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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVII. GP

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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVII. GP

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (750 und Zu 750 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr

1989 samt Anlagen

Die Bundesregierung hat am 17. Oktober 1988 den Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1989 (in der Folge "BFG/89") dem Nationalrat

vorgel~gt. In der 75. Sitzung des Nationalrates am 19. Oktober 1988 gab der Bundesminister für Finanzen Dipl.-Kfm. Lacina die einbegleitende Erklärung zu dieser Regierungsvorlage ab. In der 78. Sitzung am 9. November 1988 wurde die Vor- lage in erste Lesung genommen und sodann dem Budgetausschuß zur Vorberatung zugewiesen.

Die Regierungsvorlage besteht aus dem eigent- lichen B und e s f i n a n z g e set z sowie den einen Bestandteil' desselben bildenden Anlagen; es sind dies: der B und e s vor ans chi a g (Anlage I) samt den Gesamtübersichten (Anla- gen I a bis I c), der K 0 n j unk t u ra u s- g lei c h - Vor ans chi a g (Anlage 11) samt des- sen summarischer Aufgliederung (Anlage 11 a), der S tell e n p I a n (Anlage 111), der Fa h r z e u g - p I a n (Anlage IV) und der P I a n für D

a

te n -

ver a r bei tun g san lag e n (Anlage V).

Bundesfmanzgesetz

Die Erstellung des Entwurfes des BFG obliegt dem Bundesminister für Finanzen (BMF) nach Art. 77 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung 1929 (B-VG) in Verbindung mit § 32 Bun- deshaushaltsgesetz, BGBI. Nr.213/1986 in. der jeweils' geltenden Fassung (BHG) und § 2 sowie Teil2,Abschnitt E, Z 2, dei Anlage zu§ 2 des Bun- desministeriengesetzes 1986,BGBI. Nr. 76/1986, in der FassungBGBI. Nr: 78/1987.

D~r Nationalrat bewilligt dasBFG samt Anla- gen. Beim Gesetzesbeschluß betreffend das BFG steht dem Bundesrat keine MitWirkung zu (Art; 42 Abs. 5 B-VG).

Der Text des BFG/89 entspricht im wesentlichen dem Text des BFG/88;neben den Ausführungen von grundsätzlicher Art werden daher nur die Abänderungen erläutert.

Insbesondere wird zu den einzelnen Bestimmun- gen des BFG/89 bzw. zu Änderungen gegenüber dessen Wortlaut im Jahre 1988 folgendes bemerkt:

Zu Artikel I

Der Art. I spricht die Bewilligung des Btmdesvor- anschlages durch den Nationalrat gemäß Art. 42 Abs.5 B-VG aus und gibt die Schlußsummen der Einnahmen und Ausgaben nach den Gliederungs- vorschriften des BHG wieder.

Zu Artikel 11

Im Art. 11 sind die Vorschriften für die Bedek- kung des Abganges enthalten.

Der jeweilige Abgang ergibt sich aus der Gegen- überstellung der Ausgaben und Einnahmen des all- gemeinen Haushaltes, wie sie in der Anlage I zum BFG (Bundesvoranschlag) vom Nationalrat geneh~

migt worden sind. Gleichz~itig räumt der Bundesfi- nanzgesetzgeber dem BMF das Recht ein, durch Ausübting der im BFG enthaltenen Überschrei- tungsermächtigungen diese Struktur zu veränderl1' Die Struktur bzw. die Höhe des Abganges verän- dert sich auch, wenn Mindereinnahmen eintreten bzw. Mehreinnahmen oder Ausgabeneinsparungen anfallen, die nicht zur Bedeckung von Überschrei- tungen herangezogen werden .. Die Ermächtigung des Art. 11 berechtigt zur Schuldaufnahrne auch für einen ~trukturell geänderten Abgang. Sie d;ti"f jedoch nur bis zum voraussehbaren tatsächlichen Abgang, höchstens jedoch bis zu de~ in den ArL I, II und in Verbindung mit An. III atlsgewiesenen Höhe ausgenützt werden. Der voraussehbare tat- sächliche Abgang wird sich grundsätzlich auf die sich in der. zweiten' Monatshälfte November abzeichnenden Gebarungsdaten stützen müssen.

(2)

2 820 der Beilagen Zu Artikel III

Im Abs. 1 wird der BMF ermächtigt, unter den dort normierten Voraussetzungen - wenn es im volkswirtschaftlichen Interesse liegt - der öster- reichischen Volkswirtschaft zusätzliche Bundesmit- tel bis zu dem in der Anlage 11 (Konjunkturaus- gleich-Voranschlag) ausgewiesenen Gesamtbetrag von rund 4,4 Milliarden Schilling zuzuführen, um dadurch erforderlichenfalls auf die Konjunkturent- wicklung stabilisierend oder belebend einzuwirken.

Die Lösung der Umweltprobleme nimmt einen besonderen gesellschaftlichen Stellenwert ein. Um über die bereits im Bundesvoranschlag vorgesehe- nen Ausgabenbeträge bei Bedarf zusätzliche Bun- desmittel für' derzeit noch nicht vorhersehbare Maßnahmen bereitstellen zu können, wird' die Überschreitungsermächtigung für den Voran- schlagsansatz 1118616 vorgesehen. Ebenso soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf für derzeit noch ,nicht vorhersehbare Entwicklungshilfeprojekte zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen zu kön- nen, wozu es einer Überschreitungsgenehmigung für die Voranschlagsansätze 1120505 und 1120506 bedarf.

Für das Jahr 1989 wurde der Veranschlagung der Einnahmen im Entwurf für den Bundesvoran- schlag ein nominelles Wachstum des Bruttoinlands- produktes (BIP) von

+

4,8 'vH zugrunde gelegt. Bei der Beurteilung der Entwicklung der nominellen Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft ist von, den hiefür maßgeblichen aktuellen Orientie- rungsdaten unter Berücksichtigung der Berau.\ngen der Arbeitsgruppe beim Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung für vorausschauende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, der Vertre- ter der Sozialpartner angehören, auszugehen.

Zu den Artikeln IV bis VI

Unter Bedachtnahme auf Art. 51 b B-VG wird neben den bereits in § 41 BHG und Art. III BFG enthaltenen Ermächtigungen in den Art. IV bis VI die bundesgesetzliche Ermächtigung für die Ge- nehmigung weiterer Ansatzüberschreitungen geschaffen.

Die Ermächtigungen basieren auf dem gegebe- nen Erfordernis, den Ausgabenvollzug der tatsäch- lichen Entwicklung während des Finanzjahres zweckmäßig und wirtschaftlich anpassen zu kön- nen.

,Durch die Umschichtungen tritt keine erhebliche Veränderung der,Ausgabengliederung des Bundes- voranschlages ein;da die Bedeckung der Mehraus- gaben zum überwiegenden Teil durch Ausgaben'- rückstellungen erfolgt, haben die Überschreitungen auf die, Gesamtausgabensumme nur geringfügige

Bedeutung. '

Die im Art. 51b Abs. 4 B-VG geforderte "sachli- che" Voraussetzung und die dort in den Z 1 bis 3

l$.enannten Kriterien für die Inanspruchnahme der Uberschreitungsermächtigung ergeben sich einer- seits aus der bei den einzelnen Bestimmungen ent- haltenen Abgrenzung, andererseits aus der generel- len Umschreibung im letzten Satz des Art. V Abs.l.

"Ziffernmäßig bestimmt oder errechenbar" im Sinne der ob genannten Verfassungsbestimmung ist eine Überschreitungsermächtigung dadurch, daß die zulässige Höhe der Überschreitung entweder in einem absoluten Betrag oder in Relation zu einer bestimmten Bezugsgröße ausgedrückt wird. Die in Art. IV vorgesehenen Überschreitungsermächtigun- gen sind durch die tatsächlich belegbare Höhe jener "Mehreinnahmen" errechenbar, auf die die betreffenden Überschreitungsermächtigungen ab- gestellt sind.

Die Überführung der Ausgaben des Kapitels 62 in das Kapitel 60 und, marktordnungspolitische Überlegungen machen es notwendig, die, Über- schreitungsbestimmungen für das Kapitel 60 zum Teil neu zu fassen. Bei Budgeterstellung ist es näm- lich nicht möglich, die tatsächlich notwendigen Maßnahmen im Rahmen des Grünen Planes und tatsächlich notwendigen marktordnungspolitischen Maßnahmen im Rahmen der Getreide- und Tier- produktion des künftigen Jahres voll abzuschätzen und dementsprechend die Ausgaben zu veranschla- gen. Um das Setzen von derzeit nicht absehbaren Schwerpunkten zu ermöglichen und um die künf- tige Markt- und Absatzlage berücksichtigen zu können, sind geänderte Überschreitungsermächti- gungen für diese Bereiche im Art. V Abs. 1 Z 4 erforderlich.

Die Änderung im Art. V Abs. 1 Z 6 und 8 dient der sprachlichen Bereinigung und soll lediglich zum Ausdruck bringen, daß die Höhe der Voran- schlagsüberschreitung im Ausmaß der erzielbaren Einsparung begrenzt ist.

