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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP

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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP

SAMMELBERICHT

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen

über die Petitionen Nr. 52,57,.58,64,65 bis 75 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 13,21,56,58, 67, 70, 73 bis 77, 79, 81 und 84

Inhaltsverzeichnis

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen 1. Abstandnahme von der weiteren Verhandlung im Sinne des § 100 b

Abs.l GOG ... . 2. Weiterleitung an die Bundesregierung oder an einzelne ihrer Mitglieder zur geeigneten Verfügung gemäß § 100 c Abs. 3 Z 1 GOG ... . 11. Sonstiges ... : ... . 1. Petitionen ... . 2. Bürgerinitiativen ... . 3. Erledigung von Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuß zugewiesen sind ... .

Seite 4 bis 27 Seite 27 bis 31 Seite 31 bis 51 Seite 31 bis 39 Seite 40 bis 50 Seite 51

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2 1356 der Beilagen ,VERZEICHNIS

der im Bericht enthaltenen Petitionen und Bürgerinitiativen Petition Nr. 52

überreicht vom Abgeordneten Josef Me i s i n ger betreffend Maßnahmen zur wirtschaftlichen Situation im Be- zirk Braunaullnn und zur Krise in der

. AMAG ... S. 37 bis 39

Petition Nr. 57

überreicht von der Abgeordneten Anna Elisabeth A u m a y r betreffend ein Ansuchen um Überprüfung der Le- benssituation und Wohnbedingungen der Bewohner des Linzer Stadtteils

"Neustadtviertel" ... S. 4 bis 11

Petition Nr. 58

überreicht vom Abgeordneten Fried- rich Pro b s t betreffend die Öffnung einer Notab- bzw. Notauffahrt der A2 im Bereich der Gemeinde Laßnitzthal in beide Fahrtrichtungen für den

allgemeinen Verkehr. ... S. 11 bis 12

Petition Nr. 64

überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Kfm. Holger Bau er betref- fend Maßnahmen zur Beseitigung von für die Anrainer unzumutbaren Bela- stungen durch bestehende Klublokale in der Leopoldstadt ... S. 12

Petition Nr. 65

überreicht von den Abgeordneten Rosemarie Bau e r, Edith Hall e r . und Christine H ein d I betreffend die pensionszeitenergänzende bzw. pen- sionsbegründende Anrechnung der Er- ziehungszeiten von Pflegekindern auf die Pensionsversicherungszeiten der

Pflegemütter ... S. 31 bis 32

Petition Nr. 66

überreicht vom Abgeordneten Mag.

Karl S c h w e i t zer betreffend eine Umwandlung des Schulversuchs

"ORG unter besonderer Berücksichti- gung der Informatik" in eine Sonder- form und dessen Übernahme ins

Regelschulwesen ... S. 12 bis 13

Petition Nr. 67

überreicht von den Abgeordneten Herbert S c h m i d t m eie r und Kurt Wall n er betreffend eine Änderung

des Glücksspielmonopolgesetzes ... S. 13 bis 15 Petition Nr. 68

überreicht von den Abgeordneten Jakob Aue r, Karl F re und, Mag.

Helmut Ku k a c k a, Mag. Wilhelm Mol t e re rund Johann Sc h u S t e r für die Herabsetzung des Mindestal-

ters für Mofa-Benützer ... S. 35 bis 36 . Petition Nr. 69

überreicht von der Abgeordneten Anna Elisabeth A u m a y r gegen die Errich- tung einer Umfahrung von Aigen-

Schlägl ... S. 15 bis 16 Petition Nr. 70

überreicht vom Abgeordneten Rudolf Par n i gon i betreffend Belastungen durch den Truppenübungsplatz AlIent-

steig ... S. 16 bis 20 Petition Nr.71

überreicht vom Abgeordneten Mag.

Helmut Ku k a c k a betreffend Mo-

pedausweis ... S. 36 bis 37 Petition Nr. 72

überreicht vom Abgeordneten Georg S c h war zen b erg er betreffend die Vereinheitlichung von T elefonge-

bühren ... S. 20 bis 21 Petition Nr. 73

überreicht vom Abgeordneten Alois Hub er betreffend Milchmarktord-

nung 1993 ... S. 32 bis 33 Petition Nr.74

überreicht vom Abgeordneten Dr. Lo- thar Müll e r zum Schutz des Berg-

waldes ... S. 33 bis 35 Petition Nr. 75

überreicht vom Abgeordneten Dr.

Severin Ren 0 I d n er betreffend das Universitäts-Organisationsgesetz

(UOG 1993) ... S, 39

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Bürgerinitiative Nr. 13

eingebracht von Herrn Martin S tel - z e I betreffend die Revitalisierung und Erhaltung der Hofstallungen (Messe-

palast) ... S. 21 bis 22 Bürgerinitiative Nr.21

eingebracht von Herrn Franz Hit z - i n ger betreffend die Reichholdche-

mie ... S. 42 bis 45 Bürgerinitiative Nr. 56

eingebracht von Herrn Mag. Karl B run n e r zur Verhinderung eines

Grenzüberganges bei Mogersdorf . . . . S. 27 bis 30 Bürgerinitiative Nr.58

eingebracht von Herrn Viktor K 0 n - . w i c s n y gegen die' geplante Auflö- sung des Gendarmeriepostens Bad

Sauerbrunn ... S. 22 bis 24

Bürgerinitiative Nr.67

eingebracht von Frau Renate Mit - te rh u b er betreffend die NoveIli-

rung des Hebammengesetzes ... S. 41 bis 42

Bürgerinitiative Nr. 70

eingebracht von Herrn Heinz F 0 r - c h e i" betreffend Wahrung der Men- schenrechte von Familien mit behin- derten Kindern/schulische Integration

behinderter Kinder und Jugendlicher. . S. 49 bis 50 Bürgerinitiative Nr. 73

eingebracht von ,Herrn Peter Paul M ü I I er betreffend die Erhöhung des

Sportbudgets der Bundesregierung zur Absicherung des Spitzensportes und der Finanzierung der Olympia- und

WM-Teilnahme ... S. 30 bis 31 . Bürgerinitiative Nr. 74

eingebracht von Herrn Werner Chri- stian Den k für eine Volksbefragung

vor den EG-Beitrittsverhandlungen ... S. 24 bis 25 Bürgerinitiative Nr. 75

. eingebracht von Frau Hildegard E ding er betreffend V olksabstim- mung über den EWR-Vertrag ... S. 25 Bürgerinitiative Nr. 76

eingebracht von Herrn Friedrich Hoc h man n betreffend Schutz der

Anrainer von Bundesstraßen ... S. 40 bis 41 Bürgerinitiative Nr. 77

eingebracht von Herrn Markus Kai-

se r betreffend das Recht auf Bildung. S. 25 bis 27 Bürgerinitiative Nr. 79

eingebracht von Herrn Gerhard Ski b a betreffend das Bundesabfall- wirtschaftsgesetz sowie die Sonder-

müllverbrennungsanlage in Ranshofen S. 46 bis 49 Bürgerinitiative Nr. 81

eingebracht von Herrn Peter K·o p e i - n i g betreffend Ökologisierung der

Landwirtschaft ... S. 45 bis 46 Bürgerinitiative Nr. 84

eingebracht von Frau Marion Li n s k a betreffend gesetzliche Maß- nahmen zur Verlängerung der Bestra- fung von Kinderpornographie ... S. 45

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4 1356 der Beilagen I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und

Bürgerinitiativen

1. Abstandnahme von der weiteren Verhandlung im Sinne des § 100 b Abs. 1 GOG

Petition Nr. 57

überreicht von der Abgeordneten Anna Elisabeth Au m a y r betreffend ein Ansuchen um Überprü- fung der Lebenssituation und Wohnbedingungen der Bewohner des Linzer Stadtteils "Neustadtviertel"

Die gegenständliche Petition bezieht sich auf Sachverhaltsdarstellungen von Einwohnern des Linzer Neustadtviertels, die an den Bundesminister für Inneres sowie die Sicherheitsdirektion Ober- österreich gerichtet sind.

Danach wird ausgeführt, daß der Stadtteil Neustadt zunehmend von türkischen Mitbewoh- nern bestimmt wird. Die Wohnsituation der Ausländer, die oft in einem engen Raum mit mehreren Stockbetten untergebracht sind, ist auf Grund der sozialen und hygienischen Lage menschenunwürdig.

Häufig werden die im Neustadtviertel lebenden Frauen und Kinder durch Türken belästigt. Durch Vereinslokale, die oft Gaststättenbetriebe und Spielhallen sind, kommt es zu nächtlichen unzumut- baren Lärmbelästigungen. Weiters häufen sich die Überfälle und kriminellen Delikte sowie Macht- kämpfe unter den türkischen Mitbewohnern':

Vor allem ältere Personen, Frauen und Kinder leben in zunehmender Angst auf Grund der geschilderten Alltagssituation im Linzer Neustadt- viertel.

Die Forderungen der Bewohner beziehen sich daher

1. auf die Überprüfung und Kontrolle im Sinne der Gewerbe- und Bauordnung sowie der Einhaltung der mietrechtlichen Bestimmun- gen,

2. auf die Errichtung einer eigenen Polizeidienst- stelle und

3. auf den verstärkten Einsatz von Polizeistreifen in diesem Gebiet.

