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UG 34-Innovation und Technologie

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Academic year: 2022

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024

Untergliederungsanalyse

UG 34-Innovation und Technologie

(Forschung)

(2)

Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Überblick und Zusammenfassung ... 3

2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ... 5

3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ... 6

4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten ... 7

5 Auswirkungen der COVID-19-Krise ... 8

6 Bundesvoranschlag 2021 ...10

6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ...10

6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene ...10

6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...12

6.4 Rücklagen ...13

7 Ausgliederungen und Beteiligungen ...14

8 Wirkungsorientierung ...16

8.1 Überblick ...16

8.2 Einzelfeststellungen ...17

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ...19

(3)

1 Überblick und Zusammenfassung

Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung:

Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)

Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Finanzierungshaushalt

UG 34

in Mio. EUR

Auszahlungen 438,1 461,6 561,6 561,6 461,6 440,9

Anteil an Gesamtauszahlungen 0,6% 0,5% 0,6% 0,6% 0,5% 0,5%

jährliche Veränderung 0,2% 5,4% 21,7% 0,0% -17,8% -4,5%

Einzahlungen 0,1 1,0 1,0 n.v. n.v. n.v.

jährliche Veränderung -10,5% 703,6% 0,0% - - -

Nettofinanzierungssaldo -438,0 -460,6 -560,6 - - -

Ergebnishaushalt UG 34

in Mio. EUR

Aufwendungen 432,4 465,1 585,6 n.v. n.v. n.v.

Anteil an Gesamtaufwendungen 0,5% 0,4% 0,6% - - -

jährliche Veränderung 0,2% 7,6% 25,9% - - -

Erträge 5,7 0,0 0,0 n.v. n.v. n.v.

jährliche Veränderung -4,3% -99,9% 0,0% - - -

Nettoergebnis -426,7 -465,1 -585,6 - - -

BFRG-E 2023

BFRG-E 2024 Erfolg

2019

BVA 2020

BVA-E 2021

BFRG-E 2022 BVA-E

2021 Erfolg

2019

BVA 2020

BFRG-E 2022

BFRG-E 2023

BFRG-E 2024

(4)

Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz 2020 (BMG-Novelle 2020) von Aufgabenänderungen und damit auch von Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021 budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht wurden.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 561,6 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 100,0 Mio. EUR bzw. 21,7 %. Bei dieser Erhöhung handelt es sich um die zusätzlichen Mittel für klimafreundliche Investitionen und Industrien im Rahmen des Konjunkturpakets. Für das Jahr 2022 sind im BFRG-E 2021-2024 ebenfalls 100 Mio. EUR zusätzlich vorgesehen. Im Jahr 2020 sollen dafür noch 68 Mio. EUR an die UG 34 aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt gestellt werden.

Weitere Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wurden der UG 34-Innvoation und Technologie (Forschung) bis zum 15. Oktober 2020 für den „Corona-Emergency-Call“

(15,0 Mio. EUR) sowie für den Covid-Start-up-Hilfsfonds (12,2 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt. Für alternative industrielle Fertigungsstrategien sollen noch 5 Mio. EUR bereitgestellt werden.

Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt des BVA-E 2021 sind um 24,0 Mio. EUR höher als die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt. Vorschüsse des BMK an die Förderagenturen sind bis zum Zeitpunkt der Auszahlung an die FördernehmerInnen dem Vermögen des Bundes zuzurechnen. Bei den Aufwendungen wird nun Vorsorge für einen möglichen Abbau des von der FFG verwalteten Bundesvermögens um 21,0 Mio. EUR getroffen. Dies soll durch höhere Auszahlungen der FFG an FördernehmerInnen erreicht werden.

(5)

In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt, ge- genüber dem BVA 2020 wurden dabei zwei Wirkungsziele und drei Indikatoren geändert. Mit dem BVA-E 2021 wurden fünf neue Kennzahlen aufgenommen, diese betreffen insbesondere die Innovationsaktivität der Unternehmen, Patentanmeldungen für Umwelttechnologien und den Beschäftigungsanteil im Wissenschafts- und Technologiebereich. Eine neue interministerielle „FTI-Strategie 2030“ für den Zeitraum nach 2020 wurde im Regierungs- programm angekündigt, aber noch nicht vom Ministerrat beschlossen. Eine entsprechende ressortübergreifende Überarbeitung der Wirkungsorientierung sollte sich dann im BVA-E 2022 finden.

2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die Auszahlungen in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) steigen in den Jahren 2021 und 2022 um 100 Mio. EUR wegen der zusätzlichen Mittel für klimafreundliche Investitionen und Industrien. Auch im Vollzug des Jahres 2020 sollte es deshalb noch zu Mehrauszahlungen kommen. Ab dem Jahr 2023 entfallen diese Mittel und im Jahr 2024 kommt es im BFRG-E 2021-2024 zu einem weiteren leichten Rückgang wegen des Auslaufens der IPCEI-Initiative Mikroelektronik. Die Auszahlungen der UG 34 bestehen fast ausschließlich aus Transferzahlungen.

(6)

3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung

Die Forschungsausgaben des Bundes setzen sich im Wesentlichen aus Budgetmitteln, verminderten Steuerleistungen aus der indirekten Forschungsförderung und aus Mitteln der FTE-Nationalstiftung zusammen. Die budgetierten forschungswirksamen Auszahlungen des Bundes betragen insgesamt rd. 3.561 Mio. EUR und sind damit um 271 Mio. EUR bzw. 8,2 % höher als im BVA 2020. Auf das BMK entfallen davon insgesamt 627,3 Mio. EUR. Davon sind 59,3 Mio. EUR für Beiträge an internationale Organisationen und 568,0 Mio. EUR für in Österreich durchgeführte F&E vorgesehen. Die Mittel des BMK sind primär in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) veranschlagt und steigen im Jahr 2021 wegen der zusätzlichen Mittel aus dem Konjunkturpaket um 100,0 Mio. EUR.

Fortgeführt werden in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) die seit dem BVA 2020 bestehenden Auszahlungen für Beteiligungen Österreichs an IPCEI-Initiativen (Important Projects of Common European Interest). In der UG 34 sind für die IPCEI-Initiative Mikroelektronik 18,75 Mio. EUR und für die IPCEI-Initiative Batterie 6,0 Mio. EUR budgetiert.