Österreich sieht sich immer mehr einem steigen- den Flüchtlingsstrom gegenüber; gleichzeitig ist aber mit einem Rückgang der Auswanderungen zu rechnen. Im Bundesvoranschlag ist für die Betreu- ung der Flüchtlinge bereits mit 805 Millionen Schil- ling vorgesorgt. Sollten jedoch aus einer Entwick- lung, die derzeit nicht abgeschätzt werden kann, zusätzliche Ausgaben erwachsen, wird durch die Ermächtigung im Art. V Abs. 1 Z 9 die haushalts- rechtliche Voraussetzung für die Leistung dieser

Ausgabe~ geschaffen. '

Da

Katast~ophe~ereignisse nichtvoraussehb~r

sind und ebensowenig die dann notwendigen,-Maß- nahmen, wird für diese im Art. V Abs. 1 Z J 2 eben- falls eine haush~ltsrechtliche Vorsorge getroffen.

Die ,Aufn'ahme: des Voranschlagsansatzes 1178333 in Art. V Abs.2 ,Z 2' soll die zügige Abwicklung von Bauvorhaben der Post gewährlei-

sten.

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820 der Beilagen 3 Im Einklang mit dem Determinierungsgebot des

Art. 18 Abs. 1 B·VGund den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßig- keit soll die Überschreitungsermächtigung gemäß

§ 41 Abs. 3 Z 2 BHG durch Abs. 3 des Art. V betraglieh eingegrenzt werden. ' Zu Artikel VII

Diese Bestimmung dient der Klarstelhing.

Zu Artikel VIII

In dieser Bestimmung werden die Kreditopera- tionen bestimmt und die Voraussetzungen festge- legt, unter welchen sie getätigt werden dürfen.

Die derzeitigen Kredit- und Kapitalmarktver7 hältnisse lassen weiterhin eirie Verlängerung der Maximallaufzeit von 30 auf 50 Jahre sinnvoll , erscheinen, da hiedurch die Tilgungsbelastungen in naher Zukunft vermieden werden un'd eine ausge- glichene allgemeine Tilgungsstruktur der Finanz- schulden des Bundes ermöglicht wird.

Die finanzmathematische Formel zur Berech- nung der prozentuellen Gesamtbelastung pi = 100 (r ' -1) wird von der Internationalen Wertpapier- händlervereinigung und von der Oesterreichischen ' Kontrollbank AG als Geschäftsstelle des Kapital- marktausschusses gemäß Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979, BGBI. Nr. 65, angewendet. Die in dieser Formel zu verwendenden finanzmathemati- schen Elemente bedeuten:

pi: prozentuelle Gesamtbelastung

r /: den dekursiven Abzinsungsfaktor bzw. Aufzin- 'sungsfaktor und wird ermittelt aus

K =

( .'~:

ai . r/12 : r,t

n n-i)

1=1

K: den Nettoerlös; zur Feststellung des Nettoerlö- ses sind die Emissions- oder Zuzählungsverlu- oste, Begebungsprovisionen, Werbe- und Druck- kosten (Begebungskosten) vom Bruttoerlös in Abzug zu bringen;

t: die vertraglich bedungene Laufzeit der Kredit- operation in Jahren, ermittelt als Differenz des Laufzeitendes und Laufzeitbeginns auf der Basis 360 Tage pro Jahr, der Monat zu 30 Tagen; vertraglich festgesetzte, vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten sind für die Beur- teilung der Laufzeit nicht zu berücksichtigen;

n: Anzahl der Monate zwischen Laufzeitbeginn und Laufzeitende unter der Annahme, daß Laufzeitbeginn und Laufzeitende jeweils auf den 15. des entsprechenden Monates fallen; n ist daher ganzzahlig;

ai: (i = 1, 2, ... n): die gesamten, jeweils monat- lichzu leistenden Zahlungen;

für die Berechnung von p' wird angenommen, daß die Zahlungen ai monatlich anfallen, und ' zwar unbeschadet ihres tatsä~hlichen Fällig- keitstages, jeweils am 15. des Monats. Sind in einem Monat keine Zahlungen zu erbringen, ist der Betrag Null. Die erste Zahlung ai wird am 15. des ersten Monats, die Zahlungen a2, a3 .... an werden am 15. des zweiten, dritten ... n-ten Monates, nach Laufzeitbeginn (Monat, in dem K geleistet wird) als fällig arige- nommen.

Die Zahlung an ist di~ letzte vertragsgemäß zu erbringende Zahlung. Ist die Summe aller ai kleiner als der Nettoerlös K, ist pi mit Null anzusetzen.

Die Einschränkung der Durchführung von Kon- versionen gemäß Abs. 3 Z 2 lit. b entspricht dem Legalitätsprinzip gemäß Art. 18 B-VG.

Die Formulierung des Abs. 4 ,stellt eine nähere Abgrenzung zu der im § 65 Abs. 4 BHG enthalte- nen generellen Regelung der Anrechnung, von Fremdwährungsbeträgen 'dar. Bei Währungsaus- tauschverträgen tauschen Vertragspartner Verbind- 1ichkeiten zur Reduktion der Gesamtkosten einer 'Kreditoperation untereinander aus. Dies wird auch bei der Berechnung der Gesamtbelastung gemäß Art. VIII Abs. 1 Z 3 dokumentiert.

Bei Kreditoperationen mit Währungsaustausch- , verträgen hat bei dei Anrechnung auf das Limit der

Bruttonominalbetrag - umgerechnet in die Wäh- rung aus dem Währungsaustauschvertrag - zur Anwendung zu kommen. Sollte bei derartigen Kre- ditoperationen nur der Nettoerlös ausgetausch~

,werden, so ist das Verhälnis der ausgetauschten Fremdwährungsbeträge zu ermitteln und der Brut- tonominalbetrag zu errechnen. Im Hinblick auf Art. 18 Abs. 1 B-VG soll durch Art. VIII Abs. 3 lit. c der Abschluß von Währungstauschverträgen geregelt werden.,

Zu Artikel lX;

In Ausführung des § 66 BHG enthält Art. IX die gesetzliche Ermächtigung für denBMF, Haftungen in den angeführten Fällen zu übernehmen.

Diese Bestimmung dient einerseits zur Festle- gung der Art der zu übernehmenden Haftungen und andererseits zur deutlicheren Darstellung des auf Kapital bzw. Zinsen und Kosten entfallenden Teiles der Haftungsrahmen.

Die Festlegung der Art der zu übernehmenden Haftungen und die Trennung des Haftungsrah~

mens in Kapital und Zinsen ist auch in den meisten besonderen Haftungsgesetzen vorgesehen.

Die Aufnahme -der Ermächtigung zur Haftungs- übernahme für Kreditoperationen der beiden

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4 820 der Beilagen Wohnbaufonds steht im Zusammenhang mit der

Verwertung von deren Forderungen aufgrund des

§ 1 Abs. 1 des genannen Bundesgesetzes.

In Anbetracht der Besonderheit der Begünstigten und der Besonderheit des Förderungscharakters ist die Ausnahmeregelung des Abs. 3 gerechtfertigt.

Zu Artikel X

Im Sinne des § 53 Abs.4 BHG wird der BMF ermächtigt, andere als in den Abs. Ibis 3 leg. cit.

angeführte Rücklagenzuführungen vorzunehmen.

Weiters wird er ermächtigt, bestimmte Rücklagen voranschlagswirksam aufzulösen. Die Änderung betreffend den Voranschlagsansatz 1160446 ergibt sich aus der Eingliederung des Kapitels 62 in das Kapitel 60.

Zu den Artikeln XI und XII

In den §§ 62 bis 64 BHG sind die Voraussetzun- gen festgelegt, unter welchen der BMF über Forde- rungen, über Bestandteile des beweglichen und über Bestandteile des unbeweglichen Bundesvermö- gens verfügen darf. Dementsprechend werden in

den Art. XI und XII die jeweiligen Höchstgrenzen für die Ausnutzung dieses Ermächtigungsrahmens festgelegt.

Zu den Artikeln XIII, XIV und XV

Die angeführten Artikel verweisen !tuf die Rechtsgrundlagen für die Personalbewirtschaftung des Bundes und für die Verwaltung der Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie der Datenverar- beitungsanlagen des Bundes.

Zu Artikel XVI

Im Sinne der Budgetkonsolidierung beabsichtigt die Bundesregierung, etwaige Maßnahmen betref- fend eine Gehalts~egulierung im öffentlichen Dienst durch äquivalente Maßnahmen bei den Sachausgaben einzusparen. Die gegenständliche Bestimmung soll hiefür die gesetzliche Grundlage schaffen.

Zu den Artikeln XVII und XVIII

Diese Artikel betreffen den Wirksamkeitsbeginn und· die Vollziehung des BFG.

Bundesvoranschlag

Dem BFG ist als Anlage I der Bundesvoranschlagsentwurf für das Jahr 1989 angeschlossen. Dieser enthält unter Bedachtnahme auf § 16 BHG sämtliche im Finanzjahr 1989 zu erwartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben des Bundes und zeigt nachstehende Schlußziffern, die gegenüber dem Bundesvoranschlag 1988 bzw. dem derzeit erwarteten Gebarungserfolg folgendes Vergleichsbild ergeben:

Bundesvoranschlag 1989

Allgemeiner Haushalt:

Ausgaben ... 528552 Einnahmen ... 462594 Abgang ... 65958 Ausgleichshaushalt :

Ausgaben ... 70226 Einnahmen ... 136184 Überschuß ... 65958 Bruttoinlandsprodukt (BIP)

in Mrd. S ... 1 634,4 *) Abgang des allgemeinen

Haushaltes in vH des BIP ... 4,0

*) Prognose des WIFO vom September 1988.

