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Begründung und Definition der Exportfinanzierung 141

Exporten, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung? Gibt es bei diesen Wir-kungskanälen Besonderheiten in der österreichischen Volkswirtschaft? Wenn Klarheit über diese Wirkungskanäle besteht, wie wurden sie in der Vergangen-heit beeinflusst bzw. wie wäre es sinnvoll, diese in Zukunft zu beeinflussen?

Wie haben Politikentscheider in der Krise auf internationaler und nationaler Ebene reagiert? Welche Institutionen stellen welche Instrumente zur Siche-rung der HandelsfinanzieSiche-rung bereit? Wie haben sie sich entwickelt? Wo sollen sie sich hin entwickeln? Wie ist der Zusammenhang zwischen einer stärkeren Finanzmarktregulierung und dem Zugang zur Exportfinanzierung?

Die nachfolgende Abhandlung gliedert sich wie folgt: Die AutorInnen be-gründen und definieren die Exportfinanzierung. Darauffolgend wird ein Über-blick zu den Risiken gegeben, die bei Exportaktivitäten berücksichtigt werden müssen. Im Anschluss erfolgt die Darstellung der unterschiedlichen Finanzie-rungs- und Sicherungsinstrumente, derer sich exportierende Unternehmen bedienen. Mit abschließenden Bemerkungen wird der Beitrag geschlossen.

Zwar geht der Großteil der österreichischen Exporte in Länder der Europä-ischen Union, Exporteure müssen sich aber verstärkt in (riskanteren) Schwel-len- und Entwicklungsländern engagieren, um von der Wachstumsdynamik der Weltmärkte zu profitieren.

Exportgeschäfte sind typischerweise dadurch charakterisiert, dass Käufer und Verkäufer verschiedenen Staats- und vielfach auch unterschiedlichen Währungsgebieten angehören, geografisch zumeist weit voneinander entfernt sind und sich nicht persönlich kennen. Dadurch sind sie über ihre wirtschaft-lichen Verhältnisse wie auch über ihre kaufmännische Integrität oft kaum in-formiert.9

Vielfach trauen Importeure und Exporteure einander nicht. So traut der Im-porteur dem ExIm-porteur nicht, dass dieser die vereinbarte Ware auch wirklich versendet. Umgekehrt traut der Exporteur seinem Geschäftspartner nicht, dass dieser die Waren auch zahlen wird. 10

Darüber hinaus sind die Interessen von Exporteur und Importeur zumeist gegenläufig: So möchten Exporteure ihre Verkaufserlöse möglichst rasch erhalten, während Importeure eher danach bestrebt sind, ihre Zahlungsver-pflichtungen auf einen längeren bzw. späteren Zeitraum zu verteilen. Darüber hinaus haben Exporteure großes Interesse daran, in ihrer eigenen Währung zu fakturieren, während Importeure – v.a. bei Exporten in Schwellenländer – oft Schwierigkeiten haben, den Kaufpreis in „harter“ Fremdwährung aufzubrin-gen.11

Auf folgende Art und Weise können Risiken, denen sich Exporteure gegen-übersehen, unterteilt werden:

3.1 Wirtschaftliche Risiken

Darunter werden jene Risiken verstanden, die im Verantwortungsbereich des Importeurs liegen, wie beispielsweise dessen Zahlungsunfähigkeit, Zahlungs-verzug oder Zahlungsunwilligkeit.

Zu den wirtschaftlichen Risiken gehört insbesondere das „Fabrikationsrisi-ko“, welches die Gefahr umfasst, dass während des Zeitraums zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und dem Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. des Versandes der Ware (Fabrikationszeit) Ereignisse eintreten, die es notwendig machen, die Fertigung der Ware abzubrechen bzw. den Versand der Ware zu unterlassen. Solche Ereignisse sind beispielsweise die Lossagung des Impor-teurs vom Kaufvertrag, schwerwiegende Verstöße des ImporImpor-teurs gegen seine Vertragspflichten oder der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Importeurs.

Darüber hinaus sieht sich der Exporteur einem Warenabnahmerisiko gegen-über, das in der Gefahr besteht, dass der Importeur die bestellte und bereitge-stellte Ware nicht annimmt.12

9 Vgl. Topritzhofer (2002).

10 Vgl. ICC Austria.

11 Vgl. Deutsche Bank.

12 Vgl. Häberle (2002a).

Risiken bei Exportgeschäften 143

3.2 Politische Risiken

Die politischen Risiken liegen – v.a. im Falle von Österreich – zumeist im Ausland bzw. im Importland begründet.13 Politische Risiken können sowohl die Ware als auch die Forderung betreffen. Die Ware ist der Beschlagnahme oder Vernichtung infolge staatlicher Maßnahmen ausgesetzt. Bei Forderungen drückt sich das politische Risiko in Zahlungsverboten, Moratorien, Transfer-beschränkungen oder -verboten sowie in KonvertierungsTransfer-beschränkungen oder -verboten aus. Politische Risiken betreffen darüber hinaus die Möglich-keit von Kriegen, Aufruhren oder Revolutionen, Boykotten, Embargos oder Enteignungen.14

3.3 Wechselkursrisiko

Gehören Exporteur und Importeur unterschiedlichen Währungsräumen an, stellt zumindest für einen der Geschäftspartner der zu zahlende Betrag eine fremde Währung dar. Für den Fall, dass in einer Drittwährung fakturiert wird, stellt der Betrag für beide Partner eine Fremdwährung dar. Dadurch sind grenzüberschreitende Zahlungen dem Wechselkursrisiko ausgesetzt.15 Dem Exporteur entsteht ein Wechselkursrisiko, wenn die Fremdwährung, in der er die Rechnung ausgestellt hat, während der Laufzeit seiner Fremdwäh-rungsforderung gegenüber seiner heimischen Währung abgewertet wird.

