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Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte

Im Dokument Frauen in der Justizwache (Seite 43-46)

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Mobbing sinkt der Anteil der Beamtinnen, die keine entsprechenden Wahrnehmungen berichteten mit der Höhe der Verwendungsgruppe, während umgekehrt der Anteil der Berichte eigener Betroffenheit steigt. Auch hier stellt sich der Frauenvollzug als Arbeits-bereich wieder vergleichsweise positiv dar. Rund 82 Prozent der berichteten Mobbing-Wahrnehmungen bezogen sich auf den Zeitraum der letzten drei Jahre.

Wie wird nun mit Mobbing-Vorfällen von Seiten der Betroffenen und auch von Seiten der Vorgesetzten umgegangen? Das Bild, das von den Befragten, die über Wahrneh-mungen von Mobbing berichtet haben, vermittelt wird, ist ähnlich ernüchternd wie bei der sexuellen Belästigung. Annähernd zwei Drittel antworteten auch hier, dass von den Betroffenen meist keine Meldungen gemacht werden. Mit rund 10 Prozent nahmen so-gar noch weniger an, dass solche Meldungen in der Regel genau untersucht und streng verfolgt würden und auch nur 12 Prozent äußerten die Einschätzung, dass Betroffene gute Unterstützung erfahren. Auch hier ist wieder anzumerken, dass Meldungen vor allem dann unterbleiben, wenn befürchtet wird, dass es zu keinen, keinen adäquaten oder gar zu nachteiligen Reaktionen kommt. Rund 43 Prozent waren immerhin auch diesbezüglich optimistisch, dass Meldungen zu Maßnahmen zur allgemeinen Vermei-dung von Mobbing führen würden.

Die Ergebnisse zu eigenen Erfahrungen, Beobachtungen und Wahrnehmungen hinsicht-lich sexueller Belästigung und Mobbing durch Kollegen und Vorgesetzte, wie auch die Rückmeldungen bezüglich meist unterbleibender Meldungen durch die Betroffenen und oftmals ausbleibender Untersuchungen solcher Vorfälle empfehlen dringend Gegen-maßnahmen. Die Achtung vor dem anderen Geschlecht und vor Kolleginnen sollte, auch als Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit, außer Zweifel stehen. Nicht zuletzt sollte auch dem Ansehen des Berufsstandes in der öffentlichen Wahrnehmung Beach-tung geschenkt werden. Das gilt umso mehr, als die Justizwache hoheitliche Aufgaben erfüllt.

5.4. Rahmenbedingungen der Arbeit in der Justizwache

In Gesprächen wird oft auf die Familienfeindlichkeit des Justizwacheberufes hingewie-sen. In diesem Sinn wurden an die Umfrageteilnehmerinnen Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Dienstplangestaltung gerichtet. Dass dieser Beruf schwer mit familiären Verpflichtungen in Einklang zu bringen ist, bestätigen auch die es wohl Überschneidungen zwischen diesen Antwortgeberinnen gibt, jedoch keine weitgehende Übereinstimmung.

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ten. Mit der Antwort, dass es schwer, aber machbar ist, deuteten 59 Prozent Belastungen dadurch bzw. Koordinationsaufwand an. 12 Prozent beklagten sich über beträchtliche Probleme dadurch. Die vorgegebenen Strukturen des Vollzugssystems lassen eher wenig Spielraum bei Wünschen an die Dienstzeit- bzw. die Dienstplangestaltung erwarten.

Dennoch berichteten fast drei Viertel der Befragten, dass solchen Wünschen im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten immer wieder nachgekommen wird. 17 Prozent meinten, dass es diesbezüglich eher wenig Entgegenkommen gäbe und 11 Prozent sahen diesbezüglich gar keine Rücksichtnahme. Nacht- und Wochenenddienste sind auch für Frauen in der Justizwache offenbar weitgehend eine Selbstverständlichkeit. 98 Prozent versehen laut eigenen Angaben regelmäßig solche Dienste.