**) Prognose des WIFO vom September 1987.

Bundesvoranschlag erwarteter Unterschied eVA 1989 1988 Gebarungserfolg 1988 g~genaber dem erwarteten

Gebarungserfolg 1988

in M i I I ion e n S chi I I i n 9 in vH

517583 521639 + 6913 + 1,3

446484 453414 + 9180 + 2,0

71099 68225 - 2267 - 3,3

76099 51318

147198 119543

71099 68225

1 541,4 * *) 1 559,3 *)

4,6 4,4

I

(5)

820 der Beilagen 5 Es ist unbestritten, daß der Bundeshaushalt

wesentliche Auswirkungen auf Beschäftigung, ,Währung, Wachstum und Einkommensverteilung

der österreichischen Volkswirtschaft hat.

Die Budgets der Rezessionsjahre in der Mitte der siebziger und zu Beginn der achtziger Jahre waren bewußt auf Nachfragebelebung und auf Arbeits- platzsicherung ausgerichtet und führten zu einex kräftigen Ausweitung der Budgetdefizite und damit zur Erhöhung der Finanzschuld des Bundes.

Da die Ausgaben längerfristig die Tendenz haben, deutlich rascher zu wachsen als die Gesamt- wirtschaft, hinken die Einnahmen hinter' der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung nach. Dieser Entwicklung, die zu einer volkswirtschaftlich bedenklichen Verschuldung des Bundes führen würde, muß gegengesteuert werden.

Die Bundesregierung hat daher die Konsolidie- rung des Bundeshaushaltes zu einem vorrangigen Anliegen der laufenden Legislaturperiode gemacht.

Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, das Verhältnis

"Nettodefizit in Prozenten des Bruttoinlandspro- duktes" von 5,1 vH des Jahres 1986 bis zum Jahr 1991 auf unter 3 vH und bis 1992 auf 2,5 vH zu senken. _

Mit der Erstellung des endgültigen Bundesvoran- schlages für das Jahr 1987 wurde ein erster Schritt in diese Richtung getan.

Der Nettogebarungsabgang des Jahres 1987 beträgt nach dem Bundesrechnungsabschluß für das Jahr 1987 4,7 vH und liegt demnach um .0,2 Prozentpunkte unter dem bei Budgeterstellung

1987 mit 4,9 vH begrenzten Wert.

Im Bundesvoranschlag 1988 wurde der Abgang des allgemeinen Haushaltes mit 4,6 vH des Brut- toinlandsproduktes festgelegt. Nach derzeitiger Einschätzung wird er voraussichtlich 4,4 vH betra- gen und damit ebenfalls unter dem bei Budgeter- stellung angenommenen Wert liegen.

In den Jahren 1987 und 1988 wurde bzw. wird daher das jeweils angestrebte Konsolidierungsziel erreicht, 1987 sogar unterschritten.

Die Budgetkonsolidierung wird daran gemessen, in welchem Verhältnis die Budgetgrößen - Ausga- ben, Einnahmen, Saldo - zur gesamten Leistungs- fähigkeit einer Wirtschaft stehen.

Der Bundesvoranschlag 1989 wurde unter nach- stehenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erstellt:

Die Auftriebskräfte sind international und natio- nal wesentlich kräftiger, als 'noch vor kurzem ange- nommen worden war. Damit sind die Befürchtun- gen nicht eingetreten, daß die Kri'se der Finanz- märkte zu einer deutlichen Abschwächung auch der realwirtschaftlichen Entwicklung führen würde. Während im Winterhalbjahr die Belebung noch weitgehend aus Witterungseinflüssen erklärt

werden kann, scheint die Aufwärtsbewegung seit- her vor allem aus einer verzögerten Verausgabung der Kaufkraftgewinne im Zuge der Ölpreisverbilli- gung zu resultieren. Daneben hat die Wirtschafts- politik in den großen Industriestaaten unterstüt- zend gewirkt. Aufgrund der steigenden Erwerbsbe- teiligung reicht das _Wachstumstempo allerdings nicht aus, den hohen Sockel an Arbeitslosigkeit wesentlich abzubauen. Die Inflationsrate hat sich etwas beschleunigt, bleibt aber niedrig.

Die heimische Wirtschaft konnte die vom Außensektor ausgehenden I~pulsevoll nutzen.

Daneben sind derzeit binnenwirtschaftliche Son- derfaktoren wirksam. So ist der Verzögerungsef- fekt bei der Verausgabung der Kaufkraftgewinne aus der Ölpreisverbilligung in Österreich besonders ausgeprägt. Weiters wird die Steuerreform 1989 die Masseneinkommen um fast 2 vH anheben. Damit sind auch vom privaten Konsum kräftige konjunk- turelle Impulse zu erwarten. Bei den Investitionen dürften Vorzieheffekte im Zusammenhang mit der Steuerreform dämpfend wirken. Insgesamt wird derzeit für 1989 ein leichter Rückgang des Wachs- tumstempos erwartet. Es sollte allerdings ausrei- chen, um den heuer erreichten Ruckgang der Arbeitslosigkeit zu stabilisieren. Die Preisentwick- lung dürfte sich analog zur ausländischen Entwick- lung etwas beschleunigen.

Im einzelnen liegen dem Bundesvoranschlag 1989 folgende gesamtwirtschaftliche Eckdaten zugrunde: Zunahme des Bruttoinlandsproduktes um 2,5 vH real und 4,8 vH nominell; Anstieg der Verbraucherpreise um 2,7 vH; Zunahme der unselbständig Beschäftigten um 0,5 vH und Ver- harren der Arbeitslosenrate auf 5,4 vH.

Wenn auch die wirtschaftlichen Eckdaten die Einnahmenentwicklung günstig erscheinen lassen, muß in Rechnung gestellt werden, daß die mit 1. Jänner 1989 wirksam werdende Steuerreform Einnahmenschmälerungen bei den öffentlichen Abgaben nach sich ziehen wird. Insgesamt wird die Steuerreform im Jahre 1989 - gegenüber einem unveränderten Steuersystem - etwa 10 Milliarden Schilling Steuerausfall bewirken, wovon der Bund einschließlich des ebenfalls mit 1. Jänner 1989 wirk- sam werdenden Finanzausgleichs etwas. mehr als die Hälfte zu tragen hat. Durch Privatisierungen - insbesondere durch Veräußerung des Hauptmünz- amtes an die Oesterreichische Nationalbank - werden dem Bundeshaushalt einmalig wirksam werdende zustätzliche Mittel zugeführt.

Die im allgemeinen Haushalt veranschlagten Einnahmen liegen um 2,0 vH über dem voraus- sichtlichen Erfolg des Jahres 1988 und damit unter der nominellen Wachstumsrate.

Im Zuge der Budgetkonsolidierung war auch für 1989 - trotz der günstigeren gesamtwirtschaftli-

(6)

6 820 der Beilagen ehen Rahmenbedingungen - eine restriktivere

Gestaltung einzelner Ausgabenpositionen erforder- lich.

So wurde der Stellenplan des Bundes - nach einer Verminderung um 2742 Planstellen im Jahre 1988 gegenüber 1987 - im Jahre 1989 um weitere 978 Planstellen gegenüber dem Stellenplan 1988 verringert. Wegen der im Jahre 1989 sich ganzjäh- rig auswirkenden Gehaltsregulierung des Jahres 1988 werden - trotz der genannten Planstellenver- ringerung und Kürzung der Ausgaben für Mehrlei- stungsvergütungen gegenüber 1988 - der Aktivi- tätsaufwand um 1 713 Millionen Schilling, der Pen- sionsaufwand um 2 658 Millionen Schilling gegen- über 1988 ansteigen. Unberücksichtigt blieben die Auswirkungen einer noch in Verhandlung stehen- den Bezugsregulierung für den öffentlichen Dienst.

Um einen-ordnungsgemäßen Betrieb der öffentli- chen Verwaltung zu gewährleisten, mußten im Ermessensbereich die Ausgaben für Aufwendungen um rund 1 663 Millionen Schilling angehoben wer- den.

Demgegenüber konnten die Ausgaben für Anla- gen um rund 1 098 Millionen Schilling und jene für Förderungen um rund 1 187 Millionen Schilling unter jene des Bupdesvoranschlages 1988 abge- senkt werden.

Durch Umschichtungen von Mitteln der Arbeits- marktverwaltung konnte insbesondere die Dyna- mik des Anstieges- der Bundeszuschüsse zur Pen- sionsvers'icherung abgeschwächt werden.

Verglichen mit dem voraussichtlichen Erfolg 1988 liegt die. Ausgabensteigerung des allgemeinen Haushaltes mit 1,3 vH sehr deutlich unter der nominellen Wachstumsrate; damit wird der Ten~

denz, daß die Ausgaben wesentlich rascher wach- sen als die Gesamtwirtschaft, erfolgreich entgegen- gewirkt.

Als Ergebnis dieser allgemein äußerst sparsamen Budgeterstellung wird das Nettodefizit rund 66 Milliarden Schilling oder 4,0 vH des BIP betra- gen und das für 1989 gesteckte Konsolidierungsziel erreicht.

Diese Konsolidierungspolitik führt zu einer geringeren Nettoneuverschuldung und erfordert im Zusammenhalt mit Maßnahmen des Debt-Manage- ments künftig eine geringere Vorsorge für die Bedienung der Finanzschulden.

Um im Jahre 1989 bei Bedarf konjunkturbele- bende Maßnahmen setzen zu können, ist dem Bun- . desfinanzgesetz für das Jahr 1989 ein Konjunktur- ausgleich-Voranschlag (Anlage 11) mit einer Stabili- sierungs- und einer Konjunkturbelebungsquote in Höhe von insgesamt rund 4,4 Milliarden Schilling angeschlossen.

