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TÄTIGKEITSBERICHT 2013

Bericht

der Bundesstelle für Sektenfragen an das Bundesministerium

für Familien und Jugend Berichtszeitraum: 2013

BUNDESSTELLE FÜR SEKTENFRAGEN

Wollzeile 12/2/19 1010 Wien

Telefon: 01/ 513 04 60 Telefax: 01/ 513 04 60-30 [email protected] www.bundesstelle-sektenfragen.at

DVR: 1074687

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ÜBERSICHT

1. Einleitung

2. Profil der Bundesstelle für Sektenfragen

3. Personalwesen, Administration und Organisation 4. Zusammenfassung und Überblick

5. Informations- und Beratungstätigkeit 6. Beratung und Begleitung

7. Vernetzung

8. Anfragen aus den Bereichen Schule und Universität 9. Recherche, Dokumentation und Information

10. Schwerpunktthema:

Schamanismus und Neo-Schamanismus 11. Mediale Berichterstattung

12. Weitere Aktivitäten 13. Anhang

Dr. German Müller Geschäftsführer

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INHALT

1. Einleitung ... 9

2. Profil der Bundesstelle für Sektenfragen ... 11

3. Personalwesen, Administration und Organisation ... 17

3.1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ... 17

3.2. Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Qualitätssicherung ... 18

3.3. Administration und Organisation ... 19

3.4. Datenschutz und Sicherheit ... 19

4. Zusammenfassung und Überblick ... 21

4.1. Das Jahr 2013 im Überblick ... 21

4.2. Informationsmaßnahmen und weitere Aktivitäten ... 22

4.3. Information, Dokumentation und Recherche ... 24

5. Informations- und Beratungstätigkeit ... 27

5.1. Gesamtanzahl und Art der Kontakte ... 29

5.2. Anfragende Personen und ihr institutioneller Hintergrund ... 30

5.3. Thematisierte Gruppierungen ... 31

6. Beratung und Begleitung ... 33

6.1. Beratung und Begleitung im Überblick ... 34

6.1.1. Anzahl und Art der Kontakte mit Klientinnen und Klienten ... 36

6.1.2. Wohnort der Kontaktperson ... 37

6.1.3. Geschlecht der Kontaktperson ... 39

6.2. Ausgewählte Fallbeispiele ... 40

6.2.1. Primär Betroffene ... 40

6.2.2. Familie, Freundinnen und Freunde ... 42

6.2.3. Gesundheit ... 45

6.2.4. Veranstaltungen ... 48

6.2.5. Nachbarschaft ... 49

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6.2.6. Beruflicher Kontext ... 50

6.2.7. Psychosozialer Kontext ... 51

7. Vernetzung ... 53

8. Anfragen aus den Bereichen Schule und Universität ... 59

9. Recherche, Dokumentation und Information ... 63

9.1. Nachbetrachtung zum Thema „Maya-Kalender“ bzw. „Weltuntergang 2012“ ... 65

10. Schwerpunktthema: Schamanismus und Neo-Schamanismus ... 71

10.1. Historische Aspekte: Das Begriffsfeld „Schamanismus“ und seine Geschichte ... 72

10.1.1. Die weitere Entwicklung des Schamanismus-Begriffs ... 73

10.1.2. Die Grundvorstellungen des modernen Schamanismus- Begriffs nach Michael Harner: Der „core shamanism“ ... 78

10.1.3. Zur Kritik an Michael Harner und seinem Schamanismus-Konzept ... 80

10.1.4. Zum Begriff des (modernen) Neo-Schamanismus ... 80

10.1.5. Einige Grundvorstellungen des Neo-Schamanismus ... 82

10.2. Moderne Ausdrucksfelder des Neo-Schamanismus: Zwei ausgewählte Beispiele ... 86

10.2.1. Der Begriff „Stadtschamane“ und seine Konkretisierung am Beispiel der sogenannten „Huna“-Tradition ... 87

10.2.2. Der „Alpenschamane“ als Beispiel für eine aktuelle Ausprägung ... 90

10.3. Aspekte der kritischen Diskussion um den Schamanismus- Begriff: Der „Plastik-Schamane“ als „Kulturkolonialist“ ... 92

10.4. Abschließende Bemerkungen ... 97

10.5. Fallbeispiele aus der konkreten Beratungspraxis der Bundesstelle ... 98

10.6. Literatur ... 100

11. Mediale Berichterstattung ... 103

11.1. Ausgewählte Themen der medialen Berichterstattung im Jahr 2013 ... 103

11.1.1. Kritik an Esoterik und esoterischen Angeboten ... 103

11.1.2. Zum Tod von Otto Muehl ... 109

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11.1.3. „Zwölf Stämme“ in Deutschland ... 113

11.1.4. Gerhard Lebok, der „Guru von Lonnerstadt“ ... 120

11.1.5. Colonia Dignidad ... 124

11.1.6. Scientology ... 131

11.1.7. Aktuelle Filme und Scientology ... 141

11.1.8. Rückblick auf zwei Tragödien: 20 Jahre Waco und 35 Jahre Jonestown ... 146

11.1.9. Bikram Yoga ... 152

11.2. Rückblick auf ausgewählte TV-Beiträge im Jahr 2013 ... 154

12. Weitere Aktivitäten ... 163

12.1. Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Informationsveranstaltungen ... 163

12.2. Fachgespräche ... 164

12.3. Religionswissenschaftliche Forschung ... 164

12.4. Service ... 166

13. Anhang ... 167

13.1. Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich ... 167

13.2. Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften in Österreich ... 168

13.3. Informations- und Beratungsstellen zu Sekten- und Weltanschauungsfragen in Österreich ... 169

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1. EINLEITUNG

Hiermit wird der Tätigkeitsbericht der Bundesstelle für Sektenfragen für das Jahr 2013 vorge- legt. Darin dokumentiert die Bundesstelle ihre vielfältige und komplexe Arbeit unter sorgfäl- tiger Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und gibt Einblick in das umfangreiche Aufgabengebiet.

In Anknüpfung an ein zentrales Thema des Jahres 2012, den „Maya-Kalender“ und damit an- geblich verbundene Weltuntergangsvorstellungen, wird unter anderem der Frage nachgegan- gen, wie auf das offensichtliche Nichteintreten des angekündigten Weltuntergangs im De- zember 2012 reagiert wurde.

Dem Phänomen des sogenannten „Schamanismus“ widmet sich ein weiteres Kapitel. Damit soll ein sehr präsentes Ausdrucksfeld der modernen religiösen, spirituellen und esoterischen Gegenwartskultur näher beleuchtet werden. Nach der Analyse des Begriffs Schamanismus und einer kurzen Darstellung der historischen Entwicklung bis hin zum modernen Neo- Schamanismus werden einzelne Themenfelder wie der „Stadtschamane“ und der „Al- penschamane“ vorgestellt.

Weiters setzt sich der Bericht mit aktuellen Entwicklungen, Ereignissen und Trends in den Bereichen „Sogenannte Sekten“, Weltanschauungsfragen, alternative religiöse Bewegungen oder Esoterik auseinander. Zudem ermöglicht er einen praxisnahen Einblick in die tägliche inhaltliche Arbeit, vermittelt Informationen über die religiöse und weltanschauliche Situation in Österreich und beschreibt deren aktuelle Veränderungen.

Wichtig für die Bundesstelle ist auch die Vernetzung mit anderen Institutionen, Fachstellen, privaten Initiativen und staatlichen Einrichtungen. Von Beginn an Bestandteil ihrer Tätigkeit, wird sie in diesem Bericht anhand von Beispielen vorgestellt. Regionale und internationale

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Netzwerke aufzubauen um sich so mit anderen Expertinnen und Experten auszutauschen, zeigt sich dabei als wesentlich.

Die Bundesstelle für Sektenfragen wurde per Bundesgesetz vom 20.08.1998 eingerichtet und nahm mit 02.11.1998 ihre Arbeit auf. Seither steht sie als zentrale Servicestelle für Dokumen- tation, Information und Beratung österreichweit allen Bürgerinnen und Bürgern, staatlichen Einrichtungen und privaten Institutionen zur Verfügung. Sie unterliegt der im Rahmen des Bundesgesetzes vorgesehenen Aufsicht durch das jeweils zuständige Bundesministerium.

Die Bundesstelle hat den gesetzlichen Auftrag, Gefährdungen, die von „Sekten“ oder „sekten- ähnlichen Aktivitäten“ ausgehen können, zu dokumentieren und darüber zu informieren, so- fern für deren Vorliegen ein begründeter Verdacht besteht und diese Gefährdungen bestimmte schutzwürdige Güter oder Interessen betreffen. Konfliktträchtige Strukturen oder mögliche Gefährdungen können dabei nicht nur in religiösen oder weltanschaulichen Bereichen beo- bachtet werden, sondern etwa auch im expandierenden kommerziellen Lebenshilfemarkt oder der schwer zu überblickenden Esoterikszene.

