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XVIII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 30., und Freitag, 31. 1. 1992

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Stenographisches Protokoll

58. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XVIII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 30., und Freitag, 31. 1. 1992

58. Sitzung NR XVIII. GP - Stenographisches Protokoll (gescanntes Original) 1 von 106

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Stenographisches Protokoll

58. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich XVIII. Gesetzgebungsperiode

Tagesordnung

1. Bericht über die wirtschaftliche Lage des ÖIAG-Konzerns zum 31. 12. 1990

2. Bericht über die vom Abgeordneten Sviha- lek überreichte Petition Nr. 4 betreffend Orogenaufklärung an allen Schulen

3. Bericht über die Bürgerinitiative Nr. 15 be- treffend die Einführung der täglichen Turn- stunde in der Regelschule 1. bis 4. Schul- stufe und Verbesserung des Schulsportun- terrichtes, Grund- und Körperausbildung, sowie der schulsportmedizinischen Unter- suchung an Volksschulen

4. Bericht über die Bürgerinitiative Nr. 20 be- treffend die Senkung der Klassenschüler- zahl

5. Bericht über die vom Abgeordneten Sviha- lek überreichte Petition Nr. 24 betreffend ein Forderungsprogramm der katholischen Arbeiter- und Arbeiterinnenjugend Öster- reichs

6. Bericht über die von dem Abgeordneten Svihalek überreichte Petition NI'. 3 des Fo- rum Kagran 13 betreffend "Initiative gegen den Verkehrsinfarkt in Wien"

7. Bericht betreffend das auf der 76. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz ange- nommene Übereinkommen (NI'. 169) über eingeborene und in Stämmen lebende Völ- ker in unabhängigen Ländern

8. Ersuchen des Landesgerichtes Innsbruck (31 Vr 2064/91) um Zustimmung zur be- hördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Robert Strobl

9. Bericht über die österreich ische Entwick- lungshilfe

***::;!~*

Donnerstag, 30., und Freitag, 31. 1. 1992

Inhalt Personalien

Verhinderungen (S. 5994) Geschäftsbehandlung

Absehen von der 24stündigen Frist für das Auf- liegen der schriftlichen Ausschußberichte 384 und 385 d. B. gemäß § 44 Abs. 2 der Ge- schäftsordnung (S. 6017)

Annahme des Antrages der Abgeordneten 01'.

F uhr man n, 01'. N eis s e rund Dr.

G u ger bau er, die Redezeit zu beschrän- ken

zu Tagesordnungspunkt I (S. 6018) Unterbrechung der Sitzung (S. 6055) Tatsächliche Berichtigungen

Christine H ein d I (S. 6071)

Or. Hilde H a w I i c e k (S. 6071) (Erwide- rung)

Fragestunde (21.) Justiz (S. 5994)

Mag. Guggenberger (149/M); Dkfm. DDr.

König, 01'. Ofner, Mag. Terezija Stoisits Wallner (I50/M); Dr. Feurstein, Dr. Ofner, Mag. Terezija Stoisits

Dr. Gaigg (151IM); Haigermoser, Mag. Te- rezija Stoisits, Dr. Stippel

Dr. Graff (152/M); Or. Ofner, Mag. Terezi- ja Stoisits

Dkfm. Mautner Markhof (145/M); Mag.

Terezija Stoisits

Mag. Barmüller (146/M); Mag. Terezija Stoisits, WaHner

Mag. Terezija Stoisits (155/M); Dr. Ofner

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5990 Nationalrat XVIII. GP - 58. Sitzung - 30. Jänner 1992

Aktuelle Stunde (10.) Berichterstatter: Or. Pr eiß (S. 6056)

Thema: Aktueller Stand der Hochschul- und Studienreform

(auf Verlangen der Abgeordneten Or.

F uhr man n und Genossen) Redner:

Or. S t i p pe 1 (S. 6006), Or. B r ü n ne r (S. 6007), Klara Mo t t er (S. 6008), Or. Ren 01 d n e r (S. 6009), Or. See 1 (S. 6010),

Or. L u k e s c h (S. 6011), Scheibner (5.6012), Christine He i nd 1 (S. 6013), Or. Müll er (S. 6013) und Vizekanzler Or. Bus e k (S. 6014) Bundesregierung

Vertretungsschreiben (S. 6006) Ausschüsse

Zuweisungen (5. 6005 f. und S. 6093) Verhandlungen

(1) Bericht des Ausschusses für verstaatlichte Betriebe betreffend den Bericht des Bun- desministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (III-33 d. B.) über die wirt- schaftliche Lage des ÖIAG-Konzerns zum 3 1. 12. 1990 ( 196 d. B.)

Berichterstatter: Si g I (S. 6017) Redner:

Bö h a c k er (S. 6018), Bur g s ta 11 e r (S. 6020),

Dr. Madeleine Pet r 0 vi c (S.6023), Bundesminister Oipl.-Ing. Or. S t re i - ehe r (S. 6025 und S. 6041),

Or. N 0 wo t n y (S. 6031), Me i s i n ger (S. 6033), Franz S t 0 c k e r (S. 6036), Rosenstingl (S.6038), Nürnberger (S.6041), Mag. Ku k ac k a (S.6043), K 0 P pie r (S. 6046),

Or. Bar t e n s t ein (S. 6048), Hai ger m 0 s e r (S. 6051) und F r e und (S. 6054)

Kenntnisnahme (S. 6055) Gemeinsame Beratung über

(2) Bericht des Unterrichtsausschusses über die vom Abgeordneten Svihalek überreich- te Petition Nr. 4 betreffend Orogenaufklä- rung an allen Schulen (253 d. 8.)

(3) Bericht des Unterrichtsausschusses über die Bürgerinitiative Nr. 15 betreffend die Einführung der täglichen Turnstunde in der Regelschule 1. bis 4. Schulstufe und Verbesserung des Schulsportunterrichtes, Grund- und Körperausbildung, sowie der schulsportmedizinischen Untersuchung an Volksschulen (254 d. B.)

Berichterstatter: Or. An ton i (5. 6056) (4) Bericht des Unterrichtsausschusses über

die Bürgerinitiative Nr. 20 betreffend die Senkung der Klassenschülerzahl (255 d. B.)

Berichterstatter: Or. L a c k n e r (S. 6057) (5) Bericht des Unterrichtsausschusses über die vom Abgeordneten Svihalek überreich- te Petition Nr. 24 betreffend ein Forde- rungsprogramm der katholisc~.en Arbei- ter- und Arbeiterinnenjugend Osterreichs (256 d. B.)

Berichterstatter:

(5. 6057)

Oietachmayr

(6) Bericht des Verkehrsausschusses über die von dem Abgeordneten Svihalek über- reichte Petition Nr. 3 des Forum Ka- gran 13 betreffend "Initiative gegen den Verkehrsinfarkt in Wien" (168 d. B.) Berichterstatter: Si g 1 (S. 6057) Redner:

S v i hai e k (S. 6058), K iss (S. 6060),

Christi ne H ein d I (S. 6063 und S.6084),

Mag. Karin Pr a x m are r (5.6066), Dr. Hilde Ha w 1 i c e k (S. 6068),

Christine He in d I (S. 6071) (tatsäch- liche Berichtigung),

Dr. Hilde Ha w I i c e k (S. 6071) (Er- widerung auf eine tatsächliche Berichti- gung),

Mag. S c h we i t zer (S. 6071), Ku b a (S. 6073),

Edith Hall e r (S. 6074), Dr. See I (5. 6076), Sc he ibn er (S. 6077),

Mag. Elfriede Kr i s man ich (5. 6080),

M r k v i c k a (S. 6081) und H ums (S.6083)

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christine He i nd I und Genossen betref- fend Bürgerinitiative N r. 20 zur Senkung

58. Sitzung NR XVIII. GP - Stenographisches Protokoll (gescanntes Original) 3 von 106

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der Klassenschülerzahl (S. 6085) - Ableh- nung (S. 6085)

Annahme der dem schriftlichen Ausschuß- bericht 168 d. B. beigedruckten Entschlie- ßung E 42 (S. 6086)

Kenntnisnahme der fünf Ausschußberichte (S. 6085 f.)

(7) Bericht der Bundesregierung betreffend das auf der 76. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Überein- kommen (Nr. 169) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängi- gen Ländern (III -48 d. B.)

