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Präsident Josef Pfeifer

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, der im Artikel I ent-haltenen Verfassungsbestimmung im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Der Antrag, der zitierten Verfassungsbestimmung des vorliegenden Beschlusses im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Berichterstatter Ludwig Bieringer

Berichterstatter Ludwig Bieringer: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte folgende Berichte.

Zum Tagesordnungspunkt 19 liegt Ihnen ein schriftlicher Ausschußbericht vor. Ich darf daher nur die Antragsformel verlesen:

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Auch der Bericht zum Tagesordnungspunkt 20 liegt Ihnen schriftlich vor.

Daher verlese ich auch in diesem Fall nur die Antragsformel:

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. der im Artikel I Z. 5 enthaltenen Verfassungsbestimmung des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich liegt Ihnen auch der Bericht zum Tagesordnungspunkt 21 schriftlich vor.

Daher verlese ich nur die Antragsformel:

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 die Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Josef Pfeifer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Andreas Eisl.

19.42

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Hohes Haus! Meine Damen und Herren!

Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Unter dem Titel Privatisierung findet heute schon wieder einmal – heute schon mehrere Male – eine Privatisierung statt. Unter diesem Titel wird heute auch die Staatsdruckerei ausgegliedert respektive privatisiert. Von einer Privatisierung kann jedoch keine Rede sein.

Wir haben nichts dagegen einzuwenden, daß eine Druckerei für Sonderdrucke wie bei-spielsweise Briefmarken, Formulare oder Reisepässe ausgegliedert wird. Aber wenn sie dann erweitert und bei der derzeitigen Überkapazität an Druckereien – insbesondere im Raum Wien bestehen über 850 Firmen, österreichweit sind es 1 300 – dann von zwei Geschäftsführern geführt wird, jedoch – das möchte ich besonders betonen – nicht auf privater Ebene, dann ist der Beweis geliefert, daß es sich hiebei keinesfalls um eine Privatisierung handeln kann.

Auch wenn im vorigen Jahr ein Gewinn von 600 000 S erwirtschaftet wurde, ist man sicherlich nicht in der Lage, mit dieser Summe ein Wirtschaftsimperium wie das derzeitige aufzubauen. Da EU-Förderungen angeboten werden, errichtet man damit für die Privatwirtschaft eine starke Konkurrenz: Denn diese Druckerei ist auf einem Gebiet, nämlich auf dem Gebiet der Sonderdrucke, konkurrenzlos und hat daher die Möglichkeiten, bis zu 25 Prozent unter den

Bundesrat Andreas Eisl

Gestehungskosten anzubieten. Das bringt natürlich andere Firmen in Schwierigkeiten. Es geht also letztendlich auch um Arbeitsplätze. – Diese Vorgangsweise ist nicht zu akzeptieren!

Es gibt außerdem auch europaweit heute große Krisen auf diesem Gebiet. Wie ich gelesen habe, ist in Nürnberg auch wieder eine Druckerei mit 2 000 Angestellten zugesperrt worden. Wir sind jetzt Mitglied der EU, und wir errichten jetzt in Österreich unter dem Titel „Privatisierung“ für zwei Firmen mit zwei Geschäftsführern, einem kaufmännischen für den Außendienst und einem für den Betrieb verantwortlichen, praktisch eine Heimstätte. Herr Strohal hat schon einmal ein Unternehmen geführt, das dann eingegliedert wurde. Die Gründe dafür sind bekannt.

Wenn man schon von Privatunternehmen spricht, dann müßten diese auch mit eigenen finanziellen Mitteln haften. Dies ist bei dieser Vorgangsweise jedoch nicht der Fall. Deswegen lehnen wir eine solche Ausgliederung, die unter dem Titel „Privatisierung“ läuft, ab. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.45

Präsident Josef Pfeifer: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Michael Ludwig.

– Bitte.

