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Politische Bildung

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© sbz / Schulbedarfszentrum Politische Bildung - Österreich und Europa/Roman Wielander

Politische Bildung

Österreich und Europa

Europäischer Rat

Europarat Die Legislative

Europäische Kommission Gerichtshof

Rat der Europäischen Union

Worträtsel

Arbeitsblätter Quiz

Denkaufgaben Rechnungshof

Die Vereinten Nationen Reformvertrag

Testaufgaben

Praktische Übungen

Gemeinden Interessenvertretungen

Bundesländer Die Judikative

Menschenrechte Hoheitszeichen

Parteien

Die Exekutive Die Verfassung

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Politische Bildung – Österreich und Europa

Vorwort

In meiner langjährigen Tätigkeit als Lehrer wurde ich unter anderem mit der Aufgabe betraut, meinen Schülern und Schülerinnen den Gegenstand „Politische Bildung“ näherzubringen.

Dabei musste ich feststellen, dass es für dieses Unterrichtsfach sehr wenig Arbeitsmaterialien gibt.

Da mir in der heutigen Zeit für junge Menschen gewisse Grundkenntnisse im Bereich

„Politische Bildung“ sehr wichtig erscheinen, möchte ich den vorliegenden Band

„Österreich und Europa“ allen Schultypen zur Verfügung stellen.

Im 1. Teil habe ich versucht, die österreichische Verfassungslage im Überblick darzu-

stellen, der 2. Teil befasst sich vorwiegend mit der „Europäische Union“ und den einzelnen Organen.

Um den Unterricht interessanter und abwechslungsreicher gestalten zu können, erstellte ich diese Arbeitsmappe, die die SchülerInnen dazu motivieren soll, mithilfe von Arbeitsblättern, Rätseln, Quiz und Folien dieses umfangreiche Themengebiet selbstständig zu erarbeiten.

Mein besonderer Dank gilt dem Verleger Erwin Schwarzinger, der es mir ermöglichte, über das „Schulbuchzentrum“ den Arbeitsband zu veröffentlichen.

Ich hoffe, damit einen wesentlichen Beitrag zu einer informativen und lebendigen Unterrichtsgestaltung für „Politische Bildung“ geleistet zu haben.

Impressum:

Titel: Österreich und Europa, Autor und Lektorat: Roman Wielander, Eichengasse 590/1/4, A-3034 Maria Anzbach, Tel. +43 (0)650 84 12 945 ; e-mail: [email protected], Produktion: Schulbedarfszentrum, A- 3910 Zwettl, Syrafeld 20, www.lernen.at; Grafiken: Roman Wielander; Satz und Layout: Roman Wielander; Verlag: Schulbedarfszentrum, E. Schwarzinger, A-3910 Zwettl, Syrafeld 20, Tel.+ Fax +43/(0)2735/2598, e-mail: [email protected], www.lernen.at; Urheber- und Leistungsschutzrechte: Roman Wielander © bei Schulbedarfszentrum, E. Schwarzinger; 6. Auflage 2017, Die Verwertung der Texte und Bilder, auch auszugsweise, ist ohne Zustimmung des Verlages urheberrechtswidrig und strafbar. Dies gilt auch für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Verarbeitung mit elektronischen Systemen. Die Vervielfältigung der Arbeitsblätter ist nur für den Schulgebrauch an e i n e r Schule gestattet. Jede weitere Verwendung sowie Vervielfältigung, insbesondere durch Printmedien und audiovisuelle Medien, sind auf Grund des Urheberrechtes verboten und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Autors und des Verlages. Alle Rechte vorbehalten. Für Veröffentlichung: Quellenangabe.

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Inhaltsverzeichnis

Politische Bildung – Österreich und Europa

Thema Seite

Politische Bildung – Österreich und Europa 1

Vorwort 2

Inhaltsverzeichnis 3-4

Grundsatzprinzipien der „Politischen Bildung“ 5-8 Didaktische Grundsätze (Lehrplan/Lehrstoff/Didaktik) 9-11

Teil 1 - Österreich 12

Menschen- und Grundrechte 13-26

Die Verfassung 27

Der Staat – Allgemeine Grundbedingungen 28-38

Symbole und Hoheitszeichen 39-44

Die Gemeinde 45-79

Die Bundesländer 80-100

Die Bundeshauptstadt Wien 101-107

Der Nationalrat 108-110

Der Bundesrat 111-112

Die Bundesversammlung 113-114

Die Bundesregierung 115-117

Die Entstehung eines Gesetzes 118-121

Der Bundespräsident 122-123

Das politische System in Österreich – Gesamtübersicht 124-126

Die politischen Parteien 127-131

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Thema Seite

Der Staat – Bundesebene – Arbeitsaufgaben 132-139 Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft 140-151

Die Justiz 152-162

Der Staatsvertrag 163

Teil 2 – Europa 164

Europa – Allgemein – Europarat 165-166

Die Europäische Union – Die einzelnen Organe 167-180

Das Gesetzgebungsverfahren in der EU 181

Darstellungsformen – EU (Folien) 182-186

Leicht zu verwechseln! – „Was ist Was?“ 187-189

Die Geschichte der Europäischen Union 190-192

Reformvertrag 193

Die Europäische Union – Arbeitsblätter (1-9) 194-206

Die Europäische Union – Rätsel 207-228

Anhang

Die Vereinten Nationen (UN) 229-245

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Grundsatzprinzip – Politische Bildung 1

