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Transaktionsarten Gütertransaktionen

Produktionswert: misst den Wert aller Güter, die im Rechnungszeitraum pro-duziert werden. Der Produktionswert setzt sich aus Marktproduktion, der Produktion für Eigenverwendung und Nichtmarktproduktion zusammen.

Vorleistungen: messen den Wert aller Waren und Dienstleistungen, welche im Produktionsprozess verbraucht und verarbeitet werden, mit der Ausnahme, dass die Nutzung des Anlagevermögens anhand der Abschreibungen gemessen wird.

Konsumausgaben: messen den Wert aller Ausgaben für Waren und Dienst-leistungen, welche für die individuelle bzw. kollektive Befriedigung der Be-dürfnisse verwendet werden.

Bruttoinvestitionen: sind unterglie-dert in Bruttoanlageinvestitionen, Vor-ratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen. Nettoinvestitionen umfas-sen die Bruttoinvestitionen abzüglich der Abschreibung.

Exporte und Importe: sind jene Trans-aktionen mit Waren und Dienstleitun-gen, welche zwischen den Gebiets-ansässigen und Gebietsfremden statt-finden.

Verteilungstransaktionen

Arbeitnehmerentgelt: Das

Arbeitnehmer-entgelt beinhaltet die Bruttolöhne und

-gehälter in Form von Geld- und

Sach-STATISTIKEN SONDERHEFT JUNI 2013 63

leistungen, die tatsächlichen bzw. die unterstellten Sozialbeiträge der Arbeit-geber.

Produktions- und Importabgaben: Diese Transaktion vereint die Zwangsabgaben, welche der Staat oder die Europäische Union ohne Gegenleistung einheben.

Und zwar sind das die Gütersteuern (darunter fallen die Mehrwertsteuern, Zölle, Importsteuern ohne Einfuhrum-satzsteuer und sonstige Gütersteuern) und sonstige Produktionsabgaben.

Subventionen: So wie die Produktions- und Importabgaben vom Staat oder der Europäischen Union (ohne eine Gegen-leistung zu erbringen) erhoben werden, so werden die Subventionen von diesen gleichen institutionellen Einheiten an gebietsansässige Produzenten ausbe-zahlt (ohne eine Gegenleistung von den Produzenten zu fordern). Die Subven-tionen untergliedern sich in Gütersub-ventionen (dazu gehören die Import-subventionen und sonstige Gütersub-ventionen) und sonstige Subventionen.

Vermögenseinkommen: Zinsen, Aus-schüttungen und Entnahmen, reinves-tierte Gewinne aus der/an die übrige(n) Welt, Vermögenseinkommen aus Ver-sicherungsverträgen und Pachteinkom-men bilden das VermögenseinkomPachteinkom-men.

Die Zinsen auf Kredite und Einlagen werden vor und nach FISIM ausgewie-sen. FISIM (Financial Intermediation Services Indirectly Measured) ist die unterstellte Bankgebühr auf Kredite und Einlagen.

Einkommen- und Vermögensteuern:

Einkommen- und Lohnsteuer, Kapital-ertragsteuer, Körperschaftsteuer, sowie sonstige direkte Steuern und Abgaben sind die Bestandteile von Einkommen- und Vermögensteuern.

Sozialbeiträge und Sozialleistungen:

sind Transfers im Zusammenhang mit bestimmten sozialen Risiken oder

Be-dürfnissen (z. B. Krankheit, Altersver-sorgung). Monetäre Sozialleistungen umfassen sowohl die Sozialversiche-rungsleistungen im Rahmen von Sozial-schutzsystemen, wo einer Leistung – tatsächliche oder unterstellte – Sozial-beiträge gegenüberstehen, als auch die sonstigen sozialen Geldleistungen, wo dies nicht der Fall ist (z. B. Sozialhilfe, Kindergeld).

Sonstige laufende Transfers: darunter fallen die Nettoprämien für Schaden-versicherungen, Schadenversicherungs-leistungen, laufende Transfers inner-halb des Sektors Staat bzw. im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit und übrige laufende Transfers. Die übrigen laufenden Transfers umfassen unter anderem die vierte Eigenmittel-quelle (BNE-Eigenmittel), Geldstrafen und gebührenpflichtige Verwarnungen, Entschädigungszahlungen soweit der Staat oder das Ausland betroffen sind.

Zunahme betrieblicher Versorgungs-ansprüche: stellt die Veränderung der Deckungsrückstellungen für Pensionen dar, welche einen Teil des Sparens der privaten Haushalte ausmachen. Diese nichtfinanzielle Transaktion ist auf der finanziellen Seite als Anstieg der Ansprüche gegenüber Pensionskassen zu finden.

Vermögenstransfers: enthalten die

ver-mögenswirksamen Steuern,

Investi-tionszuschüsse und sonstige

Vermögens-transfers. In Österreich sind die

Erb-tionszuschüsse und sonstige

Vermögens-transfers. In Österreich sind die

Erb-tionszuschüsse und sonstige

Vermögens-schafts- und Schenkungssteuer die

einzigen Komponenten, welche in den

vermögenswirksamen Steuern zu

fin-den sind, wobei diese im Jahr 2008

abgeschafft wurden. Die

Investitions-zuschüsse werden hauptsächlich von

Investitionsförderungen aus dem

Aus-gleichsfonds für die Landwirtschaft

gebildet.

Finanztransaktionen

(Geldvermögensbildung und Finanzierung)

Die Unterscheidung der finanziellen Forderungen und Verpflichtungen nach Finanzierungsinstrumenten erfolgt in der GFR in erster Linie im Hinblick auf Liquidität und rechtliche Merkmale und ist durch das ESVG 95 definiert.

