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Untergliederungsanalyse UG 02-Bundesgesetzgebung

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Academic year: 2022

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 – 2023

Untergliederungsanalyse UG 02-Bundesgesetzgebung

6. Mai 2020

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Zusammenfassung ... 4

2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ... 5

2.1 Überblick ... 5

2.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene ... 8

2.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...10

3 Rücklagen ...11

4 Personal ...12

5 Wirkungsorientierung ...13

5.1 Überblick ...13

5.2 Einzelfeststellungen ...14

(3)

Voranschlagsentwürfe und COVID-19-Pandemie

Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 (BFG-E 2020) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 – 2023 (BFRG-E 2020 – 2023) um Daten aus anderen Dokumenten (z.B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die Entwürfe zum BFG 2020 und zum BFRG 2020 – 2023 wurden dem Nationalrat am 18. März 2020 von der Bundesregierung vorgelegt. Die Auswirkungen der COVID-19- Pandemie auf den Bundeshaushalt waren zu diesem Zeitpunkt erst in Ansätzen abzusehen und wurden im Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA-E 2020) nur durch eine Überschreitungsermächtigung iHv 4 Mrd. EUR für den Bundesminister für Finanzen in der UG 45-Bundesvermögen zur Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und durch eine Reduktion der Steuerschätzung in der UG 16-Öffentliche Abgaben iHv 1,1 Mrd. EUR berücksichtigt. Diese Überschreitungsermächtigung ist auch in den Regelungen im gesetzlichen Budgetprovisorium für 2020 sowie im geänderten BFRG 2019 – 2023 enthalten und wurde zwischenzeitlich durch das 5. COVID-Gesetz auf 28 Mrd. EUR erhöht. In allen anderen Untergliederungen entspricht die Veranschlagung im BVA-E 2020 der Haushaltsplanung vor Beginn der COVID-19-Krise.

Die COVID-19-Krise hat in allen Ressorts wesentliche Auswirkungen auf die im BFG-E 2020 vorgesehenen Voranschlagsbeträge, wobei die einzelnen Untergliederungen in unterschiedlichem Ausmaß von den Änderungen betroffen sein werden. Für erforderliche Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) aufgrund der COVID-19-Krise kann der Bundesminister für Finanzen den Ressorts im Budgetvollzug zusätzliche Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung stellen. Nicht verbrauchte Mittel aus diesen Zuweisungen unterliegen am Ende des Jahres nicht dem üblichen Rücklagenverfahren.

Die Untergliederungsanalyse des Budgetdienstes basiert grundsätzlich auf dem Zahlenmaterial und den Erläuterungen in den von der Bundesregierung vorgelegten Budgetdokumenten. Es werden jedoch auch die bereits absehbaren Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Voranschlag und die Wirkungsinformation der jeweiligen Untergliederung angeführt. Dabei ist zu beachten, dass die Ausführungen den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Analyse (Datum am Deckblatt) wiedergeben und nicht laufend aktualisiert werden.

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1 Zusammenfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA-E 2020), der bei den Voranschlagsbeträgen und den Angaben zur Wirkungsorientierung die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie noch nicht berücksichtigt, sieht für die UG 02-Bundesgesetzgebung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 340,8 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 bedeutet dies für 2020 einen Anstieg um 55,5 %, der vor allem auf die Sanierung des Parlamentsgebäudes sowie der Parlamentsnebengebäude zurückzuführen ist.

Außerdem wurde der Personalaufwand angehoben, um den Stellenplan voll auszunutzen bzw.

für die Bedeckung von 20 neuen Planstellen, und andere Aufwendungen wurden valorisiert.

Die COVID-19-Pandemie kann zu Verzögerungen bei der Sanierung des Parlamentsgebäudes führen, was eine Rücklagenbildung zur Folge hätte.

Minderauszahlungen könnten sich aus der Absage oder Verschiebung von Konferenzen, Veranstaltungen und Seminaren ergeben.

Ab 2021 sinkt die Auszahlungsobergrenze deutlich auf 201,0 Mio. EUR im Jahr 2023, da die Sanierung des Parlaments gemäß dem ursprünglichen Plan budgetiert wurde und die Auszahlungen ab 2021 deutlich niedriger sind bzw. wegfallen.

Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen/Aufwendungen des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in der Untergliederung betragen 124,0 Mio. EUR. Diese sind insbesondere auf die nur im Finanzierungshaushalt erfassten Investitionen iHv 134,4 Mio. EUR zurückzuführen.

Für das Jahr 2020 ist im Personalplan der UG 02-Bundesgesetzgebung eine Steigerung gegenüber 2019 um 20 auf 470 Planstellen vorgesehen. Im BFRG-E 2020 – 2023 bleiben die Planstellen konstant.

Die Parlamentsdirektion hat im BVA-E 2020 für die UG 02-Bundesgesetzgebung insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, gegenüber dem BVA 2019 wurden zwei Indikatoren (Zugriffe auf die Mediathek sowie Zugriffe auf das Archiv von Veranstaltungen (Nachlesen)) ergänzt.

Kennzahlen wie Veranstaltungen oder Konferenzen sind durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt, die allerdings auf die übergeordneten Wirkungsziele nur begrenzte Auswirkung haben.