19.45

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Bei meiner letzten Wortmeldung hier im Bundesrat habe ich in der Debatte zum Bundesgesetzblattgesetz darauf hingewiesen, daß es sich dabei um einen weite-ren Fortschritt im Rahmen der Verwaltungsreform gehandelt hat.

Aus dem jetzt vorliegenden Gesetzespaket möchte ich in diesem Zusammenhang auf das Postgesetz hinweisen, das ebenfalls eine Reduktion gesetzlicher Bestimmungen mit sich bringt.

Durch dieses Gesetz werden die hoheitlichen Postgebühren durch privatrechtliche Entgelte ersetzt. Deshalb ist eine Mitwirkung des Nationalrates an der Festsetzung der Postgebühren in Zukunft auch nicht mehr notwendig. Die gut durchdachte legistische Behandlung der Materie vermeidet eine Zersplitterung und integriert verbliebene Gesetzesvorschriften. In diesem Zu-sammenhang ist vor allem jenen Beamten zu danken, die sich mit dieser sehr komplizierten Materie auseinandergesetzt haben und auch dazu beigetragen haben, daß in Zukunft eine weitere Bürokratisierung in diesem Bereich verhindert werden kann.

Den vorliegenden Beschlüssen, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 geändert werden und das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalver-sammlung – heute Nationalrat – an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Mono-polgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten aufgehoben wird, stimme ich deshalb zu, weil dadurch die Unternehmen konkurrenzfähiger werden. Die Unter-nehmen haben in Zukunft die Möglichkeit, Erträge selbst zu erwirtschaften, sie nicht abzuführen, sondern sie zur Verbesserung der eigenen Infrastruktur wieder einsetzen zu können. Durch diese Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler und auf internationaler Ebene wird auch gewährleistet, daß österreichische Arbeitsplätze gesichert werden können.

Zum Antrag über das Bundesgesetz, mit dem die Geltungsdauer der Bestimmungen des Be-zügegesetzes und des Verfassungsgerichtshofgesetzes über die Nichterhöhung von Bezügen verlängert wird, möchte ich anmerken, daß seit 1993 zum fünften Mal keine Anhebung erfolgt und damit in den letzten Jahren ein Reallohnverlust eingetreten ist. Ich halte es für richtig, daß auch die Parlamentarier in Zeiten einer Konsolidierungsphase ihren Beitrag leisten, der vor allem auch als ein Signal zu werten ist.

Ich habe aber dennoch den Eindruck, daß es nicht gelungen ist, in der öffentlichen Diskussion diesen Umstand entsprechend auszuweisen. Deshalb halte ich es für sehr notwendig, daß die Fragen der Auslagenersätze und Entfernungszulagen am Beginn des nächsten Jahres sehr schnell geregelt werden, daß diese Regelung mit mehr Transparenz für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar wird und daß dort weder für die Verwaltung noch für die Betroffenen höhere Mehrkosten verursacht werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Bundesrat Dr. Michael Ludwig

Privatisierung ist für uns Sozialdemokraten kein Dogma und keine Ideologie. Kollege Eisl!

Überall dort, wo diese sinnvoll ist und Betriebe dadurch mehr Handlungsspielraum bekommen oder konkurrenzfähiger werden, sind wir Sozialdemokraten auch für Privatisierung. (Bundesrat Eisl: Mehr Freiheit mit Förderungsgeldern!) Überall dort allerdings, wo österreichische Interessen verletzt oder Arbeitsplätze gefährdet werden, sind wir sehr vorsichtig, wenn es darum geht, voreilige Privatisierungen durchzuführen. Die Behandlung der Ausgliederung der Staatsdruckerei ist, wie ich meine, ein sehr gutes Zeichen dafür, daß wir Sozialdemokraten auch sehr flexibel in dieser Frage sind.

