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B u n d e s m i n i s t e r i u m f ü r E u r o p a , I n t e g r a t i o n u n d Ä u ß e r e s

A - 1 0 1 0 W i e n , M i n o r i t e n p l a t z 8 , w w w . b m e i a . g v . a t , T + 4 3 ( 0 ) 5 0 1 1 5 0 - 0 , D V R 0 0 0 0 0 6 0

BMEIA-EU.3.13.04/0040-III.1/2015 An die

Parlamentsdirektion

Dr.in Susanne Janistyn-Novák Parlamentsvizedirektorin

E-Mail: [email protected]

Ressortstellungnahme zum „EU-Austritts-Volksbegehren“ (781 d.B.) Beschluss des Verfassungsausschusses vom 3.12.2015

Zu da. GZ. 13440.0060/3-L1.3/2015

Zu dem im Betreff genannten Volksbegehren „EU-Austritts-Volksbegehren“darf in der Anlage die gewünschte Stellungnahme des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres zum Inhalt des Volksbegehrens sowie zu den in der Begründung ausgeführten Argumenten übermittelt werden.

Wien, am 14. Jänner 2016 Für den Bundesminister:

HEISS m.p.

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www.parlament.gv.at

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1 14.1.2016 Stellungnahme des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres zum „EU-Austritts-Volksbegehren“ (781 d.B.)

Im Zuge der parlamentarischen Behandlung der Ergebnisse des „EU-Austritts- Volksbegehrens“ (781 d.B.) hat der Verfassungsausschuss in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2015 beschlossen, die zuständigen Ressorts zu schriftlichen Stellungnahmen einzuladen. Seitens des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres darf zum Inhalt des ggstdl. Volksbegehrens sowie zu den in der Begründung ausgeführten Argumenten wie folgt Stellung genommen werden:

Wie in der Begründung des Volksbegehrens richtig dargelegt wird, wurde mit dem Vertrag von Lissabon erstmals eine Rechtsgrundlage für einen Austritt aus der EU geschaffen (Art. 50 EU-Vertrag sieht vor, dass ein Mitgliedstaat im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften seinen Austritt aus der EU beschließen kann).

Mangels konkreter Erfahrungswerte sind jedoch Folgen und Kosten eines solchen Austritts, für den es bislang keinen Präzedenzfall gibt, schwer abschätzbar. Angesichts der engen Verflechtung der europäischen und nationalen Entscheidungsprozesse und Institutionen kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass ein Austritt und alle damit verbundenen Schritte, insbesondere der Abschluss eines Abkommens über die Einzelheiten des Austritts und die künftigen Beziehungen des ausgetretenen Staates zur Union ein komplexer sowie zeit- und kostenaufwendiger Prozess wäre.

Unabhängig von den rechtlichen Aspekten eines EU-Austritts, würde ein Ausscheiden aus der EU einen Verzicht auf sämtliche Mitspracherechte in der EU zur Folge haben.

Der Ausschluss aus dem Binnenmarkt hätte nicht nur gravierende Folgen für die österreichische Wirtschaft sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger, für welche die zahlreichen Vorteile und Erleichterungen, die die EU-Mitgliedschaft jedem einzelnen von uns bringt, heute nicht mehr wegzudenken sind - von der Reisefreiheit bis zur gemeinsamen Währung. Für 69% der Österreicherinnen und Österreicher ist die Möglichkeit, in einem anderen EU-Mitgliedsland arbeiten und studieren zu können, eine der wichtigsten Errungenschaften der EU, für 72% die breitere Auswahl an Produkten für Konsumentinnen und Konsumenten, für 67% die Verbesserung der Infrastruktur und für 65% die Stärkung der Rolle Österreichs in der Welt. Das sind die Ergebnisse einer im Jänner 2015 veröffentlichten Spezial-Eurobarometerumfrage aus Anlass der 20-jährigen EU-Mitgliedschaft Österreichs, Schwedens und Finnlands, die zum Schluss kommt, dass die Österreicherinnen und Österreicher mehrheitlich ein positives Bild von der EU-Mitgliedschaft haben. Auch im Rahmen der im Dezember 2015 veröffentlichten jüngsten Eurobarometer-Umfrage befürworten 78% der europaweit Befragten die Freizügigkeit der EU-Bürger, die überall in der EU leben,

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2 arbeiten, studieren und Geschäfte machen können. Die Personenfreizügigkeit wird ebenso wie der Frieden zwischen den Mitgliedstaaten, der EURO und Studenten- Austauschprogramme wie ERASMUS als die mit Abstand positivsten Errungenschaften der EU gesehen.

Entgegen der Behauptung der Initiatoren des Volksbegehrens, Österreich habe seit dem EU-Beitritt eine wirtschaftliche Abwärtsentwicklung erfahren, belegt eine rezente Studie des ifo-Instituts im Auftrag des BMWFW wie bereits frühere Bestandsaufnahmen und Analysen, dass der Beitritt zur Europäischen Union 1995 und die Ostöffnung 2004 zu einem signifikanten Wachstumsschub führten. Hauptgrund für diesen Aufschwung war vor allem der Außenhandel. Da der Großteil des österreichischen Außenhandels auf die Länder der EU entfällt, brachte der Wegfall der Binnengrenzen in der EU der österreichischen Wirtschaft Einsparungen von 1,7 - 4,3 Mrd. Euro jährlich. Der Wert der Exporte hat sich seit 1994 verdreifacht. Darüber hinaus konnte der sehr intensive Außenhandel mit den neuen EU-Mitgliedstaaten in der unmittelbaren Nachbarschaft durch die volle Integration in den Europäischen Binnenmarkt ausgebaut werden. Als exportorientiertes Land im Zentrum Europas konnte Österreich daher wie kein anderes Land von den wirtschaftlichen Möglichkeiten und Vorteilen des EU-Binnenmarktes profitieren. Die europäische Integration und die Erweiterung bewirkten eine jährliche zusätzliche Steigerung des realen Bruttoinlandsproduktes von 0,9 %, die Schaffung von Beschäftigung (rund 18.500 zusätzliche Arbeitsplätzen pro Jahr) und eine Stärkung der Kaufkraft in Österreich.

Die EU hat weiters wesentlich dazu beigetragen, regionale Ungleichgewichte abzubauen und Infrastrukturmaßnahmen sowie Investitionen in benachteiligten Regionen zu fördern. Auch als Nettozahler profitierte Österreich von der Steigerung des Wohlstands in den Regionen und in Nachbarstaaten, die Österreichs Haupthandelspartner sind. Die Bundesländer profitierten vom regionalen Außenhandel sowie von der Teilnahme an EU-Förderprogrammen. Mit der EU- Erweiterung 2004 rückte Österreich auch geographisch ins Zentrum, und für die Bundesländer, Städte und Gemeinden eröffneten sich auch durch die Beteiligung an von der EU ko-finanzierten Projekten neue Möglichkeiten grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen.

Darüber hinaus ermöglichte die Einbindung in die EU-Entscheidungsstrukturen, sich mit Erfolg für österreichische Anliegen auf europäischer Ebene einzusetzen, sei es im Umwelt- und Konsumentenschutz, bei der Begrenzung des Transitverkehrs oder bei der Förderung der ländlichen Entwicklung und der nuklearen Sicherheit. Als rezente Beispiele seien die Absicherung von nationalen Anbauverboten für gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) in der Landwirtschaft, die Beschränkung von grenzüberschreitenden Gigaliner-Fahrten und die Förderung der dualen Ausbildung sowie die Schaffung von Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung genannt.

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3 Die österreichische Bundesregierung hat dabei stets die Linie vertreten, dass Österreichs zentrale Anliegen am besten durch eine aktive Mitwirkung als Mitglied der EU von innen, also im Rahmen der EU-Entscheidungsprozesse, erreicht werden können. Gerade auch die intensive Verflechtung etwa der EFTA Staaten und speziell der Schweiz mit der EU, welche unter anderem einen autonomen Nachvollzug großer Teile der EU-Gesetzgebung durch diese Staaten mit sich bringt, zeigt, dass politische oder wirtschaftliche Alleingänge von keinem Staat des europäischen Kontinentes als realistische und sinnvolle Option erachtet werden.

