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Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes

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507 der Beilagen zu ,den steno graphischen Protokollen des Nationalrates VII. GP.

4. 5. 1955.

Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes

(Verwaltungsjabr 1954)

1. Der Rechnungshof hat zufolge Artikel 126 d des Bundesverfassungsgesetzes vom 16. Juni 1948, womit die Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes in der Fassung 1929 über die Rechnungskontrolle des Bundes abgeändert werden (BGBl. Nr. 143/1948) dem Nationalrat alljährlich über seine Tätig- . keit einen Bericht zu erstatten. Der hiemit

vorgelegte Bericht schließt sich an den Tätig- keitsbericht über das Verwaltungsjahr 1953 vom 17. April 1954 (Nr. 245 der Beilagen) bzw.

an den am 11. Oktober 1954 über Auftrag des Nationalrates erstatteten: Ergänzungs- bericht für die Verwaltungsjahre 1952 und 1953 (Nr. 393 der Beilagen) an.

Im Jahre 1954 hat der Rechnungshof die in der. folgenden Aufstellung angeführten.

Prüfungen an Ort und Stelle durchgeführt: ' 2. Im Verwaltungsbereich des Bundes-

kanzleramtes:

Österreichische Hollandhilfe ;

Österreichisches Produktivitätszentrum ; Bundeskanzleramt - Auswärtige Ange.

legenheiten;

Österreichische Staatsdtuckerei.

3. Im Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Inneres:

Bundespolizeidirektion Graz;

Sicherheitsdirektion für das Land Steier- mark;

Landesgendarmeriekommando für Kärnten;

Ämter der Landesregierungen Salzburg und Tirol, "Ausländerbetreuung";

Dorotheum.

4. Im Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Justiz:

Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige in Kaiserebersdorf;

Bezirksgerichte Hietzing und Döbling;

Kreisgerichte, Bezirksgerichte und Gefangen- häuser in 'Leoben und St. Pölten.

5. Im Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Unterricht:

Psychiatrisch-Neurologische Klinik der Uni- versität Graz;

,Universitätsklinik für Geschlechts- und Hautkrankheiten in Wien;

Universitätssternwarte in Wien;

Verschiedene Institute der Hochschule für Bodenkultur in Wien;

Montanistische 'Hochschule in Leoben;

Studienbibliotheken in Salzburg und Klagen- furt;

Heeresgeschichtliches Museum;

Österreichisches Museum für angewandte Kunst;

Staatliche Sammlungen im Schloß Ambras in Tirol;

Bundesdenkmalam t;

Landesschulrat' für Oberösterreich ; Bundesgymnasium in Linz;

Bundesgewerbeschulen in Linz und Steyr;

Bundeslehranstalt für hauswirtschaftliche und gewerbliche Frauenberufe in Bad Ischl;

Bundesfachschule für Holzbearbeitung in Hallstatt;

Bundeskonvikt für Mädchen in Wien I., Werdertorgasse 12;

Bundesrealgymnasium für- Mädchen und Frauenoberschule, Bundeshandelsschule Wien XIII.;

Bundesrealschule und Bundesgymnasium, Bundeshandelsschule, Bundesrealgymna- sium und Bundeskonvikt für Mädchen, Bundesgewerbeschule und Konvikt in Krems a. d. Donau;

Buridessportheim Obergurgi;

Akademie für Musik und darstellende Kunst

"Mozarteum" in Salzburg ;

Bundesministerium für Unterricht, Förde- rung von Kunst und Wissenschaft nach Maßgabe der Einnahmen (Pferdetoto ) ;

(2)

2

Zentralanstalt für Meteorologie und Geo- Genossenschaftliche Zentralbank A. G.;

dynamik mit den Wetterdienststellen Land-· und forstwirtschaftlicher Wieder- Klagenfurt, Innsbruck, Salz burg und aufbaufonds ;

St. Pölten; Berg bauernhilfsfonds ;

Bundeslehranstalt für hauswirlschaftliche Getreideausgleichsfonds mit Außenstellen und gewerbliche Frauenberufe in Linz; der Revisionsabteilung in Linz, Salz- Bundessportheim Schielleiten; burg, Graz, Klagenfurt und Eisenstadt ; . Salzburger Festspielfonds. Forstverwaltungen Imst, Reutte und 6. Im Verwaltungsbereich des Bundes. Traunstein;

ministeriums für soziale Verwaltung: Landesforstinspektion Innsbruck, Ver.

Landesarbeitsämter Kärnten, Oberösterreich, wendung von Bundesmitteln.

Salzburg, Steiermark, Tirol nnd Vorarl- 9. Im Verwaltungsbereich des Bundes.

berg; ministeriums für Handel und Wieder-

Arbeitsämter in Schwaz und Feldkireh; aufbau:

Landesinvalidenämter für Kärnten, Salz- Österreichische Verkehrswerbung ; burg und Steiermark; Österreichischer Werkbund;

Kriegsinvalidenhaus in Wien; Arbeitsgemeinschaft zur Förderungöster- Bundesstaatliehe bakteriologisch-serologi- reichischer Qualitätsarbeit;

sehe Untersuchungsanstalt in Wien; Wirtschaftsförderungsinstitute der Kam- Bundesstaatliehe Anstalt für experimentell- mern der gewerblichen Wirtschaft für

pharmakologische und balneologische das Burgenland, Niederösterreich, Ober- Untersuchungen in Wien; österreich, Salzburg und Wien;

Landwirtschaftskrankenkas!;len für Kärnten Ämter der Salzburger und Vorarlberger

und Vorarlberg; Landesregierung, Gebarung mit Bau-

Pensionsinstitut der österreichischen Privat- krediten des Bundes;

bahnen; W ohnhaus-Wiederaufbaufonds ;.

Pensionsinstitut der Linzer Elektrizitäts- Inkassoverein-Fondshilfe.

und Straßenbahn A. G.

10. Im Verwaltungsbereich d·es Bundes- 7. Im Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Verkehr' und ver-

ministeriums für Finanzen: staatlichte Betriebe:

Bundesministerium für Finanzen; Post- und Telegraphenverwaltung : Finanzlandesdirektion für Vorarlberg m Öffentliche Verwaltung für das öster-

Feldkireh; reichische Rundspruchwesen (Radio

Finanzämter Bregenz und Amstetten; Wien);

Verrechnungs zollamt in Feldkirch; Amt für Übertragungstechnik;

Straßenzollämter Lustenau-Rheindorf, Telegraphenbauamt Salzburg ; Höchst und Hohenweiler ; Postautobetriebsleitung Linz;

Zentralfinanzamt für Beiträge nach dem Österreichische Bundesbahnen : W ohnhaus-Wiederaufbaugesetz ; Beschaffungsdienst der ÖBB.;

Verwertungsstelle des österreichischen Wien-West bahnhof ; Branntweinmonopols ;

. Salzburg-Hauptbahnhof;

Finanzamt für Gebühren und Verkehrs-

steuern in Graz; Kraftwagenbetriebsleitung Innsbruck und Nebenstelle Bregenz; .

Zentralbesoldungsamt Wien;

Kraftwerk-Zentralstelle Innsbruck;

Dachstein-Fremdenverkehrs A. G.;

N H · " G ' Unternehmung~n:

"eue elmat ememnützige

Wohnungs- und Siedlungsgenossen- Gebrüder Böhler & Co. A. G.;

schaften m. b. H., Wien, Salzburg, Kä:r:nten Gemeinnützige MÜrz-Ybbs-Siedlungs-A. G.;

und Tirol. Steirische Gußstahlwerke

.A.

G.;

8. Im Verwaltungsbereich des Bundes- Schoeller Bleckmann Stahlwerke A. G.;

ministeriums für Land~ und Forst-Wolfsegg-Traunthaler Kohlenwerks-A. G.;

wirtschaft: Gewerkschaft "Raky-Danubia";

Bundesministerium für Land- und Forst- . "Pram" Erdöl-Explorationsgesellschaft m.

wirtschaft, Sektion VI; b. H.;

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Gewerkschaft Radhausberg, Böckstein;

ÖsterreichischcBayerische Kraftwerke A. G.

"

11. Bundesländer: Prüfung der Gebarung der Länder Burgenland, Kärnten,Niederöster- reich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg.

Landesanstaltenund Gesellschaften mit Be- teiligung eines Landes:

Kurverwaltung Badgastein ;

Stubnerkogel Bergbahn Ges. m. b. H.;

Forschungsinstitut Gastein.

Gemeindeverbände : Prüfung der Gebarung der Bezirksfürsorgeverbände Neusiedl a. S.

u~d Feldkireh; Arbeitsgemeinschaft der Fürsorgeverbände Kärnten.

Gemei~den mit 'mindestens 20.000 Einwohnern:

Baden, Bregenz,' Dornbirn, Graz, 'Leoben, Linz, St. Pölten, Steyr, Villach und Wels.

