• Keine Ergebnisse gefunden

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR "

Copied!
56
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR

VERKEHRS-ARBEITSINSPEKTORA T

TÄTIGKEITSBERICHT

DES

VERKEHRS-ARBEITSINSPEKTORATES

FÜR DAS

JAHR 1981

WIEN 1982

(2)

REPUBLIK ÖSTERREICH

Bundesministerium für Verkehr Am Hof 4, 1010 Wien

Das Bundesministerium für Verkehr beehrt sich,

den

Tätigkeitsbericht

des

Verkehrs-Arbeitsinspektorates

tür das Jahr 1981

zu überreichen.

(3)

BERICHT

des

Bundesministeriums für Verkehr

über

die Tätigkeit und die Wahrnehmungen

des

VERKEHRS-ARBEITSINSPEKTORATES

auf dem

Gebiete des Arbeitnehme rschutzes im Jahre 1981

Dieser Bericht wird gemäß § 17 des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes vom 20. Mai 1952, BGBI. Nr. 99, in der Fassung der Bundesgesetze vom 13. März 1957, BGBI. Nr. 80, vom 30. Mai 1972, BGBI. Nr. 234,

und vom 19. März 1981, BGBI. Nr. 174, dem Nationalrat der Republik Österreich vorgelegt.

(4)

Filmsatz und Offsetdruck: Ferdinand Berger & Söhne Gesellschaft m.h.H., 35�O Horn

(5)

Inhaltsverzeichnis

1

Allgemeines und Wirkungskreis ...

.

2

Tätigkeit der Verkehrs-Arbeitsinspektion ...

.

2.1 Zentrale Tätigkeit . . . .. . . . 2.2 I nspektionstätigkeit . . . . 2.3 Kommissionelle Verhandlungen, Durchführung von Erhebungen . . . . 2A Sonstige Amhhandlungen . . . . 2.5 Gesamte Außendiensttätigkeit . . . .

3

Wahrnehmungen hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes ...

.

3.1 Unfälle . . . .. . . . 3.1.1 Statistische Angaben zum Unfallgeschehen . . . .. . .

.

3.1.2 Tödliche Arbeitsunfälle .. . . . 3.1.3 Bemerkenswerte Unfälle . . . . 3.2 B e rufskrankheiten . . . . 3.3 Gesundheitliche Eignung von Arbeitnehmern für bestimmte Tätigkeiten . . . . 3A Beanstandungen . . . .. . . .. . . . 3.5 Maßnah men zur Verhütung von U nfällen und B erufskrankheiten . . . .

4

Zusammenstellung der gesetzlichen Vorschriften ...

.

5

Organisation des Verkehrs-Arbeitsinspektorates ...

.

6

Statistik

. . . .

6. I Besuchte Bctriebe und Dienststellen, diesen nachgeordnete, örtlich getrennte Stellen, deren Arbeitnehme rstand sowie die Zahl der durchgeführten I nspektionen . . . . 6.2 Unfalltechnische, arbeitshygienische sowie den Ven.."endungsschutz betreffende B eanstandungen 6.3 Die der Verkehrs-Arbei tsinspektion im J ahr 19X

I

zur Kenntnis gebrachten Unfälle . . . . 7

Beilagen ...

.

7.1 Auszug aus dem Eisenbahngesetz 1957 ... .

7.2 B ildnachweis . . . . 6 6 6 l) 9 10

II

I1

II U

1.+

15 1 5 16 16

IX

3 2

36 3S

. Q -IlJ -19 5 I

(6)

1 Allgemeines und Wirkungskreis

Auf Grund des � 1 7 des Verkehrs-A rbeitsinspekti onsgesdzes

1)

h at das Bundesministerium fü r Verkehr alljährlich dem Nationalrat einen Bericht über die Tätigkeit und die Wahrnehmungen des Bundesministe­

riums für Verkehr. Vcrkehrs- Arbeitsinspektorat. auf dem Gebiete des Arbeitnehmerschutzes vorzulegen . Durch das Gesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion wurde die Wahrnehmung des gesetzl ichen Ar­

beitnehmerschutzes für alle in den Wirk ungskreis der Verkehrs-Arbeitsinspektion fallenden Verkehrsbetriebe in einheitlicher Weise geregelt.

Danach obliegt dem Verkehrs- Arbeitsinspektorat der gesetzl iche Schutz der Arbeitnehmer bei den Ei­

senbah nunternehmen (einschließlich deren Kraftfahrbetrieben ) . die den Besti mmungen des Eisenbahngeset­

zes2) unterliegen . bei den Sehlaf- und Speisewagenunternehmen. insoweit deren Tätigkeit bei oder in Zügen durchgeführt wird. bei der Post- und Telegraphenverwaltung und deren Kraftfahrbetrieben , bei der Schiff­

fahrt ( Binnen- und Seeschiffah rt ) sowie bei der Luftfah rt.

Der vorliegende Bericht über die Tätigkei t und die Wah rn ehmungen des Verkehrs- A rbeitsinspektorates auf dem Gebiete des Arbeitnehmerschutzes im Jahre 1 9 X I ist der neunundzwanzigste, der vom Bundesmini­

sterium für Verkehr dem Nationalrat vorgelegt wird und gleichzeitig der Bericht über das dreißigste Tätig­

keitsjahr des Verkehrs-Arbeitsinspektorates. da der erste diesbezügliche Bericht. der im Jahre 1 9 55 erschie­

nen war. sich auf die Tätigkeit in den J ahren 1 95 2 und 1 9 53 gemeinsam bezog. Diese Tätigkeitsberichte bringen die Bestrebungen der Verkehrs-Arbeitsinspektion. ihren vielfältigen Aufgaben im In teresse des Ar­

beitnehmerschutzes gerecht zu werden. zum Ausdruck.

Die Erfüllung dieser A ufgaben. die sich aus den gesetzlichen Regelungen über den Arbeitne hmersc hutz und dessen Weiterent\\ickl ung. insbesondere durch das Arbeitnehmerschutzgesetz ergeben. stellt an die I n­

spe ktionsorgane immer höhere Anforderungen.

Dies ist darauf zurückzuführen. daß sieh in den letzten Jahren unter dem Einfluß der modernen Technik eine Vielzahl von Arbeitsmethoden und B erufsbildern in den einzelnen Verkehrszweigen grundlegend geän­

dert hat und auch die Anwendung neuer Technologien und Arbeitsstoffe von den Arbeitsinspektoren i mmer umfassendere Kenntnisse auf den Gebieten des technischen und arbeitshygienischen A rbeitnehmerschutzes sowie des Verwendungsschutzes verlangt. Parallel dazu ist die ständige fachliche Weiterb ildung der Ver­

kehrs-A rbeitsinspektoren ebenso anzuführen wie die Mitwi rkung von Organen der Verkehrs-Arbeitsinspek­

tion an fachlichen Ausbildungsveranstaltungen. Die Verkehrs-Arbeitsinspektoren sind stets bemüht. ihr er­

worbenes Wissen auf dem Gebiete der Arbeitssicherheit soweit wie möglich weiterz ugeben. Ebenso bedarf es der Berücksichtigung des Arbeitnchmerschutzgedankens auf allen betricbl ichcn Ebenen , bei allen Arbeits­

verfahren und Arbeitsabläufen, um die Sicherheit am A rbeitsplatz optimal zu verwirkl ichen. Diese ist aber eine Voraussetzung fü r ei nen geordneten A blauf der täglichen Arbeit.

Das Arbeitnehmerschutzgesetz mit seinen hiezu erl assenen Verordnungen erleiehtert das ständige Über­

denken und Neuor ientieren der Anforderungen an den Arbeitsschutz, welches der permanente Wandlungs­

prozeß im A rbeitsleben notwendig macht. So k ann mit Recht gesagt werden , daß auf dem G ebiete der Un­

fal lverhütung un d des Gesundheitssch utzes in den einzelnen Verkehrsbetrieben viel erreicht wurde.

Der Arbeitne hmerschutz und dessen Erfolg muß immer als Gemeinschaftsaufgabe betrachtet werden.

Ohne Außerachtlassung dieser B edeut ung i st als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit der Verkehrs- Arbeitsin­

spektion die Entwickl ung des Unfallgeschehens anzusehen. wie sich dies in der jährlichen U n fallrat(3) spie­

gel t. Diese weist im Wirkungsbereich der Verkehrs-Arbeitsinspektion im Berichtsjahr den bisher niedrigsten Wert auf und s ank e rstmal ig absolut unter die Hälfte des seinerzeitigen Spitzenwertes.

1) Bundesgesetz vom 20. Mai 1'152. BGB\. N r. '19. über die Yerkehrs-Arbcitsimpektion (Ye rkehrs-Arhcitsinspek­

tionsgesetz - Ycrkehrs-ArbIG), in der Fassung der Bundesgesetze vom 13. Miirz 1'157, BGB\. Nr. HO, vom 30. Mai 1'172.

BGBI. N r . 234 und vom 19. März 1981. BGBI. N r. 174.

2) Siehe Abschnitt 7. 1 .

3 ) Die Unfallrate ist die Annlhl d e r jiihrlichen Unfälle, die jeweils auf 1.000 Arbeitnehmer entfallen. Siehe auch Ab­

schnitt 3.1.1.

(7)

2 Tätigkeit der V erkehrs-Arbeitsinspektion

2.1

Zentrale Tätigkeit

Die ständige Weiterentwic klung von Technik und Arbeitsmedizin erfordern auch eine stete Anpassung der diesbezüglichen Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitnehmerschutzes. Das Verkehrs-Arbeitsinspek­

torat war daher auch im Berichtsjahr um den weiteren Ausbau der Arbeitnehmerschutzvorsc hriften bemüht.

