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Festsitzung „Tage der Entscheidung. Die Gründung der Republik 1918“

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Stenographisches Protokoll

Festsitzung „Tage der Entscheidung. Die Gründung der Republik 1918“

in Erinnerung an die

Provisorische Nationalversammlung vom 21. Oktober 1918

Sonntag, 21. Oktober 2018 Landtagssaal im Palais Niederösterreich

17 Uhr – 18.48 Uhr

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Die gemeinsame Festsitzung des Nationalrates und des Bundesrates „Tage der Entscheidung. Die Gründung der Republik 1918“ in Erinnerung an die Provisorische Nationalversammlung vom 21. Oktober 1918 findet im Landtagssaal des Palais Niederösterreich statt. Unter den Anwesenden befinden sich der Präsident des Nationalrates, die Zweite Präsidentin und die Dritte Präsidentin des Nationalrates, die Präsidentin des Bundesrates, Mitglieder der Bundesregierung, der Landeshauptmann von Salzburg sowie die FestrednerInnen Priv.-Doz.in Mag.a Dr.in Barbara Stelzl-Marx und Dr. Thomas Hofer. Außerdem nehmen die Klubobleute, Abgeordnete zum Nationalrat, Mitglieder des Bundesrates, Mitglieder des Europäischen Parlaments, ehemalige Mitglieder der Bundesregierung und der beiden parlamentarischen Kammern sowie weitere Ehrengäste an der Veranstaltung teil.

Ein Ensemble der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gestaltet die musikalische Umrahmung der Festsitzung.

Hinter der Bühne ist ein großes Plakat angebracht, auf dem die konstituierende Sitzung der Provisorischen Nationalversammlung vom 21. Oktober 1918 abgebildet ist. Auf der Bühne sind die österreichische und die EU-Fahne platziert.

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Beginn der Festsitzung: 17 Uhr

Die Festsitzung wird mit der musikalischen Darbietung der Komposition „Serenade für Klarinette und Streichtrio, op.4 II. Adagio ma non troppo“ von Ernst Krenek eingeleitet.

*****

(Toneinspielung:) Als sich am 21. Oktober 1918 kurz nach 17 Uhr im Sitzungssaal des Landhauses in der Wiener Herrengasse 208 Politiker zusammenfinden, ist ihnen die historische Bedeutung des Moments bewusst. Nicht weniger als die Gründung eines Staates steht auf der Tagesordnung. Die Versammlung bestand aus jenen Mitgliedern des im Juni 1911 gewählten Abgeordnetenhauses des ehemaligen Reichsrates, die dort die deutschsprachigen Gebiete der österreichischen Reichshälfte der Doppelmonarchie vertreten hatten.

Kurz nach 17 Uhr spricht der Eröffnungsredner von der schwersten Zeit der Geschichte, der man dennoch mit freudiger Hoffnung begegne. Die Abgeordneten erklären sich selbst zur Provisorischen Nationalversammlung und verkünden die Bildung eines unabhängigen Staates, der Deutschösterreich heißen soll.

*****

Eröffnungsrede des Präsidenten des Nationalrates der Republik Österreich Präsident des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka: „Werte Volksgenossen! Im Auftrage aller deutschen Parteien habe ich alle deutschen Reichsratsabgeordneten zur heutigen Vollversammlung einberufen, damit sie auch für das deutsche Volk in Österreich als seine gewählte Gesamtvertretung das Recht auf Selbstbestimmung und eigene unabhängige Staatlichkeit feierlich erklären und für den Staat Deutschösterreich in einer zu konstituierenden Nationalversammlung die grundlegenden Beschlüsse fassen.“

Mit diesen Worten hat der Gründungsvorsitzende Dr. Waldner diese Versammlung begrüßt, und auch ich darf das – genau vor 100 Jahren wurde jene Sitzung eröffnet – nun tun. Ich heiße Sie alle herzlichst willkommen: die Frau Präsidentin des Bundesrates, meine Kolleginnen im Präsidentenamt, die Klubobleute unserer im Parlament vertretenen Parteien.

Ich freue mich, dass ich an der Spitze der Bundesregierung – Bundeskanzler Kurz lässt sich krankheitshalber entschuldigen – Vizekanzler Heinz-Christian Strache und die MinisterInnen unserer Regierung begrüßen darf. Ich freue mich, dass die dritte Gewalt durch unser oberstes Verwaltungsgericht heute vertreten ist, und auch unsere Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrates anwesend sind. Alle drei Gewalten sind vertreten, die insgesamt das Staatsganze bilden.

Wir treffen uns heute an einem Ort, der für die österreichische Geschichte und insbesondere für die Geschichte der Republik von großer Bedeutung war. Wir wissen nicht genau, warum man sich vor 100 Jahren an diesem Ort getroffen hat. Man hat anklingen lassen, dass er von historischer Bedeutung sei. Es ist anzunehmen, dass gemeint war, dass hier im März des Jahres 1848 die ersten Überlegungen und Bewegungen stattfanden, um ein selbstbestimmtes, vom Volk selbstbestimmtes Österreich zu denken, zu intendieren und dann in diesen ersten Wahlen auch zu konstituieren.

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Wir wissen, dass vor 100 Jahren hier ein gänzlich anderes Bild gezeichnet wurde. In einer sehr kurzen Dauer – das wird heute vielleicht etwas länger dauern – von 17.05 Uhr bis 18.02 Uhr, in 57 Minuten, war eigentlich klar, in welche Richtung es gehen sollte. Es wurde eine Beschlusslage vorbereitet, und es war dies wohl die Antwort auf das Manifest Kaiser Karls vom 16. Oktober des Jahres 1918, dass sich bereits am 17. Oktober die Reichsratsabgeordneten der großen Gruppierungen der Deutschnationalen, der Sozialdemokraten und der Christlichsozialen getroffen haben, um diese Sitzung vorzubereiten, eine Sitzung zur Gründung eines selbständigen Staates, in dem die Deutschen Österreichs zusammengefasst werden sollten.

Wir finden uns heute hier ein, um vielleicht an diesem Ort der Geschichte diese Authentizität zu spüren. Wir finden uns aber nicht nur ein, um zurückzuschauen, sondern um zu reflektieren, was aus diesem Erbe der Gründungsväter geworden ist und was heute unsere Aufgabe und unsere Herausforderungen sind.

Der 21. Oktober war sicherlich ein besonderer Tag, an dem sich die Vertreter der repräsentativen Demokratie, der Parteien, die 1911 mit diesem Votum, das 1917 noch einmal um ein Jahr verlängert worden war, ausgestattet worden waren, zu dem gemeinsamen Beschluss bekannt haben. Es muss wohlvorbereitet gewesen sein, wie die Einstimmigkeit der Beschlüsse zeigt. Es zeigt sich immer wieder in der Geschichte Österreichs, dass es die Parteienvertreter waren, dass es die repräsentative Demokratie war, die an entscheidenden Wendepunkten Verantwortung getragen haben.

Heute, wenn wir meinen, dass andere demokratische Instrumente wie die direkte Demokratie, wie das Persönlichkeitswahlrecht noch deutlicher in den Vordergrund zu treten haben, geht es auch darum, dass wir eine Balance zwischen den einzelnen Einrichtungen haben. Eine Demokratie kann aber nicht nur von den repräsentativen Vertretern getragen werden, sondern muss von der ganzen Bevölkerung getragen werden. Das hat die leidvolle Geschichte der Republik, sowohl der Ersten als auch der Zweiten Republik, deutlich gezeigt.

Der 21. Oktober war deshalb so notwendig geworden, weil Österreich in den letzten Wochen und Tagen eines verheerenden Krieges lag. Es war ein Krieg, der von Österreich begonnen wurde, von den Vertretern vieler Staaten, die sich angeschlossen haben, ausgeweitet wurde, und der als Weltkrieg, als Erster Weltkrieg traurig in die Geschichte eingegangen ist. Am Ende sah man aber sehr klar, dass sich das Selbstbestimmungsrecht der Völker, insbesondere nach dem Programm von Präsident Wilson, sehr deutlich Bahn gebrochen hat. Wir werden davon in der Darstellung der Historikerin sicherlich noch mehr hören.

Es war aber bei diesem Zerfall, da sich die Tschechen und die Slowaken, die Ungarn, die Ruthenen und die einzelnen Völker Österreichs schon zu selbständigen Nationen zusammengeschlossen hatten, notwendig geworden, dass auch die deutsche Bevölkerung ihr Selbstbestimmungsrecht wahrte. Es war auch notwendig geworden, weil auch eine gewisse revolutionäre Stimmung in den Luft lag, wie man dann sehr deutlich am 12. November gesehen hat.

Ich denke, dass es am 21. Oktober eine ganz wesentliche Frage war, wie man eigentlich an die Gründung dieser Republik herangeht. Es gab einzelne entscheidende Momente, und heute fragen wir uns, wann sie eigentlich wirklich gegründet worden ist: am 21. Oktober, am 30. Oktober, oder erst am 12. November? Wir dürfen heute festhalten, dass es ein Prozess war, der sehr schnell vonstattenging, der sich sehr schnell zu einem Ganzen manifestiert hat.

