Jahresbericht
2019
Vorworte
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie 02
Staatssekretär im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie 03
Geschäftsführerin der Schienen-Control und Leiterin der apf 05
Zusammenfassung Das Jahr 2019 im Überblick 08
Schlichtungstätigkeit Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte 20
Schlichtungsverfahren 29
Jahresbilanz der apf 37
- Jahresbilanz: Bahn 42
- Jahresbilanz: Bus 50
- Jahresbilanz: Schiff 58
- Jahresbilanz: Flug 62
Schwerpunkte der Schlichtungstätigkeit 68
- Bahnverkehr 69
- Busverkehr 75
- Flugverkehr 77
Schlichtungstätigkeit für PRM 82
Internationale Zusammenarbeit 86
Passagier- und Fahrgastrechte Judikatur und Umsetzung der Passagierrechte - Bahnverkehr 92
- Busverkehr 97
- Schiffsverkehr 100
- Flugverkehr 102
Pünktlichkeit im Bahnverkehr 108
Service und Informationen Verfahrensrichtlinie der apf, Gesetze, Beschwerdeabteilungen und Links 124
Berichts- und Informationspflicht gemäß AStG 126
Glossar 128 apf Jahresbericht 2019 |Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
VieleFahrgästeundFluggästekennensieschon,dieAgentur fürPassagier-undFahrgastrechte(apf ).AlsSchlichtungs- stellefürdievierVerkehrsbereicheBahn,Bus,Schiffund FlugistsieseitrundfünfJahrenunbürokratische,kostenlose undlösungsorientierteAnlaufstellefürReisendeinStreit- fragenmitVerkehrsunternehmen.ImAuftragdesBundes- ministeriumsfürKlimaschutz,Umwelt,Energie,Mobilität, InnovationundTechnologie(BMK)berät,prüftundschlich- tethiereinengagiertesTeamanExpertinnenundExperten.
WieerfolgreichdieSchlichtungstätigkeitderapfist,zeigen nundieZahlendesJahresberichts:DieapferzielteimJahr 2019beirundDreivierteldermehrals4.100beendeten SchlichtungsverfahreneinepositiveLösungfürPassagiere.
NebensonstigenHilfestellungenbekamendieseüber1,3 MillionenEuroandiversenEntschädigungenzugesprochen.
DieapfisteinewichtigeServiceeinrichtungfürReisende, denen Unannehmlichkeiten entstehen. Sie wird bereits gutangenommen,wasdiesteigendenZahlenbelegen.Ein verhältnismäßigkleinesTeamermöglichtBetroffenen,ihre Anliegeneinfacheinzubringenundsetztdannschnellst- möglichihreAnsprüchedurch.Darüberfreueichmichals zuständigeMinisterin.
WirhabennunimRegierungsprogrammfestgeschrieben, dassdieSchlichtunggenerellunddieapfspeziellnochmehr zugunstenderVerbraucherinnenundVerbrauchergestärkt werdensollen.AußerdementhältdasRegierungsprogramm dasVorhaben,dieBahn-Fahrgastrechteweiterzustärken.
Diesistwesentlich,dadieBahnimSinneeinerumweltbe- wusstenundnachhaltigenZukunftdasVerkehrsmittelNum- mereinswerdensoll.WennimmermehrMenschenaufdie Bahnumsteigen,bedarfesumfassenderRahmenbedingun- genzumSchutzderReisenden.
Ichmöchteaberauchhervorheben,dassdiePünktlichkeit imgesamtenNahverkehrderÖBB-PersonenverkehrAGim Vorjahrbeimehrals95Prozentlag.EsistunserZiel,dies nochweiterzuverbessern.DiePünktlichkeitswertederan- derenBahnunternehmenwarenebenfallsfastdurchwegs hoch.Dasheißt,dassdiePendlerinnenundPendlerauf vielenStreckensehrgutunterwegssind.ImVerspätungs- fallstehendenFahrgästenmitJahreskartenbereitsEnt- schädigungenzu,aberdieRahmenbedingungensollten klarerundbesserwerden.
NundankeichdenMitarbeiterinnenundMitarbeiternder apffürihrenengagiertenundeffizientenEinsatzimSinne derReisenden.SiehelfendurchihrevermittelndeArbeit entscheidendmit,einenAusgleichzwischenPassagieren undUnternehmenzuerreichen.
Leonore Gewessler, BA
BundesministerinfürKlimaschutz,Umwelt,Energie,Mobilität, InnovationundTechnologie
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Vorwort| apf Jahresbericht 2019
apf Jahresbericht 2019 |Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
2019wandtensicherneutvieleBürgerinnenundBürgeran die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf ), um derenkostenlosenundprovisionsfreienServiceinAnspruch zunehmen.DerFlugbereichmachtehierdengrößtenTeil derSchlichtungenausundstelltedieExpertinnenundEx- pertenabermalsvoreinegroßeHerausforderung.Insgesamt brachtenFlugreisendeüber5.200neueSchlichtungsanträge beiderapfeinunddasapf-Flugteamführterund1.000Tele- fonberatungendurch.
Bei71Prozentdermehrals3.300Schlichtungsverfahrenim Flugbereich,die2019abgeschlossenwurden,konntedieapf einpositivesErgebnisfürdieReisendeninFormeinerZah- lungerreichen.Konkreterzieltedieapfüber1,25Millionen EurofürFlugpassagiere,rundelfProzentmehrimVergleich zumVorjahr –unddasunbürokratisch,risikofreiundohne jeglichenKostenaufwandfürdieReisenden.DieZahlenzei- gendieWichtigkeitundNotwendigkeitderapfalsstaatliche ServicestellefürPassagiere.
DieRevisionderFluggastrechteverordnungistderzeitin Bearbeitung.Wichtigistes,klareVerhältnisseundRechts- sicherheitfürPassagiereundAirlineszuschaffen.
ImFlugsektorbearbeitendieExpertinnenundExperten derapfnebenFällenbezüglichUnregelmäßigkeitenbei Flügen,wiez. B. Verspätungen,auchSchlichtungsanträge von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität(PersonswithReducedMobility,PRM).Indiesem BereichsindzwargemäßPRM-Regelungkeinepauscha- lenEntschädigungenvorgesehen,dieapffindetallerdings imRahmenderSchlichtungüblicherweiseaußergericht- licheLösungenzwischendenbetroffenenPassagierenund Unternehmen.
Die apf ist eine wichtige Einrichtung der Schlichtungs- landschaftunddiezentraleaußergerichtlicheStreitbeile- gungsstellefürReisendeinÖsterreich.Sieberätnichtnur Passagiere und verhilft ihnen unbürokratisch zu ihrem Ziel,sondernträgtmitihrerArbeitletztlichauchzurEnt- lastungderGerichtebei.
IndiesemSinnemöchteichmichbeidenMitarbeiterin- nenundMitarbeiternderapffürihren –auchinturbu- lenten Zeiten –immerwährenden und unermüdlichen Einsatzbedanken.
Dr. Magnus Brunner, LL.M.
StaatssekretärimBundesministeriumfürKlimaschutz,Umwelt, Energie,Mobilität,InnovationundTechnologie
HilfefürReisendeinmehrals21.000Fällen –dasistunsere BilanzseitderGründungderAgenturfürPassagier-und Fahrgastrechte(apf )imJahr2015.FahrgästeundFluggäste bringendesÖfterenSchlichtungsanträgefürsichundMit- reisendeein,dieseFälleumfassendannmehrerePersonen.
DieapfsetztesichsomitinsgesamtfüreineweithöhereZahl anPassagierenein.Wirhelfen,indemunsereExpertinnen undExperteninformieren,inVerfahrenschlichtenundge- genüberUnternehmenvermitteln.
2019hattenwirmehrzutundennje.WirerhielteninSum- me6.395schriftlicheSchlichtungsanträgebeiderapf.
ImBahnbereichverzeichnetenwireinenstarkenAnstieg umrund54ProzentundhabenerstmalsineinemJahrdie 1.000er-Markeüberschritten.SchwerpunkteinunsererBahn- SchlichtungstätigkeitwarenbeispielsweisestrengereStrafen unddieverspäteteAuszahlungvonVerspätungsentschädi- gungen.DieSchlichtungsanträgeimFlugbereichblieben mitmehrals5.200AnträgenaufeinemhohenNiveau,die SchlichtungsverfahrenstiegendortsogarumfasteinViertel an.UnsereMitarbeiterinnenundMitarbeiterprüftenzahl- reicheFälle,beidenenFlugunternehmeneinenaußerge- wöhnlichenUmstandgeltendgemachthatten.Eswaren auchvermehrtAnzeigennotwendig,wenndiebetroffenen UnternehmenihrerMitwirkungspflichtindenVerfahren nichtnachgekommensind.
WirschlossenimJahr2019mitinsgesamt4.139Schlich- tungsverfahrenumeinViertelmehrVerfahrenals2018ab.
Bei73ProzenterzieltedieSchlichtungsstelleeinepositive Lösung.PassagierekonntensichimVorjahrübermehrals 1,3MillionenEuroanEntschädigungen,Erstattungenund Strafnachlässenfreuen.DamiterreichtenwirfürBetrof- fene,diesichanunsgewendethatten,rundelfProzent mehrals2018.
DergesamtgesellschaftlicheNutzenderapfübersteigtüb- rigensbeiWeitemdieKosten,diedenSteuerzahlerinnen undSteuerzahlerndurchdieSchlichtungsstelleentstehen.
DerSteuer-Eurohatsich2019zugunstenderPassagiere mehralsverdreifacht.
AußerdemistwiederBewegungindieNeufassungderEU- Verordnungenhineingekommen.DieRevisionderFluggast- rechteverordnungwurdeletztesJahrerneutaufgenommen.
BeiderBahn-FahrgastrechteverordnungkönnendieVer- handlungenzwischendemEuropäischenParlamentund demRatderEuropäischenUnionstarten,nachdemsich derEU-VerkehrsministerratimDezember2019aufeine allgemeineAusrichtunggeeinigthat.UnserZielistesje- denfalls,dassdieRechtefürFahrgästeundFluggästeweiter gestärktwerden.
WirwünschenIhneninteressanteEinblickeinunsere SchlichtungstätigkeitunddiePassagierrechte beimLesenunseresJahresberichts!