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2. PROFIL DER BUNDESSTELLE FÜR SEKTENFRAGEN

Kurzportrait

Die Bundesstelle für Sektenfragen wurde per Bundesgesetz vom 20.08.1998 (BGBl. I Nr. 150/1998) eingerichtet. Sie agiert als zentrale Anlaufstelle sowohl für Privatper- sonen als auch öffentliche und private Einrichtungen. Die Schwerpunkte liegen auf objektiver Information und Dokumentation sowie der kostenlosen und vertraulichen Beratung von Be- troffenen, Angehörigen und Bezugspersonen. Die Bundesstelle ist konfessionell ungebunden und weltanschaulich neutral. Im Rahmen des Bundesgesetzes unterliegt sie der Aufsicht durch das Bundesministerium für Familien und Jugend.

Auftrag

Die grundsätzliche Aufgabe der Bundesstelle ist die Dokumentation und Information über Ge- fährdungen, die von „Sekten“ oder „sektenähnlichen Aktivitäten“ ausgehen können, sofern für deren Vorliegen ein begründeter Verdacht besteht und diese Gefährdungen bestimmte schutzwürdige Güter oder Interessen betreffen. Konfliktträchtige Strukturen können sich da- bei nicht nur bei religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften oder Einzelanbieterinnen und Einzelanbietern finden, sondern auch in anderen Bereichen wie etwa im kommerziellen Lebenshilfemarkt.

Nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesstelle fallen aufgrund gesetzlicher Bestimmun- gen die in Österreich „Gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften“ sowie deren Einrichtungen.

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Angebote, Aufgaben und Tätigkeitsfelder

Als zentrale Service- und Anlaufstelle zu den Bereichen Weltanschauungsfragen, Esoterik, Okkultismus und Satanismus bietet die Bundesstelle anfragenden Personen und Institutionen ein breites Spektrum an Dienstleistungen: möglichst objektive Informationen, individuelle psychosoziale Beratung, Präventionsarbeit sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Das Angebot der Bundesstelle richtet sich beispielsweise an:

 Privatpersonen, Institutionen und staatliche Einrichtungen, die Sachinformation benötigen

 Familien und Einzelpersonen mit dem Wunsch nach psychosozialer Beratung bzw. Unterstützung bei der Lösung von Konflikten

 Personen und Institutionen, die in diesem Themenbereich wissenschaftlich tätig sind

 Schülerinnen, Schüler, Studierende und Lehrpersonal

 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

 Medien

Auf konstruktive Zusammenarbeit mit Fachstellen aus dem In- und Ausland sowie Kooperati- onen mit staatlichen Einrichtungen wird großer Wert gelegt. Die Vernetzung mit anderen In- stitutionen wie z.B. der Jugendwohlfahrt, Bildungseinrichtungen oder Konsumentenschutzor- ganisationen ist hilfreich, da sich manche Themen- und Aufgabenbereiche mit denen der Bundesstelle überschneiden. Regelmäßige Recherchen, wissenschaftliche Arbeit, Dokumenta- tion und Information sowie Veranstaltungen und Projekte ergänzen die Tätigkeitsfelder der Bundesstelle und sichern auch den Qualitätsstandard.

Themen und Bereiche

In ihrer Dokumentations-, Informations- und Beratungsarbeit befasst sich die Bundesstelle u.a. mit folgenden Themen und Bereichen:

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 alternative religiöse Bewegungen

 Esoterik

 Seminarangebote zur Lebenshilfe

 Geist- und Wunderheilungen

 fundamentalistische Strömungen

 Guru-Bewegungen

 Okkultismus

 Satanismus

 Verschwörungstheorien

 Apokalypse und Weltuntergang

 Weltanschauungsgemeinschaften

 und viele andere mehr

Nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesstelle fallen aufgrund gesetzlicher Bestimmun- gen die in Österreich „Gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften“ sowie deren Einrichtungen.

Grundlagen

Die Bundesstelle ist als selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts eine weisungsfreie und konfessionell unabhängige Einrichtung. Objektivität, Sachlichkeit, Verschwiegenheit und die Wahrung des Datenschutzes zählen zu den wichtigsten Kriterien ihrer Informations- und Be- ratungstätigkeit.

Vielen Personen und Institutionen, die sich aus ganz unterschiedlichen Anlässen an die Bun- desstelle wenden, scheint diese Unabhängigkeit von jedem religiösen oder weltanschaulichen Hintergrund und eine neutrale Sichtweise zu ihren Fragen und Problemen wichtig zu sein.

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Grundsätze

Die Informations- und Beratungstätigkeit an der Bundesstelle orientiert sich an einem Kon- flikt reduzierenden, lösungsorientierten und individuellen Ansatz.

Im Rahmen dieser Tätigkeit geht es nicht um die Beurteilung oder Bewertung von Glaubens- fragen oder religiösen Themen, sondern um die Fragen,

 wie in unterschiedlichen Gruppierungen oder Gemeinschaften mit Menschen umgegangen wird,

 welche Methoden und Praktiken dabei angewendet werden,

 wie dies von Menschen erlebt wird und

 inwiefern sich daraus Gefährdungen entwickeln können.

Durch fundierte Sachinformation, Aufklärung und Beratung versucht die Bundesstelle poten- ziell konfliktträchtige Situationen zu entschärfen und bestehende Konflikte zu reduzieren. Die Möglichkeit, Sachinformation mit individueller Beratung zu verknüpfen, ist dabei grundle- gender Bestandteil des Arbeitskonzeptes der Bundesstelle.

Bei der Informations- und Beratungstätigkeit wird zudem vorwiegend anfragebezogen und bedarfsorientiert vorgegangen. Grundsätzliches Ziel ist es, möglichst objektiv und ausgewo- gen zu informieren. Im Vordergrund steht dabei die Erarbeitung nachhaltiger und bestmögli- cher Lösungen gemeinsam mit den Betroffenen, wobei unterschiedliche und vielseitige In- formationen, Quellen und Sichtweisen einbezogen und besprochen werden.

Zusätzlich zur Informations- und Beratungstätigkeit ist eine umfangreiche und tägliche Re- cherchearbeit für die Bundesstelle wichtig. Im Vordergrund steht dabei die Wahrnehmung ak- tueller Veränderungen und neuer Angebote im Weltanschauungsbereich.

Zentral für die Arbeit der Bundesstelle ist ihre konfessionelle Ungebundenheit und weltan- schauliche Neutralität.

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Datenschutz und Sicherheit

Die genaue und sorgsame Beachtung des Datenschutzes ist der Bundesstelle ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags, relevantes Datenmaterial zu sammeln und zu bearbeiten, wird im Hinblick auf die Sensibilität des Themas dem datenrechtlichen Schutz der Personen großer Wert beigemessen. Die strikte Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird in jede Richtung und hinsichtlich aller Informationen gewährleistet.

Religionsfreiheit

Religionsfreiheit als wichtiges Rechtsgut unterliegt in Österreich besonderem Schutz. Grund- lage dafür sind in die Verfassung aufgenommene Gesetze, mehrere internationale Verträge, die ebenfalls in Verfassungsrang stehen, und die einschlägigen EU-Richtlinien. In Österreich wird damit das Recht von Einzelnen auf Religionsausübung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, gewährleistet.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beachtet die Bundesstelle besonders die Toleranz allen Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungen gegenüber sowie die Grundfreiheiten und Menschenrechte einschließlich der Glaubens-, Religions- und Gewissensfreiheit.

Grundsätzlich wird von der Bundesstelle der Begriff „Sekte“ in Zusammenhang mit der Cha- rakterisierung oder Beschreibung von Gemeinschaften, Gruppierungen, Organisationen, Be- wegungen, Einzelanbieterinnen und Einzelanbietern nicht verwendet. Vielmehr werden in ei- ner differenzierten Vorgangsweise

 mögliche spezifische Merkmale und Strukturen von Gruppen,

 mögliche Erfahrungen mit Gruppen und

 mögliche unterschiedliche individuelle Auswirkungen von Gruppen auf unterschiedliche Personen untersucht.

Damit werden etwaige Pauschalisierungen vermieden.

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Multiprofessionelles Team

Eine Voraussetzung für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Bundesstelle ist die gut funktionierende Zusammenarbeit in einem Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unterschiedlichen Qualifikationen.

Das breite Spektrum von weltanschaulichem Fachwissen bis zu psychosozialer Kompetenz ist eine gute Ausgangsbasis, um die Bereiche Dokumentation, Information, Recherche, Beratung und Begleitung effizient abzudecken.

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3. PERSONALWESEN, ADMINISTRATION UND ORGANISATION

3.1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Jahr 2013 kam es zu keinen Veränderungen im Personalwesen. Das Team der Bundesstel- le umfasste zum Jahresende acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen drei voll- und fünf teilbeschäftigt waren. Die Wochenarbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrug insgesamt 207,5 Stunden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesstelle sind entsprechend ihren jeweiligen Qualifikationen und ihrer Fachkompetenz in folgenden Arbeitsbereichen tätig:

 Geschäftsführung

 Information und Beratung

 Weiterführende psychosoziale Beratung

 Religionswissenschaftliche Forschung

 Seminar- und Vortragstätigkeit

 Vernetzung und Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Fachstellen

 Recherche, Dokumentation und Information

 Ausbau und Führung des Archivs

 Organisationsmanagement und Administration

Jedes Teammitglied hat akademische oder vergleichbare Ausbildungen in einem oder mehre- ren der folgenden Fachbereiche:

 Religionswissenschaft und Fachtheologie

 Psychologie und Psychotherapie

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 Mediation und Supervision

 Publizistik und Kommunikationswissenschaft

 Pädagogik und Erwachsenenbildung

 Wirtschaftspädagogik

Durch diese vielfältigen Qualifikationen und Kompetenzen wird effizientes Arbeiten in einem multiprofessionellen Team ermöglicht.

