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Untergliederungsanalyse UG 13-Justiz

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 – 2023

Untergliederungsanalyse UG 13-Justiz

8. Mai 2020

(2)

Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Zusammenfassung ... 3

2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ... 6

2.1 Überblick ... 6

2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ... 9

2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene ...12

2.4 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...15

3 Rücklagen ...17

4 Förderungen ...18

5 Personal ...19

6 Ausgliederungen und Beteiligungen ...21

7 Wirkungsorientierung ...22

7.1 Überblick ...22

7.2 Einzelfeststellungen ...23

(3)

Voranschlagsentwürfe und COVID-19-Pandemie

Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 (BFG-E 2020) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 – 2023 (BFRG-E 2020 – 2023) um Daten aus anderen Dokumenten (z.B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die Entwürfe zum BFG 2020 und zum BFRG 2020 – 2023 wurden dem Nationalrat am 18. März 2020 von der Bundesregierung vorgelegt. Die Auswirkungen der COVID-19- Pandemie auf den Bundeshaushalt waren zu diesem Zeitpunkt erst in Ansätzen abzusehen und wurden im Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA-E 2020) nur durch eine Überschreitungsermächtigung iHv 4 Mrd. EUR für den Bundesminister für Finanzen in der UG 45-Bundesvermögen zur Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und durch eine Reduktion der Steuerschätzung in der UG 16-Öffentliche Abgaben iHv 1,1 Mrd. EUR berücksichtigt. Diese Überschreitungsermächtigung ist auch in den Regelungen im gesetzlichen Budgetprovisorium für 2020 sowie im geänderten BFRG 2019 – 2023 enthalten und wurde zwischenzeitlich durch das 5. COVID-Gesetz auf 28 Mrd. EUR erhöht. In allen anderen Untergliederungen entspricht die Veranschlagung im BVA-E 2020 der Haushaltsplanung vor Beginn der COVID-19-Krise.

Die COVID-19-Krise hat in allen Ressorts wesentliche Auswirkungen auf die im BFG-E 2020 vorgesehenen Voranschlagsbeträge, wobei die einzelnen Untergliederungen in unterschiedlichem Ausmaß von den Änderungen betroffen sein werden. Für erforderliche Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) aufgrund der COVID-19-Krise kann der Bundesminister für Finanzen den Ressorts im Budgetvollzug zusätzliche Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung stellen. Nicht verbrauchte Mittel aus diesen Zuweisungen unterliegen am Ende des Jahres nicht dem üblichen Rücklagenverfahren.

Die Untergliederungsanalyse des Budgetdienstes basiert grundsätzlich auf dem Zahlenmaterial und den Erläuterungen in den von der Bundesregierung vorgelegten Budgetdokumenten. Es werden jedoch auch die bereits absehbaren Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Voranschlag und die Wirkungsinformation der jeweiligen Untergliederung angeführt. Dabei ist zu beachten, dass die Ausführungen den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Analyse (Datum am Deckblatt) wiedergeben und nicht laufend aktualisiert werden.

(4)

1 Zusammenfassung

Diese Untergliederung ist im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz 2020 (BMG-Novelle 2020) von Aufgabenänderungen und damit auch von Budgetumschichtungen betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen jeweils die Ausgangslage ohne Umschichtungen (Erfolgszahlen für die Jahre 2018 sowie vorläufiger Erfolg 2019) dar. Das zudem angeführte Budgetprovisorium beinhaltet die Budgetzahlen 2019 nach der Umschichtung und kann damit als grober „Ausgangswert“ für 2020 betrachtet werden, der in den Tabellen dem BVA-E 2020 und in weiterer Folge dem BFRG-E 2020 – 2023 gegenübergestellt wird.

Die Bundesregierung erklärt im Budgetbericht 2020 eine ausreichend ausgestattete Justizzur Sicherstellung der unabhängigen Gerichtsbarkeit und der Stärkung der Rechtssicherheit zu einem budgetpolitischen Schwerpunkt. Im Wahrnehmungsbericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz a.D. Dr. Clemens Jabloner1 wurde festgestellt, dass ein Budgetbedarf für 2020 von 1.732,6 Mio. EUR für die Finanzierung des laufenden Betriebs (d.h. ohne Personal-Einsparungspfad, Rücklagenentnahmen und sonstige Maßnahmen) erforderlich wäre. Diese Berechnung wurde vor dem Hintergrund erstellt, dass das Justizbudget bereits seit vielen Jahren systematisch überschritten wurde (durchschnittlich 92,8 Mio. EUR pro Jahr zwischen 2013 und 2018), oft in Verbindung mit einer deutlichen Überschreitung der Einzahlungen (durchschnittlich 120,7 Mio. EUR pro Jahr zwischen 2013 und 2018).

Die Auszahlungen der UG 13-Justiz steigen laut BVA-E gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2019 um 4,4 % bzw. 72,4 Mio. EUR auf 1.730,0 Mio. EUR im Jahr 2020 an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die BMG-Novelle 2020 (Übernahme des Verfassungsdienstes in die UG 10-Bundeskanzleramt) rd. 2,0 Mio. EUR an Auszahlungen umgeschichtet wurden.

Bereinigt man den BVA-E um die Umschichtung, dann erreicht das Budget nahezu den im Wahrnehmungsbericht ausgewiesenen Budgetbedarf.

1 Wahrnehmungsbericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

(5)

Sämtliche Global- und Detailbudgets weisen Budgetsteigerungen gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2019 auf, jedoch in unterschiedlicher Höhe. Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) kann damit gewisse Prioritäten realisieren. Die Auszahlungen im GB 13.02-„Rechtsprechung“

werden um 45,5 Mio. EUR oder 4,6 % gesteigert, wobei diese für den OGH sowie die einzelnen Oberlandesgerichte zwischen 3,7 % und 4,4 % beträgt. Auch die Budgetmittel im GB 13.3-„Strafvollzug“ wurden um 22,7 Mio. EUR oder 4,1 % erhöht, was neben der Bedeckung der Gehaltserhöhung und des Struktureffekts, die volle Ausschöpfung des Personalplans sowie die Besetzung zusätzlicher Planstellen ermöglicht. Auch wurden die Werkleistungen und Investitionen sowie die Mittel für die Bewährungshilfe erhöht.