Redner:

W abi (S. 6086 und S. 6090), Pro b s t (S. 6087 und S. 6091), Dr. B r u c k man n (S.6087), Dr. MadeLeine Pet r 0 v i c (S. 6088), V 0 g gen hub e r (S. 6089) und Mag. Terezija S t 0 i s i t s (S. 6091) Entschließungsantrag der Abgeordneten Wa b I und Genossen betreffend interna- tionales Wirken Österreichs auf einen so- fortigen Stopp der französischen Atomtests im Pazifik (S. 6086) Ablehnung (S.6092)

Kenntnisnahme (S. 6092)

(8) Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Inns- bruck (31 Vr 2064/91) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abge- ordneten zum Nationalrat Robert Strobl (384 d. B.)

Berichterstatter: Dr. K r ä u te r (S. 6092) Annahme des Ausschußantrages (S. 6092) (9) Bericht des Verfassungsausschusses betref-

fend den Bericht des Bundeskanzlers (Ill- 41 d. B.) über die österreichische Entwick- lungshilfe (385 d. B.)

Berichterstatter: S chi e der (S. 6093) Kenntnisnahme des Ausschußberichtes (S. 6093)

Zuweisung des Berichtes 111-41 d. B. an den Außenpolitischen Ausschuß (S. 6093)

Eingebracht wurden Anträge der Abgeordneten

Mo se r, Rosenstingi, Mag. Schweitzer, Mag.

Haupt, Probst und Genossen betreffend die Erstellung einer eingehenden Kosten-Nutzen-

Untersuchung zum Projekt Semmeringba- sistunnel der Neuen Bahn (289/A) (E)

Dr. No wo t n y, Dkfm. DDr. K ö n i g und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird (290/A)

Ans c hob e r und Genossen betreffend eine Novellierung des Berggesetzes (291lA) (E) Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten

Mag. Pet er, Mitterer, Dolinschek und Ge- nossen betreffend den bedrohlichen Arbeits- kräftemangel in der Freizeit- und Tourismus- wirtschaft[(178/A) (E)] [(Zu 178/A) (E)]

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Madeleine Pet r 0 v i c und Genossen an den Bundeskanzler betreffend verfassungsmä- ßigen Umfang von Kompetenzbereichen im Zusammenhang mit dem Tierversuchsge- setz 1988 (Bundesgesetzblatt N r. 501/1989) (2288/J)

Ans eh 0 be r und Genossen an den Bundes- minister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend chemische Reinigung in 4820 Bad Isehl (2289/1)

Mag. Cordula Fr i e se r und Genossen an den Bundesminister für Unterricht und Kunst be- treffend Studienmöglichkeiten an den öster- reichischen Bundestheatern (2290/J)

Mag. Corelula Fr i e s er unel Genossen an elen Bundesminister für Unterricht und Kunst be- treffend unbefriedigende Bundestheater-Ein- nahmen (2291/1)

Ingrid Kor 0 sec und Genossen an den Bun- desminister für Arbeit und Soziales betreffend polemische parteipolitische Äußerungen des Sozialministers in einer offiziellen, aus öffent- lichen Mitteln finanzierten Publikation (2292/1)

Dr. K hol, Dr. Lackner, Dr. Lukeseh, Dr.

Keimei, Dr. Lanner und Genossen an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend neue schwere Bela- stung der Telefoninhaber (2293/J)

Ing. S c h w ä r z I e r und Genossen an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend Tarifgestaltung im ÖBB-Güterverkehr (2294/1)

Ku b a, Kiermaier, Dr. Preiß, Mag. Guggen- berger und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Maßnahmen zur Verbesserung eler

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5992 Nationalrat XVIII. GP - 58. Sitzung - 30. Jänner 1992

Einstellung von behinderten Arbeitnehmern im öffentlichen Bereich (2295/J)

Ach s und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend Ein- stellung der Butteraktion für Gewerbe und In- dustrie (2296/1)

Dr. Müll e r und Genossen an den Bundes- minister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Errichtung von Lärmschutz- maßnahmen im Bereich der Innsbrucker Stadtteile Amras und Sieglanger (2297/J) Mag. G u g gen b erg e r und Genossen an

den Bundeskanzler betreffend Maßnahmen für behinderte Menschen (2298/J)

Mag. G u g gen be r ger und Genossen an den Bundesminister ;ur Föderalismus und Verwaltungsreform betreffend Maßnahmen für behinderte Menschen (2299/J)

Mag. G u g gen b erg e r und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegen- heiten betreffend Maßnahmen für behinderte Menschen (2300/J)

Mag. G u g gen b erg e r und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angele- genheiten betreffend Maßnahmen für behin- derte Menschen (2301lJ)

Mag. G u g gen b erg er und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Ange- legenheiten betreffend Maßnahmen für be- hinderte Menschen (2302/J)

Mag. G u g gen b erg e r und Genossen an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Maßnahmen für behinderte Men- schen (2303/J)

Mag. G u g gen b erg e r und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Maßnahmen für behinderte Menschen (2304/J)

Mag. G u g gen b erg e r und Genossen an den Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz betreffend Maßnah- men für behinderte Menschen (2305/1) Mag. G u g gen b erg e r und Genossen an

den Bundesminister für Inneres betreffend Maßnahmen für behinderte Menschen (2306/J)

Mag. G u g gen b erg e r und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Maßnahmen für behinderte Menschen (230711)

Mag. G u g gen b erg e r und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Maßnahmen für behinderte Men- schen (2308/J)

Mag. G u g gen be r ger und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirt- schaft betreffend Maßnahmen für behinderte Menschen (2309/1)

Mag. G u g gen b erg e r und Genossen an die Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Maßnahmen für behinder- te Menschen (2310/J)

Mag. G u g gen b erg e r und Genossen an den Bundesminister für Unterricht und Kunst betreffend Maßnahmen für behinderte Men- schen (2311/1)

Mag. G u g gen b erg e r und Genossen an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend Maßnahmen für be- hinderte Menschen (2312/1)

Mag. G u g gen b erg e r und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Maßnahmen für behin- derte Menschen (2313/ J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordne- ten K 0 P pie r und Genossen (2028/ AB zu 2047/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und For- schung auf die Anfrage der Abgeordneten Or. S t i p pe I und Genossen (2029/AB zu 2075/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirt- schaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mo- nika La n g t hai er und Genossen (2030/ AB zu 20511 J)

des Bundesministers für auswärtige Angelegen- heiten auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Nie der wie se r und Genossen (20311 AB zu 2132/J)

des Bundesministers für auswärtige Angelegen- heiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr.

Müll er und Genossen (2032/AB zu 2130/1) des Bundesministers für wirtschaftliche Angele- genheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. K r ä u t e r und Genossen (2033/ AB zu 2142/J)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angele- genheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Gar t I e h n e r und Genossen (20341 AB zu 2052/J)

58. Sitzung NR XVIII. GP - Stenographisches Protokoll (gescanntes Original) 5 von 106

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des Bundesministers für wirtschaftliche Angele- genheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Res c h und Genossen (2035/AB zu 2078/1) des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordne- ten Or. Sc h ra n z und Genossen (2036/AB zu 2106/1)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfra- ge der Abgeordneten Dr. E t t m a y e rund Genossen (2037/AB zu 2094/J)

des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Ab- geordneten F re und und Genossen (2038/AB zu 2095/1)

des Bundesministers für auswärtige Angelegen- heiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr.

Pu n t i g a m und Genossen (2039/AB zu 2187/1)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfra- ge der Abgeordneten Or. Helene Par t i k - Pa bl

e

und Genossen (2040/AB zu 2216/J)

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5994 Nationalrat XVIII. GP - 58. Sitzung - 30. Jänner 1992

Beginn der Sitzung: 17 Uhr 30 Minuten

Vor,> i t zen d e: Präsident Dr. Fischer, Zweiter Präsident Dr. Lichal, Dritte Präsidentin Dr. Heide Schmidt.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Ich e r ö f f - ne die 58. Sitzung des Nationalrates.

Ver hin der t sind die Abgeordneten Moni- ka Langthaler, Kerschbaum, Srb, Ing. Reichhold, Steinbauer, Ing. Karl Dittrich, Regina Heiß, Rie- der, Dr. Pirker und Dr. Khol.

Fragestunde

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Wir gelangen zur Fragestunde.

Ich beginne jetzt - um 17 Uhr 30 Minuten - mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Justiz

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage: Abgeordneter Mag.