Mag. Maria-eresia Röhsler, LL.M., MBA
GeschäftsführerinderSchienen-ControlGmbHundLeiterinderapf apf Jahresbericht 2019 |Vorwort
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Zusammenfassung
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf ) hat gemäߧ8Abs2BundesgesetzüberdieAgenturfürPassa- gier-undFahrgastrechte1 bzw.§9AStG2jährlicheinen BerichtüberihreTätigkeitenundErgebnissezuerstellen.
DiewesentlichenInhaltedesBerichtsfürdasJahr2019sind imFolgendenzusammengefasst.DergesamteBerichtist aufderWebsitederapfkostenlosabrufbar.3
Gesetzwerdung in Österreich
Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr
Am28.Mai2015tratdasPassagier-undFahrgastrechte- agenturgesetz(PFAG)4inKraft.DamitlöstedieAgenturfür Passagier-undFahrgastrechte(apf )diebisherigeSchlich- tungsstellederSchienen-ControlfürdenBahnbereichab;
diebereitsbestehendeundimdamaligenBundesminis- teriumfürVerkehr,InnovationundTechnologieangesie- delteSchlichtungsstellezurBehandlungvonBeschwerden betreffendFluggastrechtewurdeeingegliedert.Dazukamen nochdieneugeschaffenenSchlichtungsstellenfürdieBe- reicheKraftfahrlinien(Busverkehr)undSchifffahrt.
DieapfisteinServicedesBundesministeriumsfürKlima- schutz,Umwelt,Energie,Mobilität,InnovationundTech- nologie(BMK)undalsAbteilungbeiderSchienen-Control eingerichtet.
Notifizierte Stelle bei der EU zur alternativen Streitbeilegung
Mit9.Jänner2016wurdedieapfnotifizierteStellezuralterna- tivenStreitbeilegung (AS-Stelle)gemäßAlternative-Streitbeile- gung-Gesetz (AStG)5,dernationalenUmsetzungderRichtlinie überalternativeStreitbeilegunginVerbraucherangelegenhei- ten(ADR-Richtlinie,AlternativeDisputeResolution)6. Sieist damiteinevonachtAS-Stellen,dieinÖsterreichtätigsind.Für VerbraucherinnenundVerbraucheristdieapfalsAS-Stelle durchdasLogomitdemBundeswappenundderWortfolge
„StaatlichanerkannteVerbraucherschlichtungsstelle“erkenn- bar.DieapfistinAufbau,Finanzierung,Rechtsstrukturund EntscheidungsfindungunabhängigvondenvonSchlichtungs- verfahrenbetroffenenUnternehmen.Schlichtungsverfahren werdenvondervomBMKbestelltenSchlichteringeführt.
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
DieapfistdiegesetzlicheSchlichtungs-undDurchsetzungs- stellefürdenBahn-,Bus-,Schiffs-undFlugverkehr.ImRah- menihrerSchlichtungstätigkeitistsiefürdieKlärungvon PassagierbeschwerdenmittelsaußergerichtlicherStreitbei- legungverantwortlichundverhilftFahr-undFluggästenim StreitfallmiteinemUnternehmenzuihremRecht.Inihrer FunktionalsDurchsetzungsstelleinformiertdieapfFahr- undFluggästeimBahn-,Bus-,Schiffs-undFlugbereichüber ihreRechte,prüftdieEinhaltungderindenEU-Verordnun- genverankertenFahr-undFluggastrechteundsetzt,wenn nötig,weitereSchritte,umdiebetroffenenUnternehmenzur EinhaltungihrerVerpflichtungenzubewegen.
Organisation der apf
DieapfistalsAbteilungohneeigeneRechtspersönlichkeit beiderSchienen-Controleingerichtet.2019kümmertesich
Das Jahr 2019 im Überblick| apf Jahresbericht 2019
Das Jahr 2019 im Überblick
1BundesgesetzüberdieAgenturfürPassagier-undFahrgastrechte BGBlI2015 / 61idgF.
2Alternative-Streitbeilegung-Gesetz –AStGBGBlI2015 / 105idgF.
3www.passagier.at.
4Passagier-undFahrgastrechteagenturgesetz –PFAGBGBlI2015 / 61.
5Gemäߧ4Abs1iVm§25AStG.
6RL2013 / 11 / EUABlL2013 / 165,63.
dieLeiterinderapfmitbiszuachtMitarbeiterinnenundMit- arbeiterninVoll-oderTeilzeitdirektumdieAnliegen(Fra- gen,Schlichtungsanträge,Verfahren)derAntragstellenden.
Finanzierung der apf
DieapfwirdanteiligdurchBeiträgedervonSchlichtungs- verfahren betroffenen Unternehmen sowie vom Bund finanziert.DieSchlichtungsverfahrensindfürUnterneh- men kostenpflichtig; diese Kosten liegen derzeit gemäß PFAG-Kostenbeitragsverordnung20157bei78EuroproVer- fahren.DieseBeiträgesollen40ProzentderKostenderapf abdecken8.DerdarüberhinausgehendeTeildesAufwandes wirdausdemBundesbudgetdurchdasBMKfinanziert.
Aufgaben der apf
Aufgabederapfistes,Fahr-undFluggästenzuihremRecht zuverhelfen,ohnedasssichdieseaneinGerichtwenden müssen.DieapfsiehtsichalsunabhängigeVermittlerin zwischendenUnternehmenundihrenPassagieren.Passa- gierebzw.KundinnenundKundenvonBahnunternehmen, Bahnhofsbetreibern,Verkehrsverbünden,Luftfahrt-,Schiff- fahrts-undKraftomnibusunternehmen(eingeschränktauch:
BetreibervonBusbahnhöfen,HäfenundTerminalssowie Zivilflugplatzhalter,alsoz.B.Flughafenbetreiber)können beiderapfSchlichtungsanträgeeinbringen,sofernsievor- herversuchthaben,dasProblemgemeinsammitdembe- troffenenUnternehmenzulösen.Generellnichtzuständig istdieapffürinnerstädtischeVerkehrsunternehmen.
Zuständigkeiten der apf Bahnverkehr
ImBahnbereichverhilftdieapfallenFahrgästenbzw.Kun- dinnenundKundenvonBahnunternehmenundVerkehrs- verbünden,soferndieEisenbahnbenutztwird,zuihrem Recht.DieapfkannbeinahezujederAngelegenheithelfen, dieinVerbindungmiteinemBeförderungsvertragsteht.
InwenigenFällenkönnenPassagiereauchunmittelbarbei derapfeinenSchlichtungsantrageinreichen,ohnesichvor- herandasUnternehmengewandtzuhaben:etwaimBahn- verkehrwegenmöglicherVerstößegegenBestimmungen derBahn-Fahrgastrechteverordnung(z.B.Verweigerungder
VerspätungsentschädigungoderErstattungbeiVerspätun- gen)oderdesEisbBFG9(z.B.VerweigerungderEinspruchs- möglichkeit gegen Strafzahlungen) und ganz allgemein wegenmöglicherrechtswidrigerRegelungenindenBeför- derungsbedingungenderBahnunternehmenundVerkehrs- verbünde.ÜberungelösteBeschwerdenimBahnverkehr mussdieapfdieSchienen-ControlKommissioninformieren (z.B.wegenbehaupteterrechtswidrigerRegelungeninden Entschädigungsbedingungen).
Bus-, Schiffs- und Flugverkehr
ImBus-,Schiffs-undFlugbereichistdieapfimRahmender jeweiligenEU-VerordnungentätigundverfügtdaherimVer- gleichzumBahnbereichübereingeschränktereKompeten- zen.EbensosetztsichdieapffürdieRechtevonMenschen mitBehinderungundeingeschränkterMobilitätein.
Zuständige Behörde
für Verbraucherbehördenkooperation
DieapfwurdedurcheineNovelledesVBKG10alszuständige BehördefürdieZusammenarbeitimVerbraucherschutzim Bus-,Schiffs-undFlugverkehrbenannt.ImRahmen dieses GesetzeskönnendiefürVerbraucherschutzgesetzezustän- digennationalenBehördenAmtshilfeersuchenandieent- sprechendenBehördenimAuslandrichten.Diesekönnen inweitererFolgegegenUnternehmenvorgehen,wennes zugrenzüberschreitendenVerletzungenvonVerbraucher- schutzregelungenkommt.
Seit17.Jänner2020sindauchderBahnverkehrundimFlug- verkehrdiePRM-Fluggastrechteverordnung11vonderBehör- denkooperationumfasst12(mehrdazuimKapitel„Agentur fürPassagierundFahrgastrechte“abSeite20).
apf Jahresbericht 2019 |Das Jahr 2019 im Überblick
7PFAG-Kostenbeitragsverordnung2015BGBlII2015 / 150.
8Gemäߧ4Abs3BundesgesetzüberdieAgenturfürPassagier-undFahr- gastrechte.
9Eisenbahn-Beförderungs-undFahrgastrechtegesetz –EisbBFG BGBLI2013 / 40.
10Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz –VBKGBGBlI2006 / 148idF BGBlI2015 / 61.
11VO(EG)1107 / 2006ABlL2006 / 204,1.
12VO(EU)2017 / 2394,ABlL2017 / 345,1.
Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechte
KannimRahmendesSchlichtungsverfahrenskeineLösung gefundenwerden,diedenVerstoßgegeneineFahr-bzw.
Fluggastrechteverordnungbeseitigt,bringtdieapfimRah- menihrerFunktionalsDurchsetzungsstelleeineAnzeigebei derzuständigenStrafbehördeein.Gleichesgilt,wenndas UnternehmennichtamSchlichtungsverfahrenmitwirkt.
Schlichtungsverfahren bei der apf
DieapfersetztnichtdasBeschwerdemanagementdesje- weiligenUnternehmens.Bevordieapfaktivwerdenkann, müssendiePassagiereselbstversuchen,sichmitdemje- weiligenUnternehmenzueinigen.
DiegenauenZuständigkeitenbeidenunterschiedlichen Verkehrsträgern,alsowerundworübermaneinenSchlich- tungsantragandieapfstellenkann,welcheSchlichtungs- anträgeabgelehntwerdenmüssen,dergenaueAblaufdes Schlichtungsverfahrens,dieKostendesVerfahrensusw., findensichimKapitel„Schlichtungsverfahren“abSeite29.
