Sie erreichen das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten:
• schriftlich: A-l014 Wien, Ballhausplatz 2
• telefonisch:
- in der Bürozeit: (01) 531 15-0*
- Bürgerservice: (01) 531 15/44 11, Telefax: 53 30 623 (Konsularfra- gen: Hilfe in Krisenfällen, finanziellen Notlagen etc.); von aus
wärts 0660/64 44 (werktags 800_1830) aus dem gesamten Bundesge
biet zum Ortstarif
- außerhalb der Bürozeit: Bereitschaftsdienst: (01) 531 15/33 26 oder 33 60
- Europa-Telefon des BMaA (Fragen der Integration): Wien 531 151 35 53; von auswärts 0660154 56 (werktags 900 _1200 und 1500_1700) aus dem gesamten Bundesgebiet zum Ortstarif
• per Telex (0) 116 551, Kennzeichen: 116 551a aawn a
• per Telegramm: Telegrammadresse: Außenamt
• per Telefax: (01) 53 54 530
• per Internet: http:// www.bmaa.gv.at
Die Möglichkeiten des Bundesministeriums für auswärtige Angele
genheiten zur Hilfeleistung an Österreicher im Ausland sind in der Broschüre "Bürgerservice" ausführlich dargestellt. Diese Broschüre ist im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erhältlich.
Außenpolitischer Bericht 1997
Bericht des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten
Medieninhaber und Herausgeber:
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.
1014 Wien, Ballhausplatz 2
Gesamtredaktion und Koordinierung:
Ges. Dr. Walter Greinert
Kommissionsverlag:
MANZsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung 1014 Wien
Gesamtherstellung: MANZ, 1050 Wien
ISBN 3 214 08290 6
INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten . . . . . . . IX
Vorwort der Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten . . . XIV
A) Europa... ... . . . ... .. . . ... 1 1. Krise und Integration - eine doppelte Herausforderung . . . . . . . . . 1 II. Die Europäische Union . . . . 3
1 . Die Rolle Österreichs in den europäischen Institutionen - 2 . Vorberei
tungen für die österreichische EU-Ratspräsidentschaft 1 998-3. Die inner
österreichische Koordination und Zusammenarbeit mit dem Parlament und den Ländern - 4. Der Vertrag von Amsterdam - 5. Agenda 2000 -
6. Beschäftigung - 7. Wirtschafts- und Währungsunion - 8. Binnen
markt - 9. Forschung und Bildung - 10. Gentechnisch veränderte Lebens
mittel - 1 1 . Umweltstandards - 1 2 . Alpenquerender Schwerlastverkehr - 1 3 . Die Außenbeziehungen - 14. Die Gemeinsame Außen- und Sicher
heitspolitik (GASP) - 1 5 . Entwicklungszusammenarbeit - 1 6 . Die Zusam
menarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (Dritte Säule) - 1 7 . Öster
reich im Schengener Prozeß
III. Die europäische Sicherheitspolitik . . . . .. 48 1 . Die Mitarbeit in der WEU - 2. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat und die NATO-Partnerschaft für den Frieden
IV. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Eu- ropa (OSZE) ... 53 1 . Sicherheitsmodell und Europäische Sicherheits charta - 2 . Regionale Fragen - 3. Die Menschliche Dimension der OSZE - 4. Die wirtschaft
lichen Fragen der OSZE - 5 . Der militärische Bereich der OSZE
V. Europarat . . . . .. 58 1 . Politische Entwicklung - 2. Der zweite Gipfel - 3 . Verhältnis zu ande
ren europäischen Organisationen -4. Menschenrechte - 5. "Monitoring" - 6. Assistenzprogramme - 7 . Die Organe des Europarats - 8. Der Europarat und Österreich
VI. Nachbarschaftspolitik . ... . . . ... ... . . . . . . ... .. . . .. . .... . . .. 66
1. Südtirol - Autonomieentwicklung - 2 . Central European Initiative (CEI) - 3 . Der Umweltschutz in den Nachbarbeziehungen - 4. Binnen
schiffahrt
VII. Krisenzone Balkan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
B ) Der außereuropäische Raum. . . . . .. 85
1. Der Nahe Osten und Nordafrika . . . . .. 85 1 . Allgemeine politische Entwicklung - 2 . Der Friedensprozeß im Nahen Osten - 3 . Die Euro-Mediterrane Partnerschaft - 4. Wirtschaftskoopera-
tion im Nahen Osten und in Nordafrika - 5 . Organisationen der multilate
ralen Zusammenarbeit
11. Afrika südlich der Sahara . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
1. Allgemeines - 2. Westafrika - 3 . Zentralafrika - 4. Horn von Afrika - 5 . Ostafrika - 6. Südliches Afrika und SADC - 7. Die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU)
IH. Der asiatisch-pazifische Raum . . . .. .. . . . . . . .. . . 1 0 1
1 . Allgemeine Entwicklung -2. Die Entwicklungen im einzelnen -3 . Ver
stärkte Integration mit wirtschafts- und sicherheitspolitischen Zielen - 4. Die Partnerschaft Asien - Europa
IV. Nordamerika . . ... .. . . .. . . . . .. . . . . . . . . .. . . . . . . .. . . . . 109
1. USA und Kanada - 2. Das nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA)
V. Lateinamerika und die Karibik .. . . . .. .. . . .. . . .. . . . .... . . . .. . 1 1 2
1 . Allgemeine politische und wirtschaftliche Entwicklungen -2. Die Ent
wicklungen im einzelnen -3 . Multilaterale politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit
C) Die universelle Zusammenarbeit . . . 120 1. Die Vereinten Nationen (VN) ..... .. . .. . ... . . .. . . .... . . 120
1 . Die Reform der VN - 2. Die Finanzkrise der VN - 3 . Die Friedenserhal
tenden Operationen (FEO) - 4. Das VN-Sanktionenregime - 5 . Tätigkeits
bericht - Vereinte Nationen und VN-Spezialorganisationen
H. Wien als Sitz Internationaler Organisationen . . ..... ..... . . .. .. 158
D) Die Weltwirtschaft .. . .. . . ... ... . . .. . .. . .... . . . . .. . . . . . . . 1 64 1. Weltwirtschaftsgipfel . . . ..... . . .. .. . ... . .. .. . ... . . 1 64 H. Welthandelsorganisation (WTO) . . . .. .... . . . 166 IH. Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung (OECD) . . . .. .. .. . .. . . ... . .. . . .. .. 167
1 . OE CD-Erweiterung und Außenbeziehungen - 2. Schwerpunkte in der
Entwicklungszusammenarbeit (EZA) -3 . Das Multilaterale Investitionsab
kommen - 4. Wirtschaftsentwicklung Österreichs - 5. Ministertagungen E) Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (E ZA) . . . 172
1 . Volumen und Qualität der ästerreichischen Entwicklungszusammen
arbeit (EZA) - 2. Geographische und sektorielle Konzentration - 3 . Pro
gramm- und Projektarbeit der EZA -4. Koordination der Entwicklungszu
sammenarbeit und der internationalen Entwicklungspolitik
F) Internationale Abrüstung und Rüstungskontrolle . . . 1 78
