aktuell - verlässlich - ehrlich Ausgabe 3/2012
Kurz & Bündig 3
Ist unser Bezirkskammerstandort gesichert? 5
Herbstantrag 2012 6
Suizidprävention 17
Forstfacharbeiterkurs 23
Kursprogramm 25
Termine 27
Impressum und Offenlegung gemäß BGBl. 314/1981 idgF (Mediengesetz):
Medieninhaber und Herausgeber: Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Murau, DVR 0000400;
ÖR. Thomas Wirnsberger, 8850 Murau, Schwarzenbergsiedlung 110, Tel.: 03532/2168-0*, Fax: -5251, E-Mail: [email protected]; www.lk-stmk.at/murau; ; Erscheinungsort Murau;
Hersteller: Druckerei Iris, Keltensiedlung 104, 8850 Murau; alle Fotos: BK Murau - außer bei Quellenangaben;
Das Informationsblatt dient der Vermittlung von Nachrichten, Informationen und Angelegenheiten der bäuerlichen Interessenvertretung für alle Mitglieder im Bezirk Murau. Dies ist das einzige schriftliche Medium der Bezirks- kammer Murau, die alleiniger Inhaber und gem. LGBl. 14/1970 idgF. eine gesetzliche Interessenvertretung ist.
Verlagspostamt 8850 Murau P.b.b. ZI.-Nr. 02Z032420 M
BK-Aktuell
Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Murau
© Habertheuer
LK 2020
Laut Schreiben der Landeskammer für Land–
und Forstwirtschaft Steiermark vom 2. April 2012 wurde der von der BK Murau vorgelegte Einsparungsvorschlag akzeptiert und
per 1. April 2012 zur Umsetzung gebracht.
Dieser Einsparungsvorschlag fußt auf drei Säulen:
- Einsparungen im Personalbereich durch freiwilligen Lohnverzicht in Form von ent- sprechenden Stundenreduzierungen bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes (im Bereich der Tierkennzeichnung) - Sonstige Vorschläge
(Einnahmenerhöhungen bzw. Ausgaben- reduzierungen)
- Forcierung der Einnahmen aus dem Forst- bereich (Betreuung von Forstbetrieben, Erstellung von Waldwirtschaftsplänen, etc.)
Insgesamt geht es dabei um die Gesamtsumme von € 107.412,00.
siehe dazu auch den Artikel des Kammer- sekretärs auf Seite 5.
Depression und Suizidalität (Zusammenfassung)
Eine Depression bei jungen Menschen zu diag- nostizieren, ist oft schwierig, denn altersbeding- te Verhaltensweisen überlagern häufig die klas- sischen Symptome. Ältere Kinder werden unter Umständen aggressiv und stürzen sich in Kon- flikte, was dem landläufigen Erscheinungsbild einer Depression entgegengesetzt scheint.
Jüngere können sich dagegen zu regelrechten Angsthasen entwickeln.
Suizid ist in Österreich in der Gruppe der unter 25-jährigen Burschen die zweithäufigste Todes- ursache nach Unfällen.
Die höchsten Suizidraten innerhalb Österreichs finden sich in der Steiermark, Kärnten und Oberösterreich.
Suizidalität resultiert aus dem Gefühl, den Be- lastungen des Lebens nicht gewachsen zu sein.
Mit zunehmenden Alter erhöht sich die Suizid- gefährdung. In mehr als der Hälfte aller Suizid- fälle bei älteren Menschen gab es in der Vorge- schichte eine depressive Erkrankung.
Alte depressive Menschen neigen dazu, sich dem Leben zu verweigern, indem sie Essen oder Medikamente nicht mehr zu sich nehmen wollen (Quelle: Fux 2005).
Bitte achten Sie auch auf die zu diesen Themen passenden Vorträge (Seite 16). Auf den Seiten 17 und 18 dieser Ausgabe finden Sie diesen Artikel in voller Länge!
Kontaktpersonen:
Mag.a Rosemarie Mayerdorfer und DSAin Andrea Hager
GO-ON Suizidprävention Steiermark Regionalteam Murau
Anna-Neumannstrasse 16, 8850 Murau [email protected] 0664/88694051
Gratulation
Unser Herr Kammerobmann ÖR Thomas Wirnsberger vollendete am 23. August 2012 sein 60. Lebensjahr.
Wir gratulieren dazu herzlich und wünschen ihm weiterhin viel Schaffenskraft daheim am Betrieb und bei uns in der Bezirksbauernkammer Mu- rau.
77. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 8. August 2012 über die Zulässigkeit von Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien au- ßerhalb von Anlagen (Verbrennungsverbot- AusnahmenVO)
Auf Grund des § 3 Abs. 4 Bundesluftreinhalte- gesetz – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2010, wird verord- net:
§ 1 Ziel der Verordnung: Ziel dieser Verord- nung ist es, Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen zu regeln und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen festzulegen.
§ 2 Schädlings- und krankheitsbefallene Ma- terialien: (1) Das Verbrennen von schädlings- und krankheitsbefallenen Materialien ist zuläs- sig, wenn
1. dies zur wirksamen Bekämpfung von Schäd- lingen und Krankheiten unbedingt erforderlich ist und
2. keine andere ökologisch verträgliche Metho- de anwendbar ist.
(2) Das Verbrennen von schädlings- und krank- heitsbefallenen biogenen Materialien ist der zu- ständigen Bezirksverwaltungsbehörde bis spä- testens 24 Stunden vor dem Entzünden des Feuers zu melden und in geeigneter Form (z.B.
mittels Fotos) zu dokumentieren. Die Bezirks- verwaltungsbehörde hat die notwendigen Er- mittlungen durchzuführen. Auf Verlangen sind die Dokumentationen der zuständigen Bezirks- verwaltungsbehörde vorzuweisen.
§ 3 Weitere Ausnahmen: (1) Vom Verbren- nungsverbot außerhalb von Anlagen sind wei- ters ausgenommen:
1. das Räuchern im Obst- und Weingartenbe- reich als Maßnahme des Frostschutzes;
2. das Verbrennen von Rebholz in schwer zu- gänglichen Lagen im Monat April;
3. das Abbrennen von Stroh auf Stoppelfeldern, wenn dies zum Anbau von Wintergetreide oder Raps unbedingt erforderlich ist, sofern eine Ver- rottung des Strohs im Boden auf Grund von Trockenheit nicht zu erwarten ist;
4. das punktuelle Verbrennen biogener Materia- lien, die auf Grund von Lawinenabgängen die Nutzbarkeit von Weideflächen in schwer zu- gänglichen alpinen Lagen beeinträchtigen.
(2) Die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 gelten sinngemäß.
§ 4 Sicherheitsvorkehrungen: (1) Es sind ge- eignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkon- trollierte Ausbreitung des Feuers verhindern, z.B. durch das Bereithalten geeigneter Lösch- hilfen in der Nähe der Feuerstelle.
(2) Es ist auf eine möglichst geringe Rauchent- wicklung zu achten, um eine unzumutbare Be- lästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.
§ 5 Strafbestimmungen: Übertretungen dieser Verordnung sind nach § 8 Bundesluftreinhalte- gesetz strafbar.
§ 6 Inkrafttreten: Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. August 2012, in Kraft.
