Wissenswertes rund ums Budget
Budgetdienst 13. Februar 2018
I N H ALT
• Vorstellung Budgetdienst
• Budgetkreislauf und Budgethoheit des Nationalrats
• Ausgangslage und Rahmen für die Budgeterstellung 2018/2019
• Haushaltsrechtsreform 2009/2013 und Elemente des Haushaltsrechts
Budgetstruktur
Wirkungsorientierung
Personalplanung
• Budgetdokumente und Ablauf der Budgetberatungen
• Laufender Budgetkontrolle und wichtige Steuerungsinstrumente
• Evaluierung der Haushaltsrechtsreform
V ORSTELLUN G B UD GETD I EN ST
E I N RI CH TUN G UN D
O RGAN I SATI ON SGRUN D LAGEN D ES
B UD GETD I EN STES
Grundlagen
• Politische Vereinbarung der fünf damals im Nationalrat vertretenen Parteien über die Einrichtung eines unabhängigen Budgetdienstes im Parlament
• Ausschussfeststellung des Budgetausschusses vom 10. November 2011 (1510 d.B. XXIV. GP)
• Produkt- und Leistungskatalog vereinbart zwischen dem Leiter des Budgetdienstes und den FraktionsführerInnen im Budgetausschuss Einrichtung und Ressourcen
• Einrichtung im Jahr 2012 in der Parlamentsdirektion
• Personalausstattung insgesamt sechs AkademikerInnen und zwei Assistenzkräfte
A UFGABEN D ES B UD GETD I EN STES (
GEM Äß D ERP
OLI TI SCH ENV
EREI N BARUN G)
Unterstützung des Nationalrates bei der Beratung, Beschlussfassung und Kontrolle der Haushaltsführung des Bundes. Die Aufgaben umfassen:
(1) Beratung des Budgetausschusses insbesondere durch schriftliche Expertisen, Analysen und Kurzstudien hinsichtlich der gemäß dem Bundeshaushaltsgesetz (BHG 2013) vorzulegenden Unterlagen
(2) Beratung weiterer Ausschüsse hinsichtlich der Wirkungsorientierten
Folgenabschätzung von rechtssetzenden Maßnahmen (§ 17 BHG 2013) (3) Erstellung von Stellungnahmen auf Anfrage einzelner Mitglieder des
Budgetausschusses
Diese Aufgaben umfassen auch die Wirkungsorientierung insbesondere unter der Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und
Männern.
Der Budgetdienst dient der laufenden Kontrolle des Budgetvollzugs.
H AN D LUN GSGRUN D SÄTZE
Prinzipien
• Unabhängigkeit und Objektivität
• Gleichbehandlung aller Fraktionen und Äquidistanz
• Inhaltliche Beratungstätigkeit in budgetrelevanten Fragen
• Erhöhung der Transparenz in Haushaltsangelegenheiten Grundsätze
• Unterstützung der parlamentarischen Arbeit in Budgetangelegenheiten durch Analyse- und Beratungsleistungen
• Veröffentlichung aller Produkte auf der Homepage des Parlaments
• Aktiver Informationsaustausch und Wissenstransfer mit relevanten nationalen und internationalen Ansprechpartnern
• Hohe fachliche Qualifikation und Akzeptanz der MitarbeiterInnen
P ROD UKT - UN D L EI STUN GSKATALOG
Laufende Analysen
Regelmäßige eigenständige Analysen, Expertisen und Stellungnahmen zu
• allen budgetrelevanten Vorlagen
• Vorlagen, welche den nationalen und europäischen Rahmen für das Budget abstecken
• Unterstützung des Budgetausschusses bei der Kontrolle des laufenden Budgetvollzugs
Anlassbezogenen Analysen zu konkreten Anfragen Sonstige anlassbezogene Analysen
Verbesserungsvorschläge zu Haushaltsvorschriften und Budgetdokumenten
P ROD UKTE I M Ü BERBLI CK
Produkte zur Vorbereitung der Budgetberatungen 2018/2019
• Vorbereitungsveranstaltungen
• Lesehilfe zum Budget
• Analyse zum Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021
• Budgetanalyse 2018/2019
• Untergliederungsanalysen Laufende Analysen
• Aktuelle Analysen zum laufenden Budgetvollzug
• Aktuelle Anfragebeantwortungen (z.B. Umsetzung Konsolidierungspakete)
• Aktuelle Budgetberichte (z.B. Rücklagen, Förderungen, Haftungen)
Link Budgetdienst
D ATEN UN D A N ALYSETOOLS (I )
Administrativdaten
• HIS-Daten Zugang für abgeschlossene Finanzjahre und den BVA (ca. zum Zeitpunkt der Budgetrede) auf Kontenebene
• Zeitreihen grundsätzlich ab 2013 verfügbar, neue Budgetstruktur wird Auswertungen zum BVA 2018 bzw. 2019 erschweren
• Datenanalyse mit Pivot-Tabellen und individuellen Datenbankabfragen
• Excel-Tabellen zum laufenden Budgetvollzug (kein HIS-Zugang)
• Maßnahmentabelle
Makroökonomische Daten
• WIFO-Daten zur Konjunkturprognose (Zugang zur WDS-Datenbank)
• AMECO Datenbank (EK-Prognose)
• Statistik Austria (z.B. Maastricht-Notifikation)
D ATEN UN D A N ALYSETOOLS (I I )
EUROMOD Mikrosimulationsmodell
• Steuer- und Transfersystem der EU Mitgliedstaaten abgebildet
Steuern: Lohn- und Einkommensteuer, SV-Beiträge, KEst
Transfers: Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Familienbeihilfe, Ausgleichszulagen,….
• EU-SILC Daten bilden die Datengrundlage
• Ex-Ante-Evaluierung von Reformmaßnahmen- bzw. Szenarien im Hinblick auf ihre Verteilungswirkungen und Anreizeffekte
• Abschätzung der budgetären Auswirkung von Maßnahmen (z.B. kalte Progression)
Abschätzung von Arbeitsangebotsanpassungen (work in progress)
• Schätzung eines strukturellen Arbeitsangebotsmodell zur Abschätzung der Auswirkungen von Änderungen im Steuer- und Transfersystem auf das Arbeitsangebot
A KTUELLE BD -A N ALYSEN
• Laufender Budgetvollzug
Budgetvollzug Jänner bis November 2017
Gesetzliches Budgetprovisorium
Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2017
• Analysen zu Anfragen von Abgeordneten
Zahlungen aus dem Bundesbudget an die ÖBB
Stimmigkeit von Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung der Regierungsvorlage zum 2.
Erwachsenenschutz-Gesetz
Berichte über Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes
• Analysen der Wirkungsorientierten Folgenabschätzungen von Gesetzesvorlagen (insbesondere zu Steuergesetzen)
Sondervermögen Kärnten-Verzichtsgesetz, IFI-Beitragsgesetz, Kommunalinvestitionsgesetz, Flugabgabegesetz
• Sonstige anlassbezogene Informationen
Europäisches Semester u. Übersicht über österreichische Haushaltsplanung 2018
• Verbesserungsvorschläge zu Haushaltsvorschriften und Budgetdokumenten
RH Arbeitsgruppe Weiterentwicklung BRA
B UD GETKREI SLAUF UN D B UD GETH OH EI T D ES
N ATI ON ALRATS
B UD GETH OH EI T D ES N ATI ON ALRATS
• Das Recht, den Bundeshaushalt zu bewilligen, gehört zu den wichtigsten Befugnissen des Nationalrates.