3.2. Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Qualitätssicherung

Um den Standard ihrer Arbeit fortlaufend zu verbessern bzw. im Sinne der Qualitätssiche- rung, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesstelle an internen und externen Fort- und Weiterbildungen insbesondere in folgenden Bereichen teil:

 Weltanschauungsfragen und Esoterik

 Religionswissenschaft

 Psychosoziale Beratungskompetenz

 Konsumentenschutz- und gesundheitsrechtliche Aspekte

 Datenschutz

 Supervision und Intervision

Für diese Fort- und Weiterbildung, die häufig in Form von Fachtagungen, wissenschaftlichen Konferenzen, Seminaren oder Fachgesprächen stattfand, wurde sowohl auf die an der Bun- desstelle vorhandenen Kompetenzen als auch auf externe Expertisen zurückgegriffen.

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3.3. Administration und Organisation

Die Bundesstelle für Sektenfragen ist von ihrer Rechtsform eine Anstalt öffentlichen Rechts und hat alle organisatorischen und administrativen Erfordernisse eines ordentlichen Betriebes selbstständig abzudecken (vgl. BGBl. I Nr. 150/1998, § 3 Abs.1).

Im Rahmen der Selbstverwaltung werden die Arbeitsbereiche Personalwesen und Lohnver- rechnung, Büroorganisation, Buchhaltung und Bilanzierung, Einkauf und Verwaltung von Material und Inventar, Dokumentation, Ablagesysteme und Archivierung der entsprechenden Unterlagen von der Bundesstelle eigenverantwortlich organisiert.

Effiziente Verwaltungsabläufe und eine klar strukturierte straffe Organisation sollen dabei umgesetzt werden.

3.4. Datenschutz und Sicherheit

Die genaue und sorgsame Beachtung des Datenschutzes ist der Bundesstelle ein wichtiges Anliegen. Der gesetzliche Auftrag, relevantes Datenmaterial zu sammeln und zu bearbeiten, die Sensibilität des Themas und vor allem die Gewährleistung des Schutzes der Personen, die sich an die Bundesstelle wenden, erfordern die strikte Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

Viele Maßnahmen, Aktivitäten und Vorkehrungen werden gesetzt, um die immer komplexer werdenden Datenschutzanforderungen rechtlicher, technischer oder organisatorischer Art zu erfüllen. Durch weitere sicherheitsrelevante Vorkehrungen werden ferner die Büroräumlich- keiten geschützt, Zutrittsmöglichkeiten überprüft und die persönliche Sicherheit der Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter erhöht.

Verschwiegenheit, Anonymität, IT-Sicherheit, versperrte Verwahrung und wenn erforderlich auch verlässliche Vernichtung von Dokumenten und Schriftstücken zählen zur beruflichen Praxis.

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4. ZUSAMMENFASSUNG UND ÜBERBLICK

In den Aufgabenbereich der Bundesstelle für Sektenfragen fällt ein breites Spektrum an unter- schiedlichen Aktivitäten und Maßnahmen: Auskünfte werden erteilt, Personen informiert und beraten, Kontakte mit anderen Fachstellen, Einrichtungen und Institutionen geknüpft und ge- pflegt, Informationsdienste angeboten, Veranstaltungen organisiert, Fortbildungen besucht und neue Erkenntnisse durch Recherchen gewonnen.

4.1. Das Jahr 2013 im Überblick

 Im Jahr 2013 fanden insgesamt 4.160 fachspezifische Kontakte (Information und Beratung) mit 1.008 Personen statt.

 Von diesen 4.160 fachspezifischen Kontakten erfolgten 2.092 Kontakte im Rah- men der psychosozialen Beratung und Begleitung von 433 Beratungsfällen. Der größte Anteil (2.134: 51,3%) der fachspezifischen Kontakte erfolgte schriftlich, 1.654 (39,8%) wurden telefonisch und 372 (8,9%) persönlich geführt.

 Im Jahr 2013 verzeichneten Privatpersonen (514) die meisten fachspezifischen Kontakte, gefolgt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Informationsstellen zu Weltanschauungsfragen (273), sowie Lehrpersonen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Schülerinnen und Schülern und Studierenden (69).

 Im Rahmen der Beratungsfälle setzten sich 257 Frauen und 176 Männer mit der Bundesstelle in Verbindung.

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 Insgesamt 250 unterschiedliche Gruppierungen wurden im Jahr 2013 thematisiert.

Seit Beginn ihrer Tätigkeit dokumentierte die Bundesstelle Anfragen zu insgesamt mehr als 2.136 unterschiedlichen Gruppierungen.

 Folgende fünf Gemeinschaften, Gruppierungen bzw. Bereiche wurden im Jahr 2013 am häufigsten thematisiert:

- Scientology

- Bruno Gröning-Freundeskreis - Esoterik

- Yoga im täglichen Leben (Maheshwarananda) - Sahaja Yoga

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Auflistung keine Wertung oder Etikettierung als „So genannte Sekte“ oder konfliktträchtige Gruppe darstellt, sondern nur Aufschluss über die Häufigkeit der Thematisierung der jeweiligen Gemeinschaf- ten, Gruppierungen bzw. Bereiche im Jahr 2013 gibt und somit eine Wahrnehmung in der Öf- fentlichkeit widerspiegelt. Die Gründe für die Thematisierung bzw. Wahrnehmung sind unter- schiedlich und erfordern eine differenzierte Betrachtungsweise.

4.2. Informationsmaßnahmen und weitere Aktivitäten

Auch im Bereich von Informationsmaßnahmen, die die Bundesstelle im Jahr 2013 gesetzt bzw. weitergeführt hatte, konnte vor allem in Fachkreisen Interesse verzeichnet werden.

 Periodische Fachgespräche mit unterschiedlichen Zielgruppen von Expertinnen und Experten wurden von der Bundesstelle organisiert.

 Der zweiwöchentliche schriftliche InfoService und die E-Mail Verteiler zu „Aktu- ellen Informationen“ und „TV-Hinweisen“ wurden an Expertinnen und Experten von Fachstellen aus dem In- und Ausland übermittelt.

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 Vernetzungstreffen mit anderen psychosozialen Einrichtungen erwiesen sich als hilfreich für die Informations- und Beratungsarbeit der Bundesstelle.

 Das von der Bundesstelle entwickelte Konzept zur Beratung betroffener Men- schen und ihrer Angehörigen wurde auch im Jahr 2013 erfolgreich eingesetzt.

Dieses Modell wurde ebenso bei Vorträgen und Seminaren sowie im Bereich der Supervision und Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren vorge- stellt.

 Im Jahr 2013 wandten sich auch Menschen an die Bundesstelle, die sich von un- terschiedlichen Gemeinschaften, Gruppierungen, Organisationen, Bewegungen, Einzelanbieterinnen und Einzelanbietern gelöst oder distanziert hatten, um Erleb- tes zu berichten bzw. ihre Erfahrungen aufzuarbeiten. Die Beratung und Beglei- tung erfolgte im Rahmen des psychosozialen Beratungsangebotes der Bundesstel- le.

 Nicht zuletzt im Hinblick auf diese Tätigkeit erwies sich spezifisches Fachwissen aus dem Bereich der Psychotraumatologie als hilfreich.

 Weiters wurde supervisorische Unterstützung für im psychosozialen Bereich täti- ges Fachpersonal angeboten, das mit weltanschaulichen Thematiken beruflich be- fasst war.

 Vorträge und Fachbeiträge wurden von der Bundesstelle im Rahmen von Veran- staltungen angeboten.

 Eine aktive Beteiligung erfolgte auch in der religionswissenschaftlichen For- schung. In diesem Zusammenhang nahm ein Mitarbeiter der Bundesstelle an meh- reren Veranstaltungen, Tagungen und Seminaren teil.

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 Ein wichtiges Anliegen der Bundesstelle ist die Präventionsarbeit. Dazu wurden im Jahr 2013 Informationsveranstaltungen und Workshops mit Schülerinnen und Schülern an der Bundesstelle angeboten. Weiters wurden Seminare, Referate und Workshops für (Aus- und Weiter-) Bildungseinrichtungen sowie für Multiplikato- rinnen und Multiplikatoren durchgeführt.