Für das Jahr 2020 sind im Personalplan der UG 13-Justiz 12.166 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem Gesetzlichen Budgetprovisorium 2020 um insgesamt 295 Stellen, die sowohl im Bereich der Gerichte als auch für den Strafvollzug vorgesehen sind.

Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 – 2023 (BFRG-E 2020 – 2023) bleiben die Planstellen konstant.

Das BMJ hat im BVA-E 2020 für die UG 13-Justiz die Wirkungsziele überarbeitet und dabei zwei Wirkungsziele neu formuliert. Zahlreiche neue Indikatoren werden aufgenommen, viele Indikatoren fielen weg. Mit der Aufnahme eines Wirkungsziels für den Strafvollzug sowie eines spezifischen Gleichstellungsziels, das den gleichberechtigten Zugang zur Justiz sicherstellen soll, wurden die Angaben zur Wirkungsorientierung wesentlich verbessert. Aufgrund der Verschiebung der Kompetenz für den Verfassungsdienst in die UG 10-Bundeskanzleramt ist das Wirkungsziel bezüglich Reformen weggefallen. Es sind mehrere Kennzahlen im Bereich Opferhilfe, Erwachsenenschutzvereine sowie Verfahrensdauern, die demonstrieren, welche Erfolge mit den gestiegenen Budgetmitteln erreicht werden können, enthalten.

(6)

2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung

2.1 Überblick

Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung:

Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2018 bis 2023)

Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 in dieser Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.

Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, Gesetzliches Budgetprovisorium (GBp) 2020, BVA-E 2020, BFRG-E 2020 – 2023, Strategiebericht 2020 – 2023

Die Bundesregierung erklärt im Budgetbericht 2020 eine ausreichend ausgestattete Justiz zur Sicherstellung der unabhängigen Gerichtsbarkeit und der Stärkung der Rechtssicherheit zu einem budgetpolitischen Schwerpunkt. Im Wahrnehmungsbericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz a.D. Dr. Clemens Jabloner2 wurde festgestellt, dass ein Budgetbedarf für 2020 von 1.732,6 Mio. EUR für die Finanzierung des laufenden Betriebs (d.h. ohne Personal-Einsparungspfad, Rücklagenentnahmen und sonstige Maßnahmen) erforderlich wäre. Diese Berechnung wurde vor dem Hintergrund erstellt, dass das Justizbudget bereits seit vielen Jahren systematisch überschritten wurde (durchschnittlich

2 Wahrnehmungsbericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Finanzierungshaushalt

UG 13

in Mio. EUR

Auszahlungen 1.642,0 1.657,6 1.597,7 1.730,0 1.735,0 1.740,0 1.745,0

Anteil an Gesamtauszahlungen 2,1% 2,1% 2,0% 2,1% 2,1% 2,0% 2,0%

jährliche Veränderung 8,8% 1,0% -3,6% 4,4% 0,3% 0,3% 0,3%

Einzahlungen 1.338,7 1.360,1 1.312,9 1.398,8 1.453,0 1.452,0 1.452,0

jährliche Veränderung 12,1% 1,6% -3,5% 2,8% 3,9% -0,1% 0,0%

Nettofinanzierungssaldo -303,3 -297,5 -284,8 -331,2 -282,0 -288,0 -293,0 Ergebnishaushalt

UG 13

in Mio. EUR

Aufwendungen 1.635,2 1.659,4 1.719,0 1.759,0 n.v. n.v. n.v.

Anteil an Gesamtaufwendungen 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% - - -

jährliche Veränderung 2,1% 1,5% 3,6% 6,0% - - -

Erträge 1.520,9 1.385,1 1.330,7 1.407,0 n.v. n.v. n.v.

jährliche Veränderung 21,6% -8,9% -3,9% 1,6% - - -

Nettoergebnis -114,3 -274,3 -388,2 -352,0 - - -

BFRG-E 2022

BFRG-E 2023 Erfolg

2018

Vorl. Erf.

2019

GBp 2020

BVA-E 2020

BFRG-E 2021 BVA-E

2020 Erfolg

2018

Vorl. Erf.

2019

GBp 2020

BFRG-E 2021

BFRG-E 2022

BFRG-E 2023

(7)

92,8 Mio. EUR pro Jahr zwischen 2013 und 2018), oft in Verbindung mit einer deutlichen Überschreitung der Einzahlungen (durchschnittlich 120,7 Mio. EUR pro Jahr zwischen 2013 und 2018).

Die Auszahlungen der UG 13-Justiz steigen laut BVA-E gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2019 um 4,4 % bzw. 72,4 Mio. EUR auf 1.730,0 Mio. EUR im Jahr 2020 an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die BMG-Novelle 2020 (Übernahme des Verfassungsdienstes in die UG 10-Bundeskanzleramt) rd. 2,0 Mio. EUR an Auszahlungen umgeschichtet wurden.

Bereinigt man den BVA-E um die Umschichtung, dann erreicht das Budget nahezu den im Wahrnehmungsbericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz d.D. Dr. Clemens Jabloner ausgewiesenen Budgetbedarf. Da der Finanzrahmen jährlich nur um 0,3 % steigt, sinkt auch der Anteil wieder von 2,1 % im Jahr 2020 auf 2,0 % ab dem Jahr 2022. Bei den Aufwendungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Der Strategiebericht listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 auf. Dabei sind durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie deutliche Änderungen zu erwarten.