Politische Bildung in den Schulen

I. Grundsätzliches

Die österreichische Schule kann die umfassende Aufgabe, wie sie ihr im §2 des Schulorganisationsgesetzes gestellt ist, nur erfüllen, wenn sie die Politische Bildung der Schuljugend entsprechend berücksichtigt. Politische Bildung ist eine Voraussetzung sowohl für die persönliche Entfaltung des einzelnen wie für die Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Ganzen. Sie ist in einer Zeit, die durch zunehmende Kompliziertheit in allen Lebensbereichen gekennzeichnet ist, ein aktiver Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft und zur Verwirklichung der Demokratie. Wesentliche Anliegen der Politischen Bildung sind die Erziehung zu einem

 demokratisch fundierten Österreichbewusstsein,

 zu einem gesamteuropäischen Denken

 und zu einer Weltoffenheit, die vom Verständnis für die existentiellen Probleme der Menschheit getragen ist.

Politische Bildung ist einem Demokratieverständnis verpflichtet, das in der Anerkennung legitimer Herrschaft und Autorität keinen Widerspruch zur postulierten Identität von Regierenden und Regierten sieht.

Im Mittelpunkt steht aber die Frage, wodurch Herrschaft und Autorität von der Gesellschaft als rechtmäßig anerkannt werden: In einem demokratischen Gemeinwesen wird unabänderliches Merkmal sein, dass Autorität und Herrschaft aus der Quelle der freien Bestellung, der freien Kontrolle und der freien Abrufbarkeit durch die Regierten bzw. durch die von diesen eingesetzten Organe geschöpft werden. Dabei wird ein demokratisches Regierungssystem umso erfolgreicher arbeiten können, je mehr der Gedanke der Demokratie auch in anderen Bereichen der Gesellschaft anerkannt wird.

Politische Bildung in den Schulen wird davon auszugehen haben, dass die politische Sphäre im Zeichen von Wertvorstellungen steht. Friede, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit sind Grundwerte, auf denen jede menschliche Gesamtordnung und somit jedes politische Handeln beruhen muss. Dabei muss aber bewusst bleiben, dass diese Grundwerte oft in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen und dass auch bei gleichen ideellen Ausgangs-vorstellungen verschiedene Auffassungen über die Verwirklichung dieser Ideen in einer bestimmten Situation bestehen können.

Politische Bildung vollzieht sich - auf der Grundlage der oben genannten Wertvorstellungen - in drei Bereichen, die einander wechselseitig bedingen:

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Grundsatzprinzip – Politische Bildung 2

Politische Bildung in den Schulen

1. Politische Bildung ist Vermittlung von Wissen und Kenntnissen:

Der Schüler soll einen Einblick in die Ordnungen und die verschiedenen Ausformungen des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens gewinnen. Er soll Sachinformationen über die historischen und gesellschaftlichen Entstehungsbedingungen dieser Ordnungen erhalten und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen erkennen.

2

. Politische Bildung ist Entwicklung von Fähigkeiten und Einsichten:

Der Schüler soll die Fähigkeit zum Erkennen von politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenhängen und zu kritischem Urteil gewinnen. Die Einsicht in die einzelnen Faktoren gesellschaftspolitischer Entscheidungsfindung (die Träger von gesellschaftlicher, insbesondere von politischer Verantwortung, ihre Ziel- und Wertvorstellungen, ihre Interessen; die Entscheidungs- und Handlungsabläufe; die Machtverteilung) soll die Grundlage zu einer eigenen Meinungsbildung sein, um die persönliche Aufgabe bei der Gestaltung unserer Gesellschaft wahrnehmen zu können.

3. Politische Bildung ist Weckung von Bereitschaft zu verantwortungs- bewusstem Handeln:

Politische Bildung will die Bereitschaft des Schülers wecken und fördern, politische Vorgänge aktiv mitzugestalten. Der Schüler soll bereit sein, Entscheidungen, die er nach eigenständigen Wertauffassungen getroffen hat - gegebenenfalls auch unter Belastung und unter Hintansetzung persönlicher Interessen - in politisch verantwortungsbewusstes Handeln umzusetzen. Der Auftrag zu Politischer Bildung wendet sich an alle Lehrer und bedeutet, dass Politische Bildung als Unterrichtsprinzip im Rahmen der durch Schulart, Schulstufe und Unterrichtsgegenstand gegebenen Möglichkeiten im Sinne der in Teil II angegebenen Zielvorstellungen wirksam wird. Dabei sind die Chancen, die sich durch den fachlichen Auftrag des Lehrers ergeben, ebenso zu nützen wie jene, die sich von der pädagogischen Funktion her anbieten. Ein planvolles Zusammenwirken aller Lehrer ist anzustreben.

II. Nähere Umschreibung des Unterrichtsprinzips Politische Bildung

Das Unterrichtsprinzip Politische Bildung strebt im Rahmen der Lehrplaninhalte folgende Ziele an:

1. Politische Bildung soll den Schüler befähigen, gesellschaftliche Strukturen in ihrer Art und ihrer Bedingtheit zu erkennen (Interessen, Normen, Wertvorstellungen; Herrschaft, Macht, Machtverteilung; politische Institutionen).

