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Präsident Josef Pfeifer

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek

Aus diesem Grund werde ich dem Gesetzesbeschluß, der einen gewissen Ausgleich für eine echte Mehrbelastung darstellt, auch gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dr. Prasch.)

14.56

Präsident Josef Pfeifer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Freiberger.

14.56

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! In gebotener Kürze. Die Änderungen des Arbeitsruhegesetzes sind, wie Kollege Tusek bereits ausgeführt hat, in einem sehr engen Zusammenhang mit dem nächsten Tages-ordnungspunkt zu sehen, nämlich der Novelle zum Öffnungszeitengesetz bezüglich der Aus-dehnung der Öffnungszeit am Samstag bis 17 Uhr.

Durch diese zu beschließende Novelle ist es auch unbedingt erforderlich, für die betroffenen Be-schäftigten im Handel einen Ausgleich zu schaffen. Mit den längeren Öffnungszeiten an Sams-tagen ist die Einschränkung der Freizeit, aber vor allem auch eine Einschränkung der Zeit für die Familie verbunden. Deshalb regelt die Änderung im Arbeitsruhegesetz, daß bei einer Beschäfti-gung am Samstag nach 13 Uhr der nächste Samstag in der Regel zur Gänze arbeitsfrei bleiben muß. Diese Regelung kann durch eine Betriebsvereinbarung, aber auch durch eine schriftliche Einzelvereinbarung in Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, auch zulassen, daß inner-halb eines Zeitraumes von vier Wochen die Beschäftigung an zwei Samstagen zulässig ist. In diesem Fall haben die übrigen Samstage dieses Zeitraumes arbeitsfrei zu sein.

Meine Damen und Herren! Wenn ich an die Diskussion im Vorfeld dieser Regierungsvorlage denke, wo einige meinten, daß die Vereinbarungen über den freien Samstag ausschließlich auf betrieblicher Ebene zwischen Dienstgeber und den Beschäftigten zu treffen seien, möchte ich ausdrücklich festhalten, daß das dem Kampf eines Riesen gegen einen Zwerg gleichgekommen wäre. Wie sollten Dienstnehmer, die in wirtschaftlicher Abhängigkeit stehen, auf dieser Ebene eine Chancengleichheit vorfinden?

Meine Damen und Herren! Zum Schutz der Beschäftigten ist eine gesetzliche Regelung unbe-dingt erforderlich. Darüber hinaus werden durch die Verlängerung der Öffnungszeiten, von der vor allem Frauen nachteilig betroffen sind, noch einige begleitende Maßnahmen notwendig sein.

Wir müssen unter anderem für ein verstärktes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen sorgen, ebenso müssen wir für die betroffenen Pendler die nötigen Verkehrsmittel zur Verfü-gung stellen.

Hohes Haus! Es sind auch die Kollektivvertragspartner in diesem Zusammenhang aufgefordert, Regelungen zu treffen, die die sogenannten geteilten Dienste erschweren. Es ist für Beschäf-tigte im Handel unzumutbar, daß die Arbeitnehmer dort möglicherweise zwei Stunden am Vor-mittag und zwei Stunden am NachVor-mittag oder am Abend zu Dienstleistungen herangezogen werden. Hier müßte die Unterbrechungszeit limitiert werden, oder es sind überhaupt durchge-hende Dienstzeiten anzustreben.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird dieser Vorlage die Zustimmung geben, da es ein notwendiger Schritt zum Schutz der Beschäftigten ist. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59

Präsident Josef Pfeifer: Am Wort ist Herr Dr. Paul Tremmel. – Bitte, Herr Bundesrat.

14.59

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister!

Ich werde es auch kurz machen. Ich persönlich – unsere Fraktion hat die Abstimmung freige-geben – werde diesem Arbeitsruhegesetz die Zustimmung freige-geben.

Ich gebe nicht deswegen die Zustimmung, weil ich glaube, daß dieses Gesetz die „deus ex machina“ für den Arbeitsschutz ist, sondern weil das schutzwürdige Interesse der Kleinen, der kleinen Beschäftigten, der Frauen für mich im Vordergrund steht. Es sind doch gerade Frauen

Bundesrat Dr. Paul Tremmel

im Handel beschäftigt, und letztlich haben die Familien die Lasten zu tragen, wenn die Mutter für ein – ich muß das sagen – relativ geringes Entgelt den ganzen Tag beschäftigt ist und für die Familie, für den wichtigsten Kern in unserem Staat eigentlich wenig Zeit erübrigen kann.

