Dossier
Angaben zur
Wirkungsorientierung
aus den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019
Untergliederung 31
Wissenschaft und Forschung
Wien, März 2018
www.bmbwf.gv.at
Impressum:
Herausgeber: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5, 1010 Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Inhalt
Einleitung ... 5
Citizens‘ Budget Wissenschaft und Forschung ... 6
Wirkungsziel 1 ... 8
31.1.1 Abschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten .... 10
31.1.2 Tertiärquote ... 13
31.1.3 Durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe ... 15
31.1.4 Anfängerinnen- und Anfängeranteil bei den 20 frequentiertesten Studienrichtungen ... 19
31.1.5 Rekrutierungsquote ... 25
Maßnahmen zu Wirkungsziel 1 ... 28
Wirkungsziel 2 ... 44
31.2.1 Anzahl der internationalen Joint Degree/ Double Degree/ Multiple Degree Programme an öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen ... 46
31.2.2 Mobilitätsanteil der Absolventinnen und Absolventen an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten ... 47
31.2.3 Beteiligungsanteil von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen aus Österreich an den EU- Forschungsrahmenprogrammen ... 51
31.2.4 Betreuungsrelation an öffentlichen Universitäten ... 54
31.2.5 Anzahl der veröffentlichten Forschungsinfrastrukturen auf der BMBWF Forschungsinfrastrukturdatenbank ... 57
Maßnahmen zu Wirkungsziel 2 ... 58
Wirkungsziel 3 ... 65
31.3.1 Wissenschaftskommunikation: Veranstaltungen, Werbemittel, Votings .... 67
31.3.2 Wissenschaftskommunikation: Seitenaufrufe bzw. Zugriffe auf Servicewebsites des BMBWF sowie Social Media Kanälen ... 69
31.3.3 Wissenschaftspreise ... 70
Maßnahmen zur Wirkungsziel 3 ... 70
Wirkungsziel 4 ... 75
31.4.1 Professorinnenanteil ... 77
31.4.2 Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane... 79
31.4.3 Frauenanteil auf Laufbahnstellen an Universitäten ... 83
Maßnahmen zu Wirkungsziel 4 ... 88
Wirkungsziel 5 ... 97
31.5.1 ERC Grants ... 99
31.5.2 EU-Rückfluss-Indikator ... 103
31.5.3 Publikationen aus FWF-Projekten ... 106
31.5.4 Finanzierte Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter beim FWF ... 107
Maßnahmen zu Wirkungsziel 5 ... 109
Technischer Anhang ... 113
Einleitung
In diesem Dossier werden die Angaben zur Wirkungsorientierung der Untergliederung (UG) 31, Wissenschaft und Forschung, aus dem Doppelbudget 2018/19
(Bundesfinanzgesetze – kurz BFG – 2018/19) angeführt, analysiert und die Hintergründe der einzelnen Angaben beleuchtet.
Vom Aufbau her orientiert sich das Dossier an den 5 Wirkungszielen der UG, denen jeweils ein Kapitel gewidmet ist. Darin werden das Wirkungsziel selbst, die
dazugehörigen Kennzahlen und die Maßnahmen mitsamt deren Kennzahlen bzw.
Meilensteinen erläutert und analysiert. Diejenigen Textpassagen, die mit „BFG 2018/2019“ markiert sind, sind Originalzitate aus den BFG 2018/19.
Um Duplizierungen zu den BFG 2018/19 zu reduzieren und den Lesefluss hoch zu halten, findet sich der technische Teil der Kennzahlen (Datenquelle,
Messgrößenangabe) im Anhang. Die Kennzahlen werden im Unterschied zum Dossier 2017 und den BFG 2018/19 statt in tabellarischer Form ausschließlich in grafischer Form dargestellt, um Vergleiche über Zeitreihen optimal zu unterstützen. Darüber hinaus werden im Dossier – soweit Daten vorhanden sind – längere Zeitreihen als im BFG dargestellt, da sich viele Wirkungen bzw. Entwicklungen erst erschließen, wenn sie über einen längeren Zeitraum betrachtet werden. Soweit die Ist-Werte 2017 schon verfügbar sind, werden sie auch im Dossier dargestellt, insofern weicht das Dossier von den BFG 2018/19 ab, da dort die Darstellung der Ist-Werte 2017 nicht vorgesehen ist.
Auf die öfters geäußerte Forderung einer integrierten Darstellung von Angaben zur Wirkungsorientierung einerseits und konkreten Budgetzahlen andererseits wird dahingehend eingegangen, dass bei konkrete Maßnahmen oder Vorhaben, wo dies sinnvoll und nachvollziehbar ist, die entsprechende Budgetierung ebenfalls angeführt wird. Da es sich bei den Maßnahmen in der überwiegenden Mehrzahl um strategische Vorhaben handelt, die mit monetären Methoden schwieriger zu messen sind, erfolgt eine solche Angabe nur stellenweise.
Citizens‘ Budget Wissenschaft und Forschung
Grafik 1: Aufteilung des Budgets der UG 31 für 2018, in Mio. €1
Quelle: BFG 2018
Das Budget für Wissenschaft und Forschung (Untergliederung 31) beträgt 2018 € 4.462.972 Mio. Ein überwiegender Anteil des Budgets steht für den tertiären
Bildungsbereich zur Verfügung (€ 3.901 Mio., das sind 87,4% des Gesamtbudgets).
Der Großteil davon geht an die Universitäten (€ 3.312 Mio.), wo rund 308.000
Studierende von 22.086 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (2.394 Professorinnen bzw.
Professoren und 19.692 anderen wissenschaftlichen/künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) betreut werden, die in Lehre, Forschung und der Third Mission tätig sind.2
Neben den Universitäten bieten auch Fachhochschulen tertiäre Ausbildungen an, derzeit sind dort etwas mehr als 50.000 Studierende gemeldet, wofür € 305 Mio. zur
Verfügung gestellt werden.
Für die Studierenden sind 2018 insgesamt € 284 Mio. für Studienbeihilfen und weitere Förderungsmaßnahmen3 vorgesehen. 2017 konnten über 38.000 Beihilfen bewilligt werden, mit einer durchschnittlichen Höhe von beinahe € 5.000.
1 Die dargestellte Aufteilung entspricht nicht der Aufteilung auf die Detailbudgets gemäß BFG, sondern einer inhaltlichen Aufteilung. Vergleichbar ist nur die Summe der UG.
2 VZÄ; Stand der Daten: 31.12.2016
3 Inklusive der Aufwendungen für die Studienbeihilfenbehörde
Universitäten;
3.312
Personal und Infrastruktur;
45
Fachhoch- schulen; 305
Studierenden- förderung; 284
Förderung von Grundlagen- forschung; 465 Projekte,
Programme, Mobilität; 51
Für die Förderung der Grundlagenforschung in Österreich (€ 465 Mio.) sind die Finanzierung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und des Institute of Science and Technology Austria (IST Austria) essentiell. Die hohe Qualität wird zum Beispiel durch eine hohe Zahl von Stipendien des Europäischen Forschungsrats (ERC Grants) unter Beweis gestellt (33 an der ÖAW inkl. ihrer Tochtergesellschaften und 31 am IST Austria).
Darüber hinaus sind die beiden wissenschaftlichen nachgeordneten Dienststellen des BMBWF – die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG), der staatliche Wetter- und Erdbebendienst, und die Geologische Bundesanstalt (GBA), der staatliche geologische Dienst, wichtige Akteure in der Forschung auf dem Gebiet der Risiko- und Daseinsvorsorge.
Grafik 2 Förderung der Grundlagenforschung 2018, im Mio. €
Quelle: BMBWF
Österreichs Mitgliedschaft an einer Reihe von internationalen Forschungsinfrastrukturen wird durch Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen durch das BMBWF gewährleistet (z.B.
CERN, ESO, EZMW, WMO).
Das BMBWF fördert zudem die europäische und internationale Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie internationale Kooperation insbesondere über die OeAD GmbH und trägt zur Erhöhung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Wissenschaft und Forschung durch Programme wie Sparkling Science oder Citizen Science bei (€ 51 Mio.).