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Grundsatzprinzip – Politische Bildung 3

Politische Bildung in den Schulen

2. Politische Bildung soll die Überzeugung wecken, dass Demokratie sich nicht in einem innerlich unbeteiligten Einhalten ihrer Spielregeln erschöpft, sondern ein hohes Maß an Engagement erfordert; das sollte zur Bereitschaft führen, gemeinsam mit anderen oder allein alle Möglichkeiten realisierbarer Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen.

Es soll auf eine “Politisierung” im Sinne eines Erkennens von Möglichkeiten hingearbeitet werden, am politischen Leben teilzunehmen, um die eigenen Interessen, die Anliegen anderer und die Belange des Gemeinwohls legitim zu vertreten.

3. Politische Bildung soll das Denken in politischen Alternativen schulen und dabei zu einer toleranten Einstellung gegenüber politisch Andersdenkenden führen. Dem Schüler soll bewusst werden, dass in einem demokratischen Gemeinwesen bei der Durchsetzung legitimer Interessen oft Zivilcourage nötig ist und dass Mehrheitsentscheidungen anzuerkennen sind, soferne sie in demokratischer Weise erfolgten und den Grundsätzen der Allgemeinen Menschenrechte entsprechen.

4. Politische Bildung soll das Verständnis des Schülers für die Aufgaben der Umfassenden Landesverteidigung im Dienste der Erhaltung der demokratischen Freiheiten, der Verfassungs- und Rechtsordnung, der Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit unserer Republik wecken. Auf den defensiven Charakter unserer Landesverteidigung und auf Fragen der zivilen Schutzvorkehrungen und wirtschaftlichen Vorsorgemaßnahmen soll dabei besonders eingegangen werden.

5. Politische Bildung soll die Fähigkeit und Bereitschaft fördern, für unantastbare Grundwerte, wie Freiheit und Menschenwürde, einzutreten, Vorurteile abzubauen und sich auch für die Belange Benachteiligter einzusetzen; sie soll die Einsicht vermitteln, dass das Herbeiführen einer gerechten Friedensordnung für das Überleben der Menschheit notwendig ist; sie soll ein klares Bewusstsein dafür schaffen, dass die Erreichung dieses Zieles weltweit den Einsatz aller Kräfte erfordert und als persönliche Verpflichtung eines jeden Menschen aufgefasst werden muss.

III. Grundlegende Hinweise für die Gestaltung des Unterrichts

Für das Unterrichtsprinzip Politische Bildung ist die Vorstellung maßgebend, dass Lernen auf Erfahrung und Einsicht beruht und Erkennen und Wissen in Beziehung zu einer möglichen Aktivität stehen. Daher wird die Vermittlung von Lerninhalten durch eine Förderung des Erlebens demokratischer Einstellungen und Verhaltensweisen zu ergänzen sein. In diesem Sinne sollen die Schüler die Möglichkeiten zu selbständiger, verantwortungsbewusster Tätigkeit, wie sie unter anderem im Rahmen des Schulunterrichtsgesetzes vorgesehen sind, nützen.

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Grundsatzprinzip – Politische Bildung 4

Politische Bildung in den Schulen

Ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Politische Bildung liegt in den sozialen Erfahrungen der Schüler. Daher werden Lernprozesse vor allem beim Erfahrungsbereich des Schülers anzusetzen haben.

Erzieherischer Grundsatz muss es sein, dass bei Stellungnahmen und Wertungen stets auch abweichende Meinungen aufgezeigt werden im Hinblick darauf, dass in der Demokratie auch verschiedene Wertvorstellungen und Meinungen nebeneinander bestehen können, sofern sie den für unsere Gesellschaft gültigen Grundwerten verpflichtet sind bzw. diese nicht verletzen. Gegensätzliche Interessen sollen offen dargestellt und unterschiedliche Auffassungen im Dialog ausgetragen werden, zumal das Gespräch eine wichtige Voraussetzung dafür ist, einen Konsens zu finden oder einen Kompromiss zu erzielen.

Diese Art der Unterrichtsführung und des Erziehens stellt hohe Ansprüche an das fachliche und pädagogische Können und an die Einsatzfreude des Lehrers sowie an seine Fähigkeit, auf den Schüler in partnerschaftlicher Weise einzugehen. Der Lehrer wird Politische Bildung (gerade angesichts der oft starken Bindungen zwischen Lehrer und Schüler) keinesfalls zum Anlass einer Werbung für seine persönlichen Ansichten und politischen Auffassungen machen. Erfordert es die Situation, dass der Lehrer seine persönlichen Ansichten darlegt, so wird er streng drauf zu achten haben, dass durch seine Stellungnahme abweichende Meinungen nicht diskreditiert werden und dass die Schüler eine kritisch-abwägende Distanz zu dieser persönlichen Stellungnahme des Lehrers aufrechterhalten können.

Die Beachtung des Unterrichtsprinzips Politische Bildung bedeutet somit eine anspruchsvolle Herausforderung an alle Fähigkeiten des Lehrers, sie stellt aber ebenso an den Schüler hohe Ansprüche. Vom Schüler muss verlangt werden, dass er an der Sicherung des Unterrichtsprinzips Politische Bildung im Rahmen jener Möglichkeiten mitwirkt, die vor allem das Schulunterrichtsgesetz eröffnet.