Der Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiati- ven hat die gegenständliche Petition in seiner Sitzung am 12. Jänner 1993 in Verhandlung genommen und beschlossen, Stellungnahmen der Volksanwaltschaft, des Bundesministeriums für Inneres sowie der Stadt Linz einzuholen.

Die Volksanwaltschaft hat zu den Themenberei- chen Angelegenheiten des Gewerbes, abgabenrecht- liche Aspekte der Vereinstätigkeit, Sicherheitsver- waltung und Bauangelegenheiten ausführlich Stel- lung genommen:

,,1. Angelegenheiten des Gewerbes:

Bei der gewerberechtlichen Betrachtung der vorliegenden Problematik standen die geschilderten

Belästigungen durch Vereinslokale und die Frage im Vordergrund, ob die Gewerbebehörde das V orlie- gen einer Gewerbsmäßigkeit hier ausreichend erhoben hat.

Vorweg sei festgehalten, daß aus gewerberechtli- cher Sicht kein Anlaß für die Beanstandung einer Säumigkeit gefunden werden konnte.

Einer Information des Magistrates Linz· vom 23. März 1993 ist zu entnehmen, daß die Gewerbebehörde in acht Fällen die Schließung von türkischen Vereins lokalen mit sofortiger Wirkung angeordnet und gleichzeitig über die Obmänner Verwaltungsstrafverfahren wergen Übertretung ge- werberechtlicher Bestimmungen verhängt hat.

Der ,Pensionistenverein für türkische Gastarbei- ter' in der Schillerstraße 32 sei deswegen besonders hervorgehoben, weil er in der vorliegenden Petition namentlich angeführt ist.

Soweit die als Gastgewerbe qualifizierten Vereine den Aufträgen der Gewerbebehörde, die Lokale geschlossen zu halten, nicht nachkamen, leitete der Magistrat Linz weitere Verwaltungsstrafverfahren ein und wurde somit entsprechend den gewerbe- rechtlichen Bestimmungen tätig.

In der Zwischenzeit wurde einer der angeordne- ten Schließungsbescheide von der Berufungsbe- hörde bestätigt. Daneben wurde in fünf Fällen zum zweiten Mal eine Verwaltungs strafe im Ausmaß von je 50000 S (Höchststrafe) verhängt. Zum gegen~

wärtigen Zeitpunkt läßt sich noch nicht sagen, in wievielen Fällen dagegen Rechtsmittel eingebracht wurden .•

Die Volks anwaltschaft setzte sich auch mit der gewerberechtlichen Beurteilung der Beherbergung ausländischer Bewohner im Neustadtviertel ausein- ander.

Es ist richtig, daß es sich auch dann immer noch um eine Sachmiete und nicht um eine gewerberecht- lich relevante Beherbergung von Gästen handelt, wenn die Raumvermietung mit einer auf eine bloße Übergabe beschränkte Bereitstellung von gereinig- ter Wäsche- verbunden ist. Um eine konzessions- pflichtige Tätigkeit annehmen zu können, wäre es nach der Judikatur erforderlich, daß ,das aus dem Zusammenwirken aller Umstände sich ergebende Erscheinungsbild ein Verhalten des Vermieters der Räume erkennen läßt, das, wenn auch in beschränk- ter Form, eine laufende Obsorge hinsichtlich der vermieteten Räume im Sinne einer daraus resultie- renden Betreuung des Gastes verrät.'

Die Volksanwaltschaft übersieht natürlich nicht, daß die Probleme der beschwerdeführenden Wohn- bevölkerung trotz aller angeführten Maßnahmen der Gewerbebehörde noch nicht gelöst sind und einzelne Vereins lokale trotz der angeordneten Schließung und Verhängung von Verwaltungsstra- fen noch immer betrieben werden. Die Beurteilung

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der Volks anwaltschaft hat sich daran zu orientieren, ob die Verwaltung in Vollziehung der Gesetze ausreichend tätig wird. Die eingangs getroffene Feststellung, daß keine Anhaltspunkte für eine Säumigkeit der Gewerbebehörde bei der Herstel- lung des rechtmäßigen Zustandes festgestellt werden konnten, sei daher wiederholt. Weitere diesbezügliche gesonderte Maßnahmen durch die Volksanwaltschaft erscheinen daher zum gegen- . wärtigen Zeitpunkt entbehrlich.

2. Abgabenrechtliche Aspekte der Vereinstätigkeit:

Im Zuge einer Besprechung am 4. März 1993 in Linz mit Behördenvertretern, die sich an die Begehung des Neustadtviertels durch die Volksan- wälte Dr. Herbert Kohlmaier und Horst Sehender anschloß, erging der Hinweis, daß auch seitens der Finanzverwaltung eine Überprüfung ausländischer Vereine im Neustadtviertel durchgeführt wird. Über Aufforderung dc:r . Volks anwaltschaft führt der Bundesminister für Finanzen in seiner Stellung- nahme vom 17. März 1993 aus:

,Wie mir berichtet wurde, hat die Sicherheitsdi- rektion für Oberösterreich der Finanzlandesdirek- tion für Oberösterreich am 14. Dezember 1992 eine Liste aller türkischen und kurdischen Vereine im Bundesland Oberösterreich übermittelt. Mit Aus- nahme des Bereiches Braunau existieren in allen oberösterreichischen Finanzamtsbezirken solche Vereine (insgesamt 79, davon im Bereich Linz/Ur- fahr 30). In ~ehreren Fällen seien nach Auskunft der Sicherheitsdirektion rechtskräftige Strafen we- gen unbefugter Gewerbeausübung verhängt worden bzw. laufen diesbezügliche Verfahren. Bei 25 Verei- nen ist nicht bekannt, ob bzw. wo sie ein Vereinslokal unterhalten. Finanzämter wurden angewiesen, zu prüfen, ob an die Tätigkeiten dieser Vereine allenfalls abgabenrechtlich bedeutsame Tatbestände anknüpfen. Diese Erhebungen laufen bereits, wobei auf Ersuchen des Finanzamtes Linz von Amts wegen auch ein Dolmetscher für die türkische Sprache herangezogen wird.'

Zusammenfassung aus fmanzrechtlicher Sicht:

Wenngleich die entsprechenden Erhebungen noch im Gange sind, ist darauf hinzuweisen, daß die Frage, ob diese Vereine allenfalls abgabenrechtlich bedeutsame Tätigkeiten entfalten, keine ,auf Aus- ländervereine spezifische' ist.

3. Sicherheitsverwaltung :

Die Petition Nr. 57 führt unter dem Übertitel ,Sachverhalt' folgende Themen an, die der Sicher- heitsverwaltung zuzuordnen sind:

Steigende Ausländerzahl

- Belästigung von Frauen und Kindern

- . Zunahme von Überfällen und anderen kriminel- len Delikten.

Die daraus resultierenden Forderungen der Petition in diesem Bereich der Sicherheitsverwal- tung sind die Errichtung eines Polizeiwachzimmers und der verstärkte Einsatz von Polizeistreifen.

Der Bundesminister für Inneres hat zu dieser Petition bereits am 1. April dieses Jahres Stellung genommen und darin zunächst die starke Zunahme des Ausländeranteils bestätigt.

Die Volksanwaltschaft nimmt dazu ergänzend Stellung, daß die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen eine zahlenmäßige Beschränkung des Ausländeranteils nicht vorgesehen haben. Durch das mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretene Fremdenge- setz und insbesondere durch das mit 1. Juli 1993 in Kraft tretende Aufenthaltsgesetz wird eine zahlen- mäßige Begrenzung des Zuzuges von Fremden vorgesehen. Die im Aufenthaltsgesetz normierte Bedachtn.ahme auf den Wohnungsmarkt (§ 2 Abs. 1), vor allem aber der in § 5 Abs. 1 geforderte Nachweis der Verfügbarkeit einer für Inländer ortsüblichen Unterkunft in' Österreich, weiters die nach § 2 mit Verordnung festzusetzende Jahres- höchstzahl von Aufenthaltsbewilligungen, werden längerfristig eine Stabilisierung der Verhältnisse erwarten lassen.

Weder über Belästigungen von Frauen und Kindern noch über eine besonders hohe Zahl krimineller Delikte liegen der . Volksanwaltschaft konkrete Angaben vor. In diesem Zusammenhang erlaubt sich die Volks anwaltschaft, auf die bereits erwähnte Stellungnahme des Bundesministers für Inneres vom 1. April 1993 hinzuweisen, wonach im Neustadtviertel 3,6% der Linzer Bevölkerung leben, aber nur 2,1% aller angezeigten gerichtlich strafbaren Handlungen als Tatort die Neustadt aufweisen.

Dazu kommt noch, daß die Besprechung vom 4. März 1993 ebenfalls keine signifikanten Hin- weise auf ein erhöhtes Kriminalitätsgeschehen ergeben hat.

Lediglich ein' bereits am 21. November 1992 erfolgter Vorfall machte einen Großeinsatz der Linzer Polizei notwendig. Dieser Polizeieinsatz bildet den Gegenstand eines gesonderten amtswegi- gen Prüfungsverfahrens, wobei die V olksanwalt- schaft in Erfahrung gebracht hat, daß hiezu bereits eine parlamentarische Anfrage Nr.39311J vom 4. Dezember 1992 vorliegt, wobei unter Ziffer 8 die Frage nach der Notwendigkeit der Errichtung eines Polizeiwachzimmers im Neustadtviertel gestellt ist.