Das ist für mich der Grund, warum ich persönlich zustimmen werde. Ich glaube allerdings, so wie ich es vorher ausgeführt habe, Herr Minister – ich habe die Materie nicht verwechselt, bitte!

–, daß es die Aufgabe einer ordentlichen Arbeitsverfassung ist – und ich wiederhole das noch-mals –, gesamtösterreichisch für alle Arbeitnehmer die Arbeitszeit zu regeln, und die anderen Bereiche, die Unternehmungen et cetera, haben sich nach dieser Regelung zu richten.

Das ist überhaupt kein Widerspruch. Ich persönlich trete für eine völlige Liberalisierung der Öffnungszeiten ein, und es ist in anderen Ländern, die durchaus auch einen hohen sozialen Pegel haben, etwa in Schweden, durchaus üblich, daß dadurch nicht Arbeitnehmerinteressen verletzt werden, und in diese Richtung müßte eigentlich unsere Intention gehen. Es muß der eine vom anderen lernen, und es muß sich der eine nach dem anderen auch richten. Und ich glaube, es sollte endlich Zielpunkt auch in anderen Bereichen sein, daß wir zu einer einheit-lichen Arbeitsverfassung und Arbeitszeitverfassung finden, die wir ja auch im EU-Raum anstre-ben.

Ich sehe schon die einzelnen Argumente, die Anforderungsprofile bei bestimmten Arbeiten sind verschieden, aber es wird nicht angehen, daß wir überall verschiedene Zeiten haben. Das wird auf Dauer nicht machbar sein. Der Beamte muß sich auch nach dem privaten Bereich richten, und der Private muß sich andererseits auch nach dem beamteten Bereich orientieren können.

So sehe ich das grundsätzlich im Bereich der Arbeitszeitverfassung. Dieser Gesetzesmaterie werde ich persönlich die Zustimmung geben, weil es hier um das schutzwürdige Interesse des Schwächeren geht. (Beifall bei den Freiheitlichen, bei Bundesräten der ÖVP und bei der Bun-desrätin Kainz.)

15.03

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. – Bitte.

15.03

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Bevor ich beginne, möchte ich etwas zu meinem Vorredner, Herrn Bundesrat Freiberger, sagen. Er hat gemeint, dieses Gesetz sei zum Schutz der Arbeitnehmer notwendig, weil das ein Kampf des Kleinen gegen den Riesen ist. Dazu möchte ich sagen: Es gibt viele Betriebe in Österreich, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer partnerschaftlich miteinander umgehen, und es ist ein gegenseitiges, ich wiederhole, ein gegenseitiges Geben und Nehmen.

Ich werde heute nicht für dieses Gesetz stimmen. Einerseits lockern wir die Ladenöffnungs-zeiten, was meiner Meinung nach auch notwendig ist, andererseits engen wir die Bedingungen dazu derart ein, daß vor allem kleine Händler mit wenigen Mitarbeitern keine oder kaum eine Chance haben, länger offenzuhalten. Immerhin sind im Handel in Österreich bei 76 Prozent bis zu vier Mitarbeiter beschäftigt – in Vorarlberg 75 Prozent – und bei 13 Prozent fünf bis neun Mit-arbeiter – in Vorarlberg 14 Prozent. Also 89 Prozent der Betriebe im Handel haben nach der Arbeitsstättenzählung 1991 bis zu neun Mitarbeiter.

In der Praxis sieht das so aus: Wenn an einem Samstag länger als bis 13 Uhr geöffnet wird, muß der nächste Samstag dem Mitarbeiter zur Gänze freigegeben werden. Ich frage mich:

Welche Mitarbeiter sind dann am nächsten Samstagvormittag da, oder soll das Geschäft am nächsten Samstag überhaupt nicht offenhaben? Das widerspricht meiner Meinung nach jeder Arbeitsplatzsicherung und ist kontraproduktiv.

Ich frage mich auch, warum wir in der heutigen Zeit wider besseres Wissen im Rahmen von Ge-setzen derart einengen, anstatt der Eigeninitiative und der Verantwortung des einzelnen mehr Spielraum zu geben. Mehr privat und weniger Staat würde wohl auch hier gelten. – Danke. (Bei-fall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

15.06

Präsident Josef Pfeifer

Präsident Josef Pfeifer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegen-den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Im Dokument Donnerstag, 19. Dezember 1996 (Seite 92-95)