Auch die Mitgestaltung und Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bietet die Gelegenheit, sich für österreichische Anliegen einzusetzen und österreichische Expertise in Bezug auf die Länder des Westlichen Balkans oder Osteuropas, oder bei Themen wie Menschenrechte oder Abrüstung einzubringen. Ein zentrales Ziel der GASP ist gemäß Art. 24 EU-Vertrag den Frieden zu erhalten, Konflikte zu verhüten und die internationale Sicherheit zu stärken. Im Rahmen der Mitwirkung an der GASP sieht das österreichische Verfassungsrecht ausdrücklich die Möglichkeit des Mittragens von EU-Sanktionsmaßnahmen im Rahmen der GASP vor (vgl. Art. 23j Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz). Das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland ist daher verfassungskonform und steht nicht im Widerspruch zum Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs. Das Neutralitätsgesetz enthält die Verpflichtung, die Neutralität mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen (militärische Verteidigungspflicht), keinen militärischen Bündnissen beizutreten und keine Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten zuzulassen. Keine dieser Ver- pflichtungen wird durch die Teilnahme an Wirtschaftssanktionen beeinträchtigt.

Was die Verhandlungen zwischen der EU und Kanada (CETA) bzw. den USA (TTIP) über umfassende Freihandelsabkommen betrifft, so wird die Bundesregierung laut Arbeitsprogramm für 2013 bis 2018 auch weiterhin für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Mindeststandards in Verhandlungsmandate betreffend Handels- und Investitionsabkommen eintreten. Die Bundesregierung wird die Entschließung des Nationalrates vom 24. September 2014 betreffend „Anforderungen an Freihandelsabkommen der EU“ berücksichtigen und wird sich daher u.a. dafür einsetzen, dass Freihandelsabkommen der EU transparent geführt und als gemischte Abkommen klassifiziert werden und daher den Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten zur Genehmigung vorgelegt werden. Weiters wird die Bundesregierung weiterhin den Schutz öffentlicher Dienstleistungen einfordern. Die genannten Freihandelsabkommen können durch den Zugang zu den Märkten, den Abbau von Handelsbeschränkungen und die gegenseitige Anerkennung von Normen und Standards neue Chancen für die exportorientierten österreichischen Unternehmen bringen. Gleichzeitig müssen die Einhaltung hoher sozialer, datenschutzrechtlicher und ökologischer Mindeststandards sowie größtmögliche Transparenz der Verhandlungen sichergestellt werden. Doch schon jetzt sind die TTIP-Verhandlungen die transparentesten Freihandelsverhandlungen

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4 der Welt. So können sich die Parlamente der EU-Staaten und das Europaparlament über den Stand der Verhandlungen informieren, und interessierte Bürgerinnen und Bürger können im Internet u.a. auf die Textvorschläge der Europäischen Kommission zugreifen.

Die EU ist ein Projekt, das viel Potential in sich trägt, wenn wir es nutzen. Daher ist jede aktive Auseinandersetzung mit Fragen der europäischen Integration und auch konstruktive Kritik an bestehenden Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten zu begrüßen. Es liegt sehr an den Bürgerinnen und Bürgern, von den Möglichkeiten der Mitbestimmung auf europäischer Ebene Gebrauch zu machen und sich in die Debatte über die Zukunft Europas aktiv einzubringen.

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Stubenring 1, 1010 Wien DVR: 0017001

AUSKUNFT

Mag. Gerhard Schwab Tel: (01) 711 00 DW 6532 Fax: +43 (1) 7158258

[email protected]

E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse [email protected] zu richten..

An

die Parlamentsdirektion

per E-Mail: [email protected]

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nimmt mit Bezug auf die E-Mail vom 4. Dezember 2015, GZ. 13440.0060/3-L1.3/2015, zum "EU-Austritts- Volksbegehren" wie folgt Stellung:

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz überwie- gen die positiven Effekte der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union. Die nachfolgenden Ausführungen belegen Vorteile für die Bürger und Bürgerinnen, die insbe- sondere aus Mindeststandards für die Gesetzgebung und aus der Koordination der nationa- len Gesetze auf Unionsebene resultieren. Selbst dort, wo die Europäische Union keine spezi- fischen Kompetenzen hat, gibt es die Möglichkeit des Informations- und Erfahrungsaustau- sches. In der breiten Öffentlichkeit wahrgenommene Probleme treten eher in den Bereichen auf, die nicht vergemeinschaftet sind (z.B. die aktuelle Diskussion um die Verteilung der Flüchtlinge).

Die Europäische Union ermöglicht es durch die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit den Bürgerinnen und Bürgern, sich im Rahmen der vorgesehenen Bedingungen in jedem Mitgliedstaat frei zu bewegen und aufzuhalten. Das Gemeinschafts- recht regelt, in welchen Fällen Unionsbürger/innen bzw. deren Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Dies können Sozialleis-

GZ: BMASK-10001/0777-I/A/4/2015 Wien, 14.01.2016

Betreff: "EU-Austritts-Volksbegehren" (781 d.B.)

Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

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Seite 2 von 6 zu Geschäftszahl: BMASK-10001/0777-I/A/4/2015

tungen aus dem Herkunftsstaat, aber auch Sozialleistungen aus dem Aufenthalts- bzw.

Wohnortsstaat sein. Zum Beispiel:

 Leistungen im Alter: Peter Schwarz hat je zehn Pensionsversicherungsjahre in Öster- reich und in Deutschland erworben. Für den Anspruch auf Pension werden die Zeiten in beiden Ländern zusammengerechnet; das heißt Herr Schwarz hat in Österreich und in Deutschland fiktiv je 20 Jahre an Zeiten erworben und damit in beiden Ländern den Anspruch auf Alterspension erfüllt. Bei der Pensionsberechnung berücksichtigt dagegen im Ergebnis jeder Staat nur seine eigene Zeiten und Herr Schwarz erhält ei- ne österreichische und eine deutsche Teilpension auf der Grundlage von je 10 Versi- cherungsjahren.

 Leistungen an Hinterbliebene: Wilhelm Baldinger war in Österreich und Frankreich beschäftigt und verstirbt an Krebs. Seine Frau Lena erhält je eine Witwenpension aus Österreich und Frankreich. Auch hier werden für den Anspruch auf Witwenpension die österreichischen und französischen Versicherungszeiten in beiden Ländern zu- sammengerechnet. Ein Jahr später übersiedelt Lena zu ihrer Mutter nach Schweden.

Die österreichische und französische Witwenpension werden ihr nach Schweden überwiesen.

 Leistungen bei Arbeitsunfällen: Marianne Fürth wurde von ihrem Dienstgeber nach Brüssel geschickt, um dort an einer geschäftlichen Besprechung teilzunehmen. Beim Aussteigen aus dem Taxi stolpert sie unglücklich über eine Unebenheit auf dem belgi- schen Kopfsteinpflaster und verletzt sich schwer am Bein. Es handelt sich um einen Arbeitsunfall. Sie wird mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte im belgi- schen Spital wie eine belgische Versicherte behandelt. Bei der Berechnung der Unfall- rente muss der österreichische Träger so vorgehen, wie wenn sich der Arbeitsunfall in Österreich ereignet hätte.

 Leistungen bei Arbeitslosigkeit: Renate Kohl ist beim österreichischen Arbeits- marktservice bereits vier Wochen als arbeitslos gemeldet. Sie glaubt, dass sie gute Chancen hat, in Italien eine Beschäftigung zu finden. Sie hat die Möglichkeit, für den Zeitraum von bis zu drei Monaten in Italien auf Arbeitssuche zu gehen und behält den Anspruch auf österreichisches Arbeitslosengeld und ihre österreichische Krankenver- sicherung. Voraussetzung ist, dass sie sich bei der italienischen Arbeitsmarktverwal- tung zur Vermittlung meldet.

 Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft: Auch hier erfolgt eine Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (etwa bei Erkrankungen während des Urlaubs in an- deren Mitgliedstaaten oder wenn eine Operation in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt werden soll, weil dort ein entsprechende Spezialist operiert), wobei diesbezüglich auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit verwie- sen wird.

Das Europäische Arbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht hat seit dem Beitritt zur Euro- päischen Union im Jahr 1995 zu wesentlichen Verbesserungen für österreichische Arbeit- nehmer und Arbeitnehmerinnen geführt und insbesondere den österreichischen Arbeits-

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schutzvorschriften signifikant weiterentwickelt.

Das Europäische Arbeits- und Arbeitsschutzrecht trägt zu einer Stärkung der sozialen Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union bei, wobei aufgrund der Verträge lediglich EU-weit geltende Mindeststandards normiert werden. Österreich kann daher - wie alle anderen Mitgliedstaaten auch - in seinen nationalen Bestimmungen günsti- gere Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vorsehen. Auch wenn bereits vor dem Beitritt ein hohes Schutzniveau in Österreich bestand, kam es in einigen Fällen auf- grund der europäischen Standards zu signifikanten Verbesserungen für österreichische Ar- beitnehmer/innen:

 So ist der Arbeitsschutz in Österreich wie in den anderen europäischen Ländern auch durch die grundsätzlichen Richtlinien der EU (https://osha.europa.eu/de/safety-and- health-legislation) bestimmt. In diesen europäischen Richtlinien sind Mindestanfor- derungen an den Arbeitsschutz und Grundprinzipien zur Prävention festgehalten.

Diesen Mindestvorschriften liegt eine ganzheitliche, systemische Auffassung des Ar- beitsschutzes zugrunde. Gerade aufgrund der intensiven wirtschaftlichen Verflech- tungen ist eine gesamteuropäische Entwicklung im Arbeitsschutz wichtig, um best- mögliche Arbeitsbedingungen für ArbeitnehmerInnen zu schaffen, den Standard auf- recht zu erhalten und die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten weiter zu senken.

 Auch im engeren Bereich des Arbeitsrechts kam es in den letzten 20 Jahren zu we- sentlichen Verbesserungen für österreichische Arbeitnehmer/innen. Zu nennen ist hier etwa die aufgrund des Unionsrechts erforderlich gewordene Novelle zum Kran- kenanstalten-Arbeitszeitgesetz, mit der die Arbeitszeit der Ärzte und Ärztinnen sowie der Angehörigen anderer Gesundheitsberufe bis 2021 etappenweise um 20 % ge- senkt wird. Weitere Beispiele sind der Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis über den Inhalt des Arbeitsvertrages, die Verbesserung der Rechtsstellung der Ar- beitnehmer/innen beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber, Klarstellungen im Bereich der Entsendung von Arbeit- nehmer/innen oder die Schaffung einer Europäischen Betriebsverfassung in Umset- zung der Europäischen-Betriebsräte-Richtlinie.

 Ein wichtiges Beispiel für durch EU-Standards bewirkte Verbesserungen ist das öster- reichische Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht. Für den Schutz vor Diskri- minierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung und der sexuellen Orientierung in sowie außerhalb der Arbeitswelt waren die Regelungsstandards der Europäischen Union von Beginn an Vorbild für die Ausgestaltung der Gleichbehandlungsbestim- mungen und haben so das österreichische Recht auf eine Weise weiter entwickelt, die ohne Gemeinschaftsrecht kaum möglich gewesen wäre.

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Seite 4 von 6 zu Geschäftszahl: BMASK-10001/0777-I/A/4/2015

Der Beitritt Österreichs zum Europäischen Wirtschaftsraum und der darauf folgende Beitritt zur Europäischen Union war auch die treibende Kraft für den weiteren Ausbau des österrei- chischen Konsumentenschutzrechts. Mit der Übernahme des „gemeinschaftlichen Rechtsbestandes“ („Acquis Communautaire“) im Verbraucherschutzsektor wurde das Schutzniveau für österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen Rechtsberei- chen erheblich angehoben, beispielsweise beim Abschluss von Haustürgeschäften, bei Ver- braucherkrediten oder Pauschalreiseverträgen.

Im Bereich der Produktsicherheit ist das EU-weite System RAPEX zu nennen, das über eine Datenbank einen schnellen Austausch aller Behörden über unsichere Produkte ermöglicht.

Die Europäische Union nimmt sich laufend neuer verbraucherpolitischer Entwicklungen an, wie etwa seit einigen Jahren verstärkt den Herausforderungen der zunehmend digitalen Umwelt von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Damit sind Themen angesprochen, wel- che grenzüberschreitender Lösungsansätze bedürfen.

Die Bekämpfung der Armut und die Förderung des Wohlstands für alle sind Ziele der Europäischen Union. Die Union fördert dabei den Informations- und Erfahrungsaus- tausch zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Armut. Der Europäische Sozi- alfonds fördert unter anderem die Chancengleichheit für alle und die Bekämpfung der Aus- grenzung am Arbeitsmarkt.

Die Europäische Union erleichtert die Bewältigung der demografischen Herausfo r- derungen in den Mitgliedstaaten:

In der Regel sind die Mitgliedstaaten für die Teilaspekte dieses Politikbereiches zuständig.

Da aber viele Problemstellungen (sinkende Geburtenraten, Änderungen in den Familien- strukturen) in den Mitgliedstaaten ähnlich sind, erleichtert die Europäische Union das Auf- finden von Lösungen durch den Austausch von Informationen, Forschungsergebnissen und guten Praktiken. Das ist zum Beispiel der Fall bei der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, die für Regierungen, Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Europäische Kommission Ergebnisse, Kenntnisse und Beratung weitergibt, die aus der unabhängigen vergleichenden Forschung stammen.

Ein wichtiges Beispiel ist die Pflege: Hier koordinieren die Mitgliedstaaten ihre Politik auf Basis eines Strategienaustausches und gegenseitigen Lernens, was auch als "Offene Metho- de der Koordinierung" (OMK) bezeichnet wird. Dabei bleibt die Zuständigkeit für diesen Poli- tikbereich jedoch in der Hand der Mitgliedstaaten.

In der Begründung haben die Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens unter ande- rem die steigenden Arbeitslosigkeit sowie die Freihandelsabkommen TTIP bzw. CETA als Argumente für einen Austritt herangezogen. In diesem Zusammenhang ist auf das Folgende zu verweisen:

Grundsätzlich darf bei allen Betrachtungen nicht nur die tatsächliche Entwicklung, sondern müssen auch die fiktiven Ergebnisse im Falle der Nichtmitgliedschaft betrachtet werden.

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che Impulse erfahren, die nur aus dem EU-Beitritt erklärbar sind, sich jedoch mit Andauern der Mitgliedschaft abschwächen. Das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO, Breuss 2010- 2015) schätzt, dass der Integrationsprozess seit 1989 zu einer Steigerung des realen BIPs von 0,9% jährlich beigetragen hat und pro Jahr mehr als 18.000 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden, wodurch die Arbeitslosenquote im Vergleich um 0,1 Prozentpunkte pro Jahr sank.

Insgesamt also eine positive Bilanz.

Generell ist von unterschiedlichen Einflüssen am Arbeitsmarkt auszugehen. Während etwa die Teilnahme am Binnenmarkt die Arbeitslosigkeit beträchtlich senkte, kann ein erhöhtes Arbeitskräfteangebot bei schlechter Konjunkturlage nicht völlig vom Arbeitsmarkt aufge- nommen werden.

Es ist richtig, dass seit dem EU-Beitritt Österreichs viele Arbeitskräfte aus anderen EU- Ländern im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Freizügigkeit nach Österreich gekommen sind.