Zur professionellen Umsetzung und Abwicklung aller genannten Maßnahmen ist ein Budgetanteil von € 45 Mio. für Personalaufwand und Kosten für Infrastruktur wie Mieten und IT-Ausstattung vorgesehen.
Unter Berücksichtigung europäischer und nationaler Strategien und den damit verbundenen Herausforderungen wurden die nun folgenden Zielvorgaben für den Wirkungsbereich Wissenschaft und Forschung definiert.
193
122,2
51,3
35,8 FWF
ÖAW
IST Austria
ZAMG & GBA
Wirkungsziel 1
Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und
Privatuniversitäten.
Warum dieses Wirkungsziel?
In einer Wissensgesellschaft, in der die Faktoren Bildung und Wissen zu immer
wichtigeren Produktions- und Standortfaktoren werden, können das volkswirtschaftliche Niveau und der soziale Wohlstand nur durch eine beständige Ausweitung dieser Größen gehalten werden. Dazu sind Regelungen zum Hochschulzugang und eine gezielte
Studienwahl vorzusehen. So können gute Studienbedingungen und letztlich auch gute Berufschancen erreicht werden. Schließlich muss auch wie schon in der EU-Strategie Europa 2020 gefordert sichergestellt sein, dass quer durch alle sozialen Bereiche Chancen, Begabungen und Ideen zur Bildung aktiviert werden, um
gesamtgesellschaftlich sowohl von Bildung und Wissen als auch dem technologischen und sozialen Fortschritt gemeinsam zu profitieren. Wie in der FTI-Strategie der
Bundesregierung festgehalten sollen die Humanpotentiale im Bereich Mathematik, Informationstechnologie , Naturwissenschaft und Technik (MINT) durch gezielte
Förderung im (vor-) schulischen Unterricht und an universitären Einrichtungen gestärkt und junge Talente gefördert werden.
Tabelle 1: Kennzahlenarchitektur Wirkungsziel 1
Kennzahl Kennzahlenarchitektur
31.1.1 Abschlüsse
Die Messung der Abschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten misst direkt die Erreichung des Wirkungsziels (Output).
31.1.2 Tertiärquote Die Tertiärquote misst direkt den Outcome des Wirkungsziels.
31.1.3 Studienbeihilfe
Die Messung der durchschnittlichen Höhe der Studienbeilhilfe zielt auf die soziale Dimension des Wirkungsziels, die in den
Aktionslinien des Bologna-Prozesses in der Dekade 2010-2020 prioritär behandelt wird.
31.1.4 20 frequentierteste Studienrichtungen
Die Ballung von Studienanfängerinnen und –anfängern in
sogenannten „Massenstudien“ trägt nicht zur Erhöhung der Qualität der Bildungsabschlüsse bei. Durch diese Kennzahl wird dem
Versuch einer stärkeren Diversifizierung Rechnung getragen.
31.1.5
Rekrutierungsquote
Die Rekrutierungsquote misst ähnlich wie die durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe den sozialen Aspekt, wobei hier eine eher systemische Betrachtungsweise herangezogen wird.
BFG 2018/
2019
Grafik 3: Steuerungsarchitektur Wirkungsziel 1
31.1.1 Abschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten
Berechnungs-
methode Summe der Studienabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten je Studienjahr
Durch eine Ausweitung der Anzahl von akademischen Abschlüssen kann den Bedarfen einer Wissensgesellschaft entsprochen werden, um das volkswirtschaftliche Niveau und den sozialen Wohlstand zu erhalten. Eine entsprechend hohe Anzahl an Absolventinnen und Absolventen ist eine wesentliche Voraussetzung für das künftige Bestehen im globalen Wissenschafts- und Wirtschaftswettbewerb. Die Zahlen beziehen sich immer auf ein Studienjahr (d.h. Istzustand 2016 steht für Studienjahr 2015/16). Die aktuellen Zielwerte 2018 bis 2020 resultieren unmittelbar aus den Zielsetzungen des
gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans. Als Maßnahme zur Zielerreichung werden obligatorische Leistungsbeiträge der Universitäten zu diesem Ziel in den
Leistungsvereinbarungen verankert, und der Ausbau des Fachhochschul-Sektors soll ebenso zu einer Steigerung der Anzahl der Abschlüsse beitragen.
Nur durch eine Ausweitung der tertiären Abschlüsse, also der Erhöhung des
Bildungsniveaus in der Bevölkerung, kann Österreich im internationalen Wettbewerb mithalten. Absolventinnen und Absolventen bilden selbst den bedeutendsten
Wissenstransferkanal. Indem junge Menschen hochwertig qualifiziert werden, erfolgt 20.699 23.494 26.045
28.694
26.473
26.835
28.127
29.500 29.700
29.750
31.700 18.129
20.428 21.577 22.177
21.937 22.453 23.405 23.100 24.700 24.750 24.800 38.828
43.922
47.622 50.871
48.410 49.288 51.532 52.600 54.400 54.500 56.500
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Abschlüsse durch Männer
Abschlüsse durch Frauen Gesamtabschlüsse
IST ZIEL
BFG 2018/19
nicht nur die Vermittlung komplexer fachlicher, fachübergreifender sowie generalistischer, sozialer und persönlichkeitsbezogener Kompetenzen;
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen spielen ebenso eine zentrale Rolle für den Forschungs- und Technologietransfer im engeren Sinn: in ihnen „personifiziert“
sich so zusagen die Nachfrage nach wissenschaftlichen Lösungen für diverse Aufgabenstellungen in Unternehmen (z.B. Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren, Arbeitsabläufen etc.).
Dabei ist Österreich auf einem sehr guten Weg, in den letzten Jahren ist die Anzahl der Abschlüsse an den entsprechenden Institutionen stark angestiegen, 2016 konnten um 12.700 Abschlüsse mehr erreicht werden als noch 2010, was einem Anstieg von 32,7%
in nur sechs Jahren entspricht. Bei einem Blick auf die Entwicklung über die
vergangenen Jahre fallen sowohl die Spitzenwerte 2012 und 2013 und der Rückgang 2014 auf. Die Rückgänge wurden maßgeblich durch das Auslaufen zahlreicher
Diplomstudien an den öffentlichen Universitäten (vor allem bei der Universität Wien und der WU Wien) ausgelöst. Diese Entwicklung führte dazu, dass zahlreiche Studierende ihr Studium noch innerhalb der Auslauffristen zum Abschluss brachten bzw. auf ein Bachelorstudium umstiegen, das sie aufgrund zahlreicher Anrechnungen vorzeitig abschließen konnten.
Für die Sicherstellung der Zielerreichung wurde bei den öffentlichen Universitäten die Erhöhung der Studienabschlüsse in den Leistungsvereinbarungen verankert. Durch den weiteren Ausbau der Fachhochschulplätze, bei denen traditionell ein geringerer Drop- Out herrscht, soll ebenfalls ein höheres Maß an tertiären Bildungsabschlüssen erreicht werden. Generell ist die Zahl der Abschlüsse an FH in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (und zeigt auch nicht den charakteristischen Peak 2012/13, der für die Entwicklung der Universitätsabschlüsse charakteristisch ist):
Quelle: uni:data
31.115 34.460 37.312
34.300 34.539 35.864
2011 2012 2013 2014 2015 2016 Abschlüsse Unis
11.905 11.955 12.323 12.721 13.114 13.715
2011 2012 2013 2014 2015 2016 Abschlüsse FH
902 1.207 1.236 1.389 1.635 1.953
2011 2012 2013 2014 2015 2016
Abschlüsse PU
31.115 34.460 37.312
34.300 34.539 35.864 11.905 11.955 12.323
12.721 13.114 13.715 902 1.207 1.236
1.389 1.635 1.953
2011 2012 2013 2014 2015 2016 Abschlüsse Unis Abschlüsse FH Abschlüsse PU
Grafik 4: Entwicklung der Abschlüsse in den verschiedenen Sektoren des Hochschulsystems
31.1.2 Tertiärquote
Berechnungs -methode
Anteil der 30-34jährigen mit einem tertiären Bildungsabschluss an der 30-34jährigen Gesamtbevölkerung. Unter „Tertiärabschluss“ sind nach ISCED 2011 die Bildungsstufen 5-8 zu verstehen (ISCED 5:
Meisterschule, Werkmeister- und Bauhandwerkerschule; Kolleg, Akademie, Erstausbildung; Aufbaulehrgang; Berufsbildende höhere Schule für Berufstätige; Höhere berufsbildende Schule, Jahrgang 4-5;
Universitärer Lehrgang; ISCED 6: Bachelorstudium; ISCED 7:
Masterstudium, Diplomstudium, universitärer Lehrgang (postgradual);
ISCED 8: Doktoratsstudium)
Die Tertiärquote ist ein unerlässlicher Gradmesser für die Qualität des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Österreich. In der Strategie Europa 2020 wurde für
Österreich ein Zielwert von 38% vorgesehen, welcher erfreulicherweise schon länger erreicht wurde, weswegen für die Zukunft ein höherer Zielwert angestrebt wird. Der scheinbare Rückgang 2015 liegt dabei noch innerhalb der statistischen
Schwankungsbreite, weswegen nicht von einer Zielverfehlung ausgegangen werden kann4. Insbesondere durch die Verbesserungen in der Studienberatung, den Ausbau des Fachhochschul-Sektors und durch die Verankerung entsprechender Beiträge in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten soll die Tertiärquote mittelfristig erhöht werden.
