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Budgetvollzug Jänner bis November 2020 und COVID-19-Berichterstattung

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Academic year: 2022

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Analyse des Budgetdienstes

Budgetvollzug Jänner bis November 2020 und COVID-19-Berichterstattung

Grundlage für die Analyse sind folgende Dokumente:

▪ Monatserfolg November 2020 (47/BA)

▪ COVID-19-Berichterstattung gemäß § 3 (4) COVID-19-Fondsgesetz, §3b (4) ABBAG- Gesetz und §1 (5) Härtefallfondsgesetz (47/BA)

▪ Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit- Organisationen Unterstützungsfonds für November 2020 (45/BA)

▪ Bericht nach § 1 Abs. 4 Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Oktober 2020 und November 2020 (46/BA)

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Zusammenfassung ... 7

2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen ...12

2.1 Aktuelle Konjunkturprognosen ...12

2.2 Arbeitsmarktlage ...15

3 Budgetvollzug Jänner bis November 2020 ...17

3.1 Finanzierungshaushalt im Überblick ...18

3.1.1 Entwicklung der Einzahlungen auf Untergliederungsebene ...22

3.1.2 Entwicklung der Auszahlungen auf Untergliederungsebene ...25

3.2 Ergebnishaushalt im Überblick ...31

3.3 UG 16-Öffentliche Abgaben ...33

4 Vorausschau auf das Gesamtjahr 2020 ...42

4.1 Vorausschau auf die Administrativdaten des Bundes ...43

4.1.1 Abweichungen im Budgetvollzug bis November 2020 ...43

4.1.2 Entwicklung bis zum Jahresende ...45

4.2 Vorausschau auf gesamtstaatlicher Ebene ...47

5 Budgetäre Auswirkungen der COVID-19-Krise ...49

5.1 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds...49

5.1.1 Härtefallfonds ...54

5.1.2 Fixkostenzuschuss ...56

5.1.3 Lockdown-Umsatzersatz ...58

5.1.4 Kommunalinvestitionsgesetz ...62

5.1.5 NPO-Unterstützungsfonds ...65

5.1.6 Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler ...67

5.2 Weitere auszahlungsseitige Maßnahmen zur Krisenbewältigung ...69

5.2.1 Kurzarbeit ...70

5.2.2 Arbeitslosenunterstützung ...71

5.2.3 Familienhärteausgleich ...72

5.3 Garantien und Haftungen zur Sicherung der Unternehmensliquidität ...73

5.4 Steuerliche Erleichterungen ...75

6 Ausblick auf die COVID-19-Berichterstattung im Dezember 2020 und für 2021 ...78

(3)

Abkürzungsverzeichnis

AMA Agrarmarkt Austria

ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs- Aktiengesellschaft

aws Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft

BFG Bundesfinanzgesetz

BHAG Buchhaltungsagentur des Bundes

BHG Bundeshaushaltsgesetz

BIP Bruttoinlandsprodukt

BMF Bundesministerium für Finanzen

BRA Bundesrechnungsabschluss

BVA Bundesvoranschlag

BVA-E Entwurf zum Bundesvoranschlag

B-VG Bundes-Verfassungsgesetz

COFAG COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes COVID-19-FondsG Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-

Krisenbewältigungsfonds

EK Europäische Kommission

EPU Ein-Personen-Unternehmen

ESM Europäischer Stabilitätsmechanismus

ESVG Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen

EU Europäische Union

FLAF Familienlastenausgleichsfonds

ggü. gegenüber

IHS Institut für höhere Studien

iHv in Höhe von

KIG Kommunalinvestitionsgesetz

KMU Kleine und mittlere Unternehmen

Mio. Millionen

Mrd. Milliarden

NPO Non-Profit-Organisationen

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OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OeKB Oesterreichische Kontrollbank AG

OeNB Oesterreichische Nationalbank

ÖBAG Österreichische Beteiligungs AG

ÖGK Österreichische Gesundheitskasse

ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH

rd. rund

SVS Sozialversicherung der Selbständigen

UG Untergliederung(en)

WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

WKO Wirtschaftskammer Österreich

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Tabellenverzeichnis

Seite

Tabelle 1: Vergleich aktueller Wirtschaftsprognosen für 2020 und 2021 ...14

Tabelle 2: Entwicklungen im Finanzierungshaushalt Jänner bis November 2020 ...18

Tabelle 3: Einzahlungen, wesentliche Abweichungen ...22

Tabelle 4: Auszahlungen, wesentliche Abweichungen...26

Tabelle 5: Entwicklungen im Ergebnishaushalt Jänner bis November 2020 ...31

Tabelle 6: Öffentliche Abgaben, wesentliche Abweichungen ...34

Tabelle 7: Öffentliche Abgaben, Unterschiede zwischen Erträgen und Einzahlungen ...42

Tabelle 8: Abweichungen im bisherigen Budgetvollzug ...43

Tabelle 9: Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ...50

Tabelle 10: Weitere Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ...53

Tabelle 11: Anträge und Förderhöhe Härtefallfonds (Stand 15. Dezember 2020) ...55

Tabelle 12: Anträge und Förderhöhe Fixkostenzuschuss (Stand 15. Dezember 2020) ...57

Tabelle 13: Anträge und Förderhöhe Umsatzersatz (Stand 15. Dezember 2020) ...61

Tabelle 14: Überblick über das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 nach Bundesland und Maßnahmenkategorie (Stand: 30. November 2020) ...63

Tabelle 15: Gebarung des NPO-Unterstützungsfonds ...66

Tabelle 16: Anträge nach Sektoren ...66

Tabelle 17: Übersicht über die Gebarung des Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung ...68

Tabelle 18: Weitere auszahlungsseitige Maßnahmen ...69

Tabelle 19: Haftungen im Rahmen der COVID-19-Krise (Haftungssummen per 15. Dezember 2020) ...74

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Grafikverzeichnis

Seite

Grafik 1: Wöchentlicher BIP-Indikator der OeNB für Österreich ...13

Grafik 2: Arbeitslose und SchulungsteilnehmerInnen – Veränderungen zum Vorjahr ...15

Grafik 3: Arbeitslosigkeit: Zugänge und Abgänge ...16

Grafik 4: Arbeitsmarktlage im Dezember 2020 ...17

Grafik 5: Unterjährige Haushaltsentwicklung 2020 im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2019 ...20

Grafik 6: Unterjährige Einzahlungsentwicklung abgabenähnlicher Erträge 2020 im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2019...23

Grafik 7: Unterjährige Auszahlungsentwicklung 2020 in der UG 20-Arbeit im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2019 ...27

Grafik 8: Unterjährige Einzahlungsentwicklung in der UG 16-Öffentliche Abgaben im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2019...33

Grafik 9: Unterjährige Einzahlungsentwicklung ausgewählter Abgaben im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2019 ...40

Grafik 10: Kurzarbeit: Personen und Auszahlungen ...71

Grafik 11: Haftungen im Rahmen der COVID-19-Krise im Zeitverlauf ...75

Grafik 12: Herabsetzungen und Zahlungserleichterungen seit Ausbruch der COVID-19-Krise ...76

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1 Zusammenfassung

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Während des zweiten und dritten Lockdowns kam es erneut zu einem Einbruch der Wirtschaftsaktivität, der vor allem auf die schlechte Entwicklung des privaten Konsums und der Tourismusexporte zurückzuführen war, während sich die Investitionstätigkeit und die Exportindustrie vergleichsweise robust entwickelten. Der BIP-Rückgang gegenüber dem Vorjahr dürfte dabei laut dem wöchentlichem OeNB-Indikator jeweils nur rund halb so stark ausfallen wie während des ersten Lockdowns im Frühjahr. Für das Gesamtjahr 2020 prognostizieren WIFO, IHS und OeNB in ihren im Dezember vorgelegten Prognosen einen realen BIP-Rückgang zwischen 7,1 % (OeNB) und 7,5 % (IHS). Infolge der COVID-19-Krise stieg auch die Anzahl der Arbeitslosen im März und April in allen Bevölkerungsgruppen stark an. Von Mai bis Oktober ging die krisenbedingte Arbeitslosigkeit wieder zurück, seit dem zweiten Lockdown kam es jedoch erneut zu einem Anstieg. Im Jahresdurchschnitt 2020 stieg die Arbeitslosenquote um 2,6 %-Punkte auf 9,9 %.

Budgetvollzug Jänner bis November 2020

Die Budgetvisualisierung des Budgetdienstes umfasst eine interaktive Visualisierung des laufenden Budgetvollzugs, die die Entwicklung der Auszahlungen und Einzahlungen im laufenden Finanzjahr dem Voranschlag bzw. den Vorjahren gegenüberstellt. Diese wird regelmäßig am Monatsanfang mit den neuesten verfügbaren Daten aktualisiert.

