BASISINFORMATIONSBERICHT
Arbeitsmarktpolitik – Institutionen, gesetzlicher Rahmen und Verfahren,
Maßnahmen - Berichtsjahr 2016/2017
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Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien ▪ Verlags- und Herstellungsort: Wien ▪ Titel- bild: © istockphoto.com/bmask ▪ Druck: BMASGK ▪ Redaktion: Ingrid Nagl, Tanja Jandl- Gartner (Abteilung VI/A/3) ▪ Übersetzung: Eva Holzmair-Ronge ▪ Herausgabe: April 2018▪
ISBN: 978-3-85010-490-6
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Basisdaten 2016 Gesamt Frauen Männer
Land - Fläche 83.870 km2 - -
Bevölkerung 1) Einwohner und Einwohnerinnen in Mio. mit 1. 1. 2017 8.772.865 4.460.424 4.312.441 PRODUKTION
Bruttoinlandsprodukt - BIP (nominell) 2) € 353,297 Mrd. - -
ARBEITSMARKT
Erwerbstätige (15 bis 64 Jahre) 3) 4.142.800 1.955.700 2.187.100
Erwerbsquote (15 bis 64 Jahre) 5) 6) 76,2% 71,7% 80,7%
Beschäftigungsquote (15 bis 64 Jahre) 4) 71,5% 67,7 75,4%
Beschäftigungsquote (20 bis 64 Jahre) 4) 74,8% 70,9% 78,7%
Beschäftigungsquote Jugendliche (15 bis 24 Jahre) 4) 51,0% 49,0% 52,9%
Beschäftigungsquote Älterer (55 bis 64 Jahre) 4) 49,2% 41,1% 57,6%
Arbeitskräftepotential 9) 3.944.184 1.830.704 2.113.480
Unselbständig Beschäftigte (Jahresdurchschnitt) 7)9) 3.586.872 1.677.849 1.909.022
Selbständig Beschäftigte 9) 477.474 203.398 274.076
Vorgemerkte Arbeitslose (Jahresdurchschnitt) 9) 357.313 152.855 204.458
- davon Jugendliche (15 bis 24 Jahre) 44.158 17.945 26.213
- davon Ältere (50 Jahre und älter) 99.452 37.513 61.939
Verweildauer in Arbeitslosigkeit in Tagen 8) 126 Tage - -
Arbeitslosenquote (ALQ) nach Eurostat 9) 6,0% 5,6% 6,5%
ALQ Jugendliche (15 bis 24 Jahre) nach Eurostat 10) 11,2% 10,2% 12,1%
ALQ Ältere (55 bis 64 Jahre) - Registerdaten 11) 9,7% 8,2% 11,0%
Personen in Schulung (AMS) 9) 67.210 32.866 34.344
- davon Ausländer und Ausländerinnen in Schulung 9) 23.958 10.602 13.356 - darunter Asylberechtigte u. subsidiär Schutzberechtigte 9) 9.380 - -
1) Quelle: Statistik Austria, Bevölkerungszahl mit 1. Januar 2017.
2) Quelle: Statistik Austria, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.
3) Quelle: Statistik Austria, Tabelle "Erwerbstätige nach Alter und Geschlecht seit 1994".
4) Quelle: EUROSTAT
5) Quelle: EUROSTAT
6) Erwerbsquote= Anteil der 15- bis 64-jährigen Erwerbstätigen an der jeweiligen Wohnbevölkerung.
7) Jahresdurchschnitt berechnet vom BMASGK; aktiv Beschäftigte ohne Personen in Elternkarenz mit aufrechtem Dienstverhältnis und ohne Präsenzdiener.
8) Quelle: BMASGK, Bali-Datenbank, Abfrage vom 10. November 2017.
9) Quelle: BMASGK, ELIS-Datenbank, Tabelle "Wichtige Arbeitsmarktdaten 2016".
10) Quelle: BMASGK, ELIS-Datenbank, Tabelle "Jugendarbeitslosenquote im europ. Vergleich".
11) Quelle: BMASGK, ELIS-Datenbank, Tabelle "Arbeitsmarktdaten Ältere".
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Basisdaten 2017 Gesamt Frauen Männer
Land - Fläche 83.870 km2 - -
Bevölkerung 1) Einwohner und Einwohnerinnen in Mio. mit 1. 1. 2018 8.823.054 - - PRODUKTION
Bruttoinlandsprodukt - BIP (nominell) 2) € 369,218 Mrd. - -
ARBEITSMARKT
Erwerbstätige (15 bis 64 Jahre) 3) 4.185.400 2.208.700 1.976.700
Erwerbsquote (15 bis 64 Jahre) 5) 6) 76,4% 71,8% 81,0%
Beschäftigungsquote (15 bis 64 Jahre) 4) 72,2% 68,2% 76,2%
Beschäftigungsquote (20 bis 64 Jahre) 4) 75,4% 71,4% 79,4%
Beschäftigungsquote Jugendliche (15 bis 24 Jahre) 4) 50,6% 49,0% 52,1%
Beschäftigungsquote Älterer (55 bis 64 Jahre) 4) 51,3% 42,8% 60,1%
Arbeitskräftepotential 9) 3.995.272 1.852.743 2.142.528
Unselbständig Beschäftigte (Jahresdurchschnitt) 7)9) 3.655.296 1.705.593 1.949.703
Selbständig Beschäftigte 9) 481.193 206.064 275.129
Vorgemerkte Arbeitslose (Jahresdurchschnitt) 9) 339.976 147.150 192.825
- davon Jugendliche (15 bis 24 Jahre) 37.756 15.530 22.226
- davon Ältere (50 Jahre und älter) 102.090 39.198 62.892
Verweildauer in Arbeitslosigkeit in Tagen 8) 127 Tage
Arbeitslosenquote (ALQ) nach Eurostat 9) 5,5% 5,0% 5,9%
ALQ Jugendliche (15 bis 24 Jahre) nach Eurostat 10) 9,8% 8,7% 10,8%
ALQ Ältere (55 bis 64 Jahre) - Registerdaten 11) 9,5% 8,1% 10,7%
Personen in Schulung (AMS) 8) 72.098 35.297 36.801
- davon Ausländer und Ausländerinnen in Schulung 8) 29.719 13.192 16.527 - darunter Asylberechtigte u. subsidiär Schutzberechtigte 9) 13.153 - -
1) Quelle: Statistik Austria, Bevölkerungszahl mit 1. Januar 2018 (vorläufig).
2) Quelle: Statistik Austria, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.
3) Quelle: Statistik Austria, Tabelle "Erwerbstätige nach Alter und Geschlecht seit 1994".
4) Quelle: EUROSTAT
5) Quelle: EUROSTAT
6) Erwerbsquote= Anteil der 15- bis 64-jährigen Erwerbstätigen an der jeweiligen Wohnbevölkerung.
7) Jahresdurchschnitt berechnet vom BMASGK; aktiv Beschäftigte ohne Personen in Elternkarenz mit aufrechtem Dienstverhältnis und ohne Präsenzdiener.
8) Quelle: BMASGK, Bali-Datenbank, Abfrage vom 19. März 2018.
9) Quelle: BMASGK, ELIS-Datenbank, Tabelle "Aktuelle Arbeitsmarktdaten 2017".
10) Quelle: BMASGK, ELIS-Datenbank, Tabelle "Jugendarbeitslosenquote im europ. Vergleich".
11) Quelle: BMASGK, ELIS-Datenbank, Tabelle "Arbeitsmarktdaten Ältere".
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Inhaltsverzeichnis
KAPITEL 1 - INSTITUTIONEN ... 11
1. BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT UND KONSUMENTENSCHUTZ (BMASGK)... 11
Organisation und Geschäftsbereiche ... 11
1.1. Organigramm BMASGK ... 14
1.2. Aufgaben der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und 1.3. Konsumentenschutz im Bereich Arbeitsmarkt ... 15