Die daraufhin ergangene Antwort des Bundesmini- sters für Inneres vom 4. Feber 1993 eilthält die Aussage, die angesprochenen Vorkommnisse alleine würden die Errichtung eines Wachzimmers im Linzer Neustadtviertel nicht rechtfertigen. Hinge- gen nimmt der Bundesminister .für Inneres in der

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6 13 56 der Beilagen nunmehr auf Grund der Petition Nr. 57 erstatteten

Stellungnahme vom 1. April 1993 dazu in positiver Form Stellung, beschreibt drei verschiedene Pro- jektvarianten und macht lediglich die derzeitige . . Personalsituation geltend, die einer Realisierung

eines dieser Projekte entgegenstehe.

Die Volksanwaltschaft schließt sich der Meinung des Bundesministers für Inneres an, daß ein einmaliger Vorfall die Errichtung eines Polizei- wachzimmers nicht rechtfertigen könne, und daß die Errichtung eines zusätzlichen Wachzimmers ohne Änderung der personellen Verhältnisse nicht durchführbar sei.

Ob der Bedarf nach Errichtung eines Polizei- wachzimmers auch in weiterer Zukunft bestehen bleibt, ist für die Volksanwaltschaft nicht gesichert.

Sowohl die bereits erwähnte Besprechung und Besichtigung an Ort und Stelle als auch die in dieser Angelegenheit zahlreich vorhandenen Medienbe- richte lassen ein gewisses Einlenken aller Beteiligten erkennen, sodaß der künftige Schwerpunkt wohl mehr bei der Integrationsarbeit und nicht sosehr bei der polizeilichen Prävention liegen dürfte.

Außerdem hält die Volksanwaltschaft die bereits erfolgte Verstärkung der Streifentätigkeit (die vom Bundesminister für Inneres ebenfalls in .seiner Stellungnahme vom 1. April 1993 beschrieben ist) für eine taugliche Maßnahme, die Sicherheitsver- hältnisse im Linzer Neustadtviertel deutlich zu verbessern.

Für den Bereich der Sicherheitsverwaltung wird zusammenfassend festgehalten, daß die gegenständ- liche. Petition nach Auffassung der Volks anwalt- schaft zu keinem MIßstandsverdacht bei den betroffenen Verwaltungsbehörden führt.

4. Bauangelegenheiten:

Seitens der Volks anwälte Dr. Kohlmaier und Schender wurde am 4. März 1993 eine Begehung des Neustadtviertels und anschließende gründliche Beratung mit dem Bürgermeister der Landeshaupt- stadt Linz, Dr. Dobusch, und Vertretern sämtlicher relevanten Behörden durchgeführt.

Der Rundgang mit Volks anwalt Dr. Herbert Kohlmaier umfaßte den Bereich Bismarckstraße, Humboldtstraße, Scharitzerstraße, Schubertstraße, Goethestraße, Dinghoferstraße und Schillerstraße.

Auch die Objekte Schillerstraße 45 und 47, vor denen am 21. November 1992 Ausschreitungen zwischen Türken und Kurden stattfanden, wurden besichtigt. Im Zuge dieses Rundganges befragte Dr.

Kohlmaier einen in der SchIllerstraße 45 wohnen- den Inländer, der erklärte, daß er mehr als sechs Jahre im Neustadtviertel seinen ordentlichen Wohnsitz habe und die in diesem Teil der Stadt wohnenden Fremden für ihn kein Problem darstel- len und das Zusammenleben als harmonisch

bezeichnet werden könne. Eine Trafikantin berich- tete, ihr sei von angeblichen Schutzgeldzahlungen, Erpressungen und Gefährdungen durch Ausländer erzählt . worden, wobei sie davon nicht selbst betroffen sei und keine konkreten Angaben machen könnte.

Ein mit Schreiben vom 26. April 1993 vom Bürgermeister der Stadt Linz an die V olksanwalt- schaft übermittelter Bericht über die Besitzauftei- lung im Neustadtviertel von Linz ergibt, daß 99,11 % von Inländern eigentümlich besessen wird, lediglich 0,89% von Ausländern. Dabei muß berücksichtigt werden, daß 68,4% der Besitzfläche auf juristische Personen (Gesellschaften des Handelsrechtes) ent- fallen und 31,6% auf natürliche Personen.

Gemäß übermittelter Übersichtsliste wurden 31 Objekte in der Humboldtstraße, Dinghofer- straße, Südtirolerstraße, Scharitzerstraße, Schiller- straße, Schubertstraße und Goethestraße baube- hördlichim Einvernehmen mit dem Amt für Technik, Gesundheitsamt und Feuerwehr überprüft.

In zehn Objekten kam es zu Zweckwidmungsände- rungen, insbesondere Schaffung von "Klubräu- men" . In sechs Fällen wurde eine baubehördlich konsenslose Nutzung als Unterkunft für Ausländer festgestellt. In allen Fällen wurden baubehördliche Maßnahmen (Verfahren) entsprechend der Ober- österreichischen Bauordnung eingeleitet, auch be- treffend sonstiger konsensloser Bauführungen.

Ausführlich erörtert wurde im Zuge der durchge- führten Besprechung das Problem eines allfälligen Übe rb e lag s. ~ürgermeister Franz Dobusch wies auf die ursprüngliche Absicht hin, eine ortspolizeili- che Verordnung - die baurechtlichen Bestimmun- gen in Oberösterreich enthalten diesbezüglich keine konkreten Festlegungen nach dem Salzburger Vorbild - zu erlassen. In der Stadt Salzburg wurde ein Mindestluftraum von 8 m3 pro Person verord- net. Von den oben angeführten Objekten wurden jene zehn Objekte aus dieser Sicht beurteilt, in denen mehr als 40 Personen polizeilich gemeldet sind. Daraus ergibt sich, daß bei einem Mindestluft- raum von 8 m3 pro Person kein einziges Objekt einen Überbelag aufweist und, unter Zugrundele- gung eines Mindestluftraumes von 15 m3 pro Person, lediglich in drei der Objekte ein Überbelag von 2,4 und 11 gemeldeten Personen festgestellt werden kann.

Zusammenfassung aus baurechdicher Sicht:

Aus baurechtlicher Sicht scheint für den gegen- ständlichen Stadtteil kein unmittelbarer weiterer Handlungsbedarf gegeben. Es konnte wede~ ein übermäßiger Überbelag an gemeldeten Personen festgestellt werden, noch ergibt sich eine Säumigkeit der Baubehörden bei deren Einschreiten gegen konsenslose Bauführungen und Baumängel.

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Wie bereits oben ausgeführt, wurde den Forde- rungen der Petenten bereits in umfangreichem Ausmaß Rechnung getragen. Wenngleich die Volks anwaltschaft Verständnis für die im Neustadt- viertel ansässige Bevölkerung und ihre Ängste hat, ist in gewerberechtlicher, abgabenrechtlicher, bauli- cher und hygienischer Hinsicht nach Auffassung der Volksanwaltschaft kein unmittelbarer w e i t e r e r Handlungsbedarf gegeben."

Das Bundesministerium für Inneres übermittelte folgende Stellungnahme:

"In der Petition wird auf eine ,sprunghaft steigende Zahl der ausländischen Bewohner' auf- merksam gemacht. Dazu wird berichtet, daß mit Jahresbeginn 1988 im Neustadtviertel6 712 Bewoh- ner gemeldet waren, von denen 477, das sind 7,1%, Ausländer waren. Mit Jahresbeginn 1992 war die Einwohnerzahl 7 501,davon 1 222 Ausländer, das sind 16,3%, zu Beginn November 1993 sind 7571, davon 1372 Ausländer, das sind 18,1%. Zu Beginn des Jahres 1992 waren 423 türkische Staatsangehö- rige gemeldet, das sind 5,6%. Die Zahl der Türken zu Beginn dieses Jahres ist derzeit nicht feststellbar.

Zur Angabe der häufigen Belästigungen der dort lebenden Frauen und Kinder durch Türken ist zu sagen, daß eventuellen Anzeigen nachgegangen wird, wenn eine Übertretung vorliegt, dies ist jedoch nach Auskunft der BPD Linz meist nicht der Fall.

Die Situation der Lärmbelästigung durch Lokale ist im ganzen Stadtgebiet und bei allen Lokalen möglich. Das Einschreiten erfolgt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und eigener Wahrneh- mung, sonst über Aufforderung. Von überdurch- schnittlichen Lärmbelästigungen kann jedoch den Berichten der Behörde zufolge nicht gesprochen werden.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß im Neustadtviertel 3,6% der Linzer Bevölkerung leben, aber nur 2,1% aller angezeigten gerichtlich strafbaren Handlungen als Tatort die Neustadt aufweisen, kann keinesfalls von einer überdurch- schnittlichen Kriminalität gesprochen werden. Von ,Machtkämpfen unter den türkischen Mitbewoh- nern' ist nichts bekannt, wenn solche stattfinden, dürfte sich dies eher intern und im Wohnbereich abspielen, also nicht zur Kenntnis der Polizei gelangen.

Die BPD Linz hat im Vorjahr auf einzelne Ersuchen der Bevölkerung nach verstärktem poli- zeilichen Einsatz entsprechend reagiert ..

