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Die Hochschüler_innenschaft an der Universität Wien übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte in dieser Broschüre.

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Stud ienr echtsbr oschür e

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Die Hochschüler_innenschaft an der Universität Wien übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte in dieser Broschüre.

Die Broschüre stellt eine Serviceleistung der Hoch- schüler_innenschaft an der Universität Wien an Studie- rende der Universität Wien dar. Die darin enthaltenen Informationen dienen der Erstinformation und ersetzen keine rechtliche Beratung;

aus der Verwendung der

Informationen in dieser

Broschüre können keine

Rechtsansprüche welcher Art

auch immer abgeleitet werden.

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Impressum

Medieninhaber_in & Herausgeber_in Österreichische Hochschüler_innenschaft an der Universität Wien Redaktion Aisan Fekri Afshar, Isabella Fronhofer,

Philip Jung, Negra Karalic, David Kirsch, Sebastian Kneidinger Lektorat Aisan Fekri Afshar, Isabella Fronhofer, Negra Karalic Layout und Cover Stefanie Hintersteiner

Druck Flyer Alarm

Redaktionsschluss Oktober 2016 Erscheinungsdatum November 2016

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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Einleitung 6

Wer sind wir 7

Begriffe und häufige Abkürzungen 8 Vorstudienlehrgang (VWU) 11

STEOP 12

Lehrveranstaltungstypen 13 An- und Abmeldungen 18

Prüfungsabbruch 19

Einsicht in Prüfungsunterlagen 20 Erschlichene Leistung 21 Beschwerde gegen Bescheide 22 der Universität

Kommissionelle Prüfungen 24 Anerkennung von Leistungen 25

Abschlussarbeiten 26

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Studienrecht.

Was hat das mit mir zu tun?

Als Student_in kann die Universität oftmals überfordern.

Hast du dich einmal für ein Studium entschieden, bestimmen Online-anmeldung, „Eignungstests“ und die „StEOP“- die ersten Wochen und Monate an der Uni. Doch auch nachdem diese Hürden überstanden sind, stellen sich im Laufe des Studienalltags oft Fragen wie zum Beispiel „Sind kommissionelle Prüfungen immer schriftlich?“, „Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?“,

„Meine Lehrveranstaltungen von einer anderen Uni wurden nicht anerkannt, was kann ich tun?“. Als Student_in hast du jedoch nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Diese kannst und sollst du auch einfordern. Dazu soll dir diese Broschüre einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Abläufe von Prüfungen, Anrechnungen und Beschwerden verschaffen. Zudem findest du eine Erklärung zu den wichtigsten Abkürzungen und Begriffen, die dir im Laufe deines Studiums begegnen werden.

Die Broschüre orientiert sich an der neuen Satzung der Universität Wien sowie der Novelle des Universitätsgesetzes 2002. Und wenn trotzdem noch Fragen übrig bleiben, dann melde dich einfach bei uns:

Referat für Bildung und Politik der ÖH Uni Wien

AAKH, Spitalgasse 2, Hof 1 A-1090 Wien

Tel.: +43 (0)1 4277-19540 Fax: +43 (0)1 4277-9195 bipol(at)oeh.univie.ac.at

Einleitung

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Wer sind wir?

Wir sind das Referat für Bildung und Politik der ÖH Uni Wien, also eines von vielen Referaten deiner gesetzlichen Vertretung an der Universität Wien. Eine unserer Hauptaufgaben ist die studienrechtliche Beratung. Wir stehen Dir während unserer Journaldienste persönlich sowie telefonisch zur Verfügung und sind außerdem per E-Mail erreichbar. Wenn du beispielsweise das Gefühl hast, bei einer Prüfung oder Lehrveranstaltung nicht korrekt behandelt worden zu sein oder du zu lange auf eine Beurteilung wartest, kannst du dich an uns wenden.

In komplizierteren Fällen kontaktieren wir für dich direkt die jeweiligen Stellen der Universität, um dein Problem zu thematisieren und im besten Fall zu lösen. Neben unserer Funktion als Vermittlungs- und Beratungsinstanz ist ein weiterer zentraler Arbeitsbereich die Interessenvertretung der Studierenden in diversen Gremien der Universität.

Seit der Einführung des Universitätsgesetzes 2002 wird die studentische Mitbestimmung allerdings stetig eingeschränkt, weshalb es uns besonders wichtig ist, in den noch vorhandenen Mitsprachegremien aktiv aufzutreten und die Spielräume bestmöglich zu nutzen. Wert legen wir dabei auf die Zu- sammenarbeit mit den jeweiligen Studienvertretungen, um deren Standpunkte auch im Senat und gegenüber dem Rektorat vertreten zu können. Daneben arbeiten wir auch über informelle Wege (also außerhalb der Gremien), um die Rah- menbedingungen für Studierende erträglicher zu gestalten und zu verbessern. So gehören beispielsweise regelmäßige Gespräche mit dem Vizerektorat für Studium und Lehre sowie mit dem Studienpräses der Uni Wien zu unseren fixen Terminen.

Das Referat für Bildung und Politik nimmt außerdem Stellung zu neuen Gesetzesentwürfen im bildungspolitischen Bereich.

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Curriculum

Beschreibung der wesentlichen Inhalte des Studiums und aller zu absolvierender Lehrveranstaltungen und Leistungen;

Zusammenfassung dieser zu Modulen und Festlegung der jeweiligen Prüfungsmethode und der Prüfungsordnung.

