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Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes

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431 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates IX. GP.

13. 6. 1961

Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes

Verwaltungsjahr 1960 1. Der Rechnungshof hat zufolge Artikel

126 d des Bundesverfassungsgesetzes vom 16. Juni 1948, womit die Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung 1929 über die Rechnungskontrolle abgeändert werderi, dem Nationalrat alljährlich einen Be- richt über seine Tätigkeit zu erstatten. Der hiemit vorgelegte Bericht behandelt die be·

richtsreifen Ergebnisse der im Jahre 1960 durchgeführten Prüfungen. Er schließt uno mittelbar an den Vorjahresbericht vom 13. Mai 1960 (Nr., 215 der Beilagen) an, behandelt daher auch jene Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1959, über die im Vorjahr deshalb nicht berichtet werden konnte, weil das Prüfungs.

verfahren im Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht abgeschlossen war. Diese, das Verwaltungsjahr 1959 betreffenden Nachträge werden daher in der folgenden, nach Ressorts gegliederten Übersicht den Berichten über die im Jahre 1960 durchgeführten Gebarungs- prüfungen vorangestellt:

2. Gerichte des -öffentlichen

Rechtes: Absatz

Verfassungsgerichtshof ... 25-29 3. Verwaltungsbereich des Bundeskanz·

leramtes:

Prüfungsergebnisse aus den Vorjahren Österreichische Rundfunk Ges.

m. b. H., Studio' Linz ... 30 Dienst· und Naturalwohnungen . 31-32 4. Verstaatlichte und staatseigene

Unternehmungen:

a) Überblick über die allgemeine Entwicklung der verstaatlichten

Absatz

c) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1960 Gebrüder Böhler & Co.AG., Wien;

St. Egydyer Eisen· und Stahl- industrie Gesellschaft Wien ... 184 Simmering-Graz.Pauker AG.,

Wien ... 185 5. Verwaltungsbereich des Bundesmini-

steriums für Inneres:

a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1959 Referat 3/E, "Entminungsdienst" 186 Flugpolizei undFlugrettungsdienst 187-193 Landesgendarmeriekommando für

Steiermark ... 194-198 b) Prüfungsergebnisse a"\ls dem Jahre 1960

Bundespolizeidirektion Wien,

Abt. III-Verkehrsamt ... 199-205 Bundespolizeikommissariat

Schwechat ... 206 Massafonds der Bundespolizei. .. 207-216 Massafonds der Bundesgendar-

merie ... 217-227 6. Verwaltungsbereich des Bundesmini-

steriums für Justiz:

Handelsgericht Wien und Be- zirksgericht für Handelssachen,

Wien ... '. . . . .. 228-229 Kreisgericht, Bezirksgericht und

kreisgerichtliches Gefangen-

haus Ried im Innkreis ... 230-234 Bezirksgericht Baden und Neun·

kirchen . . . .. 235-239 7. Verwaltungsbereich des Bundesmini- Industrie .. ' ... " .... . 33-46 steriums für Unterricht:

b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1959 a) Prüfungsergebnisse aus den Vorjahren Zuschüsse und Subventionen an

Österreichische Stickstoffwerke ,

AG., Linz ... 47-90 Gemeinden ... 240-242 Hofherr-Schrantz Landwirtschaft-

liehe Maschinen AG. . ... . Schoeller-Bleckmann Stahlwerke AG ... .

91-119 b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1960 Universitätsbibliothek Wien... 243 120-183 La!ldesschulrat für Kärnten .... ,244-257

(2)

2

Absatz

Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie in Wien V 258 Landesschulrat für Vorarlberg ., 258 Bundessportheim Obergurgl .... 259 Festspielgemeinde Bregenz ... 260-273 8. Verwaltungsbereich des Bundesmini-

steriums für soziale Verwaltung:

a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1959, Landesarbeitsämter Kärnten und

Salzburg; Arbeitsämter Klagen-

furt und Salzburg ... 274-282 Bundesanstalt für Lebensmittel-

untersuchung in Innsbruck .. , 283-285 Arbeitsgemeinschaft für Volks-

gesundheit ... , 286-288 b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1960

Landesarbeitsamt Tirol und Ar-

beitsamt Innsbruck ... , 289-295 Landesinvalidenamt für Steier-

. mark ... 296-310 Arbeitsinspektorate in Linz,

Vöcklabruck und Salz burg ... 311-316 Bundesministerium für soziale

Verwaltung; Förderungsbei- träge Kap. 15 Titel 7, Volks- gesundheit ... , 317 Krankenanstalten, Allgemeines .. 318 Allgemeines öffentliches Kranken-

haus der Stadt Hallein, Allge- meines öffentliches Kranken- haus der Elisabethinen in Kla- genfurt und Nichtöffentliches Krankenhaus der Gemeinde

Badgastein ... 319-320 9. Träger der Sozialversicherung:

a) Prüfungsergebnisse aus den Vorjahren:

Bauvorhaben der Sozialversiche-

rungsträger ...• 321-322 Koordination maschineller Ar-

beiten bei den Sozialversiche-, rungsträgern ... 323 Krankenversicherungsanstalt der

Bundesangestellten ... 324-335 b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1960:

Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte (Teil-

gebiete) ... 336-356 Niederösterreichische Ge biets-

krankenkasse für Arbeiter und

Angestellte in St. Pölten ... 357-367 Krankenversicherungsanstalt der

Bundesangestellten - Kurhaus Badgastein und Kurhaus Bad

Hofgastein . . . .. 368-373

Absatz

Meisterkrankenkasse des Hand-

werks für Wien ... 374-385 IO.Verwaltungsbereich des Bundes-

ministeriums für Finanzen:

a) Prüfungsergebnisse aus den Vorjahren:

NS-Vermögen ... 386 Kulturgroschen . . . .. 387 Katastralumschreib- und Vermes-

sungsgebühren ... 388 Massafonds der Zollwache . . . . .. 389 b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1959:

Finanzamt Leibnitz ... 391 Zollamt Klagenfurt ... 392 Finanzlandesdirektion für Steier-

mark in Graz ... 397-436 Zollamt Salzburg ... ~ .. 437-458

crPrüfungsergebnis~e aus dem Jahre 1960:

Zollamt Feldkirch ... 459-482 Finanzämter Waidhofen a. d.

Thaya und Steyr ... 483-524 Finanzlandesdirektion für Kärn-

ten ... ' ... 525 Finanzamt Salzburg-Land ... 525 Kongreß-Veranstaltungs- Ges.

m. b. H ... 526 Österreichische Glücksspielmono-

polverwaltung (vorher Dienst-

stelle für Staatslotterien) ... 527-536 d) Sonstige Wahrnehmungen auf dem Ge-

biete der Finanzverwaltung:

Richtlinien für die Veranlagung. 537-,538 Stempel- und Rechtsgebühren . .. 539-542 Beihilfen ... 543 Abgabenrückstände ... 544-547 Gebarungs-, Kassen- und Ver-

rechnungsvorschriften ... 548-551 e) Finanzschulden ... 552-573 lL VerwaI'tungsbereich des Bundes-

ministeriums für Land- und Forst- wirtschaft:

a) Prüfungsergebnisse aus den Vorjahren:

Getreideausgleichsfonds (Ge-

schäftsjahr 1958/59) ... 574-577 Bundeslehr- und Versuchsforst

Merkenstein ... ; . . .. 578-589 Bundesmittel für Schutz- und

Regulierungsbauten an Flüssen und Bächen auf Grund des Was-

serbautenförderungsgesetzes . .. 590-624 b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1960:

Fleischwarenimporte; Vergleich .. 625-628 Viehverkehrsfonds (2. Halbjahr

1958) ... ; ... 629-634

(3)

Absatz

Viehverkehrsfonds (Geschäftsjahr

1959) ... 635-639 Milchwirtschaftsfonds (Geschäfts-

jahr 1958) ... 640-645 Land- und Forstwirtschaftliclier

Wiederaufbaufonds ... 646-648 Bergbauernhilfsfonds ... 649-651 Jodschwefelbad Goisern ... 652-663 Österreichische Bundesforste,

Forstverwaltung Goisern . . . . .. 664-667 Österreichische Bundesforste,

Forstverwaltungen Flachau und

1Radstadt ... 668-673 Österreichische Bundesforste,

Forstverwaltungen Achental

und Innsbruck (Jagdpacht) .. 674-691 Getreideausgleichsfonds (Ge-

schäftsjahr 1959/60) ... 692 12. Verwaltungsbereich des B,undes-

ministeriums für Handel und Wieder- aufbau:

a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1959:

W ohnhaus-Wiederaufbaufonds . .. 693 Bundesgebäudeverwaltung I Wien 694-699 Berghauptmannschaften Wien I

und Wien II ... 700-702 Inspektorat für das Vermessungs-

wesen für Steiermark und Kärn-

ten in Graz ... 703-709 Amt der Burgenländischen Lan-

desregierung; Gebarung mit den

Straßenbaukrediten des Bundes 710-722 b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1960:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Gebarung mit den Baukrediten des Bundes

(Hochbau) ... 723-730 Österreichisches Patentamt ... 731 Bundesgebäudeverwaltung H