Wenn wir den 21. Oktober vielleicht als die Geburtsstunde bezeichnen dürfen, dann war der 30. Oktober mit dem Ausrufen des Staatsaktes mit dem Gesetz, das die Nummer 1

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trug, das, was wir vielleicht als aus der Taufe heben bezeichnen, und der 12. November das öffentliche Bekenntnis, das Eintragen in das öffentliche Register.

Es war aber ein Bruch, der in der Geschichte Österreichs noch nie da gewesen war, ein Bruch, der die Diskontinuität von der Monarchie zu einem vollkommen neuen staatlichen und verfassungsmäßigen Gebilde verdeutlicht hat. Das war auch allen Repräsentanten damals sehr bewusst, denn es bestand zu dieser Zeit noch der Reichsrat. Das war auch der Grund dafür, warum man im Reichsratsgebäude, unserem heutigen Parlament, nicht tagen konnte. Es bestand zu dieser Zeit die unausgerufene Republik und es gab noch den Kaiser, der noch nicht auf seine Amtsgeschäfte verzichtet hatte.

Es war ein Prozess, der mit hohem Maß an Verantwortung vorangetrieben wurde, weil man sich auch dessen bewusst war, dass man für die Kontinuität, vor allem in dieser schwierigen Situation der wirtschaftlichen und der Ernährungslage, alle gesammelten Kräfte mitwirken lassen musste. Es war ein Prozess, der es in dieser Überleitung letzten Endes nicht darauf ankommen ließ, einen gefallenen Staat zu haben. Es war ein Übergang, der sich schnell vollzog, ein Übergang, der blitzartig in eine neue Situation geführt hat, in der das deutsche Volk – und das ist in diesem Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung zum Ausdruck gekommen – entschlossen selbst sein Schicksal und seine Entwicklung in die Hand nimmt und auch die Beziehungen zu den Nachbarstaaten selbst regeln möchte.

Daher war es eine Beschlusslage, die sich selbst konstituiert hat und die gleichzeitig eine Reihe von Ausschüssen konstituiert hat, wie den Vollzugsausschuss, aber auch einen Ernährungsausschuss. Daran sieht man schon, was den Repräsentanten damals wichtig war: eine Legitimität, die zu Wahlen führen musste, um eine Konstituante zu erhalten, und gleichzeitig die Sorge um die Versorgung der Bevölkerung, die in diesen Tagen äußert prekär gewesen ist.

Dieser Prozess führt am Ende zur Ausrufung der Republik. Das war der Beginn einer Selbstfindung mit viel Auf und Ab, über Jahre und Jahrzehnte hindurch mit vielen frohen, aber auch mit vielen traurigen Stunden, ein Selbstfindungsprozess zur eigenen Nation, der bis zum heutigen Tage andauert. Jede Generation muss sich entscheiden, wie sie diese demokratische Republik Österreich gestaltet. Darum freue ich mich, dass vor allem unsere Vertreter der Parteien, unsere Klubobleute heute hier sind und mit ihren Reden ihr Bekenntnis zu diesem Staat, zur Republik Österreich ablegen werden.

Es haben damals in der Provisorischen Nationalversammlung alle betont, dass sie aus unterschiedlichen Standpunkten die Republik begrüßen. Manche waren am Anfang noch bei einer konstitutionellen Monarchie, allen war jedoch das demokratische Prinzip ein hohes Anliegen. Aus dieser Herausforderung, etwas Neues zu beginnen, hat sich eine hundertjährige Geschichte entfaltet, deren Verantwortung wir heute tragen, die es weiter zu schreiben gilt.

In diesem Sinne: Herzlich willkommen, in dem Bewusstsein, diese Festsitzung auch in der Verantwortung für die nächsten 100 Jahre zu begehen! (Beifall.)

*****

Moderatorin Dr.in Martina Salomon: Herr Präsident, danke für die fachkundige Einleitung. Ich freue mich, dass ich heute hier die Zeremonienmeisterin sein darf. Mein Name ist Martina Salomon, ich führe 100 Jahre danach durch die heutige Veranstaltung.

Wir haben es, von Ihnen eingeleitet, gehört: Hier saßen 208 Abgeordnete, nur Männer.

Wenn ich jetzt um mich schaue, so hat sich Gott sei Dank doch einiges geändert.

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Ich darf alle noch einmal begrüßen und bitte um einen Gesamtapplaus am Ende. Ich möchte noch einmal herzlich den Präsidenten des Nationalrates Wolfgang Sobotka begrüßen, die Präsidentin des Bundesrates Inge Posch-Gruska, die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures und die Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller.

Es gibt erfreulicherweise sehr viele anwesende Mitglieder der Bundesregierung. Ich begrüße auch den ehemaligen Bundeskanzler Werner Faymann und den ehemaligen Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, stellvertretend für die auch zahlreich erschienenen ehemaligen Regierungsmitglieder.

Dann möchte ich noch namentlich Klubobmann August Wöginger begrüßen, Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner, Klubobmann Walter Rosenkranz, Klubobfrau Beate Meinl- Reisinger und den Herrn Abgeordneten zum Nationalrat Univ.-Prof. Alfred Noll, denen ich schon an dieser Stelle für ihre anschließenden Statements danke.

Weiters freue ich mich über die Anwesenheit aller weiteren Klubobleute, der Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat sowie der zahlreich erschienenen Abgeordneten zum Nationalrat, der Mitglieder des Bundesrates und der Abgeordneten zum Europäischen Parlament.

Stellvertretend für die Landeshauptleute sitzen hier Wilfried Haslauer und etliche andere Repräsentanten der Bundesländer. Auch die Vertreter der Höchstgerichte – Herr Präsident Sobotka hat sie schon begrüßt – möchte ich begrüßen.

Wir haben auch noch gleich zwei tolle Referenten: Frau Dr. Barbara Stelzl-Marx und Herrn Dr. Thomas Hofer. Sie werden heute die Festreden halten.

Ich möchte von dieser Stelle auch gleich herzlich die Studierenden des Ensembles der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien willkommen heißen und mich schon jetzt für ihre Darbietung bedanken. (Beifall.)

Die Musik, die wir heute hören, ist von Ernst Krenek: ein Zeitgenosse, 1900 geboren, ein Österreicher, der dann vor den Nazis nach Amerika emigriert ist.

Ich darf nun als erste Festrednerin noch einmal Frau Privatdozentin Stelzl-Marx ankündigen. Sie ist Leiterin des Ludwig Boltzmann Instituts für Kriegsfolgenforschung und Vizepräsidentin der Österreichischen Unesco-Kommission. Sie hat zahlreiche Bücher verfasst, unter anderem über die sowjetische Regierung. – Bitte schön. (Beifall.)

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„Tage der Entscheidung 1918“

Priv.-Doz.in Mag.a Dr.in Barbara Stelzl-Marx: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Präsidentinnen! Hohe Festversammlung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor 100 Jahren haben sich hier in diesem Gebäude des Niederösterreichischen Landhauses die deutschen Abgeordneten des österreichischen Reichsrates – wir sehen sie im Hintergrund – zusammengefunden: 208 Politiker, denen die historische Bedeutung dieses Moments durchaus bewusst war. Auf der Tagesordnung stand nichts Geringeres als die Gründung eines neuen Staates.

An diesem 21. Oktober 1918 gründeten diese Abgeordneten die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich, man kann sagen, den Vorläufer des Nationalrates. Die Grundzüge wurden an diesem Tag bereits festgelegt, und zwar sollte dieser neue Staat alle geschlossen deutsch besiedelten Gebiete der Donaumonarchie umfassen, wobei das genaue Territorium noch nicht wirklich feststand. Es sollte – und

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das ist ganz wesentlich – ein demokratischer Staat sein, die Staatsform war noch offen, und er sollte Deutschösterreich heißen. Für jede der Parteien, für die Deutschnationalen, für die Christlichsozialen, für die Sozialdemokraten hatte dies andere Gründe, andere Motive.

Die Vertreter der drei Parteien sollten an die Spitze dieser Provisorischen Nationalversammlung gewählt werden. Es waren Franz Dinghofer für die Deutschnationalen, Jodok Fink für die Christlichsozialen und Karl Seitz für die Sozialdemokraten. Man befand sich – wir haben das in der Eröffnungsrede gehört – in der schwersten Zeit der Geschichte, der man aber zugleich mit freudiger Hoffnung begegnete. Das heißt, wir haben auf der einen Seite diese große Sorge, Angst, Unsicherheit, auf der anderen Seite herrschten aber auch Optimismus und eine starke Aufbruchsstimmung.

Die deutschen Abgeordneten hatten lang gezögert, gingen jetzt aber umso zielstrebiger vor. Sie zogen die Konsequenzen aus der aussichtslosen Situation der Monarchie, denn die Zeichen der Zeit waren an diesem 21. Oktober 1918 nicht zu übersehen. Österreich- Ungarn, das mit dem Angriff auf Serbien den Ersten Weltkrieg ausgelöst hatte, krachte in allen Fugen, die Monarchie war in ihren Grundfesten erschüttert und fing vor allem zu zerbröckeln an. Man war im fünften Kriegsjahr, im fünften Jahr des Ersten Weltkrieges.