Ein Wechselkursrisiko kann darüber hinaus auch aus politischen Gründen entstehen, wenn das Importland den Devisentransfer bzw. die Devisenzutei-lung behindert.16

3.4 Garantendelkredererisiko

Viele Außenhandelsgeschäfte sind durch Garantien, Bürgschaften, Akkrediti-ve oder sonstige ZahlungsAkkrediti-versprechen – sogenannte Avale17 – von Banken oder anderen Garanten abgesichert. Bei derart gesicherten Auslandsgeschäften be-steht die Gefahr, dass der Garant (Bank, Versicherungsgesellschaft usw.) nicht in der Lage oder nicht willens ist, die übernommene Verpflichtung (termin-gerecht) zu erfüllen. Es besteht somit die Gefahr eines ganzen oder teilweisen Ausfalls des (Zahlungs-)Anspruchs.

3.5 Dauer des Zahlungsvorgangs

Risiken ergeben sich auch durch die Dauer des Zahlungsvorgangs. Dabei geht es um den Zeitraum zwischen dem Zahlungsauftrag des Importeurs an seine Bank und dem Zeitpunkt, zu dem dieser Betrag dem Konto des Exporteurs

13 Vgl. Häberle (2002a).

14 Vgl. Häberle (2002b).

15 Vgl. Topritzhofer (2002).

16 Vgl. Häberle (2002a).

17 In der OeKB werden Avalrahmen im Wege der Hausbank eingeräumt. Dieses OeKB-Inst-rument wurde während der letzten Jahre verstärkt nachgefragt.

gutgeschrieben wird. Dieser Zeitraum kann beträchtliche Ausmaße anneh-men. Der überwiesene Betrag steht für diesen Zeitraum gewissermaßen im Bankenapparat, ohne dass Importeur oder Exporteur nutzbringend über ihn verfügen können.18

Tabelle 34: Übersicht über die Risiken des Exporteurs Wirtschaftliche

Risiken

Garanten-delkredererisiken

Politische Risiken

Wechselkurs-risiken Andere Bezeichnung:

Bonitätsrisiken, Kreditrisiken

Garanten sind v.a.

Kreditinstitute, aber auch Konzerngesell-schaften

Andere Bezeichnung:

Länderrisiken

Andere Bezeichnung:

Währungsrisiken

Erscheinungsformen:

– Fabrikationsrisiko

Warenabnahme-risiko

– Delkredererisiko (Forderungsrisiko)

Zahlungsunwil-ligkeit

– Zahlungsverzug

Zahlungsunfä-higkeit des Importeurs

Erscheinungsformen:

Zahlungsunwil-ligkeit

– Zahlungsverzug

Zahlungsunfähig-keit des Garanten

Erscheinungsformen:

– Fabrikationsrisiko – Warenbezogene

Risiken

– Beschlagnahme – Beschädigung – Vernichtung der Waren durch staatliche Maßnah-men oder Einwir-kung des Auslandes

Forderungsbezoge-ne Risiken – Zahlungsverbot – Moratorium – Konvertierungs-

beschränkungen (-verbote)

Transferbe-schränkungen (-verbote) – Politisch

verur-sachte Wechsel-kursrisiken

Erscheinungsformen:

– Abwertung der fakturierten Fremd währung gegenüber der hei-mischen Währung des Exporteurs – Politisch

verursach-te Wechselkursri-siken

Wechselkursbe-dingtes Angebots-risiko

Quelle: in Anlehnung an Häberle (2002b).

Aufgrund der Vielfalt und Bedeutung der beschriebenen Risiken sind expor-tierende Unternehmen dazu angehalten, ein geplantes Außenhandelsgeschäft vor Aufsetzung des Kaufvertrags einer umfassenden Risikoanalyse zu unter-ziehen. Die Erkenntnisse dieser Risikoanalyse bestimmen die im Kaufvertrag festzulegenden Zahlungsbedingungen sowie die damit verbundenen Zah-lungs-, Sicherungs- und Finanzierungsinstrumente.19 Darüber hinaus kann der Einsatz von zusätzlichen Sicherungsinstrumenten festgelegt werden, sofern Exporteur bzw. Importeur die verbleibenden Risiken nicht selbst zu

18 Vgl. Topritzhofer (2002).

19 Vgl. Häberle (2002b).

Zahlungsbedingungen und Zahlungsinstrumente 145

tragen bereit sind. Die verbleibenden Risiken können beispielsweise auf den Bund, auf eine Warenkreditversicherung, auf einen Forfaiteur oder eine sons-tige risikotragende Institution überwälzt werden.