2. ARBEITSMARKTSERVICE (AMS) ... 15
Aufgaben und Rechtsgrundlagen des Arbeitsmarktservice ... 16
2.1. Organisation ... 17
2.2. Organisationsmodell des Arbeitsmarktservice Österreich ... 18
2.3. Bundesorganisation des Arbeitsmarktservice ... 18
2.4. Landesorganisationen des Arbeitsmarktservice ... 19
2.5. Regionale Organisationen des Arbeitsmarktservice ... 20
2.6. Steuerung der Organisation ... 21
2.7. Personal ... 24
2.8. Technologie ... 24
2.9. 3. UMSETZUNG DER ARBEITSMARKTPOLITIK ... 25
Grundsätze ... 25
3.1. Arbeitsweise und Organisation der regionalen Geschäftsstellen des 3.2. Arbeitsmarktservice ... 26
3.2.1. Service für Arbeitskräfte... 26
3.2.2. Service für Unternehmen ... 29
3.2.3. Strategische Schwerpunkte des AMS ... 29
Arbeitsvermittlung außerhalb des Arbeitsmarktservice ... 35
3.3. 3.3.1. Arbeitsvermittlung durch gemeinnützige Einrichtungen ... 36
3.3.2. Gewerbliche Arbeitsvermittlung ... 36
Das Sozialministeriumservice (SMS) ... 36
3.4. 4. FINANZIERUNGSSTRUKTUR DER ÖSTERREICHISCHEN ARBEITSMARKTPOLITIK 40 Einnahmen ... 40
4.1. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (AlVG 1977) ... 41
4.2. Auszahlungen ... 42
4.3. Ausgabenstruktur der österreichischen Arbeitsmarktpolitik ... 44
4.4. Anteil der Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik am BIP ... 46 4.5.
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5. ZUSAMMENARBEIT UND KOORDINIERUNGSAUFGABEN ... 47
6. INTERNATIONALE KONTAKTE ... 47
KAPITEL 2 – GESETZLICHER RAHMEN UND VERFAHREN ... 50
1. RECHTSQUELLEN UND IHRE RANGORDNUNG ... 50
Verfassungsrecht ... 50
1.1. Gesetze ... 50
1.2. Verordnungen ... 52
1.3. Kollektivverträge ... 52
1.4. Betriebsvereinbarungen ... 52
1.5. Einzelvereinbarung ... 52
1.6. Rechtsprechung ... 53
1.7. 2. INDIVIDUALARBEITSRECHT UND ARBEITNEHMER und ArbeitnehmerINNENSCHUTZ ... 53
Arbeitsvertragsrecht ... 53
2.1. 2.1.1. Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ... 53
2.1.2. Angestelltengesetz (AngG) ... 53
2.1.3. Urlaubsgesetz (UrlaubsG) ... 56
2.1.4. Heimarbeitsgesetz (HAG) ... 56
2.1.5. Dienstnehmer und Dienstnehmerinnenhaftpflichtgesetz (DHG) ... 57
2.1.6. Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) ... 57
2.1.7. Betriebspensionsgesetz (BPG) ... 58
2.1.8. Väter-Karenzgesetz (VKG) ... 59
2.1.9. Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) ... 59
2.1.10. Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) ... 61
Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutzrecht - Verwendungsschutz und 2.2. Arbeitsschutz ... 62
2.2.1. Arbeitszeitgesetz (AZG) ... 62
2.2.2. Arbeitsruhegesetz (ARG) ... 63
2.2.3. Mutterschutzgesetz (MSchG) ... 63
2.2.4. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) ... 64
2.2.5. Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) ... 65
Technischer und Arbeitshygienischer Arbeitnehmer und 2.3. Arbeitnehmerinnenschutz und Arbeitsinspektion ... 65
2.3.1. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) und Verordnungen ... 65
2.3.2. Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) ... 66
2.3.3. Arbeitsinspektion – Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG) ... 66
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3. KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT ... 68
Arbeitsverfassungsgesetz (ARBVG) ... 68
3.1. 3.1.1. Allgemeiner Kündigungsschutz ... 68
3.1.2. Allgemeiner Entlassungsschutz ... 68
3.1.3. Besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz ... 69
Koalitions- und Arbeitsverbandsrecht ... 69
3.2. 3.2.1. Gesetzliche Interessenvertretungen (Kammern) ... 69
3.2.2. Freiwillige Berufsvereinigungen ... 70
Sozialpartnerschaft und Kollektivertragsverhandlungen ... 71
3.3. 3.3.1. Recht der kollektiven Rechtsgestaltung ... 71
3.3.2. Sozialpartnerschaft ... 72
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnenvertretung in den Betrieben und deren 3.4. Mitwirkungsmöglichkeiten ... 73
4. ORDNUNGSPOLITISCHE INSTRUMENTE ... 76
Regulierung der Ausländer- und Ausländerinnenbeschäftigung ... 76
4.1. 4.1.1. Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ... 76
4.1.2. Arbeitsmarktprüfung ... 77
4.1.3. Arbeitsmarktintegration ... 78
4.1.4. Kriterien geleitete Neuzuwanderung aus Drittstaaten (Rot-Weiß-Rot-Karte) ... 78
4.1.5. Übergangsarrangement zur EU-Erweiterung ... 79
4.1.6. Kontingente für die befristete Zulassung von Ausländern und Ausländerinnen .. 80
4.1.7. Kontrolle der illegalen Beschäftigung von Ausländern und Ausländerinnen ... 80
4.1.8. Niederlassungsregime des Fremdenrechts ... 81
Frühwarnsystem ... 81
4.2. Arbeitskräfteüberlassung (AÜG) ... 82
4.3. 5. PASSIVE ARBEITSMARKTPOLITIK... 84
Leistungen bei Arbeitslosigkeit ... 85
5.1. 5.1.1. Arbeitslosengeld ... 85
5.1.2. Notstandshilfe ... 88
Transferleistungen zur Erleichterung des Übertritts in die Pension ... 89
5.2. 5.2.1. Pensionsbevorschussung... 89
5.2.2. Teilpension ... 89
5.2.3. Übergangsgeld ... 90
Leistungen zur Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt für 5.3. gesundheitlich beeinträchtigte Personen ... 91
5.3.1. Umschulungsgeld ... 91
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Familienpolitische Leistungen ... 91
5.4. 5.4.1. Kinderbetreuungsgeld (KBG) ... 91
KAPITEL 3 – MASSNAHMEN ... 95
1. ALLGEMEINE MASSNAHMEN – AUSRICHTUNG UND ANSÄTZE ... 95
2. ERHALTUNG VON ARBEITSPLÄTZEN ... 96
Kurzarbeit und Qualifizierung bei Kurzarbeit ... 96
2.1. Schlechtwetterentschädigung ... 100
2.2. 3. HILFE FÜR ARBEITSLOSE ... 102
Arbeitslosengeld ... 102
3.1. Notstandshilfe ... 106
3.2. Leistungen zur Erleichterung des Übertritts in die Pension ... 109
3.3. 3.3.1. Pensionsbevorschussung... 109
3.3.2. Teilpension ... 112
3.3.3. Übergangsgeld ... 114
Leistungen zur Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt für 3.4. gesundheitlich beeinträchtigte Personen ... 116
3.4.1. Umschulungsgeld ... 116
Förderung der regionalen Mobilität und Arbeitsaufnahme ... 118
3.5. 3.5.1. Entfernungsbeihilfe ... 118
3.5.2. Vorstellungsbeihilfe ... 121
Kinderbetreuungsbeihilfe ... 123
3.6. Kinderbetreuungseinrichtungen ... 126
3.7. 4. AUSBILDUNG, WEITERBILDUNG UND BERUFLICHE MOBILITÄT ... 128
Förderung von Personen: Förderung der beruflichen Mobilität ... 128
4.1. 4.1.1. Beihilfe zu den Kurs- und Kursnebenkosten ... 128
4.1.2. Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ... 132
4.1.3. Arbeitsplatznahe Qualifizierung (AQUA) ... 136
Förderung der Höherqualifizierung von Beschäftigten in Gesundheits- und 4.2. Sozialberufen sowie der Kindergartenpädagogik (GSK) ... 137
Fachkräftestipendium ... 140
4.3. Frauen in Handwerk und Technik (FIT) ... 143
4.4. Förderung von Schulungseinrichtungen; geförderte Personen in Kursen ... 145
4.5. Förderung von Einrichtungen ... 148
4.6. 4.6.1. Integrative Betriebe (Sozialministeriumservice) ... 148
Förderung von Unternehmen ... 151 4.7.
Seite 9 von 270 Sozialministerium.at 4.7.1. Geförderte Personen in betrieblichen
Ausbildungsmaßnahmen/Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN) ... 151 Beihilfe zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach den
4.8.
Berufsausbildungsgesetzen ... 153 Überbetriebliche Lehrausbildung im Rahmen der Ausbildungsgarantie (ÜBA) . 157 4.9.
Betriebliche Lehrstellenförderung ... 158 4.10.
Projekte gem. § 19C ABS. 1 Z 7 Berufsausbildungsgesetz ... 160 4.11.
Just Implacementstiftung ... 164 4.12.
Ausbildungspflicht bis 18 ... 165 4.13.
Ausbildungsgarantie bis 25 ... 167 4.14.
Produktionsschulen (Sozialministeriumservice) ... 168 4.15.
Jugendcoaching (Sozialministeriumservice)... 170 4.16.
Berufsausbildungsassistenz (Sozialministeriumservice) ... 172 4.17.
5. SCHAFFUNG VON ARBEITSPLÄTZEN ... 174 Sozialökonomische Beschäftigungsbetriebe (SÖB) ... 174 5.1.
Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP) ... 177 5.2.
Eingliederungsbeihilfe “Aktion Come Back“ ... 180 5.3.
Kombilohn (KOMB) ... 183 5.4.
Gründungsbeihilfe (GB) ... 186 5.5.
Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (UGP) ... 189 5.6.
Förderung von Ein-Personen Unternehmen (EPU) ... 193 5.7.
