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Zahlen und Fakten zur steirischen Land- und Forstwirtschaft

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Academic year: 2022

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Tätigkeitsbericht 2012

Zahlen und Fakten zur steirischen Land- und Forstwirtschaft

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Titelseite:

Thema der Woche der Landwirtschaft 2012 –

„Ohne Landwirtschaft kein Essen“.

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Landwirtschaftskammer Steiermark

Tätigkeitsbericht 2012

Zahlen und Fakten zur steirischen Land- und Forstwirtschaft

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Gerhard Wlodkowski Präsident

Werner Brugner Kammeramtsdirektor

Vorwort

Das Jahr 2012 stand im Zeichen entscheidender Weichenstellungen für die steirischen Bäuerinnen und Bauern. Und es war kein leichtes für die steirische Land- und Forstwirt- schaft. Nach einem guten Ertragsjahr 2011 verschlechterten sich im Wirtschaftsjahr 2012 die Erträge der heimischen Landwirtschaft wieder um 7,5 Prozent. Wesentlich dazu hat das Wetter beigetragen, denn das Jahr war hinsichtlich des Witterungsver- laufs ein „Jahr der Extreme“ das den Bäuerinnen und Bauern vieles abverlangte.

Die Vorschläge der EU-Kommission für die kommende Programmperiode von 2014- 2020 wurden intensiv diskutiert und führten zu einer grundsätzliche österreichweiten Einigung zum neuen Direktzahlungsmodell in der ersten Säule. Viele Punkten, wie das

„Greening“, die Ausgestaltung der Programme für das Berg- und benachteiligte Gebiet und offenen Fragen zur Dotierung der Ländlichen Entwicklung machten weiterhin inten- sive Verhandlungen mit der Europäischen Kommission notwendig. Erschwerend für die Programmgestaltung war auch 2012 die angespannte Finanzlage die alle europäischen Mitgliedstaaten, auch Österreich und die Bundesländer traf.

Die Debatte um die Einheitswerte, hervorgerufen durch ein Erkenntnis des Verfas- sungsgerichtshof, hat zu intensiven Diskussionen innerhalb der Bauernschaft geführt.

Die für die Bäuerinnen und Bauern so wichtige Pauschalierung konnte dennoch nur durch ein rasches Handeln und einen Beschluss im Nationalrat erhalten werden.

Das Jahr 2013 wird im Zeichen entscheidender Weichenstellungen für die Bäuerinnen und Bauern stehen, die wir nur gemeinsam erfolgreich meistern können.

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Agrar- und Interessenpolitik ... 10

Die Sicherung der bäuerlichen Interessen ist ein zentrales Anliegen der Landwirtschaftskammer Steiermark.

Pflanzenbau ... 30

Der Pflanzenbau ist als Grundlage für den gesamten tierischen Bereich von enormer Bedeutung. Entwicklung und konkurrenzfähige Produktion muss möglich sein.

Tiere ... 48

Die Leistungen der steirischen Tierhalter für Ernährung,

Lebensmittelsicherheit und Erhaltung der Kulturlandschaft sind groß.

Die steirische Waldwirtschaft ... 58

Die Forstwirte bekennen sich zur nachhaltigen, multifunktionalen Waldbewirtschaftung. Holz ist ein wichtiger Wertschöpfungsmotor der Steiermark.

Betriebswirtschaft ... 76

Die Herausforderungen der Zukunft ist zusätzliche Betriebszweige aufzubauen, die es ermöglichen ein vertretbares Gesamteinkommen zu erwirtschaften.

Direktzahlungen, Leistungsabgeltungen

und Förderungen ... 88

Die Sicherung der Ausgleichszahlungen ist das zentrale förderpolitische Anliegen.

Bildung und Ernährung ... 100

Gut ausgebildete Betriebsführer haben eine sichere Zukunft.

Die Landwirtschaftskammer unterstützt sie dabei.

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Energie ... 124

Nachwachsende Rohstoffe sind ein wichtiger Beitrag der Land- und Forstwirtschaft für eine CO2- arme Wirtschaft.

Die Bäuerinnen ... 134

Die Bäuerinnen sind Motor eines vielfältigen ländlichen Raums.

Aktivitäten der Bezirkskammern ... 140

Die Bezirkskammern sind die ersten Anlaufstellen für alle Anliegen der Bäuerinnen und Bauern.

Service und Verwaltung ...152

Die Landwirtschaftskammer ist das Dienstleistungsunternehmen für die steirischen Bäuerinnen und Bauern.

Land- und Forstwirtschaft in Zahlen ... 158

Die Leistung der steirischen Land- und Forstwirtschaft ist messbar.

Die Kammer und ihre Institutionen ... 188

Die Ansprechpartner der steirischen Bäuerinnen und Bauern.

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1 Agrar- und Interessenpolitik

Die Sicherung der bäuerlichen Interessen ist ein zentrales

Anliegen der Landwirtschaftskammer Steiermark.

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Agrar- und Interessenpolitik

Wichtige agrarpolitische Entwicklungen 2012

Landwirtschaftliche Gesamtrechnung für das Jahr 2012

Nach einem guten Ertragsjahr 2011 (real 14,3 Prozent) verschlechterte sich im Wirt- schaftsjahr 2012 die Lage der heimischen Landwirtschaft wieder um 7,5 Prozent. Dies zeigte die erste Vorausschätzung des Faktoreinkommens je Arbeitskraft der Landwirt- schaftlichen Gesamtrechnung der Bundesanstalt Statistik Austria. Der Produktions- wert des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs zu Herstellungspreisen fiel mit plus 1,7Prozent etwas höher aus als im Vorjahr. Die landwirtschaftliche Produktion fiel vor allem dem Volumen nach deutlich hinter das gute Vorjahresergebnis zurück. Auch der Wert der pflanzlichen Erzeugung nahm trotz der dadurch anziehenden Preissituation infolge des deutlich gesunkenen Produktionsvolumens um 0,6 Prozent ab. Hauptsäch- lich trugen die witterungsbedingten schlechten Ernten im Wein- und Obstbau zum niedrigen landwirtschaftlichen Gesamtproduktionswert bei. Der Produktionswert von Obst verringerte sich um 23,0 Prozent, wobei die höchsten Ernteeinbußen beim Stein- obst zu verzeichnen waren. Aber auch die Apfel – und Birnenernte lag um rund 20Pro- zent unter der des Vorjahres. Die starken Maifröste setzten auch dem Beerenobst zu, sodass bei Erdbeeren und Himbeeren um ein Drittel weniger als 2011 geerntet werden konnte. Die Weinbauerträge 2012 sanken um etwa 26Prozent. Der Wert der Gemü- seproduktion stieg nominell um 1,5 Prozent. Im Getreidebau dürfte im Jahr 2012 das Produktionsvolumen um 15,1 Prozent nachgegeben haben. Infolge teils anziehender Preise stieg allerdings der Produktionswert zu Herstellungspreisen um 15,3 Prozent.

Die Getreideernte macht Österreich weit rund 2,5 Mio. Tonnen aus.

In der tierischen Erzeugung stieg der Produktionswert bedingt durch die höheren Preise in Verbindung mit einem stabilen Produktionsvolumen um 4,0 Prozent. Zurückzuführen war der Anstieg vor allem auf die höheren Erlöse in der Schweine- und Rinderhaltung.

So stieg der Produktionswert für Schweinehaltung um 10,3 Prozent, jener der Rinder- haltung um 6,3 Prozent. Während sich der Wert der Geflügelproduktion stabil hielt, gab es einen Rückgang des Werts der Milcherzeugung zu Herstellungspreisen um 2,3 Pro- zent. Gleichzeitig stiegen auch die Produktionskosten weiter an. So erhöhten sich die Vorleistungen um 5,5 Prozent, was vor allem auf die deutlich gestiegenen Aufwendun- gen für Futtermittel sowie die Verteuerung von Düngemitteln und Treibstoffen zurück- zuführen war. Die Abschreibungen für das Anlagevermögen stiegen um 3,0 Prozent.

Die im Rahmen der Einkommensberechnung berücksichtigten Förderungszahlungen lagen um 0,5 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Der durch den fortgesetzten Struk- turwandel bedingte Rückgang der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte wurde für 2012 auf 2,0 Prozent geschätzt. Je Arbeitskraft nahm das durchschnittliche Faktoreinkom- Witterungsbedingt lag das

Einkommen der Bäuerinnen und Bauern unter jenem des Vorjahres.

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men daher deflationiert mit dem impliziten Preisindex des Bruttoinlandsprodukts (real) je Arbeitskraft um 7,5 Prozent ab, nominell um 5,6 Prozent.

GAP-Reform: Grundsätzliche österreichweite Einigung

Anfang September gab es eine grundsätzliche österreichweite Einigung zum neuen Direktzahlungsmodell in der ersten Säule.

Die Eckpunkte der Regelung sind:

n Einigung auf ein Österreichmodell mit einer differenzierten Flächenprämie (Modell DFP 1a) – damit ab 2019 rund 295 Euro je Hektar für Acker, Dauerkulturen und Grün- land ab zwei Nutzungen, 74 Euro für Hutweiden, einmähdiges Grünland (Almen leicht mehr)

n Wegfall der gekoppelten Prämien für Mutterkühe, Milchkühe und Kalbinnen ab 2014 n Wahl des progressiven Übergangsmodells, um insbesondere die Verluste von inten-

siveren Betrieben in der Übergangszeit von 2014 bis 2019 abzufedern

Es besteht das große Ziel, die notwendige Systemumstellung von einem historischen Modell auf ein einheitliches Flächenmodell trotz leicht geringerer Finanzmittel ohne extreme Verwerfungen umzusetzen. Am stärksten betroffen sind Rindermäster, inten- sive Milch- und Mutterkuhhalter. Hier soll vor allem das progressive Übergangsmodell eine Anpassung ermöglichen. Grundsätzlich wird aber von vielen Landwirten die Eini- gung als sinnvoller Kompromiss gesehen, da zukünftig gleiche Prämien für gleiche Flä- chen, egal ob in Niederösterreich, Steiermark oder Tirol, bezahlt werden.