Die budgetären Folgen der COVID-19-Krise prägen weiterhin den Budgetvollzug 2020. Das zentrale budgetäre Instrument zur Krisenbewältigung ist der COVID-19- Krisenbewältigungsfonds, aus dem den jeweiligen Ressorts die Budgetmittel für COVID-19- Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die haushaltsrechtliche Umsetzung führt zu bundesinternen Transfers mit Auszahlungen in der UG 45-Bundesvermögen und Einzahlungen in gleicher Höhe in den Untergliederungen, aus denen die Auszahlungen für die Unterstützungsmaßnahmen geleistet werden. Im Finanzierungshaushalt waren die um diese bundesinternen Transfers bereinigten Einzahlungen von Jänner bis November 2020 mit 66,0 Mrd. EUR um 8,27 Mrd. EUR niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (-11,1 %). Die bereinigten Auszahlungen stiegen mit 82,3 Mrd. EUR um 12,7 Mrd. EUR an (+18,2 %). Daher war der Nettofinanzierungssaldo mit rd. -16,4 Mrd. EUR um insgesamt 20,9 Mrd. EUR ungünstiger als im Vorjahresvergleichszeitraum.

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Der Rückgang bei den Einzahlungen erfolgte überwiegend aufgrund geringerer Einzahlungen in der UG 16-Öffentliche Abgaben, welche bis Ende November um 8,15 Mrd. EUR niedriger waren als im Vorjahr (-15,8 %). Dies ist zum einen auf konjunkturbedingte Mindereinnahmen und gewährte Zahlungserleichterungen (z. B. Stundungen), zum anderen auf diskretionäre Maßnahmen (z. B. Senkung des Einkommensteuertarifs) zurückzuführen. Außerdem war der in der UG 16 als negative Einzahlung verbuchte EU-Beitrag mit Ende November um 1,06 Mrd. EUR höher als im Vorjahr. Die ebenfalls als negative Einzahlung verbuchten Ertragsanteile der Länder und Gemeinden waren hingegen um 1,6 Mrd. EUR bzw.

0,94 Mrd. EUR niedriger als im Vorjahr.

Die gegenüber dem Vorjahr höheren Auszahlungen im Zeitraum Jänner bis November 2020 betrafen insbesondere die UG 20-Arbeit (+6,91 Mrd. EUR) für Kurzarbeit und Arbeitslosen- geld, die UG 45-Bundesvermögen (+1,99 Mrd. EUR) für COFAG-Mittel, die UG 40-Wirtschaft (+1,02 Mrd. EUR) für den Härtefallfonds an die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und für die Beschaffung von Schutzausrüstung an das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK), die UG 25-Familie und Jugend (+0,83 Mrd. EUR) für die Einmalzahlung an Familien sowie die UG 22-Pensionsversicherung (+0,80 Mrd. EUR) für die Zuschüsse des Bundes. Zu Minder- auszahlungen kam es hingegen vor allem in der UG 58-Finanzierungen, Währungstausch- verträge (-0,94 Mrd. EUR) wegen niedrigerer Zinszahlungen und höherer Emissionsagien.

Im Ergebnishaushalt war das Nettoergebnis von Jänner bis November 2020 mit -13,63 Mrd. EUR um 2,74 Mrd. EUR günstiger als der Nettofinanzierungssaldo des Finan- zierungshaushalts. Die gegenüber den Einzahlungen im Finanzierungshaushalt um 2,13 Mrd. EUR höheren Erträge im Ergebnishaushalt entstanden primär in der UG 16-Öffentliche Abgaben (+2,28 Mrd. EUR), insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Erfassung der gewährten Steuerstundungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

Diese reduzieren die Einzahlungen im Finanzierungshaushalt, im Ergebnishaushalt bleiben die aus den Steuervorschreibungen resultierenden Erträge aber unverändert. Um 0,61 Mrd. EUR niedrigere Aufwendungen als Auszahlungen resultierten aus gegenläufigen Effekten, darunter Periodenabgrenzungen in der UG 22-Pensionsversicherung (+0,71 Mrd. EUR) und in der UG 41-Mobilität (-0,82 Mrd. EUR).

Vorausschau auf das Gesamtjahr 2020

Eine Vorausschau für das gesamte Haushaltsjahr ist für 2020 besonders schwierig, weil sich der unterjährige Einzahlungs- und Auszahlungsverlauf durch die COVID-19-Auswirkungen gänzlich von den Vorjahren unterscheidet und die Bundesregierung insbesondere im Finanzierungshaushalt einen sehr großen diskretionären Handlungsspielraum hat. Ein

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Vergleich mit einem durchschnittlichen Budgetvollzug der Vorjahre zeigt, dass der Nettofinanzierungsbedarf per Ende November um rd. 17,9 Mrd. EUR höher ist als vor der COVID-19-Krise erwartet wurde. Auszahlungsseitig tragen dazu vor allem die Kurzarbeitsbeihilfen (5,2 Mrd. EUR), bereits geleistete Auszahlungen aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds (4,7 Mrd. EUR) und weitere Auszahlungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik (1,5 Mrd. EUR) bei. Der Finanzaufwand und die aus dem Regelbudget bedeckten Auszahlungen der weiteren Untergliederungen waren hingegen geringer, sodass die Auszahlungen insgesamt bis November um 8,7 Mrd. EUR höher als bei einem durchschnittlichen Budgetvollzug ohne COVID-19 waren. Die schlechtere Konjunktur, Stundungen und die rückwirkende Senkung der Einkommensteuer führten zu niedrigeren Einzahlungen aus Abgaben (-8,3 Mrd. EUR) und abgabenähnlichen Erträgen (-0,8 Mrd. EUR).

Insgesamt waren die Einzahlungen um 9,2 Mrd. EUR geringer.

Im Dezember 2020 wird sich der Nettofinanzierungsbedarf noch deutlich erhöhen. In der ersten Dezemberhälfte wurden vom BMF 350 Mio. EUR an die COFAG und von den übrigen Ministerien weitere 558,7 Mio. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ausbezahlt.

Zudem wurden den Ressorts bis dahin 1,47 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt, aber noch nicht ausbezahlt, und die COFAG hat Anfang Jänner beträchtliche Auszahlungen geleistet. Diese Mittel werden 2020 zumindest teilweise noch finanzierungswirksam. In der UG 20-Arbeit erhöhte im Dezember die zweite Einmalzahlung für Arbeitslose die Auszahlungen. Generell besteht bei der COVID-19-Gebarung am Jahresende ein erheblicher Gestaltungsspielraum, insbesondere bei den Auszahlungen im Finanzierungshaushalt.

Für den gesamtstaatlichen Budgetsaldo (Maastricht-Saldo) erwartet das BMF in seiner Anfang November aktualisierten Budgetprognose für 2020 ein Defizit iHv 9,8 % des BIP.

Prognosen von Fiskalrat, OeNB, WIFO und IHS vom Dezember berücksichtigen die im November aufgetretenen Entwicklungen und umgesetzten Maßnahmen und erwarten ein Maastricht-Defizit zwischen 9,2 % (OeNB) und 10,7 % (IHS). Gegenüber dem Nettofinanzierungsbedarf des Bundes kommt es dabei insbesondere durch unterschiedliche zeitliche Abgrenzungen in der für den Maastricht-Saldo maßgeblichen Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (z. B. Zurechnung diverser Hilfsmaßnahmen zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Schadens) sowie durch die Einbeziehung der ebenfalls von der Krise belasteten übrigen Teile des Staatssektors einschließlich der außerbudgetären Einheiten zu deutlichen Unterschieden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wird 2020, ausgehend von 70,5 % des BIP im Jahr 2019, massiv ansteigen. Die Prognosen des BMF (84,9 % des BIP) und des Fiskalrates (84,8 % des BIP) stimmen hier weitgehend überein, während die Prognose der OeNB mit 83,3 % des BIP optimistischer ist.

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COVID-19-Maßnahmen zur Krisenbewältigung

Der budgetäre Rahmen bzw. die Planwerte für die dem Budgetdienst bekannten Maßnahmen, die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt werden sollen, betragen derzeit insgesamt 22,2 Mrd. EUR. Der Großteil betrifft die Maßnahmen der COFAG (v. a. Lockdown- Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss und Haftungen) mit einem Gesamtrahmen von 15,0 Mrd. EUR. Einige der aus dem Krisenbewältigungsfonds bedeckten Maßnahmen werden auch 2021 noch zu Auszahlungen führen. Mit 15. Dezember 2020 wurden den Ressorts 10,89 Mrd. EUR aus dem Fonds zur Verfügung gestellt, davon betrafen 6,14 Mrd. EUR eine Budgetumschichtung innerhalb der UG 45-Bundesvermögen, um Mittel für die COFAG bereitstellen zu können. Die Auszahlungen aus dem Krisenbewältigungsfonds betrugen zu diesem Zeitpunkt 5,62 Mrd. EUR, im Vergleich zum 15. November 2020 entspricht dies einem Anstieg um 2,43 Mrd. EUR. Der Großteil der zusätzlichen Auszahlungen seit Mitte November entfällt auf Überweisungen an die COFAG für den Lockdown-Umsatzersatz (1,6 Mrd. EUR) und den Fixkostenzuschuss (+145,4 Mio. EUR).

Aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erhalten die Abwicklungsstellen (z. B. COFAG, WKO, aws) die Mittel für die Abwicklung und Auszahlung der unterschiedlichen Förderungen.