(Auch: Studienplan) Exmatrikulation

Vorgang der Streichung aus der Liste der Studierenden – dies kann automatisch nach Beendigung eines Studiums passieren, wenn eine Prüfung vier Mal nicht bestanden wurde oder auch, wenn bestimmten Erfordernissen nicht nachgekommen wurde.

So führt das nicht oder verspätete Bezahlen des Studien- oder ÖH-Beitrags oder die verabsäumte Weitermeldung zum Studium zur Exmatrikulation.

ECTS

Oft als Abkürzung für ECTS-Punkte verwendet. Die Abkürzung geht auf European Credit Transfer and Accumulation System (Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen) zurück. Das System kommt im Europäischen Hochschulraum zur Anwendung, dem sowohl die Länder der Europäischen Union als auch Nicht-EU-Länder angehören, um die nationalen Systeme besser aufeinander abzustimmen.

In Österreich lösen die ECTS-Punkte die Semesterstunden ab. Theoretisch ist durch diese ‚Werteinheiten‘ der Aufwand einer Lehrveranstaltung messbar; in der Realität geht diese Rechnung allerdings oft nicht auf.

Klausur

Eine schriftliche Prüfung.

Begriffe und häufige Abkürzungen

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Kommissionelle Prüfung Dies bedeutet, dass die Prüfung nicht nur durch eine einzige Per- son beurteilt wird, sondern durch einen Prüfungssenat. Die dritte Wiederholung einer Prüfung, also der vierte Antritt, ist immer kommissionell abzuhalten, außer die Prüfung wurde nicht in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt (wie beispielsweise bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen).

Dafür muss die_der Studienprogrammleiter_in einen Prüfungs- senat bilden, dem mindestens drei Personen angehören. Für jedes Prüfungsfach ist zumindest ein_e Prüfer_in vorzusehen.

Auf Wunsch der_des Studierenden kann auch bereits die zweite Wiederholung, also der dritte Versuch, kommissionell abgehalten werden. Die Prüfung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.

An- & Abmeldung zu Prüfungen Wenn die Anmeldung zu einer Prüfung notwendig ist, muss diese innerhalb der gesetzten Frist erfolgen. Du bist berech- tigt, deine Anmeldung zu einer Prüfung ohne Begründung bis spätestens zwei Werktage vor dem Prüfungstermin zurückzu- ziehen – bei kommissionellen Prüfungen muss die Abmeldung bis spätestens eine Woche vor der Prüfung vollzogen werden.

Wenn du dich nicht rechtzeitig von einer Prüfung abmeldest, wird diese als „nicht benotet“ gewertet und die SPL muss dich für den nächsten Prüfungstermin sperren. Bei der Prüfungs- anmeldung über u:space gibt es unterschiedliche Systeme zur Lehrveranstaltungs-/Prüfungsanmeldung. Ein Punktesystem, ein Präferenzsystem oder ein Leistungsprinzip. Zusätzlich können Studienprogrammleitungen weitere Kriterien zur Platzvergabe verwenden, wie zum Beispiel die Vergabe von Bonuspunkten, eine Übernahme von Punkten aus dem voran- gegangenen Semester oder durch das Priorisieren bestimmter Studierendengruppen.

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Satzung der Universität Wien

Regelt auf Grundlage des Universitätsgesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen der Universität Wien, insbesondere auch das Studienrecht.

Studienpräses

Die_Der Studienpräses ist ein monokratisches Organ, welches für die Vollziehung und Bearbeitung aller studienrechtlichen Belange zuständig ist. Viele ihrer_seiner Aufgaben werden an die Studienprogrammleitungen ausgelagert, wie die Genehmigung von Masterarbeitsthemen, das Anerkennen von Prüfungslei- stungen oder die Bestellung von Prüfer_innen.

Studienprogrammleiter_in/

Studienprogrammleitung (SPL)

Die Studienprogrammleitung ist ein studienrechtliches Organ, das der_dem Studienpräses untergeordnet ist. Sie übernimmt viele wichtige Funktionen und Aufgaben, die fast allen im Studienverlauf begegnen und oftmals für den Studienalltag unerlässlich sind: die Bildung der Prüfungssenate bei kom- missionellen Prüfungen, die Genehmigung von Master- oder Diplomarbeitsthemen, die Anerkennung von Prüfungsleis- tungen und die Administration und Organisation der An- bzw.

Abmeldephasen.

Studienvertretung (StV)

Die StV ist deine gesetzliche Vertretung auf der untersten und dir nähesten Ebene. Es handelt sich dabei offiziell um drei bis fünf gewählte studentische Vertreter_innen pro Studienrichtung. Es können jedoch sehr viel mehr Personen bei einer Studienrichtung arbeiten, je nachdem wie diese ausgerichtet ist und sich selbst organisiert. Sie ist deine erste Anlaufstelle bei Fragen zum Studienplan, Problemen bei der Anmeldung oder mit Lehrenden, bei Anerkennungen oder Studienplanwechsel.

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Universitätsgesetz 2002 (UG 02) Das UG 2002 ist die gesetzliche Grundlage, in der ein großer Teil des Studienrechtes, aber auch der Aufbau der Universität und die verschiedenen Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflich- ten der diversen Organe und Gremien geregelt sind. Seit 2002 wurde das UG mehrmals novelliert.

u:space https://uspace.univie.ac.at/

u:space ist das zentrale Informationssystem der Uni Wien und löst ab dem WS 2015/16 sukzessive das bisherige Sys- tem univis ab. Dort kannst du deine Noten einsehen, deine persönlichen Daten ändern, dich zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen an – und abmelden und nachschauen, ob du einen Studienbeitrag zu entrichten hast. Falls du eine Weiterleitung von deiner Mailadresse der Uni Wien auf eine andere einrichten möchtest, musst du dies auch über deinen univis-Account vornehmen.