Wertschöpfungskette

Organisationsbetreuung im Marktbereich

Um die Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Produzenten zu steigern bzw. um Ein- kommen und Standort zu sichern, wird aus Sicht der Landwirtschaftskammer in der Unterstützung der Vermarktung weiterhin darauf gesetzt, sich vom Massenmarkt eindeutig abzuheben und der Vergleichbarkeit und dem Preiskampf zu entkommen.

Wesentlich dabei ist die interessenpolitische Unterstützung der Vermarktungsorganisa- tionen. So wurde der Focus weiterhin auf

n eine Verkürzung der Wertschöpfungskette

n mehr Zusammenhalt der Erzeugerverbände und eine Einbindung der Primärstufe im Organisationsaufbau

n eine Erhöhung des Veredelungsgrades und Professionalisierung n die Betonung des Regionalaspektes im Lebensmittelhandel

n einen Ausbau der Herkunfts- und Qualitätsführerschaft ohne ein Mehr an Kontrollen n eine einfache klar verständliche Kennzeichnung ohne Missbrauch der bäuerlichen

Verkaufsargumente

n einen Ausbau der Dienstleistungsqualität

Auch wenn die Umstellung auf das einheitliche Flächenmodell Änderungen auf einigen Betrieben bringen kann, wird sie von vielen Landwirten als sinnvoller Kompromiss angesehen.

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Spartengespräche

Die Betreuung von Erzeugerorganisationen und Verbände im Nahbereich der Land- und Forstwirtschaft nimmt für die Landwirtschaftskammer einen wichtigen Stellen- wert ein. Daher wurden die wichtigsten Verantwortungsträger von Verarbeitungs- und Vermarktungsorganisationen und unsere involvierten Funktionäre im Dezember/Jän- ner eingeladen, um mit Präsidium und Direktion Bilanz über das Jahr 2012 zu ziehen und gemeinsame Ziele und Herausforderungen für das kommende Jahr zu diskutie- ren. Spartengespräche wurden in den Bereichen Getreide/Kürbis, Milch, Rindermast, Schweine, Schafe/Ziegen, Rinderzucht, Bienenwirtschaft, Teichwirtschaft, Pferdewirt- schaft, Obst/Wein/Garten, Forstwirtschaft, Bioenergie, Eier/Geflügel, Ernährung/Bäue- rinnen, Direktvermarktung und Biolandbau durchgeführt.

Steirischer Feste-Reigen

Auch 2012 wurde von zahlreichen Verbänden unter der Patronanz der Landwirtschafts- kammer und des Agrarressorts ein umfangreicher steirischer Feste-Reigen durchge- führt. Diese Kulinarikveranstaltungen waren ein wertvoller Beitrag für einen Info-Trans- fer hin zu den Konsumenten und Medien, aber auch eine gute Kommunikationsplatt- form für die jeweilige Sparte.

Wesentliche Kulinarikveranstaltungen waren beispielsweise:

n Steirisches Almlammfest am 29. Juli in Haus im Ennstal n Steirisches Rindfleischfest am 5. August auf der Brandlucken n Voitsberger Käsefest am 15. September in Voitsberg n Kulinarikfest am 16. September in Graz, Hamerlinggasse n Steirisches Milchfest am 29. September in Rachau/Knittelfeld

So konnten mit viel Engagement der verschiedenen Akteure die Leistungen der bäu- erlichen Landwirtschaft für Gesellschaft und Landschaft, sowie die Kulinarik für die Bevölkerung und die Öffentlichkeit erlebbar gemacht werden.

Schulmilch-Malwettbewerb 2012

Etwa 1.500 Einsendungen konnte sich die Jury des Schulmilchforums Steiermark beim heurigen Schulmilch-Malwettbewerb anschauen. Die Schüler begeisterten beim Thema „Mein Milchschlaraffenland“ mit tollen Exponaten. Den Gewinnerkindern wur- den anlässlich des Steirischen Milchfestes in der Rachau tolle Preise überreicht.

Marktberichterstattung

Fundierte Marktinformation über alle wesentlichen steirischen Sparten ist für die Bäue- rinnen und Bauern wichtig, um am Markt gut auftreten zu können. Der „Steirische Markt- bericht“ der Landwirtschaftskammer trägt zu dieser Information, aber unter anderem auch zur Glättung der immer größer werdenden Volatilität bei. Der Marktbericht wird wöchentlich als dreiseitiger Bericht erstellt und in der Wochenzeitung „Neues Land“

mit einer Auflage von mindestens 30.000 Stück veröffentlicht. Die Marktdaten werden auch über die „Landwirtschaftlichen Mitteilungen“, telefonisch oder über den telefoni- schen Anrufbeantworter sowie unter www.agrarnet.info den Landwirten zugänglich gemacht. Marktanalysen aus allen Sparten und marktrelevanten Querschnittsthemen fließen wöchentlich in diesen Marktbericht ein.

Kulinarikveranstaltungen sind eines der Aushängeschilder der Landwirtschaft.

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Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung 2010

Die von der Statistik Austria Anfang Juni veröffentlichten Daten der Agrarstrukturerhe- bung 2010 zeigen, dass die Anzahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in der Steiermark seit der letzten Vollerhebung im Jahr 1999 von 48.582 Betrieben bis zur Zählung mit Stichtag 31. Oktober 2010 um 9.194 auf 39.388 Betriebe abgenommen hat. Das ist ein Minus von 18,9 Prozent. Der jährliche durchschnittliche Rückgang zwi- schen 1999 und 2010 betrug damit 1,72 Prozent oder 836 Betriebe. Im Vergleich zur vorangegangenen Dekade 1990 bis 1999 hat sich der Rückgang der Betriebe etwas verlangsamt. In diesem Zeitraum ging die Zahl der Betriebe jährlich um durchschnittlich 2,2 Prozent zurück und betrug 1.080 Betriebe pro Jahr. Die Steiermark bleibt damit etwas unter dem Österreich-Schnitt, der bei -20,3 Prozent liegt. Auf Basis der Erwerbs- arten wurden im Jahr 2010 32,5 Prozent der steirischen Betriebe im Vollerwerb und 60,8 Prozent im Nebenerwerb geführt. 6,7 Prozent der Betriebe deklarierten sich als juristische Personen und Personengemeinschaften. Den stärksten Strukturwandel gab es abgesehen vom Grazer Raum in den Ackerbaugebieten der südlichen und südöst- lichen Steiermark, in welchen die Veredelungs- und Marktfruchtbetriebe beheimatet sind. In den Berggebieten ist es dagegen besser gelungen, die Betriebszahlen kon- stant zu halten. Die Zahl der Bergbauern ist zwischen 2003 und 2010 (Vergleichszahlen gibt es wegen einer Systemumstellung erst seit 2003) in der Steiermark um 1.040 auf 20.178 Betriebe zurückgegangen. Das ist lediglich ein jährlicher Rückgang um 0,7 Prozent. Bewirtschaftete im Durchschnitt ein steirischer land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Jahr 1999 noch 30,9 Hektar Gesamtfläche inklusive Wald waren es 2010 bereits 36,4 Hektar. Der Österreichdurchschnitt lag bei 42,4 Hektar nach 34,6 Hektar im Jahr 1999. Die durchschnittliche landwirtschaftliche Nutzfläche je Betrieb liegt in der Steiermark bei 11,7 Hektar, verglichen mit 18,8 Hektar österreichweit. Diese Zahlen sta- gnierten allerdings aufgrund der jüngsten Revisionen bei den Almfutterflächen. Der EU- 27-Durchschnitt liegt aufgrund der Vielzahl von Kleinstbetrieben in einigen EU-Ländern bei 14,1 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche je Betrieb, Österreich ist aber dennoch im Vergleich der EU-27 am zwölftkleinsten strukturiert. Deutschland hat 55,8 Hektar, Tschechien 152,4 Hektar je Betrieb.

Der Strukturwandel ist besonders in den Gunstlagen der Süd-Ost Steiermark besonders stark ausgeprägt.

Das Berggebiet hat den geringsten Rückgang.

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LAND- UND

FORSTWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE NACH

BEZIRKEN 1999 2010 absolut Rückgang in Prozent 99/10 Rückgang/Jahr in Prozent

Graz-Stadt 586 356 -230 -39,2 -3,6

Bruck an der Mur 1.122 1015 -107 -9,5 -0,9 Deutschlandsberg 3.981 3140 -841 -21,1 -1,9

Feldbach 6.448 5088 -1.360 -21,1 -1,9

Fürstenfeld 1.627 1230 -397 -24,4 -2,2

Graz-Umgebung 5.011 4018 -993 -19,8 -1,8

Hartberg 5.056 3980 -1.076 -21,3 -1,9

Judenburg 1.365 0 0 0,0 0,0

Knittelfeld 812 0 0 0,0 0,0

Murtal 2.177 1.977 -200 -9,2 -0,8

Leibnitz 4.879 3821 -1.058 -21,7 -2,0

Leoben 824 739 -85 -10,3 -0,9

Liezen 3.213 2784 -429 -13,4 -1,2

Mürzzuschlag 1.109 1017 -92 -8,3 -0,8

Murau 1.955 1737 -218 -11,2 -1,0

Radkersburg 2.493 1724 -769 -30,8 -2,8

Voitsberg 2.428 2054 -374 -15,4 -1,4

Weiz 5.673 4708 -965 -17,0 -1,5

Steiermark 48.582 39.388 -9.194 -18,9 -1,7 Die steirische Landwirtschaft in Zahlen 2012

Die wichtigsten Strukturdaten und Kennzahlen der heimischen Land- und Forstwirt- schaft im Überblick werden als jährlich aufgelegter Folder in einer Auflage von 6.000 Stück publiziert. Zielgruppe für dieses kleine Nachschlagewerk sind vor allem bäuer- liche Funktionäre und politische Mandatare, agrarische Institutionen sowie Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer. Der Folder wird aber vor allem auch als „Give-away“ an Exkursionsgruppen, Schulen oder Besucher der Landwirtschaftskammer weitergege- ben.