Aus dem Härtefallfonds wurden per 15. Dezember von der WKO 734.566 Anträge mit einem Volumen von 815,8 Mio. EUR genehmigt und ausbezahlt. Die AMA, die den Härtefallfonds für landwirtschaftliche Betriebe und PrivatzimmervermieterInnen abwickelt, genehmigte 10.344 Anträge mit einem Fördervolumen von 12,6 Mio. EUR. Mit 15. Dezember wurden weiters 63.324 aktive Anträge auf Fixkostenzuschüsse mit einem Volumen von 708,2 Mio. EUR gestellt, davon waren zu diesem Zeitpunkt 411,2 Mio. EUR (mit 8. Jänner 2021 492 Mio. EUR) an die EndempfängerInnen ausbezahlt. Für den Lockdown- Umsatzersatz wurden per 15. Dezember 104.877 aktive Anträge mit einem Volumen von 2,02 Mrd. EUR gestellt. Ausgezahlt waren zu diesem Zeitpunkt 1,47 Mrd. EUR. Bis 8. Jänner sind die Auszahlungen für den Umsatzersatz auf 2,17 Mrd. EUR angestiegen, davon betreffen 0,46 Mrd. EUR bereits den Umsatzersatz für den Monat Dezember. Aus dem NPO- Unterstützungsfonds wurden bis Ende November 2020 insgesamt 12.981 Anträge genehmigt und 255,6 Mio. EUR zugesagt, davon 172,7 Mio. EUR bereits ausgezahlt. Bis Ende November 2020 wurden aus dem Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für insgesamt 13.151 Anträge rd. 52,6 Mio. EUR an die AntragstellerInnen ausbezahlt.

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Die Gemeinden unterstützt der Bund im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 mit Zweckzuschüssen von insgesamt bis zu 1 Mrd. EUR. Mit 30. November wurden Auszahlungen iHv 207,3 Mio. EUR auf Basis von 1.899 Anträgen an die Gemeinden ausbezahlt. Mit einer am 13. Jänner 2021 eingebrachten Regierungsvorlage zu einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sind weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Gemeinden vorgesehen. Diese umfassen einen Zuschuss von insgesamt 500 Mio. EUR im Jahr 2021 und Vorschüsse bei den Ertragsanteilen (2021 voraussichtlich 1,0 Mrd. EUR), die frühestens ab 2023 an den Bund rückgeführt werden müssen.

Einige weitere auszahlungsseitige Maßnahmen zur Krisenbewältigung erfordern keine Bedeckung durch Mehreinzahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Dies betrifft insbesondere die Kurzarbeitsbeihilfen, deren Bewilligungssumme per 15. Dezember 2020 bei 9,52 Mrd. EUR lag, wobei die tatsächliche Förderungshöhe nach Abrechnung der Kurzarbeitszeiträume niedriger ausfallen wird. Bis 15. Dezember wurden Kurzarbeitsbeihilfen iHv 5,35 Mrd. EUR ausbezahlt. Auch für die Einmalzahlungen aus der Arbeitslosen- versicherung, für die Erhöhung der Notstandshilfe und für Zahlungen aus dem Familienlasten- ausgleichsfonds (FLAF) für den Familienhärteausgleich ist keine Bedeckung durch den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erforderlich.

Neben den auszahlungsseitigen Maßnahmen erfolgen zur Krisenbewältigung auch mehrere einzahlungsseitige Maßnahmen, welche steuerliche Entlastungen und die Belassung von Liquidität in den Unternehmen vorsehen. Budgetär relevant sind dabei insbesondere die Steuerstundungen und Vorauszahlungsherabsetzungen sowie die zur Konjunkturbelebung beschlossenen Maßnahmen. Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen wurden im Zeitraum 15. März bis 15. Dezember 2020 um 3,88 Mrd. EUR herabgesetzt. Das Volumen der zum 15. Dezember gewährten Zahlungserleichterungen (Stundungen, Raten) beträgt 2,55 Mrd. EUR und ist in der ersten Dezemberhälfte wieder leicht angestiegen. Bei den steuerlichen Maßnahmen zur Konjunkturbelebung sind im diesjährigen Budgetvollzug insbesondere die rückwirkende Senkung des Einkommensteuertarifs, die temporäre Umsatzsteuersenkung für Gastronomie, Hotellerie sowie Kunst und Kultur sowie allenfalls bereits der Verlustrücktrag budgetär relevant.

Um Unternehmen bei der Überbrückung temporärer Liquiditätsengpässe zu unterstützen, übernimmt der Bund während der COVID-19-Krise zusätzliche Garantien und Haftungen für von Banken an Unternehmen vergebene Überbrückungskredite. Per 15. Dezember 2020 wurden COVID-19-Haftungen von insgesamt 6,58 Mrd. EUR zugesagt, wobei die größten Teile auf Haftungen nach dem KMU-Förderungsgesetz (56 %) und auf Exporthaftungen der OeKB (29 %) entfielen.

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COVID-19-Berichterstattung zum Jahresende und im Jahr 2021

Die COVID-19-Berichterstattung des BMF wurde zuletzt um Informationen zu den Auszahlungen an die unmittelbaren LeistungsempfängerInnen erweitert, gegenüber dem Monatserfolg für Oktober 2020 wurden jedoch keine wesentlichen Erweiterungen vorgenommen. Ausständig ist insbesondere eine adressatenbezogene Darstellung zur Investitionsprämie mit Informationen über Genehmigungen und einer Vorschau auf den Liquiditätsbedarf. Die Dezember Berichterstattung sollte neben einem Überblick über das Gesamtjahr 2020 auch die Verbindungen und Überleitungen zum Budget 2021 aufzeigen (z. B. Vorauszahlungen an externe Abwicklungsstellen, offene Zahlungsverpflichtungen aus bereits genehmigten Anträgen, allfällige Rücklagenbildung für COVID-19-Maßnahmen).

Für die Berichterstattung 2021 kommt das im Dezember 2020 beschlossene COVID-19- Transparenzgesetz zur Anwendung. Künftig berichten alle Ressorts über ihre COVID-19- Gebarung an die inhaltlich zuständigen Ausschüsse und sollen dabei auch die materiellen Auswirkungen der Maßnahmen in die Berichterstattung aufnehmen und diese inhaltlich umfangreicher erläutern. Neben der Berichterstattung über die eigenen Maßnahmen bleibt auch die Gesamtberichterstattung durch das BMF bestehen.

2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.1 Aktuelle Konjunkturprognosen

Die COVID-19-Pandemie und die zur Bekämpfung ihrer Ausbreitung ergriffenen Maßnahmen hatten im Jahr 2020 einen massiven Einbruch der Wirtschaftstätigkeit zur Folge, der Anfang April seinen Höhepunkt erreichte. Im November und Dezember kam es während des zweiten und dritten Lockdowns zu einer erneuten Verschlechterung, deren Ausmaß sich anhand des wöchentlichen BIP-Indikators der OeNB grob abschätzen lässt. Dieser basiert auf Echtzeit-Informationen (z. B. zu Bargeldeinlieferungen und Zahlungskartenumsätzen, LKW- Fahrleistung und Stromverbrauch) und ermöglicht daher sehr zeitnahe Schätzungen des Konjunkturverlaufs:1

1 Details zum wöchentlichen BIP-Indikator sind der Website der OeNB zu entnehmen.

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Grafik 1: Wöchentlicher BIP-Indikator der OeNB für Österreich

Quelle: OeNB

Der BIP-Indikator der OeNB zeigt, dass es zwar auch während des zweiten und dritten Lockdowns zu einem deutlichen Einbruch der Wirtschaftstätigkeit kam, dieser jedoch wesentlich schwächer ausfiel als im Zuge des ersten Lockdowns. Während der reale BIP-Rückgang im Frühjahr über mehrere Wochen mehr als 25 % betrug, lag das wöchentliche reale BIP am Höhepunkt des zweiten Lockdowns rd. 14 % und zum Jahresende rd. 11 % unter dem Vorjahresniveau. Der negative Konjunkturverlauf im November und Dezember war insbesondere auf die Entwicklung des privaten Konsums zurückzuführen. Auch bei den Tourismusexporten, die sich bereits im Oktober vor dem Hintergrund der internationalen Reisewarnungen sehr schwach entwickelten, kam es ab November zu einer weiteren Verschlechterung. Hingegen erwies sich die Exportindustrie (ohne Tourismus) als äußerst resilient und leistet seit Oktober durchgehend einen positiven Wachstumsbeitrag.2 Insgesamt resultiert daraus laut OeNB für das Jahr 2020 ein um rd. 33,0 Mrd. EUR niedrigeres BIP als vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie erwartet.

Für das Gesamtjahr 2020 prognostizieren WIFO, IHS und OeNB in ihren im Dezember vorgestellten Prognosen einen realen BIP-Rückgang zwischen 7,1 % (OeNB) und 7,5 % (IHS).