• Der Nationalrat beschließt den von der Bundesregierung jährlich vorzulegenden Entwurf des BFRG sowie des BFG.
• Dem Bundesrat kommt gegen diese Gesetzesbeschlüsse kein Einspruchsrecht zu.
• Dem mit der Vorberatung des BFG betrauten Ausschuss
(Budgetausschuss) obliegt auch die Mitwirkung des Nationalrates an der Haushaltsführung („begleitende Budgetkontrolle“). Er berät über die vom Bundesminister für Finanzen diesbezüglich vorzulegenden Berichte.
B UD GETAUSSCH USS
Wesentliche Aufgaben des Budgetausschusses als einer der gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse des Nationalrates:
• Vorberatung des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG)
• Vorberatung des Bundesfinanzgesetzes (BFG, einschließlich der Budgetbegleitgesetze)
• Mitwirkung an der Haushaltsführung (Überschreitung der
Auszahlungsobergrenzen bei Gefahr in Verzug, bei Mittelbindungen Bericht an Budgetausschuss, Genehmigung von Mittelüberschreitungen)
• Berichtsempfänger im laufenden Budgetvollzug
• Vorberatung des Bundesrechnungsabschlusses (BRA)
• Vorberatung der gesetzlichen Grundlagen der Haushaltsführung (BHG)
H AUPTAKTEURE I M B UD GETPROZESS
Bundesregierung
Fiskal- rat
Bundes- ministerium für
Finanzen
Parlament Rechnungshof
Bundes- ministerien WIFO
ÖBFA Europäische Union (Rat und Kommission)
Länder Gemeinden Statistik
Austria
Wirkungscontrolling- stelle (BMöDS) Budget-
dienst
Österr.
National- bank
B UD GETZYKLUS
Quelle: BMF
M I TTELFRI STI GE B UD GETPLAN UN G D URCH
B UN D ESFI N AN ZRAH M EN GESETZ (BFRG)
• „Temporäre“ Verschiebung der mittelfristigen Finanzplanung von April auf Herbst (gemeinsam mit Budget)
• Verbindliche Auszahlungsobergrenzen auf Rubriken-Ebene für vier Jahre und auf Ebene der Untergliederungen für das jeweils folgende Jahr (bei Doppelbudgets: für das folgende und nächstfolgende Jahr)
• Angaben auf Ebene der Untergliederungen für die weiteren Jahre sind indikativ
• Grundzüge des Personalplans
• Schätzung der Einzahlungen zur Ermittlung des Budgetsaldos
• Erläuterung durch Strategiebericht
Darstellung der zentralen Vorhaben der Bundesregierung, die innerhalb der Obergrenzen des BFRG bedeckt werden
Budget- und wirtschaftspolitische Zielsetzungen
Strategische Ziele und Schwerpunkte der einzelnen Untergliederungen
J ÄH RLI CH E B UD GETPLAN UN G D URCH
B UN D ESFI N AN ZGESETZ (BFG)
• Vorlage an den Nationalrat grundsätzlich 10 Wochen vor Ende des laufenden (Finanz-)Jahres; aufgrund der Nationalratswahlen am 15. Oktober 2017 in das Frühjahr 2018 verschoben
• Entwurf Bundesfinanzgesetz (BFG) samt Bundesvoranschlag (BVA) und Personalplan für das nächstfolgende Kalenderjahr für die einzelnen
Bundesministerien bzw. Sachbereiche
• Jahresbudget mit konkreter Festlegung von Aufwendungen/Erträgen bzw.
Einzahlungen/Auszahlungen (Ergebnisvoranschlag, Finanzierungsvoranschlag)
• Bundesvoranschlag enthält neben Finanzinformationen auch die Angaben zur Wirkungsorientierung
• Personalplan weist höchstzulässige Planstellenanzahl im Bund aus
B UN D ESRECH N UN GSABSCH LUSS (BRA)
• Vom RH jährlich erstellt, auf Basis der Abschlussrechnungen der Haushaltsleitenden Organe
• Erläutert den jährlichen Budgetvollzug, insbesondere gravierende Abweichungen gegenüber dem Voranschlag, und dient so als eine wesentliche Grundlage für die Ausübung der Kontrollrechte des Nationalrates
• Vorlage bis 30. Juni des folgenden Finanzjahres
• Genehmigung im Nationalrat: Kenntnisnahme des Ergebnisses und politische Beurteilung der Haushaltsführung
• Laufende Diskussion zur Erstellung und Prüfung des BRA
Neufestlegung der Rollen zwischen BMF, RH und Fachressorts in Übereinstimmung mit internationalen Standards
T OP -D OWN -B UD GETI ERUN G
• Erstellung von Budgetvorschauen (kurz-, mittel- und langfristig) und der
betraglichen Eckwerte („Kuchenstücke“) für die Planung von BFRG und BFG durch das BMF
„Kuchenstücke“ gehen vom jeweils letztgültigen Wert im BFRG, BFG aus, berücksichtigen Änderungen (wie z.B. gesetzliche Erfordernisse,
konjunkturelle Änderungen) und werden vom BMF an die Ressorts verschickt
Ergebnisse der Verhandlungen des BMF mit den Ressortleitungen über die
„Kuchenstücke“ gehen in den Voranschlag (BFRG, BFG) ein
• BFRG: Erstellung des Strategieberichtes gemäß § 14 BHG 2013 – unter Mitwirkung durch das jeweilige Ressort – durch das BMF (Grundzüge des Personalplans im Einvernehmen mit BKA)
• BFG: Erstellung des Budgetberichtes, Beilagen, Teilhefte (und
Detaildokumente) für die Untergliederungen, Bericht über Ausgliederungen und Beteiligungen durch das BMF; Erstellung Personalplan durch
BKA/nunmehr BMöDS
B UD GETPROV I SORI UM
Wird kein Bundesfinanzgesetz vorgelegt, so tritt entweder das automatische oder das gesetzliche Budgetprovisorium in Kraft.
Verfassungsbestimmungen: Art. 51a Abs. 3 und 4 B-VG über ein automatisches Budgetprovisorium treten in Kraft, sofern der Nationalrat kein gesetzliches
Budgetprovisorium beschließt.
• Automatisches Budgetprovisorium:
Aufwendungen und Auszahlungen dürfen nicht höher sein, als im letztbeschlossenen BFG (auch Planstellen)
Finanzschulden dürfen nur bis zur Hälfte der jeweiligen Höchstbeträge eingegangen werden
• Gesetzliches Budgetprovisorium:
Eigenes Bundesgesetz
Erleichterte Finanzierungsmöglichkeit, Beschränkung für Finanzschulden gilt nicht
A USGAN GSLAGE UN D R AH M EN FÜR D I E
B UD GETERSTELLUN G 2018/2019
V ERFASSUN GSRECH TLI CH E UN D
H AUSH ALTSRECH TLI CH E R AH M EN BED I N GUN GEN
Artikel 13 B-VG
• (2) Bund, Länder und Gemeinden haben bei ihrer Haushaltsführung die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes und nachhaltig
geordnete Haushalte anzustreben. Sie haben ihre Haushaltsführung in Hinblick auf diese Ziele zu koordinieren.