Wie die nachstehende Übersicht zeig~ ist der überwiegende Teil der Ausgaben gesetzlich oder vertraglich gebunden:

Bundesvoranschlag 1989 ') Bundesvoranschlag 1988 ')

MilL S % MilL S %

1. Gesetzliche Verpflichtungen

1.1. Personalausgaben . ... .. ... .. . .... .... 135785 22,7 131414 22,2 1.2. Sachallsgaben . . . .. 214 839 35,9 209 261 35,2

---

Summe 1 ... , 350624 58,6 340675 57,4

2. Ermessensausgaben

2.1. Ausgaben tür Finahzschulden 2) . . . .. 124660 20,8 129590 21,8

---~---

Summe 1. und 2.1. ... 475 284 79,4 470265 79,2 2.2. Übrige Ermessensausgaben 3) ... , 123 494 20,6 123417 20,8

Hievon Ausgaben nach Maßgabe zweckge-

bundener Einnahmen . . _ . . . 33964 5,8 34734 5,9 Summe 1. und 2. 598 778 100,0 593682 100,0

') Gesamthaushalt. .

2) Aufwand für Zinsen und Tilgungen von Finanzschulden, soweit nicht bei den Gesetzlichen Verpflichtungen ent- halten.

3) Auch einem Teil dieser Ausgaben liegen vertragliche Verpflichtungen zugrunde.

(7)

820 der Beilagen 7 Stellenplan

Dem BFG/89 ist als Anlage III der Stellenplan angeschlossen, der den

Teil I. Allgemeiner Teil

TeilII. Planstellen für Bundesbedienstete Abschnitt A Planstellenverzeichnis Abschnitt B Personalreserve TeillII. Planstellen für Bedienstete der ÖBB Teil IV. Planstellen für jugendliche Bedienstete enthält.

Der Allgemeine Teil enthält Bestimmungen über die Gliederung des Stellenplanes (Punkt 1), die Besetzung von Planstellen über den im Stellenplan festgesetzten Stand (Punkt 2), die Bindung und die Umwandlung von Planstellen (Punkt 3 und Punkt 4) sowie die Personalreserve (Punkt 5).

Die Bundesregierung will bei der angestrebten Budgetkonsolidierung auch den Personalaufwand herabsetzen. Diese Bemühungen s~nd durch die laufende Überprüfung von Betriebskonzepten auf ihre Gültigkeit und von Verwaltungsabläufen auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirtschaflichkeit gekennzeichnet. Es wurden dabei alle sich bieten- den Rationalisierungsmaßnahmen ausgenützt.

Dennoch war es unvermeidlich, in einigen wenigen Bereichen auftretende zusätzliche Personalbedürf- nisse abzudecken.

Diese Einsparungsbemühungen zeigen ihren Erfolg in einer gegenüber dem Vorjahr erheblichen Verminderung der Planstellen.

Es konnten bei den Beamten und Vertrags be- diensteten 1 183 Planstellen und bei den jugendli- chen Vertragsbediensteten, Anlernkräften und Lehrlingen 260, also insgesamt 1 443 Planstellen eingespart werden.

Diesem Einsparungsergebnis steht ein unabweis- licher Mehrbedarf von 420 Planstellen bei den Beamten und Vertragsbediensteten und von 45 Planstellen bei den jugendlichen Vertragsbe- diensteten, Anlernkräften und Lehrlingen gegen- über.

In der Bilanz ergibt sich daher eine Nettoeinspa- rung von 763 Planstellen bei den Beamten und Ver- tragsbediensteten und von 215 Planstellen bei den jugendlichen Vertragsbediensteten, Anlernkräften und Lehrlingen.

Der Stellenplan für das Jahr 1989 wird daher 287 990 Planstellen für Beamte und Vertragsbe- dienstete und 5 721 Planstellen für jugendliche Vertragsbedienstete, Anlernkräfte und Lehrlinge aufweisen.

Hiezu ist folgendes anzumerken:

1. Einsparungen

Diese werden von der Parlamentsdirektion mit 2 Planstellen, vom Bundeskanzleramt mit

10 Planstellen, vom Bundesministerium für Inneres mit 170 Planstellen (Polizei- und Gendarmeriepraktikanten), vom Bundesmini- sterium für-Unterricht, Kunst und SPOrt mit 44 Planstellen, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 15 Planstellen, vom Bundesministerium für Landesverteidigung mit 10 Planstellen, vom Bundesministenum für Finanzen mit 209 Planstellen, vom Bun- desministerium für Land- und Forstwirtschaft mit 11 Planstellen, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit 28 Planstellen und vom Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr mit 4 Planstellen erbracht.

Weiters werden der Österreichische Bundes- theaterverband 11 Planstellen, die Öster- reichischen Bundesforste 125 'Planstellen, die Post- und Telegraphenverwaltung 36 Plan- stellen und die Österreichischen Bundesbah- n,en 768 Planstellen einsparen.

2. Unabweislicher Mehrbedarf

Dieser ergab sich bei der .Präsidentschafts- kanzlei mit 2 Planstellen, bei der Parlaments- direktion mit 9 Planstellen, beim Verwal- tungsgerichtshof mit 4 Planstellen, bei der Volks anwaltschaft mit 1 Planstelle und beim Rechnungshof mit 4 Planstellen.

Beim Bundeskanzleramt ergab sich ein Mehr- bedarf von 5 Planstellen. Der Mehrbedarf beim Bundesministerium für Inneres von 150 Planstellen resultiert aus dem weiterhin stei- genden Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung.

Beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist eine Vermehrung um 70 Planstellen vorgesehen, wovon 45 Planstellen auf jugendliche Vertragsbedienstete und Lehrlinge entfallen. Da die Bundesregierung der Umweltpolitik einen hervorzuhebenden Stellenwert einräumt, wurde hier eine Ver- mehrung um 17 Planstellen vorgesehen~

Die Schaffung eines neuen Berufsgeneralkon- sulates in Frankfurt/Main und die Notwen- digkeit einer stärkeren Präsenz Österreichs in der Volksrepublik Ungarn erforderte beim Bundesministerium für auswärtige Angelegen- heiten die Zusystemisierung von 9 Planstellen.

Die besonderen Anforderungen unter ande- rem im Zusammenhang mit der Steuerreform und der weitere Ausbau der Rechtsmittelab- teilungen in den Finanzlandesdirektionen erforderte eine Vermehrung um insgesamt 164 Planstellen.

Beim Bundesministerium für Land- und Forst- wirtschaft bringt unter anderem die verpflich- tende Prüfung des Qualitätsweines einen Mehrbedarf von 26 Planstellen. Die ständige Ausweitung des zivilen Luftverkehrs erfordert beim Bundesministerium für öffentliche Wirt-

(8)

8 820 der Beilagen -schaft und Verkehr eine Vermehrung um 4

Planstellen.

Die im Stellen plan 1988 mit 70 Planstellen vor- gesehene Möglichkeit, Behinderte zusätzlich zu

den im Stellenplan vorgesehenen Bediensteten zu beschäftigen, wird im Stellenplan 1989 um )0 Plan- stellen erweitert. Ab 1989 werden für diese Zwecke somit insgesamt 100 Planstellen zur Verfügung ste- hen.

Die Gegenüberstellung des Stellenplanes 1989 zum Stellenplan 1988 zeigt folgendes Bild:

- 1_ Allgemeine Verwaltung:

a) Oberste Organe .

b) Zentralstellen . . . _. . c) Verwaltung in administrativer Hinsicht _ d) Verwaltung in technischer Hinsicht.

Summe 1 2. Sicherheitswesen . . . . . . . 3. Gerichtsbarkeit und gerichtlicher Strafvollzug 4. Unterrichtswesen, Kultur und Forschung

(ohne Landesleh re r ) . . . . 5. Heerwesen . . . . . . . 6. Auswärtige Angelegenheiten . 7. Bundesbetriebe und Monopole .

Gesamtstand .

Fahrzeugplan

Der I. Abschnitt (Allgemeiner Teil) des Fahr- zeugplanes blieb gegenüber dem Vorjahr 1m wesentlichen unverändert.

Wie in den Vorjahren, ist für die erstmalige Inverwendungnahme der im Plan der Kraftfahr- zeuge für 1989 enthaltenen Personenkraftwagen, Fahrzeuge für betriebliche Zwecke, Motorräder und Lastkraftwagen (mit einer Nutzlast bis ein- schließlich 1 000 kg), das ist bei Anschaffung"

Anmietung oder unentgeltlicher Zurverfügungstel- lung, zufolge Ministerratsbeschluß die jeweils gül- tige Typenempfehlungsliste verbindlich.

Die Gesamtzahl der im Plan der Kraftfahrzeuge enthaltenen Fahrzeuge erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 5. Durch Einsparungsmaßnahmen im gesamten Bundesbereich konnte die yesamtanzahl der Personenkraftwagen um weitere 4 Fahrzeuge auf 321 vel'mindert werden. Hingegen ist bei den Fahrzeugen für betriebliche Zwecke, den Lastkraft- wagen und den Kraftfahrzeugen für besondere Zwecke ein Nettomehrbedarf vori insgesamt 8 Fahrzeugen gegeben.

Die Anzahl der Motorräder erhöht sich ebenfalls gegenüber 1988 um 1 Fahrzeug.