12. Wie aus der vorstehenden Aufstellung hervorgeht, hielt sich die Zahl der Einschau- handlungen im Berichtsjahre mit 161 auf der Höhe des Vorjahres 1953. Im Ptüfungsdienst waren 40 Beamte des höheren und 34 des gehobenen Fachdienstes eingesetzt.

'13. Neben den örtlichen Prüfungen, die seit jeher das Schwergewicht der Tätigkeit des Rechnungshofes bildeten, war er im Berichts- jahr auch an seinem Sitz in verschiedener Hinsicht tätig. Erwähnt sei hier nur die Er- stellung des Bundesrechnungsabschlusses 1953, der dem Nationalrat am 7. August 1954 vor- gelegt wurde, die Mitwirkung bei der Ver- waltung der Bundesschuld, die laufende Über- wachung der' Abweichungen vom Bundes- voranschlag, sowie die Mitwirkung an der Ordnung, des Rechnungswesens (§ 6 des Rechnungshofgesetzes, BGBL NI.'. 144/1948), insbesondere in der beim Rechnungshof ge- bildeten Kommission zur Erneuerung des Haushaltswesens des Bundes, über die auf Seite 88 berichtet wird.

14. Ein wesentlicher Teil der ,Einschau- tätigkeit, nämlich die Prüfung der Länder, Bezirksfürsorgeverbände und Gemeinden, fin- det in diesem Tätigkeitsbericht keinen Nieder- schlag, da der Rechnungshof hierüber nur den Landtagen zu berichten hat.

15. Im Nachstehenden wird, gegliedert nach den einzelnen Ressorts, über die wichtigsten Prüfungsfeststellungen berichtet. In jenen Fällen, in denen festgestellt wird, daß die geprüften Behörden zu den Prüfungsmit- teilungen des Rechnungshofes noch keine Stellung genommen haben, ist die im Rech- nungshofgesetz hiezu eingeräumte Frist schon abgelaufen.

Bundeskanzleramt

16. Die Überprüfung der Gebarung desHilfs- fonds der Bundesregierung "Öst'erreichische Hollandhilfe" , die vom' Bundeskanzler in der Sitzung des Ministerrates vom 9. Jänner 1954 beantragt ~urde, ergab' die richtige und ein~

wandfreie Verwendung der von der österreichi-' sehen Bevölkerung, von Gebietskörperschaften und diversen Organisationen aufgebrachten Geldspenden.

17. Im Bereiche des Bundeskanzleramtes, das durch seine Sektion für wirtschaftliche Koordination die Kontrolle über die Verwen- dung freigegebener Counterpartmittel ausüq,t, wurde im Februar 1954 die Gebarung des Österreichischen Produktivitätszentrums (ÖPZ) überprüft. Hiebei zeigte sich, daß dessen Tätigkeit nicht völlig den Grundsätzen ent- sprach, die im allgemeinen für eine geordnete Verwaltung maßgebend sein müssen.

18. Die Prüfung erstreckte sich auf die Zeit von der Gründung des ÖPZ (1950) bis zum Jahre 1953; im Hinblick auf diesen großen Umfang mußte sie sich daher teilweise auf Stichproben beschränken. Die dem ÖPZ im Wege der Buchhaltung des Bundeskanzler- amtes überwiesenen Dotationen aus Counter- partmitteln beliefen sich in diesen vier. Jahren auf rund 40·6 Mill. S. Hiezu kann ein' Teil- betrag von 1·3' Mill S aus den vom Bundes- ministerium für Finanzen verwalteten Counter- partmitteln für Technical Assistence-Reisen, so da~ dem ÖPZ insgesamt 41·9 Mill. S zur Verfügung gestellt wurden. Die Aufwen- dungen betrugen in diesen Jahren rund 38·3 Mill. S, so daß dem ÖPZ mit Ende 1953 ein Betrag von rund 3·6 Mill. S verblieq.

19. Die Prüfung veranlaßte den Rechnungs- hof zu einer Reihe von Bemerkungen - sie bezogen sich auf f::i,st alle Gebiete der .ver.

waltung, so auf die Organisation des Vereines, auf' die Arbeitsweise, Dienst· und Werk- verträge, die Höhe des Personalstandes und die Bezüge der Bediensteten, Subventionie- rungen durch das ÖPZ, Auftragsvergebung, Vollmachten, Zahlungsanordnungen, Treib·

stoffverrechnung, Inventarführung, Abrech·

nung der Projekte usw.

20. Beim Abschluß von Dienstverträgen konnte keine einheitliche Linie festgestellt werden; eine verhältnismäßig große Zahl von Bediensteten war mit Sondervertrag angestellt, wozu in der Mehrzahl der Fälle - unter die auch jene Personen zählen, die auf Grund eines unechten Werkvertrages in Verwendung ge- nommen wurden und als sogenannte Kon·

sulenten im Stande geführt wurden kein Grund bestand.

Österreichiscbe Hollandhilfe

Österrelchlsohes Produktivitäts·

zentrum

(4)

4

21. Auch die Entlohnung der Angestellten er- folgte nicht nach bestimmten und einheitlichen Grundsätzen; obwohl sich das ÖPZ ein eigenes Gehaltsschema zurechtgelegt hatte, wurden einer Reihe von Angestellten höhere Gehälter zugebilligt. Bei der Anweisung von Reisegebüh- ren gelangten verschiedene Sätze zUr Anwen- dung, einmal die der Bundesbediensteten, ein anderes Mal jene der Privatwirtschaft, aber es wechselte auch bei ein und derselben Person der Reisegebührensatz oder es wurden willkürliche Pauschalien ausgezahlt.

22. In der gründenden Generalversammlung der ÖPZ am 4. April 1950 wurde b~schlossen, tr!)tz Größe und Vielfalt der Aufgaben des ÖPZ den personellen Apparat möglichst klein zu halten. Der Personalstand stieg von an- fänglich 36 Angestellten bis März 1953 auf 105 und nur durch den Zwang der Verknappung der zur Verfügung stehenden Mittel und unter dem Druck des Bmideskanzleramtes erfolgte dann wieder ein Abbau um zirka 30% auf 72 am 26. Jänner 1954. Eine genaue Überprüfung der Amilastung der Bediensteten veranlaßte den Rechnungshof, noch weitere Einschränkungen des Personals, insbesondere des Hilfspersonals

(Schreibkräfte), zu empfehlen.

23. Der Rechnungshof bemängelte unter anderem, daß die Geschäftsführung die Durch- führung einer großen Zahl von Projekten anordnete, aber nicht rechtzeitig für die Bereitstellung der Mittel vorsorgte, sodaß sie die Durchführung gewisser Projekte, nicht hätte zusagen dürfen.

24. Auf dem Sektor der Land- und Forst- wirtschaft mußte der Rechnungshof der Ge- schäftsführung de~ ÖPZ vorhalten, daß für Projekte, die an bestimmte Jahreszeiten und Witterungsverhältnisse gebunden sind, die Beistellung der erforderliclien Mittel nicht zeitgerecht erfolgte. Dies führte bei solchen Projekten dazu, daß - wenn: gerade für ihre Durchführung kein Geld zur Verfügung stand- auf Mittel gegriffen wurde, die für andere Projekte bestimmt waren. Derartige Rück- griffe wurden bei land- und forstwirtschaft- lichen Projekten nachgerade zur Regel, wo- durch bei den Verrechnungsstellen ein fast unentwirrbares Durcheinander entstand, das durch Umbuchungsaufträge, die von der Zen- trale des ÖPZ - Referat für das Forst- wesen - ausgingen, sowie durch regelwidrige Barzahlungen über ~ittelspersonen noch ver- größert wurde und diesen Verrechnungsstellen die Abrechnung der einzelnen Projekte unge- heuer erschwerte, wenn nicht überhaupt un- möglich machte.

