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725. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

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Stenographisches Protokoll

725. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 13. Oktober 2005

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Stenographisches Protokoll

725. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich Donnerstag, 13. Oktober 2005

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 13. Oktober 2005: 9.04 – 18.40 Uhr

*****

Tagesordnung 1. Punkt: Bericht über die soziale Lage 2003–2004

2. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über soziale Sicherheit

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wieder- aufbau-Gesetz 2005 – HWG 2005 erlassen wird, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Umweltförderungs- gesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957 und das Erb- schafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert werden und abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen vorgesehen werden

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtsgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe des Jahres 2005 gewährt wird

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Beschäftigungsförderungsgesetz (BeFG) erlas- sen wird sowie das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversiche- rungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungs- gesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz, das Jugend- ausbildungs-Sicherungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert werden 6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und die Reise- gebührenvorschrift 1955 geändert werden

7. Punkt: Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zum vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds für von Naturkatastrophen betroffene Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen

8. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

9. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen samt Protokoll

10. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Repub- lik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll

(4)

11. Punkt: Bericht zur Jahresvorschau 2005 des Bundesministeriums für Finanzen auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des ope- rativen Jahresprogrammes des Rates

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (26. KFG-Novelle), die 3.

und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle geändert werden

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2005)

14. Punkt: Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und Vertrag der Internationa- len Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevoll- mächtigten (Kyoto 1994) und durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998); Urkunde zur Änderung der Satzung und des Vertrags der Interna- tionalen Fernmeldeunion (Marrakesch 2002) samt Erklärungen und Vorbehalten

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfalluntersuchungsgesetz) und das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Schiffahrtsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Verbandsverantwortlichkeitsgesetz erlassen wird und mit dem das Mediengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher- schutzgesetz, das Patentgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Halbleiterschutz- gesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Gebrauchsmustergesetz geändert wer- den

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch in Unternehmensgesetz- buch umbenannt und gemeinsam mit dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, dem Aktiengesetz 1965, dem Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dem Genossenschaftsgesetz, dem Genossenschaftsrevisionsgesetz, dem Firmenbuchge- setz, dem Umwandlungsgesetz, dem Spaltungsgesetz, dem EWIV-Ausführungsgesetz, dem SE-Gesetz, dem Handelsvertretergesetz, der Jurisdiktionsnorm, dem Einfüh- rungsgesetz zur Zivilprozessordnung, der Zivilprozessordnung, dem Rechtspflegerge- setz, der Konkursordnung, der Ausgleichsordnung, dem Privatstiftungsgesetz, dem Unternehmensreorganisationsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichts- kommissionstarifgesetz, dem Wohnungseigentumsgesetz 2002, dem Mietrechtsgesetz, dem Versicherungsaufsichtsgesetz, dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und dem Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird sowie das Erwerbsgesellschaftengesetz und die Vierte Einführungsverordnung außer Kraft gesetzt werden (Handelsrechts-Ände- rungsgesetz – HaRÄG)

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwalt- schaftsgesetz und das Tilgungsgesetz geändert werden

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Richter- dienstgesetz geändert werden

21. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Bemühungen des Oberösterreichischen und des Niederösterreichischen Landtages zur Verhinderung der EU-Dienstleistungs- richtlinie

*****

(5)

Inhalt Personalien

Verhinderungen ... 14 Fragestunde (114.)

Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ... 14 Edgar Mayer (1445/M-BR/05); Dr. Peter Böhm, Eva Konrad

Angela Lueger (1450/M-BR/05); Sissy Roth-Halvax, Mag. John Gudenus, Elisa- beth Kerschbaum

Ing. Siegfried Kampl (1454/M-BR/05); Elisabeth Kerschbaum, Adelheid Ebner, Josef Saller

Franz Wolfinger (1446/M-BR/05); Mag. John Gudenus, Dr. Ruperta Lichtenecker, Adelheid Ebner

Harald Reisenberger (1451/M-BR/05); Michaela Gansterer, Mag. John Gudenus, Stefan Schennach

Eva Konrad (1449/M-BR/05); Ferdinand Tiefnig, Roswitha Bachner, Ing. Siegfried Kampl

Andrea Fraunschiel (1447/M-BR/05); Engelbert Weilharter, Dr. Ruperta Lichten- ecker, Wolfgang Schimböck

Dr. Erich Gumplmaier (1452/M-BR/05); Ferdinand Tiefnig, Dr. Peter Böhm, Ste- fan Schennach

Mag. Bernhard Baier (1448/M-BR/05); Engelbert Weilharter, Eva Konrad

Roswitha Bachner (1453/M-BR/05); Martina Diesner-Wais, Dr. Peter Böhm, Dr. Ruperta Lichtenecker

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ... 14 Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ... 34 Ausschüsse

Zuweisungen ... 33 Verhandlungen

1. Punkt: Bericht über die soziale Lage 2003–2004 (III-268-BR/2005 d.B. sowie 7373/BR d.B.) ... 34 Berichterstatter: Dr. Peter Böhm ... 34 Redner/Rednerinnen:

Albrecht Konečny ... 35 Mag. Harald Himmer ... 39

(6)

Eva Konrad ... 41

Ana Blatnik ... 43

Staatssekretär Sigisbert Dolinschek ... 46

Mag. Bernhard Baier ... 49

Dr. Erich Gumplmaier ... 52

Engelbert Weilharter ... 55

Helmut Kritzinger ... 57

Stefan Schennach ... 58

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-268-BR/2005 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ... 61

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über soziale Sicherheit (951 d.B. und 1014 d.B. sowie 7374/BR d.B.) ... 61

Berichterstatterin: Ana Blatnik ... 61

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be- schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 62

Gemeinsame Beratung über 3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wieder- aufbau-Gesetz 2005 – HWG 2005 erlassen wird, das Katastrophenfondsge- setz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Umweltförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührenge- setz 1957 und das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert werden und abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastro- phen vorgesehen werden (1065 d.B. und 1094 d.B. sowie 7375/BR d.B.) ... 62

Berichterstatter: Günther Prutsch ... 62

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtsgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe des Jahres 2005 gewährt wird (1095 d.B. sowie 7376/BR d.B.) ... 62

Berichterstatter: Günther Prutsch ... 62

Redner/Rednerinnen: Edgar Mayer ... 63

Helmut Wiesenegg ... 65

Ing. Siegfried Kampl ... 66

Stefan Schennach ... 67

Helmut Kritzinger ... 70

Ing. Reinhold Einwallner ... 71

Elisabeth Kerschbaum ... 73

Engelbert Weilharter ... 75

Dr. Ruperta Lichtenecker ... 76

Staatssekretär Dr. Alfred Finz ... 78

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 3, gegen den vorliegen- den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 80