Im Plan der Wasserfahrzeuge konnte die Anzahl gegenüber dem Vorjahr von 309 auf 303 vermin-

Stellenplan

1988 Stellenplan

1989 Prozent des Gesamt- standes

Differenz gegenüber dem Vorjahr

7.527 665 20.258 9_395 37.845

7_574 679 20.366 9.367 37.986

0,24 2,63 7,07 3,25 13, 19

+ + +

+ 14 47 108 28 141 33.429

11.068 33.583

11.072 11,66

3,84 + 154 -+ 4 53.450

22.260 53.557

22.246 18.60 7,72 0,50 44,49

+ 107 - 14 1.431

129.270 1.440

128.106 + - 1. 164 9 288.753 287.990 100,00

~dert werden, während der Stand der im Plan der Luftfahrzeuge enthaltenen Luftfahrzeuge mit 52 gegenüber 1988 unverändert bleibt.

Plan für Datenverarbeitungsanlagen Der Wortlaut des Allgemeinen Teiles des Planes für Datenverarbeitungsanlagen wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Anzahl der Anla- gen hat sich gegenüber dem Vorjahr von 530 um 58 auf 588 erhöht. Im einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

Bei der Type A (Klein anlagen) wurden um 21 bundeseigene Anlagen mehr, bei den angemieteten Anlagen um 5 weniger aufgenommen.

Bei der Type B (Mittelanlagen) erfolgte bei den bundeseigenen Anlagen eine Vermehrung um 32 und bei den angemieteten eine Vermehrung um 1 Anlage.

Die Type C (Großanlagen) wurde bei den bun- deseigenen um 10 Anlagen erweitert, während die Anzahl der angemieteten Anlagen gleich geblieben ist.

Bei der Type D (Sonderanlagen) erfolgte bei den bundeseigenen Anlagen eine Verminderung um 1 Anlage. Die Anzahl der angemieteten Anlagen erfuhr keine Veränderung.

763

(9)

820 der Beilagen

Für die Spezialdebatte wurden der Bundesvoran- Beratungsgruppe VIII

9 schlag und der Konjunkturausgleich-Voranschlag

in folgende Beratungsgruppen gegliedert:

Beratungsgruppe I

Spezialberichterstatter: Abg. Dr. R [ e der Kapitel 01 Präsidentschaftskanzlei

Kapitel 02 Bundesgesetzgebung Kapitel 03 Verfassungsgerichtshof Kapitel 04 Verwaltungsgerichtshof Kapitel 05 Volksanwaltschaft Kapitel 06 Rechnungshof

Beratungsgruppe 11

Spezialberichterstatter: Abg. B ren n s t ein e r Kapitel 10 Bundeskanzleramt mit Dienststellen Kapitel 17 Bundeskanzleramt - Gesundheit

Beratungsgruppe 111

Spezialberichterstatter: Abg. Ing. K 0 w· al d Kapitel 20 Äußeres

Beratungsgruppe IV

Spezialberichterstatter: Abg. Fis te r Kapitel 11 Inneres (einschließlich Konjunktur-

ausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe V

Spezialberichterstatter: Abg. Ku b a Kapitel 30 Justiz (einschließlich Konjunkturaus-

gleich-V oianschlag) Beratungsgruppe VI

Spezialberichterstatterin: Abg. Dipl.-Kfm. Ilona Graenitz

Kapitel 12 Unterricht und Sport (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Spezialberichterstatter: Abg. Dipl.-Ing. Gas s e r Kapitel 60 Land- und Forstwirtschaft (ein- schließlich Konjunkturausgleich-Vor- anschlag)

Kapitel 77 Österreichische Bundesforste (ein- schließlich Konjunkturausgleich-V or- anschlag)

Beratungsgruppe IX

Spezialberichterstatter: Abg. Dipl.-Kfm. Dr.

Keimel

Kapitel 63 Handel, Gewerbe, Industrie, Frem- denverkehr

Kapitel 64 Bauten und Technik (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe X

Spezialberichteistatter: Abg. Lei t h e n m a y r Kapitel 65 Öffentliche Wirtschaft und Verkehr

(einschließlich Konjunkturausgleich- Voranschlag)

Kapitel 78 Post- und Telegraphenverwaltung (einschließlich Konjunkturausgleich~

Voranschlag)

Kapitel 79 Österreichische Bundesbahnen (ein- schließlich Konjunkturausgleich-V or- anschlag)

Beratungsgruppe XI

Spezialberichterstatter: Abg. Helmut Wo I f Kapitel 50 Finanzverwaltung

Kapitel 51 Kassenverwaltung Kapitel 52 Öffentliche Abgaben Kapitel 53 Finanzausgleich Kapitel 54 Bundesvermögen

Kapitel 55 Pensionen (Hoheitsverwaltung) Kapitel 59 Finanzschuld

Kapitel 13 Kunst (einschließlich Konjunkturaus- Kapitel 74 Glücksspiele (Monopol) gleich-Voranschlag) Kapitel 75 Branntwein (Monopol) Kapitel 71 Bundestheater

Beratungsgruppe VII

Spezialberichterstatter: Abg. G r a b n e r Kapitel 15 Soziales

Kapitel 16 Sozialversicherung

Beratungsgruppe XII

Spezialberichterstatter: Abg. Mag. S c h äff er Kapitel 40 Militärische Angelegenheiten (ein-

schließlich Konjunkturausgleich-Vor- anschlag)

(10)

10 820 der Beilagen Beratungsgruppe XIII

Spezialberichterstatter: Abg. Dr. Er mac 0 r a Kapitel 14 Wissenschaft und Forschung (ein-

schließlich Konjunkturausgleich-V or- anschlag)

Beratungsgruppe XIV

Spezialberichterstatter: Abg.S c h u S t e r Kapitel 18 Umwelt, Jugend, Familie (einschließ-

lich Konjunkturausgleich-Voran- schlag)

Bundesfinanzgesetz, Stellenplan, Fahrzeugplan und Plan für Datenverarbeitungsanlagen Generalberichterstatter: Abg. Pe c k Der Budgetausschuß hat den von der Bundesre- gierung vorgelegten Entwurf des BFG/89 samt des- sen Anlagen in der Zeit vom 16. November bis 25. November 1988 in Verhandlung gezogen. Im Laufe der Sitzungen des Ausschusses wurden Anträge gestellt, die in einem Unterausschuß vorbe- handelt worden sind, an dessen Sitzung am 25. November die Abgeordneten E der, Mag. Bri- gitte E der e r, P f ei fe r, P öde r, Dipl.-Ing.

Kaiser, Dipl.-Vw. Dr. Lackner, Molte- re r, Dr. Tau sund Dipl.-Kfm. Bolger Bau e r teilnahmen. -

Die Verhandlung über den Text des BFG/89, den Stellenplan, den Fahrzeugplan und den Plan für DateI1verarbeitungsanlagen fand gemeinsam mit jener über die Beratungsgruppe XI des Bundes- voranschlages in der Ausschußsitzung am 25. November 1988 statt.

An der Debatte beteiligten sich nach den Ausfüh- rungen des Generalberichterstattersdie Abgeordne- ten Dipl.-Kfm. Bolger Bau er, Elfriede Ka r I, Dr. P i I z, Dr. F e urs t ein, S c h m i d t m eie r, Auer, Posch,Dipl.-Vw.Dr. Lackner,Dipl.- Ing. Kaiser, Mag. Cordula Frieser und Schwarzböck.

Der Bundesminister für Finanzen Dipl.-Kfm.

L a c i n a nahm zu den - aufgeworfenen Fragen Stellung.

Während einer Unterbrechung der Ausschußsit- zung wurden die gestellten Abänderungsanträge vom erwähnten Unterausschuß vorbehandelt. Der Unterausschußobmann Dr. Tau s berichtete dem Ausschuß sodann über die Ergebnisse der Unter- ausschußverhandlungen.

Das B und e s f i n a n z g e set z wurde unter Berücksichtigung - eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Elfriede Kar I und Dr. F e u r - s t ein mit Stimmenmehrheit angenommen.

Peck Generalberichterstatter

Dieser Abänderungsantrag war wir folgt begrün- det: Im Verlauf der Beratungen zum Bundesfinanz- gesetz 1989 wurden verschiedene Voranschlagsan- sätze geändert, weshalb auch die Schlußsummen des Bundesvoranschlages geändert werden müssen;

der Abänderungsantrag trägt diesem Umstand _ Rechnung.

Das Ergebnis der Ausschußberatungen bezüglich des B und e s vor ans chi a g e s und des Konj unktura u s g le ich -Vorans chi a- g e s ist den Berichten der Spezialberichterstatter zu entnehmen.

Der S tell e n p I a n wurde unter Berücksichti- gung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Elfriede Kar I und Aue r mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Fa h r z e u g p I a n wurde unter Berück- sichtigung eines Abänderungsantrages der Abge- ordneten Elfriede Kar I und DiplAng. Kai s e r mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der gegenständliche Abänderungsantrag war wie folgt begründet: Zur Erhöhung der Verkehrssi- cherheit auf Autobahnen muß die Verkehrsüberwa- chung ausgebaut werden; deshalb soll die Bundes- gendarmerie mit zusätzlichen zehn Kraftfahrzeu- gen ausgerüstet werden.

Der P I a n für D a t e n ver a r bei tun g s - a nJ a gen wurde mit Stimmenmehrheit angenom- men.