Wien ... , ... 731 Bundesgebäudeverwaltung II

Klagenfurt ... " . .. 731 c) Sonstige Wahrnehmungen:

Durchführung des Wiener Memo- randums ... 732 Autobahn - endgültige Fassung

der Bauprogramme ... 733 Erlassung von Verordnungen zum

Beschußgesetz ... 734-736 13. Verwaltungsbereich des Bundes-

ministeriums für Landesverteidigung : Jägerbataillon 23 ..•... 737-746 Gruppenversorgungstruppen I 747-760

Absatz

Feldjägerbataillon 25 ... 761-773 Zweiglager Klagenfurt der Grup-

penverpfiegungsanstalt H, Graz 774-778 Brigade-Sanitätsanstalt 7 . . . .. 779 Panzerbataillon 10 ... 780

14. Verwaltungsbereich des Bundes- ministeriums für Verkehr und Elek- trizi tätswirtschaft:

Kärntner Flughafenbetriebsges.

m. b. H., Klagenfurt-Wörther-

see ... , ... 781-794 Post- und Telegraphenverwaltung :

a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1959:

Fernmelde betriebsamt Klagen-

furt ... ' ... 795-804 b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1960:

Hochbaureferat Salzburg ... 805-814 Telegraphenbauamt 2 in Wien.. 815-827 Postautobetriebsleitung Wien ... 828'--836 Fernmeldemonteurschule und

Kraftfahrzeuglehrwerkstätte in Wien ... 837 Österreichische Bundesbahnen : Streckenleitung Wien-Süd ... . Elektrostreckenleitung Wien ... . Kraftwagenbetriebsleitung

Liesing und Nebenstelle Möd- ling ... . Zugförderungsleitung Mürzzu-

schlag ... . Streckenleitung Wien-West ... . Streckenleitung Wien-FJB .... . Zugförderungsleitung Wien-Süd Elektrizitätswirtschaft:

838-849 850-859 860-868 869-879 880 880 880

Vorarlberger Ill-Werke AG . . . 881 15. Angelegenheiten mehrere 1Ressorts

betreffend:

Maßnahmen zur Ersparung im Bereich der Voll ziehung des

Bundes . . . .. 882-883 Pferderennvereine ... 884-885 Personenkraftwagen der Gene-

raldirektion der Österreichi-

schen Bundesforste ... 886-890

(4)

4

16. Durch Einschau an Ort und Stelle .wurde ferner die. Gebarung. nachstehender Gebietskörperschaften und Unternehmungen geprüft .

17. a) der Bundesländer Burgenland,

Kärnten, Salzburg, Tirol,

Vorarlberg und Wien

18. b) der Bezirksfürsorgeverbände Feldkirch,

N eusiedl am See und Tamsweg

19. c) der Gemeinden (Städte) Leoben,

Steyr,

Villach und Wels

20. d) der )Viener Hypothekenanstalt 21. e) der Tiroler Wasserkraftwerke AG 22. f) der Salzburger Lapdesbrandschadenver-

sicherungsanstalt und der Vorarlberger Feuerversicherungsanstalt in Bregenz.

23. Die Ergebnisse der in den Abs. 17 bis 22 angeführten Prüfungen finden im folgenden Bericht keinen Niederschlag, da der Rech- nungshof hierüber nur den Landtagen zu be- richten hat.

24. In den folgenden Ausführungen werden von den Wahrnehmungen, die der Rechnungs- hof bei seiner Kontrolltätigkeit gemacht hat, jene angeführt, die von allgemeinem Interesse sind oder denen grundsätzliche oder finanzielle Bedeutung zukommt.

(5)

Verfassungs- gerichtshof

Gerichte des öffentlichen Rechtes 25_ Die Einschau beim Verfassungsgerichts- hof gab dem Rechnungshof Anlaß, auf be- stehende Unklarheiten in der Verantwortung für die Gebarung hinzuweisen. Das Ver- fassungsgerichtshofgesetz (BGBl. Nr. 85/1953) bestimmt im § 13, daß "Angelegenheiten, die das dem Verwaltungsgerichtshof angehörende V erwaltungspbrsonal und die sachlichen Er- fordernisse betreffen, unter der Verantwort- lichkeit des Bundeskanzlers geführt werden".

Die Buchhaltungsdienstverordnung vom 30. Dezember 1931 (BGBl. Nr. 413/1931) ~e­

stimmt jedoch, daß das Präsidium des Ver- fassungsgerichtshofes anweisende Stelle im Sinne des Artikels 5 des Verwaltungsent- lastungsgesetzes (BGBl. Nr. 277/1925) ist.

Da nach den Bestimmungen dieses Gesetzes dem Vorstand einer anweisenden Stelle "un- mittelbar das Recht zusteht, für Rechnung der finanzgesetzlichen Ansätze Zahlungs- und Empfangsaufträge zu erlassen", erlegt es ihm damit - zumindest was die sachlichen Er- fordernisse anlangt - die Verantwortung für die Gebarung auf. Der Rechnungshof regte an, diesen Widerspruch bei der bevor- stehenden N oveilierung des Verfassungs- gerichtshofgesetzes durch Übertragung der al- leinigen Verantwortlichkeit für die Gebarung an den Präsidenten des Verfassungsgerichts- hofes zu beseitigen.

26. Wie der Rechnungshof feststellte, deckte der Verfassungsgerichtshof seinen, Bedarf an Papier, sonstigem Kanzleimaterial und Brenn- stoffen zu Preisen, die erheblich über jenen liegen, die andere Zentralstellen des Bundes bezahlen. Aus Ersparungsgründen empfahl der Rechnungshof dem Präsidium des Ver- fassungsgerichtshofes, mit der Beschaffungs- stelle des Bundeskanzleramtes Fühlung zu nehmen, um so für seine Bestellungen die gleichen Liefer- und Zahlungsbedingungen wie das Bundeskanzleramt zu erhalten.

2,7. Weitete Anregungen des Rechnungs- hofes betrafen die Herabsetzung des monat- lichen Verlagsbetrages sowie ein zweckmäßige- res Vorgehen bei Verrechnung und Über- weisung der Reisegebühren und Sitzungsgelder an die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gerichtshofes.

Gehaltss,tufen bewirkte Änderung der Kür- zungsbeträge nicht berücksichtigte.

29. In seiner Stellungnahme zu den Mit- teilungen des Eechnungshofes über die Prüfung erklärte der Präsident des Verfassungsgerichts- hofes, eine Änderung des Verfassungsgerichts- hofgesetzes dahingehend herbeiführen zu wollen, daß ihm die Verantwortlichkeit für die Gebarung übertragen werde; allen son- stigen Anregungen des Rechnungshofes sicherte er Befolgung zu.

Bundeskanzleramt

Prüfungsergebnisse aus den Vorjahren 30. Zum Vorjahresbericht (Abs. 42) ist er- gänzend mitzuteilen, daß die Österreichische Rundfunk Ges. m. b. H., Studio Linz, wie aus der erst nach der parlamentarischen Behand- lung des Tätigkeitsberichtes eingelangten Stellungnahme hervorgeht, die aufgezeigten Mängel behoben und den gegebenen Empfeh- lungen im wesentlichen Rechnung getragen hat.

31. Der Rechnungshof hat in den ver- gangenen Jahren bei seinen Prüfungen wieder- holt das Fehlen zeitgemäßer Ausführungs- bestimmungen zu § 23 des Gehaltsüberleitungs- gesetzes (BGBl. Nr. 22/1947) bzw. zu § 24 des Gehaltsgesetzes (BGBl. Nr. 54/1956) betreffend die Dienst- und Naturalwohnungen als bedenk-, lichen Mangel empfunden. Er hat zuletzt im Tätigkeitsbericht 1958, Abs. 40/41, darauf hingewiesen, daß das Fehlen solcher Bestim- mungen nicht nur zu einer ungleichen Praxis bei der Zuweisung von Wohnungen führt, sondern sich auch durch das Zurückbleiben der Vergütungssätze zu einem immer größer werdenden finanziellen Nachteil für den Bund entwickelt. Der Rechnungshof hat es daher bedauert, daß trotz seiner wiederholten Be- treibungen die neue Regelung, für die das Bundeskanzleramt bereits im Jahre 1953 einen Entwurf ausarbeitete, nicht in Kraft gesetzt wurde.

32. Das Bundeskanzleramt hat in der Folge die Gewerkschaft der öffentlich Bediensteten zu Verhandlungen über den vorliegenden Ent- wurf eingeladen. Die Gewerkschaft lehnte es jedoch - wie das Bundeskanzleramt dem 28. Dem Zentralbesoldungsamt gegenüber Rechnungshof im Berichtsjahre mitteilte - bemängelte der Rechnungshof, daß, es die sowohl im Jahre 1959 als auch im Jahre 1960 Bestimmungen des Verfassungsgerichtshof- ab, vor einer allgemeinen Regelung des Mieten- gesetzes über die :&.ürzung der Entschädigung problems über den Verordnungsentwurf mit jener Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, dem Bundeskanzleramt zu verhandeln. Der die ein Gehalt aus einem öffentlichen Dienst- Rechnungshof wird diese Angelegenheit bis zu verhältnis beziehen, nicht richtig angewendet einer befriedigenden Erledigung weiterver- habe, da es die durch V orrückung in höhere' folgen.

