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930 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP

SAMMELBERICHT

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen

über die Petitionen Nr.

1, 35, 39, 42

bis

51, 53

bis

56, 59

bis

63

sowie über die Bürgerinitiativen Nr.

50

bis

54, 57, 59

bis

66, 68

und

69

Inhaltsverzeichnis

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Abstandnahme von der weiteren Verhandlung im Sinne des § 100 b

Abs. 1 GOG ... . Seite 2 bis 8 2. Weiterleitung an die Bundesregierung oder an einzelne ihrer Mitglieder

zur geeigneten Verfügung gemäß § 100 c Abs. 3 Z 1 GOG ... . Seite 8 bis 9 3. Übermittlung an die Volks anwaltschaft zur weiteren Behandlung

gemäß § 100 cAbs. 3 Z 2 GOG ... . Seite 9 11. Sonstiges . . . : . . . ... . Seite 9 bis 45

1. Petitionen ... . Seite 9 bis 25 2. Bürgerinitiativen ... . Seite 25 bis 43 3. Erledigung von Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen

Ausschuß zugewiesen sind ... " ... . Seite 44

(2)

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Abstandnahme von der weiteren Verhandlung im Sinne des § 100 b Abs. 1 GOG

Petition Nr. 35

überreicht von der Abgeordneten Anna Elisabeth Au m a y r betreffend die Bundesanstalt für Pferde- zucht Stadl-Paura

Die Bundesanstalt für Pferdezucht ist das älteste und traditionsreichste Hengstendepot mit kontinu- ierlicher Aufgabenstellung. Seit 1826 wird durch gezielte Vatertierauswahl die bäuerliche Pferde- zucht unterstützt. Für Österreich ist die ökonomisch sinnvollste Form eine überregionale Institution zur Weiterentwicklung verschiedener Zuchtprogramme und damit der Qualitätssicherung auch im Hinblick auf den gemeinsamen Markt.

Die kontinuierliche Aufgabenstellung begründet ein umfassendes "know how" auf den Gebieten Pferdezucht, -wirtschaft und -sport. Die bestehende Anlage in Stadl-Paura bietet eine optimale Grund- lage, um bei entsprechendem Ausbau für das gesamte Bundesgebiet die ökonomisch beste und umfassendste AusbildungsstäUe darzustellen. Die Veränderung im staatlichen Deckstellennetz wird zweifellos einen Rückgang der Hengstzahl in Stadl-Paura zur Folge haben. Der derzeitige Stand der Schulhengste ist kraß überaltert und inder Anzahl zu gering.

In der Neukonzeption des Aufgabenbereiches der Bundesanstalt für Pferdezucht sind eine Fülle zukunftsorientierter Aufgaben vorgesehen. Wenn diese Aufgaben qualitativ hochwertig erfüllt werden sollen, muß der Personalstand der in der Anlage zum Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Planstellen- . zahl entsprechen. Aus diesen Gründen enthält die Petition nachstehende Forderungen:'

Sicherstellung der Bundesanstalt für Pferde- zucht,

Ausbau des Schulungs- und Ausbildungszen- trums für alle Bereiche der Pferdewirtschaft und des Pferdesports,

Sicherung des notwendigen Pferdestandes, Ergänzung des derzeitigen Personalstandes auf die in der Anlage zum Bundesfinanzgesetz vorgegebene Zahl.

Der Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiati- ven hat die vorliegende Petition erstmals in seiner Sitzung am 18. März 1992 in Verhandlung genommen und beschlossen, eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt- schaft unter Brücksichtigung des Standpunktes des Betriebsrates einzuholen.

Die Stellungnahme des oben genannten Ministe- riums hat folgenden Wortlaut:

"ad 1:

In Anbetracht der österreichischen Verhältnisse (kleine Strukturen) wurde seitens der ho.

Fachabteilung immer wieder auf die Notwen- digkeit einer zentralen Koordinationsstelle für alle Belange der Pferdezucht und -haltung hingewiesen. Die Pferdezucht ist für die österreichische Landwirtschaft als tierische Produktionsalternative von großer Bedeutung, da durch die etwa 57 000 Pferde etwa 60 000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche gebunden sind.

Neben der zunehmenden Nachfrage im Dienst- leistungssektor spielt das Pferd auch als Zugkraftreserve eine gewisse Rolle. Der Einsatz des Pferdes bei der Holzrückung ist äußerst umweltschonend.

Diese Auffassung wurde durch umfassende Untersuchungen und Analysen bestätigt (Firma Edinger und Firma Roland Berger).

Im Koalitionsübereinkommen der bei den Regie- rungsparteien für die XVIII. Gesetzgebungspe- riode ist unter Kapitel 9 Punkt VIII. ,Bundesan- stalten und Bundesversuchsanstalten' vereinbart:

,Es sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Bundesanstalten ihre gesetzlichen Aufgaben und ihre Forsthungsaktivitäten best- möglich erfüllen können.

Wo dies sinnvoll erscheint, sind Ausgliederun- gen in eigene Unternehmen, Zusammenlegun- gen sowie organisatorische Änderungen durch- zuführen und die Möglichkeiten der Privatisie- Jung zu prüfen'.

Um die notwendige Kontinuität für die österreichische Pferdewirtschaft zu sichern, hat der Herr Bundesminister Dr. Fischler die Gründung einer Gesellschaft mit Beteiligung des Bundes, der Länder, der Pferdezuchtverbände und sonstiger Interessenten vorgeschlagen.

Der Aufgabenbereich der zu gründenden Pferdezentrum-Stadl-Paura-Ges.m.b.H., die Kalkulation der Kosten dieser Aufgaben und die Ermittlung des Finanzierungsschlüssels wurde den Agrarlandesräten und den Ämtern der Landesregierungen zur Kenntnis gebracht.

Am 20. März 1992 haben sich auch die Landesagrarreferenten einmiitig zu dieser V or- gangsweise bekannt. Als nächste Schritte sind die Novellierung des Bundesanstaltengesetzes (BGBL Nr.230/1982) und weitere gesetzliche Regelungen (Gesetz Pferdezentrum Stadl- Paura) notwendig. Der Arbeitsbeginn der zu gründenden Gesellschaft ist der 1. Jänner 1993.

ad 2:

Eine optimale Wertschöpfung aus der Pferde- wirtschaft ist nur' durch ein fundiertes Fachwissen

(3)

930 der Beilagen 3 langfristig abzusichern. Über Initiative des Landes

Oberösterreich wurde ein Schulversuch - Fach- schule Fachrichtung Landwirtschaft, Sonderform Pferdewirtschaft, an der Fachschule in Lambach etabliert. Der Praxisunterricht erfolgt an der (derzeitigen) Bundesanstalt für Pferdezucht in Stadl-Paura. Dieser Schulversuch beinhaltet auch die Vorbereitungskurse für die Reitinstruktorprü- fung.

Eine weitere Intensivierung des Pferdesportberei- ches könnte bzw. müßte in Absprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz und dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren erfolgen.

ad 3:

Der Pferdebestand hat sich nach dem von der ,Gesellschaft' festgelegten Aufgabenumfang zu orientieren.

ad4:

Im Entwurf (September 1991) zum Österreichi- schen Pferdezentrum Stadl-Paura wurde für die neue Organisationsform ein Bedarf von etwa 20 Personen geschätzt. .

In der revidierten Fassung vom Februar 1992 wurde bei zwölf staatlichen (Schwerpunkt-)Deck- stationen ein Bedarf von insgesamt 34 Personen angenommen.

Die Qualifikation und Anzahl der Personen ist wie der Pferdebestand von der Art und vom Umfang der Aufgaben der künftigen ,Gesellschaft' abhän- gig."

Einstimmiger Beschluß

sowie Übermittlung der angeführten Stellungnahme an die überreichende Abgeordnete

Petition Nr. 39

überreicht vom Abgeordneten Alfred K 0 11 man n gegen die Errichtung eines Atommüllendlagers in Ravne, nahe der österreichischen Grenze

Die gegenständliche Vorlage bezieht sich auf Medienberichte, wonach im Gebiet von Dravograd und Ravne, Slowenien, ein Atommüllendlager errichtet werden soll. Die Unterzeichner der Petition appellieren, dieses Projekt zu verhindern, da die grenznahe Errichtung eines derartigen Lagers nicht nur die hinlänglich bekannten Gefahren mit sich bringt, sondern auch eine Schädigung des Fremdenverkehrs zu befürchten ist.

Weiters soll die slowenische Regierung aufgefordert werden, die angekündigte Abschaltung des Atom-

kraftwerkes Krsko bis 1995 durchzuführen. Durch entsprechende Hilfsrnaßnahmen soll Slowenien der Ausstieg aus der Kernkraftnutzung ermöglicht werden.

Die Forderungen der Petition beinhalten die Untersuchung des Atommülls durch ein internatio- nales Expertenteam hinsichtlich der bestmöglichen Entsorgung, die Entwicklung von Atommüll-Ver- meidungskonzepten sowie die Erstellung . von Strategien für die Forcierung von Alternativener- gien.

Der Ausschuß hat die gegenständliche Petition am 4. Mai 1992 auf seine Tagesordnung gesetzt und den Beschluß gefaßt, das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu ersuchen, von der slowenischen Regierung genauere Informationen betreffend Details zum Projekt Ravne einzuholen und dem Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitia- tiven darüber zu berichten.

