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Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 52/A(E)

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 52/A(E) der Abge-ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung un-gerechtfertigter Privilegien türkischer Staatsbürger (957 d.B.)

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 7 der Tages-ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Redner Herr Abgeordneter Dr. Hübner. Einge-stellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

13.54

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Einige der Punkte, die wir jetzt gemeinsam debattieren und dann getrennt entscheiden werden, betreffen Sitze internationaler Organisationen in Wien, und das ist prinzipiell etwas Gutes.

Das darf aber nicht dazu führen, dass wir alles befürworten und Ja und Amen sagen, nur weil eine Organisation in Wien ihren Sitz hat. Damit komme ich schon zu diesem Ta-gesordnungspunkt, zur Grundrechteagentur. Die Grundrechteagentur gibt es, das müs-sen wir sagen. Wir gründen sie nicht neu und installieren sie nicht neu in Wien. Es gibt sie bereits. Ob das gut oder schlecht ist, das ist die Frage, und ich werde mir erlauben, diese Frage – zumindest in meinem Sinne – ein bisschen zu durchleuchten und dann auch zu beantworten.

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner

Historisch wird es vielleicht noch in Erinnerung sein, dass diese Grundrechteagentur eigentlich aus dem Drei-Weisen-Rat hervorgegangen ist, der im Jahr 2000 zur Bespit-zelung Österreichs eingesetzt wurde, nachdem wir hier die ÖVP-FPÖ-Koalition – die damalige Schüssel-Haider-Riess-Passer-Koalition – gegründet hatten.

Die EU oder maßgebliche, die EU bestimmende Kräfte meinten damals, das wäre nicht das, was man will, und deswegen gelte in diesem Fall die Demokratie nicht. Wahler-gebnisse seien nicht zu beachten, sondern es sei ein „Cordon sanitaire“ über Öster-reich zu verhängen. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Man durfte mit den Botschaf-tern nicht verkehren, die Minister nicht empfangen, das war alles tabu. Z um Beispiel durfte man den „faschistischen“ Minister Scheibner – wie ich mich noch gut erinnern kann an die belgische Diskussion – nicht empfangen. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Also das ist die politische Wurzel des Ganzen. Daraus hat sich dann eine Beobachtungs-stelle für Rassismus entwickelt. Aus dieser BeobachtungsBeobachtungs-stelle für Rassismus hat man – nachdem man gesehen hatte, dass in Österreich aber wirklich nichts zu beobachten ist – eine Agentur, die Grundrechteagentur, geschaffen, weil etwas, das die EU einmal geschaffen hat, nicht mehr sterben kann, und weil es undenkbar ist, Mitarbeiter in einer so wichtigen Funktion auf die Straße zu setzen.

Diese Grundrechteagentur – da werden vielleicht die Herrschaften von der grünen Frak-tion anderer Meinung sein – brauchen wir wahrscheinlich – wie ein Steirer sagen wür-de – so dringend wie einen Kropf. (Abg. Neubauer: Sie ist ja für nichts zuständig! Sie ist ja für nichts zuständig!) Nicht nur, dass sie keine wirklich greifbare und sinnvolle Agen-da hat, überschneidet sie sich auch mit anderen, gleich oder ähnlich gearteten Agentu-ren und liefert sich mit ihnen einen Zuständigkeitsstreit.

Schauen wir einmal ein bisschen durch, was es da schon gibt: Der Europarat ist die zen-trale, heute schon gelobte Stelle. Da gibt es den Europäischen Gerichtshof für Men-schenrechte, der aufgrund der Europäischen Menschenrechtscharta gegründet wurde und der die Einhaltung dieser überwacht. Das ist eigentlich die zentrale Stelle zur Über-wachung der Menschenrechte. Da kann sich auch jeder, der den innerstaatlichen Rechts-zug ausgeschöpft hat, hinwenden.