Folgende Kategorien werden unter-schieden:

Währungsgold und Sonderziehungs-rechte: Gold als Bestandteil der Wäh-rungsreserven sowie vom IWF geschaf-fene Sonderziehungsrechte.

Bargeld und Einlagen: Banknoten, Münzen aus unedlen Metallen, Bimetall-münzen, SilberBimetall-münzen, täglich fällige Konten bei Banken (Gehalts- und Pen-sionskonten, Sichteinlagen), Termin- und Spareinlagen sowie Konzernver-rechnungskonten. Mit Berichtsstichtag Jahresultimo 2002 werden Banknoten und Münzen, die in Schilling denomi-niert sind, nicht mehr unter Bargeld, sondern unter der Position Sonstige Forderungen dargestellt. Die Bewertung der Stände erfolgt zu Nominalwerten.

Verzinsliche Wertpapiere und Finanz-derivate: Geldmarktpapiere (Wertpapiere mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit bis zu 1 Jahr), Kapitalmarkt-papiere (WertKapitalmarkt-papiere mit einer ur-sprünglich vereinbarten Laufzeit von mehr als 1 Jahr) sowie Finanzderivate, die sowohl auf Zinskontrakten als auch auf Kapitalkontrakten basieren. Die Wertpapiertransaktionen und die dar-aus resultierenden Wertpapierbestände inkludieren auch die aufgelaufenen und noch nicht abgedeckten (bezahlten) Zinsforderungen entsprechend den Anforderungen des ESVG 95 („accrual principle“). Die Bewertung der Stände erfolgt zu Marktwerten.

Kredite: nicht verbriefte, verzins-liche Ausleihungen. Dazu zählen neben den Krediten der finanziellen

Kapital-gesellschaften auch die Kreditfinanzie-rungen verbundener Unternehmen so-wie die Kredite des Staats, insbeson-dere aus der Rechtsträgerfinanzierung des Zentralstaats bzw. die Wohnbau-darlehen der Länder (einschließlich der Gemeinde Wien), nicht jedoch Han-delskredite. Die Bewertung erfolgt zu Nominal- bzw. Buchwerten.

Börsennotierte Aktien: Aktien eines Unternehmens, die an einer Börse notieren oder die in anderer Form auf einem Markt gehandelt werden. Die Bewertung erfolgt zu Marktwerten.

Sonstige Aktien und Anteilspapiere:

nicht börsennotierte Aktien, inländische GmbH-Anteile bzw. im Ausland An-teile an Kapitalgesellschaften sowie, den Regeln des ESVG entsprechend, grenzüberschreitender Besitz von Grund-stücken. Die Bewertung erfolgt im Fall von Anteilspapieren zum Buchwert des Eigenkapitals. Der Vermögensbestand an Grundstücken resultiert aus kumu-lierten Transaktionsdaten seit dem Jahr 1995. Als Direktinvestitionen im weiteren Sinn werden in der GFR Eigen-kapitalaktivitäten von Beteiligungshol-dings im Inland bezeichnet, die nahezu zu 100 % im ausländischen Besitz sind, keinen Umsatz und keine Beschäftige haben und deren Finanzvermögen aus ausländischen Beteiligungen besteht.

Investmentzertifikate: Anteile von Ka-pitalgesellschaften, die entweder an einer Börse gehandelt werden (geschlossene Fonds) oder jederzeit von einer Kapital-gesellschaft emittiert bzw. von einer solchen zurückgenommen werden (offene Fonds). Die Bewertung erfolgt zu Marktwerten.

Versicherungstechnische

Rückstellun-gen: Ansprüche privater Haushalte aus

Rückstellungen bei

Lebensversicherun-gen und PensionseinrichtunLebensversicherun-gen sowie

Ansprüche privater Haushalte und

nicht-finanzieller Kapitalgesellschaften aus

Prämienüberträgen und

Rückstellun-STATISTIKEN SONDERHEFT JUNI 2013 65

gen für eingetretene Versicherungs-fälle. Die Bewertung erfolgt zu Buch-werten.

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten:

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Handelskrediten und Anzahlungen sowie alle finanziellen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, die nicht in einer anderen Kategorie ausgewiesen werden. Mit Berichtsstichtag Jahres-ultimo 2002 zählen zu dieser Kategorie auch Banknoten und Münzen, die in Schilling denominiert sind.

Sonstige Ströme und nichttransaktions-bedingte Veränderungen der Bestände

Abschreibungen: Diese beinhalten die Schätzung der tatsächliche Wertminde-rung des Anlagevermögens, die während einer Periode durch gewöhnliche Ab-nutzung auftritt. Sie entsprechen nicht den buchmäßigen Abschreibungen.

Nettozugang an nichtproduzierten Nettozugang an nichtproduzierten Ver-mögensgütern: N betrifft in erster Linie den Kauf und Verkauf von Grund-stücken, inkludiert aber z. B. auch Transaktionen im Rahmen der Vergabe von UMTS-Lizenzen oder Transfer-rechte von Sportlern.

Nichttransaktionsbedingte

Veränderun-gen der finanziellen Bestände: Diese

um-fassen Änderungen der Bestände

auf-grund von Wechselkurs- und

Wert-papierpreisänderungen als auch von

Reklassifikationen von finanziellen

Trans-aktionen/Beständen zwischen

Finan-zierungsinstrumenten und einzelne

Einheiten bzw. Unternehmen zwischen

volkswirtschaftlichen Sektoren.