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Interessenpolitik

Schwerpunktthemen

Wasserschongebiete Leibnitzerfeld- Aktueller Verfahrensstand

Ca. 400 Landwirte haben 2009 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz Anträge auf Entschädigungen eingebracht, da ihnen aufgrund der zwei neuen Schongebietsverord- nungen von der Behörde Einschränkungen auferlegt wurden, die über die Vorgaben der ordnungsgemäßen Landwirtschaft hinausgehen. Die betroffenen Wasserverbän- de haben die positive Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft nicht akzeptiert und haben sämtliche Verfahren gerichtsanhängig gemacht. Von den rund 400 betroffenen Landwirten sind vier Betriebe nach gemeinsam festgelegten Kriterien ausgewählt wor- den, die sozusagen als Musterverfahren gerichtlich durchgefochten werden. Diese Vereinbarung mit den Wasserversorgern und mit dem zuständigen Richter beim Lan- desgericht gibt allen anderen Betrieben die Möglichkeit ihr eigenes Verfahren ruhend zu stellen. Dadurch kann das Kostenrisiko auf diese Musterverfahren eingeschränkt werden. Die Landwirtschaftskammer hat zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Horwath ein Muster für ein Antwortschreiben an das Gericht formuliert. 70 Landwirte haben dieses Antwortschreiben nicht abgesendet und erhielten in den vergangenen Wochen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen, dass sie dadurch ihre allfäl- ligen Ansprüche in diesem Verfahren nicht mehr geltend machen können. Die erste Tagsatzung hinsichtlich der Entschädigungsforderungen der betroffenen Grundeigentü- mer fand am 19.12.2011 im Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz statt. Bei dieser Tagsatzung wurden alle Verfahren - außer acht - ruhend gestellt. Diese acht Betriebe werden von vier Rechtsanwälten vertreten. Die zweite Tagsatzung beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz wurde am 4.12.2012 durchgeführt. Bei dieser Tagsatzung waren die beiden Geschäftsführer der Wasserverbände und deren rechtliche Vertreter anwesend. Weiters waren jene Landwirte anwesend, die sich für die Durchführung der Musterverfahren bereit erklärt haben sowie deren rechtliche Vertreter. Der Richter hat einleitend festgehalten, dass aus seiner Sicht aufgrund der bisher vorbringenden Schriftsätze und Unterlagen ein Entschädigungsanspruch für die betroffenen Landwirte bestehen müsste. In weitere Folge wurden die anwesenden Landwirte und die zwei Geschäftsführer der Wasserverbände vom Richter einvernommen und konnten ihre Sichtweise über Vermögensschäden aufgrund der bestehenden Schongebietsverord- nungen darlegen. Als nächster Schritt wurden vom Gericht zwei Sachverständige aus dem Bereich der Landwirtschaft sowie für ein hydrologisches Gutachten nominiert.

Weiters wurden die weiteren Zeugen für die nächste Tagsatzung genannt. In der zwei- ten Tagsatzung ist für die betroffenen Landwirte durchaus ein positiver Eindruck im Hinblick auf die Erfolgsaussichten entstanden.

Die Einschränkungen in der Produktion in Wasserschongebieten müssen den Bäuerinnen und Bauern ohne Vermögensschäden abgegolten werden.

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Novellierung Steiermärkisches Landwirtschaftskammergesetz und Steiermärki- sche Landwirtschaftskammerwahlordnung

Durch die Bezirkskammerzusammenlegung der Bezirke Radkersburg und Feldbach kommt die Bezirkskammer Radkersburg vom Wahlkreis 2 in den Wahlkreis 3. Die Land- wirtschaftskammer hat vorgeschlagen, dass das eine bisher dem Bezirk Radkersburg zugeordnete Mandat vom Wahlkreis 2 in den Wahlkreis 3 wandert. Das Land hat die- sem Vorschlag zugestimmt.

Novellierungsentwurf zum Steiermärkischen Buschenschankgesetz

Die Landwirtschaftskammer hat einen Novellierungsentwurf zum Steiermärkischen Buschenschankgesetz zur Stellungnahme erhalten. Dieser Novellierungsentwurf sieht vor, dass in einer Buschenschank Tanz- und Musikveranstaltungen zur Brauchtumspfle- ge wie bisher und zusätzlich kulturübergreifende musikalische Veranstaltungen erlaubt sind bzw. erlaubt werden. Diese Ausweitung, dass in Hinkunft auch z.B. Jazzmusik in Buschenschänken erlaubt werden soll, war eine Forderung der Buschenschenker und ist begrüßenswert.

Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz

Die Landwirtschaftskammer hat zum vom Land vorgelegten Entwurf einer Novelle zum Landwirtschaftsförderungsgesetz eine umfassende Stellungnahme abgegeben um sicher zu stellen, dass alle förderungswürdigen Maßnahmen und Bereiche der Land- und Forstwirtschaft Berücksichtigung finden. Das Land hat die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer nahezu vollinhaltlich berücksichtigt.

Zahlungsrückforderungen aufgrund abweichend festgestellter Almfutterflächen Landwirte (Eigentümer, Pächter, Auftreiber), die von der AMA Zahlungsrückforderun- gen der Prämien für Almflächen erhalten haben, wurden von der Landwirtschaftskam- mer und den zuständigen Bezirkskammern bei der Erstellung von Berufungen gegen die Bescheide des Landwirtschaftsministeriums unterstützt. Mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer wurden auch 20 Beschwerden an den Verwaltungsgerichts- hof eingebracht.

Abschuss, Fang und Stören von Rabenvögeln im Jahr 2012

In den vergangen Jahren haben die Bezirkskammern jeweils für den gesamten Bezirk einen Antrag gemäß Naturschutzgesetz auf Abschuss, Fang und Stören von Rabenvö- geln gestellt, um Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen zu minimieren. Aufgrund der Mitteilung der Naturschutzabteilung des Landes, dass es in Zukunft nicht mehr möglich ist für den gesamten Bezirk bescheidmäßig Ausnahmebewilligungen für den Abschuss von Rabenvögeln zu genehmigen, wurde mit den zuständigen Landesstellen eine praktikable Lösung gefunden. Durch eine Verordnung aufgrund des Jagdgeset- zes wurden der Abschuss, der Fang und das Stören von Rabenvögeln steiermarkweit ermöglicht.

In Zukunft kann in den steirischen Buschenschänken auch Jazzmusik gehört werden.

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Steuer auf Grundverkäufe

Seit 1.4.2012 unterliegen grundsätzlich alle Grundstücksveräußerungen im privaten und betrieblichen Bereich der Einkommensteuer. Unter anderem durch den Einsatz der bäu- erlichen Interessenvertretung konnte erreicht werden, dass folgende Einkünfte steuer- frei bleiben:

n Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken in Folge eines behördlichen Ein- griffes oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Ein- griffes.

n Einkünfte aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenle- gungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzge- setzes.

n Einkünfte aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen einer Baulandumle- gung im Sinne der landesgesetzlichen Vorschriften.

n Abgeltungen von Wertminderungen von Grundstücken (Bodenwertminderungen) aufgrund von Maßnahmen im öffentlichen Interesse (z.B. wegen einer Überspan- nung durch eine Starkstromleitung).

Einheitswert-Neu

Der Verfassungsgerichtshof hat in den jüngsten diesbezüglichen Erkenntnissen (zuletzt am 27.11.2012) massive Bedenken gegen den Einheitswert geäußert. Die Bedenken richten sich nicht gegen das System der Einheitsbewertung von Liegenschaften an sich, sondern gegen den Umstand, dass die erforderliche periodische Aktualisierung dieser Einheitswerte seit Jahrzehnten faktisch unterblieben ist.

Dies machte ein rasches Handeln notwendig und hat dazu geführt, dass der National- rat am 13.11.2012 die Änderung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 2014 mit Wirksamkeit 1. Jänner 2015 beschlossen hat. Die Umsetzung der politischen Vereinbarung erfolgt durch Bewertungsrichtlinien.

Vereinbart wurde die Anhebung des gesamten landwirtschaftlichen Einheitswertvolu- mens (1,8 Milliarden Euro) um 10 Prozent und Verteilung dieser neuen Einheitswertsum- me zu 83 Prozent aus Grund und Boden, zu 13 Prozent aus öffentliche Gelder (nur Direkt- zahlungen der 1. Säule) bzw. zu 4 Prozent aus Viehhaltung. Ziel ist eine faire Gewichtung zwischen einzelnen Gebieten und Betriebsarten.

Gewinnpauschalierung- Neu

Die Eckpunkte der künftigen land- und forstwirtschaftlichen Gewinnpauschalierungs- verordnung wurden bereits gesetzlich fixiert (Abgabenänderungsgesetz 2012, kund- gemacht am 14.12.2012). Es ist gelungen, rund 93 Prozent aller Betriebe in der Voll- pauschalierung zu halten. Anstelle der ursprünglich in Anlehnung an Deutschland geforderten Grenze von 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bzw. der Grenze von 50 Vieheinheiten, wurden im Einkommensteuergesetz letztlich 60 Hektar bzw. 120 Vieheinheiten festgelegt. Durch eine Änderung der Umrechnungsschlüssel bei einigen Tierarten (z.B. Rinder von ein bis eineinhalb Jahren, Mastschweine) konnte hier eine weitere Verbesserung erreicht werden.

93 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe werden auch weiterhin in der Gewinnpauschalierung bleiben können.

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Beispiele:

Am Beispiel eines Mastbetriebes mit zugekauften Ferkeln bedeutet dies, dass eine Jah- resproduktion von 2.000 Mastschweinen in der Vollpauschalierung Platz findet. Ohne die Änderung der Umrechnungsschlüssel wären es nur 1.333 Mastschweine gewesen.

Die für den Obstbau ursprünglich bereits als fix kolportierte Flächengrenze von 5 Hektar konnte letztlich verdoppelt werden. Durch die Anhebung der Fläche wurde erreicht, dass 83,5 Prozent der steirischen Obstbaubetriebe in der Vollpauschalierung bleiben können. Neben den 1.112 steirischen Betrieben bis fünf Hektar konnten weitere 355 Betriebe (mit über fünf bis zehn Hektar) in der Vollpauschalierung gehalten werden. Für 16,2 Prozent der Obstbaubetriebe wird künftig eine genauere Form der Gewinnermitt- lung, nämlich zumindest die Teilpauschalierung, notwendig sein. Der Verlust der Voll- pauschalierung bedeutet jedoch nicht automatisch immer eine Steuerpflicht. Nur 0,3 Prozent der steirischen Obstbaubetriebe überschreiten die unverändert gebliebenen Buchführungsgrenzen (150.000 Euro Einheitswert bzw. 400.000 Euro Netto-Umsatz).