Vorstudienlehrgang (VWU)

Der Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten kann für Stu- dierende mit Reifezeugnis aus einem nicht-EU oder nicht-EWR Land vorgeschrieben werden. Ohne das erfolgreiche Bestehen des Vorstudienlehrganges können diese Personen leider nicht in Österreich studieren. Welche Prüfungsfächer dabei vorgeschrieben werden, hängt davon ab, welche Prüfungsfächer im Reifezeugnis der Person stehen, sowie welches Level an Deutschkenntnissen der_die Studierende vorweisen kann.

Jedes Semester werden Prüfungstermine angeboten. Für die kommissionelle Prüfung am Ende des Semesters ist eine Prüfungsgebühr zu bezahlen. Nachdem alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden, kann eine Zulassung als ordentliche_r Student_in erfolgen.

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Um an der Universität studieren zu könen, müssen Deutsch- kenntnisse bis zum Niveau B2 erworben werden. Sollte jemand ohne Deutschkenntnisse an der Universität Wien studieren wollen, sollten zwei bis drei Semester für Deutschkurse im Vorstudienlehrgang eingeplant werden. Der Kurs kostet leider ca. 1150€ und dauert ein Semester. Für Asylwerber_innen, subsidiär Schutzberechtigte, Konventionsflüchtlinge sowie Personen aus einer Länderliste des OeAD kostet der Kurs ermäßigt 460€.

STEOP

Was ist das? Was heißt das? Was muss ich tun?

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase, kurz StEOP, ist im Universitätsgesetz 2002 §66 geregelt. Sie ist für jedes Bachelorstudium im ersten Semester zu absolvieren und soll offiziell dazu dienen, einen Einblick in das Studium zu bekommen.

Sie kann aus mehreren Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 8 und maximal 20 ECTS-Punkten bestehen. Der positive Abschluss der StEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie in weiterer Folge zum Verfassen der Bachelor- oder Diplomarbeiten. Im Studienplan kann festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der StEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Punkten absolviert werden dürfen. Dies ist allerdings bloß eine „Kann – Bestimmung“, die nicht in allen Curricula umgesetzt wird.

Negativ beurteilte Prüfungen im Rahmen der StEOP kön- nen nach §77 drei Mal wiederholt werden. Einschließlich des ersten Prüfungstermins ergeben sich daraus vier Prü- fungsantritte, wobei die letzte Prüfungswiederholung kommissionell abzuhalten ist. Bei negativer Beurteilung einer StEOP-Prüfung am letzten Prüfungstermin wird die_der Studierende vom Studium abgemeldet. Eine neue Zulassung zum Studium ist in diesem Fall erst drei Semester nach der

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Abmeldung vom Studium möglich und kann insgesamt zwei Mal beantragt werden.

Wozu dient die StEOP noch?

Obwohl die StEOP als Orientierung dienen soll, fungiert sie in sehr vielen Studien als Mechanismus zur Selektierung und demnach als Studienbeschränkung. In der Praxis wird die StEOP in manchen Studienrichtungen dazu benutzt, Student_

innen aus dem Studium hinauszuprüfen und in allen Studien stellt sie eine lästige Hürde dar, bevor das ‚richtige‘ Studium beginnen kann. Sie ist Symptom, sowohl einer voran- schreitenden Verschulung der Universität, die durch den Bolognaprozess vorangetrieben wurde, als auch einer seit Jahren bestehenden Unterfinanzierung der österreichischen Hochschullandschaft, an der sich nichts zu ändern scheint.

Lehrveranstaltungstypen / Prüfungsmöglichkeiten Im Vorlesungsverzeichnis der Uni Wien werdet ihr verschiedene Abkürzungen bei den einzelnen Lehrveranstaltungen (LVs) entdecken. Auch gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, Prü- fungen zu absolvieren. Auf den folgenden Seiten findet ihr eine Auswahl der gängigsten LV-Typen sowie die verschiedenen Prüfungsmöglichkeiten.

Prüfungsimmanente und nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen Nicht prüfungsimmanente LVs sind jene Lehrveranstaltungen, die mit nur einer Prüfungsleistung abgeschlossen werden und bei denen keine Anwesenheitspflicht verlangt werden kann.

Nur Vorlesungen (VO) sind nicht prüfungsimmanente LVs.

Bei prüfungsimmanenten LVs setzt sich die Benotung aus ver- schiedenen Teilleistungen zusammen, in diesen Kursen besteht

Lehrveranstaltungstypen

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Anwesenheitspflicht. Wie die einzelnen Teilleistungen aussehen, wird von den Lehrveranstaltungsleiter_innen festgelegt und muss rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltung kommuniziert werden.

Prüfungsmöglichkeiten

Es ist zwischen unterschiedlichen Prüfungsmöglichkeiten zu unterscheiden.

1) Lehrveranstaltungsprüfungen

2) Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen 3) Kommissionelle Prüfungen

4) Modul- und Fachprüfungen 5) Defensio und Gesamtprüfungen 6) Alternative Prüfungsmodalitäten 1) Lehrveranstaltungsprüfungen

Diese finden meistens im Rahmen von Vorlesungen statt. Der Stoff eines Semesters wird in einer einzigen Prüfung abgefragt, die Prüfungen selbst können schriftlich oder mündlich ab- gehalten werden.