~5. Der Rechnungshof hat der' Geschäfts- führung den Vorwurf machen müssen, daß sie

wohl verschiedene Projekte anordnete, auch die Mittel zur Verfügung steHte, sich aber dann nicht weiter um deren Verwendung kümmerte, vielmehr den oder die Referenten unbeauf- sicIltigt und unkontrolliert wirt~chaften ließ_

26. Ferner hat der Rechnungshof verlangt, daß die Geschäftsführung für, eine zeitgerechte Bereitstellung der Mittel, g~trennt nach den ein- zelnen Projekten vorsorge,daß die tatsächliche Überweisung der Mittel an die Projektsleiter unbedingt nur von einer Stelle (entweder von der Zentrale oder von einer Verrechnungsstelle) unter genau~r Angabe des Zweckes erfolge und daß die für ein bestimmtes Projekt zugewiese- nen Mittel nicht für ein 'anderes heran- gezogen und Virements ausschließlich nur über Anordnung der Geschäftsführung vor- genommen werden dürfen. Über,dies hat der Rechnungshof die vierteljährige Abrechnung (u. zw. mit Originalbelegen) der zur Verfügung gestellten Dotationen verlangt,' damit auch die Buchhaltung des ÖPZ in die Lage käme, eirien der Wirklichkeit entsprechenden Gebarungs-

abschluß zu verfassen. '

27. Das Bundeskanzleramt hat als Aufsichts- behörde zu Q.en Anregungen des Rechnungs- hofes durchaus positiv Stellung genommen und die Abstellung der vom Rechnungshof auf- gezeigten Mängel in Aussjcht gestellt.' '

28. Die, Ergebnisse der Einschau in die Gebarung des Bundeskanzleramtes Auswärtige Angelegenheiten "Diplomatischer Dienst", die erst vor kurzem diesem Amte mitgeteilt wurden, können erst nach der Stellungnahme dieser Behörde im nächstjährigen Tätigkeits- bericht gebracht werden.

29. Gegen Ende des Bericht jahres nahm der RechnllngsIlof eine Einschau bei der Öster- reichischen Staatsdruckerei vor. Da die der geprüften Stelle zur Verfügung stehende Frist zur Erwiderung noch nicht abgelaufen 'ist, wird das Ergebnis erst in den nächstjährigen Tätigkeitsbericht aufge~ommen werden. '

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BKA-AA, 1I

"Diplomatischer, Dienst" '

Österreichische Staatsdruckerei

Bundesministerium für Inneres I.

a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1953. 11

' I

30. Zu der gegen Ende' des Jahres 1953 Amt der Ober- '.

durchgeführten Prüfung der nebenbezeichneten

'~~'J:!~~;:~~g!

Ge barung wird nachgetragen: "Ausllinderbe- I

treuung", Kapi-,

In der Reparaturwerkstätte vermißte der tel 26, Titel 2, § 3'1

Rechnungshof Aufschreibungen, die geeignet 1 sind, den Nachweis zu er bringen, 'daß sich die 1'[ 1

Durchführung der Instandsetzungsarbeiten fu

eigener Regie wesentlich billiger stelle als die 1

I

1

Vergebung der Arbeiten an 'die gewerbliche

Wirtschaft. Der Landeshauptmann hat darauf- I

hin die 'Führung von Rentabilitätsnachweisen angeordnet.

(5)

Bundespolizei- direktion Graz

31. Weitere Anregungen betrafen die gemein- same Benützung gewisser Lagereinrichtungen durch die Bewohner mehrerer benachbarter Lager sowie die Einschränkung von Verlags- gebarungen und Übernahme der Flüssigma- chung von Fürsorgeunterstützungen durch die Landesbuchhaltung. Diesen Anregungen des Rechnungshofes wurde in der Folge entspro- chen.

32. An das Bundesministerium für Inneres richtete der Rechnungshof das Ersuchen, bei den Besatzungsmächten vorstellig zu werden, daß für die Betreuung der erst in den Jahren 1952 und 1953 nach Österreich unerlaubt einge~

wanderten Neuflüchtlinge im Sinne des Arti- kels V. des Kontrollabkommens vom 28. Juni 1946 nicht die Republik, sondern die Alliierte Kommission zuständig sei. Hiezu gab das Bun- desministerium bekannt, daß eine übereinstim- mende Auslegung dieses Artikels nicht vorliege und es daher jeder Besatzungsmacht überlassen bleibe, diese Bestimmung nach ihrem Gutdün- ken auszulegen; die Unterbringung dieser Flüchtlinge sei aber vom Standpunkt der öffent- lichen Sicherheit erwünscht.

b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1954.

33. Bei Überprüfung der Bundespolizei- direktion 'Graz, haben sich keine nennenswerten Mängel ergeben. Beim Verkehrsamt wurden Arbeitsrückstände festgestellt, die zum Teil in der zunehmenden Motorisierung, zum Teil auch in der ungünstigen räumlichen Unterbringung dieses Amtes begründet sind. Hinsichtlich der mit der Verleihung von Kennzeichen zusam- menhängenden Gebarung wurden dem Ver- kehrsamt Hinweise gegeben, die eine klarere Verrechnung gewährleisten sollen. In organisa- torischer Hinsicht wurde eine Neuregelungder Kompetenz des Spektakelreferates und des 'Rechtshilfeamtes angeregt. Im Fundamt mußte die laufende Führung des Kassabuches und im Polizeigefängnis eine genaue Beschrei- bung der Häftlingsdepositen angeregt werden.

In der Amtsdruckerei wurde die Bestand- führung der Lagerdrucksorten als ,wenig zweck- mäßig erachtet. Weitere Anregungen betrafen Verrechnungs- und Inventarisierungsfragen; In allen Fällen wurde seitens der Bundespolizei- direktion Graz den Anregungen des Rechnungs- hofes voll entsprochen.

'34. Einige im Zusammenhang mit der Prü- fung der Bundespolizeidirektion Graz an' das Bundesministerium für Inneres herangetragene Fragen, wie eine Erhöhung dei Betragsgrenze für die Abfuhr der Erlöse aus Organmandat- strafen, die Abfuhr von Fundgeldern, 'die Ren- tabilität der Amtsdruckerel und der Schuh- macherwerkstätte des Polizeimassafonds, die Regelung des Ersatzes für in Verlust geratene

Organmandatsblocks 'usw., wurden vom vor- genannten Bundesministerium bereitwillig auf- gegriffen. -Soweit sie in der Zwischenzeit nicht bereits erledigt werden konnten, wurde eine Regelung im Sinne der Anregungen des Rech- nungshofes in Aussicht gestellt. Im Zuge dieser Prüfung haben auch einige Fragen grundsätz- licher Natur die Aufmerksamkeit des Rech- nungshofes erregt. Hievon ist die Mitwirkung der Bundespolizeidirektion Graz an der Volle ziehung des steiermärkischen Jagd- und Fischreigesetzes infolge des damit verbundenen Schriftverkehrs noch nicht endgültig geklärt, während die Vergütung für die Benützung von Räumen durch Polizei- und Gendamerieorgane in Gebäuden der Österreichischen Bnndes- bahnen in der Folge geordnet wurde.

35. Im Zuge dieser Prüfung ist lediglich auf- gefallen, da~ ein Beamter, der dem Stand der Bnndespolizeidirektion Graz angehört, dauernd zur Sicherheitsdirektion für das Land Steier- markabgeordnet ist. Das Bundesministerium für Inneres hat hiezu, allerdings ohne. Angabe von Gründen, erklärt, daß es diese Dienstzutei- lung vorläufig noch aufrechterhalten möchte, zumal sie keine finanzielle Mehrbelastung für den Bund darstellt.

36. Die Berichterstattung über die Ergeblilisse der Überprüfung des Landesgendarmeriekom- mandos für Kärnten, die erst gegen Ende des Berichtsjahres durchgeführt wurde, muß dem Tätigkeitsbericht des nächsten Jahres vorbe- halten bleiben.

37. Im Hinblick auf die bedeutenden Mittel, die der Bund bei der Errichtung einer Tbc-Heil- stätte für Flüchtlinge in Thalham aufgewendet hat, wurde dem Bundesministerium nahegelegt, mit dem Land Oberösterreich Abmachungen zu treffen, die eine dauernde Benützung des landeseigenen Baugrundes sichern.

Sicherheitsdirek- tion für das Land Steiermark

Landesgendar- meriekommando für Kärnten

38. Die Ergebnisse der Einschau in die Ge- Ämter der Lan-

.. ' desregierungen

barung der Amter der Landesregierungen von Salzburg und

Salzburg und Tirol, betreffend die Ausländer- Tirol "Auslän-derbetreuung"

betreuung, die erst gegen Ende des Jahres die- Kapitel 26,

sen Ämtern und dem Bundesministerium für Titel 2

Inneres mitgeteilt wurden, können erst nach der Stellungnahme dieser Behörden im nächst- jährigen Tätigkeitsbericht aufgezeigt werden.

39. Bei der Einschau in das Versatz-, Ver- wahrungs- nnd Versteigerungsamt Dorotheum konnte der Eindruck gewonnen werden, daß die Leitung der Anstalt im allgemeinen mit Erfolg bestrebt war, ihren Aufgaben durch eine möglichst sparsame Wirtschaftsführung sowie durch Bemühungen um eine Geschäftsaus- weitung zu entsprechen.