1 . Die Organisation zur Überwachung des Internationalen Atomteststopp
vertrages (CTBTO) - 2. Verträge zur Rüstungskontrolle und Abrüstung von Massenvernichtungswaffen -3 . Beschränkung und Kontrolle konven
tioneller Waffen - 4. Internationale Kontrollmechanismen der Nichtwei
terverbrei tung (Non-Proliferation)
G) Globaler Umweltschutz . . . . . . . 1 82
1 . Nachfolgeprozeß zur Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) - 2. Globale Umweltübereinkommen
H) Auslandskulturpolitik . . . .. . 1 85
I) Die humanitäre Dimension in den internationalen Beziehungen . . . . 1 99 I. Der internationale Schutz der Menschenrechte . . . . . . . 1 99 H. Internationale Bemühungen um die effektive Gleichstellung
von Frauen und Männern . . . .. . . 204 III. Minderheitenschutz . . . .. .. . . 207 IV. Wanderungs- und Flüchtlingsfragen . . . . . . .. . . .. . . 2 1 0
1 . Migrations- und Flüchtlingsbewegungen i n und nach Europa
2. Flüchtlings- und Migrationspolitik in Österreich
3. Österreich und die Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien
V. Humanitäre und Katastrophenhilfe . . . . . . . . . . . . . 2 1 1 VI. Internationale humanitäre Organisationen . . . .... . . . . . . . 2 1 2 VII. Weltweite Sozialpolitik . . . . . . . . . . . . .. . . 2 1 3 VIII. Internationale Maßnahmen zur Bekämpfung des Mißbrauchs
von Suchtgiften und psychotropen Substanzen . . . 2 14 IX. Internationale Verbrechensverhütung . . . 2 1 7
J) Die rechtliche Dimension der österreichischen Außenpolitik . . . 2 19 I. Allgemeine Rechts- und Konsularfragen . . . . . . . .. 219
1 . Bürgerservice - 2. Hilfeleistung i n Zivil- und Strafsachen - 3 . Neue Verträge im Justizbereich - 4. Konsularische Zusammenarbeit
II. Reise- und Grenzverkehrsfragen . . . . . . 221
1 . Sichtvermerksangelegenheiten - 2. Grenzübergänge - 3 . Staatsgrenze
III. Vermögens- und sozialpolitische Angelegenheiten; Gesundheits- wesen . . . . . . . . . 223 IV. Die Auslandsösterreicherlinnen . . . . . 224
K) Medien und Information . . . . 227
1 . Öffentlichkeitsarbeit des BMaA - 2. Internationale Kooperation auf
dem Mediensektor - 3 . Entwicklungspolitische Informations-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit -4. Internationale Telekommunikation
L) Der österreichische Auswärtige Dienst . . . 2 3 1 I . Vertretungsbehörden - Honorarkonsulate . . . .. . . . . . . . . 2 3 1 II. Aufnahme in den Auswärtigen Dienst . . . .. . . 2 3 2 III. Organigramm und Liste der Berufsvertretungen . . . 2 3 3 IV. Personal . . . 233 V. Budget . . . 2 3 5 VI. ADV und Telekommunikation . . . 2 3 6 VII. Diplomatische Akademie (DA) . . . 2 3 7
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244
I. Länderinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244
II. Österreich und die Staatenwelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350
III. Diplomatisches und konsularisches Korps in Österreich . . . . . . . . 356
1. In Österreich akkreditierte ausländische Vertretungsbehärden - 2. Übersicht über die Ständigen Vertretungen bei den in Österreich ansäs sigen Internationalen Organisationen und Einrichtungen IV. Österreich in Internationalen Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
1 . Mitgliedschaften -2. Friedenserhaltende Missionen V. Österreichische Mitglieder in außenpolitischen Gremien . . . . . . . 369
VI. Österreich in Zahlen und im internationalen Vergleich . . . . . . . . . 3 73 Sachindex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
Vorwort
Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
Im dritten Jahr unserer Mitgliedschaft in der Europäischen Union sind die zusätzlichen Chancen und Perspektiven, die das "gemeinsame Eu
ropa" gerade auch für Österreichs Außenpolitik eröffnet, auf verschie
dene Weise sichtbar geworden.
• Als Mitglied der Union war Österreich 1997 in die immer intensi
veren Vorbereitungen für die beiden weitestreichenden Projekte des europäischen Integrationsprozesses, die Währungsunion und die EU-Erweiterung, vollinhaltlich eingebunden.
• Der Vertrag von Amsterdam war die erste grundlegende integrati
onspolitische Weichenstellung, an der Österreich im Rahmen der EU gleichberechtigt mitgewirkt hat. Viele der interessantesten Ab
schnitte dieses Vertrags werkes, wie dessen "Beschäftigungskapi
tel" und neue Bestimmungen im Bereich der Umweltpolitik und des Grundrechtsschutzes - sind von Österreich maßgeblich mitge
prägt worden.
• Als Teilnehmer am "Schengener Prozeß" hat Österreich ab 1. De
zember 1997 außerdem begonnen, von den Vorzügen eines ge
meinsamen Europa ohne Binnengrenzen zu profitieren. Während der zweiten Jahreshälfte hatte Österreich überdies den Schengen
Vorsitz inne.
Klar ist weiters, daß uns die Mitwirkung an der "Gemeinsamen Au
ßen- und Sicherheitspolitik" (GASP) der Union völlig neue Möglich
keiten des Informationsaustausches und der außenpolitischen Mit
gestaltung eröffnet, die in diesem Bericht sehr eingehend dargestellt sind.
An dieser Stelle sei zu Illustrationszwecken lediglich vermerkt, daß im sogenannten "COREU"-Informationsnetz der GASP zwischen den Außenministerien der 15 EU-Staaten und der EU-Kommission
1997 über 11.000 Mitteilungen ausgetauscht worden sind - und Österreich im Rahmen dieser stetig dichter werdenden Kooperation im Vorjahr an 12 "Gemeinsamen Standpunkten", 16 "Gemeinsamen Aktionen" und 122 gemeinsamen Erklärungen der EU beteiligt war.
Vor dem EU-Beitritt ist von manchen befürchtet worden, daß unsere Außenpolitik im Zeichen der europäischen Integration "eurozentri
scher" als bisher werden könnte. Wie auch die Erfahrung der beiden Vorjahre gezeigt hat, ist das Gegenteil der Fall. Im Verbund der Union haben wir von den Möglichkeiten des transatlantischen Dia
logs Gebrauch machen können, haben wir auch unsere Beziehungen zu den Ländern im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika und in La
teinamerika erheblich dynamischer entwickeln können, als dies im Alleingang möglich gewesen wäre.
Der "EU-Bonus" hat uns auch geholfen, die Stellung Wiens als Sitz internationaler Organisationen zu festigen, was 1997 insbesondere durch die Ansiedlung des Technischen Sekretariats der - im Aufbau begriffenen - Organisation des Vertrages über das umfassende Ver
bot von Atomwaffentests (CTBTO) gelungen ist.