Kompetenzen der Regulierungsbehörde im Bahnverkehr
Verbindlicherklärung von Schlichtungsanträgen im Bahnverkehr
ImBahnbereichkanndieSchienen-ControlKommission beiSchlichtungsanträgenvonFahrgästen,beidenenesum einefehlendeoderunzureichendeFahrpreisentschädigung beiZugverspätungenundZugausfällengeht,denLösungs- vorschlagderapffürverbindlicherklärenunddemFahrgast dieEntschädigungzusprechen13.DieseRegelungkommtin Fällen zum Tragen, in denen keine Einigung mit dem Bahnunternehmenzustandekommt.DieSchienen-Control Kommission hat diese Kompetenz bei den anderen drei Verkehrsträgernnicht.AuchimBahnverkehrgiltsienurbei
derFahrpreisentschädigungbeiZugverspätungenundZug- ausfällen,nichtjedochfürandereAnsprüche.
Bekanntgabe und Überprüfung der Beförderungsbedingungen
ImBahnverkehrbestehtdieVerpflichtungderBahnunterneh- menundVerkehrsverbündezurVorlagederBeförderungs- bedingungenandieSchienen-Controlgemäߧ22bEisbG.
DieBeförderungsbedingungenmüssensowohlbeidererst- maligenVeröffentlichungalsauchbeiÄnderungenvorgelegt werden. Die Schienen-Control Kommission kann gemäß
§78bEisbGüberprüfen,obdieBeförderungsbedingungen derBahnunternehmenundderVerkehrsverbündedemGe- setzentsprechenundsiebeiVerstößenfürunwirksamer- klären.DiePrüfungumfasstsämtlicheösterreichischeund europäische Rechtsvorschriften (etwa KSchG14, EisbBFG oderBahn-Fahrgastrechteverordnung15).
Jahresbilanz der apf
Schlichtungsanträge und Anfragen
ImJahr2019gingeninsgesamt6.395schriftlicheSchlich- tungsanträgeundAnfragenbeiderapfein(2018:6.248), davon5.205imFlugbereich(2018:5.462),1.047imBahn- bereich(2018:682),122imBusbereich(2018:90)und21im Schiffsbereich(2018:14).
Eröffnete Schlichtungsverfahren
ZudenSchlichtungsverfahrenzählennurjeneFälle,bei denen auch ein Verfahren eröffnet wurde. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 4.622 Schlichtungsverfahren eröffnet (2018:3.750).DerHauptteilfälltindenFlugbereichmit 3.879Verfahren(2018:3.261),gefolgtvomBahnsektormit 705(2018:452)unddemBusbereichmit37(2018:37)er- öffnetenSchlichtungen.ImSchiffsbereichwurdeeinVer- fahreneröffnet(2018:keinVerfahren).
Entschädigungen, Erstattungen und Strafnachlässe
2019erzieltedieapffürdieAntragstellendeneinenGesamt- betraganmonetärenEntschädigungen,Erstattungenund
Das Jahr 2019 im Überblick| apf Jahresbericht 2019
13Gemäߧ78aAbs5EisbG.
14Konsumentenschutzgesetz –KSchGBGBl1979 / 140idgF.
15VO(EG)1371 / 2007ABlL2007 / 315,14.
apf Jahresbericht 2019 |Das Jahr 2019 im Überblick
Strafnachlässen in der Höhe von 1.301.094 Euro (2018:
1.177.017Euro).DergrößteAnteilentfälltmit1.251.532Euro aufdenFlugsektor(2018:1.124.016Euro),imBahnbereich erzieltedieapf48.054Euro(2018:50.706Euro)undbeim VerkehrsträgerBuswarenes1.508Euro(2018:2.295Euro).
Reaktionszeit
und Verfahrensdauer
DiedurchschnittlicheReaktionszeitfüreineersteRück- meldungandieAntragstellendenbetrugviereinhalbTage (2018:neunTage).DerapfgelanghierimVergleichzum VorjahreineReduktionaufdieHälftederZeit.
DiedurchschnittlicheVerfahrensdauerlagbeigut72Tagen (2018:35Tage).DieVerdoppelungimVergleichzu2018re- sultiertvorallemausderseitHerbst2018starkgestiegenen FallzahlimFlugbereichunddenzeitaufwendigenPrüfun- genderzahlreichenFälle,indenendieFlugunternehmen einenaußergewöhnlichenUmstandgeltendmachen.
Bahn
Schlichtungsanträge und Anfragen
ImJahr2019langten1.047SchlichtungsanträgeimBereich Bahnverkehrein(2018:682).ImVergleichzumVorjahrwar daseinAnstiegummehrals53Prozent.DerAnstiegist wohlaufdiestrengereVorgehensweisederÖBB-Personen- verkehr bei Fahrgeldnachforderungen (Strafzahlungen) zurückzuführen.
Dieapfwies83ProzentderabgelehntenBahn-Beschwerden deshalbzurück,weilderFahrgastseineForderungnoch nichtbeimbetroffenenUnternehmeneingebrachthatte (2018:79Prozent).
FasteinViertel(23Prozent)allerAntragstellendenausdem BahnsektorhatteimJahr2019denWohnsitzinderBundes- hauptstadtWien(2018:25Prozent).18ProzentderAntrag- stellendenkamenausNiederösterreich(2018:19Prozent) undjesiebenProzentausTirol(2018:sechsProzent)und Oberösterreich(2018:elfProzent).DesWeiterenwurden22 ProzentderSchlichtungsanträgevonReisendenausdem Auslandeingebracht(2018:18Prozent).
Schlichtungsverfahren
Im Jahr 2019 wurden 704 Schlichtungsverfahren abge- schlossen.DiesentsprichtimVergleichzumVorjahrmit 472VerfahreneinemAnstiegum49Prozent.
Rund85ProzentallerVerfahrenimBahnverkehrkonnten 2019positivundzurZufriedenheitbeiderParteienerledigt werden(2018:95Prozent).TrotzintensiverBemühungen konntein11,5ProzentderVerfahrenkeineEinigungerzielt werden(2018:dreiProzent),3,4Prozentwurdenmateriell eingestellt(2018:2,5Prozent).
SeitEndeMai2015bestehteineKostenverpflichtungbei SchlichtungsverfahrenseitensderVerkehrsunternehmen.
VondenimJahr2019abgeschlossenenVerfahrenwaren527 VerfahrenfürdiejeweiligenUnternehmenimBahnbereich kostenpflichtig(2018:358).
Mitwirkungspflicht der Unternehmen
und Anzeigen bei Bezirksverwaltungsbehörden
ImBahnbereichverweigerte2019eintschechischesUnter- nehmenteilweisedieMitwirkungamSchlichtungsverfah- ren(2018:keinVerfahren).
Verfahrensgründe und Verteilung auf Unternehmen
DerhäufigsteVerfahrensgrundwaren2019Strafzahlungen bzw.Inkassoforderungenmit36,5Prozent(2018:elfPro- zent).DieserAnstiegistvorallemaufdiestrengereVorge- hensweisederÖBB-Personenverkehrzurückzuführen.
PlatzzweinahmenimJahr2019mit33,5ProzentVerfahren betreffendFahrpreiserstattungein(2018:42Prozent).
Mit19,2ProzentwarenVerfahrenbezüglichVerspätungs- entschädigungen(fürTicketkosten)undEntschädigungen (fürandereFolgekosten)imJahr2019aufPlatzdrei(2018:
28Prozent).
97,6ProzentderVerfahrenbetrafendieÖBB-Personen- verkehr(2018:96,6Prozent)und1,3Prozentdiesonstigen Bahnunternehmen(inklusiveWESTbahn).DerRestentfiel aufdieÖBB-InfrastrukturunddieVerkehrsverbünde.
Entschädigungen, Erstattungen und Strafnachlässe
BeiallenimJahr2019abgeschlossenenVerfahrenkonnte dieapfimBahnsektoreineSummevon48.054Euroer- wirken(2018:50.706Euro).
Verfahrensdauer
Bei65ProzentderVerfahrenzumVerkehrsträgerBahnkonnte dieapf2019inwenigeralszweiWocheneineLösungherbei- führen(2018:60Prozent).Weitere28ProzentallerVerfahren konntenbereitsinwenigeralseinemMonat(2018:29Pro- zent)undsechsProzentinwenigeralszweiMonaten(2018:
neunProzent)erledigtwerden.NureinProzentderSchlich- tungsverfahrendauertelängeralszweiMonate(2018:zwei Prozent),diesmeistinkomplexenFällen.Diedurchschnitt- licheVerfahrensdaueraller(einfachenbishochkomplexen) Schlichtungsverfahrenlagbeirund14Tagen(2018:16Tage).
Bus
Schlichtungsanträge und Anfragen
ImBereichBusverkehrerhieltdieapfimJahr2019insge- samt122Schlichtungsanträge(2018:90).87ProzentderAb- lehnungenerfolgtenaufgrundvonUnzuständigkeit(2018:
88Prozent),13Prozent,weileskeineErstkontaktaufnahme mitdemUnternehmengegebenhatte(2018:zwölfProzent).
EinViertelderAntragstellendenwar2019inWienbehei- matet (2018: 33 Prozent), gefolgt von zehn Prozent mit HauptwohnsitzinNiederösterreich(2018:17Prozent).Zwölf ProzentderAntragstellendengabeneinenWohnsitzim Auslandbekannt(2018:17Prozent).
Schlichtungsverfahren
ImJahr2019wurdeninsgesamt37VerfahrenzumAbschluss gebracht(2018:37).Fast93ProzentallerVerfahrenimBus- verkehrkonntenpositivundzurZufriedenheitbeiderPar- teienerledigtwerden(2018:100Prozent).
27der2019abgeschlossenenVerfahrenwarenfürdiejewei- ligenUnternehmenimBusbereichkostenpflichtig(2018:32).
Mitwirkungspflicht der Unternehmen
und Anzeigen bei Bezirksverwaltungsbehörden
2018verweigerteeinpolnischesUnternehmendieMitwir- kungamVerfahren.DieapfbrachteAnfang2019eineAn- zeigebeiderzuständigenBezirksverwaltungsbehördeein.
Ende2019lenktedaspolnischeUnternehmennachEinlei- tungdesVerwaltungsstrafverfahrensbeiderBezirkshaupt- mannschaft Villach-Land ein und zahlte dem Fahrgast seinenAnspruchaus.