• (3) Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben.
Artikel 51 B-VG bis 51c B-VG
• Mitwirkung des Nationalrates an der Vollziehung des Bundes
• Grundsätze der Haushaltsführung des Bundes
• Vorlage und Beschlussfassung von Bundesfinanzrahmengesetz und Bundesfinanzgesetz
Bundeshaushaltsgesetz
• Regelt Ziele und Organisation der Haushaltsführung, Budgetplanung,
Budgeterstellung, Budgetvollzug, Bundesvermögens- und Schuldengebarung, (Innen)Kontrolle und Rechnungslegung.
W I RTSCH AFTS - UN D F I N AN ZPOLI TI SCH E
K OORD I N I ERUN G I N D ER EU (I )
seit 2011 im Rahmen des Europäischen Semesters und umfasst v.a.
• Überwachung der Fiskalregeln
Grundlagen: Vertrag von Maastricht (1993), Stabilitäts- und
Wachstumspakts (1997), Erweiterungen v.a. durch Sixpack (2011), Twopack (2013) und Fiskalpakt (2013)
EK überprüft Einhaltung 2x jährlich (auf Basis des Stabilitätsprogramms und der Übersicht über die Haushaltsplanung)
• Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte
Monitoring anhand Scoreboard (Warnmechanismusbericht im Nov.)
ggf. eingehende Analyse im Länderbericht (Feb.); Sanktionen möglich
• Wirtschaftspolitische Leitlinien u. Länderspezifische Empfehlungen
Koordinierung auf Ebene der EU durch Jahreswachstumsbericht und Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets
(Entwurf durch Europäische Kommission im November)
W I RTSCH AFTS - UN D F I N AN ZPOLI TI SCH E
K OORD I N I ERUN G I N D ER EU (I I )
• Wirtschaftspol. Leitlinien u. Länderspezifische Empfehlungen
Länderbericht (Februar): Länderspez. Analyse der EK
Regierung nimmt in Nationalem Reformprogramm (April) auf Empfehlungen des Vorjahres Bezug und weist Umsetzung bzw.
geplante Maßnahmen aus
Entwurf Länderspezifischer Empfehlungen (inkl. Beurteilung der Einhaltung d. Fiskalregeln im Vorjahr)
Diskussion und Annahme im Rat bis Juli
F I SKALREGELN (I )
• Korrektiver Arm
Defizit max. 3 % d. BIP
Schuldenstand max. 60 % d. BIP bzw. hinreichende Rückführung (1/20- Regel)
ÜD-Verfahren gegen Österreich ab 2009, wurde 2014 eingestellt
• Präventiver Arm
Mittelfristiges Haushaltsziel (MTO): Strukturelles Defizit ≤ 0,5 % d. BIP
Finanzierungssaldo lt. ESVG („Maastricht-Defizit“) - Konjunktureffekte (Schätzung über Output-Lücke)
- Einmalmaßnahmen (z.B. Vermögenstransfer bei HETA-Eingliederung)
= Struktureller Budgetsaldo
F I SKALREGELN (I I )
Quellen: Ameco Datenbank; Herbstprognose 2017
F I SKALREGELN (I I I )
• Fortsetzung präventiver Arm
Bei Verfehlung des MTO Überprüfung der
Strukturellen Defizitregel: Verbesserung des strukturellen Budgetsaldos um zumindest 0,6 % d. BIP, wenn MTO nicht mit geringerer Anpassung
erreicht (in wirtschaftlich normalen Zeiten)
Ausgabenregel: max. zulässiges Ausgabenwachstum in Höhe des
langfristigen Potenzialwachstums, Abschlag/Zuschlag entsprechend dem Anpassungserfordernis des strukturellen Saldos
Berücksichtigung von Mehrausgaben für Flüchtlinge und
Terrorismusbekämpfung in Form eines geringeren Anpassungsbedarfs
• Für Euro-Mitgliedstaaten Sanktionsmöglichkeiten in beiden Armen
• Österreichischer Stabilitätspakt 2012 legt EU-Fiskalregeln auf Ebene der Gebietskörperschaften um
• Die Umsetzung der Fiskalregeln wird auf nationaler Ebene vom Fiskalrat überwacht, in dem der Budgetdienst beratend vertreten ist
V OLKSWI RTSCH AFTLI CH E R AH M EN BED I N GUN GEN
(WI FO-P ROGN OSE V OM D EZEM BER 2017)
Quelle: WIFO-Prognose vom Dezember 2017
Veränderung ggü dem Vorjahr in % 2017 2018 2019
BIP, nominell 2,8 3,4 2,6 4,8 4,8 4,0
BIP, real 0,8 1,1 1,5 3,0 3,0 2,2
Privater Konsum, real 0,3 0,5 1,5 1,5 1,7 1,6
Bruttoanlageinvestitionen, real -0,7 1,2 3,7 5,3 3,3 2,4
Exporte, real 3,0 3,1 1,9 5,5 5,0 4,3
Importe, real 2,9 3,1 3,1 5,4 4,2 3,4
Inflationsrate (VPI) in % 1,7 0,9 0,9 2,1 2,0 1,9
Aktiv Erwerbstätige 0,8 1,1 1,5 1,9 1,8 1,1
Arbeitslosenquote (Eurostat) in % 5,6 5,7 6,0 5,6 5,4 5,3
Arbeitslosenquote (nationale Def.) in % 8,4 9,1 9,1 8,5 7,9 7,7
Bruttobetriebsüberschuss, nominell 3,2 3,3 1,4 6,4 6,7 4,8
Löhne und Gehälter, nominell 1,7 2,1 2,3 2,1 2,6 2,7
Zinsen, 10J in % 1,5 0,7 0,4 0,6 0,6 0,9
Zinsen, kurzfristig in % 0,2 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,1
Prognose
2014 2015 2016
G EPLAN TE E CKWERTE D ER
H AUSH ALTSEN TWI CKLUN G
LT . Ü BERSI CH T ÜBER D I E H AUSH ALTSPLAN UN G D ES
BM F
Entwicklung Defizit- und Schuldenstand 2014 bis 2018 lt. ÜHP 2018
* Indikator 2 (Steuern und Tatsächliche (Pflicht-)Sozialbeiträge, ohne freiwillige und unterstellte Sozialbeiträge), Ind. 4 für 2016: 42,9 % d. BIP Quellen: Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2018, Statistik Austria, Ameco Datenbank
in % des BIP 2014 2015 2016 2017 2018
Staatsausgabenquote 52,3 51,0 50,7 49,6 48,9
Staatseinnahmenquote 49,6 49,9 49,1 48,7 48,1
davon Steuern und Abgaben* 42,8 43,2 42,3 42,0 41,6
Maastricht-Saldo -2,7 -1,0 -1,6 -0,9 -0,8
Beitrag Bund -2,8 -1,1 -1,3 -0,9 -0,9
Beitrag Länder (ohne Wien) 0,0 0,1 -0,4 0,0 0,0
Beitrag Gemeinden (mit Wien) 0,0 0,0 -0,1 0,0 0,0
Beitrag SV-Träger 0,1 0,0 0,1 0,1 0,1
Struktureller Budgetsaldo -0,8 -0,3 -0,9 -0,7 -1,1
Primärsaldo -0,3 1,3 0,5 0,9 0,8
Öffentliche Verschuldung 83,8 84,3 83,6 78,3 75,2
• Die Planwerte des BMF aus der Übersicht über die österreichische
Haushaltsplanung 2018 vom 16. Oktober 2017 weichen geringfügig von den Prognosewerten der Europäischen Kommission ab:
E CKWERTE D ES B UD GETS 2017
Quellen: BRA 2013, 2014, 2015 und 2016, Monatserfolg Dez. 2017
vorl. Erf. BVA
in Mio. EUR 2013 2014 2015 2016 2017 2017
Finanzierungshaushalt
Einzahlungen 71.363,7 71.463,5 72.728,4 71.313,5 73.805,2 73.158,7 3,5 Auszahlungen 75.567,3 74.652,5 74.589,5 76.309,0 80.677,8 77.457,2 5,7 Finanzierungssaldo -4.203,6 -3.189,1 -1.861,1 -4.995,4 -6.872,6 -4.298,4 37,6 Ergebnishaushalt
Erträge 70.873,1 69.881,8 73.478,4 72.421,3 76.059,5 73.180,6 5,0
Aufwendungen 78.109,7 78.932,0 78.249,7 81.891,2 77.677,6 82.144,4 -5,1 Nettoergebnis -7.236,6 -9.050,2 -4.771,3 -9.469,8 -1.618,1 -8.963,9 -82,9
%-Diff.