Es herrschten Hunger, Not, Elend, es gab Streiks und Meutereien, und dieser erste totale Krieg, wie man den Ersten Weltkrieg auch nannte, betraf auch die Bevölkerung an der Heimatfront, das heißt, im Fronthinterland.

Das Kriegsende war absehbar, aber die große Frage war: Wie sollte der Frieden aussehen, und welche Gestalt würde die europäische Landkarte annehmen? Man konnte nur spekulieren. Vor diesem Hintergrund hatte Kaiser Karl am 16. Oktober 1918 das Völkermanifest erlassen – „An Meine getreuen österreichischen Völker!“ – und hatte dabei der westlichen Reichshälfte, Zisleithanien, die Bildung eines Bundes freier Völker versprochen, das heißt, eines Bundesstaats mit großer Autonomie. Gleichzeitig hat er auch zur Gründung von Nationalräten aufgerufen.

Die lapidare Antwort, etwa aus Slowenien: „Majestät, es ist zu spät.“ Dieses Völkermanifest ist zu spät gekommen. Die Nationen wollten zu diesem Zeitpunkt keinen gemeinsamen Staat mehr unter der Habsburgerkrone. Im Endeffekt hat dieser Rettungsversuch von Kaiser Karl den Zerfall des Reiches nur noch beschleunigt, dieses Reiches, das jahrhundertelang ein fixer Bestandteil der europäischen Politik und auch der europäischen Stabilität gewesen war.

Kurz darauf konstituierte sich der tschechoslowakische Nationalstaat, die Südslawen zeigten ähnliche Tendenzen, andere folgten. Es war ein Rausch des Erwachens, man sah es als Chance der Befreiung aus den alten Fesseln. Das ist der Hintergrund für diesen 21. Oktober.

Kurze Zeit später, am 30. Oktober 1918, fand – wiederum hier in diesem Saal – die 2. Sitzung der Provisorischen Nationalversammlung statt, und es wurde als Teil einer provisorischen Verfassung das Gesetz Nummer 1 über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt erlassen. Damit war, so der berühmte Staatsrechtsgelehrte Hans Kelsen, die Konstituierung des Staates Deutschösterreich vollendet. Die Provisorische Nationalversammlung setzte einen Staatsrat als Vollzugsausschuss fest, der daraufhin die Staatsregierung Renner I mit dem Sozialdemokraten Karl Renner an der Spitze einsetzte, jenem Karl Renner, der 1945 erneut bei der Regierungsbildung eine ganz wichtige Rolle spielen sollte und den Stalin – das wissen wir aus den Akten aus den Moskauer Archiven – als chitrij wolk, als einen schlauen Fuchs beziehungsweise schlauen Wolf bezeichnen sollte. Die Provisorische

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Nationalversammlung verkündete vom Balkon des Niederösterreichischen Landhauses die Gründung des neuen Staates.

Manche sprechen von diesem Moment als der wahren Geburtsstunde, aber, wie Sie gesagt haben, es war ein Prozess, der im Oktober begonnen hat und bis in den November hineingegangen ist.

Gleichzeitig war aber noch Krieg. Am 3. November wurde in Padua der Waffenstillstand zwischen Österreich-Ungarn und der Entente beziehungsweise Italien unterzeichnet, und durch ein Missverständnis sind 300 000 österreichische Soldaten in italienische Gefangenschaft geraten.

„Mit blitzartiger Geschwindigkeit stürmen nun die Ereignisse vorwärts“ schrieb die

„Wiener Zeitung“ am 11. November; an diesem 11. November, als der Erste Weltkrieg offiziell zu Ende ging, an diesem 11. November, als Renner einen Gesetzentwurf über die Ausrufung der Republik Deutschösterreich vorlegte, der trotz Zweifel einstimmig angenommen wurde, und an diesem 11. November, an dem der bisherige kaiserliche Sozialminister Prälat Ignaz Seipel zu Kaiser Karl ins Schloss Schönbrunn ging. Kaiser Karl unterzeichnete unter dem Druck der Ereignisse die sogenannte Verzichtserklärung, das heißt, den Verzicht auf den Anteil an den Staatsgeschäften. Er entließ die alte Regierung, die bis dahin noch aktiv war, und setzte keine neue Regierung ein, und – das ist ganz wesentlich – er erkannte im Voraus die Entscheidung an, die Deutschösterreich über seine zukünftige Staatsform trifft. Damit endete die über 600 Jahre dauernde Herrschaft der Habsburger auf dem Gebiet des heutigen Österreichs.

Damit war dann auch der Weg für die sogenannte Ausrufung der Republik am 12. November in einer feierlichen Sitzung der Provisorischen Nationalversammlung frei, diesmal zum ersten Mal im Parlament. An diesem Tag wurde das Gesetz über die Staats- und Regierungsform verabschiedet – ein ganz wesentlicher Baustein für die Bundesverfassung von 1920. In Artikel 1 hieß es: „Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.“ In Artikel 2: „Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik.“ Ein weiterer wichtiger Beschluss war, dass bei den Wahlen hinkünftig die Kategorie Geschlecht abgeschafft werden würde, das heißt, dem Frauenwahlrecht war somit der Weg geebnet.

Gegen 16 Uhr begab sich eine Delegation dieser Provisorischen Nationalversammlung auf die Rampe des Parlaments, wo Präsident Dinghofer die Artikel dieser neuen Verfassung verlas und somit auch die Republik proklamierte. Diesen Beschluss und die Bekanntgabe nennt man die Ausrufung der Republik, manche sprechen da auch von diesem feierlichen Akt der Taufe der neu geborenen Republik, dieses Kindes, dieser jungen Republik.

Über 100 000, wahrscheinlich 150 000 Menschen sind an diesem Dienstag, dem 12. November, einem regnerischen grauen Tag, an dem arbeitsfrei gegeben worden war, zum Parlamentsgebäude gekommen und warteten mit großer Neugier und großer Spannung auf die Neuigkeiten, die ihnen ohne Mikrofon verlautbart wurden – man wird nicht alles gehört haben. Dieser 12. November wurde in der Ersten Republik ein Staatsfeiertag, aber aus heutiger Sicht ist er in zweierlei Hinsicht durchaus auch belastet.

Erstens stand am Anfang die Sehnsucht nach dem Anschluss. Viele glaubten in diesem geschrumpften Österreich nicht an die Überlebensfähigkeit als eigenständiger Staat. Der Wirtschaftsraum war zerschlagen, die Eisenbahnlinien waren zerschnitten, Österreich war der Rest, wie es hieß.

Zweitens stand am Anfang auch die Gewalt, denn während der Sitzung war die Rote Garde unter dem rasenden Reporter Egon Erwin Kisch vor dem Parlament aufmarschiert, linksradikale Revolutionäre, die, wie es damals hieß, als Schrecken aller

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Haus-, Auto- und sonstigen Besitzenden galten. Als die rot-weiß-rote Fahne gehisst wurde, rissen sie den weißen Streifen heraus, knüpften die roten Teile zusammen und hissten eine rote Fahne. Aus einem Missverständnis heraus entstand eine Schießerei, eine Massenpanik brach aus. Im Endeffekt sind zwei Menschen zu Tode getrampelt worden – ein Mann und ein Kind –, aber der Umsturzversuch, und das ist wesentlich, misslang. Arthur Schnitzler schrieb in sein Tagebuch: „Ein welthistorischer Tag ist vorbei.

In der Nähe sieht er nicht sehr großartig aus.“

Im Vertrag von St. Germain 1919 legten die Siegermächte den endgültigen Namen mit Österreich fest. Sie untersagten den Anschluss an Deutschland und sie legten die Grenzen fest. Österreich war ein Torso.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zentralen staatlichen und politischen Grundlagen und ganz wesentliche sozialpolitische Bestimmungen sind in diesen Tagen der Ersten Republik geschaffen worden. Nach dem „Anschluss“ 1938 beziehungsweise nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 konnte unsere erfolgreiche Zweite Republik auf der gescheiterten, umkämpften, erkämpften Ersten Republik aufbauen.

Wenn wir uns heute in diesen Minuten an die Tage der Entscheidung 1918 erinnern, wird eines deutlich: Die Demokratie ist ein zerbrechliches Gut, das es nach wie vor permanent zu schützen gilt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

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Es folgt die musikalischen Darbietung der Komposition „Serenade für Klarinette und Streichtrio, op.4 III. Allegro molto“ von Ernst Krenek. (Beifall.)

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Moderatorin Dr.in Martina Salomon: Als Zeitungsjournalistin haben mich natürlich die Zeitungsarchive von diesem Tag interessiert. Siehe da, man erkennt auch da ganz deutlich, dass das Historische dieses Tages sehr unterschiedlich bewertet worden ist.

Man war sich dessen noch nicht ganz bewusst, es war in etlichen Tageszeitungen nicht auf der Seite 1.

Die Vorredner haben es uns gesagt: Es gab damals auch keine wirklichen Glücksgefühle, man war nach einem schrecklichen Krieg ausgelaugt, man war ausgehungert. Aber hören wir uns an, was die heutigen Politiker dazu sagen. Die Klubobleute sind jetzt am Wort, beginnend mit Herrn Wöginger. (Beifall.)