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2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung

2.1 Überblick

Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung:

Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2018 bis 2023)

Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, BFRG-E 2020 – 2023

Die Auszahlungen der UG 02-Bundesgesetzgebung belaufen sich im Betrachtungszeitraum auf 0,41 % der Gesamtauszahlungen des Bundes und werden bis 2023 auf 0,23 % zurückgehen. Dies ist auf hohe geplante Investitionskosten im Jahr 2020 für die Sanierung des Parlamentsgebäudes zurückzuführen.

Der BVA-E 2020 sieht im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 340,8 Mio. EUR vor. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Erhöhung von 55,5 % geplant, die vor allem auf die Sanierung des Parlamentsgebäudes sowie der Parlamentsnebengebäude zurückzuführen ist.

Finanzierungshaushalt UG 02

in Mio. EUR

Auszahlungen 190,911 219,127 340,778 246,312 198,517 201,026 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,24% 0,28% 0,41% 0,30% 0,23% 0,23%

jährliche Veränderung -2,08% 14,78% 55,52% -27,72% -19,40% 1,26%

Einzahlungen 1,913 1,547 2,301 n.v. n.v. n.v.

jährliche Veränderung -5,41% -19,13% 48,77% - - -

Nettofinanzierungssaldo -188,999 -217,580 -338,477 - - - Ergebnishaushalt

UG 02

in Mio. EUR

Aufwendungen 178,236 191,851 216,826 n.v. n.v. n.v.

Anteil an Gesamtaufwendungen 0,23% 0,24% 0,26% - - -

jährliche Veränderung 5,56% 7,64% 13,02% - - -

Erträge 2,059 1,717 2,224 n.v. n.v. n.v.

jährliche Veränderung -39,10% -16,62% 29,56% - - -

Nettoergebnis -176,177 -190,134 -214,602 - - -

BFRG-E 2021

BFRG-E 2022

BFRG-E 2023 BVA-E

2020 Erfolg

2018

Vorl. Erf.

2019

BVA-E 2020

BFRG-E 2021 Erfolg

2018

Vorl. Erf.

2019

BFRG-E 2022

BFRG-E 2023

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Bei den Aufwendungen ergibt sich ein deutlich abweichender Verlauf, weil etwas mehr als ein Drittel der im BVA-E 2020 veranschlagten Auszahlungen Investitionen darstellen, die nur im Finanzierungshaushalt ihren Niederschlag finden. Im Ergebnishaushalt werden sie ab der Inbetriebnahme des Gebäudes als Abschreibungen angesetzt werden.

Der Strategiebericht listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 auf. Dabei sind durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie teilweise Änderungen zu erwarten.

Aufgrund der mittelfristigen Perspektive werden diese Maßnahmen, allenfalls mit Verzögerungen, jedenfalls weiterhin relevant bleiben. Im Strategiebericht 2020 – 2023 werden insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

 Bestmögliche Unterstützung des parlamentarischen Prozesses unter verstärkter Nutzung digitaler Arbeitsmethoden

 Sanierung des Parlaments und Sicherstellung des parlamentarischen Betriebs in den Interimslokationen sowie Sanierung der Nebengebäude

 Etablierung des Parlaments als Ort der Begegnung sowie der politischen Bildung und Ausbau des Informationsangebotes

 Gastgeber für die 5. IPU-Weltkonferenz sowie Veranstaltungen mit den Schwerpunkten 25 Jahre EU-Mitgliedschaft, 75 Jahre Zweite Republik, 100 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz

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Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen.1 Für die Jahre 2019 und 2020 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2023)

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, BFRG-E 2020 – 2023

Die Auszahlungen in der UG 02-Bundesgesetzgebung steigen aufgrund eines deutlich erhöhten Investitionsvolumens im Jahr 2020 ausgehend von 0,28 % auf 0,41 % der Gesamtauszahlungen des Bundes und fallen ab 2021 wieder in Richtung 0,23 % im Jahr 2023.

In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2020 zeigen sich neben der Erhöhung der Investitionen um 218,6 % gegenüber dem Erfolg 2019 auch eine stabile Entwicklung der Transfers, eine 11,5 %ige Steigerung des Personalaufwands sowie eine 25,4 %ige Steigerung des betrieblichen Sachaufwands, die sich aufgrund gestiegener Instandhaltungen und Mieten in Zusammenhang mit der Sanierung des Parlamentsgebäudes und der Nebengebäude sowie der Interimslokation ergeben.

1 Der Vergleich zum nominellen BIP sowie zur Inflationsrate wurde nicht aufgenommen, weil die Verwerfungen durch die COVID-19-Krise zu nicht aussagekräftigen oder missverständlichen Darstellungen führen würden.

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2.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 2: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020

Die Auszahlungen des DB 02.01.01-„Nationalrat“ (2020: 57,9 Mio. EUR,) und des DB 02.01.02-„Bundesrat“ (2020: 7,6 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen die bezugsrechtlichen Ansprüche der MandatarInnen (Abgeordnete) und die Leistungen für die parlamentarischen MitarbeiterInnen, die haushaltsrechtlich dem Sachaufwand zugeordnet werden, sowie die Transferzahlungen für Pensionen. Die Auszahlungen steigen gegenüber dem BVA 2019 um 1,7 % bzw. 1,8 %, gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2019 allerdings deutlich stärker. Grundlage der Budgetierung bildet die Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten (z.B. Enqueten, die in den letzten Jahren nur teilweise genutzt wurden). In den vergangenen Jahren wurde das Budget nicht zur Gänze ausgeschöpft.

