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1284 der Beilagen zuden steno graphischen Protokollen desN ationalratesXIII.GP

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1284 der Beilagen zuden steno graphischen Protokollen desN ationalratesXIII.GP

16.0kt. 197t

Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes,

Verwaltungsjahr 1973,

Vorbeinerkungen

I. Der Rechimngshof hat gemäß Art. 126 tl Abs. 1 des Bundes-Verfassungs gesetzes in der Fassung von 1929 dem Nationaliat über 'seine Tätigkeit jährlich spätestens bis zur ersten Sitzung der Herbsttagung Bericht zu erstatten.

Der hiemit vorgelegte Bericht über die Tätig- keit des Rechnungshofes schließt unmittelbar an den Täti9lkeitsll;lericht 1972 ,an, der am 19. Oktober 1973 unter Zl. 828-Pr/1973 (881 der Beilagen) erstattet wurde~ Der Natio- naJrat hat den Tätigkeitsbericht 1~72 in seiner Sitzung am 7. März 1974 in Verhandlung und auf Antrag des Rechnungshofausschusses (1066 der Beilagen) durch Beschluß zur Kennt- nis genommen.

In den folgenden Bericht wurden die in der Zeit vom 1. September 1973 bis 31. August 1974 berichtsreif gewordenen Ergebnisse der vom Rechnungshof im Verwaltungsbereich des Bundes durchgeführten Prüfungen aufgenom- men. Den nach Verwaltungsbereichen geord- neten Prüfungsergebnissen sind Nachträge zu früheren Berichten vorangestellt, wenn Isolche Ergänzungen notwendig erschienen. Die Er- gebnisse jener Prüfungen im Jahre 1973, die am 31. August 1974 noch nicht berichtsreif vorlagen, werden in einen Nachtrag, zu die- sem Tätigkeitsbericht oder in den nächsten Tätigkeitsbericht aufzunehmen sein. '

11. Im Jahre .1973 wurde die Gebarung der Bundesländer Burgenland, Salzburg (ein- schließlich der Landes-Nervenklinik Salzburg) und Vorarlberg, der Stadtg,emeinden Feldkirch und Traun, des Allgemeinen öffentlichen Kran- kenhauses Wiener Neustadt, der Bezirksfür-

1

sorgeverbände Mistelbach, Mödling, Steyr-:

Lano., Vöcklabruck und Wels-Land und der Kärn tner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (KELAG) geprüft. Die Ergebnisse dieser Prü- fungen finden im folgenden Bericht keinen Niederschlag, da hierüber den zuständigen Landtagen zu berichten ist.

III. Neben seiner Prüfungstätigkeit hatte der Rechnungshof im Jahre 1973 den Bundesrech- nungsabschluß 1972 zu' verfassen, den er am 11. Oktober 1973 dem Nationalrat vorlegte, und gemäß § 1 des Rechnun9lshofgesetzes die Abweichungen der Gebarung des Bundes vom Bundesvoranschlag 1973 zu überwachen. Er wirkte im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß den §§ 6 und 10 des Rechnungshofgesetzes an der Ordnung des Rechnungswesens und an der Finanzschuldengebarung des Bundes mit.

IV. Der Rechnungshof war bestrebt, in sei- nem folgenden Bericht dem Hohen Haus einen umfassenden Uberblick über die Ergebnisse seiner Kontrolltätigkeit im Jahre 1973 zu geben, hat sich hiebei jedoch auf die Wieder- gabe der ihm bedeutsam erscheinenden Wahr- nehmungen, Empfehlungen und Mängel be- schränkt.

V. Abgesehen von allgemein üblichen Ab- kürzungen wurden für die im Bericht ständig wiederkehrenden Wörter Bundesministerium (Bundesministerien), Bundeskanzleramt, Rech- nungshof und Tätigkeitsbericht die Kurzbe- zeichnungen BM, BKA, RH und TB verwendet, soweit nicht der Zusammenhang die offene Schreibweise verlangte. Andere Kurzbezeich- nungen sind in den einzelnen Absätzen ge- sondert angeführt.

1284 der Beilagen und Zu 1284 der Beilagen XIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 335

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2

Inhaltsübersicht Absatz

Landesgendarmer,jekommando für Bur-

I. A bs chnH t genlaind ... . 16

OsterreichlschesPoli1z'eikontingent auf Verwaltungsbereiche des Bundes und der Cypern ... . 11 Sozialversicherungsträger (ausgenommen d)

SonsUge Wahrnehmung,en

Kapitalbeteiligungen) Bundes-Ulberlwachungs,gebülhrenver- 1. V,e r wal ,t u ng s b ,e r ,e ich m ehr 'e ,re r

R ,e s s 0 r t s: B u n de s k an z 1 e r amt,

'ordnlliIlg" NoveUie'rung ... . 18 Bundesmin~s,\te.rium für Aus- 4. VerwaUungsbere,ich des Bun- w ä r ti ge An gel 'e:g 'e n h ,e He n, B u n- des m i n ist e r,i, u ms für U n ,t·e 'r r li c h t d e ,s m i n ist e r i u m für F j n ,a n z ,e n, und K uns t

Bunde,sm,ini,s1'erium für B'aut,en

und Techn~k a) Nachträg'e zu Berichten aus den Vor- jahr,en

Absatz

Pla.nung e.ines A:mtssitzes" Internatdonailer OIiganisationen und 'eme,s Konferenz- z,en trums ,in W.ien ... " ... . 1

Gruppe 1 - Innenverwaltung 2. V,e r wal tun g s be r ei c h d ,e s B u n-

d,esk,anzleramtes Elektronische Datenverarbeitung .. , ...

Osterreichische Staatsd.rucker,ei; V'er,gabe der Buchbinderarbe>iten am AmU,ichen

2

Bundesstadion Graz-Liebenau ... . 19 OsterreichJischer Bundesverla.gfür

Unterricht, Wissenschaft und Kunst 20 Fe,stspi'elgemeinde Breg1enz ... 21 b) Prüfungs,er'gebnIsse aus dem Jahre

1913

Salzbur,g,er Festspielfonds ... . Höhere Technische Bund,es-lehranstal- ten Eisenstadt U!nd P,1nk.afeId; Lan- desschulrat für Burge'Dlland ... .

22

23 Telephonbuch Wien 1914 ... . cl Sonsti9'e Wahrnehmungen -

3 Bun"d'es~SporUörderungslg,esetz 24 3. Ver w a J.t u n g 's be r e' ich d·e ,s B u n-

desmin.is,teriums für Inn,eres a) Nachträg'e zu Berichten ,aus den Vor-

jahren

Unterstützungsinstitut der Bundes- s.icherheits:wache W,1en ... . 4

5. Ver w'a 1 t 'U n g sb e re.i c h des B u n- des m i n ist 'e r i u m ,s für W i s se n-

schaft und Forschung Graphische ISammlung "A1bert1na" ... 25 Polizei- um.d Gendarmeriemassafonds

Bundesmi,ni,steri'llm für Inneres ... .

5 6. Ver w·a I t u ng s her e ich d ,e 'S B 'U n-

6 desmin,ist,erjums für soziale

BundespolizeicLirektion Klagenfur:t ..

Skherheitsdir,eMion für das Bundes- land Niederösterreich ... . Landesgendarme'r,iekommando für Nie- derösterreich ... . Bundespolizeid>irektion Salzburg ... . BundespoIizeidir:ekUon W,ien ... . Flugeinsatzste:lle Graz ... . b) Prüfungs,erg,ebn,is,s,e aus dem Jahre

W12

Landes-gendarmeri-ekömmando für Stei'ermark ... . c) Prüfung:serg,ebnisse aus dem Jahre

1913

Sicherheiltsdirektion für das Bundes- land Wien ... .

1 Verwaltung;

8 9 10 11 12

13

a) Nachträge zu Be'richten ,aus den Vor- jahren

Landesarbeitsamt Steiermark ... . Bundesstaat1ich:e Impflstoffgewinnungs-

austallt und BundesstaatHche Schutz- impfungsanstalt gegen Wut ... . ArbeHsinspektorate für den 11. und

für den 9. AufSJichtsbezirk ... . Schü:lerausspeisung und Schulmilch-

aktion ... . L,ande,s,invalidooamt für Wien, Ni,eder- österreich und Burg;enland und Lan- desinva1idenamt für Stei:ermark ....

Arbei,tslosenversicherungsbeiträge b) Prüfungsergebnisse ,aus dem J'ahre 14 1972

LandesarbeHsamt N~eder6sterreich und 26 21 28 29

30 31

Sicherheitsdirektiou für das IBundes-

land Bmgenland .. . . .. 15 Landesarbeitsamt Kärnt,en ... 32

(3)

Absatz

c) Prüfungser,gebnisse aus ,dem' Jahre 1973

Landesinvalidenamtfür Salzburg und

3

Absatz

Gruppe 5 - Finanzen

10. V,e r wal tun '9 sb er.e Ii c h des B u n- Landes,invalidenamt für Timl ... . 33 d e.s m i n ist e r i ums für F.i n a n zen R>eservef.onds nach dem Arbeitslosen-

vers,icherungsgesetz (finanzielles Er- ,g'ebnis) ... . SchJechtwe'tterentschädigung .im Bau-

g,ewerbe ... . Besmgung der Buchhalt'l1ngsauf.gaben

der Landesar,beitsämter von den Buchhaltungen der 'Landesinva'lidelll~

ämter ... . 34 35

36 Träger der SoziaJversicherung d) UberbHck über die Entwick:lung der

Gebarung der öst,erreIchischen

a) Nachträge zu Berichten aus den Vor- jahren

Stempel- und Rechts'gebühren ... . Finanzstrafr,ech:t ... . Veminfachung der Lohnsteuererhe-

hung ... ..