Erfolgreich wird die Politische Bildung an den Schulen besonders dann sein, wenn auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern (in Schulgemeinschafts- ausschüssen, bei Elternabenden, in Elternvereinen) von beiden Seiten genützt werden; dies gilt gerade im Hinblick auf die Hauptverantwortung der Eltern für die gesamte Erziehung.

Das Zusammenwirken von Lehrern, Schülern und Eltern wird die besten Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Schule ihren Beitrag zur Mitgestaltung der politischen Kultur des Landes leisten kann.

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Politische Bildung – Lehrplan

LEHRPLAN DES PFLICHTGEGENSTANDES POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

 Der Schüler soll zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein.

 Er soll sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können.

 Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen.

 Er soll für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten.

 Er soll Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen.

 Er soll die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln.

 Er soll Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten.

 Er soll sich der Stellung seines Landes in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein.

 Er soll mit Rechtsgrundlagen, die ihn in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen.

 Er soll das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen.

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Politische Bildung – Lehrstoff

Lehrstoff

Lehrling und Betrieb:

Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Weiterbildung.

Berufliches Umfeld:

Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der EU.

Soziales Umfeld:

Gemeinschaftsformen – Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien.

Jugendschutz. Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer.

Zeitgeschichte:

Werden und Entwicklung des Staates.

Der Staat in der Völkergemeinschaft:

Das eigene Land in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen.

Rechtliche Grundlagen des eigenen Staates, politisches System im eigenen Land:

Prinzipien der Verfassung. Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte.

Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft. Wahlen.

Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung, Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit.

Landesgesetzgebung, Landesverwaltung. Gemeinde. Budget.

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Politische Bildung – Didaktische Grundsätze

Didaktische Grundsätze

 Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen.

 Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen.

 Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind.

 Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden.

 Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen.

 Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden.

 Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden.

 Die Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülern bewusst sein.

Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen.

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Politische Bildung

Teil 1 – Österreich

Theoretischer Teil

Praktische Übungen

Die Judikative Symbole und

Hoheitszeichen Die Legislative

Gemeinden und Städte

Die Exekutive

Worträtsel Arbeitsblätter

Quiz Denkaufgaben

Die Bundesländer

Menschen- und Grundrechte Interessenvertretungen Politisches System

Testaufgaben

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Menschen- und Grundrechte – Allgemein – Teil 1

Menschen- und Grundrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Um die Bedeutung der Menschenrechte als Grundlage unseres Zusammenlebens besonders hervorzuheben, hat die Organisation der Vereinten Nationen (UNO – United Nations Organization) am 10. Dezember 1948 die Grundrechte der Menschen zusammengestellt.

In 30 Artikeln werden zum Beispiel anerkannt:

 die Freiheit und Gleichheit aller Menschen ohne Unterscheidung nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache;

 das Recht jedes Menschen auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person;

 das Recht auf Schutz vor Sklaverei und Sklavenhandel;

 die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz;

 das Recht auf Schutz des Eigentums, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit;

 das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit sowie auf Versammlungs- und Vereinsfreiheit

Zähle weitere Grundrechte auf!

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Menschen- und Grundrechte – Allgemein – Teil 1 – Lösung

Menschen- und Grundrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Um die Bedeutung der Menschenrechte als Grundlage unseres Zusammenlebens besonders hervorzuheben, hat die Organisation der Vereinten Nationen (UNO – United Nations Organization) am 10. Dezember 1948 die Grundrechte der Menschen zusammengestellt.

In 30 Artikeln werden zum Beispiel anerkannt:

 die Freiheit und Gleichheit aller Menschen ohne Unterscheidung nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache;

 das Recht jedes Menschen auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person;

 das Recht auf Schutz vor Sklaverei und Sklavenhandel;

 die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz;

 das Recht auf Schutz des Eigentums, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit;

 das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit sowie auf Versammlungs- und Vereinsfreiheit

Zähle weitere Grundrechte auf!

 das Recht auf allgemeine, gleiche und geheime Wahlen

 das Recht auf Unschuldsvermutung, keine Strafe ohne Gesetz

 Asylrecht

 Freiheit der Eheschließung, Schutz der Familie

 das Recht auf Zulassung zu öffentlichen Ämtern, gleiches Wahlrecht

 das Recht auf soziale Sicherheit

 Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, Recht auf Berufsvereinigung

 das Recht auf soziale Betreuung

 die Freiheit des Kulturlebens

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USA England

1215 1628 1679 1776 1776

Magna Charta Libertatum

Virginia Bill of Rights Unabhän-

gigkeits- erklärung Habeas-

Corpus- Akte Petition

of Rights

Die Geschichte der Menschenrechte

Frankreich 1789

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte

Vereinte Nationen 1948

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Vereinte Nationen 1966/1976

Weltpakte über bürgerliche und politische Rechte sowie

über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Europarat 1950

Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und

Grundfreiheiten

Die Geschichte der Menschenrechte

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p h il o s o p h isc h e W u rz e ln p o li ti s ch e U mse tz u n g i n Ver fa ssu n g en

Entwicklung der Menschenrechte

Wurzel

Postulat der Gleichheit aller Menschen durch die antike griechische Philosophie (v.a. Stoa)

Vorläufer

Naturphilosophen der Neuzeit (v.a. John Locke)

politische Umsetzung

Die Menschenrechte als moralischer Anspruch gehen als

konkrete Grundrechte in die Verfassungen der Staaten ein (zunächst in England, dann v.a.

in den USA).