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Reden der Klubobleute

Klubobmann August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Frau Präsidentin des Bundesrates! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohe Festversammlung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jene Tage und Stunden, derer wir heute hier gedenken, waren sehr turbulent. Am 21. Oktober 1918, also exakt vor 100 Jahren, konstituierten sich die deutschsprachigen Reichsratsabgeordneten hier im Sitzungssaal des Niederösterreichischen Landhauses als Provisorische Nationalversammlung, sozusagen als Vorläufer des Nationalrates, des selbständigen deutschösterreichischen Staates.

Diese Konstituierung der Provisorischen Nationalversammlung zeugte von der großen Entschlossenheit, einen österreichischen Staat aufzubauen. Von einer

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Staatsgründung – das wurde auch bereits erwähnt – lässt sich eigentlich erst am 30. Oktober 1918 sprechen. Ein Staatsrat wurde eingerichtet, ein provisorisches Grundsatzgesetz beschlossen, an der Spitze standen drei Präsidenten.

Es wurden gerade die Medien angesprochen: Der oberösterreichische „Kurier“ berichtet heute – nicht auf der Titelseite, aber mit einer Doppelseite – über diese drei Herren, nämlich Franz Dinghofer von den Deutschnationalen, Karl Seitz von den Sozialdemokraten und Jodok Fink. Neben Jodok Fink gab es bei den Christlichsozialen einen gewissen Johann Nepomuk Hauser, der damals auch Landeshauptmann von Oberösterreich und Klubobmann der Christlichsozialen war. Dinghofer war Bürgermeister der Stadt Linz und Seitz war später Bürgermeister von Wien.

Kaiser Karl hatte am 11. November 1918 auf jede Teilhabe an den Staatsgeschäften verzichtet, damit wurden die Weichen für die weitere Zukunft Österreichs gestellt. Am 12. November 1918 wurde dann die Republik proklamiert. An diesem Tag wurde auch das Gesetz über die Staats- und Regierungsform beschlossen, das das provisorische Grundsatzgesetz ablöste. Artikel 9 legte die Grundsätze des Wahlrechts für die zu wählende Konstituierende Nationalversammlung fest. Sie sollte „auf der Verhältniswahl und auf dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts“ beruhen. Das war auch die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts, dessen Einführung wir auch im heurigen Jahr feiern.

Eine große Herausforderung war es, das Vertrauen der Bevölkerung in den neuen Staat zu festigen. Die Lebensbedingungen nach dem Krieg waren schlecht, die Arbeitslosigkeit hoch, vor allem fehlten Lebensmittel für die notleidende Bevölkerung und Rohstoffe für die Industrie. Daher standen viele Betriebe still. Ich weiß das persönlich aus vielen Erzählungen von meiner verstorbenen Großmutter, die 1920 geboren wurde und die bereits als kleines Mädchen immer für sich und ihren Bruder sorgen musste, weil die Mutter zur Arbeit in Deutschland und Bayern unterwegs war.

Das erzeugte eine verzweifelte, gedrückte, aber auch explosive Stimmung. Die Angst vor politischen Unruhen zwang die Parlamentsparteien zu Kompromissen.

Bemerkenswert ist, dass es trotz scharfer, scheinbar unüberbrückbarer ideologischer Gegensätze gelang, Einigungen zu erzielen. An erster Stelle in diesem Zusammenhang ist die Verfassung des Jahres 1920 zu nennen, aber auch in anderen Bereichen, insbesondere in der Sozialpolitik, was mir als Sozialpolitiker besonders imponiert, gab es in den Jahren 1918 bis 1920 beachtenswerte Reformen, Errungenschaften, die uns bis heute als so selbstverständlich erscheinen.

Ich darf exemplarisch ein paar Beispiele erwähnen, wie die Einführung der Arbeitslosenversicherung, des Arbeitsurlaubes, einen durch Kollektivverträge garantierten Mindestlohn oder auch die sechswöchige Karenzzeit für Frauen. Damit wurden neue Maßstäbe gesetzt. Eine der wichtigsten Wegbegleiterinnen beziehungsweise Wegbereiterinnen der modernen Sozialpolitik in Österreich war dabei Hildegard Burjan, die auch die erste christlichsoziale Abgeordnete im Hohen Haus war.

Mit den Leistungen im Bereich der Sozialgesetzgebung hat sich Österreich an die Spitze in Europa gesetzt. Diese Errungenschaften aus den Anfangsjahren der Republik Österreich sind untrennbar mit dem Christlichsozialen Josef Resch und dem Sozialdemokraten Ferdinand Hanusch verbunden.

Dieser Mut, die anstehenden Probleme anzugehen und zu gemeinsamen Lösungen zu finden, verdient Respekt und Anerkennung. Damals wurde hart um Einigungen gerungen, und oft war es notwendig, über den ideologischen Schatten zu springen, um für die Menschen in diesem Lande etwas zu bewirken. Damals wie heute ist es

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Verantwortung und Aufgabe für uns in der Politik, die besten Rahmenbedingungen für Wohlstand und Arbeit zu schaffen und den Wirtschaftsstandort Österreich abzusichern.

Dieser Prämisse folgend, arbeitet auch diese Bundesregierung. Wir wollen den Menschen Sicherheit geben, den Standort absichern und für Entlastung und eine neue soziale Gerechtigkeit sorgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Republik Österreich ist mehr als nur die Summe ihrer einzelnen Bestandteile. Sie bedeutet Kultur, Ideen, ein christlich-jüdisches Wertefundament und europäische Identität. Sie ist vom Geist jener getragen, die dieses Land nach zwei Weltkriegen mit eisernem Willen wieder aufgebaut und zu einem Erfolgsmodell gemacht haben. Arbeiten wir gemeinsam daran, dass das auch in Zukunft so bleibt! – Es lebe die Republik Österreich! (Beifall.)

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Klubobfrau Dr.in Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben schon viel gehört. Am Anfang der Republik stand auch die Armut – die Armut der Kinder, der Kriegswitwen, der Kriegsversehrten und all jener, die ihre Heimat verloren hatten. Im Jahre 1918 berichtete das Wiener Jugendamt dazu, dass 91 Prozent der Wiener Schulkinder an Hunger und Unterernährung leiden. Die Zeitungen von damals berichteten neben üblichen Erkrankungen wie Rachitis und Tuberkulose, die verbreitet waren, vor allem auch von Lehrerinnen und Lehrern, die über einen neuen Entschuldigungsgrund erzählten, nämlich: „Mein Kind kann nicht zur Schule kommen, weil wir nichts zu essen haben.“

Oft wird an solchen Gedenktagen wie heute von großen Namen gesprochen, von Menschen, die Großes für unser Land vollbracht und getan haben – berühmte Namen, bekannte Gesichter. Ich möchte heute auch an jene denken, die vergessen sind, Menschen, deren Namen vergessen wurden oder deren Gesichter nie jemand bemerkt hat. Es sind die Frauen, die Männer, die Kinder, die jeden Tag dafür gearbeitet haben, dass es wieder besser wird, jene Menschen, die an ein Österreich glaubten, an das viele nicht mehr geglaubt haben, ein Österreich, das nicht in der Lage war, die wenigen Chancen, die sich damals boten, zu nutzen, und das schlussendlich in großer Mehrheit dem Untergang zujubelte.

Wenn wir heute zurückblicken, dann stellt sich natürlich auch immer die Frage: Was lernen wir daraus und welche Lehren ziehen wir für die Gegenwart und Zukunft? Für mich steht die Gründung der Ersten Republik symbolisch auch dafür, dass nicht gehört und vielmehr nicht zugehört wurde. Franz Dinghofer, Karl Renner, Karl Seitz haben zwar die Republik Deutschösterreich von jenem Parlament ausgerufen, gehört wurden sie aber kaum, weder von den Zehntausenden Menschen, die damals am Ring standen, noch von jenen, die damals gar nicht an diese Republik glaubten. Zugehört wurde auch in den kommenden Jahren selten, viel zu wenig: nicht dem politischen Gegner und schon gar nicht den Menschen, die alle Hände damit zu tun hatten, sich wieder kleine, gesicherte, nachhaltige Existenzen aufzubauen.

Anstatt den Menschen dieses kleinen Landes im Herzen Europas eine Zukunft zu schenken, waren die politischen Kräfte aller Seiten daran interessiert, sich selbst zu verwirklichen. Das ist eine der Lehren aus der gescheiterten Geschichte der Ersten Republik: Wer auf das Zuhören vergisst, auf die Sorgen der Menschen, der dient nicht diesem Land und der dient nicht den Österreicherinnen und Österreichern. – Politik zum Selbstzweck.

Wenn wir heute Politik gestalten, dann sollten wir uns doch öfter die Frage stellen: Haben wir dem politischen Gegner, der nicht immer und zwangsläufig unrecht hat, genug

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zugehört? – Nein. Haben wir genug auf die Sorgen, Ängste, Bedürfnisse und Wünsche der Menschen gehört, deren Vertreterinnen und Vertreter wir zu sein haben? Lösen wir ihre Sorgen und arbeiten wir daran, diese Wünsche zu erfüllen, oder arbeiten wir daran, unsere Sorgen zu lösen und unsere Wünsche zu erfüllen?