Erfolg 2016 - vorl.Erf. 2017 Erfolg
E N TWI CKLUN G V ON M AASTRI CH T -S ALD O UN D
S TRUKTURELLEM D EFI ZI T (EK-P ROGN OSE V . N OV . 2017)
Quelle: EK-Prognose vom November 2017
E N TWI CKLUN G Ö FFEN TL . S CH ULD EN STAN D
(EK-P ROGN OSE V OM N OV EM BER 2017)
Quelle: EK-Prognose vom November 2017
Schuldenstand in % d. BIP Veränderung des Schuldenstands und Faktoren hinter der Veränderung
E CKWERTE D ES B UD GETS 2017
*) Die Berechnung der zyklischen Budgetkomponente basiert auf der von der EK auf Grundlage der vom BMF übermittelten Werte neu berechneten Outputlücke.
Quellen: Staff working document – Analysis of the 2018 Draft Budgetary Plan of Austria
in % des BIP EK Herbst 2017 SP 2017 ÜHP 2018 EK Herbst 2017 SP 2017 ÜHP 2018 EK Herbst 2017
Maastricht-Saldo -1,6 -1,0 -0,9 -1,0 -0,8 -0,8 -0,9
- Zyklische Budgetkomponente*) -0,6 -0,2 -0,1 -0,1 0,0 0,4 0,1
- Einmalmaßnahmen -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
= Struktureller Budgetsaldo*) -1,0 -0,8 -0,8 -0,9 -0,8 -1,2 -1,0
Outputlücke*) in % d. Prod.potenzials -1,0 -0,4 0,0 -0,2 0,0 0,7 0,1
BIP, real ggü VJ in % 1,5 2,0 2,8 2,6 1,8 2,8 2,4
Öffentliche Verschuldung in % des BIP 83,6 80,8 78,3 78,6 78,5 75,2 76,2
2017 2018
2016
B UN D ESFI N AN ZRAH M EN GESETZ 2017 – 2020
Rubrik Bezeichnung in Mio. EUR 2017 2018 2019 2020
R 1,0 Recht und Sicherheit fix 9.578,518 9.165,293 9.181,750 9.454,962
var 75,100 75,100 75,100 75,100
Summe 9.653,618 9.240,393 9.256,850 9.530,062 R 2 Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie fix 21.804,086 22.240,980 22.729,029 23.250,719 var 17.906,408 19.608,471 20.590,940 21.593,885 Summe 39.710,494 41.849,451 43.319,969 44.844,604 R 3 Bildung, Forschung, Kunst und Kultur fix 13.983,621 13.849,082 13.953,011 14.181,942 R 4 Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt fix 7.381,226 7.355,475 7.290,915 7.373,098 var 2.155,416 2.191,467 2.228,181 2.267,726 Summe 9.536,642 9.546,942 9.519,096 9.640,824
R 5 Kassa und Zinsen fix 4.745,397 4.328,207 4.359,738 4.840,938
Gesamt fix 57.492,848 56.939,037 57.514,443 59.101,659 Gesamt var 20.136,924 21.875,038 22.894,221 23.936,711 Gesamtsumme 77.629,772 78.814,075 80.408,664 83.038,370
Quelle: BFRG 2017-2020 idF. vom 28. Dezember 2017
E N TWI CKLUN G R UBRI KEN I M
B UN D ESFI N AN ZRAH M EN GESETZ 2017 – 2020
D I SKRETI ON ÄRE M AßN AH M EN 2018/2019
Maßnahmen aus der letzten Gesetzgebungsperiode (Auswahl)
• Investitionsprämien für KMUs und große Unternehmen
• Abschaffung Pflegeregress
• Erhöhung Studienbeihilfe
• Verpflichtendes Integrationsjahr für Asylberechtigte
• Senkung FLAF-Beitrag per 1. Jänner 2018 auf 3,9 %
• Erhöhung Forschungsprämie auf 14 %
• Senkung Flugabgabe
• Änderung Gebührengesetz (Mietvertragsgebühr)
Geplante Maßnahmen der neuen Bundesregierung (Auswahl)
• Senkung Arbeitslosenbeitrag für niedrige Einkommen ab Juli 2018
• Indexierung Familienbeihilfe
• Einführung Familienbonus ab 2019
• Beendigung Beschäftigungsaktion 20.000 und Beschäftigungsbonus
• Maßnahmen im Bildungsbereich (z.B. Deutschförderklassen)
H AUSH ALTSRECH TSREFORM 2009/2013 UN D
E LEM EN TE D ES H AUSH ALTSRECH TS
Z I ELE D ER H AUSH ALTSRECH TSREFORM (H H RR)
• Ein neues Rechnungswesen soll die Transparenz verbessern und helfen, effizienter zu steuern.
• Die Planbarkeit des Budgets soll unter Rücksichtnahme auf die jeweilige Konjunkturentwicklung deutlich verstärkt werden.
• Wirkungen und Leistungen sollen in das Budget integriert werden. Eine Verbindung zwischen Ergebnissen und Ressourcen ist erforderlich.
• Anreize zur effizienteren Mittelverwendung sollen gesetzt werden.
• Haushaltsrechtsreform definiert neue Grundsätze der Haushaltsführung.