Das Bundesministerium für auswärtIge Angele- genheiten hat folgende Stellungnahme übermittelt:

"Laut Auskunft der slowenischen Republiksver- waltung für nukleare Sicherheit wurde in Slowenien im Jahre 1990 mit der Endlagersuche für gering- und mittelradioaktive Abfälle begonnen, wobei die diesbezüglichen Auswahlkriterien vom sloweni- schen Ministerium für Umweltschutz und Raumpla- nung vorgegeben wurden. Es handelt sich dabei nicht um ein Lager für abgebrannte Brennelemente.

Die Standortabklärung sollte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Organen sowie den betroffenen Gemeinden erfolgen und in insgesamt vier Phasen durchgeführt werden.

Nach den meinem Ressort vorliegenden Infor~a­

tionen wurden in der ersten Phase rund 80% des slo~enischen Territoriums aus geologischen und sonstigen Gründen für die Endlagerung als nicht geeignet befunden und somit von der Suche ausgeschieden. Während der zweiten Phase wurden sodann 100 mögliche Standorte ausgewählt. Nach einer detaillierten Untersuchung, die im Februar dieses Jahres abgeschlossen wurde, reduzierte man diese Auswahl auf 36 Standorte. Die darauffolgen- den Gespräche zwischen Vertretern des Ministeri- ums für Umweltschutz und Raumplanung mit den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden gestal- teten sich besonders schwierig, da der Widerstand seitens der Gemeinden groß war.

Zwei der möglichen Standorte befinden sich im unmittelbaren österreichisch-slowenischen Grenz- gebiet. Allerdings ist man bei der Suche nach einem_

Endlager von einer Entscheidung noch weit entfernt, zumal eine engere Auswahl erst in der dritten Phase getroffen werden soll und daher noch gar nicht feststeht, ob einer der beiden an der österreichisch-slowenischen Grenze befindlichen Standorte in die Endauswahl einbezogen wird. Die meisten Standorte befinden sich im Raum Ptuj an

(4)

der slowenisch-kroatischen Grenze. Mit der end- gültigen Standortbestimmung im Rahmen der vierten Phase ist in nächster Zeit sicherlich nicht zu rechnen, da angesichts der Ablehnung in weiten Kreisen der slowenischen Bevölkerung noch viel Öffentlichkeitsarbeit und politische Überzeugungs- kraft notwendig sein wird.

Ich habe auch den slowenischen Außenminister Rupel während dessen Besuches in Österreich am 11. und 12. Mai 1992 über die Besorgnis der österreichischen Bevölkerung wegen des Abfall- lagers unterrichtet und um Konsultierung der österreichischen Behörden durch die slowenischen Behörden in dieser Angelegenheit ersucht. Minister Rupel hat mein Vorbringen verständnisvoll aufge- nommen.

Zur allfälligen Schließung des KKW Krsko wäre folgendes zu sagen:

Österreich hat die slowenische Regierung mehr- fach auf das österreichische Interesse an einer Schließung des KKW Krsko hingewiesen. Diese steht diesem Wunsch aufgeschlossen gegenüber und tritt für die Abhaltung einer Volksabstimmung über die Schließung des Kraftwerkes ein. Im Regierungs- programm der vormaligen slowenischen Regierung war ein Schließung des KKW Krsko bis 1995 nach Abhaltung einer Volksabstimmung vorgesehen. Das Parlament von Slowenien hat im März dieses Jahres die Regierungsvorlage über die Durchführung des Referendums zur Schließung des KKW Krsko vorläufig zurückgestellt, es soll aber eine Entschei- dung darüber vor Mai 1993 fallen. Überdies ist Kroatien zur Hälfte an dem Kraftwerk beteiligt und ist mangels genügender anderer Energiequellen _ nicht bereit, einer Schließung zuzustimmen ..

Bei einem Treffen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, Dr. Wolfgang Schüssel, mit seinem Amtskollegen in Slowenien, Dr. Miha Tomsie, am 17. September 1991 wurde eine enge energiewirtschaftliche Kooperation ver- einbart: Dazu sollen in Zukunft zumindest einmal jährlich entsprechende bilaterale Gespräche stattfin- den.

Die Zusammenarbeit wird sich zunächst auf folgende Bereiche konzentrieren:

Realisierung der Save-Kraftwerksprojekte, Umstrukturierung der Energiewirtschaft Slo- weniens,

Hebung der Energieeffizienz.

Darüber hinaus fördert das Land Steiermark die Nutzung von Sonnenenergie in Slowenien. Das Projekt ist ursprünglich von meinem Ressort im Rahmen der ,Hexagonale'-Zusammenarbeit ange- regt worden.

_ Die Vorbereitungen zum Ausbau der Save unter österreichischer Beteiligung sind weit gediehen. Die Kraftwerkskette soll eme Nennleistung von

227 MW in sieben Stufen aufweisen und von einer gemischten österreichisch-slowenischen Gesell- schaft errichtet und betrieben werden. Weiters wurden für eine Rauchgasreinigung im Braunkohle- kraftwerk Sostany 175 Millionen Schilling durch den Öko-Fonds für Osteuropa in Aussicht gestellt."

Einstimmiger Beschluß

sowie Übermittlung der angeführten Stellungnahme an den einbringenden Abgeordneten

Petition Nr. 42

überreicht vom Abgeordneten Sigisbert D 0 I i n - s c h e k betreffend die Wasserrechts-Gesetznovelle

Die vorliegende Petition enthält einen Gesetzent- wurf zur Novellierung des Wasserrechtsgesetzes, der sich insbesondere auf die wasserrechtliche Bewilligung von Kleinkläranlagen zur Beseitigung häuslicher Abwässer bezieht.

Der Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiati- - ven hat die gegenständliche Vorlage am 4. Mai 1992

in Verhandlung genommen und die Einholung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft beschlossen.

Das Bundesministerium hat zum gegenständli- chen Thema folgenden Bericht abgegeben:

"Zunächst -ist von § 32 Abs. 1 WRG 1959 auszugehen, wonach Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit (§ 30 Abs. 2) beeinträchtigen, nur nach wasserrecht- licher Bewilligung zulässig sind. Bloß geringfügige Einwirkungen gelten bis zum Beweis des Gegenteils nicht als Beeinträchtigung.

Der Bewilligung im Sinne des vorangeführten Absatzes bedürfen jedenfalls

die Einbringung von Stoffen in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand in Gewässer (Einbringungen) mit den dafür erforderlichen Anlagen;

Maßnahmen, die zur Folge haben, daß durch - Einbringen (Versickern) von Stoffen in den

Boden das Grundwasser verunreinigt wird.

Die wasserrechtliche Genehmigungspflicht für die Abwasserbeseitigung durch Einleiten in Gewäs- ser bzw. durch Versickern wurde bereits mit der WRG-Novelle 1959, BGBL Nr.215/1959, einge- führt. Diesbezüglich hat die WRG-Novelle 1990 keine neuen Anforderungen gebracht. Seit diesem _ Zeitpunkt hat der VwGH in zahlreichen Erkennt- nissen, die sich auf konkrete Fälle bezogen, die wasserrechtliche Genehmigungspflicht diesbezüg- lich bestätigt. Dies hat zur Folge, daß bei Fehlen einer wasserrechtlichen Bewilligung bestehende Abwasserleitungen und -versickerungen als eigen- mächtige Neuerung im Sinne des § 138 WRG

(5)

930 der Beilagen anzusehen und die Behörden verpflichtet sind,

deren Beseitigung zu veranlassen. Genehmigungen oder Bewilligungen nach anderen Rechtsvorschrif- ten, wie beispielsweise baurechtliche Genehmigun- gen durch den Bürgermeister, befreien nicht von der Verpflichtung, die nach dem WRG zur Reinhaltung erforderlichen Vorkehrungen herbeizuführen. Es ist hiebei auch völlig unbeachtlich, aus welchen Gründen die Einholung einer wasserrechtlichen Genehmigung unterblieben ist.

Aus der eingangs zitierten Bestimmung ergibt sich allerdings auch, daß eine Abwassereinleitung auch heute noch ,nachträglich' wasserrechtlich geneh- migt werden kann, wobei an eine solche Bewilligung strengste Maßstäbe im Sinne der Vorgaben der WRG-Novelle 1990 im Kontext mit den bereits erlassenen Emissionsverordnungen BGBI. Nr. 179 und 180 vom 12. April 1990 anzulegen sind.

Richtig ist sicher, daß in besonders begründeten Einzelfällen Abwasserversickerungen zugelassen werden müssen. In einem derartigen Falle hat die dafür zuständige Wasserrechtsbehörde unter Be- dachtnahme auf den Grundwasserschutz insbeson- dere dem Schutz von Wasserversorgungen alle Möglichkeiten des Wasserrechtes auszuschöpfen, wozu jedenfalls als Mindesterfordernis die biologi- sche Abwasserreinigung gehört. Diese Art der Abwasserreinigung ist jedoch mindestens seit zehn Jahren in einer ÖNORM als umsetzbar und somit als Stand der Technik beschrieben worden. Daraus folgt, daß Versickerungen bloß mechanisch gerei- nigten Abwassers jedenfalls wasserrechtlich bewilli- gungspflichtig angesehen werden müssen.

Die Umsetzung des Petitionsbegehrens würde vielmehr bedeuten, wobei auf die verfehlte Unter- stellung unter. § 31 d WRG nicht' eingegangen werden soll, daß bisher rechtswidrige Zustände zu Lasten jener gesetzlich abgesichert würden, die sich schon bisher mit erheblichem Aufwand gesetzes- konform verhalten haben. Dies würde nicht nur letzteren gegenüber ungerecht sein, sondern würde auch dem Gebot des Gleichheitsgrundsatzes zuwi-

derlaufen. .