Enbwdcklungshilfe ... . Vereinheitlichung gesetzlich,er ZusteH-

vorschri,nen ... . Na,tural- 'und Di,enstwohnuug,en ... . Zollamt Salzbur,g ... .

46 47 48 49 50 51 52 Sozialversicherung ... .

e) Prüfungs'ergebnisse ,aus dem Jahre 1972

37 b) Prüfungs ergebnisse aus 1971

dem Jahre

Os,terreichische Bauernkran:kenkass.e 38 f) p.rüf'ung,ser'g,ebniss,e aus dem J~hre

1973

der Osterreichischen 39 Pensionsinstitut

Pr.i'Vat:bahnen

Burg,enländische Gebietskrankenikasse 40 Betr,iebsikr,ankenkasse c1er Neusiedler

AG für Papierfdlbrikation ... 41 7. Verwailtungsber,e,ich des iBulll- des m i ni s te r i ums J'Ü r Ge Soll nd he i t

und Umweltschutz Bundesministeriulffi für GesuIl'diheit und

Umweltschutz: Sachg,eIbiet UmweU- schutz ... 42

Gruppe 3 - Justizwesen

8. V ,e ,r w alt u ng s, be re ich d e ,s B u n- desm,inist,er,iums für Justiz Landes,g,er.ichtliche's Gefang'eneIl!haus Tnns-

bruck ... ~ . ... .. ... . . . .. ... 43 Gruppe 4 - Landesvert~idigung

9. Verwaltungsbereich de,s Bun- d ,e oS md n ,i s te r ,i ums für L a n d ,e ,s ve r-

teidi,gung

a) Prüfungser'gebniss,e aus dem Jahre 1972

Heeres-Mwter.f.alamt und nachg,eord- ne,te DIenststeUen

...

b) Prüfungs,ergebnisse ,aus dem Jahr,e 1973

44

Osterreichische,s F'eldlazar,eH ... 45

FinanzIandesdir,ektion für Wien, Nie- derösterreich und IBurgenland ... . c) Prüfungserg,ebni,ss,e 'aus dem Jahre

1972

Finanzamt Innsbruck ... . d) Prüfungserg,ebnisse ,aus dem Jahr'e

1973

53

54

Finanzlwndesdir'ektion für Steiermark 55 Finanzamt Vö~labruck ... 56 Us,te.ueichische Glü~sspielmon()pol-

verwaltung ... 57 Vellwendung de,s Bundesbei,trag,es von

200 MiU. S zur Versorgung des, neuen A~lgemeinen Kmnkenha'l1ses mit Wärme ... 58 e) Sonstige Wahrnehmungen auf dem

Gebie'te d,e'r F'inanzv,erw,altung

Reform des Bundeshaushaltsr,echtes ..

Neureg,elung der Form und Gliederung der Vor,anschläge und Rechnungs- afbschlüs,se c1er Länder, der Gemein- den und Gerne,indeverbände ... . M1twirkung an der Ordnung des Rech-

nungs,w,esens ... . p.ersonallage in der ,Abgabenverwal- tung ... . Automatisierung der Abg'abene,in-

59

60 61 62 hebung... 63 Bindung von 5 v. H. der den Ländern

und Gemeinden ,wufigrund d~s

Finanzwusgleichs-gesetzes 1973, BGBl.

Nr. 445/1972, gebührenden Vor- ,schüs'se auf dre Ertrag,sant,eille durch Kassenscheine . . . .. 64

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(4)

4

Absatz Absatz

12. VerwaJtung,s,bereJch des Bun- d,esministeriums für B,au1;,en und

Technik Zweck.zusdlUß des Bundes 'gemäß § 18

Abs. 1 Z. 1 des Enanzausgleichs- ,g,esetz;es 1913, EGBL Nr. 445/1912, an Gemeinden 'Zur Förderung 'Von öffootHchen Personennahverkehrs- unternehmen ... . Abg,abemüCk,stände, AbgaJbenaJbschrei- bungen ... . Auß,enhandellsförderungsbeitrag; der

ZweCkbindung 'Widersprechende Ver- wendlIiI1g des .Ä!ufkommens ... . Erhebung d.er Gebühr,en für die veterinärbehördliche Grenz<kontroHe durch die ZoUämter ... . f) Finanzschuld

Fdnamsdmld 1913

Nachträge 65 jahren

Gebarung z;eitigen 66

zu Berichten aus den Vor- mit den Mi'llteln des s,einer-, Kapitels 21 (Arutobahnbau) ..

Bundesministerium für Baut.en und Tech- ni'k; Bundess,traßenverwaltung ... . 61 KUl1heime ... , ... . Finanzamt Eisenstadt ... . MiLitäri,sches Bauwesen ... . 68 Bund·esg,ebäudev,erwaltung H - Z1v11e Bauten ... . StraßemechtlichesBaubewHligungsV'er- 69 fahren - Umweil.tschutz ... .

82 83 84 85 86 87 88 St:and der nichtfälHgen Finanzschulden Mie'träume von Bundesd1enststellen .... 89

des Bundes ... 10

g) Bundesha·fitungen 13. Verw.altun,gsh,er,eich des BUill-

71 desm.i'ill,i"s"t,er'iums tür V,erkehr Gruppe 6 - Wirtschaft Fernspr,echbetriebsamt Wien ... .

Geschäftsstelle Graz der OBB ... . 11. Ve,rwaHungsb,ere,ich d'e,s Bun- StreCkenleMung Hartberg der OBiß desm'in·ist'er.ium,sfür ,Land- und

90 91 92 Forstwdrtschaft

a) Namträge zu Berichten aus den Vor- jahren

Speläolog,i,sches Institut ... . Bundesversuchsanstalt '!iür Wass,erlbau in Wien ... . K,ammer für Land- und Fmsllwirtschaft in Kämten; Gebarung mit den För- derungsmiUe'ln für die Tierzucht· ..

H. AbiS C h III i 11 Kapitalbeteiligungen des Bundes 12 14. Ve'rwaHungsbereich d,e,s Bun-

deskanzleramtes 73 UbetbliCk über die a11gemeine EntwiCk-

lung der v,erstaaHicMen lndust.r,ie ... . 14 Elektro-Bau A.G., Linz ... . Bungenländische LanidwirtschaJftskam-

mer; Gebarung mit den Bundes- förderungsmHteln für den Weinbau 15

G. Rumpel Ges.m.b.H ... . TeiIprüfung der Simmering~Graz~P,a'lJIker

AG; BeteiJi.gung an der Untersbergha'hn 93 94 95

Berg,bauemhHfsfonds

b) Prüfungs,erige'bnisseaus dem Jahre 1912

Gebarung .des Landeshauptmannes von Tirol milden Bundesförderungs- .mi,tteln für die Forstwirtschaft ....

01jiterreichische Bundesforste; Forst- v'ßflwaltung Purker:sdorf ... . ForstLiche AusibiJdungs,s,tätte Ossiach 4::) Prü!iungsergeb'rüsse

1913

aus dem Jahre Ge'barung des BM f. Land- und Forst-

wirtsch'af:t mH den Zinsenzuschüssen für dtie Agra'rkr,edite ... , .... . ViehverkehrsfOOlds ... .

16 Ges'eUschaft m.h.H., Salzbul1g ... . 96 Gebrüde'r Böhler & Co. Aktieng,eseUschaft 97 Gemeinnützi'ge Wohnung,s- und Sied-

loungs-AktiengeseUschaft "Schwarzatal" 98 11 15. V ,e r wal tun g sb ,e' re.i eh de s B u n-

desmänist,erJums tür 'Flinanz·en 18 Bank für Oberös,termich und Salzbur,g .. 99 19 Bank für Kär,nten AG ... 100 Bank für Tiro1 und VorarlbeI'g AG ... 101

"W,1en-Film" Ges.m;b.H., Wden 102

m.

A bschnHt

80 Internationale Or,ganjsaüon de·r Obersten 81 Rechnungskontro'llibehörden (INTOSAI) 103

(5)

Tätigkeitsberic.bt 1973 I. Abschnitt

VerwaItungsbereic.be des Bundes und der Sozialversic.berungsträger (ausgenommen

Kapitalbeteiligungen)

Verwaltungsbereich mehrerer Ressorts: Bun- deskanzleramt, Bundesministerium für Aus- wärtige Angelegenheiten, Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Bauten

und Technik

Planung eines Amtssitzes Inter- nationaler Organisationen und eines Konferenzzentrums in Wien

1.1.1. Mit Schreiben vom 17. Juli 1972, Zl. 55. 157-Pr. 1 b/72, ersuchte der Bundes- kanzler den RH; "eine Uberprüfung aller Um- stände um den Internationalen Ideenwett- bewerb für Architekten zur Planung eines Amtssitzes Internationaler Organisationen und eines Kongreßzentrums in Wien sowie der vom Auslober getroffenen Entscheidungen durchzuführen". Gleichlautende Schreiben langten vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten (Schreiben vom 20. Juli 1972) und vom Bundesminister für Finanzen (Schrei- ben vom 8. August 1972) ein. Der Bundes- minister für Bauten und Technik ersuchte mit Schreiben vom 26. Juli 1972, "eine Uberprü- fung für den ganzen. Umfang der Mitwirkung des' Bundesministeriums für Bauten und Tech- nik" und der Mitwirkung des Bundesministers

"in dem mit Ministerratsbeschluß vom 29. Oktober 1968 bestellten ,Ministerkomitee' sowie aller Vorgänge bis zur Entscheidung über die Wahl des auszuführenden Projektes durchzuführen" ,

1.1.2. Der RH begann im Oktober 1972 mit der Uberprüfung und teilte am 21. Dezember 1973 dem Bundeskanzler und den zuständigen Bundesministern das Uberprüfungsergebnis mit.