Dazu zählen die Tätigkeiten auf Grund des § 25 Abs. 5 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBI. Nr. 234/1972, im Rahmen der Arbeitnehmerschutzkommission beim Bundesministerium für soziale Verwaltung und deren Facha usschüssen. Dem Schutze der Arbeitnehmer dient auch die fac hliche Mitarbeit von Vertretern der Verkehrs-Arbeitsinspektion im Österreichischen Normungsinstitut bei der Ausarbeitung von ÖNORMEN, die sicherheit technische Regelungen festlegen. Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat hat auch zahlreiche sonstige Gesetzes- und Verordnungsentwürfe von Bundesministerien begutachtet bzw. Stellung­

nahmen zu betriebsinternen Dienstvorschriften der einzelnen Verkehrsunternehmen abgegeben.

Ein Organ der Verkehrs-Arbeitsinspektion nahm ferner an Beratungen des Internationalen Ausschusses für die Verhütung von Arbeitsunfällen in der Binnenschiffa hrt (CIPA) teil, die der Vereinheitlichung diesbe­

züglicher Arbeitnehmerschutzvorsc hriften in Zentra leuropa dienten.

Vertreter der Verkehrs-Arbeitsinspektion nahmen weiters an Veranstaltungen des Arbeitskreises Si­

cherheitstechnik, der Ö terreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und des Österreichischen Arbeitsrin­

ges für Lärmbekämpfung (ÖAL) teil .

Verkehrs-Arbeitsinspektoren haben ferner verschiedene Ausbildungs- und Weiterbildungsveranstaltun­

gen, so vor allem den Gefahrenschutz beim Transport gefährlicher Güter und beim Umgang mit radioaktiven Stoffen betreffend, be ucht .

Nicht zuletzt sei auf die laufende Z u ammenarbeit mit den gesetzlichen Interessenvertretungen der Ar­

beitgeber und der Arbeitnehmer sowie den Trägern der Sozialversicherung, insbesondere jedoch auf die Ar­

beit im Unfallverhütungsbeirat der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen, hingewiesen.

Parallel mit dem ständig steigenden Arbeitsvolumen des Verkehrs-Arbeitsinspektorates, bedingt sowohl durch die Besichtigungstätigkeit seiner Organe in den Betrieben als auch durc h den Schriftverkehr in Ge­

nehmigungsverfahren, nicht zuletzt auf zentralen Arbeitsgebieten, wozu auch die Stellungnahmen zu betriebs­

internen Vorschriften der einzelnen Verkehrsunternehmen anzuführen wären, stieg die Zahl der aktenmäßi­

gen Erledigungen allein im letzten Jahrzehnt um mehr al 40 Prozent (1970: 4. 295, 1980: 5.735, 1981:

6.092). Im Berichtsjahr ergingen ferner 281 schriftliche Anträge gemäß § 8 (1) des Verkehrs-Arbeitsinspek­

tionsgesetzes an den Leiter eines Betriebes (einer Dienststelle), unverzüglich den den geltenden Vorschriften und behördlichen Verfügungen ent prechenden Zusta nd herzustellen. Festzuhalten sei noch, daß die Zahl der oben angegebenen aktenmäßigen Erledigungen weder die durchlaufenden Einsicht akte ziffernmäßig er­

faßt, noch die eine Behandlung erfordernden Unfallanzeigen inkludiert.

Zum Schutz der Arbeitnehmer mußten in zwei Fällen sofortige Maßnahmen gemäß § 9 (3) und eine weitere gemäß § 9 (1) Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz getroffen werden.

2.2

Inspektionstätigkeit

Im Berichtsjahr waren bei der Verkehrs-Arbeitsinspektion 11.824 Betriebe

1

) mit in gesamt 163.158 Arbeitnehmern zur Inspektion vorgemerkt.

Damit lag die Zahl der Betriebe um mehr als ein Drittel höher als im ersten Tätigkeitsja hr der Ver­

kehrs-Arbeitsinspektion (1952: 8.633 Betriebe) und die der Arbeitnehmer um mehr als 20 Prozent über je­

ner des Jahres 1952 (135.343 Arbeitnehmer)2) . Bei den ziffernmäßigen A ngaben werden die den Betrieben bzw. Dienststellen nachgeordneten, örtlich getrennten Stellen der einzelnen Unternehmen wie Betriebe be­

handelt .

Im Berichtsjahr wurden von den Verkehrs-Arbeitsin pektoren 4.871 BetriebeJ) in piziert, eine Zahl, die das Dreifache jener des Jahres 1953, dem ersten vollen

4

) Tätigkeitsjahr der Verkehrs-Arbeitsinspektion (1.631 besuchte Betriebe), beträgt. Es wurden 4.871 Betriebe einmal inspiziert und darüber hinaus 88 zu­

sätzliche Inspektionen in diesen Betrieben durchgeführt.

1), 2), 3), 4):

Fußnoten siehe Seite

9.

(8)

Tafel 2.1: Vergleich der bisherigen Tätigkeit des Verkehrs-Arbeitsinspektorates mit jener des Jahres 1981

1.631

1953

3.216

1953- o 1980

4.871

1981

Zahl der Teilnahmen an kommissionellen Verhand­

lungen:

Jahreswert

1953 . . . 74

Durchschnittswert

1953-1980 . . . 275

Jahreswert

1981 . . . .. 433

59.801

1953

82.691

1953-1980 o

105.365

1981

Zahl der inspizierten Betriebe, Dienststellen owie der diesen nachgeordneten, örtlich getrennten Stel­

len:

Jahreswert

1953 . . . .

Durchschnittswert

1953- 1980 . . .

Jahreswert

1981 . . . .

74

1953

275

1953- o 1980

433

1981

1.631 3.216 4.871

Zahl der durch die Inspektionstätigkeit erfaßten Ar­

beitnehmer:

Jahreswert

1953 . . . .

Durchschnittswert

1953- 1980 . . . .

Jahreswert

1981 . . .

59.801 82.691 105.365

7

(9)

Tafel 2.2 Betriebe

1)

und deren Arbeitnehmer, die in den Wirkungskreis der Verkehrs-Arbeitsinspektion fallen

Größe, Verteilung und Zahl der Betriebe Zahl der Arbeitnehmer

Jugendliche '0) Erwachsene

Bezeichnung der Betriebe, Dienst-

.E

stellen sowie der diesen nach

eord-

Position neten. örtlich getrennten teilen "

:;

E

I

1

1.1 1.1.1 1.1.2 1. 1.3 1.2

2

3

4

5

6

der einzelnen Unternehmen bzw.

"0 "0

Verkehrszweige a- " :c

"" I � I " 0 I " 0 I 8 " tl] "

ii "

� ]

"

0 '" N '" '" E " 1J! 'e: i: " :g E E i: " j3 E E

ö� 'E

'0; Vl " ," E '0; Vl "

Arbeitnehmer

2 3 4 5 6 7 8 9 \0 11 12 13 14

Eisenbahnen 2)

Öffentliche Eisenbahnen

2)

Haupt- und Neben-

bahnen

2),3),4) 1.949 788 345 256 30 3.368 1.597 15 1.612 69.716 4.427 74.143

Straßenbahnen

2),5) 439 68 31 44 2 584 51 32 83 10.099 905 11.004

Seilbahnen

2), 6) 182 297 16 2

-

497

- - -

3.176 133 3.309

Nicht-öffentliche Eisen-

bahnen

2),7) 1.413 83 7 5

-

1.508 7

-

7 6.9 17 59 6.976

Summe Eisenbahnen

2) . . .

3.983 1.236 399 307 32 5.957 1.655 47 1.702 89.908 5.524 95.432

Schlaf- und Speisewagen-

unternehmen - 4 1 2 - 7 - - - 364 17 381

Österreichische Post- und

Telegraphenverwaltung 3.032 1.775 254 161 10 5.232 1.468 131 1.599 45.367 12.966 58.333

Radio Austria AG - 2 - 1 - 3 - - - 194 71 265

Schiffahrt 8) 418 100 11 6 - 535 57 9 66 2.069 105 2.174

Luftfahrt 9) 60 16 6 6 2 90 16 5 21 2.357 828 3.185

Summe

J

Position

1-6)

aller erkehrszweige .. 7.493 3.133 671 483 44 11.824 3.196 192 3.388 140.259 19.511 159.770

Summe

1952 .

. .

.

. .

. . .

. 5.436 2.196 600 370 31 8.633 - - �.67311) 122.088 11.522 133.670 Zunahme

(Vergleich

1981

mit

1952)

2.057 937 71 113 13 3.191 - - �.71511) 18.171 7.929 26.100

1 )

Betriebe, Dienststellen sowie diesen nachgeordnete, örtlich getrennte Stellen der einzelnen Unternehmen bzw. Verkehrs- zweige.

2

)

Eisenbahnen im Sinne des Eisenbahngesetzes

1957

(siehe Beilage 7.1).

3 )

Schienenbahnen und deren Kraftwagenbetriebe.

4 )

Osterreichische Bundesbahnen sowie Haupt- und Nebenbahnen im Privatbetrieb.

5

)

Schienenbahnen und Oberleitungs-Omnibusbetriebe sowie deren Kraftwagenbetriebe.

6

)

Haupt- (einschließlich deren Kraftfahrbetriebe) und Kleinseilbahnen.

7

)

Anschlußbahnen an Haupt- und Nebenbahnen sowie an Straßenbahnen, ferner Material- und Materialseilbahnen (gemäß

§§

8 und

9

des Eisenbahnge etzes

1957).