Aufgrund der mittelfristigen Perspektive werden diese Maßnahmen, allenfalls mit Verzögerungen, voraussichtlich weiterhin relevant bleiben. Im Strategiebericht 2020 – 2023 werden insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

 Optimale Nutzung der sich durch die zunehmende Digitalisierung der Justiz ergebenden Effizienzsteigerungspotenziale

 Erarbeitung von Begutachtungsentwürfen und Bereitstellung von Fachexpertise, welche den Anforderungen und Bedürfnissen der Gesellschaft an das Rechtssystem entsprechen, insbesondere in den Bereichen Zivil- und Strafrecht

 Sicherstellung der Vertretung und Unterstützung von Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten im Rahmen der juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung (Gleichstellungsmaßnahme)

 Modernisierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs (Fokussierung der Angebote des Arbeitswesens im Strafvollzug auf das Leistungs- und Entwicklungspotential der Insassinnen und Insassen, Förderung des elektronisch überwachten Hausarrestes)

 Laufende Schulungen der Mediensprecher, um das Verständnis der Öffentlichkeit für die Rechtspflege und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu stärken

(8)

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen.3 Für die Jahre 2019 und 2020 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2023)

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, BFRG-E 2020 – 2023

Die Auszahlungen in der UG 13-Justiz betragen im Jahr 2019 und 2020 jeweils 2,1 % der Gesamtauszahlungen, die im Verlauf des BFRG-E sukzessive auf 2,0 % im Jahr 2023 sinken.

In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2020 zeigt sich eine Steigerung gegenüber dem Erfolg 2019 in allen Kategorien. Insbesondere steigen die eher niedrigen Investitionen von 25,0 Mio. EUR im Erfolg 2019 auf 31,9 Mio. EUR im BVA-E 2020 (+27 %).

3 Der Vergleich zum nominellen BIP sowie zur Inflationsrate wurde nicht aufgenommen, weil die Verwerfungen durch die COVID-19-Krise zu nicht aussagekräftigen oder missverständlichen Darstellungen führen würden.

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Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen.4 Für die Jahre 2019 und 2020 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 2: Entwicklung der Einzahlungen (2019 bis 2023)

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, Strategiebericht 2020 – 2023

Der größte Anteil der Einzahlungen betrifft die Grundbuchs- und Gerichtsgebühren, wobei das BMJ derzeit nicht von einer wesentlichen Abweichung zum Vorjahr ausgeht. Die Grundbuch- und Gerichtsgebühren sind in der Vergangenheit stetig angestiegen. Im BFRG-E wurden diese nur leicht erhöht, weshalb es zu Mehreinzahlungen kommen könnten, die gegebenenfalls auch zur Bedeckung von Mehreinzahlungen verwendet werden könnten.

2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung

Die österreichischen Gerichte behandeln auf ihren vier organisatorischen Ebenen pro Jahr rd. 2,9 Mio. Geschäftsfälle (exklusive Justizverwaltungssachen). Ein Großteil der Geschäftsfälle betreffen Exekutionssachen, gefolgt von Grund- und Firmenbuchsachen sowie von allgemeinen Zivilsachen (einschließlich Rechtsmittel). Während die Anzahl der Geschäftsfälle stagniert, nimmt die Komplexität an Verfahren deutlich zu. Die Tätigkeit der Gerichte ist im GB 13.02-„Rechtsprechung“ veranschlagt.

4 Der Vergleich zum nominellen BIP sowie zur Inflationsrate wurde nicht aufgenommen, weil die Verwerfungen durch die COVID-19-Krise zu nicht aussagekräftigen oder missverständlichen Darstellungen führen würden.

(10)

Während die Anzahl der Insassen und Untergebrachten bis 2016 auf 8.610 gesunken ist, steigen die Zahlen seit 2017 wieder deutlich an, sie haben 2019 abermals 9.060 betragen.

Aufgrund der Gewährung von Aufschüben zum Antritt der Strafhaft als Sicherheitsmaßnahme in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie konnte die Anzahl im April 2020 auf 8.667 gesenkt werden. Dies wird allerdings nur ein vorübergehender Wert sein, es ist von einem deutlichen Anstieg nach Übergang in den Normalbetrieb zu rechnen. Budgetär wird es somit nur zu geringen Einsparungen kommen, zumal der Anteil an fixen Kosten im Strafvollzug sehr hoch ist.

Tabelle 2: Entwicklung der Insassen und Untergebrachten in Straf- und Maßnahmenvollzug

Quelle: BMJ

Ebenfalls ist der Anstieg der Untergebrachten im Maßnahmenvollzug, sowohl nach § 21 Abs. 1 als auch Abs. 2 StGB, seit 2016 zu beobachten. Die Betreuungsintensität ist bei dieser Gruppe höher, weshalb sie auch höhere Kosten verursachen. Es ist allerdings gelungen, den Anteil der Untergebrachten nach § 21 Abs. 1 StGB in Justizanstalten von 189 im Jahr 2013 auf 332 im April 2020 zu steigern, was zu einer deutlichen Kostenentlastung führt. Dieser Effekt wird jedoch durch die insgesamt steigende Zahl mehr als kompensiert.

(11)

Tabelle 3: Entwicklung des Maßnahmenvollzugs

Quelle: BMJ

Die COVID-19-Pandemie hat zu Mehrauszahlungen bei den Gerichten sowie im Strafvollzug für Schutzausrüstung und diverse Sachmittel geführt, die aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds bedeckt werden. Insgesamt hat das BMJ Anträge iHv rd. 10,2 Mio. EUR gestellt, von denen ein Teil bereits genehmigt wurde (Stand Anfang Mai 2020).

(12)

2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 4: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 in dieser Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.

Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, Gesetzliches Budgetprovisorium (GBp) 2020, BVA-E 2020

Sämtliche Global- und Detailbudgets weisen Budgetsteigerungen gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2019 auf, jedoch in unterschiedlicher Höhe. Das BMJ kann damit gewisse Prioritäten realisieren.