Bereits am 28. Juli 1992 wurden die Sicherheits- wachebeamten vom zuständigen Abteilungskom- mandanten angewiesen, im Bereich des Neustadt- viertels verstärkten Rayons- und Streifendienst durchzuführen. Die verstärkte Überwachung wurde . von der zuständigen SW-Abteilung in Form von Fußstreifen und Rayonsdiensten bzw. motorisierten

Streifendiensten durchgeführt. Unterstützt wurde der Überwachungsauftrag durch die Verkehrsabtei- lung in Form einer verstärkten motorisierten Streifentätigkeit. Weiters wurde mit Anordnung vom 24. November 1992 eine permanente verstärkte Überwachung des Neustadtviertels angeordnet. Die ,Neustadtstreife' ist tägliCh von 10.00 Uhr bis 2.00 Uhr zu besetzen (Samstag von 9.00 Uhr bis 2.00 Uhr). Zwei Sicherheitswachebeamte befinden sich somit ständig im Neustadtviertel.

Schließlich werden die in diesem Stadtteil etablierten Nachtlokale mit Animierbetrieb seit Jahren von den zuständigen Kriminalbeamtengr~p­

pen regelmäßig, und zwar im Durchschnitt wöchentlich einmal, kontrolliert. Ebenso werden auch in diesem Stadtteil regelmäßig Kriminalbeam- tenstreifen und die üblichen Fremdenstreifen durchgeführt. Die Fremdenstreifen wurden nach dem 21. November 1992 verstärkt, wobei sich die Tätigkeit auch maßgeblich auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend die ausländi- schen Vereine bezieht.

In Zusammenarbeit mit den Dienststellen des Magistrates der L~ndeshauptstadt Linz werden auch Überprüfungen und Kontrollen im Rahmen der polizeilichen Kompetenzeh und. rechtlichen Möglichkeiten erfolgreich durchgeführt.

Schließlich wird berichtet, daß die Sicherheitsdi- rektion für das Bundesland üÖ mit Bescheid vom 9. Dezember 1992 den ,Pensionistenverein für türkische Gastarbeiter' aufgelöst hat. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung wurde am 11. Jänner 1993 dem BMfI zur Entscheidung vorgelegt.

Im Laufe des Jahres 1992 sind in der Öffentlich- keit Forderungen aufgestellt worden, im Neustadt- viertel ein eigenes Wachzimmer einzurichten. Nach den bekannten Vorfällen am 21. November 1992 sind diese Forderungen verstärkt worden.

Von offizieller Seite wurde diese Forderung in einem sogenannten "Unruhegipfel" am 24. Novem- ber 1992, der von Landeshauptmann Dr. Ratzen- böck einberufen wurde, gestellt, wo unter anderem die ,Einrichtung einer Polizeidienststelle im Neu- stadtviertel, auch allenfalls durch Verlegung einer anderen Dienststelle' vorgeschlagen wird.

Von der BPD Linz wurden nach Prüfung der örtlichen Lage und der Bevölkerungsstruktur in der Neustadt zur Hebung der Sicherheit in diesem Gebiet folgende Varianten zur Errichtung eines neuen Wachzimmers bzw. zur personellen Verstär- kUhg des bestehenden Wachzimmers ,Hauserhof' vorgeschlagen (wobei anzumerken ist, daß der Großteil des Neustadtviertels zum Rayon des Wach zimmers Hauserhof gehört):

1. Wachzimmer ,Neustadt':

Errichtung eines zusätzlichen Wachzimmers ,Neustadt' und Verringerung des Personalstandes

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8 1356 der Beilagen im bestehenden Wachzimmer ,Hauserhof'. Hiezu

wären 6/24 SWB, je Dienstgruppe 218, Halb- gruppe 114, Mindeststärke 113, erforderlich. Der Personalstand im Wachzimmer ,Hauserhof' von derzeit 6/36 SWB könnte in diesem Fall auf 6/24 SWB, Dienstgruppe, Halbgruppe und Min- deststärke wie oben, verringert werden.

Bei dieser Variante wären somit zusätzlich 6/12 SWBnotwendig.

2. Wachzimmer ,Neustadt':

Errichtung eines Wachzimmers ,Neustadt' und Auflösung des Wachzimmers ,Hauserhof'.

In diesem Fall müßte das neue Wachzimmer mit 9/48 SWB, je Dienstgruppe 3/16, Halb- gruppe 2(1)/8, Mindeststärke 116, besetzt werden.

3 . Wachzimmer ,Hauserhof' :

Personelle Aufstockung auf 9/48 SWB und räumliche Erweiterung um mindestens 60 m2. Die Räumlichkeiten müßten von der Landesregierung zur Verfügung gestellt werden.

Bei dieser Variante wären zusätzlich 3/12 SWB notwendig.

Die BPD Linz gibt der Variante 3 den Vorzug, weil durch eine personelle Aufstockung eine verstärkte Überwachung der Neustadt möglich ist und das Wach zimmer zentral im Überwachungs- rayon liegt. Eine räumliche Erweiterung wäre an sich möglich, zumal das Wachzimmer in einem großen Bürokomplex der Landesregierung etabliert ist und die Beistellung von zirka 60 m2 Räumlichkei- ten möglich sein müßte. Allerdings muß angeführt werden, daß Gespräche mit der Landesregierung wegen einer räumlichen Erweiterung bereits anläß- lieh der Einstellung der weiblichen SWB geführt und abschlägig beantwortet wurde.

Bei einer Auflösung des Wach zimmers Hauser- hof würde es zu größeren Problemen kommen, weil der Rayonsbereich dieses Wachzimmers sehr groß ist und eine Verlegung des Wachzimmers in den örtlichen Randbereich nicht nur von der Bevölke- rung nicht verstanden, sondern auch große dienstliche Nachteile mit sich bringen würde.

Die Präferenz der BPD Linz für die oben angeführte Variante 3 wird auch vom BMfI geteilt, wobei aber zu berücksichtigten ist, daß eine personelle Aufstockung der BPD Linz (SWD) im laufenden Jahr nicht möglich sein wird. Auch für 1994 sind die Aussichten eher schlecht, da bei anderen Behörden, beispielsweise Salzburg, Inns- bruck und Wien, der Personalmangel noch viel drückender ist als in Linz."

Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz berichtete über die von der Stadt Linz getätigten Maßnahmen:

1. Sachverhalt:

1.1. Daten über Zahlen der im Neustadtviertel lebenden In- und Ausländer:

Zum Vorwurf der sprunghaft ansteigenden Zahl der ausländischen Bewohner im Neustadtviertel werden zur Veranschaulichung nachstehende Da- ten über die Wohnbevölkerung im Neustadtviertel angeführt:

Stand: 1. 1. 1990

Inländer: 6152 Ausländer:

1. 1. 1991

932

1. 1. 1992 6279 1278 Die Zahl der am 1. Jänner 1990 im Neustadtvier- tel gemeldeten Ausländer bzw. die Zahl der am 1. Jänner 1991 in diesem Stadtteil gemeldeten Inländer konnte nicht erhöben werden.

Herkunftsstaaten : 1.1.1991 1. 1. 1992

Jugoslawien: 328 532

Türkei: 342 423

andere Staaten: 262 323

Insgesamt 932 1278

Diese Daten zeigen, daß die gemeldete Wohnbe- völkerung im Neustadtviertel zu rund 20% aus Ausländern besteht.

Von 1991 auf 1992 ist die Zahl der Ausländer in der Neustadt um 346 gestiegen, dies stellt eine Gesamtzunahme von rund 37% dar.

Die jugoslawische Bevölkerung hat um rund 62%, die türkische Bevölkerung um rund 23% und die Ausländer aus anderen Staaten· haben um 23%

zugenommen.

Ein sprunghaftes Ansteigen kann an und für sich aus diesen Daten nicht abgelesen werden, wobei der subjektive Eindruck allerdings ein anderer sein kann. In diesem Zusammenhang ist es sicherlich auch richtig, auf den illegalen Aufenthalt von Ausländern hinzuweisen. Dieses Problem ist jedoch nicht ortsspezifisch, sondern tritt generell in Ländern mit Ausländeranteilen auf.

Die sich auf Grund der großen Anzahl von Vereinen besonders am Wochenende und in den Abendstunden vermehrt im Neustadtviertel aufhal- tenden Ausländer, die auch aus anderen Stadtteilen oder aus Nachbargemeinden . kommen, erwecken unzweifelhaft den Eindruck einer höheren Zahl von Ausländern im Neustadtviertel.

1.2. Schulische Situation im Raum Neustadtviertel:

Im Zuge einer Kontaktnahme mit dem Amt des Bezirksschulrates wurden nachstehende Ausländer-

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anteile in den, an das Neustadtviertel grenzenden, Sprengelschulen bekanntgegeben :

Volksschulen:

Diesterwegschule ... rd. 20%

Mozartschule ... rd. 26%

Stelzhamerschule ... rd. 31 % Goetheschule ... rd. 37%

Hauptschulen:

In den Hauptschulen dieses Schulsprengels beträgt der Anteil an ausländischen Schülern zwischen 17,5% und 23,6%.

Maßnahmen, die gesetzt werden, um den Schülern eine entsprechende Ausbildung zu ermöglichen:

Der erhöhten Zahl von Ausländerkindern in diesen Schulen und der sich dadurch ergebenden Probleme wird durch Klassenteilung begegnet. Die Schüler sind auf mehrere und daher kleinere Klassen aufgeteilt.

Zahlreiche zusätzliche (Begleit-)Lehrkräfte tra- gen zur Überwindung der Schwierigkeiten bei den Deutschkenntnissen der ausländischen Schüler und zur Erhaltung eines entsprechend hohen Ausbil- dungsniveaus der österreichischen Schüler bei.