4.3. Information, Dokumentation und Recherche

Die weltanschauliche Szene spaltet sich immer mehr in Organisationen, kleine Gruppierun- gen, Einzelanbieterinnen und Einzelanbieter auf. Diese Zersplitterung hat auch eine Vielzahl von Neugründungen zur Folge. Zusätzlich können innerhalb von bestehenden Gemeinschaf- ten und Gruppierungen ständig neue Entwicklungen und Veränderungen beobachtet werden.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer fortlaufenden, sorgfältigen und umfangreichen Recherchearbeit. Das Suchen, Sammeln und Dokumentieren von Informationen bildet daher einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit der Bundesstelle. Durch folgende Aktivitäten konnten im Jahr 2013 neue Erkenntnisse gewonnen werden:

 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesstelle nahmen an Vorträgen, Se- minaren und Fachtagungen teil und leisteten in diesem Rahmen oft auch selbst Beiträge.

 Die Fachbibliothek der Bundesstelle wurde laufend erweitert. Im Jahr 2013 um- fasst der Bestand 5.199 Bände. Die Publikationen bieten einen weiten Einblick in die für die Arbeit der Bundesstelle relevanten religiösen und weltanschaulichen Bereiche.

 Im Jahr 2013 wurden 44 für die Tätigkeit der Bundesstelle relevante deutsch- und englischsprachige Fachzeitschriften abonniert.

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 Die Eintragung bzw. Aufnahme in unterschiedliche Mailing-Listen bzw. Newslet- ter gewährte einen zusätzlichen Überblick über aktuelle Ereignisse, Informationen und Aktivitäten.

 Sowohl durch Besuche von einschlägigen Veranstaltungen sowie durch die Sich- tung von Quellenmaterial konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bun- desstelle wichtige Einblicke in verschiedene Gemeinschaften und Gruppierungen gewinnen.

 Wesentliche Erkenntnisse und Erfahrungen wurden auch durch direkte persönli- che Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinschaften sowie Ein- zelanbieterinnen und Einzelanbietern vermittelt.

 Ergänzende Informationen zu Gruppierungen konnten auch aus Berichten von Menschen gewonnen werden, die sich von Gemeinschaften, Gruppierungen, Or- ganisationen, Bewegungen oder Einzelanbieterinnen und Einzelanbietern gelöst oder distanziert hatten.

 Die Zusammenarbeit und der regelmäßige Informationsaustausch mit verschiede- nen in- und ausländischen Fachstellen zu Weltanschauungsfragen ist ein weiteres wesentliches Anliegen der Bundesstelle.

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5. INFORMATIONS- UND BERATUNGSTÄTIGKEIT

Wie schon in den vorangegangenen Jahren war auch im Berichtszeitraum 2013 die Informa- tions- und Beratungstätigkeit eine zentrale Aufgabe der Bundesstelle für Sektenfragen. Seit der Eröffnung der Bundesstelle wurde dieser Bereich gut angenommen und wird als wichtige Dienstleistung geschätzt.

Die Bundesstelle ist um eine hohe Serviceorientierung bemüht. Die Öffnungszeiten des Büros sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesstelle Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr zu erreichen. Bei Bedarf und gegen Vereinbarung werden nach Möglichkeit sowohl telefonische als auch per- sönliche Termine außerhalb der angeführten Zeiten vergeben. Damit soll gewährleistet wer- den, dass z.B. anfragenden Personen auch außerhalb ihrer beruflichen Arbeitszeit die Mög- lichkeit zu einem Informations- oder Beratungsgespräch offen steht. Die Bundesstelle ver- sucht damit möglichst bedarfsgerecht zur Verfügung zu stehen.

Die Anzahl der Anfragen, die an die Bundesstelle gerichtet wurden, umfassen hier ausschließ- lich Anfragen aus dem fachlichen Bereich. Nicht angeführt wurden andere notwendige Kon- takte, wie z.B. zum Thema Organisation, Administration u.a.m.

Grundsätzlich lässt sich seit einigen Jahren Folgendes beobachten:

 Das Bedürfnis nach persönlichen Gesprächen und individueller Hilfestellung ist gerade bei Menschen in Konflikt- und Krisensituationen besonders groß. Hier ist die Bundesstelle bemüht, mit Information, Beratung und Begleitung solchen Wünschen gerecht zu werden.

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 Sachinformation als ein wesentliches Element der Informations- und Beratungsar- beit reicht meist allein nicht für die Bewältigung von persönlichen Konfliktsitua- tionen oder zur Klärung beruflicher Fragestellungen aus. Erst durch die Auswahl, Einschätzung und Reflexion relevanter Sachinformation, durch die Einbeziehung der speziellen Situation und des Kontextes der anfragenden Person und durch die Berücksichtigung vieler weiterer Faktoren können im Rahmen kompetenter und professioneller Beratung individuell zugeschnittene Lösungsstrategien gemeinsam erarbeitet werden.

 Das Internet bietet eine breite Informationsbasis für Personen, die sich über be- stimmte Gruppierungen oder Gemeinschaften informieren wollen. Jedoch ist die- ses Angebot qualitativ schwer zu beurteilen. Oftmals ist es schwierig, den jeweili- gen weltanschaulichen und fachlichen Hintergrund einer spezifischen Website bzw. der entsprechenden Autorinnen und Autoren einzuschätzen. Hier kann die Bundesstelle ihr Fachwissen einbringen und unterstützend tätig sein. So kann z.B.

aus der Fülle der vorhandenen Informationen eine Auswahl von relevanten Inhal- ten und Texten für ein spezielles Anliegen oder für eine spezielle Fragestellung zusammengestellt und vorgeschlagen werden.

 Ein Großteil der Anfragen erreicht die Bundesstelle per E-Mail. Im Rahmen der Informations- und Beratungstätigkeit muss allerdings häufig zusätzlich telefoni- sche oder persönliche Rücksprache gehalten werden, um Anfragen und deren Hin- tergrund zu klären und entsprechend bearbeiten und beantworten zu können. Da in den E-Mails manchmal sehr persönliche Themen und Befindlichkeiten zur Spra- che kommen, ist es wichtig, eine angemessene Form der Beantwortung zu finden.

Im nächsten Abschnitt wird statistisch erhobenes Zahlenmaterial aus dem Beobachtungszeit- raum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 vorgestellt. Dieses soll einen Überblick über die Infor- mations- und Beratungstätigkeit an der Bundesstelle ermöglichen. Prozentzahlen werden ge- nerell auf eine Dezimalstelle gerundet.

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5.1. Gesamtanzahl und Art der Kontakte

Gesamtanzahl und Art der Kontakte im Jahr 2013 (N=4.160)

schriftlich 2.134 51,3%

persönlich 372 8,9%

telefonisch 1.654 39,8%

Abb. 5.1.: Gesamtanzahl und Art der Kontakte im Jahr 2013

Im Jahr 2013 konnte die Bundesstelle insgesamt 4.160 Kontakte mit fachspezifischen Inhalten verzeichnen (Abb. 5.1.). Etwas mehr als die Hälfte der Kontakte (51,3%) fand schriftlich statt, das waren insgesamt 2.134 Kontakte. Dahinter, mit 1.654 bzw. 39,8%, lag der Anteil der tele- fonisch erfolgten Kontakte. Fast ein Zehntel der Kontakte (8,9% bzw. 372 Kontakte) wurde persönlich geführt.

Der hohe Anteil an telefonischen Kontakten ergibt sich auch daraus, dass sich Menschen aus ganz Österreich an die Bundesstelle in Wien wenden. Für weiter entfernt wohnende Men- schen sind persönliche Gespräche an der Bundesstelle schwieriger zu organisieren.

Telefonische Anfragen erfordern eine schnelle und trotzdem auch eine präzise und professio- nelle Antwort. Häufig erforderten schriftliche Kontakte weitere Telefonate bzw. persönliche Gespräche, um die Anfrage und/oder das spezielle Anliegen gezielt bearbeiten zu können.

Rückfragen in Bezug auf die genaue Fragestellung, Hintergründe und nähere Details zur Problematik erwiesen sich oft als unumgänglich.

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5.2. Anfragende Personen und ihr institutioneller Hintergrund

Anfragende Personen und ihr institutioneller Hintergrund im Jahr 2013 (N=1.008)

0 8

20 25

37 62

69

273

514

0 100 200 300 400 500 600

Keine Angabe Beratungseinrichtungen Firmen Religiöse und w eltanschauliche

Gruppierungen Medien Staatliche Stellen Universität, Schule und Bildungseinrichtungen Informationsstellen zu Weltanschauungsfragen

Privatpersonen

Abb. 5.2.: Anfragende Personen und ihr institutioneller Hintergrund im Jahr 2013 Im Jahr 2013 wandten sich insgesamt 1.008 Personen mit ihren Anliegen an die Bundesstelle.

Die oben angeführte Auflistung (Abb. 5.2.) verweist auf die Anzahl der anfragenden Personen in Bezug auf ihren institutionellen Hintergrund. An erster Stelle liegen „Privatpersonen“, ge- folgt von „Informationsstellen zu Weltanschauungsfragen“ und „Universität, Schule und Bil- dungseinrichtungen“.