Dann gibt es natürlich den UN-Menschenrechtsrat mit verschiedenen Unterkommissio-nen, wie etwa der Weltkonferenz gegen den Rassismus. In der EU selbst gibt es ein ei-genes Kommissariat für Menschenrechte, das die Menschenrechte bewahrt. Aber auch in der OSZE, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, gibt es das ODIHR. Das hat nicht – wie Sie vielleicht glauben – mit Odin oder mit Odal zu tun, son-dern das ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung für Organisation für demokrati-sche Institutionen und Mendemokrati-schenrechte. Damit ist auch relativ klar, was diese Organi-sation tut. Und weil das alles nicht genug ist, gibt es jetzt die Europäische Grundrechte-agentur.

Jeder soll sich sein Bild darüber machen, wie wichtig das ist. Ausfluss davon ist, dass das Europäische Parlament meint, es müsse eine 6-prozentige Erhöhung des Budgets durchsetzen im kommenden Jahr – wie wir heute schon gehört haben –, wahrschein-lich um einige Agenturen, an der Zahl sind es derzeit 34, zu schaffen.

Wir von der Freiheitlichen Partei sind daher der Meinung – auch wenn es die Organisa-tion gibt, und wenn sie in Wien ihren Sitz hat –, dass zu einer solchen bürokratischen, unnötigen Hydra ganz klar Nein gesagt werden muss. Deshalb werden wir diesem Ab-kommen unter keinen Umständen zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Ich persönlich wür-de sagen: Wenn ich könnte, würwür-de ich hier dreimal mit Nein stimmen.

Ganz kurz noch zu einem anderen Kapitel, das auch nicht unbezeichnend ist, zum Ab-kommen mit der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastro-phen und schweren Unglücksfällen.

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner

Erstens ist allein das Wort „gegenseitig“ schon etwas skurril. Erwarten wir ernstlich, dass wir bei Unglücksfällen in Österreich aus Albanien Hilfe anfordern, dass wir in Un-glücksfällen albanische Hilfe benötigen? – Also ich erwarte das nicht ernstlich. Hier könnte man ehrlich sein und vielleicht ein Abkommen schließen über die Hilfeleistung für die Republik Albanien bei Unglücksfällen.

Zweitens ist Albanien nicht gerade unser Nachbarstaat – auf dem Straßenweg unge-fähr 15 Stunden entfernt. Ich glaube, es ist nicht unbedingt unser ureigener Aufgaben-bereich, in der Republik Albanien Hilfestellung zu leisten. Das sollte schon ein bisschen im Nachbarschaftsbereich geregelt werden. Für Albanien wäre es zweckmäßig, wenn die Griechen, meinetwegen auch die Serben – trotz der alten Freundschaft –, oder die Italiener Hilfe leisten, die in zweieinhalb Schiffsstunden kommen können, aber nicht Österreich. Deshalb werden wir auch in diesem Fall dem wirklich sinnlosen Abkommen nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.59

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge-ordnete Mag. Cortolezis-Schlager. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Ruf beim BZÖ: ... pro-funder Kenner der Materie!)

14.00

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsi-dent! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir beschließen heute unter die-sem Tagesordnungspunkt eine Reihe von internationalen Abkommen. Lassen Sie mich als Wissenschaftssprecherin meiner Fraktion eines besonders hervorheben: das Rah-menabkommen der Europäischen Union über umfassende Partnerschaft und Zusam-menarbeit mit der Republik Indonesien.

Dieses Rahmenabkommen mit Indonesien ist das erste derartige Abkommen mit einer aufstrebenden südostasiatischen Nation. Es soll die politische und wirtschaftliche Zu-sammenarbeit stärken. Mit diesem Rahmenabkommen soll aber auch die Intensivie-rung und Vertiefung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und For-schung mit Indonesien erfolgen.

Der Beitrag von Wissenschaft und Forschung bei der Bewältigung der aktuellen wirt-schaftlichen und gesellwirt-schaftlichen Herausforderungen ist unumstritten. Nur wenn wir den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort stärken, können wir die Krise erfolgreich meistern. Sechs von zehn Arbeitsplätzen in Österreich hängen eng mit dem Export zu-sammen. Asien spielt als Hoffnungsmarkt für die österreichische Exportwirtschaft eine besonders wichtige Rolle. Mit unserem Know-how können beispielsweise in den Be-reichen erneuerbare Technologie und Energie, Umwelttechnologie, Biotechnologie, Me-dizintechnik und vieles mehr große Marktchancen für unsere Universitäten und Firmen eröffnet werden.