Ü BERBLI CK H AUSH ALTSRECH TSREFORM
I N STRUM EN TE I M N EUEN H AUSH ALTSRECH T
• Mittelfristige Haushaltsplanung
• Neue Budgetstruktur
• Neues Rechnungswesen: Zahlungsperspektive (Finanzierungsrechnung) und periodengerechte Ressourcenbetrachtung (Ergebnisrechnung) und Darstellung der Vermögensentwicklung
• Möglichkeiten zur Rücklagenbildung
• Veranschlagung künftiger Verpflichtungen (v.a. Rückstellungen)
• Personalplan
• Angaben zur Wirkungsorientierung
• Neue Budgetgrundsätze: Wirkungsorientierung insbesondere unter
Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, Transparenz, Effizienz, möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes
B UD GETSTRUKTUR
B UD GETSTRUKTUR - P YRAM I D E
Gesamtbudget Rubriken
Untergliederungen Globalbudget Detailbudgets
(Kosten- und Leistungsrechnung)KLR
Finanzrahmen mit 5 Rubriken
~ 30
~ 3-5 pro Untergliederung (statt über 1.000 Ansätze)
Flexibles Steuerungs- instrument, auf jew.
Besonderheiten angepasst im Budget
dokumentiert Gesetzliche
Bindungswirkung Verwaltungsinterne Bindungswirkung
Quelle: BMF
G ESETZLI CH E UN D V ERWALTUN GSI N TERN E
B I N D UN GSWI RKUN G
Quelle: BMF
B UD GETSTRUKTUR – B EI SPI EL J USTI Z
GB 13.02
Rechtsprechung
DB 13.02.01
Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur
DB 13.02.02
Oberlandesgericht Wien
DB 13.02.03
Oberlandesgericht Linz
DB 13.02.04
Oberlandesgericht Graz
DB 13.02.05
Oberlandesgericht Innsbruck
DB 13.02.06
Zentrale Ressourcensteuerung
GB 13.01
Steuerung und Services
DB 13.01.01
Strategie, Legistik
DB 13.01.02
Sachwalter-
und Patientenanwaltschaft
DB 13.01.03
Opferhilfe
GB 13.03
Strafvollzug
DB 13.03.01
Justizanstalten
DB 13.03.02
Bewährungshilfe
DB 13.03.01.01
Vollzugsdirektion + Ressourcensteuerung
DB 13.03.01.11
Justizanstalt Wien-Josefstadt
DB 13.03.01.12
Justizanstalt Korneuburg
DB 13.03.01.13
Justizanstalt Krems
DB 13.03.01. ...
Weitere Justizanstalten
UG 13
Ebene
Globalbudget Ebenen
Detailbudget
Detailbudget
1. Ebene
Detailbudget
2. Ebene
R ECH N UN GSWESEN
Möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes:
Darstellung nicht nur der Liquiditätsflüsse, sondern auch des Ressourcenverbrauchs durch Ergebnis-, Finanzierungs- und
Vermögensrechnung basierend auf der Doppik (= kaufmännisches Rechnungswesen)
Verlässliche Informationen über Finanzlage und Ressourcenverbrauch
Transparenz über Vermögen und Verbindlichkeiten des Bundes
Wirtschaftliche Betrachtungsweise
Vergleichbarkeit (national und international) verbessern
Quelle: BMF, Präsentationen Haushaltsrechtsreform
E RGEBN I SV ORAN SCH LAG (EH ) UN D F I N AN ZI ERUN GSV ORAN SCH LAG (FH )
Ergebnisvoranschlag
Ergebnishaushalt stellt auf den Ressourcenverbrauch ab:
Aufwendungen und Erträge
bezeichnen den Wertverzehr bzw.
Wertzuwachs innerhalb eines Finanzjahres unabhängig vom konkreten Zahlungszeitpunkt
Aufwendungen
Erträge
Finanzierungsvoranschlag
Finanzierungshaushalt stellt auf den konkreten Zahlungszeitpunkt ab:
Auszahlungen und Einzahlungen bezeichnen den Abfluss bzw. Zufluss von liquiden Mitteln zum
konkreten Zeitpunkt der Zahlung
Einzahlungen Auszahlungen
U RSACH EN D ER U N TERSCH I ED E V ON E RGEBN I S -
UN D F I N AN ZI ERUN GSH AUSH ALT
• Unterschiedliche Periodenabgrenzungen
Nach Zahlungszeitpunkt (FH) bzw. nach Ressourcenverbrauch (EH)
• Nicht finanzierungswirksame Gebarungen
Rückstellungen (z.B. für Prozesse oder nicht konsumierte Urlaube sowie Wertberichtigungen von Forderungen) nur im EH
• Investitionen
Aus- und Einzahlungen in Zusammenhang mit Investitionen (FH) bzw.
Abschreibungen über die gesamte Nutzungsdauer (EH)
• Darlehen und Vorschüsse
Aus- und Einzahlungen aus Darlehen und Vorschüssen nur im FH (ändern wirtschaftliches Ergebnis nicht)
Quelle: BFG 2017, Teilheft UG 13-Justiz
E RGEBN I SV ORAN SCH LAG 2017
B EI SPI EL UG 13-J USTI Z
F I N AN ZI ERUN GSV ORAN SCH LAG 2017 B EI SPI EL UG 13-J USTI Z
Quelle: BFG 2017, Teilheft UG 13-Justiz
Quelle: BFG 2017, Teilheft UG 13-Justiz
F I N AN ZI ERUN GSV ORAN SCH LAG 2017 (UG 13-J USTI Z )
G LOBALBUD GET -A UFTEI LUN G
Quelle: BFG 2017, Teilheft UG 13-Justiz
F I N AN ZI ERUN GSV ORAN SCH LAG 2017 (UG 13-J USTI Z )
D ETAI LBUD GET -A UFTEI LUN G
W I RKUN GSORI EN TI ERUN G
W I RKUN GSORI EN TI ERUN G
• Wirkungsinformation im Budget
Welche Ziele hat sich die Regierung gesetzt?
Wie will sie diese erreichen?
Woran wird die tatsächliche Umsetzung gemessen?