Das neue Studienrecht sieht vor, dass Anmeldungen zu Prüfungen ab jetzt verpflichtend sind, wobei das Anmel- deverfahren von der SPL festgelegt wird. Ohne gültige Anmeldung zu einer Prüfung ist ein Prüfungsantritt nicht möglich.

Prüfungstermine werden am Ende des Semesters in dem die LV stattgefunden hat, sowie an Anfang, Mitte und Ende des kommenden Semesters angeboten. Vor Beginn der LV müs- sen durch die_den Lehrveranstaltungsleiter_in Ziele, Inhalt und Methode der Lehrveranstaltung, Prüfungsstoff, Art der Leistungskontrolle (schriftlich oder mündlich), Sprache, in der die Prüfung abgehalten wird, erlaubte Hilfsmittel bei der Prüfung sowie Mindestanforderungen an die Studierenden für eine positive Beurteilung sowie der Beurteilungsmaßstab bekannt gegeben werden.

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2) Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen Proseminare, Seminare und Übungen sind die gängigsten Beispiele für diese Form der Lehrveranstaltungen. Verschiedene Teilleistungen ergeben dann die Gesamtnote - dies können Referate, kleinere schriftliche Arbeiten, Tests, aber auch umfangreichere Arbeiten sein. In prüfungsimmanenten LVs herrscht Anwesenheitspflicht. Regelungen über die Anwesen- heitspflicht können von den Leiter_innen als Anforderungen für eine positive Beurteilung der LV festgelegt werden.

Gemäß § 10 Abs 4 der Satzung der Universität Wien ist „die Lei- terin oder der Leiter der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (…) berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. April, bei Lehrveranstaltungen des Sommer- semesters bis zum folgenden 30. September zu gestatten.Bei Blocklehrveranstaltungen, die ausschließlich in der lehrveran- staltungsfreien Zeit stattfinden, beträgt diese Frist maximal drei Monate, beginnend mit der letzten Lehrveranstaltungseinheit.“

Die_der Leiter_in einer prüfungsimmanenten LV ist somit berechtigt (aber nicht verpflichtet), eine (Pro-)Seminararbeit auch nach dem Ende der LV noch zu akzeptieren. Diese Re- gelungen gelten nicht nur für (Pro-)Seminararbeiten, sondern auch für alle anderen schriftlichen Arbeiten, die als Teilleistung in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen verlangt werden.

3) Kommissionelle Prüfungen Kommissionelle Prüfungen können mündlich oder schriftlich sein, es muss jedoch bei beiden Formen eine Prüfungskommis- sion gebildet werden, die sich aus mindestens drei Personen (Vorsitzende_r und zwei Prüfer_innen) zusammensetzt. Nach der Prüfung findet in einer nicht öffentlichen Sitzung die Beratung über das Ergebnis statt. Das Ergebnis muss bei mündlichen Prüfungen nach der Beratung gleich mitgeteilt werden.

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Wichtig hierbei ist die Unterscheidung zwischen kommissio- nellen Prüfungen, die im Curriculum regulär vorgeschrieben sind (z.B. Diplomprüfungen o.ä.) und solchen, die aufgrund eines vierten Prüfungsantritts abgehalten werden. Schaffst du eine Prüfung dreimal nicht, dann ist der vierte Antritt (auf Wunsch der Student_innen auch schon der dritte) kommissionell.

Schaffst du die Prüfung bei diesem letzten kommissionellen Antritt nicht, bist du für das gesamte Studium an der Universität Wien, sowie für all jene Studienrichtungen an der Uni Wien, bei denen diese Lehrveranstaltung eine Pflichtlehrveranstaltung ist, gesperrt – egal wie weit du im Studium fortgeschritten bist.

4) Modulprüfungen

Modulprüfungen sind schriftliche oder mündliche Prüfungen über Module von Studien. Eine Fachprüfung ist eine Prüfung, in der der Stoff eines bestimmten Faches geprüft wird. Für Modul-und Fachprüfungen sind nach §7 (3) der Satzung der Universität Wien drei Prüfungstermine vorgesehen: am Beginn, in der Mitte und am Ende jedes Semesters. Für Modulprüfungen der StEOP sind mindestens zwei Prüfungstermine vorgesehen. Vor der Prüfung muss die_der Prüfer_in den Prüfungsstoff, die Art der Leistungskontrolle (schriftlich oder mündlich), die Sprache in der die Prüfung abgehalten wird, erlaubte Hilfsmittel bei der Prüfung sowie die Mindestanforderungen an die Studierenden für eine positive Beurteilung bekannt geben.

5) Defensio und Gesamtprüfungen

Eine Defensio ist die letzte Prüfung des Studiums bei Mas- ter–und Doktoratsstudien. Bei Masterstudien wird dabei die Abschlussarbeit vor einem Prüfungssenat verteidigt und eine Prüfung zum wissenschaftlichen Umfeld der Meisterarbeit sowie im Curriculum festgelegte Fächer nach §9 (1) Satzung der Uni- versität Wien abgehalten. Beim Doktoratsstudium wird das Fach der Dissertation sowie Fächer, die damit in Verbindung stehen abgeprüft. Die Defensio muss öffentlich abgehalten werden.