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5.3. Thematisierte Gruppierungen

Thematisierte Gruppierungen 2013 (N=250)

Andere Gruppierungen

240 96%

Religiöse Bekenntnis- gemeinschaften

4 1,6%

Gesetzlich anerkannte

Religions- gesellschaften

6 2,4%

Abb. 5.3.: Thematisierte Gruppierungen im Jahr 2013

Im Jahr 2013 wurde die Bundesstelle zu 250 unterschiedlichen Gruppierungen angefragt. Der weitaus größte Teil der Anfragen bezieht sich auf die in der o.a. Tabelle als so genannte „An- dere Gruppierungen“ bezeichneten Organisationen. Darunter werden hier diejenigen Gemein- schaften, Gruppierungen, Organisationen, Bewegungen sowie Einzelanbieterinnen und Ein- zelanbieter verstanden, die von der Rechtsform weder „Gesetzlich anerkannte Kirche und Re- ligionsgesellschaft“ noch „Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ sind.

Dabei wurden folgende fünf Gemeinschaften, Gruppierungen bzw. Bereiche im Jahr 2013 am häufigsten thematisiert:

 Scientology

 Bruno Gröning-Freundeskreis

 Esoterik

 Yoga im täglichen Leben (Maheshwarananda)

 Sahaja Yoga

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Auflistung keine Wertung oder Etikettierung als „So genannte Sekte“ oder konfliktträchtige Gruppe darstellt,

(32)

sondern nur Aufschluss über die Häufigkeit der Thematisierung der jeweiligen Gemeinschaf- ten, Gruppierungen bzw. Bereiche im Jahr 2013 gibt und somit eine Wahrnehmung in der Öf- fentlichkeit widerspiegelt. Die Gründe für die Thematisierung bzw. Wahrnehmung sind unter- schiedlich und erfordern eine differenzierte Betrachtungsweise.

Die hohe Anzahl der angefragten Gruppierungen macht die Vielfalt der religiösen und welt- anschaulichen Situation in Österreich deutlich. Damit wird auch der Trend bestätigt, der be- reits seit einigen Jahren zu beobachten ist: Die weltanschauliche und religiöse Szene splittert sich immer weiter auf in Organisationen, kleinere Gruppierungen, Bewegungen und Einzel- anbieterinnen und Einzelanbieter. Zusätzlich sind Neugründungen ebenso wie Veränderungen bereits bestehender Organisationen zu beobachten. Insgesamt wird der Markt weiterhin zu- nehmend unüberschaubarer.

Dies wirkt sich auch auf die Arbeit der Bundesstelle aus: Häufig wird nach Gruppierungen oder Einzelanbieterinnen und Einzelanbietern gefragt, zu denen es nur wenige oder noch kei- ne Informationen oder Erkenntnisse gibt. Um dennoch kompetent Auskunft geben zu können, sind sorgfältige und meist zeitintensive Recherchen erforderlich.

Anfragen zu „Gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften“ wurden aufge- nommen und die Anfragenden oder Betroffenen unter Hinweis auf die Gesetzeslage (BGBl. I Nr. 150/1998, § 1 Abs. 2) an mögliche zuständige Fachstellen verwiesen.

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6. BERATUNG UND BEGLEITUNG

Die Beratung von betroffenen Personen war von Beginn an ein wesentliches Arbeitsfeld der Bundesstelle. Für die psychosoziale Beratung wurde über die Jahre ein spezielles Konzept entwickelt und erfolgreich eingesetzt. Dabei erweist sich insbesondere die Verknüpfung von Sachinformation mit individueller Beratung als hilfreich.

An die Bundesstelle wandten sich sowohl direkt Betroffene als auch indirekt Betroffene wie beispielsweise Angehörige oder Menschen aus dem sozialen Umfeld von direkt Betroffenen.

Ziel der psychosozialen Beratung und Begleitung war es, gemeinsam mit Betroffenen passen- de Lösungsmöglichkeiten für etwaige Probleme zu entwickeln.

Menschen, die sich von unterschiedlichen Gemeinschaften, Gruppierungen, Organisationen, Bewegungen oder Einzelanbieterinnen und Einzelanbietern gelöst oder distanziert hatten, kontaktierten ebenfalls die Bundesstelle, um Erlebtes zu berichten und bzw. oder ihre Erfah- rungen aufzuarbeiten. Die Begleitung erfolgte im Zuge des psychosozialen Beratungsangebo- tes der Bundesstelle. Diese Vorgehensweise hat sich über die Jahre gut bewährt.

Im Rahmen der Beratungstätigkeit war in manchen Fällen eine institutionsübergreifende Zu- sammenarbeit erforderlich. So war die Vernetzung von persönlich involvierten Personen mit unterschiedlichen zuständigen Fachstellen, Expertinnen und Experten notwendig. Diese Ver- netzungen fanden stets mit dem Einverständnis der betroffenen Personen statt. Die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der Bundesstelle übernahmen dabei vor allem die themenspezifischen Bereiche und erarbeiteten in Absprache mit den jeweiligen Expertinnen und Experten ge- meinsam mit den Betroffenen mögliche Lösungsansätze.

(34)

6.1. Beratung und Begleitung im Überblick

Das in Zusammenhang mit Beratung und Begleitung angeführte Zahlenmaterial wurde aus der Gesamtstatistik errechnet und wird im Anschluss dargestellt. Zum besseren Verständnis wer- den im Folgenden einige verwendete Begriffe erläutert:

Klientinnen und Klienten

Personen, die neben gruppenspezifischer oder themenspezifischer Information auch psycho- soziale Beratung wünschen und sich mit diesem Anliegen an die Bundesstelle wenden.

Primär Betroffene

Personen, die sich für bestimmte Gemeinschaften, Gruppierungen, Organisationen, Bewegun- gen, Einzelanbieterinnen und Einzelanbieter interessieren, diesen nahe stehen oder angehören bzw. sich in der Vergangenheit für diese engagiert, jedoch mittlerweile Abstand genommen haben.

Sekundär Betroffene

Personen, die primär Betroffenen nahe stehen, z.B. nahe Verwandte, Freundinnen und Freun- de, Bekannte, Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen.

Beratungsfall

Nimmt eine Person Kontakt mit der Bundesstelle auf, um eine gruppenspezifische oder the- menspezifische Fragestellung mit psychosozialem Hintergrund zu klären, wird dies als Bera- tungsfall bezeichnet. Jeder weitere Kontakt dieser Person in Zusammenhang mit dieser Frage- stellung, egal ob telefonisch, schriftlich oder persönlich, wird nicht als neuer Beratungsfall, sondern lediglich als weiterer Kontakt gewertet. Ebenso wird jede weitere Person, die in Zu- sammenhang mit diesem Fall Kontakt mit der Bundesstelle aufnimmt, diesem zugeordnet und kein neuer Beratungsfall angelegt.

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Kontaktpersonen

Kontaktpersonen sind jene Menschen, die sich im Rahmen eines Beratungsfalls mit einem Anliegen an die Bundesstelle wenden. Dies können primär Betroffene und/oder sekundär Be- troffene sein.

Kontakte

Aus der o.a. beschriebenen Vorgangsweise ergibt sich, dass in Zusammenhang mit einem ein- zelnen Beratungsfall eine Vielzahl von Kontakten entstehen kann. Häufig treten im Rahmen eines solchen Beratungsfalls auch mehrere Personen mit der Bundesstelle in Kontakt.

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6.1.1. Anzahl und Art der Kontakte mit Klientinnen und Klienten

Art der 2.092 Kontakte mit Klientinnen und Klienten bei 433 Beratungsfällen im Jahr 2013

561 258

1.273

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400

telefonisch persönlich schriftlich

Abb. 6.1.1.: Art der 2.092 Kontakte mit Klientinnen und Klienten bei 433 Beratungsfällen im Jahr 2013

Im Berichtsjahr 2013 wurden im Bereich Beratung 2.092 Kontakte mit Klientinnen und Kli- enten gezählt. Dieser Anzahl lagen 433 Beratungsfälle zugrunde, wobei häufig mehrere Kon- takte, oft auch persönliche, notwendig waren, um das jeweilige Anliegen für die Beteiligten zufriedenstellend bearbeiten zu können.

Am intensivsten − sowohl in Hinblick auf Zeit als auch auf Ressourcen − ist die Beratung in Form des persönlichen Gesprächs. Durchschnittlich dauert eine Beratungseinheit etwa 60 Minuten. Im Fall der Beratung von mehreren Personen oder im Fall einer weiten Anreise der Klientinnen und Klienten wird dieser Zeitrahmen entsprechend erhöht. Häufig wird in diesen Beratungsgesprächen schriftliches Informationsmaterial, das fallspezifisch ausgewählt und zusammengestellt wurde, an die Betroffenen weitergegeben.

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6.1.2. Wohnort der Kontaktperson

Wohnort der Kontaktperson im Jahr 2013 (N=433)

87 1

1 1 1 1 2 5

18 2

7 9

12 20

35 46

176

9

0 50 100 150 200

Keine Angabe Ungarn Slowenien Kanada Bulgarien Australien U.S.A.

Schweiz Deutschland Vorarlberg Burgenland Tirol Kärnten Salzburg Steiermark Oberösterreich Niederösterreich Wien

Abb. 6.1.2.: Wohnort der Kontaktperson im Jahr 2013

Die meisten anfragenden Personen kamen aus dem Großraum Wien. Insgesamt wurden An- fragen aus allen Bundesländern an die Bundesstelle gerichtet. Auch aus dem Ausland erhielt die Bundesstelle einige Anfragen.