Darüber hinaus handelt es sich bei den gegenständlichen ,Kleinkläranlagen zur Beseitigung häuslicher Abwässer' vielfach um Versickerungen lediglich mechanisch gereinigten Abwassers. Derar- tige Versickerungen entsprechen bei weitem - wie bereits kurz ausgeführt - nicht dem Stand der Technik und den heutigen wasserwirtschaftlichen Vorstellungen vom Schutz des Grundwassers. Im Hinblick auf die dramatisch ansteigenden Belastun- gen des Grundwassers im gesamten Bundesgebiet, zu welchen neben der Landwirtschaft insbesondere die Abwasserversickerungen einen nicht unbeträcht- lichen Beitrag leisten, würde die Umsetzung des Petitionsbegehrens dem Bemühen des Gesetzgebers, diesen Quellen durch Einrichtung von Grundwas- sersanierungsgebietengemäß § 33 f WRG 1959 im

Kontext mit der Grundwasserschwellenwertverord- nung, BGBI. Nr.502 vom 17. September 1991, entgegenzuwirken, zuwiderlaufen. Denn eine durch

§ 31 d neu für rechtmäßig erklärte Abwassereinlei- tung bzw. -versickerung dürfte dann nicht mehr untersagt werden und wäre ein Einschreiten der Behörde mangels V orliegens einer Neuerung im Sinne des § 138 WRG unzulässig. Ein solches Unterfangen muß aber unter allen Umständen abgelehnt werden.

Was schließlich die begehrten Fristsetzungen gemäß § 21 a Abs. 3 neu anbelangt, ist darauf hinzuweisen, daß diese Bestimmung davon ausgeht, daß bereits eine Bewilligung erteilt wurde. Die Fristsetzung bezieht sich auf die Erfüllung nur jener Maßnahmen, die in Abs. 1 der Bestimmung des

§ 21 a WRG taxativ aufgezählt sind. Da es sich aber hier um genehmigungs lose Anlagen handelt, vermag diese Bestimmung für die vorgeschlagenen Fristset- . zungen nicht herangezogen werden.

Bei nachträglich zulässigen Genehmigungen für die Einleitung mangelhaft gereinigten Abwassers aus Kleinkläranlagen in Fließgewässer kommen die Emissionsverordnungen gemäß § 33 b WRG zur Anwendung, wobei für Anlagen mit einem Schmutzfrachtanfall von mehr als 50 EGW die 1.

Emissionsverordnung für kommunales Abwasser, BGBI. Nr. 180 vom 12. April 1991, gilt. ,Sickergru- ben' unterliegen jedoch nicht den Abwasseremis- sionsverordnungen gemäß den §§ 33 bund c WRG 1959; sie bedürfen, wie bereits ausgeführt, der wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959, wobei im Sinne des Abs. 6 für die Dauer der Bewilligung die Bestimmung des § 21 WRG maßgeblich' ist. Die Zulässigkeit ist im Einzelfall zu prüfen, wobei dem Grundwasserschutz ebenso wie dem Schutz von Wasserversorgungsan- lagen besonderes Augenmerk zu schenken ist.

Zusammenfassend darf daher festgehalten wer- den, daß dem Novellierungsbegehren der MG Eberndorf aus öffentlichen Interessen, dh. aus Rücksichten des Grundwasserschutzes, nicht beige- pflichtet werden kann."

Einstimmiger Beschluß

sowie Übermittlung der Stellungnahme an den überreichenden Abgeordneten

Petition Nr. 49

überreicht vom Abgeordneten Kurt Wall n e r betreffend die Ortseinfahrt von der A-9-Abfahrt in Mautern (Stmk.)

Der Inhalt dieser Vorlage richtet sich gegen die geplante Ortseinfahrt nach Mautern. Bisher mündet die Abfahrt der A-9-Autobahn ,Mautern' in die B 113, einer Umfahrungsstraße des Ortsgebietes

(6)

Mautern. Von dieser Einmündung in die B 113 gibt es vier Möglichkeiten, in den Ort Mautern zu gelangen. Die neue, geplante Ortseinfahrt wäre die fünfte und würde mitten in ein vom Flächenwid- mungsplan als "reines Wohngebiet" ausgewiesenes Siedlungs gebiet führen. Eine öffentlich durchge- führte Diskussion zeigt, daß es keine Notwendig- keit gibt, eine fünfte· Ortseinfahrt zu eröffnen.

Darüber hinaus wurde der Öffentlichkeit seitens der Baubehörde 1. Instanz keine Planung vorgelegt, sondern diese erst durch die Beschlußfassung des Gemeinderates bekanntgegeben. Die betroffene Bevölkerung sieht durch diese Vorgangsweise ihre demokratischen Rechte nicht gesichert und listet die Kritikpunkte wie folgt auf:

1. Keine ParteiensteIlung in der Vorgangsweise bei der Bauverhandlung.

2. Kein wirklicher Bedarf für eine neue Zufahrt nach Mautern.

3. Offensichtliche Mißachtung von Bürgerwün- schen durch die 1. Bauinstanz.

4. Mehrkosten des Autobahnloses Mautern- Kalwang der A

9.

5. Wünsche der Bevölkerung seitens des Baufüh- rers PAG ignoriert.

6. Keine Ausweisung im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Mautern als Verkehrsflä- che.

Der Ausschuß für Peti~ionen und Bürgerinitiati- ven hat am 10. Juli 1992 beschlossen, eine Stellungnahme des Bundesministeriums für wirt- schaftliche Angelegenheiten einzuholen.

Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:

"Auf Grundlage einer Stellungnahme der Pyhrn Autobahn AG (PAAG) wird mitgeteilt, daß von dieser keine Baurnaßnahmen gegen den Willen der Bevölkerung durchgeführt werden.

Die Forderung nach dem Bau der rund 120 m langen Straße ist seitens der Gemeinde an die PAAG ergangen. Die P AAG mußte davon ausgehen, daß dies auch im Sinne der Bevölkerung geschieht.

Nach Meinung der Gemeinde Mautern ist die neue Wegeverbindung erforderlich, wobei seitens der Gemeinde gedacht ist, die derzeit großzügige Nordeinfahrt (ehemalige Bundesstraße) anrainer- freundlich zurückzubauen.

Die Realisierung des rund 120 m langen Straßen- stückes hätte nach Ansicht des Planers zur Hebung der Verkehrssicherheit geführt. Ein Teil der an der alten Bundesstraße gelegenen Häuser wäre vom Verkehr entlastet worden.

Die Mittel in Höhe von 390 000 Sink!. MWSt.

(gerechnet mit den Preisen des Autobahn-Bauloses) wären dadurch gerechtfertigt.

Die benötigten Grundflächen werden der PAAG kostenlos zur Verfügung gestellt, da es sich um eine Forderung der Gemeinde Mautern nach Optimie-

rung des Detailprojektes hinsichtlich der Auf- und Abfahrt Mautern handelt.

Zur Petition wird festgehalten, daß sowohl das straßenrechtliche Verfahren als auch die Auswei- sung im Flächenwidmungsplan Angelegenheit der Gemeinde ist.

Die Willensbildung hinsichtlich der genannten Wegeverbindung ist bei der Gemeinde Mautern gelegen.

Die dafür aufzuwendenden Baukosten wurden von der Bauleitung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung auf Basis der Einheitspreise für das Erdbaulos 117 ,Kalwang- Mautern' mit Gesamtko- sten in Höhe von 390 000 Sink!. MWSt. ermittelt."

Weiters hat der Ausschuß am 15. Oktober 1992 den Beschluß ge faßt, eine Stellungnahme der Gemeinde Mautern zur Frage, wo die geplante Ortseinfahrt im Flächenwidmungsplan vorgesehen ist, einzuholen.

Die Gemeinde Mautern hat hiezu wie folgt Stellung genommen:

"Mit Gemeinderatsbeschluß vom 10. August 1990 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den Gemeindeweg Parz. 792/3 als asphaltierte Zufahrtsstraße ins Ortszentrum durch die Pyhrn AG errichten zu lassen.

Die für die Verbreiterung zusätzlich notwendi- gen Grundflächen wurden' in der Folge zugunsten der Republik (Bundesstraßenverwaltung) enteignet.

In der Folge gründete sich eine Initiative gegen die Verbindungsstraße B 113-Dr.-Pfaller-Allee und ersuchte den Gemeinderat in einer Resolution, von dei Errichtung der Zufahrtsstraße Abstand zu nehmen.

In zwei Besprechungsrunden wurde den Unter- zeichneten die Gelegenheit geboten, die Gründe ihrer ablehnenden Haltung dem Bürgermeister bzw.

den Gemeinderäten vorzutragen. Diese Interessen- gemeinschaft reichte auch eine Initiative nach § 116 des Volksrechtsgesetzes ein.

Die Berichterstattung darüber erfolgte in der Sitzung vom 17. Dezember .1991.

Am 3. Oktober 1991 wurde dem Gemeinderat das Detailprojekt des Dipl.-Ing. Zinthauer vorgelegt und die Abstimmung darüber durchgeführt (Ab- stimmungsergebnis zehn dafür, vier dagegen, eine Befangenheit).

In der Verfolgung dieses Beschlusses gab der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 2. Juli 1992 der Planungsgemeinschaft für Raumordnung in Juden- burg den Auftrag, ein Raumordnungsverfahren im Hinblick auf die Flächenwidmung der benötigten Grundflächen durchzuführen. .