Ich teile Ihre Einschätzung betreffend die Staatsdruckerei nicht. Denn durch das Staats-druckereigesetz, das bereits 1982 in Kraft getreten ist, wurde die Staatsdruckerei als eigener Wirtschaftskörper mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Um die Österreichische Staats-druckerei neu strukturieren und in weiterer Folge privatisieren zu können, bedarf es allerdings einer Umwandlung des eigenen Wirtschaftskörpers in eine Aktiengesellschaft. Diese Gesell-schaft wird mit dem Namen Österreichische Staatsdruckerei AG geführt und steht zunächst zur Gänze im Eigentum des Bundes, wobei ich das Wort „zunächst“ betone.

Denn zum Spaltungsstichtag am 1. Jänner 1998 wird von dieser Gesellschaft eine GesmbH abgespaltet, die die Herstellung und den Verlag der „Wiener Zeitung“ wahrnehmen wird.

Nach dieser Abspaltung ist die Österreichische Staatsdruckerei Aktiengesellschaft zum Zweck der Privatisierung an die ÖIAG zu übertragen. Daher kann ich Ihre Einschätzung, daß es sich hiebei nicht um eine Privatisierung handelt, nicht teilen, wenngleich tatsächlich eine Über-gangsphase bis zum 1. Jänner 1998 eingeschaltet wird. Durch den vorliegenden Entwurf wird das Staatsdruckereigesetz an die Richtlinie des Rates der Europäischen Union über die Ko-ordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge angepaßt werden.

Damit ist auch ein EU-konformes Agieren möglich. Ich halte das auch deshalb für wichtig, weil wir uns ja auch als Bestandteil der EU sehen und auch die entsprechenden Richtlinien um-setzen wollen.

Da es sich bei all diesen Vorlagen um Maßnahmen zu weiteren Verwaltungsreformen sowie um Maßnahmen zu einer sinnvollen Privatisierung handelt, werden wir Sozialdemokraten gegen diese Vorlagen keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.) 19.52

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Anton Hüttmayr. – Bitte.

19.52

Bundesrat Anton Hüttmayr (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats-sekretär! Hohes Haus! Zum Staatsdruckereigesetz: Ich meine, wir sind – im Bericht ist es nach-zulesen – auf der richtigen Spur. Wir sollten die Formulierung der Gesetze genau lesen. Dort heißt es: Es wird zuerst neu strukturiert und in der Folge privatisiert. Mein Vorredner hat Sie schon darauf verwiesen. Ich möchte mich aus Zeitgründen sehr kurz halten.

Herr Kollege Eisl! Sie haben letzte Woche vom Brückenbauen gesprochen und gesagt, daß wir, wenn wir in eine neue Richtung gehen wollen, durchaus auch Mut brauchen. Ich glaube, mit dieser Materie betreffend diese Druckerei ist man sicherlich in die richtige Richtung unterwegs.

Wir sollten daher auch den Mut haben und das positiv sehen. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, daß ein Betrieb, der, wie Sie sagen, im geschützten Bereich tätig ist, dann um 25 Prozent unter den Gestehungskosten verkauft. Das läßt sich mit meinem kaufmännischen Verständnis nicht verbinden, und ich glaube, so ist das auch sicherlich nicht zu sehen.

Bei der Postausgliederung beziehungsweise bei der Postthematik ist die Zustimmung durchaus vorhanden. Wir bekennen uns dazu, daß ein freierer Markt auch einen freieren Wettbewerb erfordert, und das wird durchaus der Fall sein. Daß natürlich auch auf die Einnahmen zu achten sein wird, um neue Investitionen, die der freiere Markt verlangt, vornehmen zu können, ist ganz klar. Ich bekenne mich dazu, daß man in jenem Bereich, in dem man eine Monopolstellung hat, also bei den Postgebühren oder im Zeitungsbereich, in dem sehr viele davon betroffen sind, niedrige Tarife beibehält. Ich rede jetzt nicht von den Parteien, sondern von den freiwilligen

Bundesrat Anton Hüttmayr

Vereinen, von den ehrenamtlich Tätigen und und und. Sie wissen alle, was ich und Sie in diesem Zusammenhang anführen könnten. Wir bekennen uns – wie gesagt – dazu, daß in diesen Bereichen auch in Zukunft günstigste Bedingungen herrschen. Dafür sollten wir uns einsetzen, das sollten wir auch erkennen und in die zukünftige Diskussion einbringen.