Entschädigungen 380 KV-Leitung

Im Zusammenhang mit der Errichtung der 380-kV-Leitung wurden den Grundeigen- tümern Entschädigungen gezahlt, die sich unterschiedlich zusammensetzen (z.B.

Wertminderung des Bodens, Ersatz von Einnahmen, Entschädigung für Wirtschafts- erschwernisse, Entgelt für die Einräumung von Rechten). Diese Entschädigungen sind steuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen. Entschädigungen für eine Bodenwertmin- derung sind in jedem Fall steuerfrei. Gelder für verminderte Betriebseinnahmen oder für Wirtschaftserschwernisse sind in der Regel in der Vollpauschalierung enthalten.

Servitutsentgelte wiederum sind grundsätzlich steuerpflichtig. Auf Basis eines Grund- satzgutachtens bzw. von Einzelgutachten unterstützte die Landwirtschaftskammer hunderte Land- und Forstwirte beim Ausfüllen von Steuererklärungen. In zahlreichen Besprechungen mit der Abgabenbehörde wurde versucht, zu einer akzeptablen Pau- schallösung zu finden. Das ist zumindest eine für die betroffenen Land- und Forstwir- te bessere Lösung als die in den Einkommensteuerrichtlinien des Finanzministeriums festgelegte Pauschalregelung (70 Prozent steuerpflichtig; 30 Prozent steuerfrei), die allgemein angewendet nicht sachgerecht erscheint.

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Grundbuchseintragungsgebühr Am 21.09.2011 hat der Verfassungsgerichtshof die Berechnung der Grundbuchsein- tragungsgebühr vom Einheitswert mit Ablauf des 31.12.2012 als verfassungswidrig aufgehoben. Die ursprünglich vorgesehene Nachfolgeregelung sah vor, dass die Ein- tragungsgebühr bei vollkommen oder überwiegend unentgeltlichen Erwerbsvorgän- gen (z.B. Schenkung, gemischte Schenkung, Erbschaft) nicht mehr vom dreifachen Einheitswert, sondern vom „Verkehrswert“ des Grundstückes zu bezahlen gewesen wäre. Als Ausnahme (Berechnung vom 3-fachen-Einheitswert) war innerhalb der Fami- lie die Übertragung einer Liegenschaft nur dann vorgesehen, wenn diese der Befrie- digung des dringenden Wohnbedürfnisses des Berechtigten dient. Die Übergangsbe-

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der Familie (Kauf, Erbschaft, Schenkung) und bei der bäuerlichen Übergabe der dreifa- che Einheitswert als Berechnungsgrundlage dient. Auch die komplizierte Übergangsre- gelung wurde nicht umgesetzt.

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Grunderwerbsteuer

Am 27.11.2012 hat der Verfassungsgerichtshof die Bemessung der Grunderwerbsteuer vom Einheitswert mit Ablauf des 31. Mai 2014 als verfassungswidrig aufgehoben. Auch im Falle der Grunderwerbsteuer bezeichnet er die Einheitswerte an sich als unbedenk- lich. Wenn der Gesetzgeber eine Aktualisierung jedoch über einen Zeitraum von meh- reren Jahrzenten unterlasse bzw. verhindere, löse er damit Verwerfungen und Unstim- migkeiten im Steuersystem aus, die ab einem bestimmten Zeitpunkt auch mit Gründen der Verwaltungsökonomie nicht mehr gerechtfertigt werden können. Die Aufgabe der Interessenvertretung wird nun darin bestehen, sich dafür einzusetzen, dass eine verfas- sungsrechtlich unbedenkliche Neuordnung zu keiner wesentlichen grunderwerbsteuer- lichen Verschlechterung für die Bauernschaft führt.

Grundinanspruchnahmen

Erdgashochdruckleitungsanlage Bruck/Mur – Neumarkt/Landesgrenze

Die von der GASNETZ Steiermark geplante Neuerrichtung der Erdgashochdrucklei- tungsanlage S3, welche ausgehend von der Schieberstation Laming A4 (Bruck/Mur) rund 110 Kilometer in Richtung Neumarkt (Landesgrenze zu Kärnten) geführt werden soll, wurde im Berichtsjahr hintangehalten. Der Grund dafür lag bzw. liegt im negativen Genehmigungsbescheid des geplanten Gaskraftwerkes (400 MW) in Klagenfurt, da die gegenständliche Leitungsanlage ausschließlich der Versorgung dieses Kraftwerkes die- nen soll. Es wurden von der Landwirtschaftskammer diesbezüglich gemeinsam mit der GASNETZ Steiermark in den betroffenen Bezirken Informationsveranstaltungen abge- halten. Die Landwirtschaftskammer wurde von den betroffenen Grundeigentümern beauftragt, einen rechtlichen Rahmen für ein allfällig abzuschließendes Rahmenüber- einkommen zu formulieren, um im Bedarfsfall entsprechend gerüstet zu sein.

Erdgashochdruckleitung Steinhaus/Semmering - Bruck/Oberaich - Eisbach/Rein Die Erdgashochdruckleitungsanlage ausgehend von Steinhaus am Semmering über Oberaich bis Eisbach/Rein wurde vollständig errichtet bzw. verlegt. Vereinzelt wurden mit der GASNETZ Steiermark noch Wegerechtsvereinbarungen hinsichtlich der Zufahr- ten zu den Leitungstrassen verhandelt. Weiters wurden von der Landekammer bei Mei- nungsverschiedenheiten der Vertragspartner Schlichtungen durchgeführt.

S 36

Das Projekt S 36 steht nach wie vor aufgrund der Evaluierung von Bundesministerin Bures in der Warteschleife. Eine tatsächliche Realisierung in der geplanten Form ist weiterhin ungewiss. Die bereits abgelösten Grundeigentümer wurden im Falle von Steuervorschreibungen bei den Verhandlungen mit dem zuständigen Finanzamt von

Auch bei der Erdgashoch- druckleitungsanlage Bruck/

Mur-Neumarkt/Landesgrenze wird die Landwirtschaftskam- mer ein Rahmenübereinkom- men für die Grundeigentümer abschließen.

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Hochwasserschutz-Raababach

Das Land Steiermark sowie die Marktgemeinde Gössendorf planen die Errichtung eines Hochwasserschutzes entlang des Raababaches. Es werden drei Varianten des Hochwasserschutzes diskutiert. Die Verkehrswerte der betroffenen Flächen wurden von einem Sachverständigen im Auftrag des Landes Steiermark geschätzt. Die Land- wirtschaftskammer wurde bei der Evaluierung des Gutachtens bzw. bei der Festset- zung des Verkehrswertes vom Land Steiermark miteinbezogen.

110-kV-Erdkabelleitung

STEWEAG-STEG GmbH plant die Errichtung einer 110-kV-Erdkabelleitung von Wern- dorf nach Pirka. Davon sind rund 300 Grundeigentümer betroffen. Der Trassenkorridor liegt zwischen der 110 kV-ÖBB-Leitung und der Phyrn-Autobahn A9. Die STEWEAG- STEG GmbH wollte ursprünglich die Leitung gemeinsam mit der ÖBB errichten, die ÖBB hat dies jedoch strikt abgelehnt. In diesem Fall wäre die ÖBB-Freileitung in einer deutlich stärkeren Dimension ausgebaut worden (z.B. von 110 kV auf 220 kV). Für die Realisierung des Projektes ist es notwendig, eine große Anzahl an Grundstücken in Anspruch zu nehmen. Um eine klaglose Durchführung des Vorhabens sowie eine Gleich- behandlung der Grundeigentümer zu gewährleisten, wurde im Auftrag der betroffenen Grundeigentümer zwischen der Landwirtschaftskammer und der STEWEAG-STEG GmbH ein Rahmenübereinkommen abgeschlossen. Es wird vom Grundsatz ausgegan- gen, dass die STEWEAG-STEG GmbH den Grundeigentümern bzw. Bewirtschaftern volle Schad- und Klagloshaltung leistet.

Semmeringtunnel

Von der ÖBB wurden im Berichtsjahr nach wie vor Grundablösen durchgeführt. Im Wesentlichen betreffen diese Tunnelservitute, Geländemodellierungen und ökologi- sche Ausgleichsflächen. Die Landwirtschaftskammer unterstützte die Grundeigentü- mer bei der Durchsicht der Verträge und Gutachten und vertrat diese bei den Verhand- lungen mit den ÖBB.

Die Landwirtschaftskammer unterstützte die

Grundeigentümer bei der Durchsicht der Verträge und Gutachten und vertrat diese bei den Verhandlungen mit den ÖBB.

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Geografischer Herkunftsschutz

Die Stärkung von Erzeugerorganisationen von Traditionslebensmitteln durch umfassen- de Beratung im Bereich des EU-Systems für geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) ist notwendig, damit die Möglichkeiten eines Standortschutzes der Regionalproduktion, Produktauthentizität, bessere Markt- situation erreicht und nachhaltig genutzt werden können. Die Antragsverfahren (natio- nal und EU) erfordern Ausdauer. Der Konsument hat durch die verpflichtende exter- ne g.g.A./g.U. Kontrolle die Garantie einer nachvollziehbaren Produktion. Der zeitlich unbegrenzte Rechtsschutz der Produzenten vor direkter und indirekter Rufausbeutung ist stark. Die Aufnahme ins EU-Herkunftsschutzregister ist die höchste Auszeichnung von Traditionslebensmitteln. EU-weit sind ca. 1.000 Produkte, davon 14 aus Österreich, registriert. Betreut werden seitens der Landwirtschaftskammer folgende Produzenten und ihre Erzeugerorganisationen organisatorisch, fachlich und rechtlich in Antragsvorbe- reitung (Neuanträge), Behördenverfahren, Kontrollplänen, laufender Umsetzung, Etiket- tierung, Trittbrettfahrerproblematik, Mahnwesen, Konsumenteninformation etc.:

n Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. (registriert seit 1996) n Steirischer Kren g.g.A. (registriert seit 2008)

n Steirische Käferbohne; Pöllauer Hirschbirne; Sulmtaler Huhn, Ennstaler Steirerkas (Antragsstadium)

n Beratung interessierter Produzenten von Traditionsprodukten mit geografischem Zusammenhang (für g.g.A./g.U.) oder Produkten die als garantiert traditionelle Spe- zialität (für g.t.S.) in Frage kommen.