Im 18./19. Jahrhundert gehen die

Menschenrechte als Grundrechte in die meisten europäischen

Verfassungen ein.

Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte

in Frankreich (1789) weist über

den Rahmen des Nationalstaates hinaus.

U n iv er sa li s ier u n g

Im 20. Jahrhundert beginnt mit der Allgemeinen

Erklärung der Menschenrechte

durch die Vereinten Nationen (1948) auch die politische

Universalisierung

der Menschenrechte.

1

3 2

Die drei Stufen der Menschenrechtsentwicklung

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Menschenrechte

Grundlage: Menschenwürde; jedem Menschen angeboren übergeordnete

Rechtsnormen: vorstaatlich,

unveräußerlich, den Gesetzen vorgelagert

g el ten r a ll e M e n s ch en

in staatliche Verfassung gegossen

Grundrechte

je nach Verfassung unterschiedliche

Ausgestaltung

Funktion: Schutz des Einzelnen vor staatlichen Übergriffen und Grundlegung einer demokratischen

Ordnung

g el ten n u r r d ie j e w e il ig en Staa tsa n g eh ö ri g e n

Recht auf Freiheit

Recht auf Gleichheit

Recht auf faires Verfahren

soziale Grundrechte

Menschen- und Grundrechte

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Grun dr ec hte Na c h dem Pe rson enkrei s gib t es … RGERR E C HTE MENSC HENR ECH TE und Si e w e rd en n u r S taat sb ü rg er n ei n g er ä u mt . Si e w e rd en au ch F remd en u n d Staa ten lo sen z u g e sp ro c h en . Nach dem Inh al t gib t es

LIBER A LE G RU NDRECHT E Sie h ab en ih ren U rs p run g in de n F reih eit s rec ht en d es 19 . J a hrh un de rt s . DEM O KR A T ISC HE GRUNDRECHTE Sie g eh en v on d er Gleic hh eit all er v or dem Ge s et z au s . SOZ IA LE G RUNDRECHTE Sie s ind Lei s tun gs a ns prü c h e de s Ein z e lnen g eg enü be r de m St aa t.

G ru nd rech te s ind du rch das Ver fassun gsrec h t ge w ährleistete sub jek ti v e Rec ht e .

Grundrechte

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Kinderrechte

Kinder haben Rechte

Gleichheit

Gesundheit Spiel und

Freizeit

Bildung Elterliche

Fürsorge Schutz

im Krieg und auf

Flucht der

Gewalt- freie Erziehung Betreuung

bei Be- hinderung Schutz vor

sexueller Ausbeutung

Recht auf freie Meinungs-

äußerung

Kinderrechte

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Wir lebe n in ein er plural ist isc he n Gese lls chaft Phil . Meinu ng, dass die W ir klichke it aus viel en sel bs tständ ig en W el tpri nzi pien bes teht. U m in Fr ieden zus am menleb en zu k ön nen, müs sen w ir vers tändnisber eit rück sic htsv ol l toleran t sei n. Jeder Mensch hat

an dere A nl ag en N ei gu ng en Interes sen

an derer Spra che R as se R el ig io n. mit

Menschenrechte – Pluralistische Gesellschaft

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Menschen- und Grundrechte – Arbeitsblatt

Arbeitsblatt zum Thema „Menschen- und Grundrechte“

Beantworte folgende Fragen!

1. Zähle Konventionen auf, die den Schutz einzelner Menschenrechte regeln!

2. Nenne „Bürgerliche und politische Rechte“!

3. Welchen drei Arten von Verpflichtungen muss jeder einzelne Staat gegenüber den Menschenrechten nachkommen?

4. Gib einige Beispiele für „Soziale Menschenrechte“ an!

5. Die Grundrechte unterteilen sich in „Bürgerrechte“ und „Menschenrechte“. Worin besteht der Unterschied?

Bürgerrechte:

Menschenrechte:

6. Welcher bedeutende „Aufklärer“ sprach zum ersten Mal über den Begriff der Menschenrechte?

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Menschen- und Grundrechte – Arbeitsblatt – Lösung

Arbeitsblatt zum Thema „Menschen- und Grundrechte“

Beantworte folgende Fragen!

1. Zähle Konventionen auf, die den Schutz einzelner Menschenrechte regeln!

Genfer Flüchtlingskonvention, UN-Kinderrechtskonvention, Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, Internationale Konvention zur Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung, UN-Anti-Folter-Kon- vention, Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes,

Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien

2. Nenne „Bürgerliche und politische Rechte“!

Persönlichkeitsrechte (grundlegende Rechte), Freiheitsrechte, justizielle Menschenrechte

3. Welchen drei Arten von Verpflichtungen muss jeder einzelne Staat gegenüber den Menschenrechten nachkommen?

Respektierungspflicht , Schutzpflicht und Gewährleistungspflicht

4. Gib einige Beispiele für „Soziale Menschenrechte“ an!

Recht auf Selbstbestimmung, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Recht auf Arbeit und angemessenen Lohn, Recht auf Bildung, Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben, Recht auf besten erreichbaren Gesundheitszustand, Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern, etc.