Im DB 02.01.03-„Klubförderung und gemeinsame Ausgaben für Mandatare“

(2020: 27,2 Mio. EUR) werden insbesondere die Mittel aus der Klubförderung veranschlagt.

Die Steigerung beträgt 3,5 Mio. EUR, wobei 2,3 Mio. EUR für die Ausrichtung der 5. IPU- Weltkonferenz der ParlamentspräsidentInnen in Kooperation mit der UNO in Wien im 3. Quartal 2020 vorgesehen sind. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Veranstaltung stattfindet.

Finanzierungshaushalt UG 02

in Mio. EUR Vorl.Erf 2019 BVA 2019

02 Auszahlungen 190,91 219,13 288,82 340,78 55,5% 18,0%

02.01 Bundesgesetzgebung 190,91 219,13 288,82 340,78 55,5% 18,0%

02.01.01 Nationalrat 52,81 54,11 57,00 57,94 7,1% 1,7%

02.01.02 Bundesrat 7,22 7,24 7,49 7,62 5,2% 1,8%

02.01.03 Klubförderung und gemeinsame Ausgaben für

Mandatare 23,54 23,60 23,72 27,17 15,1% 14,5%

02.01.04 Parlamentsdirektion- Verwaltung 73,52 81,76 83,77 107,93 32,0% 28,8%

02.01.05 Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus 7,17 9,24 9,35 7,04 -23,9% -24,7%

02.01.06 Parlamentssanierung und Interimslokation 26,65 43,16 107,49 133,08 208,3% 23,8%

02 Einzahlungen 1,91 1,55 2,30 2,30 48,8% -

02.01 Bundesgesetzgebung 1,91 1,55 2,30 2,30 48,8% -

02.01.01 Nationalrat 0,99 0,95 1,29 1,29 35,8% -

02.01.02 Bundesrat 0,14 0,14 0,18 0,18 27,4% -

02.01.03 Klubförderung und gemeinsame Ausgaben für

Mandatare 0,04 0,04 0,03 0,03 -20,3% -

02.01.04 Parlamentsdirektion- Verwaltung 0,75 0,43 0,81 0,81 90,4% -

02.01.06 Parlamentssanierung und Interimslokation - -

Nettofinanzierungssaldo -189,00 -217,58 -286,52 -338,48 55,6% 18,1%

Diff. BVA-E 2020 - Vorl. Erf.

2019

BVA 2019 Erfolg

2018

BVA-E 2020

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Im DB 02.01.04-„Parlamentsdirektion-Verwaltung“ (2020: 107,9 Mio. EUR) sind die Personalaufwendungen der MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion, die Refundierungen der Parlamentsdirektion für KlubmitarbeiterInnen sowie der Verwaltungsaufwand der Parlamentsdirektion budgetiert. Der Anstieg dieser Auszahlungen ist insbesondere auf höhere Personalkosten (20 zusätzliche Planstellen und Vollausschöpfung des Personalplans), Instandhaltungen, insbesondere der Parlamentsnebengebäude, Mieten und Werkleistungen zurückzuführen. Verschiebungen und Absagen von Veranstaltungen, Konferenzen und Reisen könnten zu Minderauszahlungen führen.

Im Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus (DB 02.01.05) werden die Leistungen des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus (2020: 2 Mio. EUR), des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich (2020: 1,2 Mio. EUR) und für die Gedenkstätte Ausschwitz-Birkenau (2020: 0,5 Mio. EUR) veranschlagt. Der Entschädigungsfonds wurde 2019 letztmalig dotiert, dadurch ist auch der budgetierte Betrag gegenüber dem Vorjahr gesunken. Zusätzlich wurden für Abwicklungskosten 4 Mio. EUR veranschlagt. Zusätzliche Erfordernisse müssten über eine Rücklagenentnahme bedeckt werden.

Das ab 2016 dotierte DB 02.01.06-„Parlamentssanierung und Interimslokation“ beinhaltet die Budgetierung der Mittel für die Parlamentssanierung und für die Interimslokation. Der veranschlagte Anstieg der Auszahlungen geht auf die Investitionskosten im Zuge der Parlamentssanierung zurück, deren Budgetierung auf dem Zeitplan für die Sanierung basiert.

Somit wurden im Jahr 2018 44,5 Mio. EUR, 2019 82,8 Mio. EUR und 2020 weitere 127,3 Mio. EUR budgetiert. Für die Interimslokation sind 5,7 Mio. EUR veranschlagt. Eine Evaluierung des Baufortschritts und der Auswirkungen der Unterbrechung der Bautätigkeit aufgrund der COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung wird durchgeführt werden.

Etwaige Zahlungsverzögerungen in zukünftige Finanzjahre würden zu einer Bildung von Rücklagen führen, die in späteren Perioden zur Bedeckung der Auszahlungen für die Sanierung defizitwirksam veranschlagt und verwendet werden können.

Die Einzahlungen in der UG 02-Bundesgesetzgebung sind vergleichsweise von untergeordneter Bedeutung und stehen insbesondere im Zusammenhang mit Pensionsbeiträgen.

