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(1)

Die DSGVO steht vor der Tür – erste Erfahrungen aus einer Umsetzung

November 17

Dr. Natalie Ségur-Cabanac

Head of Regulatory, Hutchison Drei Austria GmbH

(2)

Datenschutzgrund verordnung.

Seite 2 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(3)

Die EU Datenschutzgrundverordnung.

Seite 3 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

25. Mai 2018

Das große Neue:

sehr hohe Strafen

Die Kunst: Wo fange ich an? Wann fange ich an?

Zahlreiche neue Verpflichtungen, aber auch viele

alte Bekannte ? !

(4)

Grundsätze

Der/Die Daten verarbeitet, muss stets nachweisen können, dass die DSGVO eingehalten wird

Seite 4 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

• Zweckbindung

• Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz

• Datenminimierung und Speicherbegrenzung

• Data Privacy by design/Data Privacy by Default

• Integrität und Vertraulichkeit

• Verfahrensverzeichnis/Datenschutzfolgeabschätzung

• Datenschutzbeauftragte

• ……..

(5)

Sanktionen

Seite 5 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

Hohe Strafen, Reputationsverlust, Vetrauensverlust können existenzbedrohlich sein

Verwaltungsstrafen durch DSB

− Bis zu 20 Mio Euro oder 4 % des weltweiten jährlichen Konzernumsatzes des letzten Finanzjahres

− Bisher nur

Bezirksverwaltungsbehörden zuständig, max 35.000 Euro, nun auch DSB selbst

Gerichtsverfahren

− Unterlassung und Schadenersatz

(6)

Der Weg ist das Ziel.

Seite 6 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(7)

Seite 7 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(8)

Bestandsaufnahme und Gapanalyse

− Festlegen von Kriterien/Fragen für Erfassung der Ist Situation („Bestandsaufnahme“); Eventuell schon Struktur des späteren Verfahrensverzeichnisses verwenden;

− Im Fokus dabei steht jeweils ein bestimmter Zweck einer Datenverarbeitung, nicht ein System an sich;

− Systeme in einer eigenen Bestandsaufnahme (Technical Inventory) erfassen nach Kriterien von Data Privacy by Design und by Default

− Alle Beteiligten brauchen gemeinsames Verständnis über die Zielsetzungen und Anforderungen;

− Data Ownerships definieren!

Seite 8 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

Lerne Deine Organisation kennen, begebe Dich auf die Suche nach den Daten und Verantwortlichen und Du wirst viele Überraschungen erleben

(9)

Bestandsaufnahme und Gapanalyse

− Jemand sollte bereits hier den Hut des/der Datenschutzbeauftragten aufhaben und unterstützen;

− Verfassen von Guidelines und FAQs, die allen zugänglich sind, kann sehr hilfreich sein;

− Klare Information Security Anforderungen als enabler für die Einhaltung der DSGVO Anforderung durch Mitarbeiter etablieren;

− Prozesse und Richtlinien schriftlich verfassen und kommunizieren

− Fokus der Bestandsaufnahme und Gapanalyse liegt auf der Feststellung der Ist-Situation und Aufzeigen von notwendigen Maßnahmen und

Investitionen zur Schließung allfälliger Gaps;

Seite 9 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(10)

Seite 10 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(11)

Bestandsaufnahme – Struktur hilft.

Data Privacy

Project Management

Project Setup

Project Controlling

Project Content

Project Closing

Trigger Follow Up Activities

Business inventory of products and

processes Technical system

inventory Further obligations

Records of processing activities

Data protection impact assessment

Security of processing

Data protection by design and by

default

Notification of personal data

breach

Introduction of Data protection Officer

Codes of conduct and certification

Transfer of PD to 3rd countries / binding

corp. rules New customers

and prospects

Existing customers

Finance (CF, Accounting, Controlling)

Marketing Intelligence

Vendors and contractors

Employees MVNO / Wholesale

Properties

Eety

Gap analysis and specification of required changes

New customers and prospects

Existing customers

Finance (CF, Accounting, Controlling)

Marketing Intelligence

Vendors and contractors

Employees MVNO / Wholesale

Properties

Eety

IT

Core

RAN

SQM

T&TC

(12)

Ein echter Change.

