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Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes

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1 der Beilagen zu den

stenographisch~n

Protokollen des Nationalrates VIII. GP.

23. 5. 1956.

Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes

(Verwaltungsjahr 1955) 1. Im Anschluß an seinen Tätigkeitsbericht

vom 7. April 1955 (Nr. 507 der Beilagen) er- stattet der Rechnungshof gemäß Artikel 126d des Bundesverfassungsgesetzes vom 16. Juni 1948, womit die Bestimmungen des Bundes- Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 über die Rechnungskontrolle abgeändert wer- den, im nachstehenden den Bericht über seine Tätigkeit im Jahre 1955 ..

Aus der folgenden Übersicht sind die ein- zelnen Kontrollamtshandlungen nach Ressorts geordnet, versehen mit der Nummer des Ab- satzes im Berichte, aufgezählt:

2. Im Verwaltungsbereich des Bundes- kanzleramtes:

Absatz

Bundeskanzleramt, Auswärtige An-

gelegenheiten ... 19-25 Gebarung, Kassen- und Rechnungs-

führung der Vertretungs behörden

im Ausland ... . . 26 Österreichische Staatsdruckerei .. 27-36 3. Im Verwaltungsbereich des Bundes-

ministeriums für Inneres:

Landesgendarmeriekommando

Kärnten .... , ... ,... 37-39 Landeshimptmänner von Salzburg

und Tirol, "Ausländer betreuung "

Kap. 26 Tit. 2 , ... , , .. , . ... 40-43 Bundesministerium für Inneres,

Sektion V ol,ksernährung;

Schmalz und Rohzuckerimporte . 44---.:.61 Sicherheitsdirektion für Nieder-

österreich , ... . Sicherlieitsdirektion für das

Burgenland ... , ... . Bundespolizeidirektion Eisenstadt . Landeshauptmann für Kärnten,

"Ausländerbetreuung" Kap. 26 Tit. 2 ... , Sicherheitsdirektion für das Land

62, 63 64, 65 66 67-70 Kärnten, ... , . ... ... . . .. 71, 72 Bundespolizeikommissariat Villach 73 Bundespolizeidirektion Klagenfurt 73 Bundespolizeikommissariat Leoben 73 4, Im Verwaltungsbereich des Bundes-

minis teri u ms für J us·tiz:

Bezirksgericht Fünfhaus .,... 74, 75 Strafbezirksg!,)richt Wien ,.",... 76, 77

Landesgericht, Bezirksgericht und Gefangenhaus in Linz und in Feldkireh., ... . Oberlandesgericht Innsbruck .... . Bezirksgericht Liesing , ... , .. , Oberlandesgericht Graz " ... .

Absatz

78-83 84-86 87, 88 89 5, Im Verwaltungs bereich des Bundes-

ministeriums für Unterricht:

Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik in Wien einschließ-

lich Außenstellen ... , ... " 90, 91 Bundeslehranstalt . für hauswirt-

schaftliehe und gewerbliche Frauenberufe einschließlich Lehr-

haushalt in Linz ... , . . . 92{ 93 Universitätsbibliothek Graz... 94, 95 Forschungsstelle für Elektronen-

mikroskopie an der Technischen

Hochschule in Graz... 96, 97 Theologische .Fakultät in Salz burg 98, 99 Bundesanstalt für Leibeserziehung

und Institut für Leibeserziehung

an der Universität in Innsbruck 100-102 Landesschulrat für Tirol. ... 103-106 Bundesgymnasium und Realgym-

nasium in St. Pölten ... ", ,107-109 Bundesrealgymnasium in Gmünd,

N.Ö ... ,., 110 Bundeshandelsakademie und Bun-

deshandelsschule in Innsbruck . 111,112 Bundeshandelsakademie und Bun-

deshandelsschule in Bregenz ... 113, 114 Bundesgewerbeschule in Graz und

in Villaeh ... : ... 115-119 Bundeslehranstalt für hauswirt-

schaftliehe und gewerbliche Frauenberufe in Wien XVI

und in Salz burg .... ; . , ... , . 120-124 Bundeslehrerbildungsanstalt und

Bundeskonvikt St. Pölten , ... ,125--128 Bundeslehrer- und -lehrerinnen-

bildungsanstalt in Innsbruck und

in Feldkireh. , .. , , ... , .... 129-132

Bundesschullandhei~e in Radstadt

un.d in St. Christoph am Arlberg 133, 134 Kunstförderungsbeiträge (Kap. 13

Tit. 9.a) und Kulturgroschen - Bundesministerium für Unter,

richt ... , ... 135, 136

(2)

2

Theresianische Akademie - Stif- tungsgüter Strechau und Süßen- brunn ... . Salzburger Festspielfonds ... . Botanisches Institut der Universi-

tät Innsbruck ... . Bundesanstalt für Leibeserziehung

in Graz ... : ... . Universitätssternwarte in Graz ..

Bundesfachschule für Uhrenindu- strie in Karlstein a. d. Thaya ..

Absatz

137, 138 139 140 140 140 140 6. Im Verwaltungsbereich des Bundes-

ministeriums für soziale Verwaltung:

Landesarbeits- und Arbeitsämter in Oberösterreich, Salzburg und

Steiermark ... 141-153 a) Arbeitslosenversicherung ~ ... 141-144 b) Invalideneinstellungsgesetz .. 145, 146 c) Jugendeinstellungsgesetz .... 147-151 d) Personalfragen ... 152, 153 Landesinvalidenämter - Allge-

meines ...•... 154-172 Landesinvalidenamt für Wien,

Niederösterreich und Burgenland 173-178 Landesinvalidenamt für Tirol .... 179-182 :Landesinvalidenamt für Vorarlberg 183-186 Landesinvalidenamt für Kärnten.187-190 Gesundheitsdienst in den Ländern

(Kap. 15 Tit. 7 § 4) bei den Ämtern der Landesregierungen für Oberösterreich, ' Steiermark

und Sahburg ... 191-194 Bundesstaatliehe bakteriologisch-

serologische Untersuchungsan-'

stalt in Linz ... 195-198 Bundesstaatliehe Schutzimpfungs-

anstalt gegen Wut ... 199-202 Bundesstaatliches Serotherapeuti-

sches Institut ... 203-211 Träger der Sozialversicherung -

Allgemeines ... 212-216 Pensionsinstitut der österreichi-

sehen Privatbahnen ; ... 217,218 Kärntner Gebietskrankenkasse ... 219-225 Steiermärkische Gebietskranken-

kasse ... 226-237 Arbeitsunfallkrankenhaus der All-

gemeinen Unfallversicherungsan-

stalt in Salzburg ... ; ... 238-244 7. Im Verwaltungsbereich des Bundes-

ministeriums für Finanzen:

Zentralbesoldungsamt Wien ... 245-255 Finanzamt Amstetten ... 256-267 Finanzamt für Gebühren und Ver-

kehrsteuern in Graz ... 268-278 Zentralfinanzamt für Beiträge nach

dem W ohnhaus-Wiederaufbau-

gesetz ... 279 Finanzlandesdirektion für Salzburg 280-295

Absatz

Finanzamt für den IX., XVIII.

und XIX. Bezirk in Wien ... 296-301 Finanzamt Hollabrunn ... 302-307 Stempel- und Rechtsgebühren-Re-

visionen durch die Finanzämter für Gebühren und Verkehr-

steuern ... ' ... 308-310 Gebarung der Nationalbank mit

ERP-Krediten ... 311-314 Pensionsbeitragspflicht der gegen

Karenz der Gebühren beurlaub-

ten Bundesbeamten .. ~ ... 315, 316 Finanzamt Bruck a. d. Mur... 317 Salinenverwaltungen Bad Ischl

und Bad Aussee ... " . 317 Bundesschuld ... '.' ... 318-365 8. Im Verwaltungsbereich des Bundes-

ministeriums für Land- und Forst- wirtschaft: -

Regierungsvorlage, betreffend die Unvereinbarkeit von' Doppel-

funktionen bei Bundesbeamten 366-369 Förderung einer Weidenkultur aus

öffentlichen Mitteln ... 370-372 Forstverwaltung der Österreichi-

schen Bundesforste in Traunstein 373-375 Amt der Tiroler Landesregierung,

Landesforstinspektion für Tirol

in Innsbruck ... 376-383 Import von türkischer. Futter-

gerste - Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft ... 384-392 Burgenländische "Landwirtschafts-

kammer, Überprüfung der Ver- wendung von Förderungs- und Investitionsmitteln (ERP) des

Bundes ... 393-405 Landeskammer für Land- und

Forstwirtschaft Steiermark, Überprüfung der Verwendung der zum Zwecke der Weinbau- förderung zur Verfügung gestell-

ten Bundesmittel ... 406-416 Landeskellereigenossenschaft

Eisenstadt, Investitionskredit . .417-424 Preisstabilisierung auf den Wiener

Schweinemärkten ... -.... .425-428 Einschaltung von Banken für die

Abwicklung der ERP-Darlehen

auf dem Sektor Forstwirtschaft 429-435 Forstverwaltungen der Österreichi-

sehen Bundesforste

in Millstatt, Greifenburg, Mauterndorf - St. Michael, in Klausenleopoldsdorf und Lam- . merau ... .436-454 Getreideausgleichsfonds ... , ... 455-458 Viehverkehrsfonds ... .459-466 Bergbauernhilfsfonds ... ...-... 467

(3)

Absatz

Bundesdarlehen an den Milchwirt·

schaftsfonds ... .468-470 Milchwirtschaftsfonds. ~ . . . 471 9. Im Verwaltungsbereich des Bundes·

ministeriums für Handel und Wieder·

aufbau:

Amt der Salzburger Landesregie.

rung, Gebarung mit Baukrediten

des Bundes; ... .472-479

"Benzingutscheinaktion " der ehe·

maligen Österreichischen Ver·

kehrswerbung ... 480-482 Wirtschaftsförderungsinstitute der

Kammern der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland, für Kärnten, für Tirol und für

Vorarlberg ... 483-487 Beschußwesen - Beschußämter

in Wien und in Ferlach ... .488-496 Wasserkraftkataster - Österreichi.

scher Wasserwirtschaftsverband 497-504 Altösterreichische Stiftungen und

Fonds - Bundesministerium für

Handel und Wiederaufbau ... 505-510 Kurheim "Badeschloß Badgastein" 511-514 Verein "Österreichische Rettungs.

flugwacht" ... 515-517 Verein ."Österreichischer Camping.