Die starke Präsenz von Wien könnte dadurch erklärt werden, dass die Bundesstelle einerseits in Wien angesiedelt ist und der Großraum Wien und Umgebung bezogen auf die Einwohner- zahl das größte Ballungszentrum in Österreich darstellt. Andererseits ist es nahe liegend, dass

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sich beispielsweise in den räumlich weiter entfernten westlichen Bundesländern Menschen auch an lokale Beratungseinrichtungen wenden können, die vor Ort Information und Beratung anbieten wie z.B. die speziellen Familienberatungsstellen des Bundes.

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6.1.3. Geschlecht der Kontaktperson

Geschlecht der Kontaktperson im Jahr 2013 (N=433)

176

257

0 100 200 300

männlich weiblich

Abb. 6.1.3.: Geschlecht der Kontaktperson im Jahr 2013

Im Jahr 2013 wandten sich 257 weibliche und 176 männliche Kontaktpersonen an die Bun- desstelle. Wie häufig im Kontext von psychosozialen Beratungsstellen überwiegt auch hier der Anteil von Frauen.

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6.2. Ausgewählte Fallbeispiele

Um einen kleinen Einblick in die Beratungstätigkeit der Bundesstelle zu ermöglichen, werden im Folgenden einige Fallbeispiele angeführt. Die Anfragen sind in Themenblöcke gegliedert und bieten eine Auswahl von Schwerpunkten der Beratungsarbeit. Alle Namen und personen- bezogenen Daten in den Fallbeispielen wurden anonymisiert und unter Wahrung verständli- cher Sinnzusammenhänge abgeändert, um die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht zu ge- währleisten.

6.2.1. Primär Betroffene

Betroffene, die persönliche Erfahrungen mit einer religiösen oder weltanschaulichen Gemein- schaft gemacht haben, wenden sich mit folgenden Anliegen häufig an die Bundesstelle:

 Unterstützung beim Rückzug aus bzw. bei der Distanzierung von einer Gemeinschaft

 Reflexion und Verarbeitung von Erlebtem

 Neuorientierung

 Klärung von Konflikten mit Angehörigen, die das Engagement für eine Gemeinschaft ablehnen oder abgelehnt hatten

 Informationen zur Gemeinschaft

Fallbeispiel 1

Herr A ruft an der Bundesstelle an und berichtet, er sei in einer schwierigen Situation. Er habe sich verpflichtet, ein Seminar in einem esoterischen Institut, das alternative Heilungsmetho- den anbiete, „abzuarbeiten“. Konkret bedeute das, dass er zwei Teile des Seminars bereits be- sucht habe. Es sei vereinbart worden, dass er nicht den Seminarbeitrag zahlen werde, sondern am Institut mitarbeite. Die Mitarbeit umfasse Putz- und Reinigungstätigkeit der gesamten An- lage und Küchendienst (Vorbereitung der Lebensmittel zum Kochen sowie die Reinigung des Geschirrs und der Küche). Das Institut sei im Süden Österreichs und liege sehr abgeschieden in ländlicher einsamer Umgebung. Die Seminarteilnehmenden sowie jene Personen, die den

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Seminarbeitrag „abarbeiten“, würden vor Ort übernachten. Entweder nächtigen sie dabei in Frühstückspensionen, die nur mit dem Auto erreichbar seien, oder direkt in der Institutsanla- ge, wo es vom Institut Plätze in Zelten und in einem Matratzenlager zu mieten gebe. Für die Dauer des „Abarbeitens“ hatte sich Herr A ein Zelt gemietet. Herr A berichtet, es käme ihm dort vieles seltsam vor wie beispielsweise die Art und Weise, wie der Institutsleiter die Men- schen vor Ort behandle. Es gebe von Seiten des Institutsleiters subtile Schikanen. So weiche dieser beispielsweise wiederholt nicht aus, wenn ihm jemand auf dem Weg entgegenkäme.

„Normale“ alltägliche Umgangsformen gebe es dort nicht, und man müsse bei allem, auch bei Kleinigkeiten, den Institutsleiter bzw. seine Vertretung um Erlaubnis fragen. Herr A habe sich entschieden, dieses Seminar nicht mehr weiter zu besuchen. Er sei gerade im Auto unterwegs zum Institut, um seine Sachen zu holen. Er sei in Begleitung eines Freundes, habe aber trotz- dem Angst und wolle keinen Kontakt mehr mit dem Institutsleiter und seinen Mitarbeitenden.

Herr A fühle sich sehr manipuliert.

Fallbeispiel 2

Frau B kommt persönlich zur Beratung an die Bundesstelle. Sie berichtet, sie sei seit den 1980er Jahren bei verschiedenen „Neuoffenbarungsbewegungen“. Nun sei es ihrem Partner zu viel geworden, und er wolle sich von ihr trennen. Ihr früherer Ehemann trennte sich ebenfalls wegen ihres „Hangs“ zu religiösen und spirituellen Gemeinschaften, zu deren leitenden Per- sonen und zu religiösen Inhalten. Sie leide sehr unter der Trennung und benötige Beratung.

Fallbeispiel 3

Herr C erzählt, er sei in Frühpension und besuche immer wieder verschiedene Gemeinschaf- ten, die sich mit philosophischen, spirituellen und weltanschaulichen Themen beschäftigen.

Herr C sei einerseits am Gespräch über diese Themen interessiert, merke aber dann doch, dass er ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu den Treffen hingehen möchte. Allerdings ginge er dann trotzdem immer wieder hin. Er berichtet, dass er es nicht schaffe, Klarheit über die Besuche bei den Gemeinschaften zu finden. Er sei hin und her gerissen. Er möchte wissen, ob das mit den speziellen Angeboten dieser Gemeinschaften zu tun habe.

(42)

Fallbeispiel 4

Frau D möchte eine sogenannte „Partnerrückführung“ machen. Sie habe einen Partner, den sie noch sehr liebe, an eine andere Frau verloren. Sie wisse, dass er eigentlich nicht glücklich mit der neuen Partnerin sei, und möchte wieder mit ihrem Ex-Partner zusammen sein. Sie habe ein Angebot einer Person, die sich als „Magierin“, „Hexe“ und „Medium“ bezeichnet, im In- ternet gefunden. Diese Person habe ihr versprochen, mithilfe eines „Zaubers“ den Partner wieder für sich gewinnen zu können. Diese Partnerrückholung würde EUR 1.000 kosten. Sie sei bereits zweimal bei dieser Frau gewesen. Das erste Mal habe sie Karten gelegt und ihr da- nach Bachblüten mitgegeben und dafür kein Geld verlangt. Es wurde ein weiteres Treffen vereinbart, zu dem Frau D ein Foto ihres Ex-Partners und einen Gegenstand, der vom Ex- Partner stammte, mitnehmen solle. Beim zweiten Mal habe Frau D dieses Foto und ein Hals- tuch, das sie von ihrem Ex-Partner geschenkt bekam, mitgenommen. Die „Magierin“ habe wieder Karten gelegt, das Foto sowie das Tuch behalten und Frau D stattdessen eine hübsche Dose mit Kräutern gegeben. Sie solle diese Dose immer bei sich tragen. Es wurde vereinbart, dass die „Magierin“ nun mit der Rückführung beginne, sobald Frau D ihr nächste Woche EUR 1.000 in bar vorbeigebracht habe. Frau D bekam Zweifel und wendet sich an die Bun- desstelle.

6.2.2. Familie, Freundinnen und Freunde

Viele Anfragen werden von Menschen an die Bundesstelle herangetragen, die wahrgenom- men haben, dass sich ein Familienmitglied oder eine befreundete Person in letzter Zeit verän- dert hat, sich zurückzieht und die Kontakte abbricht. Manche scheinen der Empfehlung einer Person oder Gemeinschaft zu folgen, die den Kontakt mit den Angehörigen als schädlich für die persönliche Entwicklung sieht. Mitunter werden auch veränderte Lebensgewohnheiten be- richtet wie etwa in Zusammenhang mit Ernährung, Kleidung, Bet- oder Meditationsgewohn- heiten, Lebensführung, usw. Werden diese Veränderungen als besonders extrem und mög- licherweise gefährlich eingestuft, steigt die Sorge der Angehörigen. Oft versuchen die Be- troffenen auch im Kreise ihrer Familie für die Gemeinschaft bzw. deren Ideologie zu werben.

(43)

Mögliche Themen bzw. Konfliktfelder:

 Paarkonflikte bei unterschiedlichen spirituellen Grundhaltungen

 Unterschiedliche Erziehungsansätze der Eltern

 Sorge um Kinder und Jugendliche, die mit weltanschaulichen Angeboten in Kontakt kommen

 Auswirkungen religiöser Praktiken auf den Alltag (Ernährung, Vorschriften in Bezug auf Sexualität, Verteilung von Ressourcen wie Energie, Zeit, Geld, etc.)