Indonesien ist in Südostasien der bedeutendste Absatzmarkt für österreichische Waren und Dienstleistungen. Österreichische Exporte verzeichnen in den letzten Jahren be-achtliche Zuwachsraten. Allein im letzten Jahr konnten 156 Millionen € nach Indone-sien exportiert werden. Das sichert die wertvollen Arbeitsplätze, die wir zur Bewälti-gung der Krise in Österreich brauchen – in Österreich.

Österreich unterstützt in Indonesien die wissenschaftlich-universitären Partnerschaften, insbesondere in einem größeren globalen Netzwerk, nämlich dem ASEA-UNINET und dem EURASIA-PACIFIC UNINET. Es unterstützt es aber auch mit Einrichtungen wie dem OeAD und den österreichischen Außenhandelsstellen, die die Wissenschaft und den Bildungsexport verstärkt in den Mittelpunkt ihrer Schwerpunktaktivitäten gerückt ha-ben. Es wird unterstützt von den österreichischen Kulturforen und unseren österreichi-schen Botschaften und Auslandsrepräsentanzen.

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager

Ich möchte drei konkrete Beispiele von Universitätskooperationen aufzeigen, die insbe-sondere auch eine außenpolitische Grundlage und Bedeutung haben. So hat beispiels-weise die Wirtschaftsuniversität Wien eine dreiwöchige, international besetzte Summer School mit der bedeutendsten und größten Universität, der Universitas Gadjah Mada, in Indonesien durchgeführt. Das heißt, die Kooperationen, die Wirtschaftspolitik, die Wirt-schaft und WissenWirt-schaft wurden auf internationalem Niveau gestärkt.

Die juridische Fakultät der Universität Wien hat gemeinsam mit indonesischen Partnern ein Dialogsymposium zum Thema „Staat, Recht und Religion in pluralistischen Gesell-schaften“ abgehalten, und an der Akademie der Wissenschaften fand in Kooperation mit der indonesischen Botschaft ein Symposium zum Thema „Islam and Democracy: In-donesian Perspective and Experience“ statt.

Diese Kooperationen und zahlreiche andere wissenschaftliche Kooperationen gilt es nun mit diesem Abkommen zu stärken und auszubauen. Dafür habe ich auch gemein-sam mit der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik und die Vereinten Natio-nen – herzlichen Dank an dieser Stelle auch an Kollegen Dr. Schüssel – die „Austria Goes International – Science Research and Innovation Hubs“-Initiative initiiert.

Herr Bundesminister, Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ressort herz-lichen Dank für Ihre kompetente Unterstützung bei der Verstärkung dieser Partner-schaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, zwischen Gesellschaft und Wissen-schaft.

Die Aufgaben der österreichischen Außenpolitik sind klar. Der Standort Österreich soll international wahrnehmbar sein und gemacht werden. Daraus ergeben sich für den wis-senschaftlichen Bereich für mich vier Handlungsprioritäten:

Wir müssen den Universitäten die Möglichkeit geben, sich entsprechend den internatio-nalen Gepflogenheiten zu präsentieren. Das heißt, das Aussuchen der Studierenden sowie das Verlangen von Studienbeiträgen muss möglich sein. Nur was auch bezahlt wird, ist etwas wert – bei einem entsprechenden internationalen Stipendien-Programm, das es auszubauen gilt.

Es gilt, unsere Strategien in der Wissenschaft zu bündeln, um gemeinsam im tertiären Bereich, koordiniert im Rahmen einer gemeinsamen – bottom-up zu entwickelnden – In-ternationalisierungsstrategie, aufzutreten; und wir müssen ergänzend dazu unseren ös-terreichischen Unternehmen die Möglichkeiten geben, zu wissen, welche Wissenschafts-kooperationen es im Ausland gibt. Da kann Asien und besonders Indonesien auch einen ersten Schwerpunkt bilden.