40. Der Rechnungshof stellte fest, daß die Pfändergebührenprozentsätze (1953 betrugen sie unter Hinzurechnung der Ausfertigungs-

Dorotheum

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6

gebühreJl durchschnittlich 26%) eine Höhe erreicht haben, die die im Statut des Dol'O- theums vorgeschriebene Zweckbestimmung des Dorotheums als Wohlfahrtseinrichtung proble- matisch erscheinen läßt. Das Kuratorium des Dorotheums hat dazu erklärt, daß der Wohlfahrtscharakter des Institutes durch die Tatsache der Entgegennahme kleiner und kleinster Pfänder und Versteigerungsgegen- stände (laut Statistik 60% des Umsatzes) gewahrt sei und daß seine Auslagen, ins- besondere die hohen Personalausgaben und die Steuerleistungen, zu deren Deckung bestim- mungsgemäß seine Einnahmen dienen, derzeit durch die Geschäftsleitung praktisch kaum beeinflußbar sind. Im Hinblick auf die ange- spannte Lage des Institutes warnte der Rechnungshof vor der Errichtung neuer Fili- alen, die bisher schon bestehende Verlustquellen nur verstärken würden.

41. Ferner wurde festgestellt, daß in der Hauptanstalt des Dorotheums die für die ver- mehrten Versteigerungen von Möbel not- wendige Bereitstellung von Auktions- und Schaustellungsräumen unzureichend ist, wo- durch nicht nur die restlose Ausnützung aller Geschäftsmöglichkeiten verhindert, sondern auch, durch die Lagerung in Magazinen der verschiedenen Zweiganstalten die' Manipu- lation und der Postenumlauf erschwert und mit hohen Personal- und Transportkostenbelastet wird. Das Dorotheum hat dazu bekannt- gegeben, daß der Grund hiefür in der Ein- stellung der Kunden gelegen ist, die eine Versteigerung an anderen Orten kategorisch ablehnen würden.

42. Der Rechnungshof mußte weiters bemän- geln, daß trotz des in den letzten Jahren ständig gestiegenen Personalstandes auch der Auf- wand für Mehrdienstleistungen (Überstunden) gestiegen ist. Es wurde dem Rechnungshof zugesichert, daß alle Maßnahmen getroffen werden, um die Anzahl der Überstunden nach Möglichkeit weiter zu senken.

43. Der Rechnungshof hat auf das Mißver- hältnis zwischen den den Schätzmeistern aus- bezahlten Haftungsprovisionen und den gerin- genEinnahmen an Ersätzen für Darlehens- ausfälle bei zu hoher Belehnung durch die Schätzmeister hingewiesen.' Der Leitung des Dorotheums wurde empfohlen, die Schätz- meister zu veranlassen, künftig richtigere Bewertungen vorzunehmen.

44. Es wurde ferner die Anlage eines Skon- trierungsplanes angeregt, der in einfacher Form gehalten, laufend geführt, jederzeit Aufschluß über die termingemäß erfolgten Überprüfungen der einzelnen Kassen geben könnte. Das Dorotheum hat dieser Anregung des Rechnungshofes bereits entsprochen, Bei

der Einsichtnahme in die Skontrierungsbefunde wurde festgestellt, daß die Gebarungen mit Verlagsgeldern von den regelmäßigen Skon- trierungen nicht erfaßt werden. Das Doro- theum ,hat zugesagt, daß in Hinkunft auch diese Kassen- und Verlagsgelder fallweisen Kontrollen unterzogen werden.

45. Bei einzelnen Zweiganstalten ergaben sich kleinere Anstände, die auf mangelhafte Be- herrschung einschlägiger Dienstvorschriften seitens des befaßten Personals zurückzuführen sind. Der Vorstand des Dorotheums erklärte dazu, daß er der Schulung der Angestellten- schaft ein erhöhtes Augenmerk zuwenden werde.

46. Der Rechnungshof hat ferner in einem Schreiben an das Bundesministerium für In- neres darallf verwiesen, daß die seitens des Bundesministeriums für Finanzen und des Kuratoriums des Dorotheums genehmigten Vor~ichußregelungen derzeit noch immer die einzige Rechtsgrundlage sind, von der sich die bezugsrechtlichen Ansprüche der Bedien- steten des Dorotheums und seiner Pensions- parteien ableiten lassen. Der Rechnungshof regte an, die Normierung des Dienst- und Besoldungsrechtes sowie die Regelung der bisher gewährten besonderen Zulagen der Bediensteten des Dorotheums baldigst durch- zuführen.

Bundesministeriumfür Justiz

47. Bei der Bundesanstalt für Erziehungsbe- dürftige in Kaiserebersdorf sind unter anderem die beträchtliche Höhe der Kosten für die An- schaffung von Einrichtungsgegenständen, der große Verschleiß an Bekleidung und der hohe Stand an Bediensteten aufgefallen. Diese Um- stände wurden vom Bundesministerium für Justiz vor allem mit der auf Grund der Zöglings- revolte im November 1952 vorgenommenen Re- organisation des gesamten Anstaltsbetriebes und der Erziehungsmethoden sowie damit be- gründet, daß sich der Personalstand ohne Gefahr für die Erziehungsarbeit und den Er- ziehungserfolg vorläufig nicht herabsetzen lasse.

Weitere Bemerkungen des Rechnungshofes be- trafen die Erlassung einer nur für die gegen- ständliche 'Anstalt geltenden Hausordnung so- wie die hier nicht zweckmäßige zweifache Füh- rung der Inventar- und Materialrechnungen;

über diese Angelegenheiten ist noch ein Schrift- wechsel im Gange. Der Empfehlung des Rech- nungshofes, den bei der Anstalt in Verwendung stehenden Lastkraftwagen gegen einen wirt- schaftlicheren auszutauschen, ist . das Bundes- ministerium für Justiz bereits' nachgekommen.

Bundesanstalt für Erziehungs- bedürftige in Kaiserebersdorf

48. Beim Bezirksgericht Hietzing wurde ne- Bezirksgericht

ben nicht besonders ins Gewicht fallenden Män- Hietzing

(7)

Bezirksgericht Döbling

Kreisgericht, Bezirksgericht und Gefangen·

haus Leoben

geln bei der Führung des Geldbuches, der Ko- stenmarkenrechnung sowie der Verzeichnisse der abgefertigten Zahlungsaufforderungen und Zahlungs aufträge wahrgenommen, daß die Übersichtlichkeit der Inventar- und Material- aufschreibungen zu wünschen übrig läßt.

Außerdem wurde festgestellt, daß in Pfleg- schaftssachen ein Großteil stempelpflichtiger Eingaben und Anträge nicht vergebührt wor- den ist. Der Rechnungshof sah sich ferner ver- anlaßt, die H;erausgabe einer neuen Feuerlösch- ordnung anzuregen, auf die Notwendigkeit der Aktenausscheidung und Aktenvernichtung hin- zuweisen und zu empfehlen, daß die Quittungs- hefte der Vollstrecker und Zusteller zu streng verrechenbaren Drucksorten erklärt werden.

Den vorstehenden Hinweisen und Empfehlun- gen wurde bereits entsprochen.

49. Die beim Bezirksgericht DöbIing vorge- nommene Gcbarungsprüfung gab Anlaß, auf die etwas schleppende Abwicklung der im Geldbuch nachgewiesenen Parteiengelder und auf die damit im Zusammenhang stehende Verzöge- rung bei der Auszahlung von Sachverständigen- gebühren aufmerksam zu machen. Auch mußte auf einige unrichtige Gebührenbemessungen und auf die den Bestimmungen der Grund.

buchsvorschrift nicht entsprechende Aufbe- wahrung der Hauptbücher hingewiesen werden.

Im übrigen hinterließ die Einschau einen durch- wegs günstigen Eindruck, wobei insbes~mdere

die mustergültige Führung sämtlicher Material- rechnungen und Inventarverzeichnisse hervor- zuheben wäre.

50. Das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau hat mitgeteilt, daß die zur Siche- rung der Grundb~chsräume erforderlichen Ar- beiten im Jahre 1955 zur Durchführung ge- langen. Auch das Bezirksgericht Döbling hat die Bemängelungen des Rechnungshofes aner- kannt und deren Abstellung zugesagt.

51. Anläßlich der Einschau in die Gebarung des Kreisgerichtes urid Bezirksgerichtes Leo·

ben, die im allgemeinen ein befriedigendes Er- gebnis erbrachte, wurden Mängel in der Füh·

rung der Amtsrechnung und Kostenmarken- rechnung sowie in der Beschaffenheit von Amts- rechnungsbeJegen festgestellt. Desgleichen mußten die Rückstände an unerledigten An- meldungsbogen, einige Fehlbe~essungen der Gerichtsgebühren und die bisweiJige Unterlas- sung ihrer Einhebung bemängelt werden.

Außerdem hielt sich der Rechnungshof für verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß die vor Gericht erstmalig beurkundeten Alimentatiqns- verträge nach dem Gebührengesetz 1946 in der geltenden Fassung zu vergebühren sind und daß der Abwicklung der Geldbuchposten nicht im·

mer das nötige Augenmerk zugewel'\det wird.