Verfahrensgründe und Verteilung auf Unternehmen
Mit42ProzentwarenVerspätungen2019derHauptgrund fürBus-Schlichtungsverfahren(2018:27Prozent).EinVier- tel(25Prozent)derSchlichtungsanträgebetrafenAnnul- lierungen(2018:52Prozent).
97 Prozent der im Jahr 2019 abgeschlossenen Verfahren wurdenmitFlixBusgeführt(2018:81Prozent).Anzweiter StellelagmitdreiProzent Cˇrnja Tours.
Entschädigungen und Erstattungen
ImJahr2019konntedieapfbeimVerkehrsträgerBusmo- netäreEntschädigungenundErstattungeninderHöhevon 1.508EurofürFahrgästeerwirken(2018:2.295Euro).
Verfahrensdauer
BeimehralsderHälfte(rund57Prozent)derVerfahren war es 2019 möglich, innerhalb von zwei Wochen zu einemAbschlusszugelangen(2018:45Prozent).Knapp 36ProzentderFällewurdeninwenigeralseinemMonat (2018:39Prozent)erledigt.
NurinjeweilsknappvierProzentderFälle(jeweils3,6Pro- zent)dauertedasVerfahren2019wenigeralszweibzw.
mehralszweiMonate.2018warenes13Prozentbzw.drei Prozent.
DiedurchschnittlicheVerfahrensdauerderimJahr2019 abgeschlossenenVerfahrenbetrugimBusverkehrrund 16Tage(2018:20Tage).
Das Jahr 2019 im Überblick| apf Jahresbericht 2019
apf Jahresbericht 2019 |Das Jahr 2019 im Überblick
Schiff
Schlichtungsanträge, Anfragen und Schlichtungsverfahren
ImBereichSchiffsverkehrerhieltdieapf2019insgesamt 21Schlichtungsanträge(2018:14).ImJahr2019wurdeein Verfahreneröffnet(2018:keinVerfahren).SämtlicheAb- lehnungen erfolgten 2019 wie in den Jahren zuvor auf- grundvonUnzuständigkeit.
Flug
Schlichtungsanträge und Anfragen
Insgesamtwurden2019imFlugverkehr5.205Schlichtungs- anträgeundAnfragenbearbeitet(2018:5.462).
61ProzentderAblehnungenerfolgten2019aufgrundvon Unzuständigkeit(2018:63Prozent)und13Prozentaufgrund derFeststellung,dassdieReisendebzw.derReisendeihre bzw.seineForderungnochnichtbeiderbetroffenenFlug- linieeingebrachthatte(2018:19Prozent).26Prozentder Fällemusstenaus„SonstigenGründen“abgelehntwerden (2018:18Prozent),wieetwaInsolvenzderAirline.
Mit63ProzentwurdendiemeistenSchlichtungsanträge imJahr2019vonPersonenmitWohnsitzinÖsterreichein- gebracht (2018: 73 Prozent). Aus anderen EU-Mitglied- staatensowieIsland,NorwegenundderSchweizkamein Viertel(25Prozent)derAnträge(2018:20Prozent),sieben ProzentstammtenausDrittstaaten(2018:vierProzent).
FünfProzentderAntragstellendenmachtenkeineAngabe (2018:dreiProzent).
Schlichtungsverfahren
ImFlugverkehrwurdenimJahr2019insgesamt3.397Ver- fahrenabgeschlossen(2018:2.770).In71ProzentderFälle wurdeeineEinigungzwischenUnternehmenundFluggast erzieltundsomiteinpositiverAbschlusserreicht(2018:
79Prozent).TrotzintensiverBemühungenkonnteinfünf ProzentderVerfahrenkeineEinigungerzieltwerden(2018:
vierProzent).BeidenweiterenVerfahrenerfolgteeinema- terielleEinstellung.18Prozentwurdenaufgrundaußer-
gewöhnlicherUmstände(z.B.schlechterWetterverhältnisse) undsechsProzentaufgrundsonstigerGründe(z.B.Verspä- tungunterdreiStunden)eingestellt.
2.753derbeendetenVerfahrenwarenimJahr2019fürdie Fluglinienkostenpflichtig(2018:2.138).
Mitwirkungspflicht der Unternehmen
und Anzeigen bei Bezirksverwaltungsbehörden
DadieapfinBezugaufdieeuropäischenFahr-undFlug- gastrechteverordnungennichtnurSchlichtungs-,sondern auchDurchsetzungsstelleist,istesnotwendig,dieNicht- einhaltungderRegelungenmitentsprechendenKonse- quenzenzusanktionieren.InFällen,indenendieapfauf einenderartigenVerstoßaufmerksamwird,bringtsiebei derzuständigenBezirksverwaltungsbehördeeineVerwal- tungsstrafanzeigegegendenVertretungsbefugten(z.B.Ge- schäftsführerin bzw.GeschäftsführeroderVorständinbzw.
Vorstand)derbetroffenenFluglinieein.
Im Laufe des Geschäftsjahrs 2019 kam es in insgesamt 22 Fällen im Flugbereich zu einer derartigen Anzeige (2018:14).In21der22FällelagaucheinemangelndeMit- wirkungderFluggesellschaftamSchlichtungsverfahren derapfvor(2018:in13der14).
Verfahrensgründe und Verteilung auf Unternehmen
MehralsdieHälfte(rund52Prozent)derVerfahrenwurde 2019aufgrundvonVerspätungengeführt(2018:rund45Pro- zent).In43ProzentderVerfahrengingesumAnnullierun- gen (2018: rund 49 Prozent) und 4,7 Prozent betrafen Nichtbeförderung(2018:4,5Prozent).
Amstärkstenwarmit37ProzentderVerfahrenAustrian AirlinesalsgrößtesösterreichischesLuftfahrtunterneh- menbetroffen(2018:45Prozent).GegenEurowingswur- den14ProzentderVerfahrengeführt(2018:16Prozent).
DieanderenFluglinienlagenbetreffendVerfahrenimein- stelligen Prozentbereich: Laudamotion (sechs Prozent);
WizzAir(fünfProzent);Lufthansa,TAPPortugalundVueling (jevierProzent);IberiaundLEVELEurope(jedreiProzent);
easyJet(zweiProzent).
apf Jahresbericht 2019 |Das Jahr 2019 im Überblick
Entschädigungen und Erstattungen
ImJahr2019konnteeinGesamtbetraginHöhevon1.251.532 EurofürFluggästeerwirktwerden(2018:1.124.016Euro).
Verfahrensdauer
2019waresinrundeinemViertel(24Prozent)derFällemög- lich,innerhalbvonzweiWochenzwischenAntragstellen- demundUnternehmenzuvermitteln(2018:43Prozent).Bei knappeinemweiterenViertel(24Prozent)konnteinnerhalb einesMonats(2018:22Prozent)undbeielfProzentinnerhalb vonzweiMonaten(2018:14Prozent)eineLösungerzieltwer- den.MehralszweiMonatemusstenin41ProzentderFälle aufgewandtwerden(2018:21Prozent).DieVerdoppelung dieserlängerenVerfahrensdauerresultiertvorallemausder starkgestiegenenFallzahlundausdenzeitintensivenPrüfun- genvongeltendgemachtenaußergewöhnlichenUmständen.
DiedurchschnittlicheVerfahrensdauerlagbeimFachbereich FlugimJahr2019beirund85Tagen(2018:39Tage).
Schwerpunkte der Schlichtungstätigkeit
AnhandderVielzahldereingelangtenSchlichtungsanträge kanndieapfjedesJahrfeststellen,wosystematischeundsig- nifikanteProblemebestehenbzw.woesVerbesserungsbe- darfgibt.Dieseemenwerdenwährendundgegebenenfalls auchnachderFallbearbeitungmitdenUnternehmenund denPassagiereneingehendbehandelt.MitmanchenUnter- nehmenwerdenzusätzlichmehrmalsimJahrpersönliche Treffenabsolviert,woinsbesonderejeneemenbesprochen werden,diefüreinengrößerenKreisvonPersonenbeson- dersrelevantsind.
InsbesonderesindindenFachbereichenBahn-,Bus-und Flugverkehrnennenswerteemenaufgetreten,dieimKa- pitel„SchwerpunktederSchlichtungstätigkeit“abSeite68 näherbeschriebenwerden.ImFachbereichSchiffsverkehr lassensichaufgrunddergeringenFallzahlimBerichtszeit- raumkeineallgemeinenRückschlüsseaufmöglicherweise bestehendestrukturelleProblemeziehen.
ImBahnbereichwarendieemenblöckeStrafzahlung,Ver- spätungsentschädigung,InformationüberdieapfsowieEnt-
schädigungenfürHotel-,Taxi-oderFolgekostenSchwer- punktederTätigkeitderapf.
WichtigeFlug-emeninderSchlichtungsarbeitwarendie ErsatzbeförderungbeiFlugunregelmäßigkeitundverpasste Anschlussflüge.
Schlichtungstätigkeit für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
Die apf behandelt im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch SchlichtungsanträgevonFahrgästenundFluggästenmit BehinderungodereingeschränkterMobilität(Personswith ReducedMobility,PRM).FürdenBahn-,Bus-undSchiffs- bereichsinddiePRM-RegelungeninderjeweiligenFahr- gastrechteverordnung enthalten. Im Flugbereich gibt es nebenderFluggastrechteverordnung16desWeiterendie PRM-Fluggastrechteverordnung.17
BisherwurdenindenvierVerkehrssektorenwenigePRM- Schlichtungsanträgebeiderapfeingebracht.Beispielhafte Schlichtungsfälle zum ema PRM aus dem Bahn- und FlugbereichsindimKapitel„SchlichtungstätigkeitfürPer- sonenmitBehinderungodereingeschränkterMobilität“
abSeite82nachzulesen.
Internationale Zusammenarbeit
DiegemeinschaftlichenRegelungendereuropäischenMit- gliedstaatenimBereichderFahr-undFluggastrechteerfordern einenengenundregelmäßigenAustauschderNationalen Durchsetzungsstellen(NEB–NationalEnforcementBodies), umeineeinheitlicheundländerübergreifendeVorgehens- weisegarantierenzukönnen.NebendenregelmäßigenTref- fen,diezumeistinBrüsselbeiderEuropäischenKommission abgehaltenwerden,sowiederTeilnahmeanArbeitsgruppen findetkontinuierlicherAustauschbeiinformellenGesprächs- treffen,gemeinsamorganisiertenVeranstaltungenmitStake- holdernundauchinschriftlicherFormbeiallgemeinen FragenzumUmgangmitbestimmtenProblemenstatt.