Unsere Wissenschafterinnen und Wissenschafter sind künftig wichtige Repräsentantin-nen und Repräsentanten Österreichs. In diesem Sinne, Herr Bundesminister, herzlichen Dank Ihnen für die rasche Berücksichtigung, Information und Integration unserer Wis-senschafterinnen und Wissenschafter in Ihre politische Schwerpunktsetzung. Sie kön-nen auf die Unterstützung und das Interesse der österreichischen Universitäten und Fach-hochschulen zählen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.05

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

14.05

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Es geht hier ja um mehrere Punkte, unter anderem um das Abkommen mit Indonesien, das Frau Cor-tolezis-Schlager jetzt zutreffend beschrieben hat. Die Grünen stimmen all diesen Punk-ten unter TOP 3 bis 7 zu, mit Ausnahme des 7. Punktes, da geht es um die Weiterlei-tung eines FPÖ-Antrages an den Sozialausschuss.

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen

Wir finden, diesen Antrag hätte man im Außenpolitischen Ausschuss enderledigen kön-nen. Wer sich dafür interessiert: Da geht es um ein Assoziationsabkommen zwischen der damaligen EWG, also der jetzigen EU, und der Türkei, das nach Ansicht der FPÖ praktisch aufgehoben und ersatzlos gestrichen werden soll. Dieser Meinung sind wir absolut nicht, und das hätte man schon im Außenpolitischen Ausschuss erledigen kön-nen. (Beifall bei den Grükön-nen.) Jetzt geht das aber an den Sozialausschuss, mein Bei-leid an die Kollegen, die sich dort damit beschäftigen müssen. (Abg. Öllinger: Danke!) Wir sind auch nicht, wie Sie sich vorstellen können, der Ansicht des Kollegen Hübner, was die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte betrifft, sondern wir finden, dass es erstens eine gute Sache ist, dass es diese Agentur gibt, und zweitens, dass sie in Wien ist. Das kostet Österreich fast nichts, außer einen Zuschuss zu den Mietkosten.

Ob solche Agenturen eine wertvolle Funktionen wahrnehmen, kann man ja immer dis-kutieren, aber auf den Europarat zu verweisen ist problematisch. Der Europarat ist eine ganz andere Institution, und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine ganz andere Organisation. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Agentur der Europäischen Union – und das ist nun einmal etwas anderes.

Ein Wort vom Kollegen Hübner – er ist jetzt leider nicht da – möchte ich schon auf das Schärfste zurückweisen (Abg. Dr. Jarolim: Grauenhaft!): Also die seinerzeitigen drei Weisen, die, glaube ich, im Sommer des Jahres 2000 hier waren, der Bespitzelung zu bezichtigen, ist ja in höchstem Maße lächerlich! (Beifall bei den Grünen und bei Abge-ordneten der SPÖ.)

Also, Leute: Diese drei honorigen Menschen – ich erinnere mich genau – kamen nicht zuletzt mit dem Hintergrund hierher, irgendeinen Kompromiss aufgrund der damaligen Situation zwischen den EU-14 und Österreich zu finden, aber die Drei hatten hochoffi-zielle Termine, haben mit einer Reihe von Personen gesprochen und haben dann ei-nen Bericht verfasst. Also mit Bespitzelung hatte das ja überhaupt nichts zu tun. Das interessanteste Detail des Berichts, soweit ich mich erinnern kann, betraf im Übrigen Justizminister Böhmdorfer und sein Verhalten bei einer Pressekonferenz von Jörg Hai-der. (Abg. Scheibner: Aber da brauch’ ma auch nicht die Drei, um das zu beurteilen!) Darüber kann man streiten, aber es kann nicht ernsthaft ein Argument gegen die Agen-tur der Europäischen Union für Grundrechte – heute – sein, die sich ja keineswegs nur um Österreich kümmert. Die haben ihren Amtssitz hier, ja. Aber die werden sich mit Ös-terreich auch, aber nur am Rande beschäftigen – hoffentlich wenigstens.

Zu Albanien: Ja, es wurde schon im Ausschuss ein bisschen – wie soll ich sagen? – lä-cherlich gemacht, dass da steht, dass es um „gegenseitige“ Hilfeleistung zwischen der Republik Albanien und Österreich geht. Dass das wahrscheinlich eine einseitige Ange-legenheit sein wird – ja, soll so sein. Aber ich finde, es ist trotzdem eine gute Initiative.

Hoffen wir, dass es insofern nie zur Anwendung kommt, als es ja eine Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen betrifft.