Österreichische Rundfunk- Ges. m. b. H.

Studio Linz

Dienst- und Natural- wohnungen

(6)

AUgemeines

a) Organisation

6

Verstaatlichte und staatseigene Unternehmungen .

a) Überblick über die allgemeine Ent- wicklung der verstaatlichten Industrie

33. Wie in den Vorjahren stellt der Rech- nungshof der kritischen Besprechung einzelner Unternehmungen der verstaatlichten Industrie einen kurzen Überblick über die allgemeine Entwicklung dieses Wirtschaftszweiges voran, zumal der Bundesrechnungsabschluß nur die Berührungspunkte zwischen Staatshaushalt und der Gebarung dieser autonom bilanzieren- den Rechtskörper ausweist (Kapitaleinzahlun- gen Kap.. 18/1/1, Bundesdarlehen Kap.

18/3/2/1 a, Dividendeneingänge Kap. 18/1/1, Gebarung des Investitionsfonds Kap. 7 a/I ).

Die folgenden statistischen Angaben verdankt der Rechnungshof, soweit sie nicht auf eigenen Erhebungen beruhen, den Veröffentlichungen des Österreichischen Statistischen Zentral- amtes und des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung sowie Mitteilungen des Bundeskanzleramtes - Sektion IV.

34. In organisatorischer Hinsicht wurden durch das Rekonzernierungsgesetz (BGB1.

Nr. 112/1960) Maßnahmen zur Ordnung der Gesellschaftsverhältnisse im Bereich der Kon- zerne der Oesterreichisch~Alpine Montangesell- schaft und der Gebr. Böhler & Co. AG. ge- troffen, indem bisher unmittelbar. verstaat- licht gewesene Gesellschaften durch Über- tragung der Anteilsrechtedes Bundes in das Eigentum der genannten Gesellschaften in deren Tochter- und Enkelunternehmungen umgewandelt worden sind. Der vom Bundes- kanzleramt - Sektion IV ausgearbeitete Ent- wurf eines 1. Verstaatlichungs-Organisations-

g~setzes sieht weitere derartige konzernpoli- tische Maßnahmen auf legislativem Weg vor.

Das ursprüngliche Konzept, die verstaatlichten Unternehmungen ausschließlich den allge- mein verbindlichen Normen des Privatrechts unterworfen zu belassen, um ihre Führung nach kaufmännischen Gesichtspunkten sicher- zustellen, wogegen sich die Wahrung der öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Inter- essen auf die den staatlichen Hoheitsträgern vorbehaltene Ausübung der Aktionärsrechte (Gesellschafterrechte) in der Hauptversamm- lung beschränken sollte, wird damit zum Teil verlassen. Anderseits darf nicht verkannt werden, daß gerade die ,kaufmännische Füh- rung dieser Unternehmungen konzernpolitische Maßnahmen, wie die Abstimmung der .Inve- stitions- und Produktionsprogramme sowie eine richtige Aufgabenverteilung zweckmäßig erscheinen· läßt. Den notleidenden Kohlen- berg bau betrie ben ( siehe V orj ~hres berich t,

Abs. 55-60) konnte zunächst organisato- risch und finanziell .durch die Angliederung an Unternehmungen der Hüttenindustrie ein zwischenbetrieblicher Erfolgsausgleich (Ver- lustüberwälzung) geboten werden. Dadurch wurde zwar die Inanspruchnahme von Budget- mitteln für Subventionen an finanzschwache Betriebe vermieden, zugleich aber die Bundes- einnahmen aus Dividendenzahlungen bisher finanzkräftigerer U nternehmung~h geschmälert.

Eine endgültige Lösung der Kohlenfrage wird von dem Grade der Koordinierung abhängen, der mit den übrigen Trägern der Energiewirt- schaft (Erdölwirtschaft und Elektrizitätsver- sorgungsunternehmungen) erzielt werden kann;

sie sollte umso eher gefunden werden, als sich alle beteiligten Wirtschaftszweige im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Vordringlich erscheint auch die bisher wegen interministeri- eller Kompetenzschwierigkeiten verzögerte Frage der Zusammenarbeit der staatseicrenen Erdölförderung (Österreichische Mineral6lver- waltung AG. - ÖMV) mit den beiden staats- eigenen Erdölvertriebsgesellschaften ("Martha"

ErdÖI-Ges. m.b. H. und "ÖROP", Handels- Aktiengesellschaft für österreichische Rohöl- produkte ), auf welche der Rechnungshof bereits in früheren Jahren verwiesen hat. Daß der Ausbau eines schlagkräftigen Verteilungs- apparates unterblieben ist, erscheint im staats- finanziellen und volkswirtschaftlichen Inter- esse umso bedauerlicher, als mittlerweile bei- spielsweise die Tochtergesellschaft einer aUS- ländischen staatseigenen Erdölhandelsfirma den Aufbau eines österreichischen Vertriebsnetzes in Angriff genommen hat.

35. Das Gesellschaftskapital der verstaat- b) Vermögens-

I· h lage .

lC ten Industrieunternehmungen betrug nach' dem Stand vom 31. Dezember 1960 5'7 Milli- arden S, d .. i. rund ein Drittel des Nominales sämtlicher österreichischer Aktiengesellschaf- ten. Mit der (vom Rechnungshof wiederholt urgierten) Erstellung der Schilling-Eröffnungs- bilanzen sind noch die Erste Österr. Donau- Dampfs~hiffahrtsgesellschaft und die Hütte Krems Ges. m. b. H. in Verzug.

36. Gewinne wurden mit 274 Mill. S (1959) c) Ertragslage

nahezu in doppelter Höhe des Vorjahres (1958:

143 Mill. S) ausgewiesen.

Es verzeichneten:

1958 1959

(vorläufig) Gewinne bis Schilling Anzahl der Unternehmungen

200.000 S 500.000 S 1,000.000 S 10,000.000 S . 20,000.000 S über 20,000.000 S

1 1 3 8 3 2

3 2 1 6 2.

4

(7)

Verluste wurden mit insgesamt 119 Mill. S bilanziert (1958: 159 Mill. S) u. zw.:

Verluste bis Schilling

500.000 S 1,000.000 S 10,000.000 S 20,000.060 S über 20,000.000 S

ERP-Kredite ...

Bundesmittel (Kapital- , einzahlung), ...

Selbstfinanzierung und

1958 1959

(vorläufig) Anzahl der Unternehmungen

1

1 1

4 6

4 3

2 2

1945-1954 1955

2.456 40 294 103

Der saldierte Nettoerfolg der verstaatlichten Industrie (Gewinne - Verluste) von 155 Mill. S bedeutet eine Kapitalverzinsung von rund 2'7%.

37. Zum überwiegenden Teil aus der eigenen Kapitalsubstanz (verdiente Abschreibungen) konnte die verstaatlichte Industrie (ab 1956 einschließlich der ehemals russisch verwalteten Betriebe) ihren Investitionsbedarf finanzieren, wie folgende Ubersicht zeigt:

1956 1957 1958 1959 1960-_ Gesamt

(vorläufig) in Millionen Schilling

126 177 160 81 94 3.134

21 44 76 54 104 696

sonstige Kredite ... 3.108 882 1.657 1.942 1.944 2.045 2.274 13.852 5.858 1.025 1.804 2.163 2.180 2.180 2.472 17.682

e) l~i~~~~ 38. Die buchmäßige Steuerleistung der ver-I sich, gegliedert nach Steuerarten, wie folgt staatlichten Industrie (ab 1955 einschließlich entwickelt: '

der vormals russisch verwalteten Betriebe) hat

f) Beschäf- tigtenstand

1954

Körperschaftsteuer ... 220

Gewerbesteuer ... 110

Umsatzsteuer

...

281

Lohnsummensteuer

...

36

Vermögensteuer ... 1

Sonstige Steuern und Abgaben ... 34

682 39. Die österreichische Wirtschaft verzeich- nete im abgelaufenen Jahr mit einer Zunahme des realen Bruttonationalproduktes um 8'4% die größte Ausweitung seit 1955. Auch die verstaatlichte Industrie hatte daran Anteil. Die Beschäftigtenzahl in diesem Sektor - er umfaßt 22

%

der in der öste.rreichischen Indu- strie insgesamt Beschäftigten - lag um 3

%

Wirtschaftszweig 1952 Kohle .. ' ... 15.153 Erdöl- und Erdgasförderung ... Chemie ... 3.223 Eisen und Stahl ... 41.879 NE-Metalle ... 5.634 Maschinen- und Schiffsbau ... 5.213 Elektroindustrie ... 12.398 Verkehr ... 2.749, Ölvertrieb ... 95 Verstaatlichte Industrie

insgesamt ... 86.344

1955 1956 1957 1958 1959

(vorläufig) in Millionen Schilling

217 273 264 166 376

131 151 149 106 191

378 456 481 537 584

48 59 64 66 70

0 0 49 56 58

77 666 653 836 959

851 1.605 1.660 1.767 2.238 über derjenigen des Vorjahres, da der Beschäf- tigtenrückgang im K?hlenbergbau sowie Erdöl- und Chemiesektor durch Neueinstellungen vor allem in der kräftig expandierenden Eisen- und Stahlindustrie' mehr als wettgemacht wurde.