8

)

Binnen- und Seeschiffahrt.

9

)

Zivilflugpl ätze, Luftbeförderungsunternehmen, Zivilluftfahrerschulen, Luftfahrzeugbetankungsdienst.

10

)

Jugendliche gemäß

§ 3

des Bundesgesetzes vom 1. Juli

1948,

BGBI. Nr.

146,

über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, zuletzt ge ändert durch das Bundesgesetz vom

11 ) 23.

Feber

1979,

BGBI. Nr.

110.

Im ersten Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das

2.

Halbjahr

1952

und das Jahr

1953

scheint bei den beschäftigten Jugendlichen keine geschlechts mäßige Gliederung auf.

8

"

"0 "

::c ".c E tl g

E ."

" "

�.o " �

0<

15

75.755 11.087 3.309 6.983

97.134

381

59.932

265

2.240

3.206

163.158

135.343

27.815

(10)

Durch die Inspektionstiitigkeit des Verkehrs- Arbeitsinspektorates wurden im Berich tsjahr insgesamt 1()5.365 Arbeitnehmer erfaß t: die, entspricht gegenüber dem erwühnten e rsten vollen Tätigkeitsjahr einer Steigerung von rund 75 Prozent (1953: 59.1\01 Arbeitnehmer) .

2.3

Kommissionelle Verhandlungen und Erhebungen

Die Teilnahme der Verkehrs-Arbeitsinspektoren an kommi"illnel len Verhandlungen. insbesondere an solchen zur Genehmigung von Betriebsanlagen. ist neben der I nspektionstätigkeit für den Arbeitnehmer­

schutz von besonderer Bedeutung. Die Zahl der hiou einschlägigen Ladungen. d i e an das Verkehrs-A rbeits­

inspektorat ergehen. ist im st;indigen S teigen begriffen. Sie lag im Berichtsjahr beim zehnfachen Wert des er­

sten vollen Tiitigkeitsiahres (1953: K.f. 1980: 7KK. 19KI: K.f()). wobei an ·B3 Verhandlungen jeweils e i n Or­

gan des Verkehr,-Arbeibim,pektorates teilnahm. eine Zahl die gegenüber jener des Jahres 1953 auf fast das Sechsfache stieg. Die übrigen Stellungnahmen zu Baugenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren mußten /Um Teil aus personelkn Gründen schriftlich erfolgen. wobei \'ielfach zusätzlich örtliche Erhebungen durchgeführt wurden.

I n 53 Eil len wurden Unfalkrhebungen durch Verkehrs-Arbeihinspektoren durchgefüh rt.

Schon in früheren Tätigkeihberichten wurde au'geführt . daß Fragen des Verwendungsschutzes für Ar­

beitnehmer im Wirkung,krei, der Verkehrs-Arbeitsim,pektion weitgehend i n den Hintergrund treten. Speziell gilt dies für d ie Problematik. die sich aus der B eschäftigung von Jugendl ichen bzw. aus dem M utterschutzge­

,ctz ergibt. Hiew ,ci angefüh rt . daß mehr als 90 Prozent der weiblichen Arbeitnehmer im Wirkungskreis der Verkehrs-A rbeitsinspektion bei den Österreichischen Bundesbahnen und bei der Osterreichischen Post- und Telegraphenverwaltung beschäftigt sind.

I n Angelegenheiten de, Verwendungsschutzes waren in,gesamt 13n Erhebungen notwendig. hievon ent­

fielen 12 1 auf den Schutz der \\erdenden Mütter in den B etrieben bzw. 15 auf Arbeitszeit angelegenheiten.

\\iihrend die Agenden de, Jugendschutzes im Zuge der normakn Inspektionstätigkeit erkdigt werden konn­

ten.

2.4

Sonstige Amtshandlungen

Auf G rund der Verordnung des Bundesministers für 'lviale Verwaltung vom n. Juli 1975.

BGB\. Nr. .f 1 1 . über den Nachweis der Fachkenntnis,e tür best immte Arbeiten dürfen für solche nur Arbeit­

nehmer herangezogen werden. die die vom Standpunkt des Arbeitnehmerschutzes notwendigen Fachkennt­

nisse und B erufserfahrungen für die sichere Durch führung dieser Arbeiten besitzen. Diese Verordnung. die am 15. Feber llJ70 in Kraft trat . legt unter anderem fest. daß die geforderten Fachkenntnisse

5)

für be­

stimmte Arbeiten durch ein Zeugnis einer der Verordnung entsprechenden technischen Lehranstalt oder durch ein Zeugnis einer anderen Einrichtung. die vom Bundesministerium für soziale Verwaltung zur Aus­

stellung solcher Zeugnisse ermächtigt worden ist. nachzuweisen sind . Soweit es sich um den Nachweis der Fachkenntnisse für die Durchführung der A rbeiten in Betrieben hande lt. die dem Verkehrs-A rbeitsinspek­

tionsgesetz unterliegen. kann die Ermächtigung vom Hundesminister für Verkehr ausgesprochen werden.

Wenn die Aushil dung nicht im Rahmen des Lehrplanes einer Unterrichtsanstalt erfolgt. sind die Prüfungen für den Wirkungskreis der Verkehrs-Arbeitsinspektion unter Mitwirkung eines hiefur vom Bundesminister für Verkehr beauft ragkn Verkehrs-Arbeitsinspektors abzuh alten6).

') In der Organisation der Osterreichischen Bundöhahnen findet sich die Bezeichnung DicmtsteIlen. dic '<,wohl in­

nerhalh des Geschiiftsapparates der Osterreichischen Bundeshalmen als auch nach außen hin organi,atori,chc Einheiten höherer Ordnung hilden und sich ihrerseits in .. Stellen", das ,ind organisatorische Einheiten niederer Ordnung. wie Be­

tliehswerkstiitte:n. Bahnmeiskr Usw. gliedern.

Stellen (= Bestandteile) einer Zugförderungsleit ung sind zum Beispiel Zugförderungsstcllen. Wagenwerkstiitten und Wa genmeisterstellen .

Bei der O"crreichischen Post· und Telegraphenvcrwaltung entsprechen im Sinne des Begriffes Dienst,tellcn zum Beispiel Telegraphenhau· und Fernmeldehetriehsiimter, denen als Stellen Bautrupps h/w. \Viihliimter nachgcordnct sind.

In der weiteren Folge wird statt der korrekten Bezeichnung "Betriehe. Dienststellen und diesen nachgcordnete Stei­

len" nur mehr vereinLtcht der Ausdruck .. Betriehe" �chraucht.

In der Spalte: .,1ktriehc mit () his -+ Arheitneh

ern" sind auch solche Stellen enthalten. die twar stiindig von Arheit­

nehmern hesucht werden. die aher im Personalstand eines anderen Betriehes geführt sind. Als Beispiel seien etwa die von den Omnibuslenkern d�r Kraftfahrhdriehe der Eisenbahnen hzw. der Osterreichischen Post- und Telegraphenverwaltung angefahrenen Endpunkte (AuLlenstcllen) der öffentlichen Kraftfahrlinien genannt. die Garagen h/'". Einstellräullle für die Kraftfahrzeuge sowie die notwendigen Sozialräume für dic Arheitnehmer auf\\eisen.

2) Sieh� Tafel 2.2.

3) Siehe ausführliche Tahclkn Ahschnitt 6. 1 und 0.2.

4) Im Mai I <)52 wurde das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz erla"cn und bereits im zweiten Halbjahr I <):'i2 die Tä­

tigkeit der Verkchrs-Arbeitsinspektion aufgenommen. 195.' war das erste volle Tätigkeitsjahr.

5) Diese Fachkenntnisse betreffen vor allem das Führen verschiedener Kranarten bzw. von Staplern.

6

)

Acht Vcrkehrs-Arheitsinspektoren sind heauftragt. bei den Prüfungen zur Erlangung von Zeugnissen für den Nachweis der Fachkenntnissc tür das Führen von Kranen und Staplern mitzuwirken.

(11)

Im B erichtsjahr wurden insgesamt 5 2 3 Arbeitnehmer einer derartigen Prüfung, welche die Mitwirkung von Verkehrs-Arbeitsinspektoren erforderte, unterzogen und hiebei von 2 99 A rbeitnehmern der Nachweis der geforderten Fachkenntnisse für das Führen von Staple rn und von 224 Arbeitnehmern der Nachweis der geforderten Fachkenntnisse fü r das Führen von Kranen erbracht.

Weitere sonstige Amtshandlungen wurden zu einem großen Teil in den Betrieben durch die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in speziellen Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes geleistet.

Diese erfolgte zum Teil schon im Planungsstadium i m Zusammenhang mit der Errichtung von neuen Betrie­

ben als auch bei größeren Veränderungen oder Erweiterungen bestehender Betriebe .

2.5 Gesamte Außendiensttätigkeit

Im Rahmen des Aufgabenbe reiches der Verkehrs- Arbeitsinspektion wurde im B erichtsjahr an 1.808 Ta­

gen Außendienst geleistet; som it wurden je Verkehrs-Arbei tsinspektor rund 106 Außendiensttage aufgewen­

det. Vergleichsweise l iegt dieser Wert höher als in früheren B erichtsjahren. Im Jahre 1 956, dem ersten Jahr, in dem auch die Zahl der A uß endiensttage im Tätigkeitsbericht der Verkehrs- Arbeitsinspektion aufgenom­

men worden war. entfielen pro Verkehrs-Arbeitsinspektor nur 89.7 Arbeitstage, an denen A u ßendienst ver­

sehen wurde.