1.1.3. Der Bundeskanzler übermittelte eine im Zusammenwirken der beteiligten Bun- desminister erstellte Stellungnahme (kurz: ge- meinsame Stellungnahme). Sie ist unterteilt in A "Grundsätzliche und allgemeine Bemerkun- gen", B "Kompetenzfragen" und C "Stellung- nahme zu einzelnen wesentlichen Punkten".

In seinem Begleitschreiben gab der Bundes- kanzler seiner Meinung Ausdruck, daß die Feststellungen des RH schon allein durch die Darstellung der geprüften Fakten viele wert- volle Klarstellungen brächten, und bezog dies insbesondere auf den eigentlichen Anlaß seines Prüfungsersuchens, nämlich auf den erhobenen Vorwurf der "Schiebung" bei der Auswahl des Ausführungsprojektesi aus den Prüfungsfeststellungen des RH ergebe sich,

5 daß dieser Vorwurf in keiner Weise aufrecht- erhalten werden könne;

1.1.4. Der RH erwiderte in seiner Äußerung vom 11. Juni 1974, daß aus welchem Anlaß immer ein Prüfungsersuchen ari ihn gestellt werde, er die Prüfung nur als Gebarungs- kontrolle durchführen könne, bei der er fest- zustellen habe, ob alle mit einer Gebarung zusammenhängenden Sachverhalte den be- stehenden Gesetzen und sonstigen Vor- schriften entsprochen hätten und ob die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlich- keit und Zweckmäßigkeit (§ 2 Abs. 1 des Rechnungshofgesetzes) eingehalten worden seien. Zu einer darüber hinausgehenden Be- urteilung oder Wertung von Sachverhalten yerpflichte ihn nur § 84 StPO, da er nach dieser gesetzlichen Bestimmung verhalten sei, von ihm selbst wahrgenommene oder sonst zu seiner Kenntnis gelangte strafbare Handlun- gen, welche nicht bloß auf Begehren eines Beteiligten zu untersuchen sind, anzuzeigen.

Der RH habe aber bei seiner gegenständlichen Uberprüfung nichts gefunden, was ihn bestimmt hätte, gemäß § 84 StPO eine Anzeige zu erstatten.

1.1.5. Zur Äußerung des RH vom 11. Juni 1974 übermittelte der Bundeskanzler am 16. September 1974 dem RH eine im Einver- nehmen mit den Bundesministern für Finanzen, für Auswärtige Angelegenheiten und für Bau- ten und Technik abgefaßte Stellungnahme, die in der folgenden Darstellung berücksichtigt wurde.

1.2.1. Die umfassende Formulierung. der Prüfungsaufgabe - Uberprüfung aller Um- stände - veranlaßte den RH, alle ihm be- kannten und zugänglichen, den Prüfungs- gegenstand betreffenden Schriftstücke einzu- sehen. Darüber hinaus standen 25 Tonbänder über Beratungen der Jury, der Fachberater und des Ministerkomitees . zur Verfügung.

Weiters wurden mit der Materie befaßte Be- dienstete vor allem des Bundes befragt ..

1.2.2. In den grundsätz1ichen und allge- meinen Bemerkungen der beiden gemein- samen Stellungnahmen wurde darauf hinge- wiesen, daß eine Kontaktnahme und Be- fragung auch zu wichtigen Fragen bei früher maßgeblich damit befaßten Bediensteten, ins- besondere des BM f. Bauten und Technik, unterblieben sei. Es könne aus der Aktenlage allein nicht immer die nötige Einsicht in die Beweggründe und Zusammenhänge der ein- zelnen Fakten gewonnen und daher auch nicht die entsprechende Schlußfolgerung gezogen werden. Andererseits sei die Wiedergabe der Äußerungen von außerhalb des Wettbewerbs- und Vergabegeschehens stehenden, aber an

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(6)

dessen Ergebnis offensichtlich interessierten Personen und Körperschaften als nicht ziel- führend anzusehen; sie ließe nämHch die Tätigkeit von Bundesorganen in einseitigem Licht erscheinen und es könnte aus derartigen Äußerungen für die Schlußfolgerungen des RH nichts gewonnen werden.

1.2.3. Dazu erwiderte der RH, daß Kontakt- nahmen und Befragungen in jenem Ausmaß stattgefunden hätten, das sich aus dem Akten- studium als notwendig ergeben hatte. Der RH setze im allgemeinen voraus; daß wichtige Beweggründe und Zusammenhänge auch im Rahmen der PrivatwirtschaftsverwaUung des Bundes aktenkundig gemacht werden. Im BM f. Bauten und Technik hätten außerdem Be- sprechungen der Prüfer des RH mit zwei Sektionschefs, vier Ministerialräten, einem Sektionsrat und einem Ministerialober- kommissär stattgefunden.

Dem RH standen überdies die Wortproto- koUe des parlamentarischen Untersuchungs- ausschusses zur Verfügung, vor dem u. a.

Beamte des BM f. Bauten und Technik sehr ausführlich befragt worden waren. Die Be- fragten wurden von diesem Ausschuß unter Hinweis auf § 165 StPO an die Wahrheits- pflicht erinnert; den in den Wortprotokollen festgehaltenen Antworten konnte daher ein erhöhter Wahrheitsgehalt beigemessen wer- den. Da vom parlamentarischen' Unter- suchungsausschuß nahezu alle Fragen, die auch vom RH zu stellen gewesen wären, be- handelt worden waren und dem RH überdies bei der Wahrheitsfindung die Möglichkeit, ge- mäß der Strafprozeßordnung vorzugehen, nicht offensteht, nahm er in der Regel davon Ab- stand, diese Fragen auch seinerseits an die Betroffenen zu richten, da ein besseres Er- kennen der Zusammenhänge und Motivatio- nen nach seiner Meinung nicht mehr zu erwarten war.

Zur Wiedergabe von Äußerungen außen- stehender Personen und Körperschaften ,in seinem Prüfungsergebnis bemerkte der RH, daß im Falle einer aktenmäßigen Bearbeitung derartiger Eingaben durch Bundesdienststellen er in seinen Feststellungen Cl!uch ,die Beant- wortungen, Richtigstellungen und allenfalls aufscheinende Argumente entsprechend ge- würdigt habe. Er habe allerdings dann Kritik geübt, wenn Bundesdienststellen auf Hinweise und Beschwerden nicht reagiert hätten.

ter nichts gewonnen werden könne, nicht an- schließen.

1.3.1. Am 4. Mai 1965 beschloß der Ministerrat auf Antrag des damaligen Bundes- ministers für Auswärtige Angelegenheiten die Einsetzung eines erweiterten Minister- komitees zwecks Aktivierung der Möglich- keiten, internationalen Behörden Tagungen oder den Sitz in Osterreich zu ermöglichen.

Dieses Komitee, dem der Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und der Bundes- minister für' Auswärtige Angelegenheiten sowie die Landeshauptmänner von Wien und Niederösterreich angehörten, trat erstmals am 1. Feber 1966 zusammen und faßte den Be- schluß, ein Beamtenkomitee einzusetzen und aus anderen Ländern Unterlagen über Kon~

ferenzanlagen und Unterbringungsmöglich- keiten für Konferenzteilnehmer einzuholen.

Am 1. Juni 1966 konstituierte der Minister- rat dieses Ministerkomitee unter Berücksichti- gung der inzwischen eingetretenen Ver- änderungen neu. Es sollte sich nun aus den Bundesministern für Bauten und Technik, für Finanzen und für Auswärtige Angelegenheiten sowie aus den Landeshauptmännern von Wien und Niederösterreich zusammensetzen. Dieses Ministerkomitee ist allerdings in der ange- gebenen Zusammensetzung niemals zu- sammengetreten.

1.3.2. Der Ministerrat nahm in seiner Sit- zung vom 13. September 1966 einen Hinweis des Staatssekretärs im BM f. Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen auf die Grün- dung der United Nations Industrial Develop- ment Organisation (kurz UNIDO) zur Kennt- nis. Zugleich billigte er die Auffassung, daß es anzustreben wäre, als Sitz dieser Organi- sation Wien vorzuschlagen.

Mit Schreiben vom 12. Oktober 1966 über- mittelte Osterreichs ständige Vertretung bei den Vereinten Nationen die in allgemeiner Form gehaltene Bewerbung um den Sitz der UNIDO. Dieses Schreiben wurde der General- versammlung der UN zur Kenntnis gebracht.