Club" ... 518-521 Übernahme von Laridesstraßen

durch den Bund ... 522-524 Kreditreservierungen im staat-

lichen Bauwesen ... 525-527

~ Burghauptmannschaft in Wien... 528 Berghauptmannschaft Leoben ... 528 10. Im Verwaltungsbereich des Bundes·

ministeriums für verstaatlichte Be·

triebe:

A. Zentralsektion:

Sach verständigentätigkeit be- züglich Seilbahnen und Ski-

lifte ... 529-531 B. Post- und Telegraphenverwaltung:

Telegraphenbauamt Salzburg .. 532--:-540 Postautobetriebsleitung Linz ... 541-548 Filmreferat der Generaldirektion

für die Post· und Telegraphen-

verwaltung ... , . . . .. 549, 550 Telegraphenbauamt 3 Wien ... 551-558 Postautobetriebsleitung Inns-

bruck ... ; . . . .. . . . 559 Fernmeldebetriebsamt Graz ... 559 C. Österreichische Bundesbahnen:

Kraftwagenbetriebsleitung Inns- bruck und deren Nebenstelle , in Bregenz ... : ... 560-566 Kraftwerkzentralstelle Inns-

bruck ... 567-:-573

3

Absatz

Neubau des Wiener Südbahn-

hofes - Bauleitung Wien-Süd 574-579 Oberbaulager Wegscheid ... 580-583 Materialmagazin Linz ... 584-587 Geschäftsstelle Graz der Bundes-

bahndirektion Villach ... 588-590 Kraftwagenzentralwerkstätte

Lamba,ch des Kraftwagen-

dienstes ... 591-598 Kraftwagenbetriebsleitung Graz

und Nebenstelle K;nittelfeld .. 599-603 Kraftwagenbetriebsleitung N eu-

sied! ... 604-606 Streckenbauleitung Graz ... 607-613 Sektionsbauleitung Villach und

Elektrostreckenleitung Villach 614-623 Kraftwerk Braz - Elektrifizie-

rungsamt der Österreichischen

Bundesbahnen ... 624-646 Österreichisches Verkehrs bureau

Ges. m. b. H... 647 D:Verstaatlichte und sonstige Unter- nehmungen, an denen der Bund be- teiligt ist:

Allgemeines ... 648-670 Erste Donaudampfschiffahrtsge-

seIlschaft ... 671-686 Elektroindustrie - Allgemeines 687-702 AEG - Union Elektrizitätsge-

sellschaft ... 703-722 . Siemens Schuckert-Werke Ges.

m. b. H. . ... 723-738 Öst~rreichische Elektroindustrie

Ges. m. 1:1.

H.

~

... : ....

739-754 Elin Aktiengesellschaft für elek-

trische Industrie ... 755-772 Siemens & Halske Ges. m. b. H. 773-789 Elektrizitätswirtschaft - Allge-

meines ... 790-804 Österreichische Elektrizitä ts-

wirtschafts AG. (Verbundge-

sellschaft ) ... 805-823 Ennskraftwerke AG ... 824-840 Österreichische Draukraftwerke

AG ... 841-859 DonaukraftwerkJ ochensteinAG. 860-867 10 a. Angelegenheiten, mehrere Ressorts

betreffend oder allgemeiner Natur:

Haushaltsrecht, Kassen- und

Rechnungswesen des Bundes .. 868-872 Loseblattbuchführung mit Durch·

schreibeverfahren . . . 873 Rücklagen ... 874-876 Schil1ingeröffnungsbilanzen der

Bundesbetriebe . ... . . .. . . . 877 Kreditüberschreitungen ... 878-881 Im Bereich der Bundesländer, Gemeinde- verbände und Gemeinden mit mindestens 20.000 Einwohnern hat der Rechnungshof fol·

gende Prüfungen durchgeführt:

(4)

4

11. Bundesländer: Prüfung der Gebarung der Länder Burgenland, Kärnten, Niederöster- reich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.

12. Landesanstaiten:

Wiener Hypothekenanstalt ;

Landeshypothekenanstalt für Steiermark.

13. Gemeindeverbände : Prüfung der Gebarung der Bezirksfürsorgeverbände Eisenstadt, Güssing, Oberpullendorf, Oberw~rt, Freistadt OÖ., Grieskirchen, Kirchdorf a. d. Krems, . Linz-Land, Perg, Rohrbach, Schärding, Ur-

.fahr, Zell am See, Graz Umgebung, Leoben, Kitz bühel, Landeck und Lienz ; Wasser- leitungsverband der Triestingtal- und Süd- bahngemeinden.

14. Gemeinden mit mindestens 20.000 Ein- wohnern: Innsbruck, Kapfenberg, Krems, Linz, Salzburg, Villaeh, Wien und Wiener Neustadt.

15. Die Ergebnisse der zuletzt genannten Überprüfungen finden jedoch in diesem Be:r:icht keinen Niederschlag, da der Rechnungshof hie- bei nicht als Organ des Nationalrates, sondern als Organ der betreffenden Landtage fungierte, denen über die Prüfungsergebnisse berichtet wurde.

16. Insgesamt hat der Rechnungshof im Be- richtsjahr 1955 163 örtliche Prüfungen durch- geführt, davon 126 im Bereich des Bundes und 37 in jenem der Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden. Für den Prüfungsdienst standen ihm 41 Beamte des höheren und 32 des' gehobe- nenFachdienstes zur Verfügung. Bei einer Reihe von Prüfungen, besonders bei wirtschaft- lichen Unternehmungen, hat der Rechnungshof von der Ermächtigung des § 14 des Rechnungs- hofgesetzes 1948, Sachverständige beizuziehen, Gebrauch gemacht.

17. Neben der in diesem Bericht aufgezeigten Kontrolltätigkeit war der Rechnungshof an seinem Sitze noch in mehrfacher Hinsicht tätig. Die von den anweisenden Stellen des Bundes. vorgelegten Teilrechnungsabschlüsse wurden geprüft und zum Bundesrechnungs- abschluß 1954 zusammengefaßt, der dem Nationalrat am

22.

Juli 1955 vorgelegt wurde.

Erwähnt sei ferner die im § 6 des Rechnungshof- gesetzes vorgesehene Zuständigkeit zur Mit- wirkung bei der Ordnung des Rechnungs- wesens, derzufolge der Rechnungshof wieder- holt bei organisatorischen Maßnahmen und insbesondere bei der Erlassung von Verrech- nungsvorschriften beratend ,und begutachtend mitwirkte, sowie die im § 1 des Rechnungshof- gesetzes angeordnete laufende Überwachung der Abweichungen vom Voranschlag.

18. Im nachstehenden wird über die anläßlich der Prüfung von Dienststellen der Bundes- verwaltung, von Unternehmungen, an denen

der Bund beteiligt ist, von Trägern der Sozial- versicherung sowie über die anläßlich der Prüfung der Verwendung von Bundesmitteln durch verschiedene, außerhalb der Bundes- verwaltung stehende Rechtsträger gemachten wichtigeren Wahrnehmungen berichtet. In jenen Fällen, in denen festgestellt wird, daß die geprüften Stellen zu den Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofes noch keine Stellung ge- nommen haben, ist die im Rechnungshofgesetz hiezu eingeräumte Frist schon abgelaufen.

Bundeskanzleramt

a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre 1954

19. Zu der im Jahre 1954 durchgeführten Einschau in die Gebarung des Bundeskanzler- amtes, Auswärtige Angelegenheiten "Diplo- matischer Dienst", über deren Ergebnis im Tätigkeitsbericht des Vorjahres (siehe Punkt 28) noch keine Einzelheiten berichtet werden konnten, wird nachgetragen:

20. In den von der Buchhaltung schon überprüften Dienstrechnungen mehrerer aus- wärtiger Vertretungsbehörden wurde eine Reihe von Mängeln, vorwiegend formaler Natur, beobachtet, deren Ursache u. a. auch in der ungenügenden Erfahrung des für Verrechnungs- arbeiten bei den betreffenden Vertretungs- behörden und für Prüfungsarbeiten in der Buchhaltung des Bundeskanzleramtes zur Ver- fügung stehenden Personals liegt.