Im Falle der neuen EU-Mitgliedstaaten schöpfte Österreich (trotz der im EU-Vergleich gerin- gen Arbeitslosigkeit) die maximal siebenjährigen Übergangsfristen am Arbeitsmarkt jeweils voll aus.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten ist in Österreich seit dem EU-Beitritt um 415.000 gestie- gen. Die schwierige Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre – mit gleichzeitig steigender Beschäftigung und Arbeitslosigkeit – ist nicht nur von einem steigenden Arbeitskräfteange- bot - neben MigrantInnen auch durch eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älte- ren -, sondern v.a. auch durch die vom ungeregelten Finanzmarkt ausgehende Wirtschafts- krise geprägt: Entwicklungen, die auch ohne Mitgliedschaft in der Europäischen Union nicht vor einer kleinen, exportorientierten Volkswirtschaft Halt gemacht hätten.

Ein Austritt hätte aufgrund der starken wirtschaftlichen Verflechtungen auch am Arbeits- markt nachteilige Auswirkungen für Österreich. Er würde möglicher Weise ein Ende der ArbeitnehmerInnen-Freizügigkeit nicht nur von Unionsbürger/innen in Österreich, sondern auch von Zigtausenden Österreicher/innen innerhalb der Europäischen Union bedeuten.

Hinsichtlich der Freihandelsabkommen TTIP bzw. CETA ist einleitend auf die primäre Zu- ständigkeit des federführenden Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirt- schaft zu verweisen.

Aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz müssen die Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Verhandlungspartnern auf Fairness, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie basieren. Bei allen etwaigen wirtschaftli- chen Vorteilen muss in den Verhandlungen darauf geachtet werden, dass die hohen nationa- len Standards in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Soziales gewahrt bleiben. Das Bun- desministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz tritt überdies für die größtmög- liche Transparenz in den Verhandlungen ein. Darüber hinaus ist die Begründung des Volks- begehrens diesbezüglich irreführend: Die beiden Abkommen sind durch keinen Beschluss wirksam. Aufgrund des Charakters der beiden Abkommen müssen mit großer Wahrschein-

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lichkeit sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente über den In- halt abstimmen. Die Abkommen würden daher durch den EU-Austritt nicht einfach unwirk- sam werden.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass ein Austritt aus der Europäischen Union nicht nur nachteilige Auswirkungen auf die oben angeführten Politikbereiche hätte, sondern zudem auch ein zukünftiges Mitwirken bzw. Einflussmöglichkeiten Österreichs ausschließen würde.

Mit freundlichen Grüßen Für den Bundesminister:

Dr.in Brigitte Zarfl Elektronisch gefertigt.

Signaturwert

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Unterzeichner

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C=AT

Datum/Zeit 2016-01-15T11:24:38+01:00 Aussteller-Zertifikat

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Serien-Nr. 1694642

Parameter etsi-bka-moa-1.0

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Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter:

http://www.bmask.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH1052

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An die

Parlamentsdirektion

z.Hd. Frau Dr.Susanne Janistyn-Novák Parlament

1017 Wien

BMF - I/4 (I/4) Johannesgasse 5 1010 Wien Sachbearbeiterin:

Edith Wanger

Telefon +43 1 51433 501161 Fax +43 1514335901161 e-Mail [email protected] DVR: 0000078

GZ. BMF-310212/0014-I/4/2015

Bezugnehmend auf das Mail vom 4. Dezember 2015, GZ. 13440.0060/3-L1.3/2015, beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen zum „EU-Austritts-Volksbegehren“ folgende Stellungnahme zu übermitteln:

Wie bereits von Univ. Prof. Dr. Stefan Griller anlässlich der Debatte im Verfassungsausschuss betont, hat der EU-Beitritt (entgegen den Behauptungen der Initiatoren des Volksbegehrens) zahlreiche Verbesserungen für die österreichische Wirtschaft gebracht.

Als kleine offene Volkswirtschaft hat Österreich von der Teilnahme am EU-Binnenmarkt erheblich profitiert.

Durch die schrittweise Integration in Europa ist die Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort deutlich gestiegen.

Die Einführung der gemeinsamen Währung hat die Planungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft gestärkt.

Infolge zusätzlicher Handels- und Investitionsimpulse hat Österreich deutlich mehr als andere Mitgliedstaaten der EU-15 von der Osterweiterung profitiert.

Die Stärkung des Wettbewerbs hat zu einem breiteren Angebot bei Produkten und Dienstleistungen, mit Kosten-/Preisvorteilen für Unternehmen und private Haushalte, geführt.

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Seite 2 Nach Berechnungen des WIFO (Breuss 2015) hat die schrittweise Integration einen

zusätzlichen Anstieg des realen BIP um jährlich rund 0,9% Punkte (oder rund 2,4 Mrd. Euro zu Preisen von 2005) bewirkt. Durch das höhere Wachstum konnten jährlich mehr als 18.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden; die Arbeitslosenrate war dadurch jährlich um 0,1% Punkte geringer. Die Inflationsrate wurde aufgrund des gestiegenen Wettbewerbs um jährlich rund 0,2% Punkte gedrückt.

Die (globale) Wirtschafts- und Finanzkrise bzw. die anschließende Schuldenkrise haben zweifellos Schwachstellen in der WWU-Architektur offen gelegt. Allerdings hat die EU (bzw.

die Euro-Zone) die notwendigen Lehren daraus gezogen, und das Instrumentarium zur Krisenvorsorge und Krisenbewältigung auf eine neue Basis gestellt. Neben einer wirksameren Überwachung der nationalen Wirtschafts- und Budgetpolitiken (Stichwort:

Fiskalpakt, Six Pack, Two Pack) umfasst dieses Instrumentarium auch die Errichtung einer Bankenunion (Stichwort: Europäische Aufsicht, Europäischer Bankenabwicklungsfonds).

Außerdem wurde mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ein permanenter

„Rettungsschirm“ geschaffen, auf den zurückgegriffen werden kann, wenn ein Euro-Staat mit vorübergehenden Refinanzierungsproblemen konfrontiert ist.

Österreich beteiligt sich im Verbund mit den anderen Mitgliedstaaten der Euro-Zone an diesen Solidaritätsmaßnahmen. Der Anteil an den Finanzhilfen erfolgte über bilaterale Darlehen, Haftungen und Beteiligungen am neugeschaffenen ESM. Jeder Mitgliedstaat, der auf die Unterstützung des ESM angewiesen ist, muss als Gegenleistung strenge und umfassende wirtschaftspolitische Auflagen erfüllen und Zinsen für die erhaltenen Hilfen bezahlen. Von sämtlichen Euro-Staaten, die in der Vergangenheit Finanzhilfen in Anspruch genommen haben, sind die fälligen Zinszahlungen jeweils zeitgerecht überwiesen worden.

Auf weiterführende Erläuterungen, vertiefende Darstellung und dazugehörige Tabellen etc., darf auf den BMF-Bericht zum EU-Haushalt auf der Homepage des BMF verwiesen werden:

https://www.bmf.gv.at/budget/budgetangelegenheiten-der-eu/2015-09-09_BMF- Bericht.pdf?555a8h

sowie auf die Homepage der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/budget/explained/index_de.cfm

997 der Beilagen XXV. GP - Ausschussbericht NR - Anlage 2 13 von 46

www.parlament.gv.at

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Seite 3 14.01.2016

Für den Bundesminister:

Mag. Heidrun Zanetta (elektronisch gefertigt)

Prüfhinweis Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:

https://amtssignatur.brz.gv.at/

Datum/Zeit 2016-01-14T07:20:52+01:00

Unterzeichner

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Signaturwert

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Aussteller-Zertifikat

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Serien-Nr. 956662

Dokumentenhinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.