Da das seit 100 Jahren für Gerichtszwecke

7 gewidmete Gebäude nicht mehr allen Anforde- rungengerecht wird un? eine Aufstockung nicht viel weniger kosten würde, als ein zur Unterbringung der zivilgerichtlichen Abteilun- gen des Kreis- und Bezirksgerichtes geplanter Neubau, wurde letzterer empfohlen. Zur Ge- währleistung einer sicheren Aufbewahrung wert·

vollerer Beweisgegenstände mußte der, Rech- nungshof für die Anschaffung einer Kasse mit Doppelsperre für die Yerwahrungsstelle ein- treten. Die, Überprüfung der Gebarung des Gefangenhauses ergab nur unwesentHche Män·

gel. Zwecks Anpassung an die heutigen Ver- , hältnisse wurde die Herausgabe einer neuen' Hausordnung für Gefangenhäuser angeregt.

52. Das Kreisgerichtspräsidium Leoben hat die Bemängelungen des Rechnungshofes aner- kannt und alle l10twendigen Maßnahmen zur künftigen Vermeidung der vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel' getroffen.

53. Das Bundcsministerium für Justiz gab bekannt, daß nach. Mitteilung des, Bundes·

ministeriums für Handel und Wiederauf.bau mit dem Neubau des Amtsgebäudes in Leoben in nächster Zcit begonnen werden dürfte und daß die Neuregelung der Hausordnung für die gerichtlichen Gefangenhäuser nach Sicher- steIlung der Grundlagen für einen neuen Strafvollzug erfolgen wird.

54. Anläßlich der beim Kreisgericht St. Pöl- ten und beim dortigen Bezirksgericht durchge- führten Gebarungsprüfungen wurden Verl>töße gegen die Bestimmungen über die Führung der Verzeichnisse der abgefertigten Zahlungsauf- forderungen und Zahlungsaufträge, des Geld- buches, der Materialrechnungen, des Stampi- glienverzeichnisses, der Quittungshefte für Voll·

strecker und der Amtsbücherei festgestellt, ferner die teilweise Nichteinhaltung der Vor- schriften über die Vergebührung von AIi- mentationsverträ'gen, über die Festsetzung der Kosten des Strafverfahrens sowie über die Entwertung und Anbringung der Gerichts- kosten- und Stempelmarken, desgleichen Irr- tümer bei der Bemessung von Gerichtsgebühren sowie erhebliche Rückstände an Kostenberech- nungen in Streitsachen und an unerledigten An- meldungsbogen. Weiter wurde wahrgenommen, daß in der Verwahrungsstelle aus den Jahren 1946 bis einschließlich 1952 über 100 Massen erliegen, über die schon längst - sei es durch Zurückstellung an den Geschädigten, Ausfol- gung an den Beschuldigten, Veräußerung, Ver- nichtung usw. - hätte verfügt werden können.

Die Beobachtung, daß bei Bemessung der Ge- bühren, Entschädigungen und Entlohnungen für die Zeugen, Sachverständigen, Dolmetsche, Geschworenen und Schöffen uneinheitlich vor- gegangen wird, hat den Rechnungshof veran- laßt, eine diesem Umstand Rechnung tragende

Kreisgericht, Bezirksgericht und Gefangen·

haus St .. Pölten

(8)

Bundesgymna- sium uud -real- gymnasium uud Bundeskonvikte für Knaben und Mädchen in Horn

8

Ergänzung' der einschlägigen Tarife durch das Verpflegungs- und Warenkontrollbuches, der Bundesministerium für Justiz in Vorschlag zu ,Inventaraufzeichnungen und der Erstellung der bringen. Überdies wurde darauf aufmerksam Vermögensnachweisung. Klärungsbedürftig er~

gemacht, daß die zum Ersatz der Haftkosten schienen Fragen der Einbehaltung von Rück- heranzuziehenden Eigengelder der Strafgefan- lässen für die Teilnahme der Erzieher an der genen (d. s. die 100 S übersteigenden Beträge) Verpflegung sowie der Entlohnung des Haus- nur im Exekutionswege eingezogen werden kön- und Küchenpersonals. Angeregt wurde auch der nen, es sei denn, daß die Häftlinge mit der Abschluß eines Gegenseitigkeitsabkommens Verwendung ihrer Eigengelder zur Deckung der zwischen dem Bundeskonvikt für Mädchen und Strafvollzugskosten sich freiwillig einverstan- der im selben Gebäude befindlichen privaten den erklären. Bei Überprüfung der Brennstoff- Haushaltsschule.

verzeichnisse ist der überaus große Brennstoff- verbrauch des in einem Hotel untergebrachten Bezirksgerichtes aufgefallen. Zur Gebarung des kreisgerichtlichen Gefangenhauses war nichts von Bedeutung zu bemerken.

55. Das Kreisgericht St. Pölten hat zu den Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofes in befriedigender Weise Stellung genommen und allen Anregungen entsprochen. Das Oberlandes- gericht Wien hat bekanntgegeben, daß der Brennstoffverbrauch des Bezirksgerichtes Sankt Pölten bereits im Juni 1954 aufgegriffen wurde und der Rechnungshof zum gegebenen Zeit- punkt von den getroffenen Maßnahmen benach- richtigt werden wird. .

Bundesministerium für Unterricht a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre

1953

56., Von den angeführten Gebarungsprüfun- gen wurden die beim Bundesgymnasium und beim Bundes-Realgymnasium und den ange- schlossenen Bundeskonvikten für Knaben und Mädchen in Horn sowie die. bei den Bundes- sportheimen in Hintermoos und Bad Gastein schon 1953 vorgenommen, doch konnten ihre Ergebnisse wegen der über das Ende dieses Jah- res fortdauernden Bearbeitung im vorjährigen Tätigkeitsbericht noch nicht aufgenommen wer- den. Die Einschau bei den bezeichneten Bun- dessportheimen fand im vergangenen Jahre eine organische Fortsetzung durch die Überprüfung des Heimes in Obergurgl, weshalb auch im fol- genden über alle drei Heime ein gemeinsamer Bericht erstattet wird.

57. Beim Bundesgymnasium und Realgym- nasium in Horn entsprach die Taxeneinhebung nicht ganz den Vorschriften. Dies gab neuerlich Anlaß, die Herausgabe eines allgemeinen Er- lasses über alle Schülerzahlungen an den Bun- desmittelE?chulen zu einpfehlen. Im. besonderen wurde noch angeregt, über eine der Schule zu- gekommene wertvolle alte, räumlich unzurei- chend untergebrachte Bibliothek, die für den Unterricht selbst nicht benötigt wird, zu be- finden.

58. Die beiden Bundeskonvikte in Horn be- durften einiger Anleitungen für die Führung des

59. Den Anregungen des Rechnungshofes wurde von allen beteiligten Stellen im wesent- lichen Folge: geleistet.

b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1954

60. Vorgekommene Eigenmächtigkeiten und Unklarheiten in der Gebarung veranlaßten das Bundesministerium für Unterricht, den Rech- nungshof um die Vornahme einer besonderen Einschau bei der bezeichneten Klinik zu er- suchen.

61. Hinsichtlich der Gebarungsführungder Psychiatrisch-Neurologischen Klinik in Graz mußte vor allem bemängelt werden, daß um- fängliche Anschaffungen zur Errichtung einer neuen wissenschaftlichen Station und zur Er- weiterung der Bibliothek ohne vorhandene Deckung durch bewilligte Mittel gemacht wur- den, wobei außerdem noch die gebotene Spar- samkeit und selbst die Bedingung der Not- wendigkeit des Aufwandes vielfach keine Be- achtung gefunden haben. Namhafte Spenden- eingänge wurden nicht haushaltsmäßig verrech- net. Für die Benützung der Einrichtungen der Klinik, den Material- und Energieverbrauch dabei und die Heranziehung des Personals bei der regen privaten Gutachtertätigkeit wurde keine Entschädigung geleistet. Die nicht sel- ten vorkommende Berührung der dienstlichen Sphäre mit Privatinteressen entbehrte bisher einer klaren gegenseitigen Abgrenzung zum Nachteil der öffentlichen Hand. Die Inventar- aufzeichnungen ließen die Zugehörigkeit der Einrichturigsgegenstände nach Bundes-, Lan- des- und Privateigentum häufig nicht erkennen.

In einem wenig geordneten Zustand zeigte sich auch die Bibliothek der Klinik, die von den fehlenden Büchern in vielen Fällen weder den Titel noch den Entlehner angeben konnte.

62. Zur Information sei hinzugefügt, daß die steiermärkische Landesregierung hauptsächlic~

mit Fragen der besonderen Gebühren für die Behandlungen in der mit der Klinik verbunde- nen Landeskrankenhausabteilung und, damit zusammenhängend, mit der Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben des Ambulanzbetrie- bes' zu befassen war.