Es ist einer der großen Erfolge der Zweiten Republik, oft zu- und auch hingehört zu haben, und das auf Grundlage jener ungeliebten Ersten Republik, wie zum Beispiel der Verfassung, die immer noch die Basis unseres Landes definiert, und Institutionen, die durch ihr Wirken wesentlich zur Stabilität der Zweiten Republik beigetragen haben. Auf diesen Grundlagen konnten gemeinsame Antworten gefunden werden, definiert werden, die auch immer eines ausgezeichnet hat, nämlich Respekt vor dem Gegenüber. Eine Politik, die Respekt, Zuhören, Anerkennung und Würde vorlebt, wird auch in der Lage sein, Politik für jene zu machen, deren Ideen und Meinungen kaum bis gar nicht gehört werden.

Die Stärke unseres Österreichs, sehr geehrte Damen und Herren, sind diese Menschen, ihre Erfolge, ihre Leistungen, ihr Zusammenhalt, ihr Miteinander. Es sind die Urenkel jener Menschen, denen in der Ersten Republik nicht oder zu wenig zugehört wurde. Es liegt an uns, an uns allen, diese eine Erfolgsgeschichte weiterzuschreiben, indem jeder, der in unserem Land lebt, das Recht hat, seinen Teil an diesem Erfolg beizutragen. – Vielen Dank. (Beifall.)

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Klubobmann Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Hohe Festversammlung! Es ist ein besonderer Moment, exakt 100 Jahre nach dem Zusammentreten der Provisorischen Nationalversammlung des selbständigen deutschösterreichischen Staates in diesem Saal zu sein. Über 200 Abgeordnete der deutschen Wahlkreise des Reichsrats versammelten sich, um die Staatsgründung der Republik auf den Weg zu bringen.

Am 30. Oktober 1918 wurde das Staatsgesetz Nummer 1 verabschiedet, der erste staatsrechtlich und völkerrechtlich konstitutionelle Akt der Gründung. Als deklaratorischer Akt wurde am 12. November derjenige Teil des Staatsgesetzes Nummer 5 durch Franz Dinghofer mit Reden von Karl Renner und Karl Seitz vorgelesen, der die Republik ausgerufen hat.

Für die wissenschaftliche, ob historische, staats- oder verfassungsrechtliche Beleuchtung, sind andere berufener als ich. Ich möchte Sie als politische Verantwortungsträger des Jahres 2018 heute einladen, einfach den Genius Loci hier mitzunehmen, symbolisch gesprochen, einzuatmen. Österreich und speziell Wien sind durch die Jahrhunderte wahrlich reich an historisch bedeutsamen Orten. Heute befinden wir uns im Landständischen Saal des Landhauses, ein Ort, in dem es seit dem 16. Jahrhundert politische Beratungen gab, aber nicht nur das, er war auch ein Konzertsaal. Wir hören es auch heute, Sie können auch noch den Geist von Beethoven, Schubert, dem Wunderkind Liszt bis Mayseder, Hellmesberger, Schuppanzigh oder einer der ersten komponierenden und virtuosen Frauen Leopoldine Blahetka aus Guntramsdorf spüren.

Für die Entwicklung der demokratischen Verfassung Österreichs ist aber gerade dieser Saal, dieses Gebäude von immanenter historischer Bedeutung. Hier weht vom 19. bis hin ins 20. Jahrhundert ein besonderer Hauch von Demokratie, Verfassung, Grund- und Freiheitsrechten. Es ist nicht nur das Jahr 1918, dem wir heuer unser Gedenken widmen.

Vor 170 Jahren ging von hier die sogenannte bürgerliche Revolution im März 1848 aus.

Studenten der Universität Wien und Wiener Arbeiter stiegen auf die Barrikaden gegen die absolutistische Monarchie, hielten die schwarz-rot-goldene Trikolore der

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Freiheitsbewegung auf den Barrikaden fest. Eine Rede des Ungarn Lajos Kossuth wurde verlesen. Der Bauernbefreier Hans Kudlich wurde vor diesem Gebäude durch einen Bajonettstich eines Soldaten der kaiserlichen Armee verletzt, und der jüdische Arzt und Politiker Dr. Adolf Fischhof hielt im Innenhof dieses Hauses seine bedeutende zündende Rede für Volksvertretung, Gewissensfreiheit, Lehr- und Pressefreiheit.

Es war im Jahr 1848 ein zartes Pflänzchen der Demokratie, das von kaiserlichen Truppen brutal zertreten wurde. Die Wurzeln waren aber stark, und in den folgenden Jahren gab es Schritt für Schritt auch noch in der Monarchie Schritte in Richtung Demokratie und Verfassung. Ich erwähne hier das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867, für uns heute noch gültig, als besonders exemplarisch. Dennoch musste es die Erfahrung des ersten großen Völkerringens mit seinen verheerenden Auswirkungen für die Gesamtbevölkerung sein, Tote, Verwundete, Kranke, Hungernde, Not und Elend, dass das Ende der Monarchie von Gottes Gnaden in Österreich und anderen Kronländern Einkehr hielt.

Aus dem Vielvölkerstaat der Donaumonarchie entstanden heutige Nationalstaaten, und der Rest war Österreich in Form der heutigen Bundesländer: Vorarlberg trennte sich von der Verwaltung Tirols, das Burgenland wurde 1918 von dieser Versammlung als Deutsch-Westungarn beansprucht und kam 1919, 1920 letztlich ohne Ödenburg hinzu;

auch ohne die deutschen Gebiete des Sudetenlandes – viele Abgeordnete aus den Sudetenlanden saßen vor 100 Jahren hier – und unter Verzicht auf die Untersteiermark und Südtirol.

Wir wollen am heutigen Tag der über 200 Männer – ja, damals eben nur Männer – gedenken, die sich aus dem Reichsrat der Monarchie bestens kannten, trotz ideologischer Auseinandersetzungen gegenseitig achteten und die in dieser Stunde null der Republik bereits damals, in den ersten Tagen, Wochen und Monaten der Republik, derartig Großes auf den Weg brachten. Es wurde schon erwähnt: das Frauenwahlrecht, die Bekämpfung der Not, eine Währungsreform, den Aufbau der Infrastruktur, die Bekämpfung der Wohnungsnot, den Schutz der Arbeitnehmer und vieles mehr.

Es waren in der Folge diese Männer – und nach den Wahlen 1919 die Frauen –, die dieser jungen, demokratischen, föderalen Republik eine Verfassung nach dem Entwurf des großen Hans Kelsen gaben, die für uns heute Maßstab ist, auf die wir hier Sitzenden auch vereidigt wurden und werden.

Es waren die Vertreterinnen und Vertreter der drei großen Lager, Christlichsoziale, Sozialdemokraten und Deutschnationale, die in diesen Tagen von einem großen gemeinsamen Geist getragen waren, ohne das Schielen auf Umfragewerte oder kommende Wahlen, um diese Republik aufzubauen.

Ich zähle neben den bereits eingangs angeführten Dinghofer, Renner und Seitz nur zwölf paritätisch, alphabetisch auf, um hier nicht wieder die Kategorie des Lagers einzuführen:

Victor Adler, der die Ausrufung der Republik um einen Tag nicht mehr erlebte, Jodok Fink, Otto Glöckel, Ferdinand Hanusch, Johann Nepomuk Hauser, Leopold Kunschak, Heinrich Mataja, Wilhelm Miklas, Albert von Mühlwerth, Rafael Pacher, Jakob Reumann, Otto Steinwender und Julius Sylvester – viel zu viele, um nur ein Denkmal für die Gründer der Republik zu füllen.

Sie wirkten nicht nur nach ihrer politischen Einstellung, sondern vor allem der Sache untergeordnet am Wohl unserer Republik Österreich. Viele von ihnen, die lange genug lebten, mussten miterleben, wie die vom Pflänzchen des Jahres 1848 aufgewachsene Pflanze der Demokratie des Jahres 1918 nach der sogenannten Selbstausschaltung des Parlaments 1933 im Jahr 1934 wieder abgeschnitten wurde, und abermals mussten viele erleben, wie dieses junge Österreich 1938 sogar gänzlich von der Landkarte verschwand, mit all den Folgen, die wir nur zu gut bis heute schmerzlich kennen.

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Danach, 1945, war es wieder der gleiche Geist des Jahres 1918 zur Zusammenarbeit über die ideologischen Grenzen hinweg – manche nannten das auch den Geist der Lagerstraße –, der Österreich wieder frei, demokratisch und föderal entstehen ließ.

Ein weiterer Gedanke – August Wöginger hat ihn bereits anklingen lassen –:

100 Jahre – viele kannten und kennen Menschen, die diese Zeitspanne der Republik persönlich durchlebten und ganz, ganz Großes auch im Kleinen, als Mutter von hungernden Kindern, wie es angeklungen ist, für uns leisteten. Großeltern, Eltern, Freunde, Altpolitiker: ein reicher Schatz an Erinnerung, genauso viel wert wie das historische Wissen. Lassen Sie auch diese Erinnerung heute ganz persönlich wach werden! Ich denke zum Beispiel an meinen bereits verstorbenen, 1920 geborenen Vater.