21. Der Arbeitsanfall in der Dienstrech- nungsabteilung des Bundeskanzleramtes ist durch die Schaffung zahlreicher neuer Ver- tretungsbehörden im Ausland seit 1948 auf das Fünffache gestiegen; eine Personalvermehrung der Buchhaltung im Jahre 1948 wurde aber durch die Abgabe bester 0 und· erfahrenster Beamten an die neuerrichteten Stellen wieder unwirksam ..

22. Zur Zeit der Einschau hatten das Personal der Buchhaltung mit einer Ausnahme durchwegs weniger als 10 Dienstjahre, 50% des Personalstandes nur eine Dienstzeit von 2 J!j..hren und darunter aufzuweisen und ein Teil der Beamten hatte auch die für den Rech- nungsdienst vo~gesehene Fachprüfung noch nicht abgelegt. In der Reisegebührenstelle . verursachte der knapp bemessene Personalstand bereits erhebliche Rückstände. Der Rech- nungshof sah sich verarilaßt, eine befristete Vermehrung des Personals der Buchhaltung zu empfehlen.

23. Zur Einhebung der Konsulargebühren mit Konsularstempelmarken wurde angeregt, die 'bezüglichen Vor:;;chriften in zweckmäßiger Weise zu ergänzen, damit die Richtigkeit dieser Gebühren nach Art und Höhe durch die Buch- haltung geprüft werden kann. Dieser An-

Bundeskanzler- amt, Answärtige Angelegenheiten

(5)

Gebarung, Kas- sen- und Rech- nungsführung der Vertretungs- behörden im Ausland

Österreichische Staatsdruckerei

regung ist das Bundeskanzleramt durch die Erlassung der Dienstvorschrift über das Ge- barungs-, Kassen- und Rechnungswesen bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland nachgekommen.

24. Hinsichtlich der anläßlich der Prüfung aufgeworfenen Frage der Verrechnung von Konsulargebühren und Barauslagen zu ver- schiedenen Kursen hat der Rechnungshof auf Grund der eingelangten diesbezüglichen Stel- lungnahme des Bundeskanzleramtes, Auswär- tige Angelegenheiten das. Bundesministerium für Finanzen gebeten, im Sinne einer Ver- waltungsvereinfachung einer einheitlichen An- wendung des "Kassenwertes" bei der Um- rechnung der Konsulargebühren und Bar- auslagen (bis jetzt einerseits Kassenwert und anderseits Devisenkurs) unter der Voraus- setzung zuzustimmen, daß tatsächlich regel- mäßig bei Kursschwankungen eine sofortige Neufestsetzung des Kassenwertes für die be- treffende Währung durch dieses Ministerium erfolgt. Das Bundesministerium für Finanzen hat in dieser Frage positiv entschieden;

25. Verschiedene andere' Bemängelungen des Rechnungshofes hinsichtlich der Erlangung von Preis minderungen (Skonti und Rabatte), der Anweisungskontrolle, Hereinbringung offe- ner Forderungen, Inventarisierungen, An- schaffungen durch die Missionen, unvermutete Prüfungen der Kassenbestände durch die Amtschefs und Führung der Dienstrechnungen wurden vom Bundeskanzleramt, Auswärtige

!Angelegenheiten anerkannt bzw. durch ent- sprechende Weisungen bereinigt.

b) Prüfungserge bnisse aus dem Jahre'" 1955

26. Im Zuge der erforderlichen Erneuerung von Yerrechnungsvorschriften hat der Rech- nungshof maßgeblich und einvernehmlich mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundes- ministerium für Finanzen an der Fertigstellung der Dienstvorschrift über das Gebarungs-, Kassen- und Rechnungswesen bei den öster- reichischen Vertretungsbehörden im Ausland mitgewirkt. Die Vorschrift ist am 1. Jänner 1956 in Kraft getreten.

27. Anläßlich . der Einschau in die Ge- barung der zum Ressortbereich des Bundes- kanzler amtes gehörigen Österreichischen Staa ts- druckerei wurde festgestellt, daß die Kapazität einzelner maschineller Anlagen, die in den letzten Jahren im Zuge der Erneuerung der durch Kriegseinwirkungen zerstörten maschi- nellen Einrichtungen und der Modernisierung der technischen Ausstattung des Betriebes in verhältnismäßig großem. Umfang investiert wurden, nicht in allen Fällen ausreichend und damit kosten- bzw. ertragsmäßig günstig aus-

genutzt werden konnte . . Die für diese In- vestitionen aufgewendeten Mittel hätten, zu- mindest zum Teil, zweckmäßiger für die Be- schaffung von anderen im Buchdruck dringend benötigten Maschinen, . deren voller Einsatz gewährleistet ist, verwende~ werden können.

28~ Die Direktion der Österreichischen Staatsdruckerei gibt diesen Sachverhalt zwar . zu erklärt aber zu den vom Rechnungshof kritisierten Maschinenanschaffungen, daß einer- seits die leistungsfähigeren Maschinen unter günstigen Bedingungen gekauft wurden und anderseits größere Aufträge zu erwarten waren, die später allerdings ausgeblieben sind.

29. Hinsichtlich der bereits gelegentlich der letzten Einschau (vgl. Tätigkeitsbericht 1951, Seite 3) angeregten und damals von de~

Direktion der Österreichischen Staatsdruckerei in Aussiclit gestellten durchgreifenden Neu- organisation der kommerziellen Seite d~s Betrit(bes (insbesondere auch durch ~oordl­

nierung der kommerziellen und techmschen Agenden) konnte noch kein we~entli~her Fort- schritt festgestellt werden. DIe Lmtung der Österreichischen Staatsdruckerei will aber diesem Problem ein besonderes Augenmerk zuwenden und den Betrieb schrittweise re- organisieren.

30. In Anbetracht der hohen Pensions- lasten, mit denen die Österreichische Staats- druckerei gegenüber den privaten Druckerei- betrieben kostenmäßig . nachteilig belastet ist, hat der Rechnungshof die Notwendigkeit einer Produktivitätsverbesserung betont und ver- schiedene Möglichkeiten, die Leistung zu steigern und den Betrieb zu rationalisieren, an- geregt. Hiebei wurde festgestellt, daß das in Verwendung stehende Zulagensystem nicht geeignet ist, eine Leistungssteigerung herbei- zuführen, und daß in einzelnen Betriebssparten die früher ein~al erbrachten Stundenleistungen bzw. Normen noch nicht erreicht worden sind.

31. Die Direktion der Österreichischen Staatsdruckerei führt in ihrer Erwiderung aus, daß sie sich mit Rücksicht auf die kollek- tivvertraglichen Bestimmungen außerstande sieht - von einer inzwischen durchgeführten teilweisen Neuregelung der Leistungszulagen abgesehen - , eine durchgreifende Neuregelung der LeistungsenUohnung vorzunehmen. Es wird jedoch in Aussicht gestellt, das vom Rechnungshof bemängelte ungünstige Ver- hältnis zwischen Fertigungs- und Hilfslöhnen zum Anlaß zu nehmen, um alle Kostenstellen auf allfällige Einsparungsmöglichkeiten bei den Hilfslöhnen zu' überprüfen.

32. Die in der Betriebsabrechnung auf- scheinenden Druckleistungen, die unter den angegebenen Sollziffern einzelner Maschinen liegen, wurden vom Rechnungshof als unzu-

(6)

r,andes- gendarmerie- kommando

Kärnten

reichend· bezeichnet. Die Direktion der Öster- der Rechnungshof fest, daß in kleineren Unter- reichischen Staatsdruckerei glaubt jedoch, nicht künften Zentralheizungen eingerichtet wurden, über diese Leistungen hinausgehen zu können. deren Betriebskosten so hoch sind, daß sie von 33. Der Rechnungshof mußte abermals den in diesen Gebäuden wohnhaften Gendar- seine frühere Empfehlung bezüglich der Auf- meriebeamten nicht getragen werden können, stellung eines sorgfältig überlegten Verkaufs- weshalb empfohlen wurde, Zentralheizungsan- programms beim Verlag wiederholen (vgl. den lagen nur dort einzurichten, wo sie wirtschaftlich oberwähnten Tätigkeitsbericht 1951, Seite 3) gerechtfertigt sind. Anderseits wurden Unter- und hervorheben, daß eine stärkere Betonung künfte vorgefunden, die wegen ihrer primi- kaufmännischer Gesichtspunkte bei der tiven Einrichtung - die Paßkontrol1stelle am Führung des Verlagsgeschäftes notwendig ist. Loiblpaß war z. B. nicht einmal heizbar - als Die·ungünstigen Ergebnisse beim Absatz ver- Amtsunterkünfte ung'eeignet sind.

schiedener Verlagswerke und auch bei der 38_ In seiner . Stellungnahme zu den Durchführung eines großen Druckarbeitsauf- Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofes hat trages eines deutschen Verlages wurden im das Landesgendarmeriekommando die vor- einzelnen ausführlich behandelt. übergehende Standeserhöhung im ökonomi- 34. Die Direktion der 'Österreichischen sehen Referat besonders auch damit be- Staatsdruckerei stellt in ihrer Stellungnahme gründet, daß das Personal zur Hälfte aus nicht eine durchgreifende ReorganisatioR des Ver- mehr außendienstfähigen Beamten besteht, die lages in Aussicht. Desgleichen traf sie Vorsorge, infolge ihrer vielfach chronischen Leiden sehr die vom Rechnungshof bemängelte Lagerbe- häufig erkranken und daher oft mehrere wertung zu ändern, die in der Betriebsab- Wochen oder sogar Monate für den Dienst- rechnung für den Verlag zu unrichtigen Er- betrieb .ausfallen. Zu den übrigen Anregungen tragsziffern führte. des Rechnungshofes wurde, vom Landes-