Seite 12 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(13)

Achtung, Veränderung!

Seite 13 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

Aktiv/

Leistung

Emotionale Reaktion

Schock/

Lähmung

Verleugnung Zorn

Einsicht

Akzeptanz

Zeit

Erkenntnis/

Commitment

Tal der Tränen

Ausprobieren

Anpassung

(14)

Team - works

Seite 14 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(15)

Vernetzung schafft Verständnis

Seite 15 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(16)

Datenschutzmanagementsystem.

Page 16 – Hutchison Drei Austria GmbH – Confidential

Information Security Compliance

Datenschutz

Diverse Bereiche überschneiden sich, gehören aber klar abgegrenzt

(17)

Rechenschaftspflicht.

Seite 17 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(18)

Compliance mit DSGVO

Seite 18 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

Grundsätze der Datenverarbeitung (Art 5

Abs 1 DSGVO)

• Rechtmäßigkeit,

Verarbeitung nach Treu und Glauben,

Transparenz

• Zweckbindung

• Datenminimierung

• Richtigkeit

• Speicherbegrenzung

• Integrität und Vertraulichkeit

Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatz 1

verantwortlich und muss dessen Einhaltung

nachweisen können.

Rechenschaftspflicht (Artikel 5 Abs 2

DSGVO):

(19)

Umfassende Dokumentation

− Rechenschaftspflicht trifft laut DSGVO Verantwortlichen

− Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sollten ausreichend dokumentieren

− Was nicht schriftlich festgehalten ist, hat im Zweifel nicht stattgefunden

Seite 19 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(20)

Verfahrensverzeichnis

− Verpflichtend für Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern;

− Wichtiges Werkzeug, hilft eine Datenverarbeitung strukturiert nach den Anforderungen der DSGVO zu prüfen;

− Elektronischer Workflow empfohlen (Nachweisbarkeit, Auditfähigkeit von Genehmigungen, Versionenhistorie, etc.);

− Review alle 2 Jahre oder bei inhaltlicher Änderung der Datenverarbeitung;

− Aufbau gemäß DSGVO inklusive erste Risikoabschätzung/Risikobewertung (für Entscheidung, ob DSFA notwendig oder nicht);

− Schulungen anbieten; viele Fachleute mit einbeziehen;

Seite 20 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(21)

Datenschutzfolgeabschätzung

• Artikel 35 ff DSGVO

 eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von dem

Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen;

 eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck;

 eine Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gemäß Absatz 1 und

 die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen, einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch die der Schutz

personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird.

Seite 21 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(22)

Datenschutzfolgeabschätzung

− DSGVO erlaubt mit risikobasiertem Ansatz mehr Spielraum;

− DSFA wichtiges Tool, um

• Risiken einer Datenverarbeitung zu erkennen,

• Risiken abzuwägen

• Mitigierungsmaßnahmen festzulegen

− Einheitliches Template für Dokumentation wichtig; Richtlinie/Policy (warum DSFA, wann genau? Wie genau? etc.) erstellen;

− Guidelines WP 248 der Art 29 WP beachten;

− Datenschutzbeauftragter sollte zu Rate beigezogen werden und die DSFA frei geben;

− Review alle 2 Jahre

Seite 22 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(23)

PIA ≠ DPIA

Seite 23 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

P ri v acy I m p act A ssessm en t D at a P ri v acy I m p act A ssessm en t

Tiefergehende Prüfung einer

konkreten Datenverarbeitung

zur

Risikominimierung Evaluierung aller Prozesse und

Informationsflüsse in einer Organisation, die personenbezogene Daten

beinhalten:

Prüfung, ob ein PIA notwendig ist

Beschreibung der Informationsflüsse

Identifizierung von Risiken für die persönlichen Rechte und Freiheiten von Betroffenen

Identifizierung von möglichen Maßnahmen zur

Sicherstellung der

persönlichen Rechte und Freiheiten von Betroffenen

Erstellen eines Prüfberichts und Integration der Ergebnisse in alle Projektpläne und

Vorhaben

R ech en sch af ts p fl ich t A rt 5 A bs 2 D SG VO

DSGVO

(24)

Betroffene.