5. Die Grundrechte unterteilen sich in „Bürgerrechte“ und „Menschenrechte“. Worin besteht der Unterschied?

Bürgerrechte: Sie werden ausschließlich Staatsbürgern eingeräumt.

Menschenrechte: Diese werden auch Fremden und Staatenlosen

zugesprochen.

6. Welcher bedeutende „Aufklärer“ sprach zum ersten Mal über den Begriff der Menschenrechte?

Jean-Jacques Rousseau (1712-1778)

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Menschenrechte – Worträtsel 1

Finde Begriffe, die in Zusammenhang mit dem Thema „Menschenrechte“ stehen (ä = ae, ü = ue, äu = aeu, ß = ss, usw.)! Schreibe sie heraus (20)!

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H A U T F A R B E D I R D A M E F S A Z D T C N G K U S X B Z W K S C H E Z J G F I U T H C S O R E E H C A R P S I S Y X C W T Z C P X F R E C U H U A D S E O T Y M A N K H O L H Z H J K S X N A Y R L T Q T G L X V R I D T Z E A D R T G M D M U I O E R Y P D I A S C F G X R O I F M A O R E T S M P B C H E T K O W D O B H I N S L O C E F G X C H Q E X C B I R S Q F C E C D S E N R C U E D F D E Y N Y A S T G I C H I R V E R Z X H G R H Z V Q N T T R E B Q X E X T F K B Z S I T D W V B A Z T U I D Z J T U S A N L I W X Y K E G L Q T Y K R I W E Y S W B E N G V T K J A B P O T M E N F G H J C H R E G N U H U E R U C H T Z U K S K L A V E R E I A F F B I Z D K N T M R K W J N P T S X R U B Z E R J L U N O X Z F R B N O I T A M R O F N I S X R A K O X Y I A D Y T A I F V S C E D L Y K W T U F M E I N U N G S F R E I H E I T R T E U D R E J S O S B H R T E A T I L A N Q X K C P V I B H S G N R C I G N X O D U P N B T U V Y U O Z T A X P F O B I L D U N G E A R S C Z V B E T R E U U N G T I E Z W X N F X C H A X A T E G A K L Y X S A N X G Q A F O R G Y F K H R P U O S Z P M B F I P J Y I

T H C E L H C S E G K R H T E G E S E T Z I H Z L R N M Y X D U F S S C X C Z C S K V A Q L A K T E D T I E H H C

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I E L G L S H F R A U R G R G I W R

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Menschenrechte – Worträtsel 1 – Lösung

Finde Begriffe, die in Zusammenhang mit dem Thema

„Menschenrechte“ stehen

(ä = ae, ü = ue, äu = aeu, ß = ss, usw.)! Schreibe sie heraus (20)!

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H A U T F A R B E D I R D A M E F S A Z D T C N G K U S X B Z W K S C H E Z J G F I U T H C S O R E E H C A R P S I S Y X C W T Z C P X F R E C U H U A D S E O T Y M A N K H O L H Z H J K S X N A Y R L T Q T G L X V R I D T Z E A D R T G M D M U I O E R Y P D I A S C F G X R O I F M A O R E T S M P B C H E T K O W D O B H I N S L O C E F G X C H Q E X C B I R S Q F C E C D S E N R C U E D F D E Y N Y A S T G I C H I R V E R Z X H G R H Z V Q N T T R E B Q X E X T F K B Z S I T D W V B A Z T U I D Z J T U S A N L I W X Y K E G L Q T Y K R I W E Y S W B E N G V T K J A B P O T M E N F G H J C H R E G N U H U E R U C H T Z U K S K L A V E R E I A F F B I Z D K N T M R K W J N P T S X R U B Z E R J L U N O X Z F R B N O I T A M R O F N I S X R A K O X Y I A D Y T A I F V S C E D L Y K W T U F M E I N U N G S F R E I H E I T R T E U D R E J S O S B H R T E A T I L A N Q X K C P V I B H S G N R C I G N X O D U P N B T U V Y U O Z T A X P F O B I L D U N G E A R S C Z V B E T R E U U N G T I E Z W X N F X C H A X A T E G A K L Y X S A N X G Q A F O R G Y F K H R P U O S Z P M B F I P J Y I

T H C E L H C S E G K R H T E G E S E T Z I H Z L R N M Y X D U F S S C X C Z C S K V A Q L A K T E D T I E H H C I E L G L S H F R A U R G R G I W R

Hautfarbe Rasse Religionsfreiheit

Gleichheit Sklaverei Gesetz

Leben Grundrechte Schutz

Betreuung UNO Eigentum

Recht Sicherheit Geschlecht

Meinungsfreiheit Information Sprache

Bildung Hunger

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Menschenrechte – Worträtsel 2

1. Schlangenwörter

Finde in jedem Kasten ein Wort aus acht bzw. neun Buchstaben, das schlangenförmig zu lesen ist (ä = ae, ü = ue, äu = aeu, ß = ss, usw.)!