16VO(EG)261 / 2004ABlL2004 / 46,1.
17VO(EG)1107 / 2006ABlL2006 / 204,1.
MehrzudenAustauschtreffenderEuropäischenKommis- sionmitdenNEB,derZusammenarbeitmitanderenNEB undweiterenAktivitätenindiesemBereichistimKapitel
„InternationaleZusammenarbeit“abSeite86nachzulesen.
Passagier- und Fahrgastrechte
Bahn
Verstöße gegen die Bahn-Fahrgastrechte- verordnung und das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz
BeiderBehandlungvonSchlichtungsanträgenstelltdieapf auch vereinzelt Verstöße gegen anzuwendende Bestim- mungenausderBahn-Fahrgastrechteverordnungbzw.aus demEisbBFGfest.DiesewerdengrundsätzlichimWege desSchlichtungsverfahrensgelöst;vereinzeltmusstedie Schienen-ControlKommissioninformiertwerden.
emenimJahr2019warenu.a.:VerweigerungvonErstat- tungenoderVerspätungsentschädigungen,fehlendeEcht- zeitdateninderBuchung,ProblemebeimTicketkauffür verspäteteZüge,Jahreskartenentschädigungbeiunterjäh- rigerStornierungundmangelndeInformationüberden AusfallvonLiege/-SchlafwagenvorFahrtantritt.
Kontrolle der Beförderungsbedingungen
ImRahmenderVorlagederBeförderungsbedingungenund beiVerfahren,dieaufgrundvonSchlichtungsanträgeneröff- netwerden,thematisiertdieapfproBerichtsjahrmögliche GesetzesverstößegegenüberdenUnternehmen.InVerfah- renderSchienen-ControlKommissionkönnenschlussend- lichTeilevonBeförderungsbedingungenfürunwirksam erklärtoderaufgrundderVerfahrenTeilederBeförderungs- bedingungengeändertwerden.MehrdazuistdemKapitel
„JudikaturundUmsetzungderFahrgastrechteimBahn- verkehr“abSeite92zuentnehmen.
Verfahren der Schienen-Control Kommission
ImJahr2019behandeltedieSchienen-ControlKommission imBereichderFahrgastrechtewiederaufsichtsbehördliche
Verfahren.ImFolgendenwerdendieVerfahrenkurzdarge- stellt.DetailliertereInformationenzuden2019geführten VerfahrenfindensichimKapitel„JudikaturundUmsetzung derFahrgastrechteimBahnverkehr“abSeite92.
Verfahren wegen AGB der Österreichcard
DieSchienen-ControlKommissionistimanhängigenVer- fahrenderAnsicht,dassdieallgemeinenGeschäftsbedin- gungen(AGB)derÖsterreichcardmöglicherweisegegen bundesrechtlicheRechtsvorschriftenverstoßen(fehlende AbbildungallerLeistungenderÖsterreichcardindenAGB undeinseitigeAbänderungderAGBdurchdasUnterneh- menbeibereitslaufendenVerträgen).DieSchienen-Control KommissionbegrüßteimVerfahrendieZusagedesUnter- nehmens,sämtlicheLeistungenindenTarifbestimmungen undindenInformationsmedien(beispielsweiseWebsiteund Folder)einheitlichundvollständigdarzustellen.Dieweiter- hinoffenenemen(z.B.Nebenleistungenbzw.freiwillige Zusatzleistungen)sindinKlärung.DasVerfahrenwarzu Redaktionsschlussnochanhängig.
Verfahren betreffend Preisauskünfte im Online-Ticketshop
ImJuni2019eröffnetedieSchienen-ControlKommission einVerfahrenzumemaPreisauskünfte.Siebeanstandet irreführendeundwidersprüchlichePreisauskünfteimOn- line-Ticketshopbzw.inderAppeinesBahnunternehmens.
InhaltlichgehtesunteranderemumSparschiene-undSpar- schiene-Komfort-Tickets.DasUnternehmenbietetdiese zumTeildeutlichteureralsStandard-Ticketsan,aberzu schlechterenKonditionen(z.B.keineStorno-undErstat- tungsmöglichkeit).
DieSchienen-ControlKommissionbefürworteteimVer- fahrenVerbesserungszusagendesUnternehmens:klarer HinweiszudenStornobedingungendesSparschiene-Kom- fort-Tickets,keineAnzeigevonteurerenTicketsohneMehr- wert,einheitlicheBezeichnungvonTicketsmitgleichem Leistungsumfang,HinweisaufBruttopreise,keineautoma- tischeÜbernahmevonnichtaktivgewähltenExtrasbeim Angebotswechsel.EinigeVerbesserungensetztedasBahn- unternehmenbereitsum.ZuRedaktionsschlusswardas Verfahrenjedochnochanhängig.
Das Jahr 2019 im Überblick| apf Jahresbericht 2019
Flug
Relevante Urteile im Jahr 2019
DanochkeineRevisionderFluggastrechteverordnunger- folgte,beschäftigtesichderEuropäischeGerichtshof(EuGH) auchimJahr2019wiedermehrfachmitAuslegungsfragen zumemaFluggastrechte.FürdieTätigkeitderapfsinddie UrteilezufolgendenFragenrelevant:Isteindurcheinenauf derLandebahnliegendenFremdkörperbeschädigterReifen alsaußergewöhnlicherUmstandzuwerten?IstTreibstoff auf der Rollbahn des Flughafens als außergewöhnlicher Umstandzuwerten?KannbeieinemineinemMitgliedstaat startendenFlugmitUmstiegineinemDrittstaatdasLuft- fahrtunternehmenzurAusgleichszahlungherangezogen werden,dasdenerstenTeilflugdurchgeführthat?Anrech- nungbeiAusgleichszahlungenundweitergehenderScha- denersatzbeiNichtbeförderung?MusseinPassagiereinen BeweisfürdasrechtzeitigeErscheinenamGatevorlegen?
MehrInformationendazusindunter„JudikaturundUm- setzungderPassagierrechteimFlugverkehr“abSeite102 zufinden.
Pünktlichkeit im Bahnverkehr
Im gesamten Personennahverkehr der ÖBB-Personen- verkehrlagdiePünktlichkeitderZüge2019,unterBerück- sichtigungderZugausfälle,mit95,2Prozentgeringfügig niedrigeralsimJahrzuvormit95,6Prozent.ImMittelwert (Durchschnitt)derMonatewiesVorarlbergmit97,7Pro- zentdiehöchstePünktlichkeitauf,gefolgtvonKärntenmit 97,2ProzentundSteiermarkmit96,8Prozent.DieMonate mitdenmeistenpünktlichenZügeninÖsterreich(inklusive Zugausfälle)warenmitmehrals96ProzentdieMonate MärzundDezembersowiemitknappunter96Prozentdie MonateFebruarundApril2019.
DiePünktlichkeitswertederMitbewerberwarenebenfalls fastimmersehrhoch.Mitdurchwegsdeutlichüber95Pro- zentgelanges2019denStern&Hafferl-Verkehrenaufder LinzerLokalbahnundaufderLokalbahnLambach-Vorch- dorf-Eggenberg,derMontafonerbahn,derGraz-Köflacher Bahn,derSteiermarkbahn,derSalzburgerLokalbahnund derNeusiedlerSeebahn,pünktlichunterwegszusein.
DieWESTbahnistimFernverkehrtätig,fürsiegiltderfür denNahverkehrgesetzlichfestgelegteMindestpünktlich- keitsgradvon95ProzentfürVerspätungsentschädigungen nicht.DervomUnternehmenselbstfestgelegtePünktlich- keitsgradbeträgtbeiderWESTbahnderzeit90,01Prozent.
FüralleanderenEisenbahnverkehrsunternehmengiltmit mindestens95ProzentdergleichePünktlichkeitsgradwie fürNahverkehrszügederÖBB-Personenverkehr.
FürInhaberinnenundInhabervon(Verbund-)Jahreskarten bestehtdanneinEntschädigungsanspruchbeiVerspätungen, wenndiegesetzlichvorgeschriebenePünktlichkeitvon95 ProzentimRegionalverkehrmindestensineinemMonatun- terschrittenwird.AlspünktlichgilteinZugbeiderÖBB-In- frastruktur,wennermaximalfünfMinutenund29Sekunden verspätetist.GemessenwurdenbeiderÖBB-Personenver- kehrfürdasJahr2019allerund17,4MillionenZug-Ankünfte imRegionalverkehrinjederStation.UngeplanteZugausfälle ohneSchienenersatzverkehrwurdenhierebenfallsberück- sichtigt. Das Netz der ÖBB-Infrastruktur ist dazu im Jahr 2019in111StreckenabschnittefürdenPersonenverkehrdes BahnunternehmensÖBB-Personenverkehrunterteilt.
Weitere Themen
AlsweitererServicewerdenimJahresberichtwiegewohnt auchfolgendeemenbehandelt:
•derAblaufdesSchlichtungsverfahrensunddiewesent- lichenInformationendazu,
•einVerweisaufdieaktuelleVerfahrensrichtliniemitdem rechtlichenRahmenderapfsowie
•dieAuflistungderfürdieapfmaßgeblichenrechtlichen Bestimmungen.
apf Jahresbericht 2019 |Das Jahr 2019 im Überblick
Schlichtungstätigkeit
DieAgenturfürPassagier-undFahrgastrechte(apf )istdie gesetzlicheSchlichtungs-undDurchsetzungsstellefürden Bahn-,Bus-,Schiffs-undFlugverkehr.ImRahmenihrer SchlichtungstätigkeitverantwortetdieapfdieKlärungvon PassagierbeschwerdenmittelsaußergerichtlicherStreit- beilegung,sieverhilftFahr-undFluggästenimStreitfall mitdemUnternehmenzuihremRecht.InihrerFunktion alsDurchsetzungsstelleinformiertdieapfFahr-undFlug- gästeimBahn-,Bus-,Schiffs-undFlugbereichüberihre Rechte.SieprüftdieEinhaltungderindenEU-Verordnun- genverankertenFahr-undFluggastrechteundsetztbei BedarfweitereSchritte,umdiebetroffenenUnternehmen zurEinhaltungihrerVerpflichtungenzubewegen.