Seite 24 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(25)

Betroffenenrechte

Wie bisher:

• Recht auf Information;

• Recht auf Auskunft

• Recht auf Richtigstellung

• Recht auf Löschung

Neu hinzugekommen:

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

• Recht auf Datenübertragbarkeit

• Recht auf Vergessenwerden (= Recht auf Löschung)

Seite 25 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(26)

Betroffenenrechte

− Erster Schritt: Wer sind meine Betroffene?

=> Identifizierung der Betroffenen, zB Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Spender, Patienten, Klienten etc

− Sicherstellung, dass alle Betroffenenrechte erfüllt sind

− Nicht vergessen: Mitarbeiter sind Betroffene!

− Tipp für Informationspflichten/Datenschutzerklärung: Produkt/Serviceverantwortliche beschreiben selber die Datenverarbeitung

Seite 26 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(27)

Datenschutzbeauftragte/r.

Seite 27 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(28)

Der/die Datenschutzbeauftragte wird’s schon richten

Seite 28 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(29)

Seite 29 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

Klarheit über Zuständigkeiten essentiell

(30)

Aufgaben Unternehmen.

Page 30 – Hutchison Drei Austria GmbH – Confidential

Rechenschaft

Verfahrensverzeichnis

Management der Auftragsverarbeiter

Privacy By Design

Privacy by Default

Compliance bei neuen Datenanwendungen

Durchführung von Datenschutzfolge- abschätzungen (DPIA)

Transparenz

Etablierung eines

Datenschutz- management- systems

Informationen an Betroffene

Regeln für Datentransfer in nicht EU Länder

Information

 Beratung und Schulung der Mitarbeiter

 Fortbildungen/

Ausbildungen

Kommunikation

 Zusammenarbeit mit der

Aufsichtsbehörde

 Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen von Betroffenen

 Bearbeitung und Meldung von Sicherheitsvorfälle

(31)

Aufgaben Datenschutzbeauftragte(r).

Page 31 – Hutchison Drei Austria GmbH – Confidential

Kontakt

Zusammenarbeit mit der

Aufsichtsbehörde

Ansprechpartner für

Aufsichtsbehörde

Beratung

 Beratung des Managements

 Beratung der Mitarbeiter

 Beratung der Betroffenen

Training

 Schulung der Mitarbeiter

Kontrolle

 Datenschutzfolge- abschätzung

 Kontrolle der Befolgung der DSGVO

 Kontrolle ob Datenschutz- management- system gelebt wird

 Berichte an oberstes Management

(32)

Die Rolle des/der Datenschutzbeauftragten

DSB ist ein wichtiges Instrument für die Etablierung der DSGVO;

DSB ist Helfer, Berater, aber kann nicht die Letztverantwortung tragen. DSB kann nicht GF/Senior Manager sein und auch nicht § 9 VstG Verantwortlicher;

DSB kann nur so viel wissen, wie man ihn/sie wissen lässt;

DSB muss das Vertrauen des obersten Managements haben und selber Geheimhaltung/Vertraulichkeit strikt einhalten;

Stellung des DSB muss seine Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit sicherstellen;

Seite 32 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(33)

Die Rolle des DSB – Stellung

 DSB ist frühzeitig in alle datenschutzrelevanten Themen einzubeziehen

=> Besser zu viel als zu wenig DSB einbeziehen, DSB sollte sich ein gesamtes Bild machen können;

 DSB sollte die finanziellen und zeitlichen Ressourcen bekommen, sich fortzubilden;

 DSB sollte interne Schulungen durchführen; im persönlichen Kontakt lernt man nicht nur die Leute, sondern vor Allem die echten datenschutzrechtlichen Themen im Unternehmen kennen!

 offenes Ohr für alle Mitarbeiter und auch alle Fragen von Betroffenen von Datenverarbeitungen des Unternehmens

Seite 33 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(34)

Datenschutzbeauftragte im Fokus……

Seite 34 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

Können Datenschutzbeauftragte für alle Fragen und Themen rund um Datenschutz zuständig gemacht werden?

(35)

…. Grenzen ziehen und sichtbar machen

Seite 35 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

Datenschutzbeauftragte dürfen keine Tätigkeiten/Verantwortlichkeiten übernehmen, die nicht mit ihrer Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit vereinbar sind

(36)

Auftragsverarbeitung .