Der Budgetausschuß stellt somit als Ergebnis sei- ner Beratungen den An t rag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem von der Bundesregierung vorgelegten Ent- wud des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1989 mit den an·g e s chi 0 s sen e n Ab ä n der u n -

'/1

gen sowie dessen

Anlage I - Bundesvoranschlag in der Fassung der Spezialberichte samt

Anlagen la bis Ic - Gesamtübersichten unter

Berücksichti~ung der sich aus den Spezialberichten ergebenden Anderungen zu den Beratungsgruppen, Anlage II - Konjunkturausgleich-Voranschlag in der Fassung der Spezialberichte samt

Anlage IIa - summarische Aufgliederung unter

Berücksichti~ung der sich aus den Spezialberichten ergebenden Anderungen zu den Beratungsgruppen, Anlage III - Stellenplan . m:it den a n g e -

schlossenen Abänderungen,

'/2

Anlage N - Fahrzeugplan mit den an g e -

schlossenen Abänderunge-n und

'/3

Anlage V - Plan für Datenvei:ar_~t:i~.tJngsanlagen

(750 und Zu 750 der Beilagen) wird die verfas- sungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1988 11 25

Dr. Taus Obmann

(11)

820 der Beilagen

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesfmanzgesetzes für das Jahr 1989 in 750 der Bellagen Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage ist wie folgt zu ändern:

Im Artikel I haben die Schluß summen zu lauten:

Ausgaben ... ";

Einnahmen ... . Abgang ... . Überschuß ... .

Allgemeiner Haushalt

531450,000 465408,565 66041,435

Ausgleichs- haushalt Millionen Schilling

70225,852 136267,287 66041,435

G!!samt- haushalt

601 675,852 601 675,852

/

11

(12)

12 820 der Beilagen

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesfmanzgesetzes für das

Jahr

1989 in 750 und Zu 750 der Beilagen - Stellenplari

1. Teil 11 Abschnitt A PlansteUenverzeichnis 1.1. Kapitel 11 "Inneres"

Beim Planstellenbereich ,,1140 Bundesgendarmerie" wird bei der Verwendungsgruppe W 2 die Anzahl der Planstellen für "übrige Wachebeamte" von 4 395 um 12 Planstellen auf 4 407 erhöht.

1.2. Kapitel 18 "Umwelt, Jugend, Familie"

Beim Planstellenbereich ,,1800 Zentralleitung" wird die Anzahl der Planstellen für "übrige Beamte"

1.2.1. der Verwendungsgruppe A von 60 um 7 Planstellen auf 67, 1.2.2. der Verwendungsgruppe B von 54 um') Planstellen auf 57, 1.2.3. der Verwendungsgruppe C von 30 um 1 Planstelle auf 31 und 1.2.4. der Verwendungsgruppe D von 8 um 1 Planstelle auf 9

erhöht.

1.3. Kapitel 20 ,,Äußeres"

Beim Planstellenbereich ,,2000 Zentralleitung und Vertretungsbehörden (2010)" wird die Anzahl der Planstellen für "übrige Beamte" .

1.3.1. der Verwendungsgruppe A von 277 um 2 Planstellen auf 279, 1.3.2. der Verwendungsgruppe B von 177 um 2 Planstellen auf 179 und 1.3.3. <kr Verwendungsgruppe C von 31 um 8 Planstellen auf 39

erhöht.

2. Teil IV PlansteUen für jugendliche Bedienstete 2.1. Kapitel 14 "Wissenschaft und Forschung"

Beim Planstellenbereich ,,1420 Universitäten" wird die Anzahl der jugendlichen Vertrag~bedienste­

ten um 20 Planstellen auf insgesaIht 270 Planstellen erhöht.

Die sich hieraus ergebenden weiteren summenmäßigen Veränderungen ergeben sich aus der einen integrierenden Bestandteil der Abänderung bildenden Anlage A, betreffend die Seiten-214, 243, 244, 245 und 246 (alle Teil 11. A Planstellenverzeichnis) sowie die Seiten 286, 287 und 288 (alle Teil IV Planstellen .. für jugendliche Bedienstete) des Stellenplanes für das Jahr 1989.

(13)

820

der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVII. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (750 und Zu 750 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1989 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe I

Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei Kapitel 02: Bundesgesetzgebung Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof Kapitel 05: Volksanwaltschaft Kapitel 06: Rechnungshof

Der Budgetausschuß hat die in der Beratungs- gruppe I zusamtnengefaßten finanzgesetzlichen Ansätze des Bundesvoranschlages für das Jahr 1989 in seiner Sitzung am 16. November 1988 in Ver- handlung genommen.

Im Bundesvoranschlag 1989 sind bei den gegen- ständlichen Budgetkapiteln Gesamtausgaben von

1 140,756 Millionen Schilling veranschlagt. Hievon entfallen 378,657 Millionen Schilling auf personelle und 762,099 Millionen Schilling auf sachliche Aus- gaben. Gegenüber dem Jahr 1988 ergibt sich eine Erhöhung der präliminierten Ausgaben um 22,582 Millionen Schilling. An Gesamteinnahmen werden bei dieser Beratungsgruppe 31,729 Millio- nen Schilling, das sind um 1;262 Millionen Schil- ling weniger als für 1988 vorgesehen sind, erwartet.

Bei Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei sind Ge- samtausgaben von -47,080 Millionen Schilling, das sind um 6,598 Millionen Schilling mehr als für das Jahr 1988, budgetiert. An Einnahmen wird mit

1 Million Schilling gerechnet.

Die Erhöhung des Personalaufwandes. um 3,400 Millionen Schilling auf 25,310 Millionen Schilling ist vor allem auf eine Planstellenvermeh- rung und auf vermehrte Nebenkosten im Zusam- menhang mit repräsentativen Veranstaltungen zurückzuführen. Der mit 21,770 Millionen Schil- ling veranschlagte Sachaufwand ist um 3,198 Mil- lionenSchilling höher als im Jahr 1988.

Das Mehrerfordernis ist vor allem auf den not- wendigen Ankauf einer Datenv~rarbeitungsanlage

zur automationsunterstützten Erledigung von Ver- waltungsaufgaben innerhalb der Präsidentschafts- kanzlei, aber auch auf vermehrte Aufwendungen für Modernisierung der Infrastruktur und für

repräsentative Veranstaltungen sowie damit ver- bundene Nebenkosten zurückzuführen.

Bei Kapitel 02: Bundesgesetzgebung sind Ge- samtausgaben von 721,633 Millionen Schilling ver- anschlagt, das sind um 0,096 Millionen Schilling mehr, als für 1988 vorgesehen ist. Die voraussichtli- chen Gesamteinnahmen betragen 24,186 Millionen Schilling.

Auf Grund des neuen Haushaltsrechtes sowie unter Berücksichtigung des Art. 30 B-VG ergab sich die Notwendigkeit, ab dem Bundesvoranschlag 1987 die Systematik des Kapitels 02 Bundesgesetz- gebung zu ändern. Dieses wird nunmehr in fol- gende Titel untergeteilt: 021 Nationalrat, 022 Bun- desrat, 023 gemeinsame Ausgaben für Nationalrat und Bundesrat sowie 024 Parlamentsdirektion. Die gesamten bei diesen Titeln veranschlagten Sachaus- giben sind für das Jahr 1989 mit 637,327 Millionen Schilling angesetzt, das ist gegenüber den Sachaus- gaben 1988 eine Verminderung um 2,209 Millionen Schilling.

Die geringfügige Erhöhung der Gesamtausgaben ist auf die Vorsorge für die zu erwartende umfang- reichere parlamentarische Tätigkeit ua. auf Grund der zu erwartenden GOG-Novelle und den für den Ausbau eines Parlamentarischen Informations- und Kommunikationssystems (PARLINKO M) erfor- derlichen Mehraufwand zurückzuführen.

Auf den Kopf der' Bevölkerung umgerechnet, betragen die Kosten der Bundesgesetzgebung jähr- lich nur rund 94 S!

Bei Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof sind Ge- samtausgaben von 50,702 Millionen Schilling, das sind um 1,177 Millionen Schilling weniger als im Jahr 1988, vorgesehen. An Einnahmen sind

(14)

2 820 der Beilagen 0,870 Millionen Schilling budgetiert. Der Personal-

aufwand ist für das Jahr 1989 mit 17,420 Millionen Schilling um 1,138 Millionen Schilling höher als im Jahr 1988 veranschlagt. Beim Sachaufwand ist mit 33,282 Millionen Schilling gegenüber 1988 eine Verminderung um 2,315 Millionen Schilling gege- ben.

Die Verminderung der Sachausgaben im Jahre 1989 ergibt sich aus einer geringeren Vorsorge für EDV-Ausgaben und für Entschädigungen der Mit- glieder des Verfassungsgerichtshofes.

Bei Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof sind Ge- samtausgaben von 89,562 Millionen Schilling, das sind um 4,935 Millionen Schilling mehr als 1988, präliminiert. An Einnahmen wird mit 3,637 Millio- nen Schilling gerechnet. Der Personalaufwand ist mit 74,517 Millionen Schilling um 4,455 Millionen Schilling höher als 1988 veranschlagt. Mit 15,045 Millionen Schilling ist der Sachaufwand um 0,480 Millionen Schilling höher als 1988 budge- tiert.

Die Erhöhung der Personalausgaben im Jahre 1989 rührt vor allem daher, daß die Auswirkungen des Bundesgesetzes vom '20. April 1988, ,BGB!.

Nr. 230, mit dem ua. das Richterdienstgesetz geän- dert wurde, zu berücksichtigen sind. Weiters wurde infolge des Ausbaues der EDV-Anlage (Einbezie- hung des Evidenzbüros, des Kanzleibetriebes und der Wirtschaftsstelle) Vorsorge für zusätzliche Planstellen getroffen.