35. Seit Jahren ist es zwar geplant, eine gendarmeriekommando die Einleitung ent- zeitgemäße Geschäftsordnung herauszugeben, sprechender Maßnahmen zu deren Befolgung die sowohl für den Geschäftsbetrieb notwendig zugesichert.

als auch für die genaue Abgrenzung des Auf- 39. Im Zusammenhang mit der Prüfung des gabenbereiches des Bundeskanzleramtes als Landesgendarmeriekommandos Kärnten hat Aufsichtsbehörde und der Österreichischen der Rechnungshof einige Fragen an das Bundes- Staatsdruckerei von Bedeutung wäre. Daß ministerium für Inneres herangetragen, wie dies noch immer nicht erfolgt ist, bemängelte z. B. die Verwendung vorzeitig exekutivdienst- der Rechnungshof neuerlich mit dem Erfolg, untauglicher Gendarmenbzw. die Überstellung daß nunmehr die endgültige Ausarbeitung älterer Gendarmeriebeamter in andere Ver ..

einer Geschäftsordnung zugesagt wurde. waltungszweige des öffentlichen Dienstes zur Vermeidung einer Überalterung des Gen- 36. Zu verschiedenen anderen Bemänge- darmeriebeamtenkorps. Hiezu wurde vom lungen bzw. Anregungen des Rechnungshofes, Bundesministerium für Inneres mitgeteilt, daß so hinsichtlich des Kalkulationswesens und das Bundeskanzleramt bereits mit, dieser Frage der Betriebsabrechnung, der Wirtschaftlich- befaßt wurde, daß aber eine durchgreifende keit des Kraftfahrzeugbetriebes, der Kraft- Lösung dieses Problems an der Haltung der stoffverrechnung, der Kassengebarung, der anderen Ressorts, die einer Übernahme dieser Verwertungsmöglichkeiten des Theatersaales Beamten bisher ablehnend gegenüberstehen, im Hause Wien, I., Bäckerstraße 20, u. a. m., h't t . D R h h f b t: ßt . h hat die Direktion der Österreichischen Staats-. gesc eI er SeI. er ec nungs 0 e a e SlO

auch mit der Vergebung von Aufträgen für die druckerei ebenfalls eine positive Stellungnahme L' C M"b ln· d . L' C t

bezogen. le~erung von 0 e , a 1m lewrver rag.

vereinbart wurde, daß gewisse Fertigstellungs- Bundesministerium für Inneres arbeiten von Gendarmeriebeamten besorgt

werden. Über die Frage der Rentabilität a) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre dieser Fertigstellungsarbeiten konnte zwischen . 1954 dem Rechnungshof und dem Bundesministe- 37. Bei der gegen Ende des Jahres 1954 rium für Inneres keine Einigung erzielt werden, vorgenommenen Überprüfung der Gebarung doch hat das Bundesministerium für Inneres des Landesgendarmeriekommandos Kärnten mitgeteilt, daß in Zukunft solche Arbeiten (Punkt 36 des vorjährigen Tätigkeitsberichtes) nicht mehr durch Gendarmeriebeamte durch- bemängelte der Rechl}ungshof auf dem Per- geführt werden. Zu den übrigen vom Rech- sonalsektor geringe Personaluberstände, be- nungshof aufgeworfenen Fragen· hat das Bun- sonders im ökonomischen Referat; weiters desministerium für Inneres in befriedigender wurden gewisse Mängel bei der Rechnungs- Weise Stellung genommen, die notwendigen.

legung über Reisegebühren vorgefunden. Hin- Aufklärungen gegeben bzw. die entsprechenden sichtlich der Gendarmerieunterkünfte stellte Maßnahmen in Aussicht gestellt.

(7)

L~nä~~~:~~ 40. Über die zu Ende des Jahres 1954

Salzburg und durchgeführten Prüfungen der Gebarungen

Tirol;

"Ausländer- mit den Mitteln bei Kapitel 26, Titel 2 "Aus-

~~t~f~ynl~: länderbetreuung" _ (Punkt 38 des vorjährigen

Titel 2 Tätigkeitsberichtes) ist folgendes zu berichten:

eigenen, übrigens den Anforderungen der Verkehrssicherheit nicht mehr entsprechenden

·Lastkraftwagen sowie insbesondere auch durch Frächter ergaben sich einige Beanstandungen.

Der Landeshauptmann von Salzburg hat zu den Ausführungen des Rechnungshofes bisher trotz wiederholter Urgenzen nicht Stellung genommen.

42. Die Prüfung der Landesumsiedlungs- stelle Tirol hinterließ einen sehr günstigen Eindruck. Der Rechnungshof fand lediglich Anlaß zu einigen Bemerkungen formaler Natur.

So wurde z. B. eine Vereinheitlichung der Betriebskostenabrechnung für alle Lager an- geregt sowie die Abänderung einiger ver- rechnungstechnischer Vorgänge empfohlen. Die Stellungnahme des Landeshauptmannes von Tirol zu allen Ausführungen des Rechnungs- hofes war befriedigend.

43. Im Zusammenhang mit der Prüfung der beiden vorerwähnten Dienststellen hat der Rechnungshof auch einige Fragen an das Bundesministerium herangetragen, wie z. B.

Reorganisation der Statistik, Südtiroler Re- optantenkommission, Fehlen einer Rahmen- vorschrift zur Vereinheitlichung der - Ver- waltung der Flüchtlingslager, Auswanderungs- bewegung, Fürsorgeangelegenheiten usw. Das Bundesministerium für Inneres hat zu all diesen Frage~, soweit sie nicht damals noch außerhalb der österreichischen Einflußsphäre lagen, Stellung genommen und entweder die notwendigen Aufklärungen gegeben oder ent- sprechende Maßnahmen angekündigt. - 41. In Salzburg ergaben sich verschiedene

Beanstandungen auf dem Gebiete des Per- sonalwesens. Soweit für die Lagerverwaltungen Dienstpostenpläne bestehen, sind sie unüber- sichtlich und durch die Änderungen im Laufe der Zeit überholt .. Diese Unklarheiten werden durch langfristige ,Abordnungen von Bedienste- ten innerhalb der einzelnen Lager noch ver- größert. All das hat zur Folge, daß eine Über- sicht über die Personalstände sehr erschwert ist und die vorhandene Überdimensionierung des Personalstandes nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist. Soweit mit den Lagerärzten überhaupt Verträge bestehen, wurden Netto- verträge abgeschlossen, so daß alle Abzüge vom Bund getragen werden müssen. Bei einigen Bediensteten wurden teils zu hohe und teils zu niedrige Einstufungen festgestellt.

Hinsichtlich der Liquidierung der Bezüge der Lagerbediensteten, die derzeit durch die Ver·

waltungsabteilung erfolgt, wurde angeregt, hiezu die Besoldungsstelle des Amtes der Landesregierung heranzuziehen. Auf.dem Für- sorgesektor ist die Landesumsiedlungsstelle - wenn auch nicht mit restlosem Erfolg - be- müht, die befürsorgten Flüchtlinge möglichst in einem Lager zusammenzuziehen, um Verwal- tungsarbeit einzusparen. Aus dem gleichen Grunde hat der Rechnungshof angeregt, von der derzeit 14tägigen auf die monatliche Auszahlung

der Unterstützungsbeiträge überzugehen. Die b) Prüfungsergebnisse aus dem Jahre Lagerpläne ~ind unvollständig und mangel- 1955

haft. Die Instandhaltung der Lagerbaracken, 44. Auf Grund des Beschlusses des Minister- die zum Großteil durch die Zentralwerkstätte rates vom 24. April 1951, betreffend Neu- erfolgt, läßt mancherlei Wünsche offen und es regelung des Schmalzpreises, erfolgte ab diesem wurde festgestellt, daß hiebei die Interessen Zeitpunkt die Schmalzabgabe zu einem ein- . des Bundes nicht immer mit der erforderlichen heitlichen Durchschnittspreis, der durch ei.n

Aufmerksamkeit gewahrt werden. Hinsicht- Preisausgleichsverfahren in der Weise herbei- lich der in den Lagern untergebrachten Ge- geführt wird, daß die teureren Importe auf werbetreibenden konnten zum Teil keine Miet- einen Durchschnittspreis verbilligt und die verträge nachgewiesen werden; in den Lltgern Mittel für den Ausgleich durch eine Preis- wohnen Personen ohne Einweisung durch das erhöhung des unter dem Durchschnittspreis Bundesministerium für Inneres. Ferner wur- importierten Schmalzes beschafft werden. Die den größere Rückstände in der Einhebung der Durchführung des Preisausgleiches erfordert es, Lagerbenützungsentgelte festgestellt und für daß die importierten Schmalzmengen über ein die Form der Entgeltseinhebung seitens des I zentrales Auffanglager geleitet werden, mit Rechnungshofes • einige Verbesserungsvor- dessen Verwaltung ebenso wie mit der Ein- schläge gemacht. Die bereits erwähnte Zen- hebung und Auszahlung der Preisausgleichs- tralwerkstätte verfügt über einen sehr hohen beträge auf Grund der vom Bundesministe- Arbeiterstand, der aber in. seiner fachlichen rium für Inneres festgesetzten Preise die Ausbildung den gegebenen Anforderungen nicht Österreichische Importvereinigung (im fol- durchwegs entspricht, so daß eie Qualität der genden ÖIV genannt) vertraglich betraut Arbeiten keineswegs befriedigt. Auch die wurde. Die Regelung des Preisausgleiches Auftragserteilung und der Materialankauf boten zusammen mit der Festsetzung des Schmalz- dem Rechnungshof Anlaß zur Kritik. Bei der preises erfolgte im Wege von Kundmachungen, Durchführung von Transporten durch einen die im Einvernehmen mit dem Bundesministe-

Bundesmir,i- sterium fü [ Inneres, Reh 1IOTI"

Volksemälu uug Schmalz- und Rohzucker·

Importe

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rium fur Land- und Forstwirtschaft dur.ch das Bundesministerium für Inneres erlassen wurden, bzw. in Form yon Bescheiden des Bundes- ministeriums für Inneres.