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2.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2020 auf:

Tabelle 3: Finanzierungshaushalt und Ergebnishaushalt

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, eigene Berechnungen

Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen/Aufwendungen des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in der Untergliederung betragen 124,0 Mio. EUR. Diese sind insbesondere auf die nur im Finanzierungshaushalt erfassten Investitionen iHv 134,4 Mio. EUR zurückzuführen.

UG 02 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH

in Mio. EUR Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/

Finanzierungswirksame Aufwendungen 176,9 206,3 29,4 16,6% 182,5 206,2 23,7 13,0% -0,1

Auszahlungen / Aufwand für Personal 38,0 42,3 4,4 11,5% 37,6 42,3 4,8 12,7% 0,0

davon

Bezüge 24,4 28,1 3,7 15,1% 24,3 28,1 3,8 15,5% 0,0

Sonstige Nebengebühren 4,4 4,6 0,2 3,7% 4,4 4,6 0,2 3,5% 0,0

Gesetzlicher Sozialaufwand 6,5 6,8 0,3 4,9% 6,5 6,8 0,3 5,0% 0,0

Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 98,5 123,5 25,0 25,4% 104,8 123,5 18,7 17,9% 0,0 davon

Mieten 7,9 10,5 2,6 33,5% 14,8 10,5 -4,3 -29,1% 0,0

Instandhaltung 4,0 12,4 8,4 209,6% 4,3 12,4 8,1 189,3% 0,0

Aufwand für Werk leistungen 26,8 36,7 9,9 36,8% 26,6 36,7 10,1 38,1% 0,0

Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund 9,3 9,8 0,5 5,8% 9,3 9,8 0,6 6,2% 0,0

Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 48,8 52,2 3,4 7,0% 48,2 52,2 4,0 8,2% 0,0

Auszahlungen / Aufwand für Finanzaufwand 0,0 0,0 - 0,0 0,0 - 0,0

Auszahlungen / Aufwand für Transfer 40,4 40,4 0,0 0,0% 40,1 40,3 0,2 0,5% -0,1

davon

an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 4,1 3,7 -0,4 -10,6% 4,1 3,7 -0,4 -10,6% 0,0

an private Haushalte/Institutionen 36,1 36,5 0,4 1,2% 35,8 36,4 0,6 1,7% -0,1

Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 9,4 10,7 1,3 13,7% 10,7

Abschreibungen auf Vermögenswerte 7,5 9,7 2,2 29,9% 9,7

Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 1,9 0,8 -1,1 -58,7% 0,8

davon

Abfertigungen 0,1 0,2 0,0 24,0% 0,2

Jubiläumszuwendungen 0,8 0,6 -0,2 -27,0% 0,6

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 42,2 134,4 92,2 218,6% -134,4

Darlehen und Vorschüsse 0,1 0,1 0,0 43,9% -0,1

Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 219,1 340,8 121,7 55,5% 191,9 216,8 25,0 13,0% -124,0

Einzahlungen / Erträge insgesamt 1,5 2,3 0,8 48,8% 1,7 2,2 0,5 29,6% -0,1

Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -217,6 -338,5 -120,9 - -190,1 -214,6 -24,5 - 123,9 BVA-E

2020 Diff. BVA-E 2020

- Vorl. Erf. 2019

Diff. BVA-E 2020 - Vorl. Erf. 2019 BVA-E

2020 Vorl. Erf.

2019 Vorl. Erf.

2019 BVA-E

2020

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3 Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2017 und Ende 2018 sowie den vorläufigen Stand der Rücklagen per 31. Dezember 2019 und im BVA-E 2020 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme budgetierter Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Nachträgliche Korrekturen (etwa durch Umschichtungen sowie Berücksichtigung der BMG-Novelle) sind noch nicht berücksichtigt. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2019 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2020 endgültig fest.

Tabelle 4: Rücklagengebarung

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür vorzusehen. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2017 und 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020

Die UG 02-Bundesgesetzgebung verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 151,9 Mio. EUR, wovon ein Großteil aus Verzögerungen von Zahlungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Parlamentsgebäudes (113,3 Mio. EUR) resultiert. Diese werden bei entsprechendem Baufortschritt aufgelöst.

UG 02 Veränderung vorl. Stand

in Mio. EUR 2017 2018 2019 31.12.2019

Detailbudgetrücklagen 50,49 82,99 +68,93 151,91

Gesamtsumme 50,49 82,99 +68,93 151,91 - 151,91 44,6%

Anteil RL-Rest am BVA-E 2020 Rücklagen

-rest Budget. RL-Verwen-

dung BVA-E 2020 Stand 31.12.

(12)

4 Personal

Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 5: Planstellenverzeichnis2

*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen. Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“

(zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die jeweils zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts zu erreichen sind. Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet.

**) Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

Quellen: BRA 2017 und 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, aktuelle Personalpläne, Anlage IV „Personalplan“

zum BFG-E 2020, Ministerratsvortrag (11/19) vom 18. März 2020, eigene Berechnungen

Für das Jahr 2020 sind im Personalplan der UG 02-Bundesgesetzgebung 470 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber 2019 damit um insgesamt 20 Stellen. Im BFRG-E 2020 – 2023 bleiben die Planstellen konstant.