Im Jahr 2012 konnte beispielsweise das EU-Oppositionsverfahren im Zusammenhang mit einem slowenischen g.g.A. Antrag „Stajersko prekmusko bucno olje“ („Steirisches Kürbiskernöl über der Mur“) bei der EU-Kommission abgeschlossen werden; es wurde unter anderem durch die Einsprüche der Landwirtschaftskammer und der Erzeugeror- ganisation erreicht, dass der geografische Teil „Stajerkso prekmursko“ nicht in Deutsch oder in eine andere Sprache übersetzt werden darf und Slowenien am Etikett ersicht- lich sein muss, um eine Irreführung der Konsumten möglichst zu vermeiden.

Einen weiteren Themenschwerpunkt im Jahr 2012 bildeten Stellungnahmen aufgrund von Änderungen und Vorgaben der Kontrollbehörden (vor allem Gesundheitsministeri- um) zu den g.g.A./g.U. Kontrollsystemen.

Markenrecht

Die Beratung von einzelnen Betrieben für Markenanmeldungen (Wort- und Wortbild- marken) wird verstärkt nachgefragt. Die Landwirtschaftskammer hat selbst Marken geschützt, die Landwirten und Agrarinitiativen zur Verfügung stehen (z.B. Diefrische- Kochschule, Gutes vom Bauernhof, MichschützenNützlinge!, echtsteirisch, etc.).

Im Jahr 2012 wurden von der Landwirtschaftskammer die Wortmarke und die Wort- bildmarke „Steiermarkhof“ (Nachfolge Raiffeisenhof) als nationale Marken geschützt.

Die höchste Auszeichnung von Traditionslebensmitteln EU-weit sind ca. 1.000 Produkte, davon 14 aus Österreich registriert ist die Aufnahme ins EU-Herkunftsschutzregister.

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Lebensmittelkennzeichnung - Herkunftsauslobung

Die Landwirtschaftskammer setzt sich stetig inhaltlich und medial für eine Verbesse- rung des gesetzlichen Rahmens bei der Lebensmittelkennzeichnung ein. Weiters wer- den bessere Kontrollen und verstärkter Einsatz der Behörden bei der Umsetzung der aktuellen Gesetzeslage im Bereich des Irreführungsverbotes gefordert, dessen Vollzug und Interpretation bei nationalen Behörden liegt. Konkret wurde das Thema Irrefüh- rung von Konsumenten beim Österreichischen Lebensmittelbuch aufgegriffen. Kritisch zu sehen sind z.B. Lebensmittelauslobungen, deren Rohstoff nicht aus Österreich stammt, jedoch einen Herkunftsbezug wie rot-weiß-rote Fahnen, Begriffe wie Qualität aus Österreich, Österreichische Tradition, etc. darstellt. Diese Eignung zur Irreführung ist jedoch stets eine Einzelfallbeurteilung der nationalen Behörden nach der Gesamtauf- machung der Ware.

Aus Sicht der Interessenvertretung muss der allgemein im Lebensmittelrecht veran- kerte Täuschungsschutz besser und klarer umgesetzt und sanktioniert werden. Die EU-Verbraucherinformationsverordnung, welche eine Totalreform der Lebensmittel- kennzeichnung darstellt, gilt grundsätzlich ab 2014 (bzw. mit Übergangsfristen) und sollte rasch in die Praxis umgesetzt werden. Änderungen werden die allgemeine Lebensmittelkennzeichnung, aber auch Spezialbereiche wie die Nährwert- und Aller- genkennzeichnung, den Täuschungsschutz, Herkunftsauslobung und Lebensmittelimi- tate betreffen. Ab 2014 konnte bei dieser EU-Verordnung zumindest erreicht werden, dass beim Frischfleisch eine gesetzlich verpflichtende Auslobung der Rohstoffherkunft gelten muss; bisher war dies im Fleischbereich nur bei Rindfleisch der Fall. Offene Baustellen in Bezug auf die gesetzliche Auslobung der Herkunft bleiben weiterhin der Milchbereich und Verarbeitungsprodukte. Hier wird die EU-Kommission Evaluierungs- studien durchführen.

Generell werden freiwillige Systeme, welche Nachvollziehbarkeit der Produktion, Qua- lität, Herkunft und eine unabhängige Kontrolle gewährleisten, unterstützt wie z.B. das AMA-Gütesiegel oder geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnun- gen (g.g.A./g.U.).

Ausländerbeschäftigung

Seit Mai 2011 ist keine Beschäftigungsbewilligung mehr für die Staatsangehörigen folgender EU-8 Staaten erforderlich: Tschechien, Estland, Lettland, Litauen Ungarn, Polen, Slowenien und Slowakei. Daher wurden die Kontingentzahlen massiv gekürzt.

Im Jahr 2012 standen der steirischen Land- und Forstwirtschaft 875 Saisoniers zur Ver- fügung. Das Erntehelferkontingent für die Steiermark betrug im Jahr 2012 980 Plätze.

Im Jahr 2012 standen der steirischen Land- und Forstwirtschaft 875 Saisoniers zur Verfügung.

Das Erntehelferkontingent für die Steiermark betrug im Jahr 2012 980 Plätze.

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Änderungen im Sozialrecht durch das Stabilitätsgesetz 2012

Der Pensionsversicherungsbeitrag wird schrittweise von 15,5 Prozent auf 17 Prozent angehoben:

Ab Juli 2012 16 Prozent Ab Juli 2013 16,5 Prozent Ab Jänner 2015 17 Prozent

Eine Verbesserung gibt es allerdings für die Ausgleichszulagenbezieher. Der Höchstbe- trag des fiktiven Ausgedinges für die Berechnung der Ausgleichszulage wird schrittwei- se von 20 Prozent (2010) des jeweiligen Richtsatzes auf 13 Prozent (2016) gesenkt. Im Jahr 2012 beträgt die Anrechnung 18 Prozent.

Das Berufsschutzalter wird vom 57. auf das 60. Lebensjahr angehoben. Nach der Rechtslage im Jahr 2012 ist der Berufsschutz als Bauer dann gegeben, wenn man das 57. Lebensjahr vollendet hat und die körperlich schwere Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Vorraussetzung ist, dass man in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag minde- stens 10 Jahre hindurch als Bauer tätig war. Das Berufsschutzalter wird nun schrittwei- se auf das 60. Lebensjahr angehoben:

Pensionsstichtag im Jahr 2013 58. Lebensjahr

2014 58. Lebensjahr

2015 59. Lebensjahr

2016 59. Lebensjahr

2017 60. Lebensjahr

Vor dem Berufsschutzalter wird man auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen, wobei lediglich das Leistungskalkül ausschlaggebend ist und nicht die Frage, ob man tatsächlich einen entsprechenden Arbeitsplatz erlangen kann. Für die auslaufende vor- zeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer erfolgt eine schrittweise Anhe- bung der erforderlichen Versicherungszeiten von 37,5 Versicherungsjahren auf 40 Ver- sicherungsjahre bzw. von 35 Beitragsjahren auf 37,5 Beitragsjahre.

Die derzeitige Pensionsberechnung in Form der Parallelrechnung besteht aus verschie- denen Rechtslagen. Bisher wurde die Pension nach dem „Altrecht“ und nach dem

„Neurecht“ (Allgemeines Pensionsgesetz, APG) verbunden mit einer 40jährigen Über- gangsfrist berechnet. Die tatsächliche Pension richtete sich nach dem Verhältnis der Versicherungszeiten vor und nach dem APG. Nunmehr entfällt die Parallelrechnung.

Das „Altrecht“ wird in einer einmaligen Kontoerstgutschrift zum 1.1.2014 zusammen- gefasst. Umfasst von dieser Kontoerstgutschrift sind grundsätzlich alle Versicherten, die in den Anwendungsbereich des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) fallen, das sind alle nach dem 31.12.1954 Geborene. Die Kontoerstgutschrift entfällt für Personen, die ausschließlich Versicherungsmonate nach dem APG erworben haben, da für diese ohnehin lediglich das Pensionskonto Anwendung findet (erworbener Pensionsan- spruch: 1,78 Prozent der jährlichen Bemessungsgrundlage = Bruttojahreseinkommen, Kindererziehungszeiten usw., Summe der jährlich aufgewerteten Gutschriften aus den Vorjahren, monatliche Pension: 1/14 der Gesamtgutschrift).

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Beratungs- und Bildungsangebote sowie Öffentlichkeitsarbeit

Die Sprechtage der Rechtsabteilung, welche sich aus den Referaten Allgemeines Recht, Sozialrecht, Steuerrecht und Wirtschaftspolitik und Markt zusammensetzt, nahmen 3.180 Kammermitglieder in Anspruch. Dazu kamen im Berichtsjahr 16.750 Beratungen per Telefon, 3 Meisterkurse, insgesamt 134 Fachartikel für die Landwirt- schaftlichen Mitteilungen (z. B. Kolumne „Rechtstipp“) und für den Fortschrittlichen Landwirt. Auch Bücher wurden von den Mitarbeitern verfasst:

n „Landwirtschaftlicher Hofjurist“ von Dr. Putz, erschienen im Manz Verlag n „Mein Recht als Nachbar“ von Dr. Putz, erschienen im Leopold Stocker Verlag n „Rechtskunde für den Landwirt“ von Dr. Posch, erschienen im Leopold Stocker Ver-

lag)

n „Das Steuerrecht der Land- und Forstwirte“ von Mag. Zapfl, erschienen bei Portele und Partner

Die Mitarbeiter der Rechtsabteilung geben ihr Wissen in den Meisterkursen der Land- wirtschaftlichen Berufsausbildung für den gesamten Block Recht, Marktkunde und Agrarpolitik weiter und teilweise auch in Kursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes LFI.