Wir haben auch eine Verantwortung gegenüber jenen, die uns diese Republik so aufgebaut und überlassen haben. Die Republik Österreich ist kein fernes, unpersönliches, technokratisches, hoheitliches, abstraktes, gefühlloses, kaltes Wesen.

Sie ist uns und unseren Landsleuten Heimat, der wir mit einem hohen Gefühl der Liebe, der Heimatliebe begegnen sollen, eingebettet in einer weltweiten und europäischen Staatengemeinschaft, die auf den Werten der Gründer dieser Republik fußt. – Es lebe die Republik Österreich! (Beifall.)

*****

Klubobfrau Mag.a Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen Klubobleute! Werte Festgäste! 100 Jahre Republik Österreich ist für mich vor allem ein Auftrag, ein paar Gedanken mit Ihnen zu teilen, was wir gelernt haben, welche Lehren wir aus der Zeit damals oder auch der Entwicklungen in den letzten 100 Jahre ziehen.

Zunächst muss natürlich die Frage gestellt werden: Was feiern wir, wenn wir heute an diesen 21. Oktober vor 100 Jahren denken, an diesen Moment, genau in diesem Saal?

Ich glaube, zuerst ist es einmal wesentlich, hervorzuheben, dass es die Republik ist, die es hier zu feiern gilt, den Gedanken der Republik, der mir ganz wesentlich erscheint.

Das Zweite – es wurde schon mehrfach angesprochen und ist für mich persönlich auch von durchaus entscheidender Bedeutung – ist das Wahlrecht für Frauen, das wir auch heuer noch festlich feiern werden und das mir sehr entscheidend erscheint.

Das Dritte ist der Durchbruch der parlamentarischen Demokratie als doch wesentliches Prinzip dieser Republik.

Ich möchte noch ein viertes Merkmal anführen – auch das wurde von meinen Vorrednern schon angesprochen, auch wenn es nicht unmittelbar 1918 war, aber es war ja ein Prozess –, und das ist die österreichische Bundesverfassung von 1920. Das sind die Gedanken des großen Hans Kelsen, der hier meines Erachtens wirklich einen großen Wurf vorgelegt hat, mit ganz wesentlichen Grundprinzipien und Leitgedanken, wie zum Beispiel der liberalen Demokratie, wie zum Beispiel der Gewaltenteilung, wie zum Beispiel der Rechtsstaatlichkeit und den anderen Grundprinzipien.

Es wurde viel gesagt darüber, die Erste Republik ist ein Staat – so wurde es dann beschrieben –, den keiner wollte. Die Eigenstaatlichkeit war damals durchaus noch umstritten. Ich glaube, es ist eine Errungenschaft, dass diese heutzutage nicht mehr umstritten ist. Ich möchte an dieser Stelle schon betonen, dass es mit der Eigenstaatlichkeit der Republik Österreich durchaus vereinbar ist, Souveränität ganz bewusst mit dem Gedanken, dass bestimmte Fragen, bestimmte Herausforderungen auf dieser Ebene auch gelöst werden können, auf eine internationale oder supranationale

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Ebene abzugeben. Es ist eine Übertragung von Souveränität als Ausfluss der Eigenstaatlichkeit.

Was Historiker auch immer wieder gesagt haben, ist, dass es eine Demokratie ohne Demokraten gewesen wäre. Ich glaube, das ist ein sehr scharfer Befund. Gerade zu jenem Moment 1918 – auch das wurde ja angesprochen – galt schon ein gemeinsamer Wille über das Denken in Lagern und Parteien hinaus als zentraler Wille für die Gründung der Republik. Natürlich hat die Lagerbildung, die danach stattgefunden hat, gezeigt, dass die übergeordnete Staatsräson nicht immer eingehalten worden ist und bedauerlicherweise die Lager- oder Parteienräson unmittelbar Einfluss hatte; wohin das geführt hat, wissen wir.

Ich möchte nun gerne kurz anhand der Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung auf die Verfasstheit der Republik schauen und ein paar Gedanken dazu mit Ihnen teilen. Ich habe schon gesagt: Ein Grundprinzip war ein Parlament und ein starker Parlamentarismus. – Ich glaube, es ist ein gutes Zeichen, dass heute hier auch wir Klubobleute sprechen, da die Gründung der Republik vom Parlament ausgegangen ist.

Ich möchte aber auch daran appellieren, die Rolle des Parlaments in der österreichischen Republik immer wieder hochzuhalten und nicht den Weg zu gehen, zu sagen: Na ja, das in Österreich ist halt eine „Lexekutive“, im Prinzip werden alle Gesetze von der Regierung vorgeschlagen und das Parlament stimmt dann nach Parteiräson zu. – Wo ist das freie Mandat? Das ist eine Errungenschaft; das möchte ich an dieser Stelle betonen.

Ich möchte ebenfalls betonen, dass es neben der Gewaltenteilung in der österreichischen Bundesverfassung auch so etwas wie eine zeitliche Gewaltenteilung gibt, dass es also durchaus den Gedanken gibt, dass sich die Parteien in der Opposition und der Regierung abwechseln. Das ist allerdings etwas, das Österreich mit diesen großen Koalitionen über viele Jahrzehnte hinweg nicht sehr oft erlebt hat.

Ich möchte nun die Brücke zur Freiheit beziehungsweise zur offenen politischen Gesellschaft und damit zu der Frage schlagen, wie das in einem Verhältnis zu einem Parteienstaat und durchaus auch zu einem Kammerstaat steht. Diesen Gedanken möchte ich ganz kurz mit Ihnen teilen und fragen, ob das der Gedanke Kelsens bei der österreichischen Bundesverfassung war. Wenn immer wieder von einer Realverfassung gesprochen wird, muss man ganz offen und ehrlich auch die Frage stellen, ob der Föderalismus, so wie er in Österreich gelebte Praxis ist, dem entspricht, was der Gedanke war beziehungsweise wo man sich vielleicht auch nicht einigen konnte.

Ich möchte eine weitere, sehr wesentliche Frage stellen: Schützt uns unsere Verfassung, schützen uns die Grundprinzipien unserer Verfassung davor, den Weg in die Illiberalität zu gehen? – Ich glaube, die Vergangenheit hat gezeigt, dass nicht genug Schutz vorhanden ist. In Österreich gibt es immer mehr Applaus für illiberale Tendenzen.

Untersuchungen zeigen, dass der Ruf nach einem starken Mann von mittlerweile 43 Prozent der Bevölkerung geteilt wird.

Das sollte an einem solchen Tag, an dem die Republik und die Demokratie im Zentrum unserer Gedanken stehen, ein Alarmsignal sein. Das bereitet mir Sorgen. Wir sollten auch die Frage der in der Verfassung verankerten Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, der Rechtsstaatlichkeit, der unabhängigen Justiz, aber auch – das ist mir wesentlich – der offenen Gesellschaft aufwerfen.

Ich möchte auf die letzten zwei Punkte eingehen. Kelsen hat auch mit seinem Rechtspositivismus – als meines Erachtens durchaus Liberaler, dem die Trennung von Kirche und Staat sowie die Aufklärung ein wesentliches Anliegen war – etwas Großes

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dahin gehend geleistet, indem er gesagt hat, dass man – insbesondere bei der Frage der Rechtsprechung – eine gewisse Trennung von Recht und Moral vornimmt, dass es eben nicht der Volkswille ist, der zählt, also die Legitimität, sondern die Legalität. Das möchte ich Ihnen heute in Erinnerung rufen: Es ist ein wesentliches Prinzip, dass das Recht der Republik vom Volk ausgeht und verfassungskonform zustande gekommen ist und dass es nicht immer das Volksempfinden ist, das entscheidend ist.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die offene Gesellschaft. Meines Erachtens steht die österreichische Bundesverfassung auch im Zeichen davon, die individuelle Freiheit des Einzelnen und der Einzelnen zur Entfaltung bringen zu können.

Die Anerkennung von Vielfalt ist die Grundlage für individuelle Freiheit – wo, wenn nicht in einer vielfältigen Gesellschaft, kann sich jede und jeder wirklich selbst entfalten und selbst ermächtigen?

Was haben wir aus jenen Tagen des Jahres 1918 gelernt? – Ich glaube, etwas haben wir gelernt und müssen wir gelernt haben, nämlich dass uns die österreichische Verfassung und die Institutionen dieser Republik nicht davor schützen, wieder autoritäre oder illiberale Tendenzen zu erleben beziehungsweise überhaupt zu erleben.

Die beste Verfassung und die besten Institutionen versagen, wenn wir uns nur formal zu ihren Grundsätzen bekennen. Ich meine damit, es ist wesentlich, die Staatsräson über die Parteiräson zu stellen, die Institutionen zu ehren und zu achten und nicht, sie zu delegitimieren, nicht nur den Applaus der Mehrheit zu suchen, und dass es ganz entscheidend ist, jegliche illiberale Tendenzen abzuwehren. Mein Fazit ist nämlich: Es gibt keine Demokratie ohne liberale Grundprinzipien. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall.)