In den einzelnen Wirtschaftszweigen waren dabei beschäftigt:

1954 1956 1958 1959 1960

Stand jeweils zum Jahresende (31. Dezember)

15.422 17.005 16.792 15.605 13.848 10.185 10,440 9.955 9.496 4.447 5.449 5.663 5.635 5.572 43.166 53.165 53.612 56.143 60.334 5.997 7.167 7.268 7.603 7.955 5.704 11.054 10.600 10.787 10.970 13.412 18.735 17.980 18.302 19.050 2.948 3.314 3.385 3.253 3.322

112 155 235 276 330

91.208 126.229 125.975 127.559 130.877

d) Finan- zierung

(8)

g) Produktion

8

40. Die Erzeugung hat 1960 gegenüber dem Vorjahr um, 20'3% (1959 2'6%) zugenommen, wie der Produktionsindex - In dessen Ge- wichtungsschema die stark expansive Eisen- und Stahlindustrie sehr hervortritt ~ erkennen läßt:

Jahr

1952 1954 1956 1958 1959 1960

Jahres- durchschnitt

148'7 177·6 212·4 227·6 233·4 280·8

Monats- maximum (1949 = 100)

155'2 194·8 229·8 242·3 268·2 292·3

Monats- minimum

141'3 147·4 193·2 210·7 2ll·0 252·8

41. . In der nachstehenden Übersicht der Haupterzeugnisse der verstaatlichten Industrie sind ab 1956 auch die ehemals russisch ver·

walteten Betriebe ~nthalten:

NE-Metalle

Roh- Kupfer- Kathoden- Hüttenblei Jahr aluminium konzentrat kupfer

1952 1954 1956 1958 1959 1960

31·1 41·3 52·5 50·1 59·0 61·0

1000 t

9·4 10·7 8·2 8·6 8·6 7·0

6·4

9·1

9·9 9·3 10·3 ll·6

9·4 10·2 10·0 ll·6 ll·3 ll·4

Bergbau Chemie Eisen und Stahl

Jahr

1952 1954 1956 1958 1959 1960

Kohle Erdöl

5·0 5·9 6·4 6·2 5·9 5·7

Mill. t

3·2 2·7 2·3 2·3

Erdgas Stickstoff dünger Eisenerz Roheisen Rohstahl MB!. m'

733 807 1.ll7 1.457

0·46 0·54 0·61 0·72 0·76 0·75

2·6 2·7 3·2 3·4 3·4 3·5

MB!. t

1·2 1,3, 1·7 1·8 1·8 2·2

1·0 1·6 2·0 2·3 2·4 3·0

Walz- waren

0·67 0·93 1·27 1·49 1·59 1·95

h) PrJ~~t 42. Die Produktivität (gemessen an der Erzeu- gung je Arbeitsstunde) hat sich 1960 um nahezu 7

%

erhöht, wie die Entwicklungsreihe zeigt:

43. Der Gesamtumsatz der verstaatlichten Industrie lag mit rund 23·0 Milliarden S um 14% über dem des Vorjahres (20,2 Milliarden S), die Entwicklung war allerdings in den einzelnen Zweigen unterschiedlich. Den nicht stark ins Gewicht fallenden Umsatzrückgängen 1m Kohlenbergbau (-5%) und in der Erdöl· und Erdgaswirtschaft (- 2

%)

stehen bedeutende Zuwachsraten vor allem in der Eisen- und Stahl- industrie (+24%) und im Maschinenbau (+20%) gegenüber.

Jahresdurchschnitt Gesamte Industrie Verstaatlichte Industrie (1950 = 100)

1952 1954 1956 1958 1959 1960

Wirtschaftszweig

III

127 141 153 160 171

Kohle ... . davon Ausfuhr ... . Erdöl und Erdgas ... . davon Ausfuhr ... . Chemie ... . davon Ausfuhr ... . Eisen und Stahl ... . da von Ausfuhr ... . NE-Metalle ... . davon .f\.usfuhr ... . Maschinenbau ... . davon Ausfuhr ... . Elektroindustrie ... . davon Ausfuhr ... . Verkehr ... ..

davon Ausfuhr ... .

1952

722

499 (277) 5.305 (2.ll9)

7ll (140)

456 (ll9) 1.101

(152) 171

120 138 152 170 176 188

1954

1.017

786 (513) . 6.075 (2.491)

1.100 (357)

555 (172) 1.163

(202) 207

1956 1958

in Millionen Schilling

1.099 (10) 2.064

894 (530) 8.952 (3.934)

1.445 (514)

948 (417) 1.848

(345) 259

1.249 (10) 2.601

(152) 1 .. 189

(676) 9.534 (4.482)

1.239 (548) 1.199

(466) 2.006

(321) 273 Ölvertrieb ... 133 150 227 338

1959

1.208 (10) 2.813

(ll3) 1.161

(517) 9.783 (4.832)

1.399 (658) 1.056

(342) 2.063

(330) 259 438

1960

1.152 (9) 2.789

(96) 1.221

(539) 12.148

(6.196) 1.431

(519) 1.270

(485) 2.165

(375) 294 513

davon Ausfuhr ... (0'4)

Verstaatlichte Industrie - - - ' - - - ' - - - - insgesamt. . . 9.098 11.053 17.736

davon Ausfuhr.. . . (2.807) (3.735) (5.750)

19.628 (6.655)

20.180 (6.802)

22.983 (8.219)

i) Umsatz

(9)

j) Ausfuhr- leistung

k) Önormen

I) Prüfungs- funktion des

Rechnungs- hofes

Österreichische Stickstoff- werke AG., Linz

44. 1960 konnte die verstaatlichte Industrie den . bisherigen Ausfuhrrekord von 1957 (7,6 Milliarden S) mit 8·3 Milliarden S um 10%

überbieten. Hinsichtlich der regionalen Ver- teilung gelang es, eine zu einseitige Ausrich- tung der Handelsströme zu vermeiden; 37,3%

der Ausfuhren gingen in Länder der EWG, 13,3% in die der EFTA, 26,5% in die des COMECON (Ostblock) und 22,9% in übrige Staaten. Der Anteil an der gesamten Ausfuhr Österreichs lag mit 28,2% über der Vorjahres- höhe.

Ausfuhrleistung der ver- Ausfuhrleistung der übrigen österreichische Ausfuhr Anteil der ver- staatlichten Grundindustrie österreichischen Wirtschaft insgesamt staatlichten In- dustrie an der

Jahr Gesamtausfuhr

Mill. S Index Mill. S Index Mill. S Index in %

(1950 = 100) (1950 = 100) (1950 = 100)

1952 • • • • 0 . 0 • • • • • • 2.807 188 7.990 159 10.797 166 26·0 1954

...

3.735 250 12.116 242 15.851 243 23·6 1956

...

5.750 384 16.326 326 22.076. 339 26·0 1958

...

6.656 445 17.207 343 23.863 366 27·9 1959

...

6.803 455 18.358 366 25.161 386 27·1 1960

...

8.219 549 20.900 417 29.119 447 28·2

45. Der Rechnungshof mißt bei seiner Prüfungstätigkeit im Hinblick auf die bedeu- tenden Mittel, die von der öffentlichen Hand und den verstaatlichten Unternehmungen für Investitionen aufgewendet werden, der Prü- fung des Vergabewesens erhöhte Bedeutung bei.

Er legt bei Beur~eilung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von Vergabeverfahren die Regeln der Önormen zugrunde, weil diese von den Vertretern aller Beteiligten - der Hoheitsverwaltung, der privaten und der ver- staatlichten Wirtschaft - gebilligt rind als Mittel der Rationalisierung empfohlen worden sind. Ihre Anwendung gewährleistet echte Wettbewerbsverhältnisse im beiderseitigen Interesse von Auftraggeber und Auftragnehmer.

46. Im Jahre 1960 hat der Rechnungshof bei vier Unternehmungen nach dem 1. Ver- staatlichungsgesetz Prüfungen an Ort und Stelle fortgesetzt bzw. durchgeführt, zu denen drei technische Sachverständige herangezogen worden sind. Als Prüfungsbeamte waren wie in den Vorjahren betriebswirtschaftlich ge- schulte Kräfte eingesetzt. Die wesentlichen Prüfungserge bnisse bei den in den Verwaltungs- bereich der Bundesregierung und des Bundes- kanzleramtes fallenden Gesellschaften werden nachstehend unter. Bedachtnahme auf die gesetzlich geschützten Betriebs- und Geschäfts- geheimnisse behandelt.

b) Prüfungsergebn,isse aus dem Jahre 1959

47. Auf Grund des Beschlusses der Bundes- regierung vom 21. Jänner 1958 wurde die öffentliche Verwaltung der Österreichische Stickstoffwerke Aktiengesellschaft, Linz (kurz ÖSW), aufgehoben, der Öffentliche Verwalter abberufen und in der konstituierenden Auf- sichtsratssitzung vom 29. Jänner 1958 der Vor- stand der Gesellschaft bestellt.