Weitere 18,75 Mio. EUR werden aus der UG 33-Wirtschaft (Forschung) für die IPCEI-Initiative Mikroelektronik zur Verfügung gestellt. Die europäischen IPCEI-Initiativen haben das Ziel, große europäische Konsortialprojekte in Industriebereichen von gemeinsamen europäischen Interesse in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu fördern. Diese Initiativen müssen einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU leisten sowie neue innovative industrielle Entwicklungen und Spill-over-Effekte in der EU generieren. Die IPCEI-Initiative Mikroelektronik dient vorrangig der Förderung der Forschung und Entwicklung von Technologien in den Bereichen energieeffizienter Chips, Leistungshalbleiter, intelligente Sensoren, fortgeschrittene optische Geräte und Verbundwerkstoffe. Die IPCEI-Initiative Batterie beschäftigt sich mit Fragen der Klimaneutralität und emissionsarmer Mobilität und fokussiert u. a. auf die Entwicklung nachhaltiger Technologien für langlebigere Lithium-Ionen-Batterien, kürzeren Ladezeiten, Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen, Konzeption von Batteriezellen und -systemen bis hin zu Recycling und Nutzung von Altbatterien.

(7)

Im Juli 2020 wurde das Forschungsfinanzierungsgesetz beschlossen, mit welchem ein rechtlicher Rahmen für die künftige Organisation und Struktur der Forschungsfinanzierung in Österreich geschaffen wurde. Auf Basis der budgetären Rahmenbedingungen in BFG bzw.

BFRG wird ein jeweils dreijähriger FTI-Pakt abgeschlossen. Dies erhöht die Planungs- und Finanzierungssicherheit für die beteiligten Ressorts (BMBWF, BMDW, BMK) und in Folge für die zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen. Die UG 34 leistet Auszahlungen sowohl an zentrale Forschungseinrichtungen (Austrian Institute of Technology, Silicon Austria Labs GmbH) als auch an zentrale Forschungsförderungseinrichtungen (FFG, aws) im Sinne des Forschungsfinanzierungsgesetzes.

4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten

Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

 Förderung von Spitzentechnologie und Weiterführung der Technologie- Programme/Initiativen entlang der Themenbereiche Mobilität, Energie, Produktion, Informations- und Kommunikationstechnologien, Weltraum, Humanpotenzial

 Strategische Weiterentwicklung der österreichischen außeruniversitären und industrie- bzw. wirtschaftsorientierten Forschungseinrichtungen zu international wettbewerbsfähigen Einrichtungen und Stärkung des Standorts Österreich als F&E- Headquarter sowie Stärkung der Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft

 Stärkung und Weiterentwicklung der österreichischen Mikroelektronikindustrie und Vorantreiben der österreichischen Batterieinitiative

 Weiterführung und Weiterentwicklung der Schwerpunktsetzung in FTI wie z. B. Klima- und Energieforschung, nachhaltige Produktion, Automatisiertes/Autonomes/

Vernetztes Fahren, künstliche Intelligenz, Life Science, Industrie 4.0, Elektromobilität, Weltraumaktivitäten sowie Vorantreiben der Kreislaufwirtschaft

 Maßnahmen zur Umsetzung der Festlegungen im Forschungsfinanzierungsgesetz für eine effektive und effiziente strategische Steuerung der zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen

(8)

Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 vor allem wegen der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket wie folgt geändert:

Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023

Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 in den Jahren 2021 und 2022 um jeweils 100 Mio. EUR. Hierbei handelt es sich um jenen Betrag, der als Teil des Konjunkturpakets für klimafreundliche Investitionen und Industrien zur Verfügung gestellt wird. Diese Forschungs- und Innovationsprogramme auf europäischer und nationaler Ebene sollen höhere Ressourceneffizienz, geringeren Energieverbrauch und CO2-Reduktionen ermöglichen. Für die Abwicklung des Covid-Start-up-Hilfsfonds sind im Jahr 2021 noch 23.000 EUR vorgesehen.

5 Auswirkungen der COVID-19-Krise

Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020 implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt:

Tabelle 3: Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021

Im Jahr 2020 hat die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) 15 Mio. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für den „Corona-Emergency-Call“ erhalten. Bis zum 15. Oktober 2020 wurden davon 4,1 Mio. EUR ausgezahlt. Die verbliebene Summe soll laut Auskunft des Ressorts bis zum Jahresende ebenfalls ausgezahlt werden. Zum Corona-

UG 34-Innovation und Technologie

(Forschung) in Mio. EUR

2021 2022 2023 2024

461,6 461,6 461,6

561,6 561,6 461,6 440,9

100,0 100,1 0,0 -

0,0 0,0

100,0 100,0 0,0 0,0

100,0 100,0 aws COVID-19 Startup Hilfsfonds Abwick lungsk osten

Klimafreundliche Investitionen und Industrien BFRG 2020-2023

BFRG 2021-2024

Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023

Konjunkturpaket COVID-19 Maßnahmen

UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) Einzahlung

COVID-19-Fonds Auszahlung in Mio. EUR

Klinische Forschung "Corona-Emergency-Call" 15,0 4,1

aws Start-Up-Hilfsfonds, Teil UG 34 12,2 12,2

Covid-Start-up-Hilfsfonds Verwaltungsaufwand

(23.000 Euro) 0,0

Stand: 15. Oktober 2020

BVA-E 2021

(9)

Emergency-Call hat die UG 33-Wirtschaft (Forschung) zusätzlich 11 Mio. EUR, davon 10 Mio. EUR aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds beigetragen. Somit standen insgesamt 26 Mio. EUR zur Verfügung.

Als Ergebnis des von der FFG abgewickelten Corona-Emergency-Call werden 48 Projekte für Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) von österreichischen Unternehmen mit 26 Mio. EUR gefördert. Diese beschäftigen sich mit Fragen der Infektionsprävention, der Diagnose sowie der Forschung und Entwicklung von Impfstoffen, Medikamenten und Therapieverfahren. Die geplanten Projekte sollen mit einem Entwicklungszeitraum von bis zu 12 Monaten rasch umgesetzt werden.

Für den Covid-Start-up-Hilfsfonds hat die UG 34-Innvoation und Technologie (Forschung) aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 12,2 Mio. EUR erhalten und auch bereits ausgezahlt. Insgesamt werden 50 Mio. EUR aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt.