U A H L K I E N U

T F A A S E G D R

R B E V E R A L G

U N G E R E I G

R Ä L I F T E N T

E R K H E I U M

2. Rechtschreibverwirrung

Welche der jeweils fünf Alternativen ist richtig geschrieben?

Information Rase Skaferei Gleicheit

Informatieon Raße Skaverrei Gleichheit

Invormation Rasse Sklaverai Glaicheit

Innformation rasse Sgaverei Gleichait

Ihnformation rase Sklaverei Gleichhait

Erklerung Organisation Religieon Versamlunk Erklärung Organization Relligion Fersammlung Errklärung Orrganization Religion Värsamlung

Ärklerung Organisatieon Räligion Versammlunk Ehrklärung Orkanisation Rälligieon Versammlung

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Menschenrechte – Worträtsel 2 – Lösung

1. Schlangenwörter

Finde in jedem Kasten ein Wort aus acht bzw. neun Buchstaben, das schlangenförmig zu lesen ist (ä = ae, ü = ue, äu = aeu, ß = ss, usw.)!

U A H L K I E N U

T F A A S E G D R

R B E V E R A L G

Hautfarbe Sklaverei Grundlage

U N G E R E I G

R Ä L I F T E N T

E R K H E I U M

Erklärung Freiheit Eigentum

2. Rechtschreibverwirrung

Welche der jeweils fünf Alternativen ist richtig geschrieben?

Information Rase Skaferei Gleicheit

Informatieon Raße Skaverrei Gleichheit

Invormation Rasse Sklaverai Glaicheit

Innformation rasse Sgaverei Gleichait

Ihnformation rase Sklaverei Gleichhait

Erklerung Organisation Religieon Versamlunk Erklärung Organization Relligion Fersammlung Errklärung Orrganization Religion Värsamlung

Ärklerung Organisatieon Räligion Versammlunk Ehrklärung Orkanisation Rälligieon Versammlung

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Das politische System in Österreich

DIE DEMOKRATISCHE REPUBLIK ÖSTERREICH Die Verfassung

Die Prinzipien der Bundesverfassung

Das Grundgesetz der staatlichen Ordnung ist die Verfassung. Die wichtigsten Grundsätze unserer Bundesverfassung sind:

1. das demokratische Prinzip

Die Staatsgewalt wird von gewählten Volksvertretern ausgeübt.

2. das bundesstaatliche Prinzip

Jedes Bundesland gilt als eigener Staat mit einer eigenen Landesverfassung, der Bund ist der „Oberstaat“.

3. das rechtsstaatliche Prinzip

Die gesamte Verwaltung und Rechtssprechung darf nur aufgrund geltender Gesetze ausgeübt werden, die Grund- und Menschenrechte dürfen nicht verletzt werden.

4. das republikanische Prinzip

Als Staatsoberhaupt (Bundespräsident) darf nur ein Vertreter des Volkes gewählt werden.

5. das Prinzip der Gewaltentrennung

 Das gewählte Parlament (Legislative, Gesetzgebung) beschließt die Gesetze und kontrolliert die Regierung.

 Die Regierung (Exekutive, Vollziehung) führt die Gesetze aus

 Die Gerichtsbarkeit (Justiz) überwacht, ob alles den Gesetzen entsprechend vor sich geht.

6. die Neutralität

Die immer währende Neutralität Österreichs (beschlossen am 26. Oktober 1955, daran erinnert unser Nationalfeiertag) verpflichtet Österreich, sich zu verteidigen und keine militärischen Bündnisse abzuschließen.

7. das Element der präsidialen Republik

Der Bundespräsident bildet eine selbstständige Gewalt gegenüber der Regierung und dem Parlament und hat den Oberbefehl über das Heer.

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Der Staat – Grundbedingungen 1

Der Staat

Die Elemente des Staates

Menschen leben in politischen Gemeinschaften, in Dörfern, Märkten und Städten, in Staaten und Staatengemeinschaften. Einzel-, Gruppen- und Gesamtinteressen müssen vom Staat wahrgenommen werden.

Die Welt ist in Staaten aufgeteilt:

Der Staat ist

 eine Gemeinschaft sesshafter Menschen (Staatsvolk)

 die auf einem begrenzten Gebiet der Erdoberfläche leben (Staatsgebiet) und

 ihr Zusammenleben durch eine verbindliche Ordnung regeln (Staatsgewalt).

Zum Staatsgebiet zählen:

Lebt auf einem Staatsgebiet nur ein Volk, spricht man von einem Nationalstaat. Im Nationalitätenstaat leben mehrere Völker. In den meisten Staaten leben neben der Mehrheit einer großen Volksgruppe auch Minderheiten, also verschiedene kleinere Volksgruppen.

Welche Minderheiten leben in Österreich?

Unterscheide zwischen Minderheiten, Asylanten, Gastarbeitern, Flüchtlingen, Einwanderern und EU-Bürgern! Erkläre folgende Begriffe!

Minderheit:

Asylant:

Gastarbeiter:

Flüchtling:

Einwanderer:

EU-Bürger:

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Der Staat – Grundbedingungen 1 – Lösung

Der Staat

Die Elemente des Staates

Menschen leben in politischen Gemeinschaften, in Dörfern, Märkten und Städten, in Staaten und Staatengemeinschaften. Einzel-, Gruppen- und Gesamtinteressen müssen vom Staat wahrgenommen werden.

