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UG 33-Wirtschaft (Forschung)

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025

Untergliederungsanalyse

UG 33-Wirtschaft (Forschung)

5. November 2021

(2)

Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Überblick und Zusammenfassung ... 3

2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ... 5

3 Rahmenbedingungen der Untergliederung ... 6

4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten ... 8

5 Bundesvoranschlag 2022 ...10

5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ...10

5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene ...11

5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...12

5.4 Rücklagen ...13

6 Wirkungsorientierung ...14

6.1 Überblick ...14

6.2 Einzelfeststellungen ...15

(3)

1 Überblick und Zusammenfassung

Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in Beziehung:

Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 33-Wirtschaft (Forschung) im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 170,4 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen deutlichen Anstieg um 47,5 %. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind für das Jahr 2022 in gleicher Höhe budgetiert.

Finanzierungshaushalt UG 33

in Mio. EUR

Auszahlungen 105,4 109,7 115,5 170,4 174,3 140,0 126,0

Anteil an Gesamtauszahlungen 0,1% 0,1% 0,1% 0,2% 0,2% 0,1% 0,1%

jährliche Veränderung -5,0% +4,1% +5,3% +47,5% +2,3% -19,7% -10,0%

Einzahlungen 6,4 5,3 1,0 1,0 n.v. n.v. n.v.

jährliche Veränderung - -17,3% -81,1% 0,0% - - -

Nettofinanzierungssaldo -99,0 -104,4 -114,5 -169,4 - - -

Ergebnishaushalt UG 33

in Mio. EUR

Aufwendungen 103,9 115,4 142,1 170,4 - - -

Anteil an Gesamtaufwendungen 0,1% 0,1% 0,1% 0,2% - - -

jährliche Veränderung -8,9% +11,1% +23,2% +19,9% - - -

Erträge 6,4 1,3 1,0 1,0 - - -

jährliche Veränderung - -79,9% -22,2% 0,0% - - -

Nettoergebnis -97,4 -114,1 -141,1 -169,4 - - -

BFRG-E 2023

BFRG-E 2024

BFRG-E 2025 Erfolg

2019

BVA-E 2022 Erfolg

2020

BVA 2021

BVA-E 2022

BFRG-E 2023 Erfolg

2020

BVA 2021 Erfolg

2019

BFRG-E 2024

BFRG-E 2025

(4)

Von den zusätzlichen Auszahlungen im Jahr 2022 entfallen 20,0 Mio. EUR auf Mittel im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (ARP) für die Teilnahmen an den „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI) Mikroelektronik II und IPCEI Wasserstoff. Als Standortmaßnahme werden 25,0 Mio. EUR für Life Sciences und Medikamentenforschung bereitgestellt. Die Mittel für die zentralen Forschungsförderungseinrichtungen gemäß Forschungsfinanzierungsgesetz (FFG, aws, CDG) werden um 9,9 Mio. EUR aufgestockt.

Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) steigen die Auszahlungsobergrenzen wegen zusätzlicher Mittel für Life Sciences und Medikamentenforschung sowie für die zentralen Forschungsförderungseinrichtungen. Bereits im Rahmen der Novelle des BFRG 2021-2024 im Frühjahr wurde die Teilnahme an den beiden IPCEI-Initiativen im Rahmen des ARP berücksichtigt.

Die Angaben zur Wirkungsorientierung für die UG 33-Wirtschaft (Forschung) wurden überarbeitet, nachdem die FTI-Strategie 2030 und der FTI-Pakt 2021-2023 im Dezember 2020 von der Bundesregierung beschlossen wurden. Dabei entfällt ein Wirkungsziel zur Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen, weil dies kein Schwerpunkt der neuen FTI-Strategie 2030 mehr ist. Bei den verbliebenen zwei Wirkungszielen wurden teilweise neue Indikatoren aufgenommen. Diese beruhen auf europäischen Vergleichen im European Innovation Scoreboard (EIS) sowie der F&E-Statistik der Statistik Austria. Die Zielzustände wurden auf die Ziele bis 2030 im Rahmen der FTI-Strategie abgestimmt.

Mit den Wirkungszielen werden Beiträge zur Erreichung des SDG-Unterziels 9.5 („Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen“) sowie des SDG-Unterziels 5.5 („Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“) geleistet.

(5)

2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Farblich aufgeschlüsselt werden Auszahlungen für Maßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan sowie Auszahlungen, die durch den COVID 19-Krisenbewältigungsfonds finanziert werden:

Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Die geplanten Auszahlungen in der UG 33-Wirtschaft (Forschung), welche fast ausschließlich aus Transfers bestehen, sollen in den Jahren 2022 und 2023 deutlich ansteigen. Neben den neuen IPCEI-Initiativen Mikroelektronik II und Wasserstoff im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (ARP), sind dafür hauptsächlich zusätzliche Mittel für Life Sciences und Medikamentenforschung verantwortlich. Zu einem Rückgang der Mittel außerhalb des ARP kommt es ab dem Jahr 2024 vor allem weil dann das IPCEI Mikroelektronik I ausläuft (rd. -19 Mio. EUR)1 und 20 Mio. EUR für Life Sciences und Medikamentenforschung entfallen.

1 Weil die bereits im Jahr 2020 budgetierten Mittel für das IPCEI Mikroelektronik I damals nicht ausgezahlt werden konnten, können Auszahlungen, beispielsweise im Jahr 2024, durch Rücklagenentnahmen bedeckt werden. Die Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens können dafür überschritten werden.