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DRINGEND

B u n d e s m i n i s t e r i u m

für Landesverteidigung und Sport Abteilung Fremdlegislative und internationales Recht

Sachbearbeiter:

MinR Mag. Christoph MOSER Roßauer Lände 1

1090 Wien

Tel.: +43/0/5 02 01 - 1021610 Fax: +43/0/5 02 01 - 1017206 e-mail: [email protected] GZ S91030/1-FLeg/2016 (1)

Behandlung des Volksbegehrens „EU-Austritts-Volksbegehren (781 d.B.)“ im Verfassungsausschuss des Nationalrats;

Stellungnahme

An die

Parlamentsdirektion

[email protected] Dr. Karl Renner-Ring 1-3

1014 Wien

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport bedankt sich für die mit elektro- nischer Note vom 4. Dezember 2015, GZ. 13440.0060/3-L1.3/2015, do. ergangene Einla- dung zur Kommentierung des „EU-Austritts-Volksbegehrens“ (781 d.B.) und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Der Wortlaut des gegenständlichen Volksbegehrens per se gibt aus ho. Sicht keinen Anlass zu näheren ressortspezifischen Ausführungen. Die einzig relevante Textpassage ist jene, in der von Friedenspolitik und Neutralität die Rede ist, doch fallen sowohl die Behauptung, die EU verstoße gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, als auch die Behauptung, die Beteiligung an Wirtschaftssanktionen gegen Russland sei mit der Neutralität unverein- bar, nicht in die Kompetenz des BMLVS zur Würdigung, sondern vielmehr in die Zustän- digkeit von BKA (BVG Neutralität) und BMEIA (Völkerrecht).

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www.parlament.gv.at

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Der thematisch dazugehörenden do. PK-Nr. 1381/2015 ist allerdings zu entnehmen, dass sich die Bevollmächtigte des „EU-Austritts-Volksbegehrens“, Frau Inge Rauscher, beim Hearing am 3. Dezember 2015 im Verfassungsausschuss des Nationalrates ua. auch für eine

„Neubesinnung auf die immerwährende Neutralität“ ausgesprochen habe, welche - ihrer Meinung nach - „mit der EU-Mitgliedschaft und der Nähe der Union zur NATO nicht vereinbar“ sei.

Im Lichte normierten Unionsrechts (Art. 4 Abs. 2 letzter Satz EUV, Art. 42 Abs. 7 EUV Satz 2 und Art 222 Abs. 1 Satz 2 AEUV), bestehender völkerrechtlicher Staatsverträge (NATO-SOFA und NATO-PfP-SOFA), des innerstaatlichen Verfassungsrechts (Art. 9a Abs. 1 Satz 2 B-VG, Art. 23j Abs. 1 Satz 1 B-VG, Art. 79 Abs. 3 B-VG, § 1 Z 1 lit. a KSE- BVG und BVG Neutralität) sowie des einfachgesetzlichen Bundesrechts (§ 2 Abs. 1 Z 2 TrAufG) ist der vorgenannten Proponentin diesbezüglich nach ho. Dafürhalten jedoch fachlich zu widersprechen, weil die österreichische Militär- und Sicherheitspolitik im Lichte dieses - auszugsweise erwähnten - geltenden rechtspositivierten Rahmens aktiv gestaltet werden kann und tatsächlich auch wird.

13.01.2016

Für den Bundesminister:

i.V. MOSER Elektronisch gefertigt

Signaturwert

tMtRevpaJZ1Gdv4tkGP5yLpcA8Faq726WvSj/oQBhtIQNjWudjsS9927K81CM2rmPG44yDq5mfcqx1+OcA5fEqEyH IWeWARDslXTpl01+C+NuXj2z44EVIftbDU1x3fxmI6bTUP1pVCEMKTFlxAma6JJWXGTDCfkOhFJ3Bl96AZWlUfC NIaqwCHnsck+O8iVg6FA60Ygh1k7adOdRoR8d6Y5aJjkzVqMYWGnAmrEwQKwXNhybz4Np8LpQaOI21O8dRog X3rJE+/9snexmY7g/EF9hCRSrkuMf9L1KO8BwGKmF56BmDCtlZKx4OBrmZTDBNqnx8SPXYJbGAeEAbywpg==

Unterzeichner

serialNumber=110775619700,CN=Bundesministerium f Landesverteidigung und Sport,OU=Bundesministerium f Landesverteidigung und Sport,O=Bundesministerium f Landesverteidigung und Sport,C=AT

Datum/Zeit-UTC 2016-01-14T06:19:25Z

Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f.

Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT Serien-Nr. 1729989

Methode urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:text:v1.1.0

Prüfinformation Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter http://www.bmlvs.gv.at/amtssignatur

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Abteilung Pers/6 - Allgemeine Rechtsangelegenheiten und Legistik

1010 Wien | Stubenring 1 | Tel.: +43 (0)1 71100 - 5294 | Fax: +43 (0)1 718 24 03 | DVR 0037257

E-Mail: [email protected] | www.bmwfw.gv.at Seite 1 von 8

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Parlament

Dr. Karl Renner-Ring 3 1017 Wien

Name/Durchwahl: Mag. Verena Werner / 5003 Geschäftszahl (GZ): BMWFW-14.000/0001-Pers/6/2016

Bei Antwort bitte GZ anführen.

Ersuchen um Stellungnahme zum Inhalt des Volksbegehrens "EU-Austritts- Volksbegehren" (781 d.B.); Stellungnahme des BMWFW

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft beehrt sich, zum Inhalt des "EU-Austritts-Volksbegehren" folgende Stellungnahme abzugeben:

Allgemeines

Primäres Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Markts innerhalb der EU war und ist die Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstands der Bürger. Diese Erwartung hat der gemeinsame Markt erfüllt.

Eine positive Bilanz zeigt, dass Österreich als kleine, offene Volkswirtschaft im Herzen Europas vom EU-Beitritt und der folgenden Ostöffnung der Europäischen Union be- sonders profitiert hat. Durch die steigende Internationalisierung ist Österreich unter anderem zum Land der Exporteure geworden. Das schafft und sichert gut bezahlte Arbeitsplätze in Österreich.

Dank des EU-Beitritts konnte in Österreich ein "EU-Bonus" von rund ½ bis 1% mehr Wirtschaftswachstum pro Jahr lukriert werden.1 In diesem Zeitraum ist nicht nur die Kaufkraft pro Kopf um 47% auf ca. 44.000 Euro gestiegen, auch die Anzahl der Be- schäftigten ist um mehr als 15% auf mehr als 3,5 Millionen angewachsen. Mindestens 2% der österreichischen Kaufkraft pro Kopf und Jahr (per 2014) sind allein auf die statischen allokativen Effekte der EU-Mitgliedschaft zurückzuführen; in manchen Sze-

1Österreich in der EU - eine Erfolgsgeschichte / Prof. Fritz Breuss, Wirtschaftspolitische Blätter 2/2015

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narien steigen diese Gewinne auf bis zu 7%. Nimmt man dynamische Effekte auf In- novations- und Investitionsverhalten hinzu, fallen die Gewinne noch deutlicher aus.2

Österreichs „Nettozahlungen“

Die Bewertung des Nutzens der EU-Mitgliedschaft für Österreich kann nicht darauf re- duziert werden, dass man die Rückflüsse von der EU an Österreich von dem österrei- chischen Bruttobeitrag abzieht. Denn diese „Nettozahlerposition“ berücksichtigt die positiven indirekten Effekte der EU-Mitgliedschaft nicht. In absoluten Zahlen stiegen die Beiträge einiger Mitgliedstaaten 2013 gegenüber 2012 entsprechend ihres Wirt- schaftswachstums. Auch Österreichs Bruttobeitrag bzw. Nettobeitrag ist aufgrund der Entwicklung des Wirtschaftswachstums - verglichen mit anderen Mitgliedstaaten - in absoluten Zahlen gestiegen. Gemessen an der wirtschaftlichen Leistungskraft ergibt sich ein ganz anderes Bild der österreichischen „Nettozahler-Position“: Hier liegt der Nettobeitrag Österreichs 2013 ungefähr auf dem Wert von 1997. Österreich steht an 6. Stelle der EU- Nettozahler (ebenso wie Frankreich und Belgien).