 Sorgerechtsstreit nach Trennung der Eltern

 Sorge um Menschen, die von Familie, Freundinnen und Freunden als gefährdet empfunden werden

 Konflikte im Zusammenhang mit aggressiver Werbung für ein religiöses oder weltanschauliches System

Fallbeispiel 1

Frau E wendet sich an die Bundesstelle. Ihr Ehemann habe sich mehr und mehr einem „Guru“

zugewandt, der Heilung und Fernheilung anbiete. Der Ehemann verbringe viel Zeit mit esote- rischen Inhalten. Er vernachlässige zunehmend seine selbstständige berufliche Tätigkeit. Der Alltag sei mehr und mehr durch die esoterische Lehre bestimmt. So würde er beispielsweise am Morgen eine Stunde meditieren und sei erst danach für die Familie ansprechbar. Der Guru werde fast täglich per Telefon bzw. E-Mail zu den unterschiedlichsten Themen und Fragestel- lungen kontaktiert u.a. auch zu Paarthemen. Frau E empfinde das als Einmischung in das Fa- milien- und Eheleben, der Guru und die esoterischen Lehren würden die beiden Eheleute ent- zweien.

Fallbeispiel 2

Herr F erzählt, er mache sich Sorgen um einen Bekannten. Dieser habe sich in eine Frau ver- liebt, die sehr gläubig und bibeltreu sei. Sie besuche regelmäßig Bibelkreise und eine Ge- meinschaft, die streng nach der Bibel leben würde. Sein Bekannter sei mehrmals zu den Tref- fen mitgegangen und sei seitdem innerlich hin und her gerissen. Einerseits lehne er den „Fa- natismus“ der Gemeinschaft ab, andererseits wolle er den Kontakt zu der Frau aufrechterhal- ten. Er meint, sie sei seine „Frau fürs Leben“, wenn sie etwas weniger enthusiastisch die Wor-

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te der Bibel vertreten würde. Herr F sucht Rat, wie er sich gegenüber seinem Bekannten ver- halten könne, und wie er ihn unterstützen könne.

Fallbeispiel 3

Frau G erzählt, ihr Ehemann ließe sich seit zwei Jahren von einem „Energethiker“ behandeln.

Zuerst habe sich ihr Mann nur wegen Rückenverspannungen massieren lassen. Nun würde der Energethiker ihrem Ehemann einreden, er habe schon öfter gelebt und das Karma verlange, dass er sein weiteres Leben der Suche nach Seelenverwandten widme. Sie habe den Eindruck, dass ihr Mann Stück für Stück in den Einflussbereich dieses Energethikers gekommen sei. Er sei nun bereits in eine eigene Wohnung gezogen. Auf ihre Frage, was denn mit ihr, der Bezie- hung oder dem Familienleben nicht passe, bekäme sie keine konkreten Antworten. Ihr Mann meine, jetzt sei die Zeit gekommen, sich anderen wichtigen Themenbereichen zu widmen.

Fallbeispiel 4

Frau H erzählt, sie habe eine angehörige Person, die vor zehn Jahren Österreich verlassen ha- be. Diese habe damals ihren Haushalt aufgelöst, am Arbeitsplatz gekündigt und sei auch aus dem Sozialversicherungsvertrag ausgestiegen. Sie sei nach Übersee zu einer weltanschauli- chen Gemeinschaft gegangen. Mit ihrem gesamten Geld habe sich die angehörige Person in ein Wohnprojekt der Gemeinschaft eingekauft. Nun gebe es Konflikte und Unzufriedenheit vor Ort. Die angehörige Person habe Probleme mit der Fertigstellung ihrer Wohneinheit in ei- nem Haus, das sie mit drei anderen Personen gebaut habe. Die Stimmung in der Gemeinschaft selbst sei sehr belastend, die betroffene Person spricht von Mobbing gegen sie. Es ginge ihr psychisch und körperlich sehr schlecht. Alle finanziellen Mittel seien in die Gemeinschaft eingeflossen und aufgebraucht. Frau H benötigt Unterstützung bei der Klärung der nächsten Schritte: Wie könne sie der angehörigen Person am besten helfen? Was müsse getan werden, damit die betroffene Person wieder in Österreich Fuß fassen könne? Wie sollten sich Angehö- rige, Freundinnen und Freunde verhalten?

Fallbeispiel 5

Herr I berichtet von seiner Schwester, diese habe ein Sommercamp mit „Ökodorf-Charakter“

besucht und benehme sich seither merkwürdig. Gespräche seien schwierig geworden. Bei dem Sommercamp handle es sich um eine Art „Indianercamp“, wo „Clans“ gebildet würden. Eini-

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ge Clanmitglieder, Frauen und Männer, würden seither zeitweilig bei der Schwester übernach- ten, fallweise auch wochenlang dort auf ihre Kosten leben und wohnen. Er habe den Ein- druck, es handle sich vorwiegend um Menschen, die „einfach so in den Tag hinein leben“.

Seine Schwester sei leichtgläubig und würde bald finanziellen Schaden nehmen.

Fallbeispiel 6

Frau J erzählt, ihre Freundin sei seit einem dreiviertel Jahr mit einem „Wunderheiler“ so gut wie „verschwunden“ und kaum erreichbar. Sie wolle wissen, wie man sie „herausholen“ kön- ne. Die Freundin sei diesem Wunderheiler hörig, wolle man mit ihr telefonieren, so müsse man den Wunderheiler zuerst um Erlaubnis fragen.

6.2.3. Gesundheit

Menschen, die um ihre Gesundheit fürchten, bei denen Krankheiten diagnostiziert wurden, die unter Schmerzen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, sind besonders ansprech- bar für jede Form von Heilungsversprechen. Ob es die Sorge um Angehörige oder um die ei- gene Gesundheit ist − je größer die Verzweiflung, desto höher die Bereitschaft beträchtliche Geldsummen auszugeben, Mühen auf sich zu nehmen und sich einem ideologischem Weltbild anzuschließen, das Gesundheit verspricht. Menschen, die bereits eine psychische Vulnerabili- tät aufweisen, suchen häufig Unterstützung bei religiösen oder spirituellen Gemeinschaften oder Heilerinnen bzw. Heilern. Zugleich sind sie aber auch besonders verletzlich, leicht zu beeinflussen und zu verängstigen.

Häufige Fragestellungen in Bezug auf diesen Themenkomplex:

 Einschätzung der Wirksamkeit eines Heilverfahrens

 Umgang mit Angehörigen, die sich einem scheinbar wirkungslosen Heilverfahren unterziehen

 Rechtliche Fragestellungen, etwa in Bezug auf Scharlatanerie, minderjährige Kranke, etc.

(46)

Fallbeispiel 1

Die Mutter von Herrn K pflegt seit vier Jahren ihren Mann, der seit einem Unfall im Wach- koma liegt. Vor ein paar Monaten sei sie auf das Angebot einer christlichen Gemeinschaft ge- stoßen, die Heilung durch den Glauben an Jesus verspreche. Sie engagiere sich zunehmend in- tensiv in der Gemeinschaft. Herr A bemerkt, dass seine Mutter einerseits in der Gemeinschaft Halt und Unterstützung finde, auf der anderen Seite zunehmend Ängste und Schuldgefühle entwickle. Als nämlich das gemeinsame Beten für den Vater nicht die gewünschte Wirkung zeigte, sei seiner Mutter von der Gemeinschaft vermittelt worden, dass die Erkrankung des Gatten eine Strafe für Fehlverhalten von ihr und den anderen Familienmitgliedern sei. Zu- nehmend drängender würden ihre Versuche werden, ihre erwachsenen Kinder zur Mitarbeit in der Gemeinschaft zu bewegen. Immer mehr richte sie ihren Alltag nach den Vorstellungen der Gemeinschaft aus und verlange dies auch von Herrn K.

Fallbeispiel 2

Ein Freund von Frau L verliert aufgrund einer schweren Augenerkrankung langsam das Seh- vermögen. Nach Auskunft seiner Ärzte sei dieser Prozess nicht zu verhindern, im besten Fall nur zu verlangsamen. In seiner Verzweiflung habe sich der Freund auf die Suche nach alterna- tiven Heilmethoden gemacht. In einem Internetforum sei er auf Berichte von Betroffenen über einen chinesischen Arzt und Heiler gestoßen, der als einziger auch Krebs und sonst ausweglo- se Fälle heilen könne. Er habe daraufhin ein Seminar des Heilers besucht und sei der Mei- nung, dass er seither etwas besser sehen würde. Für eine zehnminütige Behandlung durch den Meister habe er dort 1.900 Euro gezahlt. Der Heiler hätte ihm ein „Download“ einer neuen

„Seele“ für seine erkrankten Augen übermittelt. Mit dieser neuen Seele würden seine Augen nun heilen. Der Freund von Frau L baue sich zunehmend einen neuen Freundeskreis auf, der sich nur aus Anhängerinnen und Anhängern aus der Gruppe um den Heiler zusammensetze.

Die besorgten Stimmen aus seiner Familie und dem „alten“ Freundeskreis ignoriere er, von allzu kritischen Personen würde er sich trennen. Er gebe viel Geld für diverse Produkte und Behandlungen des Heilers aus, sogar mit einer Ausbildung als Heiler habe er dort begonnen, und zunehmend engagiere er sich ehrenamtlich für diese Organisation.