Bei Kapitel 05: VoIksanwaltschaft sind Gesamt- ausgaben von 31,974 Millionen Schilling, 2,471 Millionen Schilling mehr als für das Jahr 1988, veranschlagt. Hievon entfallen 14,974 Millio- nen Schilling, das ist um 0,527 Millionen Schilling mehr als 1988, auf den Personalaufwand. Für sach- liche Aufwendungen sind 17 Millionen Schilling, das sind 1,944 Millionen Schilling mehr als für 1988, vorgesehen. An Einnahmen sind im Voran- schlag bei diesem Kapitel 0,880 Millionen Schilling veranschlagt.

Die Steigerung bei den Personalausgaben ist vor allem auf die Vermehrung um eine Planstelle zurückzuführen.

Die Erhöhung der Sachausgaben resultiert aus der Vorsorge für eine allfällige Neuwahl der Volksanwälte.

Bei, Kapitel 06: Rechnungshof sind für das Jahr 1989 Gesamtausgaben von 199,805 Millionen Schilling, das sind um 9,659 Millionen Schilling . mehr als im Jahr 1988, vorgesehen. An Einnahmen wird mit 1,156 Millionen Schilling gerechnet. Der Personalaufwand ist mit 162,130 Millionen Schil~

ling, das sind um 11,327 Millionen Schilling mehr Dr. Rieder

Spezialberichterstatter

als 1988, budgetiert. DerSachaufwand ist mit 37,675 Millionen Schilling um 1,668 Millionen Schilling niedriger als im Jahr 1988 veranschlagt.

Im Personalaufwand ist das Mehrerfordernis ins- besondere durch die Nachbesetzung von Planstel- len vorwiegend mit höherqualifiziertem Personal sowie durch die Auswirkung der gesetzlich oder im Verordnungswege erfolgten Erhöhung bzw. Anhe- bung verschiedener Beiträge oder Beitragsgrundla- gen (ASVG, B-KUVG, AIVG) bedingt.

Eine dem Wunsche des Nationalrates entspre- chend verstärkte und ausgeweitete Prüfungstätig- _ keit findet ihren Niederschlag sowohl in den Perso- nalkosten als auch in den - im Rahmen der Sach- ausgaben zu veranschlagenden erhöhten Betriebskosten.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. F r i s c h e n s chi a - ger, Dr. Fis c her, Dr. K hol, S moll e, Dr. S c h r a n z, Dr. Er mac 0 r a, EI m eck e r, S tri c k e r, Dr. B I e n k, Dr. E t t m a y e r, Dr. S t i p p e I, Johann Wo If und Ing. S chi n d I b ach e r.

Der Präsident des Nationalrates Mag. G rat z, der Zweite Präsident des Nationalrates Dr. Marga Hub i n e k, der Dritte Präsident des Nationalrates Dip!.-Vw. Dr. S ti x, der Präsident des Rech- nungshofes Dr. B r 0 e s i g k e, die Volksanwälte Dr.' K 0 hirn a i e r, Dipl.-Vw. J 0 s sec kund Franziska Fa s t sowie der Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst Dr. Lös c h - n a k nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stel- lung.

Bei der Abstimmung am 25. November 1988 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe I gehörenden Teile des Bundes- voranschlages für das Jahr 1989 unverändert mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den A h t rag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei, dem Kapitel 02: Bundesgesetzgebung, dem Kapitel 03 : Verfassungsgerichtshof, dem Kapitel 04 : Verwaltungsgerichtshof, dem Kapitel 05: Volksanwaltschaft und dem Kapitel 06: Rechnungshof

des Bundesvoranschlages für das Jahr 1989 (750 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustim- mung erteilt.

Wien, 1988 11 25

Dr. Taus Obmann

(15)

820

der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVII. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage

(750

und Zu

750

der Bei- lagen): Bundesfmanzgesetz für das Jahr

1989

samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe 11

Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen Kapitel 17: Bundeskanzleramt - Gesundheit

Der Budgetausschuß hat das Kapitel 10 "Btm- deskanzleramt ,mit Dienststellen" und das Kapi- tel 17 ,,,Bundeskanzleramt - Gesundheit" des Bun- desvoranschlages für das Jahr 1989 erstmals in sei- ner Sitzung am'16. November 1988 in Verhand- lung gezogen.

Im Bundesvoranschlag für Kapitel 10 "Bundes- kanzleramt mit Dienststellen" ist für das Budget- jahr 1989 ein Ausgabenbetrag von 2 299 357 000 S vorgesehen.

Von den eingangs erwähnten Ausgaben entfallen

670301 000 S auf die Personalausgaben, die somit gegenüber dem Vorjahr um 32 365 000 S erhöht sind. Die Erhöhung der Personalausgaben resultiert im wesentlichen aus der Auswirkung 'der Bezugser- höhung sowie einer Vorsorge für Zählungshilfs- kräfte im Zusammenhang mit der nichtlandwirt- schaftlichen Betriebszählung.

Zur Bestreitung des Sachaufwandes sind 1 629 056 000 S - veranschlagt; das sind um 48 927 000 S mehr als im Vorjahr.

Die Erhöhung des Sachaufwandes ergibt sich im wesentlichen durch die Vorsorge für das Projekt Verwaltungsmanagement im Betrage von 15000000 S durch EDV-Investitionsvorhaben für das Zentrale-Ausweichsystem im Betrage von 14560000 S, durch Werbernaßnahmen des Bun- despressedienstes in den USA im Betrage von 8 000 000 S und eine Vorsorge im Hinblick auf die zu erwartende Errichtung von Volksgruppenbeirä- ten im Betrage von rund 10000000 S.

Die Ausgaben des Bundeskanzleramtes - Zen- tralleitung und die der Ständigen Vertretung Öster- reichs bei der OECD sind unter Paragraph 1000 veranschlagt; sie werden im kommenden Jahr

864 941 000 S betragen.

Der Personalaufwand von 235574000 S liegt um 13 413 000 S über jenen des Vorjahres. Die Erhöhung resultiert aus der Auswirkung der Bezugserhöhung des Jahres 1988 und aus - der Nachbesetzung von Planstellen, die längerfristig nicht besetzt waren.

Die Anlagenkredite der ZentraUeitung sind mit 29938000 S veranschlagt, was eine Erhöhung von 10783000 S gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Sie resultiert aus EDV-Investitionen für das Zentrale- Ausweichsystem.

Für Förderungsausgaben, die als Ermessenskre- dite veranschlagt sind, werden 47 431 000 S, also um 14 240 000 S mehr als im Vorjahr, betragen. Sie beinhalten im wesentlichen eine Vorsorge für Son- dermaßnahmen der Bundesregierung aus Anlaß von Katastrophenfällen im Betrage von 22 500 000 S, eine Vorsorge für Veranstaltungen aus Anlaß 100 Jahre Sozialdemokratie von 20 000 000 S und einen Beitrag für die Errichtung , eines Kulturzentrums in RAHA T /ISRAEL im Betrage von 2 000 000 S.

Für Aufwendungen aus gesetzlichen Verpflichtun- gen sind unter diesem Paragraph 218829000 S vorgesehen; das sind um 7312000 S mehr als im Vorjahr. Die bei diesem Ansatz' veranschlagten Bezüge für Regierungsmitglieder einschließlich Staatssekretäre und Landeshauptmänner betragen

71439000 S. Die Ruhe- und Versorgungsbezüge für ehemalige Regierungsmitglieder, Staatssekre- täre und Landeshauptmänner sowie jene für ehe- malige Mitglieder des , Verfassungsgerichtshofes sind mit 76 813 000 S veranschlagt. Schließlich sind hier auch die Beiträge für die OECD und EURO- CHEMIC im Gesamtbetrag von 24165000 Sund

(16)

2 820 der Beilagen, Y Ausgleichsabgaben ,aller Ressorts an den Aus-

gleichstaxfonds ,von 3.7 00.0000 S vorgesehen.

Die sonstigen AufWendungen betragen 330620000 S; hierin sind der Sachkredit des Bun- despressedienstes mit 36 452 000 S, für elektroni- sche Datenverarbeitung mit 21 344000 S, die Ent- schädigung für den Auslandsdienst des Kurz- wellenfunks mit 133247000 S, die Mittel für Akti- vitäten auf dem Gebiet der Raumplanung und Raumforschung mit 22 036 000 S, für das Pn;>jekt Verwaltungsmanagement 15000000 S und für die Ausarbeitung von. Entscheidurigsgrundlagen im Zusammenhang rrtit der Weltausstellung 1995 mit 4000 000 S enthalten. Der Ansatz ist gegenüber dem Vorjahr tim 25 404 000 S erhöht. Das Mehrer- fordernis resultit;rt vor allem aus dem Projekt Ver- waltungsmanagemen't, aus Werbemaßnahmen des Bundespressedienstes in den USA und aus Aktivitä- ten bezüglich der Weltausstellung 1995.

Der unter Paragraph 1001 ausgewiesene Bedarf der Verwaltungsakademie ist mit 40072 0'00 S ver- anschlagt. Der Personalaufwand wird 13 270 000 S und die sachlichen Ausgaben werden 26 802 000 S betragen .

. Die Kosten des Druckes und Vertriebes des Bun- desgesetzblattes und der "Amtlichen Sammlung wiederverlautbarter Österreichischer Rechtsvor- schriften" sind unter Ansatz 1 0038 mit 17222000 S veranschlagt.

Die Förderurigskredite für regional- und struk- turpolitische Maßnahmen sind unter Para- graph 1004 mit insgesamt 30400000 S veran- schlagt. Das Mindererfördernis resultiert aus dem Wegfall von Förderungsverpflichtungen des Jahres

1987 sowie aus restriktiver Förderungsvergabe.

Für Innovations- und Technologieförderung sind unter Paragraph 1005 Förderungsausgaben von ins- gesamt 495021000 S veranschlagt, das sind um 4 981 000 S weniger als im Vorjahr.