Guggenberger (SPÖ) an den Bundesminister für Justiz. - Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Guggenberger: Sehr geehr- ter Herr Bundesminister! Meine Hauptfrage lau- tet wie folgt:

149/M

Wie stehen die Vorbereitungsarbeiten im Zusam- menhang mit der Entkriminalisierung des Straßen- verkehrsrechts?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Michalek: Herr Abgeordneter! Die Regierungserklärung sieht eine weitere Entkriminalisierung des Straßenver- kehrsstrafrechtes vor. Von den in Betracht kom- menden Möglichkeiten, entweder § 42 Strafge- setzbuch über die mangelnde Strafwürdigkeit der Tat den besonderen Erfordernissen des Verkehrs- strafrechtes anzupassen und insbesondere eine andere Rechtsprechung sicherzustellen oder eine spezifische Entkriminalisierung der § § 88, 89 Strafgesetzbuch über die fahrlässige Körperver- letzung beziehungsweise Gefährdung der körper- lichen Sicherheit vorzunehmen, stellt der kürz- lich zur Begutachtung versendete Gesetzentwurf eines Strafrechtsanpassungsgesetzes 1992 die letztgenannte Möglichkeit, also eine Neugestal- tung des gerichtlichen Fahrlässigkeitsstrafrechtes, insofern zur Diskussion, als ganz generell fahrläs- sige Körperverletzungen nur dann gerichtlich strafbar sein sollen, wenn sie entweder schwer sind oder wenn besonders gefährliche Verhältnis-

se - Alkoholisierung, Fahrerflucht et cetera - vorliegen.

Diese Neuregelung des gerichtlichen Fahrläs- sigkeitsstrafrechtes wird sich vornehmlich im Straßenverkehr auswirken. Allerdings wird eine durch Straßenverkehrsunfälle herbeigeführte leichte Körperverletzung auch in Hinkunft nicht sanktionslos sein, weil die solchen Körperverlet- zungen zugrunde liegenden Übertretungen der Verwaltungsvorschriften, in diesem Fall insbe- sondere der Straßenverkehrsordnung, dann von den Verwaltungsbehörden zu ahnden wären.

Es ist uns bewußt, daß im Fall einer solchen Verlagerung begleitende Maßnahmen im Verwal- tungsstrafrecht notwendig sind, insbesondere auch im Interesse der Opfer.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Eine Zusatz- frage? - Bitte.

Abgeordneter Mag. Guggenberger: Herr Bun- desminister! Aggressives Verhalten im Straßen- verkehr ist ein weitverbreitetes Problem, und es gibt daher viele, die meinen, angesichts dieser Rücksichtslosigkeit seien die Signale, die von Ih- ren Reformvorstellungen ausgehen, in die falsche Richtung gesetzt. Wie beurteilen Sie diese Ein- wände?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Sicherlich ist eine Zunahme der Aggressivität ganz allgemein festzustellen. Im Bereiche des Straßenverkehrs gebe ich aber zu bedenken, daß der Ansatz wäre, aggressives Fahren an sich unter Strafe zu stellen, während wir uns ja hier immer noch im Bereich eines Erfolgsstrafrechtes bewegen und daher der aggressive Rowdy, der nur das Glück hat, daß nichts passiert, straffrei ist, während das Verhal- ten des Straßenverkehrsteilnehmers, der viel- leicht nur aus einer Ungeschicklichkeit heraus ei- nen Unfall verursacht, der unglückseligerweise Körperverletzungsfolgen nach sich zieht, straf- rechtlich zu ahnden wäre.

Präsidentin 01'. Heide Schmidt: Eine weitere Zusatzfrage? - Bitte.

Abgeordneter Mag. Guggenberger: Es wird durch Ihre Reformvorstellungen zweifelsohne zu einer Verlagerung von den Gerichten weg zu den Polizeibehörden kommen, und auch hier wieder der Einwand, daß eine Überlastung der Verwal- tungsbehörden zu besorgen ist. Haben Sie mit dem Bundesminister für Inneres diesbezüglich Gespräche aufgenommen, um dieses Problem, das da herankommt, zu lösen?

58. Sitzung NR XVIII. GP - Stenographisches Protokoll (gescanntes Original) 7 von 106

(8)

Bundesminister Dr. Michalek

Bundesminister Dr. Michalek: Es hat in mehr- facher Hinsicht Gespräche mit dem Bundesmini- sterium für Inneres gegeben, einerseits eben im Hinblick auf die begleitenden Maßnahmen in le- gistischer Hinsicht, aber auch hinsichtlich der notwendigen Vorkehrungen in personeller Hin- sicht.

Insgesamt dürfte die Belastung, die im Rahmen der Sicherheitsbehörden gegeben wäre, nicht un- überwindlich sein, wenn man davon ausgeht, daß ja heute schon die Unfallaufnahme von der Si- cherheitsbehörde vorgenommen wird. Daran möchte ich künftig grundsätzlich festhalten.

Diese zusätzliche Belastung würde nur eine marginale im Vergleich zu der Gesamtbelastung der Sicherheitsbehörden darstellen.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Eine weitere Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter König.

Abgeordneter Dkfm. DDr. König (ÖVP): Herr Bundesminister! Ihre Vorstellungen sind in jenen Kreisen, die mit Verkehrsfragen und Verkehrssi- cherheit zu tun haben, darunter auch das Kurato- rium für Verkehrssicherheit, sehr starker Kritik unterzogen worden. Ich möchte daher schon nachdrücklich der Verunsicherung entgegentre- ten, daß diese Vorstellungen so automatisach hier im Hause auch eine Mehrheit finden würden.

Wenn man bedenkt, daß heute jemand, der etwa um 5 Uhr früh bei seinem Einfamilienhaus. wenn es friert. den Gehsteig nicht rechtzeitig säubert, im Falle, daß jemand stürzt und verletzt wird, dann vor dem Strafgericht landet. aber jemand, der durch grob rücksichtsloses Fahrverhalten je- manden verletzt, der dann halt glücklicherweise nicht 24 Tage. sondern kürzer im Spital liegt, auf einmal nie h t mehr strafgerichtlich verfolgt werden soll. dann merkt man ein Mißverhältnis, das man schwer verstehen kann.

Ich möchte daher die Frage an Sie richten, ob Sie bereit sind, bevor Sie eine solche Vorlage hier ins Haus bringen, doch noch sehr intensive Ge- spräche über alternative Möglichkeiten mit den Fraktionen zu führen.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Selbstverständ- lich stehen wir diesbezüglich noch am Anfang der Debatte. Was Ihre besondere Frage anlangt, so wäre Ihre Sorge bei dem derzeit zur Begutach- tung versendeten Entwurf unbegründet, weil wir erstens nicht einen Spezialtatbestand für Ver- kehrsdelikte vorsehen wollen, sondern ganz gene- rell die fahrlässig herbeigeführte leichte Körper- verletzung entkriminalisieren wollen und weil wir zweitens im besonderen vorgesehen haben, daß bei einer Verletzung der "Anrainerverpflichtun-

gen" , wie ich das jetzt ins unreine bezeichnen will, die die von Ihnen erwähnten Folgen hat, keine Strafbarkeit gegeben sein soll.

Selbstverständlich werden wir alle Einwände, die im Begutachtungsverfahren vorgetragen wer- den, prüfen. Es wird eben zu überlegen sein, wo die schwere Folge anfängt, wo die leichte Verlet- zung aufhört, welche Schuldform entkriminali- siert werden soll und welche nicht.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Weitere Zu- satzfrage: Herr Abgeordneter Ofner, bitte.

Abgeordneter Dr. Ofner (FPÖ): Herr Bundes- minister! In Zukunft sollen leichte Verkehrsun- fälle nicht mehr vor Gericht, sondern vor den Verwaltungsbehörden abgehandelt werden. Wir wissen alle, daß das Verfahren viel weniger Rechtsschutz für die Betroffenen bedeutet, daß es dort keine bedingte Bestrafung geben kann, und zwar von Rechts wegen, daß die Strafen wesent- lich strenger ausfallen und daß mitunter der Strafreferent auch gleich der Führerscheinrefe- rent des Betroffenen sein wird, was man sich nur in seltenen Fällen wünschen kann.

Wie werden Sie, Herr Bundesminister, den Bürgern beibringen, daß sie in Zukunft mit weni- ger Rechtsschutz. dafür nur mit unbedingten Strafen, mit strengeren Strafen und auch gleich von ihrem Führerscheinreferenten behandelt werden sollen?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Herr Minister.

Bundesminister Dr. Michalek: Herr Abgeord- neter! Ihre Hinweise beziehungsweise die von Ih- nen mitgeteilten Befürchtungen jener, denen die Verlagerung in das Verwaltungsstrafrecht nicht richtig erscheint. stehen eigentlich in diametralem Gegensatz zu anderen Vorwürfen, daß wir durch die Entkriminalisierung eine geringere Ahndung herbeiführen und sich das hinsichtlich der prä- ventiven Wirkung negativ auswirken würde.