(7)

930 der Beilagen 7 Im Schreiben vom 25. Juli 1992 empfiehlt die

Planungsgemeinschaft, die gesamtverkehrstechni- schen Aspekte durch ein örtliches Verkehrskonzept aufzubereiten.

Ich werde dem Gemeinderat noch in diesem Jahr vorschlagen, ein umfassendes Verkehrskonzept für die Marktgemeinde in Auftrag zu geben. Dieses soll ins Revisionsverfahren des Flächenwidmungsplanes eingebracht werden.

Sollte in diesem Verkehrs konzept sich der Ausbau der Verbindungsstraße als zweckmäßig erweisen, wird das straßenrechtliche Verfahren abgeführt. In diesem Sinne soll durch die Volksrechteinitiative noch in diesem Jahr- im Gemeinderat behandelt werden.

Zu den vom Abgeordneten Wallner eingebrach- ten Punkten in der vorliegenden Petition vom 25. Juni 1992 wird abschließend ebenfalls kurz Stellung genommen.

A.

Das ständig vorgebrachte Argument, daß mit dieser Verbindungsstraße eine fünfte Ortseinfahrt errichtet werden würde, muß ganz eindeutig zurückgewiesen werden. Tatsache ist, daß es nur zwei, für Gegenverkehr uneingeschränkte, geeig- nete Ortseinfahrten bzw. -ausfahrten gibt (West- und Osteinfahrt).

Die Mitteleinfahrt (Klostergasse) kann diesen Ansprüchen auf Grund der geringen Fahrbahnhreite nicht entsprechen.

Die Rot-Kreuz-Gasse ist überhaupt nicht für Gegenverkehr geeignet.

Die angeführte Tankstellenzufahrt ist eme Privatstraße.

Da beim Ausbau der Verbindungsstraße die Westeinfahrt rückgebaut würde, schließen nach den im Gemeinderat beschlossenen Plänen auch weiter- hin nur zwei geeignete Zufahrtsstraßen das Ortszentrum auf.

B.

Zu 1. Die Initiative wurde zweimal gehört. Eine ParteiensteIlung entsteht ihr nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des durchzu- führenden straßenrechtlichen Verfahrens.

Zu 2. Die Beurteilung, ob Bedarf an dieser Verbindungsstraße besteht, kann nicht durch einen Abgeordneten, der nicht einmal in Mautern wohnhaft ist, vorgenommen wer- den. Diese obliegt ganz eindeutig dem Gemeinderat. .

Zu 3. Ob Bürgerwünsche im Sinne einer ganzheitli- chen Beurteilung zu berücksichtigen sind, obliegt der Entscheidung des Gemeinderates.

Zu 4. Die Mehrkosten des Bauloses. Mautern- Kalwang A 9 wurde durch die Stellungnahme der Pyhrn AG bzw. des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten beant- wortet:

Die geplante Baumaßnahme gründet sich auf eine Verbesserung der Verkehrsbeziehungen auf Grund der geänderten Situation.

Zu 5. Die Wünsche der Bürgerinitiative wurden mit einem Vertreter der Pyhrn, dem Wegerefe- renten der Marktgemeinde und dem Planer am 15. Oktober 1991 an Ort. und Stelle diskutiert.

Zu 6. Zur Ausweisung im Flächenwidmungsplan wurde eingangs bereits Stellung genommen."

Einstimmiger Beschluß

sowie Übermittlung der Stellungnahmen an den überreichenden Abgeordneten_

Petition Nr. 50

überreicht vom Abgeordneten Alfred K 0 11 man n betreffend Lärmschutzmaßnahmen auf der A2-Süd- autobahn im Bereich der Stadtgemeinde St. Andrä

Die Initiative der Stadtgemeinde St. Andrä verweist auf die unzumutbare Lärmbelastung der an der A2-Südautobahn wohnenden Bevölkerung im Bereich des Autobahnanschlusses im Bezirk W olfs- berg. Die Stadtgemeinde befürchtet, daß die Belastung mit dem Beitritt zur EG noch weiter steigen könnte.

Die bisher von der Stadtgemeinde St. Andrä eingebrachten Anträge auf Errichtung von Lärm- schutzmaßnahmen sind von den zuständigen Stellen des Bundes sowie des Landes abgelehnt worden. Die gegenständliche Petition ersucht nun den National- rat um Unterstützung bei der Durchsetzung dieses Anliegens.

Der Ausschuß hat am 30. September 1992 beschlossen, zu dem in der gegenständlichen Petition enthaltenen Anliegen eine Stellungnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angele- genheiten einzuholen.

Das Bundesministerium hat folgende Stellung- nahme abgegeben:

"Im gegenständlichen Abschnitt der A 2 Süd-Au- tobahn wurden bereits im Zuge der Baurnaßnahmen sowie seither nach Inbetriebnahme umfangreiche straßenseitige Lärmschutzmaßnahmen gesetzt.

(8)

Zur Zeit wird der Verkehr über eine provisorische Fahrbahndecke geführt, die in erster Linie den Zweck hat, die Setzungen im Untergrund der Straße abzuwarten. Es ist vorgesehen, die definitive Fahrbahndecke in lärmmindernder Bauweise auszu- führen. Weiters ist eine Erhöhung des bestehenden Lärmschutzdammes ,Burgerfeldsiedlung' (St. An- drä) vorgesehen.

Beide Baurnaßnahmen sind im Entwurf zum Bauprogramm 1993 enthalten. Die Fertigstellung wird voraussichtlich 1994 ·erfolgen. Eine konkrete Zusage kann jedoch erst nach Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes 1993 durch das Parlament gemacht werden."

Einstimmiger Beschluß

sowie Übermittlung der Stellungnahme an den überreichenden Abgeordneten

Bürgerinitiative Nr. 51

eingebracht von Herrn Dr. Walter M a r i n 0 v i c für das Burgtheater

Die vorliegende Initiative stellt drei zentrale Forderungen in den Mittelpunkt:

1. keine Vertragsverlängerung für Burgiheater- direktor Claus Peymann,

2. Schaffung eines Burgtheaterbeirats, in dem Vertreter des Ensembles und des Publikums, ähnlich wie dies in der Sozialpartnerschaft, in der Schulgemeinschaft oder im Hörer- und Seher-Beirat des ORF seit langem besteht, in inhaltlichen und organisatorischen Fragen des Burgtheaters demokratische Mitsprache ha- ben,und

3. umgehende Ausschreibung des Postens des Burgtheaterdirektors für die Zeit nach Ablauf des gegenwärtigen Vertrages mit Herrn Peymann (1993) und öffentliche Anhörung der Bewerber vor dem Burgtheaterbeirat.

Diese Forderungen werden ua. mit der Reduzie- rung der Zahl der Aufführungen durch Schließtage und Lesungen sowie mit Zuschauerschwund im Burgtheater begründet. Darüber hinaus wird ein Teil des Publikums durch die Einseitigkeit des Spielplans und der Inszenierungen ausgegrenzt, wodurch viele Besucher veranlaßt seien, ihre Abonnements zu kündigen bzw. dem Burgtheater fernzubleiben.

Auch viele bewährte und beliebte Schauspieler des Burgtheaters haben dieses während der Direktion Peymann verlassen, andere werden kaum beschäftigt. Die dadurch bedingten Engagements anderer Schauspieler führen zu einer unverantwort- lichen Steigerung der Kosten für die Gagen.

Schließlich wirft die Bürgerinitiative der Leitung des Burgtheaters Auswüchse des Regietheaters, Obszö-

nitäten auf der Bühne, den Verfall der Sprechkultur, mangelhafte Sicht durch aufwendige und überflüs- sige Bühnenaufbauten und mangelnde Toleranz des Burgtheaterdirektors Peymann vor.

Am 18. März 1992 hat der Ausschuß den Beschluß gefaßt, ein Hearing mit dem Erstunter- zeichner und der Ensemblevertretung durchzufüh- ren. Da die alte Ensemblevertretung auf Grund ihres Rücktritts zu weiteren Stellungnahmen betreffend das Burgtheater nicht bereit war, eine neue Ensemblevertretung bis jetzt nicht gewählt wurde und andere adäquate Gesprächspartner nicht gefunden werden konnten, war dieser Beschluß nicht exekutierbar.

Mehrstimmiger Beschluß

Bürgerinitiative Nr. 61

eingebracht von Herrn Klaus Dieter Josef Be r n- h a r d zum Schutz der österreichischen Demokratie

Die gegenständliche Bürgerinitiative enthält aus ihrer Sicht folgende Forderungen zum Schutz der österreichischen Demokratie:

Beseitigung aller politischen Verbotsgesetze, Freiheit der Gesinnung und der Meinungsäu- ßerung,

Gewährleistung der Redefreiheit und der wissenschaftlichen Erörterung,

Einführung direkter Demokratie nach Schweizer Muster sowie

die verfassungsrechtliche Anerkennung des Widerstandsrechtes des Volkes.

Einstimmiger Beschluß

Abstandnahme von der weiteren Behandlung unter dem Hinweis, daß sich der Nationalrat zuletzt am 26. Februar 1992 einstimmig für eine Novellierung und Bestätigung des Verbotsgesetzes ausgesprochen hat.