Finanzierungshaushalt UG 13

in Mio. EUR Vorl.Erf 2019 GBp 2020

13 Auszahlungen 1.642,0 1.657,6 1.597,7 1.730,0 4,4% 8,3%

13.01 Steuerung und Services 112,6 117,7 116,1 121,9 3,6% 5,0%

13.01.01 Strategie, Legistik 51,8 51,1 50,5 52,7 3,0% 4,3%

13.01.02 Erwachsenenschutz 50,8 55,4 55,4 57,0 3,0% 2,9%

13.01.03 Opferhilfe 7,9 8,5 7,9 9,4 11,0% 18,7%

13.01.04 Datenschutzbehörde 2,1 2,7 2,3 2,8 4,1% 23,5%

13.02 Rechtsprechung 994,5 992,8 963,6 1.038,3 4,6% 7,8%

13.02.01 Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur 18,2 18,8 18,8 19,6 3,9% 4,2%

13.02.02 Oberlandesgericht Wien 414,1 415,0 399,9 430,6 3,8% 7,7%

13.02.03 Oberlandesgericht Linz 162,4 163,7 156,8 169,7 3,7% 8,2%

13.02.04 Oberlandesgericht Graz 151,4 155,6 147,5 162,4 4,4% 10,2%

13.02.05 Oberlandesgericht Innsbruck 99,0 100,9 101,2 105,4 4,4% 4,2%

13.02.06 Zentrale Ressourcensteuerung 84,3 71,4 69,2 83,0 16,3% 19,9%

13.02.07 Bundesverwaltungsgericht 65,1 67,3 70,2 67,5 0,3% -3,8%

13.03 Strafvollzug 534,9 547,1 517,9 569,8 4,1% 10,0%

13.03.01 Justizanstalten 493,8 507,0 477,9 527,7 4,1% 10,4%

13.03.02 Bewährungshilfe 41,1 40,1 40,0 42,1 4,8% 5,0%

13 Einzahlungen 1.338,7 1.360,1 1.312,9 1.398,8 2,8% 6,5%

13.01 Steuerung und Services 0,6 0,7 0,4 0,8 6,2% 99,0%

13.01.01 Strategie, Legistik 0,4 0,6 0,2 0,5 -5,4% 253,2%

13.01.04 Datenschutzbehörde 0,2 0,2 0,2 0,2 47,2% -

13.02 Rechtsprechung 1.274,7 1.293,4 1.250,4 1.332,0 3,0% 6,5%

13.02.01 Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur 0,6 0,2 0,1 0,1 -41,2% -

13.02.02 Oberlandesgericht Wien 623,3 585,3 567,3 609,7 4,2% 7,5%

13.02.03 Oberlandesgericht Linz 216,9 248,2 229,6 246,8 -0,6% 7,5%

13.02.04 Oberlandesgericht Graz 196,2 206,6 216,9 213,6 3,4% -1,5%

13.02.05 Oberlandesgericht Innsbruck 172,9 188,9 176,9 197,4 4,5% 11,6%

13.02.06 Zentrale Ressourcensteuerung 64,2 63,0 58,6 63,0 0,0% 7,6%

13.02.07 Bundesverwaltungsgericht 0,6 1,3 1,0 1,3 4,5% 31,8%

13.03 Strafvollzug 63,4 66,0 62,1 66,0 0,1% 6,2%

13.03.01 Justizanstalten 63,4 66,0 62,1 66,0 0,1% 6,2%

Nettofinanzierungssaldo -303,3 -297,5 -284,8 -331,2 11,3% 16,3%

Diff. BVA-E 2020 - Vorl. Erf.

2019

GBp 2020

BVA-E 2020 Erfolg

2018

(13)

Das Globalbudget 13.01-„Steuerung und Services“ erhöhte sich um 4,2 Mio. EUR oder 3,6 %.

Die Opferhilfe (DB 13.01.03) stieg prozentuell mit 11,0 % am stärksten und trägt dem Umstand steigender Opferzahlen von ca. 10 % seit 2016 Rechnung. Mit der Erhöhung der Auszahlungen für die Datenschutzbehörde (DB 13.01.04) können die 5 zusätzlichen Planstellen sowie erhöhte Kosten für die Übersiedlung bedeckt werden. Im DB 13.01.02-„Erwachsenenschutz“ dient die Steigerung von 3,0% der Abdeckung von Gehaltssteigerungen und Struktureffekten. Die Budgetunterlagen geben keine Informationen, ob Zusatzmittel für eine Aufgabenausweitung der Erwachsenenschutzvereine zur Verfügung stehen.

Die Auszahlungen im Globalbudget 13.02-„Rechtsprechung“ werden um 45,5 Mio. EUR oder 4,6 % gesteigert, wobei diese für den OGH sowie die einzelnen Oberlandesgerichte zwischen 3,7 % und 4,4 % beträgt. Darin ist eine höhere Dotierung der Personalaufwendungen um durchschnittlich 4,0 % vorgesehen, mit der 100 zusätzliche administrative Planstellen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften, 40 Planstellen für StaatsanwältInnen und 10 Planstellen für RichterInnen finanziert werden können. Im DB 13.02.06-„Zentrale Ressourcensteuerung“

sind die Mittel für die Umsetzung der EU-Richtlinien zur Prozesskostenhilfe5 und zum Jugendstrafverfahren6 sowie die budgetäre Bedeckung für das zusätzliche Verwaltungspersonal, das zentral budgetiert und bedarfsgerecht an die Gerichte zugeteilt wird, enthalten. Der gestiegene Sachaufwand (+5,3 %) betrifft im wesentlichen Werkleistungen, Instandhaltungen und Mieten. Das Bundesverwaltungsgericht erhält die geringste Zusatzdotierung mit 0,3 %, was mit der Anpassung des Budgets an den tatsächlichen Personalstand begründet wurde. Nach Auskunft des BMJ wurden Erfolge beim Abbau von anhängigen Verfahren erzielt, die auch in den nächsten Jahren mit dem vorgesehenen Budget kontinuierlich fortgesetzt werden können, weshalb keine zusätzlichen Personalressourcen zugeordnet wurden.

