar, deren Auswir- kungen erst zukünftig spürbar werden.
Die Interessensvertretung unterstützt die Anlie- gen der Grundeigentümer betreffend die Beja- gung ihrer Grundflächen bei der Abschussver- gabe bestmöglich. Dies kann aber nur durch gegenseitige Zusammenarbeit (Information) er- folgen. Wir ersuchen Sie daher, den folgenden Fragebogen ausgefüllt bis spätestens 15. März 2012 an die Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Murau, St. Egidi 110, 8850 Murau zu senden, zu faxen (03532/2168- 5251) oder zu mailen ([email protected]).
Ihre Angaben bilden eine wertvolle Grundlage für die Abschussplanung und werden absolut vertraulich behandelt.
Der Kammerobmann: Der Forstreferent:
ÖR Wirnsberger DI. Dr. Lassnig
Hinweis zur Geltendmachung der Wildschäden:
Erreichen die Wildschäden ein nicht tolerierba- res Ausmaß, so hat dies der betroffene Grund- eigentümer gemäß dem Steiermärkischen Jagdgesetz
innerhalb von 14 Tagen
ab Kenntnis des Schadens zur Wahrung von Rechtsansprüchen nachweislich dem Jagd- berechtigten zu melden.
Die Einhaltung dieser Frist ist sehr wichtig, da ansonsten die Ansprüche auf Entschädigungen verfallen!
Waldeigentümer: ……….
Anschrift:...
Gemeindejagd: ………
Schälschäden:
Schälschäden in den letzten 2 Jahren:
Geschälte Stämme (Stück): ...
Verbissschäden
Fichte:
Mischbaumarten Gefährdete Kultur- und Verjüngungsfläche (ha):
Fegeschäden
Wünsche zur Abschussfestsetzung:
Mein Wald wird ausreichend bejagd:
Anmerkungen: ……….
………. Waldfläche: …... ha ...
Eigenjagd/Jagdeinschluss: ...
ja nein
Fläche (ha): ...
ja nein ja nein
……….
ja nein
ja nein
……….
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Gastkommentar von Paul Lang, Obmann Waldverband Steiermark
Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert. Dieses Zitat von Oscar Wilde ist in wirtschaftlich sehr unsicheren Zeiten aktu- eller denn je. Sicherheit ist so ein Wert.
Was sind die nun die Sicherheiten des Waldver- bandes?
Oft werden nur die Schlussbriefpreise bis ins kleinste Detail verglichen und es gibt große Auf- regung, wenn in einem einzelnen Sortiment der Waldverbandspreis um 50 Cent oder ein bis zwei Euro scheinbar hinter einem anderen An- gebot liegt.
In einer gewissen Kurzsichtigkeit wird dabei übersehen, dass unsere Philosophie der beste ausbezahlte Durchschnittspreis für alle Sorti- mente ist. Das ist das Einkommen unserer Mit- glieder, welches in deren Brieftasche kommt – nicht der Schlussbriefpreis.
Richtiges Holz zum richtigen Abnehmer ist ebenfalls eine bedeutende Wertsteigerung, die man nicht am Schlussbrief sieht. Auch unsere Übernahmekontrollen bieten Sicherheit. Was aber den Wert einer Vermarktung durch den Waldverband Steiermark konkurrenzlos steigert, ist die Sicherheit der Bezahlung des Holzes.
Was nützen dem Waldbesitzer das größte Be-
mühen bei der richtigen Ausformung des Holzes oder der höchste Schlussbriefpreis, wenn er aufgrund eines Konkurses oder Ausgleiches seines Abnehmers um den Großteil des ihm zu- stehenden Geldes umfällt?
Ich kenne Schicksale, wo Waldbesitzer um viele tausende Euro durch eine Insolvenz im wahrs- ten Sinne des Wortes „beraubt“ wurden.
Es erfüllt mich mit einer gewissen Genugtuung, wenn die Waldverband Steiermark GmbH be- reits zum dritten Mal beweist, dass unsere Mit- glieder bei einem großen Zahlungsausfall inner- halb weniger Wochen trotzdem restlos ihr Geld für ihr mühsam gearbeitetes Holz bekommen!
Andere müssen jahrelang um eine kleine Rest- quote kämpfen.
Dies ist nur möglich, weil wir durch das Vertrau- en unserer Mitglieder so groß geworden sind, sodass wir von unseren Abnehmern Bankga- rantien und Vorauszahlungen verlangen können und den Rest über eine Versicherung abde- cken. Außerdem bietet eine stetig steigende Ei- genkapitalquote Sicherheit.
In Zeiten, wo das Wirtschaftssystem skrupello- ser wird, sich Unternehmen manchmal über In- solvenzen und Ausgleiche sanieren und von Nachfolgern billig übernommen werden, ist es ein ungeheurer Wert, durch den Waldverband auf der „sicheren Seite“ zu sein.
Denn Holzverkauf ist „sichere“ Vertrauens- sache!
Ihre Ansprech- partner:
Mühlen:
Hr. Mag. Kurt Kreinbucher, 0664 / 527 74 57 Murau West:
Hr. Johann Hartl, 0664 / 372 31 00 Neumarkt:
Hr. Christoph Rößler, 0664 / 529 20 77 Oberwölz:
Hr. Friedwald Reiter, 0664 / 530 89 55
Sichere Seite
LK-Kelemina
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Bestellschein für Forstpflanzen 2012
in Zusammenarbeit mit dem Forstreferat der BK Murau, Schwarzenbergsiedlung 110, 8850 Murau Tel.: 03532/2168-0* - Fax: 03532/2168-5251 E-Mail: [email protected]
Bitte bis 31. März 2012 einsenden!