I'

Psychiatrisch I1

Neurologische I

Klinik der Uni, versität Graz

(9)

Universitätskli- nik für Ge- schlechts- uud Hautkrankhei-

tenin Wien

UnIversItäts- sternwarte in

Wien

Verschiedene In- stitute und EIn- richtungen der Hochschule für Bodenkultur in Wien (Versuchs- garten für Forst- wirtschaft, Pflanzenzüch- tung und Werk- stätte für Holz- bearbeitung)

63. Das Bundesministerium für Unterricht hat auf die Einschaumitteilungen die erforder~

lichen Maßnahmen veranlaßt. Ein Bericht über deren Auswirkungen steht noch aus.

64. Die Universitätsklinik für Geschlechts- und Hautkrankheiten in Wien mußte an die Be- achtung gewisser formaler Erfordernisse hin- sichtlich der Prüfung der Ausgabebelege und des Zahlungsvollzuges sowie an die Notwendig- keit einer umfassenden Bestandserhebung mit Feststellung der Einrichtungsgegenstände nach Bundes-, Landes- und Privateigentum und darauf sich gründender Ergänzung der Inven- tarverzeichnisse erinnert werden. Aufklärungs- bedürftig erschien die Frage des Eigentums und der Zuständigkeit zur Betreuung hinsichtlich eines an der Klinik errichteten Nelsontest-

laboratoriums. '

65. Da die bezeichnete Universitätsklinik mit der gleichnamigen Abteilung des Wiener Allge- meinen Krankenhauses verbunden ist, mußte mit einigen Wahrnehmungen auch die zustän- 'dige Yerwaltungsstelle des Magistrates der

Stadt Wien befaßt werden.

66. Durch die Stellungnahmen sowohl der Universität als auch des Bundesministeriums für Unterricht erscheinen die Einschaumittei- lungen erledigt.

67. Zur Zeit der Gebarungsprüfung wiesen die Inventaraufzeichnungen sowie die Evidenthal- tung von Materialien einige Rückständigkeiten und Lücken auf. Auch fanden verschiedene Kassen- und Haushaltsbetstimmungen nicht immer volle Beachtung. Außerdem ließ der Zu- stand des vorhandenen Feuerschutzes in An- betracht der namhaften Werte der Instrumente und sonstigen wissenschaf~lichen Einrichtungen zu wünschen übrig.

68. Das Rektorat der Universität in Wien hat die tunlichste 'Beachtung der gegebenen An-' regungen zugesagt.

69. Bei diesen Stellen zeigten sich einzelne Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Überprü- fung der Belege, der Zahlbarstellung und Anweisung der Rechnungen, ferner Lücken- haftigkeiten der M;üerial- und Inve'ntaraus- weisung sowie auch eine Zersplitterung der Kassa- und Rechnungsaufschreibungen infolge abgesonderter Verrechnung außerordentlicher ressortfremder Zuschüsse. Hinzuweisen war auch auf die nicht beachtete Umsatzsteuerpflicht hin·

sichtlich des Verkaufs von Produkten aus den Versuchsgärten. Außerdem mußte die erforp.er- liche dienst., besoldungs- rind steuerrechtliche Behandlung einiger aus Sondermitteln entlohn- ter wissenschaftlicher Hilfskräfte zur Sprache gebracht werden.

70. Nach den erhaltenen Mitteilungen sind die aufgegriffenen Angelegenheiten als geordnet zu betrachten_

71. Auch die Montanistische Hochschule in Montanistische Hochschule in

Leoben hielt verschiedepe Sonderzuflüsse (För- Leoben

derungsbeiträge von Landes- und privatindu- strieller Seite, Spenden) außerhalb der staat- lichen Verrechnung_ Teilweise nicht eritspre- chend befunden wurde ferner die Führung eini- ger Kassen- und Verrechnungsaufzeichnungen sowie der Standesausweise für die Bundesbe- diensteten der Hochschule. Als teilweise unvoll- ständig erwiesen sich die Inventaraufzeichnun- gen ; 'sie werden ehestens zu ergänzen sein. An- gezeigt erschien auch die Einhebung von Ent- schädigungen bei privater Inanspruchnahme der Hochsehuleinrichtungen, im besonderen die Entrichtung eines Heizkostenbeitrages von den im Hochschulgebäude wohnhaften Parteien. In bezug auf die laufende Ergänzung der Buch- bestände wl,lrde ein enges Zusamm~mwirken

zwisQhen der Hauptbibliothek und den Sonder- büchereien der einzelnen Lehrkanzeln zur tun- liehsten Vermeidung mehrfacher Einstellung derselben We~ke nahegelegt. Beim Leihverkehr empfahl sich die Belastung des Entlehners mit den Versandkosten der' von fremden, aus- wärtigen Bibliotheken beschafften Bücher so- wie die Festsetzung einer Fristüberschreitungs- gebühr und angemessener Sicherheitsstellungen.

72. Das Bundesministerium für Unterricht mußte auf verschiedene Personalangelegen- heiten, wie unbefristet erteilte Lehraufträge, die Zuerkennung von Aufenthaltskostener- sätzen ,für weit auswärts wohnende Lehr- beauftragte sowie auf Fragen der Einstellung wissenschaftlicher und anderer Hilfskräfte, auf- merksam gemacht werden. Zur Erwägung ge- stellt wurde die Schaffung 'einer besonderen Dienstvorschrift für die Gebarung, Kassen- und Rechnungsführung der Dienststellen an den Hochschulen. An' die Einhebung von Hoch- schülerschaftsbeiträgen von ausländischen und außerordentlichen Hörern knüpfte sich die Fra- ge nach ihrer gesetzlichen Zulässigkeit. Schließ- lich wurde noch gefordert, bei einer etwaigen Novellierung der Übungs- und Institutstaxen- verordnung auf die Abänderungsbedürftigkeit einiger formeller und materieller Bestimmungen Bedacht zu nehmen.

73. Zu dem Prüfungsergebnis haben das Amt der Steiermärkischen Landesregierung das Rek- torat der Montanistischen Hochschule wie auch das Bundesministerium für Unterricht im we- sentlichen positiv Stellung genommen.

74. Bei der Studienbibilothek in Salz burg Studienbibli0- thek in Salzburll

mußte sich der Rechnungshof vor allem gegen den Ausweis und die Abwicklung eines Teiles der Bibliotheksgebarung außerhalb der Haus- haltsverrechnung wenden. Die sonstigen Be-

(10)

Studienbiblio- thek in Klagen- furt

Heeresgeschicht- liehes Museum

Österreichisches Museum für an- gewandte Kunst

10

merkungen betrafen nur geringfügigere Ange- legenheiten. Die geprüfte Stelle hat bereits allen Hinweisen Folge gegeben.

75. Die StudienbibliothekinKlagenfurt wurde im allgemeinen in einem befriedigenden Zustand angetroffen, wenn sie sich auch bei der Abwick- lung ihrer Gebarung und Verrechnung nicht vollständig an die Vorschriften hielt. Die Be- nützungsordnung und der Fernleiheverkehr waren nicht ganz zweckmäßig eingerichtet; Im besonderen mußte noch der schlechte Bau- zustand und die Raumbeschränktheit der Bibliothek zur Sprache gebracht werden.

76. Sowohl die geprüfte Stelle als auch das Bundesministerium für Unterricht haben den Anregungen des Rechnungshofes, soweit sie die Gebarung und Verrechnung betreffen, Folge gegeben. Mitteilungen zur vorgeschlagenen Re.

gelung des Fernleiheverkehrs sind noch zu er- warten.Einer besseren räumlichen Unterbrin- gung kann erst zu einem 'späteren Zeitpunkt nähergetreten werden.

81. Bei den Staatlichen Sammlungen in Schloß Ambras in Tirol mußte in erster Linie eine erhöhte Sicherung der zum Teil überaus kostbaren Kunstschätze gegen Diebstahl und Feuersgefahr gefordert werden. Die Geba·

rungsführung selbst bot nur Anlaß zu we·

nigen geringfügigen . Bemerkungen hinsicht- lich der Vollständigkeit und Geschlossenheit der Rechnungsaufzeichnungen und Bestandsver·

zeichnisse. Die Museumsleitung ist den Empfeh.

lungen des Rechnungshofes bereits nachge- kommen.

82. Dem Bundesdenkmalamt in Wien wurden . Anregungen für die Führung d!=lr Bestands· und Materialaufzeichnungen der Werkstätten sowie für die zweckmäßige Anlage der Verrechnungs.

kartei über die Restaurierungsarbeiten gegeben.