• Verstärkte Outputorientierung
• Budget wird zu integriertem Planungsdokument für Finanzinformationen und Wirkungsinformationen (Zusammenschau von Ressourcen und
Wirkungen/Maßnahmen)
• Strategische Orientierung von Politik und Verwaltung
• Mehr Transparenz über Ziele der Politik und Leistungen der Verwaltung (Öffentlichkeit soll erkennen, was mit Steuergeld an Ergebnissen
generiert wird)
• Verstärkte Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern
L OGI K D ER WI RKUN GSORI EN TI ERTEN
S TEUERUN G
• Aufbau der Ausbildung zum Phasenführerschein
• Gestaltung einer Kampagne
• Erstellung von
Maßnahmenvorschlägen zur Unfallvermeidung basierend auf einer Analyse von Unfalldaten und -mustern
• Verordnung zur Ausbildung durch
Mehrphasenführerschein
• Bewusstseinskampagne zu „Alkohol am Steuer“
• Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallvermeidung mit den PartnerInnen
Ressort / Leistungs-Anbieter
Input Output Wirkung
Polit. Aufträge Wirkungsziele
Prozesse
• Personal
• Budget
• Sachmittel
• PartnerInnen
Mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen Ziel:
Weniger Verkehrsunfälle mit
Personenschaden auf Österreichs Straßen
• Vermehrtes Verkehrsaufkommen
• Witterungsbedingungen
Quelle: BKA
W I RKUN GSORI EN TI ERTER S TEUERUN GSKREI SLAUF I M N EUEN H AUSH ALTSRECH T
Strategie erarbeiten 1
Wirkungsziele festlegen
2 Wirkung
evaluieren 7
Maßnahmen formulieren 3
Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne erstellen Zielumsetzung 4
gewährleisten 5 Maßnahmen 6
beurteilen
Planung Evaluation
Umsetzung
Quelle: BKA
W I RKUN GSORI EN TI ERUN G
• Budgetbeschluss des Nationalrats umfasst Finanz- und Wirkungsinformation
• Es stehen daher bis zur GB-Ebene grundsätzlich alle parlamentarischen Instrumente zur Verfügung (z.B. Abänderung, Ausschussfeststellung, Entschließungsantrag)
• Kritische Auseinandersetzung mit Wirkungszielen und Indikatoren
• Nutzung der transparenteren Verknüpfung des Budgets zu allen Politikbereichen in der politischen Auseinandersetzung
• Diskussionsmöglichkeit über die mittelfristige/kurzfristige Agenda eines Bereiches und die prioritären politischen Ziele und Indikatoren
• Wirkungsorientierung bedeutet auch Handlungsauftrag an die Regierung
B UD GET - UN D Z I ELSTRUKTUR I M N EUEN
H AUSH ALTSRECH T
Rubrik
Untergliederung Globalbudget
Detailbudget 1. Ebene
Detailbudget 2. Ebene Optional
Budgetstruktur Zielstruktur
Leitbild, Strategie und Wirkungsziele Maßnahmen Ziele und Maßnahmen
Bundes- voranschlag
Ziele und Maßnahmen
RZL-Plan Teil- heft
Strategie- bericht
Quelle: BKA
W I RKUN GSORI EN TI ERUN G
Für die jeweilige UG sind im BFG das Leitbild und die angestrebten Wirkungsziele (WZ) dargestellt.
Beispiel UG 30-Bildung (BFG 2017):
W I RKUN GSORI EN TI ERUN G
Für jedes WZ wird in Form von Kennzahlen angegeben, wie Erfolg aussieht:
Beispiel UG 30–Bildung (BFG 2017):
W I RKUN GSORI EN TI ERUN G
Auch für jedes Globalbudget (GB) wird angegeben, durch welche Maßnahmen im Rahmen des GBs die Wirkungsziele verfolgt werden, wie der angestrebte Erfolg aussieht und von welchem Ausgangspunkt (Istzustand) für die Planung ausgegangen wird.
Beispiel UG 30-Bildung (BFG 2017): GB 30.01- „Steuerung und Service“
G LEI CH STELLUN G V ON F RAUEN UN D M ÄN N ERN
Im Rahmen der Wirkungsorientierung wurde das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern verfassungsmäßig im gesamten Kreislauf der Haushaltsführung verankert.
Quelle: BMF
Q UALI TÄTSKRI TERI EN FÜR D I E A N GABEN ZUR
W I RKUN GSORI EN TI ERUN G
W ESEN TLI CH E F RAGESTELLUN GEN FÜR N R (I )
• Politische Beurteilung der Ziele, Maßnahmen und Indikatoren?
• Decken die Ziele die wesentlichen Bereiche und Problemstellungen der UG ab?
• Inhaltliche Relevanz, Konsistenz, Verständlichkeit und Überprüfbarkeit der Ziele, Maßnahmen und Indikatoren?
• Sind die angegebenen Maßnahmen zur Umsetzung der WZ geeignet?
• Ambitionsniveau von Kennzahlen (z.B. im Vergleich zu den Istwerten),
insbesondere wenn kein klarer Entwicklungspfad erkennbar ist oder Zielwerte unter den Istzuständen liegen?
• Sind die angegebenen Zielwerte realistisch?
• Können mit den Maßnahmen unerwünschte Steuerungseffekte ausgelöst werden?
• Koordination und inhaltliche Abstimmung von Querschnittsmaterien (z.B.
Kennzahlen)?
W ESEN TLI CH E F RAGESTELLUN GEN FÜR N R (I I )
• Gründe für die Nichterreichung von Zielen und Indikatoren?
• Höhe der Budgetmittel für die Umsetzung von einzelnen Wirkungszielen bzw. Maßnahmen
• Werden übergeordnete Vorgaben (EU 2020-Strategie, Vereinbarungen mit Ländern, Koalitionsübereinkommen) berücksichtigt?
• Gründe für die Änderungen bei den Angaben zur Wirkungsorientierung
• Nachfrage nach ergänzenden oder anderen Kennzahlen, wenn vorhandene nach Ansicht der Abgeordneten die Wirkung des Ziels nicht ausreichend messen können
• Berechnungsmethode von Indikatoren (v.a. Ansicht, dass bei einigen Kennzahlen mit relativen Werten bessere Aussagen zu treffen wären)
• Wenn Wirkungsziele nicht erreicht wurden, welche Maßnahmen getroffen werden um eine Erreichung zu gewährleisten
B ERI CH TE AN D EN N ATI ON ALRAT
Ressorts / Oberste Organe
Wirkungscontrolling- Stelle im BKA
Nationalrat / interessierte Öffentlichkeit
• Evaluierung
• Kommentierung
• Berichtslegung
• Standardisierung
• Qualitätssicherung
• Zusammenfassung
• Diskussion
• inhaltliche Kontrolle
31. Mai
Evaluierung WFA
31. Oktober Evaluierung
Wirkungsorientierung 28. Februar
31. Mai
Quelle: BKA
A BSCH LUSSBERI CH T U N TERAUSSCH USS
• Behandlung in einem eigens eingerichteten Unterausschuss anhand von einzelnen Untergliederungen (BMF, BMG, BMASK, BMWFW)
• Wirkungsorientierung und die dazugehörigen Berichte haben sich in den vergangenen Jahren stetig verbessert
• Entscheidend ist jedoch die Qualität des Controllings (vernünftige Ziele, Maßnahmen und Messmethoden); Wirkungsorientierung und Berichte müssen sich an den Best-practice-Beispielen orientieren
• Grundsätzliche und durch Beispiele illustrierte Kritikpunkte:
Nicht ambitionierte Ziele
Messung der Wirkung geht am Ziel vorbei
Umsetzung einer Maßnahme wird bereits als Erfolg gewertet
Zu hohe Anzahl an Wirkungszielen und Kennzahlen; Fokussierung würde Effekt und Qualität der Wirkungsorientierung erhöhen
Prüfung von Programmbudgets mit Wirkungsorientierung
P ERSON ALPLAN UN G
P ERSON ALPLAN
• Personalplan wird dem Nationalrat durch den Bundesminister für
öffentlichen Dienst und Sport im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen vorgelegt
• Der Personalplan legt die höchstzulässige Personalkapazität des Bundes (Anzahl und Qualität) zu jedem Zeitpunkt des Finanzjahres fest
• Grundzüge des Personalplans werden im Bundesfinanzrahmengesetz festgelegt
• Personalplan ist Anlage zum Bundesfinanzgesetz (BFG) und damit Teil des Gesetzesbeschlusses
• Die Gliederung des Personalplans erfolgt entlang der Budgetstruktur nach besoldungsrechtlichen sowie funktionellen Merkmalen
P LAN STELLEN EN TWI CKLUN G
Quellen: Personalplan 2013 idFd 1. Anpassung 2013 vom 18. Juni 2013, Personalplan 2014, Personalplan 2015 idFd 2. Anpassung vom 30 Juni 2015, Personalplan 2016 idFd BGBl I, Nr. 60 vom 22. Juli 2016, Personalplan 2017 1.