(6)

Die Auszahlungsobergrenze im Jahr 2025 liegt mit 126 Mio. EUR um 20 % über den Auszahlungen des Jahres 2019. Dieser Anstieg, inklusive der Mittel aus dem ARP, liegt zwischen den erwarteten Anstiegen der Verbraucherpreise (+13 %) und des nominellen BIP (+23 %) in diesem Zeitraum. Ohne diese Mittel würde es zwar zu einem Rückgang kommen.

Allerdings können die Auszahlungsobergrenzen bis dahin wegen „neuer“ Maßnahmen noch angehoben werden. Beispielsweise betrugen die für das Jahr 2022 vorgesehenen Mittel bei der Beschlussfassung des BFRG 2020-2023 vor eineinhalb Jahren nur 115,5 Mio. EUR, während jetzt im BVA-E 2022 Auszahlungen iHv 170,4 Mio. EUR budgetiert sind.

Die Forschungsförderungsprogramme werden in hohem Ausmaß von der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt. Darüber hinaus wird unter anderem die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) finanziert. Bei FFG, aws und CDG handelt es sich um zentrale Forschungsförderungseinrichtungen im Sinne des Forschungsfinanzierungsgesetzes (FoFinaG).

3 Rahmenbedingungen der Untergliederung

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) unterstützt mit seinen Programmen und Maßnahmen die Ziele der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (FTI), wonach Österreich bis zum Jahr 2030 zum internationalen Spitzenfeld aufschließen soll.

Der jährliche Bericht der Europäischen Kommission (EK) zum European Innovation Scoreboard (EIS) enthält eine vergleichende Bewertung der Forschungs- und Innovationsleistungen von EU-Mitgliedstaaten. Für das Jahr 2021 wurde der Messrahmen mit neuen Indikatoren zur Erfassung von Digitalisierung und nachhaltiger Innovation überarbeitet.

Österreich liegt darin unverändert auf Platz 8 im EU-Vergleich und damit weiterhin in der Verfolgergruppe der „Strong Innovators“. Die führenden Innovationsnationen Europas sind Schweden, Finnland, Dänemark und Belgien. Österreichs Stärken liegen laut Bericht beim geistigen Eigentum, bei den Kooperationen zwischen innovativen Unternehmen und der Forschungszusammenarbeit zwischen dem privaten und öffentlichen Sektor sowie bei der Attraktivität der Forschungssysteme. Unterdurchschnittlich schneidet Österreich insbesondere bei den Ausgaben für Risikokapital, bei den Innovationsausgaben abseits von Forschung und Entwicklung zur Verbreitung neuer Produktionstechnologien und Ideen sowie bei den Exporten wissensintensiver Dienstleistungen ab.

(7)

Etwa ein Viertel der im Bundesfinanzrahmen vorgesehenen Auszahlungen der UG 33 betreffen IPCEI-Initiativen. Diese haben das Ziel, große europäische Konsortialprojekte in Industriebereichen von gemeinsamen europäischen Interesse in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu fördern. Um von der Europäischen Kommission (EK) beihilferechtlich genehmigt zu werden, müssen sie einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU leisten sowie neue innovative industrielle Entwicklungen und Spill-over-Effekte in der EU generieren.

Im März 2021 genehmigte die EK die nachträgliche Teilnahme Österreichs am IPCEI Mikroelektronik I, das ursprünglich im Jahr 2018 unter der Teilnahme Deutschlands, Frankreichs, Italiens und dem Vereinigten Königreich genehmigt wurde. Es adressiert vorrangig die Technologiefelder energieeffiziente Chips, Leistungshalbleiter, intelligente Sensoren, fortgeschrittene optische Geräte und Verbundstoffe. Österreich stellt mit seiner Teilnahme öffentliche Unterstützung iHv insgesamt 146,5 Mio. EUR für drei Unternehmen (Infineon Austria, AT&S Austria und NXP Semiconductors Austria) bereit. Die Hälfte davon wird durch die UG 33 finanziert, die andere Hälfte durch die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) im BMK.

Im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (ARP) ist die Teilnahme Österreichs an zwei weiteren Initiativen (IPCEI Mikroelektronik II und IPCEI Wasserstoff) enthalten. Für diese sind jeweils insgesamt 125 Mio. EUR im ARP für die Jahre 2022 bis 2026 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt wiederum zu gleichen Teilen durch die UG 33 und die UG 34. Bei beiden Initiativen wurde mit etwa vier bis sechs geförderten Unternehmen gerechnet, eine finale Projektauswahl war im ARP bis zum 3. Quartal 2021 vorgesehen.

Ein Hauptziel des IPCEI Mikroelektronik II ist die Stärkung der strategischen Autonomie Europas im Mikroelektronikbereich. Die komplette Wertschöpfungskette von der Produktion einzelner Komponenten bis hin zur Anwendung soll abgedeckt werden. Das IPCEI Wasserstoff soll zum Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoff-Wirtschaft beitragen. Dabei liegt der Fokus für den Einsatz von Wasserstoff auf schwer zu dekarbonisierenden Sektoren wie der energieintensiven Industrie.

(8)

4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten

Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

 Förderung der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft (COMET Kompetenzzentren, Christian Doppler-Forschungsgesellschaft etc.).