48. Die ÖSW hat seit der letzten Einschau des Rechnungshofes im Jahre 1950 neben dem Kalkammonsalpeter, der ihr. Hauptprodukt war und blieb, neue Düngemittel in das Erzeugungsprogramm aufgenommen, wie Am- monsulfat ab 1952, Superphosphat ab 1954 und Harnstoff ab 1958, und damit ihre Dünge- mittelproduktion mehr als verdoppelt. Voraus- setzung hiefür war auch die Inbetriebnahme einer eigenen, auf Grundlseer Gips basierenden Schwefelsäureanlage im Jahre 1954 und einer Rohschwefelverbrennungsanlage im Jahre 1957.

Daneben wurden nach und nach verschiedene chemische und pharmazeutische Spezialitäte~

~ndWirkstoffe in das Produktionsprogramm aufgenommen, die aber mengen-, wert- und erfolgsmäßig gegenüber der Düngemittel- erzeugung von untergeordneter Bedeutung, sind.

49. Die Steigerung der Düngemittelproduk- tion machte eine erhöhte Exporttätigkeit erforderlich, da die Aufnahmsfähigkeit des Inlandsmarktes beschränkt blieb.

50. Im Zuge der Gebarungsprüfung wurden die in den Jahren 1950-1958 durchgeführten beträchtlichen Investitionen hinsichtlich V or- bereitung, Vergabe und Abrechnung stich- probenweise überprüft. Hiebei bemängelte der Rechnungshof, daß zur AnbotsteIlung nur ein verhältnismäßig kleiner Kreis von Unter- nehmungen - meistens ortsansässige - heran- gezogen wurde. Er empfahl daher, ins besondere im Hinblick auf mögliche Preisabsprachen als Konkurrenten auch auswärtige Firmen heranzuziehen.

51. Der Rechnungshof beanstandete ferner, daß die ÖSW beim Ausschreibungsverfahrei::t vielfach von den Empfehlungen der Önorm *) abwich; so wurden die eingelangten Offerte

*) Siehe Bemerkung Abs. 45.

(10)

10

nicht gemeinsam geöffnet, nachträglich Ver- handlungen zur Senkung der vorliegenden Anbotspreise durchgeführt und auch ein nach Anbotstermin eingetroffenes Anbot in die Konkurrenz einbezogen. Es wurde auch darauf hingewiesen, daß die Aufnahme aller für die

Durchführ~ng von Bauvorhaben wesentlichen Angaben und Bedingungen in die Ausschreibung notwendig ist, um dadurch diy AnbotsteIlung hinsichtlich der Ausführungsfiisten und de~

Arbeitszeitraumes verbindlich zu sichern.

52. Die ÖSW hat wiederholt größereArbeiten, die in engem Zusammenhang standen, in kurzer Aufeinanderfolge getrennt ausgeschrie- ben. Unter Hinweis auf die möglichen kalkula- torischen Vorteile und den - von der ÖSW erwähnten ---:- als fraglich zu bezeichnenden Nutzen eines Termingewinnes von wenigen Tagen empfahl der Rechnungshof, zusammen- gehörige Bauvorhaben möglichst gemeinsam auszuschreiben.

53. Der Rechnungshof stellte bei Überprüfung der maschinellen Investitionen fest, daß die Planung einzelner Anschaffungen nicht be- friedigen konnte. So wurde beispielsweise von zwei Varianten eines größeren Projektes. jene Ausführung gewählt,' die schon eine Woche nach Aufgabe der Bestellung wieder storniert werden mußte, weil sie sich durch die erst nach der Auftragserteilung erfolgte Berechnung der Jahreskosten als unwirtschaftlich herausstellte.

54. Verschiedentlich erfolgten bei der Be- schaffung technischer Einrichtungen und Appa- rate infolge unzulänglicher Planung sowie durch kurz darauffolgende N achtragspro- gramme Überschreitungen der ursprünglichen Projektsummen bis zu 120%. Den Einwand der ÖSW, daß nur aus Vereinfachungs- gründen und zur Einsparung rein administra- tiver Arbeiten an Stelle neuer Projektnummern Nachtragsprogramme ausgeschrieben worden wären, mußte der Rechnungshof als nicht stichhältig bezeichnen.

55. Bei der Beschaffung von Transport- mitteln bemängelte der Rechnungshof die für einen Anbotsvergleich ungenügenden Unter- lagen und die als "endgültig in Or,dnung"

bezeichnete Übernahme eines Transportzuges, obwohl der zulässige Achsdruck bedeutend überschritten worden war. Als Folge ergaben sich bei dem notwendig gewordenen Umbau des Transportzuges langwierige Auseinander- setzungen und schließlich doch nur eine be- .schränkte polizeiliche Zulassung.

56. Zur Überwachung der Produktivität der Hauptwerkstätte empfahl der Rechnungshof, auch bei FüllarbeitenFremdofferte einzuholen, da nur diese einen zwischenbetrieblichen Ver- gleich und . damit die Einhaltung des wirt- schaftlichsten Weges ermöglichen.

57. Er empfahl 'weiters, die maschinell dürftig ausgestatteten, personell aber reichlich besetzten Hilfswerkstätten der Produktions- betriebe sowie die Bahnwerkstätte aufzulassen und der bestens ausgestatteten Hauptwerk- stätte die Betreuung, Revision und Instand- haltung der Produktions- und der innerbetrieb- lichen Transportanlagen zu übertragen. Die Stellungnahme der ÖSW, auch in den Hilfs- werkstätten Leistungslöhne einzuführen sowie die Steuerung und die Leistungskontrolle zu verbessern, konnte nicht befriedigen, da sie auf das Problem der kostspieligen Zwei- geleisigkeit: Hauptwerkstätte - Hilfswerk- stätten und deren Beseitigung nicht einging.

58. Die stichprobenweise Überprüfung von Anlagenverkäufen. gab insofern Anlaß zur Bemängelung, als Personenkraftwagen an Be- triebsangehörige verkauft wurden, ohne daß hiefür im Zeitpunkt der Einschau Schätzungs- gutachten eines gerichtlich beeideten Sach- ständigen vorlagen. Der nachträglichen Be- hauptung der ÖSW, daß für alle diese Verkäufe Schätzungsgutachten vorgelegen wären, muß der Rechnungshof entgegenhalten, daß solche während der Einschau weder in den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen vorhanden noch ihm trotz wiederholter Urgenzen vor- gelegt. worden waren. Nach monatelangem Warten hatte der Rechnungshof nach Ab- schluß der Prüfung Gelegenheit, Fotokopien dieser Schätzgutachten einzusehen.

59. Anzahl, Honorare und. Begünstigungen qer herangezogenen Konsulenten wurden kriti- siert, da die ÖSW selbst über hochqualifizierte Fachkräfte verfügt. Nach Mitteilung der Geschäftsleitung wurde dieser Kritik bereits Rechnung getragen. Angeregt wurde eine vollständige Erfassung der frei.willigen Sozial- leistungen und ihre Bekanntgabe an die Beleg- schaft in geeigneter Form.

60. Der Rechnungshof bemängelte auf dem Einkaufssektor die Art der Auftragsvergebung durch Limitierung auf oder unter den günstig- sten Offertpreis an einen gleichbleibenden Lieferantenkreis. Dies ermögliche seiner An- sicht nach die begünstigt~ Heranziehung be- stimmter Lieferanten und erhöhe auf lange Sicht das Preisniveau. .

61. Die ÖSW hat· im Prüfungszeitraum (1952/53-1958/59) insgesamt rund 4·29 Mill. t Stickstoffdünger (Kalkammonsalpeter

=

Nitra- moncal, kurz NAC, und Ammon- sulfat, kurz ASU) verkauft; von dieser Menge wurden rund 26% im Inland abgesetzt, rund 74% exportiert. Es wurde daher die Einschau auf den Exportsektor eingeschränkt, zumal der Inlandverkauf über eine Tochter·

gesellschaft· der. ÖSW, "Merx" Düngemittel.

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nnd Chemikalienhandelsgesellschaft m. b. H., Linz, erfolgte. Die wichtigsten Exportländer außer Spanien *) und Agypten *) wurden in die Überprüfung einbezogen und solcherart rund 57

%

der Exporte des Prüfungszeit- raumes bzw. 73% der Exporte des Dünge- jahres 1958/1959 überprüft.

62. Die ÖSW befindet sich gegenüber der Mehrzahl der Stickstofferzeuger Westeuropas insofern in einer schlechteren Ausgangsposition, als sie drei Viertel ihrer Stickstoffdüngerproduk- tion exportieren muß und ihre Exporte standort- bedingt im Überseegeschäft mit hohen V or- frachten belastet sind. Der Rechnungshof empfahl daher, die Exporte nach den für die ÖSW frachtgünstigeren Ländern Osteuropas zu intensi vieren.

63. Die Exportabhängigkeit erfordert aber auch, um den Absatz zu sichern, eine entspre- chende Streuung der Exporte. Bei der ÖSW war diese Streuung _ im geprüften' Zeitraum jedoch immer ungünstig und im Düngejahr 1958/1959 am schlechtesten; in diesem .Jahre gingen allein 73% in drei bzw. 86% in fünf Länder. Dazu kommt noch, daß der Antell der Exporte in ein Land, das ein unsicherer Absatz- markt ist, allein schon 43% betrug und der letzte überprüfte Abschluß mit diesem Land einen beträchtlichen Verlust ergab.