Davon sollen 20,5 Mio. EUR aus der UG 34 und 29,5 Mio. EUR aus der UG 40-Wirtschaft kommen. Mit den Mitteln wird von Privatinvestoren für Start-ups bereitgestelltes Eigenkapital von jeweils zumindest 10.000 EUR über einen Zuschuss verdoppelt. Die Abwicklung erfolgt über die aws und im BVA-E 2021 sind noch 23.000 EUR für den Verwaltungsaufwand in der UG 34 veranschlagt.

Weitere Mittel sollen noch im Jahr 2020 aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt werden. Für Forschungsvorhaben im Bereich der klimafreundlichen Technologien soll die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) noch 68 Mio. EUR1 erhalten und 5 Mio. EUR sollen für alternative industrielle Fertigungsstrategien bereitgestellt werden.

1 Die UG 41-Mobilität erhält die übrigen 32 Mio. EUR, die von den insgesamt 100 Mio. EUR laut Ministerratsvortrag vom 24. Juni 2020 für klimafreundliche Technologien für die Zukunft bereitgestellt werden.

(10)

6 Bundesvoranschlag 2021

6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf, welche sich vor allem durch Mittel im Rahmen des Konjunkturpakets begründen:

Tabelle 4: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020

Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021

In der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) werden im Rahmen des Konjunkturpakets zusätzliche Mittel für Forschungsvorhaben im Bereich der klimafreundlichen Technologien zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2021 und 2022 sind jeweils 100 Mio. EUR zusätzlich vorgesehen. Im Jahr 2020 sollen dafür noch 68 Mio. EUR an die UG 34 aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt werden.

6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 5: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 UG 34

in Mio. EUR

Auszahlungen 438,1 461,6 561,6 100,0 21,7%

COVID-19-Krisenbewältigung

aws COVID-19 Startup Hilfsfonds Abwicklungskosten 0,0 0,0 -

Konjunkturpaket

Klimafreundliche Investitionen und Industrien 100,0 100,0 -

Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 438,1 461,6 461,6 0,0 0,0%

BVA-E 2021

Diff. BVA-E 2021 - BVA 2020 Erfolg

2019

BVA 2020

Finanzierungshaushalt UG 34

in Mio. EUR Erf 2019 BVA 2020

34 Auszahlungen 438,1 461,6 561,6 28,2% 21,7%

34.01 Forschung, Technologie und Innovation 438,1 461,6 561,6 28,2% 21,7%

34.01.01 Internationale Kooperation 76,4 58,1 59,2 -22,5% 1,8%

34.01.02 FTI-Infrastruktur 77,8 110,5 118,1 51,8% 6,9%

34.01.03 FTI-Förderung 283,9 293,0 384,3 35,4% 31,2%

34 Einzahlungen 0,1 1,0 1,0 703,6% 0,0%

34.01 Forschung, Technologie und Innovation 0,1 1,0 1,0 703,6% 0,0%

Nettofinanzierungssaldo -438,0 -460,6 -560,6 - -

Erfolg 2019

Diff. BVA-E 2021 - BVA

2020

BVA-E 2021

(11)

Das einzige Globalbudget der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) ist auf drei Detailbudgets aufgeteilt, die Programme und Initiativen zur Internationalen Kooperation fördern und FTI-Infrastruktur sowie insbesondere die Aufgaben der FFG und der aws finanzieren. Im BVA-E 2021 sind Auszahlungen iHv insgesamt 561,6 Mio. EUR budgetiert und somit um 100 Mio. EUR mehr als im BVA 2020. Diese zusätzlichen Mittel für klimafreundliche Technologien sind vor allem im DB 34.01.3-„FTI-Förderung“ enthalten.

Die veranschlagten Einzahlungen iHv 1,0 Mio. EUR bestehen im Wesentlichen aus der Rückzahlung von Darlehen. Im Budgetvollzug 2020 kommt es zu Mehreinzahlungen, da die bundesinternen Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds aus der UG 45-Bundesvermögen auch entsprechende Einzahlungen in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) bewirken (siehe Pkt. 5).

DB 34.01.01-„Internationale Kooperation“

In diesem Detailbudget betreffen die Auszahlungen die österreichischen Mitgliedsbeitragsleistungen zu internationalen Programmen. Im BVA-E 2021 ist die Veranschlagung mit 59,2 Mio. EUR um 1,1 Mio. EUR höher als im BVA 2020. Der Großteil der Auszahlungen betrifft Programme der European Space Agency (ESA), für die 50,1 Mio. EUR (+1,0 Mio. EUR) vorgesehen sind. Das Budget für die European Organisation for the Exploitation of Meteorological Satelites (EUMETSAT) beträgt unverändert 8,8 Mio. EUR.

DB 34.01.02-„FTI-Infrastruktur“

Durch die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) werden verschiedene Einrichtungen der FTI-Infrastruktur finanziert. Insgesamt sind dafür 118,1 Mio. EUR im BVA-E 2021 budgetiert (+7,6 Mio. EUR). Die höchsten Auszahlungen dieses Detailbudgets gehen an das Austrian Institute of Technology (AIT) mit 57,5 Mio. EUR (+0,4 Mio. EUR). Für die IPCEI-Initiativen Mikroelektronik und Batterie sind weiterhin 24,8 Mio. EUR budgetiert. Der Auszahlungsanstieg im DB 34.01.02 beruht vor allem auf mehr Mitteln für die Silicon Austria Labs GmbH (SAL), für die 17,4 Mio. EUR (+7,2 Mio. EUR) vorgesehen sind. Für die Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES) sind 11,2 Mio. EUR budgetiert.

DB 34.01.03-„FTI-Förderung“

Die Auszahlungen im DB 34.01.03 steigen im BVA-E 2021 um 91,3 Mio. EUR auf 384,3 Mio. EUR an. Der Großteil davon entfällt auf die Förderprogramme der FFG. Für die Basisprogramme werden mit 145,0 Mio. EUR um 50,0 Mio. EUR zusätzlich zur Verfügung gestellt, für die FTI-Programme 182,7 Mio. EUR (+27,0 Mio. EUR). Für die Förderungen der aws werden mit 22,0 Mio. EUR um 12,0 Mio. EUR mehr budgetiert. Ein weiterer Anstieg um

(12)

3,0 Mio. EUR betrifft die administrativen Kosten der FFG, für welche 20,0 Mio. EUR vorgesehen sind.