Auch wurde auf die möglichen Strafsanktionen bei Verletzungen des Ausfuhrverbotsgesetzes aufmerksam gemacht. Den Empfehlungen des Rechnungshofes wurde voll entsprochen.

83. Beim Landesschulrat für Oberösterreich entsprach der Anweisungsdienst zum Teil nicht 77. Zur Gebarungsführung des Heeresge- der bei der Bundesverwaltung bestehenden Re- schichtlichen Museums war zu bemerken, daß gelung. Auch der Zahlungsvollzug durch die zwar gegen die Verwertung entbehrlicher Be- Buchhaltung zeigte in einigen Belangen Ab- stände, wie des sogenannten Uchatiusrohres weichungen von den Vorschriften. Die Abrech- und anderen Dubletten, zwecks Ergänzung der nungen der Schulverlagsstellen erstreckten sich Sammlungen durch Erwerbung fehlender nicht überall auf die geamte Gebarung. So hat Stücke an sich keine Bedenken ,bestehen, daß z. B. eine Fachschule Sondereinnahmen nicht aber die Erlöse aus derartigen Veränderungen nachgewiesen, Die Notwendigkeit zu Anregun- und die Verfügung über diese Mittel in' der .gen ergab sich hinsichtlich der schon ge- staatlichen V~rrechnung darzustellen sind.Wei- raume Zeit laufenden Mietverhandlungen mit ters wurd~ an die Fertigstellung der Auf- der Stadtgemeinde Steyr; betreffend die ge- zeichnungen aller Sammelobjekte, die infolge werbliche Berufsschule Steyr I, der Er- vordringlicher Arbeiten' eine Zeitlang zurück- stattung von Reisekosten anläßlich der Ta- gestellt werden mußten, gemahnt. Zu größeren gungen der Bundes-, Bezirks- und Ortsschul- Beanstandungen ergab sich kein Anlaß. ausschüsse, der An- und Abmeldungen bei den

78. Das Bundesministerium für Unterricht hat zu den Prüfungsmitteilungen des Rech- nungshofes die erforderlichen Weisungen er- teilt.

79. Beim Österreichischen Museum für ange- wandte Kunst entsprach die bloß durchlaufende Verrechnung der Erlöse aus dem Verkauf von Objekten und der Ankaufsentgelte für daraus bestrittene Neuerwerbungen nicht den Haus.

haltsvorschriften. Auch war bei derartigen Ak·

tionen die bisher geübte Vorgangsweise, na- mentlich in bezug auf die wahrzunehmende Mitbeteiligung der Aufsichtsbehörde bei Ver.

äußerungen höherwertiger Sammlungsstücke etwas zu sehr dem Belieben der Museumsleitung überlassen.

80. Das Bundesministerium für Unterricht hat die entsprechenden Verrechnungsanord- nungen getroffen und will in Kürze für den Aus- bau der Sammlungen im Tauschwege Richt- linien hinausgeben.

Sozialversicherungsinstituten und der Ein- behaltung von 'Vereins- und anderen Beiträgen durch die Buchhaltung.

84. Beim Bundesministerium für Unterricht mußten neuerlich die nach der Bundeshaus·

haltsverordnung gebotene Verrechnung der Be- soldung zugeteilter Lehrpersonen zu Lasten der Personalkredite des Landesschulrates sowie bezugsrechtliehe Fragen zur Sprache gebracht werden. Aufmerksam gemacht wurde noch auf die Notwendigkeit einer Regelung der Kunden- arbeit an den hauswirtschaftlichen und gewerb- lichen Frauenberufsschulen. Hinwei~e und An·

regungen mußten gegeben werden hinsichtlich der Führung einer Schülerunterkunft bei der' Fachschule für Holzbearbeitung in Hallstatt, der Eigentumszugehörigkeit eines Grundes, auf

dem~ein Trakt der Schuleisteht, sowie der Mit- benützung des Anstaltsgebäudes der Bundes·

gewerbeschule in Steyr durch die gewerbliche Berufsschule Steyr I und durch das dort von

ei~em Verein gefüh,rte Schülerheim.

Staatliche Sammlungen Schloß Ambras in Tirol

Bundesdenkmal- amt .

Landesschulrat für 0 beräster- reich

(11)

Bundesgymua- sium In Llnz

Bu,ndesgewerbe- schule In Linz

Bundesgewerbe·

schule in Steyr

Bundeslebran- stalt für haus- wirtschaftliche und gewerbliche Frauenberufe in

Bad !schl

85. Vorläufig liegt zu den Einschaumitteilun.

gen lediglich eine Äußerung des Bundesministe- riums für Unterricht vor. Der Landesschulrat für Oberösterreich wurde zur richtigen Bezugs- verrechnung der bei ihm von verschiedenen Schulen. zugeteilten Lehrpersonen angewiesen.

Die übrigen, bei der obersten Unterrichtsver.

waltung angeschnittenen Fragen sind teilweise als erledigt zu betrachten, teilweise stehen sie schon in vorgeschrittener Behandlung, doch wird eine abschließende Erledigung noch einige Zeit bedürfen.

86. Außer einem Hinweis auf die verspätete Schulgeldeinzahlung war sonst bei der Gebarung dieser Anstalt, nichts von Bedeutung zu be- merken. Die Direktion hat das Erforderliche veranlaßt.

87. Ditl Bundesgewerbeschule in Linz hob ein- zelne Schulgebühren nicht in richtiger Höhe ein. Die Aufzeichnungen in den Material·

karteikarten entbehrten eines Bezuges zur geld.

lichen Ausgabeverrechnung. Daneben fehlte es auch zur Evidenthaltung der Aufträge an einem Auftragsjournal sowie zur Arbeitslenkung in den Werkstätten und zur Kostenberechnung an einer dazu erforderlichen Lauf· oder Arbeits- karte. Ergänzungsbedürftig war auch die In- ventarführung.

88. Die Direktion der Schule hat die teilweise Berücksichtigung der Empfehlungen des Rech- nungshofes berichtet, über einige Angelegen.

heiten ist noch eine Erörterung im Gange.

89. Bei dieser Schule wurden ebenfalls ein.

zeIne Schulgebühren nicht in richtiger Höhe, überdies auch nicht vorgesehene Beiträge einge- hoben. Formale Unzulänglichkeiten wies die sachgeordnete Aufgliederung der Gebarung, die Führung des Kreditstandsvormerkes und der Materialverrechnung auf. Eine Nachweisung der Gebarung mit den Werkstättenerlösen war unterblieben. Die Verrechnung der Aufwendun- gen und Ersätze für Beleuchtung und Be- heizung, für den Betrieb und die Abnützung der Maschinen sowie für den Materialverbrauch aus Anlaß der Veranstaltung von Abendkursen geschah durchlaufend statt haushaltsmäßig.

90. Von der Direktion steht eine Äußerung zu den ihr bekanntgegebenen Wahrnehmungen der Einschau noch aus.

91. Der Lehrmittelbeitrag der bei dieser An- staltgeführten zweijährigen und dreijähigen Fachschule wurde nicht in richtiger Höhe ein- gepoben. Die Gebarung mit den Koch- und Kursbeiträgen vollzog sich außer halb der An- staltsverrechnung und wurde der Buchhaltung nicht nachgewiesen. Der Anweisungs- und Voll- zugsdienst entsprach nicht ganz den Vorschrif- ten. Teilweise unvollständig befunden wurde die Inventarführung. Die Anstaltsleitung hat allen Hinweisen entsprochen.

92. Die .Gebarungsführung dieser Schule gab nur wenig zu Bemerkungen Anlaß. Die Schule hat ihnen bereits Rechnung getragen.

93. Das . nebenbezeichnete Bundeskonvikt wurde aufgefordert, für seiue Konviktgebühren die vorgeschriebene schriftliche Genehmigung des Bundesministeriums für Unterricht einzu·

holen. Geringfügiger Vervollständigungen be- durften auch die Waren· und Verpflegsverrech.

nungen sowie die sonstigen Bestandsaufschrei- bungen. Ins besondere mußte darauf hingewiesen werden, daß dieses Bundeskonvikt in Abwei- chung von seiner Zweckbestimmung neben Mittelschülerinnen in größerer Zahl noch andere Zöglinge aufnimmt. Da dies nicht zuletzt deshalb geschieht, um den hohen Mietzins für die der •.

zeitige Unterkunft in einem Privathause herein·

bringen zu können, wurde die tunlichste Ver·

legung in ein Bundesgebäude angeregt.

94. Das Bundesministerium für Unterricht will es sich angelegen sein lassen,. dem Bundes- konvikte eine größere Zahl von Mittelschülerin- nen als bisher zuzuführen und. sich um eine Unterbringung in einem staatlichen Gebäude zu bemühen. Auch die sonstigen Bemerkungen fanden Berücksichtigung.