Sie befürchten, daß durch eine Verlagerung eine Verschärfung der Ahndung gegeben sein wird. Nun, ein Mittelweg ist wahrscheinlich auch hier der richtige. Wir sind uns dessen bewußt, daß bei dieser Gelegenheit auch einige Bestimmungen des Verwaltungsstrafverfahrens einer Überlegung zugeführt werden müssen. - Danke.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Weitere Zu- satzfrage: Frau Abgeordnete Stoisits.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne):

Herr Bundesminister! Grundsätzlich steht der grüne Parlamentsklub natürlich jeder Entkrimi- nalisierung sehr positiv gegenüber, aber gerade für die Grünen ist ja wohl klar, daß sich das nicht einseitig zugunsten eier Autofahrer auswirken darf.

(9)

5996 Nationalrat XVIII. GP - 58. Sitzung - 30. Jänner 1 qq2

Mag. Terezija Stoisits

Ich möchte daher jetzt an Sie die Frage stellen, ob Sie vorhaben, diese Entkriminalisierung nicht nur bei der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr durchzuführen, sondern viel- leicht auch geringfügige Eigentumsdelikte zu ent- kriminalisieren.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Ich habe schon mehrfach meine grundSätzliche Meinung dahin gehend geäußert, daß ich glaube, daß im Hinblick auf die andere subjektive Tatseite bei einem Fahr- lässigkeitsdelikt oder bei einem geringfügigen Ei- gentumsdelikt doch ein Unterschied zu machen ist. Der auch bloß einen geringen Wert Entwen- dende handelt letztlich vorsätzlich, es ist daher sicherlich ein anderer Denkmaßstab anzulegen.

Wir überlegen uns aber auch, wie man den in den letzten Jahren sprunghaft größer gewordenen Bereich der geringen Eigentumsdelikte schneller in den Griff bekommen kann. Diesbezügliche Überlegungen werden auch mit der Sicherheits- behörde angestellt.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Wir kommen zur zweiten Anfrage, zur Anfrage des Abgeordne- ten Wallner (SPÖ). Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Wallner: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte Sie fragen:

150/M

Welche Fortschritte gibt es bei der geplanten Ein- beziehung von Strafhäftlingen in die gesetzliche So- zialversicherung?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Im Sinne des Regierungsübereinkommens wurde in meinem Ressort geprüft, inweiweit eine schrittweise Ein- beziehung der Strafhäftlinge in die Sozialversi- cherung möglich ist. Es wurde im Zuge der Be- sprechungen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales hinsichtlich der Einbeziehung der Strafgefangenen in die Arbeitslosenversicherung auch das Problem der Einbeziehung in die Sozial- versicherung erörtert.

Während wir im Bereich der Arbeitslosenversi- cherung schon sehr weitgehend zum Ende ge- kommen sind und dieser Bereich in einer in Kür- ze vorzulegenden Regierungsvorlage enthalten sein soll, wird sich die Einbeziehung in den So- zialversicherungsbereich doch um einiges verzö- gern; nicht nur aus finanziellen Gründen, son- dern auch deswegen, weil die Abwicklung einer dann notwendigen U mstrukturierung der beste- henden vollzugsinternen Krankenvorsorge doch zu erheblichen Schwierigkeiten führen wird. Der

sozialversicherungsrechtliche Bereich wird sich daher doch noch etwas verzögern.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Zusatzfrage?

- Bitte.

Abgeordneter Wallner: Herr Bundesminister!

Ziel einer darartigen Maßnahme kann ja nur die Senkung der Rückfallsrate von Straftätern sein.

Ich möchte daher von Ihnen wissen, wie hoch Ih- rer Ansicht nach der Rückgang der Rückfallsrate von Straftätern aufgrund der Einbeziehung von Strafhäftlingen in das Sozialversicherungssystem sein könnte.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Nun, dieses Ar- gument trifft vielleicht nicht so sehr auf die Ein- beziehung in die Sozialversicherung als auf die Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung zu.

Ich glaube, daß es eine große Erleichterung bei den Bemühungen um eine Resozialisierung, eine Wiedereingliederung ist, wenn in der Zeit zwi- schen der Enthaftung und dem Finden einer Be- schäftigung eine gesicherte Existenz gegeben ist.

Wir erwarten uns dadurch eine deutliche Abnah- me der Zahl der Rückfallstäter innerhalb der er- sten Zeit.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Weitere Zu- satzfrage.

Abgeordneter Wallner: Herr Bundesminister!

Schlußendlich möchte ich Sie fragen, wie Sie zu einer Einbeziehung von Strafgefangenen in das Pensionsversicherungssystem stehen.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Herr Minister.

Bundesminister Dr. Michalek: Grundsätzlich positiv, wenn man zunächst davon ausgeht, daß die Prämisse für diese Maßnahmen ja überhaupt die angemessene Entlohnung der Häftlingsarbeit darstellt. und von dieser Entlohnung sollen auch Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Sozialversi- cherungsbeiträge bezahlt werden. Insgesamt wird das aber der zweite Schritt sein.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Weitere Zu- satzfrage: Abgeordneter Feurstein. - Bitte.

Abgeordneter Dr. Feurstein (ÖVP): Herr Mi- nister! Solche Wünsche an die Arbeitslosenversi- cherung und an die Pensionsversicherung, an die Sozialversicherung allgemein werden ja ständig gestellt, und es stellt sich natürlich die Frage, wie- viel ein solches Projekt kostet. Sie haben das si- cherlich berechnet.

Ich darf Sie also fragen: Wie hoch sind die Ko- sten für die Arbeitslosenversicherung beziehungs- weise für das Budget, wenn diese Einbeziehung

58. Sitzung NR XVIII. GP - Stenographisches Protokoll (gescanntes Original) 9 von 106

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Dr. Feurstein

erfolgt, und wie hoch sind die Kosten bei der Ein- beziehung in die Krankenversicherung sowie bei der Einbeziehung in die Pensionsversicherung?

Ich bin davon überzeugt, daß Sie hier konkrete Zahlen vorlegen können.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- lüster.

Bundesminister Dr. Michalek: Herr Abgeord- neter! Wir haben gemeinsam mit dem Bundesmi- nister für Arbeit und Soziales diesbezügliche Be- rechnungen angestellt. Hinsichtlich der Arbeitslo- senversicherung rechnen wir nach den derzeiti- gen Verhältnissen in summa, also Dienstgeber- und Dienstnehmerbeitrag, mit 22 Millionen Schilling jährlich, hinsichtlich der Krankenversi- cherung mit rund 32 Millionen Schilling. Dem steht aber ein Ersparnis an heute unmittelbar von der Justiz bezahlten Krankheitskosten gegenüber, die außerordentlich beträchtlich sind. Der Fi- nanzminister erwartet sich in der Krankenversi- cherung ein Plus, also eine Einsparung gegenüber den jetzigen Verhältnissen.

Bei der Unfallversicherung rechnen wir mit zir- ka 7 Millionen und bei der Pensionsversicherung mit zirka 94 Millionen.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Weitere Zu- satzfrage: Abgeordneter Ofner.

Abgeordneter Dr. Ofner (FPÖ): Herr Bundes- minister! Wir wissen drei Dinge:

1. Die Rückfallquote ist in Österreich, vermut- lich nicht nur in Österreich, außerordentlich hoch.

2. Es gibt nichts Teureres als den Rückfall, denn die Haftkosten sind ja doch sehr beträcht- lich. Der Rückfall ist das Teuerste für den Steuer- zahler überhaupt.

.. 3. Die Abstützung Haftentlassener liegt in Oster re ich sehr im argen.

Erschiene es nicht sinnvoll, wenn man in erster Linie danach trachtete, die Haftentlassenen in die Lage zu versetzen, ein Dach über dem Kopf zu finden und Arbeit zu bekommen, um auf diese Weise hintanzuhalten, daß der rasche Rückfall geradezu programmiert ist?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Or. Michalek: Ich kann Ihre diesbezüglichen Überlegungen nur stärkstens un- terstreichen. Es ist dies tatsächlich das vordringli- che Bemühen, und um das zu erleichtern, wird es auch notwendig sein, die derzeitigen Verhältnisse bei der Haftentlassenenhilfe noch mehr zu ver- bessern als bisher, was wir ja auch durch eine ent-

sprechende größere Dotierung im heurigen Bud- get für diesen Bereich der ZentralstelIen der Be- währungshilfe unterstützen werden.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Weitere Zu- satzfrage: Abgeordnete Stoisits.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne):

Herr Bundesminister! In diesem Zusammenhang wäre es natCtrlich sehr interessant, von Ihnen zu hören, in welcher Höhe Sie sich künftig die Ent- lohnung für Gefangenenarbeit vorstellen. Be- kanntlich beträgt der Stundenlohn jetzt zwischen 3 Sund 5,40 S. Also was sind da Ihre konkreten Vorstellungen?