Im Berichtsjahr entfielen auf Amtshandl ungen am Amtssitz 368 bzw. auf Amtshandlungen außerhalb des Amtssitzes 1 .440 Tage; als Pro- Kopf-Quote ( B asis: 17 Verkehrs- Arbeitsinspektoren) ausgeworfen, ent­

spricht dies 21,7 Arbeitstagen für Amtshandlungen am Amtssitz bzw. 84,7 Arbeitstagen für Amtshandlungen außerhalb des A mtssitzes.

(12)

3 Wahrnehmungen hinsichtlich des Arbeitnehmer­

schutzes

3.1

Unfälle

3.1.1

Statistische Angaben zum Unfallgeschehen

Obwohl sich im Wirkungskreis ocr Verkehr�-Arbci"inspcktion dic A rbcitnchmerzahl seit dem Jahrc ILJ.'i.\ um mchr als zwanzig Pro/cnt crhöht hat , ist bcz ügl ich dcr Zahl dcr in dicsem Zeitraum jährlich dcr Vcrkchrs-Arbcitsinspcktion /LIr Kcnntnis gebrachten Unfäl lc cinc übcrwicgcnd abnchmende Tendenz fcstzu­

stelicll. Eincm sciner/citigcn .Iahrcsspitzcnwert \ on übcr I-I.()()() Unfiillcn stchcn im Berichtsjah r nur S.273 Unfäl le gcgcnübcr.

Von diesen, dem Vcrkch rs-Arbcitsinspcktorat zur Kcnntnis gcbrach tcn Unbl len. entfal len fast ein Drit­

tcl auf solchc. die sich nicht unmittclbar durch Maßnahmcn dcs Arbcitnchmcrsch utzes verhindern licßcn bzw . dic sich unabhängig vom Bctricb crcignet haben. Dies ,ind typisch ctwa jcne Unfälle. die durch EIe­

mcntarcrcignissc oder Wit tcrungscinflüssc verursach t wurdcn bzw. auch jcnc Wcgunfiille. die sich durch au­

ßcrgcwiihnlichc Verkchrscrcignisse. wic bcispielsweise Zugs- odcr Autobuskollisioncn crcigneten.

OI1 \ \Ohl die Gesamtzahl dcr Unfiillc gcgenüber dem Vorjahr gcsunkcn ist. ist oie Zahl der Unfälle. dic sich au f dcm Wcg zur odcr von dcr Arbcitsstellc ereignct habcn, absolut gcsticgcn und macht dcrzeit bcrcits rund l'in Scch,tcl al lcr L'nfiille aus.

Die Zahl der tödlichen l'nfiille des Bcrichtsjahres bct rägt 27 und ist gcgenübcr frühcrcn Spitzcnwcrten.

f. 13.: 7-1 im Jahr ILJ()(). auf \ \L'nigL'r als \ icrzig Prozent gcsunkcn. Fast dic Hälftc dicscr 27 tödlichen Unfäl lc.

niiInlich 13. haben ,ich nicht in unmittclbarem Zusammcnhang mit dcm Bctricb crcignct. Allcin 12 dicscr 1.\ tiidlichcn Unfällc sind Unfiille auf dcm \Veg zur odcr \ on dcr Arbcitsstättc. Solchc Cnfälle können durch :'v1 aßnahmcn dcs Arbcitnchmcrsehutzcs kaum bekämpft wcrdcn.

Auch im Bcrichtsjahr war - wic in dcn Vorjahren - cin Schwcrp unkt dcs Unfallgeschehens bei dcn Ei­

scnbahncn gelcgcn. Hicr wicdcr trctcn bcsonders die Gefah rcn, dic im CIl cisbcrcich gcgebcn sind. als häu fig­

stc Unfallursachcn hcrvor. Da/.u fählcn auch die Gefahrcn. dic bci unzul ässigcr Annähcrung an ortsfestc Anlagcn dcr clcktrischen Trak ti on auftretcn können

1).

Dic Folgcn von Unfiillcn im Cile isbe reich sind in dcr Rcgcl schwcrwicgcndc. Ü bcrhaupt unterscheidcn sich dic Arbcits- und Bctricbsvcrhiil tnissc im Eisenbahnbctricb schr von dcncn anderer Unternehmen. Dcn­

noch ist cs gclungcn. bci dcn Ostcrrcichisch en Bundesbahncn dic Ratc dcr Pcrsonalunfiille cbcnfal ls cnt­

schcidcnd zu senken. sodaß dicsc im Rahmen eines gesamtcuropäischcn Vcrgleichs durchaus günstig l iegen.

Dic angefüh rte Senkung dcr Unfal lrate ist in allcn Bcrcichcn. auch bci dcn Ostcrreichischen Bundes­

bahncn. \ 'nr al lem auf dic gutc und pl anmäßige Zusammcnarbcit aller mit dcr Unfal lverh ütung befaßtcn Stcllen furückl uführcn. wobci auch dic Bcseitigung technischcr Mängcl . dic Gefahrcnqucllcn bilden. wcscnt­

Iich /ur Vcrminderung der (lefährdung dcr A rbeitnehmcr bcigctragcn hat. HiC/u sci darauf vcrwiesen. daß im Zcitraum von ILJ.'i() 2) bis I l)S I oic Zahl der Betriebsbcsichtigungcn d urch das V crkehrs- Arbeitsinspekto­

rat stark intcnsiviert worden ist . Damit in Zusammenhan� ist im �leiehcn Zcitraum die Zahl der crf()l�tcn Beanstandungen. die jcwcils auch die Überwachung der

i3

csci tigu

g festgcstclltcr Mängcl beinhaltet. cl

;

en­

fal ls stark angcsticgen. Obwohl dic Inspcktionstätigkeit in Jcckr Wcisc weiter intcnsiviert worden ist, spricht für dic Weitcrcntwicklung dcs Arbcitnchmerschutzcs in dcn Bct ricbcn dic Tatsache. daß \ 'or al lem in den Ictztcn .Iahrcn dic Zahl dcr Bcanstandungen. die im Durchschnitt pro I nspcktion aufgezeigt werden mußtcn.

cntschcidcnd gesunkcn ist .

Dic richtige Bewäl tigung dcr Problcmc des Arbeitnehmcr,chutlcs. dic auch eine eminentc sozial e Auf­

gabc dar,tcllt. zeigt sich in dcr Arhcitszufriedenheit der cinzclncn Arheitnehmcr und allgemein im Betricbs­

klima. Maßzahl für die E ffizicnz al lcr zum Schutze des Lehens und dcr Gcsundhcit der Arbeitnehmer gctrof­

fcncn Maßnahmcn ist abcr wohl dic bereits erwähnte Unfallrate, dic als spezifischer Wcrt cine A rt .. Wir­

kungsgrad des Arbeitnehmcrschutzcs im Betrieb"' angibt .

Dic Unfallrate ist scit Jahrcn im gesamten von der Vcrkchrs-Arbcitsinspektion betreutcn Bereich stän­

dig sinkcnd . Sic konnte von einem Spitzenwert von 103.-1 im Jahr ILJ.'i.'i auf eincn Wert von .'i0.7 für das Be­

richtsjahr ILJS I verringcrt wcrdcn (siehe Diagramm auf Scitc 13).

I) Siche l3ildhcilage.

2) Nellorganisation des Arhcitnehmcrschllizes hei den 01313.

(13)

Dit Ergdmisse der Tätigkeit des Verkehrs-Arbeitsinsptktorates, die vorwiegend präventiven Charakttr be,i tzt. finutn auch in utn in ditsem Ahschnitt zum Unfallgcschehen des Berichtsjahres angeführten Zah len­

werten ihren positiven A usdruck. Dabei darf nur kurz auch auf die menschlichtn und sozialen Aspekte uie­

ser Tätigktit und auf die volkswirtschaft l iche B e deutung. die tiner zielführenuen Unfallverhütung zukommt, vefwitstn werdtn.

Die Tahelle 6.3 des Ahschnittts 6 dieses B e richtes tnt hält hiezu, aufgesch l üsselt für die e inzelnen Vtr­

kthrsträger, ausführl iche statistische Angaben.

3.1.2

Tödliche Arbeitsunfälle

In d iesem Teilahschnitt werden die wesentl ichsten jentr Arheitsunfälle angefü hrt, die gemäß

S 175 (I)

ASVG im örtlichen, leitlichcn und ursächl ichen Zusammenhang mit der die Vtrsicherung begründenden Be­

schäftigung stehen.

Tödl iche Arbeitsunfälle im Sinn des § 175 (2) A SVG, also zum B eispid tödliche Unfälle, die sich auf dem Wtg zur oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte ereignet habtn, sind in der nachstehenden Ü btr­

sicht übtr die tödlichen Arheitsunfäl le, die sich im B erichtsjahr ereignet hahen, nicht enthalten, da sie durch Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes kaum h intangehalten werden können. In den statistischen Zusam­

menstdlungen im Ahschnitt (, ( Tahelle 6 . 3 ) sind aber alle Unfälle erfaßt.

Österreichische Bundesbahnen

Ein Oherbauarbtiter war in einem Bahnhof mit der Schneefreimachung im B ereich einer Weiche he­

schiiftigt . B ei der E infahrt eines Zuges wurde er vom Tritbfahrzeug erfal3t und erlitt tödliche Verletzungen.

Ein Signalhelfer wurde, im Streich eines Bahnhoks im Gleis gehend, von einem Güterzug erfaßt. zur Seite gesch leudert und getiitet.