Im Jahr 2019 betrug der Personalstand an tatsächlich eingesetzten VBÄ 424, diese stellten damit einen Anteil von 94,2 % an den Planstellen dar. Für die Jahre 2020 wird der Parlamentsdirektion laut Ministerratsvortrag vom 18. März 2020 ein Zielwert von 470 VBÄ vorgegeben, der exakt den Planstellen entspricht.

2 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:

Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.

Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.

Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ.

UG 02 2015 2016 2017 2018 2019 2020

PLANSTELLEN

Planstellen 416 430 430 430 450 470

PCP**) 154.096 161.227 161.527 161.527 175.418 193.088

PERSONALSTAND zum 31.12.

VBÄ*) 415 419 426 415 424 470

PCP**) 145.206 148.009 150.222 147.550 155.693 -

Personalaufwand Erfolg Erfolg Erfolg Erfolg Vorl. Erf. BVA-E

Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 33,4 36,0 35,5 36,6 39,5 43,1

(13)

5 Wirkungsorientierung

5.1 Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt:

 Die Wirkungsziel-Landkarte umfasst sämtliche Wirkungsziele aller Untergliederungen im BVA-E 2020.

 Ein Gleichstellungziel ist in allen Untergliederungen vorzusehen, wobei eine Koordinierung mit anderen Ressorts erfolgen sollte. Die Gleichstellungsziel- Landkarte umfasst alle diesbezüglichen Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen.

 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. Mit der SDG-Landkarte wird ein erster Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs gegeben. Der Budgetdienst hat dazu auf der Grundlage des von der EU im Länderbericht 2020 herangezogenen Indikatorensets die entsprechenden relevanten und mit ausreichender Reichweite versehenen Indikatoren und Maßnahmen aus den Wirkungsinformationen im BVA 2020 den jeweiligen SDGs zugeordnet.

 Auch die in den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2020 vorgesehenen Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen werden durch die COVID-19-Pandemie wesentlich beeinflusst. Der Budgetdienst hat daher eine Übersichtslandkarte zum COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsinformation erstellt und auch in den nachfolgenden Einzelfeststellungen werden die absehbaren Auswirkungen angeführt.

(14)

Die Parlamentsdirektion hat im BVA-E 2020 für die UG 02-Bundesgesetzgebung insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, gegenüber dem BVA 2019 wurden zwei Indikatoren ergänzt. Die Wirkungsziele der UG 02 sind dem SDG-Ziel Nr. 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ zuzuordnen. Kennzahlen wie Veranstaltungen oder Konferenzen sind durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt, die allerdings auf die übergeordneten Wirkungsziele nur begrenzte Auswirkung haben.

5.2 Einzelfeststellungen

Mit dem Wirkungsziel 1 will die Parlamentsdirektion die hohe Servicequalität für MandatarInnen und Klubs zur Schaffung von Gestaltungsräumen für die Politik im parlamentarischen Verfahren zur Stärkung des Parlamentarismus sichern. Die Werte beider Kennzahlen (Zufriedenheit mit den Serviceleistungen der Parlamentsdirektion, Informationsbereitstellung/Portalverfügbarkeit) wurden für die Jahre 2018 deutlich erreicht. Für die Bewertung der Zufriedenheit mit den Serviceleistungen wird jährlich eine Befragung durchgeführt und der Anteil der positiven Bewertungen erreichte 2018 98,15 %. In den Jahren 2017 und 2019 fand aufgrund von Nationalratswahlen keine Umfrage statt. Der Zielzustand für 2020 und 2028 wurde von 80 % auf 90 % erhöht. Trotz der deutlichen Überschreitung in den letzten Jahren wird der Zielzustand in Anbetracht der Durchführung des Projekts Sanierung Parlament beibehalten.

Das Wirkungsziel 2 beinhaltet den Ausbau der Parlamentsdirektion zum Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Parlamentarismus und Demokratie für die interessierte Öffentlichkeit. Im Bericht der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle zur Evaluierung der Angaben der Wirkungsorientierung 2018 wurde dieses Ziel als zur Gänze erreicht eingestuft. Als neue Indikatoren wurden die Zugriffe auf die Mediathek sowie Zugriffe auf das Archiv von Veranstaltungen (Nachlesen) eingeführt. Das Interesse an der parlamentarischen Tätigkeit könnte durch die COVID-19-Pandemie gestiegen sein, weshalb eine Übererreichung der Ziele möglich ist.

(15)

Wirkungsziel 3 ist das Gleichstellungsziel der UG 02-Bundesgesetzgebung und zielt auf die Förderung der Public Awareness für die Bedeutung der Partizipation in einer Demokratie unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterdemokratie ab. Es wurde 2018 um den Aspekt der Diversität ergänzt und ist damit auf die Erzielung externer, gesellschaftspolitischer Wirkungen ausgerichtet. Die Kennzahl, die die Anzahl der Artikel zu genderspezifischen Themen in der Zeitschrift „Demokratiewerkstatt aktuell“ ausweist, liegt seit 2015 und 2016 über dem Zielzustand und hat 2018 mit 18 Artikeln den Zielwert von mindestens 14 überplanmäßig erreicht. Für die Jahre 2020 und 2028 erfolgte daher eine Anpassung auf 15 Artikel. Bei der Anzahl der Veranstaltungen mit genderspezifischen Bezug liegt der Istzustand 2018 mit 18 ebenfalls über dem Zielwert von 14 Veranstaltungen, weshalb auch hier eine Erhöhung der Zielwerte auf 15 vorgenommen wurde. Aufgrund der national und international verfügten Ausgangsbeschränkungen werden die Kennzahlen voraussichtlich nicht erreicht werden können.