6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2021 auf:

Tabelle 6: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Der Ergebnishaushalt der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) weist um 24,0 Mio. EUR höhere Aufwendungen als Auszahlungen auf. Dies liegt primär an der erstmaligen Veranschlagung des geplanten Abbaus von Treuhandvermögen bei den Förderagenturen. Basis für diese Budgetierungslogik ist die letztjährige Prüfung der Abschlussrechnungen des Bundes gemäß § 9 Rechnungshofgesetz. Laut RH ist durch Dritte verwaltetes Bundesvermögen (Treuhandvermögen) in den Förderagenturen bis zum Zeitpunkt der Auszahlung an die FördernehmerInnen dem Vermögen der UG 34 zuzurechnen. Im Rahmen des BVA-E 2021 (Ergebnishaushalt) wird nun erstmals Vorsorge für einen möglichen Abbau des „von Dritten verwalteten Bundesvermögens“ getroffen. Daher sind die Aufwendungen (tatsächlicher Ressourcenverbrauch) im Ergebnishaushalt höher als die Auszahlungen (Zahlungsstrom aus der UG 34) im Finanzierungshaushalt. Betroffen sind grundsätzlich die Förderagenturen FFG und aws, die die Abwicklung von Förderprogrammen auf Namen und Rechnung des Bundes übernehmen.

UG 34 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH

in Mio. EUR Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/

Finanzierungswirksame Aufwendungen 461,6 561,6 100,0 21,7% 463,1 583,1 120,0 25,9% 21,5 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 4,5 3,9 -0,6 -14,4% 5,0 4,4 -0,7 -13,0% 0,5 davon

Aufwand für Werk leistungen 3,6 3,2 -0,5 -12,5% 4,1 3,7 -0,5 -10,9% 0,5

Auszahlungen / Aufwand für Transfer 457,1 557,8 100,7 22,0% 458,1 578,8 120,7 26,3% 21,0

davon

an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger 58,1 59,2 1,1 1,8% 58,1 59,2 1,1 1,8% 0,0

an Unternehmen 392,6 492,2 99,6 25,4% 393,6 513,2 119,6 30,4% 21,0

an private Haushalte/Institutionen 4,6 4,6 - 4,6 4,6 - 0,0

Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 2,0 2,5 0,5 25,0% 2,5

Aufwand aus Wertberichtigungen 2,0 2,5 0,5 25,0% 2,5

Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 0,0 0,0 - 0,0

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,0 0,0 - 0,0

Darlehen und Vorschüsse 0,0 0,0 - 0,0

Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 461,6 561,6 100,0 21,7% 465,1 585,6 120,5 25,9% 24,0

Einzahlungen / Erträge insgesamt 1,0 1,0 - 0,0 0,0 - -1,0

Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -460,6 -560,6 -100,0 - -465,1 -585,6 -120,5 - -25,0 BVA

2020 BVA-E

2021

BVA-E 2021 Diff. BVA-E 2021

- BVA 2020

Diff. BVA-E 2021 - BVA 2020 BVA-E

2021 BVA 2020

(13)

Die Treuhandmittel der FFG betrugen Ende 2019 gemäß Bundesrechnungsabschluss (BRA) 77,2 Mio. EUR. Im BVA-E 2021 sind die Aufwendungen für Förderungen der FFG um 21,0 Mio. EUR höher als die Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt. Dies bedeutet, dass die FFG um 21,0 Mio. EUR mehr an FördernehmerInnen auszahlt als die UG 34 an die FFG überweist und sich die Treuhandmittel der FFG deshalb entsprechend verringern.

Bei der aws betrugen die Treuhandmittel Ende 2019 rd. 10,5 Mio. EUR. Im BVA-E 2021 entsprechen die Auszahlungen an die aws den Aufwendungen, sodass von keiner Veränderung der Treuhandmittel ausgegangen wird.

6.4 Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020 und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen.

Tabelle 7: Rücklagengebarung

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021

Die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) verfügte Ende 2019 über Detailbudgetrücklagen iHv 339,0 Mio. EUR. Davon wurden im Zuge der BMG-Novelle 2020 Rücklagen iHv 30,5 Mio. EUR in die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verschoben. Der Rücklagenstand per 30. September 2020 betrug daher 308,5 Mio. EUR. Im BVA-E 2021 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. Da bei Förderungsprogrammen Verzögerungen bei Auszahlungen entstehen können oder die Programmbudgetierung nicht notwendigerweise den tatsächlich in einem bestimmten Jahr geplanten Auszahlungen entspricht, kann es zu höheren Rücklagen kommen. Der Rücklagenrest der UG 34 ist dennoch weiterhin sehr hoch.

UG 34 Stand Stand

in Mio. EUR 31.12.2019 30.09.2020

Detailbudgetrücklagen 339,0 -30,5 308,5 -

Gesamtsumme 339,0 -30,5 308,5 - 308,5 54,9%

Anteil RL-Rest am BVA-E 2021 Rücklagen

-rest Budget. RL-

Verwendung BVA-E 2021 Veränderung

31.12.2019 - 30.09.2020

(14)

7 Ausgliederungen und Beteiligungen

Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Beteiligungsbericht enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget auf und weist die Anzahl ihrer Beschäftigten aus:

Tabelle 8: Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen

* Bei den in der Tabelle angeführten Beträgen handelt es sich grundsätzlich um die Gesamtauszahlungen der vier Untergliederungen mit Budgetflüssen zur FFG. Allerdings sind für die Auszahlungen der UG 33-Wirtschaft (Forschung) keine Werte im BVA 2020 und BVA-E 2021 enthalten, da die Auszahlungen für die FFG dort nicht separat veranschlagt werden. Im Vergleich zum Erfolg 2019 (UG 33: 53,4 Mio. EUR) sind die beiden Voranschlagswerte entsprechend geringer.