Die Welt ist in Staaten aufgeteilt:

Der Staat ist

 eine Gemeinschaft sesshafter Menschen (Staatsvolk)

 die auf einem begrenzten Gebiet der Erdoberfläche leben (Staatsgebiet) und

 ihr Zusammenleben durch eine verbindliche Ordnung regeln (Staatsgewalt).

Zum Staatsgebiet zählen:

das Landgebiet, eventuelle Exklaven (vom fremden Staatsgebiet eingeschlossener Teil eines eigenen Staatsgebietes – z.B. Vatikan, die inneren Gewässer, die

Eigengewässer und das Küstenmeer

Lebt auf einem Staatsgebiet nur ein Volk, spricht man von einem Nationalstaat. Im Nationalitätenstaat leben mehrere Völker. In den meisten Staaten leben neben der Mehrheit einer großen Volksgruppe auch Minderheiten, also verschiedene kleinere Volksgruppen.

Welche Minderheiten leben in Österreich?

Burgenländische Kroaten, Slowenen, Ungarn, Tschechen, Slowaken, Roma und Sinti Unterscheide zwischen Minderheiten, Asylanten, Gastarbeitern, Flüchtlingen, Einwanderern und EU-Bürgern! Erkläre folgende Begriffe!

Minderheit: eine sich von der Gesamtbevölkerung in irgendeiner Hinsicht abhebende, zahlenmäßig kleinere Gruppe; z.B. religiöse M., ethnische M., Volksgruppe

Asylant: jemand, der in seinem Land politisch verfolgt wird und deshalb in einem anderen Land um Aufnahme und Schutz (Asyl) ansucht

Gastarbeiter: ausländischer Arbeiter

Flüchtling: befindet sich außerhalb des Landes, dessen Staatsangehörigkeit er/sie besitzt oder in dem er/sie seinen/ihren ständigen Wohnsitz hat

Einwanderer: Mensch, der aus seinem eigenen Land, in dem er geboren bzw. aufge- wachsen ist, in ein anderes Land einwandert

EU-Bürger: Bürger innerhalb der Europäischen Union (EU) – 27 Mitgliedsstaaten

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Staatsführung: regiert uneingeschränkt und unkontrolliert – bestimmt die

Politik

Der Staat – Grundbedingungen 2

Der Staat

Die Staatsgewalt stützt sich auf

Gesetzgebung (Legislative)

Vollziehung (Exekutive)

Gerichtsbarkeit (Justiz).

Der Staat übt seine Staatsgewalt nach innen und außen souverän aus, das heißt unabhängig von anderen Staaten und Organisationen. Der Beitritt zu internationalen Organisationen, Bündnissen und Gemeinschaften (z.B. EU, UNO, NATO) schränkt diese Souveränität ein.

Die Funktion des Staates

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Staates gehören:

 Gewährleistung der Ordnung im Inneren,

 Schutz nach außen,

 soziale Sicherung der Bevölkerung,

 kulturelle Förderung der Bürger und Bürgerinnen,

 Förderung der Wirtschaft.

Demokratie und Diktatur

DEMOKRATIE DIKTATUR

 Wahlrecht (freie Wahlen, Mehrparteiensystem)

 Opposition erlaubt

 kontrolliert Parlament und Regierungstätigkeit

 bestimmt die Politik

 hat Grund und Freiheitsrechte

 keine Wahlen oder nur Scheinwahlen (z.B. Einparteiensystem)

 Opposition unterdrückt

 Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt

Staatsführung:

Volksvertretung – vom gewählten Volk kontrolliert

Staatsführung:

uneingeschränkt und

unkontrolliert – bestimmt Politik

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Der Staat – Die Bundesländer 1

Gesetzgebung und Vollziehung der Länder

Jedes

Bundesland

hat

 eine eigene Landesgesetzgebung, den Landtag, und

 eine eigene Landesregierung.

Den Landtag wählt das Volk (alle fünf Jahre, in Oberösterreich alle sechs Jahre).

Der Landtag

Die Abgeordneten zum Landtag:

 beschließen die Landesgesetze,

 wählen die Mitglieder er Landesregierung,

 kontrollieren die Vollziehung und Verwaltung,

 wählen die Bundesräte in den Bundesrat.

Der Landtag ist das Parlament des Landes. Es kann keine Bundesgesetze beschließen, sondern ist nur für die Gesetze zuständig, die in seinem Bundesland Geltung haben sollen (Landesgesetze). Zu den Kompetenzen („Zuständigkeitsbereichen“) des Landtages gehören die Gesetzgebung über:

Überwachung der Gemeinden Bestattungswesen

Jagd und Fischerei Bauwesen

Tier- und Naturschutz Feuerpolizei

Heil- und Pflegeanstalten Sport

Schulangelegenheiten Elektrizität

Rettungs- und Sanitätswesen Landes- und Gemeindeabgaben Die einzelnen Länder im Internet:

www.wien.gv.at www.land-sbg.gv.at

www.noel.gv.at www.tirol.gv.at

www.burgenland.at www.vorarlberg.at

www.verwaltung.steiermark.at www.land-oberoesterreich.gv.at www.ktn.gv.at

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