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Fallbeispiel 3

Frau M erzählt, ihr Ehemann leide seit einiger Zeit an Depressionen. Die vom Arzt verschrie- benen Medikamente habe er vor einem halben Jahr abgesetzt. Seitdem gehe er zu einer „Heil- gruppe“. Es gebe wöchentliche Treffen, in denen die anwesenden Personen vor dem Bild ei- nes bestimmten Mannes „Heilenergie“ erbäten. Sie selbst habe ihren Mann einmal zu einem solchen Treffen begleitet. Sie sei entsetzt und habe Sorge um die Gesundheit ihres Mannes.

Der Kontakt zu ihrem Mann werde schwieriger. Sie benötige Unterstützung.

Fallbeispiel 4

Eine Person N berichtet, sie habe eine junge Frau in ihrem Bekanntenkreis, die ein Alkoholproblem habe. Die Person erzählt, sie kenne die Betroffene schon seit ihrer Jugend und auch zu den Eltern gebe es einen guten Kontakt. Sie habe jedoch erst vor kurzem erfah- ren, dass die Eltern sehr gläubig seien. Die Eltern wollen die erwachsene Tochter nun zu einer Therapieeinrichtung bringen, die wie ein Kloster organisiert scheint. Die Person meint, was sie in diesem Zusammenhang bis jetzt gehört habe, erinnere sie an eine „Sekte“. Sie sei in Sorge um das Wohl der Person und zweifle am Therapiekonzept dieser Einrichtung.

Fallbeispiel 5

Frau O erzählt, ihr Ehepartner befasse sich seit einigen Monaten mit Esoterik. Er habe einen eigenen Lehrer, den er wie einen „Guru“ zu allem und jedem kontaktiere. Die Ehe käme auf- grund der Belastung durch die Einmischungen und Empfehlungen des Gurus ins Wanken.

Dieser propagiere zudem Nahrungsergänzungsmittel, die im Strukturvertrieb erworben und direkt vom ihm gekauft würden. Seit ca. zwei Monaten konsumiere der Ehepartner große Mengen dieser Nahrungsergänzungsmittel. Frau O mache sich nun sowohl um die physische als auch die psychische Gesundheit ihres Mannes Sorgen. Sie hofft, dass der Ehemann nicht auf den Gedanken komme, dem zweijährigen Sohn von den Nahrungsergänzungsmitteln zu geben.

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6.2.4. Veranstaltungen

Um sich zu präsentieren und Mitglieder zu gewinnen, bieten viele Gemeinschaften, Organisa- tionen und Einzelpersonen Seminare und Vorträge an. Sie organisieren zum Beispiel Feste, Konzerte, Kochkurse, Sportveranstaltungen, „Friedensläufe“, Anti-Suchtprogramme, „Frie- denstagungen“, Tabakentwöhnungskurse, Stresstests und Meditationsabende. Für Missstim- mung sorgt es häufig, wenn etwa die veranstaltende Institution nicht klar ersichtlich ist, oder die Organisation, die dahinter steht, sich nicht offen deklariert. Immer wieder erreichen die Bundesstelle Anfragen und verärgerte Rückmeldungen von Menschen, die erst während oder nach dem Besuch einer Veranstaltung von deren religiösem oder weltanschaulichem Hinter- grund erfahren haben. In erster Linie wird dabei nicht die Veranstaltung kritisiert, sondern die mangelnde Transparenz der Anbieterinnen bzw. Anbieter.

Fallbeispiel 1

Herr P berichtet von einem Freund, der auf der Suche nach einem seine Gesundheit unterstüt- zenden Fitnessprogramm zu einer Yoga-Gruppe gekommen sei. Sein Freund habe ihm davon erzählt, und gemeinsam seien sie dann zu einer „Schnupperstunde“ gegangen. Herr P schil- dert, dass die Lehrerin, bevor die Stunde begann, ein Räucherstäbchen anzündete und in eine Art Vase steckte, die vor dem Bild eines Menschen stand. Er habe das zwar als eigentümlich erlebt, als er sich jedoch den indischen Ursprung des Yoga vor Augen führte, habe er dies für sich akzeptieren können. Als dann die Yogalehrerin eine Einladung zu freiwilliger Arbeit aus- sprach, fand er das sehr seltsam. Er sei der Meinung, es würde ein entgeltliches Yoga- Training angeboten. Er sei sehr irritiert, dass es die Erwartung von Seiten der Yogalehrerin bzw. des Yoga-Anbieters gibt, in den Räumlichkeiten Reinigungsarbeit, Reparaturen und Ähnliches zu verrichten.

Fallbeispiel 2

Herr Q kommt persönlich an die Bundesstelle und berichtet, er habe bei einer Tombola einen Preis gewonnen. Dieser Preis sei ein Seminar gewesen. Ein Seminarteilnehmer habe ihn ange- sprochen und gemeint, dass das Seminar im Zusammenhang mit einer „Sekte“ stehe. Herr Q schildert, er sei nun in Sorge, dass diese „Sekte“ seinen Namen, seine Adresse und seine Inte-

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ressen kennen würde, und dass diese Gruppe ihn ausspionieren und ihm Schaden zufügen könne.

6.2.5. Nachbarschaft

Im Zusammenleben von Menschen ergeben sich immer wieder Konflikte sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich, so etwa zwischen Hausbewohnerinnen bzw. Hausbewoh- nern und in Ortsgemeinschaften.

Themen, die in diesem Zusammenhang an die Bundesstelle herangetragen worden sind:

 Ärger über Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft

 Vorbehalte gegenüber religiösen Zentren und Weltanschauungsgemeinschaften

 Werbeaktionen von religiösen Gemeinschaften im Wohnbereich

 Raumvermietung

Fallbeispiel 1

Herr R möchte Räumlichkeiten vermieten. Auf seine Annonce habe sich eine Interessentin gemeldet. Sie wolle die Räumlichkeiten für einen Verein nutzen. Er habe im Vereinsregister nachgesehen und der Verein käme ihm irgendwie seltsam vor. Er habe die Interessentin auf den Verein nochmals angesprochen. Sie habe ihm erklärt, dass es sich dabei um einen Verein handle, der regelmäßig Yogastunden anbiete. Herr R ist sich unsicher, ob er an diesen Verein vermieten solle.

Fallbeispiel 2

Frau S wohnt in einem Wohnhaus, in dem in einem zweiten Trakt, der sich im Hof befinde, Räume an eine Gemeinschaft vermietet seien. Diese Gemeinschaft feiere drei bis viermal pro Woche abends bis spät in die Nacht mit lautem Gesang Gottesdienste. Frau S habe die Fenster in den Hof, das laute Singen, die anschließenden Gespräche, die bei Schönwetter auch im Hof weitergeführt würden, und das gesamte Verhalten der Gemeinschaft stören sie. Die Nachtruhe

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werde nicht eingehalten. Ein Schreiben an die Hausverwaltung habe sie verfasst, die Gottes- dienste würden aber nach wie vor unverändert gefeiert.

6.2.6. Beruflicher Kontext

Manchmal entstehen auch im beruflichen Kontext Konflikte aufgrund unterschiedlicher welt- anschaulicher Haltungen. So werden etwa Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Firmen gezwungen, sich ideologischen Schulungen zu unterziehen. Weltanschauliche Inhalte vermischen sich mitunter mit Sachinhalten und müssen mitgetragen werden.

Anfragen wie die folgenden werden immer wieder an die Bundesstelle herangetragen:

 Die Geschäftsleitung vertritt eine spezifische religiöse oder weltanschauliche Ideologie

 Verdacht, dass Firma XY Teil einer weltanschaulichen Gemeinschaft sei

 Die Firmenpolitik wird als „sektenähnlich“ wahrgenommen

 Verpflichtende Fortbildungen aus dem religiösen oder esoterischen Bereich werden für Mitarbeitende angeordnet

 Kolleginnen, Kollegen oder Führungskräfte werben für eine Gemeinschaft

Fallbeispiel 1

Eine Person T berichtet von einer Weiterbildung im Bereich Lebenshilfe. Sie erzählt, der In- stitutsleiter und Vortragende zeigte beim ersten Seminar stark autoritäres Verhalten. Meldete man sich beispielsweise mit einer anderen Meinung zu Wort, so würde man persönlich ange- griffen und das Gesagte als lächerlich hingestellt. Sie habe den Eindruck, dass einige Teil- nehmende in einer Lebenskrise seien und nicht an so einem Seminar teilnehmen sollten. Es habe den Anschein, dass viele der Teilnehmenden sich durch das Verhalten des Vortragenden einschüchtern ließen und eine andere Meinung daher nicht äußerten. Die Person meint, dass die finanzielle Verpflichtung auch ein möglicher Hintergrund für das Hinnehmen des grenz- überschreitenden Verhaltens des Leiters sei. Im Vertrag habe man sich für ein ganzes Ausbil- dungsjahr verpflichten müssen. Wer wolle schon erkennen, dass man da etwas Schlechtes zu

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