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Eine Gesamtprüfung ist eine Abschlussprüfung von Diplom–

oder Masterstudien. Sie findet in einer Prüfung durch den Prüfungssenat statt. Gleich nachdem die Defensio oder Ge- samtprüfung abgelegt wird, kann von dem_der Vorsitzenden des Prüfungssenat eine Bestätigung ausgestellt werden, die als Vorlage im Zulassungsverfahren für weitere Studien an in- und ausländischen Bildungseinrichtungen dienen kann.

6) Alternative Prüfungsmodalitäten Ihr habt eine länger andauernde Behinderung/Beeinträchtigung/

Krankheit und deshalb ein Problem mit einer Prüfungsart? Dann habt ihr das Recht auf eine andere, für euch passendere Prüfungsmethode.

Voraussetzung ist, dass die Art der Behinderung/Beeinträch- tigung/Krankheit die ursprünglich vorgeschriebene Methode nicht anwendbar macht und die neue Methode sicherstellt, dass die gleichen Inhalte und Leistungen erbracht werden.

Es muss nachgewiesen werden, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, die sich für mindestens zwei Monate während des Semesters auf das Studium auswirkt. Dafür muss ein fachärztliches Gutachten/Attest oder ein Formular der Uni Wien eingereicht werden. Damit kann festgestellt werden, welcher Bereich beeinflusst ist (etwa Lesen, Sprechen, Konzentrieren, Schreiben) und wie eine geeignete Methode aussehen kann.

Verschiedene Möglichkeiten bestehen, um die Prüfungsmo- dalität anzupassen:

- Statt einer schriftlichen ist eine mündliche Prüfung möglich, und umgekehrt.

- Die Prüfungszeit bei schriftlichen Prüfungen kann verlängert werden, technische Hilfsmittel können zugelassen werden, uvm.

- Auch Exkursionsteilnahmen oder Referate können durch etwa schriftliche Arbeiten ersetzt werden. 

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Ein Gespräch mit den jeweiligen Lehrenden ist ein guter Anfang.

Außerdem helfen euch das Referat für Barrierefreiheit der ÖH Uni Wien gern beratend weiter, für die formelle Abwicklung wendet ihr euch am besten an das Team Barrierefrei der Uni Wien.

Fremdsprachen

Einzelne Lehrveranstaltungen und Prüfungen können in einer Fremdsprache abgehalten werden. Es ist ebenso möglich, nach Rücksprache mit der LV – Leitung wissenschaftliche Arbeiten in einer Fremdsprache zu verfassen.

An- und Abmeldungen

Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen funktionieren über u:space, das online System der Universität Wien. Die Anmel- dephasen für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind je nach Institut unterschiedlich und im Wintersemester meistens zwischen Anfang und Ende September, im Sommersemester zwischen Anfang und Ende Februar. Für Vorlesungsprüfungen ist die Anmeldung oft länger möglich – nähere Informationen hierzu findest du auf der Homepage deines Instituts. Der Modus der Anmeldung variiert ebenfalls je nach Lehrveranstaltung und Studium. Meist werden Präferenzlehrveranstaltungen ausgewählt oder/und Punkte auf einzelne LVs gesetzt. Sollten während der Anmeldung Unklarheiten auftauchen, ist deine jeweilige Studienvertretung die richtige Anlaufstelle.

Es ist dabei darauf zu achten, dass du dich nur noch für Lehr- veranstaltungen anmelden kannst, für die du laut Curriculum schon die Teilnahmevoraussetzungen erfüllst. Falls du dich nicht rechtzeitig abmeldest, wird die LV trotzdem beurteilt, was ein Nicht Genügend wegen fehlender Anwesenheit als Note zur Folge hat. Erscheinst du unentschuldigt nicht zur ersten Einheit, wirst du automatisch abgemeldet und dein Platz an Personen auf der Warteliste vergeben.

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Warteliste Leider passiert es zu oft, dass du keinen Fixplatz in einer LV bekommst, sondern auf der Warteliste stehst. Egal auf welchem Platz, wir empfehlen, auf jeden Fall in die erste Einheit zu gehen und zu fragen, ob du noch aufgenommen wirst. Wenn das nicht klappt, du aber Punkte auf diese Lehr- veranstaltung gesetzt hast, werden dir diese Punkte für das Folgesemester gutgeschrieben. Auch abmelden solltest du dich dann nicht mehr, die Punkte bleiben nur aktiv, wenn du auf der Warteliste bleibst.

An- und Abmeldung zu Prüfungen Um dich für eine Vorlesungsprüfung anzumelden, ist es notwen- dig, dich in u:space (oder je nach Vorgabe des_der LV-Leiter_in) zur Prüfung anzumelden. Solltest du dich angemeldet haben, aber unentschuldigt nicht zur Prüfung erscheinen, wirst du für den nächsten Prüfungstermin gesperrt.

Prüfungsabbruch

Für den Abbruch der Prüfung muss es einen guten Grund geben, bspw. eine akute Krankheit oder eine Panikattacke.

Das Fortführen der Prüfung muss dir durch die Situation ver- unmöglicht werden. Ein Abbruch ist auch dann zulässig, wenn du krank zu einer Prüfung gehst, im Verlauf aber feststellst, dass du die Prüfung doch nicht machen kannst.

Brichst du die Prüfung ab, musst du dies deiner_m Prü- fer_in unbedingt mitteilen! Wenn du nichts von deinem Abbruch sagst, wird er_sie deine Prüfung benoten. Sollte dir nicht geglaubt werden, kannst du binnen zwei Wochen nach Abbruch der Prüfung bei der Studienpräses einen Antrag stel- len, durch welchen festgestellt wird, ob ein wichtiger Grund vorlag oder nicht.

