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Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes

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245 der Beilagen zu den steno graphischen Protokollen des Nationalrates VII.G.P

5. 4. 1954.

Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes

(Verwaltungsjahl' 1953)

Entsprechend der Bestimmung des Art 126 d des Bundesverfassungsgesetzes vom 16. Juni 1948, womit die Bestimmungen des Bundes- verfassungsgesetzes in der Fassung 1929 über die Rechnungskontrolle des Bundes abge- ändert werden (BGBl. Nr; 144/1948), erstattet der Rechnungshof im Anschluß an seinen Bericht vom 15. März 1953 den folgenden Bericht über seine Tätigkeit im Jahre 1953.

In der folgenden Aufstellung sind die an Ort und Stelle durchgeführten Prüfungen, die der Rechnungshof im abgelaufenen Jahr auf den verschiedenen, ihm zugewiesenen Kontrollgebieten vorgenommen hat, einzeln angeführt.

A .. Kontrolle der Bundesgebarung (§§ 1 bis 10 und 13 des Rechnungshofgeset.zes

1948.)

Im Verwaltungs bereich des Bundes- kanzleramtes:

ERP-Büro und 6 Kontrollstellen in den Bundesländern.

Im Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Inneres:

Bundespolizeidirektion Wien - Fundamt ; Bundespolizeidirektion Wien - Paßamt und

Abteilung 4/P Ades Bun,desministeriums für Inneres; .

Bundespolizeidirektion Wien - Unter- stützungsinstitut der Bundessicherheits- wache in Wien;

Bundespolizeidirektion Linz;

Sicherheitsdirektion für Oberösterreich, in Linz;

Amt der Oberösterreichlschen Landesregie- rung "Ausländer betreuung" ;

Bundespolizeidirektion Wien - Jugendheim ..

Im Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Justiz:

Landesgericht, Bezirksgericht und Ger",n- genhaus in Klagenfurt ;

Bezirksgericht Floridsdorf.

Im Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Unterricht:

Bibliothek der Technischen Hochschule in Wien;

Institut für gerichtliche Medizin der Uni.

versität Wien;

Österreichische Unesco-Kommission;

Studienbibliothek in Linz;

Landesschulrat für Kärnten;,

Mädchenrealgymnasium in Klagenfurt ; Bundesgewerbeschule in Klagenfurt ; Bundesrealgymnasium für Mädchen und

Bundesrealgymnasium für Knaben in Villaeh;

Bundesgewerbeschule in Villaeh;

Bundeslehranstalt für hauswirtschaftliehe und gewerbliche Frauenberufe in Villaeh;

Bundesrealgymnasium und Bundeskonvikt in Lienz;

Bundeskonvikt in Klagenfurt ;

Taubstummeninstitut in Wien XIII und Heim in Kaltenleutgeben;

Bundesstaatlicher Volksbildungsreferent·· in Kärnten;

Musisches Bundesjugendheim in Mautern- dorf;

Hofmusikkapelle ; Österreichische Galerie;

Bundesgymnasium, Realgymnasium und Bu",ndesstaatliche Aufbaumittelschule in ij:orn;

Bundeskonvikte für Knaben und für Mäd·

ehen in Horn;

Bundesstaatlicher Volksbildungsreferent für Tirol, bäuerliches' Fortbildungsheim in Graschnitz ;

(2)

2

BUndessportheime in Hintermoos und, Bad- gastein;

Österreichischer Bundesverlag ; Bundestheaterverwaltung ; Salz burger Festspielfonds.

Im Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für soziale Verwaltung:

Bundesministerium für soziale Verwaltung;

Landesinvalidenämter für Wien, Nieder- österreich und Burgenland, für Steier- mark, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg (Vorarlberger Landes-Kriegs- opferfonds) ;

Landesarbeitsämter für Tirol und Salzburg;

Arbeitsämter Kitzbühel, Landeck, Salzburg und Zell am See;

Arbeitsinspektorate in Linz, Salz burg und Graz;

Bundesstaatliche öffentliche Kranken- anstalt für Neurochirurgie in Bad Iachl;

Bundesstaatliche Heilanstalt Engelsbad in Baden;

Blutspenderzentrale des Roten Kreuzes in Salzburg.

Im Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Handel und Wieder- aufbau:

Österreichische Gewerbeausstellung 195J;

Rationalisierungsschau über innerbetrieb- liche Transportmittel;

IX. MaiIänder Triennale 1951;

Institut für Gewerbeforschung ;

Dokumentationszentrum für Technik und Wirtschaft;

Österreichische Hotel- . und Fremden- verkehrs-Treuhand Ges. m. b. H.;

Österreichische Verkehrswerbung;

Bundesversuchsanstalt Arsenal;

Bundesmobilienverwaltung ;

Bundesgebäudeverwaltung II Linz;

Amt der Salzburger Landesregierung; Ge- barung mit den Baukrediten des Bundes;

Amt der Burgenländischen Landesregierung;

Gebarung mit den Baukrediten des Bundes;

Amt der Tiroler Landesregierung; Gebarung mit den Baukrediten des Bundes;

Ausbau eines Bundesstraßenbauloses in Steiermark.

Im Verwaltungsbereich des Bundes- I m V erwa tungs erelC I b ' . h des Bundes-

ministeriums für Finanzen: und ver-

ministeriums für Verkehr

Finanzprokuratur; staa tlich te Betrie be:

Finanzamt für den IV., V. und X. Bezirk;

Finanzamt Liezen;

Finanzamt Urfahr;

Finanzamt für Verbrauchsteuern und Monopole Wien;

Finanzlandesdirektion für Kärnten in Klagenfurt ;

Außendienststelle Mühlviertel der Finanz- landesdirektion für Oberösterreich.

Im Verwa:Itungsbereich des Bundes- ministeriums für Land- und Forst- wirtschaft:

Land- und forst wirtschaftlicher Wiederauf- baufonds;

Getreid~ausgleichsfonds ; Viehwirtschaftsfonds ; Milchwirtschaftsfonds ; BergbauernhiIfsfonds;

Forsttechnische Abteilung für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Graz;

Forsttechnische Abteilung für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Villaeh;

Forsttechnische Abteilung für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektionen Iuns- bruck und Bregenz;

Forstverwaltungen der Österreichischen . 'Bundesforste Ebensee, Bad Ischl und

Attergau;

Forstverwaltungen der Österreichischen Bundesforste Friedburg, Schneegattern und Mattighofen.

Zentralsektion.

Post- und Telegraphenverwaltung:

Prüfstelle II der Buchhaltung der General- direktion für die Post- und Telegraphen-

verwaltung ; ,

Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland ; Gruppe

Personal;

Fernmeldebetriebsamt Linz;

Postautobetriebsleitung Graz;

Telegraphenbauamt Klagenfurt.

Österreichische Bundesbahnen:

Kommerzielle Direktion;

Hauptwerkstätte Knittelfeld ; Elektrifizierungsamt ;

Kraftwagenbetriebsleitung Wien;

Hauptwerkstätte Linz.

B. Sonstige Kontrollaufgaben Unternehmungen

(§§ 11 und 12 des Rechnungshofgesetzes 1948.) a) Verstaatlichte Industrie:

Eisenwerke A. G., Krieglach, Hütte Liezen Ges. m. b. H., Kohlenholding Ges. m. b. H., Bergbau-Betriebsges. m. b. H., . Austrominol-Tiefbohrges. m. ·b. H., Mitterberger Kupfer"!>ergbau Ges. m. b. H.

(3)

b) Gemeinnützige Wohnungsgesellschaften:

Gemeinnützige Wohnungsges~ m. b. H.

"Alpine-Montan" ,

Gemeinnützige Wohnungsges. für Oberöster- reich - Neue Heimat,

"Neue Heimat" - Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsges. in Steiermark m. b. H.

c) Sonstige staatseigene Gesellschaften:

"Austria" Tabakwerke A. G., vorm. Öst.

Tabakregie'.

Träger der Sozialversicherung:

(§ 20 des Rechnungshofgesfltzes 1948) Hauptverband der österreichischen Sozial-

versicherungsträger in Wien,

Allgemeine Invalidenversicherungsanstalt in .Wien, '

Betriebskrankenkasse der Semperit-Gummi- werke AG Wimpassing,

Unfallkrankenhaus in Linz,

Krankenhaus der Steiermarkischen Gebiets- krankenkasse in Bad Aussee.

Bundesländer, Gemeindeverbände und Gemeinden

(§§ 15 bis 19 des Rechnungshofgesetzes 1948) Bundesländer: Prüfung der Gebarung der Länder Burgenland, Kärnten, Niederöster- reich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.

Landesanstalten und Gesellschaften mit Be- teiligung eines Landes:

Kärntner Reisebüro, OHG, Klagenfurt, Kärntner Elektrizitäts AG (Kelag),

Niederösterreichische Elektrizitätswerke AG (Newag),

Landeshypothekenanstalt Salzburg, Hypothekenbank des Landes Vorarlberg, Vorarlberger Landesfeuerversicherungs-

anstalt, '

Wiener Betriebs- und Bauges. m. b. H.