1.3.3. Laut dem UN~Dokument Ale 2/232 vom 1,. November 1966 nahmen die UN die Angebote mehrerer Länder einschließlich Osterreichs zur, Kenntnis. Der 5. Dezember 1966 wurde als Termin für weitere Angebote und zusätzliche Informationen festgesetzt. Der UN-Generalsekretär sei sich der Tatsache be- Der RH hatte jedes Vorbringen - von wußt, daß die Angaben über die von der welcher Seite auch immer es kam - nach UNIDO benötigten Einrichtungen vorerst nur Maßgabe der ihm zukommenden BedeutUng in aufgrund von bloßen ad-hoc-Annahmen und seiner Darstellung zu berücksichtigen. Er versuchsweisen Schätzungen möglich seien.

konnte sich daher der Ansicht, daß für seine Beträchtliche Revisionen würden erforderloich Schlußfolgerungen aus den Äußerungen Drit- sein.

..

(7)

Die geschätzte "Totalsumme" der in Büro- räumen unterzubringenden Personen wurde damals mit 695 angegeben. Als Durchschnitts- raumgröße wurden 12 m2 angeführt. Daraus ergab sich ein Nettobüroraumerfordernis von 8340 m2, unter Berücksichtigung einer Erwei- terung um 50% "für die Büroraumerforder- nisse der UNIDO ein Netto-Schätzwert von zirka 12.500 m2 ".

1.3.4. Für die Konferenzeinrichtungen wur- den folgende "schätzungsweisen Kapazitäten"

angeführt: eine große Konferenzhalle für 600 bis 700 Sitze, zwei mittelgroße Konferenz- räume für 200 bis 300 Sitze, drei kleinere Konferenzräume für 100 bis 150 Sitze.

Im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen sollten weitere 320 m2 Büroräume zur Ver- fügung stehen.

1.3.5. Die ständige Vertretung Osterreichs bei den UN übermittelte sodann mit Schreiben vom 30. November 1966 weitere Details zum österreichischen Angebot an die UN-General- versammlung. Im Punkt 2 [Büroraum, a) stän- diges Sekretariatsgebäude] dieses Schreibens wurde mitgeteilt, daß die Stadt Wien sich bereit erklärt habe, "einen geeigneten Bau- grund zur Verfügung zu stellen, auf dem die ständigen Amtssitzgebäude für die UNIDO nach den genauen Angaben der Organisation errichtet werden könnten". An eine Uber- nahme der Baukosten durch Osterreich war damals nicht gedacht.

1.4. Am -17. Dezember 1966 beschloß die Generalversammlung der UN eine Resolution, in der Wien zum Sitz des Hauptquartiers der UNIDO besti!ll1mt wurde. Ir,gendwelche Auf- lagen wurden nicht gemacht. Der Ministerrat betraute daraufhin in seiner Sitzung am 20. Dezember 1966 den Staatssekretär im BM f. Auswärtige Angelegenheiten mit der Lei- tung und Koordinierung der österreichischen Maßnahmen -im Zusammenhang mit der Nie~

derlassung der UNIDO in Wien und mit der diesbezüglichen Vertretung der öster- reichischen Bundesregierung bei den Ver- einten Nationen.

1.5.1. Die Internationale Atomenergiekom- mission (kurz IAEA) hat seit 1958 ihren Sitz in Osterreich. Als vorläufiges Amtsgebäude wurde ihr das "Grand Hotel" in Wien zur Verfügung gestellt. Der -IAEA war im Ab-

schnitt 49 (c) des "Amtssitzabkommens", BGBL Nr. 82/1958, die Meistbegünstigung im Verhältnis zu anderen Internationalen Organi- sationen in Osterreich eingeräumt worden. Es war daher damit zu redmen, daß dieser Organisation ein entsprechendes Angebot wie der UNIDO unterbreitet werden muß.

7 1.5.2. Anläßlich der Tagung des Gouver- neurrates der IAEA im Juni 1967 wies der österreichische Delegierte auf die nur pro- visorische Unterbringung der Atombehörde hin. Er brachte zur Kenntnis, daß die General- ver.sammlung der UN im Dezember 1966 be- schlossen habe, die UNIDO in Wien unter- zubr,ingen. Einem Vorschlag derösterreichi- schen Bundesregierung entsprechend sollte in Wien ein Zentrum der Vereinten Nationen errichtet werden, in welchem die Sekretariats- gebäude der UNIDO und der IAEA sowie ein großes, modernes Konferenzzentrum, das in Zukunft auch für andere internationale Organi- sationen und Konferenzen attraktiv sein würde, vereinigt sind. Das Angebot Oster- reichs wurde anläßlich der 391. Tagung des Gouverneurrates der IAEA am 15. Juni 1967 in Wien diskutiert und laut Schreiben der IAEA, Board of Gouvernors, vom 15. Juni 1967 angenommen.

1.6.1. Die Annahme des österreichischen Angebotes über die Unterbringung der UNIDO durch die Generalversammlung der UN im Dezember 1966 löste also die Auf- nahme von Verhandlungen mit der IAEA über die definitive Regelung deren Amtssitzes aus.

In einer Sitzung der "Minister-Arbeills- gruppe" vom 13. Jänner 1967, an der die Bundesminister für Auswärtige Angelegen- heiten und für Finanzen, in Vertretung des Bundesministers für Bauten und Technik der Leiter der Sektion I des BM f. Bauten und Technik, der Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, ein- Vertreter des BKA sowie der Vize bürgermeister und Finanz- referent der Stadt Wien und der Landesfinanz- referent von Niederösterreich in Vertretung ihrer Landeshauptmänner teilnahmen, wurden Fragen der provisorischen und definitiven Unterbringung der beiden Internationalen Organisationen besprochen. Im Verlauf dieser Sitzung wurde vom damaligen Vizebürger- meister von Wien für die Unterbringung der UNIDO und der IAEA ein Gebiet in der Nähe des WIG-Geländes in Wien XXII vorge- schlagen. Ein Vorschlag des Landes Nieder- österreich sah hiefür die Südstadt vor.

1.6.2. In einer Besprechung am 24. Jänner 1967 zwischen Beamten des BM f. Bauten und Technik und der Länder Wien und Nieder- österreich wurden den Ländervertretern all- gemein gültige Angaben technischer Art für die Ausarbeitung ihrer Standortangebote übergeben. Die Vorschläge der Länder sollten bis 1. Feber 1967 beim BM f. Bauten und Technik eingereicht werden.

1.6.3. Bereits v,ier Tage vor diesem Termin, am 28. Jänner 1967, schlossen der damalige

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Bundesminister für Finanzen und der Finanz- referent der Stadt Wien ein Rahmenüberein- kommen zwischen der Republik Osterr~ich und der Gemeinde Wien betreffend die Errichtung eines Internationalen Konferenzzentrums in Verbindung mit Amtssitzen internationaler Organisationen (sogenanntes Schmitz-Slavik- Uber'einkommen) ab. Die Gemeinde Wien ver- pflichtete sich, für den Fall der Errichtung von Amtssitzen internationaler Organisationen durch die Republik Osterreich ,im Gebiet der Gemeinde Wien einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Neben kostenloser Grundbeistel- lung und der Herstellung entsprechender Ver- kehrsbauten übernahm die Gemeinde Wien 35% der Gesamtkosten. Am 1. Feber 1967 legte die Magistratsdirektion der Stadt Wien im Sinne einer Besprechung vom 24. Jänner 1967 einen Vorschlag für ein Zentrum inter- nationaler Organisationen auf dem Gelände zwischen Donaupark (WIG 1964) und Wag- ramer Straße 'in Wien XXII vor. Ein Alterna- tivvorschlag des Lailides Niederösterreich konnte vom RH nichtaufgefuruden werden.

1.6.4. Den Vorschlag der Gemeinde Wien reichte der Leiter der Sektion I im BM f.

Bauten und Technik mit Schreiben vom 7. Feber 1967 dem Staatssekretär im BM f.

Auswärtige Angelegenheiten weiter. Dazu wurde ausgeführt, daß das UNIOO-Gebäude Mitte 1971, das IAEA-Gebäude ein Jahr später bezugsfertig sein sollen.

1.7.1. Nachdem Wien zum Amtssitz der UNIDO gewählt worden war, intervenierten die Vertreter dieser Organisation bei der österreichischen UN-Vertretung in New York und verlangten ein klares Angebot. Bei dieser Gelegenheit teilten sie die von ihnen fest- gestellte Stimmungsmache gegen Osterreich ("Osterreich groß im Versprechen, aber klein im Halten") mit. Die österreichische Vertre- tung kabelte diesen Sachverhalt am 17. Feber 1967 nach Wien und gab weiter bekannt, daß eine KlarsteIlung im Ministerrat vom 21. Feber 1967 und eine Mitteilung bis Ende Feber erwartet werden.

1.7.2. In der Sitzung des Ministerrates vom 21. Feber 1967 berichtete der damalige Bundes- minister für Auswärtige Angelegenheiten über die Schaffung eines UN-Zentrums: "Um aus der Errichtung der UNIOO und der IAEA für Osterreich - sowohl vom politischen als auch vom wirtschaftlichen Standpunkt aus - den größtmöglichen Nutzen für die Zukunft zu ziehen, erscheint das Konzept der Errichtung eines UN-Zentrums einschließlich eines Kon- ferenzgebäudes als die zweckmäßigste Lösung.