Verbrennungsverbot - AusnahmenVO
ebenfalls eine strikte Trennung zwischen der Kammer und dem erwähnten Verein gegeben.
Zurzeit liegen uns 1.100 Unterstützungserklä- rungen für die Festigung des Standortes der Bezirksbauernkammer in St. Egidi vor. Gleich- zeitig werden damit die Verantwortungsträger im Land aufgefordert, die ländlichen Strukturen zu erhalten bzw. die Eigenständigkeit des Bezir- kes Murau abzusichern.
Mit € 34,00 Unterstützungsbeitrag pro Person und Jahr ist das Einsparungsziel für 2012 er- reichbar wie nachfolgende Zusammenstellung klar und deutlich zeigt:
Personalkosteneinsparung: € 55.000,00 sonstige Einsparungen
bzw. Einnahmenerhöhung: € 5.000,00 Zuschuss Bäuerlicher
Vermarktungsverein: € 10.000,00 Solidarbeitrag der
Kammermitglieder
(1.100 Pers. x € 34,00): € 37.400,00
Summe € 107.400,00
Die erforderlichen Beschlüsse im Bäuerlichen Vermarktungsverein werden wir im Herbst 2012 in den zuständigen Gremien herbeiführen.
Unterstützungsbeiträge können ab sofort auf die Kontonummer 10.256 bei der Raiba Murau (BLZ: 38238) überwiesen werden (BIC:
RZSTAT2G238; IBAN: AT 57 3823 8000 0001 0256). Die überwiesenen Beträge werden auf jeden Fall zweckgebunden verwendet.
Jedes Kammermitglied hat damit die Chance, zur Absicherung des Standortes seiner Interes- senvertretung freiwillig und nachvollziehbar bei- zutragen. Der Vorteil der geringeren Entfernung zur seiner interessenspolitischen Servicestelle im ländlichen Raum ergibt sich somit in den meisten Fällen automatisch. Gleichzeitig wird unser wunderschöner Bezirk in seiner derzeiti- gen Struktur damit entsprechend abgesichert.
KS DI Franz Rodlauer Nur wenn das erforderliche
Einsparungspotential in der Höhe von € 107.412,00 am Jahresende plausibel gegen- über der Landeskammer nachgewiesen werden kann!
Alleine mit der freiwilligen Stundenreduktion seitens der Teammitglieder bzw. der geplanten Ausgabensenkungen und Einnah- menerhöhungen ist dieses hoch gesteckte Ziel nicht erreichbar.
Ohne einen Solidarbeitrag der betroffenen Bau- ernschaft werden alle diesbezüglichen Anstren- gungen ins Leere gehen.
Diese finanzielle Unterstützung der Kammermit- glieder zur Erhaltung der Eigenständigkeit unse- rer Dienststelle ist aus meiner Sicht auf zwei Arten administrierbar bzw. umsetzbar:
A. Einhebung einer bezirksinternen zusätzli- chen Kammerumlage (wäre für alle Bau- ern und Bäuerinnen des Bezirkes dann verpflichtend zu bezahlen)
B. Freiwillige zweckgebundene Beiträge an den Bäuerlichen Vermarktungsverein Be- zirk Murau und Umgebung
Gegen die Variante A spricht einerseits der Tat- bestand, dass mit Jahresbeginn ohnehin bereits steiermarkweit der Hebesatz für die Kammer- umlage von 700 auf 800 % des Grundsteuer- messbetrages erhöht worden ist und anderer- seits fällt dabei die persönliche Entscheidungs- freiheit unter den Tisch.
Daher kommt für mich ohnehin nur die Variante B in Frage, die auf völliger Freiwilligkeit basiert (sowohl hinsichtlich der Höhe des Unterstüt- zungsbetrages als auch betreffend die Häufig- keit der Zahlungen). Darüber hinaus ermöglicht diese zweite Variante auch den Funktionären und Funktionärinnen ihre Funktionsentschädi- gungen in Form von Zessionen an den Bäuerli- chen Vermarktungsverein zweckgebunden ab- zutreten. Gebarungsmäßig ist in diesem Falle
gesichert?
Herbstantrag
Begrünung von Ackerflächen
Allen Teilnehmern an der Maßnahme
„Begrünung von Ackerflächen“ wurde ein per- sonalisierter Herbstantrag 2012 zugesandt. Die- ser besteht aus dem Mantelantrag, der Ver- pflichtungserklärung und der Begrünungsseite.
Dieser Antrag ist ausgefüllt bis spätestens Mon- tag, 15. Oktober im Rahmen unserer Sprech- tage Dienstag oder Donnerstag von 8.30 – 12.00 Uhr in der Bezirksbauernkammer ab- zugeben.
Jährlich müssen mind. 25% der Ackerfläche flä- chendeckend begrünt werden, die Prämie wird nur für max. 40% der Ackerfläche gewährt. Wird bei einer angemeldeten Fläche eine flächende- ckende Begrünung wider Erwarten nicht er- reicht, muss diese Fläche wieder abgemeldet werden (auch wenn das max. mögliche prä- mienfähige Flächenausmaß nicht unterschritten wird!)
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Maßnahmenerläuterungsblatt „Begrünung von Ackerflächen“.
Tierschutzmaßnahme (Weidehaltung):
Bei einer Betriebsumstellung kann ein Wechsel von einer bisher beantragten Kategorie in eine andere Kategorie sinnvoll bzw. notwendig wer- den. Dies ist ebenfalls mittels Herbstantrag 2012 bis spätestens Donnerstag, 15. Novem- ber zu beantragen (Leerformulare besorgen).
Die Maßnahme wird erfüllt, solange jährlich mind. ein Tier in einer beantragten Kategorie gehalten wird. Wird die Tierhaltung aufgegeben, so werden alle bisher gewährte Prämien aus dieser Maßnahme rückgefordert.
Die Maßnahme kann jedoch bei einer Verpach- tung der Flächen an den Pächter weitergege- ben werden, wenn zeitgleich die Weitergabe mind. eines Tieres einer bisher beantragten Ka- tegorie an den gleichen Betrieb erfolgt.
Leerformulare sowie Merkblätter stehen in der Bezirkskammer oder im Internet unter www.ama.at zur Verfügung.
Digitalisierung:
Jede Flächenänderung in Ausmaß und Nutzung ist durch eine Digitalisierung amtlich zu ma- chen. Diese Möglichkeit können Sie ab Mitte September bei uns mit einer vorherigen Termin- absprache nutzen.
Auch alle Vor-Ort-Kontrollen des Jahres 2012 sind so zwingend im Rahmen einer Digitalisie- rung zu übernehmen, weshalb wir alle Betroffe- nen bitten, sich ab Mitte September bei uns zu melden!
Eine Digitalisierung darf durch unsere Mitarbei- ter nur durchgeführt werden, wenn diese Ände- rungen in der Natur entsprechend umgesetzt wurden, da wir diese Änderungen amtlich bes- tätigen. Daher werden Sie gebeten, immer mög- lichst viele Unterlagen (wie z.B. Rodungsbewilli- gungen mit Skizzen, Fotos, etc.) zu besorgen bzw. zur Digitalisierung mitzunehmen.