(Wibeba),

Wiener Baubedarfsges. m. b. H., Wiener Stadionbetriebsges. m. b. H., Gemeindeverbände : Prüfung der Gebarung

der Bezirksfürsorgeverbände Mattersburg, Amstetten, Gänserndorf, Vöcklabtuck, Efer- ding, Feldbach und Mürzzuschlag.

Gemeinden mit mindestens 20.000 Einwohnern:

Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Wr. Neustadt, Krems und Kapfenberg.

Aus der vorl>tehenden Aufst~llung ist zu ersehen, daß die Zahl der Einschauhandlungen im Berichtsjahr nur geringfügig hinter jener des Vorjahres zurückbleibt. Dabei muß aber berücksichtigt werden, daß im Jahre 1953 wieder eine Prüfung der Gebarung der Ge- meinde Wien stattfand, die einen Großteil der Prüfungsbe~mten des Rechnungshofes für nahezu vier Wochen in Anspruch nahm.

Die Zahl der in den verschiedenen Prüfungs- bereichen des Rechnungshofes bei der Kontrolle eingesetzten Bediensteten ist mit rund 7() gegenüber dem Vorjahr gleich hoch geblieben.

Der folgende Bericht befaßt sich nur mit den Ergebnissen der Prüfungen von Dienst- stellen der Bundesverwaltung, von Unter- nehmungen, an denen der Bund beteiligt ist, und von Trägern der Sozialversicherung.

Keinen Niederschlag finden die Prüfungen der Länder, Bezirksfürsorgeverbände und Ge- meinden mit mindestens 20.000 Einwohnern, die einen Großteil der Tätigkeit des Rechnungs- hofes ausmachten. Da er diese Prüfungen als Organ der betreffenden Landtage vornimmt, wurden die Prüfungsergebnisse nur diesen Landtagen mitgeteilt. .

Nur kurz erwähnt sei die sonstige Tätigkeit, die der Rechnungshof außer seiner Einschau- tätigkeit noch entfaltete. Die von den' ane weisenden Stellen' des Bundes vorgelegten Teilrechnungsabschlüsse über die Gebarung im Jahr 1952 hat der Rechnungshof geprüft, den Bundesrechnungsabschluß für dieses Jahr verfaßt und am 20. Oktober 1953 dem National- rat vorgelegt. Weiters wäre hier die im § 6 des Rechnungshofgesetzes 1948 vorgesehene Mitwirkung an der Ordnung des Rechnungs- wesens zu nennen, die sich im abgelaufenen Jahr vor allem in der aus Vertretern des Rechnungshofes und des Bundesministeriums für Finanzen ge bildeten Kommission zur Erneuerung des Haushaltsrechtes des Bundes auswirkte (siehe Seite 46), aber auch vielfach in einer beratenden und begutachtenden Tätig- keit in allen Fragen des Verrechnungswesens.

Im nachstehenden wird über jene, aus Anlaß der Kontrolltätigkeit gemachten Wahrnehmun~

gen berichtet" die von allgemeinem Interesse oder von einer gewissen staatsfinanziellen Bedeutung sind. In allen Fällen, in denen festgestellt wird, daß die geprüften Behörden oder das zuständige Bundesministerium zu den Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofes noch keine Stellung genommen hat, ist die im Rechnungshofgesetz hiezu eingeräumte Frist schon abgelaufen. Der Rechnungshof glaubt auch darauf aufmerksam machen zu müssen, daß in einigen Fällen durch mehrere Jahre hindurch die gleichen Beanständungen gemacht werden mußten, ohne daß diese wiederholt festgestellten Mängel abgestellt wurden, obwohl deren Abstellung ebenfalls wiederholt zugesagt ,war.

-Bundeskanzleramt

Im Berichtsjahr wurde die Gebarung des Bundeskanzler-

Bundeskanzleramtes mit den Mitteln des ~~~ f~e~~:

Kapitels 26, Titel 5 "Zentralbüro für ERP- ~~~n, Angelegenheiten", überprüft. Diese Dienst- den .Mltteln bei

t'll ' . d D hf"hr d A f b KaPltel26,

see wur e zur ure u ung er u ga en, 'Titel 5

(4)

4

die sich für die Republik Österreich aus dem Weitere Erlöse ergaben sich noch aus den Abkommen mit den Teilnehmerstaaten der Schillinggegenwerten für von der Mutual Organisation für europäische wirtschaftliche Security Administration zur Durchführung von Zusammenarbeit vom 16. April 1948 sowie Privateinkäufen freigegebene Mittel in der aus dem Übereinkommen mit den Vereinigten Höhe von 1f, 358,036.000·-.

Staaten von Amerika vom 2. Juli 1948 ergeben Aus den genannten Dollar- und Schilling- haben, auf Grund eines Ministerratsbeschlusses beträgen wurden bis 31. März 1953 Counter- , im Jahre 1949 errichtet und als eigene Sektion part-Freigaben in der

dem Bundeskanzleramte eingegliedert. Bis

dahin waren die damit zusammenhängenden Höhe von _. - - - 9.361,355.832-- S Agenden 'von mehreren Bundesministerien genehmigt, die mit - - - - 9.092,063.865-12 S bzw., soweit es sich um die dieser Wirtschafts- ausgenützt wurden,

hilfe vorangegangenen ähnlich gearteten Hilfs- d ß f 2 8 S k - f Ö . so a ür - - . - - . - . - .. - 69,291.966-8 a tlOnen ür sterrelCh seit dem Kriegsende am Stichtag die· Dispositionen noch offen- handelt, von besonderen Stellen des Bundes- standen.

kanzleramtes besorgt worden_

Mit der technischen Durchführung der Mit 31. März 1953 waren nachstehende Warenübernahme und -verteilung im Auftrage Auslandshilfen vom Zentralbürol für ERP- des Zentralbüros für ERP-Angelegenheiten Angelegenheiten abgewickelt worden: waren Privatfirmen befaßt_ Sie verrechneten Erlöse aus den Warenlieferungen aus den ihre Auslieferungen an die Empfänger bei Aktionen, die der ERP-Hilfe vorangingen: gleichzeitiger Anzeige an das ERP-Büro.

UNRRA-Hilfe ) Das Mahnwesen des Büros war nicht immer

Amerika-Hilfe

I

entsprechend. Aus der Debitoren- und

Kreditorenverrechnung ohne Bedachtnahme Surplus-Hilfe auf Skadenzen ergaben sich zum Jahresschluß Exceßgüteraktion

j

2.274,645.940·52 S seit 1949 bei der mit der Abwicklung der Canadahilfe

Interimshilfe Mehrzahl der Importe betrauten Firma folgende

Debetsalden: .

Überbrückungskredit

Zeit Schilling

Erlöse aus der ERP-Hilfe: 31. Dezember 1949 ___ . _ _ _ _ _ _ _ _ 129,467.056 ERP I ... ~ . . . .. 1.359,954.051·60 S 31. Dezember 1950 ... 81,216.055 ERP II ... 993,613.613·06 S 31. Dezember .1951 ... 51,387.811 ERP III... 287,959.832·12 S 31. Jänner 1953 ... .913.686

insgesamt ... 4.916,173.437·30 S ÜQer diese Erlöse wurde wie folgt verfügt:

Abschöpfuilg auf Grund des Währungsschutz- gesetzes, BGBl. Nr. 250/

1947... 294,337.207·11 S Abfuhr an das Bundes-

ministeriumfür Finanzen Altaktionen

1.886,475.736·59 S ERP I bis III

2.613,298.785'92 S· 4.499,774.522·51 S Abfuhren an aridere Bun-

desministerien ... . Verwaltungskosten

UNRRA-Mission usw . . Leistungen an Nachfolge-

organisationen der UNRRA .... .' ... . Bank und Kassenguthaben Altaktionen

10,846.896·80 S ERP I bis III

28,228.710·86 S

39,493.326·60

Ei

.

.

23,772.472·45 S

19,720.300·97 S

39,075.607·66 S insgesamt sohin ... 4.916,173.437·30 S

30. April 1953 ... 278.011 Im Hinblick auf den bedeutenden Umfang der Geldbewegung der Wirtschaftshilfe in Österreich wäre eine allgemeine Anrechnung von Debetzinsen nach Ansicht des Rechnungs- hofes angezeigt gewesen.

. Bei den Privatimporten obliegt dem Zentral- büro für ERP-Angelegenheiten die Erwirkung von Autorisationen innerhalb einer bestimmten, mit der Organisation über europäische wirt- schaftliche Zusainmenarbeit abgesprochenen Programmierung und somit eine gewisse Ver- antwortlichkeit für die Angemessenheit des Beschaffungspreises . und die Richtigkeit der geltend gemachten Frachtraten. Die Kontrolle der zweckmäßigen Verwendung der Import- güter durch die Privatfirmen erfolgte lediglich über die Organisationen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung, auch in Fällen, wo nach Auf- fassung des Rechnungshofes die Befa~sung

zuständiger staatlicher Stellen gegeben gewesen wäre.