Wirkungsziel 4 wurde leicht umformuliert und soll die Schaffung von optimalen Voraussetzungen für ein aktives Mitwirken von Nationalrat und Bundesrat in europäischen und internationalen Angelegenheiten und die Intensivierung der Kooperation mit europäischen und internationalen Institutionen sowie anderen Parlamenten erreichen. Sämtliche Zielwerte in den beiden Kennzahlen (Verfügbarkeit von EU-Ratsdokumenten, Organisation/Teilnahme an EU- Konferenzen) wurden 2018 erreicht bzw. übererreicht, die Zielwerte wurden fortgeschrieben.

Die Wirkungsorientierung zeigt, dass die Parlamentsdirektion ihre selbst gesteckten Ziele im Kernbereich, der Betreuung der MandatarInnen, als auch in anderen Wirkungsbereichen erreicht hat. In den Maßnahmen auf Globalbudgetebene werden auch die Organisationsreform sowie die Digitalisierungsreform erwähnt, die mittelfristig zu einem verbesserten Ressourceneinsatz beitragen sollen.

(16)

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung

Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2016 bis 2018 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist.

Wirkungsziel 1:

Sicherung der hohen Servicequalität für MandatarInnen und Klubs zur Schaffung von Gestaltungsräumen für die Politik im parlamentarischen Verfahren zur Stärkung des Parlamentarismus

Maßnahmen

 Bereitstellung von Infrastruktur sowie personellen und finanziellen Ressourcen für die VolksvertreterInnen und die Parlamentsklubs

 Aufbereitung parlamentarischer Materialien

 Erhöhung der Lesbarkeit von Gesetzen

 Vorantreiben der Digitalisierung des parlamentarischen Verfahrens und Ausbau der digitalen Arbeitsmethoden

 Betreuung von Plenar- und Ausschusssitzungen des Nationalrates und des Bundesrates

 Betreuung von Untersuchungsausschüssen des Nationalrates

 Rechtsgutachten

 Expertisen, Analysen und Studien des Budgetdienstes

 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

 Aufbereitung von EU-Vorlagen

 Organisation von Veranstaltungen und Konferenzen

 Betreuung internationaler Kontakte

 Foresight und Technikfolgenabschätzung

 Sanierung Parlament

Neu Umformulierung (z.B. Änderung der Bezeichnung, Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Legende

(17)

Indikatoren

Wirkungsziel 2:

Ausbau der Parlamentsdirektion zum Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Parlamentarismus, Demokratie und Wissenschaft für die interessierte Öffentlichkeit

Maßnahmen

Ausrichtung der Parlamentsdirektion als zentrale Einrichtung mit öffentlich wahrnehmbarer Kompetenz durch:

 Fortführung des Informations- und Bildungsangebotes im Internet für BürgerInnen

 Demokratie in Bewegung

 Teilnahme an fachspezifischen Konferenzen und Forschungsprojekten

 Verstärkte Kooperation mit den Ländern und Landtagen

 Förderung der wissenschaftlichen Publikationstätigkeit der MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion

 Begutachtungsverfahren

 BürgerInnenbeteiligungen

 Crowdsourcing

 Parlamentarischen Enqueten

 Tag der offenen Tür

 Führungen im Demokratiequartier

 Verstärkte Einbindung von Kunst und Kultur bei Veranstaltungen

 Mediathek (Podcasts, Sitzungen des National- und Bundesrates)

 Nachlesen zu Veranstaltungen (Publikationen, PK-Presseaussendungen, Fotos, Videos, Programmhefte)

Kennzahl 02.1.1 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2016 2017 2018 2019 2020 2028

Zielzustand 80 80 80 ≥ 80 ≥ 90 ≥ 90

Istzustand 96,84 nicht verfügbar 98,15 nicht verfügbar Zielerreichung über Zielzustand - über Zielzustand -

Zufriedenheit mit den Serviceleistungen der Parlamentsdirektion: Unterstützung vor, während und nach Ausschuss- und Plenarsitzungen und bei offiziellen internationalen Terminen

jährliche Befragung aller MandatarInnen über alle Dienstleistungen der Parlamentsdirektion, Anteil der positiven Bewertungen (sehr zufrieden und eher zufrieden) auf einer 4-teiligen Skala

Interne Aufzeichnungen/Parlamentsdirektion

%

Umfrage Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrates, 4-teilige Skala (sehr zufrieden, eher zufrieden, eher nicht zufrieden, nicht zufrieden). Über die Zufriedenheit der NutzerInnen der Dienstleistungen der Parlamentsdirektion lässt sich mittelbar die Zielerreichung der Sicherung der hohen Servicequalität erschließen.

Teilnahme im Jahr 2014: 95, im Jahr 2015: 85, im Jahr 2016: 95 und im Jahr 2018: 108. In den Jahren 2017 und 2019 fand aufgrund von Nationalratswahlen keine Umfrage statt.