Quelle: Beteiligungsbericht 2021

Aufgabe der FFG ist die Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung, Innovation und Digitalisierung (FTEI+D) zum Nutzen Österreichs. Sie wickelt dazu Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene ab. Die FFG ist eine zentrale Forschungsförderungseinrichtung im Sinne des Forschungsfinanzierungsgesetzes. Zu Budgetflüssen kommt es aus der UG 33-Wirtschaft (Forschung), UG 34-Innovation und Technologie (Forschung), UG 41-Mobilität und der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Im BVA-E 2021 sind ohne die Auszahlungen der UG 33-Wirtschaft (Forschung) mit 627,3 Mio. EUR um 298,5 Mio. EUR mehr als im BVA 2020 budgetiert. Auf die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) entfallen davon 357,7 Mio. EUR und somit um 80,0 Mio. EUR mehr als im BVA 2020 wegen der zusätzlichen Mittel für klimafreundliche Technologien für die Zukunft. Auch in der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus steigen die Auszahlungen an die FFG mit 268,7 Mio. EUR deutlich (+219,1 Mio. EUR). Dies resultiert vor allem aus höheren Zahlungen im Bereich der Breitbandförderung (+217,5 Mio. EUR). Diese waren im BVA 2020 aufgrund der bei der FFG vorhandenen Liquidität nur mit 44,0 Mio. EUR veranschlagt. In der UG 41-Mobilität werden nach der Verschiebung der Kompetenzen für die Breitbandförderung in die UG 42 nur mehr 1,0 Mio. EUR für die FFG budgetiert. Die Voranschlagswerte für die UG 33 sind nicht verfügbar (Erfolg 2019: 53,4 Mio. EUR).

UG 34

in Mio. EUR

Auszahlungen gesamt 522,7 399,6 705,4 305,8 76,5%

davon

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)* 456,4 328,8 627,3 298,5 90,8% 308

Austrian Institute of Technology GmbH (AIT) 57,6 58,7 58,9 0,2 0,3% 1.122

Einzahlungen gesamt 0,8 1,5 1,4 -0,1 -6,7%

Personalstand 2019 in VZÄ BVA-E

2021

Diff. BVA-E 2021 - BVA 2020 Erfolg

2019

BVA 2020

(15)

Im Budgetvollzug 2020 kommt es, gemeinsam mit der UG 33, zu zusätzlichen Auszahlungen für die Abwicklung des Corona-Emergency-Call, für den 25,0 Mio. EUR aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt wurden.

Das AIT ist die größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung Österreichs und unterstützt Wirtschaft und Gesellschaft insbesondere in den Bereichen Dekarbonisierung und Digitalisierung. Das AIT ist eine zentrale Forschungseinrichtung im Sinne des Forschungsfinanzierungsgesetzes. Die auf Basis der Rahmenvereinbarung budgetierten Auszahlungen im Jahr 2021 sind mit 58,9 Mio. EUR um 0,2 Mio. EUR höher als im BVA 2020.

(16)

8 Wirkungsorientierung

8.1 Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt:

Landkarte Inhalt Wirkungsziel-

Landkarte

Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2021 inkl.

Vergleich zum Vorjahr Gleichstellungsziel-

Landkarte

Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich

SDG-Landkarte2 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs3

COVID-19-

Einfluss-Landkarte

COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen mit COVID-19-Bezug

Forschungsziel- Landkarte

Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2021 für den Forschungsbereich

Das BMK hat im BVA-E 2020 für die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt, gegenüber dem BVA 2020 wurden dabei zwei Wirkungsziele und drei Indikatoren geändert. Mit dem BVA-E 2021 wurden fünf neue Kennzahlen aufgenommen, diese betreffen insbesondere die Innovationsaktivität der Unternehmen, Patentanmeldungen für Umwelttechnologien und den Beschäftigungsanteil im Wissenschafts- und Technologiebereich. Eine neue interministerielle „FTI-Strategie 2030“ für den Zeitraum nach 2020 wurde im Regierungsprogramm angekündigt, aber noch nicht vom Ministerrat beschlossen. Eine entsprechende ressortübergreifende Überarbeitung der Wirkungsorientierung sollte sich dann im BVA-E 2022 finden.

2 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt.

3 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat.

(17)

Sowohl das BMDW als auch das BMK sind im Bereich der angewandten Forschungsförderung tätig. Das BMDW positioniert sich als maßgeblicher Unterstützer für die unternehmensbezogene angewandte Forschung, Technologie und Innovation und konzentriert seine Aktivitäten auf jene innovativen Felder, in denen die Voraussetzungen für eine langfristige internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft und eine Sicherung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze sowie des Wirtschaftsstandortes Österreich geschaffen werden. Das BMK ist bestrebt, die unternehmensorientierte und außeruniversitäre Forschung und Technologieentwicklung verstärkt zu fördern mit dem Ziel, die Anzahl der Unternehmen im Sektor Forschung und experimentelle Entwicklung zu erhöhen sowie die Anzahl der Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im Unternehmenssektor zu steigern. Im Rahmen der Wirkungsorientierung ist eine laufende enge Abstimmung und Abgrenzung der Aktivitäten wichtig, um auch den Beitrag zum Erfolg der Wirkungsziele zu beurteilen.

8.2 Einzelfeststellungen

Wirkungsziel 1 zur Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors ist das zentrale Wirkungsziel der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung). Die Messung der Zielerreichung soll anhand von zwei Kennzahlen erfolgen. Kennzahl 34.1.1 weist den Anteil der forschungs- und technologienahen Unternehmen, die selbst F&E durchführen, nun in Prozent aus, weshalb die Werte nicht mehr mit denen des BVA 2020 vergleichbar sind. Für das Jahr 2021 soll ein Istzustand von über 49,6 % erreicht werden, langfristig soll der Wert über 50 % liegen. Die neue Kennzahl 34.1.2 misst den Anteil der Unternehmen mit Produktinnovationen, die Marktneuheiten darstellen. Dazu werden Erhebungen in einem 2-Jahres-Rhythmus für einen 2-jährigen Zeitraum durchgeführt. Als Ausgangsbasis für die Festlegung des Zielwerts wird die Innovationsaktivität jener Länder herangezogen, die gemäß European Innovation Scoreboard (EIS) als „Innovation Leader“ klassifiziert werden. Für das Jahr 2021 wird ein Zielzustand von 24 % angestrebt, langfristig werden 25 % angestrebt.

Das Wirkungsziel 2 „Entwicklung von modernen, effizienten, leistungsfähigen und sicheren Technologien zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen, wie Klimawandel und Ressourcenknappheit (societal challenges)“ wurde textuell angepasst und führt nun den Klimawandel und die Ressourcenknappheit als Zukunftsherausforderungen an.