Ein weiteres Beispiel dafür, daß das europäische und das globale En
gagement unserer Außenpolitik einander auf fruchtbringende Weise ergänzen, hat unser erfolgreiches internationales Eintreten für ein Totalverbot von Antipersonenminen (APM) geboten. Österreich hat bekanntlich zu den aktivsten Betreibern der - im Dezember des Vor
jahres von 123 Staaten in Ottawa unterzeichneten - APM-Verbots
konvention gehört und insbesondere den Entwurf dieses hoffentlich richtungsweisenden Vertrags werkes erstellt.
In unserem europäischen Umfeld haben wir den Beziehungen zu un
seren Nachbarn in Zentral- und Osteuropa auch 1997 vorrangige Be
deutung beigemessen. Es liegt auf der Hand, daß der nunmehr an
laufenden Erweiterung der Europäischen Union in diesem Zusam
menhang eine zentrale Rolle zukommt.
Aufgrund seiner Lage ist Österreich von der Erweiterung der Union zweifelsohne unmittelbarer als die meisten anderen EU-Staaten be
troffen (weshalb wir auch darauf drängen, daß dieser wichtige Pro
zeß bestmöglich vorbereitet wird). Ebenso ist es aber offenkundig, daß Österreich als ein Land im Zentrum eines unruhigen Kontinents im Wandel größtes Interesse haben muß, daß dieses Schlüsselvorha
ben der Union gelingt und unsere Nachbarstaaten so bald wie mög
lich in das Stabilitäts- und Wohlstandsgefüge des gemeinsamen Eu
ropa eingebunden werden können.
Wie wichtig diese Zielsetzung ist, unterstreicht die tragische Ent
wicklung auf dem Balkan mittlerweile schon seit fast sieben Jahren.
Dort sehen wir, wie entscheidend es gerade auch für uns ist, daß das gemeinsame Europa noch besser als bisher in der Lage ist, in sein Umfeld Stabilität zu JJexportieren {t, weil wir ansonsten sehr rasch Gefahr laufen, von dort Instabilität zu JJimportieren{t.
Darum hat Österreich sein Engagement im Rahmen des - von der NATO geleiteten - multinationalen UNO-Friedenseinsatzes in Bos
nien auch 1997 aktiv fortgesetzt. Deswegen haben wir uns weiters an der - unter italienischer Führung stehenden - internationalen Frie
densoperation in Albanien beteiligt und die - zur Bewältigung der albanischen Krise von der OSZE unter Führung von Altbundeskanz
ler Dr. Franz Vranitzky unternommenen - Bemühungen nach besten Kräften unterstützt.
Darum begrüßen wir es, daß die Europäische Union gemäß dem Am
sterdamer Vertrag in Zukunft in der Lage sein wird, die Westeuropäi
sche Union (WEUj für JJhumanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbe
wältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen {t in An
spruch zu nehmen.
Vor diesem Hintergrund halte ich es aber auch für notwendig, die Er
weiterung der Europäischen Union und jene der NA TO in ihrem Ge
samtzusammenhang zu sehen. Gerade jene Länder, die Jahrzehnte einer kommunistischen Gewaltherrschaft durchlitten haben, sind heute überzeugt,
• daß die Europäische Union und die NA TO einander ergänzende Ausdrucksformen ein- und derselben Solidar- und Wertegemein
schaft sind;
• daß jeder der beiden Erweiterungsprozesse auf seine Weise zur Stabilität Europas beiträgt und die Wende von 19a9 unumkehrbar macht;
• und daß die JJHeimkehr{t der neuen Demokratien in das gemein
same Europa erst dann abgeschlossen ist, wenn diese Staaten bei
den Organisationen vollberechtigt angehören.
Deshalb hat der im Ju1i stattgefundene NA TO-Gipfel von Madrid - auch aus österreichischer Sicht - sicherlich zu den markantesten au
ßenpolitischen Ereignissen des Vorjahres gehört.
In der - von Österreich in Madrid abgegebenen - Erklärung ist die Entscheidung der Allianz, die Tschechische Republik, Polen und Ungarn zu Gesprächen über den Beitritt einzuladen, darum auch
"als ein konkretes Beispiel für den Prozeß der Schaffung einer neuen NATO" qualifiziert worden. Gleichzeitig hat Österreich festgestellt, daß die - von der NATO in Madrid in diesem Zusammenhang ge
machte - Erklärung, daß ihre Türen offen bleiben, als "eine an alle europäischen Staaten gerichtete Einladung" verstanden werden müsse, "ihre Zusammenarbeit mit der Allianz in dem von ihnen ge
wünschten Ausmaß weiterzuentwickeln".
Ich bin überzeugt, daß wir uns mit dieser Einladung - trotz der ge
genwärtigen Meinungsverschiedenheiten über die Zukunft der öster
reichischen Sicherheitspolitik - in nicht allzu ferner Zukunft erneut beschäftigen werden müssen; schon deshalb
• weil Europa {wie sich zuletzt im Kosovo gezeigt hat} mit zuneh
menden ethnischen und nationalen Konflikten und mit vielen un
gelösten Minderheitenfragen konfrontiert ist,
• weil Österreich diesen Instabilitäten und Risken durch seine geo
graphische Lage direkter ausgesetzt ist als die meisten anderen westeuropäischen Staaten,
• weil sich die NA TO in der Bewältigung dieser sicherheitspoliti
schen Herausforderungen als unverzichtbares Rückgrat funktio
nierender Sicherheitsstrukturen erwiesen hat
• und weil 11 unserer 14 EU-Partner eine europäische Sicherheits
und Verteidigungsidentität gerade auch aus diesem Grund i n n e r h a 1 b der Allianz aufbauen wollen.
Als nächste große Herausforderung stftht uns allerdings der österrei
chische EU-Vorsitz bevor. Die unter der Verantwortung von Frau Staatssekretärin Dr. Benita Ferrero-Waldner stehenden Vorbereitun
gen sind 1997 gut vorangekommen, weshalb ich zuversichtlich bin, daß wir die Aufgabe erfolgreich meistern werden, durch sechs Mo
nate "das Gesicht und die Stimme Europas" zu sein.
Im Zeichen der herannahenden Präsidentschaft haben wir auch un
ser Vertretungsnetz durch die Eröffnung neuer Botschaften in Riga, Skopje, Tallinn und Vilnius zum ersten Mal seit vielen Jahren merk
lich ausgeweitet. Darüber hinaus ist auch die ADV-Ausstattung des Außenministeriums und der Auslandsvertretungen substantiell ver
bessert worden; als erstes österreichisches Ressort führt das Außen
amt seit 1997 außerdem den "elektronischen Akt (ELAKlt ein.
Angesichts der bevorstehenden ersten österreichischen EU-Präsi
dentschaft haben wir uns auch besonders bemüht, den vorliegenden Außenpolitischen Bericht so inhaltsreich, themenorientiert und übersichtlich wie möglich zu gestalten. Dem zuständigen Referatslei
ter im Außenministerium, Walter Greinert, wie auch dessen Mitar
beiterinnen und Mitarbeitern sowie zahlreichen weiteren Angehöri
gen der Zentrale meines Ressorts und der Vertretungsbehörden gilt jedenfalls mein besonderer Dank; sie alle haben in diese anspruchs
volle Aufgabe sehr viel Zeit, Fachwissen und persönliche Arbeit in
vestiert.