Mikrokreditprogramm ... 195 5.8.
Weiterbildungsgeld ... 198 5.9.
Bildungsteilzeitgeld ... 201 5.10.
Solidaritätsprämienmodell ... 203 5.11.
6. BESONDERE PERSONENGRUPPEN ... 207 Ältere Personen ... 207 6.1.
6.1.1. Altersteilzeit ... 207 6.1.2. fit2work ... 210 Physisch, psychisch und geistig behinderte Personen ... 212 6.2.
6.2.1. Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderung und sonstige
Unterstützungsmaßnahmen des Sozialministeriumservice ... 212 6.2.2. Job Coaching (Sozialministeriumservice) ... 215 6.2.3. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (Sozialministeriumservice) ... 216 6.2.4. Technische und sonstige Arbeitshilfen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeits-
und Ausbildungsplätzen durch das SMS ... 218 6.2.5. Zuschüsse zu den Lohnkosten durch das Sozialministeriumservice ... 219
Seite 10 von 270 Sozialministerium.at 6.2.6. Hilfen zum Antritt oder zur Ausübung eines Beschäftigungs- oder
Ausbildungsverhältnisses durch das SMS ... 221
6.2.7. Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit durch das SMS ... 222
6.2.8. Qualifizierungsprojekte für Menschen mit Behinderung durch das SMS ... 223
Arbeitsmarktpolitik des Arbeitsmarktservice für Personen mit gesundheitlichen 6.3. Vermittlungseinschränkungen ... 224
Arbeitsmarktpolitik für Frauen ... 227
6.4. Arbeitsmarktpolitik für Migranten und Migrantinnen sowie für Asylberechtigte, 6.5. subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerber und Asylwerberinnen ... 230
7. ARBEITSVERMITTLUNG ... 236
Beratung und Betreuung von Arbeitskräften und Unternehmen (AMS) ... 236
7.1. 8. SONSTIGE MASSNAHMEN ... 239
Arbeitsbezogene Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE) ... 239
8.1. Arbeitsstiftungen (AST) gem. § 18 ABS. 5 ALVG/Stiftungs-ALG ... 242
8.2. Insolvenz-Entgelt (IEG) ... 247
8.3. Dienstleistungsscheck ... 250
8.4. KAPITEL 4 – PROGRAMME DES EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS (ESF), DES EUROPÄISCHEN GLOBALISIERUNGSFONDS (EGF), DER EUROPÄISCHEN TERRITORIALEN ZUSAMMENARBEIT (ETZ) UND DER MAKROREGIONALEN STRATEGIE FÜR DEN DONAURAUM DER EU (EUDRS) ... 253
1. EUROPÄISCHER SOZIALFONDS – STRUKTURFONDSPERIODE 2014 – 2020 ... 253
2. EUROPÄISCHER FONDS FÜR DIE ANPASSUNG AN DIE GLOBALISIERUNG (EGF) ... 256
3. EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT (ETZ) und die makroregionale Strategie für den Donauraum der Europäischen Union (EUDRS) ... 257
KAPITEL 5 – INFORMATION UND FORSCHUNG ... 260
1. FORSCHUNG ... 260
2. PUBLIKATIONEN ... 261
3. STATISTIK ... 265
ANHANG ... 267
1. ABKÜRZUNGEN ... 267
2. RELEVANTE INTERNETADRESSEN ... 269
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KAPITEL 1 - INSTITUTIONEN
Die Situation der Arbeitsmarktpolitik ist in Österreich gekennzeichnet durch ein enges Zu- sammenspiel von staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen. So sind die Sozialpartner in einer Vielzahl von Gremien in die Entwicklung und Umsetzung von Gesetzen und politischen Maßnahmen eingebunden.
1. BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT UND KONSUMENTENSCHUTZ (BMASGK)
Aufgrund der Neuordnung der Bundesministerien weist nunmehr das BMASGK ein sehr brei- tes Aufgabenspektrum auf. Es umfasst die Bereiche Sozialversicherung, Konsumentenschutz, Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten, europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht und Zentral- Arbeitsinspektorate, Gesundheitssystem, Recht und gesundheitlicher Verbraucher- und Ver- braucherinnenschutz, öffentliche Gesundheit und medizinische Angelegenheiten sowie die Behindertenanwaltschaft des Bundes.
In Abhängigkeit von den Themenstellungen arbeitet das BMASGK mit anderen Ministerien zusammen, darüber hinaus auch mit den Landesregierungen, Interessenvertretungen und sonstigen in- und ausländischen Behörden.
Zusammenarbeit bedeutet in diesen Fällen die Koordinierung unterschiedlicher Ziele, die Führung eines fortgesetzten Meinungsaustausches, die Schaffung der für die Aufgabenerfül- lung notwendigen Instrumentarien, die Entwicklung neuer Gesetze, die Initiierung von Pro- jekten, die Verbesserung von Service und Information und vieles mehr.
Organisation und Geschäftsbereiche 1.1.
Das BMASGK gliedert sich folgendermaßen:
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Direkt der Frau Bundesministerin unterstellt:
Kabinett der Bundesministerin Zentrale Dienste:
Abteilung Kommunikation und Service Team Bürger- und Bürgerinnenservice
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Bundesweiter Dienst:
Behindertenanwaltschaft des Bundes Generalsekretärin
Sektionen (direkt der Generalsekretärin unterstellt)
Sektion I: Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT Sektion II: Sozialversicherung
Sektion III: Konsumentenschutz
Sektion IV: Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten Sektion V: Europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen
Sektion VI: Arbeitsmarkt
Sektion VII: Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorate Sektion VIII: Gesundheitssystem
Sektion IX: Recht und Gesundheitlicher Verbraucher- und Verbraucherinnenschutz Sektion X: Öffentliche Gesundheit und medizinische Angelegenheiten
Folgende Institutionen sind dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) zugeordnet, nachgeordnet oder ausgegliedert.
Nachgeordnete Dienststellen der
Sektion IV: Sozialministeriumservice (SMS) mit seinen neun Landesstellen Sektion VII: Arbeitsinspektorate (AI)
Sektion X: Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) Vertretungen im Ausland
Sektion V:
▪ Ständige Vertretung bei der Europäischen Kommission in Brüssel
▪ Ständige Vertretung bei der OECD in Paris
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▪ Vertretung bei den Österreichischen Botschaften in Serbien und Bosnien-Herzegowina und der Republik Moldau
▪ Republik Mazedonien (Betreuung von Wien aus) Sektion VIII:
▪ Ständige Vertretung der EU in Brüssel Ausgegliederte Dienststellen
Sektion VI:
▪ Arbeitsmarktservice (AMS)
▪ Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH (IEF Service GmbH) Sektion VIII:
▪ Gesundheit Österreich GmbH (GÖG)
▪ Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) Sektion X:
▪ AGES Medizinmarktaufsicht (AGES-MEA)
Gegenüber der Sozialversicherung hat das BMASGK eine Aufsichtspflicht. Zudem hat das BMASGK auch die Aufsicht über das Arbeitsmarktservice und über die Insolvenz-Entgelt- Fonds Service GmbH.
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Organigramm BMASGK
1.2.
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Aufgaben der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesund- 1.3.
heit und Konsumentenschutz im Bereich Arbeitsmarkt
Die Förderung der Vollbeschäftigung ist eine wichtige politische Zielsetzung im Bereich Ar- beitsmarkt und wird unterstützt durch die Gesetzgebung wie das Arbeitsmarktförderungsge- setz (AMFG) und durch politische Institutionen. Um dem langfristigen Ziel, der Vollbeschäfti- gung, näher zu kommen, müssen faire und arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Rahmenbedin- gungen, eine aktive Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie die Herstellung der Chan- cengleichheit von Männern und Frauen geschaffen werden.
Die Sektion Arbeitsmarkt des BMASGK unterstützt die Frau Bundesministerin hinsichtlich ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitsmarktservice u.a. bei der:
▪ Vorgabe von allgemeinen arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen;
▪ Genehmigung der Beschlüsse des Verwaltungsrates in finanziellen Angelegenheiten;
▪ Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollrechten und die kontinuierliche Effizienzprü- fung.
Während die Bundesministerin im hoheitlichen Bereich oberstes Organ und weisungsbefugt ist, obliegt ihr im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik die Vorgabe allgemeiner Zielset- zungen, die Aufsicht und Bewertung der Tätigkeiten des Arbeitsmarktservice und die Ge- nehmigung grundsätzlicher finanzieller Angelegenheiten, wobei das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen herzustellen ist.
Die Entscheidung über den Instrumenten- und Mitteleinsatz für die Erreichung der vorgege- benen arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen erfolgt weitestgehend im Arbeitsmarktservice.
2. ARBEITSMARKTSERVICE (AMS)
Am 1. Juli 1994 trat das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG, BGBL Nr. 313/1994) in Kraft und brachte neben einer neuen Organisationsform eine Neufassung der aktiven Arbeitsmarktpo- litik. Das bisher die Arbeitsmarktpolitik steuernde Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) wurde damit in weiten Teilen außer Kraft gesetzt und durch neue Regelungen und Instru- mente ersetzt.