4 Die Datenerhebung erfolgt durch die Statistik Austria über den Mikrozensus: Pro Quartal werden ca.
22.500 Haushalte nach Zufallsstichprobe befragt und diese Ergebnisse jährlich ausgemittelt (bereinigt) und auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. In der Tertiärquote betrachten wir nur die 30-34- Jährigen, also einen kleinen Ausschnitt der Bevölkerung, und davon nur die Personen mit
Tertiärabschluss. Schwankungsbreiten von bis zu 5% sind daher in diesem Kontext möglich.
37,0 38,2 39,6 39,3 40,0 38,7 40,1 40 40,5 40,7 41
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
IST ZIEL
BFG 2018/19
Ähnlich wie bei den Studienabschlüssen beleuchtet auch diese Zahl das heimische Bildungsniveau, um über den wichtigen Standortfaktor des Durchdringungsgrades höherer Bildung in der Gesamtbevölkerung Auskunft geben zu können.
Österreich liegt mit der frühen Erfüllung der in der Strategie 2020 festgelegten Tertiärquote im europäischen Trend:
Grafik 5: Tertiärquote in der EU
Quelle: EUROSTAT5
Nur wenn in der (erwerbstätigen) Bevölkerung ein ausreichend hohes Bildungsniveau vorherrscht können wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovationen zum Zwecke der Produktivitätssteigerung in ökonomische Prozesse integriert und absorbiert werden.
Eine höhere ökonomische Produktivität stellt einen zentralen Wettbewerbsfaktor dar, individuell erhöht ein entsprechendes Bildungsniveau die Beschäftigungsfähigkeit.
Leider hinkt Österreich trotz einiger Fortschritte in den letzten Jahren den meisten der vergleichbaren Staaten wie den Niederlanden, Dänemark, Finnland oder Schweden hinterher.
Im Gegensatz zu der als Alternative denkbaren Akademikerquote6 betrachtet die
Tertiärquote Bildungsabschlüsse nach Abschluss der Sekundarstufe II umfänglicher und
5 http://bit.ly/tertiärquote
6 ISCED 6-8: Bachelor- bis Doktoratsstudien
58,7
54,6 52,9 48,1
46,1 45,6 44,6 43,6 42,7 40,1
34,6 33,2 32,8 29,8
26,2
LIT LUX CYP IRL SWE UK DAN FIN NED BEL EST POL SVN FRA LET GRE ESP AUT EU POR BUL GER HUN CZE SVK MLT CRO ITA ROM
Tertiärquote 2016 Zielwert EU 2020
beinhaltet auch Short Cycle-Studien7. Damit besteh die sachpolitische Zuständigkeit für diesen Indikator nicht alleine in der UG 31. Die Möglichkeit, einen internationalen
Vergleich über die Bildungssysteme anstellen zu können, ist jedoch Hauptgrund für die Auswahl dieses Indikators.
31.1.3 Durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe
Berechnungs-
methode Durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe
Die Studienbeihilfe soll in erster Linie Studierenden aus sozial schwachen und oftmals bildungsfernen Verhältnissen einen Bildungsaufstieg ermöglichen. Durch aktuelle legistische Maßnahmen ist es gelungen, die durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe, die den einzelnen Studierenden bescheidmäßig zuerkannt wird, zu steigern. Da zusätzlich das für die Studienbeihilfe verfügbare Budget 2018 stark erhöht werden konnte, kann eine Verbesserung der durchschnittlichen Höhe der Beihilfe anvisiert werden.
Die oft zitierte soziale Selektion im Bildungsbereich ist weiterhin ein großes Hindernis, sowohl was den sozialen Ausgleich in der Bevölkerung betrifft, als auch was die
jeweiligen individuellen Aufstiegschancen auf dem Bildungsweg angehen. Um dem
7 ISCED 5 als erste Stufe tertiärer Ausbildung; In mehreren europäischen Staaten, die gemäß European Scoreboard of Innovation zu den Innovation Leader zu zählen sind (z.B. Schweden, Niederlande), werden als zusätzliche Hochschulstudien zweijährige Short Cycle-Studien (ISCED 5) angeboten, die voll auf den Bachelor anrechenbar sind. Solche Hochschulsysteme erhöhen die Zugänglichkeit von Hochschulen im Hinblick auf die soziale Dimension, verbessern die Durchlässigkeit und weisen in der Regel bessere Erfolgs- und Hochschulabschlussquoten auf.
4.235 4.640 4.650 4.680 4.700 4.760 4.800
4.900 4.840
6.000 6.000 6.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2021
IST ZIEL
BFG 2018/19
entgegen zu wirken, gleicht die Studienbeihilfe einen großen Teil des Phänomens der
„Bildungsvererbung“ aus: Die Studienbeihilfe trägt massiv zur sozialen Durchmischung der Studierenden bei – alle, die studieren wollen und die entsprechenden Fähigkeiten dafür aufbringen, sollen die Möglichkeit dazu erhalten, ohne dass soziale oder regionale Barrieren dies ausschließen. Um diesen Steuerungseffekt zu erreichen, muss die
Studienbeihilfe natürlich eine gewisse Mindesthöhe haben, um ein sorgenfreies Studieren zu ermöglichen – aus diesem Grund wurde die Kennzahl der
durchschnittlichen Höhe der Studienbeihilfe gewählt.
In den vergangenen Jahren schwankten die aufgewendeten Mittel für die
Studienbeihilfe gerundet zwischen € 175 und 190 Mio., 2018 und 2019 können die verfügbaren Mittel für die Studienbeihilfe stark erhöht werden.
Wie durch eine Evaluierung der Studienförderung (IHS, 20138) belegt ist, ist die Studienförderung als sozial treffsicher anzusehen. Die auf Basis der Evaluierung
erstellten Vorschläge einer interministeriellen Expertengruppe unter Einbindung der ÖH lieferten dabei die Grundlagen für die Weiterentwicklung der Studienförderung, um die Unterstützungsleistungen an die sich ändernde studentische Lebensrealität weiter anzupassen. 2016 beispielsweise orientierte sich die Novelle des
Studienförderungsgesetzes an der Besserstellung älterer Studierender, insbesondere durch erhöhte Beihilfen ab 27 oder Verbesserungen beim Studienabschluss-Stipendium.
Der Fokus auf ältere Studierende ist sinnvoll, da die Studierendenpopulation in Österreich verhältnismäßig alt ist, nur in den skandinavischen Ländern und Irland ist das Durchschnittsalter der Studierenden noch höher:
8 http://bit.ly/HSK-SozLage
Grafik 6: Altersstruktur der Studierenden
Quelle: EUROSTUDENT V9
Obige Grafik ist dabei so zu lesen, dass in Österreich 47% aller Studierenden über 25 Jahre alt sind, und dass unter allen an EUROSTUDENT V teilnehmenden Staaten Österreich das vierthöchste durchschnittliche Studierendenalter hat.