Größenordnungen im Vergleich:

Der Wohlstandsgewinn allein durch den EU-Beitritt beträgt kumuliert 32 Milli- arden Euro bis zum Jahr 2015, alle EU-Integrationseffekte zusammen führen zu einem kumulierten Wohlstandsgewinn von 63 Milliarden Euro bis zum Jahr 2015 (Quelle: WIFO 2014).

Die Österreichische Wirtschaft erspart sich aufgrund des Wegfalls der Binnen- grenzen in der EU bereits zwischen 1,7 und 4,3 Milliarden Euro jährlich.

Österreichs durchschnittlicher „EU –Nettobeitrag“ 0,5 Milliarden Euro (2013:

1,25 Milliarden Euro).3

Die gesamten Rückflüsse an Österreich im Jahr 2013 betrugen 1,862 Milliarden Euro.

Diese setzen sich im Wesentlichen aus EU-Mitteln unter dem Titel „Natürliche Res- sourcen“ (Landwirtschaft) in Höhe von 1,263 Milliarden Euro, für strukturpolitische Maßnahmen in Höhe von 291 Millionen Euro sowie 241 Millionen Euro unter dem Titel

„Wettbewerbsfähigkeit“ zusammen.

2 20 Jahre Österreich in der Europäischen Union – Herausforderungen und Optionen für die Zukunft / Studie des ifo Instituts gemeinsam mit dem IAW Tübingen im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Mai 2015

3 WKÖ Österreich in der Europäischen Union, 20 Jahre Binnenmarkt

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BMWFW-14.000/0001-Pers/6/2016 Seite 3 von 8

Anstieg österreichischer Investitionen im Ausland

Seit dem EU-Beitritt sind die österreichischen Investitionen im Ausland durch die Ex- pansion heimischer Unternehmen in neue Absatzmärkte stark angestiegen. Der Be- stand an österreichischen Direktinvestitionen im Ausland stieg auf 167 Milliarden Euro im Jahr 2013 und fällt zu je rund einem Drittel auf die 14 „alten Mitgliedstaaten“, auf die 13 „neuen Mitgliedstaaten“ und auf den Rest der Welt. Zeitweise flossen fast die Hälfte der jährlichen Direktinvestitionen Österreichs nach Mittel- und Osteuropa.4 und 5 Österreichische Direktinvestitionen im Ausland spielen gerade für die Wettbewerbsfä- higkeit der heimischen Wirtschaft und somit heimischer Arbeitsplätze eine zentrale Rolle.

Außenwirtschaftliche Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft

Die heimischen Gesamtausfuhren haben sich seit dem EU-Beitritt auf knapp 126 Milli- arden Euro verdreifacht. Die Exportquote ist von früher 34% auf zuletzt 57,4% ge- stiegen. Das strukturelle Außenhandelsdefizit hat sich halbiert. Österreich profitiert dabei nicht nur vom offenen Binnenmarkt, sondern auch vom Euro. Damit ist unser Land in eine starke Weltwährung eingebettet und besser gegen Währungsrisiken ge- schützt, wie sich gerade in der Finanz- und Wirtschaftskrise gezeigt hat. Alle Wirt- schaftszweige konnten ihre Exporte in die EU steigern, besonders die wichtigen Berei- che Maschinenbau (+54%), Fahrzeugbau (+88%), Chemie (+80%) und Unterneh- mensdienstleistungen (+87%). Überdurchschnittliche Zuwächse gab es im Lebensmit- telbereich, im Holzsektor und bei Textilien.

Österreich spielt eine große Rolle in den Produktionsnetzwerken internationaler (häu- fig deutscher) Konzerne und hat dort eine starke Position in wertschöpfungsintensiven Bereichen. Zudem hat Österreich von der Osterweiterung der EU profitiert, weil der Zugang zu günstigen Beschaffungsmärkten die Wettbewerbsfähigkeit auf den interna- tionalen Absatzmärkten deutlich verbessert hat. Dies trug wesentlich zur Sicherung der heimischen Beschäftigung bei.6

4 Quelle: Österreichische Nationalbank, März 2015

5 WKÖ Österreich in der Europäischen Union, 20 Jahre Binnenmarkt

6 20 Jahre Österreich in der Europäischen Union – Herausforderungen und Optionen für die Zukunft / Studie des ifo Instituts gemeinsam mit dem IAW Tübingen im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Mai 2015

997 der Beilagen XXV. GP - Ausschussbericht NR - Anlage 2 19 von 46

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BMWFW-14.000/0001-Pers/6/2016 Seite 4 von 8

Beispiel Lebensmittelindustrie

Die Integration in den Binnenmarkt stellte die in Österreich klein strukturierte Le- bensmittelindustrie vor große Herausforderungen: Aufgrund des Ausschlusses aus dem Freihandel hatte die Lebensmittelindustrie bis 31. Dezember 1994 zwar einen geschützten Heimmarkt, aber natürlich auch die Produktionskapazität lediglich auf einen Markt von rund acht Millionen möglichen Konsumenten ausgerichtet.

Die Steigerung der Exportquote der österreichischen Lebensmittelindustrie von knapp 17% im Jahr 1995 auf derzeit deutlich über 60% unterstreicht die Ausnahmeleistung dieser Branche. Der Export ist und bleibt Wachstumstreiber und Jobgarant für Öster- reich als Produktions- und Exportstandort von Lebensmitteln und Getränken. Bereits zwei von insgesamt drei Erzeugnissen der österreichischen Lebensmittelindustrie wer- den weltweit auf über 180 Exportmärkten abgesetzt. Österreich mauserte sich damit zum Schwergewicht beim Lebensmittel- und Getränke-Export mit Qualität und Genuss in „rot-weiß-rot“. Die Exporte von Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie konnten seit dem EU-Beitritt Österreichs (Zollkapitel 1 bis 24) von 1,8 Milliarden Euro (1995) auf 9,7 Milliarden Euro (2014) gesteigert werden.7

Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft auf den österreichischen Tourismus:

Vor allem der gemeinsame Schengen-Raum seit 1997, die gemeinsame Währung seit 2002 und die Erweiterung der Union im Jahr 2004 haben eine positive Tourismusent- wicklung mit stetigen Zuwachsraten in den letzten 20 Jahren ermöglicht. In der Anla- ge wird als Hintergrund die Broschüre "20 Jahre EU: Österreichischer Tourismus profi- tiert" inklusive Zahlenmaterial übermittelt.

Weitere Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft auf Unternehmen

Die Umstellung auf einen freien Markt bedeutete für manche Branchen auch Kosten und zusätzlichen administrativen Aufwand. Gerade Betriebe, die früher durch nationale Gesetze geschützt waren, spürten die neue ausländische Kon- kurrenz. Diese Kosten haben sich aber mehr als amortisiert, denn sämtliche In- tegrationsschritte ermöglichten in den vergangenen 20 Jahren eine um 63 Milli- arden Euro höhere Wertschöpfung für unser Land.8und 9

7 Quellen: Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, WKO, Statistik Austria, WKÖ Österreich in der Euro- päischen Union, 20 Jahre Binnenmarkt

8 österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

9 WKÖ: 20 Jahre Österreich in der europäischen Union

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BMWFW-14.000/0001-Pers/6/2016 Seite 5 von 8

Österreichische Unternehmer können ihre Produkte und Dienste auf einem Markt mit 500 Millionen Konsumenten anbieten, ohne sich Gedanken über Zölle, Grenzwartezeiten, bürokratische Formalitäten an der Grenze oder Ausliefe- rungslager zu machen.10

Der freie Marktzugang erhöht das Absatzpotenzial und die Betriebe können kos- tengünstiger produzieren. Produktionsprozesse werden innerhalb des Binnen- marktes optimiert und dank der grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeits- kräften und Kapital werden Produktionsfaktoren dort eingesetzt, wo sie die größte Wertschöpfung erzeugen. Die verbesserte Wettbewerbssituation sorgt gleichzeitig für mehr Produktinnovation, mehr Export und damit auch mehr Ar- beitsplätze in Österreich.11

Die einheitliche Währung brachte buchhalterische Vereinfachungen und Kosten- einsparungen. Unsicherheiten durch Wechselkursrisiken verschwanden und Pro- jektabwicklungen wurden wesentlich einfacher.12

Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft auf den Hochschul- und Forschungs- raum

Die rege Teilnahme an EU-Förderprogrammen hat sich nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für den Hochschul- und Forschungsraum positiv ausgewirkt. Neben der Spitzenforschung profitieren auch immer mehr junge Menschen von den EU- Mobilitätsinitiativen.