Mit dem AMSG wurde festgelegt, die Arbeitsmarktverwaltung aus der unmittelbaren Bun- desverwaltung auszugliedern und als eigene Rechtsperson in Form eines öffentlich- rechtlichen Dienstleistungsunternehmens unter der Bezeichnung Arbeitsmarktservice neu zu organisieren.
Ziele dieser Strukturreform waren:
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▪ Rasche und flexible Eingriffe in das Arbeitsmarktgeschehen durch eine Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen zu ermöglichen, den Ressourceneinsatz zu flexibilisieren und die den Spielraum auf regionaler Ebene zu erweitern;
▪ Das Arbeitsmarktservices von Angelegenheiten zu entlasten, die nicht den Kernaufgaben der Arbeitsmarktpolitik zurechenbar sind (z.B. Elternkarenzgeld);
▪ Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen (Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung) und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiterkam- mer, Gewerkschaft) stärker in die Entscheidungsstrukturen und in die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik einzubinden;
▪ Verbesserung der aktiven Arbeitsmarktpolitik, besonders für benachteiligte Personen (Frauen, Ältere, Langzeitarbeitslose, Behinderte, etc.) auf dem Arbeitsmarkt;
▪ Zulassung von privaten Arbeitsvermittlern;
▪ Kontrolle durch den Rechnungshof.
Aufgaben und Rechtsgrundlagen des Arbeitsmarktservice 2.1.
Das Arbeitsmarktservice ist das führende kundenorientierte Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es ist im Rahmen der Vollbeschäftigungspolitik von der Bun- desregierung, im Auftrag des Sozialministers bzw. der Sozialministerin und unter maßgebli- cher Beteiligung der Sozialpartner beauftragt, unter Wahrung sozialer und ökonomischer Grundsätze auf ein möglichst vollständiges, wirtschaftlich sinnvolles und nachhaltiges Zu- sammenführen von Arbeitskräfteangebot und –nachfrage hinzuwirken. Dadurch sollen die Versorgung der Wirtschaft mit Arbeitskräften und die Beschäftigung aller Personen, die dem österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, bestmöglich gesichert werden. Dies schließt die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz während der Arbeitslosigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit ein (AMSG).
Das Arbeitsmarktservice ist mit folgenden Aufgaben betraut:
▪ Durchführung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Information, Beratung, Vermittlung und Förderung für Arbeitskräfte und Betriebe);
▪ Prüfung und Auszahlungen von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosen- versicherungsgesetz – AlVG);
▪ Sonstige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, wie Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt (Ausländerbeschäftigungsgesetz – AuslBG);
▪ Sicherstellung von beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche durch Vermitt- lung auf geeignete Lehrstellen und ergänzende Maßnahmen wie die Beauftragung von Ausbildungseinrichtungen zur überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß
§30 Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder von Ausbildungseinrichtungen gemäß §2 Abs. 4 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz.
Seite 17 von 270 Sozialministerium.at Die Aufgabenstellungen basieren auf verschiedenen Rechtsgrundlagen. Das Arbeits- marktservice nimmt im eigenen Wirkungsbereich (Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpo- litik) im Wesentlichen privatwirtschaftliche Angelegenheiten wahr, wurde aber gleichzeitig auch mit der Durchführung behördlicher Aufgaben (vor allem Leistungen aus der Arbeitslo- senversicherung und Ausländerbeschäftigung) beauftragt.
Organisation 2.2.
Das Organisationsmodell des Arbeitsmarktservice trägt der Überlegung Rechnung, dass eine wirkungsvolle Arbeitsmarktpolitik nur in Abstimmung zwischen Arbeitnehmer und Arbeit- nehmerinnen, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und Regierung sowie unter Berücksichti- gung regionaler Unterschiede und Besonderheiten möglich ist. Dementsprechend wurde das Arbeitsmarktservice in Bundes-, Landes- und Regionalorganisationen gegliedert, wobei die Sozialpartner auf jeder Organisationsebene maßgeblich mitwirken.
Das Arbeitsmarktservice setzt sich aus einer Bundes-, 9 Landes- und 98 regionalen Organisa- tionen und fünf Zweigstellen zusammen.
Das Arbeitsmarktservice besteht aus:
Gremien mit Entscheidungs- und Kontrollbefugnissen
Auf Bundesebene ist dies der Verwaltungsrat (drittelparitätisch: Sozialpartner und Regie- rungsvertreter und Regierungsvertreterinnen), auf Landesebene das Landesdirektorium (So- zialpartner und jeweilige Geschäftsführung sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein/eine Vertreter/Vertreterin der Landesregierung) und auf Bezirksebene der Regionalbei- rat (Sozialpartner und jeweilige Geschäftsführung).
Geschäftsführende Organe
Auf Bundesebene ist dies der Vorstand, auf Landesebene der/die Landesgeschäftsführer und Landesgeschäftsführerin und sein/ihre Stellvertreter und Stellvertreterin, auf Regionalebene der/die Leiter und Leiterin der regionalen Geschäftsstelle.
Die jeweilige Geschäftsführung wird bei der Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik durch Ge- schäftsstellen unterstützt. Auf Landes- und Regionalebene wurden dazu die vor der Struktur- reform 1994 bestehenden Landes- und Arbeitsämter entsprechend umgewandelt; auf der Bundesebene wurde eine Geschäftsstelle (Bundesgeschäftsstelle/BGS) eingerichtet.
Zudem ist das Arbeitsmarktservice befugt, besondere Einrichtungen für bestimmte Tätigkei- ten zu schaffen (z. B. für die Ausbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, regionale Einrichtungen mit spezifischen Tätigkeitsschwerpunkten).
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Organisationsmodell des Arbeitsmarktservice Österreich 2.3.
Bundesorganisation des Arbeitsmarktservice 2.4.
Die Bundesorganisation besteht aus dem Verwaltungsrat und dem Vorstand, der durch eine eigene Bundesgeschäftsstelle (BGS) unterstützt wird. Sie hat in allen grundsätzlichen Angele- genheiten eine einheitliche, gesamtösterreichische Vorgehensweise sicherzustellen und ist für alle Belange zuständig, die über den Bereich eines Bundeslandes hinausgehen. Neben der Steuerung und der Ausübung von Koordinations- und Kontrollfunktionen obliegt der Bun- desorganisation die Schaffung der Rahmenbedingungen, die für die dezentral umzusetzende Arbeitsmarktpolitik erforderlich sind.
Der Verwaltungsrat besteht aus maximal zwölf Mitgliedern. Diese werden entsandt von:
▪ den Interessenvertretungen (je drei von den Organisationen der Arbeitgeber und Arbeit- geberinnen und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen);
▪ der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, (drei Vertreter bzw. Vertreterinnen, davon eine/r auf Vorschlag des Bundesministers für Fi-
Seite 19 von 270 Sozialministerium.at nanzen) und dem Zentralbetriebsrat der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Arbeits- marktservice (wobei ein Mitglied ausschließlich in personalrechtlichen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und zwei weitere Mitglieder beratend beigezogen werden können).
Die Mitglieder werden für sechs Jahre bestellt. Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte für zwei Jahre den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende und seine/ihre beiden Stellvertreter und Stellvertreterinnen. Diese drei Funktionen sind unter den Vertretern und Vertreterinnen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie des Bundesministeriums Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz aufzuteilen.
Die Beschlussfassung im Verwaltungsrat erfolgt im Regelfall mit einfacher Mehrheit, bei wichtigen Angelegenheiten mit einer Mehrheit von zwei Dritteln und einer Stimme. Der Verwaltungsrat hat einen Kontrollausschuss einzusetzen und kann Ausschüsse für die Vorbe- reitung komplexer Materien einrichten.
Der Vorstand besteht aus zwei Personen und führt die laufenden Geschäfte des Arbeits- marktservice unter eigener Verantwortung. Der/die Vorstandsvorsitzende leitet die Bundes- geschäftsstelle und vertritt die Bundesorganisation nach außen und in internationalen Gre- mien und Netzwerken. Verwaltungsratsmitglieder sind von der gleichzeitigen Übernahme einer Vorstandsfunktion ausgeschlossen.
Arbeitsmarktservice Österreich – Bundesgeschäftsstelle
Quelle: AMS; Stand 2017
Landesorganisationen des Arbeitsmarktservice 2.5.
Für jedes der neun Bundesländer ist eine Landesorganisation eingerichtet, die sich aus dem Landesdirektorium, dem/der Landesgeschäftsführer bzw. Landesgeschäftsführerin und des- sen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin zusammensetzt. Die Landesorganisation ist für alle
Seite 20 von 270 Sozialministerium.at arbeitsmarktpolitischen Angelegenheiten auf Landesebene, die Steuerung und Budgetpla- nung und -verteilung sowie die Koordinierung und Unterstützung der regionalen Organisati- onen im jeweiligen Bundesland zuständig.