 Ausbau der Impfstoff- und Medikamentenforschung in Österreich inklusive klinische Forschung zu neuen Impfstoffkandidaten, Medikamenten- und Therapieansätzen.

 Unterstützung internationaler Forschungs- und Technologiekooperationen, insbesondere durch Kofinanzierung der Aktivitäten des Bereichs „Europäische und Internationale Programme“ der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) sowie internationaler Förderungsprogramme wie z. B. „Eurostars“ (EUREKA).

 Stärkung der Risikokapitalfinanzierung, Unterstützung von Entrepreneurship und Gründungen von innovativen Technologieunternehmen sowie Steigerung ihrer Überlebensrate durch die Beratungs- und Finanzierungsprogramme der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).

 Förderung des Technologietransfers und der Kooperativen Forschungseinrichtungen der österreichischen Wirtschaft (Austrian Cooperative Research – ACR).

 Förderungen im Rahmen der Kreativwirtschaftsstrategie für Österreich sowie im Bereich Social Entrepreneurship und Humanressourcen.

 Teilnahme an Important Projects of Common European Interest (IPCEI) Mikroelektronik I und II und Wasserstoff.

Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert:

Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

UG 33-Wirtschaft (Forschung)

in Mio. EUR

2022 2023 2024 2025

135,5 140,0 131,3 -

170,4 174,3 140,0 126,0

abs. +34,9 +34,3 +8,7 -

in % +25,7% +24,5% +6,6% -

+2,3% -19,7% -10,0%

Differenz zwischen BFRG 2022-2025 und BFRG 2021-2024

BFRG 2021-2024 BFRG 2022-2025

BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung

(9)

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025 in den Jahren 2022 bis 2024 wegen zusätzlicher Mittel für Life Sciences und Medikamentenforschung sowie für die zentralen Forschungsförderungseinrich- tungen. Bereits im Rahmen der Novelle des BFRG-2021-2024 im Frühjahr wurde die Teilnahme an den beiden IPCEI-Initiativen im Rahmen des ARP durch eine Erhöhung der Auszahlungsobergrenzen berücksichtigt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Strategiebericht dargestellten budgetären Schwerpunkte und Maßnahmen der Untergliederung bis 2025:

Tabelle 3: Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025

Anmerkung: Weil die bereits im Jahr 2020 budgetierten Mittel für das IPCEI Mikroelektronik I iHv 18,8 Mio. EUR damals nicht ausbezahlt werden konnten, können Auszahlungen in den Folgejahren durch Rücklagenentnahmen bedeckt werden. Es ist geplant, dass sich die Auszahlungen für das IPCEI Mikroelektronik I grundsätzlich um ein Jahr nach hinten verschieben, also auch noch 18,8 Mio. EUR im Jahr 2024 ausbezahlt werden. Die Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens können dafür überschritten werden.

Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022.

Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds betrafen rd. 7,8 Mio. EUR im Jahr 2020, die für die Förderung klinischer Studien im Rahmen des „Corona-Emergency-Calls“

eingesetzt wurden. Ebenfalls 7,8 Mio. EUR wurden dafür aus Mitteln des Krisenbewältigungsfonds in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) ausbezahlt.

Zu erfolgreichen Projektergebnisse zählen etwa die Detektion von Corona-Viren im Abwasser, der KI-basierte Chatbot der Corona-Hotline oder Entwicklungen im Bereich der Schutzkleidung oder Desinfektion.

Im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans werden das IPCEI Mikroelektronik II und das IPCEI Wasserstoff mit jeweils insgesamt 62,5 Mio. EUR finanziert. Im BFRG-E 2022-2025 sind davon in Summe jeweils 52,5 Mio. EUR enthalten, die übrigen jeweils 10,0 Mio. EUR betreffen erst das Jahr 2026.

UG 33 BFRG-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E

in Mio. EUR 2022 2023 2024 2025

COVID-19-Krisenbewältigungsfonds: Corona-Emergency-Call 7,8

IPCEI Mikroelektronik I 0,0 18,8 18,8 18,8

ARP: IPCEI Mikroelektronik II 10,0 12,3 17,3 13,0

ARP: IPCEI Wasserstoff 10,0 12,3 17,3 13,0

Life Sciences und Medikamentenforschung 25,0 25,0 5,0

Summe Schwerpunkte und Maßnahmen 7,8 18,8 63,8 68,3 39,5 26,0

Erfolg 2020

BVA 2021

(10)

Außerdem steigen die Auszahlungsobergrenzen in den Jahren 2022 bis 2024, weil insgesamt 55,0 Mio. EUR für den Bereich Life Sciences, Medikamentenforschung und Kampf gegen Infektionskrankheiten (z. B. Impfstoffforschung und neue Therapieansätze in der Onkologie) bereitgestellt werden. Bei dieser Standortmaßnahme werden weitere 28,8 Mio. EUR für die Penicillin-Produktion in Kundl in der UG 40-Wirtschaft budgetiert.

5 Bundesvoranschlag 2022

5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf, welche sich vor allem durch zusätzliche Mittel für die IPCEI und die Life Sciences begründen:

Tabelle 4: Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022.

Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 54,9 Mio. EUR (47,5 %). Davon entfallen 20,0 Mio. EUR auf Mittel im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans für die IPCEI Mikroelektronik II und Wasserstoff (siehe Pkt. 3). Für Life Sciences und Medikamentenforschung werden zusätzlich 25,0 Mio. EUR budgetiert und die Mittel für die zentralen Forschungsförderungseinrichtungen gemäß FoFinaG (FFG, aws, CDG) werden um 9,9 Mio. EUR aufgestockt.