Seite 36 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(37)

Auftragsverarbeitung

• Alle bestehenden Verträge mit Dritten prüfen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden (Achtung, auch Zugriffe auf Daten im Supportfall ist Auftragsverarbeitung!);

• Interne Verantwortliche für die Partnerverträge identizifizieren/definieren;

• Bestehende Verträge auf Anforderungen der DSGVO überprüfen und bei Bedarf einen neuen Vertrag/Änderungen gem. DSGVO abschließen;

• Achtung auf neue Anforderungen wie zB:

 Auswahlsorgfaltspflicht des Verantwortlichen bei Auswahl von Auftragsverarbeitern

 Subauftragnehmer müssen vom VV genehmigt werden

 Auftragsverarbeiter direkt strafbar gem. DSGVO

 Auditrechte vorbehalten

 Zertifizierung verlangen oder technische Mindestanforderungen vorgeben/festlegen

Seite 37 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(38)

Auftragsverarbeitung

• Achtung Cloud Services

 Genaue Qualifikation des Services

 Erstellung von Cloud Services Policy wird empfohlen inklusive

o Kriterien, die ein Cloud Service bzw. ein Cloud Service Anbieter erfüllen muss sowie o Welche Daten/Datenkategorien dürfen in einer Cloud verarbeitet werden

• Was noch wichtig ist

 Darauf achten, dass die Datenverarbeitung in der EU erfolgt;

 Partner außerhalb der EU: Abschluss der EU Standardvertragsklauseln sinnvoll/notwendig;

(Achtung: unterliegen derzeit auch einer Prüfung durch den EUGH);

 Bei US Bezug: Privacy Shield Zertifizierung des Anbieters vorhanden? Wenn ja, genau prüfen, ob sich diese auf die beauftragte Datenverarbeitung bezieht!

Seite 38 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(39)

Auftragsverarbeitung

• Praxis: Juristen, Einkauf, Technik, Business verhandelt Vertrag und auch AV. Für AV bietet sich der/die Datenschutzbeauftragte(r) („DSB“) an. DSB soll und darf selber nicht für

Verhandlungen verantwortlich sein, spießt sich mit Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit;

=> Bewährt hat sich daher: Verhandlungsteam inkl Juristen für AV Verhandlung verantwortlich und DSB berät.

• Mit Management Rahmen der Haftungsgrenzen festlegen:

 Wer entscheidet, wenn Verhandlungen kein Ergebnis in diesem Rahmen bringen?

 Was sind die Kriterien für mein Unternehmen? Woran orientiere ich mich? Großes/kleines Unternehmen des AV/Vertragswert/Risiko/Strafe gemäß DSGVO?

 Eventuell schon mal Datenschutzfolgeabschätzung vorbereiten/machen, um die Risiken abschätzen zu können;

• Viele Vertragspartner, vor Allem aus dem amerikanischen Raum sind noch nicht fit in der DSGVO, das verzögert den Vertragsverhandlungsprozess mitunter beträchtlich;

Seite 39 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(40)

Privacyofficers.at

Seite 40 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(41)

Verein Privacyofficers.at

aktives Netzwerk betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter und sonstiger

mit dem Thema Datenschutz Betrauter

• Entwicklung, Darstellung sowie Förderung des Berufsbildes eines

Datenschutzbeauftragten

Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch

• fachliche Anleitungen und Empfehlungen (Best Practice)

Entwicklung von Ausbildungsinhalten

und Förderung entsprechender Maßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich

Kooperation mit in- und ausländischen Berufsvereinigungen und internationalen

Fachorganisationen aus dem Bereich Datenschutz

Verein österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter – Privacyofficers.at

Alle Infos: ww.privacyofficers.at

(42)

Verein Privacyofficers.at

Checkliste Umsetzung der DSGVO

https://www.privacyofficers.at/Privacyofficers_Checkliste_Umsetzung_DSGVO_v 2.0.pdf

Rollenbild der österreichischen betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten

https://www.privacyofficers.at/Privacyofficers_Rollenbild_v1.0.pdf

Verein österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter – Privacyofficers.at

(43)

Danke.

Seite 43 – Hutchison Drei Austria GmbH – Vertraulich

(44)

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