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 4, gegen den vorliegen- den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 80

(7)

5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Beschäftigungsförderungsgesetz (BeFG) erlassen wird sowie das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversi- cherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Insolvenz-Entgeltsi- cherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Dienstleistungsscheck- gesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und das Bundesfinanzge-

setz 2006 geändert werden (1075 d.B. und 1093 d.B. sowie 7377/BR d.B.) ... 80

Berichterstatter: Günther Prutsch ... 80

Redner/Rednerinnen: Edgar Mayer ... 81

Roswitha Bachner ... 83

Dr. Ruperta Lichtenecker ... 86, 97 Günther Kaltenbacher ... 89

Günther Molzbichler ... 91

Staatssekretär Dr. Alfred Finz ... 93

Sonja Zwazl ... 94

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be- schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 97

6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und die Reise- gebührenvorschrift 1955 geändert werden (1066 d.B. und 1096 d.B. sowie 7378/BR d.B.) ... 97

Berichterstatter: Günther Prutsch ... 97

Redner/Rednerinnen: Elisabeth Kerschbaum ... 98

Martina Diesner-Wais ... 100

Johann Kraml ... 101

Staatssekretär Dr. Alfred Finz ... 103

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be- schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 104

7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zum vom In- ternationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds für von Naturkatastro- phen betroffene Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen (1072 d.B. und 1100 d.B. sowie 7379/BR d.B.) ... 104

Berichterstatter: Helmut Wiesenegg ... 104

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be- schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 105

Gemeinsame Beratung über 8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Ver- meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (891 d.B. und 1038 d.B. sowie 7380/BR d.B.) ... 105

Berichterstatter: Wolfgang Schimböck ... 105

(8)

9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom

Vermögen samt Protokoll (892 d.B. und 1039 d.B. sowie 7381/BR d.B.) ... 105

Berichterstatter: Wolfgang Schimböck ... 105

10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pa- kistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll (1061 d.B. und 1097 d.B. sowie 7382/BR d.B.) ... 105

Berichterstatter: Wolfgang Schimböck ... 105

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 8, 1. gegen den vorlie- genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ... 106

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 9, 1. gegen den vorlie- genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ... 106

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 10, 1. gegen den vorlie- genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ... 107

11. Punkt: Bericht des Bundesministers für Finanzen zur Jahresvorschau 2005 des Bundesministeriums für Finanzen auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates (III-275-BR/2005 d.B. sowie 7299/BR d.B.) ... 107

Berichterstatter: Johann Höfinger ... 107

Redner/Rednerinnen: Gottfried Kneifel ... 107

Albrecht Konečny ... 110

Dr. Ruperta Lichtenecker ... 112

Staatssekretär Dr. Alfred Finz ... 113

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-275-BR/2005 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ... 114

Gemeinsame Beratung über 12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (26. KFG-Novelle), die 3. und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle geändert werden (1000 d.B. und 1102 d.B. sowie 7383/BR d.B.) ... 114

Berichterstatterin: Christine Fröhlich ... 114

13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2005) (1060 d.B. und 1106 d.B. sowie 7384/BR d.B.) ... 114

Berichterstatterin: Christine Fröhlich ... 114

(9)

Redner/Rednerinnen:

Manfred Gruber ... 115

Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger ... 116

Elisabeth Kerschbaum ... 117

Engelbert Weilharter ... 118

Staatssekretär Mag. Helmut Kukacka ... 119

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 12, gegen den vorliegen- den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 121

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 13, gegen den vorliegen- den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 121

14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbe- vollmächtigten (Kyoto 1994) und durch die Konferenz der Regierungsbevoll- mächtigten (Minneapolis 1998); Urkunde zur Änderung der Satzung und des Vertrags der Internationalen Fernmeldeunion (Marrakesch 2002) samt Erklärun- gen und Vorbehalten (1001 d.B. und 1107 d.B. sowie 7385/BR d.B.) ... 121

Berichterstatter: Ewald Lindinger ... 121

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be- schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 122

15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfalluntersuchungsgesetz) und das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahnge- setz 1957, das Schiffahrtsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (681 d.B. und 1108 d.B. sowie 7386/BR d.B.) ... 122

Berichterstatter: Ewald Lindinger ... 122

Redner/Rednerinnen: Jürgen Weiss ... 122

Angela Lueger ... 123

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be- schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 124

16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Verbandsverantwortlichkeitsgesetz erlassen wird und mit dem das Mediengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher- schutzgesetz, das Patentgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Halbleiter- schutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden (994 d.B. und 1077 d.B. sowie 7387/BR d.B.) ... 124

Berichterstatter: Dr. Peter Böhm ... 124

Redner/Rednerinnen: Johann Kraml ... 125

Sonja Zwazl ... 126

Stefan Schennach ... 127

Bundesministerin Mag. Karin Gastinger ... 128

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be- schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 129

(10)

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch in Unternehmensgesetzbuch umbenannt und gemeinsam mit dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, dem Aktiengesetz 1965, dem Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dem Genossenschaftsgesetz, dem Genossenschaftsrevisionsgesetz, dem Fir- menbuchgesetz, dem Umwandlungsgesetz, dem Spaltungsgesetz, dem EWIV- Ausführungsgesetz, dem SE-Gesetz, dem Handelsvertretergesetz, der Jurisdikti- onsnorm, dem Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, der Zivilprozessord- nung, dem Rechtspflegergesetz, der Konkursordnung, der Ausgleichsordnung, dem Privatstiftungsgesetz, dem Unternehmensreorganisationsgesetz, dem Ge- richtsgebührengesetz, dem Gerichtskommissionstarifgesetz, dem Wohnungs- eigentumsgesetz 2002, dem Mietrechtsgesetz, dem Versicherungsaufsichtsge- setz, dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und dem Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird sowie das Erwerbsgesellschaftengesetz und die Vierte Einfüh- rungsverordnung außer Kraft gesetzt werden (Handelsrechts-Änderungsgesetz –

HaRÄG) (1058 d.B. und 1078 d.B. sowie 7388/BR d.B.) ... 129

Berichterstatterin: Angela Lueger ... 129

18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden (1079 d.B. sowie 7389/BR d.B.) ... 129

Berichterstatterin: Angela Lueger ... 129

Redner/Rednerinnen: Dr. Karl-Heinz Dernoscheg ... 130

Johann Giefing ... 134

Dr. Peter Böhm ... 135

Dr. Ruperta Lichtenecker ... 137

Andrea Fraunschiel ... 137

Bundesministerin Mag. Karin Gastinger ... 138

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 17, gegen den vorliegen- den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 139