UG 33

in Mio. EUR

Auszahlungen 109,7 115,5 170,4 +54,9 +47,5%

COVID-19-Krisenbewältigungsfonds: Corona-Emergency-Call 7,8 0,0 0,0 -

Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung 101,9 115,5 170,4 +54,9 +47,5%

davon

IPCEI Mikroelektronik I 0,0 18,8 18,8 0,0 0,0%

ARP: IPCEI Mikroelektronik II 10,0 +10,0 -

ARP: IPCEI Wasserstoff 10,0 +10,0 -

Life Sciences und Medikamentenforschung 25,0 +25,0 -

Zusätzliche Mittel für die zentralen

Forschungsförderungseinrichtungen 9,9 +9,9 -

Einzahlungen 5,3 1,0 1,0 0,0 0,0%

BVA-E 2022

Diff. BVA-E 2022 - BVA 2021 Erfolg

2020

BVA 2021

(11)

5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 5: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Das BMDW unterstützt die unternehmensbezogene angewandte Forschung, Technologie und Innovation und fördert in drei Detailbudgets Programme und Initiativen zur Stärkung der Kooperation Wirtschaft-Wissenschaft, zur Steigerung privater Forschungsausgaben und zur Finanzierung und Gründung innovativer Unternehmen.

Bis zum BVA 2021 erfolgte bei der Budgetierung keine Aufteilung der jeweiligen Mittel auf die einzelnen Agenturen oder Förderprogramme. Nachdem nun mit den zentralen Forschungs- förderungseinrichtungen laut FoFinaG mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen im Rahmen des FTI-Pakts 2021-2023 getroffen werden, werden im BVA-E 2022 die Auszahlungen auf Agenturebene veranschlagt. Dies erhöht die Transparenz der Budgetierung.

Die Auszahlungen im DB 33.01.01-„Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft“

iHv 38,8 Mio. EUR betreffen im Wesentlichen das Förderprogramm COMET der FFG für an- wendungsorientierte Spitzenforschung und die Förderung der Christian Doppler Forschungs- gesellschaft (CDG). Die budgetierten Auszahlungen für die CDG steigen dabei um 1,8 Mio. EUR.

Im DB 33.01.02-„Innovation, Technologietransfer“ kommt es zu einer deutlichen Erhöhung der budgetierten Auszahlungen um 53,1 Mio. EUR auf 116,3 Mio. EUR. Dies betrifft jene 20,0 Mio. EUR, die für die IPCEI Mikroelektronik II und Wasserstoff durch Mittel aus der RRF finanziert werden. Außerdem werden dort die zusätzlichen 25,0 Mio. EUR für Life Sciences und Medikamentenforschung budgetiert. Darüber hinaus erhalten FFG und aws zusätzliche Mittel iHv insgesamt 8,1 Mio. EUR.

Finanzierungshaushalt UG 33

in Mio. EUR Erf 2020 BVA 2021

33 Auszahlungen 105,4 109,7 115,5 170,4 +55,3% +47,5%

33.01 Wirtschaft (Forschung) 105,4 109,7 115,5 170,4 +55,3% +47,5%

33.01.01 Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft 36,8 41,7 37,0 38,8 -6,8% +4,9%

33.01.02 Innovation, Technologietransfer 54,2 50,7 63,2 116,3 +129,5% +83,9%

33.01.03 Gründung innovativer Unternehmen 14,5 17,4 15,3 15,3 -11,9% 0,0%

33 Einzahlungen 6,4 5,3 1,0 1,0 -81,1% 0,0%

33.01 Wirtschaft (Forschung) 6,4 5,3 1,0 1,0 -81,1% 0,0%

33.01.02 Innovation, Technologietransfer 6,4 5,3 1,0 1,0 -81,1% 0,0%

Nettofinanzierungssaldo -99,0 -104,4 -114,5 -169,4 - -

Diff. BVA-E 2022 - BVA

2021

BVA-E 2022 Erfolg

2020 Erfolg

2019

(12)

Im DB 33.01.03-„Gründung innovativer Unternehmen“ werden im Wesentlichen die Auszahlungen an die aws im Bereich der Unternehmensgründungen abgewickelt. Diese sind im BVA-E 2022 unverändert iHv 15,3 Mio. EUR budgetiert.

5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2022 auf:

Tabelle 6: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

Im BVA-E 2022 bestehen keine Unterschiede in der Budgetierung von Finanzierungshaushalt und Ergebnishaushalt. Im Budgetvollzug kann es insbesondere wegen des von den Förderagenturen FFG, aws und CDG verwalteten Bundesvermögen (Treuhandvermögen) zu Unterschieden zwischen Auszahlungen und Aufwendungen kommen. Auszahlungen im Finanzierungshaushalt treten ein, wenn Mittel von der UG 33-Wirtschaft (Forschung) an die Förderagenturen ausbezahlt werden. Für die Verbuchung der Aufwendung im Ergebnishaushalt ist hingegen der Auszahlungszeitpunkt von der Förderagentur an die FördernehmerInnen relevant.