Präsidentin Or. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Wir gehen da- von aus, daß wir eine generelle Anknüpfung vor- nehmen, und haben als solche analog zu den Be- stimmungen des Arbeitsmarktförderungsgesetzes den Hilfsarbeiter/ohn im Metallgewerbe als Maß- stab herangezogen. Von diesem ausgehend gibt es

wie bisher fünf verschiedene Vergütungsstufen.

Von dem sich dann ergebenden Bruttobetrag werden die Abgaben, nämlich die Sozialversiche- rungsbeiträge, soweit diese vom Häftling zu be- zahlen sind, abgeführt und wird ein Haftkosten- beitrag berechnet, netto berechnet, sodaß letzt- lich eine Nettovergütung übrigbleibt, die doch eine deutliche Verbesserung gegenüber derzeit ist. Wir gehen davon aus, daß es möglich sein muß, ungefähr eine Verdreifachung des Stunden- lohnes zu erreichen.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Wir kommen zur 3. Anfrage: Abgeordneter Or. Gaigg (ÖVP).

- Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Gaigg: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Einführung des elektroni- schen Firmenbuches ist für alle Personen und Einrichtungen, die damit zu tun haben, eine sehr wichtige Sache und selbstverständlich die mög- lichst rasche Einführung noch mehr. Meine Frage an Sie lautet daher:

15 11M

In welchen Etappen wird das elektronische Fir- menbuch voll betriebsbereit sein (einschließlich der Erfassung des Altbestandes)?

Präsidentin Or. Heide Schmidt: Bitte. Herr Mi- nister.

Bundesminister Or. Michalek: Wir haben die Erfassung in zwei Teile geteilt, zum Teil notge- drungen, zunächst in den Bereich hinsichtlich je- ner Eintragungen, die bisher im sogenannten A- Blatt vorgenommen wurden. Die Erfassung die- ses Bereiches wurde am 17. Juli vorigen Jahres begonnen. Bei sämtlichen Gerichtshöfen erster

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5998 Nationalrat XVIII. GP - 58. Sitzung - 30. Jänner 1992

Bundesminister Dr. Michalek

Instanz werden seither alle Neuanfälle ADV-mä- ßig bearbeitet.

Seit November ist auch eine Rückwärtsdoku- mentation der bereits eingetragenen Firmen im Gange. Wir erwarten uns im Hinblick auf die der- zeitigen Hochrechnungen aus empirischen Grö- ßen, daß wir vor dem Sommer dieses Jahres mit der Erfassung des gesamten A-Bereiches, wenn ich das so verkürzt sagen kann, fertig sein werden.

Im B-Bereich sind leider die Programmierar- beiten bisher noch nicht abgeschlossen. (Abg. Dr.

G r a f f: Das könnte jetzt aber wirklich langsam fertig sein!) Ja, das kann ich nur an das Bundesre- chenzentrum weitergeben. Wir hoffen, daß das doch rasch zu einem Ende kommen kann, wenn die Teams, die frei werden, weil sie die "A-Ar- beit" geleistet haben, nahtlos mit dem Aufbau des B-Bereiches fortsetzen können. (Abg. Dr.

G r a f

f:

Programmieren muß das doch inzwischen jemand können.')

Also wir hoffen, daß wir eben gegen Sommer dieses Jahres mit dem B-Bereich werden fortset- zen können.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Zusatzfrage?

- Bitte.

Abgeordneter Dr. Gaigg: Herr Bundesminister!

Die Frage der Kosten ist bei einer Neueinführung auch immer von Interesse für die Öffentlichkeit.

Können Sie heute. nachdem die Arbeiten bereits einen gewissen Stand erreicht haben. in etwa ei- nerseits eine Aussage über die Höhe der entste- henden Kosten machen und uns auf der anderen Seite die Frage beantworten, ob sich bei Fertig- stellung der Arbeiten, bei Fertigstellung der Ein- richtung dieses elektronischen Firmenbuches al- lenfalls auch eine Personaleinsparung ergeben wird?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Herr Minister.

Bundesminister Dr. Michalek: Das endgültige Kostenausmaß läßt sich im Hinblick darauf, daß wir die Raschheit der Erfassung des Bereichs nicht recht abschätzen können, nicht genau fest- legen, es wird aber jedenfalls so sein, daß eine Amortisierung in kurzer Zeit möglich ist durch die auch hier erwartete sprunghafte Zunahme der Einschau- beziehungsweise Ausdrucktätigkeit ei- nerseits, aber auch durch gewisse Personaleinspa- rungen auf der anderen Seite.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Zusatzfrage.

Abgeordneter Dr. Gaigg: Herr Bundesminister!

Ist bereits ein Konzept darüber vorhanden, wei- che Benützungsgebühren für nicht amtliche Be- nützer dieser Einrichtung vorgesehen sind?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Herr Minister.

Bundesminister Dr. Michalek: Es werden in diesem Fall keine Anschlußgebühren sozusagen vorgeschrieben werden, anders, als das seinerzeit bei der Einführung des ADV-Grundbuches war, sondern es werden zeitbezogene Verrechnungen stattfinden.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Weitere Zu- satzfrage: Abgeordneter Haigermoser.

Abgeordneter Haigermoser (FPÖ): Herr Bun- desminister! Wie wir aus Ihren Antworten gehört haben, hapert es bei der Umsetzung in den Berei- chen A und B. Es ist also die ganze Sache in Ver- zug, und es ist zu hoffen. daß Sie in der Umset- zung auch Druck dahintersetzen.

Wie schaut es im Bereich C aus? Ist daran ge- dacht, bei Gesamtabschluß des Projektes gesamt- europäische Vernetzungen im Hinblick auf die Integration einzuführen beziehungsweise auch Zugang zu suchen zu den europäischen Firmen- büchern. zumindest in den wichtigsten Industrie- ländern, sodaß hier auch der Wirtschaft angebo- ten werden kann, möglichst flexibel zu arbeiten?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Herr Minister.

Bundesminister Dr. Michalek: Erstens möchte ich darauf hinweisen, daß wir noch nicht in Ver- zug sind.

Zweitens: Eine Europäisierung wäre sicher an- zustreben, allerdings muß ich darauf hinweisen, daß wir in Österreich - ich will nicht sagen: sin- gulär darstehen - aber doch einen sehr hohen

"exotischen" Stand hier einnehmen und es in den wenigsten anderen Ländern vom Gericht geführ- te, ADV -mäßig gestützte Handelsregister oder vergleichbare Register gibt. Selbstverständlich verfolgen wir die Entwicklung in den anderen Ländern. Wir sind sogar ständig bereistes Muster- land, dem man die ADV-Benützung im Gerichts- bereich abschauen will. Wir hoffen, daß das in vielen Ländern zumindest im Handelsregisterbe- reich geschehen wird, sodaß wir einmal die von Ihnen sicherlich als wünschenswert und auch von mir als solche bezeichnete Vernetzung über die Grenzen hinweg erreichen werden.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Weitere Zu- satzfrage: Frau Abgeordnete Stoisits.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne):

Herr Bundesminister! Wie Ihnen sicher auch be- kannt ist, ist heute schon fast jeder kleine Anwalt an internationale und nationale Rechtsdatenban- ken angeschlossen. Wie sehen denn da die Mög- lichkeiten aus, die Österreichs Richterinnen und Richter bezüglich Rechtsdatenbanken haben, und die Möglichkeiten, damit zu arbeiten?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Herr Minister.

58. Sitzung NR XVIII. GP - Stenographisches Protokoll (gescanntes Original) 11 von 106

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Bundesminister Dr. Michalek

Bundesminister Dr. Michalek: Grundsätzlich sind die Justiz und ihre Einrichtungen an die Rechtsdatenbank angeschlossen. und sowohl in den Staatsanwaltschaften als auch in den Gerich- ten gibt es zunehmend auch schon die Hardware, die das sicherstellt. Also das Konzept ist, daß künftig in allen Gerichten die Abfrage möglich sein soll, zumindest aus dem österreichischen Rechtsdatenbankenbereich.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Nächste Zu- satzfrage: Abgeordneter Stippet. - Bitte.