64. Durch das dauernde Sinken der Export- preise seit dem Jahre 1956 ergab sich bereits im Jahre 1958 für den gesamten Exportsektor ein Verlust; da der Inlandsabsatz nur eine geringe Zuwachsrate erwarten läßt, empfahl der Rechnungshof, diese Entwicklung hin- sichtlich einer allfälligen Kapazitätserweiterung nicht außer acht zu lassen.

65. Seit dem Jahre 1954 bedient sich die ÖSW im Exportgeschäft der Vermittlung einer von ihr zum Generalvertreter bestellten aus- ländischen, Gesellschaft, von der die damaligen wie auch die später ausgewählten Landes- vertreter als Subvertreter übernommen wurden.

Dadurch ergab sich für die ÖSW eine erhebliche

~unahme des Provisionsaufwandes von durch- schnittlich 1

%

des Exportumsatzes für 1953 auf 3'4% im Jahre 1954 und 4'4% im Jahre 1958.

66. Der dem Generalvertreter zugestandene Provisionssatz (3%) wurde vom Rechnungshof

!lols zu hoch beanstandet. Nach Ansicht der Geschäftsleitung liege dieser Provisionssatz an der unteren Grenze der branchenüblichen Provisionssätze. Der Rechnungshof ist jedoch der Meinung, daß diese branchenüblichen .. *) Eine Prüfung der Exporte nach Spanien und Agypten hätte die Einschau unverhältnismäßig verlängert,.

Provisionssätze nur für Landes- oder Gebiets- vertreter vergleichbar sind, nicht aber für einen Generalvertreter, der weniger ,Arbeit (die vornehmlich seine Subvertreter leisten), jedoch eine weit größere Berechnungsbasis hat. Den Angaben der ÖSW im Antrag an die Oesterrei- chisehe Nationalbank, daß die Provisionsver- einbarung nur eine verhältnismäßig niedrige Entschädigungi,des Generalvertreters darstelle, und dem Einwand der ÖSW, daß durch den Abschluß des GeneralvertretungsvertragesEin- sparungen an Werbe- und Reisekosten sowie an Personalaufwendungen für die sonst not- wendig gewesene Erweiterung der Export- abteilung erzielt wurden, muß der Rechnungs- hof auf Grund seiner Feststellungen entgegen- halten, daß die Provisionseinnahmen des Gene- ralvertreters ein Vielfaches seines Aufwandes für die Durchführung der Stickstoffdünger- exporte (Personal- und Verwaltungsaufwand einschließlich Reise- und Repräsentations- aufwand) betrugen und daß er außerdem seine Werbungskosten laut Vertrag von der ÖSW voll ersetzt erhielt.

67. Der Rechnungshof ist der Ansicht, daß durch die Einschaltung des General- vertreters und durch den ihm gewährten überhöhten Provisionssatz der ÖSW statt Einsparungen ganz wesentliche Mehrauf- wendungen ohne entsprechende Gegen- leistungen entstanden sind. Überdies hat die ÖSW bald nach Inkrafttreten des General- vertretungsvertrages eine Anderung. der Pro- visionsbasis vom üblichen fob-Wert auf den Nettofakturenwert (Fakturenbetrag abzüg~

lieh Provisionen an Dritte) vorgenommen, wodurch nunmehr bei c &f-Lieferungen an Stelle des fob-Wertes der höhere c &f-Wert der Provisionsberechnung zugrunde gelegt wurde und solcherart der Generalvertreter von 1954 bis 1958 rund 1·1 Mill. S mehr an Provisionen erhielt. Die ÖSW erklärte hiez.u, daß sie eine klare Festlegung und Reduzierung der Provisionsbasis beabsichtigt habe, je- doch im Sommer 1954 nicht vorhersehen konnte, daß die nächsten Jahre eine so starke Umstellung von fob~ auf c & f-Lieferungen bringen würden.

68. Für die Jahre 1954-1958 hat die ÖSW in ihren Jahresrechnungen zusammen rund 109·9 Mill. S als Provisionsaufwendungen ausgewiesen; davon erhielten die Landes- vertreter und sonstige rund 46·3 Mill. S, der Generalvertreter rund 63·6 Mill. S. Dar- über hinaus hat der Generalvertreter bzw.

seine Muttergesellschaft indirekt noch wei- tere Provisionszahlungen in der Höhe von rund 30 Mill. S dadurch erhalten, daß in verschiedene Geschäfte teils an seiner Stelle, teils neben ihm Schwestergesellschaften em-

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12

geschaltet worden waren, deren Provisionen (siehe auch Abs. 80, 83 und 84') durch die später erwähnte Nettofakturierung (siehe' Abs. 73) nur zum Teil in den Erfolgsrech- nungen der ÖSW unter den Provisionsauf- wendungen ausgewiesen sind.

69. Der Rechnungshof konnte bei Über- prüfung der Exportgeschäfte, -'- von einer Ausnahme abgesehen - kei'he Leistungen des Generalvertreters feststellen, die eine Provisionszahlung in der vertraglich festge- setzten Höhe rechtfertigen. Die ÖSW ver- suchte, an einigen Beispielen' einen Nachweis für die Tätigkeit des Generalvertreters zu erbringen; nach Ansicht des Rechnungshofes können diese jedoch nicht als stichhältig gewertet werden, zum al die ÖSW auch die Notwendigkeit der Mitwirkung des General- vertreters bei den von ihr angeführten Geschäftsfällen nicht belegen konnte.

70. Auf Grund seiner eingehenden Prüfung kam der Rechnungshof zur Ansicht, daß der Generalvertreter - eine, Gesellschaft, die erst ein Jahr vor Vertragsabschluß gegründet worden war und sich zunächst im Erz- geschäft betätigt hatte - in der Hauptsache nicht mehr Funktionen hatte als eine zwischen ÖSW und Landesvertreter eingeschaltete Korrespondenzzentrale ; eine dem General- vertreter zuschreibbare Steigerung der Exporte oder Erschließung neuer Märkte konnte er nicht feststellen. Dagegen hat der öffentliche Verwalter ein Jahr und sieben Monate vor Ablauf des ursprünglichen Vertrages und drei Monate vor der Bestellung der ordent- lichen Gesellschaftsorgane den Generalver- tretungsvertrag um fünf Jahre bis zum 30. September 1962 verlängert.

71. Der Rechnungshof vertrat ferner die Meinung, daß sich die ÖSW, weml sie schon eine ausländi'sqhe Gesellschaft mit der General- vertretung betraute und dieser ihren gesamten Vertre'tungsapparat sowie ihre Auslands- beziehungen auslieferte, eine entsprechende Einflußnahme und Gewinnbeteiligung an die- ser Gesellschaft durch Kapitalbet\liligung hätte sichern müssen. Den heute bereits bestehenden Befürchtungen der ÖSW, ihren dominierenden Einfluß auf die Stickstoffabteilung des General- vertreters zu verlieren, wäre dadurch von Anfang an der Boden entzogen gewesen.

72. Seit der Bestellung des, Generalver- treters ist, die ÖSW immer mehr von der Brutto-Fakturierung auf die Netto-Fakturie- rung übergegangen, das heißt, die Provisionen und Rabatte der Vertreter und Zwischen- händler wurden bereits vorweg vom Verkaufs- preis abgesetzt. Durch die Netto-Fakturie- rung wurde aber - insbesondere hinsichtlich

der Provisionszahhmgen, die' devisenrecht- lich genehmigungspflichtige Abzweigungen waren - dem Genehmigungsverfahren aus- gewichen. Mangels der erforderlichen Bew,illi- gungen der Oesterreichischen Nationalbank trat jedoch eine Verkürzung der Berechnungs- grundlage für die Ausfuhrvergütung und damit dieser selbst ein, wodurch sich für die ÖSW eine Verminderung ihrer Erlöse ergab.

73. Durch die Ausfertigung von ,N etto- Fakturen wurden auch die Brutto-Umsätze sowie die Aufwendungen für Provisionen und Rabatte usw. in den Jahresrechnungen der ÖSW unrichtig ausgewiesen. Diese Tatsache war geeignet, den von der Oesterreichischen Nationalbank mit maximal 3% des fob- Verkaufspreises genehmigten Gesamtrahmen für Untervertreterprovisionen, Kundenrück- vergütungen, Werbungskosten, Marktbetreu- ung usw. unauffällig zu überschreiten.

74. Zu den bereits erwähnten Aufwendungen für Provisionen in der Höhe von 109·9 Mill. S kommen daher noch jene Provisionszahlungen, die zufolgeder Netto-Fakturierung - das heißt, Provisionen vorweg abgesetzt - in den Jahresrechnungen der ÖSW nicht ausge- wiesen wurden. Diese lassen sich auf minde- stens 30-35 Mill. S schätzen (Umsatz X Durch- schnittsprovision).

75. Bei der Überprüfung des Provisions- aufwandes der ÖSW stellte der Rechnungshof ferner fest, daß wesentliche Beträge an aus- ländische Firmen für die Abtretung der von ihnen bearbeiteten Exportmärkte als Ab- findung gezahlt wurden. In einem Falle erhielt die ausländische Vertreterfirma für die Abtretung eines bestimmten Marktes einen festen Betrag von rund 116.000 S, für die Abtretung der anderen von ihr bear.

beiteten Gebiete eine betragsmäßig unbe- schränkte Provisionszusage für alle in den nachfolgenden fünf Jahren getätigten Exporte.

