SOZIALE SICHERHEIT EIN LEBEN LANG
DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES
UND KONSUMENTENSCHUTZ IM ÜBERBLICK
IMPRESSUM
Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz; Stubenring 1, 1010 Wien • Redaktion: Abteilung Kommunikation und Service • Bildnachweis:
Wenn nicht anders angegeben, dann www.istockphoto.com/bmask • Titelbild: BMASK/Mag. Pascal Pils, Bakk. • 1. Auflage: Sept. 2012 • ISBN-Nummer: ISBN 978-3-85010-276-6 • Druck: BMASK
Alle Rechte vorbehalten:
Zu beziehen bei BMASK-Bestellservice 0800/20 20 74 oder https://broschuerenservice.bmask.gv.at. Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in
Fernsehen und Hörfunk, sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z. B. Internet oder CD-Rom.
Liebe Leserinnen und Leser!
Ich freue mich ganz besonders, Ihnen mit dieser Broschüre das Sozialministerium und seine Aufgaben näher bringen zu dürfen.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erfüllt viele Aufgaben, die das tägliche Leben von jedem Bürger und von jeder Bürgerin betreffen.
Seit mehr als 90 Jahren steht das Sozialministerium für zentrale Grundwerte wie eine gerechte Verteilung des Wohlstands, für eine humane Arbeitswelt und soziale Sicherheit. Es steht aber auch für Chancengleichheit von Menschen mit und ohne Behinderungen, für Menschen aller Altersgruppen und aller sozialen Schichten – unabhängig von ihrem sozialen Status oder Ein-
kommen und geprägt von Solidarität und Fairness. Ein Miteinander, für das unser Haus und seine Mitarbeiter- innen und Mitarbeiter seit vielen Jahrzehnten einen sehr wesentlichen Beitrag leisten.
Ich lade Sie, liebe Leserinnen und Leser, sehr
herzlich ein, sich einen kurzen Überblick über das Sozial- ministerium und sein Leistungsangebot zu verschaffen und mit den MitarbeiterInnen dieses Hauses auch direkt in Kontakt zu treten.
VORWORT
BMASK
Das Sozialministerium trägt seit 2008 den Namen „Bundes- ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“, kurz BMASK.
Es ist eine Verwaltungseinrichtung des Bundes und ist vor allem zuständig für Sozialpolitik, Sozialversicherung, Pflege und Initiativen für Menschen mit Behinderungen, Seniorenpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz sowie Angelegenheiten der Konsumenten- politik.
Mehr als 600 Menschen arbeiten heute in der „Zentralstelle“
des BMASK. Rechnet man auch nachgeordnete Dienststellen wie das Bundessozialamt mit seinen Landesstellen in allen Bundesländern oder die Arbeitsinspektorate dazu, sind es rund 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
WER WIR SIND
BMASK/Pils
Das Sozialministerium am Stubenring
Das Sozialministerium ist Schnittstelle von politischer Leitung (Bundesminister) und der Verwaltung.
Zu den Hauptaufgaben des Sozialministeriums zählen vor allem die eigenständige Erfüllung von Verwaltungs- aufgaben, die Erarbeitung von Gesetzesgrundlagen, die Erstellung von Bescheiden und die Wahrnehmung von Berufungskommissionen.
Weitere Arbeitsschwerpunkte des Sozialministeriums sind die Unterstützung des Ministers bei der Erfüllung seiner politischen Aufgaben und die Aufsicht über nachgeord- nete Dienststellen und Einrichtungen (wie Bundessozial- amt, AMS, Arbeitsinspektorate).
Das Ministerium verfügt auch über wichtige Service- einrichtungen und beantwortet Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern und versendet Informationsmaterialien.
BMASK
Die Förderung von Beschäftigung ist eine zentrale Aufgabe des Sozialministers
Um den Herausforderungen eines modernen Sozialstaates begegnen zu können, braucht es jedoch nicht nur „Köpfe“
und Know-how, sondern vor allem auch ein gutes Funda- ment und ein gewachsenes System. Das Sozialressort kann auf eine auf langjährige historische Entwicklung zurückblicken.
Bereits im Jahre 1917 ordnete Kaiser Karl I. die Gründung eines „Staatsamtes für soziale Fürsorge“ an. Im Jahr 1918 wurde schließlich das „Staatsamt für soziale Verwaltung“
gegründet. Diese Bündelung und Neuordnung der Regie- rungskompetenzen kann als eigentliche „Stunde Null“ der heutigen Sozialpolitik verstanden werden. Als zuständiger Staatssekretär hatte zudem Ferdinand Hanusch die sozial- politische Entwicklung 1918 bis 1920 maßgeblich geprägt.