Abgeordneter Dr. Stippel (SPÖ): Herr Bundes- minister! Eine weitergehende generelle Frage:

Wie soll es in Ihrem Ressort EDV -mäßig über- haupt weitergehen, insbesondere mit dem System JUTEXT?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Das System JU- TEXT konnte kürzlich vom Modellbetrieb bezie- hungsweise Probebetrieb in den Echtbetrieb überführt werden.

Wir haben mit großen Anstrengungen und mit einer Reihe von Ausbildungsveranstaltungen, die flächendeckend über ganz Osterreich stattfinden, die Umsetzung dieses JUTEXT in die Praxis be- gonnen und hoffen, daß das doch auch eine große Entlastung für die Damen und Herren in den Ge- richtsabteilungen bringen wird, insbesondere in jenen Bereichen, die besonders arbeitsanfällig sind. also das Exekutionsverfahren. das Verlas- senschaftsverfahren, das Pflegschaftsverfahren et cetera.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Wir kommen zl}.r 4. Anfrage: 152/M des Abgeordneten Graff (OV?). - Bitte.

Abgeordneter Dr. Graff: Herr Minister! Jeder weiß, daß man in Wien bei sonst gleichen Voraus- setzungen etwa doppelt so lange eingesperrt wird als in Innsbruck. Das läßt sich weder mit der Rückfallsquote noch mit dem Kriminaltourismus noch mit anderen Phänomenen rational erklären.

Da gibt es offenbar eine eingewurzelte Praxis und Neigung der Justizpersonen.

Ich frage Sie daher, da das alles ja im Ministeri- um längst bekannt ist:

152/M

Was tun die Staatsanwaltschaften. damit der Frei- heitsentzug (U-Haft und Freiheitsstrafe) im Westen lind im Osten Österreichs gleichmäßiger gehand- habt wird?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Wie Sie sagen, Herr Abgeordneter, ist uns das Problem bekannt.

Wir, das Justizministerium, sind auch von jeher, muß man sagen, bemüht gewesen, einen Abbau dieses Ost-West-Gefälles zu erreichen, und haben die von Ihnen erwähnte zurückhaltende Praxis bei der Anwendung von freiheitsentziehenden Si- cherungsmitteln oder Strafzumessungen im We- sten stets unterstützt.

Wir bemühen uns auch, laufend wissenschaftli- che Untersuchungen und deren Informationsge- halt durch Diskussion auf allen Ebenen, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, einem brei- ten Publikum in der Justiz zuzuführen. Wir glau- ben doch, daß auf diesem Wege ein Umdenkpro- zeß und Verbesserungen in der Praxis herbeige- führt werden können. In Einzelfällen, bei Ver- hängung unvertretbarer und unverhältnismäßiger Strafen oder bei Verhängung entbehrlicher oder zu lange dauernder U-Haften, seien die Staatsan- waltschaften daran erinnert - darauf zielt ja Ihre Frage hin - , durch entsprechende Rechtsmittel auch zugunsten des Beschuldigten beziehungs- weise des dann in der Folge Verurteilten eine Bes- serung herbeizuführen.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Zusatzfrage, bitte.

Abgeordneter Dr. Graff: Herr Minister! Im

"Erlkönig" heißt es: .,Und bist du nicht willig. so brauch ich Gewalt." Nun bin ich der letzte, der innerhalb der Justizverwaltung die Ausübung nackter Gewalt predigen oder befürworten wür- de. Aber andererseits sind das Erinnern und Dis- kutieren offensichtlich auch wieder zuwenig, zu- mal die Tagungen, Beratungen und Enqueten, von denen Sie sprechen, vorwiegend hier auf par- lamentarischem Boden durchgeführt wurden und das Echo in der Praxis nicht so ist, wie man es sich vorstellt.

Wenn schon nicht Gewalt angewendet werden soll, möchte ich Sie doch fragen: Sind Sie nicht doch bereit, von eiern subtileren Mittel der Wei- sung gegenüber den Staatsanwaltschaften Ge- brauch zu machen, und zwar sowohl generell als auch in Einzelfällen, wobei aber dann in dieser Weisung auch die Kriterien anzuführen wären, nach denen vorzugehen ist? Sonst - mit freund- lichen Appellen - ist offensichtlich nichts zu er- reichen.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Herr Minister, bitte.

Bundesminister Dr. Michalek: Letzen Endes muß ich doch darauf hinweisen, daß es sich je- weils um gerichtliche Entscheidungen handelt und die Staatsanwaltschaft ja nur durch entspre- chende Antragstellungen versuchen kann, eine gerichtliche Entscheidung in einem - in ihrem

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6000 Nationalrat XVIII. GP - 58. Sitzung - 30. Jänner 1992

Bundesminister Dr. Michalek

Sinne - liberaleren Ausmaß herbeizuführen.

Auch da spielt, wie Sie wissen, die Psychologie eine große Rolle. Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich zielführend ist, durch eine ganz massive, dirigistische Eingriffspolitik eine Beschleunigung des ohnehin schon im Gang befindlichen Willens- bildungs- und Umdenkprozesses herbeiführen zu wollen. Ich meine, daß vielleicht ein Ausweichen auf legistische Maßnahmen eine Alternative wäre, wenn es wirklich nicht so klappt, wie wir es uns vorstellen.

Präsidentin Or. Heide Schmidt: Zusatzfrage, bitte.

Abgeordneter Dr. Graff: Herr Minister! Die le- gistischen Maßnahmen haben wir leider schon x- mal probiert, sie haben nicht den gewünschten Effekt gebracht oder wenn, dann immer nur sehr kurzfristig. Neben der AntragsteIlung - daran darf ich schon erinnern - steht dem Staatsanwalt ja auch ein Rechtsmittelrecht zu, und wenn das merkbar nach bestimmten Kriterien gehandhabt wird, dann schlägt das sehr wohl auch in der Rechtssprechung durch, denn es ist für den Rich- ter nicht lustig, ununterbrochen Rechtsmittel zu bekommen, und langsam wird dann doch in der Richtung entschieden, in der der Rechtsmittel- werber, hier eben der Staatsanwalt, immer wieder auftritt.

Ich frage daher konkret: Sind Sie nicht bereit, für die Handhabung des Antragsrechtes und des Rechtsmittelrechtes durch eine generelle Wei- sung konkrete Merkmale aufzustellen, damit sich dann diese schönen Ermahnungen und Belehrun- gen auch tatsächlich etwas griffiger und etwas ef- fizienter auswirken?

Präsidentin Or. Heide Schmidt: Herr Minister, bitte.

Bundesminister Or. Michalek: Meine vorhin gemachten Äußerungen haben sich sowohl auf die AntragsteIlung als auf die Rechtsmittel bezo- gen. Es ist, glaube ich, sehr schwierig, durch gene- relle Weisungen Kriterien festzulegen, nach de- nen die Staatsanwälte dann im Einzelfall Rechts- mittel oder Anträge stellen sollen.

Generell kann man schon sagen, daß, wenn ge- wisse Voraussetzungen vorliegen, sie davon Ge- brauch machen sollen. Wir werden in den näch- sten Oienstbesprechungen auch mit den Oberstaatsanwälten erörtern, wieweit eine solche Vorgangsweise sichergestellt werden kann.

Präsidentin Or. Heide Schmidt: Weitere Zu- satzfrage: Herr Abgeordneter Ofner.

Abgeordneter Dr. Ofner (FPä): Herr Bundes- minister! Als Praktiker kann man sich des Ein- drucks nicht erwehren, daß die U ntersuchungs- haft in Österreich einfach zu rasch, zu häufig und

für zu lange Dauer verhängt wird - dies vor dem Hintergrund der Tatsache, daß jeder, der nicht verurteilt ist, als unschuldig zu gelten hat, daß also derjenige, der sich in Untersuchungshaft be- findet, eigentlich im rechtlichen Sinne ein Un- schuldiger ist. Häufig hat man auch das Gefühl, daß die Untersuchungshaft eine Art Vorschuß auf die vielleicht zu erwartende Strafe darstellen soll.

Könnten Sie sich eine legistische Änderung in der Richtung vorstellen, daß nicht so wie derzeit die Untersuchungshaft so lange dauert, bis sie durch konkrete Maßnahmen, durch einen Be- schluß des Gerichtes etwa, aufgehoben wird, son- dern daß umgekehrt in relativ raschen Intervallen die Untersuchungshaft automatisch endet, wenn sie nicht unter Nehmen einer echten Hürde kon- kret im Einzelfall verlängert wird?

Präsidentin Or. Heide Schmidt: Herr Minister.

bitte.