Ein Verschieber, dtr in einem B ahnhof bei Vcrschubarbtittn als Spitztnvtrsch ieber eingesetzt war, ver­

unglückte, als ein geschobener Verschubteil infolge Schneepressung tntgleiste. Der Verschieber kam dabei mit dem Kopf unter einen Radhalter eines umgestürzten Wagens zu liegen und wurde auf der Stelle getötet.

Ein LKW versuchte unmittelbar vor einem Zug eine Eisenbahnkreuzung zu übersetzen. Es kam zu ei­

nem Zusammenstoß, bti dtm der Triebfahrzeugführer des Zuges getötet wurde.

Ein Bahnhofsbed itnsteter überschritt zwischen zwti knapp h i ntereinander stehenden Gü terwagen tin B ahnhofsgleis, wurde dahei von einer Verschubbewegung üherrascht und von einem der bewegten Wagen erfaßt . Er wurde zu Boden gedrückt. von beiden Achsen des Wagens ühcrrollt und getötet.

Ein Wagenmeister stieg unmittelbar vor einem einfah renden Zug in das B ahnhofsgleis, wurde dabei von der Lok des Zuges erfaßt und erlitt tödliche Verletzungen.

Ein Bahnhelfer, der zum Abnehmen eines Ungü ltigkeitssignals unterwegs war, ging unerlaubt in einem Streckengleis. Er wurde von einem h erankommenden Güterzug trotz Abgabe von Warnsignalen und einer eingeleiteten Schnellbremsung erfaßt. überrollt und getötet.

Ein Versch ieber sprang in einem B ahnhof vor dem Anh alten einer Verschu bgarnitur von dieser ab. Da­

bei geriet er in das Nachbargleis, wo er von einem eben durchfahrenden Zug erfaßt. zur Seite geschl eudert und getötet wurde.

Stirn Kuppdn eines dektrischen Triebfahrzeuges mit einer Zugsgarnitur mußte infolge e ines Fehlers im H eizkabel des Wagens, das Heizkabel des Triebfahrzeuges verwendet werden. Das fehl erhafte H e izkabel wurde ordnungsgemäß in die B l indsteckdose des Wagens eingesteckt. danach der S tromabnehmer des Trieb­

fahrzeuges angehoben und die H eizung e ingeschaltet. Als ein Wagenmeister die B remsprobe durchführte, wurde ihm M itteilung über die Verwendung des Heizkahels des Triebfahrzeuges und über das fehlerhafte Wagenheizkabel gemacht. Unbeobachtet vom Triebfahrzeugführer nahm der Wagenmeister den Stecker des fehlerhaften Heizkabels in dit H and und hantierte mit diesem, wobei er mit einem Gegenstand in den Stek­

ker hineinfuhr. Er geriet dadurch in den Stromkreis und starb t rotz sofortiger Abschaltung der H eizung und erster H ilfele istung im Krankenhaus an den Folgen des Elektrounfalles.

Luftfahrt

E in Ve rtragsmechaniker einer Luftfahrtgesellschaft war im Frachtgutgebäude eines Flughafens mit der Kontrolle von Treibgastlaschen beschäftigt die dort zwischengelagert waren. Beim unsachgemäßen H antie­

ren am Verschluß e ints dtr B ehälter kam es zu einem explosionsartigen Austritt des vert1üssigten Treibga­

ses, durch den das Betütigungsventil des Behälters abgerissen und geschoß artig gegen den Körper des Me­

chanikers geschleudert wurde. Die dadurch verursachten Verletzungen waren tödlich .

(14)

Berichts- jahr

I

1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981

Tafel 3: Entwicklung der UnfaUrate im Wirkungskreis der Verkehrs-Arbeitsinspektion

Gesamtzahl

g.!.�] �.�

_

c:§

Unfall-

';J�

e�

g

>-e��c rate

-e � �

!?J';::;

E<9.ga

-< E �._..I< .g �

tiö'�

� '5

§

�.e � �"fi 5r�-e

"'0 E.!oI: "'0 <t:.5 ""O�.5

00<

2 3 4

135.343 11.903 87,9 134.465 12.947 96,2 138.393 14.314 103,4 140.399 14.418 102,6 146.607 12.654 86,3 151.806 12.017 79 ,1

100

151 .215 11 .223 74,2 155.367 11.697 75 ,2 157.853 11.195 70,9 159.039 12.476 78,4

90

159.332 11.869 74,4 160.657 11 .742 73,0 162.226 1 1.531 71,0 161 .038 10.370 64,3 162.486 10. 000 61 ,5

80

161.041 10.429 64 ,7 159.751 9.849 61,6 161.057 9.948 61 ,7 162.384 9 .935 61 ,1 160.866 9.417 58,5

70

161.862 9.350 57,7 163.849 9.065 55,3 161.359 8.908 55,2 162.939 8.899 54,6 160.948 8.452 52,5

60

159.287 8.342 52,4 160.699 8.420 52,4 161.325 8.379 5 1,9 163.158 8.273 50,7

50

.

Spalte

3

x

1.000

Unfallrate

= S pa te I

2

t

\

1\

\ i\

\

�V

1953 1960 1965

\ -�

� r'\

\ ..

r--.i\

1970 1975

.... -r-.

50,7 1980

(15)

Der Pilot eines LUr Starhe kümpfung eingesetzten Flugzeuges streifte im Tiefflug mit seiner Maschine e i­

nen Baum und stieß in der Folge frontal gegen ein Gebiiude. Der Pilot fand dahei den Tod.

Das Fl ugzeug eines weiteren. lur Starbekiimpfung eingesetzten Piloten stürzte bei der Verfolgung eines V ogelschwarmes im Tiefflug ab. Der Pilot wurde beim Absturz getötet.

In den übrigen. vom Verkehrs-Arbeihinspektorat lU bet reuenden Betrieben wie z. B. Stral.knbahnen.

Seilbahnen. Post- und Telegraphell\erwaltung und Sehiffahrt. haben sich im Berichtsjahr keine tödlichen Ar­

beitsunfiille im Sinn des � 17:'i

(

I ) ASV(j ereigne t .

3.1.3

Bemerkenswerte Unfälle

Wie auch in den Vorjahren. müssen als Konseljuenz. die sich aus der U nfallstatistik des Berichtsjahres ergibt. hei der Besprechung bemerkenswerter Unfallereignisse vor allem wieder U nfäl le. die sich im Bereich des Eisenbahnhet riebes ereignet haben. behandelt werden. Dahei stehen wieder U nfiil le aus dem Bereich de r Osterreich ischen Bundesbahnen im Vordergrund. ein Umstand. der sich allein schon aus der Größe d ieses U nternehmens mit 73.2()l) Bedienst eten

1)

ergibt.

Neben dem im A hschnitt 3.1.2 bereits angefüh rten tödlichen Elektrounfal l seien in der Folge weitere typische Unfälle dargestellt. die sich an Anlagen der ortsfesten ele ktrischen Traktion erreignet haben. Diese Unfälle wären alle bei Einhaltung der Bestimmungen des elek trotechnischen Vorschriftcnwerkes vermeidbar gewesen.

Die mangelh afte Freischa ltung einer Speiseleitung und eine unLUlässige Freigabe einer Arbeitsstelle zur Erdung einer Fahrleitungsanlage waren Voraussetzungen für einen Elektrounfall. der sich beim Einhängen einer Erdungsstange ereignete. DaLU kam. daß sich der verunglückte Fahrleitungsele ktriker unnö tiger Weise der noch nicht geerdeten Leitung bis au f ca. einen Meter genähert. und auch keine Schutzvorkehrungen ge­

gen einen dann tatsüchlich auftretenden Lich tbogen getroffen hatte. Er e rlitt dabei VerletlUngen im G esich t . die glücklicherweise eine Arbeitsunfiihigkeit von nur zwei Tagen zur Folge hatten.

Eine Fahrleit ungspartie war mit Arbeiten an der Lufttrennung eines Bahnhofes beschiiftigt . Dabei sollte ein an einem M ast befindlicher schadhafter Isolator getauscht werden. Der betreffende Teil der Fahrlei­

tungsanlage war vorher ordnung,gemäß abgeschaltet und geerdet worden. Wiihrend der Durchführung der A rbeiten wurde in der benachbarten Sch altgruppe ein weiterer schadhafter Isolator bemerkt. wobei überse­

hen wurde. daß diese benachbarte Schaltgruppe noch unter Spannung stand . B eim Versuch . den schadhaften I solator der benaeh barten Schaltgruppe ebenfalls zu tauschen geriet ein auf der Arbeitsbühne des Turmwa­

gens hefindlicher Elektriker in den Stromkreis. wurde gegen den Boden der Arheitsbühne geschleudert und erlitt Verbrennungen. die eine Arbeitsunfiihigkeit von sechs Wochen zur Folge hatten. Ein weiterer Be­

diensteter diese r Fahrlcitungspartie erlitt dahei durch den entstandenen Lichtbogen eine vorühergehende Sehstörung.

Ein Heizk uppler sol lte hei einer in einem Bahnhof an eine elektrische Vorheizanlage angeschlossenen Zugsgarnitur die Heizleitung trennen. um weitere Wagen anzuschließen. Er unterließ dabei die vorgeschrie­

benen Sicherheitsmaßnahmen und zog das noch stromfüh rende Heizkabel aus der Heizsteckdose des Wa­

gens. Durch den dabei entstehenden Lichtbogen erlitt er Verbrennungen am l inken U nterarm.