Anpassung vom 22.8.2017
B UD GETD OKUM EN TE UN D A BLAUF D ER
B UD GETBERATUN GEN
N EUES H AUSH ALTSRECH T :
V ERÄN D ERUN GEN FÜR D EN N ATI ON ALRAT
• Budgetbeschluss erfolgt auf einer deutlich höheren Aggregationsebene (70 Globalbudgets statt mehr als 1.000 Voranschlagsätze)
• Neue Budgetstruktur und Wirkungsorientierung bieten mehr
Diskussionsmöglichkeiten über prioritäre politische Ziele und Maßnahmen, jedoch verringerte finanzielle Detaileingriffsmöglichkeiten
• Erhöhte budgetäre Flexibilität für Verwaltung erfordert zusätzliche Kontrollmöglichkeiten im laufenden Budgetvollzug
• Neues Haushaltsrecht bietet viele zusätzliche Informationen für parlamentarische Debatte und Kontrolle, aber Budgetprozess ist hochkomplex und erfordert spezifisches fachliches Know-how
B UD GETD OKUM EN TE
Für die Budgetberatungen vorliegende Unterlagen:
• Entwurf Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2018-2021 und 2019-2022
• Entwurf Bundesfinanzgesetz 2018 und 2019 samt Bundesvoranschlag und Personalplan sowie Beilagen
• Entwürfe zu den Budgetbegleitgesetzen
• Österreichisches Stabilitätsprogramm 2017-2022
• Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2018 Update
B UN D ESFI N AN ZGESETZ (BFG)
besteht aus
• Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln
• Bundesvoranschlag (Anlage I) zusammengesetzt aus
Ergebnisvoranschlag
Finanzierungsvoranschlag
Angaben zur Wirkungsorientierung
• Personalämter (Anlage II)
• Angaben zu Finanzierungen u. Währungstauschverträgen (Anlage III)
• Personalplan (Anlage IV)
von der Beschlussfassung des Nationalrats umfasstW EI TERE B UD GETD OKUM EN TE
• Budgetbericht: gibt einen Gesamtüberblick über budgetpolitische Ausrichtung, Lage, Rahmenbedingungen u. Entwicklung des
Bundeshaushalts sowie der außerbudgetären Finanzierungsvorhaben
• Teilhefte: enthalten das Budget einer Untergliederung (UG), Erläuterung des BVA auf Detailbudgetebene (DB 1. Ebene), ergänzend dazu Arbeitsbehelfe zum Personalplan
• Beilagen: z.B. Eckwerte des Budgets, Öffentliche Schulden, Forschung u.
Entwicklung (F&E), Personal des Bundes, Entwicklungszusammenarbeit
• Detailbudgets 2. Ebene und Verzeichnisse veranschlagter Konten finden sich auf der BMF-Homepage und bieten Detailinformationen bis zur
Kontenebene
kein Bestandteil der Verhandlungsgegenstände – stehen aber in inhaltlichem Zusammenhang mit dem BFGN EUERUN GEN I N D ER D ARSTELLUN G 2018/2019
Teilhefte
• Überarbeitung und Zusatzinformationen nach starker Kritik in den Vorjahren
Überblicksdarstellung für jede Untergliederung (1 Seite) mit
Kernaufgaben, Personalinformationen im Überblick, Projekte und Vorhaben 2018/2019
Ökonomische Gliederung und Erläuterungen (insgesamt 2 Seiten):
Darstellung der Auszahlungen/Aufwände sowie Einzahlungen/Erträge nach ökonomischen Gesichtspunkten und Erläuterung zu diesen
Werten
Redaktionellen Verschiebungen (z.B. Angaben zur
Wirkungsorientierung aus Budget kommen in den Anhang) und Straffungen
Zusätzliche Erläuterungsfelder für alle Tabellen
• Zusatzinformationen sind durch haushaltsleitendes Organ (HLO) bereitzustellen
B UD GETBERATUN GEN – Ü BERBLI CK
Budgetrede im Nationalrat BM für Finanzen Ministerrat
Erste Lesung des Budgetentwurfs
Beratungen im Budgetausschuss
Zweite und Dritte Lesung im Nationalrat Expertenhearing
Analysen des Budgetdiensts
Regierung Nationalrat
Quelle: Eigene Darstellung
B UD GETBERATUN GEN 2018/2019
Termine:
Plenum
Budgetrede Mi, 21. März 2018
Erste Lesung Do, 22. März 2018
Ausschuss
Expertenhearing Do, 5. April 2018
Budgetbegleitgesetze Mo, 9. bis Fr, 13. April 2018 Budgetausschuss, sonstige Vorlagen
UG-Beratungen Plenum
Zweite und Dritte Lesung Di, 17. bis Do, 19. April 2018 (Fr, 20. April 2018 Reserve)
B UD GETRED E - P LEN UM
• Verteilung der Budgetunterlagen vor Beginn der Budgetrede an alle Abgeordneten
(erfolgt teilweise nur mehr elektronisch)
• Budgetrede des Bundesministers für
Finanzen ist ein hochrangiges politisches Ereignis, bei dem die ganze Regierung und der Bundespräsident anwesend sind
• Budget wird in den breiten politischen und wirtschaftlichen Linien erörtert und spezielle Schwerpunkte und Initiativen hervorgehoben
• Rede liegt schriftlich vor, es gilt jedoch das gesprochene Wort
• Keine unmittelbar nachfolgende Debatte
E RSTE L ESUN G - P LEN UM
• Erste Lesung (am Tag nach der Budgetrede) zumeist sehr breite generelle Debatte über die Regierungspolitik
• Sehr große Anzahl an Rednern
• Zuletzt Themenclusterung und Begrenzung der Debattenbeiträge durch die Klubs vereinbart
• Bezug der Reden zum Budgetvorschlag sollte gegeben sein
• Finanzminister kann jederzeit das Wort ergreifen
• Entwurf wird am Ende der Debatte an den Budgetausschuss verwiesen
E XPERTEN H EARI N G - A USSCH USS
• Beratungen beginnen mit einem mehrstündigen öffentlichen Expertenhearing
• Je Fraktion kann ein/e ExpertIn gemäß § 40 (1) GOG-NR nominiert werden
• Einleitungsstatement der ExpertInnen (maximal 5 Minuten)
• Zumindest zwei Fragerunden (Achtung: Zeitbegrenzung der Anfragezeit auf 5 Minuten pro Fraktion)
• Gezielte Fragestellung an bestimmte/n Expertin/en oder an MinisterIn bzw.