Die Novelle 2017 setzte schließlich den vorläufigen Schlussstein der Reform, indem sie die Sätze der Höchststipendien und der Einkommensgrenzen entsprechend der
Geldwertentwicklung seit 2007/08 anhebt und damit sowohl die Zahl der
9 http://bit.ly/eurostudentV, S. 63
86%
85%
85%
83%
81%
80%
79%
79%
76%
75%
73%
72%
65%
61%
61%
58%
57%
54%
47%
42%
14%
15%
16%
17%
19%
20%
21%
21%
24%
25%
28%
28%
35%
39%
39%
42%
43%
47%
53%
58%
22,0 23,0
24,9 23,5 23,4
24,4 23,3
23,7 23,0
24,4 25,0 25,0 24,1
27,2 25,3
26,1 26,2
26,5
29,1 28,0
18 23 28 33 38 43 48
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
FRA LET ROM SVK POL SVN CRO LIT ITA NED CZE HUN GER IRL MLT DAN EST AUT SWE FIN
<25 >=25 Durchschnittsalter
Bezugsberechtigen deutlich ausweitet als auch die durchschnittlichen Studienbeihilfen stark erhöht.
In den letzten Jahren war festzustellen, dass die Zahl der Anträge zwischen 2010 und 2015 um beinahe 10% zurückgegangen ist, von über 61.000 Anträgen auf unter 56.000, was bei einer gleichbleibenden Bewilligungsquote von mehr als 70% in einer Reduktion der Bewilligungen mündet.
Grafik 7: Entwicklung der Studienbeihilfe (Anzahl bzw. Mio. €)
Quelle: STBH
Die rückläufige Anzahl der Bewilligungen kann direkt auf die rückläufige Anzahl der Anträge zurückgeführt werden. Diese wiederum hängt damit zusammen, dass wegen des durchschnittlichen Ansteigens des elterlichen Einkommens die Erwartungshaltung von Studierenden, in den Genuss einer Förderung zu kommen, abnimmt, woraufhin erst gar kein Antrag gestellt wird. Mit der Novelle 2017 wird sich dieses Bild deutlich verändern.
Dabei wird vonseiten der Studienbeihilfenbehörde großes Augenmerk auf eine
Entbürokratisierung der Prozesse gelegt. Son wurde im Studienjahr 2016/17 ein Viertel aller Erstanträge online gestellt. Mehr als die Hälfte aller Anträge wurden
vollautomatisch erledigt, das heißt dass der neue Studienbeihilfenanspruch ohne weiteren Antrag der Studierenden vollautomatisch errechnet wurde.
61.729 60.810 59.061 57.059 55.599 55.792 54.987 53.229
43.076
42.247 42.435 41.153 40.318 40.368
39.545 38.051 175,5 184,5 188,5 186,6 185,4 183,0 181,2 198,7
255,3 255,3
0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000
0 50.000.000 100.000.000 150.000.000 200.000.000 250.000.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Anträge Bewilligungen Mittel (Ist/geplant)
31.1.4 Anfängerinnen- und Anfängeranteil bei den 20 frequentiertesten Studienrichtungen
Berechnungs- methode
Anteil der ordentlichen neu begonnenen Studien aus den 20 frequentiertesten Studien an allen neu begonnenen Studien an öffentlichen Universitäten
Die angegebenen Werte beziehen sich auf einen Stichtag des Wintersemesters. Die Verwendung des Wintersemesterstichtags bildet die Studierendenpopulation
repräsentativ ab. Ein geringerer Kennzahlenwert lässt auf eine ausgeglichenere Verteilung der Studierenden an öffentlichen Universitäten innerhalb des gesamten Studienangebots schließen. Das Ziel einer breiteren Streuung der
Studierendenströme und einer Entlastung der am stärksten nachgefragten
Studienrichtungen wird mit einem langfristig abnehmenden Zielwert zum Ausdruck gebracht. Insbesondere wird erwartet, dass durch Maßnahmen, die im Rahmen strategischer Projekte gesetzt werden, mittelfristig die Zielwerte erreicht werden können: z. B. durch eine Justierung von Informations- und Beratungsangeboten (vgl. Projekt "Zukunft Hochschule" die „Nationale Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung“) oder durch gezielte und abgestimmte Weiterentwicklung von Studien (insbesondere im technischen aber auch im geisteswissenschaftlichen
Bereich; vgl. Aktionsfeld Informatik und Aktionsfeld Geistes- und Kultur- wissenschaften, Projekt „Zukunft Hochschule“).
Darüber hinaus wird erwartet, dass mit der UG-Novelle 2018 kommende neue Zugangsregulierungen (der Studienfelder „Recht“ und „Fremdsprachen“) zu einer Umverteilung der Studienanfängerinnen- und Studienanfängerpopulation hin zu weniger stark ausgelasteten Studienrichtungen führen werden. Mit dem Einsetzen dieses Effektes wird mit dem Inkrafttreten der Zugangsregulierungen ab
54,9% 54,6% 54,7% 55,8% 56,6%
52,0% 54,0% 50,0% 50,0%
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
IST ZIEL
BFG 2018/19
Wintersemester 2019 (dem Beginn der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode) gerechnet.
Die Intention hinter dieser Kennzahl ist nicht, die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger zu begrenzen, sondern lediglich die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger in den 20 frequentiertesten Studienrichtungen zu reduzieren, weil der Anteil der Anfängerinnen und Anfänger in diesen Studienrichtungen seit dem WS 2011 bis WS 2016 bei oder über rund 55% lag. Damit ist einerseits eine
ausgeglichenere Verteilung der Studierenden auf das gesamte Studienangebot beabsichtigt (Vermeiden von sogenannten „Massenstudien“) und andererseits ein Umlenken der Studiennachfrage beispielsweise auf die bislang noch zu wenig nachgefragten MINT-Fächer.
Bei diesen unter Studienanfängerinnen und –anfängern besonders nachgefragten Studienrichtungen handelt es sich um folgende:
Grafik 8: Studienanfängerinnen und -anfänger in den 20 frequentiertesten Studienrichtungen, Wintersemester 2016
Quelle: uni:data
Eine Analyse der Kapazitäten der betroffenen Studien zeigt sehr deutlich, dass in allen dieser „Massenfächer“ ein überdurchschnittlich schlechtes Betreuungsverhältnis
vorliegt. So kommen in Fächern wie Pädagogik oder Politikwissenschaft teils weit über 100 prüfungsaktive Studierende auf eine Professorin bzw. einen Professor (bzw.
Äquivalent). In Anbetracht der eher ungünstigen Betreuungsrelationen besteht die Gefahr, dass das Ideal der forschungsgeleiteten Lehre gefährdet wird. Dies war eine wesentliche Motivation, um Schritte in Richtung einer Universitätsfinanzierung NEU zu setzen.
2.578 2.088 1.573
2.219 1.411 1.289 1.011 339
876 1.055
1.123 1.150 762 686
1.045 725 601
1.047 799 545
1.602 2.008 1.468
399 557 638 761 1.354
712 445
371 332 699 756
291 610 668
191 250 477
4.180 4.096 3.041
2.618 1.968 1.927 1.772 1.694 1.588 1.500 1.494 1.482 1.461 1.442 1.337 1.335 1.269 1.238 1.049 1.022 Rechtswissenschaften
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Wirtschaftsrecht Pädagogik Psychologie Biologie Humanmedizin Informatik Architektur Soziologie (sozial-/wirtschaftsw.Stud.) Anglistik und Amerikanistik Publizistik und Kommunikationswissensch.