- Die größere Mobilität für Studierende, die durch einen europäischen Hochschul- raum erst möglich wird, bringt viele Vorteile mit sich, die unten im Rahmen der Beschreibung von ERASMUS angeführt werden.

- Ein europäischer Hochschulraum, der durch den Bologna-Prozess inzwischen 48 Länder umfasst, bringt für die Hochschulbildung u.a. auch bessere Partner- schafts- und Kooperationsbedingungen mit sich.

- Ohne diese Internationalisierung des Hochschulbereichs würde Europa als Gan- zes und jedes einzelne europäische Land für sich im globalen Ausbildungswett- bewerb zurückfallen, mit den entsprechenden negativen Folgen für den Ar- beitsmarkt, die Wirtschaft und den Lebensstandard der Menschen.

10 WKÖ: 20 Jahre Österreich in der europäischen Union.

11 WKÖ: 20 Jahre Österreich in der europäischen Union

12 WKÖ: 20 Jahre Österreich in der europäischen Union

997 der Beilagen XXV. GP - Ausschussbericht NR - Anlage 2 21 von 46

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BMWFW-14.000/0001-Pers/6/2016 Seite 6 von 8

Österreich nimmt seit dem Studienjahr 1992/93 erfolgreich am ERASMUS-Programm teil. Seitdem waren mehr als 80.000 aus Österreich hinausgehende Studierende mit ERASMUS mobil und haben von einem Auslandsaufenthalt in vielfältiger Weise profi- tiert. So können im Rahmen einer Auslandsmobilität nicht nur wertvolle akademische Fähigkeiten gewonnen werden, sondern auch andere für die Beschäftigungsfähigkeit wichtige „Skills“ wie Problemlösungskompetenzen, die Fähigkeit des globalen vernetz- ten Denkens und nicht zuletzt erweiterte Fremdsprachenkenntnisse.

Mobilität fördert zudem die Fähigkeit im Umgang mit anderen Kulturen, begünstigt den Respekt vor der Vielfalt und trägt somit zu einem respektvollen und friedvollen Miteinander bei.

Wie schon in den Vorläuferprogrammen stellt das EU-Programm Erasmus+ (2014- 2020) für österreichische Hochschuleinrichtungen einen wahren Mehrwert dar, denn das Programm fördert die Internationalisierung der heimischen Hochschulen und ihrer Studierenden und ist ein aktiver Beitrag zur Qualitätssicherung. Programme wie Erasmus+ wecken Potenzial und bilden eine gute Basis für künftige internationale Kar- rieren in Wissenschaft und Forschung.

Zahlreiche neue Chancen eröffnen auch jene EU-Innovationsförderungen, die über das Programm Horizon 2020 verfügbar sind.

Mobilität ist einer der wichtigsten Eckpfeiler der Internationalisierung und ist beson- ders wichtig, um Österreich als Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort international stärker zu verankern.

Unternehmensspezifische Auswirkungen eines Austritts Österreichs aus der EU13

Die Konsequenzen eines solchen Schrittes lassen sich in Ihrer Gesamtheit kaum vor- hersehen. Die wirtschaftliche Isolation Österreichs und der Wegfall des Mitbestim- mungsrechtes auf EU-Ebene wären mit Sicherheit eine große Gefahr für ein außen- handelsorientiertes Land wie Österreich (6 von 10 Euro werden im Ausland erwirt- schaftet, ca. 70% des österreichischen Außenhandels erfolgen mit Ländern der heuti- gen EU).

13 WKÖ Österreich in der Europäischen Union, 20 Jahre Binnenmarkt

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BMWFW-14.000/0001-Pers/6/2016 Seite 7 von 8

Hier nur einige Konsequenzen:

Schwächung des Investitions- und Wirtschaftsstandortes Österreich: Die Attrak- tivität des Wirtschaftsstandorts Österreich als „Drehscheibe“ zwischen West und Ost und auch als Standort für Headquarters internationaler Unternehmen würde massiv sinken. Dass damit der Verlust von Finanzmitteln und Arbeitsplätzen in Österreich einherginge, liegt auf der Hand.

Im Bereich des Warenverkehrs müssten Grenzkontrollen wieder eingeführt wer- den. Wie es die österreichischen Unternehmen vor 1995 in leidvoller Erinnerung haben, würden längst vergessene Szenarien wieder aufleben: LKW-Staus an Grenzen, 12-16 Stunden Wartezeit, Kontrolle der bis zu 17 verschiedenen Wa- renbegleitpapiere (Zolldokumente, Ursprungsbescheinigungen, phytosanitäre Kontrollen, Statistik, etc.). Es bestünde wieder die Notwendigkeit, Ausliefe- rungslager innerhalb der EU einzurichten, um „Just-in Time“ liefern zu können.

Die mit einem „Dichtmachen“ der Grenzen für die österreichische Wirtschaft verbundenen Kosten betrügen ca. 1,7 - 4,3 Milliarden Euro jährlich. Das ist ein Vielfaches des heutigen sogenannten „Nettobeitrages“ an die EU, wobei der Verlust an Wettbewerbsfähigkeit noch gar nicht eigerechnet ist!

Fazit

Die im Volksbegehren angebrachte Kritik hinsichtlich Abwärtsbewegung Österreichs insbesondere in den Bereichen der Beschäftigung und Wirtschaftsleistung und die da- mit als Ursache identifizierte EU-Mitgliedschaft Österreichs mit einer verzerrenden Darstellung entbehrt offensichtlich einer fundierten Prüfung der Tatsachen.

Österreich profitiert von seiner EU-Mitgliedschaft nachhaltig.

Anlage

Mit freundlichen Grüßen Wien, am 14.01.2016 Für den Bundesminister:

Mag.iur. Georg Konetzky

997 der Beilagen XXV. GP - Ausschussbericht NR - Anlage 2 23 von 46

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BMWFW-14.000/0001-Pers/6/2016 Seite 8 von 8 Unterzeichner Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Datum/Zeit 2016-01-15T09:23:36+01:00 Aussteller-Zertifikat

CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A- Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT

Serien-Nr. 1184203

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Prüfinformation

Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:

https://www.signaturpruefung.gv.at/. Die Bildmarke und Hinweise zur Verifikation eines Papierausdrucks sind auf https://www.bmwfw.gv.at/amtssignatur oder http://www.help.gv.at/ veröffentlicht.

Signaturwert

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20 Jahre EU

Österreichischer Tourismus profitiert

1952 1973 1981 1986 1995 2004 2007 2013

Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer

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1995 Österreich wird Teil des gemeinsamen EU Raums

Seit 1995 ist Österreich Teil eines gemeinsamen Wirtschaftsraums mit nunmehr 500 Millionen Menschen; der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital ermöglicht es, EU-weit wirtschaftlich tätig zu sein und macht Österreichs Tourismus zu einem Gewinner der europäischen Integration. EU Bürger schätzen Österreich als Urlausdestination, rund 85 % unserer ausländischen Gäste stammen aus der EU.