Schwerpunkte der Beratungs- und Vortragstätigkeit bilden die Hofübergabe, das Erb- und Familienrecht, Grenzstreitigkeiten, Wegeservitute, Pensionsrecht, Pflegegeld, Arbeitsunfälle, Anmeldung von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern, Steuererklä- rungen, Raumordnungsfragen, Entschädigungen bei Grundinanspruchnahmen, Markt- preise und vieles mehr.

Die rechtsberatende Tätigkeit der Kammer ist in ihrer Zielsetzung vielfach eine schlich- tende Tätigkeit, z. B. bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn, und erspart damit den Kam- merzugehörigen Geld, Mühe und Ärger.

Ein besonderes Gewicht hat die Vertretung der Kammerzugehörigen in ihren sozial- rechtlichen Anliegen vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Hier geht es beispielsweise um die Durchsetzung einer Pension, eines Pflegegeldes oder um Leistungen aus der Unfallversicherung, wobei im Berichtsjahr 264 diesbezügliche Gerichtsverhandlungen in Graz und Leoben stattfanden. Ein Hauptaugenmerk liegt auch in der Optimierung der Sozialversicherungsbeiträge nach den individuellen Umständen der ratsuchenden Bauern. Immer stärkeres Gewicht hat die Beratung im Hinblick auf die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in der Land- und Forstwirtschaft.

Die Beratungstätigkeit des Steuerreferates konzentriert sich wegen der Entschädi- gungsproblematik ganzjährig auf jene Kammerzugehörigen, die Steuererklärungen abzufassen haben. Einen weiteren Schwerpunkt der Beratungstätigkeit bildet die Hilfe- stellung bei der Abfassung von Rechtsmitteln gegen Abgabenbescheide. Bei den vom Steuerreferat abgehaltenen Vorträgen und Beratungen wurden die Landwirte im Jahr 2012 primär über die steuerliche Behandlung land- und forstwirtschaftlicher Neben- tätigkeiten (wie Be-/Verarbeitung, Urlaub am Bauernhof, Holzakkord, Schneeräumung usw.) und von Entschädigungen informiert.

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Zum Aufgabenbereich der Rechtsabteilung zählt auch die Behandlung aller Raumord- nungsfragen. Das Heranrücken von Wohnnutzungen an Landwirtschaftsbetriebe sorgt zunehmend für Konfliktpotential. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche betrof- fene Landwirte durch Stellungnahmen bzw. Einwendungen zu Flächenwidmungsplan- änderungen unterstützt.

Ein besonderes Gewicht hat die Vertretung der Kammerzugehörigen in ihren sozialrechtlichen Anliegen vor den Arbeits- und Sozialgerichten.

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2 Pflanzenbau

Der Pflanzenbau ist als Grundlage für den gesamten

tierischen Bereich von enormer Bedeutung. Entwicklung

und konkurrenzfähige Produktion muss möglich sein.

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Pflanzenbau

Wichtige interessenspolitische Erfolge

In schwierigen Verhandlungen ist es im Berichtsjahr gelungen, die verantwortlichen Stellen für die wasserrechtliche Gesetzgebung von der Notwendigkeit einer umfas- senden Reform der Regelungen in den Schongebieten für die Wasserversorgungen im Unteren Murtal von Graz bis Bad Radkersburg zu überzeugen. Alle einschlägigen Schongebietsverordnungen sollen durch ein wesentlich vereinfachtes „Regionalpro- gramm Grundwasserschutz“ ersetzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die besonders schwierig einzuhaltenden Auflagen, wie z.B. eine 100-prozentige Begrü- nung von Ackerflächen im Herbst oder die Durchführung von Begrünungsumbruch, Düngung und Anbau innerhalb von max. zehn Tagen der Vergangenheit angehören.

Dem gegenüber wird einer moderaten Ausweitung des Maßnahmengebietes zuge- stimmt.

Eine weitere Herausforderung für die Interessenvertretung auf Bundesebene waren die Endverhandlungen im Vorfeld der geplanten Gesetzesänderungen im Aktionspro- gramm Nitrat 2012 des Wasserrechtsgesetzes. Die geplanten extremen Verschärfun- gen in Bezug auf die Ausdehnung der Mindestlagerkapazitäten von Wirtschaftsdün- gern konnten in sachlichen Gesprächen auf ein praxisgerechtes Maß reduziert werden.

Im Lichte der dramatischen Vermehrung des Maiswurzelbohrers in der Steiermark konnte mit den verantwortlichen Landes- und Bundesdienststellen eine Regelung fixiert werden, die einerseits durch eine strenge phytosanitäre Maßnahme die Vermeh- rung der Population auf der Fläche unterbricht und andererseits die wirtschaftlichen Auswirkungen in Grenzen hält. In diesem Sinne gilt mit dem Maisanbau 2012 die Rege- lung, dass Mais auf einer Fläche innerhalb von vier Jahren maximal dreimal angebaut werden darf.

Klimatische Bedingungen – der Witterungsverlauf 2012

Das Jahr 2012 ist hinsichtlich des Witterungsverlaufs als ein „Jahr der Extreme“ zu bezeichnen, das überdies durch große regionale Unterschiede geprägt gewesen ist.

Der Winter ist beispielsweise durch große Schneemengen im Norden bei gleichzeitigen Niederschlagsdefiziten im Süden gekennzeichnet. Im März und in den ersten Aprilwo- chen ist es landesweit zu trocken und zu warm gewesen, erst gegen Ende des Monats sind im Süden die für den Mais- und Kürbisanbau erhofften Niederschläge eingetrof- fen. Im Mai ist es im Norden zu trocken gewesen, während es im Süden um bis zu 40 Prozent zu viel geregnet hat. Die „Eismänner“ haben in diesem Jahr zu erheblichen Spätfrostschäden im Obstbau, bei Ölkürbissen und Christbaumkulturen geführt. Der Sommer 2012 wird vor allem den Bewohnern der Obersteiermark in Erinnerung blei- Das Jahr 2012 ist hinsichtlich

des Witterungsverlaufs als ein „Jahr der Extreme“ zu bezeichnen.

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ben, wo Unwetter katastrophale Murenabgänge und Überschwemmungen nach sich gezogen haben. Der August ist im langjährigen Vergleich zu trocken verlaufen, während im September erneut reichlich Regen gefallen ist. Auch der Oktober ist – vor allem im Süden – zu niederschlagsreich gewesen, wodurch es vereinzelt zu Problemen mit der Befahrbarkeit der Böden bei der Maisernte gekommen ist. Der November ist – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – hinsichtlich der Niederschlagsmenge dem langjäh- rigen Mittel gefolgt, wobei das Temperaturmittel jedoch zwischen 1,2 und 2,3 °C über den Normwerten gelegen ist.

Wichtige Beratungs- und Bildungsangebote

Die bewährten Bodenuntersuchungsaktionen für Obst-, Wein-, Acker- und Gartenbau sind auch 2012 weitergeführt worden. Insgesamt haben 828 Betriebe 4.848 Boden- proben analysieren und für 3.725 Schläge Düngepläne erstellen lassen. Die Ergebnisse sind im Rahmen von 14 Düngeplanübergaben den Landwirten vorgestellt und erklärt worden.

In Summe sind 85 Artikel verfasst, 4.857 Einzelberatungen und 99 Gruppenberatungen durchgeführt und 183 Vorträge gehalten worden. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 109 Beratungs- und sieben Weiterbildungsveranstaltungen mit 4.188 Teilnehmern organi- siert und durchgeführt, wobei neben den bereits erwähnten Bodenuntersuchungsak- tionen und Düngeplanübergaben die Maisbau- und Pflanzenschutztage mit rund 900 Teilnehmern die beliebtesten gewesen sind.

Forschung und Entwicklung

In Zusammenarbeit mit dem Versuchsreferat Steiermark und der AGES Wien wurden umfangreiche Versuche zur Sortenprüfung und zu aktuellen pflanzenbaulichen Fragen mit Körner- und Silomais, Hirse, Soja und Ölkürbis durchgeführt. Besonders hervorzu- heben ist auch die Beteiligung an Forschungsprojekten zur Kultivierung von Kurzum- triebswäldern und zur Ausbringung von Asche als Düngemittel aus der thermischen Verwertung von Biomasse. Die Ergebnisse wurden in eigenen Berichten und im Rah- men diverser Beratungsveranstaltungen präsentiert.

Im Jahr 2012 wurden insge- samt 109 pflanzenbauliche Beratungs- und sieben Wei- terbildungsveranstaltungen mit 4.188 Teilnehmern durchgeführt.

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Wichtige Entwicklungen

im Bereich des Pflanzenbaues

Grünland

Die steirischen Bauern bewirtschaften rund 259.000 Hektar Dauergrünland, davon rund 59.000 Hektar Almen und Bergmähder. In der gesamten Steiermark waren viele Grünlandbetriebe aufgrund der Frühjahrstrockenheit knapp mit Rauhfutter versorgt.

Der erste Schnitt brachte einen Minderertrag von bis zu 60 Prozent beim Grundfutter gegenüber einem Normaljahr. Viele Betriebe mussten das für die Heuwerbung geplan- te Futter in mäßiger Qualität vorzeitig verfüttern. In den meisten Regionen gab es nur geringe Winterniederschläge. Das führte schon zu Beginn der Vegetationsphase zu einer ausgeprägten Trockenheit, außerdem ist die Niederschlagsverteilung ungünstig ausgefallen, da hauptsächlich Gewitter niedergingen. In zahlreichen obersteirischen Tal- lagen wurden ausgedehnte Grünlandflächen vermurt und verschlämmt. Viele Wiesen und Weiden standen mehr als einem Monat unter Wasser. Besonders betroffen waren die Bezirke Bruck/M., Leoben, Murtal, Murau, Liezen und Mürzzuschlag. Es gab aller- dings auch Schäden im Norden der Bezirke Weiz, Hartberg und in Voitsberg.