ImVerkehrssektoristzwischennationalenDurchsetzungs- stelleneinerseitsundSchlichtungsstellenandererseitszuun- terscheiden.EinenationaleDurchsetzungsstelleüberwacht dieEinhaltungdergeltendenFahr-bzw.Fluggastrechte.
DiesesindfürdenjeweiligenVerkehrsträgermittelsEU-Ver- ordnungenoderEU-Richtliniengeregelt(z.B.Auszahlung vonVerspätungsentschädigungen,Erstattungen,Hilfeleis- tungenbeiVerspätungen).EineSchlichtungsstelleisthin- gegeneineaußergerichtlicheStreitbeilegungsstelle,diebei BeschwerdenzwischenUnternehmenundFahr-bzw.Flug- gastvermittelt.DieapfvereintdiebeidengenanntenFunk- tionenineinerStelleundhataufgrundihrerZuständigkeit füralleVerkehrsträgereineeuropaweiteVorreiterrolleinne.
Gesetzwerdung
auf europäischer Ebene
AufeuropäischerEbenewurdenzwischen2004und2011 dieVerordnungenfürdieRechtederFluggästeimLuftver- kehr1,derFahrgästeimEisenbahnverkehr2,derFahrgäste imSee-undBinnenschiffsverkehr3sowiederFahrgäste imKraftomnibusverkehr4erlassen.DieEU-Verordnungen erfassen,sofernnationalnichtvonAusnahmeregelungen Gebrauchgemachtwird,dengrenzüberschreitendenso- wiedeninnerstaatlichenVerkehr.Sieregelndiekonkreten RechteundAnsprüchederFahr-bzw.Fluggästeinden einzelnenFällen.
GrundsätzlichsindfürdieverschiedenenVerkehrsträger ähnlicheRechteundPflichtenvorgesehen.Allerdingssind dieseindenVerordnungenimDetailunterschiedlichaus- gestaltet.SeitensderEuropäischenKommissionundvor allemdesEuropäischenParlamentsgibtesdaherseiteini- genJahrenBestrebungen,diePassagierrechtefürallevier Verkehrsträgerzuvereinheitlichenundweiterzuentwickeln.
DieEuropäischeKommissionstelltebereitsam13.März 2013 ihren Vorschlag für eine Revision / Neufassung der Fluggastrechteverordnung5vor.ImBahnverkehrveröffent- lichtedieEuropäischeKommissionam27.September2017 ihrenVorschlagfüreineRevision / NeufassungderBahn- Fahrgastrechteverordnung6.Obundwannesbeidenbei- den Neufassungen zu einer Einigung kommen wird, ist nichtabschätzbar.DieRevisionderFluggastrechteverord- nung wurde 2019 wieder aufgenommen. Bei der Bahn- FahrgastrechteverordnunghatdasEuropäischeParlament seinePositionam15.November2018festgelegt,derEU- Verkehrsministerrathatsicham2.Dezember2019aufeine allgemeineAusrichtunggeeinigt.ErstjetztkönnendieVer- handlungenzwischendemEuropäischenParlamentund demRatderEuropäischenUnion7aufgenommenwerden.
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte| apf Jahresbericht 2019
Agentur für
Passagier- und Fahrgastrechte
Gesetzwerdung in Österreich
FACTS: Wichtige Rechtsgrundlagen für die apf Alternative-Streitbeilegung-Gesetz – AStG BGBl I 2015/105 idgF8
Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte BGBl I 2015/61 idgF9 Eisenbahngesetz 1957 –
EisbG BGBl 1957/60 idgF10 Kraftfahrliniengesetz – KflG BGBl I 1999/203 idgF11 Luftfahrtgesetz –
LFG BGBl 1957/253 idgF12 Schifffahrtsgesetz – SchFG BGBl I 1997/62 idgF13
Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKG BGBl I 2006/148 idgF14
Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr
Seitdem27.Juli200615erfülltdieSchienen-ControlGmbH (inweitererFolge:Schienen-Control)dieFunktioneinerun- abhängigenSchlichtungsstellefürKundinnenundKunden vonBahnunternehmenimGüter-undPersonenverkehr.
Abdem23.April201016wurdedieSchienen-Controlneben derSchienen-ControlKommissionalseinedernationalen StellenzurDurchsetzungderFahrgastrechtebenannt.Mehr InformationendazuenthaltendieBerichtedervergange- nenJahreunddieWebsitederSchienen-Control17.
Am28.Mai201518löstedieapfdiebisherigeSchlichtungs- stellefürdenBahnbereichab.DieimVerkehrsministe- riumangesiedelteSchlichtungsstellezurBehandlungvon BeschwerdendieFluggastrechtebetreffendwurdeeinge- gliedert.DazukamennochdieneugeschaffenenSchlich- tungsstellenfürdieBereicheKraftfahrlinien(Busverkehr)
undSchifffahrt.DieapfisteinServicedesBundesministe- riumsfürKlimaschutz,Umwelt,Energie,Mobilität,Innova- tionundTechnologie(BMK)undwurdealsAbteilungbei derSchienen-Controleingerichtet.DiezentraleSchlich- tungs-undDurchsetzungsstellefürBahn-,Bus-,Schiffs- undFlugverkehrermöglicht,dassdieRessourceneffizient genutztundSynergienerzieltwerdenkönnen.
Notifizierte Stelle bei der EU zur alternativen Streitbeilegung
StellenzuralternativenStreitbeilegung(AS-Stellen)befassen sichmitderaußergerichtlichenBeilegungderStreitigkeiten vonVerbraucherinnenundVerbrauchernmitUnternehmen.
2012wurdedieSchlichtungsstellederSchienen-Controlfür denBahnbereichbeiderEuropäischenUnionoffiziellno- tifiziertundistseitherTeildereuropaweitenaußergericht- lichenStreitbeilegung.Mit9.Jänner2016wurdedieapf notifizierteAS-StellegemäßAStG19,dernationalenUmset- zungderADR-Richtlinie20.SieistdamiteinevonachtAS- Stellen,dieinÖsterreichtätigsind.
VerbraucherinnenundVerbrauchererkennendieapfan- handdesLogosmitdemBundeswappenundderWortfolge
apf Jahresbericht 2019 |Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
1VO(EG)261/2004ABlL2004/46,1sowieVO(EG)1107/2006ABlL2006/204,1.
2VO(EG)1371/2007ABlL2007/315,14.
3VO(EU)1177/2010ABlL2010/334,1.
4VO(EU)181/2011ABlL2011/55,1.
5COM(2013)130.
6COM(2017)548.
7RatderEuropäischenUnion:setztsichausdenfürdasjeweiligeemazu- ständigenFachministerinnenund-ministernausallenEU-Ländernzusam- men,z.B.fürdenVerkehr(EU-Verkehrsministerrat).
8Alternative-Streitbeilegung-Gesetz–AStGBGBlI2015/105idgF.
9BundesgesetzüberdieAgenturfürPassagier-undFahrgastrechte BGBlI2015 / 61idgF.
10Eisenbahngesetz1957 –EisbGBGBl1957/60idgF.
11Kraftfahrliniengesetz –KflGBGBlI1999/203idgF.
12Luftfahrtgesetz –LFGBGBl1957/253idgF.
13Schifffahrtsgesetz –SchFGBGBlI1997/62idgF.
14Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz –VBKGBGBlI2006/148idgF.
15EisbG1957BGBl1957/60idFBGBlI2006/125.
16BundesgesetzzurVO(EG)1371/2007BGBlI2010/25 (Außerkrafttretenam30.6.2013).
17www.schienencontrol.gv.at.
18Passagier-undFahrgastrechteagenturgesetz –PFAGBGBlI2015/61.
19Gemäߧ4Abs1iVm§25AStG.
20RL2013/11/EUABlL2013/165,63.
„StaatlichanerkannteVerbraucherschlichtungsstelle“als AS-Stelle.DieapferfülltdamitdieAnforderungenanAS- StelleninpunctoUnabhängigkeit(BerufungalsSchlichter), Unparteilichkeit(keineWeisungeneinerPartei),Fachwis- sen,Transparenz(öffentlichzugänglicheInformationen), Effektivität(maximaleVerfahrensdauerbeinichtkomplexen Verfahrenvon90Tagen),Fairness(Äußerungsrechtund VertretungsmöglichkeitderParteien),Rechtmäßigkeitund Handlungsfreiheit.SieistinAufbau,Finanzierung,Rechts- strukturundEntscheidungsfindungunabhängigvonden durchSchlichtungsverfahrenbetroffenenUnternehmen.
BeiderAS-StelleführteinefürmindestensdreiJahrebe- stellteSchlichterinbzw.einbestellterSchlichterdieSchlich- tungsverfahren.DieSchlichterinbzw.derSchlichterhatdas Amtunabhängigundunparteiischzuerfüllenundverfügt überRechtskenntnisse,Fachwissensowiedienotwendigen FähigkeitenfürdieseAufgabe.
DieapferstelltjährlicheinenTätigkeitsberichtundüber- mitteltdiesendemBMK21.DasBMKwiederumlegtdenBe- richtdemNationalratvor.
INFO: Die apf erfüllt als Stelle zur alternativen Streit - beilegung folgende Anforderungen:
- Unabhängigkeit - Unparteilichkeit - Fachwissen - Transparenz - Effektivität - Fairness - Rechtmäßigkeit - Handlungsfreiheit
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte Organisation der apf
DieapfistalsAbteilungohneeigeneRechtspersönlichkeit beiderSchienen-Controleingerichtet.2019bearbeitete dieLeiterinderapfmitbiszuachtMitarbeiterinnenund MitarbeiterninVoll-oderTeilzeitdieAnliegenderAntrag- stellenden.
Finanzierung der apf
Die apf finanziert sich anteilig durch Beiträge der von SchlichtungsverfahrenbetroffenenUnternehmensowie durchdenBund.DieSchlichtungsverfahrensindfürUn- ternehmen kostenpflichtig; diese Kosten liegen derzeit gemäßPFAG-Kostenbeitragsverordnung201522bei78Euro proVerfahren.DieBeiträgesollen40ProzentderKosten derapfabdecken23.Dieverbleibenden60Prozentwerden ausdemBundesbudgetdurchdasBMKbereitgestellt.Die apfschreibtdiejährlichenBeiträgefürdietatsächlichab- gewickelten Schlichtungsverfahren im darauffolgenden JahrmitBescheidvor.DieEntwicklungdesentstandenen AufwandsunddiefestgesetztenBeiträgederUnternehmen sindindenerstendreiGeschäftsjahrenjährlichundda- nachalledreiJahrezuevaluieren.