Die für Investitionszwecke erfolgten Freie gaben von Counterpartmitteln aus den vor- erwähnten Erlösen betrugen unter Zurechnung der 1952 vorgesehenen, aber erst nach dem

(5)

31. Dezember 1952 erfolgten Freigaben in Hundertsätzen in den Jahren 1950 bis 19.'52:

% Land- und Forstwirtschaft.. . . .. i3·9 Industrie und Gewerbe ... 57·6 Öffentlicher Verkehr und Bauten ... ,14·5 Wohnhausbau ... 3·8 Fremdenverkehr. . .

.3·2

Sonstiges (Währungszwecke, Export-

förderung usw.)... 7·0

--'-

100·0 Da die Überprüfung durch den Rechnungs- hof nur bestimmte, mit der Investitionsplannng und der Gewährung von ERP-Krediten an die österreichische Wirtschaft zusammenhängende, durch das Zentralbüro für ERP-Angelegen- heiten unmittelbar betreute Bereiche umfaßte und sich nicht auf die bei anderen Ressorts anfallenden Investitionsfälle erstreckte, muß eine eingehende Würdigung der Tätigkeit der mit der Durchführung des Marshallplanes in Österreich befaßten Stellen einer zusammen- fassenden Darstellung der Bundesregierung vorbehalten bleiben.

Bei der Gewährung von Investitionskrediten wurde als Vorbedingung der Projekts- und Rentabilitätsberechnungen für die Kredit- Betrag der zum 30. Juni 1952 aus Counter-

part- und Rückflußmitteln ausgenützten Kredite ... . Betrag der notleidend gewordenen Kredite ..

Zahl· der Firmen mit ERP-Krediten ... . Zahl der notleidend ~ewordenen Firmen ....•

Verhältnis der notleidend gewordenen Kredite zur Gesamtzahl der ausgenützten ... . Bei der, Überprüfung der Gebarung des Zentralbüros für ERP-Angelegenheiten zeigte sich, daß dessen Tätigkeitllicht völlig den Grundsätzen entsprach, die im allgemeinen für eine geordnete Verwaltung maßgebend sein müssen, weil .diese größtenteils formlos ,abgewickelt wurde.

Die in ausgedehntem Umfang vorgenommene ,Durchsicht der Aktenunterlagen des Büros ergab die Feststellung, daß die Begutachtung der Kreditanträge in den verschiedenen In- stanzen nicht immer den' Anforderungen ge- 'recht wurde, die im Hinblick auf die Bedeutung 'des einzelnen Kreditfalles für die Ge<;amtwirt-

schaft' und im Hinblick auf eventuell zu ge- 'wärtigende Rückwirkungen auf die Staats- finanzen gestellt werden mußten. Der Rech- nungshof mußte in diesem Zusammenhange administrative und meritorische Unzuläng-

anträge eine bestimmte Eigenfinanzierungs- quote gefordert. Doch erwiesen sich Angaben der Kreditwerber hierüber später oftmals als unverläßlich.

So ist im Sektor Industrie die tatsächliche Eigenfinanzierungsquote der Investitionen.

nicht unwesentlich hinter der programmierten geblieben. Obgleich das Gesamtausmaß der Investitionen um 586 Mill. S hinter dem Programm zurückblieb, war hiedurch ein Ein- satz von 4.635 an Stelle von 3883 Mill. S ERP-Mittel notwendig.

Dadurch, daß die Eigenmittel nur in ge- ringem Ausmaß oder gar nicht eingebracht wurden, haben sich die programmiertElll In- vestitionen mitunter auch beträchtlich ver- zögert. Infolge inzwischen eingetretener ,Preis- erhöhungen wurde weiters für Investitionen viel mehr Kapital gebunden als ursprünglich vorgesehen war. Im einzelnen blieb infolge- dessen zum Teil der A\J-sbau der Projekte unvollständig. Soweit eine Realisierung den- noch im vorgesehenen Umfang möglich war, mußte er oftmals auf eine geringere Produk- tionskapazität ausgerichtet werden.

Das ERP-Büro gibt hinsichtlich der erfolgten Investitionen folgende Nachweisung, die auch die notleidend gewordenen Beträge enthält.

Industrie 5.422,799.000 S

15,197.000 S

449 9

0'29%

Gewerbe 27,126.000 S

613.000 S 432

15

'lichkeiten feststellen, die eine Durchleuchtung des den einzelnen Kreditfallen zugrunde liegenden Sachverhaltes erschwerten, so daß es nicht leicht war, einen Überblick über die gesamte Investitionsgebarung zu erlangen.

Ungenügende aktenmäßige Festhaltung wichti- ger Vorgänge, nicht immer entsprechende Stellungnahmen des ERP-Büros zu den Auf- baukreditanträgen sowie bisweilen gewisse, in der Endentscheidung sich ,auswirkende Über- schneidungen mit den parallel gcrichteteü Tätigkeiten der Fachressorts sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen.

Dadurch, daß zur Bearbeitung der zum Teil neuen, vielfältigen Agenden innerhalb kürze- ster Zeit ein fachlich entsprechender Apparat mit wirtschaftlich geschulten, sprachkundigen Kräften aufgebaut werden mußte, ergab sich, daß in einem für die obersten Bundesbehörden

(6)

Ami der Steier- märkischen Landes- regierung .,Ausländer-

betreuung"

Kapitel 26, Titel 2, § 3

6

ungewöhnlichen Umfang Bedienstete, vielfach ohne Erprobung in der Bundesverwaltung und unter Außerachtlassung der für die dienst- und besoldungsrechtlichen Belange geltenden V or- schriften, beschäftigt bzw. in den Stand des . Bundeskanzleramtes übernommen wurden.

Das Bundeskanzleramt hat zugesagt, ins- besondere dem Problem der Beschäftigung von Vertragsbediensteten im Rahmen seiner weite- ren organisatorischen Maßnahmen ein be- sonderes Augenmerk zu widmen.

Eine verhältnismäßig große Anzahl von Bediensteten war, meist von ihrer früheren Verwendung bei anderen Dienststellen her, mit Sonderverträgen angestellt. Nach § 36 des Vertragsbedienstetengesetzes, BGBL Nr. 86/1948 sollen Sonderverträge nur aus- nahmsweise abgeschlossen werden. Für solche Ausnahmen bestand nach Ansicht des Rech- nungshofes in der Mehrzahl der Fälle, unter die auch jene Personen zählen, die auf Grund eines unechten Werkvertrages in Verwendung genommen wurden und als sogenannte Kon- sulenten im Stande geführt werden, kein Grund.

Das Bundeskanzleramt hat hiezu mitgeteilt, daß in Auswirkung der Bestimmungen der Bezugszuschlagsverordnung, BGBL NI'. 77 / 1954 bereits eine fühlbare Verringerung der Gesamtzahl der auf Sonderverträgen be- gründeten Dienstverhältnisse eingetreten ist.

Bei der Schaffung der Kontrollstellen in den Ländern, die zunäch~t für die Abwicklung und Kontrolle der Güterlieferungen nach Öster- reich im Rahmen der. Staatseinkäufe errichtet worden waren und nunmehr auch in die Überwachung der Verwendung der genehmig- ten ERP-Investitionskredite eingeschaltet wur- den, ist das Zentralbürö für ERP-Angelegen- heiten einen in der Verfassung' nicht vor- gesehenen Weg gegangen, indem die Länder dem Bund Personal und Raum sowie Sach- leistungen gegen Vergütung zur Verfügung stellen. Das Büro verkehrt mit seinen Kon- trollstellen unmittelbar und erteilt diesen auch Weisungen auf dem Wege direkter Adres- sierung, obwohl es sich hier nicht um eigene Bundesbehörden handelt. Der Rechnungshof empfahl daher eine der Gesetzeslage ent- sprechende Regelung. Das Bundeskanzleramt hat die Ordnung dieser Angelegenheit für den ehestmöglichen Zeitpunkt in Aussicht gestellt.

Bundesministerium für Inneres Zu der gegen Ende des Jahres 1952 durch- geführten Prüfung der nebenbezeichneten Ge- barung, über deren Ergebnis im Tätigkeits- bericht des Vorjahres (s. Seite 8) noch keine Einzelheiten berichtet werden konnten, wird

nachgetragen: .

Die Überprüfung führte zu Anregungen des Rechnungshofes, betreffend die Berücksichti- gung der Selbstkosten bei Festsetzung von Beiträgen für Miete, Stromkosten und Wasser- gebühren in Flüchtlingslagern, ferner be- treffend die Auflösung eines nach Ansicht des Rechnungshofes wegen Unterbelagesnicht mehr weiter zu haltenden Lagers sowie zu Vor- schlägen rechnungstechnischer Natur und be- treffend die Ergänzung von Mietverträgen, die Führung von Inventarien und Statistiken.

und vor allem betreffend die zentrale Be- arbeitung sämtlicher Flüchtlingsfürsorge- angelegenheiten bei der Landesumsiedlungs- stelle.