Für das Jahr 2021 sind um 26,6 Mio. EUR höhere Aufwendungen als Auszahlungen veranschlagt, um für einen entsprechenden Abbau von Treuhandvermögen buchhalterisch Sorge zu tragen. Eine allfällige Überschreitung der Aufwendungen aufgrund von Abschlussbuchungen im Jahr 2022 könnte der Bundesminister für Finanzen gemäß Artikel VII BFG-E 2022 genehmigen.

UG 33 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH

in Mio. EUR Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/

Finanzierungswirksame Aufwendungen 115,5 170,4 54,9 47,5% 142,1 170,4 28,3 19,9% 0,0

Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 1,8 1,8 0,0 0,3% 1,8 1,8 0,0 0,3% 0,0

Aufwand für Werk leistungen 1,8 1,8 0,0 0,3% 1,8 1,8 0,0 0,3% 0,0

Auszahlungen / Aufwand für Transfer 113,8 168,6 54,8 48,2% 140,4 168,6 28,2 20,1% 0,0

davon

an Unternehmen 113,8 150,0 36,2 31,9% 138,9 150,0 11,1 8,0% 0,0

Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 0,0 0,0 - 0,0

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,0 0,0 - 0,0

Darlehen und Vorschüsse 0,0 0,0 - 0,0

Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 115,5 170,4 54,9 47,5% 142,1 170,4 28,3 19,9% 0,0

Einzahlungen / Erträge insgesamt 1,0 1,0 - 1,0 1,0 - 0,0

Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -114,5 -169,4 -54,9 - -141,1 -169,4 -28,3 - 0,0 BVA-E

2022 Diff. BVA-E 2022

- BVA 2021

Diff. BVA-E 2022 - BVA 2021 BVA-E

2022 BVA 2021 BVA

2021 BVA-E

2022

(13)

5.4 Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht (Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest nur ein vorläufiger.

Tabelle 7: Rücklagengebarung

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die UG 33-Wirtschaft (Forschung) verfügte Ende 2020 über Detailbudgetrücklagen iHv 23,1 Mio. EUR, im Jahr 2021 erfolgten bisher keine Rücklagenentnahmen. Wegen der noch fehlenden Genehmigung der Europäischen Kommission für das IPCEI Mikroelektronik I konnten die dafür budgetierten Mittel iHv 18,8 Mio. EUR im Jahr 2020 nicht ausbezahlt werden und wurden der Rücklage zugeführt. Diese Mittel können in den Folgejahren aus der Rücklage entnommen werden, wobei solche Rücklagenentnahmen im Sinne der Transparenz im betreffenden BVA budgetiert werden sollten.

UG 33 Stand Stand

in Mio. EUR 31.12.2020 30.09.2021

Detailbudgetrücklagen 23,1 23,1 -

Gesamtsumme 23,1 23,1 23,1 20,0%

Anteil RL-Rest am BVA-E 2022 Rücklagen

-rest Budget. RL-

Verwendung BVA-E 2022 Veränderung

31.12.2020 - 30.09.2021

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6 Wirkungsorientierung

6.1 Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt:

Landkarte Inhalt

Wirkungsziel-Landkarte Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich zum Vorjahr

Gleichstellungsziel- Landkarte

Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich

SDG-Landkarte2 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs3

Forschungsziel- Landkarte

Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2022 für den Forschungsbereich

Das BMDW hat die Angaben zur Wirkungsorientierung für die UG 33-Wirtschaft (Forschung) im BVA-E 2022 überarbeitet, nachdem die FTI-Strategie 2030 und der FTI-Pakt 2021-2023 im Dezember 2020 von der Bundesregierung beschlossen wurden. Dabei ist das zweite Wirkungsziel des BVA 2021 entfallen („Stabilisierung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen“), weil dies kein Schwerpunkt der neuen FTI-Strategie 2030 mehr ist. Die Indikatoren beruhen auf europäischen Vergleichen im European Innovation Scoreboard (EIS) sowie der F&E-Statistik der Statistik Austria. Die Zielzustände wurden auf die Ziele bis 2030 im Rahmen der FTI-Strategie abgestimmt.

2 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt.

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6.2 Einzelfeststellungen

Beim Wirkungsziel 1 „Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen mit einem Fokus auf Digitalisierung durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers“ gibt es vier Kennzahlen im BVA-E 2022. Dabei wurden zwei Kennzahlen neu aufgenommen. Mit dem Wirkungsziel wird ein Beitrag zur Erreichung des SDG-Unterziels 9.5 („Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen“) und dessen Indikatoren geleistet.

Die Kennzahl 33.1.1-„Öffentlich-private Ko-Publikationen“ misst die Anzahl akademischer Veröffentlichungen, die aus der Zusammenarbeit zwischen Forschenden aus der Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor pro Bevölkerungsmillion entstanden sind. Sie ist ein Teil der Indikatoren des European Innovation Scoreboard (EIS) der Europäischen Kommission. Mit dem EIS 2021 kam es dort zu einer Änderung der Zählweise, die zu einem deutlichen Anstieg der gemessenen Anzahl führt, sodass die Ist-Werte vor 2020 nicht unmittelbar vergleichbar sind. Österreich liegt im europäischen Vergleich bei dieser Kennzahl weiterhin auf Platz 3. Für die Jahre 2022 und 2024 sind Steigerungen auf zumindest 460 Ko-Publikationen pro Bevölkerungsmillion angestrebt (Istzustand 2020: 456,1).