2. Weiterleitung an die Bundesregierung oder an einzelne ihrer Mitglieder zu geeigneten Verfü- gung gemäß § 100 c Abs. 3 Z 1 GOG

Petition Nr. 47

überreicht vom Abgeordneten Josef M eis i n ger betreffend die Belastungen durch Schwerverkehr im Raum Feldkirchen

Die gegenständliche Vorlage spricht sich mit allem Nachdruck dagegen aus, daß der Wirtschafts- weg Schauerbach sowie die Gemeindestraße Lak- ken-Freudenstein zum Transport von Lehm aus einer geplanten Gewinnungsanlage genutzt wird.

Diese kurvenreiche Straße ist auch durch ihre starke

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Steigung nicht für den Schwerverkehr geeignet. Da die Straße stellenweise nur drei Meter breit ist, kann es für andere Verkehrsteilnehmer zu. gefährlichen·

Situationen kommen. Das regelmäßige Befahren dieser Straße mit Fahrzeugen zwischen 22 und 38 Tonnen Gesamtgewicht würde eine unzumut- bare Staub- und Lärmbelästigung für die Anrainer mit sich bringen.

Die Tatsache, daß Schwerverkehr über ein 15 km langes Netz von Wirtschaftswegen geleitet wird, stellt nach Ansicht der Unterstütz er der Petition eine grobe Fahrlässigkeit gegenüber den Anrainern, deren schulpflichtigen Kindern sowie den übrigen Verkehrsteilnehmern dar.

Einstimmiger Beschluß

Weiterleitung an den Bundesminister für wirtschaft- liche Angelegenheiten

3. Übermittlung an die Volks anwaltschaft zur weiteren Behandlung gemäß § 100 c Abs. 3 Z 2 GOG

Bürgerinitiative Nr. 53

eingebracht von Frau Eva G roh man n betref- fend die Rettung der Grünflächen um das Körnerschlössel

Die Grünflächen rund um das sogenannte Körnerschlössel umfassen ein Areal von vier Hektar, das zum Teil aus einem naturbelassenen Wald und zum anderen Teil aus einer Obstbaum- wiese besteht. Bis zum Juni 1988 galt das gesamte Gebiet als "Bauland für öffentliche Zwecke - Schulen", danach wurde der Wald in eine

"Schutzzone Wald- und Wiesengürtel", der Obst- garten in "Baufand-Wohngebiet" umgewidmet.

Die Grünflächen im Bereich Maurer Langegassei Kaserngasse (das ist die Obstbaumwiese) wurden von der Republik Österreich durch Tauschvertrag an die BUWOG übertragen.

Die BUWOG beabsichtigt nun auf dieser Fläche 29 Häuser mit 180 Wohnungen und einer zweige- schossigen Tiefgarage zu errichten. Dadurch würde die Verkehrs lage in diesem Bereich noch weiter verschärft, die Kaserngasse in Stoßzeiten völlig unpassierbar. Die Bürgerinitiative befürchtet auch Belastungen für die Grundwasserströme. Das Grundstück liegt in einer Senke, wobei der Grundwasserspiegel nur knapp bis unter die Oberfläche reicht. Die geplante Tiefgarage, die weit in den Grundwasserbereich eindringen würde, hätte unabsehbare Folgen für das Grundwasser. Weiters werden die auf dem Areal heimischen Tier- und Pflanzenarten auf Grund verschiedenster Belastung vertrieben und die Luftqualität durch den Haus- brand sowie das zusätzliche Verkehrsaufkommen beeinträchtigt.

Die Bürgerinitiative ersucht den Nationalrat daher,

für die Erhaltung der Grünflächen einzutre- ten,

sich für die Unterstellung des Areals unter das Wr. Naturschutzgesetz durch die Gemeinde Wien einzusetzen,

das Grundstück durch einen Rücktausch wieder in den Besitz der öffentlichen Hand zu bringen,

die bedenklichen Hintergründe im Zusam- menhang mit diesem Projekt zu überprüfen und

zur Verwirklichung dieser Vorhaben mit der Gemeinde Wien zusammenzuarbeiten.

Auf Grund einer Mitteilung der Volks anwalt- schaft hinsichtlich der Anhängigkeit eines Prüfungs- verfahrens betreffend die Verbauung der sogenann- ten Körnerschlösselgründe hat der Ausschuß für . Petitionen und Bürgerinitiativen seine Beratungen bis zum Einlangen eines endgültigen Prüfungser- gebnisses mehrmals vertagt. Das Ermittlungsergeb- nis der Volks anwaltschaft, das dem Ausschuß mit Note vom 11. September 1992 mitgeteilt wurde, hat in der gegenständlichen Angelegenheit einen Antrag an den Verfassungs gerichtshof betreffend Aufhe- bung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes der Stadt Wien zum Inhalt.

Einstimmiger Beschluß

11. Sonstiges

Nachstehend werden jene Petitionen und Bürger- imtIatIven aufgezählt, die der Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen in Verhandlung genommen hat und die nicht unter dem Abschnitt I anzuführen sind. Dies betrifft insbesondere jene Petitionen und Bürgerinitiativen, die auf Grund eines Ersuchens des Ausschusses vom Präsidenten des Nationalrates einem anderen Fachausschuß zugewiesen worden sind.

1. Petitionen

Ausschuß für Arbeit und Soziales Petition Nr. 60

überreicht von der Abgeordneten Mag. Waltraud S c h ü t z betreffend Verkürzung der Arbeitszeit durch Änderung des Nachtschicht-Schwerarbeitsge- setzes für alle Nachtdienst leistenden Mitglieder des Pflegepersonals

Nach jahrelangen Verhandlungen wurde am 10. Juli 1992 im Nationalrat ein Beschluß über die Einbeziehung des Krankenpflegepersonals in das

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Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetz gefaßt. Zum Be- dauern der Petentin wurden dabei nicht die Bereiche der allgemeinen Chirurgie, der Urologie, der Gynäkologie, der Augen- und HNO-Abteilung, der Lungenabteilung, der Dermatologie sowie der Kinderkranken- und Säuglingspflege berücksich- tigt.

Die Arbeitserschwernis durch Nachtarbeit ist aber für alle Mitarbeiter des Pflegedienstes gleich gegeben. Die Arbeitsintensität schwankt je nach Anzahl und Pflegekategorie der Patienten (Auf- nahme, Blutung, Frischoperierte, Herz-Kreislauf- versagen, psychische Betreuung usw.), und dies gilt sowohl für die Bereiche, die in diesem Gesetz berücksichtigt wurden, als auch für jene Bereiche, die nicht einbezogen wurden.

Die angesprochene Regelung bewirkt eine Trennung in eine bevorzugte und eine diskrimi- nierte Gruppe, die heftige Unruhe und Unmut über jene Gremien ausgelöst hat, die an der Beschlußfas- sung beteiligt waren. Absehbar ist auch eine Verschärfung des ohnehin schon bestehenden Personalmangels in jenen Bereichen, die von der Gesetzesänderung ausgenommen wurden.

Aus diesen Gründen fordert die Petentin eine N ovellierung des N achtschicht-Schwerarbeitsgeset- zes zur Einbeziehung der bisher nicht berücksich- tigten Bereiche des Pflegepersonals, um dadurch auch für das Personal dieser Abteilungen eme Verkürzung der Arbeitszeit zu bewirken.

Einstimmiger Beschluß

Petition Nr. 62

überreicht vom Abgeordneten Dr~ Hans H a f n e r betreffend die Anrechnung der Kindererziehungszei- ten in der Pensionsversicherung

Die gegenständliche Petition, die ua. vom steirischen Familienbund, der österreichischen Frauenbewegung Kärnten, dem katholischen Fami- lienverband und dem Mütterseminar der Erzdiözese Wien unterstützt wird, fordert die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowohl als pensionsbegrün- dend als auch pensionserhöhend. Weiters sollte auch die Anzahl der Kinder beim Pensions-Anfalls- alter berücksichtigt werden.

Bei zwei Kindern sollen zehn Jahre Erwerbstätig- keit als Grundvoraussetzung genügen, ab dem dritten Kind fünf Jahre, um zu einem Pensionsan- spruch zu gelangen. Diese Grundvoraussetzung einer fünf jährigen Erwerbstätigkeit muß immer gegeben sein, unabhängig von der Anzahl der Kinder.

Diese Herabsetzung der Anwartschaft entspricht dem gegenwärtigen System, wonach auch für eine Invaliditätspension fünf Jahre Erwerbstätigkeit genügen.

Für die Höhe der Pension sollen für jedes Kind vier Jahre so angerechnet werden, als wäre die Mutter vier Jahre berufstätig gewesen. Auf Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes wird das Pensions-Anfallsalter der Frauen dem der Männer anzupassen sein. Für jene Frauen, die Kinder haben, soll für jedes Kind das Pensions-An- fallsalter um eineinhalb Jahre abgesenkt werden.

Die Kosten für die bisherige Berücksichtigung der Kinder im Pensionsrecht (Ersatzzeiten, Kinder- zuschlag) sollten zur Finanzierung dieses V orschla- ges herangezogen werden.