Nachfrageseitig entfällt etwas mehr als die Hälfte des Rückgangs auf den niedrigeren privaten Konsum, welcher stärker als das BIP zurückgeht. Hingegen dürfte die Investitionstätigkeit geringer absinken als in anderen Krisen. Bei den Bruttoanlageinvestitionen wird ein realer Rückgang zwischen 4,1 % (OeNB) und 5,0 % (WIFO) erwartet. Auch der Außenhandel trägt zum BIP-Rückgang bei, da die Exporte stärker zurückgehen als die Importe.

2 Während des ersten Lockdowns waren niedrigere Exporte neben dem privaten Konsum noch der zweitwichtigste Grund für den Rückgang der Wirtschaftsleistung.

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Das reale BIP wird sich im Jahr 2021 nur teilweise erholen, wobei die OeNB (+3,6 %) optimistischer ist als das IHS (+3,1 %). Das WIFO hat neben dem Basisszenario (+4,5 %) auch ein Szenario für einen dritten Lockdown3 vorgelegt, in welchem das Wachstum nur 2,5 % beträgt.

Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die aktuellen Wirtschaftsprognosen:

Tabelle 1: Vergleich aktueller Wirtschaftsprognosen für 2020 und 2021

Anmerkung: Aufgrund leicht abweichender Definitionen bei einzelnen Indikatoren sind die angeführten Prognosewerte nur mit gewissen Einschränkungen vergleichbar.

Quellen: Statistik Austria, WIFO, IHS, OeNB

3 Es wurde hierbei ein vierwöchiger Voll-Lockdown ab der letzten Jänner-Woche und ein anschließender Teillockdown bis Ende März unterstellt.

Veränderungen ggü VJ in % 2020 2021 2020 2021 2020 2021

Bruttoinlandsprodukt

Real 1,4 -7,3 4,5 -7,5 3,1 -7,1 3,6

Nominell 3,2 -6,1 6,1 -6,1 4,6 -6,3 3,8

Nominell, absolut in Mrd. EUR 397,6 373,4 396,2 373,3 390,4 372,5 386,5

Konsumausgaben

Private Haushalte, real 0,8 -8,3 5,9 -8,3 5,6 -8,8 3,9

Staatlich, real 1,5 0,9 1,6 0,8 1,5 0,7 1,2

Bruttoanlageinvestitionen, real 4,0 -5,0 4,0 -4,9 4,1 -4,1 4,0

Außenhandel

Exporte, real 2,9 -11,6 5,2 -11,2 5,7 -11,8 5,4

Importe, real 2,4 -11,0 6,2 -10,0 8,2 -11,0 4,1

Arbeitslosenquote Nationale Definition

in % der unselbständigen Erwerbspersonen 7,4 9,9 9,3 9,9 9,7 10,2 10,2

Eurostat

in % der Erwerbsbevölkerung 4,5 5,4 5,1 5,4 5,3 5,3 5,6

Lohn- und Gehaltssumme, brutto 4,4 -1,2 2,7 - - -2,1 2,9

Inflationsrate - VPI (OeNB: HVPI) in % 1,5 1,4 1,5 1,4 1,6 1,3 1,4 OeNB (11. Dez.) IHS (18. Dez)

2019 WIFO (18. Dez)

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2.2 Arbeitsmarktlage

Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der arbeitslos gemeldeten oder in Schulung befindlichen Personen im Vorjahresvergleich:

Grafik 2: Arbeitslose und SchulungsteilnehmerInnen – Veränderungen zum Vorjahr

Quelle: AMS – Arbeitsmarktdaten

In der zweiten März-Hälfte stieg die Anzahl der Arbeitslosen wegen der Beschränkungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in allen Bevölkerungsgruppen stark an. Ende April waren mit 571.477 Personen um rd. 210.000 Personen mehr arbeitslos oder in Schulung als im Vergleichsmonat des Jahres 2019. Danach ging die krisenbedingte Arbeitslosigkeit bis Oktober deutlich auf rd. 70.000 zusätzliche Personen zurück. Mit dem zweiten Lockdown kam es ab November wieder zu einem Anstieg um rd. 43.000 Personen, sodass Ende Dezember rd. 113.000 Personen mehr arbeitslos oder in Schulung waren als im Vorjahr.

Der Anstieg von Arbeitslosen und SchulungsteilnehmerInnen war Ende Dezember bei Frauen (+35 %) stärker als bei Männern (+23 %). Bei Personen im Haupterwerbsalter von 25 bis 49 Jahren (+30 %) und bei Älteren ab 50 Jahren (+29 %) zeigte sich ein höherer Anstieg als bei den Jüngeren bis 25 Jahre (+16 %).

Die nachfolgende Grafik vergleicht die monatlichen Zugänge in die Arbeitslosigkeit und die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit mit denen in den Vergleichsmonaten des Vorjahres:

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Grafik 3: Arbeitslosigkeit: Zugänge und Abgänge

Quelle: Online-Datenbankabfragesystem BALI

Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit im März 2020 resultierte primär aus dem starken Zugang in die Arbeitslosigkeit. Mit rd. 228.000 Personen war dieser um rd. 159.000 Personen höher als im März 2019. Aber auch um rd. 45.000 geringere Abgänge von Personen aus der Arbeitslosigkeit trugen zum Anstieg der Arbeitslosigkeit bei. Die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit waren auch im April noch um rd. 38.000 Personen geringer als im April 2019, entwickelten sich im Vorjahresvergleich aber vor allem im Juni und im Juli günstiger. Deutlich gedämpft wurde der Anstieg der Arbeitslosigkeit durch die Corona-Kurzarbeit. Ende April waren rd. 1.030.000 Personen in Kurzarbeit (Pkt. 5.2.1). Dies dürfte auch dazu beigetragen haben, dass vor allem von Mai bis Oktober weniger Personen neu arbeitslos gemeldet wurden als in den Vergleichsmonaten des Vorjahres.

Die Entwicklung in Folge des zweiten Lockdowns im November unterscheidet sich deutlich von jener im März. Die krisenbedingte Arbeitslosigkeit stieg von Oktober bis Dezember um rd. 43.000 Personen, während der Anstieg im März noch rd. 205.000 Personen betraf. Dies ist auf einen vergleichsweise geringen Zugang in die Arbeitslosigkeit zurückzuführen, weil der Umsatzersatz mit einem Kündigungsverbot verknüpft wurde. Weniger Abgänge aus der Arbeitslosigkeit erhöhten jedoch die Anzahl der Arbeitslosen. Die Abgänge in Beschäftigung waren im November und Dezember um insgesamt rd. 35.000 Personen geringer als im Vorjahr. Dies betraf vor allem die Beherbergung und die Gastronomie.

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Die folgende Grafik enthält die aktuellen Arbeitsmarktdaten für Dezember 2020 und den Vergleich zum Vorjahresmonat:

Grafik 4: Arbeitsmarktlage im Dezember 2020

Quelle: AMS – Arbeitsmarktdaten, eigene Darstellung

Die höchsten Anstiege gegenüber dem Vorjahresmonat sind in Tirol (+129 %), Salzburg (+83 %) und Vorarlberg (+48 %) zu verzeichnen. In diesen Bundesländern zeigten sich wegen der stärkeren Abhängigkeit vom Wintertourismus auch die höchsten Anstiege seit dem zweiten Lockdown. Besonders betroffen sind in allen Bundesländern die Branchen Beherbergung und Gastronomie (+114 %) sowie Verkehr und Logistik (+42 %).

Die Arbeitslosenquote nach nationaler Berechnung lag Ende Dezember mit 11,2 % um 2,7 %-Punkte über dem Vorjahreswert. Im Jahresdurchschnitt 2020 stieg die Arbeitslosenquote um 2,6 %-Punkte auf 9,9 %.

3 Budgetvollzug Jänner bis November 2020

Die Budgetvisualisierung des Budgetdienstes umfasst auch eine interaktive Visualisierung des laufenden Budgetvollzugs, die regelmäßig am Monatsanfang mit den neuesten verfügbaren Daten aktualisiert wird. In der Grafik wird nach unterschiedlichen Gliederungsmöglichkeiten (Untergliederungen, ökonomische Gliederung, Abgabenarten) dargestellt, welcher Anteil der budgetierten Ein- bzw. Auszahlungen im bisherigen Jahresverlauf bereits erreicht wurde. Durch Anklicken der Balken werden weitere Details und ein historischer Vergleich sichtbar. Optional kann auch zu den Vormonaten des laufenden Finanzjahr gewechselt werden, um die Entwicklung des Budgetvollzugs im Zeitablauf ersichtlich zu machen.

Arbeitslose und Schulungsteiln. im Dez., abs. und VÄ ggü Dez. d. VJ in % Bundesländer, Dez. 2020

475.435 471.169 443.481 413.936 407.872 520.919 Arbeitslose inkl. SchulungsteilnehmerInnen

+4,3% -+0,9% -5,9% -6,7% -1,5% +27,7% VÄ ggü Dez. 2019 in %

Arbeitslosenrate (nat. Def.) Dez. 2020:11,2% Dez. 2019:8,5%

Männer Frauen Inländ. Ausländ. 15-24 J ab 50 J 294.142 226.777 330.332 190.587 70.543 149.514

🡵 🡵 🡵 🡵 🡵 🡵

+23% +35% +25% +33% +16% +29%

Bgld +16% 14.280

Ktn +21% 34.719

+15% 78.662

+17% 60.265

Arbeitslose (inkl. SchulungsteilnehmerInnen), abs. und VÄ ggü Dez. 2019 in %

Vbg +48% 17.725

Sbg +83% 26.942

Stmk +21% 61.372

Wien +23% 186.298

Tirol +129% 40.656

IST Absolutbetrag

417.514 410.429 378.741 355.637 349.795

459.682 57.921 60.740

64.740

58.299 58.077

61.237

2015 2016 2017 2018 2019 2020

Arbeitslose gemeldet in Schulung +113.047

VÄ abs.