Informationen zum ÖPUL
Vorzeitiger Ausstieg aus ÖPUL-Maßnahmen nach fünf oder sechs Jahren
Grundsätzlich kann nach der Einhaltung einer mind. fünfjährigen Verpflichtung ein Antrag auf Ausstieg gestellt werden (rückzahlungsfrei!) – z.B. Silageverzicht, Verzicht auf ertragssteigern- de Betriebsmittel, etc.
Ausnahmen bestehen hier für die „Mahd von S t e i lf l ä ch e n “ u n d „ K 2 0 “ - M a ßn a h m e n (Naturschutz), welche nicht vorzeitig beendet werden können.
Auch die Tierschutzmaßnahme (Weidehaltung) muss mind. bis Ende 2013 eingehalten werden, da sie erst ab 2009 beantragt werden konnte.
Variante (auszugsw.)
Anlage spätestens
bis
früheste Bodenbe-
arbeitung Anmerkung
A 20. August 16. November
abfrostend oder winter-
hart
B 20.September 2. März abfrostend
C 15. Oktober 2. März winterhart
H 15. Oktober kein
Umbruch
Begrünung wird oder bleibt Haupt-
kultur
Der Antrag muss zeitgerecht für die nächste Pe- riode gestellt werden (für Winterbegrünung bis 15. Oktober 2012, für die anderen bis 15. Mai 2013), da ansonsten die Verpflichtung sich au- tomatisch verlängert. Nach Ankündigung oder Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle ist ein Ausstieg aus einer Maßnahme ebenfalls nicht mehr möglich.
Der beantragte Ausstieg wird von der AMA ge- prüft und genehmigt. Bis zur Genehmigung müssen alle Förderungsvoraussetzungen ein- gehalten werden!
Die Maßnahme bleibt im MFA stehen. Jede selbstständige Streichung einer Maßnahme im MFA führt unweigerlich zu einer Rückforderung!
Wenn Sie sich gedanklich mit Änderungen in Ihrer Bewirtschaftungsform beschäftigen, nut- zen sie frühzeitig unsere Beratung, um alle Möglichkeiten zu kennen und auszunutzen. Be- denken Sie bei einem vorzeitigen Maßnahmen- ausstieg, dass es 2014 zu einer ÖPUL- Laufzeitverlängerung kommen könnte, und Sie daher ein weiteres Jahr ohne diese Prämien kalkulieren müssten.
Neue Maßnahmen / Flächenzugang
Im Jahr 2013 (dem „derzeit offiziell“ letzten Jahr der ÖPUL-Laufzeit) besteht keine Möglichkeit, eine ÖPUL-Maßnahme neu oder einen prä- mienfähigen Flächenzugang zu beantragen (z.B. Biobetrieb pachtet konventionelle Flächen:
weder die bisherige UBAG- und Verzichtsprä- mie wird ausbezahlt, noch die Bioprämie). Wei- terhin können jedoch in bestimmten Situationen Maßnahmen mit der Fläche übertragen werden.
Automatische Umwandlung von Acker in Grünland (Dauergrünland-Werdung)
Weiterhin gilt zu beachten: Ackerflächen, wel- che mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung zum Anbau (oder auf natürliche Weise) von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen (=
Schlagnutzung: Futtergräser, Klee, Kleegras, Wechselwiese, Luzerne, Sonstiges Feldfutter) genutzt werden und somit nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs waren, zu Dauergrünlandflächen.
Als Fruchtfolge in diesem Sinne gilt die Ände- rung des Pflanzenbestandes durch eine aktive
Tätigkeit (Direktsaat wie z.B. Schlitzsaat oder Umbruch mit Neuansaat) mit einer Änderung der Schlagnutzungsart im MFA. Können Sie nach der entsprechenden Anfrage durch die A- MA keine andere Nutzung nachweisen wird die Fläche automatisch zu Grünland.
Für die korrekte Beantragung von Ackerfutter im MFA sollen folgende Definitionen als Hilfestel- lung dienen:
- Klee (alle Kleearten), Luzerne: sind Rein- bestände mit mehr als 80% der angegebe- nen Pflanzenart
- Kleegras: ist ein Gemenge von Gräsern und Klee/Luzerne (zwischen 20 und 80%) - Wechselwiese: ist aus verschiedenen
K o m p o n e n t e n z u s a m m e n g e s e t z t (jedenfalls unter 20% Kleeanteil)
- F u t t e r g r ä s e r : G r ä s e r r e i n b e s t a n d (geringster bzw. kein Klee-/Kräuteranteil) - Sonstiges Feldfutter: div. Futterpflanzen-
mischungen wie Landsberger Gemenge Jeder Landwirt ist angehalten – sofern es ihm betrieblich wichtig erscheint – seine Situation selbstständig zu kontrollieren und frühzeitig dar- auf zu reagieren!
Dauergrünland-Erneuerung
Eine Dauergrünlanderneuerung bedeutet eine Ausbesserung oder Auffrischung eines Bestan- des durch Einsaat mit für Wiesen und Weiden typischen Kulturen (Gräser, Kräuter, Klee). Die Erneuerung kann umbruchlos (Schlitzsaat, Krei- selegge) oder mittels Umbruch (Pflug, Fräse;
Achtung: nicht bei Steilflächenmahd) erfolgen.
Wird eine Grünlanderneuerung im ÖPUL durch- geführt, sollte im Vorhinein eine Meldung an die AMA mit dem Formular „Meldung – Grünland- umbruch und Grünlanderneuerung“ erfolgen.
Nach einer Erneuerung sind die Flächen wie- derum mit der Nutzungsart G und den entspre- chenden Kulturarten im MFA zu beantragen.
ACHTUNG!
Flächen, welche die Maßnahme „Mahd von Steilflächen“ aufweisen, dürfen nicht umgebrochen werden, es muss eine eventuelle Erneuerung gemäß den Förderungsvoraussetzungen umbruch- los erfolgen!
Herbstantrag
Dauergrünlandumbruch – Umwandlung in Acker
Die Umwandlung einer Fläche von Dauergrün- land in Acker muss aktiv erfolgen (es muss eine Handlung gesetzt werden). Eine Umwandlung lediglich „am Papier“ ist nicht zulässig. Die Flä- che muss grundsätzlich ackerfähig sein und mit den für Acker üblichen landwirtschaftlichen Ge- räten bewirtschaftet werden können.
Grünland wird zu Acker wenn
:
- dieses mit Pflug umgebrochen und ein Gräser- oder Kleereinbestand eingesät wird (z.B. Beantragung als „Klee“ oder
„Futtergräser“ mit Nutzungsart „A“).
- eine Einsaat von typischen Ackerkulturen wie Getreide, Mais, Eiweiß- und Ölfrüchte, Hackfrüchte,… erfolgt.
Innerhalb der ÖPUL 2007-Maßnahmen
„Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen“ und „Biologische Wirt- schaftsweise“ besteht die Möglichkeit, über den gesamten ÖPUL-Zeitraum 5% der Referenzflä- che (Grünlandfläche im ersten Verpflichtungs- jahr plus das im Jahr davor in Acker umgewan- delte Grünland), jedenfalls aber 1 ha und maxi- mal 5 ha in Acker umzuwandeln.
CC-Dauergrünlandumbruchsverbote
Der Umbruch von Grünland ist auf Flächen mit - einer durchschnittlichen Hangneigung ü-
ber 15%
- Gewässerrandstreifen (20 m zu stehen- dem Gewässer mit einer Wasserfläche von mindestens 1 ha; 10 m zu Fließge- wässern ab einer Sohlbreite von 5 m) nicht erlaubt.