Kennzahl 02.1.2 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2016 2017 2018 2019 2020 2028

Zielzustand 99,5 99,5 99,5 ≥ 99,5 ≥ 99,5 ≥ 99,5

Istzustand 99,96 99,86 99,88

Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand

Informationsbereitstellung: Portalverfügbarkeit www.parlament.gv.at

IT-Auswertung: Gesamtaufzeichnung der Portalverfügbarkeit; Durchrechnung 24/7, verteilt über das ganze Jahr; (Ziel:

Ausfälle unter 48h/pA)

Interne Aufzeichnungen/Parlamentsdirektion

%

Wesentlich für die Ausübung des politischen Mandates ist die Verfügbarkeit von relevanten Informationen, wobei die Ausfallsicherheit der Parlamentsserver von zentraler Bedeutung ist.

(18)

Indikatoren

Wirkungsziel 3:

Gleichstellungsziel

Förderung der Public Awareness (= Schaffung einer möglichst breiten Öffentlichkeit) für die Bedeutung der Partizipation in einer Demokratie unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterdemokratie und Diversität

Maßnahmen

Schwerpunktsetzung zu den Begriffen Diversität und Geschlechterdemokratie bzw. zur Erhöhung des Diversitäts- und Genderbewusstseins im Rahmen der Aktivitäten der Parlamentsdirektion zur Demokratievermittlung, besonders beim Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche in der "Demokratiewerkstatt".

 Demokratiewerkstatt, Jugendparlament, Lehrlingsforum und Lehrlingsparlament für jugendliche BesucherInnen

 Einrichtung Clearingstelle

 Verbreiterung der Informations- und Kommunikationskanäle (Social Media, Video on

Kennzahl 02.2.1 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2016 2017 2018 2019 2020 2028

Zielzustand - nicht verfügbar 2 ≥ 2 ≥ 3 ≥ 3

Istzustandnicht verfügbar 2,5 2,8

Zielerreichung - - über Zielzustand

IT-Auswertungen

Anzahl der externen Zugriffe auf die Homepage des Parlaments

Interne Aufzeichnungen/Parlamentsdirektion Anzahl in Mio.

Die Zugriffszahlen spiegeln das Interesse der Bevölkerung an den Informationsangeboten des Parlaments wider.

Kennzahl 02.2.2 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2016 2017 2018 2019 2020 2028

Zielzustand 20 20 35 ≥ 35 ≥ 45 ≥ 45

Istzustand 33 55 49

Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand

Wissenschaftliche Veranstaltungen/Projekte/Publikationen in der Wissenschaftsgemeinde Zählwert: Gesamtsumme der wissenschaftlichen Veranstaltungen/Projekte/Publikationen in der Wissenschaftsgemeinde, zu denen VertreterInnen der Parlamentsdirektion eingeladen wurden Interne Aufzeichnungen/Parlamentsdirektion

Anzahl

Die Einladung zu Vorträgen und Artikeln gibt den Erfolg der wissenschaftlichen Tätigkeit in der Parlamentsdirektion wieder.

Kennzahl 02.2.3 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2016 2017 2018 2019 2020 2028

Zielzustand - - - nicht verfügbar ≥ 270.000 ≥ 270.000

Istzustandnicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar

Zielerreichung - - -

Anzahl Mediathek

IT Auswertungen/Zugriffe auf die Mediathek (Sitzungen NR und BR, Podcast, ….) Interne Aufzeichnungen/Parlamentsdirektion

Ersterhebung 2020.

Kennzahl 02.2.4 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2016 2017 2018 2019 2020 2028

Zielzustand - - - nicht verfügbar ≥ 1.700 ≥1.700

Istzustandnicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar

Zielerreichung - - -

Veranstaltungsarchiv - Nachlesen

IT Auswertungen/Zugriffe auf das Archiv von Veranstaltungen (Nachlesen) Interne Aufzeichnungen/Parlamentsdirektion

Anzahl

Ersterhebung 2020.

(19)

Indikatoren

Kennzahl 02.3.1 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2016 2017 2018 2019 2020 2028

Zielzustand 10 10 14 ≥ 14 ≥ 15 ≥ 15

Istzustand 10 18 18

Zielerreichung = Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand

Anzahl der Veranstaltungen mit genderspezifischen/diversitäts Bezug

Zählwert Veranstaltungen der PräsidentInnen (organisiert durch die Parlamentsdirektion), die die Bedeutung gleicher Teilhabe beider Geschlechter und/oder Diversität an Staat und Gesellschaft betonen (z.B. Equal Pay Day, Girls Day) Interne Aufzeichnungen/Parlamentsdirektion

Anzahl

Mit zielgruppenspezifischen Veranstaltungen sollen Frauen und Mädchen zur Partizipation ermuntert werden.