*****

Abgeordneter Univ.-Prof. Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch bei einem solchen Anlass wird es erlaubt sein, ein wenig gegen den Stachel zu löcken! Deshalb erscheint es mir wichtig – insbesondere wenn man vor einem Plakat steht, auf dem „100 Jahre Republik Österreich“ steht, und wenn zu unserer Zeit allenthalben die hundertjährige Republik ausgerufen wird –, darauf hinzuweisen, dass unser Patient – die Republik Österreich – während einer Dauer von elf Jahren an einer Art antirepublikanischem apallischen Syndrom litt. Eine Republik währt in Österreich nur für die Dauer von gut 88 Jahren – bis zur Zentenarfeier dauert es noch eine Weile.

Tatsächlich ist die Republik mit dem Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 über die Übernahme der obersten Staatsgewalt auf dem Gebiet Deutschösterreichs entstanden. Das ist klarerweise für mich – da leide ich unter einer juristischen Déformation professionnelle – das entscheidende Datum, denn das war der revolutionäre Akt. Mit der Erklärung Kaiser Karls vom 11. November über den Verzicht auf alle Staatsgeschäfte war dann auch der Weg frei, am 12. November die Republik auszurufen und gleichzeitig alle Gesetze aufzuheben, durch die dem Kaiser und den Mitgliedern des Kaiserhauses Vorrechte zugestanden wurden. – Damit beginnt die Republik.

Nun wäre es an der Zeit, die Veranstaltung mit einem kleinen Bonmot zu bereichern, die alte Kaiserhymne im Sinne von Karl Kraus republikanisch umzuformulieren – ich hoffe, Sie kennen das –: „Gott erhalte, Gott beschütze / vor dem Kaiser unser Land! / Mächtig ohne seine Stütze / sicher ohne seine Hand!“ – Diese Volkshymne hat sich bekanntlich nicht durchgesetzt. Was man aber immerhin schon tat, war, den 12. November durch Gesetz vom 25. April 1919 zum immerwährenden Gedenken an die Ausrufung des Freistaates Deutschösterreich gemeinsam mit dem 1. Mai zu einem allgemeinen Ruhe- und Feiertag zu erklären.

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Nun wissen wir – als gelernte Österreicherinnen und Österreicher –, dass das, was sich bei uns immerwährend nennt, rasch im Mahlstrom politischer Geschehnisse verschwinden kann, während umgekehrt gerade das, was wir als Provisorium einrichten, ewig hält. (Heiterkeit.) Die Geschichte des Feiertags der Republik – ich nehme die heutige Veranstaltung zum Anlass, nochmals darauf hinzuweisen – ist ein schönes Beispiel dafür.

Nur in den ersten Jahren nach 1918 haben christlichsoziale Politiker halbherzig und mit etwas süßsaurer Miene an Veranstaltungen staatsoffiziellen Charakters teilgenommen.

Ein Aufruf an die Parteigefolgschaft, auch den Republiktag zu feiern, ist von den Christlichsozialen in der Ersten Republik nie ergangen – soweit wir das heute aus der historischen Forschung wissen. Nur in den ersten Jahren hat das Bundesheer am 12. November Paraden und Appelle in den Kasernen abgehalten. Es waren alleine die Arbeiter und Anhänger der Sozialdemokratie, die an diesem Tag in Massen über den Ring strömten, wobei sie allerdings bemerken mussten, dass zwar am Rathaus die österreichische Fahne hing, nicht aber am Parlament und nicht am Ballhausplatz – dort war von einer rot-weiß-roten Fahne am 12. November niemals etwas zu sehen.

Die christlichsozialen Politiker haben den 12. November – auch das eine Lehre aus der Ersten Republik – rasch mit dem drei Tage später stattfindenden Leopolditag zusammengelegt – mag sein, dass das etwas mit dem Niederösterreichischen hier zu tun hat – und eine Männerwallfahrt nach Klosterneuburg unternommen. (Heiterkeit.) Das austrofaschistische Regime – ich gehe im Zeitraffer vor – hat dann den 12. November als Feiertag kurzerhand abgeschafft, Dollfuß hat alle Aufmärsche und Kundgebungen für den 12. November sofort verboten.

Wenn wir die elf Jahre des Wachkomas der Republik Österreich überspringen, dann stellen wir fest, dass die Zweite Republik für gut 20 Jahre überhaupt keinen Nationalfeiertag hatte. Die Parteien konnten sich auf kein Datum einigen: Die SPÖ war für die Wiederbelebung des 12. Novembers, die ÖVP plädierte ab 1955 für den 15. Mai als Tag der Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrages, die KPÖ schlug den 27. April als Tag der Unabhängigkeitserklärung 1945 vor, wäre aber auch mit dem 12. November einverstanden gewesen, und – das ist die Pointe dieser kurzen Geschichte – die VdU beziehungsweise WdU als Vorgänger der FPÖ votierte mit großer Entschiedenheit für den 12. November – einzig und allein natürlich deshalb, um das in der Erklärung der Republik von 1918 enthaltene Bekenntnis zum Anschluss an Deutschland weiterhin feiern zu können.

Als Kompromiss haben wir den 26. Oktober bekommen, den Tag der Erklärung der – da ist es wieder – immerwährenden Neutralität, der ja auch schon in den Jahren zwischen 1955 und 1965 als Tag der Fahne begangen wurde. Ich selbst habe als Volksschüler noch die Geschichte gehört: Da feiern wir den Tag, an dem der letzte Soldat Österreich verlassen hat.

Ein voller Feiertag wurde der 26. Oktober erst durch das Bundesgesetz vom 28. Juli 1967. Und wiederum: Einzig die FPÖ wandte sich gegen dieses Datum, womit sie konsequent blieb – hatte doch auch ihre Vorgängerpartei als einzige das Verfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität abgelehnt. Nimmt man sich die Feierlichkeiten zum 100. Geburtstag der Republik zu Herzen – und deshalb auch ernst – , dann müsste man eigentlich für die Wiedereinführung des 12. Novembers als Feiertag der Republik votieren.

Was wir heute haben, verdanken wir dem revolutionären Wandel des Jahres 1918, allem voran – darauf wurde heute noch nicht hingewiesen – dem großen Jännerstreik 1918, mit dem Hunderttausende Arbeiterinnen und Arbeiter das politische Establishment der Monarchie dazu brachten, die Verhältnisse auf neue Beine zu stellen.

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Die Republik begann damit, dass die Vorrechte des Adels aufgehoben und die Führung von Adelsbezeichnungen, -titeln und -würden verboten wurden. Die Republik begann damit, dass die kaiserlichen Statthaltereien in den Ländern endlich abgeschafft wurden, alle politischen Sonderrechte beseitigt wurden und das allgemeine und gleiche Wahlrecht nach dem Proportionalsystem eingeführt wurde, nunmehr – wir haben es wiederholt gehört – auch für Frauen, aber – was noch wichtiger für die demokratische Landschaft ist – auch für die Landtage und Gemeinderäte, für die das zuvor nicht gegolten hat. Die bürgerlichen Grund- und Freiheitsrechte wurden wiederhergestellt und teilweise erweitert. Es wurden vor allen Dingen auch alle politischen Gefangenen sofort entlassen und die gegen sie laufenden Verfahren niedergeschlagen. Schließlich wurden auch die Geschworenengerichte demokratisiert. All das zusammen stellt im Jahr 1918 einen Neubestand dieses Landes dar – in revolutionärer, aber gleichwohl friedlicher Weise.

Dem Kollegen Wöginger habe ich natürlich aufmerksam gelauscht, der mit seinem Hinweis auf die sozialen Neuerungen und Innovationen des Jahres 1918 recht hat. Still und leise – nun ein bisschen lauter – habe ich mich beim Zuhören schon gefragt, ob er bewusst den 8-Stunden-Tag vergessen hat (Heiterkeit), ob er bewusst die Errichtung der Arbeiterkammern vergessen hat und ob er ganz bewusst die Einführung des Mieterschutzes vergessen hat, denn das waren tragende Säulen dessen, was es im Jahr 1918 an sozialer Umwälzung gegeben hat – nicht zu vergessen die Abschaffung der Todesstrafe im ordentlichen Verfahren, womit Österreich ein Vorreiter war.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme nun zum Schluss: Ich glaube, wir haben heute wirklich allen Grund, auf das Jahr 1918 stolz zu sein, und zwar in einer ganz ursprünglichen Art und Weise, wie man dieses Wort versteht. Stolz können wir aber nicht nur deshalb darauf sein, weil in jenem Jahr politische und soziale Errungenschaften erzielt wurden, die uns heute wie selbstverständlich als Gerüst unseres politischen und sozialen Systems erscheinen, sondern stolz können wir, wie ich meine, vor allen Dingen deshalb darauf sein, weil es die Menschen dieses Landes waren, die durch ihr Engagement, ihren Kampf und auch ihre Beharrlichkeit in durchaus finsteren Zeiten die Zuversicht hatten, dass Änderungen nicht nur notwendig, sondern eben auch möglich sind.

Diese Haltung wünschte ich mir auch für die Gegenwart. Die Festlegung des 12. Novembers als Feiertag der Republik wäre meines Erachtens eine angemessene Art, dieser Haltung Ausdruck zu verschaffen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

*****

Es folgt die musikalische Darbietung der Komposition „Serenade für Klarinette und Streichtrio, op. 4 IV. Langsamer“ von Ernst Krenek. (Beifall.)