Ausnahmen in Hanglagen:
- Tausch von Dauergrünlandflächen mit an- deren landwirtschaftlichen Flächen in zu- mindest demselben Ausmaß
- Umbruch zur Anlage von Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen
- Umbruch von höchstens 0,50 ha pro Be- trieb bei einem Grünlandanteil größer 80%
(ausgenommen Hutweiden, Bergmähder, Streuwiesen und Almen)
Infos zur Ausgleichszulage
Im Zuge der Beratung von Betrieben nach durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen müssen wir feststellen, dass es immer wieder Abweichun- gen bei den BHK-Punkten, hervorgerufen durch Änderungen auf der MFA Berghöfekataster Sei- te 2, gibt.
Entweder kam es bei der Beantragungen zu Missverständnissen oder es wird übersehen, dass sich inzwischen tatsächlich Daten geän- dert haben wie z.B. die km bei der Wegerhal- tung oder die relevante Bushaltestelle.
Entfernung der Hofstelle zur nächsten Bus- haltestelle
- Die Weglänge beginnt bei der Haustür des – bewohnten oder unbewohnten – Wohn- gebäudes (des zonierten Hauptbetriebes) und endet bei der nächsten öffentlichen Bushaltestelle. Sind die Wohnadresse und die Adresse des zonierten Hauptbetriebes unterschiedlich, gilt das zentrale Wirt- schaftsgebäude des zonierten Hauptbe- triebes (Haupteingang) als Bezugspunkt.
Sind die Wohnadresse und die Adresse des zonierten Hauptbetriebes ident, gilt die Haustür des Wohngebäudes als Bezugs- punkt.
- Die Entfernung wird in km angegeben, wo- bei auf eine Dezimalstelle kaufmännisch gerundet wird (1249 m entsprechen 1,2 km; 1250 m entsprechen 1,3 km).
- Als Bus gilt ein öffentlicher Autobus, der werktags – außer Samstag – ganzjährig verkehrt. Es muss täglich zumindest eine Hin- und Rückfahrtmöglichkeit in dieser Zeit gegeben sein. Auch eine entspre- chende Privatlinie ist zu berücksichtigen.
Hinweise
:- Ein „Schulbus“ ist nicht als Linienbus zu verstehen, es sei denn er ist ganzjährig werktags – außer allenfalls samstags – im Einsatz und für jedermann benutzbar.
- Es ist der kürzeste Weg anzugeben – un- abhängig davon, ob er tatsächlich benützt wird oder nicht, die Haltestelle nur zu Fuß oder z.B. mit PKW usw. erreichbar ist –, wobei dieser Weg in der Regel eine Ge- meinde-, Landes- oder Bundesstraße sein
wird. Abkürzungen über Feldwege und dergleichen werden nicht zugemutet.
- Liegt die nächste Bushaltestelle im be- nachbarten Bundesland, so ist diese an- zugeben, d.h. es ist unerheblich, in wel- chem Bundesland die nächste Bushalte- stelle liegt.
Entfernung der Hofstelle zur nächsten Bahn- haltestelle
Ergänzend zu den obigen Punkten sei hier Bahnhaltestelle erläutert:
- Es ist – unabhängig davon, ob sie benützt wird oder nicht – die nächste Bahnhalte- stelle mit Personenverkehr zu berücksich- tigen, wo mehr als sechs Monate im Jahr (werktags – außer Samstag) Zugverkehr besteht. Es sind die Stationen der Murtal- bahn hier daher genauso zu beachten und nicht nur der nächste Bahnhof mit Fernver- kehrsanschluss.
- Liegt die nächste Bahnhaltestelle im be- nachbarten Bundesland, so ist diese an- zugeben, d.h. es ist unerheblich, in wel- chem Bundesland die nächste Bahnhalte- stelle liegt.
Entfernung der Hofstelle zur nächsten Bezirkshauptmannschaft
Ergänzend zu den obigen Punkten sei hier nochmals der „kürzeste Weg“ angeführt:
Es ist der kürzeste Weg anzugeben, unabhän- gig davon, ob er tatsächlich benützt wird oder nicht, die BH nur zu Fuß, mit PKW oder einem anderen Verkehrsmittel erreichbar ist, wobei dieser Weg in der Regel eine Gemeinde-, Lan- des- oder Bundesstraße sein wird. Abkürzun- gen über Feldwege und dergleichen werden nicht zugemutet. Die Ermittlung der Entfernung kann z.B. mittels PKW-Kilometerzähler erfolgen.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit an, im Rahmen von örtlichen Veranstaltungen (z.B.
Bauernstammtischen) über aktuelle Informatio- nen oder von Ihnen gewählte Themen referie- ren.
Rufen Sie uns einfach an!
Ing. Hermann Jessner 0664/602596-5206 Ing. Wilfried Ofner 0664/602596-5214
Informationsveranstaltung
Wichtiges zu Herbstantrag, Digitalisierung, ÖPUL und AZ
Um neuen Bewirtschaftern (Hofübernehmer, Pächter) oder Interessierten einen Überblick über die aktuellen wichtigen Inhalte zum Invekos zu geben, bieten wir Ihnen ein Abendseminar an:
Dienstag, 25. September 2012, 19.00 Uhr, BK Murau
Nach dem Vortragsteil können Sie allgemein Fragen zu diesen Themen stellen bzw.
stehen wir auch für einzelbetriebliche Fragen zur Verfügung.
Ing. Jessner und Ing. Ofner
Urlaub am Bauernhof
Aktuelle Studie: Gäste-Potential für Urlaub am Bauernhof größer und unsicherer 60 % der Österreicher an Urlaub am Bauern- hof interessiert
60 % aller Österreicher/innen zeigen sich in ei- ner aktuellen IGF-Repräsentativumfrage (Institut für Grundlagenforschung, Juni 2012) an Ferien auf einem österreichischen Bauernhof interessiert (23 % „ganz sicher“; 37 %
„wahrscheinlich“). Damit ist das bekundete Inte- resse gegenüber der letzt-maligen Befragung im Jahr 2009 erneut gestiegen (09: 54% Inte- ressierte). Allerdings sind die Gäste heute unsi- cherer: vor 3 Jahren war der Anteil der ganz Si- cheren höher (29 %). Die IGF-Experten führen dies auch auf das aktuelle wirtschaftliche Stim- mungsklima zurück (Unsicherheit zeigt sich u.a.
beim Konjunkturindex, beim Ausgabeverhalten, bei der Urlaubsplanung usw.). Auch die Erfah- rungen der Österreich mit UaB nehmen zu: 50
% der er-wachsenen Österreicher haben bereits Erfahrung mit dieser Urlaubsform (2009: 43 %).
Davon je 25 % mit einem Haupturlaub sowie mit
einem Kurzurlaub auf einem Bauernhof.
Regional liegt der Schwerpunkt des Interesses vor allem in Wien mit 71% sowie generell in grö- ßeren Städten (über 50.000 Einwohner) mit 70
%. Auffällig ist auch das stark steigende Interes- se der Menschen über 60 Jahre: Lag das Inte- resse der älte-ren Menschen vor einigen Jahren noch unter dem Durch-schnitt, äußern sich heu- te 62% der Zielgruppe 60+ an UaB interessiert, mit 32% „ganz sicher“ stellt diese Altersgruppe sogar den höchsten Anteil an „voll Überzeug- ten“.