45. Die im Berichtsjahre vorgenommene Überprüfung der sich aus den Abrechnungen der ÖIV hinsichtlich des Schmalzauffang- lagers ergebenden Gebarung bot zu folgenden Bemängelungen Anlaß:

46. Die ÖIV hat dem Bundesministerium für Inneres im: Jänner 1951 die Abrechnung über das Schmalzauffanglager für den Ab- schnitt 1949/1950 vorgelegt. Die Überprüfung dieser Abrec4nung durch Organe dieses Ministe- riuins wurde im Juni 1952 beendet und schloß mit der Feststellung, daß dem Bund gegenüber der ÖIV ßine Forderung von rund 1,200.000 S zusteht. Dieser Betrag wurde vom Bundes- ministerinm für Inneres jedoch erst im Feber 1953 eingefordert. Dieser Nettomehrerlös ver- blieb somit, obwohl es sich um Bundesmittel handelte; nicht nur unverzinst zur Verfügung der ÖIV, sondern der Bund mußte der ÖIV zufolge . des Vertrages noch Kapitalsvorlage- zinsel! für Importe des Abschnittes 1951 ver- güten. Aber auch späterhin wurde ihr beispiels- weisehinsichtlichder Abfuhr des sich ergebenden Nettomehrerlöses aus der im April 1952 vorge- 1egten Teilabrechnung 1/1951 perrund5,6MiIl. S

.eine Teilzahlung von 2,5 Mill. S zugestanden und bezüglich eines Betrages von 2 Mil!: Seine Erstreckung bis Juli 1952 zugebilligt. Nach durshgeführter . Überprüfung der Teilabrech- nung durch das Bundesministerium für Inneres, die eine Gesamtforderung von rund 6,4 IVriIl. S ergab, gelangte der endgültig festgestellte Restbetrag per rund 1,700.000 S erst im Feber 1953 zur Einzahlung.

47. Schließlich wurde die ÖIV vom Bundes- ministerium für Inneres auch ermächtigt, die vorläufigen, mit Ende Juni 1953 bescheid- mäßig festgesetzten Mehrerlöse aus weiteren Geschäften in Höhe von rund 10,9 J\'Üll. S in sechs Monatsraten zur Eipzahlung zu bringen;

anläßlich der Endabrechung über diese Ge- schäfte ergab sich' eine weitere im N 0-' vember 1953 fällige Forderung des Bundes per rund 680.000 S, welche als siebente Rate erst im Jänner 1954 zur Einzahlung gelangte, obwohl die in der Abrechnung zugrunde liegende Schmalz menge bereits im Mai 1952 zum Verkauf kam.

48. Wenn auch auf Grund eines im Jahre 1953 über Einflußnahme des Rechnungshofes mit der ÖIV abgeschlossenen Zinsenüberein- kommens dem Bund für die verspätete Abfuhr Zinsen zustanden, so ergibt sich für ihn durch die Überlassung der ihm zustehenden J\'Üttel ein Nachteil, da die ÖIV über diese Beträge verfügen konnte und der Bund der Import-

vereinigung die Kapitalsvorlagezinsen zu einem höheren Satz zu vergüten hatte, als er selbst erhielt.

49. Bemängelt mußte. ferner werden, daß das Bundesministerium für Inneres die in Rede stehende Gebarung nettomäßig verrechnet hat und es verabsäumte, die bezüglichen Ge-.

schäftsstücke seiner Buchhaltung zur Kenntnis zu bringen, so daß diese Gebarung mit den Preisausgleichsbeträgen in der Haushaltsrech- nung nur mit den Nettobeträgen aufscheint.

Der Rechnungshof hat dem Bundesministe- rium für Inneres gegenüber erklärt,. daß er auf die Einhaltung der einschlägigen Bestim- mungen der Bundeshaushaltsverordnung und der ~ Allgemeinen Buchhaltungsvorschrift be- stehen müsse. Über seine Veranlassung hat das Bundesministerium für Finanzen nunmehr angeordnet, daß die in Rede stehende Gebarung noch nachträglich buchmäßig erfaßt wird.

50. Schließlich hat der Rechnungshof das Bundesministerium für Inneres ersucht, unter allen Umständen bemüht zu sein, daß seitens der ÖIV die das Schmalzvorratslager 1954 be- treffenden Abrechnungen jeweils ehest vor- gelegt und diese durch das Ministerium un- verzüglich überprüft werden.,

51. Zu den vorstehenden Feststellungen des Rechnungshofes hat das Bundesministerium für Inneres in der Mehrheit der Fälle in be- friedigender Weise Stellung geriommen, die Abstellung der festgestellten Mängel zuge- sichert und den gegebenen Empfehlungen Rech- ming getragen. Im einzelnen jedoch begegnet das Bundesministerium dem Vorhalt des Rech- nungshofes wegen verspätcter Einziehung fäl- liger Ausgleichsbeträge bei der ÖIV vor allem damit, daß es seinerzeit an rechtlichen Grund- lagen für eine Abfuhrpflicht der erwähnten Beträge an den Bund mangelte. Diese Ent- gegnungkonnte insofern nicht befriedigen, als sich das ehemalige Bundesministerium für Volksernährung dieses Recht vertraglich hätte sichern müssen.

52. Hinsichtlich des vom Rechnungshof erhobenen Vorwurfes der Zubilligung von Raten für die Abfuhr 'fällig gewesener Aus- gleichsbeträge führt das Bundesministerium für Inneres aus, daß die ÖIV infolge Lagerung enormer Mengen von Zucker und Schmalz mit hohen Beträgen in Vorlage treten mußte.

Diese Entgegnung k:1n'n flUr zum Teil als stichhältig angesehen. werden, da die ÖIV ihrerseits dem Bunde für Kapitalsvorlagen Zinsen in Anrechnung brachte ..

53. Bezüglich der Überprüfung der Ab- rechnung v6nZuckerimporten - soweit diese Abrechnung in die Kompetenz des Bundes- ministeriums für Inneres fällt - sei zunächst einleitend folgendes erwähnt:

(9)

54. Gemäß den bezüglichen Bestimmungen, . 57. Bloß stichprobenweise vorgenommene der Kundmachung des Bundesministeriutns

I

Überprüfungen von Abrechnungen zeigten für Inneres vom 28. Oktober 1952 sind Mehr- aber, daß die vom Bundesministerium für erlöse, die sich bei importiertem Zucker da- Inne!'es der Importfirma zugebilligten Pau- durch ergeben, daß die von der Fabrik kal- schalsätze für gewisse ins Gewicht fallende kuliertenPreise unter den in der 'Kund- Spesenkosten, wie z. B. für den Schwund machung festgesetzten Preisen liegen, zu- (Manko) und für die Bahn-, Zoll- und Spedi- gunsten des Bundes einzuziehen. Nach tionsspesen, zu hoch bemessen wurden. Auf den Bestimmungen des Preisregelungsgesetzes diese Weise ergab sich für den Importeur ein können Mehrerlöse, die sich dadurch ergeben, ungerechtfertigter zusätzlicher Vorteil, der sich daß die tatsächlichen Einstandskosten unter anläßlich der AbschQpfung zum Nachteil des den der behördlichen Preisbestimmung zu- Bundes auswirkte.

grunde gelegten Einstandskosten liegen, zu- 58. Der Rechnungshof hat daher dem gunsten des Bundes eingezogen werden. Die Bundesministerium für Inneres empfohlen, im Verpflichtung der Abführung der Abschöpfungs- Einvernehmen mit dem Bundesministerium . beträge an den BlInd wird durch Kundmachung für Finanzen im Rahmen der gesetzlichen Be-

oder Bescheid des Bundesministeriums für stimmungen Richtlinien über die Berechtigung Inneres im Einvernehmen mit den ihrem der Anrechnung, bestimmter Kalkulations- Wirkungsbereich nach beteiligten Bundes- posten für den internen Gebrauch zu erlassen.

ministerien ausgesprochen. Auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen 55. Die vom Rechnungshof durchgeführte