(+1.968) (+6.071) (+10.332) (+8.724) (+12.185) (+10.668) (+22.938) (+5.764) (+34.397)

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3.1 Finanzierungshaushalt im Überblick

Die nachfolgende Tabelle weist die Eckwerte des Budgetvollzugs im Finanzierungshaushalt des Bundes von Jänner bis November 2020 aus und stellt sie den Vorjahreswerten gegenüber.

Im unteren Teil der Tabelle werden die Ein- und Auszahlungen um die im BVA 2020 nicht veranschlagten bundesinternen Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereinigt.4

Tabelle 2: Entwicklungen im Finanzierungshaushalt Jänner bis November 2020

Quelle: BMF Monatserfolg November 2020, eigene Berechnungen

Die Einzahlungen von Jänner bis November 2020 betrugen 70,6 Mrd. EUR. Darin enthalten sind Einzahlungen iHv 4,65 Mrd. EUR für bundesinterne Transfers aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds (Auszahlungen in der UG 45-Bundesvermögen und Einzahlungen in anderen Untergliederungen). Bereinigt man die Einzahlungen um diese Transfers, waren sie mit 66,0 Mrd. EUR um 8,27 Mrd. EUR niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (-11,1 %). Der Rückgang ist überwiegend auf geringere Einzahlungen in der UG 16-Öffentliche Abgaben (-8,15 Mrd. EUR) zurückzuführen. Hierfür sind sowohl konjunkturbedingte Mindereinnahmen und gewährte Zahlungserleichterungen (z. B. Stundungen) als auch die Senkung des Eingangssteuersatzes verantwortlich. Außerdem war der in der UG 16 als negative Einzahlung verbuchte EU-Beitrag per Ende November um 1,06 Mrd. EUR höher als im Vorjahr. Für das Gesamtjahr wurde im BVA 2020 noch ein Einzahlungsanstieg um 1,8 % gegenüber dem Erfolg 2019 veranschlagt, weil die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie lediglich durch eine Herabsetzung der prognostizierten Steuereinnahmen um 1,1 Mrd. EUR gegenüber der ursprünglichen Schätzung berücksichtigt wurden.

4 Der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wurde als Verwaltungsfonds eingerichtet, aus dem der Bundesminister für Finanzen den jeweiligen Ressorts die Budgetmittel für COVID-19-Maßnahmen als Einzahlungen zur Verfügung stellt. Diese Transaktionen führen grundsätzlich zu Auszahlungen in der UG 45-Bundesvermögen und zu Einzahlungen in gleicher Höhe in den anderen Untergliederungen bzw. zu Umschichtungen innerhalb der UG 45 (für die COFAG-Mittel). Sie haben daher keine Auswirkung auf den Nettofinanzierungssaldo. Abweichungen ergeben sich, wenn eine Auszahlung und die korrespondierende Einzahlung nicht im selben Monat gebucht werden.

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Die Auszahlungen von Jänner bis November 2020 betrugen 87,0 Mrd. EUR. Darin sind die Auszahlungen in der UG 45-Bundesvermögen iHv 4,65 Mrd. EUR aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds zur Bedeckung der COVID-19 bedingten Maßnahmen in anderen Untergliederungen enthalten.5 Bereinigt man die Auszahlungen um diese bundesinternen Transfers, waren sie mit 82,3 Mrd. EUR um 12,7 Mrd. EUR höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (+18,2 %). Für das Gesamtjahr 2020 wurde ein Auszahlungsanstieg um 23,5 Mrd. EUR bzw. 29,8 % gegenüber dem Erfolg 2019 budgetiert. Darin sind 20 Mrd. EUR enthalten, die aufgrund eines Abänderungsantrags zum Bundesfinanzgesetz 2020 in der UG 45 für die Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt wurden. Im bisherigen Budgetvollzug betrafen Mehrauszahlungen gegenüber dem Vorjahr insbesondere die UG 20-Arbeit (+6,91 Mrd. EUR) für Kurzarbeit und Arbeitslosengeld, die UG 45-Bundesvermögen (+1,99 Mrd. EUR) für COFAG-Mittel, die UG 40-Wirtschaft (+1,02 Mrd. EUR) für den Härtefallfonds an die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und für die Beschaffung von Schutzausrüstung an das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK), die UG 25-Familie und Jugend (+0,83 Mrd. EUR) für die Einmalzahlung an Familien sowie die UG 22-Pensionsversicherung (+0,80 Mrd. EUR) für die Zuschüsse des Bundes. Zu Minderauszahlungen kam es hingegen vor allem in der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge (-0,94 Mrd. EUR) wegen niedrigerer Zinszahlungen und höherer Emissionsagien.

Der Nettofinanzierungsbedarf betrug per Ende November 2020 rd. 16,4 Mrd. EUR und hat sich somit im Vorjahresvergleich um 20,9 Mrd. EUR verschlechtert. Für das Gesamtjahr wurde im BVA 2020 ein Nettofinanzierungsbedarf iHv 20,6 Mrd. EUR budgetiert, der primär aus der Veranschlagung COVID-19 bedingter Mehrauszahlungen resultierte.

Um die aus den jeweiligen Monatserfolgen ableitbaren Auswirkungen der COVID-19- Pandemie auf den unterjährigen Budgetvollzug darzustellen, können die Ein- und Auszahlungen im Jahr 2020 mit der jeweiligen Entwicklung in den vergangenen Jahren verglichen werden. Hierbei wird für jeden Monat der Jahre 2015 bis 2019 der Anteil der bis dahin erfolgten Ein- und Auszahlungen am Gesamtjahresergebnis bestimmt. Für das Jahr 2020 dient der mit entsprechenden Unsicherheiten behaftete Voranschlag (BVA 2020) mit COVID-19 bedingten Mindereinzahlungen von 1,1 Mrd. EUR und Mehrauszahlungen von 20 Mrd. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds als Grundlage. Die nachfolgende Grafik zeigt die Abweichung der bereinigten, kumulierten Ein- und Auszahlungen von Jänner

5 Zusätzlich wurden 6,14 Mrd. EUR in der UG 45-Bundesvermögen aus dem Krisenbewältigungsfonds umgeschichtet, um Mittel für die COFAG bereitstellen zu können. Diese Umschichtung erhöhte weder die Einzahlungen noch die Auszahlungen.

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bis November 2020 vom durchschnittlichen Budgetvollzug der Vorjahren. Außerdem wird die sich aus den Jahren 2015 bis 2019 ergebende minimale und maximale Abweichung vom Durchschnitt als Schwankungsbreite dargestellt:

Grafik 5: Unterjährige Haushaltsentwicklung 2020 im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2019

Anmerkung: Die Einzahlungen und Auszahlungen sind um die Transfers zwischen der UG 45-Bundesvermögen (COVID-19-Krisenbewältigungsfonds) und anderen Untergliederungen bereinigt.

Quellen: Haushaltsinformationssystem (HIS), Monatsberichte des BMF, eigene Berechnungen

In den von der Krise noch nicht betroffenen Monaten Jänner und Februar 2020 lagen die Einzahlungen über dem durchschnittlichen Budgetvollzug der Jahre 2015 bis 2019. Seit März kam es bei den Einzahlungen hingegen in fast allen Monaten zu teilweise deutlichen Rückgängen. Die bereinigten Einzahlungen bis Ende November 2020 machen mit insgesamt 66,0 Mrd. EUR6 etwa 80,7 % der im BVA 2020 veranschlagten Einzahlungen aus. In den Jahren 2015 bis 2019 erfolgten bis November hingegen bereits zwischen 89,4 % und 92,4 % der Einzahlungen des Gesamtjahres, mit einem durchschnittlichen Wert iHv 91,1 %. Bezogen auf den BVA 2020 entspricht dies mit Ende November 2020 einer Abweichung vom durchschnittlichen Budgetvollzug (geringere Einzahlungen gegenüber dem Voranschlag) um die aus der Grafik ersichtlichen 8,6 Mrd. EUR.

6 Zusätzliche 4,65 Mrd. EUR (5,7 % des BVA 2020) wurden in den einzelnen Untergliederungen aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds (UG 45-Bundesvermögen) eingezahlt, um dortige Auszahlungen in Zusammenhang mit COVID-19 zu bedecken. Diese Einzahlungen aus bundesinternen Transfers wurden im BVA 2020 nicht veranschlagt und daher bereinigt.