Seitens des Amtes des Bezirksschulrates wurde darauf verwiesen, daß bisher keine nennenswerten Beschwerden von Eltern österreichischer Schüler eingebracht wurden. Ein umfassender Bericht an Herrn Bürgermeister Dr. Dobusch zu diesem Thema wird derzeit durch das Amt des Bezirks- schulrates ausgearbeitet.

1.3. "Straßenraumgestaltungsmaßnahmen im Neu- stadtviertel" :

Auf Grund einer im Jahr 1988 durchgeführten Stadtteiluntersuchung ua. auch im Neustadtviertel, deren Ergebnis eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Neustadtviertel durch verschie- dene Verkehrs beruhigungs- und Straßenraumge- staltungsmaßnahmen vorsah, wurde in der Gemein- deratssitzung der Stadt Linz am 19. November 1992 folgender Antrag von Vizebürge;rmeister Nöstlinger gemäß § 12 GOGR beschlossen:

. "Im Jahr 1993 sind entsprechend dem Ergebnis der Stadtteiluntersuchung Neustadtviertel im Ein- vernehmen mit der städtischen Verkehrsplanung und unter Beteiligung der betroffenen Bürger zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in diesem innerstädtischen Bereich weitere Straßen- raumgestaltungsmaßnahmen durchzuführen."

1.4. Zum Thema "Menschenunwürdige Wohnsitua- tion für Ausländer"

Das derzeit geltende Mietrechtsgesetz bietet im Zusammenhang mit menschenunwürdigen Woh-

nungen für Ausländer und überhöhten Mieten keine . Eingriffsmöglichkeit.

Eine Möglichkeit, diesem Problem von öffentli- cher Seite entgegenzuwirken, bietet sich durch eine genaue Überprüfung der Unterkünfte von Auslän- dern durch das jeweils zuständige Arbeitsamt im Wege des Ansuchens um Beschäftigungsbewilli- gung, dem eine Bestätigung über die Unterbringung des ausländischen Arbeitnehmers beizulegen ist.

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz macht das Vorhandensein einer entsprechenden Unterkunft an sich zu einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer derartigen Bewilligung. Die Kontrolle der zumutbaren Unterbringung tritt jedoch auf Grund der Vielzahl der Ansuchen und auf Grund des Druckes, den neben den Ausländern nicht zuletzt auch die Wirtschaft ausübt, in den Hintergrund.

In diesem Zusammenhang wurde der Arbeits- marktverwaltung bereits mit der Stadt Linz eine Zusammenarbeit angeboten, nämlich in der Form, daß bei der AntragsteIlung von Beschäftigungsbe- willigungen von den zuständigen Dienststellen die Ausländerunterkünfte auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden, noch bevor die Beschäf- tigungsbewilligungen erteilt werden. Von der dem Arbeitsamt angebotenen Möglichkeit einer Über- prüfung der Ausländerquartiere durch städtische Dienststellen von dieser Behörde wurde jedoch bisher kein Gebrauch gemacht.

Die hygienische und bauliche Situation der Häuser des Neustadtviertels, insbesondere der von Ausländern bewohnten Häuser, wird seitens der zuständigen Dienststellen (insbesondere des Ge- sundheitsamtes und des Baupolizeiamtes) über Auftrag von Herrn Bürgermeister Dr. Dobusch eingehend überprüft.

1.5. Zum Thema "Von Ausländern unbefugt geführte Gastgewerbebetriebe, Vereine und Klubs

Mit Schreiben des Bezirksverwaltungsamtes vom 21. Oktober 1992 wurde die Bundespolizeidirektion Linz bereits um Überprüfung der von Ausländern geführten Gastgewerbebetriebe, Vereine und Klubs, insbesondere der in der Liste der Bürgerinitiative angeführten, ersucht. Zweck dieser Erhebung sollte eine Bestandsaufnahme jener Lokale sein, die auf Grund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Einrichtung und anderer Kriterien (zB Ertragsab- sicht) möglicherweise der GewO 1973 unterliegen.

Im Hinblick auf die umfangreichen Erhebungen ist mit einem Ergebnis erst in den nächsten Wochen zu rechnen. Nach Vorliegen des Erhebungsberichtes werden seitens des Bezirksverwaltungsamtes wenn notwendig umgehend die erforderlichen Maßnah- men eingeleitet (Verwaltungsstrafverfahren).

(10)

10 1356 der Beilagen Seitens der Finanzverwaltung werden auch die

betroffenen Vereine, Klubs und Geschäfte in steuerrechtlicher Hinsicht überprüft.

Zur Forderung, bestehende Vereine aufzulösen und Anträge auf Gründung neuer Vereine von Ausländern abzulehnen, muß festgestellt werden, daß das Recht auf Gründung von Vereinen ein Menschenrecht ist, das durch die Menschenrechts- konvention begründet und nicht nur ein Staatsbür- gerrecht ist.

Aus diesem Grund ist, solange nicht massive Verstöße gegen das geltende Vereinsrecht vorlie- gen, keine Handhabe zur Auflösung von bestehen- den Vereinen und Klubs gegeben.

1.6. Belästigung durch Ausländer und kriminelle Delikte:

Es darf darauf verwiesen werden, daß Herr Polizeidirektor Hofrat Dr. Stark bereits des öfteren erklärt hat, daß es im Neustadtviertel keine signifikanten Unterschiede zur allgemeinen Krimi- nalität in Linz und in weiterer Folge auch in Österreich gibt. Dies wurde vom Polizeidirektor sowohl schriftlich gegenüber Herrn Bürgermeister Dr. Dobusch, als auch anläßlich eines am 28. Oktober 1992 im Neustadtviertel von Herrn Bürgermeister und Frau Stadtrat Dr. Holzhammer abgehaltenen Bürgerparlaments mitgeteilt. Anläß- lich dieser Veranstaltung wurde seitens der Bewohner erklärt, daß sich die Situation in den letzten Wochen gebessert hätte.

Dies wurde auf das verstärkte Auftreten von Sicherheitswacheorganen (Streifendierist) zurlick- geführt, kann aber auch mit den Aktivitäten des Linzer Bürgermeisters und der Ausländerberatungs- stelle im Magistrat Linz begründet werden. Die Vertreter der ausländischen Bevölkerung und Geschäftsleute werden laufend darauf hingewiesen, daß selbstverständlich auch sie und ihre Kolleginnen und Kollegen die österreichischen Gesetze einzu- halten haben.

Bezüglich der Ausschreitungen im Bereich Schillerstraße am 21. November 1992, anläßlich eines Besuches des türkischen Abgeordneten Yaser Erbaz, Führer der MCP, Nachfolgepartei der verbotenen ,Grauen Wölfe', zu der Eröffnung einer Moschee in der Schillerstraße, wird darauf hinge- wiesen, daß die angekündigte Veranstaltung durch den Magistrat Linz nicht genehmigt wurde, und dies Bürgermeister Dr. Dobusch der Bundespolizeidi- rektion auch mitteilte. Somit kann der Vorwurf, der Magistrat Linz habe die Polizei über die angekün- digte Veranstaltung nicht ausreichend informiert, sodaß die Polizei auf diese Gewalttätigkeiten nicht vorbereitet gewesen wäre und dadurch die Tumulte nicht rechtzeitig verhindern konnte, der in den Medien durch Innenminister Löschnak und Polizei-

direktor Dr. Stark sowie Vertretern' der FPÖ vorgebracht wurde, zurückgewiesen werden.

2. Forderungen:

Überprüfungen und Kontrollen im Sinne des Gewerberechts i. w. S., der Bauordnung, des Miet- rechts, des Lebensmittelrechts und des Polizeistraf- rechtsgesetzes :

2.1. Baubehördliche Aspekte:

a) Ausländerquartiere :

Hiezu kann auch unter Hinweis auf Punkt 1.4.

festgestellt werden, daß die Überprüfung ur:d Kontrolle der Ausländerquartiere betreffend die Einhaltung der Bauordnung und der hygienischen Vorschriften bereits von Herrn Bürgermeister Dr. Dobusch in Auftrag gegeben wurde.

Hiebei kommen neben den Erhebungsorganen der Stadt auch die Bediensteten der Bundespolizei- direktion Linz verstärkt zum Einsatz. Im Hinblick auf die umfangreichen Erhebungen - seitens des Baurechtsamtes müssen zirka 35 Hausobjekte un- tersucht werden - ist mit einem Ergebnis erst Anfang 1993 zu rechnen.

b) Konsenslose Bauführungen im Objekt Hum- boldtstraße 46:

Bezugnehmend auf die konsenslosen Bauführun- gen im Hause Humboldtstraße 46 durch den Kulturverein und Verein für gegenseitige Hilfelei- stung der türkischen Arbeiter in OÖ., die ua. die Einrichtung einer Moschee im Erdgeschoß des Hofobjektes beinhalten, wurde der Verein seitens des' Baurechtsamtes bereits Anfang 1991 aufgefor- dert, entweder nachträglich um Bauhewilligung anzusuchen oder diese zu beseitigen. (Zahlreiche anhängige Verwaltungsverfahren sind bereits seit geraumer Zeit anhängig.) Das Baurechtsamt hat in weiterer Folge mit Bescheid vom 2. September 1991 dem oa. Verein aufgetragen, ua. die Benützung des Hofgebäudes als GebetsraiJm bis zum Vorliegen einer entsprechenden Bewilligung zu unterlassen.