Kennzahl 02.3.2

Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2016 2017 2018 2019 2020 2028

Zielzustand 10 10 14 ≥ 14 ≥ 15 ≥ 15

Istzustand 20 18 17

Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand

Anzahl der Artikel zu diversitäts- und genderspezifischen Themen in der von den Kindern und Jugendlichen erstellten Zeitschrift „Demokratiewerkstatt aktuell“

Zählwert nach definierten Kriterien: Es werden jene Artikel der Kinder und Jugendlichen in der Monatszeitung

"Demokratiewerkstatt aktuell" dafür herangezogen, die sich mit der Diversitäts- und Genderthematik, konkret mit Folgendem befassen: - in Werbung und Medienbeiträgen transportierte Rollenbilder und deren Wirkung auf KonsumentInnen (Medienwerkstatt) - Demokratie und Wahlrecht: die Geschichte des Frauenwahlrechtes inkl. Wandel der Rollenbilder (Zeitreise-Werkstatt) - „Gleiche Rechte für alle“ und „Frauen in der EU-Politik“ (Europa-Werkstatt) - Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Diskriminierung, gesetzliche Bestimmungen im Kontext der Grundrechte (Partizipationswerkstatt)

Interne Aufzeichnungen/Parlamentsdirektion Anzahl

Die wenig ambitioniert scheinende Zielzahl beruhte auf der Annahme eines eigenen Moduls zum Geschlechter-Thema, während in der Praxis genderspezifische Inhalte in allen Werkstätten behandelt werden.

Mit dem erfreulich hohen Niederschlag der Reflexion über stereotype Geschlechterrollen in der Zeitschrift, die BesucherInnen der Demokratiewerkstatt selbst gestalten, wurden die Erwartungen deutlich übertroffen. Dennoch musste davon ausgegangen werden, dass dieser Wert in den Jahren nach der Einführung und mit anderen Themenschwerpunkten wieder zurück gehen wird.

Kennzahl 02.3.3 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2016 2017 2018 2019 2020 2028

Zielzustand 50 50 50 50 50 50

Istzustand 38,94 51,72 44,91

Zielerreichung unter Zielzustand über Zielzustand unter Zielzustand

Anteil der weiblichen Referentinnen und Expertinnen bei Veranstaltungen Prozentzahl (Anteil Frauen)

Interne Aufzeichnungen/Parlamentsdirektion

%

Chancengleichheit ist ein grundlegender Baustein des demokratischen Miteinanders, daher liegt im Rahmen der Aktivitäten der Parlamentsdirektion zur Demokratievermittlung ein inhaltlicher Schwerpunkt auf der Gleichstellung von Frauen und Männern. Unter der Annahme, dass der Besetzung von Podien eine Signalwirkung zukommt, liegt das Bestreben darauf, bei Veranstaltungen Frauen als Referentinnen zu gewinnen, um auch hier Geschlechterparität zu erreichen.

Kennzahl 02.3.4 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2016 2017 2018 2019 2020 2028

Zielzustand 10.000 8.000 9.500 ≥ 9.500 ≥ 9.500 ≥ 9.500

Istzustand 9.812 9.123 8.665

Zielerreichung unter Zielzustand über Zielzustand unter Zielzustand Interne Aufzeichnungen/Parlamentsdirektion

Anzahl der jugendlichen TeilnehmerInnen an der Demokratiewerkstatt Zählwert

Anzahl

Kennzahl 02.3.5 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2016 2017 2018 2019 2020 2028

Zielzustand 50 50 50 50 50 50

Istzustand 48,3 47,7 50,48

Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand über Zielzustand

Anteil der weiblichen jugendlichen Teilnehmer an der Demokratiewerkstatt Prozentzahl (Anteil Frauen)

Interne Aufzeichnungen/Parlamentsdirektion

%

(20)

Wirkungsziel 4:

Schaffung von optimalen Voraussetzungen für ein aktives Mitwirken von Nationalrat und Bundesrat in europäischen und internationalen Angelegenheiten und die Intensivierung der Kooperation mit europäischen und internationalen Institutionen sowie anderen Parlamenten Maßnahmen

Aktive Wahrnehmung der interparlamentarischen Beziehungen, insbesondere auf EU-Ebene, fundierte Bedeutung von österreichischen parlamentarischen Delegationen, Networking auf Verwaltungsebene

 Verfügbarmachen von EU-Dokumenten in der EU-Datenbank

 Förderung von EU-Kompetenzen bei den MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion durch Teilnahme an fachspezifischen Konferenzen

Indikatoren

Kennzahl 02.4.1 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2016 2017 2018 2019 2020 2028

Zielzustand 1 1 1 1 1 1

Istzustand 1 1 1

Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand

Wesentlich für die Ausübung des politischen Mandates ist die Verfügbarkeit von relevanten Informationen. Einer weiteren Verbesserung sind technische und organisatorische Grenzen gesetzt, weshalb der Standard beibehalten werden soll.

Zeitspanne bis zur Verfügbarkeit von EU-Ratsdokumenten Auswertungen aus der EU-Datenbank

Interne Aufzeichnungen/Parlamentsdirektion Tage

Kenzahl 02.4.2 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2016 2017 2018 2019 2020 2028

Zielzustand 15 15 25 ≥ 25 ≥ 25 ≥ 25

Istzustand 22 32 29

Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Organisation von/Teilnahme an EU-Konferenzen Zählwert

Interne Aufzeichnungen/Parlamentsdirektion Anzahl

Europäische Entwicklungen führen dazu, dass die verstärkte Konferenztätigkeit (verstärkte Mitwirkung durch nationale Parlamente "Grüne Karte", Finanzen- und Europäisches Semester, Asyl- und Migration sowie Umwelt - COP21) auch in den Folgejahren einzuplanen ist.

Referenzen

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