Die neue Kennzahl 33.1.2-„Erfolgsquote des Unternehmenssektors bei Horizon Europe“ misst den Anteil erfolgreicher Beteiligungen an den begutachteten Beteiligungen im Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe der EU. Gemäß FTI-Strategie 2030 soll dieser von 18,2 % im Jahr 2019 auf 20 % im Jahr 2030 gesteigert werden. Das Ziel für die Erfolgsquote im Jahr 2022 auf diesem Pfad beträgt zumindest 18 %, nachdem zuletzt der Istzustand 2020 (17,5 %) leicht gesunken ist.

Kennzahl 33.1.3 ersetzt eine Kennzahl, die den Aufstieg von der Gruppe der Verfolger ("Innovation Follower") in die Führungsgruppe ("Innovation Leader") im EIS bis zum Jahr 2020 zum Ziel hatte, welches aber bis dahin nicht erreicht werden konnte. In der FTI-Strategie 2030 ist nun ein Ziel, im EU-Vergleich bis 2030 im EIS von Rang 8 auf Rang 5 vorzurücken. Die auf die neue FTI-Strategie 2030 angepasste Kennzahl 33.1.3 setzt dabei mit zumindest Rang 7 im Jahr 2023 ein Zwischenziel.

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Die Anzahl der F&E durchführenden Einheiten im Unternehmenssektor (Kennzahl 33.1.4) war zuletzt im BVA 2020 als Kennzahl enthalten und wurde im BVA 2021 auf GB-Ebene verschoben. Die zur Messung verwendete F&E-Statistik der Statistik Austria wird nur in ungeraden Jahren durchgeführt. Bei der letzten Erhebung waren dies mit 3.872 Unternehmen (Istzustand 2020) bereits deutlich mehr als die bei der Erstellung der FTI-Strategie 2030 bekannten 3.489 Unternehmen. Davon ausgehend setzt sich die FTI-Strategie 2030 eine Steigerung um 20 % auf knapp 4.200 Unternehmen zum Ziel. In der Kennzahl 33.1.4 wird die Höhe von 2020 bis zum Jahr 2024 als Mindestziel fortgeschrieben.

Das Wirkungsziel 2 (Gleichstellungsziel der Untergliederung) wurde etwas umformuliert und lautet nun „Bessere Entfaltung des in Österreich vorhandenen Potenzials an Innovatoren und speziell auch Innovatorinnen zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere durch Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung, Technologie und Innovation“. Ziel ist es den immer noch deutlich unterdurchschnittlichen Frauenanteil in Forschung und Entwicklung weiter zu steigern und damit zur Erreichung des SDG-Unterziels 5.5 („Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“) beizutragen. Im BVA-E 2022 werden zwei neue Kennzahlen verwendet, die beide auf der F&E-Statistik beruhen, sodass sie nur jedes zweite Jahr gemessen werden.

Die Kennzahl 33.2.1 setzt sich eine Steigerung der Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor insgesamt zum Ziel. Bis zum Jahr 2030 soll die Anzahl von 58.951 im Jahr 2020 auf zumindest 70.500 Beschäftigte steigen. Die Anzahl der Frauen entspricht mit 14.100 dann einem Frauenanteil von 20 % (2020: 15,6 %).

Der Anteil der Frauen unter den wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht- wissenschaftlichen Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor soll gemäß Kennzahl 33.2.2 von 15,1 % im Jahr 2020 auf zumindest 20 % bereits ab dem Jahr 2022 steigen.

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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung

Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

Wirkungsziel 1:

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen mit einem Fokus auf Digitalisierung durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers.

Maßnahmen

Mit den Mitteln der UG 33 wird ein Beitrag zur Umsetzung folgender Handlungsfelder gemäß FTI Pakt 2021-2023 geleistet:

Handlungsfeld 1.1.2:

 Gezielte finanzielle Unterstützung der Institutionen und der Antragstellenden bei den europäischen Innovationsprogrammen, Horizon Europe, insbesondere Säule II, und Digital Europe

 Beteiligung an ausgewählten IPCEIs (Important Projects of Common European Interest), die für den österreichischen Forschungs- und Produktionsstandort von besonderem Interesse sind (UG33: IPCEI Mikroelektronik und Mikroelektronik II sowie Wasserstoff)

 Weiterentwicklung der EUREKA-Instrumente sowie Ausbau internationaler Kooperationen

Handlungsfeld 1.1.3:

 Erhöhung der internationalen Sichtbarkeit des Forschungs- und Innovationsstandortes Österreich (ABA Kommunikationskampagne „Forschungsplatz Österreich“)

 Ausbau und Ansiedlung international tätiger Technologieunternehmen und Start-ups (GIN-Global Incubator Network)

Handlungsfeld 1.2.2:

 Förderung von unternehmerischer Spitzenforschung und von Kooperation zwischen Wissenschaft und Forschung (COMET-Competence Centers for Excellent Technologies, CDG-Christian Doppler Forschungsgesellschaft)

Neu Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung, Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Legende

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 Gezielte Förderung von Klein- und Mittelunternehmen (KMU), um deren Einstieg in Forschung und Innovation zu erleichtern bzw. F&I-Aktivitäten zu vertiefen (Innovationsscheck, COIN-Cooperation and Innovation, ACR-Austrian Cooperative Research)

 Attraktivität Österreichs als Standort für forschungsstarke Unternehmen weiter erhöhen, insbes. Life-Science-Bereich als wichtige Branche (FFG Life-Science- Schwerpunkt)

 Förderung digitaler Kompetenzen von Mitarbeitenden in Unternehmen und digitaler Transformation (Qualifizierungsoffensive des BMDW, Digital Innovation Hubs)

 Die gezielte Unterstützung unternehmerischer Innovationen ist eine zentrale Aufgabe der im FoFinaG genannten Forschungsförderungseinrichtungen. Dabei kommt ein breiter Innovationsbegriff zur Anwendung, der nicht nur technologische Innovationen beinhaltet, sondern auch gesellschaftliche, kreative und nachhaltige Innovationen im Sinne der SDG. (aws Creative Impact)

Die Programme Innovationsscheck und COMET werden in Kooperation mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie durchgeführt.