Aufgaben der apf
Aufgabederapfistes,Fahr-undFluggästenzuihremRecht zuverhelfen,ohnedasssichdieseaneinGerichtwenden müssen. Die apf sieht sich als unabhängige Vermittlerin zwischendenUnternehmenundihrenPassagieren.
Passagierebzw.KundinnenundKundenvonBahnunterneh- men,Bahnhofsbetreibern,Verkehrsverbünden,Luftfahrt-, Schifffahrts-undKraftomnibusunternehmen(eingeschränkt
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte| apf Jahresbericht 2019
21Gemäߧ9AStGbzw.gemäߧ8Abs2BundesgesetzüberdieAgenturfür Passagier-undFahrgastrechte.
22PFAG-Kostenbeitragsverordnung2015BGBlII2015/150.
23Gemäߧ4Abs3BundesgesetzüberdieAgenturfür Passagier-undFahrgastrechte.
24Eisenbahn-Beförderungs-undFahrgastrechtegesetz –EisbBFGBGBlI2013/40.
25Eisenbahn-undKraftfahrzeughaftpflichtgesetz –EKHGBGBl1959/48idgF.
auch:BetreibervonBusbahnhöfen,HäfenundTerminals sowieZivilflugplatzhalter,alsoz.B.Flughafenbetreiber) könnenbeiderapfSchlichtungsanträgeeinbringen,so- fernsievorherversuchthaben,dasProblemgemeinsam mitdembetroffenenUnternehmenzulösen.Diegenauen ZuständigkeitenbeschreibtdasKapitelSchlichtungsver- fahrenauf Seite29.
In wenigen Fällen können Passagiere auch unmittelbar Schlichtungsanträgebeiderapfstellen,ohnesichvorheran dasUnternehmengewandtzuhaben:etwaimBahnverkehr wegenmöglicherVerstößegegenBestimmungenderBahn- Fahrgastrechteverordnung(z.B.VerweigerungderVerspä- tungsentschädigungoderErstattungbeiVerspätungen)oder desEisbBFG24(z.B.VerweigerungderEinspruchsmöglich- keitgegenStrafzahlungen)sowieganzallgemeinwegen möglicherrechtswidrigerRegelungenindenBeförderungs- bedingungenderBahnunternehmenundVerkehrsverbünde.
ÜberungelösteSchlichtungsverfahrenimBahnverkehrmuss dieapfdieSchienen-ControlKommissioninformieren(z.B.
wegenbehaupteterrechtswidrigerRegelungenindenEnt- schädigungsbedingungen).
FACTS: Wichtige Rechtsgrundlagen für Passagiere
VO (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, ABl L 2007/315 (Bahn-Fahrgastrechteverordnung)
CIV – Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahn beförderung von Per- sonen und Gepäck (als Anhang der VO [EG] 1371/2007) Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechte gesetz – EisbBFG BGBl I 2013/40 idgF
Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz – EKHG BGBl 1959/48 idgF25
VO (EG) 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annul lierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der VO (EWG) 295/91, ABl L 2004/46
(Fluggastrechteverordnung)
VO (EG) 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, ABl L 2006/204 (PRM-Fluggast-
rechte verordnung)
VO (EU) 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraft- omnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EU) 2006/2004, ABl L 2011/55 (Bus-Fahrgast- rechteverordnung)
VO (EU) 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnen schiffsverkehr und zur Än der ung der VO (EG) 2006/2004, ABl L 2010/334 (Schiff-Fahrgast- rechteverordnung)
apf Jahresbericht 2019 |Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Aufgabe der apf ist es, Reisenden außergerichtlich
zu ihrem Recht zu verhelfen.
Zuständigkeiten der apf Bahnverkehr
ImBahnbereichverhilftdieapfallenFahrgästenbzw.Kun- dinnen und Kunden von Bahnunternehmen sowie Ver- kehrsverbündenzuihremRecht,soferndiesedieEisenbahn benutzen. Die apf kann bei nahezu jeder Angelegenheit helfen,dieinVerbindungmiteinemBeförderungsvertrag steht.ImStreitfallsorgtdieapffürrascheundverbindliche LösungenundangemesseneEntschädigungen.
FACTS: Wo die apf im Bahnverkehr hilft
Probleme im Zusammenhang mit Buchungen Verspätungen und Zugausfälle
Strafzahlungen Erstattung von Tickets
Information der Fahrgäste über ihre Rechte Umgang mit Beschwerden an Unternehmen (z. B. Beschwerdebeantwortung, Fristen) Probleme bei der Bearbeitung durch das Un- ternehmen (z.B. zu lange Dauer, keine Antwort) Beschädigtes oder verlorenes Gepäck Probleme mit der Tarifgestaltung oder den AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) Beschwerden über Personal
Mangelnde Qualität des Essens, des Wagen- materials oder sonstiger Leistungen Probleme bezüglich mangelhafter Informationen
Rechte von Menschen mit Behinderung
DieapfprüftdarüberhinausdieEinhaltungderinderBahn- Fahrgastrechteverordnungbzw.indennationalenFahrgast- rechtenwiedemEisbBFGverankertenRechte.
Bus-, Schiffs- und Flugverkehr
ImBus-,Schiffs-undFlugbereichistdieapfimRahmender jeweiligenEU-VerordnungentätigundverfügtimVergleich zumBereichderBahnübereingeschränktereKompetenzen.
EbensosetztsichdieAgenturalsSchlichtungsstellefürdie RechtevonMenschenmitBehinderungundeingeschränk- terMobilitätein.
FACTS: Wo die apf im
Bus-, Schiffs- und Flugverkehr hilft Große Verspätungen, Ausfälle oder Annullie- rungen, Nichtbeförderung, Höherstufung und Herabstufung
Entschädigungen, Erstattungen
Informationen und diverse Hilfsleistungen (z.B.
Mahlzeiten/Erfrischungen, Hotelunterbrin- gungen, Telefonate, Umbuchungen, Beförde- rungen zum Ort der Unterbringung)
Beschwerden an Unternehmen über Hilfeleis- tungen in einem Flughafen und eines Luftfahrt - unternehmens
Zuständige Behörde
für Verbraucherbehördenkooperation
DieapfwirddurcheineNovelledesVBKG26alszuständige BehördefürdieZusammenarbeitbeimVerbraucherschutz imBus-,Schiffs-undFlugverkehrbenannt.ImRahmen diesesGesetzeskönnendiefürVerbraucherschutzgesetze zuständigennationalenBehördenAmtshilfeersuchenan dieentsprechendenBehördenimAuslandrichten.Diese könneninweitererFolgegegenUnternehmenvorgehen, wenneszugrenzüberschreitendenVerletzungenvonVer- braucherschutzregelungenkommt.DieErmittlungsbefug- nissereichenvonderEinsichtnahmeinUnterlagenund ErsuchenumAuskünfteüberdasBetretenoderBesichtigen
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte| apf Jahresbericht 2019
26Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKGBGBlI2006 / 148idFBGBlI2015 / 61.
27VO(EU)2017 / 2394ABlL2017 / 345,1.
28Bundesgesetz,mitdemdasVerbraucherbehörden-Kooperationsgesetz,das Telekommunikationsgesetz2003unddasWettbewerbsgesetzgeändertwer- den,derzeitinparlamentarischerBehandlung(Stand:4.2.2020).
vonRäumendesUnternehmensbishinzuUnterlassungs- klagen.InderPraxishatdieseAufgabederapfbisherje- dochnochkeinegroßeBedeutung:DieapfstellteimJahr 2017 erstmals ein Amtshilfeersuchen im Busverkehr an eineausländischeBehörde,erhieltabernochkeinErsu- cheneineranderenBehörde.
Seit17.Jänner2020kommtdieneueVerbraucherbehörden- kooperationsverordnung(VBKVO)27zurAnwendung.Die notwendigenationaleUmsetzungdurchdieÄnderungdes Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes28stehtzuRe- daktionsschluss noch aus. Damit werden die Befugnisse (z.B.RückverfolgungvonDaten-undFinanzströmen,Test- einkäufeoderZusagenzurEinstellungdesVerstoßes)und derAnwendungsbereich(PRM-Fluggastrechteverordnung undBahn-Fahrgastrechteverordnung)erweitert.
Die Ausübung der Mindestbefugnisse erfolgt entweder durchdiezuständigeBehörde(z.B.apf )odergegebenen- falls durch die Befassung anderer Behörden bzw. bei strafrechtlichen Verstößen durch die Einschaltung der Staatsanwaltschaft.
Keine Zuständigkeit
für innerstädtische Verkehrsunternehmen
Nichtzuständig –abgesehenvonwenigenAusnahmenim Busverkehr –istdieapffürSchlichtungsanträgevonFahr- gästen,dieinnerstädtischeVerkehrsunternehmenwiedie WienerLinien,dieInnsbruckerVerkehrsbetriebe,dieGraz LinienoderdieLinzLinienbetreffen.
Strafbestimmungen
in den vier Verkehrsbereichen
GrundsätzlichversuchtdieapfimRahmenvonSchlichtungs- verfahren,zwischenPassagierenundUnternehmenzuver- mitteln.KannimRahmendesSchlichtungsverfahrenskeine Lösunggefundenwerden,diedenVerstoßgegeneineFahr- bzw.Fluggastrechteverordnungbeseitigt,bringtdieapfim RahmenihrerFunktionalsDurchsetzungsstelleeineAnzeige beiderzuständigenVerwaltungsstrafbehördeein.Gleiches gilt,wenndasUnternehmennichtamSchlichtungsverfahren mitwirkt,obwohlesdazuverpflichtetist.
Bei diesen Verstößen sind Strafen
durch die Bezirksverwaltungsbehörden vorgesehen
• ImBahnverkehrgemäߧ167EisbG,wenndieBahnunter- nehmenundVerkehrsverbündekeineBeförderungs-oder EntschädigungsbedingungenindieTarifeaufnehmen, die Pflicht zur Bekanntgabe der Beförderungsbedin- gungennichterfüllen,diefürdenEntschädigungsan- spruchnotwendigenDatennichtzurVerfügungstellen, denBescheidenderSchienen-ControlKommissionzuwi- derhandeln,ihrerMitwirkungs-undAuskunftspflichtin Schlichtungsverfahrennichtnachkommenoderschwer- wiegendgegendieBahn-Fahrgastrechteverordnungbzw.
dasEisbBFGverstoßen.