Bundesminister Or. Michalek: Wir überlegen jetzt insgesamt den Komplex der Untersuchungs- haft, und sicherlich wird dabei auch dieser Vor- schlag diskutiert werden. Insgesamt geht die Stoß- richtung dahin, früher, wirkungsvoller und häufi- ger die Berechtigung zur Verhängung bezie- hungsweise Aufrechterhaltung der Untersu- chungshaft zu überprüfen, wobei wir uns insbe- sondere auch von einem Verteidigerzwang und einer Bestellung eines Pflichtverteidigers, also ei- ner Verfahrenshilfe, einige Besserung erwarten.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Weitere Zu- satzfrage: Frau Abgeordnete Stoisits.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne):

Herr Bundesminister! Wie Sie ja wissen und selbst auch schon öfter festgestellt haben, sind vor allem Ausländerinnen und Ausländer von dieser zu ra- schen, zu häufigen und manchmal auch fahrlässi- gen U-Haftverhängung besonders betroffen. Wie sehen denn Ihre Überlegungen und Pläne aus, ge-

nau diese Schwachstelle in unserer Justizpolitik zu beheben?

Präsidentin 01'. Heide Schmidt: Herr Bundes- minister, bitte.

Bundesminister Dr. Michalek: Sie haben recht.

Besonders die überproportionalen Ziffern hin- sichtlich der verhängten Untersuchungshaften im Osten Österreichs haben mit dem größeren Aus- länderanteil in diesem Bereich zu tun. Wenn- gleich nach der Rechtsprechung des Verfassungs- gerichtshofes die bloße Tatsache eines Wohnsit- zes im Ausland nicht den Haftgrund der Flucht- gefahr zu begründen vermag, steht den Strafver- folgungsbehörden im Einzelfall doch sehr oft nur die Alternative zur Verfügung, entweder auf die weitere Strafverfolgung mehr oder weniger zu

58. Sitzung NR XVIII. GP - Stenographisches Protokoll (gescanntes Original) 13 von 106

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Bundesminister Dr. Michalek

verzichten oder durch Verhängung von Haft mas- siv und in vielen Fällen - darin gebe ich Ihnen recht - übermäßig überschießend inadäquat ein- zuwirken.

Von dieser Praxis, glaube ich. könnte man doch eine gewisse Besserung dadurch erwarten, daß von der Möglichkeit der Verfolgung durch die Heimatbehörden mehr als bisher Gebrauch ge- macht wird. Wir haben Mitte des Vorjahres einen ausführlichen Erlaß über diese Möglichkeiten an alle Gerichte und Staatsanwaltschaften herausge- geben, auch durch formularmäßige Begleitmaß- nahmen eine Erleichterung der Durchführung versucht, und es wird auch in zunehmendem Maße hievon Gebrauch gemacht.

Darüber hinaus aber gilt es, die Anwendungs- möglichkeit zu verbessern. Wir hatten bisher bila- terale Verträge - vor allem mit den Nachbarstaa- ten Tschechoslowakei, Ungarn, aber auch mit Po- len - , die allerdings daran kranken, daß in jenen Fällen, in denen im Heimatland infolge der Ge- ringfügigkeit keine gerichtlich strafbare Tat gege- ben ist, eine Auslieferung nicht in Frage kommt, also gerade in den wirklich von Ihnen angespro- chenen kleineren Fällen eine Auslieferung, eine Überlassung an die Heimatbehörden nicht mög- lich ist.

Ungarn und die Tschechoslowakei sind ja in der Zwischenzeit im Europarat und werden auch das Europaratsübereinkommen unterzeichnen. Dazu werden wir dann - so wie mit anderen Ländern - ein Zusatzübereinkommen machen. Es ist an sich vorbereitet. Wir warten nur die Ratifizierung dieses Europaratsübereinkommens durch Ungarn und die Tschechoslowakei ab. In Polen wird es vielleicht noch etwas länger dauern, weil es noch nicht EuroparatsmitgIied ist. Umgekehrt wollen diese Länder nicht zu den bestehenden bilateralen Übereinkommen Zusatzübereinkommen ab- schließen. Das hat mit grundsätzlichen Überle- gungen zu früheren internationalen Übereinkom- men zu tun.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Mir liegt keine weitere Zusatzfrage mehr vor.

Wir kommen daher zur 5. Anfrage 145/M des Abgeordneten Mautner Markhof (FPÖJ. - Bitte.

Abgeordneter Dkfm. Mautner Markhof: Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

145/M

Welche Maßnahmen sind im Aktienrecht ge- plant, um der Wirtschaft den Börsenzugang zu er- leichtern'?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Herr Abgeord- neter! Ich bin der Ansicht, daß das geltende Ak- tienrecht im großen und ganzen ein ausreichen- des Instrumentarium für einen wünschenswerten Börsengang bietet. Das Hauptproblem bei dem Bestreben nach vermehrten Emissionen und Be- lebung der Börse ist sicherlich nicht im Aktien- recht gelegen, sondern im steuerlichen Bereich, insbesondere in Ansehung der sogenannten Dop- pelbesteuerung und diverser Bewertungsbestim- mungen.

Die bestehenden gesellschaftsrechtlichen Be- stimmungen, unterstützt durch das bisherige Strukturverbesserungsgesetz beziehungsweise nun das Umgründungssteuergesetz, haben eine Palette von Möglichkeiten, Unternehmen bezie- hungsweise Konzerne so zu strukturieren, daß durch Einbringung, Umwandlung, Verschmel- zung und Ausgliederung börsenfähige Aktienge- sellschaften geschaffen werden können.

Ergänzend ist geplant, durch ein Gesellschafts- rechtsänderungsgesetz verschiedene Anpassun- gen an das Umgründungssteuergesetz vorzuneh- men, insbesondere auch die Spaltung von Kapi- talgesellschaften handelsrechtlich zu regeln.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Zusatzfrage, bitte.

Abgeordneter Dkfm. Mautner Markhof: Herr Bundesminister! Österreich steht - hoffentlich!

- vor einem Beitritt zur Europäischen Gemein- schaft, und es ist vor allen Dingen für Kapitalge- sellschaften, die übernational arbeiten, die also Zweigniederlassungen in anderen europäischen Staaten errichten möchten. immerhin eine große Schwierigkeit. daß wir in Europa verschiedene Gesellschaftsrechte haben.

Bestehen irgendwelche Tendenzen, diese Ge- sel1schaftsrechte zu vereinheitlichen beziehungs- weise ein internationales Gesellschaftsrecht ne- benbei zu schaffen?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Schon bisher war ja die österreichische gesellschaftsrechtliche Gesetzgebung sehr stark an internationalen, ins- besondere deutschen Vorbildern orientiert. Diese Entwicklung wird sicherlich im Sinne einer Har- monisierung der gesellschaftsrechtlichen Vor- schriften in den einzelnen europäischen Staaten fortgesetzt werden.

Es bestehen darüber hinaus seit vielen Jahren Überlegungen und Diskussionen im EG-Raum hinsichtlich Schaffung einer Verordnung, durch die die Europäische Aktiengesellschaft eingerich- tet wird, die nicht nach nationalen Rechten gere-

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6002 Nationalrat XVIII. GP - 58. Sitzung - 30. Jänner 1992 Bundesminister Dr. Michalek

gelt ist, sondern durch das supranationale Recht, wie es dann in einer Verordnung festgelegt ist.

Diese Überlegungen sind meines Wissens im- mer wieder an den unterschiedlichen Standards hinsichtlich der Arbeitnehmermitbestimmung in den einzelnen Ländern gescheitert, da sich insbe- sondere jene Länder, in denen die Arbeitnehmer- mitbestimmung einen geringeren Stellenwert hat, gegen eine solche Gesellschaft, die ja zumindest einen gewissen Level bringen muß, gewehrt ha- ben, weil sie befürchten, daß dann auch die eige- nen nationalen Gesellschaften nachziehen müs- sen.

Nach von mir nicht überprüfbaren Informatio- nen dürfte es so sein, daß möglicherweise ein Kompromiß zustande kommt, daß es drei Model- le des Mitbestimmungsausmaßes geben soll und die einzelnen Nationalitäten dann die Möglichkeit haben, zu wählen, welche dann in ihrem Land eingeführt werden.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Weitere Zu- satzfrage? - Bitte.

Abgeordneter Dkfm. Mautner Markhof: Herr Bundesminister! Es ist ein offenen Geheimnis in Österreich, daß die vom Gesetzgeber vorgeschrie- bene Funktion des Aufsichtsrates nicht so funk- tioniert, wie sie funktionieren soll. Wer in der Praxis steht, merkt, daß der Aufsichtsrat sehr oft überfordert ist.