Namhafte Persönlichkeiten der österreichischen Sozial- politik haben während der vergangenen Jahrzehnte das Sozialministerium geleitet, unter ihnen Anton Proksch, die Sozialpolitiker der 80er und 90er Jahre, Alfred Dallinger, Josef Hesoun und Lore Hostasch.
Aber auch viele wichtige Gesetzes- und auch Reformvor- haben gingen vom Sozialministerium aus, allen voran das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) im Jahre 1955.
In den 1960er und 1970er Jahren erfolgten mehrere wichtige Gesetzesvorhaben im Bereich der aktiven Arbeitsmarkt- politik und bei der Gleichstellung von Arbeitern und An- gestellten (Entgeltfortzahlung, Abfertigung, Urlaub).
HISTORISCHER ABRISS
Als weitere Meilensteine im Gesetzesbereich sind zudem auch die Einführung des Bundespflegegeldgesetzes (1993) oder auch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (2006) zu nennen.
Die neueren Initiativen von Sozialminister Rudolf Hundstorfer im Bereich der Pflegevorsorge, der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und im arbeitsmarktpolitischen Bereich reihen sich in die Tradition innovativer Sozialgesetzgebung ein.
BMASK
Die SozialministerInnen und Staatssekretäre der letzten Jahrzehnte bei der Veranstaltung 90 Jahre Sozialministerium: BM a.D. Dr. Walter Geppert, BM a.D.
Lore Hostasch, BM a.D. Dr. Erwin Buchinger, BM a.D. Ursula Haubner, BM a.D.
Franz Hums, BM a.D. Dr.in Elisabeth Sickl, STS a.D. Dr. Reinhart Waneck (v.l.)
ORGANIGRAMM BMASK
DIE ZUSTÄNDIGKEITEN DES BMASK
Das BMASK ist aktuell in 7 Sektionen gegliedert. Die Sektion I („Präsidialsektion“) ist für allgemeine Aufgaben wie z.B. Personalangelegenheiten oder Haushaltsführung zuständig.
Im Bereich der österreichischen gesetzlichen Sozialver- sicherung (Sektion II) nehmen die Grundlagen der Pensions- versicherung und die gesetzliche Ausgestaltung des
österreichischen Pensionsystems eine zentrale Stellung im Aufgabenspektrum ein. Fragen der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Die Sektion III beschäftigt sich mit allgemeinen Fragen der Konsumentenpolitik. Die Konsumentenschutzexpert- Innen lassen ihre Expertise in alle konsumentenpolitisch relevanten Materien einfließen und stehen Konsument- Innen für Anfragen zur Verfügung.
Auch für Fragen der Produktsicherheit ist die konsumenten- politische Sektion zuständig.
Wichtige Aufgabenbereiche sind auch Pflegevorsorge und Behinderung (Sektion IV): Fragen der Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten sind hier ebenso abge- deckt wie Grundsatzfragen der Be hindertenpolitik, legis tische und administrative Angelegenheiten des Bundespflegegeldgesetzes, Kriegsopfer-, Heeres- und Verbrechensopfer versorgung sowie Impfschäden.
Unterstützung bietet in diesem Fachbereich vor allem das Bundes sozialamt (BSB) mit seinen 9 Landesstellen.
Als nachgeordnete Dienstbehörde des BMASK berät und unterstützt das BSB Bürgerinnen und Bürger und fungiert als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung.
Der Schwerpunkt des Amtes liegt im Bereich der beruf- lichen Integration von Menschen mit Behinderung. Das BSB koordiniert und fördert in diesem Bereich eine breite Palette von vernetzten Angeboten, darunter zahlreiche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie Förderungen,
Zuschüsse oder Befreiung von Gebühren. Diese Dienst- leistungen richten sich sowohl an DienstnehmerInnen als auch an Unternehmen.
Das BSB berät bei Fragen zum Pflegegeld sowie der Unter- stützung pflegender Angehöriger.
Europäische, internationale und sozialpolitische Grund- satzfragen betreffen die Sektion V des Sozialministeriums.
Hier wird die EU-Politik des Ressorts koordiniert. Weiters werden durch sozialpolitische Grundlagenforschung Ent- scheidungsgrundlagen für die gesetzliche Ausgestaltung des österreichischen Sozialsystems erarbeitet.
Die spezifischen Belange der Seniorinnen und Senioren, der Freiwilligen- und Männerpolitik sowie des Themas CSR (Corporate Social Responsibility) sind ebenso wichtige Teilaspekte dieser Sektion.
Die Sektion „Arbeitsmarkt“ (Sektion VI) unterstützt den Bundesminister bei der Erreichung des Zieles der Voll- beschäftigung und bei der Aufrechterhaltung der optimalen Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes.