Bei der Kennzahl 34.2.1-„Patentanmeldungen und Markt“ werden Punkte erhoben, die das Marktpotential der Innovationen beurteilen, die sich vereinfacht aus der Anzahl der Patentanmeldungen und der Marktgröße errechnen. Ausgehend vom Istwert iHv

(18)

257.439 Punkten im Jahr 2019 wurde der Zielwert für 2021 auf 291.546 Punkte im BVA-E 2021 angehoben. Für dieses Wirkungsziel wurde ein neuer Indikator aufgenommen, der die Patentanmeldungen für Umwelttechnologien in Prozent ausweist. Im Jahr 2019 wurde ein Istwert von 98,1 % erreicht, ab dem Jahr 2020 soll dieser auf 100 % steigen. Das Wirkungsziel trägt zum SDG Nr. 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur bei.

Gegenüber dem BVA 2020 wurde das Wirkungsziel 3 „Steigerung der Beschäftigung im Bereich Technologie und Innovation mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen“ textuell geringfügig angepasst. Es ist das Gleichstellungsziel der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) und nach außen gerichtet. Dieses Ziel wurde laut Bericht zur Wirkungsorientierung 2019 nicht erreicht. Der Erfolg wird anhand von vier Kennzahlen gemessen, wobei zwei mit dem BVA-E 2021 neu aufgenommen wurden. Diese betreffen den Anteil der am Arbeitsmarkt aktiven Personen zwischen 25 und 64 Jahren, die entweder einen tertiären Bildungsabschluss haben oder eine wissenschaftlich-technische Berufstätigkeit aufweisen. Die Kennzahl 34.3.3 misst diesen Anteil insgesamt (Zielwert 2021:

52,7 %; Istwert 2019: 51,1 %) und die Kennzahl 34.3.4 misst den Anteil innerhalb der aktiven weiblichen Bevölkerung (Zielwert 2021: 54,3 %; Istwert 2019: 52,3 %). Bis zum Jahr 2030 wird ein Anteil von 60 % insgesamt bzw. 64 % der Frauen angestrebt. Der Anteil ist ein Teil der Indikatoren, mit dem die Europäische Kommission den Fortschritt bei der Erreichung der SDG beobachtet.

Die Kennzahl 34.3.1 weist die Anzahl der Beschäftigen in F&E im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor aus. In den Jahren 2017 bis 2019 lagen die Istwerte über den jeweiligen Zielwerten. Für das Jahr 2021 wird laut BVA-E 2021 mit einem Wert von 54.974 gerechnet (BVA 2020: 53.373). Der Titel der Kennzahl 34.3.2-„Anteil der Frauen unter den wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor“ wurde gegenüber dem BVA 2020 geändert. Die Istzustände liegen signifikant unterhalb der Zielzustände und stagnieren bei einem Wert von 14,9 %. Es bedarf daher verstärkten Anstrengungen um die Erhöhung des Anteils an Frauen im F&E-Bereich, wie im BVA-E 2021 mit > 20 % geplant, voranzutreiben.

(19)

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung

Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

Wirkungsziel 1:

Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors

Maßnahmen

Förderung der unternehmensorientierten und außeruniversitären Forschung und Technologieentwicklung durch

 Stärkung der Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft,

 insbesondere durch spezifisch dafür ausgelegte Programme wie das Brückenschlagprogramm der Forschungsförderungsgesellschaft (BRIDGE) sowie

 in Kooperation mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), u.a das Kompetenzzentrenprogramm (COMET).

 Förderung innovationsorientierter Forschungs-, Technologie- und Innovations- Kooperationen (FTI-Kooperationen)

 Steigerung der Qualität und Quantität angewandter Forschung entlang der Themen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 Durchführung von gezielten Maßnahmen mit starker Hebelwirkung um damit höhere private Forschungsinvestitionen auszulösen

 Schutz des und Generierung eines geeigneten Umfelds für Innovationen und technologieorientierte Start-ups

Neu Umformulierung (zusätzlicher oder entfallener inhaltlicher Aspekt)

Geringfügige Umformulierung (z. B. textliche Änderung, Änderung Ist- oder Zielzustände) Legende

(20)

Indikatoren

Wirkungsziel 2:

Entwicklung von modernen, effizienten, leistungsfähigen und sicheren Technologien zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen, wie Klimawandel und Ressourcenknappheit (societal challenges)

Maßnahmen

Förderung der unternehmensorientierten und außeruniversitären Forschung und Technologieentwicklung, insbesondere durch

 gezielte Förderungsmaßnahmen, die auf die Steigerung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten insbesondere in den Themenbereichen Mobilität, Umwelt und Energie, Produktion und IKT abzielen,

 Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit entwickelter Forschung und Technologien und somit Stärkung der Struktur und Quantität der außeruniversitären Forschung

 Mitwirkung bei der Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, wie Klimawandel und Ressourcenknappheit, durch geeignete Förderungsmaßnahmen

Kennzahl 34.1.1

Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2017 2018 2019 2020 2021 2022

Zielzustand - - - > 48,6 > 49,6 > 50

Istzustand 47,5 47,7 47,7

Zielerreichung - - -

Anteil der forschungs- und technologienahen Unternehmen, die selbst F&E durchführen

Befragung, Anzahl der F&E durchführenden Erhebungseinheiten in Relation zu den Erhebungseinheiten insgesamt, die Grundgesamtheit umfasst sämtliche Unternehmen, für die Hinweise auf eine F&E-Tätigkeit vorliegen (nähere Details zu den verwendeten statistischen Konzepten und Methoden sind auf der Homepage der Statistik Austria verfügbar), Erhebung im 2-Jahres-Rhythmus

F&E-Statistik, Statistik Austria

%

Die F&E-Statistik bietet eine umfangreiche und zuverlässige Datengrundlage über den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die konstante Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren durchgeführt. Bei Erscheinen der F&E-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre dokumentiert, diese Werte werden im Folgejahr fortgeschrieben.

Es wird auf einen weiteren Anstieg der Kennzahl abgezielt, langfristig soll der Wert über 50% liegen.