Politikwissenschaft Wirtschaftswissenschaften Deutsche Philologie Chemie Geschichte Übersetzen und Dolmetschen Pharmazie Philosophie
Grafik 9: Näherung für die Betreuungsrelation der prüfungsaktiven Studierenden je Professorin bzw. Professor und Äquivalente in den Top 20 Studienrichtungen, Stand 201610
Quelle: uni:data
Insbesondere die äußerst breite Streuung der tatsächlichen Betreuungsverhältnisse (also über verschiedene Universitäten und die Studienfelder (ISCED-3-Steller) der verschiedenen Studienrichtungen) weist auf den dringenden Abstimmungs-,
Koordinierungs- und Ausgleichsbedarf innerhalb des Universitätssystems hin: so liegen innerhalb der gleichen Studienrichtung bis zu 15 mal bessere Verhältnisse zwischen dem besten Betreuungsverhälntnis eines Studienfeldes und dem schlechtesten Betreuungsverhältnis desselben Studienfeldes:
10 Dabei ist allerdings darauf Rücksicht zu nehmen, dass es sich nur um eine näherungsweise Berechnung des Betreuungsverhältnisses handelt, da dieses explizit nur auf Ebene der Studienfelder (ISCED-3- Steller), nicht aber auf Ebene der Studienrichtung vorliegt. Eine gewisse Unschärfe ist in dieser Darstellung somit immanent
121,0 120,5 106,2 77,8
77,2 75,5 72,6 72,6 70,1 67,8 66,5 64,4 59,7 41,6
40,4 38,7 34,6 23,1 21,7 19,8 Pädagogik
Psychologie Politikwissenschaft Publizistik und Kommunikationswissensch.
Wirtschaftswissenschaften Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Anglistik und Amerikanistik Übersetzen und Dolmetschen Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Architektur Soziologie (sozial-/wirtschaftsw.Stud.) Deutsche Philologie Biologie Geschichte Geographie Informatik Chemie Mathematik Humanmedizin
Prüfungsaktive Studierende je Professorin bzw. Professor und Äquivalente je Studienrichtung (Näherung) Mittelwert der prüfungsaktiven Studierenden je Professorin bzw.
Professor und Äquivalente
Grafik 10: Streuung der Betreuungsverhältnisse innerhalb der Top 20 Studienrichtungen (Näherung)11
Quelle: uni:data
11 An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass es sich beim Mittelwert nur um eine näherungsweise Berechnung des Betreuungsverhältnisses handelt, da dieses explizit nur auf Ebene der Studienfelder (ISCED-3-Steller), nicht aber auf Ebene der Studienrichtung vorliegt. Eine gewisse
66,2 61,0
31,4
17,6 16,5 15,1
43,5 43,5 42,0
18,0 13,8
30,4 24,1
10,1
24,1 30,6
3,8 19,2 11,0 17,9 164,6
263,5
196,8
273,5
126,5 125,3
82,6 82,6
96,0 96,2
109,2 115,0 115,0 80,6
48,0
78,3
45,3
28,4 44,0 21,5 121,0 120,5
106,2
77,8 77,2 75,5 72,6 72,6 70,1 67,8 66,5 64,4 59,7
41,6 40,4 38,7 34,6
23,1 21,7 19,8
Pädagogik Psychologie Politikwissenschaft Publizistik und Kommunikationswissensc h. Wirtschaftswissenschafte n Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Anglistik und Amerikanistik Übersetzen und Dolmetschen Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Architektur Soziologie (sozial- /wirtschaftsw.Stud.) Deutsche Philologie Biologie Geschichte Geographie Informatik Chemie Mathematik Humanmedizin
Mittlere
Betreuungsrelation
Grafik 10 ist so zu lesen, dass innerhalb der gleichen Studienrichtung in verschiedenen Studienfeldern an verschiedenen Universitäten große Unterschiede in der
Betreuungsrelation herrschen: so ist es möglich, an einer Universität ein Studium aus der Familie der Publizistik und Kommunikationswissenschaft mit einem
Betreuungsverhältnis von 1:17,6 aufzunehmen, während an einer anderen Universität ein Studium aus der gleichen Familie ein Verhältnis von 1:273,5 aufweist. In diesem Lichte wird deutlich, dass Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse, wie sie im Projekt Zukunft Hochschule oder im gesamtösterreichischen
Universitätsentwicklungsplan angegangen werden, unbedingt nötig sind, um einen besser koordinierten Ressourceneinsatz im Hochschulbereich zu erreichen.
31.1.5 Rekrutierungsquote
Berechnungs- methode
Verhältnis der jeweiligen Rekrutierungsquote von "bildungsnahen" zu
"bildungsfernen" Studienanfängerinnen und -anfängern. Die Rekrutierungsquote bildet ab, wie viele inländische
Studienanfängerinnen und -anfänger an Universitäten und Fachhochschulen mit einem Vater eines entsprechenden
Bildungsniveaus auf 1.000 Männer (40 bis 65 Jahre alt) mit dem gleichen Bildungsniveau in der österreichischen Wohnbevölkerung kommen. "Bildungsfern" umfasst als höchste abgeschlossene Ausbildung Pflichtschule, Lehre, Fachschule/(Werk)Meister;
"bildungsnah" umfasst Höhere Schule, Akademie, Universität und Fachhochschule
Der Wahrscheinlichkeitsfaktor 2,43 (2016) bedeutet, dass Studienanfängerinnen und - anfänger aus bildungsnahem Elternhaus um 2,43mal häufiger ein Studium aufnehmen als Studienanfängerinnen und -anfänger aus bildungsfernem Elternhaus. In
Absolutzahlen ausgedrückt kommen auf 1.000 "bildungsnahe" Männer in der Elterngeneration 44,5 Studienanfängerinnen und -anfänger und auf 1.000
"bildungsferne" Männer in der Elterngeneration 18,3 Studienanfängerinnen und - anfänger. Die Verbesserung der Rekrutierungsquote soll durch Maßnahmen, die in der
„Nationalen Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung“ festgelegt wurden vorangetrieben werden, insbesondere durch die Verbesserungen in der Studienberatung, oder auch den Ausbau des Fachhochschul-Sektors.
Der „Vererbungsgrad“ der Bildung ist ein vieldiskutiertes Phänomen. Es ist eines der Ziele des Ressorts, den Hochschulzugang sowie die Teilhabe an Hochschulbildung im Hinblick auf die sozio-ökonomischen und bildungsbiografischen Merkmale der
2,57 2,51 2,6 2,6
2,48 2,38 2,43 2,52 2,3 2,28 2,26 2,25
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 ZIEL
IST
BFG 2018/19
Studierenden stärker integrierend zu entwickeln. Daher wurde 2016 unter Einbezug aller Stakeholder (Hochschulen, Sozialpartnern und Beratungseinrichtungen) die
„Nationale Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung“ erarbeitet. Diese verfolgt drei große Ziele mit jeweils drei Aktionslinien (kurz AL, =Handlungsfelder) und konkreten Maßnahmen, die bis 2025 erweitert bzw. umgesetzt werden:
Zieldimension I: Integrativerer Zugang
AL 1 Qualität und Zugänglichkeit von Informationsangeboten verbessern AL 2 Outreach-Aktivitäten und heterogenitätssensible Studienberatung
AL 3 Anerkennung und Validierung nicht-formaler und informeller Kompetenzen Zieldimension II: Abbruch verhindern, Studienerfolg verbessen
AL 4 Einstieg ins Studium erleichtern
AL 5 Studienorganisation und Qualität der Lehre
AL 6 Vereinbarkeit des Studiums mit anderen Lebensbereichen erhöhen
Zieldimension III: Rahmenbedingungen schaffen und hochschulpolitische Steuerung optimal einsetzen
AL 7 Hochschulsystemfragen
AL 8 Integration der sozialen Dimension in die Strategieüberlegungen von Hochschulen und Schaffung geeigneter Governancestrukturen
AL 9 Weiterentwicklung der Studienförderung
Um die soziale Durchmischung der Studienanfängerinnen und –anfänger zu erhöhen und Hochschulstudien für Studierende aus bildungsfernen Elternhäusern attraktiver und erreichbarer zu gestalten, ist es unter anderem zielführend, die Betreuungsrelationen in Studien zu verbessern und damit tendenziell Studiendauern zu verkürzen. Dies ist eines der Ziele einer Universitätsfinanzierung NEU, wie sie derzeit umgesetzt wird. Aufgrund der besseren Betreuungsverhältnisse, aber auch infolge besserer regionaler
Erreichbarkeit und Vereinbarkeit mit Erwerbstätigkeit weisen Fachhochschulen eine ausgewogenere soziale Teilhabe auf. Aufnahmeverfahren und beschränkte
Studienplätze wirken sich im Fachhochschulsektor nicht nachteilig auf die soziale Dimension aus, weswegen auch im Hinblick auf den sozialen Aspekt der Ausbau der Fachhochschulplätze vorangetrieben wird. Auch im Universitätssektor konnte anlässlich der Evaluierung der Zugangsregelungen 2015 belegt werden, dass Aufnahmeverfahren die Verbindlichkeit und Motivation des Studierens positiv beeinflussen und nicht zu einem Rückgang in der Studienaufnahme von jungen Menschen aus bildungsfernen Schichten führen.12 In manchen Studien, wie zum Beispiel Human- und Zahnmedizin, sind aber überproportional viele Studierende aus bildungsnahen Schichten vertreten.