Mit Sorge ist die starke Engerlingszunahme von Gartenlaub-, Juni- und Maikäfern in Dauergrünlandflächen zu sehen. Der heiße Sommer führte wieder auf zahlreichen Wie- sen zu großen abgestorbenen braunen Flächen aufgrund von Engerlingsfraß.

Die Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Gemeine Rispe sind nach wie vor ein Thema, die Bewusstseinsbildung durch ständige Vorträge und Informationen ist aber auch in den nächsten Jahren noch fortzuführen. Vielfach bieten in diesem Zusammenhang die Maschinenringe sehr gute Lösungen zur Grünlanderneuerung an. Vereinzelt gab es 2012 wieder starke Narbenschäden und einzelne größerflächige Verwüstungen durch Wildschweine.

Ackerbau

Mais

Die Maisernte 2012 war um 10 Prozent geringer als im Rekordjahr 2011. Ökonomisch betrachtet war dieses Jahr aufgrund der hohen Maispreise jedoch ein Spitzenjahr, weil Trockenheit im Osten Europas zu sehr hohen Getreide- und Maispreisen führte.

Die Qualität des Maises war ebenfalls sehr gut. Bei den Untersuchungen des KOFU- MA-Projektes der AGES mit den Ländern wurde im Durchschnitt der Maissorten weni- ger als 500 µg DON/Kilogramm Futter festgestellt. Nur das Jahr 2011 erzielte noch niedrigere Werte mit 200 µg DON/Kilogramm.

Größerflächige Verwüstungen durch Wildschweine werden zunehmend zum Problem.

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Getreide

Bei den Getreideerträgen kann das Jahr 2012 als absolutes Topjahr bezeichnet werden.

Trotz Trockenheit und Frost im Frühjahr konnten die danach folgenden Niederschläge, insbesondere während der Schossphase, die Erträge in Bereiche von 9 bis 11 Tonnen je Hektar bringen.

Die Arbeiten des Ackerbaureferates im Jahr 2012 konzentrierten sich auf Vorträge zu den Themen Mais, Getreide und Alternativen, sowie das Abhalten von landwirtschaft- lichen Meisterkursen und die Veranstaltung von Flurbegehungen zu den wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturen, nämlich Mais, Getreide, Soja und Raps. Daneben wur- den viele Artikel zu ackerbaulichen Themen verfasst.

Ölkürbisanbau

Laut MFA betrug die Anbaufläche in der Steiermark rund 11.960 Hektar. Gegenüber dem Vorjahr ist damit die Anbaufläche um rund 1.990 Hektar gefallen. In den übrigen g.g.A.- Gebieten kam es ebenfalls zu einem Rückgang der Anbauflächen. Resultierend daraus ergibt sich eine Reduzierung der Anbaufläche um rund 12 Prozent auf 22.918 Hektar. Der durchschnittliche Ernteertrag in der Steiermark lag bei rund 610 Kilogramm/

Hektar. Im Burgenland und in Niederösterreich lag der durchschnittliche Ernteertrag bei rund 500 Kilogramm/Hektar. Das Preisniveau bei Steirischen Kürbiskernen g.g.A. für Vertragsware bewegte sich zwischen 3,50 und 3,80 Euro/Kilogramm. Das Preisniveau für Nichtvertragsware lag zwischen 3,20 und Euro 3,60 Euro und hing von der Qualität der Rohware ab. Die Läger sind allerdings noch gut gefüllt.

Die Nachfrage ist weiterhin steigend und basiert einerseits auf den Trend zu hochwer- tigen und regionalen Lebensmitteln, andererseits auf den Aktivitäten der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. in Kooperation mit der LK Steiermark in punkto Her- kunftssicherung und Marketing/Öffentlichkeitsarbeit. Zahlreiche Messeteilnahmen, die Landesprämierung und Inserate sowie Artikel in Fachzeitungen tragen entsprechende Früchte. Bedingt durch die Stabilität der Rohwarenpreise ist es am Markt auch zu einer Stabilität des Ölpreises, speziell im Lebensmittelhandel, gekommen. Die Verkaufsprei- se betragen hier derzeit maximal 19,90 Euro pro Liter Steirisches Kürbiskernöl. Einzelne Aktionen werden immer wieder durchgeführt und sind von kurzer Dauer.

Seitens des Projektes „Höherqualifizierung Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.“ wurden auch wieder Gruppen- und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Hier sind vor allem die Kürbisbautage (rund 1.200 Besucher), die Bewertung und Prämierung der besten steirischen Kürbiskernöle 2012 mit 434 Teilnehmern sowie die entsprechenden Sensorikschulungen anzuführen. Die Auszeichnung von 373 Betrieben zeugt auch von der hohen Qualität in diesem Produktbereich. Diese beiden Rekordergebnisse zeigen klar auf, dass die Steigerung der Teilnehmerzahl nicht auf Kosten der Produktqualität gehen muss.

Das 7. Kürbiskernöl-Championat in der Landesberufsschule für Tourismus in Bad Glei- chenberg am 20. September 2012 war wieder ein voller Erfolg. Stargast Eckart Wit-

Der durchschnittliche Kürbiskernernteertrag in der Steiermark lag bei rund 610 Kilogramm/Hektar.

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Arbeitskreis Ackerbau

Derzeit werden in der Steiermark sieben Arbeitskreise, wovon zwei der Biolandwirt- schaft zuzuordnen sind, betreut. Die steirischen Arbeitskreisbetriebe sind vorwiegend kombinierte Ackerbau- und Viehhaltungsbetriebe. Die betriebsindividuelle Beratung deckt vor allem die Bereiche Düngung, Kostenkalkulation und Protokollierung für allfäl- lige Betriebsprüfungen ab. Eine der wichtigsten Tätigkeiten im Arbeitskreisjahr ist die Planung und Abhaltung von Flurbegehungen (Gruppenberatungen). Diese wird in den Schwerpunktbereichen Ölkürbis, Getreide, Mais und Alternativen angeboten. Hier wer- den sehr praxisbezogen Schwerpunktfragen des Pflanzenschutzes, der Düngung und der Produktionstechnik behandelt. Des weiteren werden an verschiedenen Standorten auf Arbeitskreisbetrieben Sorten- und Pflanzenschutzversuche zum Ölkürbis angelegt und ausgewertet. Die Ergebnisse der Versuche werden im Rahmen von Arbeitskreis- veranstaltungen, Kürbisbautagen und diversen Fachartikeln präsentiert.

Durch ein regelmäßiges Beratungsservice an die Mitgliedsbetriebe, welches via E-Mail bzw. Fax erfolgt, kann in kürzester Zeit auf aktuelle Erfordernisse in der Bestandes- führung eingegangen werden. Über Beratungssysteme, welche sowohl die Produk- tionsschritte im Ackerbau als auch die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen detailliert analysieren, ist es möglich, genaue Beratungen anzubieten. Die praxisbezogene Ver- suchstätigkeit, welche auf Arbeitskreisbetrieben durchgeführt wird, liefert wesentliche Basisinformationen zur weiterführenden Beratungstätigkeit. Letztendlich gilt es, die betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Aspekte des Pflanzenbaus am Einzelbetrieb zu optimieren. Für die Arbeitskreisberatung heißt das, die Versuchsarbeit und Beratungsleistung weiter auszubauen sowie das fachliche Angebot für alle Betrie- be zeitgemäß und betriebsindividuell zu erweitern.

Bildungsprojekt Steirisches Kürbiskernöl

Neben den Bemühungen um die geschützte Herkunft des Steirischen Kürbiskernöls in Europa wurde parallel dazu eine Qualitätsoffensive für dieses einzigartige Produkt gestartet. Nur eine klar definierte Qualität, die sich vom Anbau, der Ernte und Lagerung bis hin zur Pressung in den gewerblichen Ölmühlen erstreckt, kann ein Top-Produkt für den europäischen Markt hervorbringen. Ziel des Projekts ist unter anderem die Quali- tätssteigerung und -sicherung sowie die Weiterentwicklung der regionalspezifischen Verarbeitung und Vermarktung von steirischem Kürbiskernöl und Kürbiskernen.

Zum jetzigen Zeitpunkt werden 411 Projektmitglieder betreut. Dies bedeutet eine Bran- chenabdeckung seit Projektbeginn von 39,4 Prozent.

Die großen Herausforderungen der Beratung liegen nach wie vor in den folgenden The- menbereichen:

n Ernte

nQualitätsmanagement Bauernhof nchemische Analytik

nNährwertanalyse und Nährwertkennzeichnung nSensorik von Steirischem Kürbiskernöl

nsensorischen bzw. ernährungsphysiologische Betrachtung von Kürbiskernen ver- schiedener Ölkürbissorten

Als Höhepunkt der Qualitätsoffensive für das Steirische Kürbiskernöl wird die Landesprämierung der besten Öle in der Steiermark durchgeführt.

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In Normaljahren ernten die 14 steirischen Hopfenbauern auf 85 Hektar im Schnitt 140 Tonnen. Leutschacher Hopfen wird für die

Premiummarke „Reininghaus Jahrgangspils“ verwendet.

In der Arbeitsgruppe Sensorik werden Betriebsführer zu professionellen Verkostern ausgebildet, die in der Lage sind, Kürbiskernöle miteinander zu vergleichen. Dabei wird eine eigene Sprachkultur für das Kürbiskernöl entwickelt. Als Höhepunkt der Qualitäts- offensive für das Steirische Kürbiskernöl wird die Landesprämierung der besten Öle in der Steiermark durchgeführt.

Mit Hilfe von Schulungs-, Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen werden den Projektteilnehmern laufend die Neuigkeiten übermittelt.

Sonderkulturen

Hopfen

Es wurde trotz Trockenheit eine sehr gute Erntemenge von 175 Tonnen Hopfen erreicht.

Sie liegt damit um rund 10 Prozent unter der Rekorderntemenge des Vorjahres. Der Niederschlag im August kam gerade noch rechtzeitig. In Normaljahren ernten die 14 steirischen Hopfenbauern auf 85 Hektar im Schnitt 140 Tonnen.

Leutschacher Hopfen wird für die Premiummarke „Reininghaus Jahrgangspils“ ver- wendet. Der Rest des Hopfens geht vorwiegend in die steirischen Biere.

