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Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend das Protokoll zur neuerlichen Abänderung des zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Dop-pelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls (965/NR sowie 6644/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 9 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Vizepräsident Jürgen Weiss Es sind dies:

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Re-publik Armenien über die Förderung und den Schutz von Investitionen,

ein Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran samt Protokoll,

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Re-publik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer-umgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur Ver-meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern, und schließlich

das Protokoll zur neuerlichen Abänderung des zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Alfredo Rosenmaier übernommen.

Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Alfredo Rosenmaier: Herr Präsident! Die Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Der Bericht liegt Ihnen vor. Ich beschränke mich daher auf den Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmeneinhellig-keit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran samt Protokoll.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls vor. Ich beschränke mich daher auch hier auf den Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmeneinhellig-keit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bringe Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Ver-hinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls vor. Ich beschränke mich auch hier auf den Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmeneinhellig-keit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Berichterstatter Alfredo Rosenmaier

Ich darf Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerum-gehung auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern bringen.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls vor. Ich beschränke mich auch hier auf den Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmeneinhellig-keit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bringe Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend das Protokoll zur neuerlichen Abänderung des zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande am 1. September 1970 in Wien unter-zeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezem-ber 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen vor. Ich beschränke mich hier ebenfalls auf den Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmeneinhellig-keit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. – Danke.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die getrennt erfolgt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Re-gierung der Republik Armenien über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Län-der regelt, bedarf er Län-der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Hand-zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 be-treffend ein Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen zwi-schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamizwi-schen Republik Iran samt Protokoll.

Dieser Beschluss unterliegt ebenfalls dem Zustimmungsrecht nach Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Vizepräsident Jürgen Weiss

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 be-treffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer-umgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll.

Auch dieser Beschluss unterliegt den Bestimmungen des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 be-treffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Auch dieser Beschluss regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Län-der, sodass er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG bedarf.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen als Letztes zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend das Protokoll zur neuerlichen Abänderung des zwischen der Republik Öster-reich und dem KönigÖster-reich der Niederlande am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Ab-kommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom-men und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf auch er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzei-chen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.