Indikatoren

Kennzahl 33.1.1 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2018 2019 2020 2021 2022 2023

Zielzustand - - ≥ 250 ≥ 265 ≥ 460 ≥ 460

Istzustand 200,5 243,1 456,1

Zielerreichung - - über Zielzustand

Öffentlich-private Ko-Publikationen

Anzahl öffentlich-privater Ko-Publikationen pro 1 Mio. Bevölkerung European Innovation Scoreboard (EIS) der EK (Indikator 3.2.2) Anzahl

Dieser Indikator misst die Anzahl akademischer Veröffentlichungen, die aus der Zusammenarbeit zwischen Forschenden aus der Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor entstanden sind, und ist somit ein Maß für die Intensität der Kooperationen von Wirtschaft und Wissenschaft. Ausgehend von der bisherigen Entwicklung der Kennzahl im EIS einerseits und vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie andererseits wird für 2021 eine moderate Steigerung angestrebt. Allerdings darf aufgrund der Wirkungsorientierungsrichtlinie 2022 der Zielwert für 2021 nicht verändert werden. Mit dem EIS 2021 wurde die Erhebungsmethode dahingehend geändert, dass auch Ko-Publikationen zwischen inländischen öffentlichen Einrichtungen und ausländischen Unternehmen mitgezählt werden, wodurch sich die Anzahl stark erhöht hat. Die relative Position Österreichs im EIS blieb mit Rang 3 bei dieser Kennzahl unverändert. Die Zielwerte für 2022 und Folgejahre wurden daher angepasst.

Kennzahl 33.1.2 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2018 2019 2020 2021 2022 2023

Zielzustand - - - nicht verfügbar ≥ 18 ≥ 18,5

Istzustand 18 18,2 17,5

Zielerreichung - - -

Erfolgsquote des Unternehmenssektors bei Horizon Europe

Anteil bewilligter Beteiligungen von Unternehmen an jenen eingereichten Beteiligungen von Unternehmen im EU-Performance Monitoring der FFG

%

Dieser Indikator misst den Anteil erfolgreicher Beteiligungen von Unternehmen an Projekten des Programms Horizon Europe. Die Erfolgsquote österreichischer Unternehmen liegt 2020 trotz eines leichten Rückgangs deutlich über dem EU- Durchschnitt von 14,1%. In der FTI-Strategie 2030 ist das Ziel „Steigerung der Erfolgsquote des Unternehmenssektors bei Horizon Europe von 18,2% auf zumindest 20%“ ausgewiesen. Der Wert 18,2% bezieht sich auf das Jahr 2019. Ausgehend vom Ist-Wert 2020 (17,5%) wurde ein Steigerungspfad auf 20% im Jahr 2030 berechnet, aus diesem sind die Zielwerte für 2022 und 2023 abgeleitet.

Da es sich um eine neue Kennzahl handelt, ist laut der Wirkungscontrollingstelle des Bundes der Zielzustand 2021 nicht anzugeben.

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Wirkungsziel 2:

Gleichstellungsziel

Bessere Entfaltung des in Österreich vorhandenen Potenzials an Innovatoren und speziell auch Innovatorinnen zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere durch Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung, Technologie und Innovation

Maßnahmen

Mit den Mitteln der UG 33 wird ein Beitrag zur Umsetzung folgender Handlungsfelder gemäß FTI Pakt 2021-2023 geleistet:

 Handlungsfeld 1.3.1:

 Förderung von Frauen in der Wissenschaft, um attraktive Karrieren zu ermöglichen und das Interesse an MINT-Studien zu heben; Etablierung und Ausbau von gezielten Frauenförderungsprogrammen sowie die verstärkte Berücksichtigung von Genderaspekten bei der Bewertung von Förderanträgen und bei der Besetzung von Führungspositionen (w-fFORTE Innovatorinnen, Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung: Lange Nacht der Forschung, Qualifizierungsoffensive).

 Gezielte Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für Forschung und Innovation (z.B.

Lange Nacht der Forschung, Qualifizierungsoffensive) sowie für Frauen im Bereich FTI mit dem Programm „Innovatorinnen“.

 Nutzung der Erkenntnisse aus einer parallel zum Programm „Innovatorinnen“

aufgesetzten begleitenden Evaluierung, um das Wirkungsspektrum der Initiative besser zu verstehen und allenfalls weitere Indikatoren entwickeln zu können.

 Lernen von best-practice-Modellen in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. Workshops für Programmverantwortliche aus Ressorts und Förderagenturen).