Den Anregungen des Rechnungshofes wurde im wesentlichen entsprochen.

Die Prüfung der Gebarung des Fundamtes der Bundespolizeidirektion Wien vermittelte den Eindruck, daß die Manipulation mit Fundgegenständen viel zu umständlich ist und daß der Erfolg in keinem Verhältnis zu dem Verwaltungsaufwand steht.

Der Umsatz dieses Amtes ist seit dem Jahre 1945 fast auf das Dreifache gestiegen (1952: 455.000 S), die Zahl der Geschäftsfälle laut Fundprotokollen im Straßenbahnfund- amt auf das Dreifache (1952: 25.174), im all- gemeinen Fundamt auf das Vierfache (1952:

12.000) und dies bei fast gleichstarker Be- setzlIng des Fundamtes (Vermehrung seit 1945 um 1 Bediensteten).

Um weitere Störungen im Betrieb des Fund- amtes und das Entstehen von Rückständen zu vermeiden, sah sich der Rechnungshof ver- anlaßt, das Bundesministerium für Justiz auf die Notwendigkeit der Abänderung einiger reformbedürftiger Bestimmungen des IU. Hauptstückes des ABGB über die Be- handlung von Fundgegenständen hinsichtlich der Fristen und Wertgrenzen aufmerksam zu machen und beim Bundesministerium für Inneres eine Verfügung zu beantragen, durch welche die Überlassung minderwertiger Fund- gegenstände in die Verwahrung des Finders vorgesehen und weiters angeordnet wird, daß bei Verzichtserklärungen der Finder ein Ver- zicht auf den Finderlohn zugunsten Dritter künftighin auszuschließen ist, weil derartige Verzichtserklärungen bisher zu einer großen Verwaltungsbelastung geführt haben.

Das Bundesministerium für J~stiz teilte dem Rechnungshof mit, daß eine Änderung ver- schiedener Wertgrenzen, darunter' auch der in den zitierten Paragraphen des ABGB ent··

haltenen auf das Fünffache der am 13. März 1938 geltenden Sätze iq Beratung stehe.

Das Bundesministerium für Inneres hat den Anregungen des Rechnungshofes insofern Rechnung getragen, als.es anordnete, daß den

Bundespolizei- direktion Wien Fund .. mt

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Bundespolizei- direktion Wien

Paßamt und Abteilung 4/P A des Bundes- ministeriums für

Inneres

Findern (mit Ausnahme Jugendlicher und verpflichtet) eine Reihe von nicht unwesent~

Kinder) von Gegenständen im Werte unter lich.en Wohlfahrtsleistungen gewährt,

50 S seitens der Polizeibehörden nahezulegen Anlaß zur Beanständung gaben Mängel ist, diese Fundgegenstände in eigener Ver- rechnungs- und buchhaltungstechnischerNatur, wahrung zu behalten, wodurch die Behörden die Außetachtlassung der Überprüfung von von der Verwaltung und Verwahrung eines Rechnungen vor ihrer Begleichung, der Voll-.

Großteiles der Fundgegenstände befreit werden zug von Zahlungen lediglich auf der Grund- würden; auch dem Vorschlag, betreffend die lage von Rechnungsdurchschriften, die un- Einschränkung des Verzichts auf den Finder- zulängliche Führung der Inventar- und Ma- lohn zugunsten Dritter, hat das Ministerium terialverbrauchsaufzeichnungen, die Nicht-

entsprochen. einhaltung . von Unvereinbarkeitsbestim, .

Zwecks rascherer Erledigung der Paß- mungen, die fehlerhafte und verspätete Er"

ansuchen in den Sommermonaten empfahl der stellung von Reiserechnungen sowie einige Rechnungshof, dem Paßamt Verwaltungs- Unzukömmlichkeiten, die auf eine Unter- beamte anderer Dienststellen der Polizei- lassung von Kontrollen schließen ließen (z. B.

direktion zur Verfügung zu stellen und diese die längere Führung von Bons an Stelle von Organe bereits in den Wintermonaten vorzu- Bargeld in der Kasse).

schulen und von der Abkommandierung von Der Rechnungshof sah sich weiter veranlaßt, Sicherheitswachebeamten zum Paßamt Ab- eine Abänderung bzw.Ergänzung der teil- stand zu nehmen. Dieser Empfehlung wurde weise veralteten und lückenhaften Statuten

entsprochen. zu empfehlen.

Das Bundesministerium für Inneres wurde

aufmerksam gemacht,. daß bei Erweiterung Das Unterstützungsinstitut hat sich in seinem Antwortschreiben zu den vom Rech- des Reisepasses z. B. auf die Gattin oder die

Kinder die Stempelpflicht nach dem Gebühren- nungshof aufgezeigten Mängeln bzw. An- gesetz 1946 nicht eingehalten wird. Eine dies- regungen nur ganz allgemein geäußert, weshalb bezüglich vom Bundesministerium für Inneres sich. der Rechnungshof, genötigt sah, den beim Bundesministerium für Finanzen einge- Polizeipräsidenten zu ersuchen, diese Dienst- holte Stellungnahme rechtfertigte die An- stelle zu einer eingehenden Stellungnahme Ztl

verhalten.

schauung des Rechnungshofes.

In Anbetracht des kleinen Personenkreises, Aus der darauf erfolgten Beantwortung dem auf Grund. der im laufenden Jahr an das konnte der Rechnungshof zur Kenntnis nehmen,' Fahndungsamt und das Strafregisteramt ge- daß seinen Anregungen und Empfehlungen richteten 160.000 Anfragen die Ausstellung im wesentlichen Rechnung getragen wurde.

eines Reisepasses versagt wurde, erstattete Anlaß zur Bemängelung bei Prüfung der der Rechnungshof Vereinfachungsvorschläge, Bundespolizeidirektion Linz gab das Fehlen die in der Folge dazu führten, daß bei Paß- einer Kontrolle bei der Anweisung und Emp- anträgen von Beamten des öffentlichen Dienstes fangnahme von Mietzinsen sowie die un- und Jugendlichen unter 18 Jahren von der übersichtliche Führung der Evidenz über Einholung der Strafregisterauskünfte abge- den Stand der Büromaschinen. Der Polizei- sehen wird und daß das Strafregisteramt an- direktion wurde nahegelegt, .. eine Anzahl von gewiesen wurde, in Hinkunft bei derartigen Sicherheitswachebeamten, die seit dem Anfragen nur mehr Verurteilungen wegen Ver- Jahr 1945 im Kriminaldienst 'verwen,det brechen, ferner wegen Delikten nach dem werden, ohne daß jedoch die ordnungsmäßige Paßgesetz und dem Devisengesetz und übernahme auf Posten dieses Dienstzweiges schließlich wegen Vergehen und Übertretungen verfügt worden wäre, wieder zur Sicherheits- gegen die Sicherheit des Eigentums und die wache ~u überstellen.

öffentliche Sittlichkeit mitzuteilen, da Ver- Die Polizeidirektion hat dem Rechnungshof urteilungen wegen anderer Delikte für die mitgeteilt, daß die eben erwähnten und einige Ausstellung von Reisepässen von minderer andere kleinere bei der Prüfung festgestellten

Bedeutung sind. . Mängel abgestellt wurden.

Bundespolizei· Das Unterstützungsinstitut der Bundes- Dem Vorschlag des Rechnungshofes, au. f

direktion

Wien - Unter- sicherheitswache in Wien ist ein von Bundes- Grund der günstigen Erfahrungen bei der

stützungs· lt t F d . h R ht P l' 'd' k' L' h b . d d

institut der 'organen verwa e er on s o n e ec s- 0 lZ61 Ire tlOn Inz aue el en an eren

.. Sie er el hBuhn~etss, ~ persönlichkeit, welcher dem Präsidenten der Direktionen die Paß ämter mit den Ausländer-

wache in. Wien Bundespolizeidirektion Wien. unterstellt ist. ämtern zusammenzulegen, glaubt das Bundes- Das Unterstützungsinstitut bildet seit 80J ahren ministerium für Inneres wegen Personal- und eine bedeutsame Einrichtung der Bundes- Raummangel derzeit nicht nähertreten zu sicherheitswache in Wien, die ihren Mitgliedern können.