Deine Prüfungsunfähigkeit kannst du am besten glaubhaft machen, wenn du noch am Tag der Prüfung zu einem Arzt

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oder einer Ärztin gehst und deinen Zustand bescheinigen lässt.

Du kannst nicht nach der Prüfung rückwirkend Gründe für das Nicht-Ablegen der Prüfung geltend machen. Solltest du krank sein und bereits im Vorhinein wissen, dass du eine Prüfung nicht ablegen wirst können, ist es wichtig, dich noch vor der Prüfung abzumelden da du sonst sonst für den nächsten Prüfungstermin gesperrt wirst.

Einsicht in Prüfungsunterlagen

Du hast immer das Recht, Einsicht in deine Prüfungsunter- lagen zu nehmen. Sobald die Note eingetragen wurde, kannst du den_die Lehrende um Einsicht bitten, die dir auch gewährt werden muss. Dies gilt für schriftliche Prüfungen ebenso wie für schriftliche Arbeiten. Aufgrund der Prüfungsunterlagen sollte die Vergabe der Note nachvollziehbar und transparent sein–sollte dies nicht gewährleistet sein, kann und soll dir der_die Prüfer_in die Beurteilung soweit erklären, dass sie verständlich ist.

Bei großen Studienrichtungen bzw. großen Prüfungen (wie bspw. Rechtswissenschaften) werden oft ein oder zwei Ter- mine angeboten, an denen alle Prüfungsteilnehmer_innen zur Einsichtnahme kommen können. Solltest du jedoch nicht die Möglichkeit haben, diese vorgegebenen Termine wahrzuneh- men, muss dir die Prüfungseinsicht an einem anderen Termin zugestanden werden.

Der Zeitpunkt der Prüfungseinsicht sollte jedenfalls so gewählt bzw. angeboten werden, dass dir noch genügend Zeit verbleibt, um dich auf den nächsten Prüfungstermin vorzubereiten beziehungsweise genügend Zeit zur Beeinspruchung im Falle eines schweren Mangels bei der Durchführung einer Prüfung gem. § 79 Abs 1 UG bleibt.

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Erschlichene Leistung

Solltest du bei einer Prüfung beim Schummeln erwischt werden, wird dir keine Note eingetragen, sondern ein „X“. Dieses „X“

bedeutet „erschlichene Leistung“ und diese Bedeutung wird auch im Sammelzeugnis in der Legende erklärt.

Der Prüfungsantritt zählt trotzdem. Sollte nicht während des Prüfungsvorganges, aber noch vor der Noteneintragung der Verdacht gehegt werden, dass geschummelt wurde, müssen die Lehrenden die betreffenden Studierenden umgehend informie- ren,dass ihnen ein „X“ eingetragen wird. Dies kann auch noch rückwirkend, also nach Eintragung der Note passieren. Eine Sonderform ist das Plagiat bei wissenschaftlichen Arbeiten, welches auch strafrechtlich relevant ist und bis zur Aberkennung des Titels führen kann. Solltest du in diese Situation kommen und zu Unrecht beschuldigt werden, kannst du innerhalb von 14 Tage Beschwerde beim Büro der Studienpräses erheben.

Es wird dann geprüft, ob der Verdacht begründet war bzw. das Verwenden unlauterer Hilfsmittel o.ä. nachgewiesen werden kann. Falls dieser Einspruch abgelehnt wird, hast du noch die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Ablehnungsbescheid zu berufen. Dies gilt auch für prüfungs- immanente Lehrveranstaltungen. Hierbei ist es egal, ob nur eine oder alle Teilleistungen erschlichen wurden – schon bei einer wird die gesamte LV als erschlichen gewertet.

Gerade bei prüfungsimmanenten LVs ist das Plagiat, als An- eignung fremden geistigen Eigentums, ein häufiger Grund für die Eintragung eines „X“: Das richtige Zitieren ist demnach unerlässlich.

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Beschwerde gegen Bescheide der Universität

Als Student_in hast du die Möglichkeit gegen Bescheide der Universität Wien Beschwerde einzulegen. Dies kann verschie- denste Bereiche betreffen: negative Anerkennungsbescheide von Prüfungsleistungen anderer Studien oder Bescheide über die negative Zulassung zum Studium.

…gegen Prüfungsergebnisse

Laut UG 2002 §79 (1) ist es nicht möglich, gegen positive Prüfungsleistungen zu berufen. Ist die Prüfungsleistung negativ, gibt es die Möglichkeit des Antrags auf Aufhebung der Prüfung, wenn das Prüfungsverfahren einen „schweren Mangel“ aufweist. Was genau der „schwere Mangel“ ist, wird im Gesetzestext nicht näher spezifiziert – dies kann ein fehlender Notenschlüssel, untragbare Zustände bei der Prüfungsdurchführung (zu laut, kein geeigneter Arbeitsplatz etc.), ein fehlendes Prüfungsprotokoll bei kommissionellen Prüfungen u.ä. sein.

…gegen andere Bescheide der Uni Wien

Wenn ihr mit dem Inhalt eines Bescheids der Uni Wien nicht einverstanden seid, könnt ihr das Rechtsmittel der Beschwerde in Anspruch nehmen. Wichtig dabei ist, dass ihr davor keinen Rechtsmittelverzicht unterschrieben habt. Die Beschwerdesfrist beträgt vier Wochen und beginnt mit der Zustellung des Bescheids.