Die bäuerlichen Vermieter erzielen laut Statistik etwa ein Drittel der Jahresnächtigungen mit In- landsgästen, Österreich ist damit nach Deutsch- land (60%) der zweitwichtigste Gäste- Herkunftsmarkt für die bäuerlichen Vermieter.
„Das gute Image und das hohe Interesse der Österreicher/innen sind gute Voraus-setzungen für unsere Mitgliedsbetriebe. Der steigende An- teil der Unsicheren bedeutet aber auch, dass diese möglichen Gäste noch intensiver umwor-
ben werden müs- sen, damit sie sich letztlich für einen Bauernhof als Urlaubsunter- kunft entschei- den.“ (Hans Em- b a c h e r , G e - schäftsführer Ur- laub am Bauern- hof Österreich)
Steiermark
Die Festveranstaltung findet am Freitag, den 16. November 2012 in der Hohenhaus Tenne in Schladming statt.
Nach dem Festakt ist eine Führung im neuem
„Planet Planai“ geplant.
Ein Bus ist organisiert, Anmeldungen werden in der BK Murau unter 03532/2168 entgegen genommen.
Ein ganz besonderes Highlight im Rahmen des Regionale XII-Programmpunktes
„Oberwölz sperrt zu“
Es ist ein wunderschöner Sonntagmorgen und bereits um 7.00 Uhr reges Treiben am Oberwöl- zer Hauptplatz. Die Bäuerinnen des Bezirkes bereiten das Frühstück für die „Eingesperrten“
vor.
In der Mitte des Platzes wird eine sehr einladen- de Frühstückstafel gerichtet und Wiesen- blumensträuße machen diese Tafel noch schö- ner. Es werden mit selbstgebackenem Brot und Bauernbutter Brote mit Schinken und eigener Marmelade bereitet. Von Bäuerinnen gebacke- ne Krapfenwerden mit Zucker bestreut und ein- ladend auf Teller gelegt. Holundersaft und Was- ser sind zur freien Entnahme. Selbstverständ- lich gibt es auch Kaffee. Und für alle, die mit et- was Deftigerem in den Tag starten wollen, gibt es Eierspeise und – für die meisten eher unbe- kannt und selten gegessen – einen Brennsterz.
Schon früh kommen die ersten Gäste, bis schließlich bald die gesamte Tafel vollbesetzt ist. Es sind im Laufe des Vormittages insgesamt um die 400 Personen, die dieses Frühstück ge-
Frühstück mit den Bäuerinnen
Foto Josef Wieser
nießen und sich für den Tag stärken.
Bei der Endbesprechung von „Oberwölz sperrt zu“ wurde eben genau dieses Frühstück, das wir Bäuerinnen fast ausschließlich mit unseren eigenen Produkten zubereitet haben, mit Lob überhäuft. Es wäre etwas ganz Besonderes ge- wesen. Viele Gäste waren begeistert von den traditionellen Speisen, die manche bis zu die- sem Tag noch nie gegessen hatten und über die angemessenen Preisen.
Alles in allem war dieses „Frühstück mit den Bäuerinnen“ ein großer Erfolg und es wurde uns wieder einmal bewusst, welche ganz besonde- ren Produkte wir erzeugen.
Hier das traditionelle Rezept für den Brennsterz:
210 g Weizenmehl 50 g Fett
Salz
¼ l Salzwasser
Mehl mit kochendem Salzwasser abbrühen, in großen Brocken in das heiße Fett geben, zuge- deckt kurz dünsten lassen, zerstechen bis die Masse fein bröckelig ist, ev. mit Zucker und Zimt bestreuen.
Elisabeth Miedl
Nimm dir das BESTE!
ausgezeichnete Käsespezialitä- ten aus der Steiermark
Mehr als 40 Almkäsereien und Hofmolkereien vom Dachstein bis ins Hügelland stellten sich der Expertenjury. Gefragt waren die begehrten Auszeichnungen in Gold, Silber und Bronze.
Bei der Käse-, Joghurt und Butterprämierung 2012 konnten sechs Betriebe über einen Lan- dessieg jubeln.
- Vinzenz Michael Stern, Hitzendorf - Barbara Zeiler-Koller, Kleinsölk
- Liesl´s Milchhof, Familie Stuhlhofer, Weiz - Biohofkäserei Grabenhofer, Kathrein a.H.
- LFS Hatzendorf, Hatzendorf - Monika u. Harald Mühlthaler, Gaal
Am 17. Juli ging die größte Käseschau Öster- reichs in der Alten Universität in Graz über die Bühne. Alle prämierten Hofkäsereien präsentie- ren in der Alten Universität in Graz 137 ausge- zeichnete, echt steirische Käse-, Joghurt- und Butterspezialitäten. Käseliebhaber konnten ne- ben regionalen Spezialitäten, wie dem Murtaler oder dem Ennstaler Steirerkäse, echter Bauern- butter und verschiedenste Joghurt-Variationen mit höchsten Gaumenfreuden erleben.
Aus dem Bezirk Murau waren folgende Betriebe erfolgreich bei der Steirischen Käse-, Joghurt- und Butterprämierung: (Foto unten links)
Anna Oberreiter 8862 Falkendorf 29 03534/2614
Ausgezeichnete Produkte:
Murtaler Steirerkas: Silber Vertrieb: ab Hof, Bauernmärkte
Murau und Judenburg, Bauernladen Murau Ing. Silvia Unterer
8822 Jakobsberg 12 03586/30041
Ausgezeichnete Produkte:
Ziegenbutter: Silber Vertrieb: ab Hof Ferdinand Wölfl 8820 Mitterberg 68 0650/9433155
[email protected] Ausgezeichnete Produkte:
Pöllauer Bauernbutter: Gold Murtaler Steirerkäse: Silber
Vertrieb: Bio Bauernmarkt Neumarkt, samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, eigener Buschenschank: Freitag und Samstag ab 14.00 Uhr von 21. Juni bis 26. Oktober
Wir gratulieren allen prämierten Betrieben herzlich und wünschen weiterhin viel Erfolg in Haus und Hof!
Foto Suppan
Suizid im Alter
Mit zunehmendem Alter erhöht sich die Suizid- gefährdung. In mehr als der Hälfte aller Suizid- fälle bei älteren Menschen gab es in der Vorge- schichte eine depressive Erkrankung.
Motive sind häufig Verlust des Partners, des so- zialen Netzes, von Handlungsspielraum, Angst vor den Folgen körperlicher Erkrankungen, Ver- einsamung.
Die Symptome der Depression wie gedrückte Stimmung, Freud- und Interesselosigkeit sowie Antriebslosigkeit zeigen im Alter einen eher chronischen Verlauf und sind oft nicht so ausge- prägt wie bei jungen Menschen. Konzentration, Merkfähigkeit und Gedächtnis verschlechtern sich, hinzu kommen körperliche Beschwerden, Reizbarkeit und sozialer Rückzug.