(sämtliche in Wien befindliche Sicherheits- Angeregt wurde auch die sofortige Inangriff- wachebeamte aller Grade sind zum Beitritt nahme von Sicherungsmaßnahmen zur Be-

Bundespoli~ei­

direktion Llnz und Sicllerheim- direktion für Oberösterreich in Linz

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hebung der Gefährdung durch herabfallendes Erziehungsberechtigten bzw. in ein Heim Gestein an dem Steilhang hinter der Polizei. der Gemeinde Wien oder eines anderen Für·

kaserne. sorgeverbandes oder bis zur Übergabe an

, Wie die Polizeidirektion berichtete, wurden das Gericht, an eine Heilanstalt, schließlich vom Magistrat der Stadt Linz dje nötigen bis zur Einweisung auf einen Arbeitsplatz Sicherungsarbeiten veranlaßt. daselbst Unterkunft und Beschäftigung finden . . Weiters machte der Rechnungshof das Dieses Jugendheim, dessen Daseinsberech~

Bundesministerium für Inneres darau{ auf· tigung vom sozialen Standpunkt aus betrachtet merksam, daß in der schwierigen Auseinander· unbestritten ist, wurde ohne Zustimmung der setzung mit der Gemeinde Linz hinsichtlich zuständigen Zentralstellen ins Leben gerufen, der Abgeltung der städtischen Natural· was zur Folge hatte, daß eine Veranschlagung leistungen endlich ein ÜbereinkomIpen ge· seiner Ausgaben und Einnahmen im Polizei·

schlossen werden sollte, das alle Leistungen etat· unterblieb.

der Gemeinde für dIe nächsten Jahre in einem Der Personalaufwand wii-d derzeit zur Gänze . Pauschalbetrag einschließt. Das, Bundes· aus Haushaltsmitteln des Bundes· bestritten, ministerium für Inneres sagte die Berück. Sachaufwand und Zweckaufwand finden ihre sichtigung der Anregung des Rechnungs. Deckung zum Teil in einem Fonds, hofes bei den gegenständlichen Verhand. welcher durch Spenden, Subventionen des

lungen zu. Bundesministeriums für soziale Verwaltung

Für die dem Polizeidirektor vor zwei Jahren

und Verpßegskostenersätze der Gemeinde Wien, bereitgestellte Dienstwohnung wurde bisher anderer Fürsorgeverbände sowie der Er.

nicht die vorgeschriebene Vergütung entrichtet. ziehungsberechtigten gespeist wird. Der Für die seinem Vorgänger zugebilligte Dienst· Rechnungshof sah .sieh deshalb veranlaßt, .wohnungsentschädigung bestand nach der vor allem den Polizeipräsidenten zu ersuchen, Feststellung des Rechnungshofes kein An· die Anerkennung des Polizei.Jugendheimes .spruch. Die Bereinigung dieser Angelegenheit, 'als organisittionsgemäße Dienststelle bei den mit der auch das Bundeskanzleramt befaßt zuständigen Zentralstellen zu erwirken, um wurde, ist demnächst zu erwarten. sodan~ nach Auflösung und Inkamerierung Infolge der einschneidenden. Kredit· des verbliebenen Fondsrestes die Veran·

.kürzungen zu Beginn des Jahres (Budget. schlagung und Verrechnung der Gebarungen .provisorium) sah sich die Direktion veranla,ßt, des Jugendheimes sowie dessen Rechnungs.

'die motorisierten Polizeistreifen einzustellen. legung nach den bestehenden Haushalts·

Angesichts der .bekannt hohen Zahl an Ver· vorschriften einzurichten.

kehrsunfällen und der Bedeutung, die den Einige bei dieser Einschau festgestellte motorisierten Streifen nach dem Wegfall der h b . d D h' h d P berittenen Polizei für die Sicherheit in den Mängel, die sie el er urc SlC t er er·

sonalakten der beim Jugendheim befindlichen 'Randgebieten der Stadt Linz zukommt, er· Angestellten ergaben (z. B. Nichteinhaltung 'suchte der Rechnungshof das Bundesmini. des Gebührengesetzes) sowie Mängel, be.

'sterium für Inneres, bei den monatlichen treffend die Inventarführung, die Führung 'Budgetverhandlungen beim Bundesmini· des Kassabuches und sonstiger Aufschrei.

'sterium für Finanzen entsprechende Vor. bungen, wurden an den Polizeipräsidenten zur stellungen zu erheben. Stellungnahme mitgeteilt.

Dem Bundesministerium wurde nahegelegt,

; alte Fahrzeuge der Strompolizei; die für eine Die aufgezeigten Bemängelungen wurden ';künftige Verwendung nicht mehr in Frage durch die Bundespolizeidirektion fast durch·

Kommen, und einige 'ältere Personenkraft. wegs bereinigt. Die Empfehlung des . wagen, deren Betrieb unökonomisch geworden Rechnungshofes, die Veranschlagung und Ver.

-ist, abzustoßen. rechnung der Gebarung des Jugendheimes im

" Das Bundesministerium hat zu den An. Sinne der bestehenden Haushaltsvorschriften

;regungen des Rechnungshofes in durchaus einzurichten,. wurde durch den Polizeipräsi.

befriedigender Weise Stellung genommen; denten beim Bundesministerium für Inneres Die Einschau in die Gebarung der Sicher. zur Entscheidung beantragt. Diese steht jedoch heitsdirektion gab keinen Anlaß zu Be .. derzeit no'eh aus.

imerkungen. Die Ergebnisse der Einschau in die Ge-Amt der Ober

D h L d österreichiscbeD

:Bundespolizei- -. as Polizei-Jugendheim in Wien, IX., Boltz·· barung der Oberösterreichisc en an eS-Landes_

direktion 20 d "ß - V f" . b t' Ir d d' A 1" d b t regl-e"nn~

Wien-Jugend. ·manngasse ,wur e gema eIner er ugung regIerung, e rellen Ie us an er e reuung, ...

"Ausländer- heim des Polizeipräsidenten mit 1. Februar 1950 die erst gegen Ende des Jahres diesem Amte betreuung"

errichtet. Es dient vor allem als AuffangsteIle und dem· Bundesministerium für Inneres .mit- ~~~:t;~

i

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für Kinder und Jugendliche beiderlei Ge- geteilt wurden,.können erst nach der Stellung-

·schlechts, die es irgendwie mit der Polizei zu nahme dieser Behörden im nächstjährigen

·tun bekommen und bis zur Übergabe an den Tätigkeitsbericht aufgezeigt werden.

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Landesgericht, llezirksgericht und Gefangen- ha!18 in Klagen- furt

Bezirksgericht Florldsdorf

Bundesministerium für Justiz Bundesministerium für Unterricht Anläßlich der beim Landesgericht Klagen- Von den nachstehend angeführten Ge- furt, dem dortigen Bezirksgericht und dem barungsprüfungen wurden die bei der Bundes- angeschlossenen Gefangenhaus durchgeführten fachschule für Holz- und Steinbearbeitung Gebarungsprüfung sah sich der Rechnungs- in Hallein, beim Blindenerziehungsinstitut in "

hof veranlaßt,die Intensivierung des bargeld- Wien und beim Kunsthistorischen Museum losen Zahlungsverkehrs anzuregen, eine bereits im Jahre 1952 vorgenommen, konnten strengere Handhabung der Bibliotheksordnung aber im Tätigkeitsbericht für. dieses Jahr zu empfehlen und auf die Beachtung der Vor- wegen noch laufender Bearbeitung nur nament- schriften über die Verwahrung von Kassen- lieh erwähnt werden.

schlüsseln, über die Hereinbringung offener Die Bundesfachschule für Holz- und Stein- Forderungen für vom Arbeitsbetrieb des Ge- bearbeitung in Hallein hob die Schulgebühren fangenhauses geleistete Privatarbeiten und und die Aufnahmstaxen in einem höheren über Materialverwaltung und Inventarisierung Ausmaß ein, als es vom Bundesministerium bei der Gefangenhausverwaltung hinzuweisen. für Unterricht festgesetzt worden war. Vor-

llnndes- fachschule für Holz. und Stein- bearbeitung in Hallein

Die dem Präsidium des Landesgerichtes gefunden wurden einzelne Rückstände an mitgeteilten Mängel wurden widerspruchslos Schulgebühren und eine größere. Zahl noch behoben. . nicht hereingebrachter, zum Teil schon lange Bei der ,in die Gebarung des Bezirksgerichtes fälliger Verkaufserlöse für Schülerarbeiten.