Form der Beschwerde -

Schriftliche Form

-Innerhalb der Beschwerdesfrist muss die Beschwerde bei jenem Organ, welches der Bescheid als erste Instanz angibt, eingehen.

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-Die Geschäftszahl des Bescheides, gegen den sich die Beschwerde richtet, muss angegeben werden

-In jeder Beschwerde muss der

„begründete Beschwerdesantrag“ enthalten sein

Aus dem Antrag muss also erkennbar sein, was das Ziel der Beschwerde ist (z.B eine Abänderung oder ersatzlose Aufhe- bung des angefochtenen Bescheides). Weiters muss erkennbar sein, warum der Bescheid angefochten wird und womit dies begründet wird. Es dürfen neue Tatsachen und Beweismittel angeführt werden. Enthält die Beschwerde einen unzurei- chenden Antrag oder eine unzureichende Begründung, kann ein „Verbesserungsauftrag“ erteilt werden, im Zuge dessen die fehlenden Sachen nachgereicht werden können. Um einer Verzögerung entgegenzuwirken, ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass gleich beim ersten Einreichen der Beschwerde alle wichtigen Fakten erwähnt und alle nötigen Unterlagen beigelegt werden.

Ablauf der Beschwerde Nachdem die Beschwerde beim jeweiligen Organ (meist die Studienpräses oder die Studienzulassung der Uni Wien) eingelangt ist, erfolgt eine inhaltliche Prüfung. Das Organ der Universität Wien kann eine Beschwerdesvorentscheidung treffen oder die Beschwerde direkt an ein Verwaltungsgericht weiterleiten. Im ersten, üblichen Fall teilt das Organ dem_der Antragsteller_in das Ergebnis mit. Dies kann bis zu vier Monate dauern. Die Beschwerdesvorentscheidung kann den Antrag abändern, aufheben oder zurückweisen. Wenn diese Entscheidung nicht zufriedenstellend ist, kann innerhalb von zwei Wochen ein Antrag gestellt werden, den Fall einem Verwaltungsgericht vorzulegen. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann vor dem Verfassungsgerichtshof berufen werden bzw. in ordentlicher und außerordentlicher Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof.

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Kommissionelle Prüfungen

Wenn du eine Prüfung beim dritten Antritt nicht schaffst, muss der vierte kommissionell abgehalten werden. Das bedeutet, dass deine Prüfungsleistung nicht nur von einer Person, sondern von einer Prüfungskommission beurteilt wird.

Prüfungstermin

Rein rechtlich setzt die Studienprogrammleitung den Prüfungs- termin fest. Dieser muss, wie bei jeder Prüfung, rechtzeitig bekanntgegeben werden. In manchen Studienrichtungen kann der Termin einer kommissionellen Prüfung mit der Studienprogrammleitung vereinbart werden.

Mit deiner ausdrücklichen Zustimmung darf die Prüfung auch in der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden. Die kommissionelle Prüfung muss angemeldet werden und auch schriftlich als Formular eingereichtwerden. Dieses Formular ist meistens auf der Homepage des zuständigen SSC oder SSS zu finden.

Ablauf der Prüfung

Eine kommissionelle Prüfung kann mündlich oder schriftlich sein; manchmal kannst du dir den Modus aussuchen. Findet die Prüfung mündlich statt, ist sie öffentlich. In diesem Fall kannst du eine Vertrauensperson mitnehmen.

Die Kommission, auch Prüfungssenat genannt, besteht aus mindestens drei Personen. Für jedes Teilgebiet der Prüfung ist ein_e Prüfer_in vorgesehen. Den Vorsitz hat der_die Studi- enprogrammleiter_in, es sei denn, er_sie ernennt eine andere Person aus dem Prüfungssenat dazu. Es muss ein Protokoll geführt werden. Bei mündlichen Prüfungen hat jedes Mitglied während der gesamten Prüfung anwesend zu sein. Ist das nicht der Fall, kann dies einen Mangel in der Durchführung bedeuten und damit eine Beschwerde rechtfertigen.

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Beurteilung Bei der mündlichen Prüfung muss dir der Prüfungssenat nach einer internen Besprechung unverzüglich das Ergebnis mitteilen. Wenn die Prüfung negativ beurteilt wird, muss dies begründet werden.

Was sonst noch gut zu wissen ist

Auf deinen Antrag hin kann bereits die zweite Wiederholung (also der dritte Antritt) einer Prüfung kommissionell abgehalten werden. Den Antrag stellst du bei deiner Studienprogramm- leitung. Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gibt es keine kommissionelle Prüfung. Der vierte Antritt einer solchen LV wird regulär abgehalten.

Anerkennung von Leistungen

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen sind die Stu- dienprogrammleiter_innen (SPLen) zuständig. Unterstützt werden die SPLen durch das Studien Service Center (SSC) und die Studien Service Stelle (SSS). Bei Anrechnungen kann zwischen internen Anerkennungen (Prüfungen, die an derselben Universität durchgeführt wurden) und externen Anerkennungen (Prüfungen die an einer anderen Hochschule durchgeführt wurden) unterschieden werden.

Interne Anerkennungen Es besteht die Möglichkeit, sich Noten anrechnen zu lassen, die für eine Prüfung eines anderen Studienfaches abgelegt wurden. Die Entscheidung, ob die Leistung anerkannt wird oder nicht, trifft der_die zuständige Studienprogrammleiter_in.