Ich frage Sie daher, ob irgendeine Chance be- steht, daß wir wieder jenes Aktienrecht bekom- men, das wir bis zum Jahre 1938 gehabt haben und das pikanterweise nach dem Einmarsch der Deutschen geändert wurde, weil man dem Füh- rerprinzip zum Durchbruch verhelfen wollte.

Können wir nicht wieder unser altes österreichi- sches Verwaltungsratrecht haben? Gibt es Ten- denzen in dieser Richtung? (Abg. Res c h: Das pflegen Sie ja auch wieder.')

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte. Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Sie weisen dar- auf hin, daß wir früher ein Wahlrecht hatten, eine Art Board-System auf der einen Seite und die Trennung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat auf der anderen Seite. Mir ist nicht bekannt, daß es starke Tendenzen gibt, in Österreich die Wie- dereinführung zu fordern. Sicher hat das Board- System den Vorteil, daß jene, die in dem Gremi- um Kontrollfunktion ausüben, mehr Information erhalten, als wenn es sich um zwei getrennte Or- gane handeln würde. Aber letzten Endes gilt das auch nur für jene, die ihre Funktion so ausüben, daß sie eben zu dieser Information kommen.

Ich glaube, daß unser jetziges System doch zu einer Tradition geworden ist, umgekehrt auch so

flexibel ist, daß doch dort, wo es konkrete Ver- hältnisse erfordern, ein Mithineinregieren des Aufsichtsrates in den Vorstand möglich ist.

Ich bin kein Verfechter des Board-Systems, aber ich würde es auch nicht absolut ablehnen, daß es als Alternative eingeführt wird. Mir ist nur nicht bekannt, daß sich breite Kreise dafür stark machen.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne):

Herr Bundesminister! Wenn man sich mit aktien- rechtlichen Fragen und der Möglichkeit der Ver- besserung der Situation der Wirtschaft oder der Wirtschaftstreibenden beschäftigt, dann muß si- cherlich auch die Frage gestattet sein, welche Maßnahmen geplant sind, um den Schutz von Kleinanlegern besser zu garantieren.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte. Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Ich glaube, daß es eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist, das Interesse an der Veranlagung von Geldern durch den kleinen Mann auf der Börse herbeizu- führen und dadurch den Börsengang von Unter- nehmen zu erleichtern, daß das Vertrauen in die Institution gegeben ist. In diesem Sinne wurden in der letzten Zeit doch einige vertrauensbildende Maßnahmen gesetzt, zum Beispiel die Neugestal- tung der Bestimmungen etwa über den Jahresab- schluß, nämlich die tieferen und aussagekräftige- ren Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, oder die grundsätzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung des Jahresab- schlusses, Bildung von Rücklagen. Des weiteren gelten unabhängig von den Größenkriterien für Aktiengesellschaften, die auf der Börse notieren oder in den geregelten Freiverkehr einbezogen sind, die für sogenannte große Gesellschaften gel- tenden Regelungen ebenfalls, also im wesentli- chen die Offenlegungsbestimmungen, die sehr weitgehende Erläuterungen im Anhang vor- schreiben, aber auch die Pflicht zur Bildung von

Rücklagen et cetera.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Mir liegt keine weitere Zusatzfrage mehr vor.

Wir gelangen daher zur 6. Anfrage N r. 146/M des Abgeordneten Barmüller (FPÖ). Bitte.

Abgeordneter Mag. Barmüller: Herr Bundes- minister! Meine Anfrage bezieht sich ebenfalls auf das Firmenbuch, sie deckt sich aber nur scheinbar mit der Anfrage des Abgeordneten Gaigg. Ich möchte nämlich gerne wissen:

58. Sitzung NR XVIII. GP - Stenographisches Protokoll (gescanntes Original) 15 von 106

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Mag. Barmüller

146/M

In welchem Umfang ist bei den einzelnen Ge- richten die elektronische Erfassung der Daten des alten Handelsregisters bereits erfolgt?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Wir sind hier schrittweise vorgegangen, wir haben, wie ich schon ausführte, in Wien begonnen und haben dann fortgesetzt in Korneuburg, nämlich die Rückwärtserfassung. Die Neueintragungen sind, wie ich schon angemerkt habe, seit Mitte letzten Jahres bei allen Gerichten eingegeben. Wir haben im Dezember auch in Krems angefangen und werden am nächsten Montag in Graz beginnen und etwa 14 Tage später auch in Eisenstadt. - Entschuldigen Sie, Korneuburg kommt auch erst übernächste Woche dran.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Eine Zusatz- frage? - Bitte.

Abgeordneter Mag. Barmüller: Ich habe mich zum geringeren Teil selbst davon überzeugen können, zum größeren Teil habe ich davon ge- hört, daß es bei Neueintragungen aufgrund der Aufarbeitung der Altbestände zu größeren Ver- zögerungen kommt. Ich würde jetzt gerne von Ih- nen wissen, ob Sie mir überblicksmäßig sagen können, welches Ausmaß diese Rückstände bei den einzelnen Gerichten haben.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Ich glaube, das eine hat mit dem anderen nicht sehr viel zu tun, denn diese Rückerfassungsteams sind ganz losge- löst vom normalen Personalstand des einzelnen Gerichtes. Das sind zu dem Gericht geschickte zusätzliche Teams, die das machen. Es dürfte auf- grund der Erfassung im A-Bereich keine Verzö- gerung im laufenden Bereich eintreten.

Eine gewisse Verzögerung ergibt sich dadurch, daß zwar tagsüber eingespeichert wird, aber das Abspeichern erst nachts erfolgt, sodaß an dem Tag selbst eine Veränderung des gespeicherten Gutes nicht stattfindet.

Insgesamt kommt es. vor allem bei uns in Wien, noch immer zu gewi'- <n Verzögerungen in der Erledigung, die aber sicher mit der Rückerfas- sung nichts zu tun haben können.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Eine Zusatz- frage? - Bitte.

Abgeordneter Mag. Barmüller: Meine letzte Zusatzfrage. Das heißt, es gibt bei der Umstellung spezielle Personen, die nur mit der Datenübertra- gung des alten Bereiches befaßt sind, es ist daher

nicht in Aussicht genommen, neue Schreibkräfte etwa anzustellen, bloß um diese Datenübertra- gung schneller durchzuführen?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Herr Minister.

Bundesminister Dr. Michalek: Nein, das müs- sen doch Spezialisten sein. Die müssen aus dem Akt die Informationen herausnehmen, die bisher zum Teil nicht eingetragen waren, müssen die verschiedenen Eintragungen des vorhandenen Handelsregisters zusammenfassen, die aufrechten Eintragungen herausfiltern und um jene Dinge, die noch nicht erfaßt waren, ergänzen. Also das sind Spezialisten auf materiell-rechtlichem Ge- biet und Computerfachleute im besonderen, so- daß das Einstellen von Schreibkräften da nichts bringen würde. Wir haben eine Reihe von Teams, vier Teams, die auf die österreichischen Handels- gerichte aufgeteilt sind.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Eine weitere Zusatzfrage? - Frau Abgeordnete Stoisits.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne):

Herr Bundesminister! Ich habe schon vorhin eine Frage hinsichtlich des Zugangs zu Rechtsdaten- banken von Richtern und Richterinnen gestellt.

Ihre Antwort hat mich nicht sehr überzeugt, und zwar deswegen, weil mir ganz andere Fälle be- kannt sind. Sie haben sich eher auf den Sollzu- stand und das, was möglich sein sollte, bezogen.

Wie schaut es denn tatsächlich aus? Wie steht es denn jetzt wirklich mit der Möglichkeit von Rich- tern und Richterinnen, Rechtsdatenbanken zu nutzen?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte, Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Also in sehr vie- len Gerichten und auch Staatsanwaltschaften ist heute der unmittelbare Zugriff auf die Rechtsda- tenbank bereits möglich, aber natürlich nicht vom Tisch jedes einzelnen Richters aus. das muß man auch dazusagen.

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Weitere Zu- satzfragen? - Herr Abgeordneter WaHner, bitte.

Abgeordneter Wall!1er (SPÖ): Herr Bundesmi- nister! Wie ist in der Ubergangszeit sichergestellt, daß es ausreichende Rechtssicherheit durch Ein- sichtnahme in das Handelsregister gibt?

Präsidentin Dr. Heide Schmidt: Bitte. Herr Mi- nister.

Bundesminister Dr. Michalek: Dadurch - im B- Bereich ist momentan noch nichts da, aber im A-Bereich - , daß die Teams im Gericht arbeiten, können die Bücher, die sie gerade bearbeiten, von solchen, die ausgerechnet dieses Buch benötigen, auch eingesehen werden.

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