Floridsdorf vorgenommenen Einschau, die im Einige Verbesserungsvorschläge empfahlen sich allgemeinen einen befriedigenderi Eindruck beim Bestellwesen, bei der Inventarisierung' hinterließ, hat der Rechnungshof neben und insbesondere auch bei "der Lagerung der Mängeln in der Beschaffenheit von Belegen Holzvorräte, um die vorhandene Brandgefahr zur Amtsrechnung, in der Inventarführung und zu vermindern. Weiters regte der Rechnungs- der Berechnung der Zehr- und Ganggelder in hof die Erlassung von Richtlinien für die Ver- .Exekutionssachen wahrgenommen, daß trot:lJ wertung der Werkstättenerzeugnisse und

rechtskräftiger Beendigung des· Strafver- Schülerarbeiten sowie für die Verrechnung fahrens die über die verwahrten Beweis- der damit verbundenen Gebarungen' an und und Verfallsgegenstände zu treffenden rich- betonte die Dringlichkeit einer einheitlichen terlichen Anordnungen in einigen Fällen unter- Regelung auf diesem Gebiete bei allen ge- blieben sind. Außerdem mußte darauf auf- werblichen Lehranstalten. Auch an die Ver- :merksam gemacht werden, daß bei Beglaubi- pfiichtung zur Umsatzsteuerentrichtung bei gungen außerhalb des Gerichtsortes die Ge- den in Rede stehenden Veräußerungen mußte bühren für den aintshandelnden Beamten erinnert werden.

nicht nach der Zehr- und Ganggeldverordnung, Das. Bundesministerium für Unterricht hat sondern nach der Reisegebührenvorschrift zu dem gesamten Fragenkomplex bereits geltend zu machen sind. Es wurde festgestellt, Stellung genommen und die zur Verwirklichung daß die Kostenbestimmungsbeschlüsse dem der Empfehlungen und Anregungen erfor- Beschuldigten meistenteils überhaupt nicht derlichen Maßnahmen eingeleitet.

zugestellt, sondern die Pauschalkosten, ohne Anläßlich der Einschau in die Gebarung daß die ihnen zugrunde liegenden Beschlüsse des Blindenerziehungsinstitutes in Wien wurde in Rechtskraft erwachsen sind, sofort nach auf die Tragung erheblicher Kosten für die ihrer Bestimmung mittelsZahlungsauftrag Ausstattung der' Zöglinge mit Bett- und Leib- eingehoben werden. Der Rechnungshof emp- wäsche durch das Bundesministerium für fahl daher, die einschlägigen Bestimmungen Unterricht mit dem Bemerken hingewiesen, den mit den Strafsachen befaßten Gerichten in daß hiefür die Landes- bzw. Bezirksfürsorge- Erinnerung zu bringen· und zwecks Er- verbände aufzukommen haben. Diese Frage leichterung des Kanzleibetriebes für die Aus- wird nach der Gesetzeslage zu regeln sein.

fertigung der Kostenbestimmungsbeschlüsse Der Rechnungshof empfahl eine bessere Aus- ein Formblatt aufzulegen. nützung des zum Blindenerziehungsinstitut

Den Anregungen und Bemängelungen des gehörigen Ferienheimes Waldamt bei Ybbsitz Rechnungshofes wurde vom Bezirksgericht (NÖ.), allenfalls durch Abhaltung von Kursen.

Floridsdorf bis auf einen die Verrechnung Angeregt wurde auch, für eine wirtschaftliche' von Zehrgeldern betreffenden und noch zu Nutzung der ziemlich umfangreichen Heim- klärenden Fall entsprochen. Das Bundes-gründe zu sorgen, deren Ertrag bisher kaum 'ministerium für Justiz gab bekannt, daß nennenswert war.

seitens des Präsidiums des Oberlandesgerichtes Der Rechnungshof hielt sich ferner für ver- Wien die den Anregungen des Rechnungshofes pfiichtet, auf die mangelhafte Unter- . entsprechenden Verfügungen getroffen wur- bringung der blinden Zöglinge in . einem

den. zum Abbruch bestimmten Gebäude hinzu-

BUnden- erziehnngs- institnt in Wien

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weisen und auch aus wirtschaftlichen Gründen auf die Notwendigkeit eines baldigen Wieder- aufbaues des Stammgebäudes in der Wittels- bachstraße aufmerksam zu machen.

Sowohl die Direktion des Blindenerziehungs- institutes als auch der Stadtschulrat für Wien haben sich die Anregungen des Rechnungs- hofes zu eigen gemacht~

Das Bundesministerium für Unterricht be- richtete, daß der vorgeschlagene Wiederaufbau des alten Anstaltsgebäudes erst nach Inkraft- treten des 3, Rückstellungsanspruphsgesetzes ins Auge gefaßt werden könne.

Kunst- Die Kassen- und Rechnungsaufzeichnungen

historisches

Museum des Kunsthistorischen Museums in Wien gaben in formeller Hinsicht Anlaß zu einigen Be- merkungen, u. zw. bezüglich der Kredit- evidenz, der Verrechnung der auf ausländische Währung lautenden Schecks, der Adjustierung der Rechnungen, Vereinigung von Kassen- führung und Verrechnung in einer Hand und ähnlichem mehr .. Die Kopiergebühren waren noch nicht in die Staatsverrechnung einbe- zogen, außerdem wiesen die Bestands- und Materialaufschreibungen Lücken auf. Ins- besondere mußten die Aufzeichnungen über ein Depot besonders wertvoller Museal- objekte bemängelt werden. Nicht ganz aus- reichend erschienen einzelne Sicherheits- vorkehrungen gegen Diebstähle.

Das Bundesministerium für Unterricht wurde darauf aufmerksam gemacht, daß die Bezüge aller Restauratoren aus dem Personal- aufwand und auch nicht ausnahmsweise aus dem Sachaufwand zu bestreiten sind. V or- geschlagen wurde noch die Bestellung be- sonderer Tausch- .und Kaufkommissionen für alle Sammlungen.

Das Bundesministerium für Unterricht hat die Ptüfungsmitteilungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Ähnliches läßt sich im allgemeinen zur Entgegnung der Museums- direktion sagen. Das Depot, dessen Auf- zeichnungen zur Kritik Anlaß gaben, wurde den übrigen Museumsbeständen bereits wieder eingegliedert. Einige Angelegenheiten stehen noch in Behandlung.

Bibliothek der· Ander Bibliothek der Technischen Hochschule

Technischell

Hochschule in in Wien wurden schon seit langem neben den

Wieu vorgesehenen auch noch einige andere Gebühren eingehoben und weiterverwendet, ohne daß . hiezu eine schriftliche Ermächtigung des Bundesministeriums . für Unterricht eingeholt worden ist. Die formale Behandlung der Gebarung entsprach nicht durchgehend den Vorschriften; auch war die Führung der Rechnungsaufzeichnungen und sonstiger Auf- schreibungen des Bibliotheksbetriebes, nament- lich die Festhaltung der Kautionen, nicht in jeder Hinsicht sachentsprechend. Die

Kautionen fanden überdies unzulässigerweise vorübergehend Verw.endung zur Begleichung von Bibliothekserfordernissen. Das Bundes- ministerium für Unterricht wurde insbesondere ersucht, allgemein dafür Sorge zu tragen, daß mehrfache Bestellungen derselben Werke an einer Hochschule durch eigene An- schaffungen der Lehrkanzeln und Institute nach Tunlichkeit vermieden werden, weiters, daß die Leitung der Hauptbibliothek diese Sonder büchereien ebenfalls ordnungsgemäß er- faßt, was noch nicht überall der Fall zu sein scheint.

Die Anregungen und Empfehlungen des Rechnungshofes haben bereits zum größten Teil Berücksichtigung gefunden.

Beim Institut für gerichtliche Medizin 'in Wien waren einzelne Abweichungen von der vorschriftsmäßigen Rechnungs- und Inventar- führung zu verzeichnen. Auch die Richtlinien für den einzuhaltenden Vorgang bei Be- stellungen und die Behandlung der Rechnungen fanden nicht immer volle Beachtung. Auf- merksam zu machen war ferner auf die Sozial- versicherungspflicht öffentlicher Bediensteter bei Ausübung einer Nebenbeschäftigung beim Institut. Hinsichtlich der Weiterverwendung der Ersätze für das bei der Gutachtertätigkeit verbrauchte Material war übersehen worden, die Genehmigung des Bundesministeriums für Unterricht einzuholen.

Institut f'Ur ge- richtliche Medi- zin der UDivcmi- tät Wien

Ausständig ist überdies eine Entscheidung des Unterrichtsministeriums über den Ge-

bü~enanspruch bei der Abgabe von wissen- schaftlichen Gutachten und dessen Verrech- nung, worüber im Einvernehmen mit den

w~iter zuständigen Zentralstellen noch zu be- finden sein wird. Auch die geldmäßige Ver- rechnung und Festhaltung des mit der be- zeichneten Tätigkeit verbundenen Material- verbrauches ist noch nicht befriedigend ge- regelt. Das gleiche gilt für die Einbeziehung . der Einsarggeb,ühren in die Verlagsverrech- nung. Mangels einer geschäftsordnungs- mäßigen Umschreibung des bezüglichen Auf- gabenkreises wurde auch eine Untersuchung darüber angeregt, inwieweit die sanitäts- polizeilichen Obduktionen zu den Obliegen- heiten des Institutes zählen.

Das Institut ist den Empfehlungen des Rechnungshofes zum Teil schon gefolgt, doch schwebt noch ein Schriftwechsel über einzelne Angelegenheiten. Auch das Bundesmini- sterium für Unterricht hat zu den Einschau- mitteilungen bereits Stellung genommen, doch ist auch hier noch eine Erörterung im Gange.

Die . Österreichische UNESCO-Kommission Österrelchiqche

hat die zugewiesenen Mittel nicht in allen ~~:Sq~fun Fällen streng widmungsgemäß verwendet.