12 Evaluierung der Studien mit beschränkter Zulassung nach §124b UG 2002; 3s, BMBWF 2015 (http://bit.ly/Eval§124b-2015);
Evaluierung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß §64 UG 2002 für Master- und Doktoratsstudien an österreichischen Universitäten; technopolis, BMBWF 2015 (http://bit.ly/Eval§64-2015); Evaluierung der Aufnahmeverfahren nach §14h UG 2002; IHS, BMBWF 2015 (http://bit.ly/Eval§14h-2015); Evaluierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP); IHS, BMBWF, 2015 (http://bit.ly/Eval-STEOP- 2015)
Dies hängt weniger mit den Zugangsregelungen als mit dem Prestige und den Einkommensmöglichkeiten zusammen, die mit einem solchen Abschluss verbunden sind. Das ist kein österreichisches Phänomen: Auch in Deutschland (68% der Studienanfängerinnen bzw. -anfänger) und der Schweiz (57%) ist der Zugang zu Medizinstudien (sozial) hoch selektiv.
Generell lässt sich hinsichtlich der internationalen Situation allerdings feststellen, dass die österreichischen Studierenden stärker aus nichtakademischen Haushalten kommen als in den meisten anderen EU-Staaten:
Grafik 11: Familiärer Hintergrund von Studierenden
Quelle: EUROSTUDENT V13
Zur Behebung des Gaps zwischen Anfängerinnen und Anfängern aus bildungsnahen und bildungsfernen Elternhäusern werden vonseiten des BMBWF die in der „Nationalen Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung“ festgelegten Maßnahmen
13 http://bit.ly/eurostudentV, S. 51; erfragt wurde die höchste abgeschlossene Ausbildung beider Elternteile; Akademischer Background trifft zu, sobald ein Elternteil eine Ausbildung nach ISCED 5-8 vorweisen kann
72,4 72,2 68,2 66,8 59,9 53,3 53,0 52,0 51,6 48,3 44,1 42,4 38,5 35,9 34,5 33,9 31,3 30,3 26,2
27,6 27,8 31,9 33,2 40,0 46,6 47,0 48,0 48,3 51,6 55,9 57,6 61,6 64,2 65,4 66,2 68,8 69,7 74,0 MLT
ITA ROM AUT SVK POL CRO CZE IRL NED HUN FRA SWE LIT LET FIN EST GER DAN
nichtakademischer Background akademischer Background
umgesetzt, die auf den gesamten Studienverlauf abzielen und zu denen u.a.
Maßnahmen in den Leistungsvereinbarungen und die Stärkung der Studienberatung durch den Ausbau der Projekte „18plus – Berufs- und Studienchecker“ und „ÖH-
MaturantInnenberatung“ sowie „Studieren probieren“, aber auch die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Förderangeboten wie der Studienbeihilfe gehören.
Insgesamt verfolgt die „Nationale Strategie zur sozialen Dimension in der
Hochschulbildung“ das Ziel des Social-Dimension-Mainstreaming, bei dem neben der Adressierung bestimmter Zielgruppen (unterrepräsentierte Gruppen und Gruppen mit spezifischen Anforderungen) vor allem ein gesamthafter Ansatz entwickelt werden soll, der in alle hochschulpolitischen Maßnahmen Aspekte der sozialen Dimension integriert oder Wirkungen überprüft.
Maßnahmen zu Wirkungsziel 1
Maßnahmenseitig werden in erster Linie Vorhaben im Rahmen der universitären
Leistungsvereinbarungen umgesetzt, aber auch solche, die einerseits die Beratung von potentiellen Studierenden im Fokus haben, damit von Anfang an „das Richtige“ studiert wird, was Studienabbrüche reduziert und somit diese unnötig gebundenen Ressourcen freisetzt und die Bildungskarrieren der Studierenden nachhaltig positiv beeinflusst.
Andererseits werden auch Maßnahmen ergriffen, die für eine Verstärkung des Bewusstseins für Wissenschaft und Forschung in der breiteren Gesellschaft sorgen sollen, damit freie Ressourcen im gesamtgesellschaftlichen Humanpotential aktiviert werden.
Tabelle 2: Maßnahmenarchitektur Wirkungsziel 1
Maßnahme Steuerungsbeitrag
Stärkung der Studienberatung durch den Ausbau der Projekte „18plus – Berufs- und Studienchecker“ und „ÖH-
MaturantInnenberatung“(ÖH: Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft) sowie „Studieren probieren“
Die Zahl der Bildungsabschlüsse kann insbesondere erhöht werden, wenn (angehende) Studierende aufgrund einer umfassenden Studienberatung von Anfang an „das Richtige“ studieren, und somit dropouts vermieden werden, da letztere nicht nur unnötige Kosten bedeuten, sondern in sehr vielen Fällen auch gleich ein
komplettes Aufgeben tertiärer Bildungsabsichten nach sich ziehen.
Verstärkung des öffentlichen Bewusstseins für Bedeutung der heimischen Forschung (Lange Nacht der Forschung in Kooperation mit anderen Ressorts, Science Slams) und durch voruniversitäre Förderung von Kindern und Jugendlichen durch Sparkling Science, Kinder- und Jugenduniversitäten sowie im Rahmen von Responsible Science Aktivitäten (auch im Hinblick auf spätere wissenschaftliche und akademische Berufskarrieren)
Durch eine möglichst breite Verankerung des Bewusstseins für Wissenschaft und
Forschung in der Bevölkerung, insbesondere auch schon bei Kindern und Jugendlichen, werden tertiäre Bildungskarrieren
wahrscheinlicher gemacht und so der akademische Nachwuchs von klein auf gefördert.
Weiterentwicklung und Umsetzung einer umfassenden Hochschulplanung und Begleitung der Umsetzung von Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten
Insbesondere die Weiterentwicklungsschritte in Richtung der Einführung einer
kapazitätsorientierten
Universitätsfinanzierung tragen wesentlich dazu bei, dass aktive Studierende schneller zu hochwertigeren akademischen
Abschlüssen kommen.
Verankerung der strategischen Zielvorgaben aus der Wirkungsorientierung in den
Leistungsvereinbarungen mit den
Universitäten und entsprechender Ausbau der Studienplatzangebotes an Fachhochschulen
Insbesondere die Zahl der prüfungsaktiven Studien wird durch Anreizsysteme und Strukturoptimierungen erhöht. Eine gesteigerte Prüfungsaktivität soll zu mehr Abschlüssen führen.
Maßnahme 1: Stärkung der Studienberatung durch den Ausbau der Projekte „18plus – Berufs- und Studienchecker“ und „ÖH-MaturantInnenberatung“(ÖH: Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft) sowie „Studieren probieren“
Eine umfassende Studienberatung ist ein wichtiger Baustein für die richtige
Studienwahl, die den fachlichen und persönlichen Neigungen der Studierenden am besten entspricht. Falsche Erwartungshaltungen und unzureichende Information vor Studienbeginn führen häufig zu Studienabbrüchen (Dropouts), welche für die
betroffenen jungen Menschen frustrierend sind, mitunter den weiteren Bildungsweg negativ beeinflussen und damit auch unnötig Zeit und Ressourcen verbrauchen. Durch umfassende Information für möglichst viele Studieninteressierte vor Beginn des
Studiums soll eine bewusstere und damit erfolgreichere Auseinandersetzung mit dem Thema Studium bewirkt werden.