Ein letztes Wort zur Zustimmung zu den Büros – auch in Wien – der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, also der Weltbank, und so weiter: Da gibt es ergän-zende Regelungen. Nur, Herr Bundesminister: Wir geben unsere Zustimmung, ja, das ist erfreulich, kostet Österreich fast nichts. Wir haben nur Vorteile und keine Nachteile von solchen Ansiedelungen, aber Ersatz für Außenpolitik ist diese Art von Standortpolitik na-türlich keine.

Ich sage das noch einmal im Hinblick auf die Entwicklung des Budgets des Außenmi-nisteriums. Das ist vielleicht ein gute Stadtpolitik. Es ist eine gute Stadtaußenpolitik. Es ist vorteilhaft, unter anderem für Wien, aber ein Ersatz für Außenpolitik kann diese Art von Ansiedelungspolitik natürlich nicht sein! (Beifall bei den Grünen.)

14.09

Präsident Mag. Dr. Martin Graf

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Ha-kel zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

14.10

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Im Gegensatz zu einem meiner Vorredner bin ich schon auch der Meinung, dass es ein Privileg ist und dass wir darauf stolz sein können, dass wir in Wien die Agentur der EU für Grundrech-te beheimaGrundrech-ten dürfen.

Was macht diese Agentur? – Sie macht die Forschung und Datenaufbereitung über re-levante Themen im EU-Raum, sie arbeitet sehr viel im Jugendbereich, zum Beispiel bei der Aufklärung über individuelle Rechte, sie hat eine sehr große Plattform von NGOs, wo auch ZARA, die Agentur für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, dazugehört.

Wenn ich so an die Ereignisse der letzten Monate hier in Österreich denke, an die Ab-schiebung von Arigona Zogaj und ihrer Familie, an die AbAb-schiebung der Zwillinge Ko-mani, an junge Mädchen und Buben, die untertauchen vor lauter Angst vor der Ab-schiebung, dann schäme ich mich für die Asyl- und Anti-Diskriminierungspolitik, die wir hier in Österreich haben. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Ablinger. – Abg. Scheib-ner: Das ist aber Ihre Regierung!)

Ich finde es schade, dass wir diese wertvolle Forschungseinrichtung nicht besser zu nüt-zen wissen. Aber was mich trotzdem etwas hoffen lässt, dass sich in Zukunft etwas ver-ändern wird, ist zum Beispiel die Reaktion vieler Jugendlicher, die Reaktion der Freundin-nen und Freunde, der SchulkolleginFreundin-nen und Schulkollegen derjenigen, die abgeschoben wurden oder vor der Abschiebung stehen.

Diese setzten sich dafür ein, dass diese Jugendlichen, dass diese Kinder, dass diese Familien hier bleiben können, denn sie sind ihre voll integrierten, fremden Freunde und Freundinnen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Dr. Jarolim und Ablin-ger.) Das lässt mich hoffen, dass nachfolgende Generationen mit diesem sensiblen Thema besser umgehen, als es leider viele von uns hier im Parlament und in der Re-gierung tun. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

14.12

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

14.12

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Außenminister! Meine Damen und Herren! Ich finde zwar in der Tagesordnung keinen Tagesordnungspunkt über Integrationspolitik oder Asylpolitik hier in Österreich ... (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Grundrechte, aufpassen! – Zwischenruf bei der SPÖ.) – Danke, Frau Klub-obfrau, ich passe auf, sogar sehr genau, ich hoffe aber nicht, dass die Europäische Agentur für Grundrechte dafür zuständig ist, ob bei uns das Asylrecht gesetzeskonform vollzogen wird oder nicht.

Vielleicht sollten Sie den Zustand kritisieren, dass viele dieser Organisationen, die sich – manchmal auch zu Recht – für die Rechte von Asylwerbern einsetzen, auch jene sind, die diese Asylwerber beraten, wie sie die Verfahren in die Länge ziehen und verschlep-pen können, obwohl man ganz genau weiß, dass sie keinen Asylgrund haben. (Beifall beim BZÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Mayerhofer. – Zwischenrufe der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Das wäre vielleicht auch ein Menschenrecht, dass diesen Menschen gesagt wird: Macht euch keine Hoffnungen, ihr habt keinen Asylgrund, denn Asyl gibt es für jene, die aus po-litischen, rassischen, religiösen oder anderen Gründen verfolgt werden. Dazu stehen wir auch.