Auch entsprach die Gebarungs- und Rech-

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Studien- bibliothek in

Linz

LandellSchulrat für Kärnten

nungsführung nicht durchwegs den Vor- Schulen und Lehranstalten bar statt auf ihr schriften. Empfohlen wurde bei der Zuerken- ,Postsparkassenkonto angewiesen.

nung von Arbeitsstipendien zunächst nur Vor- Das Bundesministerium für Unterricht schüsse zu gewähren und die Restzahlung von mußte auf Verrechnungen von Dienstbezügen dem vorherigen Nachweis der bezüglichen zu Lasten unzuständiger Kredite und auch Arbeiten abhängig zu machen. Bedenken er- darauf aufmerksam gemacht werden, daß die hoben sich gegen verschiedentlich ge~ährte Gewerbeschule in Klagenfurt in größerem Sonderentschädigungen sowie gegen einzelne Umfange Material bestellte, bevor noch der Bestimmungen der zwischen der Österrei- erforderliche Kredit zugeteilt war. Die chischen UNESCO-Kommission und einem Autorisierung der Baustoffprüfstelle der Bun- Buchverlag abgeschlossenen Vereinbarung desgewerbeschule in Villach stand noch immer über die Herausgabe einer Buchreihe. Nach aus; für die zweckgebundene Behandlung Ansicht des Rechnungshofes müßte auch für der Einnahmen dieser Prüfstelle 'lag noch die Übernahme der durch die Tätigkeit der keine Zustimmung des Bundesministeriums UNESCO in Österreich entstehenden Personal- für Finanzen vor. Ungeregelt war überdies und Sachkosten eine gesetzliche Grundlage die Auf teilung der dort eingehobenen Taxen geschaffen werden, deren die diesbezüglich für angestellte Versuche. '

vom Bundesministerium für Unterricht im Der Landesschulrat für Kärnten hat inner- Jahre 1949 herausgegebene Verordnung halb seiner Zuständigkeit das Erforderliche (BGB!. Nr. 211/ 1949) im Hinblick auf bereits veranlaßt; das Bundesministerium, für Artikel 18 Bundesverfassung entbehrt. Unterricht hat einzelne Angelegenheiten auf-

Den vorstehenden Hinweisen und Emp- klärend beantwortet und im übrigen sich die fehlungen wurde im wesentlichen Folge ge- Ausführungen des Rechnungshofes zu eigen geben, zum Teil ist ein Schriftwechsel darüber, gemacht.

noch im Gange. ' Beim Mädchenrealgymnasium in Klagen- Mädchenreal- gymnasium in

Die Prüfung der Gebarung der Studien- furt war die Schulgeldabfuhr überaus säumig. Klagenfurt

bibliothek in Linz ergab nur unwesentliche Wie der Direktor der Anstalt in der Folge Mängel. Die bezüglichen Ausführungen dem Rechnungshof berichtete, ist in diesem fanden bereits Berücksichtigung. Das Ge- Belange bereits ein Wandel eingetreten.

bäude - ein ausgesprochener Zweckbau --'- Die Bundesgewerbeschule in Klagenfurt :e':!~;schI11e ist zu einem erheblichen Teile durch das dort hob einige Schulgebühren nicht in richtiger in Klagenfurt

untergebrachte Finanzamt besetzt und damit Höhe ein. Die Aufgabe der Bestellungen, die seiner eigentlichen Bestimmung teilweise ent- Zahlungsanweisung und die Scheckzeichnung zogen., Durch die fremde Mitbenützung ent- wurden nicht ganz vorschriftsmäßig voll- standen bereits verschiedene Schäden; auch zogen. Ergänzungsbedürftig befunden wurden wird der Bibliotheksbetrieb einigermaßen be- die Arbeits- und Materialaufzeichnungen, die hindert. Eine Be~eitigung dieses Zustandes auch zum Teil nicht zweckdienlich einge- wurde empfohlen. Die Angelegenheit ist noch richtet waren.

nicht abgeschlossen. , Den Anregungen des Rechnungshofes wurde Die vom' Landesschulrat für Kärnten zu- bereits entsprochen.

erkannten Mehrdienstleistungsentschädi- Zur Gebarung beider, Anstalten war nichts Bundesreal- gymnasium für

gungen wurden nicht in allen Fällen in die von Bedeutung zu bemerken. Mädchen und

Grundlage für die Lohnsteuer im Sinne von :=:~::; für

Artikel V des Steueränderungsgesetzes 1949 ~&~~n in

einbezogen. Die Abfuhr der Schulgebühren war manchmal zurückbleibend, die der einge- hobenen Schulversäumnisstrafgebühren schlep- pend; die Kreditstandsvormerkung unter- blieb. Es wurde dem Landesschulrat emp- fohlen, die Überprüfung der Verlagsrechnungen der nachgeordneten Schulen nicht selbst durchzuführen, sondern der dazu, berufenen Landesbuchhaltung zu überlassen. Die Ge- barungsverrechnung bei den Bundesmittel- schulen und mittleren Lehranstalten in Kärnten vermochte in verschiedener Hinsicht nicht zu befriedigen. Überhaupt außerhalb der Staatsverrechnung geblieben sind die Ge- barungen der Versuchsanstalten in Klagen- furt und Villach. Die Verläge wurden den

Bei dieser Anstalt stand ebenfalls eine mit dem ~orgeschriebenen Ausmaß nicht überein- stimmende Einhebung der Schulgebühren in Übung. Weitere Bemerkungen betrafen die Kassasperre und die Scheckzeichnung ; auch auf die erforderliche Vervollständigung der Maschinenkartei und die Inventarisierung von Leihgeräten der Baustoffprüfstellemußte auf- merksam gemacht werden.

Auch bei dieser Schule wurde eine nicht ganz richtige Schulgeldeinhebung konstatiert.

Sonst ergaben sich nur Anlässe zu Hinweisen von geringerer Bedeutung.

Die Anstaltsleitung hat die erforderlichen Veranlassungen getroffen.

Bundes- , gewerbeschuIe in Villach '

Bundes- lehranstalt für hauswirtschaft- liehe und. ge- werbliche Frauenberufe in Villach

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1!undesreal- gymnasium und

1l tllldeskonvikt in Lienz

:Bundeskonvikt in KlageIlfurt

Taubstummen- institut in Wien XllI und Beim in Kalten-

leutgeben

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Gebarung und Verrechnung beim Bundes- realgymnasium und beim Bundeskonvikt in Lienz wurden in Ordnung befunden.

Offen geblieben ist nur die auch bei anderen Buildeskonvikten, Schullandheimen usw. auf- gegriffene Frage einer allgemein verbindlichen Regelung des Dienstverhältnisses des Haus- und Küchenpersonals. Nach Mitteilung des Buhdesministeriums für Unterricht befassen sich mit dieser Angelegen~eit noch die mitzu- beteiligenden Zentralstellen.

Bei dem zur Bundesgewerbeschule in Klagenfurt gehörigen Konvikt mußte darauf hingewiesen werden, daß für jede Ausgabe eine, wenn auch nur kurze, schriftliche Zah- lungsanordnung erforderlich ist und auch die Belege über Handeinkäufe sowie sämtliche Einnahmebelege wenigstens die für die Be- urteilung der bezüglichen Gebarung not- wendigsten Daten enthalten' müssen. Zur Lebens- und Verpflegsmittelverrechnung waren verschiedene Anregungen zu geben und einzelne außer acht gelassene Bestim- mungen der "Richtlinien für die Verwaltung, Gebarung und Verrechnung an den Bundes- konvikten" in Erinnerung zu bringen.. Die Inventaraufzeichnungen wiesen einige Lücken auf.

Beim Bundesministerium fi:ir Unterricht wurde zur Sprache gebracht, daß die Refun- dierung für die zum Erzieherdienst heran- gezogenen Lehrkräfte nicht im richtigen Aus- maße erfolgte und diese Bediensteten keinen Verpflegskostenersatz leisteten. Offen ist auch die schon mehrfach anhängig gemachte An- stellungsregelung für das Haus- und Küchen- personal.

Das Bundeskonvikt hat die Behebung der aufgezeigten Mängel und die Durchführung der gegebenen Empfehlungen berichtet. Auch der Landesschulrat für· Kärnten und das Bundesministerium für Unterricht haben die aufgegriffenen Angelegenheiten bereits größtenteils einer befriedigenden Erledigung

zugeführt. .

Der Direktion des Taubstummeninstitutes waren im wesentlichen nur einige Ratschläge zur Durchführung der Gebarung und Ver- rechnung zu erteilen. Außerdem wurde auf die Notwendigkeit einer Erfassung des lebenden Inventars und der Aufschreibung des Auf- wandes und der Erträgnisse der Schweine- und Hühnererhaltung zur Feststellung der Rentabilität aufmerksam gemacht. Auch wurde empfohlen, die Angemessenheit des Jahrespachtzinses der vom Heim in Kaltenleut- geben verpachteten Gründe nachzuprüfen.

Die Direktion des Taubstummeninstitutes ist allen Anregungen des Rechnungshofes ge- folgt.