Von 1956 bis 1958 wurden an sie Provisionen von rund 2,lMill. S ausgezahlt. Der Rechnungs- hof ist der Ansicht, daß auch für die anderen abgetretenen Gebiete eine angemessene Pauschalabfindung angebracht gewesen wäre.

Die ÖSW führte hiezu aus, daß die Firma einen der abgetretenen Märkte für sie erschlossen und dadurch in den folgenden Jahren be- trächtliche Exporte dorthin ermöglicht habe;

wenl). im Stickstoffexportgeschäft ein Ver- treter einen solchen Markt abgibt, erhalte er eine angemessene Vergütung. Der Rechnungshof stellte hiezu fest, daß die Firma - aus von ihr nicht verschuldeten Gründen - in diesem Lande nicht mehr tätig sein konnte und da- durch für die ÖSW wertlos geworden war.

Die von der ÖSW getroffene Lösung muß daher insbesondere mangels einer betrags-

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mäßigen Beschränkung für' eine mehr als angemessene Vergütung angesehen werden, die zu einer vermeidbar gewesenen Mehr- belastung führte.

76. In einem anderen Falle erhielt eine Auslandsfirma (nicht der Vertreter der ÖSW, sondern der der Einkaufsgesellschaft des Ge- schäftspartners), obwohl sie durch Vertrags- bruch ihre Ansprüche verwirkt hatte, na.;h ihrer über Wunsch des ausländischen Part- ners erfolgten Ausschaltung noch zwei Jahre hindurch für direkt getätigte Exporte Pro- visionen im Gegenwert von rund 3·1 Mill. S.

Der Rechnungshof ist im Gegensatz zur Gec schäftsleitung der ÖSW der Ansicht, daß diese Abfertigung mehr als großzügig war.

77. Der Vertreter dieser Fi~ma in Österreich erhielt von der ÖSW im Jahre 1957 nach- träglich unter dem Titel "Anerkennung seiner Bemühungfln und Verdienste um das Zu- standekommen dieser Geschäfte" eine Pro- visionszusage für alle Lieferungen der Kalen- derjahre 1956-1960 (fünf Jahre); bis ein- schließlich 1958 wurden an ihn von der ÖSW bereits rund 2·2 Mill. S überwiesen.

Entgegen den Angaben der ÖSW hat der Rechnungshof erhoben, daß nicht der Ver- treter, sondern die Auslandsfirma, die ihn als ihren Vertreter bestellt hatte, die An- bahnung dieser Geschäfte ermöglichte. Die nachträglich er;folgte Provisionszusage an die- sen Vertreter entbehrte daher jeder recht- lichen und wirtschaftlich,en Gr,undlage. Die weitere Begründung der ÖSW, daß die Höhe der Vergütung durch die außerordentliche Entwicklung dieser Geschäfte bedingt ge- . wesen sei, die bei Abschluß der Vereinbarung

in diesem Umfa~g nicht vorhergesehen werden konnte, weist außerdem auf den Mangel einer betragsmäßigen Beschränkung dieser Provisionszusage hin.

78. Die ÖSW hatte bereits die genannte Auslandsfirma mehr als großzügig abgefunden.

Da der Vertreter dieser Firma nach den Feststellungen des Rechnungshofes mit einem Drittel an den Provisionen und Gewinnen sowie auch an der Abfindung der Firma beteiligt war, muß die darüber hinaus ge- gebene Provisionszusage der ÖSW an den Vertreter als unvertretbar bezeichnet werden.

Der genannte Vertreter hat in den Jahren 1954-1958 insgesamt rund 3·7 Mill. Sohne entsprechende Gegenleistungen (Abrech- nungen 1959 und 1960 noch offen) erhalten.

79. Der Vertreter fungierte auch als öster- reichischer Vertreter der früher genannten ausländischen Vertreter-Firma; sein Anteil an ihrer Abfindung (1956-1958 rund 2·1Mil1. S;

die Abrechnungen für 1959 und 1960 sind

noch offen) konnte jedoch vom Rechnungshöf nicht erhoben werden. Die Gesamteinnahmen aus Provisionen und Gewinnen sind daher noch höher anzunehmen.

80. Die ÖSW hat in die Geschäftsbezie- hungen mit einem Staat trotz der Möglich- keit direkter Verhandlungen und unbeschadet der im Zuge der Handelsvertragsverhand- lungen jeweils festgelegten Vertragskontingente eine ausländische Firma bzw. deren Vertreter für Österreich eingeschaltet. Als sich in der Folge Schwierigkeiten hinsichtlich der Provisionszahlungen ergaben, hat die ÖSW eine Ausweichmöglichkeit in der Form ge- funden, daß sie von der Brutto-Fakturierung auf die Netto-Fakturierung, d. h. Provi- sionen vorweg abgesetzt, übergegangen ist, wodurch die von ihr zugesagten Provisionen der ausländischen Firma vom ausländischen Käufer bezahlt wurden.

81. Diese ausländische Firma hat solcher- art im geprüften Zeitraum Provisionen im Gegenwert von rund 20 Mill. S erhalten, die überdies in den Jahresrechnungen der ÖSW zufolge der Netto-Fakturierung nicht ausgewiesen wurden. Dazu ist noch zu be- merken, daß die genannte ausländische Firma und der Generalvertreter Schwestergesell- schaften sind.

82. Durch den unterbliebenen Ausweis dieser Provisionen als Folge der Netto-Fakturierung sowie mangels einer devisenrechtlichen Be- willigung schädigte sich die ÖSW insofern selbst, als durch dieses Verfahren eine Ver- kürzung der Berechnungsgrundlagen für die Ausfuhrvergütung und damit dieser selbst (1956-1958 zusammen rund 850.000 S) ein- trat. .

83. Die ÖSW hat sich in Übersee-Geschäften häufig der letztgenannten ausländischen Firma bedient, die vielfach als Properkäufer auftrat.

Bei diesen Geschäften hat der Rechnungshof beanstandet, daß die ÖSW dieser Firma neben der als Provision bezeichneten Ver- dienstspanne sehr weitgehende Frachtvorteile ermöglichte, die inder Regel durch ungenügende Verfolgung der Frachtraten entstanden. So konnten beispielsweise bei einem' Geschäft im Umfang von 70.000 t die Zwischenhändler aus der Differenz zwischen kalkulierter und effektiver Seefracht einen Übergewinn von rund 5·9 l\'Iil1. S, daneben aber auch noch eine Provision von rund 3 Mill. S erzielen, das sind zusammen rund 8·9 Mil1. S oder 12

%

des fob-Preises.

84. In den Jahren 1957 und 1958 hat die ÖSW im Rahmen von ICA-Dreiecksgeschäften [USA über Österreich an dritte Länder mit

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14

MSA-Mitteln *)] Stickstoffdünger exportiert.

Bei diesen Geschäften, die schließlich auf Grund von Verhandlungen zwischen ICA- Washington, Bundeskanzleramt-ERP -Büro und der Regierung des jeweiligen Dritt- landes ermöglicht wurden, hat der Rechnungs- hof die Gewährung von Provisionen bis zu insgesamt 10% an jeweils vier Vertreter (einschließlich Generalvertreter) beanstandet, zumal überdies bei einigen dieser Geschäfte drei der vier Vertreter Schwestergesellschaften waren (solcherart flossen z. B. bei einem Geschäft von über 19.400 t im Gesamtwert von rund 20 Mill. S ungefähr 1·9 Mill. S Provisions- gelder in eine Hand). Außerdem war hiebei die Einschaltung einer inländischen Handels- firma zwischen ÖSW und Bundeskanzleramt- ERP-Büro gänzlich überflüssig.

85. Der Rechnungshof mußte beanstanden, daß auch bei Exporten in andere europäische Länder Provisionen bis zu 9% an einige Vertreter (fallweise vier einschließlich General- vertreter) gewährt wurden, obwohl seitens der ausländischen Geschäftspartner vielfach der Wunsch nach direkten Verhandlungen geäußert worden war.

86. Die ÖSW hat mit einem LandPreisab- sprachen in der Form von sehr weitgehenden geheimen Vergütungsspannen getroffen. Da- durch ergab sich für die ausländischen Käufer eine Brutto-Verdienstspanne, die rund das Dreifache der offiziellen, an sich nicht geringen Handelsspanne ausmachte, während der ÖSW von allen Geschäften durchschnittlich nur ein geringer Nutzen verblieb und im letzten ge- prüften Jahr sogar ein Verlust entstand. Ent- gegen der Darstellung der ÖSW war dieser Markt nach Ansicht des Rechnungshofes zu teuer erkauft worden.

87. Die Errichtung eines Konsignations- lagers in einem Überseeland und dessen Ab- verkauf verursachten einen Verlust von rund 8 Mill. S. Dieser Verlust ist nach Ansicht des Rechnungshofes vor allem der ungenügenden Marktforschung zuzuschreiben, aber auch, weil eine vorherige Überprüfung der Absatz- und Lagermäglichkeiten bei der hiefür vorge- sehenen branchenfremden Unternehmungen dieses Landes unterblieben ist.