Nur rund die Hälfte der Befragten bewertete die Ausstattung der jeweiligen Dienststätte für Frauen als gut (getrennte Toiletten, Umkleideräume, Aufenthalts- und Ruheräume, Standard und Ausstattung derselben, etc.). Knapp 30 Prozent betrachteten die Struktu-ren als ausreichend und rund ein Fünftel als eher schlecht. Verwiesen wurde z.B. auf zu wenige Toiletten oder Duschen und keine von Männerbereichen (ausreichend) getrenn-ten Einrichtungen.

Die Teilnahme an Fortbildungen ist auch ein Kriterium für Aufstiegschancen, daher wurde im Rahmen der Umfrage auf die diesbezügliche Unterstützung durch die Justiz-anstalt bzw. die Vorgesetzten Bezug genommen. 60 Prozent äußerten diesbezüglich weitgehende Zufriedenheit. Wie auch den Interviews zu entnehmen war, schränkt die Personalknappheit in vielen Justizanstalten hierbei faktisch ein. Rund 19 Prozent der Befragten betrachteten die diesbezügliche Unterstützung durch die Vorgesetzten jedoch als mäßig und weitere 12 Prozent gar als weitgehend fehlend. 10 Prozent verwiesen da-rauf, dass sie aus persönlichen oder familiären Gründen nur schwer an Fortbildungen teilnehmen könnten.

5.5. Karriere als Frau in der Justizwache

Grafik 8 gibt die Einschätzungen der Umfrageteilnehmerinnen wieder, wie sich die Auf-stiegschancen von Frauen im Vergleich zu Männern darstellen. Die Abbildung macht deutlich, dass bezüglich aller Hierarchieebenen überwiegend die Einschätzung besteht, dass Frauen und Männer die gleichen Aufstiegschancen haben. Auffallend ist allerdings auch, dass diese Einschätzung mit steigender Verwendungsgruppe seltener wird. Teilen diese Einschätzung 81 Prozent der Befragten in Bezug auf einen Aufstieg von E2b in E2a, so sind es in Bezug auf einen Aufstieg zwischen E2a Grundlaufbahn und E2a Funk-tionsgruppen 1 bis 3 nur zwei Drittel und bezüglich eines weiteren Aufstiegs nur 54 bzw.

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58 Prozent (E2a Funktionsgruppe 4 bis 7 bzw. E2a in E1). Korrespondierend dazu nimmt mit der Höhe der angestrebten Verwendungsgruppe die Auffassung zu, dass Frauen schlechtere Chancen haben.

Grafik 8: Hierarchiebereiche und Beurteilung der Aufstiegschancen von Frauen in der Justizwache im Vergleich zu Männern

Annähernd gleich groß ist bezüglich aller Hierarchieebenen der Anteil derer, die Frauen im Vorteil sehen, vermutlich nicht zuletzt wegen der mit der Quotenregelung verbunde-nen Bevorzugung weiblicher Bewerberinverbunde-nen.26

Diese Ergebnisse bestätigen sich weitgehend auch bei einer Analyse verschiedener Sub-gruppen. Allerdings wird von Beamtinnen in E2a besonders oft die Vermutung zum Ausdruck gebracht, dass Frauen hinsichtlich des Aufstiegs in die höheren Funktions-gruppen in E2a Männern gegenüber im Nachteil wären. Umfrageteilnehmerinnen aus Justizanstalten, in deren Radius von bis zu 60 Kilometern keine anderen Justizanstalten sind, bewerteten allgemein die Aufstiegschancen von Frauen etwas schlechter. Das trifft vor allem auf die Justizanstalten in Westösterreich zu. Ein Faktor, der hier vermutlich zum Ausdruck kommt, ist die Schwierigkeit für Beamtinnen, die erforderlichen Kurse, die ganz überwiegend in Ostösterreich stattfinden, und die Rundläufe mit bestehenden familiären Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

26 Bei im Vergleich mit männlichen Bewerbern gleicher Eignung

11% 12% 10% 13%

81% 67%

54% 58%

9% 21%

36% 29%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

120%

E2b in E2a E2a GL bis E2a/1-3

E2a/4 bis E2a/7

E2a in E1

Hierarchiebereiche und Aufstiegschancen

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