Danken möchte ich aber auch dem Bundeskanzleramt und anderen Ministerien, der Parlamentsdirektion, der Nationalbank und dem Österreichischen Statistischen Zentralamt, die gleichfalls sehr wert
volle Beiträge zu dieser Dokumentation geliefert haben.
Ich hoffe, daß dieses Jahrbuch von seinen Lesern als informativ und nützlich empfunden wird, aber auch als Zeichen, daß Österreichs Außenpolitik bemüht ist, die Interessen unseres Landes mit Engage
ment, Ideenreichtum, Selbstbewußtsein und Innovationsgeist zu ver
treten; und im Wissen um die Tatsache, daß die Zukunft Europas notwendigerweise auch die unsere ist.
Dr. Wolfgang Sch üssel
Die Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Das Jahr 1997 stand bereits stark im Zeichen der bevorstehenden er
sten EU-Präsidentschaft Österreichs, und selbstverständlich hat die Vorbereitung der Präsidentschaft im Jahre 1997 generell eine wich
tige Rolle in den außenpolitischen Aktivitäten gespielt. Die unmittel
baren Präsidentschaftsvorbereitungen betreffend wurden planmäßig die grundlegenden Entscheidungen über den Ablauf, die Veranstal
tungsorte in Österreich, aber auch die Sponsoren, getroffen. Gleich
zeitig haben sich die voraussichtlichen politischen Inhalte weiter konkretisiert, worauf auch unserererseits die entsprechenden Vorbe
reitungen getroffen wurden.
Ich möchte jedoch festhalten, daß die Präsidentschaft zwar die öster
reichische Außenpolitik fokussierte und für ein halbes Jahr auch in das internationale Rampenlicht stellt - es ist aber nicht der EU-Vor
sitz, der Österreichs Außenpolitik dominiert oder definiert. Der Um
stand, daß unser Land 1998 den historischen Schritt zum EU-Vorsit
zenden machen wird, ist vielmehr das Resultat der kontinuierlichen, konsequent europa- und integrationsorientierten Außenpolitik der Bundesregierung.
Der Vorsitz ist damit sichtbarer Ausdruck einer Außenpolitik, die eine Reihe von innerhalb der Bundesregierung abgestimmten mittel
und langfristigen Zielen verfolgt, und diesen Zielen vielleicht - denn die tatsächlichen politischen Entwicklungen während unseres Vor
sitzes sind weder vorhersehbar noch vorherbestimmbar - durch un
seren Vorsitz verstärkte Aufmerksamkeit und beschleunigte Umset
zung verschaffen kann. Ich sehe solche Möglichkeiten etwa im Be
reich der EU-Erweiterung und im Bereich der Stabilitätssicherung in Südosteuropa, aber auch in Fragen der Menschenrechte oder im Be
reich der Anti-Personen-Minen.
Diese Außenpolitik besteht aus einem Mosaik zahlreicher Aktivitä
ten in unterschiedlichen Bereichen, aus der Summe von vielen Ein
zelanstrengungen - aus oft weitgehend unsichtbarer, aber konkreter Arbeit in internationalen Gremien, aus bilateralen Bemühungen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft ebenso wie in allen Teilen des Globus. Sie besteht aus international geschätzten Beiträgen zur För
derung internationaler Stabilität und Entwicklung, von der Teil
nahme an frie den serh alten den Operationen am Balkan oder im Na
hen Osten bis zur Förderung der landwirtschaftlichen Entwicklung
in Ostafrika. Ich lege Wert darauf, diese Aktivitäten direkt und per
sönlich mit unseren Partnern, zum Beispiel mit den Regierungen im Nahen Osten und in unseren Schwerpunktländern wie Uganda oder Nikaragua, zu besprechen, um sinnvolle und effiziente Kooperation sicherzustellen.
Diese Außenpolitik hat unserem Land Anerkennung und wirtschaft
liche Vorteile gebracht. Sie hat Wien zu einem Zentrum der Arbeit der Vereinten Nationen gemacht - etwa im Bereich der internationa
len Drogen bekämpfung. Der Generalsekretär der Vereinten Natio
nen, Kofi Annan, hat diese Rolle Wiens durch seinen schon kurz nach seinem Amtsantritt erfolgten Besuch in Wien hervorgehoben.
Eine modern verstandene Außenpolitik muß heute dem Schutz österreichischer Bürger im Ausland, ihren persönlichen und kom
merziellen Interessen verpflichtet sein. Auch ein Einzelschicksal hat das Recht auf unsere Bemühungen, die dann, oft nach Kontakten auf politischer Ebene, auch in aussichtlos erscheinenden Fällen erfolg
reich sein können. Darüber hinaus muß sie die kulturellen und wis
senschaftlichen Leistungen Österreichs im Ausland nicht nur prä
sentieren, sondern auch weltweit vernetzen. Diese Arbeit führt iIn
mer wieder zu außergewöhnlichen Resultaten, etwa der einzigarti
gen Bhutan-Ausstellung in Wien als Folge der besonderen Kontakte Österreichs zu diesem Himalaya-Königreich.
Ich sehe die österreichische Außenpolitik in Zukunft verstärkt auch als Außenwirtschaftspolitik. Langfristige Strategien und voraus
schauendes Handeln werden auch im außenpolitischen Bereich iIn
mer wichtiger. Mein Verständnis von Außenpolitik ist es, in bilatera
len und multilateralen Verhandlungen, z. B. in der EU, in der OECD und im GA TT /WTO, zur Schaffung von Rahmenbedingungen beizu
tragen, in denen sich Wettbewerb und Handel möglichst frei entfal
ten können. Eine vorausschauende Außenwirtschaftspolitik wird darüber hinaus die Auslandsmärkte transparenter machen und dort, wo hohe Zutrittsschranken österreichischen Anbietern den Marktzu
gang erschweren, deren Abbau anstreben.
Im Rahmen unserer außenpolitischen Möglichkeiten unterstützen wir ferner mittlere und kleinere Unternehmen, deren personelle und finanzielle Ressourcen begrenzt sind, bei der Erschließung von Aus
landsn1ärkten, indem wir außenpolitische Kontakte für ganz kon
krete Geschäftsanbahnungen nutzen. Die Eigeninitiativen der einzel
nen Unternehmen können dadurch zwar nicht ersetzt werden, aber
die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Inland wird durch den Aufbau dieser Wirtschaftsbeziehungen im Ausland erst ermöglicht. Die im Ausland tätigen Unternehmen sind für mich daher auch die wahren Pioniere der Außenpolitik.