Themenschwerpunkte sind die Bekämpfung und Be- seitigung von Arbeitslosigkeit, die Förderung von Be- schäftigung, Integration von Personen in den Arbeits- markt, ein sinnvolles und nachhaltiges Zusammenführen von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage, die Versorgung der Wirtschaft mit Arbeitskräften und die Existenz-
sicherung im Falle von Erwerbslosigkeit.
Die Sektion VII befasst sich mit dem Arbeitsrecht sowie mit den Aufgaben des Zentral-Arbeitsinspektorates.
Im Arbeitsrecht stehen Rechtsfragen, die ein Arbeitsver- hältnis betreffen, im Fokus. Die Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes wiederum sollen das Leben und die
Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bei ihrer beruflichen Tätigkeit schützen. Menschengerechte Arbeitsbedingungen und ein hoher Sicherheitsstandard in den Betrieben
senken volkswirtschaftliche und betriebliche Folgekosten von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen.
Die Arbeitsinspektorate ist die größte gesetzlich beauf- tragte Organisation zur Bekämpfung von Lücken im Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
Sie setzen sich für den Schutz von Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen ein und tragen zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen bei.
UNSERE BANDBREITE AN LEISTUNGEN
KINDER:
9
9 Besuchscafés 9
9 Unterstützung von Kindern mit Behinderung
• Unterstützungsfonds für Kinder mit Behinderungen
• Familieninformationsstelle für Kinder mit Behinderungen
• Entschädigung bei Impfschäden
• Beratung und Diagnostik
JUGENDLICHE:
9
9 Beschäftigung und Soziales
• Ausbildungsgarantie
• Freiwilliges Sozialjahr
ERWACHSENE:
9
9 Arbeitsmarkt
• Arbeitslosengeld
• Notstandshilfe
• Mindestsicherung
• Weiterbildung und Qualifizierung
• Vermittlung am Arbeitsmarkt
• Beratung und Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsmarkt („fit2work“)
9
9 Arbeitsrecht
• Mindestlöhne
• Regelung Arbeitszeit und Urlaub
• Elternkarenz 9
9 Konsumentenschutz
• Rechtsberatung Konsumentenschutz
• KonsumentInnenbarometer
• Konsumentenportal (www.konsumentenfragen.at) 9
9 Förderung von Freiwilligentätigkeit
• Freiwilligenpass
• Freiwilligenweb
PENSIONISTINNEN UND PENSIONISTEN:
9
9 Pensionen
• Ausgleichszulage
• Invaliditätspension
• Berufsunfähigkeitspension
• Altersteilzeit
MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN:
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9 Förderung von Menschen mit Behinderungen
• Unterstützungen für DienstnehmerInnen
• Unterstützungen für DienstgeberInnen
• Mobilitätszuschuss
• Arbeitsassistenz
• Barrierefreiheit
• Unfallversicherung für behinderte Menschen in Be- schäftigungstherapie bzw. Behindertenwerkstätten
9
9 Sozialentschädigung
• Kriegsopferverbrechensgesetz
• Heeresversorgungsgesetz
• Impfschadengesetz
• Verbrechensopferfürsorgegesetz
MENSCHEN MIT PFLEGEBEDARF:
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9 Leistungen bei Pflege und Betreuung
• Pflegegeld
• 24-Stunden-Betreuung
• Unterstützung für pflegende Angehörige
• Mitversicherung pflegender Angehöriger
KONTAKT – BERATUNG – SERVICE
Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) 1010 Wien, Stubenring 1
E-Mail: [email protected]
Besuchen Sie uns auch im Internet unter:
www.aktivaltern2012.at www.bmask.gv.at www.boysday.at
www.dienstleistungsscheck-online.at www.fit2work.at
www.freiwilligenweb.at www.hilfsmittelinfo.gv.at www.infoservice.bmask.gv.at www.konsumentenfragen.at www.migration.gv.at
www.nestorgold.at www.pflegedaheim.at
Wenn Sie ein Problem haben, in sozialen Angelegenheiten Beratung suchen oder Informationsmaterial bestellen wollen, stehen wir Ihnen unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
9
9 Sozialtelefon: 0800-201611
Bürgerservice des Bundesministeriums (Mo bis Fr 8.00–12.00 Uhr Do 8.00–16.00 Uhr)
Fax: 01/71100 14266
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9 Pflegetelefon: 0800-201622
(Mo bis Fr 8.00–16.00 Uhr) Fax: 0800-220490
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9 Broschürenservice: 0800-202074
[email protected] https://broschuerenservice.bmask.gv.at
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9 Behindertenanwaltschaft: 0800-808016
Alle Servicenummern sind innerhalb Österreichs kostenfrei.
BMASK SERVICE
BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ Stubenring 1, 1010 Wien Tel.: +43 1 711 00 – 0