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Bis Ende Mai 2020 hatte die COVID-19-Krise noch keine deutlichen Auswirkungen auf die Gesamtauszahlungen. Diese lagen nur geringfügig über den Auszahlungen des gleichen Zeitraums im Jahr 2019. Da durch einen Abänderungsantrag zum BFG 2020 die veranschlagten Auszahlungen in der UG 45-Bundesvermögen um 20 Mrd. EUR erhöht wurden, um die durch Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckten Auszahlungen abzubilden, wurde bis dahin ein deutlich geringerer Anteil der für das Gesamtjahr budgetierten Auszahlungen geleistet als in den Vorjahren. Zu insgesamt deutlich höheren Auszahlungen als in den Vergleichsmonaten 2019 kam es dann vor allem im Juni (+66 %) und Juli (+40 %) wegen höherer Auszahlungen für die Kurzarbeitsbeihilfen und Arbeitslosenunterstützungen in der UG 20-Arbeit. Der Anstieg der Auszahlungen in den Monaten August (+24 %), September (+22 %) und Oktober (+15 %) war geringer als im BVA 2020 für das Gesamtjahr budgetiert (+30 %). Von den 2020 zusätzlich budgetierten Mittel von 20 Mrd. EUR für die COVID-19-Krise wurde in diesen Monaten nur ein geringerer Anteil benötigt, weshalb die oben grafisch dargestellte Abweichungskurve zum Voranschlag wieder nach unten zeigt. Im November waren die Auszahlungen hingegen, insbesondere wegen des Lockdown-Umsatzersatzes, wieder um 40 % höher als im Vorjahr. Von Jänner bis November 2020 wurden mit insgesamt 82,3 Mrd. EUR trotzdem erst 80,4 % der für 2020 veranschlagten Auszahlungen getätigt.7 In den Jahren 2015 bis 2019 erfolgten bis November hingegen bereits zwischen 88,3 % und 90,5 % der Auszahlungen des Gesamtjahres, mit einem durchschnittlichen Wert iHv 89,4 %. Bezogen auf den BVA 2020 sind die Auszahlungen bis Ende November 2020 somit um 9,2 Mrd. EUR niedriger als es bei einem durchschnittlichen unterjährigen Budgetvollzug der Fall wäre.

7 Zusätzliche 4,65 Mrd. EUR (4,5 % des BVA 2020) wurden aus der UG 45-Bundesvermögen an andere Untergliederungen ausgezahlt, um dortige Auszahlungen in Zusammenhang mit COVID-19 zu bedecken (Mittelumschichtung durch bundesinternen Transfer).

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3.1.1 Entwicklung der Einzahlungen auf Untergliederungsebene

In der nachstehenden Tabelle werden jene Untergliederungen dargestellt, die höhere Einzahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erhalten haben oder deren bereinigte Einzahlungen hohe absolute Abweichungen gegenüber dem Vergleichszeitraum Jänner bis November des Vorjahres aufweisen:

Tabelle 3: Einzahlungen, wesentliche Abweichungen

Quelle: BMF Monatserfolg November 2020, eigene Berechnungen

Die COVID-19-Krise führt zu deutlich niedrigeren Einzahlungen aus Abgaben und abgabenähnlichen Erträgen. Die Einzahlungen in der UG 16-Öffentliche Abgaben waren bis November um insgesamt 8,15 Mrd. EUR bzw. 15,8 % niedriger als im Vorjahreszeitraum.

Pkt. 3.3 enthält dazu eine gesonderte Detailbeschreibung.

Die Einzahlungen in der UG 20-Arbeit und in der UG 25-Familie und Jugend sanken primär wegen niedrigerer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bzw. niedrigerer Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Die beiden nachfolgenden Grafiken zeigen die Abweichung der kumulierten Einzahlungen zur Arbeitslosenversicherung bzw. zum FLAF im Jahr 2020 vom durchschnittlichen Budgetvollzug von Jänner bis November der Vorjahre.

Außerdem wird die sich aus den Jahren 2015 bis 2019 ergebende minimale und maximale Abweichung vom Durchschnitt als Schwankungsbreite dargestellt:

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Grafik 6: Unterjährige Einzahlungsentwicklung abgabenähnlicher Erträge 2020 im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2019

Quellen: Haushaltsinformationssystem (HIS), Monatsberichte des BMF, eigene Berechnungen

Die abgabenähnlichen Erträge in der UG 20-Arbeit waren von Jänner bis November 2020 um 104,1 Mio. EUR bzw. 1,6 % geringer als im Vorjahreszeitraum. Dies liegt an niedrigeren Arbeitslosenversicherungsbeiträgen wegen des Rückgangs der Beschäftigung und der Inanspruchnahme von Stundungen8 sowie am Auslaufen der Auflösungsabgabe. Im BVA 2020 ist hingegen ein Anstieg der abgabenähnlichen Erträge um 141,7 Mio. EUR auf 7,28 Mrd. EUR veranschlagt. Bis November wurden mit 6,22 Mrd. EUR somit 85,5 % des für das Gesamtjahr budgetierten Betrags vereinnahmt. Im Vergleich zum durchschnittlichen Budgetvollzug der Jahre 2015 bis 2019 (88,7 % der Einzahlungen bis November) entspricht dies Mindereinzahlungen iHv 237 Mio. EUR. Dabei zeigt sich seit August eine positive Entwicklung. Zu Mehreinzahlungen in der UG 20 führt außerdem die nicht budgetierte Auflösung der Arbeitsmarktrücklage, welche mit 228 Mio. EUR um 57 Mio. EUR höher war als im Jahr 2019.

Die bereinigten Einzahlungen in der UG 25-Familie und Jugend sanken von Jänner bis November um 291,1 Mio. EUR bzw. 4,7 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dies ist primär auf geringere Einzahlungen in den FLAF (-288,2 Mio. EUR) aufgrund der schlechteren Wirtschaftsentwicklung zurückzuführen. Dabei gingen die Dienstgeberbeiträge zum FLAF um

8 Im Gegensatz zu den Stundungen in der UG 16-Öffentliche Abgaben und den Dienstgeberbeiträgen zum FLAF in der UG 25-Familie und Jugend erfolgte im Ergebnishaushalt der UG 20-Arbeit jedoch keine periodengerechte Abgrenzung dieser Erträge, sodass der Rückgang der Erträge ähnlich hoch ist wie der Rückgang der Einzahlungen.

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175,8 Mio. EUR und die Anteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer um 110,7 Mio. EUR zurück. Im BVA 2020 ist hingegen ein Anstieg der Einnahmen des FLAF um 349,8 Mio. EUR auf 7,24 Mrd. EUR veranschlagt. Bis November wurden mit 5,85 Mrd. EUR somit 80,8 % des für das Gesamtjahr budgetierten Betrags vereinnahmt. Im Vergleich zum durchschnittlichen Budgetvollzug der Jahre 2015 bis 2019 (88,8 % der Einzahlungen bis November) entspricht dies den aus der Grafik ersichtlichen Mindereinzahlungen iHv 580 Mio. EUR. Im November 2020 war das Aufkommen aus den Dienstgeberbeiträgen zum FLAF durch die Verbuchung von Steuergutschriften iHv 105,4 Mio. EUR aufgrund verlorener Verfahren in Zusammenhang mit der Selbstträgerschaft besonders niedrig.9 Die Einzahlungen in der UG 25 aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds von insgesamt 701,0 Mio. EUR wurden vor allem für die Einmalzahlung für Familien verwendet und sind in dieser Darstellung als bundesinterner Transfer bereinigt.

Die bereinigten Einzahlungen in der UG 30-Bildung stiegen primär wegen Rückzahlungen der Länder in Zusammenhang mit dem Bildungsinvestitionsgesetz für ganztägige Schulformen um insgesamt 111,1 Mio. EUR an.

In der UG 41-Mobilität waren die bereinigten Einzahlungen bis November 2020 um 176,7 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr. Ein wesentlicher Grund ist die Verschiebung der Kompetenzen für Fernmeldebehörden und Funküberwachung durch die BMG-Novelle 2020 in die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (-216,2 Mio. EUR). Mehreinzahlungen gab es hingegen durch die erstmalige Zahlung zweckgebundener Nutzungsentgelte zur Anlastung der Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung und Lärmbelastung gemäß

§ 8b ASFINAG-Gesetz (+61,0 Mio. EUR).

Der Einzahlungsrückgang von Jänner bis November 2020 in der UG 43-Klima, Umwelt und Energie ist vor allem eine Folge der Kompetenzverschiebungen durch die BMG-Novelle 2020, weil die Einzahlungen für die Siedlungswasserwirtschaft (-177,2 Mio. EUR) und die Einzahlungen aus den Flächen-, Feld-, Speicher- und Förderzinsen (-71,9 Mio. EUR) nunmehr in der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismusverrechnet werden. Demgemäß sind auch die Mehreinzahlungen in der UG 42 (+387,7 Mio. EUR10) im Wesentlichen auf die Kompetenzverschiebungen aus der UG 41-Mobilität und der UG 43 zurückzuführen.