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 18, gegen den vorliegen- den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 139

19. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschafts- gesetz und das Tilgungsgesetz geändert werden (1059 d.B., 525/A und 1080 d.B. sowie 7390/BR d.B.) ... 139

Berichterstatter: Ernst Winter ... 140

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be- schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 140

20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Richterdienst- gesetz geändert werden (663/A und 1081 d.B. sowie 7372/BR d.B. und 7391/BR d.B.) ... 140

Berichterstatterin: Johanna Auer ... 140

(11)

Redner:

Mag. Georg Pehm ... 140

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be- schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ... 142

21. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolle- ginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Bemühungen des Oberöster- reichischen und des Niederösterreichischen Landtages zur Verhinderung der EU- Dienstleistungsrichtlinie (144/A (E)-BR/2005 sowie 7392/BR d.B.) ... 142

Berichterstatter: Dr. Karl-Heinz Dernoscheg ... 142

Redner/Rednerinnen: Wolfgang Schimböck ... 142

Jürgen Weiss ... 146

Dr. Ruperta Lichtenecker ... 146

Dr. Erich Gumplmaier ... 146

Stefan Schennach ... 146

Karl Boden ... 146

Elisabeth Kerschbaum ... 146

Eva Konrad ... 146

Entschließungsantrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Engelbert Weilharter, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weiteren Verhandlungen zur Dienstleis- tungsrichtlinie – Annahme (E 194-BR/05) ... 147, 158 Entschließungsantrag der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme des Entwurfes der Dienstleistungsrichtlinie – Ablehnung ... 153, 158 Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 144/A (E)-BR/2005 ... 158

Eingebracht wurden Anfragen der Bundesräte

Ernst Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst- wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bundesförderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße Verwendung (2343/J-BR/05)

Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Bundesförderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsge- mäße Verwendung (2344/J-BR/05)

Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bun- desförderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße Verwendung (2345/J-BR/05)

Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wis- senschaft und Kultur betreffend Bundesförderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße Verwendung (2346/J-BR/05)

Dr. Franz Eduard Kühnel, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Leistungen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Wien (2347/J-BR/05)

(12)

Dr. Franz Eduard Kühnel, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend den Nationalpark Donau- auen (2348/J-BR/05)

Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen- schaft und Kultur betreffend Analphabetismus in Österreich (2349/J-BR/05)

Helmut Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kostenrefundierung für Personalaufwand der Exekutive im Rahmen der Hochzeit Feldbusch/Pooth (2350/J-BR/05)

Helmut Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Akten halten Polizei von der Straße fern“ (2351/J-BR/05)

Helmut Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Radioempfang in Österreichs Tunnel (2352/J-BR/05)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Schweizer Endlager für Atommüll (2353/J-BR/05)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schweizer Endlager für Atommüll (2354/J-BR/05)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der Arlbergbahn (2355/J-BR/05)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend künftige Zollkontrollen an der Staats- grenze zur Schweiz (2356/J-BR/05)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (2357/J-BR/05)

Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Sicherstellung der Schulqualität (2358/J-BR/05)

Ana Blatnik, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen- schaft und Kultur betreffend Integration in den Schulen (2359/J-BR/05)

Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Heizkostenzuschuss (2360/J-BR/05)

Albrecht Konečny, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend finanzielle Gebarung des Denkmalfonds (2361/J- BR/05)

Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Katastrophenfonds (2362/J-BR/05)

Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die nach wie vor enorm hohen Häftlingszahlen (2363/J-BR/05)

(13)

Elisabeth Kerschbaum, Ing. Hermann Haller, Adelheid Ebner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend die AHS im Bezirk Korneuburg (2364/J-BR/05)

Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt- schaft und Arbeit betreffend Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Dienstleis- tungen im Binnenmarkt, den bevorstehenden österreichischen EU-Ratsvorsitz und die Verlängerung der Übergangsfristen auf dem Arbeitsmarkt (2365/J-BR/05)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bundesräte Roswitha Bachner, Kolleginnen und Kollegen betreffend unvorstellbaren Sondervertrag für die ehemalige FPÖ-Generalsekretärin, nunmehrige BZÖ-Landtagsabgeordnete, Theresia Zierler durch das Sozialministerium (2123/AB- BR/05 zu 2315/J-BR/05)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Bundes- räte Ana Blatnik, Kolleginnen und Kollegen betreffend Land- und Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz (2124/AB-BR/05 zu 2316/J-BR/05)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Besteuerung von Flugzeugtreibstoff (2125/AB-BR/05 zu 2318/J-BR/05)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verkauf der ÖBB-Bodenseeschifffahrt (2126/AB-BR/05 zu 2317/J-BR/05)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Bundes- räte Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen betreffend Homosexualität und Schule (2127/AB-BR/05 zu 2320/J-BR/05)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Wolfgang Schim- böck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flugeinsatzstelle Linz-Hörsching (2128/AB- BR/05 zu 2321/J-BR/05)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Bundes- räte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend EDV-Ausstattung in Pflichtschulen (2129/AB-BR/05 zu 2322/J-BR/05)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Bundesräte Jür- gen Weiss, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maß- nahmen gegen Folsäuremangel in der Schwangerschaft (2130/AB-BR/05 zu 2326/J- BR/05)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Bundesräte Theodor Binna, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen der Bundesheerreform in der Steiermark – Rolle von Frau Landeshauptmann Klasnic (2131/AB- BR/05 zu 2340/J-BR/05)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungs- grenzen bei der TOP-Tourismus-Förderung (2132/AB-BR/05 zu 2325/J-BR/05)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der