Ich verstehe aber natürlich auch, wenn man beim Betrieb Post sagt: Das soll irgend jemand ab-gelten, und es ist in diesem Hause relativ rasch nachzuvollziehen, wer mit „irgend jemand“ ge-meint ist und wohin die Richtung geht. Aber noch einmal: Ich fordere, daß man den günstigsten Zeitungstarif beibehält.

Zum Bezügegesetz in aller Kürze: Aus meiner Sicht ist der Aufschub okay. Ich meine aber, daß bei dieser Thematik ein bißchen Heuchelei betrieben wird. Wenn man sich die Meldungen an-sieht und die Diskussionen gelegentlich hört, dann muß man feststellen, daß Seriosität in diesem Zusammenhang nicht sehr großgeschrieben und teilweise sehr starker Populismus betrieben wird. Ich bekenne mich ganz klar dazu, daß man keine Bezüge für Leistungen erhält, die nicht erbracht werden. Das steht außer Zweifel. Ich bekenne mich aber sehr wohl dazu, daß man Aufwendungen ersetzt und Leistungen abgilt.

Etwas ist für mich auch ganz klar: Es ist nicht von primärem Interesse, daß Politiker keine Berufe ausüben dürfen. Gerade im Gegenteil: Ich glaube, das muß miteinander vereinbar sein, und jede Politikerin und jeder Politiker muß mit sich selbst ausmachen, wieweit sie oder er gehen kann. Ich erkenne aus meiner eigenen Betrachtung, daß es durchaus von Vorteil für unsere Gesellschaft ist, wenn Politiker berufstätig sind. Und ich bekenne mich auch dazu, daß dafür logischerweise Leistungen abzugelten sind. Auch in dieser Hinsicht brauchen wir durchaus den Mut, das zu vertreten. Ich meine aber, wir sollten einander nicht mit populistischen Ausführungen zu übertrumpfen versuchen, und wir sollten auch nicht den Neidgedanken, der in unserer menschlichen Phase und in jeder menschlichen Phase vorhanden ist, schüren. Ich glaube, das ist nicht seriös.

Ich bekenne mich natürlich – wie mein Vorredner – auch dazu, daß wir zum Sparen das Unsere beitragen, das ist richtig, allerdings mit dem richtigen Maß. Wir tun der Gesellschaft durchaus ein Gutes, wenn wir von brutto und netto, von Aufwendungen und von Leistungsabgeltung reden. Man sollte nicht alles in einen Topf werfen. Ich bekenne mich dazu, und unsere Fraktion wird diesen drei Gesetzesmaterien gerne ihre Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

19.56

Präsident Josef Pfeifer: Am Wort ist Herr Bundesrat Dr. Tremmel.

19.56

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär!

Meine Damen und Herren! Ich fasse mich ganz kurz. – Anlaß zu meiner Wortmeldung sind die Ausführungen des Kollegen Hüttmayr. Er hat am 25. Juli 1996 zur Bezügereform ungefähr die gleichen Worte gesprochen. Dabei ist mir aufgefallen, der Begriff „Heuchelei“ scheint für Sie ein sehr wichtiges Wort zu sein.

Ich habe Ihnen damals vorgeschlagen, dem Bezügereformgesetz nicht die Zustimmung zu ge-ben, weil wir damit die Verantwortlichen zwingen hätten können, zeitgerecht eine entsprechende Gehaltspyramide vorzulegen. Ich möchte Ihnen das nicht vorhalten, ich sage es nur. Und leider Gottes haben wir in diesem Punkt recht behalten. – Das ist der eine Bereich.