9 Auch das Aufkommen aus Dienstgeberbeiträgen im Jahr 2019 wurde durch Steuergutschriften aufgrund verlorener Verfahren in Zusammenhang mit der Selbstträgerschaft um 147,5 Mio. EUR vermindert.

10 Diese Mehreinzahlungen sind bereits um Einzahlungen iHv 296,2 Mio. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds vor allem für Härtefälle in der Landwirtschaft und bei PrivatzimmervermieterInnen sowie für das COVID-19-Präventionsprogramm im Tourismus bereinigt.

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Die Einzahlungen in der UG 44-Finanzausgleich beim Katastrophenfonds und bei der Krankenanstaltenfinanzierung sind von den Steuereinnahmen abhängig, sodass es zu entsprechenden Mindereinzahlungen kam. Die bereinigten Einzahlungen der UG 44 waren daher bis November 2020 um insgesamt 65,2 Mio. EUR niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 erhöhten hingegen die (unbereinigten) Einzahlungen (+500 Mio. EUR).

Die Einzahlungen in der UG 45-Bundesvermögen waren von Jänner bis November 2020 um 207,0 Mio. EUR höher. Dies lag insbesondere an höheren Dividenden der ÖBAG (+156,8 Mio. EUR) und einer höheren Gewinnabfuhr der OeNB (+64,9 Mio. EUR).

In einigen Untergliederungen führen bundesinterne Transfers aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds zu höheren Einzahlungen. Bereinigt man die Einzahlungen um diese nicht budgetierten Transfers ergeben sich im Vorjahresvergleich keine wesentlichen Veränderungen. Dies betrifft insbesondere die UG 40-Wirtschaft, UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport, UG 24-Gesundheit, UG 32-Kunst und Kultur, UG 21-Soziales und Konsumentenschutz sowie die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung). Eine Beschreibung der Transfers aus dem Krisenbewältigungsfonds und der damit bedeckten Auszahlungen enthält Pkt. 5.1.

3.1.2 Entwicklung der Auszahlungen auf Untergliederungsebene

In der nachstehenden Tabelle werden jene Untergliederungen dargestellt, die bei den Auszahlungen hohe absolute Abweichungen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres aufweisen. Hierbei werden die Auszahlungen beim laufenden Gebarungsvollzug der UG 45-Bundesvermögen um die Budgetverlängerung wegen der bundesinternen Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds an andere Untergliederungen bereinigt (4,65 Mrd. EUR bis November 2020).11 Die aus diesen Transfers bereits geleisteten Auszahlungen (2,73 Mrd. EUR bis November 2020) sind in den Auszahlungen der jeweiligen Untergliederungen enthalten:

11 Zusätzlich wurden in der UG 45-Bundesvermögen 6,14 Mrd. EUR aus dem Krisenbewältigungsfonds umgeschichtet, um Mittel für die COFAG bereitstellen zu können. Diese Umschichtung erhöhte weder die Einzahlungen noch die Auszahlungen.

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Tabelle 4: Auszahlungen, wesentliche Abweichungen

Quelle: BMF Monatserfolg November 2020, eigene Berechnungen

In folgenden Untergliederungen kam es von Jänner bis November 2020 zu wesentlichen Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr:

Die Auszahlungen aus der UG 20-Arbeit waren von Jänner bis November 2020 um insgesamt 6,91 Mrd. EUR höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dies ist primär auf die Mehrauszahlungen iHv 5,25 Mrd. EUR für Kurzarbeitsbeihilfen zurückzuführen (Pkt. 5.2.1).

Die höhere Arbeitslosigkeit führte auch zu Mehrauszahlungen für das Arbeitslosengeld (+634,2 Mio. EUR) und für die geleisteten Pensionsversicherungsbeiträge (+386,5 Mio. EUR) und Krankenversicherungsbeiträge (+62,6 Mio. EUR). Mehrauszahlungen bei der Notstandshilfe (+348,1 Mio. EUR) sind auch auf die temporäre Erhöhung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes zurückzuführen. Die erste Einmalzahlung für Arbeitslose führte zu Auszahlungen iHv 182,3 Mio. EUR.

Die folgende Grafik zeigt die Abweichung der kumulierten Auszahlungen der UG 20-Arbeit von Jänner bis November 2020 vom durchschnittlichen Budgetvollzug der Vorjahre:12

12 Die ebenfalls dargestellte Schwankungsbreite (minimale und maximale Abweichung in den Jahren 2015 bis 2019 vom Durchschnitt) ist grafisch kaum erkennbar, da die Grafik von den nicht budgetierten Auszahlungen für Kurzarbeitsbeihilfen dominiert wird.

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Grafik 7: Unterjährige Auszahlungsentwicklung 2020 in der UG 20-Arbeit im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2019

Quellen: Haushaltsinformationssystem (HIS), Monatsberichte des BMF, eigene Berechnungen

Bis zum März 2020 war der Anteil der Auszahlungen am BVA 2020 in der UG 20-Arbeit noch unter dem Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019. Insbesondere seit Mai waren die Auszahlungen deutlich höher. In den Jahren 2015 bis 2019 wurden bis November durchschnittlich 88,5 % der Gesamtauszahlungen des jeweiligen Jahres getätigt. Im Jahr 2020 betrugen die Auszahlungen bis November hingegen bereits 168,8 % des budgetierten Wertes.

Daraus ergibt sich die in der Grafik ausgewiesene Abweichung um 6,75 Mrd. EUR bis November 2020. Im BVA 2020 wurden die Kurzarbeitsbeihilfen mit lediglich 20 Mio. EUR budgetiert und auch der Anstieg der Arbeitslosigkeit, die Erhöhung der Notstandshilfe und die Einmalzahlung für Arbeitslose sind nicht berücksichtigt. Daher kommt es im Vollzug des Jahres 2020 zu einer deutlichen Überschreitung des BVA 2020.

In der UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport stiegen die Auszahlungen bis November um 218,9 Mio. EUR, hauptsächlich wegen der durch den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckten Auszahlungen für den NPO-Unterstützungsfonds (200 Mio. EUR) und den COVID-19-Sportligenfonds (17,5 Mio. EUR).

Die Auszahlungen der UG 18-Fremdenwesen waren von Jänner bis November 2020 um 267,6 Mio. EUR bzw. 43,0 % niedriger als im Vorjahreszeitraum wegen niedrigerer Zahlungen an die Länder im Rahmen der Grundversorgung (-285,9 Mio. EUR). Dies liegt sowohl an einem Rückgang an betreuten Personen als auch an einem höheren Vergleichswert im

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November 2019 wegen damals geleisteter Nachzahlungen an die Länder. Der Rückgang bis November im Vorjahresvergleich entspricht dem budgetierten Rückgang für das Gesamtjahr (-267,5 Mio. EUR).

In der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz waren die Auszahlungen von Jänner bis November 2020 um 176,5 Mio. EUR höher als im Vorjahreszeitraum (+5,4 %). Dies ergibt sich hauptsächlich aus einem Zweckzuschuss an die Länder iHv 100 Mio. EUR für Pflege in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und Mehrauszahlungen beim Pflegegeld (+70,3 Mio. EUR).

In der UG 22-Pensionsversicherung waren die Auszahlungen von Jänner bis November trotz der außergewöhnlich hohen Abrechnungsreste für das Vorjahr iHv 707,9 Mio. EUR13, die im Jahr 2020 auszahlungsmindernd wirken, um 796,3 Mio. EUR bzw. 8,9 % höher als im Vorjahreszeitraum. Der Auszahlungsanstieg ist sowohl auf geringere Beitragseinnahmen der SV-Träger wegen der COVID-19-Krise als auch auf die gestiegenen Pensionsaufwendungen zurückzuführen. Der Dachverband erwartet in einer Gebarungsvorschau vom August 2020 für das laufende Jahr einen Anstieg der Beitragseinnahmen um 1,1 %, wobei in dieser Vorschau gestundete Beiträge nicht beitragsmindernd wirken. Für die Pensionsaufwendungen im Jahr 2020 erwartet der Dachverband einen Zuwachs um 5,7 %. Dieser ist im Wesentlichen auf einen Anstieg bei der Zahl der PensionsbezieherInnen, die überdurchschnittlich hohe Pensionsanpassung 2020 und weitere im Vorjahr beschlossene Maßnahmen (z. B. Entfall der Abschläge nach 45 Beitragsjahren, Entfall der Wartefrist) zurückzuführen.

Die Auszahlungen der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte waren bis November 2020 um insgesamt 347,1 Mio. EUR bzw. 3,9 % höher als im Vorjahreszeitraum. Dazu trugen sowohl die Entwicklung der Pensionsstände als auch die Pensionsanpassung 2020 bei.

Mehrauszahlungen in der UG 24-Gesundheit betrafen vor allem den Ersatz an die Sozialversicherung der Selbständigen für die Senkung des Krankenversicherungsbeitrages (+91,7 Mio. EUR)14 und Maßnahmen gemäß Epidemiegesetz (+52,0 Mio. EUR). Insgesamt stiegen die Auszahlungen der UG 24 bis November um 138,9 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das geringere Abgabenaufkommen reduzierte die Zweckzuschüsse des Bundes im Bereich der Krankenanstaltenfinanzierung um 25,3 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

13 Diese ergeben sich aus der Differenz der geleisteten Vorschüsse des Bundes und dem tatsächlichen Bedarf der PV-Träger.