1997 Schengen Abkommen öffnet Grenzen

Für den Großteil der ausländischen Gäste öffnet Schengen die Grenzen; lästige Grenzkontrollen und lange Grenzwartezeiten fallen weg; der Erholungsfaktor wird gesteigert - natürlich auch für Österreicher, die ihren Urlaub im Schengen-Raum verbringen.

Für Gäste aus Drittstaaten wird das Reisen im gemeinsamen Schengen-Raum durch ein einheitliches Visa-Regime erleichtert und so die Attraktivität Europas als Destination gesteigert.

Schengen steht auch für einen gemeinsamen europäischen Sicherheitsraum.

2002 Euro bringt Vereinfachungen und Preistransparenz

Die Kosten und Mühen des Geldwechsels bei Reisen entfallen; es gibt massive Kostensenkungen im europäischen Zahlungsverkehr; Währungsspekulationen werden durch den Euroraum abgefedert; Wechselkursrisiken entfallen; die Preise sind stabiler - die Inflation geringer; auch bei der Beschaffung wirkt sich dies positiv auf die Betriebe aus.

Durch den Euro entsteht eine sehr große Preistransparenz, die durch die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien und den direkten Zugriff der Touristen auf Millionen von Angeboten weltweit noch verstärkt wird; der internationale Wettbewerb nimmt zu.

ab 2004 - die EU Erweiterung öffnet neue Märkte

Der Beitritt von 13 ost- und südosteuropäischen Ländern seit 2004 rückt Österreich von einer Randlage in die Mitte Europas; die unmittelbare Nachbarschaft vieler dieser Staaten und die gute Erreichbarkeit österreichischer Destinationen wirkt sich positiv auf den Tourismus aus.

Ost- und Südosteuropa ist für viele österreichische Regionen ein touristischer Wachstumsmarkt geworden; die Nächtigungen entwickeln

sich überdurchschnittlich.

Bereits von 1995 bis 2004 steigerten sich die Nächtigungen von rund 2 Mio.

auf 3,7 Mio.; die Erweiterung ab 2004 brachte nochmals Zuwachsraten im zweistelligen Bereich; im Jahr 2014

wurden rund 8,1 Mio. Nächtigungen aus den 13 neuen EU Mitgliedstaaten erreicht; seit 1995 gab es insgesamt einen Anstieg von rund 310,6 %.

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Nächtigungsentwicklung in Österreich seit 1995

Die gesamten Nächtigungen betrugen im EU Beitrittsjahr 1995 rund 117,1 Mio., 2014 waren es mehr als 131,9 Mio.; dies bedeutet einen Anstieg von 12,6 %.

Gingen die Nächtigungen in Österreich in den Jahren vor dem Beitritt und in den beiden Jahren danach noch zurück, konnten seit 1998 mit wenigen Ausnahmen stetige Zuwachsraten erreicht werden. Das in Kraft treten des Schengen Abkommens 1997, die Einführung des Euro 2002 und die Erweiterung ab 2004 waren maßgebliche Faktoren.

Die Entwicklung der Nächtigungen von Gästen aus den "alten" EU Staaten (EU-14 - ohne Inlandstourismus) zeigt seit 1995 einen Rückgang von rund -2,8%. Dieser konnte durch die Zuwächse aus den 13 neuen Mitgliedstaaten (+310,6 % seit 1995) kompensiert werden; die EU-27 (ohne Inlandstourismus) erreichten dadurch einen Zuwachs von +5,3%.

Der Inlandstourismus entwickelte sich seit 1995 mit +18,4% sehr erfreulich. Insgesamt erreichte Österreich aus allen EU-28 Staaten somit eine Steigerung von fast +9%.

Ein etwas anderes Bild zeigt sich bei der Anzahl der Ankünfte in Österreich. Diese konnten seit dem Beitrittsjahr 1995 von rund 24,2 Mio. auf mehr als 37,5 Mio. im Jahr 2014 gesteigert werden (+ 55,4 %).

Position Österreichs innerhalb der EU

Österreich rangiert auf Platz sechs bei den internationalen Ankünften in den EU-28 hinter den großen Ländern Frankreich, Spanien, Italien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich.

40% aller weltweit Reisenden kommen in die EU-28 (nach Österreich 2,3%).

Im Bereich Tourismusintensität (Übernachtungen pro Kopf) und pro Kopf Tourismuseinnahmen liegt Österreich auf dem dritten Platz hinter Malta und Zypern.

997 der Beilagen XXV. GP - Ausschussbericht NR - Anlage 2 27 von 46

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IMPRESSUM

Herausgeber/Druck: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmwfw.gv.at Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Abteilung für Internationale

Tourismusangelegenheiten Quellen: Statistik Austria, UNWTO Grafiken: © Europäische Union, BMWFW

Räume wachsen zusammen - EU fördert grenzüberschreitende Kooperation und Wissensaustausch

Die Lage Österreichs im Zentrum Europas ermöglicht vielen österreichischen Regionen ihr Angebot grenzüberschreitend zu gestalten. Die EU bietet eine Reihe von Kooperations- und Finanzierungsmöglichkeiten: vor allem die Programme zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten, die makroregionalen Strategien für den Donau- und den Alpenraum oder Initiativen im Bereich der Kultur (z.B. die Routen des Europarates). Auch Initiativen wie die Kulturhauptstädte (Graz 2003; Linz 2009) wirken sich positiv auf die Tourismusentwicklung aus.

Studien, Analysen und Daten der Europäischen Kommission und von Eurostat informieren über europaweite Entwicklungen und geben Orientierung für strategische Entscheidungen.

Die Europäische Kommission rückt wichtige Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Saisonverlängerung, Nachhaltigkeit oder Erreichbarkeit in den Fokus.

Das Reisen innerhalb der EU trägt zur Bildung der europäischen Identität der Bürger bei.

Regionen werden unterstützt

Österreich erhält Zugang zu europäischen Förderungstöpfen (EU-Fonds). Seither sind beträchtliche zusätzliche Mittel in die Bereiche Regional- und Standortentwicklung, Arbeitsmarkt, ländliche Entwicklung und Umwelt geflossen.

Während die EFRE-Strukturfondsförderungen innerösterreichisch eine Fokussierung auf eine wirtschafts- und innovationsorientierte Politik mit sich bringen, tragen die Programme der territorialen Kooperation (INTERREG) wesentlich dazu bei, dass verstärkt über nationale Grenzen hinweg und in großräumigerer Sicht gedacht und gehandelt wird. In der EU- Agrarpolitik erfolgt eine verstärkte Orientierung weg von der Marktordnung hin zur ländlichen Entwicklung und zur Förderung der Diversifizierung des ländlichen Raums (LEADER).

Der heimische Tourismus profitiert von zusätzlichen Förderungsmitteln vor allem aus den Strukturfondsprogrammen und dem Programm der ländlichen Entwicklung.

Verbraucherrechte werden gestärkt

Die Rechte der Konsumenten werden erweitert und vereinheitlicht, dies birgt auch Herausforderungen für die Tourismuswirtschaft (z.B. Pauschalreise, Verbraucherrechte, Passagierrechte). Wichtig ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen berechtigten Interessen des Verbraucherschutzes und Vermeidung von Belastungen für die kleinstrukturierte Tourismuswirtschaft.

Mobilität bei Ausbildung und Arbeit

Die Personenfreizügigkeit bietet den EU Bürgern neben dem Reisen die Möglichkeit in anderen Ländern zu arbeiten und zu lernen. Menschen im Tourismus können Erfahrungen im Ausland sammeln und Unternehmen aus einem größeren Pool von Arbeitskräften schöpfen.

EU Rechtsgrundlage: Seit in Kraft treten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 hat die EU die Kompetenz im Bereich Tourismus die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, zu koordinieren oder zu ergänzen - unter Ausschluss der Harmonisierung von

Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten.

Referenzen

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