Nachdem jedoch bis dato diesem Auftrag nicht nachgekommen wurde, wurden nach Androhung der hiefür vorgesehenen vollstreckungsrechtlichen Schritte durch das Baurechtsamt Zwangsstrafen ausgesprochen.

Das vom Verein am 9. Oktober 1991 einge- brachte Bauansuchen betreffend den Einbau von Gebetsräumen im Hofgebäude mußte vom 2. März 1992 durch das Baurechtsamt abgewiesen werden, da infolge zwischenzeitiger Abänderung des ur- sprünglichen Bebauungsplanes die vorgesehenen Maßnahmen nunmehr im Widerspruch zum rechts- wirksamen Bebauungsplan 0 104/34 stehen.

(11)

Dadurch ist nach Rechtskraft dererstinstanzli- ehen Entscheidung vom Baurechtsamt das Entfer- nungsverfahren weiter zu betreiben.

2.2. Aufstellen von Warenkörben auf öff~ntlichem Gut:

Auch den Vorwurf von BewohnerInnen, daß die Einzelhandelsgeschäftsbesitzer der Objekte Hum- boldtstraße 14 und 46 auf den Gehsteigen bzw. in einer Hausdurchfahrt unbefugt Warenkörbe auf- stellen, konnte das Tiefbauamt mit Bericht vom 10. November 1992 widerlegen.

Im Objekt Humboldtstraße 14 wird seitens der OMAC-Handelsgesellschaft mbH. ein Einzelhan- delsgeschäft betrieben. Für diesen Standort wurde mit Bezirksverwaltungsamt-Bescheid vom 14. No- vember 1991 die Bewilligung zur Aufstellung von einem Warenkorb im Ausmaß von 6,00 m X 0,5 rtJ.

erteilt. Diese Bewilligung ist bis 20. November 1993 befristet.

Das gleiche gilt für das Objekt Humboldt- straße 46: Das dort befindliche Einzelhandelsge- schäft wird von der GÜMÜ-STEPE Gesellschaft mbH. betrieben. Für diesen Standort wurde mit BzVA-Bescheid vom 14. Februar 1992 die Bewilli- gung von zwei Warenkörben im Ausmaß von 3,00 m X 0,5 m erteilt. Die Bewilligung ist bis 20. Februar 1993 befristet.

Der Ortsaugenschein des Tiefbauamtes hat ergeben, daß die bewilligten Ausmaße an bei den Standorten eingehalten werden.

2.3. Überprüfungen nach dem Lebensmittelrecht:

Mit Schreiben des Marktamtes vom 9. November 1992, wird mitgeteilt, daß seitens der Abteilung Lebensmittelaufsicht in sämtlichen Linzer Lebens- inittelgeschäften und somit auch in den von Ausländern geführten Geschäften Revisionen durchgeführt werden. Dabei wurden auch Proben von Lebensmitteln, die in der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Linz untersucht wer- den, gezogen. Da des öfteren bezüglich der Geschäfte, die von türkischen Staatsbürgern geführt werden, Klage geführt wird, die in der Folge seitens der Lebensmittelaufsicht stets eine Überprüfung nach sich zieht, werden diese in ausländischer Hand befindlichen Geschäfte häufiger kontrolliert als österreichische Lebensmittelgeschäfte.

Bei all diesen Kontrollen konnte kein Unterschied hinsichtlich des Hygienestandards zu vergleichba- ren Geschäften mit österreichischen Inhabern festgestellt werden.

2.4. Ladenöffnungszei~en

Bezüglich der Ladenöffnungszeiten wurden ebenfalls verstärkte Kontrollen (auch außerhalb der

Dienstzeiten!) durch den Erhebungsdienst des Bezirksverwaltungsamtes durchgeführt; auch hier konnten keinerlei Verstöße wahrgenommen wJr- den.

2.5. Prostitution

Hiezu konnte seitens des Bezirksverwaltungsam- tes von der Bundespolizeibehörde in Erfahrung gebracht werden, daß im Zusammenhang mit der unbefugten Ausübung der Prostitution im Standort Humboldtstraße 15 gegen verschiedene Ausländer (Lokalinhaber und Prostituierte) Strafverfahren nach dem oö. Polizeistrafgesetz und dem Ge- schlechtskrankheitengesetz anhängig sind.

Darüber hinaus ist vorgesehen, im Fai1e der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Vorgangs- weise, im Einvernehmen mit der Bundespolizeidi- rektion bezüglich der Standorte der illegalen Prostitutionsausübung eine konkrete Verbotsord- nung nach dem oö. Polizeistrafgesetzes zu erlassen.

2.6. Einrichtung einer eigenen Polizeidienststelle und verstärkter Einsatz von Polizeistreifen in diesem Gebiet

Die Einrichtung einer eigenen Polizeidienststelle wurde von Herrn Polizeidirektor Hofrat Dr. Stark immer wieder als nicht zielführend erachtet. Sie würde mehrere Beamte an den Ort der Dienststelle (Wachzimmer) binden. Dies wäre der gleichfalls verlangten und wohl auch effektiveren, weil der Prävention dienenden Intensivierung der Polizei- streifen geradezu hinderlich. Als Ergebnis einer Besprechung bei Landeshauptmann Dr. Ratzenböck im Gefolge der jüngsten Ereignisse im Linier Neustadtviertel, an der neben Vertretern der Stadt Linzauch solche der Bundespolizei- und der Sicherheitsdirektion teilnahmen, wurde jedoch nunmehr Einvernehmen dahin gehend erzielt, die Errichtung eines solchen im Neustadtviertel gelege- nen Wachzimmers zu befürworten und vom Bundesministerium für Inneres zu fordern.

Die Stadtverwaltung ist mit speziell koordinier- tem Vorgehen bemüht, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen, was durch die voranstehenden dargestellten Maßnahmen wohl hinlänglich bewie- sen sein dürfte."

Einstimmiger Beschluß

sowie Übermittlung der eingeholten Stellungnah- men an die überreichende Abgeordnete

Petition Nr. 58

überreicht vom Abgeordneten Friedrich Pro b s t betreffend die Öffnung einer Notab- bzw. Notauf-

(12)

12 1356 der Beilagen fahrt der A2 im Bereich der Gemeinde Laßnitzthal

in beide Fahrtrichtungen für den allgemeinen Verkehr

Im Bereich der Gemeinde Laßnitzthal, welche von Graz kommend zwischen Laßnitzhöhe und Gleisdorf situiert ist, besteht derzeit für Einsatzfahr- zeuge von Graz kommend eine Notabfahrt bzw. in Richtung Graz eine Notauffahrt.

Im Bereich der Gemeinde Laßnitzthalleben rund 1 000 Personen, und es dürfte sich ein Einzugsbe- reich mit den umliegenden Ortschaften von rund 2 000 Personen ergeben, welche an der Öffnung dieser Notabfahrt für den allgemeinen Verkehr interessiert ist. Der Großteil der Bevölkerung der Gemeinde Laßnitzthal und Umgebung pendelt täglich nach Graz, wobei derzeit die Autobahnab- bzw. -auffahrt Gleisdorf und Laßnitzhöhe von der Bevölkerung frequentiert werden. Durch eine . Öffnung der Autobahnauf- bzw. -abfahrt würde einerseits eine Zeitersparnis der Pendler eintreten und andererseits die Umweltbelastung durch eine verminderte Fahrleistung für· die Bevölkerung wesentlich geringer werden.

Der Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiati- ven hat die gegenständliche Petition am 12. Jänner 1993 in Verhandlung genommen und beschlossen, eine Stellungnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten einzuholen.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Ange- legenheiten hat zu der Forderung der Petition folgende Stellungnahme abgegeben:

"Bezüglich den Anschluß des Laßnitzthales an die A 2 Süd Autobahn kann mitgeteilt werden, daß die Bundesstraßenverwaltung Steiermark bereits ein diesbezügliches Projekt ausgearbeitet hat, das mittlerweile vom Bundesministerium für wirtschaft- liche Angelegenheiten genehmigt werden konnte.

Es obliegt nun in weiterer Folge den Dienststellen des Herrn Landeshauptmannes von Steiermark, die zur Realisierung dieses Vorhabens erforderlichen Behördenverfahren einzuleiten und ein entspre- chendes Finanzierungskonzept vorzulegen."

Einstimmiger Beschluß

sowie Übermittlung der eingeholten Stellungnahme an den überreichenden Abgeordneten

Petition Nr. 64

überreicht vom Abgeordneten Dkfm. Holger Bau er betreffend Maßnahmen zur Beseitigung von für die Anrainer unzumutbaren Belastungen durch bestehende Klublokale in der Leopoldstadt Die gegenständliche Petition der Anrainer von sogenannten Freizeitklubs und Gewerbetreibenden in der Leopoldstadt zeigt die rasche Zunahme von

Klublokalen in der Leopoldstadt auf. Diese werden in der überwiegenden Zahl von und für Ausländer betrieben und bringen in vielen Fällen unzumutbare Belastungen mit sich, wie zB Lärm, Gestank, Zerstörung und Wettbewerbsnachteil.

Eine immer größere Anzahl dieser Klubs wird als Vereinslokal deklariert. Diese sind frei zugänglich und verabreichen Speisen und Getränke. Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist es für die Behörden schwierig, die offensichtliche Absicht mancher Betreiber derartiger Lokale nachzuweisen, sich den Vorschriften der Gewerbeordnung und der Steuer- gesetze zu entziehen.