Unsere Außenpolitik besteht aus vielen individuellen Leistungen, sie ist eine Politik, die von Österreich ern für Österreicher gemacht wird
eine Politik, in der die Erfahrungen und Qualitäten der Mitarbeite
rinnen und Mitarbeiter des Außenministeriums eine wichtige RoJ1e spielen. Das Miteinander hat im Außenministerium einen besonde
ren Stellenwert, gegenseitiges Vertrauen, selbständige Entscheidun
gen, unbürokratische Abwicklung sind Qualitäten, auf die ein perso
nell kleines, in mehr als 80 Ländern vertretenes Ressort besonders angewiesen ist.
Diese Außenpolitik wird von einer in vielen Bereichen überparteili
chen oder einstimmigen Unterstützung getragen, iIn Parlanlent ebenso wie seitens der Bundesländer, aber auch der Interessensver
tretungen - denn auch deren Arbeit hat eine zunehmend stärkere in
ternationale Komponente. Ich glaube, daß in diesem Aspekt der Au
ßenpolitik, der konkreten Zusammenarbeit mit Österreichs Institu
tionen, nicht nur eine Rechtfertigung, sondern auch eine besondere Herausforderung unserer Arbeit liegt.
Österreichs Außenpolitik ist nie Selbstzweck. Sie ist in erster Linie den Interessen unseres Landes verpflichtet, aber auch den Prinzi
pien der Menschenrechte und der Demokratie. Sie ist den internatio
nalen Bemühungen um Frieden und Stabilität verpflichtet und be
Inüht, die Länder des Südens in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
Diese Aufträge lagen unserer Arbeit im Jahre 1997 zugrunde, und ich sehe sie auch als die Basis für die Übernahme des Ratsvorsitzes in der Europäischen Union am 1. 7. 1998 an.
Dr. Benita Ferrero-Waldner
Krise und Integration - eine doppelte Herausforderung
A) Europa
I. Krise und Integration - eine doppelte Herausforderung 1997 bewegte sich die europäische Politik zwischen Krisenbewältigung und weiteren bedeutsamen Schrittell zur Einigung des Kontinents. Die Regie
rungskonferenz der EU-Mitgliedsstaaten konnte nach mehr als einem Jahr mit dem Vertrag von Amsterdam insgesamt erfolgreich abgeschlossen wer
den. Angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit in Europa wurde die Be- . schäftigungspolitik erstmals auf Unionsebene, nicht zuletzt auch auf öster
reichische Initiative hin, thematisiert: Dies führte schließlich zu einer Reihe konkreter, beim Beschäftigungsgipfel von Luxemburg beschlossener Maß
nahmen, die von den einzelnen Regierungen durchzuführen sind und peri
odisch auf Ebene der Union überprüft werden.
Unbestritten stellt der Erweiterungsprozeß in den kommenden Jahren die größte Herausforderung für die Union dar. In der Agenda 2000, die von dem auch von Österreich vertretenen Ansatz, nämlich zu "differenzieren, aber nicht zu diskriminieren" , geprägt ist, einigte man sich vor allem auf die Vor
gangsweise bei den kommenden Erweiterungsverhandlungen. Der zweite Gipfel des Europarates versammelte erstmals die Staats- und Regierungs
chefs der nunmehr 40 Mitgliedsstaaten und wurde so zu einer eindrucksvol
len Demonstration europäischer Gemeinsamkeit auf der Basis von Rechts
staatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und pluralistischer Demokratie.
Außerdem war das Jahr 1997 von außergewöhnlichen Bemühungen der Re
gierungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gekennzeichnet, ihre Nationalwirtschaften für die Einführung des gemeinsamen Währungs
systems reif zu machen - und dies vor dem Hintergrund der sich bessernden Wachstumsraten einerseits, der steigenden Arbeitslosigkeit andererseits.
Das erfolgreiche Bemühen der Regierungen um Einhaltung der Konvergenz
kriterien im Sinne des Stabilitätspaktes muß als bedeutsames Ereignis ge
wertet werden. Schließlich war die Inkraftsetzung des Schengener Vertrages für Österreich wie für Italien und Griechenland ein europapolitisch wichti
ger Schritt.
Angesichts der noch nicht vollständig bewältigten Krisen (Albanien, Bos
nien und Herzegowina) und neuer Konfliktherde (Kosovo) rückten aber die Bemühungen um eine europäische Sicherheitsarchitektur im Jahr 1 997 im
mer mehr in den Vordergrund, wobei die Europäische Union und die NATO, aber auch die WEU und die OSZE, wichtige Weichenstellungen vornahmen.
So hat die Sicherheitspolitik der Europäischen Union im Vertrag von Am
sterdam eine begrüßenswerte Fortentwicklung erfahren. Wichtigste kon
krete Neuerung ist die Aufnahme des vollen Spektrums von Aufgaben des Krisenmanagements (also einschließlich friedensschaffender Kampfein
sätze) in den EU-Vertrag. Zur Ausarbeitung und Durchführung dieser neuen
Gemeinschaftsaufgaben wird die Union die operative Kapazität der WEU in Anspruch nehmen können. Im übrigen hat die Regierungskonferenz auch die Perspektive einer schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidi
gungspolitik der Union präzisiert.
Die Westeuropäische Union hat als Reaktion auf die Unterzeichnung des Amsterdamer Vertrages in einer offiziellen Erklärung ihre Bereitschaft be
kundet, die WEU stufenweise zur Verteidigungskomponente der EU auszu
bauen. Gleichzeitig betonte die WEU, daß sie auch ein entscheidendes Ele
ment der Entwicklung einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungs
identität innerhalb der Allianz darstelle und zu diesem Zweck ihre Zusam
menarbeit mit der NATO ausbauen möchte. Das klare Bekenntnis der WEU zu dieser Doppelfunktion unterstreicht die Bedeutung, die ihr bis auf weite
res in der entstehenden Sicherheits struktur als Bindeglied zwischen der Eu
ropäischen Union und der NATO zukommt.
Was die Übernahme von Aufgaben des internationalen Krisenmanagements be
trifft, hat der multinationale Friedenseinsatz in Bosnien und Herzegowina ge
zeigt, daß es bei dieser Friedensoperation angesichts ihrer Größenordnung und Aufgabenstellung notwendig war, auf NATO-Kapazitäten zurückzugreifen.
Hier hat nun das Modell einer vertieften Partnerschaft für den Frieden eine Weiterentwicklung gebracht, die auf politischer Ebene vom Euro-Atlanti
schen Partnerschaftsrat begleitet wird, der im Mai 1 997 als ein umfassendes multilaterales Dialogforum geschaffen wurde. Militärischer Schwerpunkt des Übergangs von der bisherigen Partnerschaft für den Frieden zur vertief
ten Partnerschaft ist das Bestreben, die Fähigkeit der Teilnehmerstaaten zur operationellen Zusammenarbeit auf die gesamte Bandbreite von Friedens
operationen auszuweiten, also einschließlich militärischer Kampfeinsätze zur Friedensschaffung. Dieses Aufgabenspektrum deckt sich damit mit je
nen der Petersberg-Aufgaben der WEU, die seit dem Europäischen Rat von Amsterdam Bestandteil der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union sein können.