Be,onders charakteristisch für den Eisenbahnbetrieb sind ferner U nfiill e . die sich im Gefahrenbereich der Gleise ereignen und die leider meist sehr schwere Folgen nach sich ziehen. Einige dieser Unfiille. die sich im Berichhjahr ereignet haben. ,eien nachfolgend angefiihrt2):

Ein als Zugsvorbereiter eingeteilter Bediensteter ging auf einem Verschieberbahnsteig zwischen zwei Gleisen. Auf einem dieser Gleise war eben ein Zug angefahren. als der Bedienstete das andere Gleis über­

queren wollte. Er rutschte aus. -,ch litterte in Richtung der sich bewegenden Zugsgarnitur und geriet dabei mit beiden Beinen unter einen der Wagen. wobei ihm der linke Unterschenkel abgetrennt wurde.

I n einem Bahnhof wurden Vcrschubarbeiten durchgefü h rt . Ein Schaffner führte. obwohl er vom zustän­

digen Verschubleiter nur den eindeutigen Auftrag hatte. eine heranrollende abgestoßene Wagen gruppe mit­

tels Hemmsch uh aufzufangen. noch vor dieser Tätigkeit Kuppelarbeiten an einer. am se lben Gleis abgestell­

ten Wagengruppe aus. Als er diese Arbeiten eben beendet hatte und in gebückter Haltung aus dem G l eis treten wollte. stieß die heranrollende Wagengruppe gegen die stehende G arnitur. wodurch d iese in B ewe­

gung geselzt wurde. Der Schaffner kam dadurch zum Sturz und geriet unter einen der hewegten Wagen. wo­

bei ihm der linke Unterschenkel teilwei,e ahgetrennt und der rechte Unterschenkel meh rfach gebrochen wurde .

1) Davon 4.251\ weihliehe und At-:. <)., I miinnlichc Arheitnehmer. darunter 11 weihliehe und I

.

.,n männliche jugend­

liche Arheitnehmer.

2) Einschliigige tödliche Unfälle siehe Abschnitt 3.1.2.

(16)

Ein Weichenaufseher nahm die Gelegenheit wahr. während einer Verschubbewegung in e inem Bahnhof auf dem Trittbrett eines Triebfahrzeuges m itzufahren. Er beugte sich dabei unvorsichtig weit vom Triebfahr­

zeug weg, sodaß er beim Vorbeifahren mit dem Kopf gegen einen Signalmast stieß. Er wurde vom Trieb­

fahrzeug abgestreift und stürzte auf den Bahnsteig. Da er zum Zeitpunkt des Unfalles keinen Sch utzhelm trug. erl itt er neben anderen Verletzungen e ine Schädelprellung und war mehr als sechs Wochen arbeitsun­

fähig.

Im Bereich der Straßenbahnen muß als eine besondere betriebsspezifische G efahrenquelle der elektri­

sche Strom beachtet werden. Dabei ist zu bemerken, daß die oft sehr schweren Verletzungen bei Stromunfäl­

len meist Verbrennungen sind, häufig aber auch erst als Sekundärfolge dadurch entstehen, daß der B etrof­

fene von der Unfal lste I le weg oder zu Boden geschleudert wird.

[n der Zentralwerkstätte eines Straßenbahnbetriebes unterließ es ein Maschinenschlosser vor Beginn von I nstandsetzungsarbeiten eine Maschine spannungsfrei zu schalten. Bei Durchführung der Arbeiten berührte er spannungführende Anlagenteile und wurde zu Boden geschleudert. Neben Brandwunden an der Hand er­

l itt er beim Sturz einen Knöchelbruch .

Im Zuge der Behebung eines Schadens an der Fernsteuerungsanlage in e inem Unterwerk eines Straßen­

bahnbetriebes wollte ein Elektriker ein Zündschütz untersuchen. Er benützte dazu einen Schraubenzieher.

Da die Anlage unter Spannung stand, bildete sich als Folge eines Kurzschlusses ein Lichtbogen aus, durch den der Elektriker Brandwunden an Gesicht und Händen erlitt, die eine dreimonatige Arbeitsunfähigkeit bedingten .

Weitere Unfälle. die infolge der Unfallursache bzw. des Unfallherganges betriebsspezifisch bemerkens­

wert sind. haben sich bei der Österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung ereignet:

Bei A rbeiten mit einer e lektrischen Bohrmaschine, die von einer Leiter aus durchgeführt wurden. ver­

hängte sich das A nschl ußkabel der H andbohrmaschine. Der Bedienstete stieg zur Behebung des H in dernisses jedoch nicht von der Leiter, sondern versuchte durch schleudernde B ewegungen das Kabel zu e ntwirren.

Dabei schaltete er durch eine unbeabsichtigte Bewegung die Bohrmaschine ein und fügte sich eine tiefe Wunde am Bein zu .

Ein Bautrupparbeiter war am Dachboden eines Privathauses m it dem Verlegen e ines Luftkabels be­

schäftigt. Bei Durchführung dieser Arbeiten kam er mit dem Mctallmantcl des I nstallationsrohres einer auf dem Dachboden verlegten Elektroleitung in Berührung. Da dieser Metal lmantel infolge eines Isolationsfeh­

lers in der Elektroleitung unter Spannung stand. geriet der Bedienstete dabei in den Stromkreis. Neben ei­

nem starken Elektroschock erlitt er dabei e ine Platzwunde am Kopf. da er als Folge des Elektrounfal les mit dem Kopf gegen einen Balken der Dachkonstruktion geschleudert wurde und entgegen den geltenden Vor­

schriften bei Durchführung d ieser Arbeiten keinen Schutzhelm trug.

Ein weiterer beme rkenswerter Unfal l en:ignete sich auf einem Großpostam t . Ein Bediensteter versuchte e inen Paketstau auf e inem Förderband zu beseitigen und bestieg zu diesem Zweck. die geltenden Vorschrif­

ten außer Acht lassend. das Förderband, ohne es vorher stillzusetzen. Er wurde von den Förderrollen erfaßt und erlitt schwere Quetschungen an U n ter- und Oberschenkel.

3.2

Berufskrankheiten

Im Berichtsjahr wurden i nnerhalb des Wirkungskreises der Verkehrs-Arbeitsinspektion 43 Anzeigen über B erufskrankheiten erstattet. So wie in den Vorjahren weisen die der Aufsicht der Verkehrs-Arbeitsin­

spektion unterliegenden Unternehmen - vergl ichen mit anderen Berufssparten - eine als sehr günstig zu be­

zeichnende Zahl der ärztlich angezeigten Berufskran kheiten auf.

3 1 ärztliche Anzeigen über eine B erufskrankheit betrafen bei den Österreichischen Bundesbahnen in 23 Fällen Lärmschädigungen. in fünf Fäl len H auterkrankungen, in zwei Fällen Erkrankungen durch Erschüt­

terung bei der Arbeit mit Preßluftwerkzeugen und in einem Fall eine Bleierkrankung. Ferner wurden noch sieben Lärmschädigungen angezeigt, von denen sechs auf Straßenbahnunternehmungen und eine auf ein Pri­

vatbahnunternehmen entfielen. Drei weitere Anzeigen betrafen Hauterkrankungen. wovon zwei bei Be­

diensteten der Schiffah rt und e ine bei einem Bediensteten e iner Haupt- und Nebenbahn im Privatbetrieb auftraten . Eine Anzeige über eine Staublungenerkrankung betraf einen Bediensteten eines Straßenbahnun­

ternehmens, eine weitere Anzeige über Drucklähmung der Nerven einen Privatbahnbediensteten.

3.3

Gesundheitliche Eignung von Arbeitnehmern für bestimmte Tätigkeiten

I m J ahr 1981 gingen dem Arzt beim Verkehrs- Arb eitsinspektorat insgesamt 3.807 B efundausfertigungen über ärztl iche Untersuchungen von Arbeitnehmern zu, die auf G rund der Verordnung über die gesundheitli­

che Eignung von A rbeitnehmern für bestimmte Tätigkeiten bzw. auf Grund der Strahlenschutzverordnung von h iezu ermächtigten Ärzten durchgeführt worden sind.

(17)

Die nach folgende A uf,tellung /eigt die Arllahl der untersuchten Arheitnehmer aufge,ch lü"elt nach der Art der jewe i l igen gesu ndheitsselüd l ichen Einwi rkung:

Chem isch tox ische Arheitsstotk . . . . Liirm . , . . . . ... . . ... ... . . , . . . .

Den Organi,mus besonder, belastende H i l/e . . . I onisi erende Strahlen bei n ichtmedizinischer All\\el1llung

3.567 2 3.j.

.j.

2 Die Zahl der un tersuchte n Arheitnehmer \ erteilt sich aut die nachstehend angefü h rt en V erke hrsz\\ eige im W irk ungskreis der Verkehrs - :\rheitsinspe ktion wie fol gt :

Eisenhahnen . .

Osterreich ische Post- und Telegraphen\ ef\\ altung . . , . Sch i ffahrt . . . .

Luft fa hrt , , '

3A

Beanstandungen

l .3Y7 2 . 3 5 7 2 5 1

I m J a h r I (JS I mußten Verkdn,-Arheitsinspek toren in 9.167 Fäl len O he rt re tu ngen v o n Arhe i tn eh mer­

schutzvorschritten heam,tande n . D iese Beanstan du ngen hahen fast alle technische oder arbeitshygienische Arbeitneh mersch utzvorschriften hetro ffen . Nur in 1 3 Füllen sind O bertretungen von Vorschri ften des Ver­

wendungsschutzes beanstandet \\ orden .