StaatssekretärIn
• Leiter des Budgetdienstes kann ebenfalls befragt werden
• Fragestellung möglichst nicht ausschließlich an die/den eigene/n Expertin/en
• Antworten grundsätzlich direkt nach der Fragestellung
B ERATUN GEN - A USSCH USS
Ausschussberatungen der Untergliederungen des BFG
• Ausschussberatungen dauern idR vier Sitzungstage
• Beratung mit jeweiliger/m FachministerIn nach Budgetuntergliederungen
• Budgetausschuss unterbricht seine Sitzung am Ende jeder Beratungsgruppe
• Abschluss bilden Beratungen mit dem Bundesminister für Finanzen
• Abstimmungen erfolgen am letzten Tag
„Ummeldung“ von Abgeordneten
• Traditionell sind bei den Beratungen der Untergliederungen nicht in erster Linie die Mitglieder des Budgetausschusses, sondern die Mitglieder der Fachausschüsse des Politikbereichs anwesend
B UD GETAN FRAGEN - A USSCH USS
• Fünf Budgetanfragen je Untergliederung pro stimmberechtigtem Abgeordneten, plus Sport, Konsumentenschutz und Frauen
(Achtung: Doppelbudget ermöglicht höhere Fragenanzahl)
• Kurze und konkrete schriftliche Anfragen, die mit dem
Verhandlungsgegenstand im inhaltlichen Zusammenhang stehen
• Anfragen, die sich auf die übrigen Anlagen oder die Teilhefte beziehen, sind zulässig
• Regierungsmitglied hat die Anfragen innerhalb von vier Arbeitstagen nach Übergabe (somit noch vor Plenarberatungen) schriftlich zu beantworten
• Insgesamt zuletzt deutlich über 1.000 Anfragen
Z WEI TE UN D D RI TTE L ESUN G - P LEN UM
• Behandlung des Ausschussberichts in der zweiten Lesung
• Debatte wird nach Budgetuntergliederungen strukturiert
• Generaldebatte und Spezialdebatte
• Sehr große Anzahl an RednerInnen
• Allfällige Entschließungs- und Abänderungsanträge
• Beschluss Budgetbegleitgesetze
• BFG und BFRG (Novellen) werden mit einfacher Mehrheit beschlossen
• Bundesrat wird über BFRG und BFG benachrichtigt (beschließt jedoch Budgetbegleitgesetze)
E M PFEH LUN GEN ZUR V ORBEREI TUN G (I )
Vor Erhalt der Budgetunterlagen
• Regierungsprogramm
• Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2018 Update und Stellungnahme der Europäischen Kommission (EK)
• Aktuelle Budgetdienst-Analysen (z.B. Monatserfolg Dezember 2017, Förderungs- bericht 2016, Übersicht über die Haushaltsplanung 2018 sowie Stellungnahme der EK)
• Vorbereitungsunterlagen des Budgetdienstes zu den Budgetberatungen 2018/2019:
Präsentationen und Lesehilfe zum Budget
• Ministerratsvorträge und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung der Begutachtungsentwürfe zu den Budgetbegleitgesetzen (sofern
Begutachtungsverfahren durchgeführt)
• Fiskalrat: Bericht über die öffentlichen Finanzen 2016 bis 2018
• Bundesrechnungsabschluss 2016 (Kurzfassung) und themenbezogenen Berichte des Rechnungshofes (Übersicht im BRA 2016)
• Wirkungscontrollingbericht 2016
E M PFEH LUN GEN ZUR V ORBEREI TUN G (I I )
Unterlagen für den raschen Überblick
• Budgetrede
• Budgetbericht zum BFG 2018/2019 und Strategiebericht zum BFRG 2018 – 2021 und 2019 - 2022
• Österreichisches Stabilitätsprogramm 2018 bis 2022
• Budgetanalyse des Budgetdienstes
• Budgetanalysen anderer Institutionen (z.B. AK, WKÖ)
• Stellungnahmen des Fiskalrates und der Wirtschaftsforschungsinstitute
E M PFEH LUN GEN ZUR V ORBEREI TUN G (I I I )
Vertiefte Analyse und Fachbereiche
• Teilheft der jeweiligen Untergliederung
• UG-Analysen des Budgetdienstes
• Ausgewählte Budgetbeilagen (z.B. F&E-Beilage, Budgeteckwerte mit fachspezifischen Tabellen)
• Verzeichnis veranschlagter Konten der UG (für Detailfragen)
• Nationales Reformprogramm (Bundeskanzleramt) zu fachbezogenen
nationalen EU 2020-Zielen und Länderspezifischen Empfehlungen der EU
• Fachbezogene nationale und internationale Strategien und Programme wie die FTI-Strategie, Klimaschutzstrategie, Verkehrssicherheitsprogramme und
Nationale Aktionspläne (z.B. Gleichstellung am Arbeitsmarkt)
L AUFEN D E B UD GETKON TROLLE UN D WI CH TI GE
S TEUERUN GSI N STRUM EN TE
L AUFEN D E B UD GETKON TROLLE
Monatserfolg spätestens ein Monat nach Ablauf des Berichtsmonats
Vorbelastungen binnen einem Monat nach Ablauf jedes Quartals
Mittelverwendungsüberschreitungen vierteljährlich
Bundeshaftungen binnen einem Monat nach Ablauf des Finanzjahres
Finanzschulden und Währungstauschverträge binnen einem Monat nach Ablauf des Finanzjahres vorläufiger Gebarungserfolg für das Vorjahr 31. März des Folgejahres
inklusive
Forderungen des Bundes Rücklagen
Beteiligungs- und Finanzcontrolling innerhalb eines Monats nach Stichtag (31. März und 30. September)
Gebarungsvollzug und Budgetcontrolling binnen eines Monats nach Stichtag (zum Stichtag 30. April und 30. September) Wirkungscontrolling: Interne Evaluierungen inkl.
Gleichstellung
innerhalb eines Monats nach Stichtag (30. April) Wirkungscontrolling: Zielerreichung
Wirkungsorienterung inkl. Gleichstellung
innerhalb eines Monats nach Stichtag (30. September)
Förderungen für das Vorjahr spätestens bis zum Ablauf des dem Berichtsjahr folgenden Finanzjahres Quelle: BHG 2013
R ÜCKLAGEN – Ü BERSI CH T
• Rücklagenphilosophie:
„Dezemberfieber“ soll vermieden werden
Verbleibende Mittel können später verwendet werden
Durch gutes Management können damit Reserven angelegt werden, flexible Verwendungsmöglichkeiten für längerfristige Vorhaben
• Bildung, wenn Nettofinanzierungsbedarf des DB am Ende des Finanzjahres niedriger ist als veranschlagt
• Rücklagen stellen nicht in Anspruch genommene
Auszahlungsermächtigungen dar und sind nicht finanziert (erhöhen bei Entnahme daher Budgetdefizit)
• Verwendung bedarf der Zustimmung des BMF („Rücklagenentnahme im Vollzug“ außer Rücklagenentnahme ist bereits im Budget vorgesehen („budgetierte Rücklagenentnahme“)
• Instrument führte zu erheblichen praktischen Problemen im Budgetvollzug