Überprüfung der im Zeitpunkt der Einschau beim Bundesministerium für Inneres vor- gelegenen Abrechnungen, dfe eine Menge von rund 87.600 t importierten Rohzucker im W'erte von rund 315 Mill. S umfassen, zeitigte folgendes Ergebnis:

56. Die Abrechnungen über in den Jahren 1953 und 1954 importierte Zuckermengen waren vom Bundesministerium erst teilweise über- prüft, die endgültige freisbestimmung war noch in keinem Falle erfolgt. Diese Tatsache ist zum Großteil auf den zu geringen Personal- stand der diese Angelegenheit bearbeiten- den Abteilung zurückzuführen. Es wurde auch festgestellt, daß die Rohzuckerimporte 1953-:1954 fast ausschließlich von einer ein- zigen Importfirma durchgeführt wurden. Die Überprüfung,. der von dieser Firma in den Jahren 1953 und 1954 durchgeführten Roh- zuckerimporte war insofern mit Schwierig- keiten verbunden, als die bezüglichen Ab- rechnungen durch das Bundesministerium für Inneres größtenteils noch nicht überprüft waren und daher die wesentlichen Grundlagen dieser Geschäfte, nämlich ,die Kaufabschlüsse bzw. Verträge mit den ausländischen Liefe- ranten und Vermittlern, sowie die Abschlüsse mit den in- und ausländischen Spediteuren bzw. Reedereien nicht vorlagen. Von der Überprüfung der in- und ausländischen Fracht- kosten - es handelt sich um nahezu 10.000 Frachtbriefe - mußte der Rechnungshof aus Zeitmangel Abstand !lehmen. Er hat jedoch dem Bundesministerium für Inneres mit Rück- sicht auf den Umfang der Materie und den bestehenden Mangel an Personal empfohlen, die Überprüfung der vorerwähnten' Dokumente durch ein Frachtenrevisions- und Reklama- tionsbüro vornehmen zu lassen.

wäre in diesen-Vereinbarungen zwischen nach- zuweisenden und pauschal anzuerkennenden Spesenposten zu unterscheiden. Auch wurde dem Bundesministerium für Inneres nahe- gelegt, künftighin auf Grund der' von ihm erzielten Überprüfungsergebnisse von Endab- rechnungen Pauschalsätze von Spesenposten weitgehendst den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

59. Eine andere Importfirma hat im No- vember 1949 sechs Abrechnungen über Im- porte von Konsum- und Industriezucker dem Bundesministerium für Inneres vorgelegt. Die Überprüfung dieser Abrechnungen durch Organe des Ministeriums erfolgte im Oktober 1951. Im Dezember des gleichen Jahres wurde mit Bescheid hinsichtlich der in Rede stehen- den Importe ein Mehrerlös von rund 5 Mill. S festgestellt. Dieser Betrag war ab 1. Jänner 1952 mit 4 bzw.

4Yz%

zu verzinsen. Der Aktenlage nach stand der rechtzeitigen Über- prüfung der Zuckerabrechnungen kein Hinder- nis entgegen, so daß bemängelt werden mußte, daß der Importfirma solcherart die fest- gestellten Mehrerlöse zwei Jahre hindurch zur Verfügung standen, wodurch ein nicht un- beträchtlicher Zinsenverlust für den Bund entstand.

60. Schließlich hat der Rechnungshof fest- gestellt, daß die aus den Abrechnungen der Zuckerimporte und des Frachtenausgleiches resultierenden Forderungen (Mehrerlöse ) und Schulden (Mindererlöse) des Bundes größten- teils nur aktenmäßig festgehalten w~rden und bisweilen Jahre hindurch gegenseitig aufge- rechnet und erst nach vollständigen Ab- rechnungen sämtlicher Geschäfte nettomäßig der Ministerialbuchhaltung mitgeteilt wurden.

Der Rechnungshof hat dem Bundesministerium für Inneres gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß er darauf bestehen müsse, daß künftighin

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Sicherheits- direktion für Niederösterreich

sämtliche Einnahmen und Ausgaben, sobald sie in bezug auf ihre Rechtmäßigkeit und ziffern- mäßige Höhe feststellbar sind, sofort und bruttomäßig in der Haushaltsgebarung dar- zustellen sind, und weiters dringend empfohlen, die Überprüfung der einlangenden Abrech- nungen unverzüglich in Angriff zu nehmen.

61. In einer Entgegnung hat das ,Bundes- ministerium für Inneres im wesentlichen die Abstellung der festgestellten Mängel zuge- sichert bzw. diese zum Teil bereits behoben.

Verschiedene Auffassung besteht noch hin- sichtlich der Höhe der ,Pauschalsätze gewisser Spesenkosten. Die säumige Überprüfung der Abrechnungen begründet das Bundesministe- rium für Inneres mit Personalmangel sowie durch die infolge der Auflösung des seiner- zeitigen Bundesministeriums für Volksernäh- rung bedingte organisatorische Umstellung.

Zur Bemängelung des Rechnungshofes, daß festgestellte Mehrerlöse bei einer Importfirma verspätet zur Einziehung gelangten, hat das Bundesnijnisterium für Inneres u. a. ähnlich wie bei den Schmalzimporten entgegnet, daß diese Mehrerlöse zu einer Zeit angefallen sind, in der eine gesetzliche Handhabe für Ab- schöpfungen von Mehrerlösen durch den Bund noch nicht gegeben war. Diese Entgegnung konnte nicht voll befriedigen, 4a das ehemalige Bundesministerium für Volksernährung in Kenntnis der Rechtslage sich die Berechti- gung zur Abschöpfung solcher Mehrerlöse vertraglich hätte sichern ,können.

62. Bei der Überprüfung der Sicherheits- direktion für Niederösterreich konnten keine nennenswerten Mängel festgestellt werden.

Angeregt wurde eine anderweitige Verwendung einer für ihren derzeitigen Dienstplatz zu hoch eingestuften· Bediensteten, eine Verminderung des Barverlagsbestandes und eine entspre- chende Quittierung des Empfanges von Reise- gebühren. Weiters wurde darauf hingewiesen, daß die Berechnung von Kommissionsge- bühren für Beamte einer Sicherheitsdirektion nicht möglich ist, da die Bundeskommissions- gebührenverordnung 1954 für die Sicherheits- direktionen nicht gilt. Die Stellungnahme der Sicherheitsdirektion hat allen Anregungen des Rechnungshofes Rechnung. getragen.

63. In der Zuschrift an das Bundesministe- riuID für Inneres hat der Re~hnungshof die Frage der Gebührlichkeit gewisser Zulagen für die Beamten' der Sicherh~itsdirektionen auf- geworfen, die laut Mitteilung des genannten Ministeriums im Einvernehmen mit dem Bun- deskanzleramt bzw. dem Bundesministerium für Finanzen geklärt werden sollen.

64. Auch die Prüfung der Gebarung der nebengenannten Dienststelle konnte durchaus befriedigen. Als notwendig erwies sich ein Hin- weis auf den Verwendungszweck des Kredites

"Zentralausgaben" . Weiters wurde eine Ände- rung in der Verrechnung der Treibstofflager- vorräte nahegelegt und eine Vereinfachung der Vereinsaufzeichnungen empfohlen. Allen An- regungen des RechJ?-ungshofes wurde statt- gegeben.

65. Dem Bundesministerium für Inneres wurde im Interesse einer Verwaltungs ver- einfachung sowie der Einhaltung der Unver- einbarkeitsbestimmungen bei der Sicherheits- direktion empfohlen, die Wirtschaftsführung der Sicherheitsdirektion dem Wirtschaftsre- ferentEm des Bundespolizeikommissariates Eisenstadt zu übertragen. Das Bundesministe- rium für Inneres hat für den Fall der Neu- unterbringung des Polizeikommissariates und der dadurch zu erwartenden Behebung der.

derzeitigen Unterbringungsschwierigkeiten eine solche Übertragung in Aussicht gestellt. Den übrigen an das Bu..ndesministerium für Inneres herangetragenen Fragen, 'betreffend die Ver- rechnung der Post- und Fernsprechgebühren der Sicherheitsdirektion, wurde seitens des Ministeriums Rechnung getragen.

66. Bei dieser Dienststelle' ergaben sich ebenfalls nur geringfügige Bemängelungen, wie die ungenügende Sicherung des Kassenraumes, die Unterlassung der jährlichen Brennstoff- verbrauchsmeldungen, die unrichtige Ab- wicklung. der Verwahrnisreste, die ungenaue Verbuchung von Handgeldern. u. dgl. Das Polizeikommissariat hat zu den, Prüfungs- mitteilungen in befriedigender Weise Stellung genommen.

67. Die Prüfung des Rechnungshofes wurde hauptsächlich bei der zuständigen Abteilung der Kärntn~r Landesregierung durchgeführt, die Lagerverwaltungen selbst konnten nur in Form einiger Stichproben überprüft werden.

68. Der Rechnungshof wies darauf hin, daß der Personalstand in den Lagerverwaltungen überdimensioniert ist und eInzelne Bedienstete zu hoch, andere dagegen wieder zu niedrig ein- gestuft sind. Wenn auch - worauf auch das Amt der' Landesregierung in seiner Stellung- nahme hingewiesen hat - dies(l Verhältnisse noch aus der Zeit der Verwaltung der Aus- länderlager durch die Besatzungsmacht her- rühren, so mußte doch festgestellt werden, daß die Verminderung des Personalstandes nicht niit dem nötigen N aqhdruck durchgeführt wurde. So wurden Abbaumaßnahmen, die im Einvernehmen mit der Personalvertretung beschlossen waren, infolge' von Interventionen Außenstehender wiederholt zurückgenommen, Kündigungen jahrelang aufgeschoben u. dgl.