Die Petition fordert daher gesetzliche Regelun- gen zur Gleichbehandlung von Klublokalen mit Getränkeausschank und Gewerbebetrieben sowie die Berücksichtigung der Lebensqualität von Anrai- nern bei der Genehmigung von Klublokalen .

Der Ausschuß hat die vorliegende Petition am 17. März 1993 auf seine Tagesordnung gesetzt und zur weiteren Erörterung der in der Petition enthaltenen Forderungen die Verhandlungen zu- nächst vertagt. Die Vorlage wurde am 15. April 1993 neuerlich in Verhandlung genommen.

Mehrstimmiger Beschluß

mit dem Hinweis, daß sich der Ausschuß nicht den Erläuterungen der Petition anschließen kann. Diese beziehen sich nicht auf § 1 Abs. 6 GewO in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1992, weil in dieser Bestimmung keine zwei Tatbestände enthal- ten sind, die durch "und" bzw. "oder" verknüpft werden könnten. Vielmehr besteht dann, wenn ein Verein eine Tätigkeit öfter als einmal in der Woche ausübt, die bei Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fiele, die gesetzliche Vermutung, daß auch die Absicht vorliegt, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftli- chen Vorteil zu erziehen. Der Intention der Petition wird daher nach Ansicht des Ausschusses bereits vollinhaltlich Rechnung getragen.

Petition Nr. 66

überreicht vom Abgeordneten Mag. Karl S c h w e i t zer betreffend eine Umwandlung des Schulversuchs "ORG unter besonderer Berücksich- tigung der Informatik" in eine Sonderform und dessen Übernahme ins Regelschulwesen

Die Petition des Elternvereins des BORG Güssing ersucht, den bestehenden Schulversuch

"ORG unter besonderer Berücksichtigung der Informatik" durch Einführung einer Sonderform in das Regelschulwesen zu übernehmen.

Der erwähnte Schulversuch wird am BORG- Güssing seit vier Jahren geführt, wobei sich in

(13)

diesem Zeitraum mehr als 50 Prozent der Schüler für diesen Schulzweig entschieden haben. Diese Ausbildung bietet den AHS~Maturanten an einem ländlichen Standort einer benachteiligten Region eine fachliche Zusatzqualifikation im Bereich der EDV. Die gehobenen Fähigkeiten im Umgang mit dem Computer liefern einerseits einen verbesserten Eintritt in diverse Studien und sind andererseits aus dem Berufsleben nicht mehr wegzudenken.

Darüber hinaus wird am BORG-Güssing seit zwei Jahren auch ein Gewerbegymnasium mit einer speziellen Ausbildung auf elektrotechnischem Ge- biet geführt. Ein Projekt, welches durch das gezielte Zusammenwirken beider Formen eine besonders intensive Verquickung von Theorie und Praxis zum Ziel hat; befindet sich in Planung.

Der Petitionsausschuß hat die genannte Petition in seiner Sitzung am 17. März 1993 beraten und den Beschluß gefaßt, Stellungnahmen des Bundesmini- steriums für Unterricht und Kunst sowie des Schulgemeinschaftsausschusses des Bundes-Ober- stufenrealgymnasiums Güssing einzuholen.

Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst lautet wie folgt:

"Der Schulversuch ,AHS unter besonderer Berücksichtigung der Informatik' (Gymnasium/

Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der Informatik, Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der Informatik,' ORG unter besonderer Berücksichtigung der Informatik) ist ein außerordentlich beliebter Schulversuch, der sowohl von Eltern und Schülern als auch von den Lehrern sehr geschätzt wird. Da die Rückmeldungen durchwegs positiv sind, wird derzeit geprüft, ob eine entsprechende Schwerpunktbildung im Rahmen der Schulautonomie möglich ist. Wenn nicht, wird die Einrichtung einer entsprechenden Schultype im Regelschulwesen erwogen. Hinsichtlich der Ober- stufe wird derzeit geprüft, ob die Einführung einer entsprechenden Sonderform auch ohne Änderung des Schulorganisationgesetzes möglich ist. Dazu bedarf es auf Grund der Zuständigkeit auch entsprechender Verhandlungen mit dem Bundes- kanzleramt und dem Bundesministerium für Finan- zen."

Der Schulgemeinschaftsausschuß des BORG- Güssing nahm wie folgt Stellung:

"Der Schulgemeinschaftsausschuß schließt sich einstimmig und vollinhaltlich dem Ersuchen des Elternvereines unserer Schule an.

Dieser Schulversuch erfreut sich an unserer Schule unter den Schülern großer Beliebtheit.

Durch' den Genehmigungserlaß, in welchem nur eine Klasse pro Jahrgang zugelassen wurde, war es der Schule nicht möglich, den Wünschen aller Schüler zu entsprechen.

Eine Anerkenriung der an unserer Schule in diesem Schulversuch geleisteten Arbeit zeigt auch das Ergebnis eines vom AUSTRIAN IEA RE- SEARCH CENTER, Universität Salzburg imJahre 1992 durchgeführten Tests. Es wurden dabei in 174 zufällig ausgewählten österreichischen Schulen an 3 380 Schülern das Wissen und Können der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit der EDV überprüft. Zugelassen waren die 11. und 12. Schul- stufe. An unserer Schule nahm eine 7. Klasse (11. Schulstufe) daran teil. Das Ergebnis war ein großer Erfolg, denn es zeigte sich ein weit überdurchschnittliches Abschneiden unserer Schü- ler und das trotz der Tatsache, daß auch Schüler der BHS (also HAK, HTL usw.) daran teilgenommen haben.

Herr Bundesminister Dr. Rudolf Scholten hat in einem Antwortschreiben an den Elternverein auf die hohen Kosten, die bei einer Übernahme dieser Schulform in das Regelschulwesen entstehen, hingewiesen. Bei der Installierung einer Sonderform

"ORG mit Informatik" - wie vom Elternverein und vom Schulgemeinschaftsausschuß gewünscht - entstünden aber keine zusätzlichen Kosten, weil an unserer Schule eine EDV-Ausstattung be~eits vorhanden ist. Überdies kann ohnehin keine weitere AHS eine Sonderform ohne vorherige Genehmi- gung durch das Bundesministerium für Unterricht und Kunst führen.

Der Schulgemeinschaftsausschuß bekräftigt nochmalig die Unterstützung des Ersuchens des Elternvereines am BORG-GÜssing."

Einstimmiger Beschluß

Petition Nr. 67

überreicht von den Abgeordneten Herbert S c h m i d t m eie r und Kurt Wall ne r betref- fend eine Änderung des Glücksspielmonopolgesetzes

Die Petition des freien' Wirtschaftsverbandes, Landesorganisation Steiermark, führt aus, daß Bewilligungen zur Führung von Lotto-Toto-An- nahmestellen von der Österreichischen Lotterie Ges.m.b.H. nur dann an ansuchende selbständige Tabakverschleißer vergeben werden, wenn diverse Auflagen, wie zB Geschäftstüchtigkeit, Verfügung über entsprechende Geschäftsräumlichkeiten und eine günstige örtliche Lage, erfüllt sind.

Danach müßte jedem selbständigen Trafikanten eine Annahmestelle zugesprochen . werden, weil ohnedies jeder diese Bedingungen erfüllt. Für 30%

der selbständigen Trafikanten entsteht daher eine eklatante Wettbewerbsverzerrung, nicht nur durch den nicht erzielten Umsatz aus dem ihnen verwehrten Lotto-Toto-Geschäft, sondern auch dadurch, daß der Kunde seine Einkäufe dort tätigt, wo auch gleichzeitig die Möglichkeit besteht,

(14)

14 1356 der Beilagen:

Lotto-Toto zu spielen. Da den Trafikanten kein Äquivalent geboten wird, um den Verlust ausglei- chen zu können, sind diese in ihrer Existenz arg bedroht. Aus diesem Grund fordert der Freie Wirtschaftsverband Steiermark, das Glücksspielmo- nopolgesetz zu novellieren, damit jeder selbständige Tabakverschleißer mit der Übernahme einer Trafik automatisch auch die Berechtigung zur Führung einer Lotto-Toto-Annahmestelle zugesprochen be- kommt.

Der Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiati- ven hat die gegenständliche Petition am 15. April 1993 in Verhandlung genommen und beschlossen, eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen einzuholen.

Das Bundesministerium für Finanzen hat zu der aufgeworfenen Problematik folgendes ausgeführt:

"Zur Frage, wie sich die Einkommen der Trafikanten, die gleichzeitig eine Lotto-Toto-An- nahmestelle führen, entwickelt haben:

Die Kosten einer Erhebung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Branche ,Einzelhandel mit Tabakwaren' durch das Bundesrechenzentrum würden schätzungsweise rund 150 000 S betragen, wobei eine Unterscheidung nach Lotto-T oto-An- nahmestellen und Nicht-Annahmestellen nicht möglich wäre. Dies könnte nur durch händische Erhebung bei den Finanzämtern festgestellt werden.

Als Datenquelle bleibt somit die Umsatzsteuersta- tistik des Österreichischen Statistischen Zentralam- tes, die allerdings nicht zwischen Trafiken mit und ohne Lotto-Toto-Annahmestelle unterscheidet.

Sie weist folgende Daten auf:

Jahr

1985 1986 1987 1988 1989

Unternehmen mit überwiegenden Umsätzen aus EH mit

Tabakwaren

4316 4302 4250 4182 4089

Steuerbarer Umsatz in Millionen S

20730 21550 22200 22350 22640

sreuerbarer Verände-.