Alte depressive Menschen neigen dazu, sich dem Leben zu verweigern, indem sie Essen oder Medikamente nicht mehr zu sich nehmen wollen. Dies ist häufig, wenn sie ihr Zuhause verlassen müssen und etwa in einem Senioren- heim untergebracht werden. Man spricht in die- sem Fall von stillen Suiziden.
Wie aber kann man helfen?
Laut Primar Dr. Christian Jagsch, Leiter der Ab- teilung für Alterspsychiatrie und Alterspsycho- therapie in der LSF in Graz, ist die wirkungs- vollste Therapie eine Kombination von medika- mentöser Therapie und Psychotherapie.
Dabei lautet das Ziel: „Von der Depression zur Trauer zu gelangen“. Alten Menschen wird ein Verhalten antrainiert, um mit geringeren körper- lichen Fähigkeiten besser umgehen zu können und auch die Einschränkung geistiger Fähigkei- ten zu akzeptieren.
In einer Psychotherapie können ältere Men- schen lernen, mit Verlusten wie Todesfällen na- he stehender Menschen umzugehen, sie anzu- nehmen und zu betrauern. Eine behandelte De- pression trägt daher maßgeblich zur Suizidprä- vention bei.
Depression und Suizidalität im Jugendalter Eine Depression bei jungen Menschen zu diag- nostizieren, ist oft schwierig, denn altersbeding- te auffällige Verhaltensweisen überlagern häufig
die klassischen Symptome.
Ältere Kinder werden unter Umständen aggres- siv und stürzen sich in Konflikte, was dem land- läufigen Erscheinungsbild einer Depression ent- gegengesetzt scheint. Jüngere können sich da- gegen zu regelrechten Angsthasen entwickeln oder klagen über „Bauchweh" oder „Kopfweh“, da die Fähigkeit fehlt, Niedergeschlagenheit zu spüren und zu benennen.
Depressionen nehmen bei Kindern und Jugend- lichen in industrialisierten Ländern zu und treten vor allem bei Dauerbelastungen wie Vernach- lässigung, Missbrauch, elterlichen Probleme mit Drogen und psychischen Störungen, körperli- chen Erkrankungen und Behinderungen, Dauer- arbeitslosigkeit und Geldmangel, Trennung, Wiederverheiratung und Patchwork-Familien, aber auch langfristigen schulischen Überforde- rungen auf. Auch genetische Faktoren und un- zureichende Bewältigungsstrategien könnten Depressionen hervorrufen.
Unterstützend sind gute Freundschaften zu Gleichaltrigen. Psychotherapie und eventuell medikamentöse Unterstützung sind wesentliche therapeutische Strategien.
Suizidalität im Jugendalter
Suizid ist in Österreich in der Gruppe der unter 25-Jährigen Burschen die zweithäufigste To- desursache nach Unfällen. Die höchsten Suizid- raten innerhalb Österreichs finden sich in der Steiermark, Kärnten und Oberösterreich.
Kinder unter zehn Jahren entwickeln zwar suizi- dale Gedanken, setzen diese aber nur sehr sel- ten in die Tat um. Im Jugendalter kommt es je- doch zu einem drastischen Anstieg von Suizid- versuchen und Suiziden. Diese haben vorwie- gend appellativen Charakter und zielen an sich auf Veränderung und Verbesserung, verfehlen ihren eigentlichen Zweck aber. Suizidalität re- sultiert aus dem Gefühl, den Belastungen des Lebens nicht gewachsen zu sein.
Dabei handelt es sich in der Regel um Fehlein- schätzungen - belastende Situationen werden überbewertet und die eigenen Möglichkeiten unterbewertet, woraus eine vermeintliche Aus-
sichtslosigkeit, Hilf- und Hoffnungslosigkeit re- sultiert.
Symptomatik der Depression
Kleinkind (1-3 Jahre) - wirkt traurig,
- das Gesicht ist ausdruckslos - ist ängstlich und schüchtern
- weint schnell oder wird schnell zornig - hat keine Lust zu spielen
- schläft schlecht
- lutscht viel am Daumen oder spielt mit den Geschlechtsteilen
- wiegt sich hin und her Vorschulkind (3-6 Jahre)
- wirkt traurig oder apathisch
- zieht sich zurück oder reagiert aggressiv - leidet unter Alpträumen, wacht nachts oft
auf
- hat keine Freude am Spielen, kann sich aus sonst nicht so recht freuen
- verliert Gewicht oder nimmt stark zu.
- bewegt sich ungern
Schulkind
- erzählt, dass es traurig ist - spricht über Suizid
- hat Schwierigkeiten in der Schule - fühlt sich von den Eltern vernachlässigt - hat unbegründete Schuldgefühle
- hat ein Gefühl der Hoffnungslosigkeit Jugendlicher
- hat wenig Selbstvertrauen - ist teilnahmslos oder ängstlich - kann sich nicht konzentrieren
- die schulischen Leistungen nehmen plötz- lich ab
- hat Schlaf und Appetitstörungen - fügt sich Verletzungen zu
- hat Suizidgedanken
Quelle: Fux (2005)
Die Kraft der Vielfalt
Der heurige Waldbauerntag findet am Donners- tag, 25. Oktober 2012 in der Weststeirerhalle in Wettmannstätten in der Weststeiermark statt.
Das Schwerpunktthema lautet heuer "Die Kraft der Vielfalt". Am Nachmittag besteht die Mög- lichkeit, eine interessante Exkursionen zu besu- chen.
Die Kraft der Vielfalt können wir sehr vielfältig auslegen. Unsere nachhaltig bewirtschafteten Wälder mit den verschiedensten Baumarten präsentieren ebenso eine Kraft der Vielfalt, wie die unterschiedlichsten Mitglieder und Mitarbei- ter des Waldverbandes. Durch diese Kraft der Vielfalt, wo für alle Waldbauern Platz ist, er- reichte der Waldverband Steiermark die Stärke, die er heute repräsentiert. Am Waldbauerntag werden wir diese Kraft der Vielfalt in unter- schiedlichsten Variationen aufzeigen und be- wusst machen. Alle Mitglieder sind aufgerufen, durch die Teilnahme am Waldbauerntag ihren Beitrag bei dieser Veranstaltung einzubringen und aufzuzeigen, was die Kraft der Vielfalt zu leisten vermag.
Besuchen Sie daher den Steirischen Waldbau- erntag und nutzen Sie die Gelegenheit zur Dis- kussion und zum Erfahrungs- und Informations- austausch mit Waldbesitzern aus der ganzen Steiermark.
Die Teilnahme an der Vollversammlung ist das wichtigste Recht jedes Mitglieds.
Programm
10.00 Uhr: Begrüßung durch Paul Lang, Obmann Waldverband Steiermark 10.15 Uhr: Die Kraft der Vielfalt
11.30 Uhr: Ehrungen - Verleihung des Steiri- schen Waldwirtschaftspreises, Gruß- worte und Ansprache der Ehrengäs- te
13.30 Uhr: Vorführungen am Ausstellungsge- lände
14.30 Uhr: Fachexkursion zur HASSLACHER PREDING Holzindustrie GmbH:
Am Standort Preding werden Hobelware, auf GLT- geprüftes Konstruktionsvollholz, Paletten und Pellets produziert. Der Hauptanteil an Schnittholz, welches für die Verarbeitung erfor- derlich ist, kommt zu gleichen Teilen von der Säge in Preding selbst und den eigenen Betrie- ben in Kärnten.