Kennzahl 34.1.2

Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2017 2018 2019 2020 2021 2022

Zielzustand - - - 23,5 24 24,5

Istzustand 22,7 22,7 23

Zielerreichung - - -

Anteil der Unternehmen mit Produktinnovationen, die Marktneuheiten darstellen

Befragung, Anteil der Unternehmen, die neue oder verbesserte Produkte, eingeführt haben, welche neu für den Markt sind, Erhebung im 2-Jahres-Rhythmus für einen 2-jährigen Zeitraum. Als Vergleichswert wird die

Innovationsaktivität jener Länder herangezogen, die gemäß European Innovation Scoreboard (EIS) als „Innovation Leader“ klassifiziert werden.

Statistik Austria, Europäische Innovationserhebung (CIS)

%

Die Europäische Innovationserhebung (CIS) bietet eine breite Informationsbasis zur Innovationstätigkeit von Unternehmen auf europäischer Ebene. Dadurch ist eine gute internationale Vergleichbarkeit von zahlreichen Innovationsindikatoren gegeben. Die verwendeten Daten basieren auf Auswertungen der Statistik Austria. Bei Erscheinen der CIS im Jahr t, wird der Wert für den Erhebungszeitraum (t-4) bis (t-2) veröffentlicht. Dieser wird für das Jahr (t-1) erfasst und im Folgejahr fortgeschrieben, da die Veröffentlichung biennal erfolgt.

Nach einem graduellen Übergang wird langfristig ein Zielwert von 25% angestrebt. Dieses Ziel kann als ambitioniert betrachtet werden, auch im Vergleich mit der Performance der „Innovation Leader“ (gemäß EIS 2020). Der Indikator wird erstmals in den BVA 2021 aufgenommen.

(21)

Indikatoren

Wirkungsziel 3:

Gleichstellungsziel

Steigerung der Beschäftigung im Bereich Technologie und Innovation mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen.

Maßnahme

Das Ziel, die Beschäftigung im FTI-Bereich zu stärken, wird sowohl direkt durch unterschiedliche Programme zur Stärkung von Humanpotential (z.B. Praktika) verfolgt als auch indirekt, durch die Schaffung von Beschäftigungschancen in Forschungsförderungsprogrammen und die Erhöhung der Sichtbarkeit von Berufen im FTI- Bereich in Unternehmen, Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen.

Zur Erhöhung des Frauenanteils im Bereich FTI wird ein dualer Ansatz verfolgt. Einerseits geht man davon aus, dass durch die Steigerung der Beschäftigungsmöglichkeiten im FTI-Bereich auch vermehrt Frauen dazu motiviert werden, in diesem Bereich Beschäftigung zu suchen.

Andererseits wird auf die Sichtbarkeit und Vorbildwirkung von Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen gesetzt (Jury, Projektleitung), um den Anteil der Frauen beim wissenschaftlichen und höherqualifizierten-nicht-wissenschaftlichen Personal zu steigern.

Ergänzt werden die Maßnahmen durch die Weiterentwicklung von Bewertungskriterien bei Förderungen nach genderspezifischen Kriterien.

Kennzahl 34.2.1

Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2017 2018 2019 2020 2021 2022

Zielzustand 237.627 248.580 262.148 276.457 291.546 307.459

Istzustand 237.627 249.186 257.439

Zielerreichung = Zielzustand über Zielzustand unter Zielzustand Patentanmeldungen und Markt

Das Marktpotenzial von Innovation wird anhand der Anzahl von Patentanmeldungen von ÖsterreicherInnen und der Größe der Märkte, in denen Patentschutz beantragt wird, gemessen. Als Indikator für die Marktgröße wird das BIP des jeweiligen Landes der Patentanmeldung als Vielfaches des BIP Österreichs herangezogen. Die Kennzahl berechnet sich aus der Multiplikation des derart normierten BIP des Anmeldeziellandes mit der Anzahl der Anmeldungen im Anmeldezielland und Summierung dieser Werte für alle Länder, für die jeweils die Daten der Anmeldezahlen und des BIP vorhanden sind. Da Anmeldungen am europäischen Patentamt (EPA) üblicherweise nicht in all seinen Mitgliedsländern Gültigkeit erlangen, werden zur Berücksichtigung der EPA-Anmeldungen die BIP der Mitgliedsländer anhand des durchschnittlichen Validierungsverhaltens der ÖsterreicherInnen gewichtet.

ÖPA, WIPO, Weltbank Punkte

Gemessen werden im Referenzjahr (t) die Werte von zwei Jahren zuvor (t-2). Patentanmeldungen in den USA, China und am europäischen Patentamt stellten in den letzten Jahren den größten Beitrag an der Kennzahl dar. Das weitere Wachstum ist damit auch von der internationalen Wirtschafts- und Handelssituation abhängig.

Die Zielwerte spiegeln eine beabsichtigte Steigerung von 5% jährlich wieder.

Kennzahl 34.2.2

Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2017 2018 2019 2020 2021 2022

Zielzustand - - - 100 100 100

Istzustand 93,1 98 98,1

Zielerreichung - - -

ÖPA, OECD, Weltbank, EIS

Patentanmeldungen für Umwelttechnologien

Patentanmeldungen österreichischer AnmelderInnen beim Europäischen Patentamt (EPA), relativ zu den Anmeldezahlen der Vergleichsgruppe für ausgewählte Kategorien von Umwelttechnologien (Anmeldezahlen jeweils normiert auf die Bevölkerung), Vergleichsgruppe = EPA-Mitgliedsstaaten, die im European Innovation Scoreboard (EIS) in den beiden höchsten Kategorien („Innovation Leader“ und „Strong Innovators“) eingestuft sind. Es wird der 3- Jahres-Mittelwert zur Glättung berechnet, für das Jahr t werden die Anmeldezahlen der Jahre (t-4) bis (t-2) herangezogen

%

Durch den Indikator kann sowohl die Wettbewerbsfähigkeit von in Österreich entwickelten Umwelttechnologien abgebildet werden, als auch die Intensität, mit der an Technologien mit umweltrelevanten Auswirkungen gearbeitet wird, im Vergleich mit den innovationsstärksten Ländern, gemessen werden.

Der Zielwert von 100%, d.h. eine Anmeldeaktivität, die in ausgewählten umweltrelevanten Technologiebereichen dem Niveau der europaweit als führend im Innovationsbereich geltenden Ländern entspricht, zeigt den ambitionierten Anspruch in diesem Technologiebereich. Der Indikator wird erstmals in den BVA 2021 aufgenommen.