Abgeordneter Herbert Scheibner

Aber dass es eine ganze Armada an Anwälten und Beratern gibt, die gutes Geld damit verdienen (Ruf bei der ÖVP: Sehr gutes!), diesen armen Menschen etwas vorzugau-keln, das in Wahrheit nicht ist, und dann einige wenige das Glück haben, für sich sel-ber ein mediales Inferno zu entfachen und dann dableiben zu können, während ande-re, Tausende in ihre Heimat zurückgehen und dort versuchen, auch unter schwierigen Bedingungen ihr Leben wieder aufzubauen, das finde ich nicht menschenrechtskon-form. Das ist vielleicht dem Mainstream entsprechend, hat aber nichts mit der Agentur für Menschenrechte zu tun. (Beifall bei BZÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek:

So ein Quatsch!)

Bei dieser Agentur sind wir skeptisch, nämlich bezüglich der Ausweitung des Personals.

Dass es gerade jetzt, wo alle fragen, ob man das Geld effizient einsetzt, statt dreißig hun-dert Beamte – es geht nicht um die Arbeit der Agentur, sondern um den Amtssitz hier in Wien – geben soll, da sind wir skeptisch. Deshalb lehnen wir diese Vorlage ab. Allen an-deren werden wir unsere Zustimmung geben.

Bei der Frage der gegenseitigen Hilfeleistung bei Katastrophen Albanien betreffend ist das natürlich ein Signal, Herr Außenminister, aber da wäre mir schon wichtig, dass man auf Ebene der Europäischen Union auch eine stärkere Professionalisierung der Ka-tastrophenhilfe – auch innerhalb der Europäischen Union – unterstützt. (Abg. Großruck:

Richtig!)

Das wäre sinnvoll, weil das kostensparend und effizienzsteigernd wäre – und nicht, dass man im Anlassfall überlegt, ob man zwei oder drei Helfer nach Ungarn zu der Schlamm-katastrophe schickt, um sagen zu können, dass man auch dabei gewesen ist, sondern es sollte wirklich zielgerichtet eine gemeinsame Aktion von vorbereiteten Verbänden der Europäischen Union geben, die dann entsprechend in den Mitgliedsländern die Hilfestel-lungen geben, die die Bevölkerung dann verlangt oder erwartet.

Das wäre ein Beitrag, um das Europabewusstsein zu heben, nämlich indem man auch Vorteile erkennt in einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union – und man nicht im-mer nur darüber diskutieren muss, dass unser Steuergeld und letztlich auch die Gelder, die wir für das Außenministerium haben wollen – und Sie müssen jetzt kürzen –, dafür verwendet werden, maroden Banken mit ihren Spekulationsverlusten unter die Arme zu greifen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Hübner.)

14.16

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Gla-ser zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

14.16

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Indonesien ist ein der Natur sehr exponiertes Land. Es hat in den letzten Wochen Berichte über einen Tsunami gegeben, wir wissen, dass der Vul-kan Merapi ausgebrochen ist. Es ist gleichzeitig der größte Inselstaat der Welt, und des-wegen haben wir natürlich ein vehementes und vitales Interesse daran, gute wirtschaft-liche Beziehungen mit diesem Land zu haben.

Meine Kollegin Cortolezis-Schlager hat hier, so glaube ich, schon das Wesentliche ge-sagt, sodass ich mich auf einen weiteren Aspekt konzentrieren möchte. Es wird in die-sem Rahmenabkommen ja auch darauf Bezug genommen, dass man die Wahrung der Demokratie verfolgen möchte, die Achtung der Menschenrechte und der Rechtstaat-lichkeit, das Ziel der nachhaltigen Entwicklung und auch die Bewältigung des Klimawan-dels.

Ich glaube, dass es gut ist, dass all diese Punkte explizit aufgezählt sind, weil meines Er-achtens in einigen Teilen durchaus noch Handlungsbedarf im Staat Indonesien besteht;