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Eisenbahnlinie Spielfeld-Strass–Bad Radkersburg nach Slowenien (2133/AB- BR/05 zu 2323/J-BR/05)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kfz-Neuzulassung bei Übersiedlung nach Österreich (2134/AB-BR/05 zu 2324/J-BR/05)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Helmut Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit in Tunnels (2135/AB-BR/05 zu 2329/J-BR/05)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Handymasten- Steuer“ (2136/AB-BR/05 zu 2332/J-BR/05)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Mag. Georg Pehm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bahnprojekte im Burgenland (2137/AB-BR/05 zu 2338/J-BR/05)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Theodor Binna, Kolleginnen und Kollegen betreffend Postämterschlie- ßungen in der Steiermark (2138/AB-BR/05 zu 2342/J-BR/05)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Bundesräte Theodor Binna, Kolle- ginnen und Kollegen betreffend Gerichtsorganisation neu – Interventionen der Landes- politik (2139/AB-BR/05 zu 2341/J-BR/05)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Bundesräte Mag. Georg Pehm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausländerbeschäftigung im Burgenland (2140/AB-BR/05 zu 2337/J-BR/05)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Bundesräte Mag. Georg Pehm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „100 Millionen Euro Zusatz- förderungspaket“ für das Burgenland (2141/AB-BR/05 zu 2339/J-BR/05)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Bun- desräte Mag. Susanne Neuwirth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ansturm aus- ländischer Studierender an österreichischen Universitäten (2142/AB-BR/05 zu 2328/J- BR/05)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Bun- desräte Theodor Binna, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsparungen im Schulbereich in der Steiermark – Schulbauten und Schulsanierungen (2143/AB- BR/05 zu 2335/J-BR/05)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Bundesräte Mag. Susanne Neuwirth, Kolle- ginnen und Kollegen betreffend Ansturm ausländischer Studierender an österreichi- schen Universitäten (2144/AB-BR/05 zu 2327/J-BR/05)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Bundesräte Mag. Georg Pehm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung des Symposions Europäischer Bildhauer in St. Margarethen im Burgenland (2145/AB-BR/05 zu 2336/J-BR/05)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Bundesräte Johann Giefing, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Sanierung der Altlast „Angerler Grube“ (2146/AB-BR/05 zu 2330/J-BR/05)

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des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Wolfgang Schim- böck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsparungen im BM. I auf Kosten der Sicherheit der ÖsterreicherInnen (2147/AB-BR/05 zu 2333/J-BR/05)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Wolfgang Schim- böck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsparungen im BM. I auf Kosten der Sicherheit der ÖsterreicherInnen (2148/AB-BR/05 zu 2334/J-BR/05)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Bundesräte Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesförderungen für Schloss Herber- stein und deren ordnungsgemäße Verwendung (2149/AB-BR/05 zu 2344/J-BR/05) der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Bun- desräte Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesförderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße Verwendung (2150/AB- BR/05 zu 2346/J-BR/05)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Bundesräte Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesförderungen für Schloss Herberstein und deren ord- nungsgemäße Verwendung (2151/AB-BR/05 zu 2345/J-BR/05)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Bundesräte Ernst Winter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bun- desförderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße Verwendung (2152/AB-BR/05 zu 2343/J-BR/05)

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Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr

Präsident Peter Mitterer: Ich eröffne die 725. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 724. Sitzung des Bundesrates vom 21. Juli 2005 ist aufge- legen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Theodor Binna und Mag. Susanne Neuwirth.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Peter Mitterer: Ich gebe bekannt, dass das Bundeskanzleramt über die Entschließung des Bundespräsidenten die Mitteilung gemacht hat, dass innerhalb des Zeitraumes vom 30. Oktober bis 6. November 2005 der Bundesminister für Landesver- teidigung Günther Platter durch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat vertreten wird.

Fragestunde

Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zur Fragestunde.

Bevor ich jetzt, um 9.05 Uhr, mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, die Fra- gestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten bis zu 120 Minuten erstre- cken werde.

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Präsident Peter Mitterer: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 1445/M, an die Bundes- ministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mayer, um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Staatssekretär!

1445/M-BR/2005

„Welche sozialpolitischen Verbesserungen bringt die 65. ASVG-Novelle?“

Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Die 65. ASVG-Novelle sieht neben einer Vielzahl von Maßnahmen zur Erleichterung der Verwaltungspraxis eine Reihe von sozialpolitisch bedeutsamen Verbesserungen für die Versichertengemeinschaft vor. Das sind in erster Linie die außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende auf 690 €, die Schaffung einer be- günstigten Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige und die Ermöglichung einer Nachentrichtung verjährter Pensionsversicherungsbei- träge. Zu nennen ist aber auch die Verpflichtung zur Anmeldung zur Sozialversiche- rung, die in Zukunft spätestens bei Arbeitsantritt erfolgen muss. Da soll es ab 1. Jän- ner 2006 einen Probebetrieb in einem Bundesland geben. Es wird dies das Burgenland

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Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek

sein, wie gestern im Sozialausschuss beschlossen worden ist. Nächste Woche erfolgt dann der Beschluss darüber im Plenum des Nationalrates.

Der Tätigkeitsschutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit wird auch bei unselbständig Erwerbstätigen berücksichtigt, es gibt da jetzt eine Klarstellung. Zu erwähnen wären auch die Ermöglichung der Zurechnung von Beitragsgrundlagenteilen aus bäuerlicher Nebentätigkeit zugunsten mitarbeitender Angehöriger, wie zum Beispiel dann, wenn auf einem Bauernhof eine Buschenschenke betrieben wird oder Urlaub am Bauernhof angeboten wird oder es einen Ab-Hof-Verkauf gibt. In diesen Fällen hat man die Mög- lichkeit, dass man den Angehörigen diesen Teil praktisch als Einkommen zuteilt. Da- durch kann man eben auch Selbstversicherungszeiten erreichen. Das ist so ähnlich wie ein Pensionssplitting. Diese Möglichkeit besteht jetzt auch.

Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Danke.

Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Böhm zu Wort gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Erlauben Sie mir eine Frage zur neuen Selbstversicherung für Pflege- personen.

Bekanntlich bestehen schon derzeit Möglichkeiten für Pflegepersonen, sich günstig in der Pensionsversicherung freiwillig zu versichern. Wodurch zeichnet sich die neue Ver- sicherungsart aus?

Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Die neue Selbstversicherung wird im Gegensatz zur bisher geltenden Regelung auch neben einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit, also bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, bestehen können, und das wird sich auf alle nahen Angehörigen erstrecken. Das war, wie ge- sagt, bisher nicht der Fall war.

Überdies kann diese begünstigte Versicherung in Anspruch genommen werden, wenn keine Pflichtversicherung aus einer Erwerbstätigkeit vorausgegangen ist. Das war bisher auch nicht möglich. Der fiktive Dienstgeberanteil, der ja da zu entrichten ist, wird praktisch vom Bund bezahlt.

Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Konrad zu Wort gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Warum sind die verbesserte Anrechnung von Mehrlingsbetreuungszeiten, die Anerkennung von Arbeit für BezieherInnen von Pflege- geld ab der Stufe 3 und die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes in der Hin- terbliebenenpension nach dem Begutachtungsverfahren aus dem Gesetz gekippt wor- den?

Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin, Sie haben Recht, es sind einige Dinge gestrichen worden, die einer weiteren Prüfung bedürfen, wie zum Beispiel die Durchrechnung. Bisher war es möglich, diese Beitragszeiten innerhalb von zwei Jahren durchzurechnen. Man hat jetzt geprüft, ob man diesen Zeitraum auf fünf Jahre ausdehnen soll, ist aber draufgekommen, dass unter bestimmten Umständen die Leute schlechter dran sind, wenn man einen längeren Durchrechnungszeitraum vor- sieht. Wir schauen jetzt, wie es möglich ist, von den fünf Jahren die zwei besten Jahre heranzuziehen.

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Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek

Wir wollen da Nägel mit Köpfen machen und eben darauf achten, dass es da zu kei- nem Nachteil für die Versicherten kommt, sondern nur zu einem Vorteil.

Präsident Peter Mitterer: Danke. – Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 1450/M.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Lueger, um die Verlesung ihrer Anfrage.

Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr ge- ehrter Herr Staatssekretär! Meine Vorrednerin hat meine Frage schon angeschnitten, ich möchte sie aber noch verfestigen.

1450/M-BR/2005

„Wie rechtfertigen Sie, dass im Ministerrat vom 26.9.2005 genau jene Bestimmungen aus dem Regierungsentwurf zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 entfernt wurden, die besonders für Frauen eine Besserstellung gebracht hätten – wie z.B. die Ausdehnung des Beobachtungszeitraumes bei der Witwenpension?“

Herr Staatssekretär, Sie haben das schon zum Teil beantwortet. Wann ist da mit fixen Ergebnissen zu rechnen?

Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrat! Die im Regierungsent- wurf vorgesehene Bestimmung hinsichtlich der Ausweitung des Beobachtungszeit- raumes für die Berechnung der Witwenpension wurde auf Grund eines Einspruches des Herrn Bundesministers für Finanzen entfernt.

Wir haben uns sehr bemüht, durchzusetzen, dass dieses Vorhaben jetzt im Sozialaus- schuss weiter behandelt wird. Dabei werden wir danach trachten, das so zu regeln, dass Härtefälle vermieden werden.

Wir werden im Zuge der Neuberechnung, dort, wo neue Fragen auftauchen, das Ganze so regeln, dass es zu keinen Nachteilen für die Menschen kommt, sondern dass es, unabhängig davon, wie der Beobachtungszeitraum ausfällt, nur zu einem Vor- teil kommen kann. Genau deswegen ist das jetzt auch zurückgestellt worden.

Wenn es da keine Einigkeit gibt – Sie wissen, in der Regierung gilt das Einstimmig- keitsprinzip. (Bundesrat Stadler: Einstimmigkeit in der Regierung wird immer schwieri- ger!) Wir werden jedenfalls versuchen, das Ganze sozialpolitisch in die richtigen Bah- nen zu leiten.

Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Herr Staatssekretär! Es wird seitens des Kabinetts der Frau Bundesministerin, der ja Frauenanliegen immer ein besonderes Anliegen sind, jetzt ein Brief an jene versendet, die sich für die 300 € für die „Trümmer- frauen“ bewerben. Ich darf aus diesem Brief kurz zitieren:

... Es war uns ein besonderes Anliegen, schnellstmöglich mit der Umsetzung dieses Gesetzes zu beginnen. Jedoch hat sich in der Umsetzungsphase gezeigt, dass es viele Frauen dieser Generation gibt, die knapp mit ihrem Einkommen über diesem Richtsatz liegen.

Das Sozialministerium evaluiert zur Stunde die gesetzlichen Beschränkungen und prüft die Möglichkeit, diese auszuweiten ... – Ende des Zitats.

Darf ich Sie, Herr Staatssekretär, fragen, wie weit man bei dieser Beratung vorange- kommen ist?

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Präsident Peter Mitterer

Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin, wir haben jetzt die ersten Anträge erhalten. Die letzten Zahlen, also die Zahlen von gestern, sind mir noch nicht bekannt. Die Zahl der bis gestern eingelangten Anträge ist aber nicht so hoch. Es ist der erste Teil schon ausbezahlt worden.

Wie Sie richtig erwähnt haben, ist es so, dass es überall dort, wo man eine Grenze ein- gezogen hat, eine Ober- oder eine Untergrenze, natürlich Fälle gibt, wo sich die Frage stellt: Wie knapp liegt jemand darüber?

Wir prüfen jetzt, ob man in jenen Fällen, wo jemand bei diesem Richtsatz – egal, ob das jetzt der Familienrichtsatz oder der Einzelrichtsatz ist – knapp darüber liegt, das ausdehnen kann.

Wir haben ja die finanziellen Mittel dafür begrenzt. Es sind dafür 7 Millionen € aus dem Härteausgleichsfonds vorgesehen. Man wird da so entscheiden, dass das den betref- fenden Menschen auch zugute kommt. Ob und um wie viel die Grenze höher sein wird, kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten, weil wir erst im Zuge der Antragstellung sehen werden, wie viel notwendig ist und wie wir mit dem Geld auskommen.

Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Roth-Halvax zu Wort gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Im Sinne des Entschlie- ßungsantrages des Sozialausschusses des Nationalrates wird zu den vorgenannten Fragen eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Wann erwarten Sie Lösungsvorschläge?

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Die Arbeitsgruppe ist eingerichtet. Lö- sungsvorschläge sollen so bald wie möglich vorliegen. Es ist unser Bestreben, so bald wie möglich Ergebnisse zu haben, aber ein genaues Datum kann ich Ihnen natürlich nicht nennen.

Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mag. Gudenus zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Staatssekretär! Gelten die vorgesehenen Änderungen spiegelgleich auch für Männer?

Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Selbstverständlich, Herr Bundesrat.

Präsident Peter Mitterer: Eine weitere Zusatzfrage wird von Frau Bundesrä- tin Kerschbaum gewünscht. – Ich bitte um die Frage.

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Die Frage, ob wirk- lich nur der Herr Finanzminister für das Herausstreichen dieser Bestimmung zuständig war, haben Sie schon beantwortet. Weiters würde mich noch interessieren, um wel- chen Betrag es da geht. Warum hat der Herr Finanzminister da „Feuer“ geschrien?

Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Auf eine Frage, bei der es um Beträge geht, ist es natürlich etwas schwierig, ad hoc zu antworten.

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Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek

Natürlich sind da Mehrkosten zu erwarten. Es wären, glaube ich, für das erste Jahr Mehrkosten in der Höhe von 1 Million € notwendig und für die Folgejahre 600 000 € pro Jahr.

Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 1454/M, des Herrn Bun- desrates Ing. Kampl. Ich ersuche ihn um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Geschätzter Herr Staatssek- retär! Die Pensionen sind die Lebenssicherung für unsere älteren Menschen.