Zum anderen Bereich: Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an die Worte von Professor Schambeck, der hier in bezug auf die Freifahrten bei der Bundesbahn und die gesamte Regelung der Vergütung gesagt hat: Hätten wir diese Regelung, die an und für sich eine sehr bescheidene ist, doch belassen! – Sie wird jetzt belassen, ich nehme jedoch an, daß keiner von Ihnen die Mitteilung bekommen hat, daß diese Freifahrtkarte jetzt bis zum ersten Jahresviertel 1997 gelten wird. So denkt man über unsere Bereiche! Ich möchte das hier auch einmal an-merken.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel

Darüber hinaus darf ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, daß wir diesen Bestimmungen des Bezügegesetzes die Zustimmung geben werden, weil alle Arbeitnehmer, auch Arbeitnehmer in höheren Bereichen damit rechnen können müssen, daß zumindest die Inflation abgegolten wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.58

Präsident Josef Pfeifer: Danke.

Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Präsident Dr. Schambeck. Ich bitte ihn zu sprechen.

19.58

Bundesrat Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht, daß das Thema Staatsdruckerei und „Wiener Zeitung“ behandelt wird, ohne daß ich dazu nur ganz kurz erwähne, welche Tradi-tion beide Einrichtungen in Österreich darstellen.

Der verstorbene Chefredakteur der „Wiener Zeitung“, Hofrat Dr. Stamprech, hat darüber eine lange lesenswerte Geschichte geschrieben. Ich möchte Sie alle einladen, diese auch zu lesen!

Vieles aus der „Wiener Zeitung“ dient der Information und der Repräsentation Österreichs auch im Ausland und hat dokumentarischen Wert. Man möge auch immer bedenken, was dort ver-öffentlicht wird, wird der Republik Österreich zugeschrieben: in Bild und Text.

Ich war vor Jahren sehr kritisch gegenüber der Schreibweise in der „Wiener Zeitung“. Es sind jedoch manche Änderungen erfolgt, und daher konnte ich meine Kritik in den letzten Jahren in zunehmendem Maße abbauen. Ich bedanke mich, daß man nunmehr zu einer ausgewogenen Meinungsbildung gelangt ist. Es werden auch betreffend den Bundesrat, den Föderalismus und zur politischen Bildungsarbeit sehr wertvolle Beiträge geleistet, wenngleich man noch manches verbessern kann.

Was die Staatsdruckerei betrifft, möchte ich nicht nur als Politiker, sondern auch als Rechts-lehrer meine Hochachtung bekunden: Denn in den letzten Jahren – Herr Bundesrat Professor Dr. Böhm wird das, glaube ich, auch bestätigen können – hat sich die juristische Abteilung der Staatsdruckerei so großartig entwickelt, daß man heute sagen kann, daß sie für Manz und für den Springer-Verlag eine echte Konkurrenz geworden ist.

Ich möchte hier vor allem auch Herrn Mag. Herbert Klein nennen. Ich habe selbst auch eine Reihe von Büchern dort herausgegeben und habe das auch für die Zukunft vor. Es ist wirklich ein Vergnügen, mit der Staatsdruckerei zusammenzuarbeiten. Mit Dr. Mock habe ich vor einigen Jahren – es war meine erste Zusammenarbeit mit diesem Verlag der Staatsdruckerei – die Festschrift für Herrn Bundespräsidenten Dr. Kirchschläger in diesem Verlag herausgegeben, und ich kann nochmals betonen: Es wird hier wirklich ein ausgezeichneter Einsatz geleistet.

Ich möchte auch darauf hinweisen, daß die Briefmarken, die in der Staatsdruckerei gedruckt wurden, vom Künstlerischen und Technischen her internationale Anerkennung finden. Wir sollten uns alle bemühen, auch unsere Auslandskontakte dazu einzusetzen, daß die Staats-druckerei noch vermehrt Aufträge bekommt; so tragen wir auch zur Arbeitsplatzsicherung bei.

Ich möchte wirklich zu all dem, was hier geleistet worden ist, meinen Dank bekunden und hoffen, daß in Zukunft das Unsere dazu beigetragen wird, daß dort die Arbeitsplätze gesichert sind. Ich hoffe, daß durch die „Wiener Zeitung“ auch in Zukunft das Bild unserer Republik zeit-nah und außerdem repräsentativ für Geschichte und Gegenwart in der Welt vermittelt werden wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

20.02

Präsident Josef Pfeifer: Weiters hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schlögl zu Wort gemeldet.