Auf dem Gebiete des Personalwesens ergaben

Sicherheits·

direktion für das Burgenland

Bundespolizei- kommissariat Eisenstadt

Landeshanpt- mann von Kärnten;

"Ansländer- betrenung" Ka- pitel 26, Titel 2

(11)

sich noch einige weitere Bemängelungen (un- gerechtfertigte Einbehaltung der Lohnsteuer bei Sterbekostenbeiträgen, Ausbesserungen und Radierungen auf Dienstverträgen, die Ein- stellung von Bediensteten' mit noch unge- tilgten Vorstrafen, Mängel in der Bezugs- liquidierung U" a. m.). Die Vorschreibung, Einhebung und Abrechnung der Lagerpeitr.äge und der Betriebskosten ließ mehrere Mängel erkennen, die zum Teil auch auf ungenaues Arbeiten der damit betrauten Organe zurück- zuführen waren. Die Instandhaltung der Lager- baracken durch die Lagerarbeiter unter der Aufsicht der einzelnen Lagerverwalter konnte den Rechnungshof nicht voll befriedigen, weil mangels entsprechender Aufzeichnungen die Durchführung der Arbeiten und deren Renta- bilität so gut wie nicht überprüfbar waren und auch eine einheitliche technische Leitung dieser Arbeiten fehlte. ·Es wurde angeregt, Arbeitsbücher einzuführen und in technischen Belangen das Einvernehmen mit dem Landes- bauamt zu' pflegen. In einem Teillager be- fanden.sich in Privateigentum stehende Barak- ken, die aus Bundesmitteln um einen Betrag von rund 300.000 S instand gesetzt worden waren. Diese wurden im Jahre 1950 samt Inventar - nachdem sich das Bundesministe- rium für Inneres an einem Ankauf angeblich desinteressiert erklärt hatte - ,an einen ehe- maligen Angestellten der Umsiedlungsstelle um 40.000 S verkauft. Für die Benützung dieser Baracken muß ab Juni 1953 - früher war die Miete noch höher - eine monatliche Miete von 1250 S entrichtet werden, was einer 37,5 %igen . Verzinsung des Kaufpreises ent- spricht, wobei außerdem noch festgelegt wurde, daß die ordnungsgemäße Instandhaltung der . Baracken weiterhin der Landesumsiedlungs-

. stelle obliegt und die Landesumsiedlungs- stelle bzw. das BUIidesministerium für Inneres auf den Ersatz der bisher aufgewendeten Instandsetzungskosten verzichten mußten. Da es der Landesumsiedlungsstelle trotz größter

~emühu!lgen bisher nicht gelungen ist, eine Anderung. dieser Mietenvereinbarung zu er- reichen, empfahl der Rechnungshof, durch eine möglichst baldige Freimachung der Ba- racken die Voraussetzungen für eine Rück·

stellung derselben an den Eigentümer zu schaffen. Die Material- und Inventarver- . rechnung wurde in ihrer Form als nicht zweck- entsprechend und ziemlich ungenau befunden, die Aufzeichnungen stimmten mit den vor- gefundenen Beständen vielfach nicht überein.

Bemängelt wurde ferner die gegenüber anderen Landesumsiedlungsstellen auffallend große An- zahl von Kraftfahrzeugen, die wieder eine eigene Werkstätte bedingen, deren A,ufrecht- erhaltung bei einer durchaus möglichen Ver- ringerung des Kraftfahrzeugbestandes nicht

notwendig erscheint. Einige Beanstandungen ergaben sich weiters auf dem Gebiete des Ver- rechnungswesens, insbesondere bei der Ver- lagsgebarung und der Rechnungsbegleichung.

Die Küchenverwaltung ist lagerweise verschie- den. Als besonders umständlich und unüber- sichtlich wurde sie im Lager Spittal a. d. Drau befunden, obwohl dort ein Angestellter aus- schließlich damit beschäftigt ist. Die Auf- lassung der im letztgenannten Lager be- stehenden Schweinezucht wurde wegen ihrer Unwirtschaftlichkeit nahegelegt. Im Fürsorge- wesen wurde insbesondere empfohlen, die 'Ent- stehung von Übergenüssen beim Bezug von Fürsorgeunterstützungen tunliehst zu ver- meiden, da diese nur schwer hereingebracht werden können.

69. Die Landesumsiedlungsstelle Kärnten hat den Empfehlungen des Rechnungshofes im wesentlichen entsprochen ..

70. Anläßlich der Überprüfung der. Landes- umsiedlungsstelle Kärnten hat der Rechnungs- hof das Bundesministerium für Inneres darauf aufmerksam gemacht, daß die Lagerleiter, 'von derenklaglosemFtinktionieren die zweckmäßige und wirtschaftliche Führung der Ausländer- lager sehr weitgehend abhängt, durchwegs Vertrags bedienstete sind. Dieser Umstand kann' zweifellos dazu beitragen, daß sie viel- leicht ihren letzten Einsatz in der Reduzierung von Aufwendungen, besonders in der Richtung der Auflassung von Lagern, vermissen lassen könnten, weil sie damit ihr eigenes Dienst- verhältnis gefährden. Der Rechnungshof empfahl daher dem Ministerium im Einver- nehmen mit dem Bundeskanzleramt eine Lösung dieses Problems zu suchen. Dem Bundesministerium für Inneres wurde weiters nahegelegt, durch Überprüfung der von der Landesumsiedlungsstelle ~orgelegten Dienst- postenpläne auf die Reduzierung der Personal- stände Einfluß zu nehmen. Da der Rechnungs- hof bei der Überprüfung der Flüchtling~lager wiederholt feststellen mußte, daß ihm die darauf Bezug nehmenden Erlässe des Bundesministe- riums für Inneres nicht zugekommen sind, wurde das Ministerium auf die ihm gemäß

§ 4 Abs. 2 Rechnungshofgesetz obliegende .Pflicht zur 'Mitteilung der betreffenden Vor-

schriften hingewiesen. Die Benützung der Lager (Grundstücke und zum Teil auch Baracken) erfolgt vielfach noch auf Grund der Beschlagnahmungen' durch die Besatzungs- mächte. Es wird sich daher in Kürze als not- wendig erweisen, hiefür neue Rechtsgrund- lagen in Form von Bestandsverträgen zu schaffen, die naturgemäß eine stärkere finan- zielle Belastung der Republik Österreich mit sich bringen werden. Es wurde daher emp- fohlen, auch aus diesem Grunde eine Redu-

(12)

Sicherheits- direktion für das

Land Kärnten

Bundespolizei- kommissariat Villach Bundespolizei- direktion Klagenfurt Blmdespolizei-

kommissariat Leoben

Bezirksgericht Fünfhaus

zierung der Flüchtlingslager ins Auge zu fassen.

Schließlich regte der Rechnungshof auch noch die eheste Abstoßung überflüssigen Materials und Inventars an, um die mit der Verwaltung dieser Gegenstände verbundene Arbeit sowie Lagerräume zu ersparen. Das Bundesministe- rium für Inneres ist den~ Anregungen des Rech- nungshofes nachgekommen bzw. hat es not- wendige Maßnahmen in Aussicht gestellt. Zur Frage des vorerwähnten Barackenankaufes hat das Bundesministerium für Inneres mitgeteilt, daß lediglich aus dem Jahre 1952 eine akten- mäßige Unterlage darüber besteht, daß seitens der Landesumsiedlungsstelle Kärnten daran gedacht wurde, die Baracken de~ Teillagers von dem nunmehrigen Eigentümer zu erwerben, daß die Angelegenheit aber wegen der hohen Forderungen des Barackeneigentümers fallen- gelassen wurde.

. 71. Die· Überprüfung dieser Dienststelle ergab keine wesentlichen Bemängelungen. Emp- fohlen wurde lediglich eine Neuorganisation in der Führung des Vereinskatasters, eine zweck- mäßigere Führung des Verlagskassenbuches, eine genauere Evidenzhaltung der Dienstreise- aufträge und die Kennzeichnung der im Eigentum verschiedener Gebietskörperschaften stehenden Inventargegenstände.

72. Mit Ausnahme der· Neuorganisierung des Vereinskatasters, gegen deren Durch- führung hauptsächlich wegen personeller Schwierigkeiten Einwendungen erhoben wur- den, hat die Sicherheitsdirektion allen An- regungen des Rechnungshofes Rechnung ge- tragen.

73. Die Berichterstattung über die Er- gebnisse der Einschau in die Gebarung der nebengenannten Dienststellen, die erst gegen Ende des Berichtsjahres überprüft wurden, muß dem Tätigkeitsbericht für das nächste Jahr vorbehalten bleiben.