Es bedarf keiner näheren Ausführung, welche

- neben New York und Genf - und der davon ausgehende Anreiz zur Niederlassung weiterer zwischenstaatlicher und anderer internationaler Organisationen für die Sicher- heit, die Festigung der Neutralität und - zu- letzt und nicht zum geringsten - das Ansehen unseres Landes hätte. Dieses Konzept ist jedoch nur ,dann durchführbar, wenn sich Osterreich dazu entschließt, die gesamten Kosten der Errichtung der beiden Amts- gebäude zu übernehmen und in Verbindung damit ein leistungsfähiges Konferenzgebäude zu errichten. Dieses Konferenzgebäude wäre nicht nur für alle Plenarsitzungen und Sitzun- gen ähnlicher Größenordnung der Organi- sationen, sondern auch für die Abhaltung größter Staatenkonferenzen im UN-Ausmaß zu verwenden."

1.7.3. Sodann berichtete der Bundes- minister für Auswärtige Angelegenheiten über das Rahmenübereinkommen zwischen der Republik Osterreich und der Gemeinde Wien über die zu erwartenden Kosten (rund 550 bis 1200 Mil!. S)und die budgetären Auswirkun- gen. Das österreichische Angebot für die Bei- stellung definitiver Amtssitze für die UNIOO, und die IAEA wurde ,in diesem Bericht folgen- dermaßen definiert:

,,1. Die Republik Osterreich ist bereit, die für definitive Amtssitze der UNIOO und IAEO erforderlichen Amtsgebäude (Sekretariats- gebäude) einschließlich der funktionell beding- ten SitzungsräumHchkeiten auf einem ihr von der Gemeinde Wien übereigneten Baugrund auf dem' Gelände des Donauparks im Rahmen eines UN-Zentrums auf ihre Kosten zu errich- ten.

2, Bei der Planung und Errichtung dieser Amtssitzgebäude durch die Republik Oster- reich wird das von der UNIDO bzw. IAEO zu erstellende Raum- und Funktionsprogramm zugrunde gelegt werden. Eine Frist für dessen Vorlage und hernach für die Fertigstellung der Amtsgebäude wird einvernehmlich fest- zusetzen sein, wobei an eine Errichtungsdauer von höchstens,4 Jahren gedacht ist.

3. Die Republik Osterreich wird die in ihrem Eigentum verbleIbenden Amtssitz- gebäude der UNIOO bzw. IAEO für die Dauer von 99 Jahren zur Benützung als AmtssHz überlassen ....

4. Die Amtssitzgebäude werden ohne Ein- richtung (Mobilar und technische Anlagen z.

B. für Konferenzräume) zur Benützung über- l'assen.

Bedeutung die Entwicklung Wiens zu einem 5. Der Anerkennungszins für das Amtssitz- dritten Zentrum der Vereinten Nationen gebäude beträgt jährlich 1 S.

(9)

6. Darüber hinaus hat die UNIDO bzw.

IAEO ab Ubernahme der Amtssitzgebäude fol- gende weitere Verpflichtungen zu über- nehmen:

a) Benützung ausschließlich als Amtssitz für die eigene Organisation unter Be- achtung der Rechte des Eigentümers ent- sprechend den osterreichischen Vor-

schriften.

b) Tragung der Kosten für laufende Instand- haltung und er.fOl'derliche Instandsetzun- gen an und in den Amtssitzgebäuden sowie Ubernahme ;der Betriebskosten.

7. Die Amtssitzerrichtung für UNIDO bzw.

IAEO ,im Rahmen des geplanten UN-Zentrums auf dem Gelände des Donauparks gestattet es, der UNIDO und IAEO folgende weitere Vor- teile unverbindlich in Aussicht zu stellen:

a) Schnellverbindung des UN-Zentrums mit dem Stadtzentrum und dem Flug- hafen.

b) Ausreichende Parkmöglichkeiten auf .dem Areal des UN-Zentrums.

c) Bei der Planung der Amtssitzgebäude kann auf deren mögliche Erweiterung Bedacht genommen werden.

d) Im Rahmen dieses UN-Zentrums könnte auch die Enichtung von eigenen Anlagen der UNIDO und IAEO (z. B. Labors) auf deren Kosten ermöglicht werden.

e) Im Rahmen des geplanten UN-Zentrums wären auch. die Voraussetzungen für die Errichtung eines allenfalls erforderlichen leistungsfähigen Konferenzgebäudes ge- geben."

1.1.4. Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten beantragte in der· Sitzung des Ministerrates vom 21. Feber 1961, seinen Ber,icht und damit auch das österreichische Angebot genehmigend zur Kenntnis zu neh- men sowie den Staatssekretär im BM f. Aus~

wärtige Angelegenheiten zu ermächtigen, die erforderlichen Verhandlungen mit der UNIDO und IAEA aufzunehmen, ihnen die im Bericht angeführten Leistungen anzubieten und über das Verhandlungsergebnis zu berichten. Der Antrag wurde angenommen. Noch am selben Tag ging der volle Wortlaut in deutscher Sprache mit Depesche. 55071 an die öster- reichische Vertretung in New York, die dann ihrerseits in Wien um Weisung bat, ob und in welcher Form der' Ministerratsbeschluß an die UNIDO weitergegeben werden soll. Am 22. Feber 1961 depeschierte das Außenamt an den Missionschef in New York: "Sie werden ermächtigt, ... in Ihnen geeignet er- scheinender Weise vom wesentlichen Inhalt des Drahterlasses 55011 zu unterrichten."

9 1.8.1. Mit· Schreiben vom 23. Feber 1967 wurde der Exekutivdirektor der UNIDO vom Beschluß des Ministerrates - allerdings nicht vollinhaltlich - in Kenntnis gesetzt.

Der Punkt IV /2 des vom Ministerrat be- schlossenen Angebotes wurde außerdem in einer Weise übersetzt, die zu Mißverständ- nissen führte. Der deutsche Text lautet: ,,2. Bei der Planung und Errichtung dieser Amtssitz- gebäude durch die Republik Osterreich wird das von der UNIDO bzw. IAEO zu erstellende Raum- und Funktionsprogramm zugrunde ge- legt werden." Diese Stelle wurde folgender- maßen ins Englische übersetzt: "The planning and construction of the headquarters building by the Republic of Austria shall be based on plans to be provided by UNIDO." Nach di,eser Uber.setzung hätte die UNIDO die Pläne zur Ausführung an Osterreich zu übergeben gehabt und nicht nur - wie es der Ministerrat beschlossen hatte - die Raum- und Funktions- programme. In der Ubersetzung hätte rich- tigerweise von "space and function require- ments" und nicht von "plans" die Rede sein müssen. Dieser Ubersetzungsfehler wurde nie berichtigt.

1.8.2. In der Rede des Staatssekretärs im BM f. Auswärt·ige Angelegenheiten am 11. April. 1961 vor dem Verwaltungsrat der UNIDO in New York war zwar nicht mehr von "Plänen" die Rede. Der Staatssekretär versprach damals aber die Bereitschaft Oster- reichs : "The construction of the permanent headquarters building will be based on the requirements and specifications to be provided by the United Nations", also die Errichtung des Amtssitzes aufgrund der von den UN bereitzustellenden Angaben über deren Be- dürfnisse (Erfordernisse) - requirements ~

aber auch" und das erstmalig, aufgrund von Einzelangaben (genaue Aufzählung, Bau- beschreibung) - specifications - durchführen zu wollen.

1.8.3. Die Zusage, die gewünschten

"specifications" zu erfüllen, erscheint dem RH unverständHch, da der Staatssekretär nicht nur an der Ministerratssitzung vom 21. Feber 1961, sondern auch an den vorbereitenden Sitzungen teilgenommen hatte. Er war zu die- sem Zeitpunkt auch bereits im Besitz des Schreibens, das der Leiter der Hochbausektion im BM f. Bauten und Technik am 7. Feber 1961 an ihn gerichtet hatte und -in dem im Zu- sammenhang mit der Kostenschätzung von einem "lokalbedingt üblichen guten Standard (Ministerialgebäude )" gesprochen wurde.

Darüber hinaus kann der RH keine Notwen- digkeit für die Abgabe einer derartigen, prak- tisch unlimitierten Zusage durdl einen öster- reichischen Diplomaten erkennen, da zu die-

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sem Zeitpunkt Wien bereits als Amtssitz fest- stand.

1.8.4. Diese beiden . der UNIOO gemachten Zusagen vom 23. Feber 1967 und vom 11. April 1967 gingen wesentlich über das vom Minister- rat am 21. Feber 1967 beschlossene Angebot hinaus, s,ie konnten daher auch nicht einge-

halten werden. Dadurch schien die seinerzeit wiedergegebene abfällige Meinung über Oster- reich ("groß im Versprechen, aber klein im Halten") berechtigt. In der Folge waren diese Zusagen eine Quelle ständigen Mißtrauens und häufiger Unstimmigkeiten zwischen der UNIOO und den österreichischen Stellen.

1.8.5. Gestützt auf das erwähnte Schreiben vom 23. Feber 1967 an den Exekutivdirektot der UNIOO, das in der Folge von der UNIOO stets als "der Vertrag" bezeichnet wurde, und in Ansehung der darin enthaltenen weit- reichenden Verpflichtungen Osterreichs ent- schied der Generalsekretär der UN, daß im JuIi 1968 eine Dienststelle für Amtssitz- planung (Headquarters PIaning Unit) errichtet wird.

Spätestens nach Bekanntwerden dieser Pla- nungsaktivitäten der UNIOO wurde dem BM f. Auswärtige Angelegenheiten klar, daß die seinerzeitige unrichtige Ubersetzung des Ministerratsbeschlusses weitreichende Folgen hatte. Der Bundesminister ,für Auswärtige An- gelegenheiten befürchtete "Unklarheiten" und ließ wissen, daß ihm ein Einschreiten des Bundesministers für Bauten und Technik als Grundlage für seine eigenen aufklärenden Schritte im Budgetausschuß der UN gelegen käme.