Kennzahl Anzahl der am Projekt „18plus – Berufs- Studienchecker“
teilnehmenden Schülerinnen und Schüler
Quelle: BMBWF, BFG 2018/19 7.000
23.500
30.000 32.000
28.500
25.000 30.000
25.000 27.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
IST ZIEL
BFG 2018/19
BFG 2018
Für die Durchführung von 18plus – Berufs- Studienchecker“ ist 2018 ein
Budgetvolumen von € 1,25 Mio. vorgesehen. Die ca. 360 beteiligten Schulen (AHS und BHS) decken immerhin 50% aller höheren Schulen bzw. rund 65% aller Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe ab.
Kennzahl Anzahl der durch die ÖH betreuten Personen im Rahmen der „ÖH- MaturantenInnenberatung“ und „Studieren probieren“
Quelle: BMBWF, BFG 2018/19
2017 konnten im Rahmen der „ÖH-MaturantInnenberatung“ bzw. „Studieren probieren“
über 37.000 Studieninteressierte erreicht werden. Für die Durchführung dieser
Maßnahmen sind 2018 rund € 0,375 Mio. vorgesehen, wobei für „Studieren probieren“
vonseiten der UG 30 vereinbarungsgemäß ca. € 0,02 Mio. übernommen werden.
Maßnahme 2: Verstärkung des öffentlichen Bewusstseins für Bedeutung der heimischen Forschung (Lange Nacht der Forschung in Kooperation mit anderen Ressorts, Science Slams) und durch voruniversitäre Förderung von Kindern und Jugendlichen durch Sparkling Science, Kinder- und Jugenduniversitäten sowie im Rahmen von Responsible Science Aktivitäten (auch im Hinblick auf spätere
wissenschaftliche und akademische Berufskarrieren)
Die Grundidee hinter dieser Maßnahme ist es, einerseits die Leistungen von
Forscherinnen und Forschern einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren (Lange Nacht der Forschung), andererseits mit schon früh am Bildungsweg ansetzenden Maßnahmen kindliche Neugier zu wecken, kritisches Denken anzuregen und Spaß am Lernen und Entdecken zu vermitteln (Kinder- und Jugenduniversitäten, Sparkling Science). Bei der Langen Nacht der Forschung werden komplexe Forschungsleistungen im direkten
14.348
19.917 20.195
34.500 33.156
37.100
30.000
34.500
38.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
IST ZIEL
BFG 2018/19
BFG 2018/
2019
Kontakt mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begreifbar und erfahrbar und der offene Dialog zwischen der Wissenschaft mit der Gesellschaft gefördert. Die vielfältige Forschungslandschaft wird auch als attraktiver Arbeitsplatz für
Nachwuchskräfte dargestellt. Bei den auf Kinder und Jugendliche abzielenden Aktivitäten hinterlässt die aktive Einbindung der Schülerinnen und Schüler in
authentische Forschungsprozesse nicht nur einen bleibenden positiven Eindruck bei den beteiligten Jugendlichen (und Lehrenden), in der Regel wirkt die intensive Mitarbeit bis in die Familien hinein und bewirkt so einen Multiplikatoreffekt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch die Beteiligung von Kindern aus eher bildungsfernen Familien und Kindern mit Migrationshintergrund, die in Sparkling Science vor allem in Projekten mit Kindern aus niedrigeren Schulstufen erreicht werden kann. Insgesamt sollten Vorurteile und Ängste gegenüber Wissenschaft und Forschung abgebaut und die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass sich Jugendliche auch aus diesen sozialen Schichten für eine akademische Ausbildung entscheiden.
Kennzahl Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an Sparkling Science teilgenommen haben
Quelle: BMBWF, BFG 2018/19
Für die Durchführung von Sparkling Science wird 2018 ein Budgetvolumen von rund € 3,8 Mio. eingesetzt. Mit dem 2007 gestarteten 10-Jahresprogramm wird die Mitarbeit von Schülerinnen und Schülern in Forschungsvorhaben ermöglicht. Förderbedingung ist neben Innovationsgehalt und exzellenter wissenschaftlicher Qualität die substantielle Mitwirkung der Jugendlichen im Arbeitsprozess. Das Programm ist thematisch offen, die Einbindung von Mädchen in MINT – Forschung wird durch Vergabe zusätzlicher Mittel gezielt gefördert. Seit 2007 wurden mit € 34,7 Mio. 299 Projekte gefördert. Dabei
25.203
57.219
74.347 78.152
89.829 90.000 90.000
2010 2013 2015 2016 2017 2018 2019
IST ZIEL
BFG 2018/19
wurden bis Ende 2017 198 Forschungseinrichtungen (darunter 62 ausländische), 3.300 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bzw. Studierende, fast 2.300 Lehrpersonen und angehende Lehrpersonen sowie 89.829 Schülerinnen und Schüler involviert.
Kennzahl Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die an Kinder- und Jugenduniversitäten teilgenommen haben
Quelle: BMBWF, BFG 2018/19
Für die Durchführung der Kinder- und Jugenduniversitäten ist 2018 ein Budgetvolumen von rund € 0,6 Mio. vorgesehen. Die Maßnahme eröffnet Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 18 Jahren einen altersgemäßen und attraktiven Einstieg in die Welt der Universität, um Zugangsbarrieren abzubauen, das Interesse an Wissenschaft,
Forschung und Bildung zu fördern sowie Impulse für die spätere Ausbildungs- und Berufswahl zu geben. Besonderes Augenmerk gilt dabei Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Schichten, aus bislang benachteiligten Regionen und Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und besonderen Bedürfnissen.
Österreichweit wurden mit dem Förderprogramm Kinder- und Jugenduniversitäten im Zeitraum von 2008 bis 2017 bisher knapp 280.000 Kinder und Jugendliche
angesprochen.
33.414 34.200 32.538 34.822 34.480 35.200 35.000 35.000 35.000
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
IST ZIEL
BFG 2018/19
Kennzahl Besucherinnen und Besucher der Langen Nacht der Forschung
Quelle: BMBWF, BFG 2018
Für die Durchführung der Langen Nacht der Forschung ist 2018 ein Budgetvolumen von
€ 0,3 Mio. vorgesehen. Ziel der Initiative ist die Förderung des Bewusstseins für Forschung und Entwicklung in Österreich. Besonderer Wert wird auf interaktive Präsentationen, Führungen und Mitmachstationen gelegt, in denen Bürgerinnen und Bürger mit Forscherinnen und Forschern in unmittelbaren Kontakt treten, aktuelle Ergebnisse diskutieren und selbst experimentieren können. Die Lange Nacht der Forschung 2016 war mit rund 180.000 Besucherinnen und Besuchern der größte Wissenschaftsevent, der jemals in Österreich stattgefunden hat, weswegen auch das Halten der Anzahl der Besucherinnen und Besucher 2018 schon als großer Erfolg gesehen werden könnte und vonseiten des BMBWF unterstützt wird.
Maßnahme 3: Weiterentwicklung und Umsetzung einer umfassenden
Hochschulplanung und Neuverhandlung der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten für die Periode 2019-2021
Leistungsvereinbarungen sind das zentrale Steuerungsinstrument, durch die eine
strategische Koordinierung der Stakeholder des Wissenschafts- und Forschungsbetriebs erreicht wird. Durch Leistungsvereinbarungen können klare strategische Vorgaben eingebracht und bei den Leistungserbringern (Universitäten, aber auch
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) eine Zusammenführung von Ressourcen- und Ergebnisverantwortung erreicht werden. Der FH-Sektor wird zwar nicht über Leistungsvereinbarungen gesteuert werden, ist aber dennoch zentraler Bestandteil der Governance-Bemühungen des BMBWF, um einen koordinierten nationalen
Hochschulraum zu erreichen.