Durch die am 27. Mai 1 997 in Paris unterzeichnete "Gründungsakte über ge
genseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit" wurde der NATO
Rußland-Rat ins Leben gerufen, der auch in Krisen- und Notsituationen als Forum für gemeinsame Beratungen der 16 NATO-Mitglieder und Rußlands dienen soll. Außerdem enthält die Gründungsakte NATO-Rußland einleitend die grundsätzliche Feststellung, daß sich "die bei den Seiten nicht mehr als Gegner betrachten" , sondern vielmehr durch das Bekenntnis zum Ausbau eines "stabilen, friedlichen und ungeteilten Europa" verbunden sind. In der Gründungsakte wird weiters das interne Recht eines jeden Staats bekräftigt, die Mittel zur Gewährleistung seiner Sicherheit selbst zu wählen.
Was die Erweiterung betrifft, so soll die Öffnung für neue Mitglieder aus der Sicht der NATO dazu beitragen, die historische Wende von 1989 und die Überwindung der Trennlinie in Europa unumkehrbar zu machen, die euro-
Die Europäische Union
päische Stabilitätszone auszudehnen und die Reformprozesse in den Län
dern Zentral- und Osteuropas dauerhaft abzusichern.
Komplementär zur NATO-Erweiterung laufen die Bemühungen, im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder aus Nordamerika, Europa und Zentral
asien zu verbessern und die Mechanismen für ein arbeitsteiliges Zusammen
wirken der europäischen und trans-atlantischen Organisationen und Institu
tionen auszubauen.
Die seit 1989 eingetretenen weltpolitischen Veränderungen eröffnen Öster
reich die Chance, sich an diesem Prozeß erheblich aktiver und gestalteri
scher zu beteiligen, als dies unter den Bedingungen des Kalten Krieges mög
lich war. In der Zeit der Ost-West-Konfrontation stieß die österreichische Gestaltungsfreiheit auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik an Grenzen, die durch die politischen Verhältnisse in Europa vorgegeben waren. Österreich kann das in der "Charta von Paris für ein neues Europa" von 1990 verankerte
"Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu tref
fen" , unbestreitbar in Anspruch nehmen.
Als Mitglied der Europäischen Union hat Österreich die Möglichkeit, bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik aktiv mitzuwirken und die - im Amsterdamer Vertrag in Aussicht genommene - schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik im Geiste der europäischen Solidarität mitzugestalten und mitzutragen. Österreich kann heute darüber hinaus aktiv mithelfen, die friedensstiftende und stabi
lisierende Kraft des europäischen Integrationsgeschehens auf das größere Europa zu erstrecken.
Diese klare europapolitische Grundhaltung wird eine wichtige Orientierung für Österreich darstellen, wenn es im zweiten Halbjahr 1998 den Vorsitz inl Rat der Europäischen Union führt. Aus heutiger Sicht wird die österreichi
sche Präsidentschaft sicherlich von den Themen Beschäftigung, Vorberei
tung auf die Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Agenda 2000 und EU-Erweiterung geprägt werden. Weitere wichtige Themenbereiche werden Menschenrechte, innere Sicherheit und Umwelt sein. Darüber hinaus wer
den konkrete Vorbereitungen für die Umsetzung des Amsterdamer Vertra
ges, dessen Inkrafttreten erst nach dem Ende der österreichischen Präsident
schaft erwartet wird, in die Zeit des österreichischen Vorsitzes fallen.
II. Die Europäische Union
1 . Die Rolle Österreichs in den europäischen Institutionen
Österreich ist nunmehr im vierten Jahr Mitglied der EU und beteiligt sich ak
tiv an den Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen, sei es im Europäischen Rat, im Rat auf Ministerebene oder im Europäischen Parlament und deren
untergeordneten Arbeitsgruppen. Ab 1 . Jänner 1 998 gehört Österreich der Troika (aktuelles EU-Präsidentschaftsland, dessen Vorgänger und dessen Nachfolger) an.
Franz Fischler ist als Mitglied der Europäischen Kommission (EK) für Land
wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zuständig. Hubert We
ber ist Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. Am Europäischen Ge
richtshof (EuGH) sowie am Europäischen Gericht erster Instanz (EnGe I)
stellt Österreich mit Peter Jann und Josef Azizi jeweils einen Richter.
Europäisches Parlament (EP)
Im EP repräsentieren 626 Abgeordnete rund 3 70 Millionen EU-Bürger. Die Willensbildung im Plenum und den 20 ständigen Ausschüssen des EP er
folgt derzeit in acht Fraktionen, die länderübergreifend arbeiten; 36 Abge
ordnete sind fraktionslos. Größte Fraktion ist die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) mit 2 1 5 Sitzen, gefolgt von der Europäischen Volkspartei (EVP) mit 1 80 Sitzen.
Die in Österreich direkt gewählten 21 Abgeordneten zum EP teilen sich nach Parteizugehörigkeit wie folgt auf: ÖVP 7, SPÖ 6, FPÖ 6, GRÜNE 1, LIF 1 (Namens liste s. Anhang) .
1997 fanden 18 Plenartagungen des E P statt. Die aus österreichischer Sicht wichtigsten Entschließungen betrafen: das Protokoll zum 4. AKP-EG-Ab
kommen in/olge des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens zur EU (16. Jänn er); die En tschließung zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und An tisemitismus und zum europäischen Jahr gegen Rassismus (30. Jänner);
die Ergebnisse des BSE-Aussch usses (19. Februar und 19. November); gene
tisch veränderter Mais (8. April); die Ach tung der Menschenrech te in der EU (8. April); der rech tlich e Sch u tz biotechnologischer Erfindungen (16. Juli);
An ti-Personen-Minen (18. September und 18. Dezember); der Vertrag von Amsterdam (19. November); Agenda 2000: Die Erweiterung und der zukünf
tige Fin anzrahmen der EU (4. Dezember).
Der Ausschuß der Regionen (AdR) vertritt die Interessen der Unionsbürger auf regionaler und lokaler Ebene in Brüssel. Der Ausschuß umfaßt 222 Ver
treter der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Mitglieds
staaten. Österreich ist mit 12 Mitgliedern vertreten (den neun Landes
hauptleuten und drei Mitgliedern des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes). AdR-Vizepräsident und öster
reichischer Delegationsleiter war 1997 der Kärntner Landeshauptmann Christof Zernatto.
Der AdR hält jährlich fünf Plenarversammlungen ab und gliedert sich in
acht Fachkommissionen. Regionale österreichische Interessen fanden ins
besondere in den Stellungnahmen zu den Themen Umwelt- und Verkehrs
politik, territoriale Beschäftigungsbündnisse, Energie- und Wasserpolitik
Die Europäische Union
der EU, Reform der Agrar- und Strukturpolitik und EU-Osterweiterung Be
rücksichtigung. Die Sonderkommission "Institutionelle Angelegenheiten"
befaßte sich vorrangig mit der Regierungskonferenz. Auch hier haben die österreichischen Positionen (Subsidiaritätsprinzip und Aufwertung des AdR) maßgeblich Eingang gefunden.