*****

Moderatorin Dr.in Martina Salomon: Ein Dankeschön an meine Vorredner! Wenn fünf verschiedene politische Parteien ein historisches Ereignis bewerten, ist es logisch, dass da noch kleine Kontroversen drinnen sind, auch wenn das Ereignis 100 Jahre her ist.

Wir sind nun bei den „Entscheidungsfragen der Gegenwart“ angekommen: Das ist der Titel des Festvortrags von Thomas Hofer, den Sie alle als Politikberater und ehemaligen Journalisten kennen und der für seine scharfsinnigen Analysen aus Funk und Fernsehen bekannt ist. (Beifall.)

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„Entscheidungsfragen der Gegenwart“

Dr. Thomas Hofer: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete des Nationalrates, des Bundesrates und des Europaparlaments, denn an Sie richten sich meine Worte an diesem heutigen Feiertag in ganz besonderer Weise! Ich danke Ihnen erstens sehr herzlich für die große Ehre, an diesem großen Festtag der Republik zu Ihnen sprechen zu dürfen.

Wie es Frau Salomon schon anklingen ließ, bin ich gebeten worden, zu den politischen Herausforderungen des Jahres 2018 zu sprechen. Das ist keine kleine Aufgabe, denn angesichts der historischen Schilderungen, die wir heute schon mehrfach gehört haben, erscheinen tagespolitische Ereignisse natürlich immer ein Stück unbedeutender.

Von den Abgeordneten des Jahres 1918 heißt es, sie wären sich der historischen Tragweite ihres Tuns durchaus bewusst gewesen. Wer kann das heute schon von sich behaupten? Damals gab es eine fühlbare, eine spürbare Zäsur in diesem Land, ein sichtbares Anbrechen eines neuen Zeitalters, heute ist das anders. Ein Blick auf die jüngere Vergangenheit zeigt, wie wandelbar Ereignisse und auch Einschätzungen geworden sind.

Nach dem Zusammenbruch der UdSSR hat ein gewisser Francis Fukuyama das „Ende der Geschichte“ ausgerufen und einen sehr raschen und globalen Triumph der liberalen Demokratie prognostiziert. 15 Jahre später stellte Colin Crouch seine These von der Postdemokratie, in der politische und wirtschaftliche Eliten die breite Masse manipulieren, auf. Heute – wieder 15 Jahre später – diskutieren wir das Phänomen des Wutbürgertums, den Siegeszug des Populismus und die zunehmende Fragmentierung der Gesellschaft.

Die Politik hat wie die klassischen Medien die Deutungshoheit verloren, durchgängige politische Erzählungen sind fast undenkbar geworden. Welche Entwicklungen uns in 15 Jahren bevorstehen, kann und vermag ich nicht zu sagen – vielleicht sehen wir dann die ersten Auswirkungen einer tatsächlich digitalisierten Welt und Alexa oder ihre Nachfolger werden uns dann ungefragt auch noch sagen, wen wir zu wählen haben.

Keine Angst, meine Damen und Herren, ich werde hier und heute nicht als Zukunftsforscher dilettieren. Angesichts der jüngsten Ereignisse der österreichischen Innenpolitik ist es schon schwierig genug, die nächsten Wochen und Monate vorauszuahnen. (Heiterkeit.) Meine Beispiele sollen Ihnen nur eines zeigen, nämlich wie – um ein geflügeltes innenpolitisches Wort abzuwandeln – interpretationselastisch die Ereignisse im 21. Jahrhundert geworden sind.

Das sieht man auch – ich bitte Sie, mich nicht misszuverstehen, wenn ich nun ein bisschen spitz werde – an wechselnden Stimmungen für so manche Partei: Bis vor wenigen Jahren war es die Volkspartei, die von einer bundespolitischen Nahtoderfahrung zur nächsten stolperte. Heute steht die Sozialdemokratie vermeintlich am Abgrund und ein paar im Saal werden sich auf den nächsten Schritt freuen oder ihn erwarten. Vor fünf Jahren stand das sogenannte Dritte Lager vor der Entscheidung, die politische Zellteilung erfahren zu wollen. Die Grünen, die damals noch so erfolgreich waren, sehen sich diese Veranstaltung heute zumeist von außen an.

Was Ihnen das sagen soll, ist, dass es eine Grundkonstante in der Politik von heute gibt:

die Volatilität. Wenn Sie sich die Wechselbedingungen und Wechselverhältnisse der vergangenen Nationalratswahl zu Gemüte führen, dann sehen Sie den

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Stammwähleranteil massiv geschrumpft und den Anteil der wechselbereiten, sich immer neu orientierenden Wählerinnen und Wähler stark gestiegen.

In diesem Umstand mögen manche das Ende der Zweiten Republik erkennen. Es gehört ja mittlerweile zum guten Ton, bei Reden wie dieser mit einer gewissen Angstlust das jähe Ende der liberalen Demokratie am Horizont heraufdräuen zu sehen.

Meine Damen und Herren, ich persönlich halte die Nachricht vom Ableben der Demokratie für leicht übertrieben. Es ist doch eigenartig, dass wir uns in den Zehnerjahren des 21. Jahrhunderts schon einer Fin-de-Siècle-Stimmung hingeben. Ich werde Sie heute nicht mit empirischen Befunden belästigen, aber ein kurzer Hinweis – weil heute zwei große Medien darüber berichtet haben – auf die aktuell veröffentlichte Europäische Wertestudie, an der ich 2008 auch mitgearbeitet habe, sei erlaubt.

Es ist nämlich im Vergleich zu 2008 zu einem deutlichen Anstieg des Zutrauens zum demokratischen politischen System gekommen und zu einer Abnahme des Wunsches nach einem sogenannten starken Mann, der sich nicht um Parlament oder Wahlen kümmern muss. Nun soll das nicht bedeuten – das ist mir wichtig, zu betonen –, dass wir uns in Sicherheit wiegen können. Ja, heute ist auch ein Zeitpunkt, die Errungenschaften vor allem der Zweiten Republik gebührend zu feiern, es gilt aber auch, in eine Richtung zu blicken, aus der der Demokratie tatsächlich Gefahren drohen.

Deshalb habe ich diesen positiven empirischen Grundbefund an den Beginn gestellt, von dem aus wir argumentieren sollten. Dieser Grundbefund sollte uns auch gegen die immer schrillere und inflationäre Verwendung des Superlativs in der Tagespolitik impfen.

Ich möchte diesen überhitzten Debatten heute kein weiteres Kapitel anfügen. Ich könnte lange über irgendwelche eigenartigen Mailanweisungen sprechen – im Übrigen nicht zum ersten Mal in den vergangenen Jahren –, aber ich lasse es. Ich möchte stattdessen lieber auf einige allgemeine Tendenzen, die Sie alle betreffen – ich meine das wirklich parteiübergreifend –, fokussieren, die aus meiner Sicht Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit bedürfen.

Wir sollten uns an diesem Tag nämlich nicht nur der Vergangenheit bewusst werden, sondern auch der viel zu oft von der Tagespolitik verstellten Gegenwart und ihrer Tendenzen. Wenn ich „wir“ sage, dann meine ich das wie gesagt parteiübergreifend, fraktionsübergreifend, aber auch meine Branche, nämlich jene der Berater, betreffend, und meine ehemalige Branche, den Journalismus, betreffend.

Wir alle müssen nicht das jähe Ende der Demokratie befürchten, aber wir alle leiden an einer gewissen demokratiepolitischen Wohlstandsverwahrlosung. Wir sehen demokratiepolitische Grundsätze als gesetzt an, anstatt um sie zu kämpfen. Wir sehen Bürgerinnen und Bürger eher als Publikum, um deren Applaus und Zustimmung es zu buhlen gilt. Partizipation wird parteiübergreifend sehr oft als netter Marketing-Gag gesehen, und anstatt sich die Spielregeln der Demokratie immer wieder vor Augen zu führen, brechen wir sie gern zum Zwecke eines kurzfristigen politischen Erfolges.

Auch der vermehrte Einsatz von Emotion fällt in diese Kategorie. Ich bin nicht naiv, meine Damen und Herren, ich weiß sehr wohl, dass zur Vermittlung politischer Inhalte Emotion gehört. Im Wahlkampf ist einmal eine Bürgerin auf den ehemaligen demokratischen US- Präsidentschaftskandidaten Adlai Stevenson zugekommen und hat zu ihm gesagt: Herr Gouverneur, jeder rational denkende Mensch wird Sie wählen. – Er hat ihr relativ nüchtern geantwortet: Gnädige Frau, das wird nicht reichen! (Heiterkeit.)

Das heißt, die Bedeutung der Emotion ist mir sehr wohl bewusst, aber das Problem, das wir heute sehen, und zwar mehrfach, ist, dass es eine rein emotionale Aufladung verschiedener Themen gibt, dass man die Emotion um der Emotion willen spielt. Ich nehme das Folgende pars pro toto – es daher bitte nicht als Empfehlung für oder gegen

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