1454/M-BR/2005

„Wie werden sich die kleinen und mittleren Pensionen im Jahr 2006 entwickeln?“

Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Vorbehaltlich der Fest- stellung des Richtwertes für die Pensionsanpassung durch die Kommission zur lang- fristigen Pensionssicherung in ihrer Sitzung am 27. Oktober 2005 werden diese Pen- sionen jetzt mit 1. Jänner 2006 um 2,5 Prozent erhöht. Maßgeblich dafür ist die Ent- wicklung der Inflationsrate der Monate August 2004 bis Juli 2005.

Präsident Peter Mitterer: Herr Bundesrat, wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Wie entwickelten sich die Ausgleichszulagenrichtsätze in den letzten Jahren generell?

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Die Ausgleichszulagen- richtsätze haben sich in den letzten Jahren folgendermaßen entwickelt – ich habe hier eine Tabelle über den Zeitraum von 1990 bis 2006 –: Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Familien ist im Jahr 2003 um 6,8 Prozent angehoben worden und im Jahr 2004 um 4,9 Prozent, hingegen der Richtsatz für Alleinstehende im Jahr 2003 um 2 Prozent und im Jahr 2004 um 1,5 Prozent. Seit dem Jahr 1999 betrug also die durchschnittliche Er- höhung zirka 2 Prozent.

Es ist notwendig, um die Schwelle der Armutsgefährdung zu übersteigen, für das nächste Jahr den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende um 4,1 Prozent zu er- höhen.

Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum zu Wort gemeldet. – Ich bitte, die Frage zu stellen.

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Staatssekretär, wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass ASVG-PensionistInnen in den letzten vier Jah- ren reale Verluste hinnehmen mussten und 150 000 von ihnen noch im kommenden Jahr beziehungsweise ein fünftes Jahr reale Verluste hinnehmen müssen?

Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrat, die Kommission zur Pensionssicherung, die jedes Jahr die Pensionserhöhung festlegt, hat sich so entschie- den. Sie wissen, dass wir im heurigen Jahr für Alleinstehende, vor allem für die Min- destpensionisten, Wesentliches getan haben. Die Erhöhung beträgt 4,1 Prozent, und so kommen wir auf die 690 €.

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Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek

Ich weiß, dass in der Vergangenheit noch das eine oder andere verlangt worden ist.

Man hat darauf hingewiesen, dass versprochen worden ist, dass man eine stärkere Erhöhung vornehmen wird, aber wir haben unser Bestes getan.

Es hat der Vorgänger im Sozialministerium, Herr Bundesminister Haupt, seinerzeit ge- sagt, er werde alles Mögliche in Erwägung ziehen, um eine möglichst breite Basis vor allem für die Kleinst- und Mindestpensionen zu schaffen, damit diese höher angehoben werden.

Aber es ist nicht versprochen worden, sondern er hat gesagt, er werde sich bemühen.

(Bundesrat Mag. Pehm: Aber durchgesetzt hat er sich nicht! – Bundesrat Stadler:

Gelungen ist es nicht!)

Präsident Peter Mitterer: Eine weitere Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Ebner gewünscht.

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Mit der einmaligen Pensionserhöhung im Jahre 2006 in Höhe der Inflationsrate können die Nachteile von vier Jahren Pensionserhöhungen durch Schwarz-Blau/Orange nicht wettgemacht werden. Wie sollen die Nachteile von vier Jahren Pensionsanpassung weit unter der Teuerungsrate wettgemacht werden?

Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin! Wir wissen, dass die Pensionen immer um die Inflationsrate angehoben werden, dass es also einen gewis- sen Ausgleich gibt. (Rufe bei der SPÖ: Nein!) – Na, selbstverständlich! (Neuerliche Rufe bei der SPÖ: Nein, nein!)

Wichtig ist, dass es für Personen, die wenig zum Leben haben und mit geringen Pen- sionen auskommen müssen – und ich habe schon erwähnt, dass in der Vergangenheit die Familienrichtsätze enorm angehoben worden sind; jetzt erfolgt das Gleiche für Alleinstehende – einen gewissen Ausgleich gibt!

Präsident Peter Mitterer: Eine Zusatzfrage gibt es von Herrn Bundesrat Saller. Ich bitte, sie zu stellen.

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Staatssekretär! Wie hoch waren die Vorteile aus der Steuerreform des Jahres 2005 für die Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen? (Rufe bei der SPÖ: Null!)

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Sie wissen, dass wir mit der Steuerreform 2004 und 2005 auch Wesentliches für Pensionisten geleistet haben.

Ein großer Teil, nämlich fast zwei Drittel der Pensionsbezieher, sind jetzt komplett steu- erfrei. Das ist ein großer Vorteil! (Bundesrätin Haselbach: Nein! Es ist eine Schande, dass die so wenig kriegen!) Das stärkt natürlich auch die Kaufkraft dieser Personen.

Neben allen anderen sozialpolitischen Maßnahmen war diese Steuerreform mit 2004 und 2005 äußerst notwendig. (Ruf bei der SPÖ: ... Inkompetenz ...!)

Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, 1446/M. Sie wird von Herrn Bundesrat Wolfinger gestellt. Ich ersuche, sie zu verlesen.

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident!

Herr Staatssekretär! Obwohl Herr Kollege Kampl fast dieselbe Frage gestellt hat, möchte ich sie doch noch einmal wiederholen:

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Bundesrat Franz Wolfinger

1446/M-BR/2005

„Wie haben sich die Ausgleichszulagenrichtsätze seit dem Jahr 2000 entwickelt?“

Und gleich eine Zusatzfrage: Können Sie mir sagen, wie sich die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum entwickelt haben?

Präsident Peter Mitterer: Frage und Zusatzfrage wird der Herr Staatssekretär beant- worten. – Bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Um es kurz zu machen:

Der Richtsatz für Alleinstehende ist unter Einrechnung der für 1.1.2006 geplanten Anhebung im Zeitraum von 2000 bis 2006 insgesamt um 14,2 Prozent gestiegen, der Richtsatz für Verheiratete um 22,5 Prozent.

Der Verbraucherpreisindex ist im gleichen Zeitraum um 13,6 Prozent gestiegen. Die- sem gegenüber ergibt sich also auf jeden Fall ein Vorteil! Im Gegensatz zu dem, was eine der Fragestellerinnen hier gemeint hat, nämlich dass sich das negativ entwickelt habe, ist also bei den Alleinstehenden immerhin noch ein Vorteil von mehr als einem Prozent zu verzeichnen.