88. Bei Überprüfung der Schiffstransporte hat der Rechnungshof erhoben, daß für die Über- wachung des Umschlages im Belade- und Ent- ladehafen weitgehend Angestellte der ÖSW herangezogen wurden. Entgegen der Ansicht der Geschäftsleitung steht der damit verbun- dene Aufwand - insbesondere die Reise- kosteN - zum erzielten Erfolg in keinem Ver-

*) Mutual Security Agreement.

hältnis, da die Reiseberichte der betreffenden Angestellten hauptsächlich Informationen ent- hielten, die von jedem Hafenspediteur zu er- langen gewesen wären.

89. Die ÖSW hat es vielfach. vorgezogen, direkt in den Häfen zu chartern,weil ihrer An- sicht nach die Kosten eines inländischen Maklers den ausländischen Übernahmesatz verteuern. Diese Ansicht ist irreführend, da der inländische Makler an die Stelle des aus- ländischenMaklers tritt. Überdies bediente sich die ÖSW selbst z. B. für Verladungen in einem Adriahafen eines Maklers mit dem Sitz in einem Nordseehafen. Ebensogut hätte sie in Wien chartern können.

90. In diesem Zusammenhang stellte der Rechnungshof fest, daß die ÖSW in einem Exportgeschäft zunächst drei Schiffe über einen ausländischen Makler und später ein weiteres Schiff über einen inländischen Makler - jedoch dieses mit einer niedrigeren Fracht- rate - charterte. Der Rechnungshof nahm diesen Fall zum Anlaß, eine stärkere Beschäf- tigung inländischer Makler zu gleichen Bedin- gungen wie für ausländische zu empfehlen.

Die Tatsache, daß sich die ÖSW bei ihren Charterungen in der Regel nur auf die Mög- lichkeiten eines einzigen Maklers verläßt, wird für bedenklich gehalten; es hätten zu- mindest zwei Maklerfirmen in Wettbewerb zu treten.

91. Im Zuge der erstmaligen Prüfung von Hofherr- Schrantz Land-

ehemals unter USIA-Verwaltung gestandenen' wirtschaftliche

Unternehmungen hat der Rechnungshof im ~!:r:~G-WieI Herbst 1959 eine Einschau in die Gebarung der

Hofherr-Schrantz, Landwirtschaftliche Ma- schinenfabrik AG, Wien (kurz HSAGJ, vor- genommen.

92. Die im Jahre 1869 gegründete Firma Hofherr-Schrantz fusionierte sich irn Jahre 1911 mit der seit 1857 in Wien bestehenden Niederlassung der Firma Clayton-Shuttle- worth Ltd., London, die gleichfalls landwirt- schaftliche Maschinen erzeugte. Die neue Firma Hofherr-Schrantz-Clayton- Shu ttleworth, Landwirtschaftliche Maschinenfabrik AG be- schäftigte vor dem ersten Weltkrieg rund 2500 Arbeiter und Angestellte und war auch in der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg ein gut fundiertes Unternehmen. Im Jahre 1938 wurde als Folge der Besetzung Österreichs die Vereinigung mit der Firma Heinrich Lanz, AG, Mannheim, der größten deutschen Landmaschinenfabrik, an- geordnet und die Firma - unter Weglassung des englischen Teiles ihres Namens - auf Hofherr-Schrantz, Landwirtschaftliche Ma- schinenfabrik AG . geändert. Die von dem Unternehmen seit dem Jahre 1912 betriebene Spezialmaschinenabteilung (Erzeugung von

(15)

Zigarettenmaschinen) wurde in ein selbständiges 94. Die damalige Leitung der Gesellschaft Unternehmen, nämlich in die Tabak-Spezial- ging von der Voraussetzung aus, daß bei Maschinenfabrik, Hofherr-Schrantz, Ges. m. einem Belegschaftsstand von rund 700 Per- b. H., Wien umgewandelt. Die Zugehörigkeit sonen ein monatlicher Mindestumsatz von zu den deutschen Konzernen verpflichtete die etwa 6 Mill. S zu erreichen sein müßte, um HSAG zu einer spezialisierten Massenfertigung, Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.

insbesondere von Rodern, wodurch jedoch die Dieses Bestreben führte zu folgender Umsatz- vorher bestandene Reichhaltigkeit des Er- steigerung, die es ermöglichte, die Belegschaft' zeugungsprogrammesverlorenging. Im zweiten zu beschäftigen:

Weltkrieg wurden durch Bombentreffer nahezu 80% von den Gebäuden und Anlagen und 70%

der Maschinen der beiden Gesellschaften zer- stört. Nach Kriegsende wurden die zwei recht- lich selbständigen Gesellschaften durch die seinerzeitige russische Verwaltung ab 1. Ok- tober 1953 organisatorisch zu einem Gesamt- unternehmen zusammengefaßt. Sie bilden seit- her eine wirtschaftliche Einheit und wurden auch im Jahre 1955 als ein einziges Unter- nehmen mit einer Übergabebilanz an die Repu- blik Österreich zurückgegeben. Während die Landmaschinenfabrik auf Grund des 1. Ver- staatlichungsgesetzes vom 26. Juli 1946 (BGBL Nr. 168/1946) verstaatlicht wurde, gehörten die Anteilsrechte an der Tabak-l\!aschinen- fabrik zunächst den im Anteilbuch dieser Ge- Gesellschaft eingetragenen privaten Gesell- schaftern. Auf Grund eines Rückstellungsver- fahrens beim Landesgericht für ZRS, Wien, wurden dann mit Erkenntnis vom 14. Jänner 1957, 1 RK 72/56-15, die Eigentumsrechte wieder auf die Firma HSAG übertragen. Seit- her ist die Tabak-Maschinenfabrik eine Be- triebsabteilung der HSAG.

93. Während der Zeit der russischen Ver- waltung wurde das Erzeugungsprogramm der HSAG vorwiegend auf die Bedürfnisse der

1956 1957 1958

Jahresumsatz

42 Mil!. S 69 Mill. S 77 Mill. S

Durchschnittlicher Monatsumsatz

3'5 Mill. S 5'S Mill. S 6'4 Mill. S Dabei ergaben sich nachstehende Verluste, durch die sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens in zunehmendem Maße ver- schlechterte:

1956 1957.

1958

20'3 Mill. S 25'9 Mill. S 23'1 Mill .. S

95. In der im März 1958 abgehaltenen Sitzung des Aufsichtsrates der IBV beantragte ein Bundesminister den sofortigen Konkurs der Gesellschaft. Da sich andere Regierungs- mitglieder dagegen aussprachen, kam es damals nicht zur Eröffnung des Konkurses.

96. Der auf Veranlassung des Rechnungs- hofes per 30. Juni 1959 aufgestellte Ver- mögensstatus der HSAG zeigte, daß die Überschuldung des Unternehmens noch größer war als im März 1958. Nach diesem Status, der bereits die Anlagenwerte des SEB-Entwurfes übernommen hat, betrugen die seit dem Jahre 1955 aufgelaufenen Verluste

Ostblockstaaten abgestellt, sodaß zuletzt über insgesamt rund ... . 84 Mill. S 6 Mill. S 8 Mill. S 75% der Erzeugnisse mit dem eigentlichen Da das Eigenkapital ...

+

Programm der LandwirtschaftlichenMaschinen- und die offenen Rücklagen rd. "

+

fabrik nicht mehr im Zusammenhang standen;' betrugen, überstieg der Ver- ...;.--- Die Betriebsführung sah sich daher nach I us t d' E' Ie 1genml e um r ... . 'tt 1 d

Übernahme des Betriebes in die österreichische Da für das zweite Halbjahr 1959 Verwaltung (1955) vor die zweifellos schwierige noch mit einem weiteren Verlust

- 70 Mill. S Aufgabe gestellt, ein Fertigungsprogramm auf- von mindestens ... - 10 Mill. S zustellen, das den neuzeitlichen Anforderungen

des Marktes entspricht und das mit den vor- handenen überalterten Betriebsanlagen (24%

zu rechnen war, ergab sich eine Unterdeckung von rd.

die auch nach der kürzlich er- folgten Streichung der Kontroll- bankschuld samt Zinsen von rd.

noch immer mit einem Betrag

- 80 Mill. S

+

25 Mill. S von rd. . . .. - 55 Mill. S bestehen blieb.

, der Maschinen waren über 35 Jahre und nur 8% unter 10 Jahre alt) durchgeführt ,werden sollte. Das vorhandene Erzeugungsprogramm landwirtschaftlicher Maschinen sicherte ledig- lich die Beschäftigung von höchstens 120 Per- sonen, während tatsächlich in der Landma- schinen-Abteilung 607 Personen beschäftigt

. waren, wozu noch weitere 123 ehemalige Be- 97. Wird das Unternehmen weitergeführt, triebsangehörige kamen, die als "Wiedergut- dann ist außer der Deckung des Abganges von machungsfälle" wieder eingestellt werden rd. 55 Mill. S noch eine weitere Finanzierung

mußten. I notwendig, die nach Schätzung der Leitung

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