• ImBusverkehrgemäߧ47KflG,wennReisevermittler, Reiseveranstalter,FahrscheinverkäuferoderBusbahn- hofsbetreibergegenBestimmungenderBus-Fahrgast- rechteverordnung verstoßen oder entgegen den Ver- pflichtungengemäߧ32bAbs1aneinemVerfahren nichtmitwirken,AuskünftenichterteilenoderUnter- lagennichtvorlegen.
• ImSchiffsverkehrgemäߧ72SchFG,wennHafen-oder FahrgastanlagenbetreiberVerpflichtungengemäßder Schiff-Fahrgastrechteverordnungnichterfüllenoderent- gegendenVerpflichtungengemäߧ71aAbs3aneinem Verfahrennichtmitwirken,Auskünftenichterteilenoder Unterlagennichtvorlegen.
• ImSchiffsverkehrgemäߧ88Abs2SchFG,wennKon- zessionsinhaber,Beförderer,Fahrscheinverkäufer,Reise- vermittleroderReiseveranstalterVerpflichtungengemäß derSchiff-Fahrgastrechteverordnungnichterfüllenoder alsKonzessionsinhaberentgegendenVerpflichtungen gemäߧ87aAbs3aneinemVerfahrennichtmitwirken, AuskünftenichterteilenoderUnterlagennichtvorlegen.
• ImFlugverkehrgemäߧ169LFG,wennLuftverkehrs- unternehmenbzw.ZivilflugplatzhalterderFluggastrech- teverordnungbzw.derPRM-Fluggastrechteverordnung zuwiderhandelnoderzuwiderzuhandelnversuchenbzw.
amSchlichtungsverfahrenderapfgemäߧ139aAbs1 und 2 nicht mitwirken, Auskünfte nicht erteilen oder Unterlagennichtvorlegen.
apf Jahresbericht 2019 |Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Maximale Strafhöhe
•ImBahnverkehrbiszu7.000Eurobzw.10.000Euroim Wiederholungsfall.
•ImBusverkehrzwischen726Euround7.267Euro.
•ImSchiffsverkehrzwischen72Euround3.633Euro.
•ImFlugverkehrbiszu22.000Euro.
ImSchiffsverkehrdrohtbeiVerstößendarüberhinausder WiderrufderKonzession,wennderKonzessionsinhaber trotzzweierMahnungenseitensderBehörde,zwischen undnachdeneneinZeitraumvonwenigstensvierWochen liegenmuss,entgegenseinenVerpflichtungenaneinem Verfahrennichtmitwirkt,AuskünftenichterteiltoderUn- terlagennichtvorlegt.29
Kompetenzen der Regulierungsbehörde im Bereich Fahrgastrechte Bahn
FACTS: Kompetenzen der Schienen-Control
Vorlage der gesamten Beförderungsbedingungen Bahnunternehmen und Verkehrsverbünde müssen alle Be förderungsbedingungen bei der erstmaligen Veröf- fentlichung sowie bei Änderungen an die Schienen- Control übermitteln. Die Schienen-Control Kommission kann die Beförderungsbedingungen auf ihre Gesetz- mäßigkeit überprüfen und bei Verstößen für unwirk- sam erklären.
Untersagung rechtswidriger Beförderungsbedingungen Die Schienen-Control Kommission kann die Verwen- dung rechtswidriger Beförderungsbedingungen nicht nur untersagen, sondern dem Bahnunternehmen konkret eine Änderung der Bedingungen auftragen, damit diese dem Gesetz entsprechen.
Verbindliche Entscheidung
über Entschädigungen bei Verspätungen
Bei fehlender Einigung zwischen Fahrgästen und Unter- nehmen die Fahrpreisentschädigungen betreffend kann die Schienen-Control Kommission im Fall von Zugver- spätungen und Zugausfällen den Lösungsvorschlag der apf aus dem Schlichtungsverfahren für verbindlich er- klären und dem Fahrgast die Entschädigung zusprechen.
Verbindlicherklärung von apf-Empfehlungen im Bahnverkehr
ImBahnbereichkanndieSchienen-ControlKommission beiSchlichtungsanträgenvonFahrgästen,beidenenesum fehlendeoderunzureichendeFahrpreisentschädigungbei ZugverspätungenundZugausfällengeht,denLösungsvor- schlagderapffürverbindlicherklärenunddemFahrgast dieEntschädigungzusprechen30.DieseRegelungkommt inFällenzumTragen,indenenkeineEinigungmitdem Bahnunternehmenzustandekommt.DieSchienen-Control KommissionhatdieseKompetenzbeidenanderendreiVer- kehrsträgernnicht. AuchimBahnverkehrgiltsienurbeider FahrpreisentschädigungimFallvonZugverspätungenund Zugausfällen,nichtjedochfürandereAnsprüche.
Bekanntgabe und Überprüfung
der Beförderungsbedingungen im Bahnverkehr
Beim Verkehrsträger Bahn besteht die Verpflichtung der BahnunternehmenundVerkehrsverbündezurVorlageder BeförderungsbedingungenandieSchienen-Controlgemäß
§22bEisbGbzw.zurKontrollederBeförderungsbedingun- genderEisenbahnunternehmenundderVerkehrsverbünde aufihreGesetzmäßigkeitdurchdieSchienen-ControlKom- missiongemäߧ78bEisbG.
DieBeförderungsbedingungenmüssensowohlbeidererst- maligenVeröffentlichungalsauchbeiÄnderungenvorgelegt werden.DieSchienen-ControlKommissionkanngemäß
§78bEisbGüberprüfen,obdieBeförderungsbedingungen der Bahnunternehmen und der Verkehrsverbünde dem GesetzentsprechenundsiebeiVerstößenfürunwirksam erklären.DiePrüfungumfasstsämtlicheösterreichischeund europäischeRechtsvorschriften(etwaKonsumentenschutz- gesetz,FahrgastrechtegesetzoderBahn-Fahrgastrechte- verordnung).DieSchienen-ControlKommissionkanndie VerwendungrechtswidrigerBeförderungsbedingungennicht nuruntersagen,sonderndemjeweiligenUnternehmenauch konkreteineÄnderungderBedingungenauftragen,damit diesedemGesetzentsprechen(siehe„VerfahrenderSchie- nen-ControlKommission“aufSeite95).
29Gemäߧ85Abs2und§87aAbs3SchFG.
30Gemäߧ78aAbs5EisbG.
apf Jahresbericht 2019 |Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
apf Jahresbericht 2019 |Schlichtungsverfahren
Schlichtungsverfahren
Schlichtungsverfahren bei der apf
DieAgenturfürPassagier-undFahrgastrechte(apf )istals gesetzlicheSchlichtungs-undDurchsetzungsstellefürdie vierVerkehrsträgerBahn,Bus,SchiffundFlugtätig.ImZuge derSchlichtungklärtsieBeschwerdenvonPassagierenmit- telsaußergerichtlicherStreitbeilegung.SieunterstütztFahr- gästebzw.FluggästeimStreitfall,damitdiesezuihremRecht kommen.InihrerFunktionalsDurchsetzungsstelleprüftdie apfimBahn-,Bus-,Schiffs-undFlugbereichdieEinhaltung derindenEU-VerordnungenverankertenPassagierrechte.
DieapfersetztausdrücklichnichtdasBeschwerdemana- gementdesjeweiligenUnternehmens.Bevorsieaktivwird, müssendiePassagiereselbsteineEinigungmitdemUn- ternehmenanstreben.WenndasErgebnisfürdiebetroffe- nenFahr-undFluggästenichtzufriedenstellendist,kann dieapfdieFälleimRahmenihrerVerantwortlichkeitüber- nehmen. Als Maßstab für Schlichtungsverfahren gelten durchschnittlich verständige, informierte und redliche KundinnenundKunden.
Zuständigkeiten bei den
unterschiedlichen Verkehrsträgern
Bahn:
•EisenbahnunternehmenundVerkehrsverbünde(inZu- sammenhangmitEisenbahnverkehrsleistungen)
•BeförderungaufHaupt-undNebenbahnen
•TicketkaufbeieineminÖsterreichniedergelassenen odertätigenUnternehmenoderimEinzelfallBezugzu Österreich(z.B.ProblemtratinÖsterreichauf )
Bus:
•Alle linienmäßigen Beförderungen mit Abfahrt oder AnkunftinÖsterreichsowieallelinienmäßigenBeför- derungen,dievonösterreichischenUnternehmendurch- geführtwerden(einzelneAusnahmen,z.B.wenndie
StreckeüberwiegendaußerhalbderEUliegt)
•TeilweiseauchReisebusverkehr,sogenannteGelegen- heitsverkehrsdienste(allerdingssehreingeschränkt)
•DerVollanwendungsbereichderVerordnungumfasst nurLinienverkehremitmehrals250Kilometern Streckenlänge
Schiff:
•AllelinienmäßigenBeförderungenmitEin-oderAus- schiffungshafeninÖsterreichsowieallelinienmäßigen Beförderungen,dievonösterreichischenUnternehmen durchgeführtwerden
•AusDrittstaatenkommendnur,wennderVerkehrsdienst voneinemUnternehmenmitSitzinderEUerbrachtwird
•KreuzfahrtenmitEinschiffungshafeninÖsterreich(hier geltenjedochnichtalleBestimmungenderVerordnung, z.B.gibteswederVerspätungsentschädigungennoch alternativeBeförderung)
•WeitereEinschränkungendesGeltungsbereichserge- bensichunteranderemdurchdieMindestgrößedes Schiffsbzw.diefaktischeMindestbesatzungvonmehr alsdreiPersonen
Flug:
•FlügemitStartinÖsterreich
•FlügemitStartineinemDrittstaatundLandunginÖster- reich,dievoneinerFlugliniemitHauptniederlassungin einemEU-Mitgliedstaatdurchgeführtwerden
•FlügemitStartineinemEU-MitgliedstaatundLandung inÖsterreich
•Flüge,dievonFluglinienmitHauptniederlassunginÖster- reichdurchgeführtwerden