Präsident Peter Mitterer: Da die Zusatzfrage schon beinhaltet war, darf ich nun um weitere Zusatzfragen bitten, zunächst um jene von Herrn Bundesrat Mag. Gudenus. – Ich ersuche Sie, die Zusatzfrage zu stellen.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Staatssekretär! Wird es hinsichtlich des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende für das Kalender- jahr 2006 noch zu einer weiteren Vervielfachung kommen?

Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Zu einer weiteren Vervielfachung wird es in diesem Zusammenhang nicht kommen. Wir haben, wie ich vorhin schon erwähnt habe, im heurigen Jahr eine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenricht- satzes für Alleinstehende durchgeführt; zusätzliche wird es in diesem Jahr nicht geben.

Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker zu Wort gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Herr Staatssekretär!

Die Diskussion über Ausgleichszulagenrichtsätze wäre etwas einfacher und auf einer anderen Ebene, würde man eine Grundsicherung beziehungsweise ein Grundeinkom- men andenken. Wie weit gibt es im Ministerium diesbezügliche Überlegungen?

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: An der Idee der Grundsicherung wird gearbeitet. Aber ich glaube, dass wir mit dem System des Ausgleichszulagenrichtsat- zes ganz gut liegen. Auch im internationalen Vergleich ist Österreich hier vorbildhaft:

Auf der einen Seite gibt es den Familienrichtsatz, auf der anderen Seite gibt es den Ausgleichszulagenrichtsatz.

Eine generelle Grundsicherung, die beinhaltet, dass jeder eine Pension bekommt, un- abhängig davon, ob er erwerbstätig war oder nicht, ist in unserem System jedoch nicht vorgesehen, denn die Höhe der Pension richtet sich danach, wie hoch das Einkommen während des Erwerbslebens war.

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Präsident Peter Mitterer

Präsident Peter Mitterer: Eine weitere Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Ebner gewünscht. Ich ersuche, sie zu stellen.

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Warum wurde nicht, wie versprochen, der Ausgleichszulagenrichtsatz bereits heuer auf die Armutsgrenze von 678 € angehoben?

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin! Mit „heuer“ meinen Sie 2005? (Bundesrätin Ebner: Ja! – Bundesrat Mag. Pehm: Zum Beispiel! – Heiter- keit bei der SPÖ.) – Das ist im letzten Jahr beschlossen worden. Die Pensionssiche- rungskommission hat das so vorgeschlagen, und dann ist das nicht herausgekommen.

Ich habe Ihnen schon vorhin erläutert, wie das ist. Wir haben aber jetzt die Armuts- schwelle, die hier errechnet worden ist, mit einer Steigerung auf 690 € für das nächste Jahr kompensiert. (Bundesrat Konečny: Aber nächstes Jahr ist das schon wieder hö- her!)

Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, 1451/M. Sie wird von Herrn Bundesrat Reisenberger gestellt. Ich ersuche ihn, die Frage zu verlesen.

Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär!

1451/M-BR/2005

„Warum werden auch im nächsten Jahr den ärmsten PensionistInnen im Monat fast 2 € dadurch vorenthalten, dass der Ausgleichszulagenrichtsatz heuer nicht, wie verspro- chen, auf 675 € erhöht wurde und durch eine 2,5-prozentige Anhebung im nächsten Jahr 691,88 € und nicht, wie von der Regierung vorgesehen, 690 € betragen hätte?“

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Ich habe schon auf eine vorige Frage gesagt, dass nicht versprochen wurde, auf jeden Fall nicht vom damals zuständigen Bundesminister Haupt. Dieser hat sich vielmehr darum bemüht. Vielleicht ist es ja vom Vorsitzenden des Pensionistenverbandes Blecha versprochen worden, aber nicht von Bundesminister Haupt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Um auf Ihre Frage zurückzukommen, Herr Bundesrat: Die Armutsgefährdungsschwelle wurde zuletzt im Jahr 2003 publiziert. Legt man die Steigerungsraten der letzten zehn Jahre auf die Zukunft um, so ergibt sich für 2006 eine Armutsgefährdungsschwelle von 690 €. Und auf genau diese 690 € wurde jetzt der Ausgleichszulagenrichtsatz für Al- leinstehende erhöht. (Bundesrat Reisenberger – sich zu seinem Platz begebend –: Es ist nur die Frage, was der unter „2006“ versteht! Er weiß ja auch nicht, was das heurige Jahr ist!)

Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Es gibt aber weitere Zusatzfragen, und zwar zunächst von Frau Bundesrätin Ganste- rer. – Ich darf Sie ersuchen, die Frage zu verlesen.

Bundesrätin Michaela Gansterer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staats- sekretär! Wie hoch ist die prozentuelle Erhöhung des Alleinstehenden-AZ-Richtsatzes im Jahr 2006 auf insgesamt 690 €?

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

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Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin! Das sind 4,1 Prozent, und das ist wesentlich!

Präsident Peter Mitterer: Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Mag. Gudenus gewünscht.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Wird es hinsichtlich des Aus- gleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende für das Jahr 2006 noch zu einer weiteren Vervielfachung kommen?

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Die Pensionserhöhung des Jahres 2006 wird uns ungefähr 575 Millionen € kosten. Dazu kommen noch 29 Mil- lionen € für die bereits mehrmals erwähnte außertourliche Anhebung des Richtsatzes.

Das sind die Fakten und Zahlen dazu. Mehr ist nicht mehr möglich, es ist nirgends berücksichtigt, dass wir im nächsten Jahr noch etwas drauflegen.

Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. Ich darf ihn ersuchen, sie zu stellen.

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Herr Staatssekretär! Bekanntlich ist, was auch in dem nachher zu diskutierenden Bericht steht, die soziale Lage bei uns so, dass in vielen Bereichen jeder Euro wichtig ist. Deshalb komme ich in diesem Zusam- menhang zur Schwerarbeiterregelung: Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus dem verheerend negativen Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt zur Schwer- arbeiterregelung?

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Ich sehe das so, dass durch die Schwerarbeiterregelung natürlich Mehrarbeit in den Pensionsversicherungs- anstalten anfällt, die dort Beschäftigten jedoch nicht unter die Schwerarbeiterregelung fallen werden und dadurch auch nicht sehr daran interessiert sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen. – Bundesrat Konečny: Unerhört ist das! Eine Zumutung! – Präsident Mitterer gibt das Glockenzeichen.)