Einstimmiger Beschluß

Bautenausschuß Petition Nr. 43

überreicht von den Abgeordneten Gabriele Bin- der und Rudolf S c h war z b ö c k betreffend die Errichtung des Autobahnanschlusses Komeuburg West und den Bau einer anschließenden Stadturnfah- rung bis zur B6 (Laaer Bundesstraße)

Das Forum Lebensqualität für Korneuburg weist auf die starke Beeinträchtigung der Stadt durch den zunehmenden Straßenverkehr hin. Ungefähr 22 000 Fahrzeuge pro Tag befahren den Haupt- platz. Über 80% aller Fahrzeuge passieren gezwun- genermaßen das Stadtzentrum auf der Durchfahrt von der bzw. zur Autobahn, da es keine Umfahrungsmöglichkeit gibt. Als unmittelbare Anrainer an den innerstädtischen Routen sind auch Pflichtschulen und das Krankenhaus von der untragbaren Verkehrssituation betroffen. Der Wi- derstand umliegender Gemeinden sowie einer Bürgerinitiative gegen den Autobahn,anschluß Kor- neuburg West mit anschließender Stadtumfahrung bis zur B6 ist vor diesem Hintergrund unverständ- lich. Dies auch deshalb, weil der überwiegende Anteil der Verkehrsbelastung in Korneuburg aus dem überregionalen Verkehr der benachbarten Gemeinden resultiert. Abschließend ersucht das oben genannte Forum um die Unterstützung seines Anliegens, damit das Autobahnprojekt möglichst rasch realisiert werden kann.

Der Ausschuß hat die gegenständliche Vorlage erstmals in seiner Sitzung am 3. Juli 1992 in Verhandlung gezogen und den Beschluß gefaßt, eine Stellungnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten einzuholen.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Ange- legenheiten hat folgende Stellungnahme übermit- telt:

"Für die Anschlußstelle Korneuburg West als Verbindung der. A 22 bis zur B 3 Donaustraße wurden seitens des Bundesministeriums für wirt- schaftliche Angelegenheiten sowohl das Generelle

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J

Projekt als auch das Detailprojekt genehmigt. Für die B 208 Eibesbrunner Straße (Abschnitt B 3 bis B 6) wurde das Generelle Projekt genehmigt.

Ebenso wurden die Anhörungsverfahren gemäß § 4 des Bundesstraßengesetzes abgeschlossen und die Trassen durch den Wirtschaftsminister verordnet.

Im Zuge der Auftragsverwaltung des Bundes obliegt es dem Landeshauptmann von Niederöster- reich, für die Planung, den Bau und die Erhaltung von Bundesstraßen die notwendigen Veranlassun- gen betreffend Finanzierung und Realisierung des Vorhabens zu treffen."

Einstimmiger Beschluß

sowie Übermittlung der Stellungnahme an den überreichenden Abgeordneten

Petition Nr. 44

überreicht vom Abgeordneten Helmut Die t ach - m a y r betreffend den Bau der neuen BI als Nordumfahrung von Enns, Ennsdorf und Asten

Die gegenständliche Petition setzt sich für den Bau der Nordumfahrung im Bereich Enns (Nord- umfahrung)-Ennsdorf-Asten ein. Auf der bishe- rigen Trasse der B 1 fahren täglich etwa 20000 Fahrzeuge durch Wohngebiet der Gemein- den Enns und Ennsdorf. Die Verkehrs belastung ist für die betroffene Bevölkerung bereits unerträglich.

Es wird befürchtet, daß sich diese Situation noch dramatisch verschlechtert, wenn das Hafengebiet ausgebaut und in Betrieb genommen wird. Die

!nitiative sieht zwar die wirtschaftliche Notwendig- keit dieses Projektes, fordert jedoch Lebensqualität für die Bevölkerung.

Der Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiati- ven hat am 3. Juli 1992 im Zusammenhang mit der Petition den Beschluß gefaßt, je eine Stellungnahme der Bundesministerien für öffentliche Wirtschaft und Verkehr sowie für wirtschaftliche Angelegen- heiten einzuholen.

Die Stellungnahme des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat folgenden Wortlaut:

"Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr besitzt nach dem Bundesministerien- gesetz in der geltenden Fassung die Kompetenz für die Verkehrspolitik, für Planung, Bau und Erhal- tung von Bundesstraßen (und um eine solche handelt es sich bei der angesprochenen B 1 Wiener Straße) ist der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, Bundesstraßenverwaltung, zu- ständig. Eine Ortsumfahrung, wie sie für die Gemeinden Enns, Ennsaorf und Asten angespro- chen ist, stellt keine verkehrspolitische Fragestellung dar, somit liegen im Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr derzeit keine

Informationen über Planungen in dem angespro- chenen Bereich vor."

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Ange- legenheiten nimmt zum Inhalt der Petition wie folgt Stellung:

"Für eine Umfahrung von Enns im Zuge der B 1 Wiener Straße liegen ältere Planungen aus den Siebzigerjahren vor. Diese Projekte entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Technik und des Umweltschutzes, sodaß seitens der Bundesstraßenverwaltung Oberösterreich neue ge- nerelle Planungen in Auftrag gegeben wurden.

Diese Planungen sollen eine abschnittsweise Realisierung des Projektes berücksichtigen und werden voraussichtlich bis Ende 1992 abgeschlossen sein. Das entsprechende Generelle Projekt wird dann dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Begutachtung und Genehmi- gung vorgelegt werden. Nach Genehmigung des Generellen Projektes kann mit den Detailplanungen beg~nnen werden.

Im Rahmen der Auftragsverwaltung des B~ndes liegt die Planung, der Bau und die Erhaltung in der Kompetenz des jeweiligen Landeshauptmannes. Es ist daher Angelegenheit des Landeshauptmannes von Oberösterreich, nach AbschJuß der Planungen und nach Verordnung der künftigen Trasse für die notwendige finanzielle Bedeckung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Quote und somit für den Baubeginn Sorge zu tragen."

Einstimmiger Beschluß

sowie Übermittlung der Stellungnahmen an den überreichenden Abgeordneten

Petition Nr. 48

überreicht vom Abgeordneten Dkfm. Dr. Otto K e i m el betreffend den Verkauf von BUWOG- Mietwohnungen an die Mieter

Die vorliegende Petition unterstützt das Interesse einiger Mieter von BUWOG-Wohnungen, diese käuflich zu erwerben. Anläßlich der Neuordnung des Wohnrechtes sollte dieser Aspekt in Erwägung gezogen werden.

Der Ausschuß hat am 3. Juli 1992 beschlossen, zum Inhalt der vorliegenden Petition Stellungnah- men der Bundesministerien für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie für Finanzen einzuholen.

Die Stellungnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten lautet wie folgt:

"Generell ist die Begründung von Wohnungsei- gentum an Mietwohnungen auch derzeit im Einvernehmen der Vertragspartner möglich. Es liegt jedoch "im Ermessen der Wohnungsgenössenschaf- ten, ob diese Wohnungen zum Kauf anbieten.

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Betreffend einen etwaigen Verkauf von BU- WOG-Mietwohnungen an die Mieter wird festge- halten, daß dieser in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen fällt.

Im Arbeitsübereinkommen vom Dezember 1990 nahmen die Regierungsparteien Regelungen in ,Aussicht, die im Gemeinnützigkeitsbereich bei künftig zu errichtenden geförderten Mietwohnun- gen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch der Wohnungsinhaber auf Eigentums- übertragung begründen sollen.

Anknüpfend an die parlamentarische Enquete vom 26. April 1991 wurden Verhandlungen auf parlamentarischer Ebene zur Neugestaltung des Wohnrechts eingeleitet. Es wird vom Ausgang der noch laufenden Gespräche zur Neugestaltung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes' abhängen, in welcher Form die im Arbeitsübereinkommen dargelegten Intentionen der Bundesregierung um- gesetzt werden."

Das Finanzministerium gab folgende Stellung- nahme ab:

"Die BUWOG ist eine Bauvereinigung, die ihre Tätigkeit auf Angehörige eines bestimmten Berufs beschränkt und sich verpflichtet, gegen Gewährung von angemessenen Finanzierungshilfen, Wohnun- gen für diesen Personenkreis zur Verfügung zu halten. In Verfolgung dieser zweckgebundenen Tätigkeit errichtet die BUWOG in überwiegendem Maße Mietwohnungen, die nach ihrem jeweiligen Freiwerden stets wiederum für Bundesbedienstete bereitgehalten werden sollen. Eine eigentumsmä- ßige Übertragung dieser Wohnungen würde der BUWOG diese Verfügungsmöglichkeit entziehen und damit im Widerspruch zum Grundgedanken . des Gesellschaftszweckes stehen.

Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestim- mungen unterliegen gemeinnützige Wohnbauträger den Preisregelungen des Wohnungsgemeinnützig- keitsgesetzes. Dies bedeutet, daß Verkäufe zu Marktpreisen nicht möglich sind, sondern der Verkaufspreis hinsichtlich des Gebäudewertes mit den seinerzeitigen Gestehungskosten limitiert ist und lediglich die Grundkosten einer Indexierung höchstens bis zum Verkehrswert unterzogen wer- den können.

Ein Abverkauf zu Buchwerten würde einerseits zu einem Substanzverlust der BUWOG und andrerseits zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Eigentumwerbers zu Lasten der ursprünglich eingesetzten öffentlichen Mittel führen. Bei in dieser Form eingeschränkten Verkaufserlösen kann zudem kein ausreichender Mittelrückfluß für Ersatzbaumaßnahmen erzielt werden.

Darüber hinaus wäre eine ordnungsgemäße und den geltenden Vorschriften entsprechende Verwal- tung von gemischt genutzten Objekten problema- tisch.

Auf G~und der dargelegten Umstände hat auch die BUWOG die Frage nach dem Verkauf ihrer Mietwohnungen bisher grundsätzlich ablehnend beurteilt."