5 EU-Richtlinie 2016/1919

6 EU-Richtlinie 2016/800

(14)

Auch die Budgetmittel im GB 13.3-„Strafvollzug“ wurden um 22,7 Mio. EUR oder 4,1 % erhöht, was neben der Bedeckung der Gehaltserhöhung und des Struktureffekts, die volle Ausschöpfung des Personalplans sowie die Besetzung zusätzlicher Planstellen ermöglicht (16 Planstellen für AkademikerInnen (A1), 50 Planstellen für Verwaltungsbedienstete (A3) und 30 Planstellen für Exekutivbedienstete der Justizanstalten). Im Sachaufwand wurden insbesondere die Werkleistungen angehoben, mit denen die Kosten für medizinische Leistungen, die Auszahlungen für Untergebrachte gem. § 21 Abs. 1 StGB in Krankenanstalten sowie die Entgelte an die Justizbetreuungsagentur an den aktuellen Bedarf angepasst wurden.

Auch für die Bewährungshilfe wurden die Mittel gemäß dem erwarteten Bedarf an Bewährungshilfe sowie den elektronischen Hausarrest um 4,8 % erhöht.

Während mit dem BVA-E 2020 die aktuellen Erfordernisse weitgehend bedeckt und Unterbudgetierungen des Vorjahres großteils ausgeglichen wurden, sind im BFRG-E nur geringe Steigerungen vorgesehen. Bis zum Jahr 2023 soll das Budget um 15 Mio. EUR auf 1.745 Mio. EUR steigen (+0,1 %). Die Steigerung fällt somit deutlich geringer aus als eine durchschnittliche Inflationsanpassung der letzten Jahre. Ohne umfassende strukturelle Maßnahmen oder Änderungen des Leistungsspektrums, die zu deutlichen Einsparungen führen, scheint der Finanzrahmen in den zukünftigen Jahren damit kaum erreichbar.

(15)

2.4 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2020 auf:

Tabelle 5: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, eigene Berechnungen

Die Unterschiede zwischen den Aufwendungen/Auszahlungen des Ergebnis- und des Finanzierungshaushaltes in der Untergliederung betragen 29,0 Mio. EUR. Diese sind insbesondere auf nur im Ergebnishaushalt Rückstellungen für den Personalbereich (z.B. Jubiläumszuwendungen, Abfertigungsrückstellungen) und sonstige Rückstellungen zurückzuführen. Die Abschreibungen der Untergliederung (31,0 Mio. EUR) entsprechen im Finanzjahr 2020 in etwa den Investitionen (31,9 Mio. EUR).

UG 13 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH

in Mio. EUR Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/

Finanzierungswirksame Aufwendungen 1.632,5 1.698,0 65,5 4,0% 1.609,1 1.698,9 89,8 5,6% 0,9

Auszahlungen / Aufwand für Personal 817,6 849,0 31,3 3,8% 806,8 849,4 42,6 5,3% 0,5

davon

Bezüge 588,9 613,5 24,7 4,2% 587,4 613,9 26,6 4,5% 0,4

Mehrdienstleistungen 39,6 43,6 4,0 10,0% 39,6 43,6 4,0 10,0% 0,0

Sonstige Nebengebühren 29,5 29,0 -0,4 -1,5% 29,4 29,0 -0,4 -1,4% 0,0

Gesetzlicher Sozialaufwand 141,7 144,0 2,3 1,6% 142,3 144,1 1,8 1,3% 0,1

Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 726,1 753,8 27,7 3,8% 715,9 754,2 38,3 5,4% 0,5 davon

Mieten 123,9 125,0 1,0 0,8% 124,3 125,2 0,9 0,7% 0,2

Instandhaltung 19,0 19,0 0,0 0,1% 19,3 19,0 -0,2 -1,2% 0,0

Telek ommunik ation und Nachrichtenaufwand 38,8 42,5 3,7 9,4% 37,9 42,5 4,5 12,0% 0,0

Aufwand für Werk leistungen 439,8 456,9 17,2 3,9% 429,3 457,1 27,8 6,5% 0,2

Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 77,0 79,1 2,1 2,7% 77,6 79,2 1,6 2,0% 0,1

Auszahlungen / Aufwand für Transfer 88,8 95,3 6,5 7,3% 86,4 95,3 8,9 10,3% 0,0

davon

an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 22,6 26,6 4,0 17,9% 20,1 26,6 6,5 32,4% 0,0

an private Haushalte/Institutionen 64,0 66,6 2,6 4,0% 64,0 66,6 2,6 4,0% 0,0

Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 50,3 60,1 9,8 19,5% 60,1

Abschreibungen auf Vermögenswerte 26,9 31,0 4,1 15,4% 31,0

Aufwand aus Wertberichtigungen 0,1 0,2 0,1 71,4% 0,2

Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 22,6 28,9 6,3 27,7% 28,9

davon

Abfertigungen 4,4 6,2 1,7 38,7% 6,2

Jubiläumszuwendungen 12,3 14,8 2,5 20,3% 14,8

Sonstige 2,2 3,3 1,1 50,6% 3,3

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 25,0 31,9 6,8 27,3% -31,9

Sachanlagen 25,0 31,9 6,8 27,3% -31,9

Immaterielle Vermögenswerte 0,0 0,0 0,0 -100,0% 0,0

Darlehen und Vorschüsse 0,1 0,1 0,1 122,0% -0,1

Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,1 0,1 0,1 122,0% -0,1

Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 1.657,6 1.730,0 72,4 4,4% 1.659,4 1.759,0 99,7 6,0% 29,0 Vorl. Erf.

2019 BVA-E

2020

Diff. BVA-E 2020 - Vorl. Erf. 2019

Diff. BVA-E 2020 - Vorl. Erf. 2019 BVA-E

2020 Vorl. Erf.

2019

BVA-E 2020

(16)

Tabelle 6: Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge)

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, eigene Berechnungen

Bei den Mittelaufbringungen gibt es keine wesentlichen Abweichungen zwischen Einzahlungen und Erträgen.