Im Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA) sind die verschiedenen Interes
sengruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens am EU-Rechtset
zungsprozeß beteiligt. Seine 222 Mitglieder sind in den drei Gruppen Ar
beitgeber (I) , Arbeitnehmer (11) und verschiedene Interessen (III) organi
siert. Österreich ist mit 12 Mitgliedern vertreten.
Der WSA hält im Jahr rund zehn Plenarsitzungen ab und umfaßt neun Fach
gruppen. 1997 hat der WSA, der gemäß EU-Vertrag je nach Sachgebiet ent
weder obligatorisch oder fakultativ befaßt wird, insgesamt 1 5 5 beratende Stellungnahmen an die Kommission und den Rat abgegeben, davon 24 aus eigener Initiative.
Europäischer Gerichtshof
Die Vertretung der Republik Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof
und dem Europäischen Gericht erster Instanz wird von den Prozeßbevoll
mächtigten des Völkerrechtsbüros des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (BMaA) un0- des Verfassungsdienstes des Bundeskanzler
amtes (BKA) vorgenommen. Osterreichische Gerichte haben 1997 insgesamt 35 Vorabentscheidungsverfahren (Anrufung des EuGH durch ein nationales Gericht wegen Auslegung von Gemeinschaftsrecht) eingeleitet. Das erste ge
gen Österreich gerichtete Vertragsverletzungsverfahren aus dem Jahr 1996 betrifft vergaberechtliche Aspekte des Landhaus- und Kulturbezirks St. Pöl
ten. 1997 wurde gegen Österreich kein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH begonnen.
2 . Vorbereitungen für die österreichische EU-Ratspräsidentschaft
1 998
Österreich wird am 1 . Juli 1998 als erstes der neuen EU-Mitglieder Finnland, Österreich und Schweden die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union übernehmen. Der Vorsitz im Rat wird von den Mitgliedsstaaten nach
einander für je sechs Monate wahrgenommen. Die geltende Reihenfolge der Präsidentschaften wurde durch den Beschluß des Rates vom 1 . Jänner 1995 festgelegt.
Mit der Funktion des Ratsvorsitzes sind spezifische Aufgaben und Anforde
rungen verbunden. Diese bestehen insbesondere darin, den Rat einzube
rufen und in allen seinen Gremien den Vorsitz zu führen. Während der österreichischen Präsidentschaft werden etwa 40 Ministerratstagungen und zwischen 1 300 und 1 600 Treffen auf Beamtenebene zu leiten sein. Die Präs i-
dentschaft nimmt auch die Beziehungen zum EP und Termine im EP
Plenum und den EP-Ausschüssen wahr. Darüber hinaus vertritt die Präsi
dentschaft die Union nach außen und unterhält zahlreiche Kontakte mit Drittstaaten auf Regierungs- und Beamtenebene. Getreu dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Vorsitzes ist die Präsidentschaftsfunktion in allen Tätig
keitsbereichen der Union (gemeinschaftlicher Bereich, GASP, Justiz und Inneres) sowie auf allen Ebenen (von der Ratsarbeitsgruppe bis zum Rat) auszuüben.
Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, erfolgten seitens der Bun
desverwaltung auch 1 997 umfangreiche Vorkehrungen.
Organisatorische Vorbereitungen
Österreich hat termingemäß sieben Monate vor Beginn seiner Ratspräsident
schaft einen Entwurf des Kalenders der Ratstagungen veröffentlicht. Gemäß Planungsstand vom Dezember 1997 sollen im 2 . Halbjahr folgende Ratsta
gungen stattfinden:
In Brüssel oder Luxemburg:
39 Tagungen des Ministerrates in seinen verschiedenen Formationen.
In Österreich: 8 informelle Tagungen des Ministerrates:
• Minister für Arbeit, Soziales und Gleichstellung der Frauen, 8.- 10. Juli 1998, Innsbruck
• Umweltminister, 1 7. - 19. Juli 1998, Graz
• Außenminister, 5 . - 6. September 1998, Salzburg
• Verkehrsnünister, 1 5 . - 16. September 1 998, Feldkirch
• Landwirtschaftsnünister, 20. - 22 . September 1998 , St. Wolfgang
• ECOFIN 2 5 . - 27. September 1 998, Wien
• Industrieminister, 2 . -4. Oktober 1998 , Pörtschach / Klagenfurt
• Minister für Justiz und Inneres, 29.-30. Oktober 1 998, Wien
Weiters sollen die drei folgenden Konferenzen auf Ministerebene stattfin
den:
• Konferenz der Gesundheitsminister, 23. - 24 . Juli 1998 , Bad Tatzmanns- dorf
• Konferenz der Kulturminister, 10. - 1 2. September 1998, Linz
• Konferenz der Bildungsminister, 23.-24. Oktober 1998, Baden
Während der österreichischen Präsidentschaft werden eine Arbeitstagung der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission, eine Außenmini
sterkonferenz der EU- und der SADC-Staaten (SADC: Southern African De
velopment Cooperation) und eine ordentliche Tagung des Europäischen Ra-
Die Europäische Union
tes (in Wien, 1 1 . und 1 2 . Dezember 1 998) stattfinden. Über weitere Tagungen auf Regierungsebene wurde vorläufig noch keine definitive Entscheidung getroffen.
Darüberhinaus ist die Abhaltung von insgesamt über 100 Tagungen und Konferenzen auf Experten- und Beamtenebene in Österreich geplant. Ein Großteil dieser Tagungen wird in den Redoutensälen der Wiener Hofburg durchgeführt werden.
Auf parlamentarischer Ebene wird während der österreichischen Präsident
schaft - entsprechend einer Tradition in der Europäischen Union - eine
Sitzung der Konferenz der Europaausschüsse der nationalen Parlamente (COSAC) sowie eine Tagung der Vorsitzenden der Außenpolitischen Aus
schüsse der nationalen Parlamente abgehalten werden.
Der Ausschuß der Regionen wird auf Einladung des österreichischen Dele
gationsleiters - ab 1 998 der Salzburger Landeshauptmann Franz Schausber
ger - eine außerordentliche Sitzung seines Präsidiums in Salzburg abhalten.
Die organisatorischen Vorbereitungen für die in Österreich geplanten Veran
staltungen wurden von allen Ressorts in Angriff genommen. Die innerstaat
liche Koordination der organisatorisch-technischen Vorbereitungsarbeiten wird auf Ebene der Bundesregierung von Staatssekretärin Benita Ferrero
Waldner unter Einbindung der Bundesministerien geleitet. Im Bundesmini
sterium für auswärtige Angelegenheiten wurde für diese Aufgabe ein Exeku
tivsekretariat eingesetzt.
Inhaltliche Vorbereitungen
Inhaltlich wird die österreichische EU-Ratspräsidentschaft durch die je
weils federführenden Bundesministerien in enger Zusammenarbeit mit an
deren mitbefaßten Bundesministerien, Gebietskörperschaften und Sozial
partnern vorbereitet. Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten nehmen die horizontale Koordinierung wahr. Als Koordinationsmechanismus wurde ein interministerieller Jour fixe auf Ebene der Sektionsleiter eingerichtet, der bislang monatlich zusam
mentrat.