Der Bundesminister für Bauten und Technik kam mit seinem Schreiben vom 18. November 1968 diesem Wunsche nach und wies darauf hin, daß die Wortfassung im Kapitel XII des UNIOO-Budgets 1969 den Eindruck erwecken könnte, die UNIDO plane und baue selbst ihren Amtssitz und benöNge dazu einen Pla- nungsstab.

1.8.6. Wie dem Bericht der österreichischen Vertretung bei den UN in New York Z1. 471O-A/68 zu entnehmen ist, war die er- wünschte Intervention bei den UN anläßlich deren XXIII. Generalversammlung erfolgreich.

Es wurde klargestellt, daß es alleinige Auf- gabe der österreichischen Behörden sei, die Planung und den Bau dieses großen Projektes durchzuführen. Allerdings wurde auch berich- tet, daß .starke Widerstände des UN-Sekre- tariates zu überwinden waren.

Die Absicht maßgeblicher Kreise im UN- Generalsekretariat, die Planung des UN- Zentrums in Wien in die eigenen Hände zu bekommen - wozu sie die .Zusagen im Brief

vom 23. Feber 1967 und in der Rede vom 11. April 1967 bestärkt hatten - , war zwar gescheitert; zurück blieb aber eine Verstim- mung und der verständliche Wunsch, mög- lichst großen Einfluß auf den weiteren Verlauf der Dinge zu nehmen, was auch mit wech- selndem Erfolg gelang.

1.8.7. In der gemeinsamen Stellungnahme zum Prüfungs ergebnis des RH wurde vorerst zugegeben, daß der vom RH angeführte Uber- setzungsfehler im Schreiben vom 23. Feber 1967 an den UNIOO-Exekutivdirektor und die Aufnahme des Wortes "specification" in das österreichische Angebot in der Rede des Staatssekretärs vom 11. April 1967 "möglicher- weise gewisse Unklarheoiten in der Interpre- tation des österreichischen Anbots, insbeson- dere was die Mitwirkung der internationalen Organisationen bei der Planung und Errich- tung der Amtsgebäude betrifft, aufkommen lassen". Dann jedoch wurde eine restrikt,ive Interpretation des englischen Wortes "plan"

etwa im Sinne von "Bauplänen" als sprachlich unbegründet und die Qualifizierung des Uber- setzungsfehlers durch den RH als "schwerwie- gender Fehler" als unzulässig bezeichnet. Das englische Wort "plan" besitze nämlich ein viel weiteres Bedeutungsspektrum als das deutsche Wort "Plan". Im übrigen sei die Formulierung

"based on plans to be provided by UNIDO"

von beiden Seiten bis heute nie mißverstanden worden und spätestens durch die Erklärung des österreichischen Vertreters vor der 5. Kommission der XXIII. Generalversamm- lung der UN am 5. Dezember 1968 klargestellt worden, daß es ausschließlich Aufgabe der österreichischen Behörden sei, die Planung und den Bau dieses Projektes durchzuführen.

1.8.8. Der RH verwies darauf, daß gerade der Umstand, daß das Wort "plan" sowohl im Deutschen als auch im Englischen ein weites Bedeutungsspektrum besitze, dazu hätte füh- ren müssen, die im Ministerratsbeschluß vom 21. Feber. 1967 zum Ausdruck gebrachte Ab- sicht, nur die Raum- und Funktionsprogramme von der UNIDO beibringen zu lassen, genau und eindeutig zu übersetzen. Daß "plan" nicht nur, wie in der Stellungnahme ausgeführt wurde, zu gewissen "Unklarheiten in der Interpretation des österreichischen Anbots"

führen konnte, sondern sehr wohl im Sinne von "Bauplänen" auslegbar gewesen sei, be- weise unter anderem die Gründung eines eigenen Planungsbüros der UNIDO.

Das schriftliche Angebot Osterreichs vom 23. Feber 1967 wurde nie korrigiert und von den Vertretern der Internationalen Organi- sationen auch immer wieder in der ursprüng- lichen Form angeführt.

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1.9.1. Der Bundesminister für Bauten und Technik berichtete über die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wien an den Ministerrat vom 13. Juni 1961 u. a., daß alle Planungs- und Bauführungsangelegenheiten in die allei- nige Kompetenz des BM f. Bauten und Technik fallen und oberste Instanz der Bautenminister sein solle. Die Vorbereitung und Durchführung aller Planungen, Wettbewerbe, Ausschreibun- gen UJsw. sollten nach den für Bundeshoch- bauten üblichen Vorschriften erfolgen. An die- sen vom Ministerrat zur Kenntnis ge- nommenen Voraussetzungen wurde ,in der . Folge auch festgehalten; selbst anläßlich der Ubertragung der Aufgaben an eine Aktien- gesellschaft (IAKW-AG) wurde festgelegt, daß es sich !bei den 'geplanten Hochbauten um Bundesgebäude handelt. Im Rahmen des BM f. Bauten und Technik wurde aber mit der Wahrnehmung dieser Neubauaufgaben weder die für baukünstlerische Wettbewerbe, Architektenverträge, Architektur, Planver- fassung und oberste Leitung der Planung neu zu errichtender Bundeshoch- und Sonder- bauten zuständige Abteilung noch die mit der Baudurchführung von ,Neubauten befaßte Ab- teilung betraut, sondern - nach Intervention des Staatssekretärs im BM f. Auswärtige An- gelegenheiten - der Leiter der Abteilung 1, in dessen Aufgabengebiet hauptsächlich Agenden der Gebäudeerhaltung fielen. Für diese Abweichung von der Geschäfts- einteilung, die ohne Befassung des zustän- digen Präsidiums erfolgte, waren die bis- herigen Kontakte dieses Abteilungsleiters mit den Internationalen Organisationen im Zu- sammenhang mit deren provisorischen Unter- bringung ins Treffen geführt worden; daß für diese Kontakte inzwischen eine eigene Ab- teilung geschaffen worden war und daß der genannte Abteilungsleiter nach eigenen An- gaben keine Erfahrung mit auch nur annähernd vergleichbaren Wettbewerben hatte, blieb un- berücksichtigt.

1.9.2. Die Zusamanenarbeit Bund-Ge- meinde Wien beruhte auf dem "Schmitz- Slavik-Abkommen". Es wurde nach längerem Schriftwechsel vereinbart, ein Maximum der Planungs- und Bauaufsichtstätigkeiten durch qualifizierte Architektur- und Ingenieurbüros besorgen zu lassen und die Tätigkeit der eigenen Organe im wesentlichen auf Auf- gabenstellung, Koordination und Aufsicht zu

beschränken. Grundsätzlich sollte die Zu- sammenarbeit auf drei Ebenen erfolgen:

1.9.2.1. Koordinationsebene 1: Minister- komitee. Diesem Komitee, dem die Bundes- minister für Bauten und Technik, für Auswär- Uge Angelegenheiten und für Finanzen sowie der Bürgermeister von Wien angehörten, kam

11 die AJbstimmung der ZusammenaJlbeit auf höch- ster Ebene zu. Ein Vorschlag des damaligen Bautenministers, der die'ses Komitee um die Person des Bundeskanzlers erweitern und die- Slemden Vorsitz übertragen wollte, wurde vom damaligen Bundeskanzler in der Form beant- wortet, daß er - gestützt auf ein Rechtsgut- achten des BKA - meinte, er dürfe den Vor- sitz nur bei Verhandlung wichtiger, den Kom- petenzbereich mehrerer Bundesministerien oder das BKA unmittelbar betreffender Ange- legenheiten führen; beü der Behandlung von Fragen außerordentlicher Bedeutung werde er jedoch an den Sitzungen teilnehmen .

Zu einer Teilnahme des damaligen Bundes- kanzlers kam es jedoch nicht, da das Minister- komitee während der XI. Gesetzgebungs- periode nicht zusammentrat. Die erste Sitzung fand am 13. Juli 1910 unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers Dr. Kreisky statt.

1.9.2.2. Koordinationsebene 2: Kontakt- komitee (vorerst Arbeitsgruppe genannt).

Dieses Gremium, dem Vertreter der Bundes- minister,ien für Bauten und Technik, für Finanzen, für Auswärtige Angelegenheiten sowie der Gemeinde Wien angehörten, hatte die notwendigen Details für alle Ebenen der Zusammenarbeit entsche1dungsreif festzu- legen, und zwar auf folg,enden Gebieten:

Holheits- un1d Wirts,chaftsverwa!ltung (unter anderem Grundstücksfragen) ;

Kredltwirtschaft (allgemeine und besondere Finanzierungsplanungen) ;

Projektsplanung [Erarbeitung und Formulie- rung der Aufgabenstellung hinsichtlich des städtebaulichen Aspektes und der einzelnen Objekte; Mitwirkung bei der Raum- und Funk- tionsplanung der Organisationen, Vorberei- tung, Durchführung und Auswertung eines (womögHch internationalen) Wettbewerbes];

Verkehr mit den Organisationen.

Nachdem das BM f. Auswärtige Angelegen- heiten in der 2. Kontaktebene vorerst durch verschiedene Abteilungen repräsentiert wor- den war, vereinbarte man Ende Feber 1968, daß als Verbindungsstelle zu den Inter- nationalen Organisationen das Büro für Inter- nationale Konferenzen und Organisationen

("CO-Büro") fungiert.