95. Diese im selben Gebäude untergebrachten Schulen. boten nur wenig Anlaß zu Bemer·

kungen. Sie betrafen die Einbeziehung der Kochbeiträge und anderer Gebühren in die Anstaltsverrechnung und eine Ergänzung der Verrechnungsaufzeichnungen. Allen Hinweisen wurde bereits entsprochen.

96. Bei diesen Schulen wurde im wesentlichen nur eine nicht ganz vorschriftsmäßige Ein.

hebung der Schulgebühren vorgefunden. Die notwendigen Veranlassungen wurden getroffen.

97. Bei dieser Schule wurden ebenfalls Ange.

legenheiten der Schulgeldeinhebung, . der Schülerlisten und der Verrechnung eingehender Spenden für die Schülerbibliothek aufgegriffen.

Sie haben inzwischen ihre .vorschriftsgemäße

Ordnung gefunden. .

98. Auch dem Bundes-Realgymnasium für Mädchen in Krems waren Anregungen zur Ab·

fassung der Schülerlisten und·zur Einhebung sowie Verrechnung der verschiedenen Schul·

gebühren zu geben. Weiters mußte die Zu·

ständigkeit des Elternv'ereines hinsichtlich der. Gebarung der von ihm unterhaltenen Schülerbibliothek betont werden. Den Ein·

schaumitteilungen wurde entsprochen.

99. Das Bundeskonvikt mußte auf das für sämtliche zur Einhebung gelangende Gebühren geltende Erfordernis der Genehmigung durch die übergeordnete Zentralstelle erinnert werden.

Empfehlungen befaßten sich mit der Führung des Verpflegungs. und Warenkontrollbuches und der Erstellung der Vermögensnachweisl,Ulg.

Beim Bundesministerium für Unterricht wur·

Bundesfach- schule für Holz bearbeitung in Hallstatt Bundeskonvikt für Mädchen in Wien 1., Werder- torgasse 12

Bundesrealgym- nasium für Mäd- chen und Frauenober- schule ; Bundes- handelsschule Wien XIII

Bundesreal- schule und Bun·

desgymnasium in Krems a. d.

Donau Bundeshandeis- schule lu Krems a. d. Donau

Bundesrealgym- nasium und Bun- deskonvikt für Mädchen In Krems a. d. Do- nau

(12)

Bnndesgewerbe- schule nnd Kon- vikt in Krems a. d. Donan

Bundessport- heime Bad Hof- gaste in, Hinter- moos nnd Ober- gurgl

12

den Fragen der Lehrfacherverteilung und der Entlohnung des Haus- und Küchenpersonals zur Sprache gebracht. .

. 100. Die Leitung des Bundeskonviktes will sich künftig strenge nach den 'erhaltenen Auf- klärungen richten. Das Bundesministerium für Unterricht hat das Erforderliche veranlaßt.

101. Die Bundesgewerbeschule in Krems hat die Schulgebühreneinhebung nicht durchwegs richtig gehandhabt und sich dabei auch nicht in allen möglichen Fällen des bargeldlosen Zah- lungsverkehrs bedient. Die Aufzeichnungen der Lehr- und Schülerbibliothek genügten nicht allen Anforderungen.

102. Beim angeschlossenen Konvikt befrie- digte die Führung des Verpflegungs- und Waren- kontrollbuches teilweise nicht und es zeigten . sich auch ein,zelne Ungenauigkeiten in der Ver-

mögensaufstellung.

103. Wegen der bei den Bundesgewerbeschulen vielfach herrschenden Unklarheiten über die einzuhebenden Sphulgebühren empfahl der Rechnungshof dem Bundesministerium für Unterricht eine zusammenfassende Verlaut- barung der zurzeit geltenden Gebühren. Wei- ters wurde noch eine Regelung der Entlohnung des Haus- und Küchenpersonals beim Bundes- konvikt in Kr/ilms und eine aufklärende Wei- sung hinsichtlich der für die Teilnahme an der Verpflegung vom Leiter und den Erziehern ein- zuhebenden Rücklässe angeregt.

104. Dii~Bundesgewerbeschule und das ihr an- geschlossene Konvikt haben die Beachtung aller gegebenen Hinweise berichtet; die Rege- lung der belm Bundesministeririm für Unter- richt anhängigen Angelegenheiten ist im Zuge.

105. Bei diesen Heimen zeigten sich nur. ein- zelne Außerachtlassungen der allgemeinen Be- stimmungen für die Gebarungs- und Rechnungs- führung. Erheblichere Bedeutung mußte ihren bereits beträchtlichen negativen Wirtschafts- erfolgen beigemessen werden. Den stetig an- wachsenden Abgängen wird vor allem von der Einnahmenseite her, d. h. durch angemessene Neufestsetzung der Heimgebühren, die in stei- gendem Maße nicht die Kosten zu decken ver- mochten, zu begegnen sein. Für die Entrichtung erhöhter Entgelte kommt vor allem der Gäste- besuch, namentlich aus dem Auslande, in Be- tracht. Schwierigkeiten bereitet in hohen Ge- birgslagen die Wasserversorgung. Im Zusam- menhange damit besteht eine besondere. Not- wendigkeit, dort einen ausreichenden Feuer- schutz einzurichten.,

106. Der Rechnungshof hat auf Grund der Prüfungsergebnisse zur Gewährleistung einer die . bestehenden Sonderverhältnisse berücksichti- gendenBetriebsführung der Heime, die Erlas- sung allgemeiner Vorschriften vorgeschlagen, u.·zw.

. a) von Richtlinien für die Verwaltung, Gebarungs- und Rechnungsführung der Bund-' dessportheime,

b) einer Dienstanweisung für das Personal, c) einer Dienstvorschrift fÜr. die zuständige leitende Stelle, d. i. die zentrale Bundessport-

verwaltung. .

Außerdem wurde eine Regelung der gebo- tenen, bisher aber offen gebliebenen dienst- rechtlichen Behandlung des Haus- und Küchen- personals sowie als Ergänzung der in d~n Heimen selbst zu treffenden Brandbekämp- fung:;;maßnahmen ein Versicherungsschutz be-

antragt. .

107. Das Bundesministerium für Unterricht hat die gegebenen Anregungen im vollen Um- fange aufgegriffen und schon, zum großen Teile verwirklicht .

108. Bei de~ Einschau in die Gebarung des Mozarteums in Salzburg waren die anläßlich der letzten Prüfung. im Jahre 1952 angetroffenen Ordnungswidrigkeiten zu einem erheblichen Teile schon behoben. Noch nicht vorschrifts- mäßig geführt war die Evidenz der Schulgeld- zahlungen, das Bestellwesen und die Kredit- standsvormerkung, die Adjus,tierung und An- weisung der Rechnungen sowie die Inventar- führung und der Betrieb der Schulbibliothek.

Weiters fand der Rechnungshof Anlaß, auf die Regelung einzelner Personalmaßnahmen, ins- besondere die Anstellung von Aushilfskräften, die Gewährung von Mehrdienstleistungs- entschädigungen und Belohnungen, haupt- sächlich im 'Zusammenhange mit der Abhaltung der Sommerakademie, hinzuwirken.

109. Sowohl die Institutleistung als auch das Bundesministerium für Unterricht zeigten sich in ihren Erwiderungen bemüht, den Empfeh- lungen und Hinweisen des Rechnungshofes zu entsprechen. Über einige wenige Angelegenhei- ten läuft noch ein Schriftwechsel.

110. Die Prüfu~g der Gebarung und Verrech- nung der. vom Bundesministerium für Unter- richt für die Förderung von Kunst und Wissen- schaft ~erwendeten 25 %igen Anteile an den Erträgnissen des Pferdetotos ergab keinen An- stand.

111. Die ÜberprÜfung der nebenstehenden Dienststellen wurde erst gegen Ende des Jahres 1954 durchgeführt. Da die Mitteilung der Prü- fungsergebnisse erst vor kurzem,erfolgte, wird hierüber erst im nächsten ~ahr berichtet w~r­

den.

I

Akademie für 1

11

'1

1

Musik nnd dar- stellende KUlJst

"l'tfozarteumul:in Salzbnrg (

I I

\1

11

,I

I

1 1

11

Ir I, Förderung von Knnst nnd WIS·

senschaft naell Maßgabe der 11

Einnahmen '11 (Pferdetoto) !

I

Zentralanstalt für /!.feteorologie nnd Geodynamlk in Wien mit den Wetterdienst-11

stellen Klagen:

furt, Innsbrnc)r, Salzburg und 11

St. Pölten; Buh- deslehranstalt 11

für hanswirt- 1

Bchaftliche und gewerbliche 11

Frauenberufe und des ange'

l

schlossenen I

Lehrhaushalte~,

In Linz; Bundes- Bportheim in 11

Sehiellelten 'I

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