Saatgutwirtschaft und Saatgutvermehrung

Die Feldanerkennung des Saatgutes wird von der Landwirtschaftskammer im Auftrag des Bundesamtes für Ernährungssicherheit GmbH, Institut für Saatgut, durchgeführt.

In diesem Rahmen werden die fachlich befähigten Personen der Landwirtschaftskam- mer jährlich geschult. 2012 wurden insgesamt fünf Schulungen durchgeführt. Die fach- lich befähigten Personen kontrollieren dann, mit Ausnahme von höheren Anbaustufen bei Getreide sowie bei Saatmais, wo nur bis zu 20 Prozent der Anbaufläche in Form einer Überkontrolle besichtigt werden, 100 Prozent der Vermehrungsflächen.

Pflanzenschutz

Feldbau

Die Diskussion rund um den Maiswurzelbohrer, die Insektizidbeizung und die Bienen- schäden waren auch 2012 allgegenwärtig. Der Maisbeizwirkstoff Clothianidin wurde für die entstandenen Bienenschäden verantwortlich gemacht und von vielen Seiten (z.B.

Umweltorganisationen) wurde ein Verbot dieses Wirkstoffes in der Landwirtschaft gefordert. Im Jahr 2012 konnte der Einsatz der Spezialbeize durch die Aufhebung der Bekämpfungspflicht um etwa die Hälfte reduziert werden. Das führte allerdings dazu, dass erstmals ertragsbeeinflussende Schäden bei nicht-insektizid-gebeiztem Mais in der Steiermark aufgetreten sind.

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Obstbau

Das Obstjahr 2012

Der heurige Witterungsverlauf, insbesondere die Frostperioden im Frühjahr, das schlechte Blühwetter, aber auch verbreitete Hagelschläge und orkanartige Stürme haben die heurige Obsternte stark beeinflusst. Generell sind relativ kleine Erntemengen und bei einigen Obstarten auch kleine Fruchtgrößen zu verzeichnen.

Für die vom Frost stark betroffenen Obstbaubetriebe hat das Land Steiermark eine finanzielle Hilfe in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Tafeläpfel

Die Abrechnungspreise der letzten Saison (2011/2012, abgerechnet im Sommer 2012) waren niedrig; im Durchschnitt aller Sorten und Qualitäten (d.h. gerechnet auf sog.

Anliefergewicht) rund 27 bis 28 Cent/Kilogramm; positiv: eine große Erntemenge.

Die heurige Apfelerntemenge der Steiermark wird mit rund 160.000 Tonnen beziffert, das ist eine unterdurchschnittliche und relativ kleine Apfelernte (ca. 25 Prozent weniger als die Rekordernte des Vorjahres). Hauptursache dafür sind die Spätfröste des heuri- gen Frühjahrs.

Die Auswirkungen der Frostperioden sind sehr unterschiedlich. Es gibt Anlagen die komplett leer sind, bei anderen sind Minderernten zwischen 30 und 90 Prozent zu ver- zeichnen. Viele Anlagen zeigen überhaupt keine Beeinträchtigungen.

Trotz gefährlicher Infektionsbedingungen hat es erfreulicherweise fast kein Auftreten von Feuerbrand im steirischen Obstbau gegeben.

Steinobst

Die Frostperioden und das wechselhafte Wetter mit niedrigen Temperaturen haben die Erntemengen und Fruchtgrößen bei Steinobst stark beeinflusst.

Kirschen

Mindestens 50 Prozent Mengeneinbußen gegenüber einem Normaljahr waren zu ver- zeichnen. Auch die Ernten im Haus- und Selbstversorgerobstbau sind bei Kirschen sehr gering ausgefallen – daher hat es hier eine relativ gute Nachfrage gegeben. Die Preis- situation in der Direktvermarktung war etwas höher als normal, kaum Auswirkungen hat die geringe Erntemenge auf die Preissituation im Lebensmitteleinzelhandel – hier müssen die längerfristig gemachten Vertragspreise eingehalten werden.

Zwetschken

Geringe Ernte, die Marktbedeutung im Lebensmitteleinzelhandel von heimischen Zwetschken geht zurück, Preissituation etwas besser als in den letzten Jahren.

Marillen

Durch die Frostperioden wurde die Erntemenge bei Marillen extrem reduziert – nur bei einigen Sorten und in Gunstlagen hat es kleinere Einbußen gegeben. Die Markt- und Preissituation bei Marillen war dementsprechend gut und stabil.

Trotz gefährlicher Infektionsbedingungen hat es erfreulicherweise fast kein Auftreten von Feuerbrand im steirischen Obstbau gegeben.

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Die Steirische

Beerenobstgenossenschaft hat die bisher größte Holunderernte zu verzeichnen – der Preis ist mit 0,64 Euro/

Kilogramm zufriedenstellend.

Pfirsiche

Haben die Frosttemperaturen relativ gut überstanden – eine leicht unterdurchschnitt- liche Erntemenge konnte in der Direktvermarktung gut und schnell verkauft werden.

Holunder

Derzeit stehen in Österreich rund 1.500 Hektar Holunder, wobei die Steiermark ca.

1.300 Hektar Anbaufläche hat. Mit 9.724 Tonnen (davon Steiermark rund 8.900 Ton- nen) hat die Steirische Beerenobstgenossenschaft die bisher größte Holunderernte zu verzeichnen – der Preis ist mit 0,64 Euro/Kilogramm zufriedenstellend.

Beerenobst

Die Beerenernte 2012 war einerseits von den starken Temperaturschwankungen im Winter und andererseits vom Frost im Mai geprägt. Die Erdbeerernte wurde durch die Spätfröste um 30 bis 40 Prozent reduziert. Der Frost reduzierte außerdem die Ernte von Heidelbeeren, Johannis- und Herbsthimbeeren um 10 bis 20 Prozent. Auch bei Som- merhimbeeren gab es enorme Schäden, die jedoch auf die strengen Frostwochen in der zweiten Januarhälfte zurückzuführen sind. In Summe fiel die Ernte sehr niedrig aus, was gute Auszahlungspreise mit sich brachte, die den Mengenverlust häufig jedoch nicht ausgleichen konnten.

Obstverarbeitung

Durch die frühe Reife und die hohen Temperaturen sind die Säurewerte bei Verarbei- tungsobst etwas niedriger als in den letzten Jahren. Dadurch wirken viele Fruchtsäfte etwas süßer. Im Streuobstbau ist etwas weniger Rohware am Markt, d.h. es gab ein gutes und stabiles Preisniveau bei Verarbeitungsobst (ist natürlich für Verarbeitungsbe- triebe, die zukaufen müssen, ein erhöhender Kostenfaktor). Insgesamt ist die Qualität der Früchte jedoch sehr gut. Es werden ausdruckstarke und fruchtige Moste und Brän- de erwartet.

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Beratungsleistungen 2012

In der spezialisierten Obstbauberatung wurden für die Produktionssparten folgende Arbeitsschwerpunkte gesetzt:

Kernobst/Steinobst

Zentraler Bestandteil der Beratungsarbeit waren das Rundschreiben Kern-Steinthe- ma (13 Ausgaben) und der Pflanzenschutzwarndienst (22 Warnmeldungen). Der Feu- erbrandwarndienst wurde täglich über einen Zeitraum von fünf Wochen aktualisiert.

Aktuelle Informationen wurden zusätzlich laufend über eine Beratungswebsite bereit- gestellt. Bei den 13 Pflanzenschutzfachtagen im Frühjahr konnten insgesamt über 700 Teilnehmer begrüßt werden. Während der Saison wurden zu fünf Terminen an jeweils 25 Standorten Gruppenberatungen durchgeführt. Zusätzlich wurden an 23 Standorten Kernobst-Schnittbesprechungen abgehalten.

Darüber hinaus gab es fünf Bioobstbautreffen, drei Bio-Fachtage, einen Steinobstfach- tag, eine Maschinenvorführung, einen Kurs zur Wühlmausbekämpfung und einen Kurs betreffend der Grundlagen des biologischen Obstbaus.

Weiters wurden drei Seminare (Bodenpraktiker-Seminar, Frostschutz im Obst- bau, Bio-Obstbautage) abgehalten sowie eine Fachexkursion Kirsche-Marille, eine Bio-Zwetschkenlehrfahrt, eine Bio-Obstbaulehrfahrt Slowenien und die Bodenuntersu- chungsaktion unterstützt. Insgesamt durften wir 3.177 Teilnehmer bei diesen Veranstal- tungen begrüßen.

Die Veranstaltungen und Aktionen bildeten jedoch nur einen Teil der Beratungsarbeit.

Noch deutlich mehr Beratungsressourcen wurden für die telefonische Beratung sowie für die Einzelberatungen direkt auf den Betrieben aufgewendet.

Beerenobst

Beratung: Herzstück der Beerenobstberatung ist der Rundschreibendienst, welcher mit 14 Rundschreiben ca. 250 Landwirte über Aktuelles aus dem Beerenanbau informierte.

Außerdem wurden 2012 eine Reihe von Gruppenberatungen und Seminaren abgehal- ten, bei welchen in Summe über 200 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet gezählt wurden. Daneben wurde eine Exkursion nach Norddeutschland organisiert, die ebenfalls großen Anklang fand. Die Telefonberatungen und Hofbesuche ergänzen die Beratungstätigkeiten.

Pflanzenschutz: Arbeitsschwerpunkt war heuer das Finden von Strategien gegen die Kirschessigfliege. Hier wurde ein umfangreiches Versuchsprogramm durchgeführt, welches wertvolle Anhaltspunkte für die Bekämpfung dieses invasiven Schädlings lie- ferte.

Holunder

Aufgrund der fast ausschließlichen Vermarktung des steirischen Holunders über die Steirische Beerenobstgenossenschaft hat die Ausrichtung der Produktion auf die Mar- kanforderungen eine besondere Bedeutung. Daher erfolgt die Produktionsberatung im Holunderanbau in enger und guter Zusammenarbeit mit der Steirischen Beerenobstge- nossenschaft.

Bei den 13 Pflanzen- schutzfachtagen im Frühjahr konnten insgesamt über 700 Teilnehmer begrüßt werden.

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