Ich bitte ihn, zu sprechen.

20.02

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schlögl: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich auch sehr kurz fassen, weil ich glaube, daß von

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schlögl

sehr vielen Rednern schon die wesentlichen Inhalte der heutigen Gesetzesmaterien dargelegt worden sind.

Ich erlaube mir, nur kurz zum Staatsdruckereigesetz, vor allem aufgrund der Kritik von Herrn Bundesrat Eisl Stellung zu nehmen. Vorerst möchte ich feststellen, daß es im öffentlichen Dienst in den letzten eineinhalb bis zwei Jahren ein umfangreiches Einsparungskonzept gegeben hat, welches dazu gedient hat, die Ausgaben im öffentlichen Dienst auf den Stand von 1995 ein-zufrieren. Um diese Ausgabenstruktur im öffentlichen Dienst auch langfristig beibehalten zu können, bedarf es einer wirklich ernsthaften Aufgabenkritik im öffentlichen Dienst. Dabei geht es nicht darum, Beschäftigten Rechte oder Geld wegzunehmen, sondern darum, eine echte Ver-waltungsreform im öffentlichen Dienst einzuleiten. Es muß genau überprüft werden, welche Aufgaben der Staat in Zukunft vorrangig ausüben soll und aus welchen Aufgabenbereichen sich der Staat zurückziehen kann.

Dazu gehört die Vorgangsweise, daß man sehr genau überprüft, welche Bereiche ausgegliedert beziehungsweise privatisiert werden können. Dafür hat die Bundesregierung ein umfangreiches Programm vorgesehen, welches von der Ausgliederung und Privatisierung der PSK über die Zusammenführung der Wetterdienste über das Arsenal bis zur Staatsdruckerei reicht.

Das heute vorliegende Gesetz zur Umwandlung der Staatsdruckerei in eine Aktiengesellschaft ist der entscheidende Schritt, um die Privatisierung zu erreichen. Ich verstehe also die Kritik der Freiheitlichen Partei nicht, daß das eine Scheinprivatisierung sein soll. – Das ist vielmehr der richtige Weg dorthin, denn mit 1. 1. 1997 wird, falls wir heute keinen Einspruch erheben, die Staatsdruckerei ausgegliedert, mit 1. 1. 1998 wird die „Wiener Zeitung“ als eine eigene Ge-sellschaft mit beschränkter Haftung von der Staatsdruckerei abgespalten. Der Rest der Staats-druckerei mit immerhin noch einem Budgetvolumen von 700 Millionen Schilling pro Jahr wird börsenfähig und spätestens mit 1. 1. 1999 in Form von Aktien an der Börse verkauft. Damit be-steht die Garantie, daß die Staatsdruckerei auch in Zukunft ein österreichisches Unternehmen bleibt.

Ich glaube, daß der Weg, den wir hier eingeleitet haben, ein glasklarer und sehr guter ist. Das ist eine Privatisierung, die man herzeigen kann, eine Privatisierung Schritt für Schritt. Ich verstehe daher Ihr Kritik nicht und bitte Sie, Ihre Meinung in dieser Hinsicht nochmals zu überdenken.

Ansonsten kann ich mich nur den Ausführungen der Vorredner anschließen und anmerken, daß wir einen wichtigen Etappenschritt zur Verwaltungsreform und zur Vereinfachung der Verwaltung und auch einen wichtigen Schritt zur Aufgabenkritik im öffentlichen Dienst gesetzt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.05

Präsident Josef Pfeifer: Danke.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Danke, das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1996 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Über-gangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 und das Bundessetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen ge-ändert werden und das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten aufgehoben wird.

Im Dokument Donnerstag, 19. Dezember 1996 (Seite 154-161)