Mitarbeiter ca. 160
Trockenkapazität 180.000 m³
Hobelware 42.000 m³
Konstruktionsvollholz/GLT 75.000 m³
Paletten 850.000 Stück
Pellets 50.000 t
Informationen von www.hasslacher.at Der Waldverband Murau organisiert einen Bus zum Waldbauerntag mit Start um 7.45 Uhr bei der BK Murau und Zusteigmöglichkeit an den Bushaltestellen der B96 bis Scheifling. In Scheifling Einstieg am P+R-Parkplatz Ritter- Ilsung-Platz (ehem. GH Waldinger).
Wenn Sie mit dem Bus des Waldverbands Mu- rau mitfahren wollen, wird um Anmeldung mit Bekanntgabe der gewünschten Haltestelle per Mail an [email protected] und gleichzei- tige Anzahlung der aliquoten Fahrtkosten von
€ 30,00 auf das Konto 7.369 bei der Raiffeisen- bank Murau, BLZ 38238 ersucht.
ZVR-Zl.: 131727010
Obmann Friedwald Reiter
[email protected]; 0664/5308955 Obmann Stellvertreter Mag. Kurt Kreinbucher
[email protected]; 0664/5277457 Obmann Stellvertreter Johannes Petautschnig
[email protected]; 0676/9679220 Geschäftsführer Michael Leitner-Fidler
[email protected]; 0676/6377860
Die Forstfacharbeiterausbildung über den zweiten Bildungsweg dauert für landwirt- schaftliche Facharbeiter und Hilfsarbeiter aus Forstbetrieben fünf Wochen.
Der erste Kursteil dauert drei Wochen und bein- haltet Schlägerungstechniken, Bodenrückung, Waldbau, Holzausformung und allgemein bil- dende Fächer.
Schwerpunkte des zweiten Kursteils sind Seil- technik und Betriebswirtschaftslehre.
Der zweite zweiwöchige Kursteil beinhaltet die Forstfacharbeiterprüfung.
Einstiegsvoraussetzungen: Besitzer oder Be- wirtschafter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Mitarbeiter eines Forstbetriebs (Ausbildung über den zweiten Bildungsweg);
vollendetes 18. Lebensjahr oder nachschulische Ausbildung nach Abschluss einer landwirt- schaftlichen Fachschule
Kosten je Teilnehmer
ca. € 1.650,00 incl. Kursgebühr, Prüfungsge- bühr, Bundesgebühr, Kursunterlagen, Nächti- gung im Doppelzimmer mit Frühstück, Mittages- sen, Abendessen und Pausenverpflegung Sämtliche Ausbildungen, die von der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark angebo- ten werden, werden ausschließlich aus Mitteln des Bundes und des Landes Steiermark geför- dert. Kursteilnehmern aus anderen Bundeslän- dern wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Kurs- beginn bei ihrer zuständigen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle über Fördermöglichkei- ten zu informieren.
Eine Förderung der Nächtigungskosten ist nach Maßgabe der Förderung durch das BMLFUW und durch das Land Steiermark über Antrag an die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle mög- lich.
Forstfacharbeiterkurs
Anmeldung
Hiermit melde ich mich für den Forstfacharbeiterkurs Teil I und II
vom 17. September bis 19. Oktober 2012 an der Forstlichen Ausbildungsstätte Pichl verbindlich an.
*Diese Felder bitte unbedingt ausfüllen
Absagen müssen spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn bekannt gegeben werden, bei kurz- fristiger Absage oder Nichterscheinen wird eine Stornogebühr von € 500,00 in Rechnung gestellt.
Datum: ... Unterschrift: ...
Erst nach Erhalt dieser Anmeldung können wir Sie fix in die Teilnehmerliste aufnehmen!
Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung per Fax oder Post an die
Forstliche Ausbildungsstätte Pichl, Rittisstraße 1, 8662 Mitterdorf im Mürztal, Fax: 03858/2201-7251 www.fastpichl.at
Nachname/n* Vorname/n*
Geburtsdatum Versicherungsnummer
Geburtsort
PLZ, Wohnort* pol. Bezirk
Straße und Hausnummer*
Telefon Mobiltelefon*
ÖKL-Merkblatt 60 Hoftankanlagen für Diesel und Biotreibstoffe
3. Auflage, 2012, 12 Seiten, zahlreiche Tabellen und Fotos
Das ÖKL-Merkblatt Nr. 60 „Hoftankanlagen für Diesel und Biotreibstoffe“ ist in der 3. Auflage erschienen und gibt umfassende Hilfestellung für Melde-, Anzeige- bzw. Bewilligungspflichten, für Lagerbehälter (doppel- bzw. einwandig), La- gerräume und vieles mehr. € 6,00
Der Traktor im Straßenverkehr
12. überarbeitete Auflage, handlich, informativ, übersichtlich, aktuell!
Anschauliche Skizzen in bester Qualität mit far- bigen Details sowie Farbfotos zur Illustration.
Die kompakte Form der Broschüre ermöglicht es, diesen 'ÖKL-Klassiker' am Traktor mitzufüh- ren. Das Autorenteam stellt diese für Halter und Lenker der genannten Fahrzeuge wichtigen Be- stimmungen in einer für den Praktiker - der mit der Auslegung komplexen Gesetzestexte meist wenig vertraut ist - verständlichen Form dar.
€ 5,00
Gefahrguttransport in der Land- wirtschaft
Beförderung von Pflanzenschutz- und Reini- gungsmitteln, Dieselkraftstoff u. ä. durch Land- und Forstwirte
3. Auflage 2011, 16 Seiten
Das ÖKL-Merkblatt Gefahrgut wurde gemein- sam mit den maßgeblichen Experten überarbei- tet, aktualisiert und in der 3. Auflage neu he- rausgebracht. Es soll das Verständnis für die komplizierte Materie verbessern sowie die Ein- haltung der gesetzlichen Auflagen in der Praxis erleichtern. € 5,00
Bestellungen:
Österreichisches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung,
Gußhausstr. 6/1, 1040 Wien,
Tel: +43/1/505 18 91; Fax: +43/1/505 18 91-16;
[email protected]; www.oekl.at
Kursprogramm
Hygieneschulung für Direktvermarktungsbe- triebe
- Inhalte des LMSVG (Lebensmittelges.) - Reinigung und Desinfektion
- Dokumentationspflichten - Lebensmittelkennzeichnung 8. November 2012, 13.00 bis 17.00 Bezirksbauernkammer Murau Kosten: € 20,00 / Betrieb
€ 15,00 für Gutes vom Bauernhof-Betriebe inklusive Kursunterlage
Fleischforum
Fachtagung für Fleischverarbeitende Betriebe 6. November 2012 von 9.00 bis 17.00 Uhr in der LFS Hatzendorf
Kosten: € 75,00 / Betrieb
€ 60,00 für Gutes vom Bauernhof-Betriebe inklusive Kursunterlage
Tag der Wasserhygiene
12. November 2012 von 9.00 bis 13.00 Uhr in der Bezirksbauernkammer Leoben
Kosten: € 40,00 / Betrieb
- € 35,00 für Gutes vom Bauernhof-Betriebe
Käseforum
Käsefachtagung für Handwerksbetriebe
28. Februar 2013 von 9.00 bis 17.00 Uhr am Raiffeisenhof
Kosten: € 75,00 / Betrieb
€ 60,00 für Gutes vom Bauernhof-Betriebe inklusive Kursunterlage
Lebensmittelkennzeichnung für Direktver- markter
- Warum muss ich kennzeichnen?