Die genaue Anleitung dazu findet ihr auf der Homepage des StudentPoints:

https://studentpoint.univie.ac.at/durchs-studium/anerkennungen/

interne-pruefungen/

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Externe Anerkennungen

Wenn ihr euch Noten anrechnen lassen wollt, die ihr an einer anderen Hochschule absolviert habt, muss ein Antrag beim Studien Service Center (SSC) gestellt werden. Alle Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Fremdsprachigen Dokumenten müssen beglaubigte Übersetzungen beigelegt werden. Hierbei ist es immer empfehlenswert, im Vorhinein mit der SPL abzuklären, ob eine LV von anderen Bildungseinrichtungen anrechenbar ist, bevor diese belegt wird.

Anerkennung von Diplomarbeiten

Seit dem 1.1.2011 ist die Anerkennung von wissenschaftlichen Arbeiten für ein anderes Studium leider nicht mehr möglich.

Abschlussarbeiten

Bachelorarbeiten

Bachelorarbeiten sind keine eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten, sondern werden im Zuge einer Lehrveranstaltung geschrieben. Genauere Informationen und Bestimmungen, wie diese auszusehen haben, sollten sich in den Curricula finden. Dazu zählen Seiten- oder Zeichenzahlen, formelle Anforderungen etc.

In diesem Sinne ist es auch nicht üblich, dass Bachelorarbei- ten extra betreut werden. Die Betreuung und Beurteilung erfolgt zumeist im Zuge der Lehrveranstaltung, in der die Arbeit geschrieben wird. Da die Bachelorarbeit im Zuge einer Lehrveranstaltung geschrieben wird, muss diese auch innerhalb von vier Wochen nach Abgabe der letzten zu erbringenden Prüfungsleistung beurteilt werden.

Master- und Diplomarbeiten

Eine Master- oder Diplomarbeit ist eine eigenständige wissen- schaftliche Arbeit, die am Ende des Studiums verfasst wird.

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Das Thema muss so gewählt werden, dass es möglich ist, dieses innerhalb eines halben Jahres zu bearbeiten – es gibt jedoch kein Zeitlimit, bis zu dem die Arbeit abgeschlossen sein muss.

Üblicherweise wird die Master- oder Diplomarbeit von jener Person beurteilt, die diese auch betreut hat. Es ist jedoch möglich und zulässig, dass die Studienprogrammleitung ent- scheidet, wer die Arbeit beurteilt. Diese Person muss jedenfalls geeignet und mit dem entsprechenden Fachgebiet vertraut sein. Wenn es keine geeignete Person an der Universität Wien gibt, die die Arbeit betreuen kann, ist der_die Studienpräses dazu berechtigt, eine auswärtige Person mit der Betreuung zu betrauen. Bis zur Einreichung der Arbeit kann der_die Student_in den_die Betreuer_in wechseln.

Sollte die Arbeit negativ beurteilt werden, besteht die Mög- lichkeit einer Überarbeitung und nochmaliger Einreichung.

Sollte entdeckt werden, dass der vorliegende Text zum Teil oder vollständig plagiiert wurde, wird die Arbeit für nichtig erklärt. Generell stehen der_dem Beurteiler_in zwei Mo- nate ab Einreichung der Arbeit zur Verfügung, um diese zu beurteilen.

Dissertationen Spätestens am Ende des ersten Jahres des Doktoratsstudiums ist von der_dem Studierenden ein Vorhabensbericht, in Form eines Exposés der_dem Studienpräses vorzulegen. Weiters ist das Thema in einer öffentlichen Präsentation vor einem Beirat vorzustellen. Auf Basis des Exposés sowie der Präsentation und einer fakultativen Stellungnahme des Beirates entscheidet der_die Studienpräses über die Annahme oder Ablehnung des Themas. Eine Ablehnung ist nur auf Grundlage einer negativen Stellungnahme der zuständigen Studienprogrammleitung oder des Doktoratsbeirates möglich.

Eine einseitige Auflösung des Betreuungsverhältnisses oder wesentliche Änderungen des Themas sind nur mit Zustim- mung der_des Studienpräses möglich. Nach Einreichung

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der Arbeit ist die Dissertation mindestens zwei Personen zur Beurteilung vorzulegen. Die Beurteilung muss dann innerhalb von vier Monaten erfolgen.

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Wir hoffen, wir konnten euch mit dieser Broschüre die wichtigsten Fragen beantworten!

Gerne könnt ihr euch auch die Gesetzestexte oder die Satzung online ansehen.

Universitätsgesetz UG 2002:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?

Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128 Satzung der Uni Wien:

http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/

Falls doch noch Fragen offen sind, könnt ihr euch jederzeit bei uns melden!

Referat für Bildung und Politik der ÖH Uni Wien

AAKH, Spitalgasse 2, Hof 1 // A-1090 Wien (direkt hinter dem Billa)

Tel.: +43 (0)1 4277-19540 Fax: +43 (0)1 4277-9195

bipol(at)oeh.univie.ac.at web:

http://www.oeh.univie.ac.at/vertretung/referate/

referat-fuer-bildungspolitik

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...oder ihr schreibt direkt der Studienzulassung!

Referat Studienzulassung Universität Wien

mail: [email protected] [email protected] [email protected] web: http://studienservice-lehrwesen.univie.ac.at/

ueber-uns/unser-team/studienzulassung/

Die ÖH Uni Wien bietet euch auch Beratung in diversen anderen Bereichen.

Zu finden ist die ÖH Uni Wien online unter:

http://www.oeh.univie.ac.at/

www.facebook.com/oehuniwien

twitter: @oeh_uniwien

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Was ist das für 1 Uni-Life?

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