Umsatz pro rungen Unternehmen gegenüber in Millionen S Vorjahr in %

4,80 5,00 5,22 5,34 5,54

4,1 4,4 2,3 3,7 Insgesamt gibt es rund 6000 TabakverschleißsteI- len, jedoch nur rund 4 000 davon scheinen in der Umsatzsteuer-Statistik- unter ,Einzelhandel mit Tabakwaren' auf. Der Grund dafür dürfte sein, daß in vielen Fällen die Umsätze mit anderen Größen überwiegen (zB Gemischtwarenhändler; der eine Trafik betreibt oder ein Trafikant, dessen Zeit- schriftenverkauf den Tabakwarenverkauf über- wiegt) und sie somit unter einer anderen Branche aufscheinen. Auf der Einkunftsebene ist diese Unterscheidung noch problematischer. Aus diesem.

Grund klassifiziert die Einkommensteuerstatistik 'nicht nach Wirtschaftsklassen. Der Grund liegt darin, daß es sich dabei naturgemäß um eine personenbezogene und nicht unternehmensbezo-

gene Statistik handelt und eine Person Einkünfte aus verschiedenen Quellen beziehen kann. Außer- dem ist darauf hinzuweisen, daß das steuerrechtli- che Einkommen nicht unbedingt im Einklang mit dem wirtschaftlichen Einkommen steht.

Für 1991 liegen Daten aus einer Erhebung für Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen Schilling vor, bei denen eine (statistisch sinnvolle) Verknüpfung zwischen Umsatz und Einkünfte möglich war. Demnach betrug der steuerbare Umsatz bei jenen Verschleißstellen, deren Umsatz unter 5 MillionenS liegt, (darunter fällt rund die Hälfte aller Trafikanten) im Durchschnitt bei rund 3 Millionen S pro Verschleißstelle. Die Einkünfte betragen durchschnittlich 6% des steuerbaren Umsatzes.

Wendet man diesen Satz rückwirkend auf die Umsätze der Umsatzsteuer-Statistik an, ergeben sich durchschnittliche Einkünfte pro Verschleiß- stelle von rund 300 000 S.

Zur Forderung nach Änderung des Glücksspielge- setzes:

Die in der Petition monierte betriebswirtschaftli- che Betrachtung für die Errichtung und den Betrieb einer Annahmestelle durch eine gemäß § 16 (2) Glücksspielgesetz (GSpG) bevorzugte Person ist in Anlehnung an die Regelungen des Tabakmonopol- gesetzes (TabMG) aufgenommen worden, in dem durch § 17 die Berücksichtigung eines dringenden örtlichen Bedarfes sowie die Verhinderung von Ertragsschmälerungen benachbarter Vertriebsstel- len bestimmt wird. In den Vorzugsrechten des § 25 Tab MG findet sich keine Ausnahme von den Regelungen des § 17 Tab MG, woraus zu schließen ist, daß diese Vergabekriterien auch für den geschützten Personenkreis gelten. Eine äquivalente Betrachtung für Lotto-Toto-Annahmestellen er- scheint daher als zweckmäßig.

Für alle anderen Lotto-Toto-Annahmestellen werden die maßgeblichen Vergabekriterien vom Konzessionär bestimmt.

Zur Existenzsicherung bestehender Annahme- stellen und zur Sicherung des Bundesertrages aus den Glücksspielen waren ähnliche betriebswirt- schaftliche Kriterien bereits zu jener Zeit für die Einrichtung einer Annahmestelle ausschlaggebend, als die Durchführung der Glücksspiele noch der Österreichischen Glücksspielmonopolverwaltung oblag. Die Aspiranten von Lottokollekturen hatten zB eine Kollekturprüfung abzulegen. Auch die Dichte des Vertriebsstellennetzes war eine für die Erteilung einer Bewilligung zum Annahmestellen- betrieb maßgebliche Größe.

Die im GSpG normierten Glücksspiele werden seit 1986 bzw. 1991 von der Österreichischen Lotteriengesellschaft als privates, nach betriebswirt-

(15)

schaftlichen Grundsätzen geführtes Unternehmen durchgeführt. Die operativen Ziele dieser Gesell- schaft sind nur durch ein optimales flächendecken- des Vertriebs netz zu erreichen. Die Grundlage für die Umsetzung dieser Ziele im einzelnen Annahme- stellenvenrag stellt das regionale Tipaufkommen dar, für welches der Konzessionär eine Mindestan- zahl festsetzt. Darüber hinaus wird von der Annahmestelle die Akquisition neuer Spieler erwar- tet. Das Tipaufkommen der neuen Verkaufsstelle darf sich daher nicht aus Verlagerungen des örtlichen Aufkommens zusammensetzen. Eine Et- tragsoptimierung des Konzessionärs und damit auch eine Optimierung des entsprechenden Abga- benaufkommens erscheint daher nur möglich, wenn die einzelne Annahmestelle engagiert vertreibt, wofür aber wieder das örtliche Tipaufkommen eine wichtige Voraussetzung bildet. Insbesondere die für den Konzessionär hohen Investitionskosten aus der Umstellung auf ein modernes technisches Vertriebs- verfahren bedingen eine betont wirtschaftliche Betrachtungsweise, und zwar auch für Annahme- stellen, die dem geschützten Personenkreis angehö- ren. Auch die laufenden hohen Betriebskosten dieses on -line-Verfahrens lassen die Vergabe von Annahmestellen mit geringem Tipaufkommen nicht zu.

Die Realisierung der vorliegenden Forderung wäre ein Begriff in die Geschäftsführung eines privaten Unternehmens mit negativen Auswirkun- gen auf die Bundeseinnahmen und ist daher aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen abzu- lehnen."

Einstimmiger Beschluß

sowie Übermittlung der Stellungnahme an die überreic~enden Abgeordneten

Petition Nr. 69 .

überreicht von der Abgeordneten Anna Elisabeth Au m a y r gegen die Errichtung einer Umfahrung von Aigen-Schlägl

Die gegenständliche Petition führt 16 Gründe an, die gegen die geplante Umfahrung sprechen:

1. Durchschneidung der schönsten Südlage von Aigen,

2. Verlust von über 13 000 m2 Grünflächen und Entwert;ng noch größerer Flächen,

3. erhöhte Schadstoffbelastung für besiedelte und landwirtschaftlich genutzte Gebiete, 4. durch den Bau einer Brücke über die Mühl

wird das Ortsbild stark beeinträchtigt, 5. 7 Meter tiefe Straßeneinschnitte und hohe

Aufschüttungen entstellen das Landschafts- bild,

6. nur eine eventuelle Grenzöffnung in Ober- haag macht eine Ortsumfahrung sinnvoll,

7. eine sicher eintretende Kaufkraftabwande- rung wird für Geschäftsleute, Wirte und Konsumenten schmerzhafte Folgen haben, 8. kein objektiver Bedarf an einer Umfahrung, 9. ein unverhältnismäßig hoher Finanzierungs-

aufwand,

10. alle Sportplätze liegen im unmittelbaren Bereich der erhöhten Schadstoff- und Lärm- belastung,

11. viele landwirtschaftlich genutzte Gründe werden zerschnitten, entwertet und schad- stoffverseucht,

12. Verdoppelung der Zahl der Verkehrsunfälle, 13 . Verlust eines wichtigen N aherholungsgebie-

tes,

14. die Umfahrungsstraße ganz in der Nähe des Schulzentrums stellt eine nicht verantwort- bare Gefahr für die Kinder dar,

15. Teilung von Schlägl in zwei Gebiete, 16. oftmalige Überquerung einer lebensgefährli-

chen Strecke.

Die gegenständliche Petition wurde vom Peti- tionsausschuß erstmals in seiner Sitzung am 15. April 1993 in Verhandlung genommen. Es wurde der Beschluß gefaßt, Stellungnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegen- heiten sowie des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung einzuholen.

Das genannte Bundesministerium gab folgende

Stellungnahme ab: .

"Es wird festgehalten, daß es sich - unter Berücksichtigung des im Verzeichnis der Bundes- straßen zum Bundesstraßengesetz festgelegten Trassenverlaufes für die B 127 Rohrbacher Straße - bei den Planungen der Landesbaudirektion Oberösterreich für eine Umfahrung von Aigen- Schlägl nicht um eine Bundesstraßenplanung, sondern um den Ausbau einer Landesstraße handelt."

Das Amt der Oberösterreichischen Landesregie- rung hat folgende Stellungnahme übermittelt:

"Für die U mfahrung von Aigen/Schlägl wurde im Jahre 1972 eine Vorstudie erstellt und im Flächenwidmungsplan der beiden Gemeinden be- rücksichtigt. Diese Trasse wurde bis heute freigehal- ten. Die Schadstoffbelastung entlang der neuen Trasse ist wesentlich geringer als in der derzeitigen Ortsdurchfahrt, wo es durch EngstelIen, parkende Autos, querende Fußgänger usw. zu einer dauern- den Behinderung des Verkehrs kommt.

Mit dem zuständigen Naturschutzbeauftragten wurde anläßlich einer Begehung des gegenständli- chen Bauloses vereinbart, die Gestaltung der Brücke im Zuge der Detailplanung im Einvernehmen herzustellen. Die tiefen Einschnitte der neuen Umfahrungstrasse sind ein Schutz der Anrainer sowohl gegen Lärmbelastung als auch gegen Schadstoff.

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