Wir in der Bundesregierung sind sehr daran interessiert, dass es durch eine Schwer- arbeiterregelung eine Besserstellung für jene Leute gibt, die im Leben sehr schwer gearbeitet haben. Wir werden das auch per Verordnung umsetzen, damit die Schwer- arbeiterregelung kommt! (Bundesrat Konečny: Halten Sie das für eine Antwort?) Präsident Peter Mitterer: Damit ist die 5. Anfrage erledigt.

Wir gelangen nun zur 6. Anfrage, 1449/M. Sie wird von Frau Bundesrätin Konrad ge- stellt. Ich ersuche, sie zu verlesen.

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär!

1449/M-BR/2005

„Gibt es in Ihrem Ministerium Zahlen, wie viele Personen in Österreich Anspruch auf Waisenpension haben, aber auf Grund fehlender Information keinen Antrag gestellt haben beziehungsweise durch einen verspäteten Antrag erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bezugsberechtigt sind?“

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

(25)

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin! Bei uns existieren Zahlen über jene, die einen Antrag gestellt haben; über jene, die keinen Antrag gestellt haben, gibt es logischerweise keine Zahlen. Und wenn jemand verspätet einen Antrag stellt, so läuft das eben von jenem Zeitpunkt an, zu dem der Antrag gestellt worden ist.

Aber – verzeihen Sie! – wir haben keine Zahlen darüber, ob es einen verspäteten An- trag wegen fehlender Information gegeben hat!

Es läuft gerade jetzt eine Informationskampagne des Sozialministeriums, welche von der Opposition oft sehr, sehr kritisiert wird. (Bundesrat Gruber: Kostet ja nur 1,3 Millio- nen €!) Aber gerade deswegen ist solch eine Offensive nötig, eine Berichtspflicht, eine Informationsnotwendigkeit vorhanden: damit die Leute ihre Anträge rechtzeitig stellen und so zu jenen Zuwendungen kommen, die sie brauchen und die ihnen zustehen!

Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht?

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Eine Berichtspflicht, wie Sie sie jetzt ange- sprochen haben, gibt es nicht, deshalb gibt es ja die fehlenden beziehungsweise ver- späteten Anträge.

Meine Zusatzfrage lautet: Haben Sie vor, die Vorschläge der Volksanwaltschaft umzu- setzen und eine verpflichtende Information einzuführen? Und wenn ja, wann?

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin! Die Volksanwaltschaft macht sehr vernünftige Vorschläge. Wir prüfen alle Vorschläge. Und ich kann dem schon einiges abgewinnen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.)

Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Tief- nig gemeldet. Ich darf ihn ersuchen, sie zu stellen.

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Wie wer- den sich die einzelnen Bundesländer in der Umsetzung der Kompetenz für die Heiz- kostenzuschüsse in diesem Winter verhalten?

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Bei den Heizkostenzu- schüssen gibt es schon ewig Diskussionen. Tatsache ist, dass die Kompetenz dafür in den Bereich der Länder fällt, die Länder aber – von einem Bundesland zum anderen – unterschiedlichste Regelungen dafür haben, sei es in der Höhe, bei der Einkommens- grenze und so weiter: Es gibt unterschiedlichste Regelungen – und ich muss sagen, es hätten sich die Landeshauptleute darauf einigen können, dass man diesbezüglich gleich vorgeht.

Natürlich gibt es das Argument, dass die Lebenshaltungskosten in den Bundesländern unterschiedlich hoch, die Voraussetzungen verschieden sind; deswegen gibt es unter- schiedliche Heizkostenzuschüsse in den einzelnen Bundesländern.

Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass im Jahr 2000 den Länder vom Bund zusätzlich Mittel dafür in der Höhe von seinerzeit 600 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt wurden, aber nur 139 Millionen Schilling von den Bundesländern für den zusätzlichen Heizkostenzuschuss auch verbraucht worden sind.

Präsident Peter Mitterer: Danke. – Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bun- desrätin Bachner zu Wort gemeldet. Ich bitte, sie zu stellen.

(26)

Bundesrätin Roswitha Bachner

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Herr Staatssekretär! Warum wollen Sie nicht jenen Müttern und Vätern, die vor 1988 für ein behindertes Kind erhöhte Familien- beihilfe bezogen haben, anstelle von neutralen Zeiten zusätzliche Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung anrechnen, damit die Pensionsnachteile infolge Absenkung des Steigerungsbetrages und Ausdehnung des Bemessungszeitraumes etwas gemildert werden?

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Jene Personen, die Angehörige haben, für die besondere Zuwendung erforderlich ist, wie etwa behinderte oder pflegebedürf- tige Menschen, und die deshalb nicht die Möglichkeit haben, einer Vollzeitbeschäfti- gung nachzugehen, sollen die Möglichkeit haben, dass sie während dieser Zeit, in der sie ihre Angehörigen pflegen und für sie da sind, auch Pensionsansprüche erwerben.

(Bundesrat Kraml: Ja, und? Woher? – Bundesrat Reisenberger: Er hat diese Frage auch nicht verstanden!)

Präsident Peter Mitterer: Es gibt eine weitere Zusatzfrage, und zwar von Herrn Bun- desrat Ing. Kampl. Ich ersuche, sie zu stellen.

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Staats- sekretär! Wie verhält sich bei Waisenpensionen generell die Zuerkennung?

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Im Jahr 2004 – für die- ses liegen uns die entsprechenden Zahlen vor – gab es 5 648 Zuerkennungen; dem stehen 643 Ablehnungen gegenüber.

Präsident Peter Mitterer: Wir kommen nun zur 7. Anfrage, 1447/M. Sie wird von Frau Bundesrätin Fraunschiel gestellt. Ich darf um die Verlesung der Frage bitten.

Bundesrätin Andrea Fraunschiel (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Herr Staats- sekretär!

1447/M-BR/2005

„Welche Aufgaben wird die mit 1. Jänner 2006 geplante ,Familie & Beruf Manage- ment GmbH‘ haben?“

Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin! Die „Familie & Beruf Management GmbH“ stellt eine Koordinierungsstelle zur Bündelung, Umsetzung und Koordinierung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar – ist doch die Verwirklichung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Gesellschaft.

Die Hauptaufgaben der „Familie & Beruf Management GmbH“ sind: die Koordinierung des Service und der Betreuung der Familienallianz – einer offenen Plattform von Insti- tutionen und Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Arbeitswelt, Medien, Wissen- schaft zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Dokumentation von Best-Practice-Studien, Berichtsgestaltung für Öffentlichkeit und Medien, eine Bera- tung und Betreuung von regionalen und betrieblichen Familieninitiativen, das Verfas- sen von Publikationen und Informationsmaterial sowie strategische Öffentlichkeits-

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