Unter dem VorsHz des vom Bundesminister für Bauten und Technik mit der Federführung betrauten Abteilungsleiters fanden zwischen 13. Juli 1961 und 1. April 1911 regelmäßig Besprechungen des Kontaktkomitees statt (insgesamt 11 Sitzungen).

1.9.2.3. Koordinationsebene 3: Gemeinsame Bauaufsicht. Dieser gemeinsamen Bauaufsicht,

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(12)

die unter dem Vürsitz des Baudirektürs der Bundesgebäudeverwaltung (kurz BGV) I Wien stand, süllten Bedienstete' der BGV und des Magistrates der Stadt Wien angehören. Ihrer Aufsicht und Küntrülle waren alle. beauftrag- ten Architekten, Ingenieurbürüs und Firmen der Planung und der Bauführung zu unter- stellen, die bei ihrer TätigkeH an die gelten- den Grundsätze für die Abwicklung vün Bun- desbauvürhaben gebunden sein süllten.

Eine paritätische Mitwirkung der Gemeinde Wien an der Arbeit erfülgte nicht. Die BGV I Wien hatte allein für die Persünalbeistellung zu sürgen. Die zu diesem Zweck bei der BGV I Wien gegründete Abteilung AIO (Amtssitz Internatiünaler Organisatiünen) war dem Baudirektür direkt unterstellt "md erfüllte ihre Aufgaben, süweit dies aufgrund des Per- sonalstanJdes möglich war, klaglüs.Ein dem BM f. Bauten und Techn1k 'am 23. September 1970 vün der IBGV I Wien unterbreiteter Vür- schlag, bei Beginn der eigentUchen Planungs- und Bautätigkeit Inge.ni1eurbüros mit den 'anfal- lenden außerürdentlichen Anbeiten zu he- trauen, wurde vüm BM f. Bauten und Technik nicht beantwürtet. Auch eine fürmelle Auflö- sung der A!bteilung AIO, die ihre Funktiün durch die Gründung der IAKW-AG im Mai 1971 weitgehend veI1lüren hatte, erfülgte nicht.

Es wurden jedüch die Bediensteten di·eser Sün- der abteilung in das BM f. Ba:uten und Technik berufen, in andere Abteilungen der BGV I Wien versetzt und - in drei Fällen - gegen Karenz der Bezüge ab 1. September 1971 für fünf Jahre beurlaubt. Die beurlaubten Bedien- steten traten ebensO' wie der bereits im Juli 1971 auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzte Baudirektür der BGV I Wien in die Dienste der IAKW-AG.

1.10.1. Osterreichischerseits war die direkte Betrauung eines Architekten mit der Planung des Amtssitzes Internatiünaler Organisatiünen nicht erwügen würden. Es war von vürnherein an die Abhaltung eines Wett- bewerbes gedacht. Allerdings waren negative Erfahrungen, die andere UN-Organisatiünen mit sülchen Konkurrenzen gemacht hatten, den Verantwürtlichen bekannt geworden: SO' mußte z. B. ein preisgekröntes UN-Prüjekt erst unter großem Zeit- und Küstenaufwand den bestehenden lokalen Bau- und Sicherheits- vürschriften angepaßt werden; in einem anderen Fall war die Verletzung der Anonymität der Einsendungen zur Diskussiün gestanden, da ein Architekt des Landes, in welchem gebaut werden süllte, den ersten Preis errungen hatte. Dabei war erwähnt wor- den, daß es sich bei einem auf einige, nament- lich bekannte Architekten beschränkten Be- werb anhand der Planung des Projektes un- schwer erkennen lasse, wer welches Prüjekt

verfaßt habe. Diese Vürgänge wurden auf- grund einer Anfrage des BM f. Auswärtige Angelegenheiten an eine österreichische Ver- tretung berichtet, die insbesündere dazu Stel- lung nehmen süllte, in welcher Fürm die Architektenschaft des Gastlandes "bei der Pla- nung und Ausführung der Gebäude berück- sichtigt würden ist".

1.10.2. Osterreichs F,achkreise (Zentralver- eintgung der Architekten und Ingenieurkam- mer) hüfften, daß zur Errichtung der entspre- chenden Bauten ein zweistufiger Wetbbewerb ausgeschrieben werde, dessen erste Stufe ein üffener inter,natioIl'ar.er Meenwettbewerb unter Verzicht auf Detailstudien sein müßte, wäh- rend in der zweiten Wettbewerbsstufe etwa von den zehn Besten der ersten Stufe eine DetaiIIierung ihrer Prüjekte ungefähr im Um- fang eines Vürentwurfes zu verlangen sei.

Ein Stufenwettbewerb entsprach zu diesem Zeitpunkt auch der Ansicht der Mitglieder des Kontaktkomitees. Bereits in dessen 3. Sitzung am 2. August 1967 war die Ten- denz erkennbar, einen zweistufigen Wett- bewerb durchzuführen, dessen erste Stufe all- gemein und öffentlich sein sollte. Der später mit der Federführung in dem den Wettbewerb vorbereitenden "Ziviltechnikerteam" (kurz ZTT) betraute Architekt regte damals in seiner Eigenschaft als österreichischer Vertreter bei der Intematiünalen Architektenuniün in Par~s

(kurz UIA) in seinem Schreiben an das BM f. Bauten und Technik vom 6. Oktüber 1967 einen geladenen internatiolwlen Wettbewerb an. Er verwies auch darauf, daß die bisherigen Gebäude der UN-Organisationen vün Preis- trägern geladener Wettbewerbe üder durch direkte Beauftragungen geplant würden seien.

Unter Hinweis auf die für Osterreich zu erwar- tende Werbewirkung und die vürauszusehen- den Schwierigkeiten bei der Auswahl der für einen beschränkten Wettbewerb zu ladenden Teilnehmer wurde, da man überdies vün einem ,geladenen Wettbewerb keinen Zeit- gewinn erwartete, am 8. Mai 1968 entschieden, einen internatiünalen, öffentlichen Wett- bewerb durchzuführen.

1.W.3. Dieser internationale, öffentliche Wettbewerb wurde allerdings entgegen der ursprünglichen Absicht und ühne Rücksicht auf Erfahrung und Zweckmäßigkeit nicht in zwei Stufen, sondern -übgleich als "Ideen- wettbewerb" bezeichnet - unter Hinweis auf einen erhüfften Zeitgewinn als einstufiger Be- werb durchgeführt. Diese Entscheidung ver- anlaßte den Kammeramtsdirektor der Bundes- ingenieurkammer, vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß den Wettbewerb in seiner ausgeschriebenen Fürm als "Münstrum"

zu bezeichnen. Wie sehr der erhüffte Zeit-

.'

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..

gewinn überschätzt wurde, zeigte sich darin, daß von der Entscheidung für diese Art von Wettbewerb im Mai 1968 bis zur endgültigen Auswahl des Ausführungsprojektes am 18. Dezember 1970 über 21/2 Jahre verstr,ichen.

1.10.4. Die Entscheidung der Jury bestätigt, daß es zweifellos zielführender gewesen wäre, der Meinung der Fachleute zu entsprechen und den Wettbewelib in 2lwei Stufen durch- zuführen. Wenn in der ersten Stufe lediglich ein städtebaulicher Lösungsvorschlag gefor- dert worden wäre, hätte durch Verkürzung der Laufzeit, Einsparung des zusätzlichen Zeit- aufwandes für die umfangrekhen Fragebeant- wortungen und durch eine vermutlich wesent- lich klarere Entscheidung der Jury der Zeit- bedarf für den zweiten Entscheidungsvorgang, der aus dem Kreis der ersten Preisträger ein zur Ausführung geeignetes Projekt erbringen sollte, zumindest zum Teil verringert werden können.

Unter Berücksichtigung des linfolge der un- erwarteten. Entscheidung der Jury einge- tretenen Zeitverlustes durch die Uber- arbeitung mehrerer Projekte und den anschlie- ßenden monatelangen Entscheidungsvorgang wäre durch die Abhaltung eines zweistufigen Wettbewerbes sogar eine Zeitersparnis mög- lich gewesen.

1.10.5. In der gemeinsamen Stellungnahme zum Prüfungsergebnis des RH wurde betont, daß die Veranstaltung eines i n t e r- na t ion ale n Wettbewerbes im Hinblick auf die Bedeutung und den Umfang des Bau- vorhabens auf Verlangen der Osterreichischen Ingenieurkammer erfolgt sei.

13 weckt wurden. So wies z. B. schon in diesem Stadium der Vorbereitung einnarnhafter Ver- treter der verstaatIichten Industrie auf die Bedeutung der Arbeit des zu bestimmenden Architektentearns für die österreichisme Wirt- schaft hin. Zugleich intervenierte er für eine bestimmte Zivilingenieurgruppe. Er hob deren enge Kontakte zu österreichischen Unterneh- mungen hervor und meinte, daß die Betrauung dieses Teams Gewähr dafür böte, daß "mit österreichisChem Geld auch österreichische Produkte zum Zuge kommen".