14 Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde der Beitragssatz für Selbständige um 0,85 %-Punkte gesenkt und durch eine Leistung des Bundes an die Krankenversicherung in gleicher Höhe ersetzt.

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Die Einmalzahlung für Familien („Kinderbonus“) erhöhte die Auszahlungen der UG 25-Familie und Jugend um 665,3 Mio. EUR. Für den Familienhärteausgleich wurden 94,2 Mio. EUR ausgezahlt und für den Familienkrisenfonds 16,6 Mio. EUR. Mehrauszahlungen betrafen auch Überweisungen an die Sozialversicherungsträger (+58,3 Mio. EUR) sowie die Familienbeihilfe (+50,0 Mio. EUR). Insgesamt stiegen die Auszahlungen von Jänner bis November 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 833,1 Mio. EUR.

Mehrauszahlungen in der UG 30-Bildung entstanden unter anderem im Zusammenhang mit dem Bildungsinvestitionsgesetz für den Ausbau ganztägiger Schulformen (+166,2 Mio. EUR), durch höhere Transfers für die LandeslehrerInnen (+91,5 Mio. EUR) sowie die nunmehr zur Gänze in dieser Untergliederung verrechnete Art. 15a B-VG-Vereinbarung über die Elementarpädagogik (+90,2 Mio. EUR). Insgesamt stiegen die Auszahlungen bis November um 345,5 Mio. EUR bzw. 4,3 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Auszahlungen der UG 31-Wissenschaft und Forschung waren von Jänner bis November 2020 um 232,7 Mio. EUR bzw. 5,5 % höher als im Vorjahr, vor allem wegen höherer Auszahlungen für Universitäten (+190,1 Mio. EUR) und Forschungsinstitutionen (+45,2 Mio. EUR).

In der UG 32-Kunst und Kultur waren die Auszahlungen bis November um 109,5 Mio. EUR höher als im Vorjahreszeitraum, hauptsächlich wegen der Auszahlungen für den Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbstständige KünstlerInnen (90 Mio. EUR) sowie für weitere Hilfsmaßnahmen.

Mehrauszahlungen in der UG 40-Wirtschaft entstanden primär durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. An die WKO wurden 800 Mio. EUR für den Härtefallfonds überwiesen und das ÖRK erhielt 168,0 Mio. EUR für die Beschaffung von Schutzausrüstung und medizinischer Produkte. Insgesamt waren die Auszahlungen der UG 40 von Jänner bis November 2020 um 1.024,9 Mio. EUR höher als im Vergleichszeitraum 2019.

Die Auszahlungen der UG 41-Mobilität waren bis November um 116,4 Mio. EUR bzw. 3,6 % höher als im Vorjahreszeitraum. Mehrauszahlungen betrafen vor allem den Bereich Schiene (+89,7 Mio. EUR).

Die Auszahlungen der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus stiegen unter anderem durch die mit der BMG-Novelle 2020 übertragenen Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft (+167,9 Mio. EUR) und des Zivildienstes (+65,3 Mio. EUR) sowie wegen Mehrauszahlungen beim Tourismus (+64,4 Mio. EUR) an und waren von Jänner bis

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November 2020 insgesamt um 327,6 Mio. EUR höher als im Vorjahreszeitraum. Hingegen waren die Auszahlungen in der UG 43-Klima, Umwelt und Energie, hauptsächlich aufgrund der Übertragung der Siedlungswasserwirtschaft und des Bergwesens in die UG 42, um insgesamt 164,5 Mio. EUR niedriger als im Vorjahreszeitraum.

In der UG 44-Finanzausgleich kam es zu Mehrauszahlungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (+201,7 Mio. EUR), denen Minderauszahlungen, unter anderem der Wegfall des Zweckzuschusses an die Länder für Wohnbauförderung (-50,0 Mio. EUR), gegenüberstehen. Insgesamt stiegen die Auszahlungen bis November um 102,4 Mio. EUR im Vergleich zum Jahr 2019.

Höhere Auszahlungen aus der UG 45-Bundesvermögen stehen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Bis November 2020 wurden aus diesem 4,65 Mrd. EUR an andere Untergliederungen transferiert.15 Die um diese Transfers bereinigten Auszahlungen waren um 1,99 Mrd. EUR höher als im Vorjahreszeitraum, hauptsächlich wegen Überweisungen an die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG). Bis Ende November wurden 1,40 Mrd. EUR für den Lockdown-Umsatzersatz, 0,42 Mrd. EUR für den Fixkostenzuschuss und 0,15 Mrd. EUR für den Eigenkapitalzuschuss bei den Austrian Airlines (AUA) an die COFAG überwiesen.

Die Auszahlungen in der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge waren von Jänner bis November 2020 um 944,7 Mio. EUR niedriger als im Vorjahreszeitraum (-20,2 %).

Dies liegt sowohl an niedrigeren Zinszahlungen (-488,6 Mio. EUR) als auch an einem niedrigeren sonstigen Aufwand (-456,1 Mio. EUR) wegen höherer Emissionsagien.16 Im Ergebnishaushalt werden Emissionsagien und -disagien auf die gesamte Anleihelaufzeit aufgeteilt und es erfolgt eine Periodenabgrenzung der Zinskuponzahlungen. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt der UG 58 weisen daher einen glatteren Verlauf als die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt auf und sind ökonomisch aussagekräftiger für die tatsächlichen Zinskosten. Die Aufwendungen waren von Jänner bis November 2020 um 384,9 Mio. EUR bzw. 9,5 % niedriger als im Vorjahreszeitraum. Für das Gesamtjahr ist im BVA 2020 ein Rückgang der Aufwendungen der UG 58 um 4,9 % gegenüber 2019 veranschlagt.

15 Zusätzlich wurden innerhalb der UG 45-Bundesvermögen 6,14 Mrd. EUR aus dem Krisenbewältigungsfonds umgeschichtet, um Mittel für die COFAG bereitstellen zu können. Diese Umschichtung erhöhte weder die Einzahlungen noch die Auszahlungen.

16 Emissionsagien entstehen, wenn Anleihen zu einem Kurs über ihrem Nominalwert ausgegeben bzw. aufgestockt werden, sodass die Effektivverzinsung unter dem Nominalzins liegt. Sie reduzieren aufgrund der Nettodarstellung die Auszahlungen der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge.

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3.2 Ergebnishaushalt im Überblick

Die nachfolgende Tabelle weist die Eckwerte des Budgetvollzugs im Ergebnishaushalt des Bundes von Jänner bis November 2020 aus und stellt sie den Vorjahreswerten gegenüber. So wie bei der Darstellung des Finanzierungshaushalts werden im unteren Teil der Tabelle die Erträge und Aufwendungen um die im BVA 2020 nicht veranschlagten bundesinternen Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereinigt:

Tabelle 5: Entwicklungen im Ergebnishaushalt Jänner bis November 2020

*) Da die Aufwendungen und Erträge im Ergebnishaushalt in Zusammenhang mit dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds im Bericht des BMF nicht ausgewiesen werden, musste angenommen werden, dass sie grundsätzlich den Auszahlungen bzw.

Einzahlungen entsprechen.

Quelle: BMF Monatserfolg November 2020, eigene Berechnungen

Das Nettoergebnis für Jänner bis November 2020 hat sich mit -13,63 Mrd. EUR gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rd. 16,68 Mrd. EUR verschlechtert. Dies ist sowohl auf niedrigere bereinigte Erträge (-3,81 Mrd. EUR bzw. -5,3 %) als auch auf höhere bereinigte Aufwendungen (+12,86 Mrd. EUR bzw. +18,7 %) zurückzuführen.

Im Vergleich mit dem Nettofinanzierungssaldo des Finanzierungshaushalts (-16,37 Mrd. EUR) ist das Nettoergebnis des Ergebnishaushalts um 2,74 Mrd. EUR günstiger. Dazu haben um 2,13 Mrd. EUR höhere Erträge als Einzahlungen und um 0,61 Mrd. EUR niedrigere Aufwendungen als Auszahlungen beigetragen.

Höhere Erträge im Ergebnishaushalt als Einzahlungen im Finanzierungshaushalt entstanden primär in der UG 16-Öffentliche Abgaben iHv 2,28 Mrd. EUR. Abgabenstundungen reduzieren die Einzahlungen, die entsprechenden Forderungen scheinen jedoch als Ertrag auf. Eine detaillierte Darstellung der Unterschiede enthält Pkt. 3.3. Periodenabgrenzungen bei den Dienstgeberbeiträgen zum FLAF (83,9 Mio. EUR) führten ebenso zu höheren Erträgen als Einzahlungen in der UG 25-Familie und Jugend. Höhere Einzahlungen als Erträge ergaben sich hingegen unter anderem durch Periodenabgrenzungen in der UG 13-Justiz (218,8 Mio. EUR) sowie durch die nicht ergebniswirksame Abschöpfung des § 7-Kontos für

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