Einstimmiger Beschluß

Finanzausschuß Petition Nr. 51

überreicht vom Abgeordneten Dr. Heinz Fis c her betreffend die Durchführung eines steuerfreien Existenzminimums für die ganze Familie

Die Petition, die vo~ katholischen Familienver- band Österreichs initiiert wurde, enthält insbeson- dere zwei Forderungen, nämlich wertgesicherte Absetzbeträge für jedes Kind sowie Ausgleichszah- lungen für einkommensschwache Familien, die diese Absetzbeträge nicht ausnützen können.

Einstimmiger Beschluß

Petition Nr. 56

überreicht von den Abgeordneten Franz S t 0 c k e r und Paul K iss betreffend eine Lohnsteuerreform Die vorliegende Petition, die an alle Abgeordnete des Nationalrates verteilt wurde, legt dar, daß die Lohnsteuereinnahmen des Staates von 88 Milliar- den Schilling im Jahr 1989 ohne Korrektur auf 160 Milliarden Schilling im Jahr 1994 steigen.

Im ersten Halbjahr 1992 flossen an das Finanzamr 62,8 Milliarden Schilling an Lohnsteuer. Das entspricht einem Plus von 10,5% zum Vergleichs- zeitraum des Vorjahres. Jeder der rund drei Millionen unselbständig Beschäftigten lieferte somit von. Jänner bis Ende Juni 1992 um knapp 2 000 S mehr ab als 1991. Dagegen hinkt das Wachstum des persönlich verfügbaren Einkommens deutlich nach.

Laut Prognose der Wirtschaftsforscher werden die Einkommen heuer nur 5,5% wachsen. Bereinigt um die prognostizierte Inflationsrate von zirka 4%

wachsen die Einkommen real um 1,5%, die Lohnsteuereinnahmen allerdings um 6,5%.

Diese sich nach wie vor öffnende Schere - im Vergleichszeitraum des V orj ahres wuchsen die Lohnsteuereinnahmen sogar um 17,6% - sorgt·

dafür, daß die Vorteile der ersten Etappe der Lohn- und Einkommensteuerreform, die mit 1. Jänner 1989 in Kraft trat, beinahe aufgesogen sind.

Auch die Steuerquote spricht eine deutliche Sprache: Unter Einbeziehung der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge wurde der Entlastungs- effekt der 1. Steuerreformetappe bereits 1991 egalisiert. 1992 lag sie bei 42% und damit wieder auf dem Wert des Jahres 1988.

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International verglichen lag Österreich mit seiner Steuerquote im Jahre 1990 um 0,7 Prozentpunkte über dem Schnitt der EG- Länder und 2,7 Prozent- punkte über dem Schnitt der OECD-Länder.

Auf Grund des Berichtes der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte über die Lage der Arbeitnehmer 1992 in Österreich ergibt sich iri einer Vorschau eine durchschnittliche jährliche Wachs- tumsrate für die Lohnsteuer 1991 bis 1995 von 9,1 %.

Verglichen mit dem Wachstum anderer direkter Steuern bedeutet eine solche ungebremste Entwick- lung, daß die Unselbständigen und Pensionisten in immer höherem Umfang die Staatsfinanzierung übernehmen müssen.

Die Forderungen der Petition lauten daher : 1. Unverzügliche Aufnahme der Verhandlungen

betreffend eine Lohnsteuerreform . ab dem 1. Jänner 1993.

2. Anpassung des Steuertarifs (Verbreiterung der Tarifstufen) zugunsten der Arbeitnehmer, wobei zur Ermittlung der Lohnsteuerbemes- sungsgrundlage die Sozialversicherungsbei- träge weiterhin als Werbungskosten zu be- rücksichtigen sind.

3. Löhne und Gehälter bis zu 10000 S monatlich sind steuerfrei zu stellen.

4. Aufrechterhaltung der günstigeren Besteue- rung des 13. und 14. Monatsgehaltes sowie der Abfertigung.

5. Schaffung von Werbungskostenpauschalsät- zen für bestimmte Berufsgruppen (Künstler, Handelsvertreter usw.).

6. Verbesserung beim Pendlerpauschale.

Einstimmiger Beschluß

oGesundheitsausschuß Petition Nr.53

überreicht vom Abgeordneten Mag. Walter G u g- gen b erg er betreffend ein Verbot des LD- 50-Tests

Die vorliegende Petition richtet sich gegen den sogenannten LD-SO-Test, einem Giftigkeitstest an einer großen Anzahl von Tieren, wobei die wirkungsunbekannten chemischen Substanzen in steigenden Dosen den Tieren solange verabreicht werden, bis die Hälfte der Tiere stirbt. Als Alternative zu diesem brutalen, für die Tiere quälendsten Versuch, der zu einem oft wochenlang dauernden Vergiftungstod führt, wird der Hefe- Test angeführt. Hiefür werden normale Hefe-Kul- turen hergestellt, die sehr kostengünstig sind. Die Prüfung der Testsubstanzen erfolgt dann in der exponentiellen Phase des Zellwachstums. Die Vorteile dieses Verfahrens liegen in der einfachen Durchführbarkeit, der kosten günstigen Erstellung und einer hohen statistischen Aussagekraft.

Der Ausschuß hat am 30. September 1992 den Beschluß gefaßt, zur gegenständlichen Forderung der Petition eine Stellungnahme des Bundesministe- riums für Wissenschaft und Forschung einzuholen.

Das Bundesministerium hat wie folgt Stellung genommen:

"Unter Bedachtnahme auf die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Petition Nr. 53 angespro- chenen Frage des sogenannten ,LD-50-Tests' bzw.

seines Verbotes, sowie auch im Hinblick auf den in diesem Zusammenhang angeführten sogenannten ,Hefe-Test' als ,eine Alternative zur Bestimmung der akuten Toxizität von Arzneistoffen und Chemikalien' ist festzustellen:

,LD-50-Test' bzw. Verbot des ,LD-50-Tests' 1. Allgemein und grundsätzlich ist von der geltenden Rechtslage auszugehen, nämlich dem Tierversuchsgesetz, BGBI. Nr.501l1989. Gemäß diesem mit 1. Jänner 1990 in Kraft getretenen (neuen) Tierversuchsgesetz sind Tierversuche nur mehr unter dem vom Gesetz genannten, sehr eingeschränkten Voraussetzungen zulässig, und . sind Tierversuche ausdrücklich nur dann zu genehmigen,. wenn die angestrebten Versuchsziele nicht durch andere Methoden und Verfahren (Ersatzmethoden) erreicht werden können. Diesbe- züglich ist auf § 3 Abs. 1 bis 3 des Tierversuchsgeset- zes zu verweisen.

Gemäß § 3 Abs. 4 des Tierversuchsgesetzes kann der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung durch Verordnung (gemäß § 13 Tierversuchsgesetz;

Anmerkung: in Vollziehung des Tierversuchsgeset- zes zur einheitlichen Durchführung im Einverneh- men mit dem bzw. den jeweils zuständigen Bundesminister(n) und nach Anhörung einer im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gemäß § 13 Tierversuchsgesetz einzurichtenden Kominission) feststellen, welche Methoden bei der Durchführung von Tierversuchen nach dem aner- kannten Stand der Wissenschaften als überholt und daher unzulässig anzusehen sind.

2. Auf Grund des Tierversuchsgesetzes wurde seinerzeit noch vor seinem Inkrafttreten die Kommission gemäß § 13 des Tierversuchsgesetzes vorbereitet und unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes diese Kommission konstituiert. Bereits in der 1. Sitzung der Kommission gemäß § 13 des Tierversuchsgesetzes am 27. März 1990 wurde die Frage des sogenannten ,LD-SO-Tests' als Tagesord- nungspunkt aufgenommen und inhaltlich behandelt.

In ihrer 3. Sitzung am 23. Juni 1990 lag der Kommission gemäß § 13 Tierversuchsgesetz bereits ein vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ausgearbeiteter Entwurf einer Verord-·

nung betreffend Verbot des ,LD-SO-Tests' vor und wurde in der Kommission beraten.

(14)

Dies geschah nicht .zuletzt auch unter Bedacht- . nahme darauf, daß im Zusammenhang mit der'

Beschlußfassung des neuen Tierversuchsgesetzes der Nationalrat im Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung (19 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalra- tes XVII. GP) ua. zu § 3 Abs. 4 folgendes feststellte:

,. .. zu

§:3

Abs. 4 stellt der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung mehrheitlich fest, daß die Verordnungsermächtigung die laufende Anglei- chung an den anerkannten Stand der Wissenschaf- ten hinsichtlich des Ersatzes von Tierversuchen durch alternative bzw. das Tier nicht oder weniger belastende Methoden gewährleistet. Insbesondere wird im Rahmen dieser Verordnungsermächtigung auf die weitestgehende Substitution des LD- 50-Tests und Draize-Tests Bedacht zu nehmen sein.'

3. Im Anschluß an die Beratungen in der Kommission gemäß § 13 Tierversuchsgesetz zum Entwurf einer Verordnung betreffend Verbot des ,LD-50-Tests' wurde ein auf Grund der Beratungs- ergebnisse vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung überarbeiteter Entwurf im Herbst 1990 dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleitet.

Als Ergebnis eines besonders umfangreichen Begutachtungsverfahrens war, neben Zustimmung einerseits und Ablehnung aus Gründen des Tierschutzes bzw. einer grundsätzlichen Ablehnung von Tierversuchen, insbesondere aber auch eine ganz besonders starke Ablehnung des Verordnungs- entwurfes zu verzeichnen, und zwar im Hinblick darauf, daß ,keine ausreichenden Ersatzmethoden vorhanden sei'en sowie ein Verbot des ,LD-50-Tests' eine erhebliche Gefährdung von Gesundheit sowie Wissenschaft und Forschung bedeuten würde' (Zitate aus den Stellungnahmen des Begutachtungs- verfahrens).