Bedeutend größere Aussagekraft als die ahsolute Zahl der im Berichtsjahr erfolgten 13can,ta ndungen . die J<I unter anderem aueh \ on de r Zahl der I nspek ti one n, die durchgeführt werden konnten, abhängt, hesitzt die Zahl der durc hsch nittlich pro I ns pektion erfolgten Beanstandungen. Die Zahl der durchschn ittlich pro I n­

spektion erfolgten Beanstandunge n wurde i m Laufe der mehr als ein V ie rt e l j ah rhundert u m fassenden Tätig­

keit der \'nkehrs-Arhei tsinspek tion mehr als h albiert. Der diesbezügliche Wnt lag im J ahr 1953 ü ber vier.

i m Jahr I ()S I Iregt er herei ts unter /\\ e i , Da/u sei angefü hrt . daJ.) im gleichen Zeitraum die Tätigk eit der Verkehrs-A rbe i tsinspektoren nicht nur quantitativ sondern auch qualitati\' ,tändig weiter entwickelt und gesteigert worden ist. D iese Tatsache be inhaltet daher auch eine Aussage über die wesentl iche Verhesse rung de, Arheitnehmersch utles a u f allen Gehieten im göam ten Wirkungskrei, der V erkehr,-Arbeitsinspek tion .

Die Angahen über Art und Jewei l ige Anzahl der Beanstandungen bei den ein/elnen \'erkeh rvweigen können der Tabelle 6 . 2 ( im Absch nitt 6 des Berich ts ) ent nommen werden.

3.5

MaHnahmen mr Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten

Die a m, lI nUillen gewonnenen Erfah ru ngen und die Ergehnisse kritischer Analyse n von A rheitworgiin­

gen sowie die Beurteilung \'on Bet riehsmitteln und A rbeitsstoffen waren wieder vielfältige A nsatzpunkte für die ver,chiedensten �1aßnahmen nun Schu tz der Arheitnehmer in den l:3ctriehen und h ahen vor allem auch Anlaß tü r Ve rbesserungen und Veränderu ngen an Bet riebsmitte l n und Betriehsei nrich tu ngen gehoten. Untn den le tltgen annten Veränderungen sind im Berichtsjahr hesonders �aJ3n ahmen zur Verm inderung des Liirmpegeb In den Betriehen hel'\ or/uhehen .

Wie im Vor Jahr lag e i n Schwerp unkt der BeLimptung \ on Personalunfällen auch i m B erichtsjahr wieder hei der Verhütung \'on U n fällen, die ,ich bei D urch fü hrung von Arheiten an oder in unm i ttelharer Nähe \'(1l1 Gl e isen neignen.

"" eiter ist �tuch auf die höondere Bedeutung /u \'e m e isen, die dem Tragen \'on Schutz- ( A rheits- )Klei­

dem und der Benüt.lUng \ on Sch ut/ausrüst un gen sow ie dcr O rdnung und Sauherkeit am Arbei tsplal/ heige­

messen wcrden m uß .

Einen \\ e iteren Sch\\ l' fpunkt der \1aßnahmen zur Verhütung von L: n fä l len hahen hei den Osterre ich i­

schen Bu ndesha hnen im B crichtsjahr die . . I nternationalen E isenhahn er- A rhe itssch utzwochen 19S I " gebildet.

deren ThemensteIlungen in e !">ter Linie auf die E rhiihung der Arheihsicherheit bei der Durchfüh rung von Werhtiitten- und Bauarheiten sowie heim U m gang mit M aschinen, Werk/eugen und Geriiten ausge richtet ware n .

Den Anstrengun gen auf delll li ebiet d e s Arheitnehmersch utzes dienen hei den ve rsch i edenen U n ter­

nehmen im Wirkungskrei, d er Verkehrs- Arheitsinspektion auch zum Teil sehr u m fa ngreiche periodische V e rö ffentl ichungen. Von diesen seien das . . N achrichtenhlatt der li eneraldirektion der Osterreichischen B un­

desbahnen", das I nformat ionshlatt der Betriebsdi rektion der Osterreichischen B undeshahnen . . Der Betrieb"

,owie die .. Post rundsch a u " , hl'ra usgegehen \ on der Cieneraldirektion tü r die Post- und Tel egraphe n \ e f\\ al­

tung. angeführt. \\ elche stiindlg de lll A rbeitnchmersch Utl entsprechenden Raulll gehe n . Von den /ahlreichen Puhlikationen der Cnfal l v erh üt ungsdienste der SO/ialv er,iche ru ngstrüger seien stellvertretend fü r andere das ,.Mitteilungshl:ttt der Versicheru ngsanstal t der österreichi,chen Eisenbah nen" und die Zeitschrift . . BS" der A l lgeme inen LJ n fal l versich crungsanstalt e rwä h n t .

(18)

HALLO • • • Schutzhe1m nicht

vergessen

(19)

Neuauflage der EL 52

(Elektrobetriebsvorschrift) mit 1. Jänner 1981

Die wichtigsten Neuerungen �

(20)

SCHUTZ

Jahreszeitlich bedingte

Unfallgefahren

Rund 1 200 Kollegen haben I m verga nen Jahr einen Unfall auf Dienstwe am Weg zum oder vom Dienst erlitten.

Nun steht die schlechte Jahreszeit der knapp bevor, In der solche , unfälle wesentlich häufiger zu verzeicl sind als sonst. Zelt also, sich darüber danken zu machen, wie man sich am sten vor solchen - vermeidbaren - fällen schützt und wie man sich den sonderen Gegebenheiten während Wintermonate am zweckmäßigsten anJ

Grundsätzlich braucht man In schlechten Jahreszeit für alle Wegstrel länger als In der schönen. Das muß unbedingt stets einkalkulieren, egal man als Fußgänger, als Kraftfahrer I mit einem öffentlichen Verkehrsmittel terwegs Ist.

Bel Dunkelheit und Nässe steigt für Fußgänger das Risiko, einen Verke unfall zu erleiden, auf das Zehnfache. I halb sollten Fußgänger bel Dunkel helle Kleidungsstücke tragen und n liehst reflektierende Accessoires, wie 2 Reflektor-Anhänger, verwenden; und: fe:

Schuhwerk mit entsprechender Profils I kann so manchen "Ausrutscher" und da so manche Verletzung verhindern.

Für den KJaftfahrer wieder steigt Unfallrisiko, das der längere Brems,' und die erhöhte Schleudergefahr, bed durch Nässe, Laub, Schmutz, Schnee Elsglätte, bilden, beträchtlich an. NI verzerrt die Entfernungen; Hindernl sind In Wirklichkeit näher als man unter diesen Umständen wahrnimmt. N ehe Kraftfahrer versuchen -daher instinl diese widrigen witterungsbedingten I stände rasch hinter sich zu bringen fahren deshalb oftmals zu schnell. I m

(21)

����\� ,/ "

.

S\c�.. �� Auch an die f � � . Gefahren des

"" \� Winters denken !

(22)

Ein weiterer Schwerpunkt des Unfallgeschehens im Wirkungskreis der Verkehrs-Arbeitsinspektion hat sich. so wie in den Vorjahren. auch i m Berichtsjahr bei jenen U n fäl len gezeigt. die sich nicht in unmittelba­

rem Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten bzw. unabhängig vom Betrieb ereignet h aben. Auf diese Gruppe entfallen fast ein Drittel aller Unfä l le und fast die H älfte der tödlichen Unfälle des Berichtsjahres.

Allein auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte h aben sich im Berichtsjahr 1 . 374 Unfälle ereignet. 1 2 dieser U nfäl le waren tödliche U nfälle.

Möglichkeiten . zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte durch Maß­

nahmen des Arbeitne hmerschutzes beizutragen. sind leider nur in geringem Umfang gegeben . Eine dieser wenigen Möglich keiten i st. bestehende Gefahren z. B. im Straßenverkehr aufzuzeigen und darauf h inzuarbei­

ten. daß die Arbeitn ehmer sich auch außerhalb der Betriebe sicherheitsbewußt verhalten.

(23)

4 Z�sammensteUung der gesetzlichen Vorschriften und internationalen Übereinkommen sowie von Richtlinien und Grundsätzen, die für den Verkehrs-Arbeits­

inspektionsdienst von Bedeutung sind, nach dem Stand vom

1.

Jänner

1982 V e r k e h r s - A r b e i t s i n s pe k t i o n

Bundesgesetz vom 20. Mai 1 95 2 , 8GB\. N r . 9 9 , über d i e Verkehrs-Arbeitsinspektion ( Verkehrs-Ar­

beitsinspektionsgesetz - Verkehrs- ArbIG ) , in der Fassung der B undesgesetze vom 13. März 1 9 5 7 , B G B I . Nr. 8 0 , vom 30. Mai 1 972, BGB\ . Nr. 234 und vom 1 9 . M ärz 1 98 1 , BGBI. ;\Ir. 1 74 (Seeschiffahrtsge­

setz ) .

Bundesgesetz vom 5 . Feber 1 974, 8GB\. Nr . 1 43 , über die Arbeitsinspektion (Arbeitsinspektionsgesetz 1 974 - ArbIG 1 974 ) .

Verordnung vom 1 8 . M a i 1 950, 8GBl. Nr. 8 0 , über d i e Aufsichtsbezirke d e r Arbeitsinspektion, i n der Fassung der Verordnungen vom 1 5 . März 1 954, BGB\ . NT. 56, vom 1 6. November 1 954, BGB\. Nr. 256, vom 12. Mai 1 956, BGB\. Nr. 1 0 7 und vom 1 8 . Dezember 1 970, B G B \ . Nr. 422.