Das Landesdirektorium besteht aus dem/der Landesgeschäftsfüh- rer/Landesgeschäftsführerin (diese/r hat auch den Vorsitz inne), dem/der Stellvertre- ter/Stellvertreterin und je zwei Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitgeber und Arbeitge- berinnen- und der Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenorganisationen sowie unter be- stimmten Voraussetzungen einem/einer Vertreter/Vertreterin der jeweiligen Landesregie- rung. Ein/-e Vertreter/Vertreterin der Landesregierung kann mit beratender Stimme beige- zogen werden, wenn sich das Land an vom Arbeitsmarktservice geförderten arbeitsmarktpo- litischen Vorhaben im Ausmaß von mind. 10 v.H. der Ausgaben und an Betriebsförderungen im Ausmaß von mind. einem Drittel der Ausgaben, bezogen auf die entsprechenden Auf- wendungen im Bundesland, beteiligt. Das Landesdirektorium hat die Grundsätze der Umset- zung der Arbeitsmarktpolitik im jeweiligen Bundesland festzulegen.
In den Aufgabenbereich fallen u. a. folgende Angelegenheiten:
▪ Festlegung der Grundsätze für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik im jeweiligen Bun- desland (Bewilligung der jeweiligen Schwerpunkte);
▪ Festlegung der Präliminarien (d.h. vom BMASGK und BMF genehmigtes Budget für Per- sonal- und Sachausgaben des AMS im eigenen Wirkungsbereich) und der Verwendung und Aufteilung des Budgets;
▪ Überwachung der Geschäftsführung auf Landesebene und regionaler Ebene;
▪ Beschlussfassung über die Einrichtung von regionalen Geschäftsstellen und Schaffung besonderer Einrichtungen.
Der/die Landesgeschäftsführer/Landesgeschäftsführerin und seine/ihre Stellvertretung wer- den vom Verwaltungsrat auf sechs Jahre bestellt. Sie sind an die Beschlüsse des Landesdirek- toriums bzw. an die Vorgaben der Bundesorganisation gebunden. Unterstützt werden die Landesorganisationen durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landesgeschäftsstel- len.
Regionale Organisationen des Arbeitsmarktservice 2.6.
Auf regionaler Ebene besteht das Arbeitsmarktservice aus dem paritätisch besetzten Regio- nalbeirat und dem/der Leiter und Leiterin der regionalen Geschäftsstelle. Zu den Aufgaben der regionalen Organisationen gehören die Konkretisierung der vorgegebenen arbeitsmarkt- politischen Zielsetzungen und die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik in der Region.
Der Regionalbeirat setzt sich aus dem/der Leiter und Leiterin der regionalen Geschäftsstelle als Vorsitzendem bzw. Vorsitzende und vier weiteren Mitgliedern zusammen, die auf Vor-
Seite 21 von 270 Sozialministerium.at schlag der Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und der Arbeit- nehmer und Arbeitnehmerinnen vom Landesdirektorium für sechs Jahre bestellt werden.
Der Beirat hat die Umsetzung der Richtlinien der Bundes- und der Landesorganisation und die Grundsätze der Arbeitsmarktpolitik für den Bereich der regionalen Geschäftsstellen fest- zulegen.
In seinen Aufgabenbereich fallen u. a. folgende Angelegenheiten:
▪ Vorschlag zur Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik auf regionaler Ebene gegenüber der Landesorganisation;
▪ Anhörung vor der Bestellung des/der Leiter und Leiterin der regionalen Geschäftsstelle;
▪ Genehmigung regionaler Arbeitsprogramme und Budgets.
Der/die Leiter und Leiterin der regionalen Geschäftsstelle wird vom Landesdirektorium auf unbefristete Zeit bestellt und hat die Geschäfte des Arbeitsmarktservice auf regionaler Ebe- ne unter Beachtung der Richtlinien der Bundes- und Landesorganisation sowie auf Basis der vom Regionalbeirat beschlossenen Grundsätze unter eigener Verantwortung zu leiten und nach außen zu vertreten.
Die regionalen Geschäftsstellen sind in der Regel in den Bezirkshauptstädten eingerichtet und für alle im Verwaltungsbezirk ansässigen Kunden und Kundinnen (Arbeitsuchende und Unter-nehmen) zuständig. Für eine definierte Region bietet eine Geschäftsstelle ihren Kun- den und Kundinnen alle Dienstleistungen an. Die Organisation der regionalen Geschäftsstelle muss in besonderem Maße darauf ausgerichtet sein, dass sie ihre Leistungen den Kunden und Kundinnen in einer deren spezifischen Problemlagen und Betreuungsbedürfnissen ent- sprechenden Form anbieten.
Steuerung der Organisation 2.7.
Die Aufgaben des Arbeitsmarktservice sind im Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) beschrie- ben. Sowohl im hoheitlichen als auch im eigenen Wirkungsbereich regelt die Bundesorgani- sation die Aufgabenerfüllung durch Normen (Bundesrichtlinien).
Im längerfristigen Plan des AMS Österreich werden die mittelfristigen Strategien sowie die dazu notwendigen Ressourcen (Personal, Budget) festgeschrieben. Die Planungsstruktur orientiert sich an den zentralen Dimensionen des im Jahr 1999 implementierten Qualitätssi- cherungssystems nach dem EFQM-Modell (European Foundation for Quality Management).
Das Prinzip des Gender-Mainstreaming ist als wichtiges Kriterium in den Qualitätssiche- rungsprozess aufgenommen.
Die Dienstleistungen des Arbeitsmarktservice richten sich generell an Arbeitsuchende und Betriebe. Zielsetzungen sind die Verringerung und Verkürzung der Arbeitslosigkeit, die Ver- teilung des Betroffenheitsrisikos durch Verhinderung der Konzentration der Arbeitslosigkeit
Seite 22 von 270 Sozialministerium.at auf bestimmte Personen bzw. Gruppen sowie die Existenzsicherung in den dafür vorgesehe- nen Fällen (insbesondere während der Arbeitslosigkeit), sowie die Unterstützung der Betrie- be bei der Suche nach geeignetem Personal und bei der Anpassung von Beschäftigten an den Strukturwandel.
Der Rahmen für das Arbeitsmarktservice ist durch die nachfolgend genannten politischen und strategischen Programme und Ziele gegeben:
▪ Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien;
▪ Österreichisches Reformprogramm (NRP);
▪ Längerfristiger Plan des AMS 2016 – 2019;
▪ Zielvorgaben der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten- schutz zur Durchführung der Arbeitsmarktpolitik an das AMS;
▪ der Gleichstellungs- und Frauenförderplan 2014 - 2019;
▪ die jährlichen arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben.
Das Arbeitsmarktservicegesetz (§ 59 Abs.2) verpflichtet die Bundesministerin für Arbeit, So- ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zur Veröffentlichung von Zielvorgaben in der Arbeitsmarktpolitik an das Arbeitsmarktservice (AMS). Ihre Gültigkeit erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre. Die aktuell geltenden Zielvorgaben wurden 2010 im Einverneh- men mit den Sozialpartnern dem AMS übermittelt. Sie wurden in den letzten Jahren ergänzt und lauten in der Kurzfassung wie folgt:
▪ Weiterentwicklung der Early Intervention (möglichst frühe Hilfe zur Vermeidung und Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit);
▪ Zielgruppenspezifische Förderung der Chancengleichheit für bestimmte Personengrup- pen am Arbeitsmarkt: Frauen (so sind unter dem Aspekt von Gender Budgeting 50 % der Aufwendungen des aktiven Arbeitsmarktbudgets für Frauen zu dotieren), Jugendliche, Ältere, Migranten und Migrantinnen und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkun- gen, Menschen mit Behinderung;
▪ Besondere Vorgaben für Management und Organisation des AMS:
▪ Weiterentwicklung von Qualitätsstandards;
▪ Vereinbarungskultur, Kunden- und Kundinnenorientierung und Transparenz;
▪ Qualität der Vermittlung,
▪ Qualität und Nachhaltigkeit der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen verbessern;
▪ Organisationsentwicklung, e-Services
▪ Armutsbekämpfung;
Seite 23 von 270 Sozialministerium.at Im Sinne des „Management by Results“ werden zur Steigerung jährlich quantifizierte Wir- kungsziele zwischen der Bundesorganisation und den Landesorganisationen vereinbart und einem Controlling-Prozess unterworfen. Übergreifendes Ziel des AMS ist die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Die Vermischung von Wirkungszielen und Tätigkeits- und Programmzielen stellen die Steuerung des AMS vor große Herausforderungen.
Diese jährlichen arbeitsmarktpolitischen Ziele des Arbeitsmarktservice werden in einem Ab- stimmungsprozess zwischen den Eigentümervertretern/Eigentümervertreterinnen des AMS, der Bundesorganisation und den Landesorganisationen entwickelt, zwischen dem Vorstand und den Landesgeschäftsführern und Landesgeschäftsführerinnen verhandelt und letztlich vom Verwaltungsrat beschlossen. Die Sozialpartner nehmen dabei einen zentralen Platz ein.