UG 13 FinHH - Einz. ErgHH - Ertr. Diff. EH-FH

in Mio. EUR Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/

Finanzierungswirksame Erträge 1.360,0 1.398,7 38,7 2,8% 1.376,4 1.398,7 22,3 1,6% 0,0

Einzahlungen/Erträge aus wirtschaftl. Tätigkeit 18,5 20,7 2,1 11,6% 18,5 20,7 2,2 11,6% 0,0

davon

Erträge aus Leistungen 15,3 17,5 2,2 14,2% 15,3 17,5 2,2 14,3% 0,0

Kostenbeiträge und Gebühren 1.246,9 1.283,0 36,1 2,9% 1.220,8 1.283,0 62,2 5,1% 0,0

Einzahlungen/Erträge aus Transfers 52,1 52,3 0,2 0,4% 52,1 52,3 0,3 0,5% 0,0

davon

von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern 51,2 51,3 0,1 0,2% 51,2 51,3 0,1 0,3% 0,0

Vergütungen innerhalb des Bundes 1,3 1,3 0,0 -0,4% 1,4 1,3 -0,1 -4,1% 0,0

Sonst. Einzahlungen/Erträge 41,2 41,3 0,2 0,4% 83,6 41,4 -42,3 -50,6% 0,0

davon

Geldstrafen 34,8 34,2 -0,6 -1,8% 41,3 34,2 -7,1 -17,2% 0,0

Finanzerträge 0,0 0,0 0,0 905,2% 0,0 0,0 0,0 260,5% 0,0

Nicht finanzierungswirksame Erträge 8,7 8,3 -0,4 -4,3% 8,3

Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers 8,7 8,3 -0,4 -4,3% 8,3

davon

Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen 6,7 7,9 1,2 17,5% 7,9

Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers 2,0 0,4 -1,5 -78,4% 0,4

Investitionstätigkeit 0,0 0,0 0,0 84,3% 0,0

Sachanlagen 0,0 0,0 0,0 84,3% 0,0

Darlehen und Vorschüsse 0,1 0,1 0,0 -24,9% -0,1

Einzahlungen / Erträge insgesamt 1.360,1 1.398,8 38,7 2,8% 1.385,1 1.407,0 21,9 1,6% 8,2 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -297,5 -331,2 -33,7 - -274,3 -352,0 -77,7 - -20,8

BVA-E 2020 Diff. BVA-E 2020

- Vorl. Erf. 2019

Diff. BVA-E 2020 - Vorl. Erf. 2019 BVA-E

2020 Vorl. Erf.

2019 Vorl. Erf.

2019

BVA-E 2020

(17)

3 Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2017 und Ende 2018 sowie den vorläufigen Stand der Rücklagen per 31. Dezember 2019 und im BVA-E 2020 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme budgetierter Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Nachträgliche Korrekturen (etwa durch Umschichtungen sowie Berücksichtigung der BMG-Novelle) sind noch nicht berücksichtigt. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2019 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2020 endgültig fest.

Tabelle 7: Rücklagengebarung

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2017 und 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020

Die UG 13-Justiz verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 127,8 Mio. EUR, diese betragen 7,4 % der Auszahlung im BVA-E 2020. Im BVA-E 2020 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert.

Für erforderliche Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) aufgrund der COVID-19-Krise kann der Bundesminister für Finanzen den Ressorts im Budgetvollzug zusätzliche Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung stellen.

UG 13 Veränderung vorl. Stand

in Mio. EUR 2017 2018 2019 31.12.2019

Detailbudgetrücklagen 137,13 161,15 -33,42 127,73

Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 0,08 0,09 -0,01 0,08

Gesamtsumme 137,21 161,24 -33,43 127,81 - 127,81 7,4%

Anteil RL-Rest am BVA-E 2020 Rücklagen

-rest Budget. RL-Verwen-

dung BVA-E 2020 Stand 31.12.

(18)

4 Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 8: Direkte Förderungen

Quellen: BMF, eigene Berechnungen

Die Förderungen beim BMJ betreffen die Erwachsenenschutzvereine, die Opferhilfeeinrichtungen sowie die Haftentlassenenhilfe an den Verein Neustart.

UG 13

in Mio. EUR

Förderungen 58,7 63,9 66,4 2,6 4,0%

davon

Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen vor allem

Erwachsenenschutzvereine 48,4 52,9 54,5 1,6 3,0%

Opferhilfeeinrichtungen 7,9 8,5 9,4 0,9 11,0%

Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen vor allem für

Haftentlassenenhilfe 2,1 2,1 2,1 0,0 1,0%

BVA-E 2020

Diff. BVA-E 2020 - Vorl. Erf. 2019 Erfolg

2018

Vorl. Erf.

2019

(19)

5 Personal

Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 9: Planstellenverzeichnis7

*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen. Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“

(zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die jeweils zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts zu erreichen sind. Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet.

**) Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, Gesetzliches Budgetprovisorium 2020, BVA-E 2020, aktuelle Personalpläne, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2020, Ministerratsvortrag (11/19) vom 18. März 2020, eigene Berechnungen

Für das Jahr 2020 sind im Personalplan der UG 13-Justiz 12.166 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2020 um insgesamt 295 Stellen. Im BFRG-E 2020 – 2023 bleiben die Planstellen konstant.

7Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:

Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.

Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.

Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ.

Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten.

UG 13 2015 2016 2017 2018 2019 2020

PLANSTELLEN

Planstellen 11.263 11.375 11.367 12.076 11.899 12.166

PCP**) 3.856.942 3.899.465 3.901.718 4.211.761 4.174.570 4.269.564

PERSONALSTAND zum 31.12.

VBÄ*) 11.153 11.060 11.091 11.784 11.546 12.166

PCP**) 3.787.145 3.782.510 3.798.388 4.094.405 4.038.246 -

Personalaufwand Erfolg Erfolg Erfolg Erfolg Vorl. Erf. BVA-E

Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 701,8 724,9 736,2 800,4 827,2 875,0

(20)

Für das Jahr 2020 werden dem gesamten Ressort 12.166 VBÄ-Zielwerte laut Ministerratsvortrag vom 18. März 2020 vorgegeben, das entspricht zum 31. Dezember 2020 den Planstellen im Personalplan.

Planstellen steigen in allen Besoldungsgruppen, allerdings am meisten im allgemeinen Verwaltungsdienst für die Gerichte. Aber auch im Exekutivdienst steigen die Planstellen und unbesetzte Planstellen können besetzt werden. Die Aufteilung auf die Besoldungsgruppen ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

Tabelle 10: Aufteilung auf die Besoldungsgruppen

Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Planstellen durch die BMG-Novelle 2020 und das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020 in dieser Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.