- Was gehört aufs Etikett?
- Bitte eigenen Etiketten mitbringen!
7. Februar 2013, 14.00 bis 16.00 Uhr Bezirksbauernkammer Murau
Kosten: € 15,00 / Betrieb
€ 10,00 für Gutes vom Bauernhof-Betriebe inklusive Kursunterlage
Fleischsammelaktion Herbst - Abklatschproben
- Gewebsproben und - Produktuntersuchungen
findet in der Zeit von Montag 15. Oktober bis 6. Dezember 2012 statt.
Bitte um zeitgerechte Anmeldung!
Anmeldungen zur Waageneichung und Was- seruntersuchung werden laufend entgegenge- nommen!
Anmeldungen zu allen Kursen zur Direktver- marktung bitte bis spätestens sieben Tage vor Kursbeginn bei
Ing. Dipl.- Päd. Sabine Poier
Beratung für Direktvermarktung und Regionale Kooperationen
für die Bezirke Liezen und Murau 0664/602596-5132
Restplätze gibt es noch für folgende Kurse:
FacharbeiterInnenausbildung im 2. Bildungsweg - Landwirtschaft:
- Bildungszentrum Raiffeisenhof, Graz (Abendkurs, ab 29. September 2012) - LFZ Raumberg-Gumpenstein, Irdning
(Tageskurs, ab 15. Oktober 2012)
- Bildungszentrum Raiffeisenhof, Graz (Tageskurs, ab 5. November 2012)
- Bezirkskammer Murau (Tageskurs, ab 14. Jänner 2013)
Für die MeisterInnenausbildung in den folgen- den Sparten gibt es auch noch Restplätze:
- Bienenwirtschaft im Steir. Imkerzentrum, Graz (ab 22. Oktober 2012)
- Landwirtschaft, LFS Kobenz, Murtal (ab 10. Dezember 2012)
- Forstwirtschaft in der FAST Pichl, Mitter- dorf i. M. (ab 25. Februar 2013)
Um zügige Anmeldung wird gebeten!
Für weitere Fragen zur Ausbildungen melden Sie sich bitte bei der
Lehrlings- und Fachausbildungsstelle, Hamer- linggasse 3, 8010 Graz, Tel.: 0316/8050-1322.
Direktvermarktung
Facharbeiter- und Meisterkurse
Inhalt:
- Anatomie des Euters verstehen
- Krankmachende Faktoren und typische Fehler
- Euterentzündungserreger
- Früherkennung von Veränderungen - richtige Diagnose
- Schalmtest
- Behandlungsmöglichkeiten - Vorbeugung
28. November 2012, 8.30 bis 12.00 Uhr, Gasthaus Ritzinger, Mariahof
Referentin: Dr. Elisabeth Stöger, Tierärztin Kosten: € 20,00
€ 15,00 für Bio Ernte Steiermark Mitglieder 1,5 Stunden werden als Fortbildung für den Tiergesundheitsdienst angerechnet!
Anmeldung bis spätestens 19. Oktober 2012 bei der Bauernkammer Murau, Tel. 03532/2168!
Ohne Anmeldung keine Kursteilnahme!
Inhalte
- Fruchtbarkeit als Managementherausfor- derung
- Anatomie der Fortpflanzungsorgane - Brunstbeobachtung optimieren
- Fütterung und Mineralstoffversorgung als Vo ra u sse tzu n g fü r Fru chtb a rke it (Körperkondition, Milchinhaltsstoffe, Blut- werte)
- Wann sind Hormonbehandlungen sinn- voll?
28. November 2012, 13.30 bis 16.30 Uhr, Gasthaus Ritzinger, Mariahof
Referentin: Dr. Elisabeth Stöger, Tierärztin Kosten: € 20,00
€ 15,00 für Bio Ernte Steiermark Mitglieder 1,5 Stunden werden als Fortbildung für den Tiergesundheitsdienst angerechnet!
Anmeldung bis spätestens 19. Oktober 2012 bei der Bauernkammer Murau, Tel. 03532/2168!
Ohne Anmeldung keine Kursteilnahme!
für max. 15 Teilnehmer Inhalt:
- Was sagen die Milchinhaltsstoffe aus?
- Wie hängt die Fütterung damit zusam- men?
Ziel ist es, die Verdauung der Wiederkäuer zu verstehen und die eigenen LKV-Daten richtig zu interpretieren.
Für Betriebe mit Milchleistungskontrolle: unbe- dingt die LKV-Daten der letzten 6-12 Monate mitbringen!
29. November 2012, 13.30 bis 16.30 Uhr, Gasthaus Ritzinger, Mariahof
Referentin: Dr. Elisabeth Stöger, Tierärztin Kosten: € 35,00
€ 25,00 für Bio Ernte Steiermark Mitglieder 1,5 Stunden werden als Fortbildung für den Tiergesundheitsdienst angerechnet!
Anmeldung bis spätestens 19. Oktober 2012 bei der Bauernkammer Murau, Tel. 03532/2168!
Ohne Anmeldung keine Kursteilnahme!
Fruchtbarkeit bei der Kuh
Mastitis - das ewige Leiden Milchinhaltsstoffe und ihre Interpretation
Ausbildung zum Tiertransportbegleiter
Notwendig zur Ausstellung des Befähigungs- nachweises, welcher bei Lebendtiertransporten über 65 km notwendig ist!
Mittwoch, 3. Oktober 2012 Beginn: 13.00 h
GH Leitner, Lind bei Scheifling
Anmeldung verbindlich in der BK-Murau (03532 / 2168)
Termine
September
20. SVB-Sprechtag Neumarkt, Marktgemeindeamt 13.30-15.00 Uhr 21. SVB-Sprechtag BK Murau, 8.00-11.30 Uhr
SVB-Sprechtag GA Oberwölz-Umgebung, 13.00-14.00 Uhr
25. Informationsveranstaltung zu HA, Digi, ÖPUL und AZ, 19.00 Uhr, BK Murau
27. Rechtssprechtag in der BK Murau: Anmeldungen bis 21. Sept. unter 0316/8050-1247 Oktober
18. SVB-Sprechtag Neumarkt, Marktgemeindeamt 13.30-15.00 Uhr 19. SVB-Sprechtag BK Murau, 8.00-11.30 Uhr
SVB-Sprechtag GA Oberwölz-Umgebung, 13.00-14.00 Uhr November
15. Redaktionsschluss BK-Aktuell 04/12: 14.00 Uhr, BK Murau SVB-Sprechtag Neumarkt, Marktgemeindeamt 13.30-15.00 Uhr 16. SVB-Sprechtag BK Murau, 8.00-11.30 Uhr
SVB-Sprechtag GA Oberwölz-Umgebung, 13.00-14.00 Uhr 11. Sprechtag der Direktvermarktung, BK Murau, 08.30-12.00 Uhr
8. Sprechtag der Direktvermarktung, BK Murau, 08.30-12.00 Uhr