Name des Bestellers: ...
Anschrift: ...
Tel.: ….../...…...…... Mobiltelefon: ….………....…./.……...……...
Ich ersuche, für die Frühjahresaufforstung 2012 folgende Pflanzen zu liefern:
Holzart Sortiment Preis je Stk.
ohne USt. Stück
Fichte
4 j. v. 25/40 0,39
4 j. v. 40/60 0,45
5 j. v. 60+ 0,53
Lärche 2 j. v. 25/40 0,52
3 j. v. 40/70 0,56
Tanne 4-5 j. 20/40 0,76
Bergahorn 3 j. v. 50/80 0,76
Rotbuche 2 j. v. 50/80 0,98
Gewünschte Abgabestelle: ...
(wird erst nach Vorliegen aller Bestellungen endgültig fixiert)
... ...
Ort und Datum: Unterschrift des Bestellers
Die Pflanzen sind für Höhenlagen von 900 bis 1.400 mSH im Wuchsgebiet 1.3 zugelassen und werden ohne Pflanzensack in Paketen von 50 Stk. (25 Stk. bei Laubholz) abgegeben – es gilt als vereinbart, dass kleinere Bestellungen auf ganze Paketgrößen aufgerundet werden!
Rabatt für Einzelbestellungen ab 2.000 Stk.
5%, ab 10.000 Stk. 10%, ab 20.000 Stk. 15%
und ab 40.000 Stk 18%
Andere Baumarten nach Verfügbarkeit bzw. auf Anfrage — Esche nur auf ausdrücklichen Wunsch lieferbar (Eschentriebsterben)
Bedingungen:
Die Lieferung und Fakturierung erfolgt durch den Forstgarten Gabriella Raffler, Großfeistritz 11, 8741 Maria Buch-Feistritz.
Die Preise verstehen sich frei Abgabestelle an der Landesstraße, zuzüglich 12% USt.
Die Auslieferung ist für 13. April geplant (Ersatztermin 20. April) – Sie werden rechtzeitig verständigt!
Bei nicht rechtzeitiger Abholung der Pflanzen gehen Schäden und Verluste aufgrund der Zwi- schenlagerung bei der Sammelstelle zu Lasten des Bestellers.
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Alt-Grottenhof – Ausbildung mit Genuss!
Das was bei uns in der Praxis mit Verstand, handwerklichem Geschick und Begeisterung erzeugt wird, kann mit hohem Genuss verzehrt werden. Das ist die Quintessenz am Alt-Grottenhof. Unsere Philosophie ist nicht das Korn, sondern das Brot, nicht die Milch, sondern der Käse, nicht das Mast- tier, sondern das verarbeitete Fleisch zu verkaufen. Selbst das Obst erfährt seine geistige Reife im Edelbrand.
Aber Halt, unsere 3-jährige Ausbildung beginnt beim Boden. Eine gesunde Struktur und viel Humus sind Basis für ein gutes Pflanzenwachstum. Darüber freuen sich die Tiere und bringen gute Leistun- gen und der Mensch freut sich mit. Nachdem Landwirtschaft in der Steiermark fast immer mit Nutz- tierhaltung verbunden ist, gibt es bei uns Rinder, Schweine und Schafe. Für das Bearbeiten der Wiesen und Felder brauchen wir Maschinen, auch darüber wird bei uns gelehrt und unterrichtet.
Auch der Wald und damit die forstliche Ausbildung haben einen hohen Stellenwert bei uns.
Unsere vielfach prämierten Produkte wollen auch verkauft werden, dafür haben wir einen eigenen Hofladen eingerichtet. Nicht nur Freundlichkeit, solides Auftreten, sondern höchste Qualität sind hier gefragt. Nicht nur Fachwissen allein müssen junge Menschen haben, wir freuen uns jedes Mal, wenn unsere Schüler mit verbesser- ten Englischkenntnissen von ihrer Fremdpraxis im Ausland in die Schule zurückkehren.
Nach 3 Jahren Fachschule und dem Abschluss bei uns erhalten unsere Schüler nach entspre- chender Praxis den landwirtschaftlichen Fach- arbeiterbrief. Ebenso sind den Schülern nach dem Abschluss der Fachschule die Tore in die HBLA Raumberg, HBLA Wieselburg und HBLA Bruck geöffnet, um dort die Reifeprüfung abzu- legen. Somit stehen unseren Schülern sehr vie- le Berufschancen offen. Bei unserer zweiberuf- lichen Ausbildung bekommen unsere Absolven- ten in den gängigen Berufen ein Jahr Lehrzeit eingerechnet.
Damit das Wohnen und Leben im Internat nicht nur aus Lernen, worauf wir allerdings hohen Wert legen, besteht, kann bei uns sowohl der Traktor- als auch der Mopedführerschein abge- legt werden.
Bei Festen brauchen unsere Absolventen nicht im Abseits stehen, denn auch das Tanzen wird bei uns erlernt, sowohl in einem Volks- als auch Moderntanzkurs. Für besonders Tüchtige bie- ten wir einen Jagd- bzw. einen Fischereikurs an. Noch mehr Informationen über uns finden Sie un- ter www.grottenhof.at.
Unser Ziel sind best ausgebildete, leistungsbereite und einssatzwillige junge Menschen, die Freude am Arbeiten und Gestalten haben und mehr als eine Nebenrolle im eigenen Leben spielen.
DI. Erich Kerngast, Direktor