Quellen: aktuelle Personalpläne, Gesetzliches Budgetprovisorium 2020, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2020

Der veranschlagte Personalaufwand steigt im BVA-E 2020 von 827,2 Mio. EUR auf 875,0 Mrd. EUR. Er stellt sich im Detail wie folgt dar:

Tabelle 11: Entwicklung Personalaufwand 2015 bis 2020

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, eigene Berechnungen

UG 13 Planstellen für das Finanzjahr

Besoldungsgruppen-Bereich Anzahl Planstellen 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Allgemeiner Verwaltungsdienst 5.449 5.465 5.414 5.805 5.668 5.857

Krankenpflegedienst 107 114 120 120 120 120

Lehrpersonen 2 2 2 2 2 2

RichterInnen und RichteramtsanwärterInnen 2.012 2.007 2.006 2.224 2.184 2.194

StaatsanwältInnen 481 488 490 490 490 530

Exekutivdienst 3.212 3.299 3.335 3.435 3.435 3.463

Gesamtsumme 11.263 11.375 11.367 12.076 11.899 12.166

UG 13

in Mio EUR

Bezüge und bezugsgleiche ausbezahlte Zulagen 496,0 510,7 520,7 571,5 587,4 613,9 4,5%

Mehrdienstleistungen 35,4 36,3 37,1 38,5 39,6 43,6 10,0%

Nebentätigkeit 1,9 1,7 1,8 1,8 2,0 1,8 -5,8%

Belohnungen 2,7 2,9 2,8 3,2 3,2 3,4 6,1%

Zulagen 21,9 22,5 22,8 23,4 24,2 23,7 -2,0%

Sozialversicherungsbeiträge 39,2 40,0 42,5 47,7 50,2 50,2 0,0%

Dienstgeberbeiträge 82,3 84,6 83,7 89,6 92,1 94,0 2,0%

Abfertigungen 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 2,3 9.562,3%

Dotierung Rückstellungen Abfertigungen 2,9 3,3 3,7 2,9 4,4 6,2 38,7%

Jubiläumszuwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7,6 -

Dotierung Rückstellungen Jubiläumszuwendungen 9,9 11,7 9,8 10,8 12,3 14,8 20,3%

Freiwilliger Sozialaufwand 1,9 1,8 1,9 2,1 2,0 2,3 13,4%

Aufwandsentschädigungen im Personalaufwand 6,3 6,3 6,3 6,2 6,1 6,6 8,5%

Dotierung Rückstellungen nicht konsumierte Urlaube 1,3 3,0 3,2 2,7 3,7 4,6 25,4%

Personalaufwand gesamt 701,8 724,9 736,2 800,4 827,2 875,0 5,8%

%-Diff.

Vorl. Erf. 2019 -BVA-E 2020 Erfolg

2015

Erfolg 2016

Erfolg 2017

Erfolg 2018

Vorl. Erf.

2019

BVA-E 2020

(21)

6 Ausgliederungen und Beteiligungen

Da der Bericht über die Beteiligungen des Bundes 2020 erst am 7. Mai 2020 vorgelegt wurde, können die in den Untergliederungsanalysen der letzten Jahre enthaltenen Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen aktuell nicht zur Verfügung gestellt werden. Es erfolgt nur ein grober Überblick.

Tabelle 12: Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen

Quelle: Bericht über Beteiligungen des Bundes, März 2020

Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist die einzige Ausgliederung der UG 13-Justiz. Sie stellt der Justiz gegen ein Entgelt, das als Auszahlung für Werkleistungen verbucht wird, Personal zur Verfügung. Somit stellen die Entgelte an die JBA faktisch zusätzliche Auszahlungen für Personalaufwand dar. Neben der Zurverfügungstellung von Betreuungspersonal für die Justizanstalten und FamiliengerichtshelferInnen für die Gerichte sollen durch den Einsatz von ExpertInnen und AmtsdolmetscherInnen Einsparungen bei den Gebühren für Sachverständige und DolmetscherInnen erreicht werden. Die Auszahlungen sollen leicht um 2,9 % sinken. Der Personalstand der JBA ist laut Bericht über Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes weiterhin steigend und lag zuletzt bei 574 Vollzeitäquivalenten.

UG 13

in Mio. EUR

Auszahlungen gesamt 39,4 45,1 43,8 -1,3 -2,9%

davon

Justizbetreuungsagentur 39,4 45,1 43,8 -1,3 -2,9%

Einzahlungen gesamt k.A. k.A. k.A.

BVA-E 2020

Diff. BVA-E 2020 - Vorl. Erf. 2019 Erfolg

2018

Vorl. Erf.

2019

(22)

7 Wirkungsorientierung

7.1 Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt:

 Die Wirkungsziel-Landkarte umfasst sämtliche Wirkungsziele aller Untergliederungen im BVA-E 2020.

 Ein Gleichstellungziel ist in allen Untergliederungen vorzusehen, wobei eine Koordinierung mit anderen Ressorts erfolgen sollte. Die Gleichstellungsziel- Landkarte umfasst alle diesbezüglichen Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen.

 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. Mit der SDG-Landkarte wird ein erster Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs gegeben. Der Budgetdienst hat dazu auf der Grundlage des von der EU im Länderbericht 2020 herangezogenen Indikatorensets die entsprechenden relevanten und mit ausreichender Reichweite versehenen Indikatoren und Maßnahmen aus den Wirkungsinformationen im BVA 2020 den jeweiligen SDGs zugeordnet.

 Auch die in den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2020 vorgesehenen Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen werden durch die COVID-19-Pandemie wesentlich beeinflusst. Der Budgetdienst hat daher eine Übersichtslandkarte zum COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsinformation erstellt und auch in den nachfolgenden Einzelfeststellungen werden die absehbaren Auswirkungen angeführt.