Sie sind sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene in die Diskussion der Ziele eingebun- den und beschließen im Rahmen ihrer Funktion im Verwaltungsrat diese verbindlichen Ziele für die gesamte Organisation des Arbeitsmarktservice.
Die Intention der Ziele ist es, zu erreichende Wirkungen und Einflüsse des Arbeitsmarktser- vice am Arbeitsmarkt auf Landesebene verbindlich zu vereinbaren. Diese Wirkungsziele wer- den ergänzt durch tätigkeitsorientierte Ziele. Die Definition von regionalen Strategien wie auch von konkreten Maßnahmen zur Umsetzung (innerorganisatorische Maßnahmen, Ein- satz von Förderungen, strategische Partnerschaften) dieser Ziele obliegt den Landesge- schäftsstellen in Kooperation mit den Regionalen Geschäftsstellen. Schriftlich festgehalten werden diese in den jährlichen Arbeitsprogrammen der LGS und RGS.
Die arbeitsmarktpolitischen Ziele fokussieren auf die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen und konzentrieren sich auf jene Schwerpunkte, die das AMS Österreich mit allen Landesorganisationen und mit allen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kom- menden Jahr erreichen will.
Zur Prozesssteuerung des AMS wird eine Balanced Score Card verwendet, in der die ar- beitsmarktpolitischen Ziele gemeinsam lediglich einen von etwa 30 Indikatoren bilden. An- dere wichtige Indikatoren sind die Kunden und Kundinnen- und die Mitarbeiter und Mitar- beiterinnenzufriedenheit und andere Indikatoren, die die Qualität der Prozesse und Dienst- leistungen abbilden und das AMS durch ein kontinuierliches Benchmarking von Prozess- und Ergebnisdaten auf RGS-Ebene verbessern sollen.
Seit 2015 ist das AMS in einen verbindlichen und kontinuierlichen Benchlearning-Prozess mit allen EU/EWR-Arbeitsverwaltungen eingebunden und wurde 2017 zum 2. Mal von einem internationalen Team von Assessoren und Assessorinnen bewertet. Die Empfehlungen und Potentiale werden sowohl in den Längerfristigen Plan als auch in das Qualitätsprogramm aufgenommen.
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Personal 2.8.
2017 verfügte das Arbeitsmarktservice über 5.605,63 Planstellen und 74 Ausbildungsplätze für Lehrlinge. Mit Stichtag 31.12.2017 waren 6.284 Personen beim AMS beschäftigt, davon sind 11,2% Beamtinnen und Beamten. Zu den Beschäftigten zählten auch 74 Lehrlinge, 44 davon weiblich. Der Frauenanteil im AMS beträgt 65,9%, 48,6% der Führungskräfte sind Frauen.
Alle neu aufgenommenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden im Rahmen eines Grund-ausbildungslehrgangs theoretisch und praktisch ausgebildet. Die Dauer der modular zusammengesetzten Lehrgänge richtet sich nach den konkreten Arbeitsplatzerfordernissen;
Sie finden in einer Ausbildungseinrichtung des AMS statt.
Das Weiterbildungsangebot für die Beschäftigten wird laufend den veränderten Anforderun- gen angepasst. Dabei gibt es für bestimmte Zielgruppen in Ableitung von den Organisations- zielen unterschiedliche Schwerpunkte. Gegenwärtige Schwerpunkte des internen Weiterbil- dungsangebots betreffen vor allem die Weiterentwicklung professioneller Beratungskompe- tenz, die Professionalisierung des Service für Unternehmen sowie die umfassende Aus- und Weiterbildung aller Führungskräfte des AMS hinsichtlich Führungsverhalten, Change- Management und Controlling. Nachwuchsführungskräften werden ebenfalls mit einem spe- ziellen Ausbildungsangebot gefördert. Der AMS-Frauenförderplan mit konkreten Zielvorga- ben und entsprechenden Aus- und Weiterbildungsangeboten strebt langfristig eine ausge- wogene Aufteilung von Führungspositionen zwischen Männern und Frauen an. Dies beginnt bereits bei der Anzahl der Bewerbungen von Frauen, die für frei werdende Führungspositio- nen vorliegen. Um diese zu erhöhen und damit in weiterer Folge mehr Frauen für Führungs- positionen zu motivieren, wurde ein entsprechendes Angebot entwickelt.
Technologie 2.9.
Der Technologiebereich des Arbeitsmarktservice Österreich orientiert sich an den drei Säu- len Prozessoptimierung, Maximierung der Selbstbedienung und Management-Information.
Die technische Service- und Produktqualität ist auf den Nutzen und die Zufriedenheit der Benutzer und Benutzerinnen ausgerichtet. Erfolgsfaktoren sind die Verfügbarkeit, die Aktua- lität, die Praxisorientierung, die Effizienz und Effektivität der Lösungen. Elektronisch unter- stützt werden somit die Bereiche Kunden und Kundinnen-Selbstbedienung (z. B. via Inter- net), operative Administration (z. B. Online-Matching von Bewerbern und offenen Stellen) durch AMS-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie dispositive Systeme mittels Data Wa- rehousing für die AMS-Führungskräfte.
Die operativen Software-Applikationen unterstützen die Kernaufgaben des AMS, also Online- Matching, Administration von Förderungen und von Versicherungsleistungen; zusätzlich noch die interne Bildungsorganisation und das Rechnungswesen sowie zahlreiche interne Support-Aufgaben im AMS.
Seite 25 von 270 Sozialministerium.at Management-Information wird durch ein zentrales Data Warehouse (DWH) gewährleistet. Es ist für alle AMS-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen webbasiert über das AMS-Intranet zugäng- lich. Die Dateninhalte umfassen die Arbeitsmarktstatistik, arbeitsmarktpolitisches Control- ling, Förderungen und Förderbudget, Versicherungsleistungen oder Unternehmensdaten und Bereiche aus dem Ausländerbeschäftigungsverfahren. Das DWH ermöglicht zudem das Monitoring der Arbeitsmarktpolitik; Tools für Förder-, Erwerbskarrieren- und Betriebsmoni- toring sind eingerichtet.
Die Multi-Channel Strategie des AMS geht davon aus, Aufgaben der Information und Kom- munikation, der Administration und der Vermittlung so weit wie möglich elektronisch und – selektiv und unterstützend – telefonisch abzuwickeln, um gleichzeitig eine bestmögliche Ausschöpfung der Selbsthilfepotenziale der Kunden und Kundinnen zu gewährleisten. Per- sönliche Kontakte sollen demnach weitestgehend nur mehr nach Termin erfolgen und ent- sprechend den definierten Betreuungs- und Beratungsbedürfnissen geplant und gestaltet werden. Oberstes Ziel ist es, die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern und den Be- dürfnissen der Kunden und Kundinnen entsprechend weiterzuentwickeln.
Das e-Konto ist ein wichtiger Kommunikations- und Abwicklungskanal des AMS und bietet Kunden und Kundinnen die Möglichkeit einer intensiven Nutzung der eService-Schiene. Un- bürokratisch und schnell können z.B. Arbeitslosenanträge und Förderansuchen eingebracht bzw. administrative Aktivitäten gesetzt werden. Betriebe können über das Konto offene Stel- len bekannt geben, Förderungen beantragen oder Ausländerbeschäftigungsbewilligungen abwickeln. Die Betreuungsintensität wird dabei in Abstimmung zwischen Berater/Beraterin und Kunden/Kundin vereinbart und in der Betreuungsvereinbarung schriftlich festgehalten.
Eine entsprechende Registrierung bzw. Authentifizierung ist über die jeweilige Regionale Geschäftsstelle aber auch via FinanzOnline möglich.
Neben dem Ausbau der Selbstbedienung via Internet wird das Angebot der telefonischen Erbringung und Abwicklung von Dienstleistungen in den Contact Centers („ServiceLines“) weiterentwickelt und technisch modernisiert. Die ServiceLines bieten gute Erreichbarkeit des AMS und ein breites Dienstleistungsspektrum nach bundesweiten Mindeststandards an. Seit 2009 werden in den ServiceLines jährlich etwa 4,6 Millionen Anrufe, das sind täglich durch- schnittlich 18.318, beantwortet.
3. UMSETZUNG DER ARBEITSMARKTPOLITIK Grundsätze
3.1.
Im Rahmen folgender genereller arbeitsmarktpolitischer Zielsetzungen im Sinne des
§ 29 AMSG wird das Arbeitsmarktservice tätig:
▪ Nachhaltiges Zusammenführen von Arbeitskräftenachfrage und -angebot;
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▪ Überwindung von Vermittlungshindernissen;
▪ Verringerung der Arbeitslosigkeit;
▪ Verteilung des Betroffenheitsrisikos, indem die Konzentration der Arbeitslosigkeit auf bestimmte Personen oder Gruppen verhindert wird;
▪ Transparenz am Arbeitsmarkt;
▪ Sicherung von Arbeitsplätzen;
▪ Sicherung von beruflicher Ausbildung für Jugendliche;
▪ Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen;
▪ Existenzsicherung in den dafür vorgesehenen Fällen (insbesondere während der Arbeits- losigkeit).