(22)

Indikatoren

Kennzahl 34.3.1 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2017 2018 2019 2020 2021 2022

Zielzustand 48.844 50.310 51.819 53.373 54.974 56.623

Istzustand 50.534 52.478 52.478

Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand

Beschäftigte in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor

Befragung, Beschäftigte in F&E im Unternehmenssektor F&E-Statistik, Statistik Austria

Anzahl

Die F&E-Statistik bietet das zuverlässigste Zahlenmaterial für den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die konstante Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren durchgeführt. Bei Erscheinen der F&E-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre dokumentiert, diese Werte werden im Folgejahr fortgeschrieben.

Für die Jahre 2021 ff. wird auf eine jährliche Steigerung von 3% abgezielt.

Kennzahl 34.3.2

Berechnungsmethode Datenquelle Messgrößenangabe

2017 2018 2019 2020 2021 2022

Zielzustand > 20 > 20 > 20 > 20 > 20 > 20

Istzustand 14,8 14,9 14,9

Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand

Die F&E-Statistik bietet das zuverlässigste Zahlenmaterial für den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die konstante Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren durchgeführt. Bei Erscheinen der F&E-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre dokumentiert, diese Werte werden im Folgejahr fortgeschrieben. Der Zielwert von 20% zeigt ambitionierte Erwartungen an die Geschwindigkeit, mit der Frauen in Beschäftigung im F&E-Sektor gebracht werden können, die zum einen durch die notwendige Qualifizierung, zum anderen aber auch durch die Beseitigung von Barrieren verschiedenster Art bedingt ist. Zudem soll der Wert als Anreiz zur verstärkten Maßnahmensetzung dienen.

Anteil der Frauen unter den wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor

Befragung, Anteil der Frauen an den Beschäftigten in F&E nach Durchführungssektoren und Beschäftigtenkategorien, Erhebung im 2-Jahres-Rhythmus

F&E-Statistik, Statistik Austria

%

Kennzahl 34.3.3

Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2017 2018 2019 2020 2021 2022

Zielzustand - - - 51,9 52,7 53,6

Istzustand 50,1 50,4 51,1

Zielerreichung - - -

Die europäische Arbeitskräfteerhebung ist eine umfassende Haushaltsstichprobenerhebung, die vierteljährliche Ergebnisse zur Beteiligung der Personen ab 15 Jahren am Arbeitsmarkt sowie zu Personen, die nicht zu den Arbeitskräften zählen, liefert. Die Selektion nach Bildungsniveau und Beruf erfolgt gemäß den Vorgaben im Canberra Manual, das methodische Vorgaben zur Messung von Humanressourcen im Wissenschafts- und Technologiebereich enthält. Damit handelt es sich um eine fundierte Datengrundlage, die in regelmäßigen Abständen für den gesamten EU-Bereich erfasst wird. Zusätzliche Bedeutung bekommt die Kennzahl als Teil des „EU SDG Indicator Set“, mit dem die Kommission den Fortschritt bei der Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beobachtet, seit dem Jahr 2020.

Der Zielpfad geht von einer jährlichen Steigerung von 1,6% aus. Langfristig soll bis zum Jahr 2030 ein

Beschäftigungsanteil von 60% im Wissenschafts- und Technologiebereich erreicht werden. Der Zielwert ergibt sich aus der Orientierung an der Performance jener Länder, die gemäß European Innovation Scoreboard (EIS) 2019 als

„Innovation Leader“ klassifiziert werden.

Der Indikator wird erstmals in den BVA 2021 aufgenommen.

Humanressourcen im Wissenschafts- und Technologiebereich

Vierteljährliche Haushaltsstichprobenerhebung (Europäische Arbeitskräfteerhebung) zur Beteiligung am Arbeitsmarkt von Personen ab 15 Jahren, Klassifizierung nach tertiärem Bildungsniveau und/oder wissenschaftlich-technischer Berufstätigkeit gemäß Canberra Manual, Angabe in % der aktiven Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren in Österreich

Europäische Arbeitskräfteerhebung (AKE), Eurostat

%

(23)

Kennzahl 34.3.4

Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2017 2018 2019 2020 2021 2022

Zielzustand - - - 53,3 54,3 55,3

Istzustand 50,1 51,2 52,3

Zielerreichung - - -

Die europäische Arbeitskräfteerhebung ist eine umfassende Haushaltsstichprobenerhebung, die vierteljährliche Ergebnisse zur Beteiligung der Personen ab 15 Jahren am Arbeitsmarkt sowie zu Personen, die nicht zu den Arbeitskräften zählen, liefert. Die Selektion nach Bildungsniveau und Beruf erfolgt gemäß den Vorgaben im Canberra Manual, das methodische Vorgaben zur Messung von Humanressourcen im Wissenschafts- und Technologiebereich enthält. Damit handelt es sich um eine fundierte Datengrundlage, die in regelmäßigen Abständen für den gesamten EU-Bereich erfasst wird. Der Zielpfad geht von einer jährlichen Steigerung von 1,9% aus. Langfristig soll bis zum Jahr 2030 ein Beschäftigungsanteil von Frauen von 64% im Wissenschafts- und Technologiebereich erreicht werden. Der Zielwert ergibt sich aus der Orientierung an der Performance jener Länder, die gemäß European Innovation Scoreboard (EIS) 2019 als „Innovation Leader“ klassifiziert werden. Zu beachten ist, dass es sich bei der Kennzahl nicht um den Anteil der Frauen im Wissenschafts- und Technologiebereich handelt, sondern um den Anteil jener Frauen, die am Arbeitsmarkt aktiv sind und einen tertiären Bildungsabschluss und/oder eine wissenschaftlich- technische Berufstätigkeit aufweisen.

Der Indikator wird erstmals in den BVA 2021 aufgenommen.

Frauen im Wissenschafts- und Technologiebereich

Vierteljährliche Haushaltsstichprobenerhebung (Europäische Arbeitskräfteerhebung) zur Beteiligung am Arbeitsmarkt von Personen ab 15 Jahren, Selektion nach Geschlecht, Klassifizierung nach tertiärem Bildungsniveau und/oder wissenschaftlich-technischer Berufstätigkeit gemäß Canberra Manual, Angabe in % der aktiven weiblichen Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren in Österreich

Europäische Arbeitskräfteerhebung (AKE), Eurostat

%

Referenzen

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