Anfang November 1967 fiel die Entschei- dung zugunsten eines anderen Teams mit der Begründung, der federführende Architekt habe große Auslandspraxis, sei Vertreter Oster- reichs bei der UIA und habe als Hochschul- professor Zugang zur "Dokumentation über Bürogebäude"; überdies sei das ausgewählte Team imstande, die unmittelbare Abwicklung der Kontakte mit den Internationalen Organi- sationen ,in englischer und fr,anzösischer Sprache klaglos durchzuführe!ll.

1.11.3. Nach monatelangen Honorarver- verhandlungen und Versuchen, die zu erbrin- gende Leistung zu formulieren, wurde der Werkvertrag im März 1968 unterfertigt. Ob- wohl seinerzeit die Einschaltung eines Zivil- technikerteams mit Zeitdruck begründet wor- den war, ließ man bis zum Inkrafttreten des Vertrages fast ein halbes ..Jahr verstreichen.

Bis zu diesem Zeitpunkt war noch nicht einmal geklärt, ob der internationale Wettbewerb öffentlich oder beschränkt durchgeführt werden soll; die Entscheidung hierüber wurde von Vorschlägen des ZTT abhängig gemacht.

Auch die Anzahl und Höhe der Preise sollte Ein zwei stufiger Wettbewerb sei zwar ein- das ZTT bestimmen. Nach Ansicht des RH gehend diskutiert worden, auf Vorschlag des hätte diese Probleme der Auslober des Wett- ZTT und der UIA sei aber im HinbIick auf die bewerbes selbst klären mÜs,sen.

erwartete Zeitersparnis ein einstufiger Wett- bewerb ausgeschrieben worden. Es wurde in der Stellungnahme als richtig bezeichnet, daß die unerwartete Empfehlung der Jury, die zur Dberarbeitung der preisgekrönten J>rojekte geführt hat, letztlich im Ergebnis einen zwei- stufigen Wettbewerb bewirkte.

1.11.1. Die Vorbereitung des Wett- bewerbes sollte, da Anfang September 1967 angenommen wurde, daß diese Arbeit "von den Beamten der öffentlichen Stellen in der verlangten kurzen Zeitspanne nicht durchge- führt werden kann", einem leistungsfähigen Architektenbüro übertragen werden. Anfang Oktober 1967 wurde die IIl!genieurkammer er- sucht, zu einem bereits übermittelten Vor- schlag zwei weitere Ziviltechnikerteams nam- haft zu machen.

1.11.2. ,Die Größe der Bauaufgaben brachte es mit sich, daß vielschichtige Interessen ge-

1.11.4. Der RH bemängelte, daß das L~i­

stungsverzeichnis, in dem die Verpflichtungen des ZTT in 121 Positionen. aufgezählt wurden, wohl überaus detailliert und teilweise un- nötig aufgesplittert, in wichtigen Punkten je- doch unpräzise formuliert war. Verschiedene, dem ZTT übertragene Arbeiten fanden in der Wettbewerbsausschreibung keinen Nieder- schlag. So war in den WettJbeweIibstexten z. B. eine Angabe über die BodJentrag,fähigkeit, die das ZTT beibringen sollte; ebensowenig zu finden wie ein brauchbarer Hinweis auf geltende Bauvorschriften. Der Ausschl'eibungs- text enthielt lediglich die Feststellung: "Die österreichischen Rechtsvorschriften bautech- nischer Natur werden bei der Detailplanung und Ausführung der Bauten zu berücksich- tigen sein." Erst anläßlich der späteren Dber- arbeitung der vier preisgekrönten Projekte wurden den Preisträgern baubehördliche Be-

1284 der Beilagen und Zu 1284 der Beilagen XIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 13 von 335

www.parlament.gv.at

(14)

stimmungen und Richtlinien bekanntgegeben.

Wie wimtig es gewesen wäre, nähere An- gaben zu mamen, ist i. B. aus der Anfrage, ob es "irgendwelme Bestimmungen über die natürliche Belichtung, die befolgt werden müssen", gebe, zu ersehen. Es ist praktisch ausgeschlossen, ein Wettbewerbsptojekt, das die Auflagen der WiEmer Bauordnung miß- achtet, unter Beibehaltung des Grundkonzeptes in der Detailplanung nom den Vorschriften anzupassen. Tatsächlich konnte z. B. das Pro- blem der Belichtung - obwohl vor der Uber- arbeitung den Projektanten der preisgekrön- ten Projekte genauere Unterlagen übergeben worden waren - beim Projekt Building Design Partnership (kurz BDP) nicht mehr voll den BesHmmungen der Wien er Bauordnung entsprechend gelöst werden.

1.12.1. Sowohl in der österreichischen Wettbewerbsordnung als auch in den Bestim- mungen der UIA ist eine Mitwirkung der Standesvertretung der Architekten (Kammer oder UIA) und der vorgesehenen Preisrichter bereits bei der Erstellung der Wettbewerbs- aussChreibung vorgesehen. Nachdem die In- genieurkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland zu einem ihr am 9. Oktober 1968 übermittelten Fahnendruck des Wett- bewerbsausschreibungstextes ihre Zustim- mung erteilt hatte und wenige Tage später erklärte, daß diese ihre Billigung aum für die anderen Ingenieurkammern gelte, wurde am 26. November 1968 die bereits ausge- sprochene Freigabe aufgrund erst später er- kannter gesetzwidriger Bestimmungen im Text zurückgezogen. Da zu diesem Zeitpunkt be- reits hunderte Exemplare der Ausschreibungs- unterlagen versandt worden waren, wurde in einer Besprechung am 16. Dezember 1968 be- schlossen, die Abänderung der Ausschreibung in acht Punkten in der Form einer Frage- beantwortung zu publizieren. Der Präsident der Ingenieurkammer richtete sodann in seiner Funktion ·als Wettbe·werbsteilnehmer acht ent- sprechende Fragen an den Auslober. Im We,ge dieser 1. Fl'agebeantwortung wunde die Stel- lungnahme ·des AU!s1obers allen Wettbewelibs- teillnehmern zur Kenntnis gebracht. Gemäß den Wettbewerbsbedingungen galten die Frage~

beantwortungen als Ergänzung und Ab- änderung der Wettbewerbsausschreibung.

Besonders die Ergänzung des Punktes 1.5.1 der Ausschreibung durch die Beantwortung der Anfrage Nr. 8: "Wird der Auslober von einer Beauftragung des Wettbewerbs- gewinners allein oder in Arbeitsgemeinschaft nur aus zwingenden und triftigen Gründen absehen?" mit "Ja" hat später zu vielen Schwierigkeiten Anlaß gegeben. Aus dem Punkt 1.5.1 der Wettbewerbsausschreibung wäre nämlich abzuleiten gewesen, daß es im

Belieben des Auslobers gelegen sei, den Wett- bewerbsgewinner mit der Durchführung zu ' beauftragen oder davon Abstand zu nehmen.

1.12.2. Der Auslober und die Ingenieur- kammer haben es verabsäumt zu präzisieren, was unter "zwingenden und triftigen Gründen"

zu verstehen sei. Uber diese Frage konnte nicht einmal nachträglich eine übereiIllstim- mende Erklärung der damit Befaßten erreicht werden.

1.13.1. Nach den internationalen Wett- bewerbsregeln der UIA ist die Ausschreibung eines internationalen Wettbewerbes in nur einer offiziellen Sprache der UIA - Englisch, Französisch oder Russisch - bekanntzu- machen.

Das BM f. Aus.wärtige Angelegenheiten hielt hingegen die Ubersetzung in vier Spra- chen für zweckmäßig. Obwohl die Vertreter des ZTT darauf hinweisen, daß die Uber- setzung in mehr als eine Fremdsprache Mehr- kosten und zusätzlichen Zeitaufwand bedinge, und die gemeinsame Bauaufsicht (BGV I und.

Gemeinde Wien) daraufhin nur Englisch als zweite Sprache beantragte, entschied die Arbeitsgruppe (2. Koordinationsebene), den ganzen Text dreisprachig ausarbeiten zu lassen.

1.13.2. Sowohl vom Magistrat der Stadt Wien als auch vom BM f. AuswärHge Ange- legenheiten wurde auf schwerwiegende Uber- setzungsfehler in den Ausarbeitungen des ZTT hingewiesen. Da bezüglich der Uber- setzung der Wettbewerbstexte Bedenken an- gemeldet wurden, ließ das Architekteriteam diese Arbeiten in England und Frankreich durchführen. Daß aber auch diese Maßnahme Fehler nicht ausschloß, zeigt neben einer Reihe von Anfragen zum Text auch die Stellung- nahme der Internationalen Organisationen zum Wettbewerbsprogramm, in der gewisse Textteile als "unverständlich" bezeichnet wur- den.

1.14.1. Zu Schwierigkeiten kam es auch bei der Einhaltung der vorgesehenen Termine, da das ZTT nicht in der Lage war, die Texte rechtzeitig druckreif beizustellen.

Ungenaue Darstellungen- und Widersprüche in den Texten führten zu einer Vielzahl von Anfragenj allein zum Problem der Exterri- torialität l.aIllgten 33 Anfragen ·ein. Nachdem bereits infolge der Verzögerung bei der Aus- sendung der Einladungen auf Einschreiten der Ingenieurkammer einer eil1iIIlonatigen Ver- schiebung aller Termine zugestimmt worden war, ergab sich aufgrund der großen Anzahl von Anfragen (1184), deren Erledigung eine erste und zweite Fragebeantwortung erfor- derte, eine weitere Ver,schiebung des letzten Aufgabetermines der Projekte um einen wei- teren Monat auf den 30. Juni 1969.

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