Arbeitsweise und Organisation der regionalen Geschäftsstel- 3.2.
len des Arbeitsmarktservice
Entsprechend den Anforderungen eines kundenorientierten Dienstleistungsangebots erge- ben sich – neben zentralen Steuerungs-, Koordinations- und Verwaltungsaufgaben – für die Regionalen Geschäftsstellen zwei wesentliche Funktionen:
▪ Service für Arbeitskräfte (Information, Betreuung, Beratung, Leistungen nach dem Ar- beitslosenversicherungsgesetz, Förderung mit dem Ziel der nachhaltigen Vermittlung, Angelegenheiten der Ausländer- und Ausländerinnenbeschäftigung);
▪ Service für Unternehmen (Information, Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um Personal und Arbeitsmarkt; Personalvermittlung/Stellenbesetzung, europaweite Per- sonalsuche und -vermittlung im Rahmen von EURES, Arbeitsmarktförderung, Beschäfti- gung ausländischer Arbeitskräfte, Frühwarnsystem).
3.2.1. Service für Arbeitskräfte Das Service für Arbeitskräfte richtet sich an
▪ arbeitslose, beschäftigte und in Ausbildung befindliche Personen, die Arbeit suchen,
▪ beschäftigte Personen, deren Arbeitsplatz aufgrund struktureller Probleme oder auf- grund ihrer Qualifikation bedroht ist,
▪ Wiedereinsteiger und Wiedereinsteigerinnen,
▪ Personen im Bezug von bedarfsorientierter Mindestsicherung und
▪ Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen,
▪ lehrstellensuchende Jugendliche und
▪ Schüler und Schülerinnen, die vor der Berufswahl stehen,
um deren Verbleib am Arbeitsmarkt bzw. den Eintritt in den Arbeitsmarkt abzusichern.
Seite 27 von 270 Sozialministerium.at Die Dienstleistungen, die letztlich dem Ziel der nachhaltigen Vermittlung dienen, bestehen aus differenzierten und den spezifischen Bedürfnissen und Kundengruppen entsprechenden Formen von
▪ Information,
▪ Beratung,
▪ Betreuung,
▪ Existenzsicherung,
▪ Begleitung und Unterstützung,
▪ Förderung von Aus- und Weiterbildung, Beschäftigung und
▪ Dienstleistungen auch im Zusammenhang mit der Ausländer- und Ausländerinnenbe- schäftigung.
Eine wesentliche Grundlage für eine effiziente Betreuung stellt die Betreuungsvereinbarung dar. Hier werden individuell für jede Person das Betreuungsziel und die erforderlichen Schrit- te gemeinsam vereinbart und festgehalten. Neben der persönlichen Beratung steht auch das gesamte Spektrum an Selbstbedienungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Aus- und Weiterbildung erfolgt prinzipiell durch eine Vielzahl von externen Bildungsan- bieter und Bildungsanbieterinnen, denen das AMS diese Aufgabe überträgt.
Organisation des Service für Arbeitskräfte
Im Mittelpunkt steht eine klare organisatorische Segmentierung der Kunden und Kundinnen nach Problemlagen und Betreuungsbedarf. Entsprechend den unterschiedlichen Betreu- ungsbedürfnissen der einzelnen Kundensegmente wurde ein definiertes und transparentes Dienstleistungsangebot festgelegt.
Das differenzierte Betreuungsangebot ist in Form eines 3-Zonen-Konzepts organisiert:
▪ Info-Zone: Kunden und Kundinnen, die Information über den Arbeitsmarkt und über die Dienstleistungen des AMS benötigen oder die Selbstbedienungsangebote nutzen möch- ten, steuern die „Infozone“ an. Berufsinformationen, Informationen über Aus- und Wei- terbildungsmöglichkeiten und den gesamten Arbeitsmarkt stehen den Kunden und Kun- dinnen sowohl in Selbstbedienung über das Internet und als schriftliche Unterlagen als auch persönlich durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des AMS zur Verfügung. Dar- über hinaus können in Selbstbedienung sämtliche gemeldete offene Stellen abgefragt werden. Die Info-Zone übernimmt auch eine zentrale Funktion in der Kunden und Kun- dinnensteuerung für die Service- und Beratungs-Zonen der Geschäftsstelle.
▪ Service-Zone: Für Kunden und Kundinnen, die sich arbeitslos melden und einen Arbeits- platz suchen, ist die „Servicezone“ zuständig. Hier wird sowohl Stellenvermittlung als auch Existenzsicherung angeboten und damit eine einzige Anlaufstelle für die Mehrzahl der Kunden und Kundinnen geschaffen.
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▪ Beratungs-Zone: Kunden und Kundinnen, die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, werden nach bestimmten Kriterien sofort (allerspätestens jedoch nach 12 Monaten) von der „Servicezone“ in die „Beratungszone“ übergeben. In der Beratungszone steht neben intensiver Beratung und individueller Betreuungsplanung auch das gesamte Instrumen- tarium an Förderungen zur Verfügung. Für die Betreuung bestimmter Personengruppen, für die Spezialkenntnisse erforderlich sind, wie beispielsweise für aus verschiedenen Gründen arbeitsmarktferne Personen, Wiedereinsteiger und Wiedereinsteigerinnen, Ju- gendliche, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen etc. werden je nach den re- gionalen Gegebenheiten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen speziell ausgebildet und ein- gesetzt, beziehungsweise auch das Knowhow externer Einrichtungen zugekauft.
Da in den letzten Jahren die Zahl der arbeitslosen Personen vor allem durch einen längeren Verbleib und eine starke Zunahme von Personen, die immer wieder arbeitslos werden, deut- lich gestiegen ist, ist dieses bisher bewährte 3-Zonen-Modell zunehmend an seine Grenzen gestoßen und es werden derzeit eine Reihe von unterschiedlichen Organisationsformen aus- probiert. Gemeinsam ist allen Modellen, dass das Prinzip eines "one-face-to-the-customer"
beibehalten wird. Die Diskussion über verschiedene Organisationsformen und deren Evaluie- rung wird in den kommenden Jahren in einen größeren Organisationsentwicklungsprozess münden.
Betreuungsvereinbarung
Auf Grundlage der in der Erstberatung erzielten Ergebnisse wird gemeinsam mit dem Kun- den/der Kundin unter Einbeziehung der aktuellen Arbeitsmarktsituation eine individuell ab- gestimmte Betreuungsvereinbarung erstellt. In der Betreuungsvereinbarung werden das Betreuungsziel und die erforderlichen Betreuungsschritte mit den Kunden und Kundinnen festgelegt. Diese Vereinbarung stellt einen klar definierten gegenseitigen Arbeitsauftrag mit zeitlichen Vorgaben sowohl für den/die Berater/Beraterin als auch für die arbeitsuchende Person dar. Sie ist für maximal 6 Monate gültig. Zusätzlich zur individuellen Betreuungsver- einbarung schreiben die AMS Geschäftsbedingungen die Rechte und Pflichten auf einer all- gemeinen Ebene fest.
Übertragung an externe Einrichtungen für besondere Problemstellungen
Für die Beratung und Betreuung von Personengruppen mit spezifischen Problemstellungen wie beruflicher Wiedereinstieg nach Elternkarenz, Abklärung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Schulden, Wohnprobleme, Haft, Migration, psychische Beeinträchtigungen und eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten in Folge gesundheitlicher Einschränkungen und Sucht, werden externe Einrichtungen, die vom AMS (ko-)finanziert werden, herangezogen.
Im Rahmen der Förderung von Aus- und Weiterbildung, spezifischer Beratung und Unter- stützung, Beschäftigung im 2. Arbeitsmarkt, Unternehmensgründung und Beratung von Un- ternehmen bezüglich HR-Entwicklung oder Bearbeitung von Organisationsfragen wird seit
Seite 29 von 270 Sozialministerium.at jeher mit spezifischen Einrichtungen kooperiert, indem deren Dienstleistungen zugekauft werden.
BerufsInfoZentren (BIZ) des AMS
An 68 Standorten in ganz Osterreich bietet das AMS für alle interessierten Personen modern ausgestattete Mediatheken mit einer Fülle an Informationen über Berufe, Jobchancen, Ein- kommen, Arbeitsmarkttrends, Ausbildung und Weiterbildung. Neben den Möglichkeiten der Selbstinformation unterstützen die BIZ-Berater und -beraterinnen bei der Informations- recherche, stehen bei Fragen zu Berufs- und Bildungswahl zur Verfügung und bieten Vorträ- ge, Workshops und Seminare zu Arbeitsmarktthemen an.