Kennzahl 33.1.3 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2018 2019 2020 2021 2022 2023

Zielzustand - - - n.v. von 27 ≤ 8 von 27 ≤ 7 von 27

Istzustand 9 von 28 8 von 27 8 von 27

Zielerreichung - - -

Innovationsleistung Österreichs im EU-Vergleich: Verbesserung der Platzierung auf Rang 5 im European Position Österreichs im European Innovation Scoreboard (EIS)

European Innovation Scoreboard (EIS) der Europäischen Kommission (EK) Platzierung

Die FTI-Strategie 2030 enthält neben der allgemeinen Zielsetzung des Aufschließens zum internationalen Spitzenfeld auch konkrete Zielwerte. So soll im European Innovation Scoreboard eine Rangver-besserung von Rang 8 auf Rang 5 erreicht werden. Die Kennzahl wurde daher umgestellt von „% des EU-Durchschnitts“ auf „Rang im EIS“. Bedingt durch das Ausscheiden von Großbritannien (UK) aus der EU ist Österreich im Jahr 2019 von Rang 9 auf Rang 8 vorgerückt, diese Position wurde 2020 gehalten. Um das Ziel im Jahr 2030 zu erreichen, muss sich Österreich etwa alle 3-4 Jahre um einen Rang verbessern.

Da es sich um eine neue Kennzahl handelt, ist laut der Wirkungscontrollingstelle des Bundes der Zielzustand 2021 nicht anzugeben.

Kennzahl 33.1.4 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2018 2019 2020 2021 2022 2024

Zielzustand 3.578 nicht verfügbar ≥ 3.722 nicht verfügbar ≥ 3.872 ≥ 3.872

Istzustand 3.489 nicht verfügbar 3.872

Zielerreichung unter Zielzustand - über Zielzustand F&E-Statistik der Statistik Austria

F&E durchführende Einheiten im Unternehmenssektor

Befragung, F&E durchführende Erhebungseinheiten, Erhebung im 2-Jahres-Rhythmus, Berechnung eines Entwicklungspfades entsprechend FTI-Strategie 2030: Steigerung um 20% bis 2030

Anzahl

Die F&E-Statistik bietet das zuverlässigste Zahlenmaterial für den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die konstante Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren durchgeführt und veröffentlicht. Bei Erscheinen der FE-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre dokumentiert (Bsp: Ergebnis der F&E-Erhebung 2019 wird 2021 veröffentlicht und als Ist-Wert in der BVA-Evaluierung 2020 dokumen- tiert). In ungeraden Jahren werden daher keine Ziel- und Istwerte angegeben.

Ausgehend von dem zum Zeitpunkt der Erstellung der FTI-Strategie 2030 bekannten Istzustand von 3.489 forschenden Unternehmen wird entsprechend der Zielsetzung der FTI-Strategie 2030 eine Steigerung um 20% auf 4.187 bis 2030 angestrebt.

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Indikatoren

Kennzahl 33.2.1 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2018 2019 2020 2021 2022 2030

Zielzustand - - - nicht verfügbar

Gesamt: ≥ 56.623 Weiblich: ≥ 9.060 Männlich: ≥ 47.563

Gesamt: ≥ 70.500 Weiblich: ≥ 14.100 Männlich: ≥ 56.400 Istzustand

Gesamt: 52.478 Weiblich: 8.226 Männlich: 44.252

nicht verfügbar

Gesamt: 58.951 Weiblich: 9.199 Männlich: 49.392

Zielerreichung - - -

Beschäftigte in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor

Befragung, Beschäftigte in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im Unternehmenssektor F&E-Statistik, Statistik Austria

Anzahl

Die F&E-Statistik bietet das zuverlässigste Zahlenmaterial für den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die konstante Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren durchgeführt.

Bei Erscheinen der F&E-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre dokumentiert (Bsp: Ergebnis der F&E-Erhebung 2019 wird 2021 veröffentlicht und als Ist-Wert in der BVA-Evaluierung 2020 dokumentiert). In ungeraden Jahren werden daher keine Ziel- und Istwerte angegeben.

Für die Jahre 2021 ff. wird auf eine jährliche Steigerung von 3% abgezielt.

Kennzahl 33.2.2 Berechnungsmethode

Datenquelle Messgrößenangabe

2018 2019 2020 2021 2022 2023

Zielzustand - - - nicht verfügbar ≥ 20 ≥ 20

Istzustand 14,9 nicht verfügbar 15,1

Zielerreichung - - -

Die F&E-Statistik bietet das zuverlässigste Zahlenmaterial für den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die konstante Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren durchgeführt.

Bei Erscheinen der F&E-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre dokumentiert (Bsp: Ergebnis der F&E-Erhebung 2019 wird 2021 veröffentlicht und als Ist-Wert in der BVA-Evaluierung 2020 dokumentiert). In ungeraden Jahren werden daher keine Ziel- und Istwerte angegeben.

Der Zielwert von 20% zeigt ambitionierte Erwartungen an die Geschwindigkeit, mit der Frauen in Beschäftigung im F&E- Sektor gebracht werden können, die zum einen durch die notwendige Qualifizierung, zum anderen aber auch durch die Beseitigung von Barrieren verschiedenster Art bedingt ist. Zudem soll der Wert als Anreiz zur verstärkten

Maßnahmensetzung dienen.

Anteil der Frauen unter den wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor Befragung, Anteil der Frauen an den Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) nach

F&E-Statistik, Statistik Austria

%

Referenzen

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