Die Aufwendungen für' das Staats archiv und Archivamt sind in diesem Voranschlag unter Titel 101 mit insgesamt 72 385 000 S berücksichtigt;

hievon entfallen 'auf den Personalaufwand 40 142000 S und auf den 'Sachaufwand 32243000 S. Die Mehrausgaben im Sachaufwand in der Höhe von 2 196 000 S ergeben sich aus- schließlich' aus den Kosten für' die Übersiedlung von Archivalien in das neue Zentralarchivgebäude.

Die Kredite des Statistischen Zentralamtes sind unter Titel 102 mit insgesamt483 993000 Sveran- schlagt, das sind um 21 026 000 S mehr als im V or- jahr. Das Mehrerfordernis resultiert aus einer V or- sorge für Zählungshilfskräfte im Zusammenhang mit der nichtlandwirtschaftlichen Betriebszählung von 9 370 000 S und aus Entschädigungen für die Allgemeine Viehzählung von 9430 000 S. Von den Ausgaben betreffen 339 698 000 S den Personalauf- ,wand, 6240000 S die Aufwendungen aus gesetzli-

ehen Verpflichtungen und 138 055 000 S die übri- gen Sachaufwendungen.

Unter Titel 103 sind die Bezüge der aktiven Bediensteten des Amtes der Wiener Zeitung und des Amtes der Österreichischen Staatsdruckerei im Ausmaß von insgesamt 42 117000 S veranschlagt, die von der Österreichischen 'Staatsdruckerei gemäß Staatsdruckereigesetz, BGBI. Nr. 340/1981, ersetzt werden. Dieser Kostenersatz ist bei Titel 2/103 veranschlagt.

Die Kredite für die Förderung der Publizistik, der Presse, der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der politischen Parteien und für die Zuwendungen an politische Parteien sind unter Titel 104 mit ins- gesamt 238 856000 S veranschlagt, und zwar 179 654 000 S als gesetzliche Verpflichtung und 59 202 000 S als Ermessensausgabe.

Unter Titel 105 sind für die Zwecke der Volks- gruppenförderung 14350000 S veranschlagt, das sind um 9888000 S mehr als im Vorjahr. Das . Mehrerfordernis resultiert aus einer Vorsorge für die zu erwartende Errichtung von Volksgruppen- beiräten.

An Einnahmen werden bei Kapitel 10 "Bundes- kanzleramt mit Dienststellen" im kommenden Jahr 590 641 000 S erwartet. Dies bedeutet eine Verrin- gerung gegenüber dem Jahre 1988 um 365000 S.

Der Voranschlag für 1989 sieht beim Kapitel 17

"Bundeskanzleramt - Gesundheit" Ausgaben von 4244357000 S und Einnahmen von 882321 000 S vor. Gegenüber dem Bundesvoranschlag 1988 bedeutet dies Mehrausgaben von rund 319 728 000 S und Mehreinnahmen von 51 142000 S.

Beim Personalaufwand ist der voraussichtliche Bedarf mit 346 954 000 S veranschlagt und liegt um 3 013 000 S über dem Voranschlags betrag des V or- jahres.

Der Sachaufwand scheint mit 3 897 403 000 S in diesem Voranschlag auf. Die Erhöhung um 316 715 000 S resultiert im wesentlichen aus den erhöhten Beiträgen des Bundes an den Krankenan- stalten-Zusammenarbeitsfonds. Für Beratungs- und ,Betreuungsmaßnahmen sowie Aufklärung im Zusammenhang mit AIDS sind 42 764 000 S vorge- sehen.

Bei Titel 170 "Bundeskanzleramt - Gesundheit"

beläuft sich der Sachaufwand auf insgesamt 108523000 S, von welchem 31 496 000 Sauf För- derungsausgaben und 30701 000 S auf die Auf- wendungen aus gesetzlichen Verpflichtimgen ent- fallen. Bei diesen Krediten ist insbesondere für die Förderung des Bundesinstitutes für Gesundheitswe- sen mit 31 231 000 S und für den Beitrag zur Welt- gesundheitsorganisation mit 27 361 000 S vorge- sorgt.

(17)

820 der Beilagen 3 Bei Titel 172 "Gesundheitsvorsorge" sind insge-

samt 3 216347000 S, das sind um 298338000 S mehr als im Vorjahr veranschlagt.

Hievon entfallen auf die Ausgaben für

"Vorsorgemedizin; epidemiologische Maßnah- men" 150359000 S_ Für die Überweisung an den Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds sind 3048750000 S vorgesehen, das sind um 305000000 S mehr als im vergangenen Jahr. Für die Bekämpfung des Suchtgiftmißbrauches sind in diesen Voranschlag 17229000 Saufgenommen;

von diesem Betrag sollen 15 000 000 S für die För- derung privater Institutionen verwendet werden.

Bei Titel 173 _ "Strahlenschutz, Lebensmittel-, Veterinärwesen" werden 166010000 Sveran- schlagt. Von diesem Betrag entfallen auf Strahlen- schutz 101213 000 S. Für das Veterinärwesen sind 49765000 S vorgesehen, davon allein 47 115000 S auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen für Tier- seuchenbekämpfung und für staatliche Entschädi- gungsleistungen nach Veterinärgesetzen. Für Maß- nahmen auf dem Gebiete der Lebensmittel- und Chemikalienkontrolle sind 14691000 S veran- schlagt.

Bei Titel 174 "Rechtsangelegenheiten" sind 197 605 000 S veranschlagt. Hievon sind 100000000 Sfür Zweckzuschüsse nach dem Kran- kenanstaltengesetz, 59 000 000 S zur Bestreitung des Aufwandes nach dem Tuberkulosegesetz und 17455000 S für Entschädigungen nach Sanitätsge- setzen vorgesehen.

Bei Titel 179 "Dienststellen" wird im Jahre 1989 ein Aufwand von 467 694 000 S erwartet. Von die- sem Bedarf entfallen 125 808 000 S auf die Lebens- mitteluntersuchungsanstalten, 202 243 000 Sauf die bakteriologisch-serologischen und sonstigen Untersuchungsanstalten, 11 568 000 S auf die Bun- deshebammenlehranstalten, 109654000 S auf die veterinärmedizinischen Anstalten und schließlich 18421000 S auf den veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst.

Die Einnahmen bei Kapitel17 werden mit 882321 000 S veranschlagt und liegen somit um 51 142000 S über dem Voranschlagsbetrag des Vorjahres. Diese Mehreinnahmen resultieren im wesentlichen aus den höheren Beiträgen der

Brennsteiner Spezialberichterstatter .

Gemeinden zum Krankenanstalten-Zusammenar- beitsfonds.

An der Debatte des Budgetausschusses beteilig- ten sich nach den Ausführungen des Spezialbericht- erstatters die Abgeordneten Dr. F r i s c h e n - schlager, Dr. Schranz, Smolle, Dr.

K hol, P öde r, S tri c k e r, Pos c h, Dr.

BI e n k, E 1m eck e r, Dip!.-Ing. F I i c k e r, Dr.

S t i p p e I, Johann Wo I f, Ingrid Ti c h y - Sc h red e r, Ing. Sc hin d I ba c her, Dr.

E r mac 0 r a, Mag. Hau p t, Helmuth S t 0 k - k er, Dr. Zer na t t 0, Pr 0 b s t, Dip!.-Kfm.

Ilona G r a e n i t z, Sc h u s t e r, S c heu c her, Dip!.-Vw. Dr. La c k ne r, K 0 kai I und Elfriede Kar!.

Die aufgeworfenen Fragen wurden von Bundes- kanzler Dr. V r a n i t z k y, vom· Bundesminister für Föderalismus und Verwaltungsreform Dr.

N eis s e r und ~om Bundesminister für Gesund- heit und öffentlicher Dienst Dr. Lös c

n

n a k sowie von Staatssekretärin

P

0 h n a I beantwortet.

In einer weiteren Sitzung des Budgetausschusses am 25. November1988 wurde ein Abänderungsan- trag der' Abgeordneten Elfriede Kar I und Dr. Tau seingebracht.

Dieser Antrag wurde damit begründet, daß die zusätzlichen Mittel die Vielfalt der Meinungsbil- dung auch in der Presse fördern sollen.

Bei der Abstimmung am 25. November 1988 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe 11 gehörenden Teile des Bundes- voranschlagesfür das Jahr 1989 unter einstimmiger Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsan~

trages in getrennter Abstimmung mit Stimmen- mehrheit angenommen. Der Budgetausschuß stellt somit den An t rag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienst- stellen und

dem Kapitel 17: Bundeskanzleramt - Gesund- heit

des Bundesvoranschlages für das' Jahr 1989 (750 der Beilagen) mit den a n g e s chI 0 s sen e n Ab ä n der u n gen wird die verfassungsmäßige

Z

Zustimmung erteilt.

Wien, 1988 11 25

Dr. Taus Obmann

(18)

4 820 der Beilagen

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für 1989 in 750 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden V oranschlags- ansätze wie folgt zu ändern:

VA·Ansatz Aufgabenbereich Bezeichnung von abzuä.ndern um

Millionen Schilling auf

1/1045 Bundeskanzleramt;

Presseförderung (Allgemeine Förderung)

1/10456 38 Förderungen 38,475 +31,525 70,000

1/1046 Bundeskanzleramt;

Presseförderung (Besondere Förderung)

1/10466 38 Förderungen 17,963 +22,037 40,000

2. Die durch diese Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie I a, I b und I c enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

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