Im Hinblick darauf, daß gemäß § 13 Tierver- suchsgesetz mit allen übrigen für die Vollziehung des Tierversuchsgesetzes zU$tändigen Bundesmini- stern(ministerien) das im Gesetz gebotene Einver- nehmen herzustellen ist, war insbesondere auf die Stellungnahmen der Bundesministerien für Gesund- heit (seinerzeit Bundeskanzleramt), für wirtschaftli- . ehe Angelegenheiten, für Land- und Forstwirtschaft sowie auch für Umwelt, Jugend und Familie Bedacht zu nehmen. Hinsichtlich des vorgeschlage- nen Verordnungsentwurfes wurden entschieden Ausnahmen von einem allgemeinen Verbot des ,LD-50-Tests' verlangt und das im Gesetz gefor- derte Einvernehmen von einer diesbezüglichen Regelung für Ausnahmen abhängig gemacht.

Weiters wurde seitens der Universitäten, Medizi- nische Fakultät ebenso wie Naturwissenschaftliche Fakultäten entschieden ein allgemeines Verbot des

,LD-50-Tests' abgelehnt und wurden mit umfang- reichen sachlichen Begründungen Ausnahmen von einem allgemeinen Verbot als unbedingt erforder- lich bezeichnet. Ähnliche' Stellungnahmen wurden seitens pharmazeutischer Forschungsbereiche und Unternehmungen, einschließlich deren Interessens- vertretungen wie zB Bundeskammer der gewerbli- chen Wirtschaft, Pharmig ua. abgegeben. Unter nachhaltiger Darstellung, daß es hiefijr keine Ersatzmethoden gäbe, wurden Ausnahmen von einem Verbot des ,LD-50-Tests' insbesondere gefordert für:

biologische Standardisierungen, Standardisie- rungen von Pharmaka, Impfstoffen u. dgl., Entwicklung von Pharmaka, Impfstoffen u.

dgl.,

die biologische Überprüfung' von Seren, Impfstoffen und anderer Medikamenten biologischer Herkunft,

die Chargenprüfung von Arzneimitteln, Phar- maka, Impfstoffen u. dgl.,

für die Erfassung der Wirksamkeit von Viren, Bakterien, Pilzen und Toxinen,

wenn der LD-50-Test durch einschlägige Rechtsvorschriften internationaler Abkom- men österreichische oder internationale Prüf- linie verlangt wird,

außerdem sollte bei akuter Notwendigkeit bzw. Änderung des Wissensstands der LD- 50-Test bei ausreichender Begründung zuge- lassen sein.

In einer größeren Zahl interministerieller Bera- tungen wurde seither unter Bedachtnahme auf den internationalen anerkannten Stand der Wissen- schaften versucht, im Einvernehmen mit allen für die Vollziehung des Tierversuchsgesetzes zuständigen Bundesministerien einen Verordnungstext zu erar-"

beiten, auf dessen Grundlage das vom Gesetz geforderte Einvernehmen zu erzielen ist.

Nach eingehenden Beratungen konnte . auf interministerieller Ebene - zur Vorbereitung des erforderlichen Einvernehmens der zuständigen Bundesminister - ein Konsens über eine Verord- nung zum Verbot des ,LD-50-Tests' erzielt werden, sodaß die gegenständliche Verordnung voraussicht- lich in Kürze wird erlassen werden können.

Unter Bedachtnahme auf den international anerkannten Stand der Wissenschaften wird damit hinsichtlich dem im seinerzeitigen Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung zum Ausdruck gekommenen Verlangen (19 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des N ational- rates XVII. GP; siehe auch oben), ,auf die weitestgehende Substitution des LD-50-Test Be- dacht zu nehmen', entsprochen werden.

(15)

930 der Beilagen 15 11.

Zur Frage: ,Hefe-Test - eine Alternative zur Bestimmung der akuten Toxizität von Arzneistoffen

und Chemikalien'

Unter Bezugnahme auf die in der Petition Nr. 53 enthaltene Aussage ,Jetzt ist es soweit - der Wiener Wissenschaftler Prof. Dr. Heinrich P. Koch hat eine einfache und billige Alternative zum grausamen LD-50-Test (Gifttest an Tieren) gefunden - den HEFE-Test. Er ist validiert, daher sofort anwend- bar', muß aus der Sicht des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung - im Hinblick auf die sehr wünschenswerte, im Tierversuchsgesetz. zu- grunde gelegte und heute international auch sehr nachhaltig verfolgte Zielsetzung des Einsatzes von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch - bedauerlicherweise festgestellt werden, daß diese Aussage nicht zutrifft.

Zur vollständigen Information ist daher folgendes festzustellen:

Der sogenannte ,Hefe-Test' (der Titel im vollen Wortlaut: ,Der Hefe-Test: Eine Alternativmethode zur Bestimmung der akuten Toxizität von Arznei- stoffen und Umweltchemikalien') wurde anläßlich des 1. Internationalen Kongresses über Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch in der BiomedizinischenForschung in Linz am 16.117. September 1991 von Assistenzprofessor tit.

ao. Univ.-Prof. Dr. Heinrich P. Koch, Institut für Pharmazeutische Chemie der Naturwissenschaftli- chen Fakultät der Universität Wien, präsentiert und bereits damals von der wissenschaftlichen Fachwelt unterschiedlich und mit vielerlei Fragen aufgenom- men.

Im Hinblick auf das Bemühen des Bundesministe- riums für Wissenschaft und Forschung um Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Univ.-Prof. Dr. Heinrich P. Koch eingeladen, seinen ,Hefe-Test' sowie seine Einsatzmög- lichkeiten näher darzustellen; und

auf Grund der von Prof. Dr. Koch zur Verfügung gestellten Unterlagen wurde eine umfangreiche wissenschaftliche Begutach- tung des ,Hefe-Tests' vorgenommen.

Über die wissenschaftliche Begutachtung dieses Hefe-Tests wurde in der 18. Sitzung der Kommis- . sion gemäß § 13 Tierversuchsgesetz am 6. Juli 1992

ein umfangreicher Bericht der Kommission erstat- tet. Weiters hat die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ergänzungs- und Ersatzmeihoden zum Tierversuch (ZEBET) des Bundesgesundheits- amtes in Berlin, Prof. Dr. Spielmann eme Stellungnahme abgegeben.

Univ.-Prof. Dr. Koch wurde weiters auch eingeladen, seinen ,Hefe-Test' als Publikation in einer entsprechenden wissenschaftlichen Zeitschrift

vorzulegen; dies wurde zugesagt und dem Bundes- ministerium für Wissenschaft und Forschung die Publikation in der Zeitschrift ,Pharmazie 47' (1992), H. 7, am 16. Oktober 1992 zugeleitet.

Da es sich bei dem sogenannten ,Hefe-Test' auf Grund der vom Bundesministerium für Wissen- schaft und Forschung veranlaßten Begutachtungen und Ergebnissen der eingeholten Gutachten sowie auch durchaus im Einklang mit den von Univ.-Prof.

Dr. Koch selbst getroffenen Aussagen (so zuletzt in einer Pressekonferenz am 13. Oktober des Jahres) noch um keine bereits anerkannte oder validierte Ersatzmethode zum Tierversuch handelt, wurde Univ.-Prof. Dr. Koch wiederholt vom Bundesmini- sterium für Wissenschaft und· Forschung jede mögliche Unterstützung zur Entwicklung einer Ersatzmethode zugesagt; so zuletzt Anfang No- vember 1992. Insbesondere wurde Univ.-Prof. Dr.

Koch eingeladen, ein als entsprechendes Projekt formuliertes Forschungsvorhaben - so wie dies etwa auch als Forschungsprojekt beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung einge- reicht wird - dem Bundesministerium für Wissen- schaft und Forschungvorzulegen, um es im Rahmen staatlicher Auftragsforschung finanzieren zu kön- nen.

Da das Bundesminist~rium für Wissenschaft und Forschung nicht nur von Gesetzes wegen (§ 17 Tierversuchsgesetz), sondern auch aus grundsätzli- chen Überlegungen an der Entwicklung von Ersatzmethoden zum Tierversuch und deren Förderung außerordentlich interessiert ist und der gegenständliche ,Hefe-Test' - wie Univ.-Prof. Dr.

Koch auch selbst feststellte noch keine international anerkannte oder validierte Ersatzme- thode zum Tierversuch ist, wurde ihm auch die Unterstützung bei einer internationalen Erprobung und Validierung seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung zugesagt. Weiters wurde ihm auch die Bereitstellung der von ihm benötigten EDV -Leistung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung seines ,Hefe-Tests' zuge- sagt."

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat zu der mit dortiger ZI. 17010.0020/28-92 (mit Datum vom 1. Oktober 1992) übermittelten Petition Nr. 53 betreffend ein Verbot des LD-50-Tests/Hefe-Test in Ergänzung zur Stellungnahme des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom 13. November 1992, die am 17. Dezember 1992 im Bundesgesetz- blatt erschienene Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 26. November 1992 über die Unzulässigkeit des LD-50-Tests nach dem Tierversuchsgesetz, BGBI. Nr. 792/1992, zur Kenntnis gebracht.

Einstimmiger Beschluß

sowie Übermittlung der Stellungnahme an den überreichenden Abgeordneten

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