3.2.2. Service für Unternehmen
Das AMS hat 2016 mit rund 71.000 Unternehmen zusammengearbeitet und konnte dabei mit rund 8.160 Betrieben eine neue Kundenbeziehung aufbauen. Neben konzertierten Akti- onen, wie der jährlichen „AMS ON TOUR“ leistet die aktive Betreuung der Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zur Akquisition von freien Stellen für Arbeitsuchende. Unter- stützt wird die Akquisition freier Stellen durch das Key Account Management. Es bietet ein Betreuungskonzept, das speziell auf überregional tätige Unternehmen mit Filialstandorten in mehreren Bundesländern zugeschnitten ist. Im Jahr 2016 meldeten Betriebe über eine halbe Million freier Stellen und Lehrstellen beim AMS.
Damit der Personalbedarf von Unternehmen schnell und passend abgedeckt werden kann, beraten die SFU Berater und Beraterinnen bei der Personalsuche und bei erfolgversprechen- den Besetzungsstrategien, sie erarbeiten konkrete Stellenprofile und schlagen Unternehmen die geeigneten Bewerber und Bewerberinnen vor.
Den Rahmen für die Betreuung von freien Stellen bildet eine zwischen dem Unternehmen und dem AMS getroffene Vereinbarung. In der Servicevereinbarung werden die konkreten Eckdaten für die Personalsuche, wie die Art der Vermittlung, Veröffentlichung der freien Stelle, Bewerbungsmodalitäten, Zusammenarbeit (Kontaktintervalle, Rückmeldung zu den Bewerber und Bewerberinnen etc.), das Vorgehen bei Abweichungen und die Gültigkeits- dauer der Vereinbarung pro Auftrag festgelegt.
3.2.3. Strategische Schwerpunkte des AMS Service für Jugendliche
Die Verhinderung von Jugendarbeitslosigkeit bildet seit vielen Jahren den Schwerpunkt in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik. Da das Arbeitslosigkeitsrisiko in Österreich in ei- nem eindeutigen Zusammenhang mit dem Ausbildungsniveau steht, zielt das Service für Ju- gendliche darauf ab, allen arbeitsuchenden Jugendlichen zu einer formellen Berufsausbil- dung zu verhelfen. Dieses Bestreben des AMS wird von der Ausbildungsgarantie der Bundes- regierung unterstützt, die allen Jugendlichen eine berufliche Ausbildung garantiert. Einen
Seite 30 von 270 Sozialministerium.at eigenen Schwerpunkt gibt es seit 2015 für junge asylberechtigte und subsidiär schutzberech- tigte Personen.
▪ Übergang von der Schule in den Beruf – Berufsinformation
Unterstützung bei der Berufswahl ist grundlegend für die Erarbeitung einer möglichst nach- haltigen beruflichen (Ausbildungs-)Perspektive von Jugendlichen. Das AMS bietet – wie schon oben beschrieben – in den BerufsInfoZentren (BIZ) in ganz Österreich schriftliche In- formationen und persönliche Beratung zu Berufswahl und möglichen Ausbildungen und stellt auf seiner Homepage Informationen über Arbeitsmarkt und Berufswelt zur Verfügung.
Die Berater und Beraterinnen des AMS – in vielen Regionalen Geschäftsstellen gibt es spezi- elle Jugendberater und Jugendberaterinnen – unterstützen die Jugendlichen dabei, eine pas- sende Lehrstelle bzw. einen Ausbildungsplatz zu finden.
▪ Aufgabenteilung beim Übergang von der Schule in den Beruf
Um der Ausgrenzung von Jugendlichen auf ihrem Weg von der Pflichtschule in eine weiter- führende (Berufs-) Ausbildung bzw. in den Arbeitsmarkt vorzubeugen, wurden von AMS und Sozialministeriumservice neue Programme und Maßnahmen entwickelt und die Zuständig- keiten neu geregelt: Das Sozialministeriumservice bereitet Jugendliche, die bereits von Aus- grenzung bedroht sind und Gefahr laufen, den Übergang von der Schule ins Berufsleben möglicherweise nicht zu schaffen, mit niederschwelligen Angeboten (Produktionsschulen und Jugendcoaching) auf den Eintritt in das Berufsleben vor. Das AMS unterstützt die Ju- gendlichen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch berufliche Aus- und Weiterbil- dung (siehe unter Kapitel 3, Punkt 4.13 auf Seite 165 und 4.15 auf Seite 168).
▪ Ausbildungsgarantie und Ausbildungspflicht
Jugendliche, die eine Lehre absolvieren möchten, jedoch keine betriebliche Lehrstelle finden, profitieren von der Ausbildungsgarantie der Bundesregierung. 2017 wurde die Ausbildungs- garantie für alle Jugendlichen bis 25 ausgeweitet. Jede/-r Jugendliche bis zum 25. Lebens- jahr, die/der eine Lehrausbildung absolvieren möchte, erhält garantiert einen Ausbildungs- platz – wenn nicht in einem Betrieb, dann in einer überbetrieblichen Lehrausbildung, die entweder in einer Lehrwerkstätte oder in Zusammenarbeit mit einem Betrieb durchgeführt wird. Hier kann der Jugendliche eine der betrieblichen Lehrausbildung gleichwertige Lehre mit anerkannter Lehrabschlussprüfung absolvieren (ausführliche Maßnahmenbeschreibung siehe unter Kapitel 3, Punkt 4.8 auf Seite 153 und Punkt 4.9 auf Seite 157 und Punkt 4.10 auf Seite 158). Die AusBildung bis 18 bzw. AusBildungspflicht soll – seit dem Jahrgang der 2016/17 die Schulpflicht abgeschlossen hat – allen Jugendlichen den Abschluss einer AusBil- dung ermöglichen und sie dabei unterstützen, um Abbrüche zu vermeiden (siehe unter Kapi- tel 3, Punkt 4.13 auf Seite 165).
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▪ Förderung für Jugendliche
2016 haben rund 94.400 Personen, das sind etwa 53% aller beim AMS registrierten jungen Menschen bis 24, an Fördermaßnahmen teilgenommen. Der Großteil von ihnen, über 90%, nahm an Bildungsmaßnahmen teil, insbesondere an beruflicher Aus- und Weiterbildung.
7.800 erhielten eine Beschäftigungsförderung, vor allem eine Eingliederungsbeihilfe und etwa 22.500 wurden in externen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen unterstützt.
Service für Frauen (siehe auch unter Kapitel 3, Punkt 6.4 auf Seite 227)
▪ Das AMS unterstützt Chancengleichheit
Junge Frauen haben inzwischen im Durchschnitt einen höheren Bildungsabschluss als Män- ner. Sie besuchen häufiger Universitäten oder haben eine Matura abgeschlossen. Mit Blick auf die Gesamtbevölkerung – insbesondere bei älteren Personen – haben jedoch immer noch mehr Frauen als Männer keine über die Pflichtschule hinausführende Ausbildung. Trotz der guten Ausbildung junger Frauen konnte die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt noch nicht hergestellt werden. Berufe mit einem hohen Frauenanteil haben vergleichsweise eine niedrigere Einkommensstruktur, geringere Aufstiegschancen und eine höhere Arbeitsplat- zunsicherheit. Der Einkommensnachteil der Frauen gegenüber Männern (Gender Pay Gap) liegt im Jahr 2016 bei ganzjährig Vollzeitbeschäftigten bei 17,3% 1. Aufgabe des AMS ist es, diesen geschlechtsspezifischen Ungleichheiten am Arbeitsmarkt entgegenzuwirken und mit den Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik zur Gleichstellung am Arbeitsmarkt beizutragen.
Durch gezielte frauenspezifische Informations-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangebo- te wird die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt forciert. Frauen sollen aktiv ermutigt und unterstützt werden, qualifizierte Berufsausbildungen mit guten Zukunfts- und Einkom- menschancen zu ergreifen.
▪ FiT-Programm – Ausbildung von Frauen in technischen Berufen
Das AMS hat im Jahr 2016 und 2017 das mehrjährige Qualifizierungsprogramm FiT (Frauen in Handwerk und Technik) fortgesetzt. Mit diesem Programm werden Frauen zur Ausbildung in Berufen mit geringem Frauenanteil ermutigt. Neben einer Lehrausbildung kann auch der Besuch von Fachschulen, HTLs oder Fachhochschulen vom AMS gefördert werden. Teil des Programms sind auch vorbereitende und unterstützende Maßnahmen und Begleitung wäh- rend der Ausbildung (Näheres siehe unter Kapitel 3, Punkt 4.4 auf Seite 143).
▪ Wiedereinstiegsprogramm
Eine aktive, fördernde Haltung und niederschwellige Informationsangebote unterstützen die rechtzeitige Planung der Rückkehr in den Beruf. Mit dem Programm „Wiedereinstieg unter-
1 Quelle: Statistik Austria, Lohnsteuerdaten - Sozialstatistische Auswertungen 2016.