Bundesgesetz vom 2 3 . M ärz 1 977, BGB\ . Nr. 1 64 , über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen des B undes beschäftigten B ediensteten ( B un desbediensteten- Schutzgesetz - BSG), in der Fassung des Bun desverfassungsgesetzes vom 2 . Juni 1 977, BGBI. NT. 3 2 3 .

Bundesgesetz vom 1 1 . April 1 97 5 , BGBI. N r . 2 5 9 , über den Bergbau und über d i e Änderung d e r Ge­

werbeordnung 1 973 (Berggesetz 1 97 5 ) , in der Fassung des Bundesgesetzes vom 1 . Feber 1 978, B G B I . Nr. 1 24 .

Bundesgesetz vom 2 . Juni 1 948, BGB\ . N T . 1 40, betreffend d i e Grundsätze für die Regelung des Ar­

beitsrechtes in der Land- und Forstwirtschaft ( Landarbeitsgesetz) , in der Fassung der Bundesgesetze BGBI. NT. 279/ 1 95 7 , 92/ 1 959, 24 1 / 1 960, 971 1 96 1 , 1 01 1 962, 1 94/ 1 964, 2381 1 965, 265 / 1 967, 283 / 1 968, 463/ 1 969, 2391 1 97 1 , 3 1 81 1 97 1 , 3 3 3/ 1 97 1 , 457/ 1 974, 782/ 1 974, 360/ 1 9 7 5 , 392/ 1 976, 342/ 1 978, 5 1 9/ 1 97 8 , 449/ 1 980 und BGBI. Nr. 3551 1 98 1 sowie d e r Kundmachung B G B \ . NT. 47/ 1 979 u n d d i e h iezu erl assenen Landarbeitsordnungen.

Bundesverfassungsgesetz vom 2. J un i 1 948, BGBI. Nr. 1 3 9, betreffend die Zuständigkeit des Bundes auf dem Gebiete des Arbeiterrechtes sowie des Arbeiter- und Angestelltenschutzes und der B e rufsvertretung.

Bundesgesetz vom 1 0. Juli 1 963, BGB \ . NT. 2 04 , über militärische Sperrgebiete.

Technischer und arbeitshygienischer Arbeitnehmerschutz

A n s t r e i c h e r - , L a c k i e r e r - u n d M a l e r a r b e i t e n

Verordnung vom 8 . März 1 92 3 , BGB\. NT. 1 86, womit Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der in gewerblichen B etrieben mit Anstreicher-, Lackierer- und Malerarbeiten beschäftigten Per­

sonen erlassen werden, in der Fassung der Verordnungen vom 1 4 . Dezember 1 973, BGB\ . NT. 39/ 1 974, und vom 29. November 1 976, BGBI. Nr. 696.

A r b e i t n e h m e r s c h u t z g e s e tz

Bundesgesetz vom 30. Mai 1 97 2 , BGB\. NT. 2 34, über den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer (Arbeitnehmerschutzgesetz) , in der Fassung der B undesgesetze vom 5. Feber 1 974, BGBI. NT. 1 44 und vom 2. Juli 1 98 1 , BGB\. NT. 354.

Du rch fü h r u n g s v o r s c h ri f t e n z u m A r b e i t n e h m e r s c h u t z g e set z

Verordnung vom 9. Feber 1 97 3 , BGBI. NT. 8 2 , über die G eschäftsordnung der Arbeitnehmerschutzkommission.

Verordnung vom 30. April 1 97 3 . BGB\. NT. 253, über E i nrichtungen in den Betrieben für die Durch­

führung des Arbeitnehmerschutzes.

Verordnung vom 2 5 . Juli 1 97 3 , BGB\. NT. 50 1 , über den Schutz des Lebens und der G esundheit der Arbeitnehmer bei Arbeiten in Druckluft sowie bei Taucherarbeiten ( Druckluft- und Taucherarbeiten-Ver­

ordn ung) .

(24)

Verordnung vom 2S. Juli I Y7 3 . BGB I . Nr. 502, über die Verbindlicherklärung e iner ÖNORM für Si­

cherheitsgürtel und Zubehör.

Verordnung vom 1.+ . Dezember I Y7 3 , BGB I . Nr. 39/ 1 Y 7.+ , über die gesundheitliche E i gnung von Ar­

beitnehmern für bestimmte Tätigkeiten.

Verordnung vom 6. Jun i I Y7 S , BGBI. Nr. .+.+ I . übcr den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte A rbeiten.

Verordnung vom 20. Feber ] 976, B G 8 1 . Nr. 1 1 6 , über die Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmer­

sc hu tzgesetz.

Verordnung vom 20. Feber I Y7 6 , BGBI . Nr. 1 1 7 . ü ber die Verbindlicherklärung von ÖNORMEN für Bolzensetzgeräte.

Verordnung vom 29. November 1976, 8GBl. Nr. 6%, über Beschäftigungsverbote und - beschränkungen für weibliche A rbeitnehmer.

Verordnung vom 2.+ . Oktober l Yn \ , BGBI. Nr. S S k , über Ausstattung und Betriebsweise von gewerbl i­

chen B etriebsanlagen zum B etrieb von Flüssiggas-Tan kstellen ( Flüssiggas-Tankstellen- Verordnung ).

Verordnung vom 2 .+ . September l Yk I . BGB I . Nr. S O S , über die Verbindlicherklärung von ÖNORMEN über B auvorschriften für Krane und Windwerke sowie über B etriebs- und Wartungsvorschriften fü r Krane.

Verordnung vom 2.+. September 1 9k 1 , BGBI . Nr. S 0 6 , über die Verbindl icherklärung einer ÖNORM für die Verwendung künstlicher Schleifkörper.

A r b e i t n e h m e r s c h u t z k o m m i s s i o n

Verordnung vom Y . Feber 1 97 3 , 8GBl. Nr. k 2 , über die Geschäftsordnung der Arbeitnehmerschutz­

kommission.

A r b e i t s s t o f fe , g e s u n d h e i t s s c h ä d l i c h e o d e r fe ue r g e fä h r l i c h e

Gesetz vom 2S . M ärz I Y 39, GBlÖ. Nr. .+ 1 9 , über gesundheitsschädlich e oder feuergefährliche Arbeits­

stoffe .

A r s e n

Verordnung vom 30. Jänner I Y4 5 , deutsches RGBI .

I

S . 3 1 . über das Verbot der Verwendung von Ar­

sen und arsenhaItigen Stoffen in Reinigungsmitteln.

A u f z ü g e

Verordnung vom I S . Juni l Y43, RMinBI. S. '+6, über die Einrichtung und den Betrieb von A ufzügen, in der Fassung der Berichtigung vom 1 6 . August 1 943, RMinBI. S. k 1 .

A z e t y l e n

Verordnung vom 20. Dezember ] YSO, 8 GB l . Nr. 751 1 Y S l , über die gewerbsmäßige Lagerung und Zer­

kleinerung von Karbid und über die Erzeugung und Verwendung von Azetylen (Azetylenverordnung), in der Fassung der Gewerbeordnung I Y7 3 , BGB I . Nr. S0/ 1 97.+ , und der Verordnung vom 29. November I Y 76, 8GBI. Nr. 6Y6, sowie der Kundmachung vom 7 . März I Y58, 8GBl. Nr. 70.

B a ua r b e i t e n

Verordnung vom 10. November I Y S.+, 8 GB l . Nr. 267, über Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung von B auarbeiten , Bauneben- und Bauh ilfsarbeiten, in der Fassung der Verordnungen vom 2 S . Jul i l Y7 3 , B GB I . Nr. S O l . und vom 1 .+. Dezember I Y 73, BGBI.

Nr. 3Y! l Y 7.+.

8 e n z o l

Verordnung vom 2k. März I Y34, BG B I .

I

Nr. 20S, über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitne hmer in gewerblichen Betrieben, in denen Benzol. Toluol. Xylol. Trichloräthylen, Tetrachloräthan, Tetrach lorkohlenstoff oder Schwefelkohlenstoff erzeugt oder verwendet wird ( Benzol verordnung), in der Fassung der Verordnungen vom ] 4. Dezember l Y7 3 , BGBI . Nr. 39/ 1974, und vom 29. November I Y76, 8 GB I . Nr. 6 %.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Den Bediensteten wären geeignete Arbeitssitze zur Verfügung zu stellen.. Um die Bediensteten vor schädlicher Zugluft an ihren Arbeitsplätzen zu schützen, wären die

1)Das Patent berechtigt den Patentinhaber andere davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder

Daraus ergibt sich, dass für jede/n Lehrende/n zwei Werte für die Auswertung vorliegen: einmal die Ausprägung der Studierendenzentriertheit und zum anderen die Ausprägung

1 Institut für Pathologie, Kaufbeuren-Ravensburg, Ravensburg; 2 Institut für Pathologie, Universitäts- klinikum Erlangen Friedrich-Alexander Universität, Erlangen-Nürnberg;

Aus: 1 Institut für Molekulare und Zelluläre Anatomie, Universitätsklinikum RWTH Aachen; 2 Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB); 3 Klinik für Frauenheilkunde und

1 Universitätsklinik für Innere Medizin III, Klinische Abteilung für Nephrologie und Dialyse, 2 Abteilung für Herzchirurgie, 3 Klinisches Institut für Pathologie,

 &#34;Self-access by definition is an individual path to knowledge, the discovery of one’s own limitations, and the chance to break through

Die Stiegenhäuser (Weihburggasse 30 und Hegelgasse 4) wären als eigene Brandabschnitte auszubilden. Stiegenläufe mit mehr als 4 Stufen sollten eine Anhalte- stange