100.000
136.500
180.000 180.000
2012 2014 2016 2018
IST ZIEL
BFG 2018/19
Meilenstein 1
Steuerung der Universitätslandschaft durch einen gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan
31.12.2019: Die Umsetzung der Leistungsvereinbarung für die Periode 2019-2021 läuft
31.12.2018: Abschluss der Leistungsvereinbarungen 2019 – 2021, in denen die Zielsetzung des
gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungs- planes und die Ergebnisse des Projektes „Zukunft
Hochschule“ maßgeblich eingeflossen sind.
01.01.2017: Das dialogisch geführte Projekt „Zukunft Hochschule“ zur
Weiterentwicklung und
Stärkung des österreichischen Hochschulsystems läuft.
Der gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan 2016-2021 ist ein
strategisches Planungsdokument des BMBWF, in dem jene Ziele priorisiert sind, welche die Weiterentwicklung der Universitäten prägen. Mit der Erstellung und Veröffentlichung dieses Strategiepapiers liegt auch eine umfassende Kapazitäts-Datenbasis im
universitären Lehrbereich vor, die einen Planungsrahmen für die Entwicklung der universitären Hochschul(aus)bildung darstellt.
Der gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan umfasst zwei Leistungsvereinbarungsperioden und trägt somit zu einer Erhöhung der Planungssicherheit und Transparenz bei.
BFG 2018/
2019
Grafik 12: Steuerungsarchitektur der österreichischen Hochschulplanung
Quelle: Der gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan 2016-2021, S.614
Meilenstein 2
Einführung einer kapazitätsorientierten Studienplatzfinanzierung 31.12.2019: Die
kapazitätsorientierte
Universitätsfinanzierung ist eingeführt.
31.12.2018: Die Vorbereitungen zur Umsetzung einer kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung ab der LV-Periode 2019-2021 sind abgeschlossen.
01.01.2017: Durch die Erhöhung der
Hochschulraumstrukturmittel erhalten die Universitäten mit einem größeren Anteil an aktiven Studierenden im Vergleich zur Leistungs- vereinbarungsperiode 2013- 2015 mehr Geld.
In der LV-Periode 2016-2018 sind die Hochschulraum-Strukturmittel ein integraler Teil der Universitätsfinanzierung, insofern als sie neben dem Grundbudget der Universitäten
14http://bit.ly/GÖUEP
BFG 2018/
2019
eine zweite, kompetitive Finanzierungsform darstellen. Die dafür reservierten Mittel werden aufgrund von fünf Kriterien aufgeteilt:
• Prüfungsaktiv betriebene ordentliche Studien
• Absolventinnen und Absolventen ordentlicher Studien
• Wissenstransfer
• Strukturierte Doktoratsausbildungen
• Kooperationen
Die Mittel für die kooperativen Vorhaben in den Bereichen Lehre,
Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Verwaltung werden im Rahmen von Ausschreibungen vergeben.
In der Leistungsvereinbarungsperiode 2016-2018 stehen hierfür insgesamt € 750 Mio.
zur Verfügung, die folgendermaßen nach den 5 Kriterien aufgeteilt werden:
Grafik 13: Aufteilung der Hochschulraumstrukturmittel 2016-2018 (in Mio. €)
Quelle: Hochschulraum-Strukturmittelverordnung (HRSMV)
Ab der LV-Periode 2019-2021 wird die Universitätsfinanzierung internationalen best practices folgend wesentlich stärker kapazitätsorientiert und kompetitiv erfolgen. Das Globalbudget jeder Universität besteht dabei aus drei Säulen:
• Lehre, Forschung/EEK
• Infrastruktur und
• Strategische Entwicklung
Prüfungsaktive Studien
450 Wissens-
transfer 112,5 Kooperationen
97,5 Absolventinnen
Absolventen und 60
Strukturierte Doktoratsaus-
bildungen 30
Die Beträge für die beiden ersten Säulen werden indikatorenbasierend zugeteilt. In Weiterentwicklung der bisherigen Hochschulraum-Strukturmittel werden in der Lehre und in der Forschung/EEK jeweils ein Basisindikator und als zusätzliche Anreizsetzung zwei Wettbewerbsindikatoren verwendet.
Grafik 14: Modell der drei Säulen der Universitätsfinanzierung NEU
Meilenstein 3
Steuerung der universitären Bautätigkeit durch einen Bauleitplan 31.12.2019: Der Bauleitplan
ist etabliert.
31.12.2018: Die Umsetzung der gesetzlichen Regelung zum Bauleitplan ist
abgeschlossen.
31.12.2017: Der Entwurf zur Durchführungsverordnung zum Bauleitplan liegt vor.
Der mit den Universitäten 2011 ausverhandelte Bauleitplan ist ein Planungsinstrument für universitäre Immobilienprojekte und Teilprojekt des Hochschulplans und sieht drei Planungsregionen vor (Ost, Süd und West). Ziel des Planes ist eine Prioritätensetzung innerhalb jeder Planungsregion, damit durch den Einsatz der beschränkten
Budgetmittel ein Maximum an Nutzen generiert werden kann.
BFG 2018/
2019
Meilenstein 4
Abbau von Doppelgleisigkeiten 31.12.2019: Die in den
Leistungsvereinbarungen Maßnahmen zum Abbau von Doppelgleisigkeiten werden umgesetzt.
31.12.2018: Die Umsetzung von wesentlichen Ergebnissen der Abstimmprozesse in den LV mit den Unis 2019-2021 und im Fachhochschul- Entwicklungsplan wurde durchgeführt
31.06.2017: Die Ergebnisse der Abstimmungsprozesse zur Reduktion von
Doppelgleisigkeiten liegen in Form von Konzepten vor.
Eines der zentralen Ergebnisse eines koordinierten Hochschulraumes ist die Reduktion von Doppelgleisigkeiten. Dadurch wird einerseits bei Schonung finanzieller Ressourcen eine Koordinierung des Lehrangebotes erreicht, andererseits ist nicht nur der
Effizienzgedanke dominierend. Die Sichtbarkeit des Hochschulprofils, insbesondere auch im Lehrbereich, wird für die Auswahl des Studienstandortes für potenzielle Forschende und Lehrende, Studienwerberinnen bzw. Studienwerber und
Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber der Absolventinnen bzw. Absolventen an Bedeutung gewinnen. Dabei ist insbesondere die Hervorhebung des Innovationscharakters
besonders wichtig.
Der gewünschte Abgleich des Studienangebots ist auch vor dem Hintergrund einer Entlastung der Universitäten und einer stärkeren Differenzierung der beiden
Hochschulsektoren (Universitäten und Fachhochschulen) zu sehen. Hier trägt
insbesondere der geplante Ausbau der Fachhochschul-Studienplätze zu einer Entlastung der Universitäten bei.
Maßnahme 4: Verankerung der strategischen Zielvorgaben aus der
Wirkungsorientierung in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten und entsprechender Ausbau des Studienplatzangebotes an Fachhochschulen
Die Leistungsvereinbarungen sind das zentrale Steuerungsinstrument, durch die eine strategische Koordinierung der Stakeholder des Wissenschafts- und Forschungsbetriebs erreicht wird. Durch Leistungsvereinbarungen können klare strategische Vorgaben eingebracht und bei den Leistungserbringern (also hier insbesondere den Universitäten) eine Zusammenführung von Ressourcen- und Ergebnisverantwortung erreicht werden.
Durch die Implementierung von obligatorischen Beiträgen zur Erreichung der Wirkungsziele des Ressorts wird ein direkter Konnex zwischen der operativen
Steuerung im Sinne der Leistungsvereinbarungen und der strategischen Steuerung im Sinne der Wirkungsorientierung geschaffen.
BFG 2018/
2019
Kennzahl prüfungsaktive Bachelorstudien
Quelle: BMBWF, BFG 2018/19
Kennzahl prüfungsaktive Diplomstudien
Quelle: BMBWF, BFG 2018/19
91.352 94.749 98.482 100.050
99.000 102.200 103.700 105.500
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
IST ZIEL
BFG 2018/19
55.101 51.422
46.381
41.274 49.000
40.000 40.000 40.000
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
IST ZIEL
BFG 2018/19