(23)

Das BMJ hat im BVA-E 2020 für die UG 13-Justiz die Wirkungsziele überarbeitet und dabei zwei Wirkungsziele neu formuliert. Zahlreiche neue Indikatoren werden aufgenommen, viele Indikatoren fielen weg. Mit der Aufnahme eines Wirkungsziels für den Strafvollzug sowie eines spezifischen Gleichstellungsziels, das den gleichberechtigten Zugang zur Justiz sicherstellen soll, wurden die Angaben zur Wirkungsorientierung wesentlich verbessert. Aufgrund der Verschiebung der Kompetenz für den Verfassungsdienst in die UG 10-Bundeskanzleramt ist das Wirkungsziel bezüglich Reformen weggefallen. Es sind mehrere Kennzahlen im Bereich Opferhilfe, Erwachsenenschutzvereine sowie Verfahrensdauern, die demonstrieren, welche Erfolge mit den gestiegenen Budgetmitteln erreicht werden können., enthalten

Die Justiz ist im Ziel Nr. 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen mit dem Indikator Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz berücksichtigt.

Die Rahmenbedingungen sowohl für die Rechtsprechung als auch den Strafvollzug werden durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst, was sich auch negativ auf die Zielerreichung der Indikatoren auswirken kann.

7.2 Einzelfeststellungen

Beim Wirkungsziel 1 „Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse“ wurden die Maßnahmen etwas angepasst. Als Maßnahmen für 2020 werden ein Begutachtungsentwurf für den Maßnahmenvollzug, für Hass im Netz sowie Digitalisierung im Gesellschaftsrecht angegeben.

Allerdings wird mit fünf sehr relevanten Kennzahlen, die das Phänomen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten, gemessen. Der Erfolg soll durch folgende Indikatoren beurteilt werden: (i) das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz soll über 80 % sehr gut oder gut beurteilt werden (Istzustand 2018: 80); (ii) die Anzahl der Untersuchungshäftlingen an den gesamten inhaftierten Personen soll unter 20 % liegen (Istzustand 2018: 19,5); und (iii) die Anzahl der Vernehmungen mit Beiziehung eines „Verteidigers in Bereitschaft“ soll von 400 auf 3.000 (2020) steigen, wofür Budgetmittel im GB 13.02.-„Rechtssprechung“ vorgesehen sind.

Das Wirkungsziel 2 („Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz durch Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.“) ist das neue Gleichstellungsziel der Untergliederung. Dieses wird durch vier Kennzahlen operationalisiert. Die einvernehmlichen Lösungen im Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren sollen mit 25 % beibehalten werden. Die Anzahl der von den Erwachsenenschutzvereinen durchgeführten Abklärungen sollen von rd. 9.800 (2018) auf 15.600 steigen, wobei diese

(24)

Kennzahl einen direkten Bezug zum Budget der Erwachsenenschutzvereine hat.

KZ 13.2.3-„Gewährte Prozessbegleitungen“ wird nach Frauen und Männern differenziert, wobei sich zeigt, dass Frauen deutlich häufiger Prozessbegleitungen in Anspruch nehmen. Es wird mit einer Zunahme im 5-jährigen Trend gerechnet, wobei die Budgetmittel für Opferschutz um 11 % gegenüber den Auszahlungen 2019 erhöht worden sind.

Wirkungsziel 3 wurde beibehalten und verfolgt die „Objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Datenschutzbehörde in angemessener Dauer“. Mit Ausnahme der KZ 13.3.5-„Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen“ wurden die Kennzahlen neu aufgenommen. Drei Kennzahlen beziehen sich auf die Dauer von Verfahren, wobei jeweils unterschiedliche Kennzahlen gewählt wurden. Im Staatsanwältebereich soll nur eines von 1.000 Ermittlungsverfahren länger als 3 Jahre dauern. In zivilrechtlichen Streitsachen sollen die über ein Jahr anhängigen Verfahren im Verhältnis zu den jährlich neuen Fällen unter 3 betragen. Die offenen Verfahren im Bundesverwaltungsgericht sollen sukzessive von 39.585 im Jahr 2018 auf 25.500 im Jahr 2020 und 18.500 im Jahr 2021 abgebaut werden. Laut Auskunft des BMJ können aufgrund des derzeitigen Arbeitsanfalls die Verfahren im Bundesverwaltungsgericht kontinuierlich abgebaut werden, ohne die Personalressourcen zu erhöhen. Das BMJ möchte verhindern, dass Personal aufgenommen wird, das nach raschem Abbau der Altfälle wieder freigesetzt werden müsste.

Das Wirkungsziel 4 ist ein neues Wirkungsziel, das auch die Grundprinzipen des Strafvollzug widerspiegelt („Moderner, effektiver und humaner Strafvollzug, mit besonderem Fokus auf (Re)integration und Rückfallsprävention“). Für Untergebrachte gem. § 21 Abs. 1 und gem. § 21 Abs. 2 StGB wurden jeweils die durchschnittliche Dauer der Maßnahme der Entlassenen als Ziele definiert. Sie soll unter 2,5 bzw. 2,2 Jahre liegen und misst zum einen die Betreuungsqualität und zum anderen die budgetäre Belastung. Allerdings entscheiden die Gerichte über die Entlassungen und dies kann nicht direkt vom Strafvollzug beeinflusst werden. Die tägliche Beschäftigungsdauer soll von 2,58 Stunden pro Insasse (2018) auf 2,61 (2020 und 2021) steigen. Wenngleich das BMJ ausführt, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen Vorlaufzeit braucht, ist das Ziel vor dem Hintergrund der Budgetsteigerungen nicht besonders ambitioniert. Jedoch werden durch die Auswirkungen der COVID-19- Pandemie die Zielwerte beim Wirkungsziel 4 schwerer erreichbar sein, weil der Betrieb in den Justizanstalten aufgrund der Maßnahmen der COVID-19-Pandemie in gewissen Bereichen beeinträchtigt wurde. Die Ausbildungskurse sowie der elektronische Hausarrest sollen gesteigert werden, wofür Budgetmittel vorgesehen wurden.

Referenzen

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