Ein erster Entwurf des österreichischen Präsidentschaftsprogrammes, das der Öffentlichkeit zur Jahresmitte 1998 präsentiert werden soll, wurde be
reits erstellt. Erst gegen Ende des britischen Ratsvorsitzes wird eindeutig feststehen, welche Agenden Österreich übernehmen wird, und in welchem Entscheidungszustand sich diese befinden werden.
Die Diplomatische Akademie und die Verwaltungsakademie des Bundes bieten ein gemeinsames Ausbildungsprogramm für Ratsarbeitsgruppenvor
sitzende und Bedienstete an, die in die Präsidentschaftsvorbereitungen in
volviert sind. Sie sollen vor allem den Ratsarbeitsgruppenvorsitzenden eine fundierte Fach- und Sachkenntnis sowie Sprachkenntnisse vermitteln.
3 . Die innerösterreichische Koordination und Zusammenarbeit mit dem Parlament und den Ländern
Bei der Wahrnehmung der österreichischen Interessen in den europäischen Gremien kommt der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU eine wich
tige Funktion zu. Sämtliche Ministerratstagungen werden im Ausschuß der Ständigen Vertreter (AStV) und in den zeitlich vorgelagerten Ratsgruppen vorbereitet, an denen entweder Mitarbeiter der Ständigen Vertretung oder aus Österreich entsandte Delegierte teilnehmen. Im Sinne der auf die Beitrittsverhandlungen zurückgehenden Praxis werden an die dem BMaA unterstellte Ständige Vertretung nicht nur Mitarbeiter des Bundeskanzler
amtes (BKA) und der Bundesministerien, sondern auch der Verbindungs
stelle der Bundesländer, der Nationalbank, der Sozialpartner und des Städ
tebundes entsandt.
Die österreichischen Positionen für den AStV werden im wöchentlichen
"Jour fixe"-Koordinationsmechanismus erarbeitet. Diese vom BMaA ge
meinsam mit dem BKA aufgebaute Einrichtung sichert die Einbindung aller jeweils betroffenen Fachressorts, aber auch der Sozialpartner, der National
bank, der Industriellenvereinigung sowie der Länder und Gemeinden in den laufenden österreichischen Meinungsbildungsprozeß.
Die innerstaatliche Koordination für Angelegenheiten der europäischen In
tegration wurde um die verfassungsgesetzlich festgelegten Mitwirkungs
rechte von National- und Bundesrat in Form eines Informations- und Stel
lungnahmerechts hinsichtlich der Vorhaben im Rahmen der EU erweitert
(Art. 23 e B-VG, BGBl l013/1 994). Beschließt der Nationalrat - dessen dies
bezügliche Zuständigkeiten grundsätzlich vom Hauptausschuß wahrgenom
men werden - eine Stellungnahme zu einem Vorhaben, das bundesgesetz
lieh zu regeln wäre oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren EU-Rechtsakts gerichtet ist, so ist das zuständige Mitglied der Bundesregie
rung an diese Stellungnahme gebunden und darf davon nur aus zwingenden außen- und integrationspolitischen Gründen abweichen.
Der Nationalrat gab 1997 insgesamt vier derartige Stellungnahmen zu fol
genden Themen ab: Beziehungen EU - Iran (18. April) ; Regierungskonfe
renz ( 1 3. Juni) ; EU-Verkehrsministerkonferenz ( 1 3. Juni) ; Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (18. November).
Die mit Art. 23 d der Bundesverfassungsgesetznovelle 1994 ebenfalls festge
legten Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden enthalten, j eweils für deren Zuständigkeitsbereiche, ein analoges Informations- und Stellungnah
merecht. Außerdem ist die Möglichkeit der Mitwirkung der Länder an der Willensbildung im Rat vorgesehen. Damit wird sichergestellt, daß die Durchsetzung der österreichischen Interessen auf einem breiten innerstaat
lichen Konsens beruht.
Die Europäische Union
Die Länder gaben 1997 eine einheitliche Stellungnahme gemäß Art. 2 3 d Abs. 2 B-VG ab, und zwar zur Gemeinschaftsstrategie über die integrierte Kontrolle von Emissionen aus kleineren Anlagen.
4 . Der Vertrag von Amsterdam
Der Vertrag von Amsterdam ist das Ergebnis der Regierungskonferenz der EU-Mitgliedsstaaten, die anläßlich des Europäischen Rates von Turin am 29. März 1 996 eröffnet, unter irischem Vorsitz weitergeführt und schließlich unter niederländischem Vorsitz nach 14-monatigen Verhandlungen abge
schlossen wurde.
Die Konferenz trat dreizehnmal auf der Ebene der Außenminister zusam
men. Diese Treffen wurden in einer Beauftragtengruppe vorbereitet, an der der Leiter der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU als Beauftragter teilnahm.
Der Europäische Rat in Amsterdam legte am 18. Juni den Vertragstext fest.
Der Vertrag von Amsterdam wurde am 2. Oktober 1997 unterzeichnet und unterliegt den Ratifizierungsverfahren der nationalen Parlamente der Mit
gliedsstaaten.
Der folgende Überblick über die wichtigsten Ergebnisse zeigt in einer Reihe von Bereichen konkrete Fortschritte: im institutionellen Bereich wurden manche nützliche Schritte gesetzt - so wurden etwa die Mitwirkungsmög
lichkeiten des EP erheblich ausgebaut; das vorgegebene Ziel, die Schaffung der institutionellen Voraussetzungen für die Erweiterung, wurde allerdings nicht voll erreicht. Auch sonst konnten nicht alle im Vorfeld der Konferenz vorgebrachten Anliegen verwirklicht werden. Die Gesamtbilanz der Regie
rungskonferenz fällt dennoch eindeutig positiv aus. Die Fähigkeit der Union, die Aufgaben der Zukunft zu bewältigen und dabei "auch die erfor
derliche Zustimmung durch den Bürger zu finden, wird durch den Vertrag von Amsterdam wesentlich gestärkt.
Für Österreich bot die Regierungskonferenz die erste Gelegenheit, vollbe
rechtigt an einer wichtigen Weichenstellung im Integrationsprozeß mitzu
wirken. Nach den "Leitlinien" vom Mai 1995 beschloß die Bundesregierung am 26. März 1996 ihre "Grundsatzpositionen" zu den Themen der Regie
rungskonferenz. Diese Grundlage der österreichischen Mitwirkung in der Regierungskonferenz war mit allen Bundesministerien, den Sozialpartnern, den Ländern sowie dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österrei
chischen Städtebund abgestimmt. Auch in die Vorbereitungen der österrei
chischen Verhandlungsführung, die vom Außenministerium und vom Bun
deskanzleramt gemeinsam koordiniert wurde, wurden diese Stellen regel
mäßig eingebunden. Der Hauptausschuß des Nationalrates und der EU
Ausschuß des Bundesrates befaßten sich mehrmals mit dem Fortgang der Regierungskonferenz und verabschiedeten Stellungnahmen zu den Themen