Bei der .Einschau in die Gebarung des Bundesstaatlichen Volksbildungsreferenten in Kärnten traten gewisse Überschneidungen und Doppelgeleisigkeiten zwischen der Bundes- und der Landesseite bei der volksbildnerischen Tätigkeit in Kärnten zutage, vorwiegend bei der Betreuung-der V olks- und Gemeinde- büchereien, an deren Stelle mehr ein Zu- sammenwirken treten sollte. Über die von verschiedenen öffentlichen Stellen beige- steuerten Mittel wurde nicht, wie es den För- derern gegenüber notwendig gewesen wäre, eine gemeinsame Abrechnung verfaßt. Auch die Rechnungs-, Wirtschafts- und Inventar- aufzeichnungen waren nicht ganz zulänglich.

Ähnliches ist auch zur Wirtschaftsführung und Verrechnung des Kärntner Bildurigswerkes zu sagen, das ebenfalls vom Bund und anderen öffentlichen Stellen unterstützt wird.

Das Bundesministerium für Unterricht ist bemüht, die aufgezeigten Unzulänglichkeiten abzustellen und den geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen.

: Das Bundesministerium für Unterricht hat die für Jugendförderung bereitgestellten Mittel verschiedentlich auch für Angelegenheiten ver- wendet, deren Betreuung, wie der Rechnungs- hof vermeinte, ihrem Charakter nach den Ländern zufiele. Die tunlichste Wahrung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Jugendförderung wurde nahe- gelegt. Allerdings begegnet die strikte Ein- haltung der hier vorgesehenen Zuständigkeits- grenzen, namentlich bei der vom Bundes- ministerium für Unterricht wahrzunehmenden allgemeinen Koordinierung der J ugendangele- genheiten sowie beim aHralligen Einsatz zu- sätzlicher Förderungsmittel mitunter Schwie- rigkeiten. Eine weitere Empfehlung bezog sich auf die Veranschlagung und Nachweisung der in Anspruch genommenen Förderungs- mittel und auf eine entsprechende Unter- teilung der Verrechnungsposten 2 und 3 des Titels "J ugendförderung" '. Eine Mahnung richtete sich darauf, bei der Gewährung von Zuschüssen an Jugendorganisationen, Jugend- verbände und Vereine einen strengeren Maß- stab als bisher bezüglich ihrer Bedürftigkeit anzulegen und auf die widmungsgemäße Ver- wendung der zuerkannten Subventionen be- sonders zu sehen. Auch sollte eine haushalts- mäßige Bedeckung der an verschiedene Hilfs- kräfte gezahlten Bezüge vorgesehen werden.

Das Bundesministerium für Unterricht hat die Einschaumitteilungen hinsichtlich der ein- gangs erwähnten Kompetenzfrage aufklärend beantwortet und ist den Empfehlungen und Anregungen des Rechnungshofes im allge- meinen beigetreten. In einzelnen Angelegen- heiten ist ein Schriftwechsel noch im Gange.

:Bundes- staatlicher Volksbildungs- referent in Kärnten

Jugend- förderung

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Musisches Bundesjugend-

heim in Hautemdorf

Hofmusik- kapelle

Ös terreichische Galerie

Beim Bundesjugendheim in Mauterndorf I Über die Gebarung der in einer Reihe aus- fielen verschiedene.Bauschäden auf, die sogar ländischer Staaten durchgeführten Aus- die Weiterführung des Betriebes in Frage stellungen "Meisterwerke aus Österreich" lag stellen könnten. Als erster Schritt zu ihrer zur Zeit der Einschau erst bloß eine einzige ehesten Behebung wurde die Einholung eines vollständige Abrechnung vor. Amtlichen Mit- bauamtlichen Gutachtens empfohlen. Die bis- teilungen zufolge sind die von staatlichen herige Ausnützung des Heimes war ungenügend und städtischen Stellen des Auslandes er- und führte zwischenweilig zu fin~nziellen stellten Abrechnungen österreichischerseits Schwierigkeiten. Ein endgültiges Urteil über zum größten Teil nur durch einen an der die wirtschaftliche Lage wird allerdings erst Durchführung der· Ausstellungen selbst maß- nach Vorlage der Bilanz für das Rechnungs- geblich beteiligt gewesenen Funktionär auf jahr 1953 möglich sein. Auch die Verwaltung, ihre sachliche Richtigkeit überprüft worden.

Gebarung und Rechnungsführung wurden Der Rechnungshof hat daher- dem Bundes- nicht in allen Belangen ganz befriedigend be- ministerium für Unterricht vorgeschlagen, die funden, was zum Teil darauf zurückgeht, daß noch nicht abgeschlossenen Abrechnungen über diesbezügliche Weisungen für dieses erst kurze die Ausstellungen in Norwegen und in Amerika Zeit bestehende Heim noch fehlen. Es wurde sowie allfälliger künftiger Ausstellungen so- der baldige Erlaß entsprechender Richt- gleich nach ihrer Überprüfung durch die linien im Zusammenhange mit der erforderlichen ausländischen Revisionsstellen abzuverlangen Festlegung der dem Heime vor behaltenen Auf- und im Einvernehmen mit dem Rechnungshof gabe dringend empfohlen. nachzuprüfen.

Das Bundesministerium für Unterricht hat Die bekanntgegebenen Reinerlöse aus den das Erforderliche veranlaßt. Auslandsausstellungen, die l\Iittel der mit Für die bei den· Aufführungen der Hof- Zustimmung des Ministerrats gebildeten Aus- musikkapelle eingehobenen Eintrittspreise so- landskulturfonds in Belgien, Holland, Frank- wie auch für die verschiedenen Entschä~- reich, Schweden und Dänemark sind, wie die gungen der Mitwirkenden fehlte es bisher an Prüfung ergab, widmungsgemäß verwendet der dem Bundesministerium für Unterricht worden. Jedoch haben die seinerzeit vom im Einvernehmen mit dem Bundesministerium Bundesministerium für Finanzen im Ein-

vernehmen mit dem Rechnungshof erlassenen für Finanzen vorbehaltenen Genehmigung.

Die durch Veranstaltungen der Hofmusik- Verrechnungsweisungen über die Einbeziehung der bezeichneten Reinerlöse und anderer mit kapelle bei den Salzburger Festspielen ent-

stehende Gebarung war nicht, wie es ihrem diesen Ausstellungen im Zusammenhang Wesen e t ra" he . n sp . c ,In Ie d' B un es aus a s-d h h lt stehender Einnahmen in die österreichische rechnung einbezogen. Auch die Führung des Staatsverrechnung eine teilweise unrichtige Kartenbuches ließ einige Wünsche offen. Auslegung erfahren. Es wurde daher an die grundsätzlich erforderliche Behandlung dieser Den Anregungen des Rechnungshofes wurde Einnahmen erinnert, für die Darstellung der zur Gänze entsprochen. Gebarungen der Auslandskulturfonds selbst·

Ein Teil der der Österreichischen Galerie Richtlinien gegeben und verschiedene Rech- gehörigen Bilder und Plastiken befindet sich nungsbereinigungen vera~laßt. Der Rech- seit dem Jahre 1921 als Leihgabe bei ver- nungshof hielt es ferner für geboten, die- schiedenen Dienststellen des Bundes und der jenigen Beträge, die im Inlande Verwendung Länder. Die Direktion der Österreichischen finden, in einem eigenen Verrechnungsansatz Galerie ist damit beschäftigt, den derzeitigen nachzuweisen.

Aufstellungsort der entliehenen Werke zu er- Den Empfehlungen des Rechnungshofes mitteln und bemüht sich um ihre Rückstellung. wurde beigetreten, ihre Durchführung ist teils In Kärnten befinden sich 29 Leihgaben, deren bereits im Zuge, teils in Aussicht gestellt.

Vorhandensein von der Landesregierung bisher Die Mitteilung über das Ergebnis der Ein- nicht bestätigt wurde. Auch eine diesbezüg- schau bei diesen Stellen wurden anfangs 1954 liehe Betreibung seitens des Rechnungshofes abgefertigt, sie werden daher erst im nächsten blieb vorläufi~ unbeantwortet. Tätigkeitsbericht, zur Sprache kommen.

Einigen Empfehlungen, betreffend die, sach- liche Ordnung des Einrichtungsinventars so- wie die Abstellung geringfügiger Mängel in der Rechnungsführung hat die Direktion der Österreichischen Galerie schon Folge gegeben.

Noch nicht endgültig abgesprochen ist die Anregung, die in der Restaurierungswerkstätte befindlichen Bilder und Plastiken lückenlos in Evidenz zu halten.

Die Einschau bei den nebenerwähnten Bundesstellen wird vorläufig nur erwähnt;

die Prüfungsergebnisse können, da sie noch nicht voll ausgewertet sind, erst im nächsten Tätigkeitsbericht mitget,eilt werden.

Auslands- kulturfonds

Bundes- gymnasium und Realgymnasium . Bundes-

staatliche Auf- baumittel- schule Bundeskonvikte für Knaben und für Mädchen in Hom

Bundes- staatlicher Volksbildungs- referent für Tirol, bäuer- liches Fort- bildungsheim in Graschnitz und Bundessport- heime Hintel:- moos und Bad- gastein

Referenzen

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