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Zusammenfassende Bewertung und Ausblick

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5 Aufgabenorientierter Finanzausgleich

6 Österreich-Konvent - Reform der Finanzverfassung ist gescheitert

6.5 Zusammenfassende Bewertung und Ausblick

Dem Österreich-Konvent ist es nicht gelungen, den Grundstein für eine Reform des Finanzmanage-ments zu legen, er ist vielmehr kläglich gescheitert. Der dafür augenscheinlichste Befund ist das Vor-liegen von Dissensen in praktisch allen zentralen Fragestellungen, auch in den haushaltsrechtlichen.

Bei letzteren scheint jedoch mit der Vier-Parteien-Einigung über die verfassungsrechtlichen Bestim-mungen für eine haushaltsrechtliche Reform das Eis gebrochen zu sein. Es scheint tatsächlich die Chance auf eine Reform des Haushaltsrechts zu bestehen. Lediglich die Einigung auf eine geschlech-tergerechte Budgetgestaltung (Gender Budgeting) im Präsidium des Österreich-Konvents stellt eine

24 Blöndal 2001.

25 Lundqvist 2001.

Innovation dar, die Gleichstellungsziele verstärkt in den Mittelpunkt der Finanzpolitik rücken könnte.

Das Ziel einer Neuformulierung der Finanzverfassung wurde verfehlt, obwohl seit Jahren die Notwen-digkeit für eine Reform des Finanzmanagements gesehen wird. Dieses Scheitern kann mehrfach be-gründet werden:

Erstens liegt es in der Zusammensetzung des Ausschusses Finanzverfassung, der vorwiegend mit jenen PolitikerInnen besetzt war, die schon bisher die großen „Player“ im Poker in Sachen Finanzma-nagement waren und die in den letzten Jahren Strukturreformen nur punktuell zustande brachten.

Warum also sollten diese für das „Finanzausgleichpatt“ verantwortlichen Politiker ohne erkennbaren äußeren Druck nun plötzlich zu großen Strukturreformen finden?

Zweitens verlief die inhaltliche Debatte lustlos, oberflächlich und teilweise mit sachlich falschen Argu-menten. In Kernfragen zogen sich die „FinanzausgleichsverhandlerInnen“ auf altbekannte Standpunk-te und - nicht selStandpunk-ten - VorurStandpunk-teile zurück. Insbesondere die VertreStandpunk-terInnen der Länder verhielStandpunk-ten sich gegenüber innovativen Reformansätzen wenig konstruktiv. Wie in Finanzausgleichsverhandlungen lag offensichtlich die Angst, zum/r Verlierer/in einer neuen Regelung bzw. vom Bund „bevormundet“ zu werden, wie ein Damoklesschwert über den Beratungen. Das Misstrauen zwischen dem Bund einer-seits sowie den Ländern und Gemeinden anderereiner-seits wurde so zur treibenden Kraft, den Status quo beizubehalten.

Drittens schließlich erwies sich die Konstruktion des Österreich-Konvents entgegen den ursprüngli-chen Erwartungen als reformuntauglich. Wenn das erklärte Ziel der Reform der Finanzverfassung in einer Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung - also einer Ent-flechtung von Kompetenzen - liegt, dann setzt dies voraus, dass zunächst darüber zu entscheiden wäre, welche Aufgaben der Staat überhaupt wahrnehmen soll. Danach ist eine Entscheidung über die Kompetenz und die Vollziehung der öffentlichen Aufgaben zu treffen. Und „last but not least“ stellt sich die Frage der Finanzierung. Es wäre mithin die Zusammenarbeit von verschiedenen Ausschüssen erforderlich gewesen: des Ausschusses 1 (Staatsaufgaben und Staatsziele), des Ausschusses 5 (Kompetenzverteilung), des Ausschusses 6 (Reform der Verwaltung) und des Ausschusses 10 (Fi-nanzverfassung). Trotz der Urgenz einiger Mitglieder des Ausschusses 10 hat es nicht eine einzige Sitzung gegeben, zu dem einer der genannten Ausschüsse beigezogen worden wäre.

Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass der entsprechende politische Gestaltungs-wille in den „Machtfragen“ der Kompetenzverteilung der Aufgaben und ihrer Finanzierung nicht gege-ben war. Zu den gescheiterten Reformen des Bundesstaates (Strukturreformkommission Anfang der neunziger Jahre, Perchtoldsdorf, „Achterrunde“) darf eine weitere, der Österreich-Konvent, hinzuge-fügt werden. Dennoch ist zu erwarten, dass die Diskussion in den kommenden Jahren nicht abreißen, ja spätestens vor den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen wieder aufflammen wird. Wenn aller-dings die Reform des Finanzmanagements das Patt der vergangenen Jahrzehnte überwinden will und sich zu einem emanzipatorischen Projekt entwickeln soll, dann ist zweierlei notwendig. Einmal gilt es, die bisherigen Denkmuster zu ändern, zum anderen bedarf es eines Methodenwechsels in prozedura-ler Hinsicht. Eine offenere Diskussion über die Auswirkungen und Betroffenheiten von Reformansät-zen wäre eine Reformansät-zentrale Voraussetzung für die Überwindung der Misstrauenskultur, die gegenwärtig die Gespräche der Finanzausgleichspartner kennzeichnet. Damit könnte es auch gelingen, die Länder und Gemeinden mit ins Boot für eine Reform des Haushaltsrechts zu holen.

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Teil II: Statements der Podiumsdiskussion zum Thema

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