Bundesministerium für Justiz 74. Neben der Feststellung verschiedener kleinerer Verstöße bei der Führung von Akten, des Geldbuches, der Kostenmarkenrechnung, des Beglaubigungsregisters, der Materialver-.

rechnung, der Quittungshefte der Vollstrecker sowie· der Sammlung der Abdrücke der in Verwendung stehenden Gerichtssiegel und Stampiglien mußte auf' einige nachträglich vorzunehmende Gebühreneinhebungen, die un- genügende Sicherung der Grundbuchsräume sowie auf die Notwendigkeit einer Akten- ausscheidung und Aktenvernichtung aufmerk- sam gemacht werden. Weiter hielt sich der Rechnungshof verpflichtet, auf den unhalt- baren Zustand, daß für das Gebäude des

Bezirksgerichtes Fünfhaus kein Hauswart zur Verfügung steht, hinzuweisenlfnd nahezulegen, durch Freimachung zweier Wohnungen im Gerichtsgebäude dem~ beklagten Raummangel abzuhelfen.

75, Das Bezirksgericht Fünfhaus und das Oberlandesgericht Wien haben zu den Prü- fUIigsmitteilungen des Rechnungshofes in be- friedigender Weise Stellung genommen.

76. Es wurde festgestellt, daß Teil- lieferungen vonEinrichtungsgegenständen nicht sofort inventarisiert und die Doppelstücke der Kassenschlüssel von dem mit der Kassensperre betrauten Bediensteten nicht vorschriftsgemäß aufbewahrt worden waren. Auch konnte sich der Rechnungshof nicht des Eindruckes er- wehren, daß bei Beurteilung der Uneinbring- lichkeit von Strafkosten bisweilen etwas groß- zügig vorgegangen wird .

77. Das Oberlandesgericht Wien und. das Strafbezirksgericht Wien haben die erforder"

lichen Veranlassungen getroffen. .

78. Beim Landes- und Bezirksgericht Linz hat der Rechnungshof in der Schreibabteilung und in den einzelnen Gerichtsabteilungen er- hebliche Arbeitsrückstände angetroffen, . die auf den herrsphenden Personalmangel zurück- zuführen sind. Das Bundesministerium für Justiz gab hiezu bekannt, daß die in dieser Angelegenheit mit Vertretern des Bundes- kanzleramtes und des Bundesministeriums für Finanzen durchgeführten Besprechungen im Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz eine Vermehrung des Personalstandes für das Jahr 1956 erwarten lassen, wobei insbesondere die Anzahl der Schreibkräfte erhöht werden soll ..

79. Überdies sah sich der Rechnungshof veranlaßt, die bei· der Bestimmung und Ein~

hebung der Gerichtsgebühren sowie bei der Führung der Personalakte, der Materialver- zeichnisse, des Geldbuches und der Stand- blätter über Gefangenenverwahrnisse beobach- teten Mängel aufzuzeigen. Ein mit dem Ge- fangenhausarzt abgeschlossener Werkvertrag wurde im Hinblick darauf, daß er über das Ausmaß der Erhöhung bzw. Ermäßigung des Entschädigungssatzes beim Steigen oder Sinken.

der Gefangenenzahl um mehr als 10% im Jahresdurchschnitt keine- Bestimmung ent- hält, als ·ergänzungsbedürftig befunden. Das Landesgericht und das Oberlandesgericht Linz habenden Anregungen entsprochen.

80. Schließlich empfahl der Rechnungshof, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Anzahl der vierfach geführten Ausfertigun- gen der Personalstandesausweise zu vermindern.

Strafbezirks- gericht Wien

Landesgericht, Bezirksgericht und Gefangen- haus Linz

(13)

Landesgericht, Bezirksgericht und Gefangen- haus Feldkirch

Das Bundesministerium für Justiz wendete dagegen. ein, daß die besondere Organisation des GerIchtswesens diese Pra:l\:is erforderlich mache; der Rechnungshof konnte dieser An- sicht jedoch nicht beipflichten.

81. Die Einschau . in die Gebarung des Landesgerichtes und Bezirksgerichtes Feld- kirch gab Anlaß, insbesondere auf den Mangel .an richterlichem und nichtrichterlichem Perso-

nal, auf die. Rückstände an unvollzogenen Grundbuchstücken und die Unzulässigkeit der Heranziehung von Strafgefangenen zu Kanzlei- arbeiten, ferner auf die Bestimmungen über

d~e Unvereinbarkeiten im Rechnungsdienst, dIe Behandlung von Erlägen bei der Ver- wahrungsstelle und der im Geldbuch nachzu- weisenden Parteiengelder . sowie auf Verstöße gegen die Vorschriften über die Führung der

Ko~tenmarkenrechnung, des Beglaubigungs- regIsters, des § 7 StPO-Fonds, der Verzeichnisse der abgefertigten Zahlungsaufforderungen und

Z.~hlungsaufträge und der in den Scheck- (Uberweisungs)heften zurückbleibenden Vor- merkblätter hinzuweisen. Außerdem empfahl der . Rechnungshof, den beim Bezirksgericht Feldkirch über die ganze Woche ausgedehnten Parteienverkehr, worin einer der Gründe für die diversen Rückstände erblickt werden mußte, auf einige bestimmte Tage in der Woche einzuschränken. Weiter mußte bemängelt werden, daß in der Bibliothek die Bücher- verzeichnisse und Entlehnungsvormerke unauf- findbar blieben; die Büchereien des Landes- gerichtes und Bezirksgerichtes Feldkirch konn- ten daher nicht überprüft werden. Schließlich ist aufgefallen, daß die Kostenbestimmungs- beschlüsse den Beteiligten grundsätzlich nicht zugestellt werden, sondern die Pauschalkosten ohne daß die ihnen zugrunde liegenden

Be~

schlüsse in Rechtskraft erwachsen sind, sofort n.ach ihrer Bestimm~~g mit Zahlungsauftrag emgehoben werden. Ubrigens hielt der Rech- nungshof die Pauschalkosten im allgemeinen als zu gering bemessen.

82. Die Überprüfung der Gefangenhaus- verwaltung gab keinen Anlaß zu einer Be- mängelung.

83. Den Einschauergebnissen wurde von den beteiligten Stellen weitgehend Rechnung getragen. .

ober~~~'::'t 84. ~ei ~er Überprüfung der Buchhaltung,

Innsbruck d~rEmbrmgungsstelle und Verwahrungsab-

t~Ilung sowie der übrigen oberlandesgericht- hchen Abteilungen, die einen sehr guten Ein- druck hinterließ, haben sich keine wesentlichen

Anstände ergeben. .

85 .. Die Beobachtung des Rechnungshofes, daß die der Einbringungsstelle übermittelten Zahlungsaufträge nicht immer vorl:'chrifts-

13 gemäß ausgefertigt· sind, das besondere Siegel bisweilen nicht bestimmungsgemäß verwendet wird und die den Geschwornen, Schöffen, Vertrauenspersonen und Zeugen gemäß § 9 Gebührenanspruchsgesetz zustehenden Ar- beitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei der Gebührenbestimmung trotz Beibringung der hiezu nötigen Unterlagen oftmals nicht berücksichtigt werden, nahm das Oberlandes- gerichtspräsidium zum Anlaß, die Gerichte an die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften·

zu erinnern.

86. Das Bundesministerium für Justiz sagte zu, die im Zuge dieser Überprüfung vom Rech- nungshof aufgeworfene Frage, ob es nicht zweckmäßig wäre, gleichzeitig mit der Über- weisung ein~r Rechtssache von einem Gerichte an ein anderes auch die Erläge an das über- nehmende Gericht zu übertragen, anläßlich der

~ ovellierung der Geschäftsordnung der Ge- fIcpte zu behandeln. Desgleichen wurde zu- gesagt, der Anregung des Rechnungshofes, den finanziellen Wirkungskreis des Präsidiums des Obersten Gerichtshofes und der Ober- landesgerichtspräsidien in Anpassung an die derzeitigen Verhältnisse neu zu regeln, ent- sprechen zu wollen.

87. Die Einschau bei diesem Gericht führte Bezirksgericht

k . h bl h Liesing

ZU emen er e ic en Beanstandungen. Es zeigten sich nur geringfügige Mängel, u. zw.

bei der Führung des Geldbuches, des Be- glaubigungsregisters, der Verzeichnisse der ab- gefertigten Zahlungsaufforderungen und Zah- lungsaufträge, der Verlassenschafts akten, des Vormerkes über die Verwendung der Be- stätigungshefte des Rechnungsführers, der Sammlung der Abdrücke der in Verwendung stehenden Gerichtssiegel und Stampiglien, dann in der Beschaffenheit der Rechnungsbelege und bei der Aufnahme von Befunden. Ebenso waren die bei der Einhebung von Pauschalkosten, der Vergebührung von Amtsbestätigungen, der Anbringung von Gerichtskostenmarken auf Geschäftsstücken und die bei der Führung der Inventar- und Materialverzeichnisse sowie des B.ücherverzeichnisses beobachteten Mängel mcht besonders bedeutungsvoll. Was die rückständig verbliebenen Gebührenberechnun- gen in Pflegschaftssachen betrifft mußte der Rechnungshof auf ihre rasche Aufarbeitung dringen.

88. Das Bezirksgericht Liesing hat in jeder Hinsicht das Erforderliche veranlaßt. Die im Zusammenhang mit dieser Einschau an das Bundesministerium für Finanzen gerichtete Anfrage wurde infolge der Kürze. der seit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse ver- flossenen Zeit noch nicht beantwortet.

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